Fliesenlegerarbeiten, Natursteinarbeiten
Wohnungen Gewerbepark Traunstein
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24 Fliesenlegearbeiten
24
Z
Fliesenlegearbeiten
Keramische Bodenbeläge Treppenhaus, Flure: Bodenfliesen aus Feinsteinzeug werden im Dünnbettverfahren verklebt und erhalten eine zementgraue Verfugung. Als Fliesenformate sind Längen/Breiten zwischen 30 und 60 cm vorgesehen. Die Rutschhemmung der Oberfläche richtet sich nach der Nutzung. An aufgehenden Wänden ohne Fliesenbelag werden ca. 6 cm hohe Sockelfliesen, passend zu den Bodenfliesen verklebt. Bodenfliesen auf Trittstufen erhalten eine Rillenprofilierung. Beim Ausgussbecken im Putzraum wird ein entspr. Fliesenspiegel vorgesehen. Bäder: Boden und Wandfliesen (im Bereich der Dusche Raumhoch, sonst min. ca. 1,20m hoch) Keramikfliesen Maße Längen/Breiten 30 und 60 cm Die geschossverbindenden Treppen inkl. Tritt- und Setzstufen mit vollflächigen Keramikfliesen belegt. An der Wandseite ein Edelstahlhandlauf DM mind.40mm, Höhe ca. 85cm über Treppenstufenvorderkante Treppenwangen mind 3cm über Treppenbelag überstehend, durchgehend als Wischkante Treppengeländer aus Stahl Höhe min.1,00m, nach Angaben Statik, lackiert, mit zusätzlichen Handlauf aus Edelstahl DM mind 40mm, Höhe ca. 85cm über Treppenstufenvorderkante, Farbe nach Wahl AG Bodenbelag Kellerräume Fliesen mit Sockelfliesen, Format ca. 30/60, Kermaikfliesen Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen. 1. Innenräume: Mit dem Begriff Innenräume sind nicht bewitterte und nicht frostgefährdete Belagsflächen gemeint. 2. Außenflächen, Außenbereich: Mit dem Begriff Außenflächen oder Außenbereich sind bewitterte und frostgefährdete Belagsflächen gemeint. Es werden ausschließlich Materialien einer frostsicheren Gruppe verwendet. 3. Standardausführungen: 3.1 Flächen. (Standard) -Flächen sind planmäßig rechtwinkelig, geradlinig begrenzte Flächen im Wand- oder Bodenbereich, ohne besondere Flächenausnehmungen. 3.2 Farben: Wandbeläge/Pastell-Farben: Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber 4 Pastellfarben aus der Farbkarte des Herstellers, für die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt, zur Wahl vor. Boden- und Bodensockelbeläge, Stufen- und Stufensockelbeläge/Farben: Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber bei Feinkorn grau unglasiert 2 Farben aus der Farbkarte des Herstellers, für die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt, zur Wahl vor. 4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: 4.1 Verlegung: Die Verlegung der Wand- oder Bodenbeläge erfolgt auf verlegereifem Untergrund mit Dünnbettmörtel, ohne besondere Anforderungen, auf Schnitt - bei rechtzeitiger Bekanntgabe durch den Auftraggeber auch auf Bund - mit durchlaufenden Fugen bei gleichem Plattenformat aber mit nicht durchlaufenden Fugen bei Wand-/Bodenbelägen, ohne Ausbildung von Außenecken (eigene Positionen). 4.2 Verfugung: Verfugungen bei allen Belägen sind mit handelsüblichem Fugenmörtel auf Zementbasis, ohne besondere Eigenschaften ausgeführt. 4.3 Anarbeiten: Das Anarbeiten an Auslässe bis 0,01 m2 ist in die Einheitspreise einkalkuliert. 5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Leistungen bei Arbeitshöhen von Null bis 2,1 m (b.2,1m) einerseits und Arbeitshöhen von Null bis 3 m (b.3m) andererseits werden in unterschiedlichen Positionen beschrieben. Maßgebend ist die tatsächliche Gesamthöhe. Flächen mit einer Arbeitshöhe von Null bis 3 m (über 2,1 m) werden durch gedachte lotrechte seitliche Begrenzungen gegenüber etwaigen Flächen mit einer Arbeitshöhe von Null bis 2,1 m, auch bei schrägem oberen Abschluss, abgegrenzt. Abgerechnet wird die Summe der Flächen von Null bis 2,1 m und die Summe der Flächen von Null bis 3 m (über 2,1 m).

