Pflasterarbeiten
Wohnbebauung Rheinstraße 20A, DA
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Allgemeine Bemerkungen BV: Neubau von 56 Wohnungen mit Tiefgarage Baustellenadresse: Rheinstraße 20 und 20 a-c, 65283 Darmstadt Geplant ist ein 8-geschossiger Neubau von 56 Wohnungen mit einer Tiefgarage. Das Gebäude wird in konventioneller Stahlbetonskelettbauweise mit Teilfertigteilen und Ortbetonkonstruktionen, Mauer etc. realisiert. Bei dem bestehenden Vorderhaus an der Rheinstraße, welches erhalten bleibt, handelt es sich um eine 5-geschossige Blockrandbebauung mit Satteldach. Das Erdgeschoss im Innenhof steht gegenüber der rückseitigen Fassade um ca.16,5 m vor. Der Neubau wird nach den Vorgaben des GEG im Standard Effizienzhaus 40 mit QNG Zertifizierung errichtet. Das Bestandsgebäude wird durch die Sanierung nach den Vorgaben des GEG im Standard Effizienzhaus 55 ausgeführt. Ausführungsbeginn: siehe COSUNO Weiter sind sämtliche für die Arbeiten erforderlichen Maßnahmen wie Baustelleneinrichtung, Hilfs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel jeglicher Art mit in die einzelnen Positionen einzukalkulieren. Alle Massen sind Circa-Massen. Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht zu Änderungen an den EP-Preisen. Entfallen Leistungen komplett, berechtigen diese nicht zur Schadensersatzforderungen. Die Arbeitzeiten/Ausführungszeiten, als auch der Bauablauf sind vor Beginn der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung detailliert abzustimmen. Erforderliche  Sicherungsmaßnahmen aller Art und Güte sind, sofern nicht gesondert beschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Arbeitsbereiche sind entsprechend zu schützen und nach Beendigung der Arbeiten besenrein zu hinterlassen. Die Leistung versteht sich inkl. allen erforderlichen Nachweisen, Bescheinigungen, etc. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren. Anlage zu den Ausschreibungsunterlagen: - 3211_4_01b_GL -250711_A_Schnitte D-D_D1-D1_D2-D2_D5-D5_D8-D8_D9-D9 -250811_A_Erdgeschoss -250811_C_Untergeschoss -Schnitt D3-D3_D10-D10 -Schnitt D4-D4_D6-D6_D7-D7 -Schnitte A-A_B-B_C-C_C1-C1_C2-C2_C3-C3
Allgemeine Bemerkungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen ZUSÄTZLICHE TECHN. VERTRAGSBEDINGUNGEN Grundlagen des Leistungsverzeichnisses sind: Grundlage ist die VOB sowie alle anwendbaren DIN EN Normen, die BGV (UVV) sowie die Hersteller- und Verarbeitungsrichtlinien in der gültigen Fassung und diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen. Die geforderte Leistung ist eine nach den Regeln des Handwerks und anerkannten Regeln der Technik , einwandfreie, haltbare Arbeit und ist sach- und fachgerecht zu erstellen/auszuführen. Die Durchführung der Baumaßnahme ist anhand von Zeichnungen und/oder nach Angabe der Bauleitung eigenverantwortlich vom Auftragnehmer durchzuführen. Entsprechend der Baustellenverordnung zum Arbeitsschutz ist vor Arbeitsbeginn vom Auftragnehmer eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen. Vor der Arbeitsaufnahme hat der Auftragnehmer selbstständig eine Einweisung seiner Mitarbeiter durch den Sigeko zu organisieren und durchzuführen. Stundenlohnarbeiten sind dem Auftraggeber (Bauleiter) rechtzeitig vor der Ausführung vom Auftragnehmer anzukündigen und erst nach einer Beauftragung durchzuführen. Sofort nach der Ausführung ist die erbrachte Leistung vom Auftragnehmer per Stundenzettel festzuhalten und beim Auftraggeber (Bauleiter) zum Gegenzeichnen einzureichen. Später eingereichte Stundenzettel werden nicht mehr anerkannt und vergütet! Zudem gilt: Bei Stundenlohnarbeiten werden die anfallenden Anfahrtsstunden und Anfahrtskosten nicht gesondert vergütet! Für alle Baumaterialien und Ausstattungsgegenstände wird eine Bemusterungsliste erstellt. Ausgewählte Materialien sind durch den AN als Handmuster zu besorgen und vor Ort bereitzustellen. Die Bemusterungsmappe muss sowohl Bildmaterial als auch alle erforderlichen technischen Daten der Produkte enthalten. Soweit vom AG gewünscht, sind kostenfreie Original-Bemusterungen zu organisieren. Der AN hat für Einbauten, welche durch Fremdgewerke gefertigt werden eine vollständige Werk-/Montageplanung einschl. aller erforderlichen Details zu fertigen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Prüffrist des AN beträgt 2 Wochen. Alle einzubauenden Hölzer müssen FSC-Zertifiziert sein, oder eine gleichwertige Zertifizierung aufweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, Farbangaben für Einrichtungsgegenstände und Baumaterialien nach Bemusterung zu ändern. Alle genannten und zu beachtenden FLL-Richtlinien / -Empfehlungen können über die Internetseite der FLL bezogen werden. www.fll.de Auch wenn in den Positionen nicht explizit die Lieferung und Montage beschrieben ist, gehört diese immer zum Leistungsumfang der Position. Es ist immer in den Textergänzungen/Eigenschaften das Fabrikat und der Typ anzugeben. Erfolgt kein Eintrag zum Fabrikat und oder Typ, gilt das ausgeschriebene Produkt als angeboten. Schnittstellen: Die Leistungsgrenze für das Gewerk Pflasterarbeiten wird folgend übergeben: Die Schottertragschicht bzw. Frostschutzschicht wird bauseits hergestellt und an den Auftragnehmer übergeben. Das bereits hergestellte Rohplanum +/- 1 cm im Bereich der Pflasterflächen ist vor Beginn der Arbeiten auf Ebenheit mittels stationsbezogener Schnurmessung zu überprüfen. Ordnung auf der Baustelle: Der AN hat im Rahmen seiner Tätigkeiten an dem Koordinierungsprozess mit allen Projektbeteiligten teilzunehmen und sich in die Abläufe einzufügen. In diesem Zusammenhang stehende Mehraufwendungen werden nicht gesondert vergütet und sind in den jeweiligen Leistungspositionen zu berücksichtigen. Zuwegung zu Baustelle: Die Hauptzufahrt zur Baustelle ist von der Adelungstraße, eine weitere Zufahrt mit beschränkter Höhe und Breite ist von der Saalbaustraße möglich. Da sich das Bauvorhaben in einem Hinterhof befindet, ist die beschränkte Zufahrtsmöglichkeit zu beachten. Der AN hat sich vorab über die örtlichen Gegebenheiten zu erkundigen. Hierzu wird eine Besichtigung vor Ort empfohlen. Die hieraus resultierenden Maßnahmen, aufgrund der beengten Verhältnisse sind bei der Preisbildung zu berücksichtigen und in die jeweiligen Positionen einzurechnen. Eine Zufahrtsmöglichkeit in Form einer Rampe in die Baugrube ist nicht gegeben. Alle Geräte für die auszuführenden Arbeiten sind so zu bemessen, dass diese mit dem Kran in und aus der Baugrube gehoben werden können. Materialtransporte sind durch den AN zu planen und im Vorfeld mit dem AG abzustimmen. Aufgrund der begrenzten Zuwegung durch den Fahrzeugaufzug sind die Pflasterarbeiten vor den Arbeiten an der TG-Decke herzustellen. Alle sich aus den Rahmenbedingungen ergebenden Mehraufwendungen sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Es müssen die Vorgaben zur QNG zertifizierung eingehalten werden. Insbesondere die zur Schadstoffvermeidung. Hierzu sind die entsprechenden Nachweise zu liefern.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
