Abbruch- und Rückbauarbeiten Dach
Wohncarrée Industriedenkmal Salzmann (Bauteil B)
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Bauvorhaben Umbau des Salzmann Quartiers, L - Riegel, Bauteil B mit 96 WE und 33 TG - Stellplätze. Auftraggeber : Cureus Nord GmbH Schmalhorn 13 29308 Winsen (Aller) 1.1. Projektbeschreibung Umbau der ehemaligen Salzmannfabrik in Kassel Bauteil B Aus Industriegeschichte wird Lebensraum: Die denkmalgeschützte Salzmannfabrik in Kassel wird im Rahmen einer umfassenden Revitalisierung zu einem modernen Wohnensemble mit 96 barrierefreien 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen und einer Tiefgarage mit 33 Stellplätzen umgebaut. Ziel ist es, die historische Bausubstanz zu bewahren und gleichzeitig modernen, komfortablen und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen. Dabei trifft der einzigartige Charme des Industriedenkmals auf zeitgemäße Architektur, hochwertige Ausstattung und modernste Energietechnik. Mit Liebe zum Detail, handwerklicher Präzision und Respekt vor der Geschichte entsteht ein Ort, der Vergangenheit und Zukunft verbindet - ein bedeutendes Projekt für die Stadt Kassel, dass die industrielle Identität des Quartiers erhält und gleichzeitig energetisch auf den neuesten Stand (Effizienzhaus 55 EE) gebracht wird. 1.2. Lage des Grundstücks Die Anschrift des Baugrundstückes lautet: Sandershäuser Straße 34 - 34123 Kassel 1.3. Bestand Das Grundstück ist mit einen L - Riegel ( Fabriksgebäude ) bebaut. 1.4. Städtebauliches Konzept Das insgesamt 5 - geschossige Fabriksgebäude steht teilweise unter Denkmalschutz  ( TG, EG,  1.OG, 2.OG und 3.OG). 1.5. Verkehrstechnische Erschließung Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Sandhäuser Straße 34. 1.6. Planungskonzept, Projektdaten Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften des Wohnungsbaus, die darüber hinausgehenden    Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen    Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung. Die vom Auftragnehmer zur Ausführung vorgesehenen Materialien und Produkte müssen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, den einschlägigen DIN-Normen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der Auftraggeber bzw. die Bauleitung behält sich vor, von den zur Verwendung kommenden Stoffen Proben zu entnehmen und diese auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen. Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen. Art der Positionen Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition) Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten. Eventualposition ohne Gesamtpreis Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis. Alternativposition Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis. Ablauf Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst. Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in  fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben. Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden. Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustellen-einrichtungsmaßnahmen (Anlagen und Einrichtungen einschließlich Mieten, Pacht, Gebühren und dgl.) die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge und Zugangstechnik sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Dachdeckers / Rohbauers ist eigenverantvortlich abzustimmen. Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN. Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.) Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind. Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen – Abbruch- und Rückbauarbeiten Dach Allgemeines - Normbezug Die Leistungen umfassen sämtliche zur vollständigen, fachgerechten, sicheren, ordnungsgemäß dokumentierten Ausführung erforderlichen Abbruch- und Rückbauarbeiten am vorhandenen Dach. Zum Leistungsumfang gehören, Rückbau von Anschlussbauteilen, Durchdringungen und sonstigen Einbauteilen, Sortieren, Zwischenlagern, Sichern und Kennzeichnen wiederverwendbarer oder denkmalrelevanter Bauteile, Trennung, Bereitstellung, Laden, Transport und Entsorgung der Rückbaumaterialien, Schutz-, Sicherungs-, Staubschutz-, Wetterschutz- und Dokumentationsleistungen. Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen, den Herstellervorgaben, der VOB/B, der VOB/C sowie den jeweils einschlägigen Normen und technischen Regelwerken zu erfolgen. Maßgeblich sind die VOB/B, die VOB/C, ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ sowie ATV DIN 18459 „Abbruch- und Rückbauarbeiten “. Zusätzlich gelten die anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen DIN-Normen, technischen Regeln für Gefahrstoffe, Arbeitsschutzvorschriften, Entsorgungsvorschriften, Vorgaben aus Statik, Brandschutz und Denkmalschutz sowie die freigegebenen Ausführungsunterlagen. Das Gebäude befindet sich in Kassel und ist als denkmalgeschütztes Gebäude bzw. Gebäude mit denkmalpflegerisch relevanter Bausubstanz zu behandeln. Der Rückbau ist  abschnittsweise und so auszuführen, dass  Bauteile, angrenzende Konstruktionen, Fassaden, Gesimse, Traufen, Ortgänge, Gauben, Dachform und denkmalrelevante Details nicht beschädigt werden. Soweit keine abweichenden Festlegungen in den Vertragsunterlagen, freigegebenen Ausführungsunterlagen oder schriftlichen Anweisungen des Auftraggebers bestehen, sind die Vorgaben und Anforderungen der zuständigen Denkmalbehörde zu beachten und der Ausführung zugrunde zu legen. Die Art, Lage, Anzahl, Dimensionierung und Ausführung erforderlicher temporärer Sicherungen, Abstützungen, Aussteifungen, Befestigungen und Schutzkonstruktionen sind der Statik, den statischen Nachweisen und den freigegebenen Ausführungsunterlagen zu entnehmen. Soweit Angaben fehlen, unvollständig oder widersprüchlich sind, hat der Auftragnehmer dies vor Ausführung schriftlich gegenüber Auftraggeber bzw. Bauleitung anzuzeigen. Denkmalschutz und Arbeiten am Bestand Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Rückbauarbeiten den Bestand sorgfältig in Augenschein zu nehmen. Dies