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Unit price EUR
Net total EUR
...........................................................................
(Name und Anschrift des Bieters)
Bauvorhaben: WOHNANLAGE
83483 Bischofswiesen
Am Burgergraben
Neubau einer Wohnanlage mit 131 WOHNUNGEN IN SIEBEN BAUK Ö RPERN UND TIEFGARAGE MIT 71 STELLPL Ä TZEN
Bauherr: Max Aicher Immobilien Holding GmbH & Co. KG
Teisenbergstrasse 7
83395 Freilassing
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
ü ber
S C H L O S S E R A R B E I T E N
Angebotsabgabe bis Montag, den 19.10.2026 in der Teisenbergstra ß e 7, Freilassing
Zuschlags- und Bindefrist: 60 Tage
Der Ausschreibung liegt die VOB 2012 Teil B/C zugrunde.
Die Angebotssumme einschlie ß lich MWST: EUR: ...............................................
nach der Pr ü fung: EUR: ................................................
Dieses Leistungsverzeichnis besteht aus 39 Blatt.
Der Bauherr bedankt sich f ü r die Angebotsabgabe.
...........................................................................
Seite 2, 3 Inhalt LV Bauvorhaben: WOHNANLAGE
in 83483 Bischofswiesen am Burgergraben
Neubau einer Wohnanlage mit 131 Wohnungen in sieben Bauk ö rpern und Tiefgarage mit 71 Stellpl ä tzen.
Bauherr: Max Aicher Immobilien Holding GmbH & Co. KG
Teisenbergstrasse 7
83395 Freilassing
LEISTUNGSVERZEICHNIS
F Ü R
SCHLOSSERARBEITEN
An das Angebot halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. Dem Angebot liegen folgende Verdingungsunterlagen zugrunde, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden:
a) Bauvertrag
b) Vergabeprotokoll
c) Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, allgemeine Baubeschreibung,
Vorbemerkungen und Anlagen
d) Pl ä ne des Architekten und/oder Fachplaner
e) Bauzeitplan
f) Dei allgemeinen technischen Vertragsbedingungen f ü r die Ausf ü hrung von Bauleistungen
VOB/C, die Regeln der Baukunst, die einschl ä gigen DIN-Normen, die
bauordnungsrechtlichen Vorschriften und sonstigen einschl ä gigen Bestimmungen.
g) Die VOB/B, in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung
h) Baugenehmigung.
Die Baustelle wurde besichtigt, die ö rtlichen Verh ä ltnisse sind bekannt, die Verdingungsunterlagen gelesen und durchgearbeitet und es wurden alle evtl. Umst ä nde, welche die Preise beeinflussen, bei der Kalkulation ber ü cksichtigt.
Es wird versichert, da ß das Angebot ohne Preisabsprache zustandegekommen ist.
Das f ü r meinen Gesch ä ftsbetrieb zust ä ndige Finanzamt ............................. hat zuletzt am ........................... mitgeteilt, da ß gegen die Erteilung ö ffentlicher Auftr ä ge vom steuerlichen Standpunkt keine Bedenken bestehen.
Ich erkl ä re, da ß ich meinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer usw.) sowie zur Zahlung der Beitr ä ge zur Sozialversicherung nachgekommen bin.
Ich bin Mitglied der Berufsgenossenschaft ..................................... seit ..............................
Nr. .......................
Die entsprechenden Beitr ä ge wurden entsprechend meiner Verpflichtung geleistet.
................................................................................................
(Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift)
Seite 2, 3 Inhalt LV
Allgemeine Baubeschreibung ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
1. Grundst ü ck:
Die BayernHeim GmbH plant im Bebauungsplangebiet der Gemeinde Bischofswiesen, “ Am Burgergraben “ auf den Parzellen WA 1 und WA 2 mit einer Grundst ü cksgr öß e von ca. 9.832 qm eine neue Wohnanlage mit 131 ö ffentlich gef ö rderten Mietwohnungen und einer Tiefgarage mit 71 Stellpl ä tzen sowie 8 oberirdischen Stellpl ä tzen.
Das Grundst ü ck ist derzeit unbebaut.
Die Baustelleneinrichtungsfl ä che muss sich ebenfalls auf dem Baugrundst ü ck befinden, es ist nicht geplant weitere Grundst ü cke zu beanspruchen. Eine Baustellenbesichtigung ist notwendig.
2. Geb ä ude:
Die aktuelle Planung sieht f ü r das WA 2 f ü nf kammartig aufgereihte, nahezu gleiche Geb ä ude vor, die auf einer durchgehenden Tiefgarage mit 71Stellpl ä tzen aufsetzen. Durch die Hanglage des WA 2 sind die Erdgeschosse der Wohngeb ä ude von S ü den ü ber die Gebirgsj ä gerstra ß e ebenerdig erschlossen, die Tiefgarage ist nahezu ebenerdig von der Stra ß e Am Burgergraben zug ä nglich. Die PKW Zu- und Ausfahrten sind ü ber kurze Rampen im Osten und Westen angeordnet. Weitere 8 Stellpl ä tze sind oberirdisch angeordnet.
Auf dem Grundst ü ck WA 1 sind zwei Bauk ö rper geplant, die leicht zueinander versetzt parallel zur Erschlie ß ungsstra ß e Am Burgergraben stehen und von dort ebenerdig zug ä nglich sind. Auch auf diesem Grundst ü ck f ä llt das Gel ä nde weiter nach Norden ab, so dass das Kellergeschoss auf der Nordseite etwa 1,3m hervortritt. Um diese Situation optimal zu nutzen ist an der Nordwestecke des WA 1 im UG noch eine Wohnung vorgesehen.
Die Wohnanlage wird als Holzhybridbau mit wiederkehrenden Planungselementen erstellt, Die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen wird priorisiert.
Anzahl der Geb ä ude: 7 (2 Geb ä ude im WA 1 und 5 Geb ä ude im WA 2)
Anzahl der Wohneinheiten: 131 WE, EOF gef ö rdert
Geb ä udeklasse nach BayBO: 3 (in Pr ü fung Landratsamt) Energiestandard: EH 55 Stellpl ä tze 71 in Tiefgarage, 8 oberirdisch
3. Baustelleneinrichtung und -betrieb:
Der Bauherr stellt sein gesamtes Grundst ü ck zur Verf ü gung.
Zus ä tzliche ö ffentliche Fl ä chen k ö nnen nur nach Absprache des Auftragnehmers mit der Gemeinde Bischofswiesen bzw. Landratsamt Berchtesgadener Land oder Nachbargrundst ü cke nur in Absprache mit den Nachbarn in Anspruch genommen werden. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Erschwernisse sind vom AN zu tragen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
4. F ü r Planeinsicht oder R ü ckfragen:
Zum Leistungsbeschrieb usw. steht Ihnen f ü r Ausk ü nfte das Planungsb ü ro zur Verf ü gung,
Max Aicher GmbH & Co. KG
Teisenbergstra ß e 8, 83395 Freilassing .
Tel: 08654/ 491 126
Zust ä ndig: Dipl.-Ing. Andreas Traunfellner
5. Allgemeine Verh ä ltnisse:
Die Reinigung und Wiederherstellung aller ö ffentlicher und privater Verkehrsfl ä chen ist in die Einheitspreise einzurechnen. Alle Verkehrsfl ä chen sind bei Bedarf t ä glich zu reinigen. Eine Staubentwicklung ist in jedem Fall zu vermeiden, die Verkehrswege sind daher auf jeden Fall zu befeuchten bzw. staubfrei zu halten.
6. Leistungen anderer Auftragnehmer:
Der Auftragnehmer hat die Montage, Bau- und Ausr ü stungsteile durch andere Unternehmer zu dulden. Der AN hat daf ü r zu sorgen, da ß die anderen am Bau Beteiligten nicht mehr als unvermeidbar behindert werden.
7. Sonstiges:
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes ü ber die Lage und die Beschaffenheit der Baustelle, die Verkehrsverh ä ltnisse, die M ö glichkeiten f ü r den Einsatz von Maschinen, Ger ä ten und Baustoffen, und alle sonst f ü r die Ausf ü hrung des Bauvorhabens wichtigen Umst ä nde zu informieren.
BESONDERS WICHTIG:
Eine vorherige Inaugenscheinnahme der Baustelle und ö rtlichen Verh ä ltnisse wird zwingend vorausgesetzt. Eventuelle Erschwernisse die daraus resultieren sind in die Einheitspreise einzurechnen und k ö nnen durch sp ä tere Nachforderungen nicht geltend gemacht werden.
Hierzu ist das Planungsb ü ro in der Zeit von Mo. - Do. von 8.00 17.00 Uhr zu kontaktieren. Zust ä ndig: Herr Hutterer, Hr. St ö gm ü ller
8. Schutz gegen Baul ä rm:
8.1 Allgemeine Hinweise
Der Auftragnehmer tr ä gt die Kosten f ü r eventuelle Ausfallzeiten und Folgekosten, wenn die durch das Arbeitsverfahren verursachten Immissionswerte ü berschritten werden.
8.2 Zum Schutz gegen Baul ä rm gilt folgende Festlegung:
Nach den Bestimmungen des Landratsamtes Berchtesgadener Land sind die Werte des Bundesimmissionsschutzgesetzes § 22 einzuhalten.
Behinderungen bzw. Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzurechnen, eventuelle Geb ü hren f ü r Befreiung zu ü bernehmen. Erforderliche Ausnahmegenehmigungen sind ausschlie ß lich vom Auftragnehmer zu beantragen und zu bezahlen.
Die Arbeitseins ä tze sind nach den Werten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einzuteilen.
8.3 F ü r den Einsatz von Maschinen
Alle Baumaschinen sind in den arbeitsfreien Zeiten und bei Arbeitsunterbrechungen bzw. -umstellungen abzuschalten.
9. Vorschriften:
9.1 Alle Positionen des Leistungsverzeichnisses beinhalten die fertige Leistung, d.h. einschlie ß lich Lieferung und vollst ä ndige Demontage, bzw. Montage.
9.2. Grunds ä tzlich sind bei vorgegebenen Fabrikaten gleichwertige zugelassen. Werden gleichwertige Fabrikate angeboten, so ist bei Angebotsabgabe der Nachweis schriftlich ü ber die Gleichwertigkeit zu f ü hren, d.h. durch Pr ü fzeugnisse, Gutachten und ä nliches, Normen und Vorschriften.
