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Net total EUR
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(Name und Anschrift des Bieters)
Bauvorhaben: WOHNANLAGE
83483 Bischofswiesen
Am Burgergraben
Neubau einer Wohnanlage mit 131 WOHNUNGEN IN SIEBEN BAUK Ö RPERN UND TIEFGARAGE MIT 71 STELLPL Ä TZEN
Bauherr: Max Aicher Immobilien Holding GmbH & Co. KG
Teisenbergstrasse 7
83395 Freilassing
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
ü ber
F L I E S E N A R B E I T E N
Angebotsabgabe bis Mitwoch den 04.11.2026 in der Teisenbergstra ß e 7, Freilassing
Zuschlags- und Bindefrist: 60 Tage
Der Ausschreibung liegt die VOB 2012 Teil B/C zugrunde.
Die Angebotssumme einschlie ß lich MWST: EUR: ...............................................
nach der Pr ü fung: EUR: ................................................
Dieses Leistungsverzeichnis besteht aus 51 Blatt.
Der Bauherr bedankt sich f ü r die Angebotsabgabe.
...........................................................................
Seite 2, 3 Inhalt LV Bauvorhaben: WOHNANLAGE
in 83483 Bischofswiesen am Burgergraben
Neubau einer Wohnanlage mit 131 Wohnungen in sieben Bauk ö rpern und Tiefgarage mit 71 Stellpl ä tzen.
Bauherr: Max Aicher Immobilien Holding GmbH & Co. KG
Teisenbergstrasse 7
83395 Freilassing
LEISTUNGSVERZEICHNIS
F Ü R
FLIESENARBEITEN
An das Angebot halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. Dem Angebot liegen folgende Verdingungsunterlagen zugrunde, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden:
a) Bauvertrag
b) Vergabeprotokoll
c) Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, allgemeine Baubeschreibung,
Vorbemerkungen und Anlagen
d) Pl ä ne des Architekten und/oder Fachplaner
e) Bauzeitplan
f) Dei allgemeinen technischen Vertragsbedingungen f ü r die Ausf ü hrung von Bauleistungen
VOB/C, die Regeln der Baukunst, die einschl ä gigen DIN-Normen, die
bauordnungsrechtlichen Vorschriften und sonstigen einschl ä gigen Bestimmungen.
g) Die VOB/B, in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung
h) Baugenehmigung.
Die Baustelle wurde besichtigt, die ö rtlichen Verh ä ltnisse sind bekannt, die Verdingungsunterlagen gelesen und durchgearbeitet und es wurden alle evtl. Umst ä nde, welche die Preise beeinflussen, bei der Kalkulation ber ü cksichtigt.
Es wird versichert, da ß das Angebot ohne Preisabsprache zustandegekommen ist.
Das f ü r meinen Gesch ä ftsbetrieb zust ä ndige Finanzamt ............................. hat zuletzt am ........................... mitgeteilt, da ß gegen die Erteilung ö ffentlicher Auftr ä ge vom steuerlichen Standpunkt keine Bedenken bestehen.
Ich erkl ä re, da ß ich meinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer usw.) sowie zur Zahlung der Beitr ä ge zur Sozialversicherung nachgekommen bin.
Ich bin Mitglied der Berufsgenossenschaft ..................................... seit ..............................
Nr. .......................
Die entsprechenden Beitr ä ge wurden entsprechend meiner Verpflichtung geleistet.
................................................................................................
(Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift)
Seite 2, 3 Inhalt LV
Allgemeine Baubeschreibung ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
1. Grundst ü ck:
Die BayernHeim GmbH plant im Bebauungsplangebiet der Gemeinde Bischofswiesen, “ Am Burgergraben “ auf den Parzellen WA 1 und WA 2 mit einer Grundst ü cksgr öß e von ca. 9.832 qm eine neue Wohnanlage mit 131 ö ffentlich gef ö rderten Mietwohnungen und einer Tiefgarage mit 71 Stellpl ä tzen sowie 8 oberirdischen Stellpl ä tzen.
Das Grundst ü ck ist derzeit unbebaut.
Die Baustelleneinrichtungsfl ä che muss sich ebenfalls auf dem Baugrundst ü ck befinden, es ist nicht geplant weitere Grundst ü cke zu beanspruchen. Eine Baustellenbesichtigung ist notwendig.
2. Geb ä ude:
Die aktuelle Planung sieht f ü r das WA 2 f ü nf kammartig aufgereihte, nahezu gleiche Geb ä ude vor, die auf einer durchgehenden Tiefgarage mit 71Stellpl ä tzen aufsetzen. Durch die Hanglage des WA 2 sind die Erdgeschosse der Wohngeb ä ude von S ü den ü ber die Gebirgsj ä gerstra ß e ebenerdig erschlossen, die Tiefgarage ist nahezu ebenerdig von der Stra ß e Am Burgergraben zug ä nglich. Die PKW Zu- und Ausfahrten sind ü ber kurze Rampen im Osten und Westen angeordnet. Weitere 8 Stellpl ä tze sind oberirdisch angeordnet.
Auf dem Grundst ü ck WA 1 sind zwei Bauk ö rper geplant, die leicht zueinander versetzt parallel zur Erschlie ß ungsstra ß e Am Burgergraben stehen und von dort ebenerdig zug ä nglich sind. Auch auf diesem Grundst ü ck f ä llt das Gel ä nde weiter nach Norden ab, so dass das Kellergeschoss auf der Nordseite etwa 1,3m hervortritt. Um diese Situation optimal zu nutzen ist an der Nordwestecke des WA 1 im UG noch eine Wohnung vorgesehen.
Die Wohnanlage wird als Holzhybridbau mit wiederkehrenden Planungselementen erstellt, Die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen wird priorisiert.
Anzahl der Geb ä ude: 7 (2 Geb ä ude im WA 1 und 5 Geb ä ude im WA 2)
Anzahl der Wohneinheiten: 131 WE, EOF gef ö rdert
Geb ä udeklasse nach BayBO: 3 (in Pr ü fung Landratsamt) Energiestandard: EH 55 Stellpl ä tze 71 in Tiefgarage, 8 oberirdisch
3. Baustelleneinrichtung und -betrieb:
Der Bauherr stellt sein gesamtes Grundst ü ck zur Verf ü gung.
Zus ä tzliche ö ffentliche Fl ä chen k ö nnen nur nach Absprache des Auftragnehmers mit der Gemeinde Bischofswiesen bzw. Landratsamt Berchtesgadener Land oder Nachbargrundst ü cke nur in Absprache mit den Nachbarn in Anspruch genommen werden. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Erschwernisse sind vom AN zu tragen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
4. F ü r Planeinsicht oder R ü ckfragen:
Zum Leistungsbeschrieb usw. steht Ihnen f ü r Ausk ü nfte das Planungsb ü ro zur Verf ü gung,
Max Aicher GmbH & Co. KG
Teisenbergstra ß e 8, 83395 Freilassing .
Tel: 08654/ 491 126
Zust ä ndig: Dipl.-Ing. Andreas Traunfellner
5. Allgemeine Verh ä ltnisse:
Die Reinigung und Wiederherstellung aller ö ffentlicher und privater Verkehrsfl ä chen ist in die Einheitspreise einzurechnen. Alle Verkehrsfl ä chen sind bei Bedarf t ä glich zu reinigen. Eine Staubentwicklung ist in jedem Fall zu vermeiden, die Verkehrswege sind daher auf jeden Fall zu befeuchten bzw. staubfrei zu halten.
6. Leistungen anderer Auftragnehmer:
Der Auftragnehmer hat die Montage, Bau- und Ausr ü stungsteile durch andere Unternehmer zu dulden. Der AN hat daf ü r zu sorgen, da ß die anderen am Bau Beteiligten nicht mehr als unvermeidbar behindert werden.
7. Sonstiges:
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes ü ber die Lage und die Beschaffenheit der Baustelle, die Verkehrsverh ä ltnisse, die M ö glichkeiten f ü r den Einsatz von Maschinen, Ger ä ten und Baustoffen, und alle sonst f ü r die Ausf ü hrung des Bauvorhabens wichtigen Umst ä nde zu informieren.
BESONDERS WICHTIG:
Eine vorherige Inaugenscheinnahme der Baustelle und ö rtlichen Verh ä ltnisse wird zwingend vorausgesetzt. Eventuelle Erschwernisse die daraus resultieren sind in die Einheitspreise einzurechnen und k ö nnen durch sp ä tere Nachforderungen nicht geltend gemacht werden.
Hierzu ist das Planungsb ü ro in der Zeit von Mo. - Do. von 8.00 17.00 Uhr zu kontaktieren. Zust ä ndig: Herr Hutterer, Hr. St ö gm ü ller
8. Schutz gegen Baul ä rm:
8.1 Allgemeine Hinweise
Der Auftragnehmer tr ä gt die Kosten f ü r eventuelle Ausfallzeiten und Folgekosten, wenn die durch das Arbeitsverfahren verursachten Immissionswerte ü berschritten werden.
8.2 Zum Schutz gegen Baul ä rm gilt folgende Festlegung:
Nach den Bestimmungen des Landratsamtes Berchtesgadener Land sind die Werte des Bundesimmissionsschutzgesetzes § 22 einzuhalten.
Behinderungen bzw. Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzurechnen, eventuelle Geb ü hren f ü r Befreiung zu ü bernehmen. Erforderliche Ausnahmegenehmigungen sind ausschlie ß lich vom Auftragnehmer zu beantragen und zu bezahlen.
Die Arbeitseins ä tze sind nach den Werten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einzuteilen.
8.3 F ü r den Einsatz von Maschinen
Alle Baumaschinen sind in den arbeitsfreien Zeiten und bei Arbeitsunterbrechungen bzw. -umstellungen abzuschalten.
9. Vorschriften:
9.1 Alle Positionen des Leistungsverzeichnisses beinhalten die fertige Leistung, d.h. einschlie ß lich Lieferung und vollst ä ndige Demontage, bzw. Montage.
9.2. Grunds ä tzlich sind bei vorgegebenen Fabrikaten gleichwertige zugelassen. Werden gleichwertige Fabrikate angeboten, so ist bei Angebotsabgabe der Nachweis schriftlich ü ber die Gleichwertigkeit zu f ü hren, d.h. durch Pr ü fzeugnisse, Gutachten und ä nliches, Normen und Vorschriften.
10. Normen und Vorschriften:
10.1 Alle Arbeiten sind technisch einwandfrei und damit nach den Regeln der Baukunst, nach den einschl ä gigen DIN-Vorschriften (jeweils in der neuesten Fassung), nach den vorliegenden Pl ä nen, dem Leistungsverzeichnis sowie nach Angaben der Bauleitung auszuf ü hren.
Dar ü berhinaus gelten:
10.1.1 Die G ü terichtlinien und G ü tevorschriften der zum Einbau gelangenden Materialien
10.1.2 Die Arbeitsbl ä tter bzw. Merkbl ä tter und Verarbeitungsrichtlinien der jeweils zur Verwendung kommenden Materialien bzw. Bauteile und deren Verarbeitung neuesten Standes.
10.1.3 Die anerkannten Regeln der Technik
10.1.4 Die Vorschriften bzw. Forderungen der Bau- und Feuerpolizei, des Gewerbeaufsichtsamtes und dgl.
10.1.5 Die Unfallverh ü tungsvorschriften
10.2 Die Hinweise und Bestimmungen dieser Vorbemerkungen sind bei der Preiskalkulation zu ber ü cksichtigen.
10.3 Alternativangebote m ü ssen zum Hauptangebot vergleichbar sein, d.h. sie m ü ssen s ä mtliche Positionen des Leistungsverzeichnisses umfassen.
11. Leistungen des Auftragnehmers ohne Verg ü tung:
11.1 Folgende Leistungen hat der Auftragnehmer ohne besondere Verg ü tung auszuf ü hren:
Vermessungs- und Absteckungsarbeiten und die einwandfreie Erhaltung und Versicherung der Vermessungspunkte und Absteckvorrichtungen § 3 Abs. 2 VOB/B bleibt unber ü hrt.
Aufma ß e, Leistungsberichte, Erstellen von Abrechnungsunterlagen und Pl ä nen f ü r die Abschlags- und Schlu ß zahlungen.
Aufsicht bei der Ausf ü hrung von Stundenlohnarbeiten.
Einsatz von Arbeitskr ä ften, Ger ä ten und Baustelleneinrichtungen bei einem Mehrschichtbetrieb, wenn der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug ist.
Herstellung der Ausf ü hrungspl ä ne und statischen Berechnungen, wenn Wahlangebote ausgef ü hrt werden.
Anfertigung eines Baubetriebsplanes mit Angaben ü ber Arbeits- und Ger ä teeinsatz und eines Bauzeitplanes, wenn diese Unterlagen vom Auftraggeber verlangt werden.
12. Der Auftragnehmer erkl ä rt mit Abgabe dieses Angebotes, da ß er die enthaltenen Leistungen, Materialien und Vorschriften entsprechend den DIN-Normen und den anerkannten Regeln der Baukunst ü berpr ü ft hat.
H ä lt der Bieter die vorgesehene Ausf ü hrung nicht f ü r m ö glich oder f ü r verbesserungsf ä hig, so hat er entsprechende Vorschl ä ge zu unterbreiten. Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Meinung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen, so hat der Bieter vor der Abgabe des Angebotes unverz ü glich schriftlich, fernm ü ndlich oder telefonisch darauf hinzuweisen.
Er erkl ä rt, da ß er die Bedingungen der Baustelle kennt und alle Bedenken zu diesem Angebot angef ü hrt hat.
Der Unternehmer:
.................................................
(Ort, Datum)
. ...................................................................
(Stempel u. Unterschrift)
Allgemeine Baubeschreibung
Leistungsumfang, zusätzliche Unterlagen Leistungsumfang, zus ä tzliche Unterlagen
- Alle unten rudiment ä r beschriebenen Leistungen bzw. in den beiliegenden Pl ä nen planlich dargestellten Leistungen sind in den Pauschalen enthalten. Massenpr ü fung und Massenverantwortung ist Sache des AN. Der Pauschalfestpreis umfasst alles, was zur funktionsgerechten Herstellung erforderlich ist, einschlie ß lich aller Nebenleistungen und besonderen Leistungen, f ü r sein Gewerk und dass die Baubeschreibung f ü r das Bauprojekt eingehalten wird. Lohn- und Materialpreiserh ö hungen ä ndern den Preis nicht.
- Die ö rtlichen Gegebenheiten und die Auflagen der Kommune sind dem AN bekannt.
Die Baugrundverh ä ltnisse sind im Bodengutachten zu sehen. Eine Baustellenbesichtigung hat stattgefunden. Der AN ist f ü r Nachweise, die seine beauftragten Gewerke betreffen, verantwortlich.
Mit mehrmaligem Anfahren zur Baustelle bei Arbeitsunterbrechungen ist zu rechnen. Die Vollst ä ndigkeit der ü bergebenen Unterlagen und technische Durchf ü hrbarkeit der beschriebenen Leistungen sind vom AN vor Angebotserstellung verantwortlich zu pr ü fen.
- Bedenken gegen die Ausf ü hrung sind nicht vorhanden und k ö nnen nach Auftragserteilung nicht mehr geltend gemacht werden.
- Alle hier beschriebenen Leistungen und Qualit ä ten sind vertraglich geschuldet und im Leistungsumfang des AN enthalten, soweit nicht projektspezifisch in den Planunterlagen, Beschreibungen oder Protokollen anders definiert!
- Zus ä tzliche beigelegte Unterlagen, die im Auftragsfalle Vertragsbestandteil werden:
Baubeschreibung u. Ausstattung Bauvorlagen Werkpl ä ne, Detailpl ä ne und Ü bersichtspl ä ne Statik-/Positionsplan u. statische Angaben Brandschutzgutachten u. Pl ä ne Energieausweis mit Aufbauten Bodengutachten Aufzugpl ä ne Rahmenterminplan HKLS-Pl ä ne (Konzeptplanung) Schalltechnische Untersuchung Techn. Datenbl ä tter Sonstige Unterlagen (Vorgaben der Deutschen Bahn etc.)
Leistungsumfang, zusätzliche Unterlagen
Bewerbungsbedingungen (Euro) BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
1. ANGEBOT
1.1 F ü r das Angebot sind die vom AG ü bersandten Vordrucke zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Vervielf ä ltigungen, Abschriften und Kurzfassungen ist - ausgenommen beim Leistungsverzeichnis (vergl. Nr. 1.2) -unzul ä ssig.
1.2 Anstelle des vom AG ü bersandten Leistungsverzeichnisses k ö nnen selbstgefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet werden, wenn der Bieter den vom AG verfa ß ten Wortlaut des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkennt. Kurzfassungen m ü ssen die Ordnungszahlen (Positionen) des vom AG ü bersandten Leistungsverzeichnisses vollz ä hlig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern enthalten; sie m ü ssen f ü r jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamtbetrag, dar ü berhinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom AG geforderten Texterg ä nzungen enthalten.
Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom AG ü bersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots.
Der Bieter ist verpflichtet, auf Aufforderung des AG vor Auftragserteilung ein vollst ä ndig ausgef ü lltes Leistungsverzeichnis nachzureichen.
1.3 Das Angebot mu ß vollst ä ndig sein; es darf nur die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erkl ä rungen enthalten.
Ä nderungen des Bieters an seinen Eintragungen m ü ssen zweifelsfrei sein. Die Eintragungen m ü ssen dokumentenecht sein.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und mu ß mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein.
Ä nderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzul ä ssig. Soweit der Bieter Ä nderungen an Verdingungsunterlagen w ü nscht, so hat er diese gesondert aufzuf ü hren.
Stimmt der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) mit dem Einheitspreis nicht ü berein, ist f ü r die Wertung der Einheitspreis ma ß gebend.
1.4 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungss ä tze, Stundenlohnzuschl ä ge usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundlegung des geltenden Steuersatzes am Schlu ß der Angebotes vom Bieter hinzuzuf ü gen.
1.5 Etwaige Nebenangebote oder Ä nderungsvorschl ä ge m ü ssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden.
1.6 Der Bieter hat bei Ä nderungsvorschl ä gen oder Nebenangeboten enthaltene Leistungen eindeutig und ersch ö pfend zu beschreiben. Die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit m ö glich, beizubehalten.
1.7 Bei Nebenangeboten oder Ä nderungsvorschl ä gen gehen alle notwendigen Umplanungen und Genehmigungen am Gegenstand der Ä nderung und bei allen anderen dadurch betroffenen Gewerken voll zu Lasten des AN.
Mit der Verg ü tung f ü r das Nebenangebot oder eine gegen ü ber dem Vertrag ge ä nderte Leistung sind s ä mtliche Bearbeitungskosten f ü r die Umplanung abgegolten.
Ein Nebenangebot oder Ä nderungsvorschlag mu ß mindestens den gleichen Qualit ä tsanspr ü chen einschl. der entsprechenden Gew ä hrleistung gen ü gen, wie das Hauptangebot.
1.8 Ä nderungsvorschl ä ge oder Nebenangebote m ü ssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausf ü hrung der Bauleistung erforderlich sind. Mehrkosten, die sich aus fehlenden Leistungen zur einwandfreien Ausf ü hrung der geforderten Bauleistungen aus Ä nderungsvorschl ä gen und Nebenangeboten ergeben, werden dem AN nicht verg ü tet.
1.9 Vor Vertragsabschlu ß sind folgende Formbl ä tter abzugeben:
- Aufgliederung der Angebotssumme
- Aufgliederung wichtiger Einheitspreise
2. ARBEITSGEMEINSCHAFTEN
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot dem AG zu ü bergeben:
- ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollm ä chtigten Vertretes und
- eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erkl ä rung, da ß der bevollm ä chtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgef ü hrten Mitglieder gegen ü ber dem AG rechtsverbindlich vertritt.
Diese Erkl ä rung ist von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Angebot abzugeben.
3. ZUS Ä TZE F Ü R AUSL Ä NDISCHE BEWERBER
3.1 Die Preise sind in Euro anzubieten.
3.2 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem AG ist in deutscher Sprache zu f ü hren.
3.3 In einer Anlage zum Angebot ist anzugeben, bei welchem in der BRD zugelassenen Versicherungsunternehmen der Bewerber haftpflichtversichert ist und wie hoch die vereinbarten Deckungssummen f ü r Personensch ä den und Sachsch ä den sind.
4. BINDUNGSFRIST
Der Bieter ist nach Angebotsabgabe 30 Kalendertage an sein Angebot gebunden. Die Frist beginnt mit Ablauf der bei der Ausschreibung genannten Frist zur Abgebotsabgabe.
5. QUALIFIKATIONSNACHWEIS
Der Bieter hat eine ausreichende Referenzliste bzw. einen entsprechenden Qualifikationsnachweis mit dem Angebot abzugeben.
6. BETRIEBSGR Ö SSE DES BIETERS UND PERSONAL
(Bei Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften Einzelangaben zu jedem Bieter, evtl. auf getrenntem Blatt, bei Niederlassungen Angabe Niederlassungsgr öß e erforderlich.)
- Gewerbliches Personal: ....... Mann
- Technisches Personal: ....... Mann
- Vorgesehener Personaleinsatz auf der Baustelle,
Gesamtbesch ä ftigte im Mittel: ....... Mann
davon ....... Bauleiter
....... Poliere
....... Vorarbeiter
....... Facharbeiter
....... Helfer
Bewerbungsbedingungen (Euro)
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - Fliesenarbeiten TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - FLIESEN-UND PLATTENARBEITEN
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss g ü ltigen Fassung
einschlie ß lich der Ä nderungen, Berichtigungen und Beibl ä tter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit
denen Europ ä ische Normen umgesetzt werden, europ ä ische technische Zulassungen,
gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden
auch ohne den ausdr ü cklichen Zusatz: „ oder gleichwertig “, immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
(Erl ä uterung:
„ Gilt nur f ü r ö ffentliche Bauvorhaben: Dieser Hinweis soll gem äß ATV DIN 18299 grunds ä tzlich in
die Vorbemerkungen aufgenommen werden, sobald in der Leistungsbeschreibung auf technische
Spezifikationen Bezug genommen wird. “ )
DIN EN 12808-1
Klebstoffe und Fugenm ö rtel f ü r Fliesen und Platten - Teil 1:
Bestimmung der Chemikalienbest ä ndigkeit von Reaktionsharzm ö rteln
DIN EN 12808-2
Klebstoffe und Fugenm ö rtel f ü r Fliesen und Platten - Teil 2: Bestimmung der Abriebfestigkeit
DIN EN 12808-3
Klebstoffe und Fugenm ö rtel f ü r Fliesen und Platten - Teil 3: Bestimmung der Biege- und
Druckfestigkeit
DIN EN 12808-4
Klebstoffe und Fugenm ö rtel f ü r Fliesen und Platten - Teil 4: Bestimmung der Schwindung
DIN EN 12808-5
Klebstoffe und Fugenm ö rtel f ü r Fliesen und Platten - Teil 5: Bestimmung der Wasseraufnahme
DIN EN 13888
Fugenm ö rtel f ü r Fliesen und Platten - Anforderungen, Konformit ä tsbewertung, Klassifikation und
Bezeichnung
AGI-A70
Industrieb ö den: Bodenbel ä ge aus Fliesen und Platten - Planung und Ausf ü hrung
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-S10-Richtlinie
Anforderungen und Hinweise f ü r best ä ndige Plattenbel ä ge als Ausf ü hrung von Dichtfl ä chen in
Anlagen zum Umgang mit wassergef ä hrdenden Stoffen gem äß Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
vom 19. August 2002
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI)
AGI-S10-Teil 1
Schutz von Baukonstruktionen mit Plattenbel ä gen gegen chemische Angriffe (S ä ureschutzbau) -
Anforderungen
an den Untergrund
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI)
AGI-S10-Teil 2
Schutz von Baukonstruktionen mit Plattenbel ä gen gegen chemische Angriffe (S ä ureschutzbau) -
Dichtschichten
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI)
AGI-S10-Teil 3
Schutz von Baukonstruktionen mit Plattenbel ä gen gegen chemische Angriffe (S ä ure- schutzbau) -
Plattenlagen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI)
AGI-S10-Teil 4
Schutz von Baukonstruktionen mit Plattenbel ä gen gegen chemische Angriffe (S ä ureschutzbau)
Ausf ü hrungsdetails
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI)
BEB-Hinweisblatt 8.5
Verlegung gro ß formatiger Fliesen und Platten, auf CS Estrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BVF Merkblatt
Schnittstellenkoordination bei Fl ä chenheizungs- und Fl ä chenk ü hlungssystemen in Neubauten
Bundesverband Fl ä chenheizungen und Fl ä chenk ü hlungen e.V.
BVF Merkblatt
Schnittstellenkoordination Fl ä chenheizungs- und Fl ä chenk ü hlsysteme in bestehenden Geb ä uden
Bundesverband Fl ä chenheizungen und Fl ä chenk ü hlungen e.V.
BVF Richtlinie 01
W ä rme und Trittschalld ä mmung beheizter und gek ü hlter Fu ß bodenkonstruktionen
Bundesverband Fl ä chenheizungen und Fl ä chenk ü hlungen e.V.
BVF Richtlinie 02
Rohrsysteme und elektrische Heizleitungen in Fl ä chenheizungen und Fl ä chenk ü hlungen
Bundesverband Fl ä chenheizungen und Fl ä chenk ü hlungen e.V.
BVF Richtlinie 03
Herstellungung beheizter und gek ü hlter Fu ß bodenkonstruktionen im Wohnungsbau
Bundesverband Fl ä chenheizungen und Fl ä chenk ü hlungen e.V.
BVF Richtlinie 04
Steuerung und Regelung von Fl ä chenheizungen und -k ü hlungen auf Basis von Warm-/Kaltwasser
f ü r den Wohnungsbau
BVF Richtlinie 05
Wasserdurchstr ö mte-Fl ä chenheiz- und K ü hlsysteme – Die ideale Voraussetzung f ü r die Nutzung
regenerativer Energien in der Geb ä udeheizung /-k ü hlung
Bundesverband Fl ä chenheizungen und Fl ä chenk ü hlungen e.V.
BVF Richtlinie 07
Herstellung von Wandheiz - / - k ü hlsystemen im Wohnungs-, Gewerbe und Industriebau
Bundesverband Fl ä chenheizungen und Fl ä chenk ü hlungen e.V.
BVF Richtlinie 08
Herstellung beheizter und gek ü hlter Fu ß bodenkonstruktionen im Gewerbe- und Industriebau
Bundesverband Fl ä chenheizungen und Fl ä chenk ü hlungen e.V.
BVF Richtlinie 09
Einsatz von Bodenbel ä gen auf Fl ä chenheizungen und -k ü hlungen – Anforderungen und Hinweise
Bundesverband Fl ä chenheizungen und Fl ä chenk ü hlungen e.V.
BVF Richtlinie 10
Installation von Fl ä chenheizungen und Fl ä chenk ü hlungen bei der Modernisierung von
bestehenden
Geb ä uden – Anforderungen und Hinweise
Bundesverband Fl ä chenheizungen und Fl ä chenk ü hlungen e.V.
BVF Richtlinie 11
Bauteilintegrierte Systeme der Fl ä chenheizung und Fl ä chenk ü hlung – Aufbau und Funktionsweise
Bundesverband Fl ä chenheizungen und Fl ä chenk ü hlungen e.V.
BVF Richtlinie 12
Herstellung d ü nnschichtiger beheizter/gek ü hlter Verbundkonstruktionen im Wohnungsbau
Bundesverband Fl ä chenheizungen und Fl ä chenk ü hlungen e.V.
BVF Richtlinie 13
Beheizte Fu ß bodenkonstruktionen im Sporthallenbau
Bundesverband Fl ä chenheizungen und Fl ä chenk ü hlungen e.V.
BGR 181
Fu ß b ö den in Arbeitsr ä umen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
IVD-Merkblatt Nr. 1
Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 3
Kontruktive Ausf ü hrung und Abdichtung von Fugen in Sanit ä r- und Feuchtr ä umen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 4
Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenb ä ndern
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 7
Elastischer Fugenverschluss bei Fassaden aus angem ö rtelten keramischen Fliesen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 14
Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 17
Anschlussfugen im Schwimmbadbau
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 27
Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 28
Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVK TKB-6
Spachtelzahnungen f ü r Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
IVK TKB-9
Technische Beschreibung und Verarbeitung von Bodenspachtelmassen
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
IVK TKB-10
Holzwerkstoffplatten als Verlegeuntergrund
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
Merkblatt
Putz und Trockenbau in Feuchtr ä umen mit Bekleidung aus keramischen Fliesen und Platten oder
Naturwerksteinen
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB
Merkblatt
Mechanisch hochbelastbare keramische Bodenbel ä ge
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB
Merkblatt
Hinweise f ü r Planung und Ausf ü hrung keramischer Bel ä ge im Schwimmbadbau
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB
Merkblatt
Hinweise f ü r die Ausf ü hrung von fl ü ssig zu verarbeitenden Verbundabdichtungen mit
Bekleidungen und Bel ä gen aus Fliesen und Platten f ü r den Innen- und Au ß enbereich
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB
Merkblatt
Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf calciumsulfatgebundenen
Estrichen
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB
Merkblatt
Fliesen und Platten aus Keramik, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf beheizten und
unbeheizten zementgebundenen Fu ß bodenkonstruktionen
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB
Merkblatt
Fliesen und Platten aus Keramik, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf Gussasphalt (AS)
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB
Merkblatt
Bewegungsfugen in Bekleidungen und Bel ä gen aus Fliesen und Platten
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB
Merkblatt
Belagskonstruktionen mit keramischen Fliesen und Platten au ß erhalb von Geb ä uden
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB
Merkblatt
H ö hendifferenzen in keramischen, Betonwerkstein- und Naturwerksteinbekleidungen und Bel ä gen
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB
Merkblatt
Treppen aus keramischen Fliesen und Naturstein im Au ß enbereich
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB
Merkblatt Nr. 1
Calciumsulfat-Flie ß estriche in Feuchtr ä umen
Herausgeber: Industrieverband WerkM ö rtel e.V. (IWM) und andere
Merkblatt Nr. 4
Beurteilung und Behandlung der Oberfl ä chen von Calciumsulfat-Flie ß estrichen
Herausgeber: Industrieverband WerkM ö rtel e.V. (IWM) und andere
Merkblatt Nr. 5
Fugen in Calciumsulfat-Flie ß estrichen
Herausgeber: Industrieverband WerkM ö rtel e.V. (IWM) und andere
Merkblatt Nr. 6
Farbige Flie ß estriche
Herausgeber: Industrieverband WerkM ö rtel e.V. (IWM) und andere
Merkblatt Nr. 9
Oberbel ä ge f ü r Fertigteilestriche
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Porenbetonbericht 7
Oberfl ä chenbehandlung - Putze, Beschichtungen, Bekleidungen
Herausgeber: Bundesverband Porenbeton
Allgemeines
Vor Ausf ü hrungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu
verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige St ö rungen der am
Bau beteiligten Handwerker w ä hrend der Bauausf ü hrung zu vermeiden.
Vor der Durchf ü hrung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten
W ä nden und Decken sind Leitungen mit einem Suchger ä t zu orten.
S ä ulen von Schwenkarmaufz ü gen d ü rfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt
werden; beim Einspannen in Mauerwerks ö ffnungen sind diese vor Besch ä digungen zu sch ü tzen,
nach M ö glichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Ma ß e sind vor der Ausf ü hrung am Bau zu ü berpr ü fen, sofern keine Detailzeichnungen mit
verbindlichen Ma ß angaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tats ä chlichen Einbauh ö hen bezogen auf das gesamte
Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzul ä ssige Toleranzen oder Ä nderungen
des geplanten Fu ß bodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Die belegten Fl ä chen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen
Verunreinigungen zu ü bergeben. M ö rtel- und Fugmaterialreste sind vom Verursacher zu
beseitigen.
Zu verlegendes Material innerhalb einer zusammenh ä ngenden Fl ä che muss aus einer
gemeinsamen Charge stammen. Ist es aus produkttechnischen Gr ü nden unvermeidbar, dass
leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten k ö nnen, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen
Umstand hinzuweisen und um sein Einverst ä ndnis zu ersuchen.
W ä hrend der Ausf ü hrung ist zu beachten, dass Ö ffnungen von Abl ä ufen, Rohren u. dgl.
verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenst ä nde vor Verschmutzung gesch ü tzt werden.
Abdichtungen in Feuchtr ä umen, auch h ä uslichen B ä dern, sind unter und hinter Wannen und
Duschwannen nahtlos durchzuf ü hren. Anschl ü sse und Ecken sind mit Dichtband zu schlie ß en und
mit Dichtungsmittel zu ü berdecken.
Stellt der Auftragnehmer fest, dass vorhandene Bauteile, die den Anschluss an den
Potentialausgleich erfordern und dieser noch nicht erfolgt ist, hat er die Bauleitung rechtzeitig zu
informieren, wenn der Anschluss nach dem Abschluss der Fliesen- und Plattenarbeiten nicht mehr
problemlos erfolgen kann.
Unabh ä ngig der Regelung von Abschnitt 3.2.1.2 der ATV DIN 18352 sind vor Beginn der Arbeiten
die Verlegerichtung, der Einsatz von Schmuckelementen u. dgl. mit Bauleitung und Auftraggeber
festzulegen. Bei gleichenKantenl ä ngen von Wand- und Bodenfliesen sollen die Fugen
entsprechend durchlaufen. Ist das wegen der Geometrie des Raumes nicht m ö glich, ist eine
Abstimmung vorzunehmen.
Bei Au ß enbekleidungen sowie bei Bekleidungen in Nassr ä umen sind Hohlr ä ume im
Ansatzm ö rtelbett zu vermeiden.
Passst ü cke d ü rfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist
zu vermeiden.
Die Ausf ü hrung als D ü nnbettverlegung erfolgt - falls nicht anders beschrieben - mit hydraulisch
erh ä rtendem D ü nnbettm ö rtel.
Elastische Fugen sind grunds ä tzlich zu hinterf ü llen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als
Hinterf ü llung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Fugen
F ü r Au ß enbel ä ge, Feuchtr ä ume und ü ber Fu ß bodenheizungen sind die besonderen
Anforderungen an den Belag auch f ü r den Fugenm ö rtel zu ber ü cksichtigen. In der Regel sind
hierbei flexiblere M ö rtel einzusetzen.
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von M ö rtelbr ü cken
und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeintr ä chtigen, freizuhalten.
Dichtmaterial elastischer Fugen muss auf Fliesen und Untergrund abgestimmt sein.
Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen m ü ssen ausgeschlossen sein.
Bodenbel ä ge
Der Auftragnehmer ist angehalten, vor dem Verlegen von Bel ä gen die Belegreife festzustellen. Bei
Zementestrich darf ein Feuchtigkeitsgehalt von 2% bzw. 1,8 % bei beheizten Estrichen, bei
Anhydritestrich von 0,5 % bzw. 0,3% bei beheizten Estrichen nicht ü berschritten werden.
Scheinfugen und Risse im Estrich sind kraftschl ü ssig mit Kunstharz vor dem Verlegen der Bel ä ge
zu schlie ß en.
Fu ß bodeneinl ä ufe erhalten im Anschlussbereich zus ä tzlich ein leichtes Gef ä lle. Die
wasserf ü hrende Schicht muss grunds ä tzlich mit Gef ä lle zu den Einl ä ufen verlaufen. Werden vor
oder bei der Ausf ü hrung diesbez ü gliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren
und mit ihr gemeinsam eine L ö sung der Probleme zu suchen.
Es darf keine starre Verbindung zwischen Sockelleisten bzw. Sockelplatten und dem Belag
entstehen; eine elastische Verfugung ist hier erforderlich. Hierauf ist insbesondere bei
Stufenbel ä gen zu achten.
Werden Bodenbel ä ge mit rutschhemmenden Eigenschaften verlangt, ist der Nachweis f ü r den
jeweiligen Anwendungsfall nachzuweisen.
Die Dickbettverlegung von Bodenplatten ist erst nach ausreichender Erh ä rtung des Verlegem ö rtels
zu verfugen. Ist eine Impr ä gnierung vorgesehen (z.B. bei Cotto-Platten), ist erst nach der
Impr ä gnierung (gem äß Herstellervorschrift) zu verfugen.
Wandbekleidungen
Bei Fliesen ohne Randglasur sind an allen sichtbaren Kanten Kantenprofile einzubauen, die
farblich auf die Fliesen abgestimmt sein m ü ssen.
Der Fliesenschnitt ist in Abh ä ngigkeit vom Rasterma ß auf die Lage sanit ä rer Einrichtungen,
Befestigungen, Armaturen, Schalter, Steckdosen u. ä. mit der Bauleitung abzustimmen. Sofern
Dosen oder K ä sten f ü r Installationen nur lose oder geheftet angebracht sind, sind sie bei der
Verlegung der Platten endg ü ltig zu fixieren.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen zu vergewissern, dass durch die
Befestigungsmittel keine Besch ä digungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen
Einrichtungsgegenst ä nde
Wannen oder Brausetassen auf schwimmendem Estrich m ü ssen durch geschlossenzelligen
Schaumstoffstreifen, 10 mm dick, von den flankierenden, ungefliesten W ä nden getrennt werden.
Sind vom Auftragnehmer Bauteile einzubauen, die den Anschluss an den Potentialausgleich
erfordern, darf dieser nur von einem Elektrofachbetrieb ausgef ü hrt werden.
Fehlt ein solcher, ist die Bauleitung zu informieren.
Einl ä ufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu f ü llen.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat daf ü r Sorge zu tragen, dass w ä hrend der Ausf ü hrung seiner Leistungen
immer mindestens ein flie ß end deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle
anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausf ü hrungsunterlagen z ä hlt neben den
Ausf ü hrungspl ä nen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - Fliesenarbeiten
VORBEMERKUNGEN - Fliesenarbeiten Allgemein:
1. Grundlage f ü r Ausschreibung, Ausf ü hrung und Aufma ß ist die VOB neuester Fassung mit
allen einschl ä gigen Vorschriften, wenn im Leistungsbeschrieb nicht ausdr ü cklich anders
bestimmt.
DIN 51097 Nassbelasteter Barfu ß bereich
Merkblatt ZH 1 / 571 Rutschhemmende Ausf ü hrungen der Fu ß b ö den
Merkblatt GUV 26.18 Rutschhemmende Bodenbel ä ge in nassbelasteten Barfu ß bereichen
2. Der Auftragnehmer haftet allein f ü r das gesamte, gelagerte Material auf der Baustelle. Er
hat in eigener Verantwortung f ü r Verschluss zu sorgen. Nach M ö glichkeit wird in der Halle ein
Raum ganz oder teilweise zur Verf ü gung gestellt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Belegte R ä ume sind auf Anordnung der Bauleitung innerhalb eines halben Tages auch
mehrfach, dem Bauverlauf entsprechend, kostenlos umzur ä umen bzw. die Halle ganz zu
r ä umen.
3. F ü r das fachgerechte Anarbeiten an die Zimmert ü ren werden keine Zuschl ä ge verg ü tet.
Bei den T ü ranschl ü ssen muss die letzte Fliesenreihe nach dem Setzen der T ü ren verlegt
werden!
4. Die unterste Fliesenreihe ist ggf. zur Erreichung genauer Fugenschnitte bei Armaturen zu
schneiden. Hierf ü r erfolgt keine besondere Verg ü tung, jedoch wird die ganze Fliesenh ö he
abgerechnet, wenn dadurch eine Fliesenreihe mehr erforderlich wird.
5. Verfugungsmaterial, Fliesen und M ö rtelreste, Verpackungen usw. sind fortlaufend
aufzur ä umen und abzutransportieren. Bei Nichtbeachtung erfolgt Reinigung und
Schuttbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers ohne besondere Benachrichtigung.
6. Fliesen im Klebeverfahren
Jeder Fliesenuntergrund ist vor Ausf ü hrung der Fliesenarbeiten vom Auftragnehmer in
Eigenverantwortung auf Unebenheiten bzw. auf Eigung zur Verfliesung zu pr ü fen.
Bedenken oder Beanstandungen an den Vorarbeiten anderer Unternehmer sind, vor
Beginn der Fliesenarbeiten schriftlich unter Ber ü cksichtigung der VOB / B § 4 - Ausf ü hrung
- anzumelden. Andernfalls gelten die Untergr ü nde als einwandfrei geeignet zur Aufbringung
der Verfliesung. Mit der Verfliesung darf erst begonnen werden, wenn alle Unebenheiten
ausgeglichen sind. Mit Beginn der Verfliesung gilt in jedem Fall der Untergrund als
abgenommen. Bei Beanstandungen der Bauleitung am fertigen Fliesenbelag kann sich der
AN nicht auf Unebenheiten im Untergrund berufen. Der Belag ist kostenlos zu erneuern.
7. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die vom Bauherrn gew ü nschte Ausf ü hrung lt.
Baubeschreibung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ausgeschriebenen Bel ä ge auf
Anforderung komplett zur Farbauswahl zu bemustern.
8. Es ist darauf zu achten, da ß alle Bewegungsfugen aus dem Estrich in die Plattenbel ä ge
ü bernommen werden.
9. Alle versetzten Duschwannen sind vor Beginn der Fliesenarbeiten durch
Weichfaserplatten und Luftpolsterfolien vor Besch ä digung und Verschmutzung zu
sch ü tzen. Besch ä digte Wannen werden auf Kosten des AN ersetzt!
10. Der Auftragnehmer haftet f ü r Sch ä den an seinem Gewerk bis zur Abnahme durch die
Bauleitung, auch wenn die Sch ä den von anderen Handwerkern stammen. Die Aufforderung
zur Abnahme hat durch den AN an die Bauleitung zu erfolgen.
11. Es d ü rfen keine gesundheitssch ä digenden Baustoffe und / oder geruchsbel ä stigende
Baustoffe verwendet werden.
12. Nach Abschluss der Arbeiten verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Auftraggeber
kostenlos eine Materialliste, in der die verwendeten Materialien, gegliedert nach
Verwendungszweck, Fabrikat, Hersteller usw. aufgef ü hrt sind, aufzustellen, um zu einem
sp ä teren Zeitpunkt Fliesen nachbestellen zu k ö nnen.
13. Alle Fliesenfl ä chen sind bei der Abnahme r ü ckstandsfrei (z.B. zementschleierfrei) zu
ü bergeben.
Abrechnung
1. F ü r Kanten, Ecken und Pfeilerausbildungen erfolgt kein Zuschlag auf die Einheitspreise.
2. F ü r Kleinfl ä chen erfolgt keine gesonderte Verg ü tung.
3. Das Verfugen in Zementm ö rtel mit einer Fugenbreite von 2 - 6 mm ist im Einheitspreis
enthalten, Farbton passend zur Fliese bzw. nach Angabe.
4. Das Aufma ß´ sind nach Pl ä nen durchzuf ü hren und mit einem pr ü ff ä higen Aufmass den
Rechnungen beizulegen. Sollten gemeinsame Aufmasse notwendig werden sind diese mit
dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten durchzuf ü hren. M ü ssen Teilaufma ß e
durchgef ü hrt werden, sind die aufgemessenen Bereiche auf einer dem Aufma ß beigef ü gten
Zeichnung zu kennzeichnen.
5. Fliesenh ö hen lt. Baubeschreibung:
- In den B ä dern und Duschen im Spritzwasserbereich auf eine H ö he von 200 cm,
restlichen Fl ä chen werden nicht verfliest.
- In den WCs bis 120 cm H ö he
- In der Halle 1 (Post) bis OK T ü rzarge
6. Es ist zu beachten, dass die Arbeiten, dem Baufortschritt entsprechend eventuell in
Abschnitten auszuf ü hren sind. Ein Anspruch auf zus ä tzliche Verg ü tung entsteht daraus
nicht.
7. Mehr - oder Minderleistungen bedingen keine Ä nderung der vereinbarten Einheitspreise,
auch wenn sie im Ausma ß entgegen dem Absatz der Allgemeinen Vertragsbedingungen
der VOB ü ber bzw. unter der 10 % Spanne liegen, ebenso bleibt der Wegfall einzelner
Leistungen ohne Verg ü tung und Anspruch.
8. Mehrkosten f ü r Sonderw ü nsche von Wohnungsk ä ufern m ü ssen direkt mit den
jeweiligen K ä ufern abgerechnet werden. Vor Ausf ü hrung ist den K ä ufern ein
Angebot vorzulegen und unterschreiben zu lassen.
In den Einheitspreisen ist enthalten:
- Das Liefern s ä mtlicher Materialien, wie Fliesen und M ö rtelmaterialien, auch s ä mtliche
erforderlichen Sonderfliesen sowie Isolier- und Dichtungsstoffe etc..
- Das gesch ü tzte Lagern aller Materialien auf der Baustelle in eigener Verantwortung.
- S ä mtliche Transporte und Abladearbeiten.
- Das Vertragen s ä mtlicher Materialien in den Neubauten, und in alle
Stockwerke
- S ä mtliche Verlegearbeiten samt farbiger Verfugung, wenn nichts anderes vermerkt.
- Herstellen s ä mtlicher Aussparungen und Anschl ü sse f ü r Rohrdurchf ü hrungen,
Installationsanschl ü sse, Elektroanschl ü sse, Fenster, Sockel, auch ü ber 0,1 m 2 Gr öß e.
- Abschneiden und Entsorgen aller ü berstehenden Estrichrandstreifen
- laufende Schuttbeseitigung
-Bauwasser- und Elektroanschlu ß werden vom Rohbauunternehmer zu Verf ü gung gestellt.
Die Verbrauchskosten daf ü r werden nach der Umrechnungstabelle der LBB nach
Fertigstellung der Baumassnahme auf alle Handwerker verteilt und abgerechnet. Der AN ist
verpflichtet, diese Kosten dem Bauherrn zu erstatten (wird in der Schlu ß rechnung in Abzug
gebracht).
WICHTIG:
Vom Bieter unbedingt ausf ü llen:
Die Fliesen werden beim einem Fliesenh ä ndler nach Vorgaben des AN bemustert.
Auf die Fliesenbrutto-Listenpreise werden vom Auftragnehmer dem K ä ufer ...... % Rabatt
gew ä hrt.
Der Auftragnehemr verpflichet sich s ä mtliche Leistungen nach den anerkannten Regeln der
Technik auszuf ü hren. Es gilt die VOB neuester Fassung.
Die Fabrikate der Fliesen sind zwingend anzubieten,
Alternativen k ö nnen nicht angeboten werden.
VORBEMERKUNGEN - Fliesenarbeiten
+*Bes. Vertragsbedindungen (BVB) Euro BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB)
1. ALLGEMEINES
1.1 Nachstehend werden der Auftraggeber mit AG und der Auftragnehmer mit AN bezeichnet.
1.2 Gesch ä ftsbedingungen des AN gelten nur, wenn ihre Wirksamkeit in dem zugeh ö rigen Vergabeprotokoll ausdr ü cklich vereinbart ist.
1.3 Der AN ist verpflichtet, sich an Ort und Stelle und bei den zust ä ndigen Dienststellen und Nachbarn ü ber alle Umst ä nde des Baugel ä ndes, des Arbeitsplatzes sowie der Transport-, Zufahrts- und Lagerm ö glichkeiten und notwendigen Sicherungsma ß nahmen zu informieren.
2. VERTRAGSBESTANDTEILE (zu § 1 VOB/B)
Die auszuf ü hrende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Bestandteile sind nachfolgende Unterlagen und Bestimmungen in ihrer jeweiligen letztg ü ltigen Fassung, bei Widerspr ü chen in der folgenden Rangfolge:
2.1 Auftragsschreiben.
2.2 Vergabeprotokoll.
2.3 Leistungsbeschreibung.
2.4 Pl ä ne des Architekten und/oder der Sonderingenieure.
2.5 Baugenehmigung und sonstige ö ffentlich rechtliche Genehmigungen.
2.6 Die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) mit Bewerbungsbedingungen.
2.7 Die zus ä tzlichen Technischen Vorschriften (ZTV).
2.8 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen f ü r die Ausf ü hrung von Bauleistungen VOB/C, die anerkannten Regeln der Technik und die DIN-Normen.
2.9 Allgemeine Vertragsbedingungen f ü r die Ausf ü hrung von Bauleistungen (VOB(B).
3. LEISTUNGSUMFANG DES AN
3.1 Anlegen der Lager- und Arbeitspl ä tze, Beschaffen von Lager- und Arbeitspl ä tzen ü ber die gegebenenfalls vom AG zur Verf ü gung gestellten Fl ä chen hinaus, Herrichten benutzter Fl ä chen. Beschaffung und Anmietung evtl. erforderlicher ö ffentlicher Fl ä chen zur Abwicklung der Bauleistung.
3.2 Aufstellen, Vorhalten und Beseitigung von Ger ü sten, Arbeitsb ü hnen udg. soweit es zur ordnungsgem äß en Vertragserf ü llung erforderlich ist.
3.3 Sauberhaltung der Baustelle, regelm äß ige Reinigung der Zufahrtsstra ß e, falls notwendig auch t ä glich und Beseitigung von Abf ä llen, Bauschutt und Verpackungsmaterial soweit jeweils von den Arbeiten des AN herr ü hrend. Falls festgestellt wird, da ß der AN dieser Verpflichtung nach Aufforderung durch die Bauleitung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt, wird der AG die Reinigung und Schuttabfuhr auf Kosten des AN veranlassen.
3.4 Die Verantwortung f ü r die Lagerung und Beseitigung von Materialien, die der AN f ü r sein Gewerk verwendet, auch wenn sie nicht als Bauschutt oder Hausm ü ll auf einer Normaldeponie abzulagern sind (Sonderabf ä lle), liegt ausschlie ß lich beim AN. Diese Sonderabf ä lle sowie deren Verpackung m ü ssen vom AN gem äß den abfallrechtlichen Bestimmungen und den einschl ä gigen ö rtlichen Vorschriften entsorgt werden.
3.5 Erfordern die im ö ffentlichen Interesse ergangenen Vorschriften des Bauordnungs- und des Baunebenrechts Anzeigen, Genehmigungen und Abnahmen (z.B. T Ü V, Gewerbeaufsicht), so hat der AN diese f ü r sein Gewerk herbeizuf ü hren und die anfallenden Kosten zu tragen.
3.6 Vom AG werden die Pl ä ne als schwarz/wei ß Pausen sowie erforderliche Unterlagen dem AN kostenlos zur Verf ü gung gestellt (VOB/B § 3.1).
3.7 Vorlegen oder Anbringen von Proben, Probeteilen, Elementen und Mustern der zur Verwendung vorgesehenen oder in Betracht gezogenen Baustoffe, Materialien, Teile und Ger ä te auch in mehreren Ausf ü hrungen in angemessener Gr öß e und Anzahl sowie die Durchf ü hrung allf ä lliger Eignungspr ü fungen, letztere, soweit keine Zulassungen vorliegen.
3.8 Das Einholen von ö ffentlichen Genehmigungen, welche zur Durchf ü hrung der eigenen Arbeiten erforderlich sind, in Abstimmung mit den Architekten / Fachingenieuren des AG bzw. dem AN.
3.9 Ordnet der AN Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit an, welche zur Durchf ü hrung oder Terminaufholung der eigenen Arbeiten erforderlich ist, so hat er die Genehmigung dazu sowohl vom AG als auch bei den ö ffentlichen und privaten Stellen einzuholen. Mehrkosten werden nicht verg ü tet.
3.10 Schriftliche und m ü ndliche Einweisung der Mitarbeiter des AG in die Bedienung der technischen Anlagen in deutscher Sprache.
3.11 Ü bergabe von ü bersichtlich geordneten Bestandszeichnungen und Revisionspl ä nen, Pr ü fzeugnissen, Bedienungsanleitungen, beh ö rdlichen Genehmigungen und Abnahmen, soweit diese Unterlagen das Gewerk des AN betreffen (z.B. Klima, L ü ftung, Heizung, Sanit ä r, Schwachstrom, Starkstrom, Sprinkler, sonstige Sondereinbauten wie z.B,. Aufz ü ge etc.).
4. RECHNUNGSSTELLUNG UND KALKULATIONSUNTERLAGEN (zu § 14 VOB/B)
4.1 Rechnungen sind 1-fach beim Planungsb ü ro einzureichen und an den AG zu adressieren.
4.2 Abschlagsrechnungen m ü ssen allen Anforderungen von § 14, Nr. 1, VOB/B Rechnung tragen, insbesondere sind Abrechnungspl ä ne beizuf ü gen.
Bei Auftragspauschalen gelten die vereinbarten Zahlungspl ä ne bzw. Auftragsvereinbarungen.
4.3 Der Schlu ß rechnung sind folgende Unterlagen beizuf ü gen:
- Abrechnungspl ä ne - 2-fach
- Massenermittlung - 2-fach
- Ö rtliche Aufma ß e - im Original
- Tagelohnnachweise - im Original
- Lieferscheine f ü r die Tagelohnarbeiten - im Original.
Bei Auftragspauschalen entfallen diese Unterlagen.
5. VERG Ü TUNG, ZAHLUNG, SKONTO UND GEW Ä HRLEISTUNGSEINBEHALT (zu §§ 2, 16 VOB/B)
5.1 Die Einheitspreise des AN sind Festpreise f ü r die Dauer der Bauzeit und behalten auch dann ihre G ü ltigkeit, wenn Massen ä nderungen im Sinne des § 2 Nr. 3 VOB/B eintreten.
5.2 Der AN ist verpflichtet, Zusatzleistungen, Nachtr ä ge und Stundenlohnarbeiten auf der Basis des Preises f ü r die im Vertrag vorgesehene Leistung, unter Ber ü cksichtigung der Nachl ä sse und Skonti, zu ü bernehmen.
5.3 Zahlungen werden nach Leistungsfortschritt vorgenommen. Grundlage ist der Baufortschritt auf der Baustelle und die entsprechend Ziffer 4.2 und 4.3 der BVB einwandfrei nachgewiesenen Leistung.
Dies gilt auch bei einem eventuell vereinbarten Zahlungsplan.
5.4 Bei vertragsgem äß erbrachter Leistung steht dem AN folgende Verg ü tung zu:
5.4.1 90 % der tats ä chlich auf der Baustelle erbrachten Leistung bzw. 90 % der nach Zahlungsplan f ä lligen Leistungen als Abschlagszahlung.
5.4.2 Die Schlu ß rechnung ist f ä llig binnen 2 Monaten nach Zugang.
5.4.3 Der AG ist berechtigt, von seinen Zahlungen auf die Schlu ß rechnung einen Gew ä hrleistungseinbehalt in H ö he von 5 % der insgesamt zu entrichtenden Schlu ß rechnungssumme (inkl. Mehrwertsteuer) auf die Dauer der Gew ä hrleistungsfrist einzubehalten. Dieser Einbehalt kann durch Stellung einer B ü rgschaft gem. Ziffer 7 der BVB abgel ö st werden.
5.5 Bei Vereinbarung von Skonto ist f ü r die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf den Rechnungseingang beim Architekten oder Ingenieur des AG abzustellen und auf den Zahlungsabflu ß beim AG (nicht auf den Zahlungseingang beim AN). Wird eine Teilzahlung/die Schlu ß zahlung nicht innerhalb der Skontofrist geleistet, so bleibt der AG berechtigt, die ü brigen rechtzeitigen Zahlungen zu skontieren.
6. STUNDENLOHNARBEITEN, LEISTUNGS Ä NDERUNGEN UND ZUS Ä TZLICHE LEISTUNGEN (VOB/B § 15.2)
6.1 Vereinbarungen ü ber Stundenlohnarbeiten sind mit dem AG selbst und mit dem Architekten bzw. seinen Bevollm ä chtigten zu treffen. Stundenlohnarbeiten m ü ssen durch den AG oder den Architekten angeordnet werden. Der Stundenlohnzettel mu ß am n ä chsten Tag bei der Bauleitung eingereicht werden. Von dieser ist der Stundenlohnbericht unverz ü glich abzuzeichnen. Einwendungen sind zu vermerken.
6.2 Beansprucht der AN wegen Ä nderung des Bauentwurfs oder wegen anderer Anordnungen des AG oder wegen einer im Vertrag nicht vorgesehenen Leistung eine erh ö hte Verg ü tung, so mu ß er dies dem AG vor der Ausf ü hrung ank ü ndigen und ein Nachtragsangebot vorlegen. Andernfalls entf ä llt sein Verg ü tungsanspruch. Der AG ist verpflichtet, unverz ü glich zu dem Nachtragsangebot Stellung zu nehmen.
7. SICHERHEITSLEISTUNG (zu § 17 VOB/B)
7.1 Sicherheit ist in Form einer unbefristeten, unbedingten selbstschuldnerischen B ü rgschaft ohne Hinterlegungsklausel f ü r
-Vertragserf ü llung
- nach gesonderter Vereinbarung
- Gew ä hrleistung
- in H ö he von 5 % der Bruttoabrechnungssumme auf die Dauer von
5 Jahren nach BGB
Vorauszahlungen
- nach gesonderter Vereinbarung
zu leisten.
7.2 Die Sicherheit f ü r die Vertragserf ü llung erstreckt sich auf die Erf ü llung s ä mtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere f ü r die vertragsm äß ige Ausf ü hrung der Leistung einschl. Abrechnung, Gew ä hrleistung und Schadenersatz sowie auf Erstattung von Ü berzahlungen einschl. der Zinsen.
Die Vertragserf ü llungsb ü rgschaft ist, soweit vereinbart, unverz ü glich nach Vertragsabschlu ß bzw. Zugang des Auftragsschreibens dem AG vorzulegen.
7.3 Die Sicherheit f ü r die Gew ä hrleistung erstreckt sich auf die Erf ü llung der Anspr ü che auf Gew ä hrleistung einschl. Schadenersatz sowie auf die Erstattung von Ü berzahlungen einschl. der Zinsen.
7.4 Die Vertragserf ü llungsb ü rgschaft ist nach Abnahme und Vorlage der Schlu ß rechnung auf Verlangen des AN zur ü ckzugeben.
7.5 Die B ü rgschaften sind von einer deutschen Gro ß bank, Sparkasse, deutschen Versicherung oder dem Kautionsverein zu stellen.
7.6 Die Urkunde ü ber die Gew ä hrleistungsb ü rgschaft wird auf Verlangen zur ü ckgegeben, wenn die Verj ä hrungsfrist f ü r die Gew ä hrleistung abgelaufen und die bis dahin erhobenen Anspr ü che erf ü llt sind.
7.7 Die Urkunde ü ber eine Vorauszahlungsb ü rgschaft wird auf Verlangen zur ü ckgegeben, wenn die Vorauszahlung auf f ä llige Zahlungen angerechnet worden ist.
8. VERSICHERUNGEN
8.1 Der AN hat eine Haftpflichtversicherung, bezogen auf den Auftrag, durch Vorlagen der Versicherungspolice nachzuweisen und zwar f ü r
Personensch ä den: 2,0 Mio EUR
Sachsch ä den: 1,0 Mio EUR
9. TERMINE UND VERTRAGSSTRAFE (zu §§ 5, 11 VOB/B)
9.1 Ausf ü hrungsfristen werden im Vergabeprotokoll festgelegt.
9.2 Der AN hat f ü r jeden Kalendertag, um den die Ausf ü hrungsfrist schuldhaft ü berschritten wird, eine Vertragsstrafe in H ö he von 0,10 % der Auftragssumme einschl. Mehrwertsteuer an den AG zu bezahlen. Die Vertragsstrafe wird auf
5 % der Auftragssumme einschl. Mehrwertsteuer begrenzt. Anspr ü che des AG auf Ersatz eines die Vertragsstrafe ü bersteigenden Schadens bleiben vorbehalten.
Eine verwirkte Vertragsstrafe kann noch bis zur Schlu ß zahlung geltend gemacht werden.
9.3 Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabaschlu ß, einen Terminplan unter Einhaltung der Ausf ü hrungsfristen vorzulegen.
10. GEW Ä HRLEISTUNG UND ABNAHME (zu §§ 12, 13 VOB/B)
10.1 Der AN leistet Gew ä hr nach VOB/B. Die Gew ä hrleistungsfrist betr ä gt 5 Jahre nach BGB
10.2 Erkennt der AG schon vor Abnahme, da ß Leistungen des AN ganz oder teilweise mangelhaft sind, so hat der AN diese Leistungen auf eigene Kosten durch m ä ngelfreie zu ersetzen. Kommt der AN der Pflicht zur M ä ngelbeseitigung nicht nach, so kann der AG eine angemessene Frist zur M ä ngelbeseitigung setzen und erkl ä ren, da ß er nach fruchtlosem Ablauf der Frist die M ä ngelbeseitigung durch einen Drittunternhemer durchf ü hren l äß t. Eine Auftragsentziehung gem. § 8 Nr. 3 VOB/B ist hierzu nicht erforderlich.
10.3 Es wird f ö rmliche Abnahme der Bauleistung vereinbart. Eine fiktive Abnahme nach § 12 Nr. 5 Abs. 1 und 2 VOB/B wird ausgeschlossen.
10.4 Der AG kann verlangen, da ß bei umfangreichen Bauma ß nahmen die Abnahme durch eine Statusbegehung vorbereitet wird.
11. VERTRAGSABWICKLUNG/KOORDINATION (zu §§ 3, 4 VOB/B)
11.1 Entscheidungen des AG sind so fr ü hzeitig zu verlangen, da ß Verz ö gerungen des Bauablaufes vermieden werden; dem AG sind angemessene Entscheidungsfristen einzur ä umen.
11.2 Pl ä ne, die ü ber den AG zu liefern sind, m ü ssen durch den AN vier Wochen vor dem festgelegten Ausf ü hrungstermin abgerufen werden.
11.3 Der AN unterst ü tzt die Bau ü berwachung bei der Koordination und weist die Bauleitung rechtzeitig schriftlich auf notwendig werdende Vorleistungen hin, damit die Termine eingehalten werden k ö nnen.
11.4 Der AN ist verpflichtet, bei Abschlu ß des Vertrages mindestens einen deutsch-sprachigen Beauftragten zu benennen, der mit ausreichenden Kompetenzen f ü r die Abwicklung des Auftrages ausgestattet ist und f ü r die gesamte Bauzeit zur Verf ü gung steht. Eine Auswechslung dieses Beauftragten, ausgenommen K ü ndigung, kann nur mit Zustimmung des AG vorgenommen werden. Bei nicht ausreichender Fachkenntnis des Beauftragten, kann der AG dessen Abl ö sung verlangen. W ä hrend der Ausf ü hrungszeit hat der AN die Baustelle mit ausrei-chendem und einwandfrei Deutsch sprechendem Aufsichtspersonal zu besetzen. Ü ber den zu benennden Fachbauleiter erh ä lt der AG sp ä testens zu Beginn der Arbeiten eine gesonderte schriftliche Erkl ä rung. Ein Bautagebuch ist anzulegen und t ä glich der ö rtlichen Bauleitung vorzulegen.
12. ABTRETUNG
12.1 Der AN darf seine Forderungen gegen den AG ohne dessen schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise abtreten. Ausgenommen bleiben solchen Abtretungen des AN, die ü blicherweise und nachweislich aufgrund von Lieferungen unter verl ä ngertem Eigentumsvorbehalt seitens der Zulieferer erfolgen.
12.2 Der AN verpflichtet sich, auf Anforderung durch den AG, an diesen seine Gew ä hrleistungsanspr ü che gegen die Subunternehmer abzutreten.
13. VER Ö FFENTLICHUNG
13.1 Der AN darf Ver ö ffentlichungen ü ber das Bauvorhaben in Form von Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen nur mit schriflticher Zustimmung des AG vornehmen.
14. STREITIGKEITEN (zu § 18 VOB/B)
14.1 Gerichtsstand bei Vollkaufleuten der Sitz der f ü r die Proze ß vertretung des AG zust ä ndigen Stelle.
14.2 Bauhandwerksicherungshypothek.
Der AN kann die Rechte aus § 648 BGB (Bauhandwerkssicherungshypothek) nicht geltend machen, wenn der AG innerhalb von 2 Wochen ab Aufforderung Sicherheit in H ö he des zu sichernden Betrages durch unbedingte, unbefristet und selbstschuldnerische B ü rgschaft eines im Inland zugelassenen Kreditinstitutes oder eines Kreditversicherers erbringt. Der AN ist erst nach Ablauf der obigen 2-Wochenfrist berechtigt, seine Rechte aus § 648 BGB gerichtlich durchzusetzen.
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Das Angebot mu ß in verschlossenem Umschlag, der die genaue Bezeichnung der Bauma ß nahme tr ä gt, eingereicht werden. Alle Angebotsunterlagen m ü ssen vollst ä ndig ausgef ü llt, mit Firmenstempel und mit der Unterschrift des Zeichnungsberechtigten versehen sein. Unvollst ä ndige Angebote oder Unterlagen haben den Ausschlu ß des Bieters zur Folge. Nebenangebote (technische Ä nderungsvorschl ä ge, ver ä nderte Ausf ü hrungsfristen u.a.) k ö nnen neben dem Angebot abgegeben werden; sie sind als solche deutlich zu kennzeichnen. Nebenangebote m ü ssen so eindeutig beschrieben sein, da ß eine zweifelsfreie Pr ü fung m ö glich ist.
+*Bes. Vertragsbedindungen (BVB) Euro
1 WOHNANLAGE I - Haus A, B
1
WOHNANLAGE I - Haus A, B
1. 1 BAUSTELLENEINRICHTUNG
1. 1
BAUSTELLENEINRICHTUNG
1. 2 FLIESEN WOHNUNGEN
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FLIESEN WOHNUNGEN
1. 3 FLIESEN TREPPENHAUS UND FLURE
1. 3
FLIESEN TREPPENHAUS UND FLURE
1. 5 Regiearbeiten
1. 5
Regiearbeiten
2 WOHNANLAGE II - Haus C, D, E, F, G
2
WOHNANLAGE II - Haus C, D, E, F, G
2. 1 BAUSTELLENEINRICHTUNG
2. 1
BAUSTELLENEINRICHTUNG
2. 2 FLIESEN WOHNUNGEN
2. 2
FLIESEN WOHNUNGEN
2. 3 FLIESEN TREPPENHAUS UND FLURE
2. 3
FLIESEN TREPPENHAUS UND FLURE
2. 5 Regiearbeiten
2. 5
Regiearbeiten
AUSF Ü HRUNGSZEITEN:
Beginn der Fliesenarbeiten ca. August 2027
Fertigstellung der Fliesenarbeiten ca. Juli 2028
Mit der Ausf ü hrung der Arbeiten kann ...................................... Arbeitstage
nach Auftragserteilung begonnen werden.
F ü r die gesamten Arbeiten werden ca ............................... Arbeitstage ben ö tigt.
Der Bieter erkl ä rt, da ß die Baustelle nach Aufforderung der Bauleitung st ä ndig mit
................................. Fachkr ä ften und
................................. Hilfskr ä ften
besetzt werden kann.
Werden die Arbeiten nicht fristgerecht begonnen oder werden die angeforderten Fachkr ä fte nicht rechtzeitig eingesetzt, so da ß Terminverz ö gerungen eintreten, kann die vereinbarte Konventionalstrafe von der Schlu ß rechnung einbehalten werden.
Diese Angaben sind bindend und werden bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Ich habe s ä mtliche Bedingungen dieses Leistungsverzeichnisses durchgelesen und erkenne sie in allen Teilen an.
Ü ber Art und Beschaffenheit der Bauleistung besteht Klarheit.
................................, den........................................
Der Bieter:
.................................................................................
( Stempel und rechtskr ä ftige Unterschrift )
Freilassing, 02.07.2026
AUSF Ü HRUNGSZEITEN: