Photovoltaikanlage
Wohnbebauung Rheinstraße 20A, DA
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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Allgemeine Vorbemerkungen Es handelt sich um folgendes Bauvorhaben: Neubau Wohngebäude mit Tiefgarage & Teilsanierung Vordergebäude Baustellenadresse: Rheinstraße 20 a, 65283 Darmstadt Geplant ist die Errichtung eines 8-geschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage sowie der Abbruch und die Teilsanierung eines bestehenden Vordergebäudes. Der Neubau wird gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Standard Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifizierung realisiert. Die Zertifizierung erfolgt durch das BiRN – Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH, Lichtenhaidestraße 11a, 96052 Bamberg. Das neu zu errichtende Gebäude umfasst insgesamt 56 Wohn-einheiten (Gesamt-Wohnfläche ca. 1941m²), die teilweise mit Terrassen und Balkonen ausgestattet sind. Im Untergeschoss werden Fahrradstellplätze (ca. 58m²) sowie Abstellräume (ca. 308m²) für die Bewohner vorgesehen. Die PKW-Stellplätze in der Tiefgarage (ca. 520m²) sind über einen Autoaufzug erreichbar. Das Bestandsgebäude wird im Zuge der Sanierung gemäß den Vorgaben des GEG im Standard Effizienzhaus 55 ausgeführt. Im bestehenden Gebäude sind Büros, Fitnessräume, Praxen sowie Wohnungen vorgesehen. Sämtliche für die Ausführungsarbeiten erforderlichen Maßnahmen wie Baustelleneinrichtung, Hilfs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel jeglicher Art sind mit in die einzelnen Positionen einzukalkulieren. Alle Massen sind Circa-Massen. Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht zu Änderungen an den EP-Preisen. Entfallen Leistungen komplett, berechtigen diese nicht zur Schadensersatzforderungen. Die Arbeitszeiten/ Ausführungszeiten, als auch der Bauablauf sind vor Beginn der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung detailliert abzustimmen. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen aller Art und Güte sind, sofern nicht gesondert beschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Arbeitsbereiche sind entsprechend zu schützen und nach Beendigung der Arbeiten besenrein zu hinterlassen. Bautagebuch Der AN ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung täglich unaufgefordert vorzulegen. In dem Bautagebuch sind aufzuführen: Wetter, Temperatur, Arbeitsbeginn und -ende, Anzahl der Arbeitskräfte, ausgeführte Arbeiten, Geräteeinsatz, besondere Vorkommnisse, Bauteilfertigstellungen, Bauunterbrechungen, Anlieferung von Baustoffen und Bauteilen, etc. Unterkünfte Unterkünfte und Aufenthaltsräume werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt und sind im Gebäude grundsätzlich nicht gestattet. In der Baustelleneinrichtung sind nur im begrenztem Umfang Flächen zur Aufstellung von Material- und Aufenthaltscontainern des AN vorhanden. Verkehrsswege Die Verkehrswege und Fluchtwege im Anlieferungs- und Baustellenbereich, sowie im Gebäude sind stets freizuhalten. Andienung der Baustelle Die Andienung von Materialien erfolgt ausschließlich über die Zufahrt Adelungsstraße. Baubeleuchtung Der AN ist während der Ausführungsarbeiten für die Bereitstellung und den Betrieb der erforderlichen Baubeleuchtung, einschließlich Arbeitsplatz- und allgemeiner Baustellenbeleuchtung im gewerksrelevanten Bereich, verantwortlich. Ausführung der Arbeiten Die Ausführung der Arbeiten erfolgen durch den AN unter Berücksichtigung der allgemeinen „UVV Bauarbeiten“. Die Vorgaben der BG BAU sind zu beachten. Ein Abzug des leitenden Baustellenpersonals darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen. Besprechungen Der AN ist zur Teilnahme an erforderlichen Aufmaß- und Koordinierungsterminen, mit anderen am Bau vertretenen Firmen und Büros verpflichtet. Des Weiteren hat der AN die Teilnahme eines Fachbauleiters, leitenden Monteurs oder Projektleiters mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen an den bei Bedarf stattfindenden Baubesprechungen sicher zu stellen. Ruhezeiten und Vermeidung von Lärm Auf die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten sowie die Vermeidung lärmintensiver Arbeiten und Arbeitstechniken ist besonders zu achten. Unmittelbar anzuwenden sind die Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm), des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 32. Verordnung zum BImSchG (EU-Richtlinie 2000/14/EG). Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte sind durch geeignete organisatorische, technische und bauliche Maßnahmen gemäß der "Schalltechnischen Untersuchung – Immissionsschutz | Baulärm von 3L Akustik (Anhang)" zu verhindern bzw. zu minimieren. Verschluss der Baustelle Die Bauzäune sind ständig geschlossen zu halten. Der AN hat mit darauf zu achten, dass Unbefugten der Zugang zur Baustelle zu jeder Zeit verwehrt bleibt. Insbesondere bei Verlassen der Baustelle sind Absperrung bzw. Tore zu kontrollieren und dauerhaft zu verschließen. Schadhafte Teile der Absperrung sind umgehend der Bauleitung zu melden. Sprachkenntnisse auf der Baustelle Ein Mitarbeiter mit ausreichenden Deutschkenntnissen muss während der Ausführung anwesend sein, um eine reibungslose Kommunikation sicherzustellen. Arbeitsschutz & SiGeKo AG-seitig wird ein Sicherheitskoordinator für Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Baustelle bestellt. Der AN hat 2 Wochen vor Leistungsaufnahme von sich aus Kontakt mit diesem aufzunehmen, um einen Termin auf der Baustelle zu vereinbaren. Mit ihm ist die Arbeitsvorbereitung des AN abzustimmen. Die Hinweise des SiGe-Koordinators und die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheits-Schutzplanes sind der gem. der Baustellenverordnung zu berücksichtigen. Grundsätzlich gelten für die Durchführung der Arbeiten alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Auf die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) wird besonders hingewiesen. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird vom bestellten SiGe-Koordinator erarbeitet. Die Arbeit des SiGe-Koordinators entbindet den AN nicht, seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen: z. B. Beachtung und Einhaltung von: - Arbeitsschutzgesetz - PSA-Benutzungsverordnung - Betriebssicherheitsverordnung - Lastenhandhabungsverordnung - Arbeitsstättenverordnung - sämtliche Unfallverhütungsvorschriften. Der AN ist verpflichtet, sein Personal den jeweiligen Gefährdungen entsprechend, mit den notwendigen Schutzausrüstungen auszustatten. Alle am Bau Beschäftigten müssen diese Schutzausrüstung tragen. Für die Durchsetzung ist der direkte Vorgesetze der Mitarbeiter zuständig. Der SiGe-Plan und die Baustellenverordnung werden dem AN im Rahmen einer Sicherheitsbelehrung weitergegeben. Der SiGe-Koordinator führt regelmäßig Sicherheitsbegehungen mit den weisungsbefugten des AN durch, damit festgestellte Sicherheitsmängel umgehend abgestellt werden können. Des Weiteren haftet der AN ausschließlich für Schäden aus der Errichtung und/oder dem Betrieb der Baustelle, die er selbst verursacht hat, insbesondere solche, die Dritten zugefügt werden oder die durch Nichtbeachtung behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften oder sonstiger Angaben dieses Auftrages durch den AN entstehen. Der AN ist verpflichtet, den AG von allen daraus resultierenden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. QNG-Zertifizierung Das Bauvorhaben ist nach den Kriterien des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS) zu zertifizieren. Für das jeweilige Gewerk sind alle Anforderungen hinsichtlich nachhaltiger Materialien, energieeffizienter Ausführung, Schallschutz und Abfallmanagement einzuhalten und nachzuweisen. Die Einhaltung und Dokumentation der QNG-Vorgaben sowie die fristgerechte Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen gemäß den QNG-Zertifizierungsdokumenten (Anhang) sind sicherzustellen.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Technische Vorbemerkungen Die elektrischen Anlagen sind nach den neuesten und gültigen Vorschriften und den "Anerkannten Regeln der Technik" zu erstellen. Dazu gehören insbesondere - VDE-Bestimmungen - TAB des versorgenden EVU - Vorschriften des örtlichen Bauordnungsamtes/des TÜV - UVV der Berufsgenossenschaften - Arbeitsstättenverordnung - DIN-Normen - VDS-Richtlinien - EMV-Gesetz 1.   Betriebsmittel Alle Betriebsmittel müssen den für sie geltenden VDE-Bestimmungen entsprechen. Sie sind auszuwählen unter besonderer Berücksichtigung der "Allgemeinen Leitsätze für das sicherheitsgerechte Gestalten technischer Erzeugnisse" - VDE 1000. Die Bezeichnung "Betriebsmittel" entspricht der Defini- tion in VDE 1000/Begriffe. Sofern zutreffend, sind sie nach energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten auszuwählen. Ferner auch im Hinblick auf den späteren gefahrlosen Betrieb entsprechend den Allgemeinen- und Zusatz-Festlegungen VDE 0105. 2.   Ausführungsrichtlinien für Kabeltrassen Kabel sind grundsätzlich in einer Länge ohne Ver- bindungsmuffen zu verlegen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der BÜ. Alle Kabel/Leitungen sind so- wohl auf Rinnen als auch in Kanälen, an Decken oder Wänden ordnungsgemäß zu verlegen. Auf waagerechten Kabelbahnen sind Befestigungen mit PVC-Bandagen oder gleichwertig im 1 m - Ab- stand vorzunehmen. Bei senkrechten Bahnen sind KSV-Schellen mit Ge- genwanne zu verwenden im Abstand von ca. 600 mm. Um übermäßige Reduktionsfaktoren für die Dimen- sionierung von Kabeln und Leitungen zu vermeiden, sind Leistungskabel auf Kabelträgersystemen so zu verlegen, daß eine vertikale Durchlüftung gewähr- leistet ist. Die Kabelträgersysteme sind entspre- chend vorzurüsten. Bei den Leistungsinstallationen sind Starkstrom- leitungen von Leitungssystemen nachrichtentechni- scher Anlagen -entsprechend den  Bestimmungen VDE 0800- getrennt zu verlegen. In diesem Zusammenhang wird auch auf VDE 0228 verwiesen, besonders auf das Erfordernis einer rechtzeitigen gegenseitigen Unterrichtung, darüberhinaus auch der Bauleitung. Alle metallischen Kabelträger sind untereinander elektrisch gut leitend zu verbinden. Es ist nur feuerverzinktes bzw. bei Blechen auch sendzimierverzinktes Material zu verwenden. Schnittstellen und Bohrungen sind fachgerecht mit Zinkanstrich zu versehen. Befestigungen untereinander und an Tragkonstruk- tionen wie Wänden, Decken usw. sind nur mit sy- stemgerechten Zubehörteilen  auszuführen. Hänge- stiele erhalten an der unteren Schnittkante in Kopfhöhe Kunststoff-Schutzkappen zur Unfallverhü- tung. An Ausfädelstellen sind Gummitüllen, Kan- tenschutz oder ähnliches vorzusehen. Bei Gebäude-Dehnungsfugen sind entsprechende Maß- nahmen zu treffen. Befestigungen aller Art sind nur mit gebohrten Dübeln auszuführen. Geschossene Befestigungsbolzen sind nicht zulässig. Es  dürfen nur mit Zulas- sungsbescheid bauaufsichtlich zugelassene Dübel Verwendung finden. Sind Ankerschienen vorhanden, hat die Befestigung vorrangig an diesen zu erfolgen. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit der Bauleitung zulässig. Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung nach der zulässigen Belastung der An- kerschienen zu erkündigen. Evtl. auftretende Schäden gehen zu Lasten des AN. 3.   Mindestanforderungen an die technische Ausführung       von Kabelpritschen/Kabelrinnen aus Stahl Die Holme sind als Verstärkung und Kantenschutz mit oberem Falz zu versehen. Sprossen aus C-Profil, Abstand höchstens 300 mm, mit gratloser Kabelauflagefläche. Bei Verzinkung (DIN 50 976) ist nach Bearbeitung eine Zinkschichtdicke von 70-90 Mikrometer einzuhalten. Die Verzinkung der Bauteile muß den Richtlinien des Deutschen Ver- zinkerei Verbandes (DVV) entsprechen. Bei galva- nischer Verzinkung der Bauteile muß die Zink- schichtdicke mind. 12 Mikrometer betragen. Sämtliche Kabelbahnen sind leitend miteinander zu verbinden und zu erden. Die Erdverbindungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 4.   Allgemeine Installation Bei sichtgemauerten Wänden ist darauf zu achten, daß die Schalter bzw. Steckdosen auf die Stein- mitte montiert werden. In allen Abzweigdosen und -kästen, Verteilungen und Verbrauchern sind sämtliche Leitungen und Ka- bel dauerhaft und haltbar zu kennzeichnen. Die Abzweigdosen, Kastendosen und Durchführungs- kästen sind vor dem Verputz mit Putzdeckeln so abzudichten, daß während der Putzarbeiten kein Speis in diese eindringen kann. Das für die Montage erforderliche Klein-, Isolier- und Befestigungsmaterial wie Schellen, Schrauben, Deckenhaken, Enddosen, Dübel, Stahl- und Isoliermuffen, Isolierband, Klemmen, Kabelschuhe und dergleichen, soweit diese im Leistungsverzeichnis nicht enthalten sind, sowie der gesamte Verschnitt an Rohren, Leitungen und dergleichen, muß in den Einheitspreisen enthalten sein. Ebenso werden die aus den Rohren überstehenden Leitungsenden für den Anschluß an die Armaturen, Verteilungen und dergleichen nicht gesondert verrechnet. Kabelbahnen, auf denen Leitungen und Kabel mit Funktionserhalt (E 90) geführt werden, sind ent- sprechend den Prüfzeugnissen zu befestigen, d.h. mit geschraubter zweiter Abhängung. Befestigungen an Stahlbetonfertigelementen sind mittels Dübeln oder Klauenbefestigungen einschl. aller Lieferungen zu erstellen, wobei jedoch kei- nerlei Beschädigungen an den Fertigteilen auftre- ten dürfen. Die Befestigungen an Ortbeton- und Mauerwerkteilen sind in der vorgenannten Art bzw. durch Veranke- rung in dafür vorgesehenen Aussparungen zu er- stellen. Alle diesbezüglichen Leistungen mit Ausnahme der Vergußarbeiten für Aussparungen sind vom Auftragnehmer auszuführen. Für die Befestigung der Verteilungen, Geräte, Leuchten, Kabel und Kabelbahnen etc. sind evtl. Hilfskonstruktionen sowie Befestigungsmaterial mitzuliefern. Stößt der Auftragnehmer auf eine fehlerhafte Schaltung oder Planung, ist er verpflichtet sofort die Bauleitung zu benachrichtigen, damit schnellstens eine Klärung durchgeführt wird. Evtl. erforderliche Wand- und Deckendurchbrüche bis zu einer Größenordnung von 35mm Durchmesser und einer Wand / Deckendicke von 35cm sind vom Ersteller der Elektroanlagen nach Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung kostenlos zu erstellen. Sämtliche zum Lieferumfang gehörenden Eisenteile sind grundsätzlich zu entrosten und mit zwei rostschützenden Grundanstrichen und einem Ferti- ganstrich zu versehen.