10. Normen und Vorschriften:
10.1 Alle Arbeiten sind technisch einwandfrei und damit nach den Regeln der Baukunst, nach den einschl ä gigen DIN-Vorschriften (jeweils in der neuesten Fassung), nach den vorliegenden Pl ä nen, dem Leistungsverzeichnis sowie nach Angaben der Bauleitung auszuf ü hren.
Dar ü berhinaus gelten:
10.1.1 Die G ü terichtlinien und G ü tevorschriften der zum Einbau gelangenden Materialien
10.1.2 Die Arbeitsbl ä tter bzw. Merkbl ä tter und Verarbeitungsrichtlinien der jeweils zur Verwendung kommenden Materialien bzw. Bauteile und deren Verarbeitung neuesten Standes.
10.1.3 Die anerkannten Regeln der Technik
10.1.4 Die Vorschriften bzw. Forderungen der Bau- und Feuerpolizei, des Gewerbeaufsichtsamtes und dgl.
10.1.5 Die Unfallverh ü tungsvorschriften
10.2 Die Hinweise und Bestimmungen dieser Vorbemerkungen sind bei der Preiskalkulation zu ber ü cksichtigen.
10.3 Alternativangebote m ü ssen zum Hauptangebot vergleichbar sein, d.h. sie m ü ssen s ä mtliche Positionen des Leistungsverzeichnisses umfassen.
11. Leistungen des Auftragnehmers ohne Verg ü tung:
11.1 Folgende Leistungen hat der Auftragnehmer ohne besondere Verg ü tung auszuf ü hren:
Vermessungs- und Absteckungsarbeiten und die einwandfreie Erhaltung und Versicherung der Vermessungspunkte und Absteckvorrichtungen § 3 Abs. 2 VOB/B bleibt unber ü hrt.
Aufma ß e, Leistungsberichte, Erstellen von Abrechnungsunterlagen und Pl ä nen f ü r die Abschlags- und Schlu ß zahlungen.
Aufsicht bei der Ausf ü hrung von Stundenlohnarbeiten.
Einsatz von Arbeitskr ä ften, Ger ä ten und Baustelleneinrichtungen bei einem Mehrschichtbetrieb, wenn der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug ist.
Herstellung der Ausf ü hrungspl ä ne und statischen Berechnungen, wenn Wahlangebote ausgef ü hrt werden.
Anfertigung eines Baubetriebsplanes mit Angaben ü ber Arbeits- und Ger ä teeinsatz und eines Bauzeitplanes, wenn diese Unterlagen vom Auftraggeber verlangt werden.
12. Der Auftragnehmer erkl ä rt mit Abgabe dieses Angebotes, da ß er die enthaltenen Leistungen, Materialien und Vorschriften entsprechend den DIN-Normen und den anerkannten Regeln der Baukunst ü berpr ü ft hat.
H ä lt der Bieter die vorgesehene Ausf ü hrung nicht f ü r m ö glich oder f ü r verbesserungsf ä hig, so hat er entsprechende Vorschl ä ge zu unterbreiten. Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Meinung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen, so hat der Bieter vor der Abgabe des Angebotes unverz ü glich schriftlich, fernm ü ndlich oder telefonisch darauf hinzuweisen.
Er erkl ä rt, da ß er die Bedingungen der Baustelle kennt und alle Bedenken zu diesem Angebot angef ü hrt hat.
Der Unternehmer:
.................................................
(Ort, Datum)
. ...................................................................
(Stempel u. Unterschrift)
Allgemeine Baubeschreibung
Leistungsumfang, zusätzliche Unterlagen Leistungsumfang, zus ä tzliche Unterlagen
- Alle unten rudiment ä r beschriebenen Leistungen bzw. in den beiliegenden Pl ä nen planlich dargestellten Leistungen sind in den Pauschalen enthalten. Massenpr ü fung und Massenverantwortung ist Sache des AN. Der Pauschalfestpreis umfasst alles, was zur funktionsgerechten Herstellung erforderlich ist, einschlie ß lich aller Nebenleistungen und besonderen Leistungen, f ü r sein Gewerk und dass die Baubeschreibung f ü r das Bauprojekt eingehalten wird. Lohn- und Materialpreiserh ö hungen ä ndern den Preis nicht.
- Die ö rtlichen Gegebenheiten und die Auflagen der Kommune sind dem AN bekannt.
Die Baugrundverh ä ltnisse sind im Bodengutachten zu sehen. Eine Baustellenbesichtigung hat stattgefunden. Der AN ist f ü r Nachweise, die seine beauftragten Gewerke betreffen, verantwortlich.
Mit mehrmaligem Anfahren zur Baustelle bei Arbeitsunterbrechungen ist zu rechnen. Die Vollst ä ndigkeit der ü bergebenen Unterlagen und technische Durchf ü hrbarkeit der beschriebenen Leistungen sind vom AN vor Angebotserstellung verantwortlich zu pr ü fen.
- Bedenken gegen die Ausf ü hrung sind nicht vorhanden und k ö nnen nach Auftragserteilung nicht mehr geltend gemacht werden.
- Alle hier beschriebenen Leistungen und Qualit ä ten sind vertraglich geschuldet und im Leistungsumfang des AN enthalten, soweit nicht projektspezifisch in den Planunterlagen, Beschreibungen oder Protokollen anders definiert!
- Zus ä tzliche beigelegte Unterlagen, die im Auftragsfalle Vertragsbestandteil werden:
Baubeschreibung u. Ausstattung Bauvorlagen Werkpl ä ne, Detailpl ä ne und Ü bersichtspl ä ne Statik-/Positionsplan u. statische Angaben Brandschutzgutachten u. Pl ä ne Energieausweis mit Aufbauten Bodengutachten Aufzugpl ä ne Rahmenterminplan HKLS-Pl ä ne (Konzeptplanung) Schalltechnische Untersuchung Techn. Datenbl ä tter Sonstige Unterlagen (Vorgaben der Deutschen Bahn etc.)
Leistungsumfang, zusätzliche Unterlagen
Bewerbungsbedingungen (Euro) BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
1. ANGEBOT
1.1 F ü r das Angebot sind die vom AG ü bersandten Vordrucke zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Vervielf ä ltigungen, Abschriften und Kurzfassungen ist - ausgenommen beim Leistungsverzeichnis (vergl. Nr. 1.2) -unzul ä ssig.
1.2 Anstelle des vom AG ü bersandten Leistungsverzeichnisses k ö nnen selbstgefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet werden, wenn der Bieter den vom AG verfa ß ten Wortlaut des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkennt. Kurzfassungen m ü ssen die Ordnungszahlen (Positionen) des vom AG ü bersandten Leistungsverzeichnisses vollz ä hlig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern enthalten; sie m ü ssen f ü r jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamtbetrag, dar ü berhinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom AG geforderten Texterg ä nzungen enthalten.
Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom AG ü bersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots.
Der Bieter ist verpflichtet, auf Aufforderung des AG vor Auftragserteilung ein vollst ä ndig ausgef ü lltes Leistungsverzeichnis nachzureichen.
1.3 Das Angebot mu ß vollst ä ndig sein; es darf nur die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erkl ä rungen enthalten.
Ä nderungen des Bieters an seinen Eintragungen m ü ssen zweifelsfrei sein. Die Eintragungen m ü ssen dokumentenecht sein.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und mu ß mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein.
Ä nderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzul ä ssig. Soweit der Bieter Ä nderungen an Verdingungsunterlagen w ü nscht, so hat er diese gesondert aufzuf ü hren.
Stimmt der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) mit dem Einheitspreis nicht ü berein, ist f ü r die Wertung der Einheitspreis ma ß gebend.
1.4 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungss ä tze, Stundenlohnzuschl ä ge usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundlegung des geltenden Steuersatzes am Schlu ß der Angebotes vom Bieter hinzuzuf ü gen.
1.5 Etwaige Nebenangebote oder Ä nderungsvorschl ä ge m ü ssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden.
1.6 Der Bieter hat bei Ä nderungsvorschl ä gen oder Nebenangeboten enthaltene Leistungen eindeutig und ersch ö pfend zu beschreiben. Die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit m ö glich, beizubehalten.
1.7 Bei Nebenangeboten oder Ä nderungsvorschl ä gen gehen alle notwendigen Umplanungen und Genehmigungen am Gegenstand der Ä nderung und bei allen anderen dadurch betroffenen Gewerken voll zu Lasten des AN.
Mit der Verg ü tung f ü r das Nebenangebot oder eine gegen ü ber dem Vertrag ge ä nderte Leistung sind s ä mtliche Bearbeitungskosten f ü r die Umplanung abgegolten.
Ein Nebenangebot oder Ä nderungsvorschlag mu ß mindestens den gleichen Qualit ä tsanspr ü chen einschl. der entsprechenden Gew ä hrleistung gen ü gen, wie das Hauptangebot.
1.8 Ä nderungsvorschl ä ge oder Nebenangebote m ü ssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausf ü hrung der Bauleistung erforderlich sind. Mehrkosten, die sich aus fehlenden Leistungen zur einwandfreien Ausf ü hrung der geforderten Bauleistungen aus Ä nderungsvorschl ä gen und Nebenangeboten ergeben, werden dem AN nicht verg ü tet.
1.9 Vor Vertragsabschlu ß sind folgende Formbl ä tter abzugeben:
- Aufgliederung der Angebotssumme
- Aufgliederung wichtiger Einheitspreise
2. ARBEITSGEMEINSCHAFTEN
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot dem AG zu ü bergeben:
- ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollm ä chtigten Vertretes und
- eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erkl ä rung, da ß der bevollm ä chtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgef ü hrten Mitglieder gegen ü ber dem AG rechtsverbindlich vertritt.
Diese Erkl ä rung ist von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Angebot abzugeben.
3. ZUS Ä TZE F Ü R AUSL Ä NDISCHE BEWERBER
3.1 Die Preise sind in Euro anzubieten.
3.2 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem AG ist in deutscher Sprache zu f ü hren.
3.3 In einer Anlage zum Angebot ist anzugeben, bei welchem in der BRD zugelassenen Versicherungsunternehmen der Bewerber haftpflichtversichert ist und wie hoch die vereinbarten Deckungssummen f ü r Personensch ä den und Sachsch ä den sind.
4. BINDUNGSFRIST
Der Bieter ist nach Angebotsabgabe 30 Kalendertage an sein Angebot gebunden. Die Frist beginnt mit Ablauf der bei der Ausschreibung genannten Frist zur Abgebotsabgabe.
