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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
02 KG 300 Bauwerk/Baukonstruktion
02
KG 300 Bauwerk/Baukonstruktion
Vorbemerkungen VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN
ALLGEMEINES
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Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden
zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien,
sowie die anerkannten Regel der Technik,
insbesondere:
- ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauleistungen
- ATV DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten
- ATV DIN 18366 - Tapezierarbeiten
- DIN EN 927-1 - Beschichtungsstoffe und
Beschichtungssysteme für Holz im Außenbereich
- DIN 53778 - Kunststoffdispersionsfarben für innen
- DIN 55900 - Beschichtungen für Raumheizkörper
- DIN 50902 - Schichten für den Korrosionsschutz von Metallen
Für das Beschichten von Estrich gilt:
DIN 18353 - Estricharbeiten
Für alle Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten sind folgende
Bemerkungen zu beachten bzw. einzukalkulieren:
- Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauauf-
sichtlich genehmigte und zugelassene Materialien
und Konstruktionen zu verwenden.
- Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber die
in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrik-
ate, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese
mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer
Begründung anzumelden.
Alle zu beschichtenden Untergründe sind vom AN
auf Eignung gemäß Nr. 3.1.1 DIN 18 363
sowie auf nachfolgende Kriterien zu prüfen:
- nicht einwandfrei schließende Fenster und Türen,
sofern sie beschichtet sind
- Bindemittelanreicherungen oder Schalölrückstände
bei Betonflächen
- alkalische Reaktion des Untergrundes
- harzreiches, gerissenes oder astreiches Holz
- ungeeignete Grundanstriche sowie Unterrostungen
bei Stahlbauteilen
- normal nicht überstreichbare Baustoffe
- Bei allen Leistungen sind angrenzende Bauteile
mit geeigneten Maßnahmen zu schützen
- Alle Anstriche / Beschichtungen sind vom AG
zu bemustern. Dementsprechende Musterflächen
sind mit einzukalkulieren
Das Anlegen von aussagekräftigen Probeflächen und
Farbmusterflächen z.B.für den AG und
den Bauherrn sowie involvierte Behörden.
Farben nach RAL und NCS Paletten sind einzukalkulieren
bzw. orientieren sich an den Farbpaletten der Muster von
Treppenhausbelägen etc.
Bei allen Beschichtungen (Grundierungen, Imprägnierungen, sonstige Anstriche, Spachtelungen, etc.) sind umweltverträgliche, emissionsarme und lösemittelarme Produkte und Verfahren einzusetzen.
Bei der Verarbeitung sind die Einstufungen entsprechend dem jeweiligen Produkt- bzw. GIS-Code der Bauberufsgenossenschaft (GISBAU) zugrunde zu legen und die Vorgaben der einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu berücksichtigen.
Insbesondere für Wand-/Deckenbeschichtungen sind Produkte zu wählen, welche folgende Anforderungen erfüllen: schadstoffgeprüft, konservierungsmittelfrei, lösemittel- und weichmacherfrei, emissionsarm, frei von fogging-aktiven Substanzen, lebensmittelunbedenklich, TÜV-geprüft, natureplus oder gleichwertig ökozertifiziert.
Vorbemerkungen
02.04 KG 340 - Innenwände
02.04
KG 340 - Innenwände
02.05 KG 350 - Decken
02.05
KG 350 - Decken