(Farbton und Material nach Wahl der örtlichen Bauleitung.) Bei einer Anhäufung von Schaltgeräten ist für eine ausreichende Be- und Entlüftung zu sorgen. Für die Stromkreise und Schaltgeräte sind auf der Ab- deckung Bezeichnungsschilder aus zweischichtigem, verschiedenfarbigem Kunststoff für jeden Strom- kreis getrennt anzubringen. Gleiches gilt für die Verteilung selbst. Beschriftung mit Klebestreifen von Prägezangen oder dergleichen ist nicht er- laubt. Für eine Installationsart ist nur Material eines Fabrikates und eines Types zu verwenden. Werden die Arbeiten eines Bauvorhabens an mehrere Firmen vergeben, so werden vor Beginn der Montagearbeiten gemeinsam mit der Bauleitung die zu verwendenden Typen und Fabrikate festgelegt. Alle Geräte sind vor Einbau und Bestellung zu be- mustern. In allen Räumen, in denen mit Feuchtigkeit oder Dämpfen gerechnet werden kann, dürfen nur Mes- singschrauben für die Befestigung der Leuchten verarbeitet werden. Dort wo eine Verkittung mög- lich ist, muß dieselbe vorgenommen werden. Nach Fertigstellung der Anlagen, jedoch vor Nut- zung der Räume hat der Unternehmer den Nutzer ohne Aufforderung in die Anlage einzuweisen. Die Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Alle Positionen sind als betriebsfertig anzubie- ten; spätere Nachforderungen in Bezug auf die Po- sitionen werden nicht extra vergütet. Überstun- denzuschläge für Arbeiten, die zur Erreichung der gesetzten Termine geleistet werden müssen, werden nicht als Zuschläge vergütet, sondern mit den Einheitspreisen abgegolten. Werden Anlagenteile ohne Rücksicht auf andere In- stallationen eingebaut, so sind diese erforderli- chenfalls ohne Vergütung auszutauschen und ord- nungsgemäß wieder einzubauen. Im Zweifelsfall ist die Bauleitung zu fragen. Der AN verpflichtet sich, mit anderen Gewerken über Trassenverläufe zu koordinieren. Der Montageverlauf ist dem zu den Vertragsbedin- gungen gehörenden Bauzeitplan anzupassen. Verzö- gerungen sowie Unterbrechungen in einzelnen Ab- schnitten müssen durch verstärkten Personaleinsatz kurzfristig wieder aufgeholt werden. Es werden keine Verzögerungen, die aus vorangehenden Ab- schnitten stammen, für den weiteren Montageverlauf anerkannt. Bei der Montage ist zu beachten, daß nur Schlitze, Durchbrüche etc. benutzt werden, die für die ent- sprechenden Gewerke vorgesehen sind. Nimmt der AN darauf keine Rücksicht, wird die Entfernung und Neuverlegung ohne Vergütung verlangt. Die im LV offengelassenen Angaben über Fabrikat, Type, technische Daten etc. sind vom Bieter ge- nauestens auszufüllen. Angebote, die die erfor- derlichen Angaben nicht enthalten, können von der Zuschlagserteilung ausgeschlossen werden. Beige- fügte Prospekte, Abbildungen und dergl. sind mit der sie betreffenden Titel- und Positionsnummer zu bezeichnen. Der AN muß sich vor Beginn der Arbeiten mit den zuständigen Behörden und Versorgungsunternehmen in Verbindung setzen und alle zur Ausführung zu be- achtenden Vorschriften und Auflagen einholen. Der AG behält sich vor, Positionen, Titel oder Teile aus dem Angebot über den Rahmen der VOB hinaus zu mindern, ohne daß dem AN ein Anrecht in irgendeiner Form auf Ersatz zusteht. Falls Nachtragsaufträge erforderlich werden, gel- ten die Bedingungen des Hauptauftrages. Die Kupfernotiz ist frei kalkulierbar und gilt als Festpreis bis zum Ende der Bauzeit. 5.   Ausführungsrichtlinien für Installationen Mehrfach-Steckdosen mit einer Einbaudose sind un- tersagt, stattdessen sind separate Einbaudosen und Kombi-Abdeckplatten zu verwenden. Es sind nur Schalterdosen mit Befestigungsschrau- ben einzusetzen, so daß der Geräteeinsatz ange- schraubt werden kann. Eine Befestigung mit Kral- lenbügel allein ist nicht statthaft. Iso-Dosen müssen aus schwerentflammbarem Material bestehen. Bei Entzündung darf das Material nicht weiterbrennen, wenn die Zündquelle erlischt. Tropfen dürfen nicht brennend herunterfallen. Installationsrohre unter-Putz sind mit Zementbin- der oder Schellen in Schlitzen zu befestigen. Einbaudosen müssen mit der fertiggeputzten Wand bündig abschließen. Mehrfachabdeckungen bei Gerätekombinationen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Schalter, Taster und Schuko-Steckdosen dürfen nur aus einem Programm eingesetzt werden. Es ist als Standardausführung ein zeitlos elegantes Programm im Baukastensystem mit vielfältigen  Kombinati- onsmöglichkeiten zu wählen. Im gleichen Programm müssen auch Dekorausführungen zum Einsatz  in Sonderbereichen vorhanden sein. Gerätesockel, Rahmen und Abdeckungen müssen aus bruchfestem, antistatischem Formstoff bestehen. Eine Span- nungsprüfung muß von vorne ohne Ausbau des Gerä- teeinsätzes möglich sein. Der AN stellt auf Anforderung leihweise, ohne Vergütung und Montage, Mustergeräte zur Verfügung. Der AG kann diese zu Vergleichzwecken bis zur Ab- wicklung des Auftrages zurückhalten. Auf-Putz-Installationen sind grundsätzlich in of- fener Rohrverlegung auszuführen, auch innerhalb von abgehängten Decken. Maximaler Abstand der Be- festigungsschellen 1 m.  Strapse sind zur Befe- stigung von Leitungen nicht zulässig. Bei aP-Abzweigdosen/-kästen ist jede eingeführte Lei- tung mit einer Abstandschelle gegen Zug zu entla- sten. Es dürfen keine Leitungen lose auf abgehängten Deckensystemen liegen. Alle Strahler sind mit Silikon-Leitung anzu- schließen, Silikon-Schlauchüberzüge sind hierfür kein Ersatz. 6.   Verlegen von Leitungen und Kabeln mit       Funktionserhalt Bei der Verlegung von Leitungen mit Funktionser- halt (E 90) a.P. und in abgehängter Decke ist zu beachten, daß die entsprechenden Bügelschellen mit Langwanne bzw. zweilappigen Schellen verwendet werden müssen. Die Mehrkosten der Befestigungsmaterialien sind mit zu kalkulieren und mit den Einheitspreisen der Kabel und Leitungen in der entsprechenden Verle- geform abgegolten. Werden mehrere Schalter und Steckdosen untereinander angeordnet, sind Kombinationsplatten zu verwenden. Angegebene Maße beziehen sich auf die Mitte der Abdeckplatte. Die Höhe der Schalter und Steckdosen beträgt, wenn nicht anders angegeben, in allen Räumen     a) Schalter                        1,05 m     b) Steckdosen für Kochend-        wassergeräte                   1,55 m     c) Herdanschlußdosen                     0,30 m     d) Steckdosen                                 0,30m     e) Antennensteckdosen              0,30 m     f) Telefondosen                    0,30 m     g) Steckdosen für Arbeits-        pl. (Küche)                     1,05 m     h) Wandauslaßdosen        (WC, Dusche, Bad)               1,95 m     i) Sprechstellen                   1,50 m     j) Abstand von der Türfüllung      0,15 m        (Fertigmaß)      über fertigem Fußboden. 7.   Grundsätzliche Ausführungsrichtlinien für       sämtliche Verteilungen und Schaltanlagen Verteilungsbezeichnung durch ein graviertes Reso- palschild außen angeschraubt, weiß mit schwarzer Schrift oder gleichwertig. Die Verteilung erhält an der Türinnenseite eine Tasche zur Aufnahme des Schaltplanes. Für die Leitungseinführung und -rangierung ist ein ausreichend bemessener Raum vorzusehen einschl. Registerschiene für die Halterung der Leitungen durch Anreihklemmen und zur Zugentlastung. Über- flüssige Leitungslängen dürfen nicht im Rangier- raum untergebracht werden. Das Verlängern von Leitungsadern durch Klemmen jeglicher Art inner- halb der Verteilung ist nicht statthaft. Die Leitungen werden auf Schaltanlagen-Reihen- klemmen geführt, wobei allen Abgängen die N- und PE-Reihenklemmen zuzuordnen sind. Auch Reserve- adern von Steuerleitungen sind an Reihenklemmen anzuschließen. Die Reihenklemmen sind zu numerie- ren. Alle Betriebsmittel sind mit einem Gerätebuchsta- ben nach  DIN 40 719 Teil 2 zu kennzeichnen, und zwar gleichlautend am  Gerät, im Schaltplan und in der Stückliste (Revisionsunterlagen!). Die Geräte-Kennzahl muß mit der Stromkreis-Nr. des Installationsplanes übereinstimmen. Aus dem in der Verteilung befindlichen Revisions- plan muß bei jedem Stromkreis eindeutig der ange- schlossene Bereich der Verbraucher hervorgehen. In Türen eingebaute Geräte sind durch eine Iso-- Abdeckung rückseitig abzudecken als Berührungs- schutz bei offenliegenden Geräteklemmen. Türen müssen eine Feststellvorrichtung haben. Freiliegende Sammelschienen sind berührungssicher abzudecken. Sicherungsautomaten und Schraubsiche- rungen sind so zu montieren, daß die Anschluß- klemmen beim Bedienen nicht berührt werden können. Geräte mit offenen Klemmen sind räumlich getrennt anzuordnen, so daß keine Gefahr des zufälligen Berührens besteht. Nach Abschalten des Hauptschalters noch Spannung führende Klemmen sind eindeutig zu kennzeichnen. Mehrreihige Klemmenleisten sind so anzuordnen, daß durch die angeschlossenen Adern keine Klemmen verdeckt werden. Auf eine gleichmäßige Phasenbelastung der UV-Zuleitung ist besonders zu achten. Die Größe von Reihenklemmen muß für den Nennstrom des zugehörigen Schalt-/Sicherungsorganes ausge- legt werden. Die Verteilungen müssen einen ca. 20%-igen Leer- platz Reserve aufweisen, und zwar bezogen auf je- den ausgeführten Schienenabschnitt. 8.   Montagezeichnungen Der Auftragnehmer hat nach den Ausführungsplänen des Auftraggebers Montagezeichnungen nach DIN (Grundrißpläne, Übersichtsschaltpläne und Strang- schemen) unaufgefordert 14 Tage vor Montagebeginn der Bauleitung vorzulegen. Es sind Einbau-, Fundament-, Schlitz- und Durch- bruchpläne aufzustellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Sofern die Schlitz- und Durchbruch- pläne bereits vorliegen, hat der Auftragnehmer diese zu prüfen. 9.   