5. QUALIFIKATIONSNACHWEIS
Der Bieter hat eine ausreichende Referenzliste bzw. einen entsprechenden Qualifikationsnachweis mit dem Angebot abzugeben.
6. BETRIEBSGR Ö SSE DES BIETERS UND PERSONAL
(Bei Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften Einzelangaben zu jedem Bieter, evtl. auf getrenntem Blatt, bei Niederlassungen Angabe Niederlassungsgr öß e erforderlich.)
- Gewerbliches Personal: ....... Mann
- Technisches Personal: ....... Mann
- Vorgesehener Personaleinsatz auf der Baustelle,
Gesamtbesch ä ftigte im Mittel: ....... Mann
davon ....... Bauleiter
....... Poliere
....... Vorarbeiter
....... Facharbeiter
....... Helfer
Bewerbungsbedingungen (Euro)
Allgemein technische Vorbemerkungen ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZU ESTRICHARBEITEN
F ü r die Ausf ü hrung der Arbeiten gelten die Regeln der nachfolgenden DIN Normen
DIN 18299 Allgemeine Regelungen f ü r Bauarbeiten jeder Art
DIN 18353 Estricharbeiten
DIN 18354 Gussasphaltarbeiten
DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten
Ferner gelten die anerkannten Regeln der Bautechnik, unter Zugrundelegung der
einschl ä gigen DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien,
Verordnungen, Gesetze, Merkbl ä tter, Arbeitsanweisungen etc. f ü r die Ausf ü hrung dieser
Arbeiten.
Die aufgef ü hrten Normen gelten, soweit an anderer Stelle in den Verdingungsunterlagen
nichts anderes bestimmt ist.
Die zu verarbeitenden Materialien m ü ssen ungebraucht sein und den Anforderungen der
jeweiligen Stoffnorm entsprechen oder bauaufsichtlich zugelassen sein. Alle Baustoffe und
Bauteile m ü ssen den G ü te- und Messbestimmungen entsprechen. Amtlich zugelassene
nicht genormte Stoffe und Bauteile m ü ssen den Zulassungsbedingungen entsprechen.
Zus ä tzlich wird auf entsprechende Herstellerrichtlinien bzw. Produktspezifikation verwiesen,
wenn f ü r das jeweilige Produkt keine eigenst ä ndige DIN-Norm zust ä ndig ist.
F ü r die Baustelleneinrichtung sind s ä mtliche, zur ordnungsgem äß en und den Vorschriften
entsprechenden Durchf ü hrung notwendigen Einrichtungen, Ma ß nahmen und
Vorkehrungen vom AN zu schaffen. Diese Ma ß nahmen sind in der abgegebenen
Angebotssumme enthalten. Die Baustelleneinrichtung hat den allgemeinen Vorschriften,
der DIN-Normen, der Berufsgenossenschaft, den einschl ä gigen Bestimmungen der
Gewerbeaufsicht sowie den beh ö rdlichen Auflagen zu gen ü gen.
Mitgeltende Normen und Regeln:
Es gelten jeweils die Normen, Vorschriften, Merkbl ä tter und Regeln in der zum
Vertragsschluss g ü ltigen Fassung einschlie ß lich der Ä nderungen, Berichtigungen und
Beibl ä tter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale
Normen, mit denen Europ ä ische Normen umgesetzt werden, europ ä ische technische
Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug
genommen wird, werden auch ohne den ausdr ü cklichen Zusatz: „ oder gleichwertig",
immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Sind f ü r die zu liefernden Stoffe und Bauteile keine Normen vorhanden, hat der AN vor
Ausf ü hrung der Arbeiten die Verwendbarkeit selbst nachzuweisen. F ü r einen gepr ü ften
Systemaufbau ist die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung zu beachten. Diese muss an
der Verwendungsstelle vorliegen.
ANGABEN ZU STOFFEN UND BAUTEILEN ZU ESTRICHARBEITEN
1. ALLGEMEINES
F ü r einen gepr ü ften Systemaufbau ist die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung zu
beachten. Diese muss an der Verwendungsstelle vorliegen.
Die Arbeiten sind gem äß Produktinformationen der Hersteller unter Beachtung der
einschl ä gigen Normen, Vorschriften und Handwerksregeln entsprechend dem jeweiligen
Stand der Technik auszuf ü hren.
Im Ü brigen sind die Verarbeitungsrichtlinien und Praxismerkbl ä tter der Herstellerwerke und
die Vorbedingungen und Hinweise f ü r die Verlegung schwimmender Estriche, herausgegeben vom
- Bundesverband Estrich und Belag e.V. im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
- Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
- Bundesverband Fl ä chenheizungen e.V. in Zusammenarbeit mit dem Fachverband
Deutsches Fliesengewerbe im ZDB
- Industrieverband WerkM ö rtel e.V. (IWM) und andere zu beachten.
Zu erf ü llen sind die Bestimmungen der G ü tegemeinschaft Hartschaum e.V.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Pr ü fzeugnis
oder Pr ü fbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) dem Vertreter des AG zu
ü bergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen
Zulassungen dem Vertreter des AG zu ü bergeben.
Klebstoffe m ü ssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte
Verbindung erreicht wird. Sie d ü rfen die zu klebenden Materialien nicht negativ
beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Bel ä stigung durch Geruch hervorrufen.
Bei gleichwertig angebotenen Materialien sind die entsprechenden Produktnamen je
Position zu benennen und ins LV einzutragen. Ohne entsprechende Produktnennungen gilt
das ausgeschriebene System als angeboten.
Angebotenes Fabrikat: ......................................................f ü r Schnellestrich
Angebotenes Fabrikat: ......................................................f ü r Trockenestrich
Bei Alternativprodukten ist zusammen mit der Angebotsabgabe die Gleichwertigkeit der
anderen Erzeugnisse mit Mustern, Zeichnungen und Pr ü fzeugnissen nachzuweisen.
Ebenso darf eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen
abweicht, angeboten werden, wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf
Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist. Die Abweichung muss
im Angebot eindeutig bezeichnet sein. Die Gleichwertigkeit ist ebenfalls mit dem Angebot
nachzuweisen.
2. AUSF Ü HRUNG ESTRICHARBEITEN
Allgemeines:
Vor Ausf ü hrung der Arbeiten sind die tats ä chlichen Einbauh ö hen und die Ma ß genauigkeit
des Rohbodens bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit dem Vertreter des AG
abzustimmen und eigenverantwortlich durch Nivellement festzustellen. Wenn unzul ä ssige
Toleranzen oder Ä nderungen des geplanten Fu ß bodenaufbaus festgestellt oder vermutet
werden, so ist der Vertreter des AG hier ü ber unverz ü glich schriftlich zu informieren.
Ergibt sich bei der Ü berpr ü fung, dass geplante Estrichdicken nicht eingehalten werden
k ö nnen, darf erst nach vorheriger Abstimmung mit dem Vertreter des AG die Leistung
weiter ausgef ü hrt werden.
Die daraus resultierenden Konsequenzen wie z.B. Ä nderung der Konstruktion, Mehrkosten
etc. sind dem Vertreter des AG sofort mitzuteilen.
Der tragende Untergrund muss zur Aufnahme des schwimmenden Estrichbelages
ausreichend trocken sein und eine ebene Oberfl ä che aufweisen. Er darf keine
punktf ö rmigen Erhebungen, Rohrleitungen o. ä. aufweisen, die zu Schallbr ü cken und/oder
Schwankungen in der Estrichdicke f ü hren k ö nnen.
F ü r die Ausf ü hrung von Fertigteilestrichen, Trockenunterb ö den und Systemb ö den gelten als
Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Tabelle 1 Zeilen 2 und 4 DIN 18202 und
als Grenzwerte f ü r Winkelabweichungen die halben Werte der Tabelle 2 DIN 18202.
Die belegten Fl ä chen sind in vollkommen sauberem Zustand und frei von anderen
Verunreinigungen zu ü bergeben.
Nach Abschluss der Arbeiten hat der AN dem Vertreter des AG eine Liste ü ber die
verlegten Bel ä ge, gegliedert nach Verwendungsort, Produktbezeichnung und Hersteller f ü r
sp ä tere Nachbestellungen zu ü bergeben.
Untergrund-Vorbereitung:
Die ordnungsgem äß e Untergrundbeschaffenheit ist vor Verlegebeginn vom AN zu
ü berpr ü fen.
Sorgf ä ltiges Pr ü fen aller Voraussetzungen rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten. Insbesondere
sind dies die Beschaffenheit des Untergrundes (z. B. Verunreinigungen, Ausbl ü hungen, zu
glatte, zu feuchte Fl ä chen, Risse) der Restfeuchtegehalt des Untergrundes, fehlende
H ö henbezugspunkte je Geschoss.
Bedenken, schadhafte Stellen sowie eventuell auftretende Unklarheiten sind dem Vertreter
des AG unverz ü glich zu melden.
Vorbereitung des Untergrundes ist nach den jeweiligen Erfordernissen unter Beachtung der
Richtlinien f ü r die Untergrundbereitung der Werkstoffhersteller auszuf ü hren.
Ausgleichen von Unebenheiten des Untergrundes innerhalb der nach DIN 18202 zul ä ssigen
Toleranzen. Nicht mehr zul ä ssige Toleranzen sind dem Vertreter des AG mitzuteilen bzw.
abzukl ä ren.
D ä mmschichten:
Schaumkunststoffplatten oder Mineralfaserplatten sind im Verband zu verlegen und dicht
zu sto ß en. Bei mehreren Lagen muss eine allseitige Fugen ü berdeckung gew ä hrleistet sein.
Unter den Anschlagschienen ist die D ä mmschicht durchzulegen.
D ä mmschichten in den Vorpl ä tzen sind erst nach Estrichverlegung in den ü brigen R ä umen,
zur Vermeidung von unzul ä ssigem Zusammendr ü cken und Besch ä digen beim
Estrichtransport, einzubringen. Beim Einsatz von Mineralfaserd ä mmstoffen ist darauf zu
achten, dass nur Produkte eingesetzt werden, die nach TRGS 905 "frei von Krebsverdacht"
sind (Kanzerogenit ä tsindex Ki 40 oder besser). Andere Bewertungen k ö nnen zugelassen
werden, die Gleichwertigkeit ist im Einzelfall nachzuweisen.
Erkennt der AN Umst ä nde, die die Schalld ä mmung beeintr ä chtigen k ö nnen, hat er den
Vertreter des AG dar ü ber zu informieren.
Metallteile wie Abl ä ufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. d ü rfen keine starre
Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit D ä mmstreifen zu ummanteln und ggf.
gegen chemische Einfl ü sse aus dem Estrich zu sch ü tzen.
D ä mmschichten sind an im Fu ß bodenaufbau befindlichen Rohrleitungen kantengerade zu
verlegen. Eine akustische Entkopplung ist zu garantieren. Rohrbefestigungen d ü rfen keinen
Schall auf die Decke ü bertragen.
Bevor durch den Einbau des Estrichs die D ä mmung verdeckt wird, muss die Leistung durch
den Vertreter des AG abgenommen werden.
Randstreifen d ü rfen durch den AN nicht vor der Verlegung der Bodenbel ä ge entfernt
werden.
Klebstoffe:
Klebstoffe m ü ssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte
Verbindung erreicht wird. Sie d ü rfen die zu klebenden Materialien nicht negativ
beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Bel ä stigung durch Geruch hervorrufen.
Die Wahl des Klebers bleibt dem AN ü berlassen, wenn im Leistungstext kein bestimmter
Kleber vorgegeben ist. Die Klebstoffe sind nach den Verarbeitungsvorschriften der
Hersteller zu verarbeiten.
Es d ü rfen nur Vorstriche und Kleber verwendet werden, die zu den Ersatzstoffen nach TRGS
610 z ä hlen.
Trennlage:
Abdeckung der D ä mmstoffe mit einer PE-Folie 0,2mm oder gleichwertig entsprechend DIN
4109. Die Abdeckung ist an den Anschl ü ssen bis auf H ö he der Randisolierung hochzuziehen
und die einzelnen Bahnen m ü ssen sich an den einzelnen St öß en ausreichend, jedoch
mind. 8 cm ü berlappen. In B ä dern mit Bodenablauf sind zur Abdeckung der
D ä mmschichten nur Poly ä thylenfolien 0,2 mm dick an einem St ü ck ohne Fugen
auszuf ü hren, die wiederum seitlich ü ber die Randisolierung und Bodenabl ä ufe
hochzuziehen sind.
Zementestriche:
Biegezugfestigkeit, Druckfestigkeit und Dicken nach DIN 4109 BI.4. mit glatter und
geschlossener Oberfl ä che, verschlei ß fest w ä hrend des Baubetriebs. Soweit erforderlich,
sind Fugen anzuordnen, vor allem beim Vorhandensein einspringender Ecken, bei zu
gro ß en Fl ä chen und Einzellasten, wie Badewannen und dergl.. Bei h ö heren Verkehrslasten
wird nach einer besonderen Position eine Bewehrung verlangt. Der Estrich ü ber
Rohrleitungen ist mit einem Maschendrahtgewebe ausreichend zu bewehren.
Abflussleitungen, Abl ä ufe und Rohre jeder Art in B ä dern d ü rfen keine direkte Ber ü hrung mit
dem Estrich haben. Die Anschlussstellen sind solide mit D ä mmstoffen zu verwahren.
Die Estrichbel ä ge sind schallbr ü ckenfrei auszuf ü hren. Der AN haftet f ü r ein
Trittschallschutzma ß (TSM) (gemessen unmittelbar nach Fertigstellung) in der jeweils
vorgeschriebenen Mindestform. Randstreifen ca. 0,5 cm dick, als PE-Streifen mit
Folienlappen, auf die Rohdecke gestellt, sind an s ä mtlichen Bauteilen, T ü rzargen usw.
durchzuf ü hren. Rohre und Bodentrennschienen m ü ssen mit einem ca. 3 mm dicken,
selbstklebenden Moltopren-Streifen als Randisolierung versehen werden.
Bei der Ausf ü hrung von W ä rme- und Schalld ä mmarbeiten von Bauteilen ist zu
gew ä hrleisten, dass keinerlei W ä rme- und Schallbr ü cken entstehen.
Notwendige Fugen sind nach einem vom AN gefertigten Fugenplan anzulegen. Die
einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen.
Heizsystem (bauseits):
Montage des vorgesehenen Heizsystems, einschlie ß lich aller erforderlichen
Nebenleistungen, erfolgt bauseits ü ber das Gewerk Heizung. Die Dichtigkeit von
Warmwasserfu ß bodenheizungen ist vor Beginn der Estricharbeiten vom Heizungsinstallateur
sowie eigenverantwortlich zu ü berpr ü fen.
Querende Leitungen sind bei Bewegungs- und Randfugen in H ü lsen zu f ü hren.
Der AN hat dem Vertreter des AG seine Freigabe zum Aufheizen unaufgefordert
mitzuteilen.
Vor dem Einbringen des Estrichs ist zu pr ü fen, dass vom Verleger der Fu ß bodenheizung je
200 m ² Fl ä che bzw. je Einheit mindestens drei Messstellen ausgewiesen sind, an denen
sp ä ter problemlos ohne Gefahr der Besch ä digung von Rohren die Probeentnahme zur
Messung der Restfeuchte m ö glich ist. Fehlen solche markierten Messstellen, ist der Vertreter
des AG vor Beginn der Arbeiten zu informieren.
Notwendige Fugen sind nach einem vom AN gefertigten Fugenplan anzulegen. Die
einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen.
Oberb ö den:
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch
Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Bodenfl ä chen vorgesehen:
Teppich-, Parkett- bzw. Fliesenbelag
Allgemein technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Stahlbau- und Schlosserarbeiten F ü r die angebotenen Leistungen ü bernimmt der AN die Verpflichtung der Vollst ä ndigkeit,
d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsl ä ufig ergeben und die zur vertragsm äß igen Ausf ü hrung geh ö ren, samt Lieferung aller Bauhaupt- und Baunebenstoffe und allen sonstigen zur Fertigstellung der Bauleistung erforderlichen Aufwendungen, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdr ü cklich erw ä hnt sind.
Der Inhalt der Vorbemerkungen erg ä nzt und erl ä utert die zu beachtenden Punkte und die einzelnen Positionen, auf deren st ä ndige Wiederholung in den einzelnen Positionen verzichtet wird.
Dar ü ber hinaus sind folgende Leistungen als Nebenleistungen ohne besondere Verg ü tung zu erbringen:
--- Vor Ausf ü hrungsbeginn hat der AN mit dem Vertreter des AG festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige St ö rungen der am Bau beteiligten Handwerker w ä hrend der Bauausf ü hrung zu vermeiden.
--- S ä mtliche Kosten f ü r alle erforderlichen Materialien, L ö hne, Transportkosten, Bau-, Bauhilfs- und Betriebsstoffe, Strom- und Wasserkosten. Gestellung s ä mtlicher f ü r Montage und Zuschnitt erforderlichen Ger ä te und Maschinen, Vorhalten der Werk- und Hebezeuge sowie Unterbringung der Arbeitskr ä fte.
An- und Abtransport, einschlie ß lich Abladen und diebstahlsicheres Lagern auf der Baustelle, sowie Transport zur Verwendungsstelle.
--- Schutz des Materials gegen Witterungseinfl ü sse bis zur Verwendung (gem äß Herstellervorschriften).
--- Sorgf ä ltiges Pr ü fen aller Voraussetzungen, Untergr ü nde und Anschl ü sse rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten. Schadhafte Stellen sowie eventuell auftretende Unklarheiten sind dem Vertreter des AG unverz ü glich zu melden.
--- F ü r die Ausf ü hrung der Arbeiten steht kein Ger ü st zur Verf ü gung. Die Arbeiten sind also mit eigenem Hebezeug auszuf ü hren (fahrbare Hebeb ü hne o ä.).
--- Ein Baukran kann, soweit auf der Baustelle vorhanden, in Anspruch genommen werden. Anfallende Kosten sind mit dem Besitzer direkt abzurechnen.
--- Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen f ü r andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Ma ß nahmen mit dem Vertreter des AG abzustimmen.
--- Ü ber die baulichen Verh ä ltnisse, z.B. Grundrisse, Schnitte, Anschl ü sse an flankierenden Bauteilen, Sichtbetonw ä nde, Leibungen, Au ß en- und Innenfensterb ä nke usw. hat sich der Bieter/AN genauestens zu informieren.
--- Genaues Einhalten der in den Zeichnungen eingeschriebenen Ma ß e. Etwa auftretende Ma ß fehler in den Pl ä nen sind dem Vertreter des AG mitzuteilen. Ma ßä nderungen sind nur mit Zustimmung durch den Vertreter des AG zul ä ssig.
--- Vor Beginn der Arbeiten sind die tats ä chlichen Einbauh ö hen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit dem Vertreter des AG abzustimmen, wenn unzul ä ssige Toleranzen oder Ä nderungen des geplanten Fu ß bodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
--- Angegebene Ö ffnungsmasse sind Rohbau-Richtmasse, die vor Ausf ü hrung an der Baustelle zu ü berpr ü fen sind. (Ma ß aufnahme am Bau). Etwa auftretende Unklarheiten m ü ssen vor Ausf ü hrung mit dem Vertreter des AG gekl ä rt werden.
--- Vor der Durchf ü hrung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten W ä nden und Decken sind Leitungen mit einem Suchger ä t zu orten.
--- Sp ä ne vom Bohren und Fr ä sen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
--- Der AN hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Besch ä digungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
--- Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schwei ß arbeiten sind, soweit technisch m ö glich, vor dem Verzinken auszuf ü hren. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen B ä ndern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren.
--- Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der N ä he von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzma ß nahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
--- Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der N ä he zu erhaltener Bauteile sind Glasfl ä chen, glasierte Keramikoberfl ä chen und andere durch den Funkenflug gef ä hrdete Oberfl ä chen abzudecken.
--- Sorgf ä ltiges entgraten der Schnittkanten.
--- Entrosten aller Eisenteile, soweit erforderlich, und wenn in den Einzelpositionen nicht anders erw ä hnt, zweimal mit Mennige oder Rostprimer grundieren.
--- Bei geschwei ß ten Bauteilen aus Edelstahl d ü rfen keine Anlauffarben sichtbar sein.
--- Sofortiges ausbessern besch ä digter Stellen nach der Montage in gleicher Weise wie vor beschrieben.
--- Herstellen von geschwei ß ten Verbindungen nach anerkannten Regeln der Schwei ß technik. Ü berstehende Schwei ß n ä hte sind sauber zu schleifen.