betrifft vor allem Dachdeckung, Lattung, Schalungen, Unterdeckungen, Dachtragwerk, Sparren, Pfetten, Traufen, Ortgänge, Gauben, Anschlüsse,  Gesimse, Dachöffnungen und angrenzende Fassadenbereiche. Alle Rückbauarbeiten sind wenn erfoerlich, substanzschonend und kontrolliert auszuführen. Erhaltungsfähige oder denkmalrelevante Bauteile dürfen nicht beschädigt, zerstört oder ohne schriftliche Freigabe entfernt werden. Historische Bauteile, wiederverwendbare Deckmaterialien, Zierelemente, Profile, Formteile, Klempnerdetails oder Holzteile sind bei Bedarf vorsichtig auszubauen, zu sichern, zu kennzeichnen, trocken zu lagern und der Bauleitung zur weiteren Entscheidung vorzustellen. Der Auftragnehmer hat denkmalpflegerisch relevante Feststellungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dazu zählen unter anderem verdeckte historische Konstruktionen, ältere Dachdeckungen, bauzeitliche Holzverbindungen, Inschriften, besondere Metallanschlüsse, Schäden an historischer Substanz, Schädlingsbefall, Holzzerstörungen, Feuchte- und Fäulnisschäden sowie Abweichungen von den Planunterlagen. Ohne Freigabe dürfen denkmalrelevante Bauteile nicht entsorgt, zerschnitten, verändert oder überarbeitet werden. Nebenleistungen Folgende Leistungen und Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, soweit sie nach VOB/C, ATV DIN 18299 und ATV DIN 18459 zur ordnungsgemäßen, vollständigen, fachgerechten und mangelfreien Ausführung gehören und nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben sind. Dazu zählen vor allem: Lohnkosten, Geräte, Werkzeuge, Kleingeräte, Schneid- und Trennwerkzeuge, Befestigungsmittel für temporäre Sicherungen, Fracht, Transport, interne Transporte, Sortieren, Bereitstellen, Laden, Reinigen, Sichern der Arbeitsbereiche, Schutz eigener und fremder Leistungen, Schutz historischer Bausubstanz, Abstimmungen, Dokumentation, Kennzeichnung und Zwischenlagerung von wiederverwendbaren oder denkmalrelevanten Bauteilen. Zu den einzukalkulierenden Nebenleistungen gehören außerdem: Einrichten und Vorhalten der für die eigene Leistung erforderlichen Werkzeuge, Kleingeräte und Hilfsmittel, Prüfen der rückzubauenden Bauteile auf sichtbare Schäden, lose Teile, Gefahrenstellen und Anschlüsse, abschnittsweises Freilegen und Sichern der Dachbereiche, Abdecken und Sichern angrenzender Bauteile gegen Staub, Feuchtigkeit, Schlagregen, herabfallende Teile und mechanische Beschädigungen, Schutz der Dachflächen und angrenzenden Bauteile während der eigenen Ausführung, Abstimmung mit Gerüstbau, Dokumentation des Bestands und verdeckter Leistungen vor weiterer Bearbeitung. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nur, wenn die Leistung ausdrücklich als besondere Leistung im Leistungsverzeichnis beschrieben ist oder vor Ausführung schriftlich durch Auftraggeber bzw. Bauleitung angeordnet wurde. Prüf- und Hinweispflichten / Bedenkenanmeldung Der Auftragnehmer hat Planunterlagen, Rückbaukonzept, Leistungsbeschreibung, Mengen, Massen, Bestand, Anschlüsse, Schnittstellen und vorgesehene Rückbauabschnitte auf Plausibilität, Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit zu prüfen. Dies betrifft vor allem: Tragfähigkeit und Zustand der vorhandenen Dachkonstruktion, Standsicherheit während und nach dem Rückbau, Erfordernis temporärer Sicherungen, Abstützungen oder Aussteifungen, sichtbare Holzschäden, Feuchte, Fäulnis, Schädlingsbefall oder Verformungen, Anschlüsse an Fassade, Gauben, Traufen, Ortgänge und aufgehende Bauteile, denkmalpflegerisch relevante Bauteile und Details, mögliche schadstoffverdächtige Materialien, Entsorgungswege und Trennpflichten, Schnittstellen zu nachfolgenden Dach-, Zimmerer-, Abdichtungs-, Klempner- und Lichtbandarbeiten. Sichtbare Mängel, ungeeignete Vorleistungen, unvollständige Unterlagen, fehlende Freigaben, nicht ausreichend gesicherte Bauteile oder zu erwartende Schäden sind unverzüglich schriftlich gegenüber Auftraggeber bzw. Bauleitung anzuzeigen. Die Bedenkenanmeldung erfolgt nach VOB/B, § 4 Abs. 3. Vor Ausführung ist schriftlich anzuzeigen, wenn der vorgesehene Rückbau zu Schäden an historischer Bausubstanz, Standsicherheitsrisiken, Feuchteschäden, nicht ausreichend geschützten Öffnungen, unkontrolliertem Materialabgang oder Einschränkungen der weiteren Ausführung führen kann. Bauleitung / Fachbauleitung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat einen fachkundigen, deutschsprachigen örtlichen Fachbauleiter bzw. verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen. Dieser muss während der Ausführung der eigenen Leistungen erreichbar sein, die Arbeiten vor Ort koordinieren und an den relevanten Baubesprechungen teilnehmen. Die Baubesprechungen finden voraussichtlich einmal wöchentlich statt. Nimmt der Auftragnehmer trotz rechtzeitiger Einladung unentschuldigt nicht teil, wird je Fernbleiben ein pauschaler Betrag von 300,00 € netto von der Schlussrechnungssumme abgezogen. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der Fachbauleiter hat die Rückbauarbeiten laufend zu überwachen. Er hat sicherzustellen, dass denkmalgeschützte Bauteile geschützt, Freigaben eingehalten, Vorgaben der zuständigen Denkmalbehörde beachtet, temporäre Sicherungen nach Statik und freigegebenen Unterlagen ausgeführt, Rückbauabschnitte koordiniert und verdeckte Feststellungen dokumentiert werden. Aufmaß und Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach den vertraglichen Vereinbarungen, dem Leistungsverzeichnis, den einschlägigen Regelungen der VOB/C sowie den tatsächlich ausgeführten und prüffähig nachgewiesenen Leistungen. Auch bei Pauschalvertrag ist der Auftragnehmer verpflichtet, die tatsächlich ausgeführten Leistungen prüffähig aufzumessen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Das Aufmaß dient der Leistungsdokumentation, Abgrenzung, Prüfung, Nachtragsbewertung, Bestandsdokumentation und Nachvollziehbarkeit. Aufmaße sind rechtzeitig anzukündigen. Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Rückbauleistungen sind vor weiterer Bearbeitung gemeinsam mit der Bauleitung aufzunehmen oder durch prüffähige Fotodokumentation, Skizzen, Maße und Lageangaben zu dokumentieren. Dies betrifft vor allem: Rückbauflächen und Rückbaumengen, Art und Aufbau der zurückgebauten Dachschichten, ausgebaute oder gesicherte historische Bauteile, schadstoffverdächtige oder getrennt zu entsorgende Materialien, temporäre Sicherungen, Abstützungen und Schutzmaßnahmen, freigelegte Holzschäden, Feuchteschäden und sonstige Bestandsabweichungen. Nicht prüffähige Aufmaße können zurückgewiesen werden. Mengen und Massen Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Massen sind vom Auftragnehmer vor Angebotsabgabe und vor Ausführung auf Plausibilität zu prüfen. Erkennbare Unstimmigkeiten, fehlende Positionen, Widersprüche zwischen Planunterlagen und Leistungsverzeichnis sowie erkennbare Mehr- oder Mindermengen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Bestands- und Denkmalgebäuden können verdeckte Konstruktionen, Schadstellen, Materialwechsel, frühere Reparaturen, Schadstoffe und historische Bauzustände erst nach Öffnung oder Rückbau erkennbar werden. Der Auftragnehmer hat hieraus entstehende Abweichungen unverzüglich zu dokumentieren und der Bauleitung vor weiterer Ausführung schriftlich mitzuteilen. Eigenmächtige Leistungsänderungen, zusätzliche Rückbauarbeiten, Materialentsorgung ohne Freigabe oder abweichende Ausführungen begründen keinen Vergütungsanspruch. Rückbauplanung / Ablaufplanung / Konzeptplanung Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der Ausführungsunterlagen und der örtlichen Gegebenheiten eine für seine Leistungen erforderliche Rückbau- und Ablaufplanung zu erstellen, soweit diese zur sicheren, geordneten und fachgerechten Ausführung erforderlich ist. Zur Rückbau- und Ablaufplanung gehören je nach Leistungsumfang: Festlegung der Rückbauabschnitte, statische Berücksichtigung Angaben zu Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, temporäre Abdichtungen und Wetterschutzmaßnahmen, Abstimmung der Öffnungs- und Schließzeiten von Dachflächen, Sortier- und Lagerkonzept für wiederverwendbare oder denkmalrelevante Bauteile, Entsorgungs- und Trennkonzept, Abstimmung mit Gerüstbau, Dachdecker, Zimmerer, Klempner, Abdichtung und Lichtbandarbeiten, Angaben zu temporären Befestigungen, Abstützungen und Sicherungen, soweit erforderlich. Die Unterlagen sind der Bauleitung rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Prüfung durch Auftraggeber oder Bauleitung entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die sichere, vollständige und mangelfreie Ausführung. Koordination mit anderen Gewerken Der Auftragnehmer hat seine Leistungen rechtzeitig mit den beteiligten Gewerken abzustimmen. Dies betrifft vor allem Schnittstellen zu: Gerüstbau, Zimmerer- und Holzbau, Dachdeckung, Dachabdichtung, Klempnerarbeiten, Lichtbandarbeiten, Blitzschutz, Elektroarbeiten, Lüftungs- und Durchdringungsbauteilen, Fassadenarbeiten, Putz- und Malerarbeiten, Brandschutz, Denkmalpflege und Restaurierung, Entsorgungsunternehmen. Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten so zu planen, dass offene Dachflächen, freigelegte Bauteile und historische Substanz nicht unnötig lange der Witterung ausgesetzt werden. Tagesöffnungen sind gegen Niederschlag, Wind, Staub und unbefugten Zugriff zu sichern. Anschlüsse an fremde Leistungen sind vor Ausführung zu prüfen. Fehlende, ungeeignete oder nicht fertiggestellte Vorleistungen sind vor Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen. Schutzmaßnahmen und Arbeitssicherheit Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für Personen, Gebäude, denkmalgeschützte Bauteile, angrenzende Nutzungen, Verkehrsflächen und fremde Leistungen zu treffen. Dazu zählen vor allem: Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände, Sicherung von Dachöffnungen, offenen Dachflächen und Durchbrüchen, Schutz historischer Fassaden, Gesimse, Traufen, Ortgänge, Gauben und Zierbauteile, Schutz vor Feuchtigkeit, Schlagregen, Staub und mechanischen Beschädigungen, provisorische wetterfeste Abdeckungen während der Bauzeit, Sicherung von losem Rückbaumaterial gegen Abrutschen, Absturz und Wind, staubarme Arbeitsweise, brandschutzgerechter Umgang mit Trenn- und Schneidarbeiten, Einhaltung der Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes. In Bereichen mit historischer Bausubstanz sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Rückbauarbeiten dürfen nur durch geeignetes und unterwiesenes Personal erfolgen. Dokumentation verdeckter Leistungen und Bestandsfeststellungen Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Bestands- und Rückbauzustände sind vor dem weiteren Rückbau, Schließen, Verdecken oder Überbauen der Bauleitung anzuzeigen und mit Fotos, Skizzen, Lageangaben, Maßen und erforderlichen Nachweisen zu dokumentieren. Dies betrifft vor allem: Zustand der Dachkonstruktion nach Rückbau, freigelegte historische Konstruktionen, Holzschäden, Fäulnis, Schädlingsbefall und Feuchteschäden, bauzeitliche Holzverbindungen, besondere Metallanschlüsse, ältere Dachdeckungen oder Abdichtungslagen, schadstoffverdächtige Materialien, wiederverwendbare oder gesicherte historische Bauteile, temporäre Sicherungen, Abstützungen und Schutzmaßnahmen. Ohne rechtzeitige Anzeige und Dokumentation trägt der Auftragnehmer das Risiko, dass Leistungen auf seine Kosten geöffnet, wiederholt oder erneut nachgewiesen werden müssen. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur vergütungsfähig, wenn sie vor Beginn schriftlich durch Auftraggeber bzw. Bauleitung angeordnet oder bestätigt wurden. Erforderlich sind: Anzeige vor Ausführung, Beschreibung der auszuführenden Leistung, voraussichtlicher Umfang, schriftliche Bestätigung durch Auftraggeber bzw. Bauleitung, Angabe von Ort, Art und Umfang der Leistung, Angabe von eingesetztem Personal, Stunden, Geräten und Materialien, Fotodokumentation bei verdeckten Leistungen, Vorlage des Stundennachweises spätestens am folgenden Werktag. Für einfache Arbeiten sind Helferstunden anzusetzen. Facharbeiterstunden sind nur anzusetzen, wenn die ausgeführte Tätigkeit eine entsprechende fachliche Qualifikation erfordert. Nicht rechtzeitig vorgelegte, nicht prüffähige oder nicht bestätigte Stundennachweise begründen keinen Vergütungsanspruch. Reinigung, Sortierung und Entsorgung Der Auftragnehmer hat seinen Arbeitsbereich laufend sauber und statisch bedingt sicher zu halten. Rückbaumaterialien, Verpackungen, Staub, Verschnitte, Befestigungsreste, scharfkantige Teile und sonstige Verunreinigungen aus den eigenen Leistungen sind regelmäßig zu beseitigen. Rückbaumaterial ist getrennt zu erfassen, soweit dies technisch möglich und rechtlich erforderlich ist. Schadstoffverdächtige Materialien sind vor weiterer Bearbeitung der Bauleitung anzuzeigen. Eine Vermischung unterschiedlicher Abfallarten ist zu vermeiden. Wiederverwendbare oder denkmalrelevante Bauteile sind getrennt zu lagern und gegen Beschädigung, Feuchtigkeit und Verlust zu sichern. Eine Entsorgung solcher Bauteile darf nur nach schriftlicher Freigabe durch Auftraggeber bzw. Bauleitung erfolgen. Nach Abschluss der Arbeiten sind die eigenen Leistungsbereiche besenrein und frei von eigenen Reststoffen zu übergeben. Prüfungen, Nachweise und Dokumentation Der Auftragnehmer hat alle für seine Leistungen erforderlichen Nachweise rechtzeitig und prüffähig vorzulegen. Hierzu gehören je nach Leistungsumfang: Fotodokumentation des Bestands vor, während und nach dem Rückbau, Dokumentation denkmalrelevanter Bauteile, Nachweise zu gesicherten und wiederverwendbaren Bauteilen, Entsorgungsnachweise, Wiegescheine, soweit erforderlich, Nachweise über getrennte Abfallfraktionen, Nachweise zu schadstoffverdächtigen oder schadstoffhaltigen Materialien, soweit erforderlich, Nachweise zu temporären Sicherungen und Abstützungen, soweit erforderlich, Freigaben der Bauleitung für Entsorgung oder Wiederverwendung, Freigaben oder Vorgaben der zuständigen Denkmalbehörde, soweit diese für den Rückbau maßgeblich sind. Die Dokumentation ist geordnet, vollständig und spätestens zur Abnahme vorzulegen. Eine unvollständige Dokumentation kann die Abnahme hindern, soweit sie für Prüfung, Entsorgung, Denkmalschutz oder Mängelverfolgung erforderlich ist. Abnahme Die Abnahme ist nach § 12 VOB/B zu regeln. Verlangt der Auftragnehmer nach Fertigstellung die Abnahme, hat der Auftraggeber diese innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang des Abnahmeverlangens durchzuführen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Eine förmliche Abnahme ist durchzuführen, wenn eine Vertragspartei dies verlangt. Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme verweigert werden. Voraussetzung für die Abnahme ist eine vollständige, sichere, fachgerechte und prüffähige Rückbauleistung einschließlich aller erforderlichen Nachweise und Dokumentationen. Zur Abnahme müssen vorliegen: vollständig ausgeführte Abbruch- und Rückbauleistungen, gesicherte und geschützte verbleibende Bausubstanz, vollständige Dokumentation verdeckter Bestands- und Rückbauzustände, Entsorgungsnachweise, Nachweise zu gesicherten denkmalrelevanten Bauteilen, Nachweise zu temporären Sicherungen, soweit erforderlich, denkmalpflegerisch relevante Freigaben, Vorgaben und Dokumentationen, soweit erforderlich. Einwände gegen das Leistungsverzeichnis Einwände gegen das Leistungsverzeichnis, gegen Mengenansätze, technische Vorgaben, Rückbauabschnitte, Entsorgungswege, Schutzmaßnahmen, Schnittstellen, statische Vorgaben, Sicherungsmaßnahmen oder denkmalpflegerische Anforderungen sind vor Angebotsabgabe bzw. unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer darf sich nicht auf erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder Lücken berufen, wenn er diese nicht rechtzeitig angezeigt hat. Dies gilt vor allem bei Bestands- und Denkmalgebäuden, bei denen erkennbare Risiken aus Bestand, Zugänglichkeit, Rückbau, Substanzschutz, Sicherung und Bauablauf in die Kalkulation einzubeziehen sind. Zusätzliche und geänderte Leistungen Zusätzliche oder geänderte Leistungen dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie vor Beginn durch Auftraggeber bzw. Bauleitung schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden, soweit nicht Gefahr im Verzug besteht. Dies betrifft unter anderem: zusätzliche Rückbauarbeiten, nicht erkennbare Holzschäden, zusätzliche Sicherungs-, Abstütz- oder Schutzmaßnahmen, schadstoffbedingte Mehraufwendungen, geänderte Denkmalanforderungen, zusätzliche Bergung, Kennzeichnung oder Zwischenlagerung historischer Bauteile, zusätzliche Sortier- oder Entsorgungsleistungen, zusätzliche Dokumentations- oder Freilegungsarbeiten. Der Auftragnehmer hat Mehrkosten, Minderkosten und terminliche Auswirkungen vor Ausführung schriftlich anzukündigen und prüffähig darzustellen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nur, wenn ein Anspruch dem Grunde und der Höhe nach besteht und die Leistung nicht bereits durch die vereinbarten Einheitspreise oder Pauschalen abgegolten ist. Anerkennung der Vorbemerkungen Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Auftragnehmer diese besonderen Vorbemerkungen als Vertragsbestandteil an. Der Auftragnehmer bestätigt, dass er die Anforderungen an Abbruch- und Rückbauarbeiten am denkmalgeschützten Bestandsgebäude, die Schutz-, Sicherungs-, Entsorgungs-, Dokumentations- und Koordinationspflichten in seine Einheitspreise bzw. Pauschalen einkalkuliert hat. Der Auftragnehmer bestätigt außerdem, dass er die Vorgaben aus Statik, statischen Nachweisen, freigegebenen Ausführungsunterlagen, Arbeitsschutz, Entsorgungsvorschriften und, soweit keine abweichenden Festlegungen bestehen, die Angaben der zuständigen Denkmalbehörde bei der Ausführung zugrunde legt. Die Kosten für alle in diesen Vorbemerkungen beschriebenen Verpflichtungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie nicht ausdrücklich gesondert im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben sind.