Revisionsunterlagen es sind nach DIN 18 382/3-114 Bestandspläne in dreifacher Ausfertigung zu  liefern, davon einfach farbig angelegt, sowie zusätzlich ein auf CD ROM im DWG / DXF und Wordformat nach Wunsch des Auftraggebers. Ferner Bedienungs- und Wartungsanweisungen. Sie sollen Aussagen entsprechend folgender Gliederung machen:     -  Anlagenbeschreibung:        Anlagencharakterisierung mit Ortsbestimmung        aktualisierte Energiebilanz        Betriebsdaten        Installationsdaten        anlagenspezifische Merkmale     -  Bedienungsanweisung:        Funktion und Lage der Bedienungsorgane        Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der        Betriebsweise        Anzeige-, Steuer-, Schalt-, Schutz- und        Regelgeräte        Sicherheitseinrichtungen        Erläuterungen von Störungsmeldungen     -  Wartungsanweisung:        Wartungsumfang als Inspektionstabelle        erforderliche Spezialwerkzeuge        Art und Zeitfolge von behördlichen Prüfungen     -  Ersatzteilaufstellung:        Stücklisten für Schaltanlagen, Verteilungen,        Tableaus mit Gerätetypen und Bestelldaten        Ersatzteillisten mit Angabe von Hersteller        (Hauptwerk),        Auslieferungslager und Kundendienststützpunkt        mit Anschrift und Telefonnummer     -  Zählerlisten der Mieter     -  Auflistung der internen Unterzähler als        Schemadarstellung     -  Meßprotokolle über Beleuchtungsstärkemessungen        für alle Bereiche, sowohl der Normalbeleuchtung        als auch der Sicherheitsbeleuchtung.        Für die Messungen gelten die Aussagen des        Entwurfes DIN 5035 Teil 6
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
01 Photovoltaikanlage
01
Photovoltaikanlage
Vortext Im Zuge des Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Adelungstr. 21 (gem. Baugenehmigung) Rheinstr. 20 a, 64283 Darmstadt und der teilweise Sanierung des Vordergebäudes Rheinstr. 20, wird auch das Dach des Vordergebäudes Rheinstr. 20 saniert. Nach der Sanierung soll auf der Südseite des Daches eine PV-Anlage errichtet werden. Durch die Sanierungen der Dachfläche können sich Änderungen bei den vorh. Dachaufbauten, Störflächen, Dachausstiegen etc. ergeben. Ggf. ergeben sich dadurch Änderungen in der Anzahl der geplanten PV-Module. Die geplanten Standorte für Wechselrichter und Batteriespeicher befinden sich im Keller des Bestandsgebäudes. Die Einspeisung erfolgt in die NSHV des Neubaus. Die erfoderliche elektrische Zuleitung, sowie Daten-/FM-Kabel werden durch den NU Elektrotechnik bis zum abgestimmen Standort in den Keller Bestand verlegt. Nach der Sanierung der Dachflächen ist eine Werk- und Montageplanung zu erstellen. Es sind alle erforderlichen Montagezeichnungen und Berechnungen eigenverantwortlich zu erstellen, insbesondere sind Berechnungen der einzelnen Systeme mit schematischen Darstellungen sowie statische Nachweise für Befestigungskonstruktionen rechtzeitig vor Montagebeginn zu erstellen und dem Auftraggeber zur Prüfung vorzulegen Nach Abnahme der PV-Anlage ist dem AG ein Wartungs- angebot für die erstellten Anlagenteile vorzulegen. Bei der Errichtung der Photovoltaikanlage sind folgende allgemeine Anforderungen zu beachten: - Die jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften. - Die gültigen Bestimmungen des Verbands Deutscher Elektrotechniker (VDE) und DIN-Normen. Insbesondere die DIN VDE 0100-712 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme“ - Anschlussbedingungen (TAB) für den Parallelbetrieb von PV-Eigenerzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz. - Anforderungen des Messstellenbetreibers und Netzbetreibers. - Anforderungen durch weitere Externe wie Feuerwehr, Denkmalbehörden und dergleichen. - Die Bestimmungen und Richtlinien des EVU. - Anwendungsrichtlinie VDE-AR-N 4100 / 4105. - Anwendungsrichtlinie VDE-AR-E 2100-712 „Maßnahmen für den DC-Bereich einer Photovoltaikanlage zum Einhalten der elektrischen Sicherheit im Fall einer Brandbekämpfung oder einer technischen Hilfeleistung“ - Anforderungen aus EEG 2021 hinsichtlich Abgrenzung von Drittmengen, Erstellung von Messkonzepten und Installation von Zählern
Vortext
01.__.0010 Wechselrichter Photovoltaik, 3-phasig, 20 kVA, 3-MPP-Tracker Wechselrichter Photovoltaik, 3-phasig, 20 kVA, 3-MPP-Tracker Trafoloser dreiphasiger Wechselrichter für Photovoltaikanlagen, mit 3 MPP-Trackern (je 30A max. MPPT-Strom), als Solar-, Hybrid-Wechselrichter einsetzbar, Aktivierung des 3. MPP-Trackers als Batterieeingang für den Anschluss eines kompatiblen HV-Speichers, vorbereitet für zusätzliche Batterieladung über vorhandene AC-Energiequellen,  mit Datenlogger, geeignet für die Innen- und Außenmontage, max. Eingangsspannung 1000 V, Netzanschluss 3-phasig 400 V/230 V, Leistungsfaktor 0,8 übererregt bis 0,8 untererregt, max. Wirkungsgrad mind. 98,21 %, Euro Wirkungsgrad mind. 97,72 %, Schutzklasse (nach IEC 62103) I, mit selbsttätiger Freischaltstelle nach VDE 0126-1-1, Schutzart nach ICE 60529 IP 65, Umgebungstemperatur -20 bis +60 °C, Topologie transformatorlos, DC-Anschluss 4…6 mm² mit Sunclix-Verbindern, AC-Anschluss 10 mm², Schnittstellen 2x LAN, WIFI, RS 485 für Kommunikation mit Smart Meter, USB, Meldeeingang