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Allgemeine Vorbemerkungen und technische Hinweise Vorbemerkung und Bedingungen
Alle Positionen verstehen sich einschließlich Lieferung und fachgerechtem Einbau des Materials im gebrauchsfähigen Zustand mit allen Nebenleistungen, sowie der Vorhaltung der erforderlichen Maschinen, Geräte und Werkzeuge, die für die Arbeiten notwendig sind.
Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen von Kern-Haus. Die Ausführung der Arbeiten hat die aktuelle Fassung der DIN 18181 bzgl. der jeweiligen Beplankung und Verspachtelung der von Kondensat bzw. Feuchte belasteten Wandbereiche/Kanäle zu berücksichtigen. Der Einbau und die Verklebung der Dampfsperre sind ausdrücklich systemgerecht nach den Vorgaben von Kern-Haus auszuführen.
Sofern sich beim jeweiligen konkreten Projekt andere (als hier beschriebene) Anforderungen an Brand- und Schallschutz unter Beachtung der jeweiligen Landesbauordnung ergeben, sind diese dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich anzuzeigen.
Die aktuell geltenden Bau- und Ausstattungsbeschreibungen (B&A) sind zwingend zu beachten!
Mitgelieferte Unterlagen
WerkplanungWärmeschutznachweisSchallschutz/Brandschutzkonzept (sofern vorhanden)LageplanBaudurchspracheprotokollChecklisten
Allgemeine Vorbemerkungen und technische Hinweise
01 GK-Wände und Verkleidungen
01
GK-Wände und Verkleidungen
Gipskartonplatten & Ständerwände (Technische Richtlinien) Gipskartonplatten
Oberfläche zur Aufnahme von Rauhfasertapete oder Deckputz mit Korngröße über 1,4 mm, an den Plattenfugen und Befestigungen fachgerecht verspachtelt, glatt hergestellt (Standardverspachtelung – immer Qualitätsstufe 2). Winkel- und Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 Tab. 2 u. 3.
Fugendeckstreifen (Bewehrung) sind einzulegen, wenn dies aus konstruktiven Gründen als erforderlich erachtet wird.
Dachfensteranschlüsse, einschl. Bekleidung der Laibung, Einsetzen und Anspachteln von Eck-Schutzschienen sind im Einheitspreis zu kalkulieren und fachgerecht herzustellen.
Bei mehrlagigen Beplankungen ist bei der unteren Plattenlage ein Füllen der Stoßfugen notwendig. Bei Flächen, die zweifelsfrei mit Bekleidungen aus Belägen (Fliesen und Platten) versehen werden, ist das Füllen der Fugen ausreichend, Glätten ist zu vermeiden.
Sind Beplankungen aus grünen (imprägnierten) Platten auszuführen, sind grundsätzlich BEIDE Lagen in grün herzustellen.
Trennfugen zwischen Gipskartonverkleidungen und angrenzenden Bauteilen/Flächen sind aufzuschneiden und mit einer dauerelastischen Verfugung, als rissüberbrückende Fugendichtung zu versehen. Wenn beauftragt, sind die Fugen der Gipskartonbeplankung im Übergangsbereich Dachschräge zur Decke zusätzlich mit einem Bewegungsprofil (z.B. Magic Corner-Band) zu verschließen. Das fachgerechte Anarbeiten von Luken, Rohr- und Kabeldurchgängen und Dacheinschubtreppen ist im Einheitspreis eingeschlossen. Die geforderten Feuerwiderstandsklassen und Schalldämmwerte sind nachzuweisen.
Ständerwände
Unterkonstruktionen aus verzinkten Stahlblechprofilen, Abdichtung zwischen Anschlussprofilen und Bauwerksteilen. Beplankung beidseitig, auf Ständer verschraubt. Türöffnungen sind mit UA-Profilen herzustellen.
Gipskartonplatten & Ständerwände (Technische Richtlinien)
01.01 Trockenbauwände
01.01
Trockenbauwände