Besondere Vorbemerkungen – Abbruch- und Rückbauarbeiten Dach
Hinweise zu den folgenden Positionen - Nebenleistungen Baukran / Kranfahrer / Geräte und Baustelleneinrichtung Ein Baukran wird bauseits gestellt. Die Nutzung des Baukrans ist für die ausgeschriebenen Leistungen und folgender Gewerke vorgesehen: Abruch- und Rückbauarbeiten, Zimmererarbeiten, Dachdeckerarbeiten und Schlosserarbeiten (Lichtbändern). Die Bedienung durch andere Gewerke, Dritte oder nicht nachgewiesene Personen ist unzulässig. Die Abstimmung der Kranzeiten und Kranvorgänge erfolgt rechtzeitig zwischen Auftragnehmer, Kranfahrer und örtlicher Bauleitung. Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit des Baukrans besteht nicht. Alle darüber hinaus zur Ausführung der eigenen Leistungen erforderlichen Geräte, Hebezeuge, Werkzeuge, Hilfsmittel, Magazine, Lagercontainer, Materialcontainer, Gerätecontainer und sonstigen Einrichtungen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vorzuhalten und in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben sind. Leistungsumfang / Nebenleistungen Die Einheitspreise umfassen alle zur jeweiligen Position gehörenden Nebenleistungen nach VOB/C, soweit nicht gesondert ausgeschrieben. Hierzu zählen: Lösen, Aufnehmen, Trennen, Sortieren, staubarmes Arbeiten, interne Transporte, Laden, Abfahren, Containerstellung durch den Auftragnehmer, Entsorgung bis zur zugelassenen Annahmestelle (Entsorgungsdeponie) sowie Übergabe der Entsorgungsnachweise an die Bauleitung. Angrenzende Bauteile, denkmalrelevante Details, verbleibende Dachkonstruktionen, Sparren, Betonrippendecken, aufgehende Bauteile und Anschlüsse sind während der Ausführung gegen Beschädigung, Durchfeuchtung, Materialabgang und Verschmutzung zu schützen. Die Tragfähigkeit der verbleibenden Bauteile ist während des Rückbaus zu erhalten. Rückbaumaterial ist eigenständig nach Stoffgruppen zu trennen, getrennt zu sammeln, vom Dach zu schaffen, zu laden, abzufahren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Schutt, lose Bestandteile und Reinigungsrückstände sind fortlaufend zu entfernen. Hinweise Schadstoffe / Altlasten Art, Umfang und Lage bekannter oder vermuteter Schadstoffe sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Stellungnahme zu Schadstoffen sowie den weiteren Vertragsunterlagen zu entnehmen. Es ist mit schadstoffbelasteten oder schadstoffverdächtigen Baustoffen, unter anderem PAK-, asbest- oder mineralfaserhaltigen Materialien, zu rechnen. Schadstoffbelastete Materialien sind getrennt auszubauen, zu erfassen, zu verpacken, zu kennzeichnen, zu lagern, zu transportieren und nach den geltenden abfall-, gefahrstoff-, arbeitsschutz- und landesrechtlichen Vorgaben zu entsorgen. Schutzmaßnahmen sind auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sowie der einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe, unter anderem TRGS 500, TRGS 519 und TRGS 521, auszuführen, soweit diese für die vorgefundenen Materialien und Tätigkeiten maßgebend sind. Bei Auftreten nicht bekannter, nicht beschriebener oder abweichender schadstoffverdächtiger Materialien ist der betroffene Arbeitsbereich zu sichern und die Bauleitung vor weiterer Bearbeitung unverzüglich schriftlich zu informieren. Hinweise zur Entsorgung / Abfalltrennung Sämtliche im Rahmen der jeweiligen Leistung anfallenden Abfälle, Reststoffe, Verpackungen, Rückbau- und Ausbaustoffe sind durch den Auftragnehmer nach Stoffgruppen getrennt zu sammeln, ordnungsgemäß zwischenzulagern, zu laden, abzufahren und einer zulässigen Verwertung oder Entsorgung zuzuführen. Gefährliche oder schadstoffhaltige Abfälle sind entsprechend den geltenden Vorschriften zu verpacken, zu kennzeichnen, zu transportieren und zugelassen zu entsorgen. Entsorgungs-, Übernahme- und Wiegenachweise sind vollständig zu führen und der Bauleitung unaufgefordert zu übergeben. Sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abfalltrennung, Bereitstellung, Verladung, Abfuhr, Verwertung, Entsorgung, Nachweisführung sowie Reinigung der eigenen Arbeitsbereiche sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht, sofern hierfür keine ausdrückliche separate Position im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist. Die Arbeitsbereiche sind nach Abschluss der eigenen Leistungen sauber, geräumt und frei von eigenen Rückständen zu übergeben. Hinweise Ausführung Die Rückbauarbeiten sind kontrolliert, abschnittsweise und substanzschonend auf den betroffenen Steildach-, Flachdach-, Mansarddach-, Gauben- und Betonrippendeckenflächen auszuführen. Befestigungen, Anschlüsse, Profile, Bleche, Holzbauteile, Abdichtungen, Deckungen und Einbauteile sind so zu lösen, dass verbleibende Bauteile, denkmalrelevante Substanz und angrenzende Konstruktionen nicht beschädigt werden. Freigelegte Flächen, Rückbaukanten, Öffnungen und Anschlussbereiche sind während der eigenen Arbeiten gegen Absturz, Witterungseinflüsse, Materialabgang und unbefugten Zugriff zu sichern. Untergründe sind nach dem Rückbau von losen Rückständen, Schutt und Verunreinigungen zu reinigen. Eigenmächtige Eingriffe in tragende, aussteifende oder denkmalrelevante Bauteile sind unzulässig und bedürfen vor Ausführung der Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. Hinweise Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach den im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheiten und nach dem tatsächlich ausgeführten, prüffähig nachgewiesenen Leistungsumfang. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Flächenpositionen nach der tatsächlich rückgebauten Dachfläche abgerechnet. Längen-, Stück- und Zulagepositionen werden nach dem tatsächlich ausgeführten Umfang abgerechnet. Leistungen, die später nicht mehr prüfbar sind, sind der örtlichen Bauleitung vor Ausführung bzw. vor dem Verdecken rechtzeitig anzuzeigen und prüffähig zu dokumentieren. Ohne rechtzeitige Anzeige und prüffähige Dokumentation besteht kein Anspruch auf gesonderte Vergütung für nicht nachweisbare Leistungen.
Hinweise zu den folgenden Positionen - Nebenleistungen
01 Abbruch- und Rückbauarbeiten
01
Abbruch- und Rückbauarbeiten
01.01 Bestehende Dachdeckung rückbauen Flächen / Lage / Einbauort: Bestandsdach (geneigte und flache Dachflächen) Vorhandene Dachdeckung einschließlich First-, Grat-, Ortgang-, Trauf- und Anschlusssteinen abschnittsweise aufnehmen, von Unterkonstruktion lösen,  Dachräume säubern, sortenrein sammeln, laden und fachgerecht entfernen.
01.01
Bestehende Dachdeckung rückbauen
1,290.00
01.02 Bestehende Unterkonstruktion rückbauen Flächen / Lage / Einbauort: Außen, geneigte Dachflächen, auf Betonrippendecke Vorhandene Traglattung und Konterlattung abschnittsweise aufnehmen, von Untergrund und Anschlussbereichen lösen, sortenrein trennen, sammeln, laden und fachgerecht entfernen. Betonrippendecke vor Beschädigung schützen.
01.02
Bestehende Unterkonstruktion rückbauen
370.00
01.03 Bestehende Unterkonstruktion rückbauen Flächen / Lage / Einbauort: Außen, geneigte Dachflächen, auf Sparrenlage Ausführung: Vorhandene Traglattung und Konterlattung  abschnittsweise aufnehmen, von Holzkonstruktion und Anschlussbereichen lösen, sortenrein trennen, sammeln, laden und fachgerecht entfernen.
01.03
Bestehende Unterkonstruktion rückbauen
920.00
01.04 Bestehende Dachrinnen rückbauen Bauteil: Dachentwässerung, Traufbereiche Flächen / Lage / Einbauort: Außen, Dachtraufe Vorhandene Zinkrinnen, Traufbleche und zugehörige Befestigungen demontieren, Anschlussbereiche lösen, Unebenheiten im Rückbaubereich egalisieren. Rückbaumaterial nach Stoffgruppen trennen, vom Dach aufnehmen, sammeln, laden und und fachgerecht entfernen.
01.04
Bestehende Dachrinnen rückbauen
215.00
m
01.05 Flachdachaufbau rückbauen Flächen / Lage / Einbauort: Außen, auf Betonrippendecke Vorhandene Zinkrinnen, Traufbleche, zweilagige Bitumenanschlüsse und zugehörige Befestigungen demontieren, Anschlussbereiche lösen, Unebenheiten im Rückbaubereich egalisieren. Rückbaumaterial nach Stoffgruppen trennen, vom Dach aufnehmen, sammeln, laden, abfahren und ordnungsgemäß entsorgen.
01.05
Flachdachaufbau rückbauen
280.00
01.06 Flachdachaufbau über Holzkonstruktion rückbauen Flächen / Lage / Einbauort: Außen, über Sparrenlage Vorhandenen Flachdachaufbau aus Dampfsperre, mehrlagige Bitumenabdichtung und Bretterschalung vollständig aufnehmen, von Sparrenlage und Anschlussbereichen lösen. Sparren, aufgehende Bauteile und verbleibende Anschlüsse vor Beschädigung schützen. Rückbaumaterial vom Dach schaffen, sortenrein sammeln, laden, abfahren und ordnungsgemäß entsorgen.
01.06
Flachdachaufbau über Holzkonstruktion rückbauen
1,010.00
01.07 Einbauteile Dachflächen rückbauen Flächen / Lage / Einbauort: Außen, Dachflächen Vorhandene Einbauteile wie Sekuranten, Rohre, Lüfter und vergleichbare Dachdurchdringungen ausbauen, Befestigungen und Anschlussmaterial lösen, Öffnungsränder gegen Beschädigung sichern. Rückbaumaterial vom Dach schaffen, sortenrein sammeln, laden und fachgerecht entfernen.