01 Pflastersteine Tiefgarage
01
Pflastersteine Tiefgarage
01.__.__.0010 Doppel-T-Pflaster aus Beton, d=8cm, einschl. Bettung d=4cm Pflasterstein aus Beton nach DIN EN 1338, Qualität DI mit Doppel-T- förmigem Umriss für erhöhte Verbundwirkung und Vorsatzschicht aus Natursteinkörnung, als Flächenbefestigung, einschl. der Anfangs-, Rand-, Halb- und Passsteine, gemäß den Richtlinien für die Herstel- lung und Verwendung von Betonpflastersteinen im Bereich des Parkplatzes in der Tiefgarage fachgerecht herstellen. Die Angaben der DIN 18318 sowie der ZTV Pflaster-StB 20 sind zu beachten. Einschl. Anarbeitung an den vorhandenen Betonstützen, Fallrohre, an- grenzende Flächen bzw. Verdunstungsrinne, STB-Wände etc. gem. Richtlinien. Steinart = Doppel-T, mit Abstandhalter. Format = ca. 200 x 165 mm (Rastermaß) Dicke Pflastersteine  = 8 cm Kantenausführung = gefasst Oberfläche = betonglatt Farbe: hellgrau 1. Steinreihe als Halbstein oder Anfängerstein. 4 cm (verdichteter Zustand) Bettungsmaterial nach DIN 18318, vorzugsweise in kornabgestuftem Splittsandgemisch der Körnung 0/5 mm, fachgerecht verlegen. Die Filterstabilität von Fuge, Bettung und Tragschicht ist zu gewährleisten. Verlegung der Pflastersteine quer zur Fahrtrichtung. Nach dem Verlegen ist in Abständen von 2 m die Fläche auszurichten und die Rechtwinkligkeit zu überprüfen. Das Schließen der Fugen muss kontinuierlich mit dem Fortschreiten des Verlegens mit Fugenmaterial (Sand/Splitt 0/5mm) gemäß DIN 18318 bzw. ZTV Pflaster-StB erfolgen und anschließend ist die Pflasterfläche gründlich zu säubern. Der saubere Pflasterbelag ist mit einem Flächenrüttler mit einem Betriebsgewicht von 130 kg und einer Zentrifugalkraft von etwa 18 bis 20 kN bis zur Standfestigkeit abzurütteln. Der Belag darf nur im trockenen Zustand unter Verwendung einer Platten-Gleit-Vorrichtung abgerüttelt werden. Nach dem Abrütteln sind die Fugen erneut zu schließen. Hierzu wird das Fugenmaterial unter Wasserzugabe eingeschlämmt bis zum dauerhaften, völligen Fugenverschluss. Die ungebundenen Fugen sind in den ersten  6  Monaten nach Verkehrsfreigabe in regelmäßigen Abständen, mindestens alle 4 Wochen auf vollständige Füllung hin zu überprüfen. Sind die Fugen oder Teile davon zu weniger als  80% der Steindicke gefüllt ist bis zur vollständigen Füllung nachzufugen. Das Einpassen von Steinen ist in die Einheitspreise einzurechnen. Hersteller: '.........' Produktbezeichnung : '.........'
01.__.__.0010
Doppel-T-Pflaster aus Beton, d=8cm, einschl. Bettung d=4cm
439.00
m2
01.__.__.0020 Doppel-T-Pflaster aus Beton, einschl. 1,4% Neigung, Rampe Autoaufzug wie in Pos. 1.10 beschrieben, jedoch: Verlegung des Pflaster mit einer 1,4% Neigung als Rampe an den Autoaufzug. Einschl. Untergrundvorbereitung und Nebenarbeiten.
01.__.__.0020
Doppel-T-Pflaster aus Beton, einschl. 1,4% Neigung, Rampe Autoaufzug
15.00
m2
01.__.__.0030 Doppel-T-Pflaster aus Beton, einschl. 3% Neigung, Rampe Fahrradraum wie in Pos. 1.10 beschrieben, jedoch: Verlegung des Pflaster mit einer 3% Neigung als Rampe an den Fahrradraum. Einschl. Untergrundvorbereitung und Nebenarbeiten.
