Putzarbeiten
Wohnheim Augsburg
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your estimate

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
06 LB 023 Putz- und Stuckarbeiten
06
LB 023 Putz- und Stuckarbeiten
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) zur Leistungsbeschreibung Putz- und Stuckarbeiten DIN 18350 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18299 Technische Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung 1.01 Baustelleneinrichtung Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschließlich der Geräte und dergleichen für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen werden in der Leistungsbeschreibung nicht durch besondere Ansätze erfasst. Die Kosten für das Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschließlich der Geräte und dergleichen für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen sind unter den Positionen des Titels "LB 000 Baustelleneinrichtung" einzukalkulieren. Lagerflächen oder Flächen für Lagercontainer und zum Parken stehen nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung. Die Nutzung kann nur in Koordination und Absprache mit den anderen vor Ort tätigen Gewerken und der Objektüberwachung des AG erfolgen. 1.02 Transport Die für den Transport von Baumaterial erforderlichen Hebevorrichtungen (z.B. Materialaufzug, Autokran etc.) sind Sache des AN und von diesem eigenverantwortlich unter Berücksichtigung des Baufortschrittes zu organisieren. Sämtliche damit verbundenen Kosten sind in die EP des Angebotes einzurechnen. Im Interesse eines geregelten Bauablaufs sind Baumaterialien so anzuliefern, dass diese in der Regel im unmittelbaren Anschluss verbaut bzw. in die Gebäude eingebracht werden können. Bei Anlieferungen von Baumaterial müssen generell Mitarbeiter des Auftragnehmers bzw. beauftragte Nachunternehmer des AN vor Ort anwesend sein! Der Auftragnehmer muss für eine eventuell erforderliche Sperrung bzw. Einschränkungen im Bereich von öffentlichen Straßen rechtzeitig einen Antrag bei der Stadt stellen. Dies gilt auch für alle weiteren Maßnahmen und Anlieferungen. Sämtliche damit verbundene Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen, erforderliche Verkehrszeichen nach StVO, einschl. Warnleuchten, Markierungen usw. sind hierfür in die Einheitspreise des Angebots miteinzukalkulieren. 1.03 Ausführung In der Leistungsbeschreibung sind auch Leistungen erfasst, die von Vor- oder Anschlussleistungen anderer Auftragnehmer abhängig sind. Sämtliche Ecken und Kanten an freien Wandenden, Außenecken etc. sind gerundet mit einem Radius gemäß Bestand auszuführen. Nicht zu vermeidende Fugen im Bereich der Wärmedämmung sind mit zugelassenem Füllschaum gemäß den Herstellerverarbeitungsrichtlinien auszufüllen. Die Mindeststandzeiten der einzelnen Putz- und Armierungslagen sind genau nach Herstellerrichtlinien einzuhalten. Sämtliche Kantenschutzprofile müssen einen Mindestradius von größer/gleich 2 mm aufweisen. 1.04 Maßtoleranzen Es gilt die DIN 18202 "OHNE ERHÖHTE ANFORDERUNGEN" 1.05 Schutzvorkehrungen Andere Bauteile, Anlagen und Materialien sind vor Beschädigung und Verschmutzung durch die Ausführung der Arbeiten des AN zu schützen. Insbesondere Glasflächen. 1.06 Materialbestellung Bestellung des Materials nur nach vorheriger Bemusterung und Genehmigung durch den AG. Bei Auftragserteilung sind dem objektüberwachenden Architekten verbindliche Materialmuster vorzulegen. 1.07 Gütenachweis Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nicht genormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein gültiges Prüfzeugnis/Prüfzeichen einer anerkannten Prüfanstalt vorliegt oder wenn ein Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- /Gütegemeinschaft vorliegt. 1.08 Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach VOB/C, DIN 18350 Abschnitt 5; werden besondere Abrechnungsmodalitäten notwendig, so sind diese nachfolgend oder im Leistungsverzeichnis erläutert und gelten als verbindlich.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) zur
06.01 Innenwandbekleidungen
06.01
Innenwandbekleidungen