01.07
Einbauteile Dachflächen rückbauen
20.00
Stk
01.08 Kehlbleche rückbauen Bauteil: Dachkehlen, Mansarddach und Gauben Flächen / Lage / Einbauort: Außen, geneigte Dachflächen Vorhandene Kehlbleche aus Zinkblech demontieren, Befestigungen und Anschlussmaterial lösen, angrenzende Dachflächen und Anschlussbereiche vor Beschädigung schützen. Rückbaumaterial vom Dach schaffen, sortenrein sammeln, laden und fachgerecht entfernen. Technische Kenndaten / Maße: Abwicklung:    ca. 60 cm
01.08
Kehlbleche rückbauen
75.00
m
01.09 Aufschieblinge 10/12 cm rückbauen Bauteil: Dachkonstruktion, Traufbereiche Flächen / Lage / Einbauort: Außen, geneigte Dachflächen Vorhandene Aufschieblinge aus Holz abschnittsweise ausbauen, Befestigungen lösen, angrenzende Sparren, Traufbereiche und verbleibende Bauteile vor Beschädigung schützen. Rückbaumaterial vom Dach schaffen, sammeln, laden und fachgerecht entfernen. Technische Kenndaten / Maße: Querschnitt:    ca. 10 x 12 cm Länge:              bis 2,00 m
01.09
Aufschieblinge 10/12 cm rückbauen
230.00
Stk
01.10 Anschluss Dachlaterne rückbauen Bauteil: Dachlaterne / Lichtband, Anschlussbereiche Flächen / Lage / Einbauort: Außen, Dachflächen Vorhandenen Anschluss an Dachlaterne / Lichtband aus Blech, Holzschwellen und Holzplatten ausbauen, Befestigungen und Anschlussmaterial lösen, angrenzende Dachflächen, Lichtbandkonstruktion und verbleibende Bauteile vor Beschädigung schützen. Rückbaumaterial vom Dach schaffen, sortenrein sammeln, laden und fachgerecht entfernen.
01.10
Anschluss Dachlaterne rückbauen
189.00
m
01.11 Zulage Asbestplatten rückbauen Flächen / Lage / Einbauort: Außen, Dachflächen, zu Vorposition Zulage zur Vorposition für Rückbau asbesthaltiger Platten einschließlich Lösen, staubarmem Aufnehmen, bruchsicherem Verpacken, Kennzeichnen, vom Dach schaffen, Laden und fachgerecht entfernen.  Ausführung durch sachkundiges Personal nach TRGS 519, Arbeitsbereich sichern und Freisetzung von Asbestfasern vermeiden. Technische Kenndaten / Maße: Länge:    136,00 m Höhe:         0,90 m
01.11
Zulage Asbestplatten rückbauen
1.00
Stk
01.12 Ortgangbleche Gauben rückbauen Bauteil: Gauben, Ortgänge Flächen / Lage / Einbauort: Außen, geneigte Dachflächen Vorhandene Ortgangbleche der Gauben demontieren, Befestigungen und Anschlussmaterial lösen, angrenzende Dachflächen, Gaubenkonstruktionen und verbleibende Bauteile vor Beschädigung schützen und aufnehmen vom Dach schaffen, Laden und fachgerecht entfernen.
01.12
Ortgangbleche Gauben rückbauen
7.00
m
01.13 Regenfallrohre rückbauen Bauteil: Dachentwässerung, Fallleitungen Flächen / Lage / Einbauort: Außen, Fassadenbereiche Vorhandene Regenfallrohre einschließlich Schellenbefestigungen demontieren, Anschlüsse lösen, angrenzende Fassadenflächen und verbleibende Bauteile vor Beschädigung schützen. Rückbaumaterial sortenrein sammeln, laden und fachgerecht entfernen.
01.13
Regenfallrohre rückbauen
300.00
m
01.14 Wandanschlussprofil Zinkblech rückbauen Flächen / Lage / Einbauort: Außen, Dachflächen an aufgehenden Bauteilen Vorhandenen Wandanschluss einschließlich Profil und Abdichtungsmaterial demontieren, Befestigungen lösen, Anschlussflächen freilegen und Rückstände im Anschlussbereich entfernen. Angrenzende Dachflächen, aufgehende Bauteile und verbleibende Konstruktionen vor Beschädigung schützen. Rückbaumaterial vom Dach schaffen, sortenrein sammeln, laden und fachgerecht entfernen. Technische Kenndaten / Maße: Anschlusshöhe:             bis 20 cm Abdichtungsmaterial:   teilweise Silikon Zuschnitt-Blech:            bis 40 cm
01.14
Wandanschlussprofil Zinkblech rückbauen
69.00
m
01.15 Mauerabdeckung Ziergiebel rückbauen Bauteil: Ziergiebel, Mauerabdeckung Flächen / Lage / Einbauort: Außen, Dachbereich Vorhandene Mauerabdeckung aus Biberschwanzziegeln im Mörtelbett aufnehmen, Mörtelbett lösen, Untergrund von losen Mörtelresten reinigen und Rückbaufläche egalisieren. Angrenzende Ziergiebel-, Dach- und Fassadenbereiche vor Beschädigung schützen. Rückbaumaterial vom Dach schaffen, sammeln, laden und fachgerecht entfernen. Technische Kenndaten / Maße: Abwicklung:    ca. 1,40 m
01.15
Mauerabdeckung Ziergiebel rückbauen
35.00
m
01.16 Übergang Steil-/Flachdach rückbauen Bauteil: Dachflächen, Übergang Steildach / Flachdach Flächen / Lage / Einbauort: Außen, Dachanschlussbereich Vorhandenen Übergang aus Blechstreifen und Holzbohlen ausbauen, Befestigungen und Anschlussmaterial lösen, angrenzende Dachflächen und verbleibende Bauteile vor Beschädigung schützen. Rückbaumaterial vom Dach schaffen, sortenrein sammeln, laden und fachgerecht entfernen.
01.16
Übergang Steil-/Flachdach rückbauen
230.00
m
01.17 RWA-Kuppel 150/150 cm rückbauen Bauteil: RWA-Kuppel, Flachdachfläche Vorhandene RWA-Kuppel einschließlich Aufsatzkranz, Befestigungen und Anschlussmaterial demontieren, Dachöffnung sichern, angrenzende Abdichtungs- und Dachflächen vor Beschädigung schützen. Rückbaumaterial vom Dach schaffen, sortenrein sammeln, laden und fachgerecht entfernen. Technische Kenndaten / Maße: Abmessung:   150/150 cm
01.17
RWA-Kuppel 150/150 cm rückbauen
1.00
Stk
01.18 Dachstuhl rückbauen Bauteil: Dachstuhl, Steildach- und Flachdachbereiche und Gauben über tragendem Bestandsstahlrahmen Vorhandenen Dachstuhl aus Holz abschnittsweise rückbauen, Sparren, Grat- und Kehlsparren, Pfetten, Schwellen und Stiele demontieren, Verbindungen lösen, Bauteile kontrolliert aufnehmen, vom Dach schaffen und fachgerecht entfernen. Angrenzende Dach-, Mauerwerks- und Fassadenbereiche sowie verbleibende Bauteile vor Beschädigung schützen. Rückbauzustand standsicher halten. Technische Kenndaten / Maße: Dachfläche:     ca. 1.900 qm Sparrenlänge:  ca. 5,70 m
01.18
Dachstuhl rückbauen
1.00
Stk
01.19 Holzkonstruktion rückbauen Bauteil: Dachfläche - Holzkonstruktion Übergang Bauteil A zu Bauteil B Vorhandene Holzkonstruktion abschnittsweise rückbauen, Sparren, Stiele, Streben und Pfetten demontieren, Verbindungen lösen, Bauteile kontrolliert aufnehmen und vom Dach schaffen und fachgerecht entsorgen. Angrenzende Dach-, Wand- und Fassadenbereiche sowie verbleibende Bauteile vor Beschädigung schützen. Rückbauzustand standsicher halten. Technische Kenndaten / Maße: Fläche:   60,00 qm
01.19
Holzkonstruktion rückbauen
1.00
Stk
01.20 Halbrundes Dach - Eingangsbereich rückbauen Bauteil: Dach über Eingangsbereich Vorhandenen Dachaufbau aus mehrlagiger Bitumenschweißbahn, Zinkblech-Stehfalzdeckung, Wandanschlüssen und Dachrinne vollständig rückbauen. Befestigungen und Anschlussmaterial lösen, Rückbaufläche freilegen, lose Rückstände entfernen und angrenzende Wand-, Fassaden- und Dachbereiche vor Beschädigung schützen. Rückbaumaterial vom Dach schaffen, sortenrein sammeln, laden und fachgerecht entsorgen.
01.20
Halbrundes Dach - Eingangsbereich rückbauen
46.00
01.21 Flachdach - Eingangsbereich rückbauen Bauteil: Flachdach Eingangsbereich Vorhandenen Flachdachaufbau einschließlich mehrlagiger Bitumenschweißbahn und Wandanschlüssen vollständig aufnehmen, Befestigungen und Anschlussmaterial lösen, Rückbaufläche freilegen und lose Rückstände entfernen. Angrenzende Wand-, Fassaden- und Dachbereiche vor Beschädigung schützen. Rückbaumaterial vom Dach schaffen, sortenrein sammeln, laden und fachgerecht entsorgen.
01.21
Flachdach - Eingangsbereich rückbauen
35.00
01.22 Untergrund säubern Flächen / Lage / Einbauort: Außen, freigelegte Dachflächen Freigelegten Untergrund von Verunreinigungen, Staub, losen Rückständen und losem Material reinigen, gesamte Fläche mit scharfem Besen abkehren. Schutt und loses Material vom Dach schaffen, sammeln, laden und fachgerecht entsorgen.
01.22
Untergrund säubern
1.00
Stk
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Hinweis zu den folgenden Positionen Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung oder Bestätigung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden. Ohne vorherige Anordnung besteht kein gesonderter Vergütungsanspruch. Stundenlohnarbeiten sind nur für Leistungen zulässig, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind und nicht bereits als Nebenleistungen nach VOB/C, ATV DIN 18299 und ATV DIN 18459 geschuldet sind. Stundenlohnzettel sind spätestens innerhalb von 1 Werktag nach Ausführung prüffähig zur Prüfung und Abzeichnung vorzulegen. Verspätet vorgelegte Nachweise können zurückgewiesen werden, soweit eine Prüfung der ausgeführten Leistungen dadurch nicht mehr möglich oder wesentlich erschwert ist. § 15 VOB/B bleibt unberührt. Für einfache Arbeiten, wie Stemmarbeiten, Räumarbeiten, Sortierarbeiten, Zuarbeiten, Materialreichen, Tragearbeiten, Reinigungsarbeiten oder das Verbringen von Abbruchmaterial innerhalb der Baustelle, werden ausschließlich Helferstunden anerkannt, sofern nicht vor Ausführung eine andere Qualifikation angeordnet wurde. Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass die angebotenen Stundenlohnverrechnungssätze vollständig kalkuliert sind. Sie enthalten sämtliche Lohn-, Gehalts-, Gemein-, Sozial- und Nebenkosten sowie übliche Werkzeuge, Kleinmaterial, An- und Abfahrten, Rüstzeiten, Werkzeugvorhaltung und innerbetriebliche Wegezeiten auf der Baustelle. Geräte, Maschinen, Hebezeuge, Minibagger, Abbruchhämmer, Kernbohrgeräte, Trennschleifer, Schneidgeräte, Staubschutzmaßnahmen, besondere Absturzsicherungen, Gerüste, Container, Transportleistungen, Materialien sowie Entsorgungs- und Deponiekosten werden nur gesondert vergütet, wenn sie vor Ausführung ausdrücklich schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden. Stundenlohnnachweise müssen mindestens enthalten: Baustelle, Datum und Ausführungsort, Art der ausgeführten Leistung, konkreter Abbruch- oder Rückbaubereich, Beginn, Ende und Dauer der Arbeiten, Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Arbeitskräfte, Geräte- und Maschineneinsatz mit Typenangabe, verwendete Materialien und Materialmengen, Art und Menge der angefallenen Abbruch- oder Rückbaumaterialien, Angabe zu Sortierung, Zwischenlagerung, Transport oder Entsorgung, soweit betroffen. Die Abrechnung erfolgt nach nachgewiesenem tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage prüffähiger und bestätigter Stundenlohnzettel.
Hinweis zu den folgenden Positionen
02.01 Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in Stundenlohnarbeiten eines Vorarbeiters / einer Vorarbeiterin bzw. Poliers / Polierin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.01
Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in
1.00
h
02.02 Stundensatz Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters / einer Facharbeiterin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.02
Stundensatz Facharbeiter/in
1.00
h
02.03 Stundensatz Helfer/in Stundenlohnarbeiten eines Helfers / einer Helferin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.03
Stundensatz Helfer/in
1.00
h
02.04 Stundensatz Auszubildende Stundenlohnarbeiten eines Auszubildenden / einer Auszubildenden auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.04
Stundensatz Auszubildende
1.00
h