01.__.__.0030
Doppel-T-Pflaster aus Beton, einschl. 3% Neigung, Rampe Fahrradraum
10.00
m2
01.__.__.0040 nachsanden des Pflasters nach 1. Jahr Nachsanden des Pflasters der Pos. 1.10-30 Jahr nach der Übergabe, anschließend ist die Pflasterfläche gründlich zu säubern.
01.__.__.0040
nachsanden des Pflasters nach 1. Jahr
O
536.00
m2
01.__.__.0050 Treppenpodest aus Magerbeton einschl. Betonblockstufen und Podestpflasterung Treppenpodest aus Magerbeton einschl. Betonblockstufen und Podestpflasterung als Zugang zum Bestandsbau herstellen. Gründung aus Magerbeton/Restbeton inkl. Vorprofilierung der Stufen, einschl. aller notwendigen Nebenarbeiten auf vorhandenem Schotter herstellen. Beton Blockstufe Maße ca. 30 x 19 x 120 cm, Standard grau, mit Fase, Oberfläche Rutschfest (Rutschhemmklasse R11), frostsicher, mit 5mm Gefälle liefern und fachgerecht in Drainage-Mörtel d=5cm auf zuvor erstellter Gründung verlegen. Anzahl Blockstufen: 3 stk. Hersteller: '.........' Produktbezeichnung : '.........' Podestpflasterung aus Doppel-T-Pflaster gem. Pos.1.10 jedoch Verlegung in Drainage-Mörtel d=5cm auf zuvor erstellter Gründung. Fläche Pflasterung: 1,75m2 Fugenstoff : Pflasterfugenmörtel, N1 Farbe: grau Fugentiefe mind. 30mm Hersteller: '.........' Produktbezeichnung : '.........'
01.__.__.0050
Treppenpodest aus Magerbeton einschl. Betonblockstufen und Podestpflasterung
O
L
1.00
PSCH
01.__.__.0060 Abstellen der Pflasterfläche im Bereich der Krangründung Abstellen der Pflasterfläche im Bereich der Krangründung. Provisorische Lagesicherung der offenen Pflasterflanke im Bereich der Krangründung, bis zum schließen der Pflasterfläche nach dem Rückbau des Kran. Abgerechnet wird nach lfm gesicherter Pflasterflanke.
01.__.__.0060
Abstellen der Pflasterfläche im Bereich der Krangründung
25.00
lfm
01.__.__.0070 Nachträgliches schließen der Pflasterfläche im Bereich der Krangründung Feinplanum durch Auftrag und Verdichten auf der vorhanden Schottertragschicht herstellen. Material: STS 0/32 d=bis 5cm EV2= 120 MN/m² Rückbau und Entsorgung der zuvor erstellten, provisorischen Lagesicherung der offenen Pflasterflanke. Pflasterung im Bereich der Krangründung aus Doppel-T-Pflaster gem. Pos.1.10 herstellen. Besonderheiten: Die Arbeiten finden zu einem späteren Zeitpunkt statt. Eine Zuwegung ist zum Zeitpunkt der Pflasterung nur noch durch den Autolift möglich. Die Vorhaltung und Lagerung des Materials auf der Baustelle bis zum Einbauzeitpunkt ist einzurechnen. Weiter sind alle hieraus resultierenden Mehraufwendungen, sowie eine zusätzliche Baustelleneinrichtung für die Arbeiten in diese Position mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
01.__.__.0070
Nachträgliches schließen der Pflasterfläche im Bereich der Krangründung
36.00
m2
01.__.__.0080 Zulage für das Anarbeiten der Pflasterfläche im Zwickelbereich der Bohrpfahlwand Anarbeiten der Pflasterfläche durch passgenaues Schneiden der Pflastersteine im Zwickelbereich der Bohrpfahlwand. Abrechnung nach lfm, gemessen in der Achse der Bohrpfahlwand
01.__.__.0080
Zulage für das Anarbeiten der Pflasterfläche im Zwickelbereich der Bohrpfahlwand
28.00
lfm
Alternative zur Vorposition
Alternative zur Vorposition
01.__.__.0090 Zulage für das Verfüllen der Zwickelbereiche der Bohrpfahlwand mit Industrieboden Um eine grade Fläche zum Anpflastern zu schaffen, gradliniges Abstellen der Zwickel der Bohrpfalwand, sowie Rückbau und Entsorgung der Abstellung. Verfüllen der Zwickelbereiche mit Industrieboden oder glw. Hersteller: Pagel IB20 Hersteller: '.........' Produktbezeichnung : '.........'