--- Als Schwei ß zusatzwerkstoffe sind nur, die nach heutigem Stand der Technik, f ü r die Schwei ß ungen erforderlichen Zusatzwerkstoffe zu verwenden.
--- Bei Verschwei ß ungen sind die Schwei ß n ä hte unmittelbar nach Fertigstellung der Schwei ß arbeiten mit der Drahtb ü rste zu reinigen, zu passivieren und entsprechend dem vorhandenen Korrosionsschutz in vorhandenem Farbton zu beschichten.
--- Der AN hat in jedem Fall einen f ü r die vorgesehene Stahlkonstruktion geeigneten Korrosionsschutz zu verwenden.
--- Bei der Ausf ü hrung von K ä lte / W ä rme- und Schalld ä mmarbeiten von Bauteilen ist zu gew ä hrleisten, dass keinerlei W ä rme- und Schallbr ü cken entstehen.
--- Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerr ä umen, Treppenh ä usern, Durchg ä ngen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerl ö scher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
--- Transparente Scheiben von T ü rbl ä ttern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich r ü ckstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Vertreter des AG.
--- Gegen Verschmutzungen und Besch ä digungen an Bauteilen und Einrichtungen jeder Art sind geeignete Vorrichtungen zu treffen. Der AN haftet f ü r alle entstandenen Sch ä den. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststein, Isolierungen, Verglasungen, Fassadenverkleidungen usw.
--- Verfahrensbedingte Vermischungen und Abfall von Strahlarbeiten sind vom AN zu beseitigen und zu entsorgen. Dabei sind Strahlmittelr ü ckst ä nde auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, aus Poren, Fugen u. dgl. und von den Ger ü stb ö den zu entfernen.
--- Entfernen aller Materialreste nach Beendigung der Arbeiten. Anfallender Bauschutt ist zentral zu lagern und auf Kosten des AN abzufahren und zu entsorgen.
--- Erforderliches abschnittsweise Arbeiten, soweit andere Bauleistungen nicht den notwendigen Fortschritt erreicht haben, oder wenn Teilleistungen vorgezogenen werden, berechtigen den Unternehmer nicht zu Nachforderungen. Die ben ö tigten Anfahrtszeiten sind mit einzukalkulieren.
--- Alle in den nachfolgenden Positionen aufgef ü hrten Leistungen verstehen sich f ü r fix und fertige Arbeit, einschlie ß lich aller Aufwendungen, die zur Erreichung des in der jeweiligen Position beabsichtigten Endzustandes erforderlich werden, auch wenn sie nicht ausdr ü cklich im LV erw ä hnt sind und umfassen Lieferung aller zur Herstellung ben ö tigten Materialien, Herstellung und Vorhaltung, sowie das Ausbessern besch ä digter Teile und Oberfl ä chen f ü r die gesamte Bauzeit.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Stahlbau- und Schlosserarbeiten
+*Bes. Vertragsbedindungen (BVB) Euro BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB)
1. ALLGEMEINES
1.1 Nachstehend werden der Auftraggeber mit AG und der Auftragnehmer mit AN bezeichnet.
1.2 Gesch ä ftsbedingungen des AN gelten nur, wenn ihre Wirksamkeit in dem zugeh ö rigen Vergabeprotokoll ausdr ü cklich vereinbart ist.
1.3 Der AN ist verpflichtet, sich an Ort und Stelle und bei den zust ä ndigen Dienststellen und Nachbarn ü ber alle Umst ä nde des Baugel ä ndes, des Arbeitsplatzes sowie der Transport-, Zufahrts- und Lagerm ö glichkeiten und notwendigen Sicherungsma ß nahmen zu informieren.
2. VERTRAGSBESTANDTEILE (zu § 1 VOB/B)
Die auszuf ü hrende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Bestandteile sind nachfolgende Unterlagen und Bestimmungen in ihrer jeweiligen letztg ü ltigen Fassung, bei Widerspr ü chen in der folgenden Rangfolge:
2.1 Auftragsschreiben.
2.2 Vergabeprotokoll.
2.3 Leistungsbeschreibung.
2.4 Pl ä ne des Architekten und/oder der Sonderingenieure.
2.5 Baugenehmigung und sonstige ö ffentlich rechtliche Genehmigungen.
2.6 Die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) mit Bewerbungsbedingungen.
2.7 Die zus ä tzlichen Technischen Vorschriften (ZTV).
2.8 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen f ü r die Ausf ü hrung von Bauleistungen VOB/C, die anerkannten Regeln der Technik und die DIN-Normen.
2.9 Allgemeine Vertragsbedingungen f ü r die Ausf ü hrung von Bauleistungen (VOB(B).
3. LEISTUNGSUMFANG DES AN
3.1 Anlegen der Lager- und Arbeitspl ä tze, Beschaffen von Lager- und Arbeitspl ä tzen ü ber die gegebenenfalls vom AG zur Verf ü gung gestellten Fl ä chen hinaus, Herrichten benutzter Fl ä chen. Beschaffung und Anmietung evtl. erforderlicher ö ffentlicher Fl ä chen zur Abwicklung der Bauleistung.
3.2 Aufstellen, Vorhalten und Beseitigung von Ger ü sten, Arbeitsb ü hnen udg. soweit es zur ordnungsgem äß en Vertragserf ü llung erforderlich ist.
3.3 Sauberhaltung der Baustelle, regelm äß ige Reinigung der Zufahrtsstra ß e, falls notwendig auch t ä glich und Beseitigung von Abf ä llen, Bauschutt und Verpackungsmaterial soweit jeweils von den Arbeiten des AN herr ü hrend. Falls festgestellt wird, da ß der AN dieser Verpflichtung nach Aufforderung durch die Bauleitung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt, wird der AG die Reinigung und Schuttabfuhr auf Kosten des AN veranlassen.
3.4 Die Verantwortung f ü r die Lagerung und Beseitigung von Materialien, die der AN f ü r sein Gewerk verwendet, auch wenn sie nicht als Bauschutt oder Hausm ü ll auf einer Normaldeponie abzulagern sind (Sonderabf ä lle), liegt ausschlie ß lich beim AN. Diese Sonderabf ä lle sowie deren Verpackung m ü ssen vom AN gem äß den abfallrechtlichen Bestimmungen und den einschl ä gigen ö rtlichen Vorschriften entsorgt werden.
3.5 Erfordern die im ö ffentlichen Interesse ergangenen Vorschriften des Bauordnungs- und des Baunebenrechts Anzeigen, Genehmigungen und Abnahmen (z.B. T Ü V, Gewerbeaufsicht), so hat der AN diese f ü r sein Gewerk herbeizuf ü hren und die anfallenden Kosten zu tragen.
3.6 Vom AG werden die Pl ä ne als schwarz/wei ß Pausen sowie erforderliche Unterlagen dem AN kostenlos zur Verf ü gung gestellt (VOB/B § 3.1).
3.7 Vorlegen oder Anbringen von Proben, Probeteilen, Elementen und Mustern der zur Verwendung vorgesehenen oder in Betracht gezogenen Baustoffe, Materialien, Teile und Ger ä te auch in mehreren Ausf ü hrungen in angemessener Gr öß e und Anzahl sowie die Durchf ü hrung allf ä lliger Eignungspr ü fungen, letztere, soweit keine Zulassungen vorliegen.
3.8 Das Einholen von ö ffentlichen Genehmigungen, welche zur Durchf ü hrung der eigenen Arbeiten erforderlich sind, in Abstimmung mit den Architekten / Fachingenieuren des AG bzw. dem AN.
3.9 Ordnet der AN Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit an, welche zur Durchf ü hrung oder Terminaufholung der eigenen Arbeiten erforderlich ist, so hat er die Genehmigung dazu sowohl vom AG als auch bei den ö ffentlichen und privaten Stellen einzuholen. Mehrkosten werden nicht verg ü tet.
3.10 Schriftliche und m ü ndliche Einweisung der Mitarbeiter des AG in die Bedienung der technischen Anlagen in deutscher Sprache.
3.11 Ü bergabe von ü bersichtlich geordneten Bestandszeichnungen und Revisionspl ä nen, Pr ü fzeugnissen, Bedienungsanleitungen, beh ö rdlichen Genehmigungen und Abnahmen, soweit diese Unterlagen das Gewerk des AN betreffen (z.B. Klima, L ü ftung, Heizung, Sanit ä r, Schwachstrom, Starkstrom, Sprinkler, sonstige Sondereinbauten wie z.B,. Aufz ü ge etc.).
4. RECHNUNGSSTELLUNG UND KALKULATIONSUNTERLAGEN (zu § 14 VOB/B)
4.1 Rechnungen sind 1-fach beim Planungsb ü ro einzureichen und an den AG zu adressieren.
4.2 Abschlagsrechnungen m ü ssen allen Anforderungen von § 14, Nr. 1, VOB/B Rechnung tragen, insbesondere sind Abrechnungspl ä ne beizuf ü gen.
Bei Auftragspauschalen gelten die vereinbarten Zahlungspl ä ne bzw. Auftragsvereinbarungen.
4.3 Der Schlu ß rechnung sind folgende Unterlagen beizuf ü gen:
- Abrechnungspl ä ne - 2-fach
- Massenermittlung - 2-fach
- Ö rtliche Aufma ß e - im Original
- Tagelohnnachweise - im Original
- Lieferscheine f ü r die Tagelohnarbeiten - im Original.
Bei Auftragspauschalen entfallen diese Unterlagen.
5. VERG Ü TUNG, ZAHLUNG, SKONTO UND GEW Ä HRLEISTUNGSEINBEHALT (zu §§ 2, 16 VOB/B)
5.1 Die Einheitspreise des AN sind Festpreise f ü r die Dauer der Bauzeit und behalten auch dann ihre G ü ltigkeit, wenn Massen ä nderungen im Sinne des § 2 Nr. 3 VOB/B eintreten.
5.2 Der AN ist verpflichtet, Zusatzleistungen, Nachtr ä ge und Stundenlohnarbeiten auf der Basis des Preises f ü r die im Vertrag vorgesehene Leistung, unter Ber ü cksichtigung der Nachl ä sse und Skonti, zu ü bernehmen.
5.3 Zahlungen werden nach Leistungsfortschritt vorgenommen. Grundlage ist der Baufortschritt auf der Baustelle und die entsprechend Ziffer 4.2 und 4.3 der BVB einwandfrei nachgewiesenen Leistung.
Dies gilt auch bei einem eventuell vereinbarten Zahlungsplan.