zur Auswertung eines externen Überspannungsschutzes, 4 potentialfreie Relaisausgange (24V, 100mA) zur Laststeuerung (SG-Ready-kompatibel) und Datenschnittstelle zur Kaskadierung von Wechselrichtern, Display, LED-Meldeanzeigen, Visualisierung über integrierten Webserver, Display- oder Smartphone Applikation möglich, mit selbstlernendem Schattenmanagement, mit Solar Portal zum Monitoring der PV-Anlage inkl. Fehlerbenachrichtigung im Störfall per Mail, Smart-Home-Einbindung über Modbus / Sunspec (TCP), mit Anschluss für Energy Meter zur dynamischen Wirkleistungssteuerung und 24-Stunden Eigenverbrauchsmessung, mit integriertem Eingang zum Direktanschluss eines Rundsteuerempfängers oder einer FNN-Steuerbox, EEBus-kompatibel,  Softwareaktualisierung „AutoUpdate“ über Internet, Zertifizierung nach VDE 0100-712 und VDE-AR-N 4105. Basisleistung: 15 kW Max. Ausgangsscheinleistung (cos ö = 1): 20 kVA Max. PV-Leistung: 30 kWp Leistungserweiterung Stufe 2: 20 kW MPP-Arbeitsspannungsbereich: 75 - 900 V Fabriakt der Planung: Kostal WR Plenticor G3 L 20kVA oder gleichwertig Fabrikat/Typ des Bieters: Liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
01.__.0010
Wechselrichter Photovoltaik, 3-phasig, 20 kVA, 3-MPP-Tracker
1.00
St
01.__.0020 Batteriespeicher 19,3 kWh Batteriespeicher 19,3 kWh Das Batteriespeichersystem dient als angeschlossene Batterie zur Zwischenspeicherung überschüssiger PV-Energie an einem Wechselrichter und zur Optimierung des Eigenbedarfs. Batteriespeichersystem mit einer nutzbaren Speicherkapazität von 19,3 kWh Anzahl Batteriemodule: 7 Nutzbare Kapazität: 19,32 kWh Max. Ausgangsstrom: 50A Peak Ausgangsstrom: 75 A, 3 s Nennspannung: 358,4 V Spannungsbereich: 280-413 V Abmessungen (H/W/T): 1927 x 585 x 298 mm Gewicht: 281 kg Umgebungstemperatur -10 °C bis +50°C Zelltechnologie Lithium-Eisen-Phosphat-Batterie (Kobaltfrei) Schnittstellen CAN/RS485 IP Schutzart IP55 Batteriewirkungsgrad ≥96% Zertifizierung VDE2510-50 / IEC62619 / CEC / CE / UN38.3 Anwendung ON Grid / ON Grid + Backup / OFF Grid Garantielaufzeit 10 Jahre Kompatibel mit zuvor genanntem Wechselrichter Fabrikat der Planung: BYD B-Box Premium HVM 19.3 Batteriespeicher oder gleichwertig Fabrikat/Typ des Bieters: Der geplante Montagestandort des Batteriespeichers im Technikraum im Keller Bestand ist vorher mit den Projektbeteiligten abzustimmen. Liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
01.__.0020
Batteriespeicher 19,3 kWh
1.00
St
01.__.0030 Photovoltaik-Module 450 W Photovoltaik-Modul 450 W Bifaziales PV-Modul mit Doppelglas Zellentyp Monokristallin N-Typ Zellenanzahl 108 (54×2) Maße 1762×1134×30 mm Gewicht 24.5 kg Glas Vorderseite 2.0 mm, Antireflexbeschichtung Glas Rückseite 2.0 mm, Thermisch gehärtetes Glas Rahmen Anodisierte Aluminiumlegierung Anschlusskasten Schutzklasse IP68 Schutzklasse Klasse II IEC-Brandschutz Typ Klasse C Anschlusskabel einschließlich Stecker Betriebstemperatur -40°C - +70°C Maximale Leistung - Pmax [Wp] 450W Maximale Spannung - Vmp [V] 33,79 Maximale Strom - Imp [A] 13,32 Leerlaufspannung - Voc [V] 40,23 Kurzschlussstrom  - Isc [A] 14,12 Modulwirkungsgrad STC [%] 22,52 Maximale Systemspannung 1500 VDC Rückstromsicherung 30 A Fabrikat der Planung: Jinko Solar Tiger NEO 54HL4R-BDB 450 Watt oder gleichwertig Fabrikat/Typ des Bieters: Liefern, nach Herstellervorgaben auf UK montieren und betriebsfertig anschließen.
01.__.0030
Photovoltaik-Module 450 W
46.00
St
01.__.0040 Unterkonstruktion für Photovoltaikmodule Unterkonstruktion für Photovoltaikmodule auf Schrägdach mit Ziegeleindeckung Lieferung und Montage einer systemkonformen Unterkonstruktion für die Befestigung von gerahmten Photovoltaik-Modulen auf einem bestehenden Schrägdach mit Ziegeleindeckung. Die Montage hat gemäß den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks, den gültigen Normen (insbesondere DIN 18380, DIN EN 1090) und den Montageanleitungen des Systemherstellers zu erfolgen. Die Unterkonstruktion muss den geltenden statischen Anforderungen entsprechen, insbesondere bezüglich Wind- und Schneelasten (entsprechend der lokalen Wind- und Schneelastzone). Die statische Berechnung ist vom Auftragnehmer zu erbringen und vor Ausführung dem Auftraggeber vorzulegen. Die Modulanordnung (Hochformat/Querformat) und die Positionierung auf dem Dach sind zu berücksichtigen. Inkl. aller benötigten Dachhaken, Montageschienen, Schrauben, Befestigungsmaterialien, Modulklemmen etc. Material Edelstahl V2A und/oder Aluminium Anbindung der gesamten Unterkonstruktion an den Potentialausgleich/Erder der Gebäudeinstallation inkl. wasserdichte Kabeldurchführung für Ziegeldach in Abstimmung mit den gewählten PV-Modulen und dem Gewerk Dach Der Umbau der Dachkonstruktion befindet sich noch in der Planung. Ggf. wird die UK der PV-Module direkt durch den Dachdecker erstellt. Liefern und betriebsfertig montieren.