01.__.__.0090
Zulage für das Verfüllen der Zwickelbereiche der Bohrpfahlwand mit Industrieboden
28.00
lfm
01.__.__.0100 Abstellen der Pflasterfläche im Bereich des Forster-Verbau Abstellen der Pflasterfläche im Bereich des Forster-Verbau. Im Bereich des Forster-Verbau ist ein 1m breiter Streifen auszusparen. Bereich: Entlang Achse 7 Provisorische Lagesicherung der offenen Pflasterflanke im Bereich des Forster-Verbau, bis zum schließen der Pflasterfläche nach dem Rückbau der Stahlträger. Abgerechnet wird nach lfm gesicherter Pflasterflanke.
01.__.__.0100
Abstellen der Pflasterfläche im Bereich des Forster-Verbau
36.00
lfm
01.__.__.0110 Nachträgliches schließen der Pflasterfläche im Bereich des Forster-Verbau Feinplanum durch Auftrag und Verdichten auf der vorhanden Schottertragschicht herstellen. Material: STS 0/32 d=bis 5cm EV2= 120 MN/m² Rückbau und Entsorgung der zuvor erstellten, provisorischen Lagesicherung der offenen Pflasterflanke. Pflasterung im Bereich des Forster-Verbau aus Doppel-T-Pflaster gem. Pos.1.10 herstellen. Besonderheiten: Die Arbeiten finden zu einem späteren Zeitpunkt statt. Eine Zuwegung ist zum Zeitpunkt der Pflasterung nur noch durch den Autolift möglich. Die Vorhaltung und Lagerung des Materials auf der Baustelle bis zum Einbauzeitpunkt ist einzurechnen. Weiter sind alle hieraus resultierenden Mehraufwendungen, sowie eine zusätzliche Baustelleneinrichtung für die Arbeiten in diese Position mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
01.__.__.0110
Nachträgliches schließen der Pflasterfläche im Bereich des Forster-Verbau
36.00
m2
01.__.__.0120 Schutzbelag für fertige Flächen, Folie Liefern, herstellen, vorhalten, entfernen und entsorgen von Bodenabdeckungen mit PE-Folie 0,2mm. Die Folie dient dem Schutz des Pflasterbelags vor Witterungseinflüssen durch Öffnungen in der TG-Decke, sowie Verschmutzungen durch angrenzende Arbeiten. Größe der Einzelfächen mindestens 4m². Abrechnung erfolgt nach Fläche.
01.__.__.0120
Schutzbelag für fertige Flächen, Folie
O
100.00
m2
01.__.__.0130 Schutzbelag für fertige Flächen, OSB-Platte Liefern, herstellen, vorhalten, entfernen und entsorgen von Bodenabdeckungen mit OSB-Platten 12mm. Die OSB-Platte dient dem Schutz des Pflasterbelags vor mechanischen Beschädigungen, sowie Verschmutzungen durch angrenzende Arbeiten. Größe der Einzelfächen mindestens 4m². Abrechnung erfolgt nach Fläche.
01.__.__.0130
Schutzbelag für fertige Flächen, OSB-Platte
O
100.00
m2
02 STUNDENLOHNARBEITEN
02
STUNDENLOHNARBEITEN
02.01
02.01