Keramische Bodenbeläge

Treppenhaus, Flure: Bodenfliesen aus Feinsteinzeug werden im Dünnbettverfahren verklebt und erhalten eine

zementgraue Verfugung. Als Fliesenformate sind Längen/Breiten zwischen 30 und 60 cm vorgesehen. Die

Rutschhemmung der Oberfläche richtet sich nach der Nutzung. An aufgehenden Wänden ohne Fliesenbelag

werden ca. 6 cm hohe Sockelfliesen, passend zu den Bodenfliesen verklebt. Bodenfliesen auf Trittstufen erhalten

eine Rillenprofilierung.

Beim Ausgussbecken im Putzraum wird ein entspr. Fliesenspiegel vorgesehen.

Bäder: Boden und Wandfliesen (im Bereich der Dusche Raumhoch, sonst min. ca. 1,20m hoch) Keramikfliesen

Maße Längen/Breiten 30 und 60 cm

Die geschossverbindenden Treppen inkl. Tritt- und Setzstufen mit vollflächigen Keramikfliesen belegt.

An der Wandseite ein Edelstahlhandlauf DM mind.40mm, Höhe ca. 85cm über Treppenstufenvorderkante

Treppenwangen mind 3cm über Treppenbelag überstehend, durchgehend als Wischkante

Treppengeländer aus Stahl Höhe min.1,00m, nach Angaben Statik, lackiert, mit zusätzlichen Handlauf aus

Edelstahl DM mind 40mm, Höhe ca. 85cm über Treppenstufenvorderkante, Farbe nach Wahl AG

Bodenbelag Kellerräume

Fliesen mit Sockelfliesen, Format ca. 30/60, Kermaikfliesen

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen.

1. Innenräume:

Mit dem Begriff Innenräume sind nicht bewitterte und nicht frostgefährdete Belagsflächen gemeint.

2. Außenflächen, Außenbereich:

Mit dem Begriff Außenflächen oder Außenbereich sind bewitterte und frostgefährdete Belagsflächen gemeint.

Es werden ausschließlich Materialien einer frostsicheren Gruppe verwendet.

3. Standardausführungen:

3.1 Flächen.

(Standard) -Flächen sind planmäßig rechtwinkelig, geradlinig begrenzte Flächen im Wand- oder Bodenbereich, ohne besondere Flächenausnehmungen.

3.2 Farben:

Wandbeläge/Pastell-Farben:

Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber 4 Pastellfarben aus der Farbkarte des Herstellers, für die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt, zur Wahl vor.

Boden- und Bodensockelbeläge, Stufen- und Stufensockelbeläge/Farben:

Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber bei Feinkorn grau unglasiert 2 Farben aus der Farbkarte des Herstellers, für die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt, zur Wahl vor.

4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:

4.1 Verlegung:

Die Verlegung der Wand- oder Bodenbeläge erfolgt auf verlegereifem Untergrund mit Dünnbettmörtel, ohne besondere Anforderungen, auf Schnitt - bei rechtzeitiger Bekanntgabe durch den Auftraggeber auch auf Bund - mit durchlaufenden Fugen bei gleichem Plattenformat aber mit nicht durchlaufenden Fugen bei Wand-/Bodenbelägen, ohne Ausbildung von Außenecken (eigene Positionen).

4.2 Verfugung:

Verfugungen bei allen Belägen sind mit handelsüblichem Fugenmörtel auf Zementbasis, ohne besondere Eigenschaften ausgeführt.

4.3 Anarbeiten:

Das Anarbeiten an Auslässe bis 0,01 m2 ist in die Einheitspreise einkalkuliert.

5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:

Leistungen bei Arbeitshöhen von Null bis 2,1 m (b.2,1m) einerseits und Arbeitshöhen von Null bis 3 m (b.3m) andererseits werden in unterschiedlichen Positionen beschrieben. Maßgebend ist die tatsächliche Gesamthöhe.

Flächen mit einer Arbeitshöhe von Null bis 3 m (über 2,1 m) werden durch gedachte lotrechte seitliche Begrenzungen gegenüber etwaigen Flächen mit einer Arbeitshöhe von Null bis 2,1 m, auch bei schrägem oberen Abschluss, abgegrenzt. Abgerechnet wird die Summe der Flächen von Null bis 2,1 m und die Summe der Flächen von Null bis 3 m (über 2,1 m).

24.01 Vorbereiten des Untergrundes
24.01
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Vorbereiten des Untergrundes
24.11 Wandbeläge innen
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Wandbeläge innen
24.12 Boden- u.Sockelbeläge innen
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Boden- u.Sockelbeläge innen
24.51 Sonstige Leistungen, Aufzahlungen
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Sonstige Leistungen, Aufzahlungen