To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
06 LB 023 Putz- und Stuckarbeiten
06
LB 023 Putz- und Stuckarbeiten
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) zur
Leistungsbeschreibung
Putz- und Stuckarbeiten DIN 18350
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN
18299
Technische Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
1.01 Baustelleneinrichtung
Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der
Baustelleneinrichtung einschließlich der Geräte und
dergleichen für sämtliche in der Leistungsbeschreibung
aufgeführten Leistungen werden in der
Leistungsbeschreibung nicht durch besondere Ansätze
erfasst.
Die Kosten für das Einrichten und Räumen der Baustelle,
Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschließlich der
Geräte und dergleichen für sämtliche in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen sind
unter den Positionen des Titels "LB 000
Baustelleneinrichtung" einzukalkulieren.
Lagerflächen oder Flächen für Lagercontainer und zum
Parken stehen nur in sehr begrenztem Umfang zur
Verfügung. Die Nutzung kann nur in Koordination und
Absprache mit den anderen vor Ort tätigen Gewerken und
der Objektüberwachung des AG erfolgen.
1.02 Transport
Die für den Transport von Baumaterial erforderlichen
Hebevorrichtungen (z.B. Materialaufzug, Autokran etc.)
sind Sache des AN und von diesem eigenverantwortlich
unter Berücksichtigung des Baufortschrittes zu
organisieren. Sämtliche damit verbundenen Kosten sind
in die EP des Angebotes einzurechnen.
Im Interesse eines geregelten Bauablaufs sind
Baumaterialien so anzuliefern, dass diese in der Regel
im unmittelbaren Anschluss verbaut bzw. in die Gebäude
eingebracht werden können. Bei Anlieferungen von
Baumaterial müssen generell Mitarbeiter des
Auftragnehmers bzw. beauftragte Nachunternehmer des AN
vor Ort anwesend sein!
Der Auftragnehmer muss für eine eventuell erforderliche
Sperrung bzw. Einschränkungen im Bereich von
öffentlichen Straßen rechtzeitig einen Antrag bei der
Stadt stellen. Dies gilt auch für alle weiteren
Maßnahmen und Anlieferungen. Sämtliche damit verbundene
Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen,
erforderliche Verkehrszeichen nach StVO, einschl.
Warnleuchten, Markierungen usw. sind hierfür in die
Einheitspreise des Angebots miteinzukalkulieren.
1.03 Ausführung
In der Leistungsbeschreibung sind auch Leistungen
erfasst, die von Vor- oder Anschlussleistungen anderer
Auftragnehmer abhängig sind. Sämtliche Ecken und Kanten
an freien Wandenden, Außenecken etc. sind gerundet mit
einem Radius gemäß Bestand auszuführen.
Nicht zu vermeidende Fugen im Bereich der Wärmedämmung
sind mit zugelassenem Füllschaum gemäß den
Herstellerverarbeitungsrichtlinien auszufüllen. Die
Mindeststandzeiten der einzelnen Putz- und
Armierungslagen sind genau nach Herstellerrichtlinien
einzuhalten. Sämtliche Kantenschutzprofile müssen einen
Mindestradius von größer/gleich 2 mm aufweisen.
1.04 Maßtoleranzen
Es gilt die DIN 18202
"OHNE ERHÖHTE ANFORDERUNGEN"
1.05 Schutzvorkehrungen
Andere Bauteile, Anlagen und Materialien sind vor
Beschädigung und Verschmutzung durch die Ausführung der
Arbeiten des AN zu schützen. Insbesondere Glasflächen.
1.06 Materialbestellung
Bestellung des Materials nur nach vorheriger
Bemusterung und Genehmigung durch den AG. Bei
Auftragserteilung sind dem objektüberwachenden
Architekten verbindliche Materialmuster vorzulegen.
1.07 Gütenachweis
Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung
(Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile
entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen.
Diese Forderung gilt für nicht genormte Stoffe und
Bauteile als erfüllt, wenn ein gültiges
Prüfzeugnis/Prüfzeichen einer anerkannten Prüfanstalt
vorliegt oder wenn ein Gütezeichen einer anerkannten
Überwachungs- /Gütegemeinschaft vorliegt.
1.08 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach VOB/C, DIN 18350 Abschnitt
5; werden besondere Abrechnungsmodalitäten notwendig,
so sind diese nachfolgend oder im Leistungsverzeichnis
erläutert und gelten als verbindlich.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) zur
06.01 Innenwandbekleidungen
06.01
Innenwandbekleidungen