5.4 Bei vertragsgem äß erbrachter Leistung steht dem AN folgende Verg ü tung zu:
5.4.1 90 % der tats ä chlich auf der Baustelle erbrachten Leistung bzw. 90 % der nach Zahlungsplan f ä lligen Leistungen als Abschlagszahlung.
5.4.2 Die Schlu ß rechnung ist f ä llig binnen 2 Monaten nach Zugang.
5.4.3 Der AG ist berechtigt, von seinen Zahlungen auf die Schlu ß rechnung einen Gew ä hrleistungseinbehalt in H ö he von 5 % der insgesamt zu entrichtenden Schlu ß rechnungssumme (inkl. Mehrwertsteuer) auf die Dauer der Gew ä hrleistungsfrist einzubehalten. Dieser Einbehalt kann durch Stellung einer B ü rgschaft gem. Ziffer 7 der BVB abgel ö st werden.
5.5 Bei Vereinbarung von Skonto ist f ü r die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf den Rechnungseingang beim Architekten oder Ingenieur des AG abzustellen und auf den Zahlungsabflu ß beim AG (nicht auf den Zahlungseingang beim AN). Wird eine Teilzahlung/die Schlu ß zahlung nicht innerhalb der Skontofrist geleistet, so bleibt der AG berechtigt, die ü brigen rechtzeitigen Zahlungen zu skontieren.
6. STUNDENLOHNARBEITEN, LEISTUNGS Ä NDERUNGEN UND ZUS Ä TZLICHE LEISTUNGEN (VOB/B § 15.2)
6.1 Vereinbarungen ü ber Stundenlohnarbeiten sind mit dem AG selbst und mit dem Architekten bzw. seinen Bevollm ä chtigten zu treffen. Stundenlohnarbeiten m ü ssen durch den AG oder den Architekten angeordnet werden. Der Stundenlohnzettel mu ß am n ä chsten Tag bei der Bauleitung eingereicht werden. Von dieser ist der Stundenlohnbericht unverz ü glich abzuzeichnen. Einwendungen sind zu vermerken.
6.2 Beansprucht der AN wegen Ä nderung des Bauentwurfs oder wegen anderer Anordnungen des AG oder wegen einer im Vertrag nicht vorgesehenen Leistung eine erh ö hte Verg ü tung, so mu ß er dies dem AG vor der Ausf ü hrung ank ü ndigen und ein Nachtragsangebot vorlegen. Andernfalls entf ä llt sein Verg ü tungsanspruch. Der AG ist verpflichtet, unverz ü glich zu dem Nachtragsangebot Stellung zu nehmen.
7. SICHERHEITSLEISTUNG (zu § 17 VOB/B)
7.1 Sicherheit ist in Form einer unbefristeten, unbedingten selbstschuldnerischen B ü rgschaft ohne Hinterlegungsklausel f ü r
-Vertragserf ü llung
- nach gesonderter Vereinbarung
- Gew ä hrleistung
- in H ö he von 5 % der Bruttoabrechnungssumme auf die Dauer von
5 Jahren nach BGB
Vorauszahlungen
- nach gesonderter Vereinbarung
zu leisten.
7.2 Die Sicherheit f ü r die Vertragserf ü llung erstreckt sich auf die Erf ü llung s ä mtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere f ü r die vertragsm äß ige Ausf ü hrung der Leistung einschl. Abrechnung, Gew ä hrleistung und Schadenersatz sowie auf Erstattung von Ü berzahlungen einschl. der Zinsen.
Die Vertragserf ü llungsb ü rgschaft ist, soweit vereinbart, unverz ü glich nach Vertragsabschlu ß bzw. Zugang des Auftragsschreibens dem AG vorzulegen.
7.3 Die Sicherheit f ü r die Gew ä hrleistung erstreckt sich auf die Erf ü llung der Anspr ü che auf Gew ä hrleistung einschl. Schadenersatz sowie auf die Erstattung von Ü berzahlungen einschl. der Zinsen.
7.4 Die Vertragserf ü llungsb ü rgschaft ist nach Abnahme und Vorlage der Schlu ß rechnung auf Verlangen des AN zur ü ckzugeben.
7.5 Die B ü rgschaften sind von einer deutschen Gro ß bank, Sparkasse, deutschen Versicherung oder dem Kautionsverein zu stellen.
7.6 Die Urkunde ü ber die Gew ä hrleistungsb ü rgschaft wird auf Verlangen zur ü ckgegeben, wenn die Verj ä hrungsfrist f ü r die Gew ä hrleistung abgelaufen und die bis dahin erhobenen Anspr ü che erf ü llt sind.
7.7 Die Urkunde ü ber eine Vorauszahlungsb ü rgschaft wird auf Verlangen zur ü ckgegeben, wenn die Vorauszahlung auf f ä llige Zahlungen angerechnet worden ist.
8. VERSICHERUNGEN
8.1 Der AN hat eine Haftpflichtversicherung, bezogen auf den Auftrag, durch Vorlagen der Versicherungspolice nachzuweisen und zwar f ü r
Personensch ä den: 2,0 Mio EUR
Sachsch ä den: 1,0 Mio EUR
9. TERMINE UND VERTRAGSSTRAFE (zu §§ 5, 11 VOB/B)
9.1 Ausf ü hrungsfristen werden im Vergabeprotokoll festgelegt.
9.2 Der AN hat f ü r jeden Kalendertag, um den die Ausf ü hrungsfrist schuldhaft ü berschritten wird, eine Vertragsstrafe in H ö he von 0,10 % der Auftragssumme einschl. Mehrwertsteuer an den AG zu bezahlen. Die Vertragsstrafe wird auf
5 % der Auftragssumme einschl. Mehrwertsteuer begrenzt. Anspr ü che des AG auf Ersatz eines die Vertragsstrafe ü bersteigenden Schadens bleiben vorbehalten.
Eine verwirkte Vertragsstrafe kann noch bis zur Schlu ß zahlung geltend gemacht werden.
9.3 Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabaschlu ß, einen Terminplan unter Einhaltung der Ausf ü hrungsfristen vorzulegen.
10. GEW Ä HRLEISTUNG UND ABNAHME (zu §§ 12, 13 VOB/B)
10.1 Der AN leistet Gew ä hr nach VOB/B. Die Gew ä hrleistungsfrist betr ä gt 5 Jahre nach BGB
10.2 Erkennt der AG schon vor Abnahme, da ß Leistungen des AN ganz oder teilweise mangelhaft sind, so hat der AN diese Leistungen auf eigene Kosten durch m ä ngelfreie zu ersetzen. Kommt der AN der Pflicht zur M ä ngelbeseitigung nicht nach, so kann der AG eine angemessene Frist zur M ä ngelbeseitigung setzen und erkl ä ren, da ß er nach fruchtlosem Ablauf der Frist die M ä ngelbeseitigung durch einen Drittunternhemer durchf ü hren l äß t. Eine Auftragsentziehung gem. § 8 Nr. 3 VOB/B ist hierzu nicht erforderlich.
10.3 Es wird f ö rmliche Abnahme der Bauleistung vereinbart. Eine fiktive Abnahme nach § 12 Nr. 5 Abs. 1 und 2 VOB/B wird ausgeschlossen.
10.4 Der AG kann verlangen, da ß bei umfangreichen Bauma ß nahmen die Abnahme durch eine Statusbegehung vorbereitet wird.
11. VERTRAGSABWICKLUNG/KOORDINATION (zu §§ 3, 4 VOB/B)
11.1 Entscheidungen des AG sind so fr ü hzeitig zu verlangen, da ß Verz ö gerungen des Bauablaufes vermieden werden; dem AG sind angemessene Entscheidungsfristen einzur ä umen.
11.2 Pl ä ne, die ü ber den AG zu liefern sind, m ü ssen durch den AN vier Wochen vor dem festgelegten Ausf ü hrungstermin abgerufen werden.
11.3 Der AN unterst ü tzt die Bau ü berwachung bei der Koordination und weist die Bauleitung rechtzeitig schriftlich auf notwendig werdende Vorleistungen hin, damit die Termine eingehalten werden k ö nnen.
11.4 Der AN ist verpflichtet, bei Abschlu ß des Vertrages mindestens einen deutsch-sprachigen Beauftragten zu benennen, der mit ausreichenden Kompetenzen f ü r die Abwicklung des Auftrages ausgestattet ist und f ü r die gesamte Bauzeit zur Verf ü gung steht. Eine Auswechslung dieses Beauftragten, ausgenommen K ü ndigung, kann nur mit Zustimmung des AG vorgenommen werden. Bei nicht ausreichender Fachkenntnis des Beauftragten, kann der AG dessen Abl ö sung verlangen. W ä hrend der Ausf ü hrungszeit hat der AN die Baustelle mit ausrei-chendem und einwandfrei Deutsch sprechendem Aufsichtspersonal zu besetzen. Ü ber den zu benennden Fachbauleiter erh ä lt der AG sp ä testens zu Beginn der Arbeiten eine gesonderte schriftliche Erkl ä rung. Ein Bautagebuch ist anzulegen und t ä glich der ö rtlichen Bauleitung vorzulegen.
12. ABTRETUNG
12.1 Der AN darf seine Forderungen gegen den AG ohne dessen schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise abtreten. Ausgenommen bleiben solchen Abtretungen des AN, die ü blicherweise und nachweislich aufgrund von Lieferungen unter verl ä ngertem Eigentumsvorbehalt seitens der Zulieferer erfolgen.
12.2 Der AN verpflichtet sich, auf Anforderung durch den AG, an diesen seine Gew ä hrleistungsanspr ü che gegen die Subunternehmer abzutreten.
13. VER Ö FFENTLICHUNG
13.1 Der AN darf Ver ö ffentlichungen ü ber das Bauvorhaben in Form von Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen nur mit schriflticher Zustimmung des AG vornehmen.
14. STREITIGKEITEN (zu § 18 VOB/B)
14.1 Gerichtsstand bei Vollkaufleuten der Sitz der f ü r die Proze ß vertretung des AG zust ä ndigen Stelle.
14.2 Bauhandwerksicherungshypothek.
Der AN kann die Rechte aus § 648 BGB (Bauhandwerkssicherungshypothek) nicht geltend machen, wenn der AG innerhalb von 2 Wochen ab Aufforderung Sicherheit in H ö he des zu sichernden Betrages durch unbedingte, unbefristet und selbstschuldnerische B ü rgschaft eines im Inland zugelassenen Kreditinstitutes oder eines Kreditversicherers erbringt. Der AN ist erst nach Ablauf der obigen 2-Wochenfrist berechtigt, seine Rechte aus § 648 BGB gerichtlich durchzusetzen.