01.__.0040
Unterkonstruktion für Photovoltaikmodule
O
46.00
St
01.__.0050 Generatoranschlusskasten mit DC-Feuerwehrschalter Generatoranschlusskasten mit DC-Feuerwehrschalter Generatoranschlusskasten MPP-Spannung: 1000 V DC String-Anzahl: 2 Anzahl der unterstützten MPP-Tracker: 2 Ausstattung: - DC-Feuerwehrschalter - Überspannungsschutz: T1 / T2 Art der Leitungseinführung: Kabelverschraubung MPP-Spannung (Un): max. 1000 V DC Leerlaufspannung (UOC): max. 1100 V DC Strom je String (Imax): max. 20 A Summenstrom (pro MPP-Tracker): max. 40 A Anzahl der Strings pro MPP-Tracker: 2 Anzahl der unterstützten MPP-Tracker: 2 Anzahl der Ausgänge (MPP-Tracker): 2 Ableiterklasse nach IEC: T1 / T2 Schutzpegel: ≤ 4,2 kV Gesamtableitstoßstrom Itotal (8/20) µs: 40 kA Gesamtableitstoßstrom Itotal (10/350) µs: 5 kA Schutzart: IP65 Schutzklasse: I Breite: 361 mm Höhe: 254 mm Tiefe: 111 mm Umgebungstemperatur (Betrieb): -20 °C - 40 °C ' oder gleichwertig Fabrikat/Typ des Bieters: Montage des GAK erfolgt auf dem Dachboden in der Nähe der Dachdurchführung der Solarkabel. Die Montage des Not-Aus-Schalters erfolgt im Technikraum im Keller und ist vorher mit den Projektbeteiligten abzustimmen. Liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
01.__.0050
Generatoranschlusskasten mit DC-Feuerwehrschalter
1.00
St
01.__.0060 Solarkabel 6mm² Solarkabel 6mm² Solarkabel, einadrig Normbezeichnung H1Z2Z2-K Zertifizierung Zertifiziert nach EN 50618 Nennquerschnitt 6 mm² Mantelfarbe Schwarz Leitermaterial Kupfer, feindrähtig, verzinnt (Cu) Isolation Vernetztes Spezial-Polyolefin, doppelte Ummantelung Nennspannung DC 1,5 kV (max. zulässige Systemspannung 1,8 kV DC) Betriebstemperatur von -40°C bis +90°C UV-beständig, Ozon-beständig, witterungsbeständig, hydrolysebeständig Flammwidrig nach IEC 60332-1-2 Geeignet für feste Verlegung im Innen- und Außenbereich, in trockenen oder feuchten Umgebungen inkl. aller benötigen Solarstecker/-buchsen, Befestigungs- materialen, Leitungswege und ggf- erforderlicher Brandschutzmaßnahmen Liefern und in Teillängen betriebsfertig verlegen
01.__.0060
Solarkabel 6mm²
150.00
m
01.__.0070 Inbetriebnahme, Genehmigung/Abstimmung VNB Inbetriebnahme der PV-Anlage nach VDE 0100 bzw. DIN EN 62446- 1 Der Netzanschluss erfolgt in Rücksprache mit dem Auftraggeber und dem jeweiligen Netzbetreiber. Die genauen Vorgaben bezüglich des Netzanschlusses sind beim Netzbetreiber anzufragen. Unterstützende Tätigkeiten wie die Anmeldung der Photovoltaikanlage und Antragstellung für den Ertrags- und Einspeisezähler beim Netzbetreiber, das Einholen der Einspeisegenehmigung beim Netzbetreiber sowie die technische Klärung und Umsetzung weiterer energierechtlicher Forderungen sollen ebenfalls im Leistungsumfang enthalten sein. Diese Tätigkeiten erfolgen in Abstimmung oder gemeinsam mit dem Auftraggeber.
01.__.0070
Inbetriebnahme, Genehmigung/Abstimmung VNB
L
1.00
PSCH
01.__.0080 Revisionsunterlagen Für das Projekt sind Revisionsunterlagen in digitaler Form und für den Auftraggeber lesbaren Formaten zu erstellen (z.B. auf CD). Die Revisionsunterlagen müssen alle technischen und funktionalen Angaben aufweisen und den Endzustand der Anlage beinhalten. Die Revisionsunterlagen müssen u.a. dabei folgende Bestandteile enthalten: - Anlagenbeschreibung - Fachunternehmerbescheinigungen - Abnahmebescheinigung des Auftraggebers - Sämtliche behördliche Abnahmebescheinigungen und sonstige Protokolle - Aufstellung der Gewährleistungsfristen - Konformitätserklärung nach Niederspannungs- und EMV-Richtlinie - Bescheinigung über die Anlageneinweisung - Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitung - Fabrikate- und Ersatzteilaufstellung der Anlagenkomponenten inkl. Datenblätter und Handbücher - Inbetriebnahmeprotokoll sowie Prüfprotokoll der Funktionsprüfung nach DIN VDE 0100-600 sowie zusätzlich nach DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1) für die DC-Seite (Messprotokoll DC / AC-IBN-Protokoll) - Stromlaufpläne DC- und AC-Verkabelung (dreipolige Darstellung) - Stromlaufpläne PV-Anlage, Wechselrichter, etc. (dreipolige Darstellung) - Pläne Standort Wechselrichter und Verteilerschränke - Kennzeichnung der Kabel vor Ort - Verdrahtung-, Klemmen- und Kabelpläne einschließlich entsprechender Kennzeichnung der Kabel vor Ort - Nachweis der Eignung des Montagegestells für die vorhandene Dach-Statik - Prinzipstromlaufplan mit folgenden Informationen: o PV-Generator (Anzahl und Typen der Module, Anzahl und Auslegung der Stränge) o Angaben zum Strang (Kabeltypen und Kabelquerschnitte, Bemessungswerte zu Überstromschutzeinrichtungen und gegebenenfalls zu Sperrdioden) o elektrische Einzelheiten (Typen und Querschnitte der Hauptkabel, Lage der Anschlüsse, Typ, Lage,  Bemessung von Überstromschutzeinrichtungen) o Erdung und Überspannungsschutz (Querschnitte und Anschlusspunkte zu Potenzialausgleichsleiter und Funktionserder, gegebenenfalls Verbindungen zu bestehender Blitzschutzanlage, Lage, Typ und Bemessung von Überspannungsschutzeinrichtungen auf DC- und AC-Seite) - Wartungsangebot für die erstellten Anlagenteile. Der Prinzipstromlaufplan kann auch aus mehreren verschiedenen Einzeldokumenten (z.B. Strangpläne, Belegungspläne, AC/DC-Schaltpläne, Wechselrichter-Anschlusspläne, Erdungsplan, Blitzschutzplan usw.) bestehen, die in verschiedener Darstellung die oben aufgeführten Informationen enthalten. - Nachweis der Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber - Angabe aller notwendigen Detailangaben, die für die Meldung der Anlagen im Marktstammdatenregister erforderlich sind. Die Anmeldung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
01.__.0080
Revisionsunterlagen
L
1.00
PSCH