--------------------------------------------------------
Das Angebot mu ß in verschlossenem Umschlag, der die genaue Bezeichnung der Bauma ß nahme tr ä gt, eingereicht werden. Alle Angebotsunterlagen m ü ssen vollst ä ndig ausgef ü llt, mit Firmenstempel und mit der Unterschrift des Zeichnungsberechtigten versehen sein. Unvollst ä ndige Angebote oder Unterlagen haben den Ausschlu ß des Bieters zur Folge. Nebenangebote (technische Ä nderungsvorschl ä ge, ver ä nderte Ausf ü hrungsfristen u.a.) k ö nnen neben dem Angebot abgegeben werden; sie sind als solche deutlich zu kennzeichnen. Nebenangebote m ü ssen so eindeutig beschrieben sein, da ß eine zweifelsfreie Pr ü fung m ö glich ist.
+*Bes. Vertragsbedindungen (BVB) Euro
1 BAUSTELLENGEMEINKOSTEN
1
BAUSTELLENGEMEINKOSTEN
1. 1 Baustelleneinrichtung & Montagekosten Einrichten und R ä umen der Baustelle mit An- und Abfuhr, sowie Vorhalten der zur Durchf ü hrung der nachstehend beschriebenen Arbeiten erforderlichen Maschinen, Ger ä te, Hebezeuge, Werkzeuge und Bauwagen f ü r die Dauer der Arbeiten, f ü r s ä mtliche in der Leistungsbeschreibung aufgef ü hrten Leistungen.
Sanit ä ranlagen sind vorhanden.
Baustrom und Bauwasser mu ß mit dem
AG abgerechnet werden und ist in die Einheitspreise einzurechnen. (Verbrauchskosten werden nach der Tabelle der LBB abgerechnet)
Ebenfalls in diese Position einzurechnen: alle Leistungen, die der gesetzlichen Baustellensicherheit entsprechen (entspr. SiGeKo), bis zum Abschluss der Arbeiten wie zB:
-Montage und Wiedermontage von Schutzger ü sten/ Schutzgel ä nder/ Umwehrungen/ Absturzsicherungen
-die Baustelle lt. Erfordernis bzw. t ä glich zutrittsicher verschlie ß en
-die Entfernung bzw. Beseitigung von Paletten/ Verpackungsmaterial/ Werkzeugen um die Baustellensicherheit zu gew ä hrleisten
1. 1
Baustelleneinrichtung & Montagekosten
1.00
psch
1. 2 Montagekosten Mobilkran
1. 2
Montagekosten Mobilkran
1.00
psch
1. 3 Statik & Konstruktion, Erstellen einer Systematik, Werkstattplanung zur Freigabe
1. 3
Statik & Konstruktion, Erstellen einer Systematik, Werkstattplanung zur Freigabe
1.00
psch
2 TREPPENGELÄNDER INNEN
2
TREPPENGELÄNDER INNEN
Treppengeländer Treppengel ä nder Innenbereich in Flachstahlausf ü hrung, grundiert.
Ausf ü hrung entsprechend den vorliegenden Ausf ü hrungspl ä nen und Details,
Gel ä nderh ö he: 1,02 m ü ber OK Fertigfu ß boden bzw. Stufenvorderkante.
Gel ä nder best. aus:
Obergurt und Untergurt Flachstahl ca. 50 x 8 mm
senkrechte Flachst ä hle im Abstand von etwa < 120 mm, Dimension ca. 50 x 8 mm
an der Stahl Treppenwange B = 360 mm aufgeschschwi ß t.
Treppenwange in Stahlbetonwange (Treppenwange bzw. Podestwange)
mittels Schraubplatten befestigt.
Treppenauge: das Treppenauge ist mit derselben Flachstahlkonstruktion wie die L ä ufe auszuf ü hren, in den Eckpunkten sind jedoch kraftschl ü ssige Verbindungen herzustellen, um ein Schwingen der einzelnen Gel ä nderteile zu verhindern.
Die gesamte Konstruktion hat der in der DIN vorgeschriebenen Statik und DIN 18040 ( Barrierefreiheit ) zu entsprechen, ggf. sind die Dimensionen zu erh ö hen.
Handl ä ufe: Befestigung von Handl ä ufen bei den steigenden Gel ä ndern am Gel ä nder innen mittels abgewinkeltem Handlauftr ä ger auf einer H ö he von etwa 85-90cm. Handlaufausf ü hrung aus Eiche Vollholz ca. 42mm Durchmesser.
zus ä tzlicher Handlauf an der Treppenhauswand.
In die Position einzurechnen sind auch die B ö gen in den gewendelten Gel ä nderbereichen.
Handlaufabschluss: abgerundet, zur Wand hin geschlossen.
am Anfang und am Ende der Treppe horizontal weitergef ü hrt.
Anzahl der Befestigungspunkte am Gel ä nder nach statischem Erfordernis.
s ä mtliche Teile geliefert und montiert, grundiert.
Treppengeländer
2. 1 Trepengeländer Stahl schräg liefern und einbauen von Treppengel ä ndern
inkl. Treppenwange und Handlauf Eiche Vollholz,
wie zuvor beschrieben, vom KG bis 2. OG durchlaufend.
lt. Treppenplan:
PLANNR.1093_GE_GES50DET_AR_TR_00_P
M = 1 : 20 von 10.11.2025
2. 1
Trepengeländer Stahl schräg
98.70
m
2. 2 Trepengeländer Stahl horizontal liefern und einbauen von Treppengel ä ndern
inkl. Treppenwange und Handlauf Eiche Vollholz,
wie zuvor beschrieben, vom KG bis 2. OG durchlaufend.
lt. Treppenplan:
PLANNR.1093_GE_GES50DET_AR_TR_00_P
M = 1 : 20 von 10.11.2025
2. 2
Trepengeländer Stahl horizontal
84.00
m
2. 3 Az für Treppenauge + Treppenende Az f ü r Mehraufwand des Treppenauges und Treppenendes
Zulage zu den Pos. vor. f ü r die Herstellung durchlaufender
Gel ä nder im Treppenauge.
Ausf ü lrung wie Position vor.
2. 3
Az für Treppenauge + Treppenende
42.00
St
2. 4 zusätzlicher Handlauf Eiche Vollholz wandseitig zus ä tzlicher Handlauf an der Treppenhauswand.
In die Position einzurechnen ist die horizontale
Verl ä ngerung um 30 cm bei Treppen An- und Austritt
Handlaufabschluss: abgerundet, zur Wand hin geschlossen.
liefern und montieren
2. 4
zusätzlicher Handlauf Eiche Vollholz wandseitig
121.80
m
3 Flachstahlgeländer Außenbereich
3
Flachstahlgeländer Außenbereich
Flachstahlgeländer Ausf ü hrung Flachstahlgel ä nder im Au ß enbereich:
Gel ä nder als Stahl-Stabgel ä nder mit Ober- und Untergurt.
Vertikale F ü llst ä be aus Flachstahl analog zu den
Treppenhausgel ä ndern.
Befestigung ü ber Stahlschwerter an der an der
STB Attika der Tiefgarage, bzw. an STBWand-
scheiben, lt. Plan: DET FAS 17
Gel ä nderh ö he > 100 cm ü ber der Attika Verblechung !
Ausf ü hrung als Absturzsicherung an
Wegen und Aufenthaltsbereichen.
Oberfl ä che feuerverzinkt f ü r dauerhaften Korrosionsschutz.
Handlauf aus Edelstahl-Rundrohr Ø 42 mm.
Gel ä nderh ö he entsprechend den geltenden Vorschriften f ü r Absturzsicherungen.
Flachstahlgeländer
3. 1 Flachstahlgeländer als Absturzsicherung verzinkt liefern und einbauen von Flachstahlgel ä nder
wie zuvor beschrieben,
Lage: Attika des begr ü nten Daches der Tiefgarage.
s ä mtliche erforderliche Befestigungen, Konsolen
usw. sind im EP einzurechnen.
3. 1
Flachstahlgeländer als Absturzsicherung verzinkt
44.00
m
4 Stahlteppen Außenbereich
4
Stahlteppen Außenbereich
Stahlwangentreppen Ausf ü hrung Stahltreppen im Au ß enbereich:
Stahltreppen mit Austrittspodest in den H ö fen
zwischen Haus D und E sowie Haus F und G.
Ausf ü hrung als feuerverzinkte Stahlwangentreppen
inkl. Austrittspodest in Treppenbreite..
Mindestbreite: 1,00 m lichte Breite.
Stufenma ß e gem äß DIN und Planung.
Stufen als Gitterroststufen mit Maschenweite 10/30 mm.
Gel ä nder als Flachstabgel ä nder analog den Treppenhausgel ä ndern,
jedoch feuerverzinkt.
Handlauf aus Edelstahl-Rundrohr Ø 42 mm.
Gesamte Konstruktion feuerverzinkt.
Befestigung auf bauseitigen Fundamenten und im Austritt auf der Attika / Tiefgaragenwand
Stahlwangentreppen
4. 1 Stahlwangentreppe schräg inkl. Geländer beidseitig liefern und einbauen von Stahlwangentreppen
inkl. beidseitiges Treppengel ä nder wie zuvor beschrieben,
Lage: vom Stra ß enniveau auf das begr ü nte Dach
der Tiefgarage.
s ä mtliche erforderliche Befestigungen, Konsolen
usw. sind im EP einzurechnen.
17 Steigungen 17,35 x 27,35 cm
4. 1
Stahlwangentreppe schräg inkl. Geländer beidseitig
2.00
St
4. 2 Stahlwangen Austrittspodest inkl. Geländer liefern und einbauen von Stahlwangenaustrittspodest
Innenlichte ca. 1,00 x 1,00 m
inkl. Treppengel ä nder an der Au ß enseite wie zuvor
beschrieben,
Lage: Austritt Treppe, Zugang auf das begr ü nte Dach
der Tiefgarage.
s ä mtliche erforderliche Befestigungen, Konsolen
usw. sind im EP einzurechnen.
4. 2
Stahlwangen Austrittspodest inkl. Geländer
2.00
St
5 Vorgestellte BALKONKONSTRUKTION, GELÄNDER, TRENNWÄNDE
5
Vorgestellte BALKONKONSTRUKTION, GELÄNDER, TRENNWÄNDE
Balkonkonstruktion Vor den Fassaden und zum Teil auf der
Tiefgaragendecke aufgestellte Balkonkonstruktionen
ü berdacht.
Aluminium-Systemkonstruktion pulverbeschichtet
mit Balkonboden mit umlaufendem Rohrrahmen,
in dem das Regenwasser gesammelt und zum
Fallrohr gef ü hrt wird. Belag aus Betonsteinplatten
rutschfest mit offenen Fugen,
Untersicht aus Alublech
Balkonaustritte ü ber an Balkonunterkonstruktion
befestigte Gitterroste, trittfest montiert, als barrierefreier
Anschluss zum Balkon.
Die Balkone werden als selbst stehende,
elementierte und vorgefertigte Aluminium-
konstruktion pulverbeschichtet,
Farbton nach Farbkonzept RAL 1035 perlbeige
Die Balkone erhalten ein durchgehendes
Blechdach mit gleichen Konstruktionselementen
wie die Balkonb ö den.
Gel ä nder aus Winkelstahlrahmenkonstruktion
mit F ü llung aus Streckmetall „ Langstreckmasche
52x22x8,0x2,0 “, Stahl feuerverzinkt und pulver-
beschichtet oder Alublech pulverbeschichtet,
Farbton nach Farbkonzept. Gel ä nderabschluss
oben mit verbreitetem Stahlblech 60 mm.
Balkon- und Terrassentrennw ä nde an allen
direkt angrenzenden Balkonen/Terrassen.
Rahmen analog Gel ä nderrahmen. F ü llung als
ementfaserplatte z.B. Equitone Natura PRO
oder nach Farbkonzept.
Abgerechnet werden Laufmeter Balkon
T ü rme, bestehend aus zwei Balkonplatten
mit Balkongel ä nder erf ü derliche Sahmen und
Steherprofile und das Balkondach, inkl.
s ä mtlicher erforderlicher Anschlu ß elemente
an Boden und Haus.
Siehe Detailpl ä ne Architekt:
Leitdetail Balkon PlanNr.DET_ARCH_MET_001_P-01
Leitdetail Balkon PlanNr.DET_ARCH_MET_001_P-02
Balkonkonstruktion
5. 1 vorgestellte Balkonkonstruktion WA I ( zwei Häuser ) Liefern und Einbauen von vorgestellter Alu- Balkonkonstruktion wie vor beschrieben.
Laufmeter Balkon Turm, besteht aus zwei Balkonplatten
mit Balkongel ä nder erfoderliche Sahmen und
Steherprofile und das Balkondach, inkl.
s ä mtlicher erforderlicher Anschlu ß elemente
an Boden und Haus.
Rahmenau ß enma ß Balkontiefe = 174 cm
Rahmenau ß enma ß Balkonl ä nge = 4630 cm
5. 1
vorgestellte Balkonkonstruktion WA I ( zwei Häuser )
92.60
m
5. 2 vorgestellte Balkonkonstruktion WA II ( fünf Häuser ) Liefern und Einbauen von vorgestellter Alu- Balkonkonstruktion wie vor beschrieben.
Laufmeter Balkon Turm, besteht aus zwei Balkonplatten
mit Balkongel ä nder erfoderliche Sahmen und
Steherprofile und das Balkondach, inkl.
s ä mtlicher erforderlicher Anschlu ß elemente
an Boden und Haus.
Rahmenau ß enma ß Balkontiefe = 174 cm
Rahmenau ß enma ß Balkonl ä nge = 3820 cm
5. 2
vorgestellte Balkonkonstruktion WA II ( fünf Häuser )
191.00
m
5. 3 Sichtschutzwand 174 x 200 cm Sichtschutzwand mittig, zwischen den Nutzungeinheiten:
Rahmenkonstruktion entsprechend dem Balkongel ä nder
F ü llung aus Zementfaserplatten
Referenzprodukt: Equitone Natura PRO
5. 3
Sichtschutzwand 174 x 200 cm
96.00
St
5. 4 Riffelblech Abdeckung Pumpensumpf TG - befahhrbar, Edelstahl, salzbeständig Liefern und einbauen von:
befahrbaren Edelstahlabdeckungen der Sch ö pfgruben der Verdunstungsrinnen
(Rahmen/Roste MW 30/10 mm)
Gr öß e = ca. 35 / 35 cm
5. 4
Riffelblech Abdeckung Pumpensumpf TG - befahhrbar, Edelstahl, salzbeständig
7.00
St
5. 5 Aufzugschacht Lüftungsgitter Liefern und einbauen einer Riffelblech Edelstahl Abdeckung befahrbar, 50 cm / 50 cm inkl. erforderlichem Rahmenprofil
zur Verst ä rkung. Auflagerung auf vier F üß e FRQ in den Schachtboden H = 80 cm
5. 5
Aufzugschacht Lüftungsgitter
7.00
St
5. 6 Edelstahl Laibungsverkleidung als Kantenschutz der Aufzugstüren Liefern und fachgerecht montieren von
Laibungsverkleidungen als Kantenschutz f ü r Aufzugst ü r ö ffnungen.
Ausf ü hrung aus nichtrostendem Edelstahl,
Werkstoff 1.4301,
Oberfl ä che geschliffen, Korn 240, matt.
Verkleidung bestehend aus seitlichen Laibungsblechen
und oberem Sturzblech, gekantet, sichtbare Kanten
entgratet und gefast.
Materialst ä rke mindestens 1,5 mm.
Befestigung verdeckt mittels Klebung und/oder nicht sichtbarer
Unterkonstruktion, einschlie ß lich aller erforderlichen
Befestigungsmittel, Anschluss- und Anpassungsarbeiten.
Ecken und Sto ß fugen pr ä zise ausgef ü hrt, Oberfl ä che
frei von Besch ä digungen, Kratzern oder Verformungen.
Abmessungen:
Laibungstiefe: 22cm
T ü rh ö he: 240 cm
T ü rbreite: 118 cm
5. 6
Edelstahl Laibungsverkleidung als Kantenschutz der Aufzugstüren
28.00
St
6 Lamellengitter für Lüftungsöffnungen TG
6
Lamellengitter für Lüftungsöffnungen TG
6. 1 Rahmen mit Lüftungslamellen Lamellengitter f ü r Tiefgaragen-L ü ftungs ö ffnungen als nat ü rliche Zu- und Abluft ö ffnungen der Tiefgarage. Konstruktion aus Stahl-Lamellen mit umlaufendem Rahmen, einschlie ß lich aller Befestigungs- und Anschlussmittel, Anpassungen an Rohbau ö ffnungen, Korrosionsschutz, Hinterlegung mit Vogelschutzgitter sowie kompletter Montage.
Oberfl ä che = Feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461
Abmessung der Mauer ö ffnung:
Breite = 150 cm
H ö he = 120 cm
6. 1
Rahmen mit Lüftungslamellen
6.00
St
7 STUNDENLOHNARBEITEN
7
STUNDENLOHNARBEITEN
Stundenlohnarbeiten F ü r unvorhergesehene Arbeiten, die in Regie auf Nachweis ausgef ü hrt werden m ü ssen, werden die nachfolgenden Stundenzahlen angenommen. Die Arbeiten werden nur auf besondere Anordnung der Bauleitung ausgef ü hrt.
Die Stundenl ö hne sind einschl. aller Unkosten mit Verdienst und Aufsicht einzusetzen. Aufsichts-, Meister und Polierstunden werden nicht bezahlt.
Die Regieberichte m ü ssen Angaben enthalten:
- Datum der Ausf ü hrung
- Art der Arbeiten
- Verbrauchtes Material
- Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Arbeitskr ä fte - Anzahl der angefallenen Stunden je Arbeiter und Tag
Die geleisteten Arbeiten sind innerhalb 2 Tagen durch die Bauleitung mittels Regieberichte anerkennen zu lassen. Nichtbest ä tigte Regieberichte werden bei der Abrechnung nicht anerkannt!!
Stundenlohnarbeiten
7. 1 Stundensatz Facharbeiter F ü r unvorhergesehene Arbeiten die in Regie auf
Nachweis zur Ausf ü hrung kommen. Ausf ü hrung nur auf
besondere Anordnung der Bauleitung.
Facharbeiter
7. 1
Stundensatz Facharbeiter
1.00
h
7. 2 Stundensatz Vorarbeiter F ü r unvorhergesehene Arbeiten die in Regie auf
Nachweis zur Ausf ü hrung kommen. Ausf ü hrung nur auf
besondere Anordnung der Bauleitung.
Vorarbeiter
7. 2
Stundensatz Vorarbeiter
1.00
h
7. 3 Fahrzeugkosten für Anfahrt zur Baustelle Fahrzeugkosten f ü r eine Anfahrt zur Baustelle, die der AN nicht zu vertreten hat.
Die Verg ü tung erfolgt nur nach Anordnung durch die Bauleitung und vorheriger Vereinbarung!
7. 3
Fahrzeugkosten für Anfahrt zur Baustelle
1.00
St
AUSF Ü HRUNGSZEITEN:
Beginn Schlosserarbeiten: etwa August 2027
Fertigstellung Schlosserarbeiten: etwa November 2027
Mit der Ausf ü hrung der Arbeiten kann ...................................... Arbeitstage
nach Auftragserteilung begonnen werden.
F ü r die gesamten Arbeiten werden ca ............................... Arbeitstage ben ö tigt.
Der Bieter erkl ä rt, da ß die Baustelle nach Aufforderung der Bauleitung st ä ndig mit
................................. Fachkr ä ften und
................................. Hilfskr ä ften
besetzt werden kann.
Werden die Arbeiten nicht fristgerecht begonnen oder werden die angeforderten Fachkr ä fte nicht rechtzeitig eingesetzt, so da ß Terminverz ö gerungen eintreten, kann die vereinbarte Konventionalstrafe von der Schlu ß rechnung einbehalten werden.
Diese Angaben sind bindend und werden bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Ich habe s ä mtliche Bedingungen dieses Leistungsverzeichnisses durchgelesen und erkenne sie in allen Teilen an.
Ü ber Art und Beschaffenheit der Bauleistung besteht Klarheit.
................................, den........................................
Der Bieter:
.................................................................................
( Stempel und rechtskr ä ftige Unterschrift )
Freilassing, 16.5.2024
AUSF Ü HRUNGSZEITEN: