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Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen
Baustellenadresse: Rheinstraße 20 a, 64283 Darmstadt
Aufbautermine Neubau - Gerüststellung abschnittsweise nach Fertigstellung des jeweiligen Geschosses (Rohbau):
EG 27.01.26 - 30.01.26
1.OG 27.01.26 - 30.01.26
2.OG 23.02.26 - 24.02.26
3.OG 17.03.26 - 18.03.26
4.OG 10.04.26 - 13.04.26
5.OG 22.04.26 - 23.04.26
6.OG 11.05.26 - 12.05.26
7.OG inkl. Absturzsicherung DG 29.05.26 - 01.06.26
DG 29.06.26 - 30.06.26
Aufbautermine Bestand:
Der Aufbau erfolgt im Zeitraum des Neubaus
Abruf mit 4 Wochen Vorlaufzeit
Geplant ist die Errichtung eines 8-geschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage sowie der Abbruch und die Teilsanierung eines bestehenden Vordergebäudes.
Das neu zu errichtende Gebäude umfasst insgesamt 56 Wohn-einheiten (Gesamt-Wohnfläche ca. 1941m²), die teilweise mit Terrassen und Balkonen ausgestattet sind. Im Untergeschoss werden Fahrradstellplätze (ca. 58m²) sowie Abstellräume (ca. 308m²) für die Bewohner vorgesehen. Die PKW-Stellplätze in der Tiefgarage (ca. 520m²) sind über einen Autoaufzug erreichbar.
Das Bestandsgebäude wird im Zuge der Sanierung gemäß den Vorgaben des GEG im Standard Effizienzhaus 55 ausgeführt.
Im bestehenden Gebäude sind Büros, Fitnessräume, Praxen sowie Wohnungen vorgesehen.
Sämtliche für die Ausführungsarbeiten erforderlichen Maßnahmen wie Baustelleneinrichtung, Hilfs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel jeglicher Art mit in die einzelnen Positionen einzukalkulieren.
Alle Massen sind Circa-Massen. Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht zu Änderungen an den EP-Preisen. Entfallen Leistungen komplett, berechtigen diese nicht zur Schadensersatzforderungen.
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB,
Teil C, als beschrieben.
Die Arbeitszeiten/ Ausführungszeiten, als auch der Bauablauf sind vor Beginn der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung detailliert abzustimmen.
Alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, einschließlich der Stand- und Kippsicherheit der Gerüste gemäß den geltenden Vorschriften (z.B. DIN EN 12811, TRBS 2121-1, BG Bau), sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu planen, auszuführen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Anlage zu den Ausschreibungsunterlagen:
- Architektenpläne
- Baubeschreibung
- Fachgutachten und techn. Konzepte
Verkehrsswege
Die Verkehrswege und Fluchtwege im Anlieferungs- und Baustellen-bereich, sowie im Gebäude sind stets freizuhalten.
Andienung der Baustelle
Die Andienung von Materialien erfolgt über die Zufahrt Adelungsstraße (Neu-/Bestandsbau) und über die Rheinstraße (Bestand Nordfassade).
Ausführung der Arbeiten
Die Ausführung der Arbeiten erfolgen durch den AN unter Berücksichtigung der allgemeinen „UVV Bauarbeiten“. Die Vorgaben der BG Bau sind zu beachten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistung immer mind. ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Ein Abzug des leitenden Baustellenpersonals darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen.
Ruhezeiten und Vermeidung von Lärm
Auf die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten sowie die Vermeidung lärmintensiver Arbeiten und Arbeitstechniken ist besonders zu achten. Unmittelbar anzuwenden sind die Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm), des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 32. Verordnung zum BImSchG (EU-Richtlinie 2000/14/EG). Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte sind durch geeignete organisatorische, technische und bauliche Maßnahmen gemäß der "Schalltechnischen Untersuchung – Immissionsschutz | Baulärm von 3L Akustik (Anhang)" zu verhindern bzw. zu minimieren.
Folgende Punkte sind zum Schutz der Anwohner bei Auf-/Abbau des Gerüsts zu berücksichtigen:
- Es sind möglichst lärmarme Arbeitsverfahren und Werkzeuge einzusetzen.
- Gerüstteile sind schonend zu bewegen und abzulegen, um unnötigen Lärm zu vermeiden.
Arbeitsschutz & SiGeKo
AG-seitig wird ein Sicherheitskoordinator für Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Baustelle bestellt. Der AN hat 2 Wochen vor Leistungsaufnahme von sich aus Kontakt mit diesem aufzunehmen, um einen Termin auf der Baustelle zu vereinbaren. Mit ihm ist die Arbeitsvorbereitung des AN abzustimmen. Die Hinweise des SiGe-Koordinators und die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheits-Schutzplanes sind der gem. der Baustellenverordnung zu berücksichtigen. Grundsätzlich gelten für die Durchführung der Arbeiten alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Auf die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) wird besonders hingewiesen.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird vom bestellten SiGe-Koordinator erarbeitet. Die Arbeit des SiGe-Koordinators entbindet den AN nicht, seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen: z. B. Beachtung und Einhaltung von:
- Arbeitsschutzgesetz
- PSA-Benutzungsverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- sämtliche Unfallverhütungsvorschriften.
Der AN ist verpflichtet, sein Personal den jeweiligen Gefährdungen entsprechend, mit den notwendigen Schutzausrüstungen auszustatten. Alle am Bau Beschäftigten müssen diese Schutzausrüstung tragen. Für die Durchsetzung ist der direkte Vorgesetze der Mitarbeiter zuständig.
Der SiGe-Plan und die Baustellenverordnung werden dem AN im Rahmen einer Sicherheitsbelehrung weitergegeben. Der SiGe-Koordinator führt regelmäßig Sicherheitsbegehungen mit den weisungsbefugten des AN durch, damit festgestellte Sicherheitsmängel umgehend abgestellt werden können.
Des Weiteren haftet der AN ausschließlich für Schäden aus der Errichtung und/oder dem Betrieb der Baustelle, die er selbst verursacht hat, insbesondere solche, die Dritten zugefügt werden oder die durch Nichtbeachtung behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften oder sonstiger Angaben dieses Auftrages durch den AN entstehen.
Der AN ist verpflichtet, den AG von allen daraus resultierenden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.
Der Aufbau des Gerüstes im Neubau erfolgt phasenweise bzw. geschossweise gem. dem Fortschritt des Rohbaus.
Der Aufbau des Gerüstes im Bestand beginnt gemäß den angegebenen Ausführungsterminen wie oben angegeben.
Sämtliche Aufwandskosten wie die wiederholte An- und Abfahrt etc. sind in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren.
Es sind stets die Vorschriften von BG-Bau insbesondere der TRBS 2121-1 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) beim Aufbau und Abbau des Gerüsts zu beachten.
Es ist immer nach dem TOP-Prinzip (Technisch – Organisatorisch – Persönlich) zu handeln:
Bei allen Arbeiten mit Gerüsten sind vorrangig technische Schutzmaßnahmen (z.B. Absturzsicherungen) umzusetzen.
Ergänzend sind organisatorische Maßnahmen
(z.B. Zugangsregelungen, Unterweisungen) zu treffen.
Persönliche Schutzausrüstung (z.B. PSA gegen Absturz) ist einzusetzen, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen.
Gerüstplanung
Erstellung einer prüffähigen Gerüstplanung einschließlich statischer Berechnungen und Ausführungszeichnungen gemäß den geltenden Vorschriften und Normen. Die Planung umfasst alle erforderlichen Nachweise für Aufbau, Nutzung und Sicherheit des Gerüsts.
Die Abstimmung der Gerüstplanung erfolgt mit den beteiligten Gewerken, insbesondere WDVS/Spenglerarbeiten sowie mit dem AG. Sämtliche für die Gerüstplanung erforderlichen Termine sind in dieser Position enthalten.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Gerüst (Neubau)
01
Gerüst (Neubau)
01.0010 Standgerüst, W09, LK 3, als Arbeits- und Schutzgerüst Standgerüst, längenorientiert, als Arbeits- und Schutzgerüst nach
DIN EN 12811-1 "Arbeits- und Schutzgerüste", DIN EN 12810 "Fassadengerüste" sowie den Unfallverhütungsvorschriften (UVV).
Die DIN 4420 wird als ergänzende nationale Vorschrift berücksichtigt.
Lastklasse: 3
Breitenklasse: W09
Gebäudehöhe (bis max): ca. 24,0 m
Stärke des WDVS: ca. 20 cm
bestehend aus:
- Unterlagsbohlen, Fußspindeln, Stellrahmen, Diagonalen etc.
- Gerüstbelag, vollflächig ausgelegt
- ausreichender WDVS-Anker nach statischen Vorgaben des Systemherstellers oder Statik des AN nach DIN EN 12810 und
DIN EN 12811 gemäß vom AN zu erstellendem Verankerungsplan.
- Absturzgeländer auf der obersten Gerüstlage (auch im Bereich der Staffelgeschosse) gemäß TRBS 2121 (Technische Regel für Betriebssicherheit).
System . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (vom Bieter einzutragen)
- Der Verankerungsplan und der Aufstellplan sind vor der Ausführung bei der Bauleitung vorzulegen und mit dieser abzustimmen.
- Die Verankerungspunkte werden beim Rückbau der Gerüste durch den NU (WDVS) verschlossen. Dies ist beim Rückbau zeitlich einzuplanen.
- Der Aufstellplan ist auf die Fassaden so abzustimmen, dass das Verbauen der Türöffnungen vermieden wird. Alle Türen müssen zu öffnen sein, da diese auch als Fluchtwege dienen.
- Die Höhendifferenz im Bereich der Achsen J–K (Tiefgaragendecke), die durch das Gefälle entsteht, ist auszugleichen.
- Dreiteiliger Seitenschutz außen
- Innenliegende Leitergänge auf jeder Gerüstlage
- Vorhaltung 1 Monat
Gerüstarbeiten nach DIN 18451 unter Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften.
Der Zugang zu allen Gerüstlagen erfolgt über einen Treppenturm (in separater Position) gemäß den geltenden Vorschriften (DIN EN 12811-1, TRBS 2121) sowie über innenliegende Leitergänge gemäß den aktuell gültigen Anforderungen und Vorschriften.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die örtliche Situation zu informieren. Evtl. Erschwernisse (z. B. Gebäudeform, Lage,- Innenliegende Leitergänge auf jeder Gerüstlage Stellfläche usw.) sind in die Preise einzukalkulieren.
An auskragenden Balkonen sowie bei Vor- und Rücksprüngen der Fassade sind DIN-gerechte, den baulichen Gegebenheiten angepasste Gerüstlösungen auszuführen. Alle hierfür erforderlichen Leistungen, Anpassungen und zusätzlichen Bauteile sind im Einheitspreis enthalten und werden nicht gesondert vergütet.
Bezüglich der Errichtung des Gerüstes erfolgt die Terminabsprache ausschließlich mit der örtlichen Bauleitung des AG.
inkl. aller Verankerungsanschlüsse
inkl. An- und Abtransport sowie Auf- und Abbau des Gerüstes
Einschl. aller notwendigen Nebenarbeiten und Zubehörteile.
01.0010
Standgerüst, W09, LK 3, als Arbeits- und Schutzgerüst
1,951.00
m²
01.0020 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für Arbeits- und Standgerüst Gebrauchsüberlassung des Arbeits- und Standgerüstes nach Freigabe des Fassadengerüstes bis auf Freimeldung des AG.
Dauer der Gebrauchsüberlassung: ca. 7 Monate
Abrechnung tageweise anteilig nach tatsächlicher Vorhaltezeit
01.0020
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für Arbeits- und Standgerüst
13,657.00
m²Mo
01.0030 Zulage für Konsole b= ca. 30 cm Gerüstverbreiterung durch seitliche Konsolausleger.
Gesamtbreite der Verbreiterung ca. 0,30 m, einschl. Auf- und Abbau sowie An- und Abtransport.
Konsolbreite: ca. 0,30 m
Lastklasse : 3
Vorhaltung 1 Monat
01.0030
Zulage für Konsole b= ca. 30 cm
1,032.00
m
01.0040 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung, Konsole b= ca. 30 cm Gebrauchsüberlassung der Konsole b=ca. 30 cm nach Freigabe des Fassadengerüstes bis auf Freimeldung des AG.
Konsolgerüst: ca. 0,30 m
Dauer der Gebrauchsüberlassung: ca. 7 Monate
Abrechnung tageweise anteilig nach tatsächlicher Vorhaltezeit
01.0040
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung, Konsole b= ca. 30 cm
7,224.00
mMo
01.0050 Zusätzlicher Seitenschutz an Innenseite Zusätzlicher Seitenschutz bei einem Abstand zwischen Belag und Bauwerk von mehr als 0,30 m, "Absturz nach innen" gemäß
DIN EN 12811-1 und DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" in zweiter Gerüstlage bzw. nach Angabe der Bauleitung gebrauchsfertig einbauen, vorhalten und wieder ausbauen, einschl. An- und Abtransport.
Vorhaltung 1 Monat
01.0050
Zusätzlicher Seitenschutz an Innenseite
O
1,032.00
m
01.0060 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung, Seitenschutz Gebrauchsüberlassung des zusätzlichen Seitenschutzes nach Freigabe des Fassadengerüstes bis auf Freimeldung des AG.
Dauer der Gebrauchsüberlassung: ca. 7 Monate
Abrechnung tageweise anteilig nach tatsächlicher Vorhaltezeit
01.0060
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung, Seitenschutz
O
7,224.00
mMo
01.0070 Traversen über Eingängen Gerüstüberbrückung für Durchgänge, Durchfahrten und ähnliche Bereiche mit Gitterträgern bei Fassadengerüsten, einschließlich Gerüstbelag in Überbrückungshöhe, gemäß DIN EN 12811-1,
DIN EN 12810 sowie den geltenden Unfallverhütungsvorschriften.
Einschl. Auf- und Abbau sowie An- und Abtransport.
Überbrückungsbreite: bis ca. 3,00 m
Lastklasse: 3
Belagsbreite: bis Breitenklasse W09 (0,90–1,20 m)
Vorhaltung 1 Monat
01.0070
Traversen über Eingängen
2.00
St
01.0080 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung, Traversen/Auswechslungen ü. Eingängen Gebrauchsüberlassung der Traverse über Eingängen nach Freigabe des Fassadengerüstes bis auf Freimeldung des AG.
Dauer der Gebrauchsüberlassung: ca. 7 Monate
Abrechnung tageweise anteilig nach tatsächlicher Vorhaltezeit
01.0080
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung, Traversen/Auswechslungen ü. Eingängen
14.00
StMo
01.0090 Schutz der Dachfläche Gerüstaufstandsfläche Schutz der Dachfläche/Gerüstaufstellfläche
Schutzlage bestehend aus d=10 mm Bautenschutzmatten und
d=24 mm OSB-Platten bzw. nach Erfordernis liefern, verlegen, sowie nach Beendigung der Arbeiten wieder zurückbauen und entsorgen.
01.0090
Schutz der Dachfläche Gerüstaufstandsfläche
182.00
m²
01.0100 Gerüstbekleidung mit Schutznetz Vollflächige Gerüstbekleidung gemäß DIN EN 12811-1 mit Schutznetz, das ausschließlich auf der Westseite zum Nachbargrundstück angebracht wird.
Ausführung nur auf ausdrücklicher Anordung der örtlichen Bauleitung des AG.
Einschl. Auf- und Abbau sowie An- und Abtransport.
Vorhaltung 1 Monat
01.0100
Gerüstbekleidung mit Schutznetz
492.00
m²
01.0110 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung, Gerüstbekleidung mit Schutznetz Gebrauchsüberlassung der Gerüstbekleidung mit Schutznetz nach Freigabe des Fassadengerüstes bis auf Freimeldung des AG.
Dauer der Gebrauchsüberlassung: ca. 7 Monate
Abrechnung tageweise anteilig nach tatsächlicher Vorhaltezeit
01.0110
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung, Gerüstbekleidung mit Schutznetz
3,444.00
m²Mo
01.0120 Treppenturm, einläufig, h= ca. 25m Zum Aufstieg auf die verschiedenen Gerüstebenen sowie auf das Dach ist ein Treppenturm, bestehend aus einer einläufigen Treppenanlage, seitlich vor das Fassadengerüst zu montieren.
Der Treppenturm ist mit Treppenturm-Elementen auszuführen und umfasst alle erforderlichen Beläge, Geländer, Handläufe etc. zur sicheren Erschließung der Gerüstebenen und der Dachfläche.
Die Ausführung erfolgt gemäß DIN EN 12811-1, DIN EN 12810, TRBS 2121 Teil 1 sowie den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV).
Turmhöhe: ca. 25,0 m
Treppenlaufbreite: ca. 80–100 cm
Die Leistung umfasst das Liefern, Aufstellen/Montieren der Treppenturm-Elemente am Fassadengerüst sowie den späteren Abbau und Abtransport des Treppenturms nach Abschluss der Arbeiten.
Ausführungsort: Achse 6/I–J
Vorhaltung 1 Monat
01.0120
Treppenturm, einläufig, h= ca. 25m
1.00
St
01.0130 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung Dachaufstiegsturm, einläufig Gebrauchsüberlassung des Dachaufstiegturmes nach Freigabe des Fassadengerüstes bis auf Freimeldung des AG.
Dauer der Gebrauchsüberlassung: ca. 7 Monate
Abrechnung tageweise anteilig nach tatsächlicher Vorhaltezeit
01.0130
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung Dachaufstiegsturm, einläufig
7.00
StMo
01.0140 Flachdachabsturzsicherung mobil Mobile Flachdachabsturzsicherung aus Gerüstbauteilen oder einem geeigneten System inkl. erforderlicher Ballastierung oder anderer mechanischer Befestigung für die entsprechende Gebäudehöhe und der ortsübelichen Windlast, liefern, aufbauen und wieder abbauen. Einschl. An- und Abtransport.
Vorhaltung 1 Monat
01.0140
Flachdachabsturzsicherung mobil
O
5.00
lfm
01.0150 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung Flachdachabsturzsicherung mobil Gebrauchsüberlassung der mobilen Flachdachabsturzsicherung nach Freigabe des Fassadengerüstes bis auf Freimeldung des AG.
Dauer der Gebrauchsüberlassung: ca. 7 Monate
Abrechnung tageweise anteilig nach tatsächlicher Vorhaltezeit
01.0150
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung Flachdachabsturzsicherung mobil
O
35.00
mMo
01.0160 Arbeitsbühnen in Aufzugsschächten Herstellen, Vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten fachgerechtes Beseitigen von Arbeitsbühnen in Aufzugsschächten. Dimensionierung gemäß Planunterlagen. Ausführung gemäß den geltenden Vorschriften sowie den Anforderungen an Standsicherheit und Arbeitssicherheit.
01.0160
Arbeitsbühnen in Aufzugsschächten
6.00
St
01.0170 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung Arbeitsbühnen in Aufzugsschächten Gebrauchsüberlassung der Arbeitsbühnen in Aufzugsschächten nach Freigabe des Fassadengerüstes bis auf Freimeldung des AG.
Dauer der Gebrauchsüberlassung: ca. 7 Monate
Abrechnung tageweise anteilig nach tatsächlicher Vorhaltezeit.
01.0170
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung Arbeitsbühnen in Aufzugsschächten
42.00
StMo
01.0180 Gerüst Innenraum Liefern, auf- und abbauen eines Arbeitsgerüsts im Innenraum, im Bereich des Schachteltreppenhauses, zwischen 7.Obergeschoss - Dachgeschoss, Arbeitshöhen bis ca. 4,70 m, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen und Terminabstimmung.
Vorhaltung 1 Monat
01.0180
Gerüst Innenraum
O
15.00
m²
01.0190 Traverse zur Überbrückung des Nachbargebäudes Gerüsttraverse zur Überbrückung des Nachbargebäudes (Werkstattgebäude)
Zur Vermeidung einer statischen Belastung der Deckenfläche des einstöckigen Nachbargebäudes wird das Gerüst auf einer Traverse über das Nachbargebäude geführt.
Die Traverse dient als tragende Überbrückungskonstruktion und ermöglicht die Montage des Gerüsts, ohne Lasten auf das Nachbargebäude einzuleiten.
Ausführung gemäß den statischen Erfordernissen und den Vorgaben des Gerüstherstellers.
Einschl. Auf- und Abbau, aller erforderlichen Gerüstbauteile sowie An- und Abtransport.
Länge ca. 9,10 m
Vorhaltung 1 Monat
Siehe Auszug aus Planung:
01.0190
Traverse zur Überbrückung des Nachbargebäudes
1.00
St
01.0200 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung Traverse Überbrückung Nachbargebäude Gebrauchsüberlassung der Traverse zur Überbrückung des Nachbargebäudes nach Freigabe des Fassadengerüstes bis auf Freimeldung des AG.
Dauer der Gebrauchsüberlassung: ca. 7 Monate
Abrechnung tageweise anteilig nach tatsächlicher Vorhaltezeit.
01.0200
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung Traverse Überbrückung Nachbargebäude
7.00
StMo
02 Gerüst (Bestand)
02
Gerüst (Bestand)
Ergänzende Vorbemerkung Gerüstarbeiten am Bestandsgebäude (Vordergebäude)
Folgende Punkte sind ergänzend zur Vorbemerkung zu beachten:
- Öffentliche Verkehrsflächen sind gemäß behördlichen Vorgaben abzusichern.
- Gerüstzugänge sind gegen unbefugtes Betreten zu sichern.
- Rettungswege und Zufahrten sind jederzeit freizuhalten.
- Geh- und Radwege dürfen nicht als Lagerfläche genutzt werden und sind vor Verschmutzungen zu schützen; Abläufe sind ebenfalls zu sichern.
- Am Gerüst auf der Nordseite wird eine großformatige, gelochte Werbetafel (Mesh-Banner), Maße ca. 4,50 x 9,00 m angebracht.
Im Rahmen der statischen Berechnung sind insbesondere die durch Windsog und weitere relevante Lasten entstehenden Einwirkungen unter Berücksichtigung der reduzierten Windangriffsfläche zu berücksichtigen.
- Bei der Planung und Ausführung des Gerüstes im Bereich der Nordfassade ist das an der Fassade befestigte Kabel, welches von der Stadt für die Weihnachtsbeleuchtung installiert wurde, entsprechend zu berücksichtigen.
Foto vom Kabel an der Nordfassade Bestand:
Das Gerüst an der Nordfassade ist gemäß dem beigefügten Foto des Referenzbauvorhabens auszuführen:
Ergänzende Vorbemerkung
02.0010 Standgerüst, W09, LK 3, als Arbeits- und Schutzgerüst (Nordfassade) Standgerüst, längenorientiert, als Arbeits- und Schutzgerüst nach
DIN EN 12811-1 "Arbeits- und Schutzgerüste", DIN EN 12810 "Fassadengerüste" sowie den Unfallverhütungsvorschriften (UVV).
Die DIN 4420 wird als ergänzende nationale Vorschrift berücksichtigt.
Lastklasse: 3
Breitenklasse: W09
Gebäudehöhe (bis max): ca. 19,5 m
Stärke des WDVS: ca. 16 cm
bestehend aus:
- Unterlagsbohlen, Fußspindeln, Stellrahmen, Diagonalen etc.
Gerüstbelag, vollflächig ausgelegt
- ausreichender WDVS-Anker nach statischen Vorgaben des Systemherstellers oder Statik des AN nach DIN EN 12810 und
DIN EN 12811 gemäß vom AN zu erstellendem Verankerungsplan.
- Absturzgeländer auf der obersten Gerüstlage
System . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (vom Bieter einzutragen)
- Der Verankerungsplan und der Aufstellplan sind vor der Ausführung bei der Bauleitung vorzulegen und mit dieser abzustimmen.
- Die Verankerungspunkte werden beim Rückbau der Gerüste durch den NU (WDVS) verschlossen. Dies ist beim Rückbau zeitlich einzuplanen.
- Der Aufstellplan ist auf die Fassaden so abzustimmen, dass das Verbauen der Türöffnungen vermieden wird. Alle Türen müssen zu öffnen sein, da diese auch als Fluchtwege dienen.
- Dreiteiliger Seitenschutz außen
- Bordbretter an allen Gerüstlagen zur Sicherung gegen herabfallende Materialien
- Seitliche Absturzsicherung auf der Dachfläche durch montierte Gitterträger mit Schutznetzen gemäß DIN EN12811-1
- Zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern Schutzdächer (Personenschutzdächer mit mind. 1m Überstand), Seitenschutzwände sowie Absperrungen und Hinweisschilder gemäß DIN EN 12811-1 und BG BAU vorzusehen.
Die Schutzmaßnahmen müssen ausreichend tragfähig sein, regelmäßig kontrolliert und ggf. angepasst werden.
- Fußgänger- und Radfahrerwege sind während der Bauzeit freizuhalten und sicher umzuleiten.
- In der obersten Gerüstlage ist eine auskragende Gerüstverbreiterung (Konsolgerüst) mit Gitterträgern auszuführen.
- Vorhaltung 1 Monat
Gerüstarbeiten nach DIN 18451 unter Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften.
Der Zugang zu allen Gerüstlagen erfolgt über einen Treppenturm (in separater Position) gemäß den geltenden Vorschriften (DIN EN 12811-1, TRBS 2121).
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die örtliche Situation zu informieren. Evtl. Erschwernisse (z. B. Gebäudeform, Lage, Stellfläche usw.) sind in die Preise einzukalkulieren.
Bezüglich der Errichtung des Gerüstes erfolgt die Terminabsprache ausschließlich mit der örtlichen Bauleitung des AG.
inkl. aller Verankerungsanschlüsse
inkl. An- und Abtransport sowie Auf- und Abbau des Gerüstes
Ausführungsort: Nordfassade Bestand
02.0010
Standgerüst, W09, LK 3, als Arbeits- und Schutzgerüst (Nordfassade)
374.00
m²
02.0020 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für Arbeits- und Schutzgerüst Gebrauchsüberlassung des Arbeits- und Schutzgerüstes nach Freigabe des Fassadengerüstes bis auf Freimeldung des AG.
Dauer der Gebrauchsüberlassung: ca. 2 Monate
Abrechnung tageweise anteilig nach tatsächlicher Vorhaltezeit
02.0020
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für Arbeits- und Schutzgerüst
748.00
m²Mo
02.0030 Standgerüst, W09, LK 3, als Arbeitsgerüst (Südfassade) wie in Pos. 2.10 beschrieben, jedoch:
- Ausführung als reines Arbeitsgerüst gemäß DIN EN 12811-1 und DIN EN 12810. Ohne zusätzliche Schutzfunktion.
- Ohne Personenschutzdächer, Seitenschutzwände sowie Absperrungen und Hinweisschilder.
- Auf jeder Gerüstlage sind innenliegende Leitergänge vorzusehen.
Die Leistungen für die Aufstiegsleitern sind gemäß den aktuell gültigen Anforderungen und Vorschriften auszuführen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht; sämtliche Kosten sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Ausführungsort: Südfassade Bestand
02.0030
Standgerüst, W09, LK 3, als Arbeitsgerüst (Südfassade)
400.00
m²
02.0040 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für Arbeitsgerüst Gebrauchsüberlassung des Arbeitsgerüstes nach Freigabe des Fassadengerüstes bis auf Freimeldung des AG.
Dauer der Gebrauchsüberlassung: ca. 2 Monate
Abrechnung tageweise anteilig nach tatsächlicher Vorhaltezeit
02.0040
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für Arbeitsgerüst
800.00
m²Mo
02.0050 Schutz der Dachfläche Gerüstaufstandsfläche Schutz der Dachfläche/Gerüstaufstellfläche
Schutzlage bestehend aus d=10 mm Bautenschutzmatten und
d=24 mm OSB-Platten bzw. nach Erfordernis liefern, verlegen, sowie nach Beendigung der Arbeiten wieder zurückbauen und entsorgen.
02.0050
Schutz der Dachfläche Gerüstaufstandsfläche
41.00
m²
02.0060 Zulage für Konsole b= ca. 30 cm Gerüstverbreiterung durch seitliche Konsolausleger.
Gesamtbreite der Verbreiterung ca. 0,30 m, einschl. Auf- und Abbau sowie An- und Abtransport.
An der Gebäudeaußenseite dreiseitig umlaufend.
Konsolbreite: ca. 0,30 m
Lastklasse : 3
Vorhaltung: 1 Monat
02.0060
Zulage für Konsole b= ca. 30 cm
O
154.00
m
02.0070 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung, Konsole b= ca. 30 cm Gebrauchsüberlassung der Konsole b=ca. 30 cm nach Freigabe des Fassadengerüstes bis auf Freimeldung des AG.
Konsolgerüst: ca. 0,30 m
Dauer der Gebrauchsüberlassung: ca. 2 Monate
Abrechnung tageweise anteilig nach tatsächlicher Vorhaltezeit
02.0070
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung, Konsole b= ca. 30 cm
O
308.00
mMo
02.0080 Fußgängerschutztunnel (Nordfassade) Lieferung, Montage und Demontage eines Fußgängerschutztunnels als Bestandteil der Hauptposition 2.10 „Standgerüst“ gemäß
DIN EN 12811-1 und UVV.
Ausführung mit geeigneten Gerüstbauteilen, Überdachung und seitlichem Schutz. Maße gemäß örtlicher Vorgaben.
Inkl. aller Nebenleistungen, Schutzverkleidungen, Anbringen von Warn- und Hinweisschildern, Lieferung und Anschluss einer ausreichenden Beleuchtung gemäß ASR A3.4 „Beleuchtung“ und den Vorgaben der örtlichen Behörden (Mindestbeleuchtungsstärke 100 Lux), Herstellung und Sicherung der Zugänge (Eingangstür Laden/Anwaltskanzlei), An- und Abtransport. Abstimmung mit der Bauleitung.
Vorhaltung 1 Monat
02.0080
Fußgängerschutztunnel (Nordfassade)
O
19.00
lfm
02.0090 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung, Fußgängerschutztunnel Gebrauchsüberlassung des Fußgängertunnels nach Freigabe des Fassadengerüstes bis auf Freimeldung des AG.
Dauer der Gebrauchsüberlassung: ca. 2 Monate
Abrechnung tageweise anteilig nach tatsächlicher Vorhaltezeit
02.0090
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung, Fußgängerschutztunnel
O
38.00
mMo
02.0100 Zusätzlicher Seitenschutz an Innenseite Zusätzlicher Seitenschutz bei einem Abstand zwischen Belag und Bauwerk von mehr als 0,30 m, "Absturz nach innen" gemäß
DIN EN 12811-1 und DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" in zweiter Gerüstlage bzw. nach Angabe der Bauleitung gebrauchsfertig einbauen, vorhalten und wieder ausbauen, einschl. An- und Abtransport.
Vorhaltung 1 Monat
02.0100
Zusätzlicher Seitenschutz an Innenseite
O
154.00
m
02.0110 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung, Seitenschutz Gebrauchsüberlassung des zusätzlichen Seitenschutzes nach Freigabe des Fassadengerüstes bis auf Freimeldung des AG.
Dauer der Gebrauchsüberlassung: ca. 2 Monate
Abrechnung tageweise anteilig nach tatsächlicher Vorhaltezeit
02.0110
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung, Seitenschutz
O
308.00
mMo
02.0120 Gerüstbekleidung mit Schutznetz Nordfassade Liefern, montieren und demontieren eines Schutznetzes gemäß
DIN EN 1263-1 und DIN EN 12811-1 an der Nordfassade zur Straße.
Das Schutznetz ist so auszubilden und zu befestigen, dass Passanten und Radfahrer zuverlässig gegen herabfallende Gegenstände gesichert sind.
Die genaue Lage und Ausführung erfolgt nach Abstimmung mit der Bauleitung.
Alle erforderlichen Befestigungs- und Verbindungsmittel sind im Einheitspreis enthalten.
Vorhaltung 1 Monat
Ausführungsort: Nordfassade Bestand
02.0120
Gerüstbekleidung mit Schutznetz Nordfassade
359.00
m²
02.0130 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung, Gerüstbekleidung mit Schutznetz Gebrauchsüberlassung der Gerüstbekleidung mit Schutznetz nach Freigabe des Fassadengerüstes bis auf Freimeldung des AG.
Dauer der Gebrauchsüberlassung: ca. 2 Monate
Abrechnung tageweise anteilig nach tatsächlicher Vorhaltezeit
02.0130
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung, Gerüstbekleidung mit Schutznetz
718.00
m²Mo
02.0140 Dachdeckerfanggerüst Ausbau des bestehenden Standgerüsts zum Fanggerüst gemäß
DIN 4420-1 (ergänzende nationale Vorschrift) sowie DIN EN 12810 und DIN EN 12811, einschließlich senkrechtem Seitenschutz. Die Breite der Fanglage beträgt 0,9?m. Die oberste Gerüstlage wird zur Fanglage ausgebaut. Der Abbau des Fanggerüsts ist in dieser Position enthalten.
Vorhaltung 1 Monat
02.0140
Dachdeckerfanggerüst
38.00
lfm
02.0150 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung, Dachdeckerfanggerüst Gebrauchsüberlassung des Dachdeckerfanggerüstes nach Freigabe des Fassadengerüstes bis auf Freimeldung des AG.
Dauer der Gebrauchsüberlassung: ca. 2 Monate
Abrechnung tageweise anteilig nach tatsächlicher Vorhaltezeit
02.0150
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung, Dachdeckerfanggerüst
76.00
mMo
02.0160 Gitterträger l= 3,00 m Gitterträger für Gerüstüberbrückung in Gerüst, Dimensionierung nach Erfordernis, aus Systemgitterträgern, Spannweite bis 3,00 m.
Einschl. Auf- und Abbau, sowie An- und Abtransport.
Vorhaltung 1 Monat
Ausführungsort: Eingangsbereich Laden - Nordfassade
02.0160
Gitterträger l= 3,00 m
1.00
St
02.0170 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung Gitterträger l= 3,00 m Gebrauchsüberlassung des Gitterträgers (l= 3,00m) nach Freigabe des Fassadengerüstes bis auf Freimeldung des AG.
Dauer der Gebrauchsüberlassung: ca. 2 Monate
Abrechnung tageweise anteilig nach tatsächlicher Vorhaltezeit
02.0170
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung Gitterträger l= 3,00 m
2.00
StMo
02.0180 Gitterträger l= 2,00 m wie in Pos. 2.160 beschrieben, jedoch:
Spannweite bis 2,00 m.
Ausführungsort: Eingang Anwaltskanzlei - Nordfassade
02.0180
Gitterträger l= 2,00 m
1.00
St
02.0190 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung Gitterträger l= 2,00 m Gebrauchsüberlassung des Gitterträgers (l= 2,00m) nach Freigabe des Fassadengerüstes bis auf Freimeldung des AG.
Dauer der Gebrauchsüberlassung: ca. 2 Monate
Abrechnung tageweise anteilig nach tatsächlicher Vorhaltezeit
02.0190
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung Gitterträger l= 2,00 m
2.00
StMo
02.0200 Treppenturm, einläufig, h= ca. 19,50 m (Nordfassade) Zum Aufstieg auf die verschiedenen Gerüstebenen sowie auf das Dach ist ein Treppenturm, bestehend aus einer einläufigen Treppenanlage, seitlich vor das Fassadengerüst zu montieren.
Der Treppenturm ist mit Treppenturm-Elementen auszuführen und umfasst alle erforderlichen Beläge, Geländer, Handläufe, seitliche Schutznetze und sonstige Sicherheitseinrichtungen zur sicheren Erschließung der Gerüstebenen und der Dachfläche.
Der Zugang erfolgt ebenerdig von der Straßen-/Gehwegseite und ist durch Absperrungen und Hinweisschilder gemäß den geltenden Arbeitsschutzvorschriften zu sichern.
Die Ausführung erfolgt gemäß DIN EN 12811-1, DIN EN 12810, TRBS 2121 Teil 1 sowie den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV).
Turmhöhe: ca. 19,50 m
Treppenlaufbreite: ca. 80–100 cm
Die Leistung umfasst das Liefern, Aufstellen/Montieren der Treppenturm-Elemente am Fassadengerüst sowie den späteren Abbau und Abtransport des Treppenturms nach Abschluss der Arbeiten.
Ausführungsort: Nordfassade
Vorhaltung 1 Monat
02.0200
Treppenturm, einläufig, h= ca. 19,50 m (Nordfassade)
1.00
St
02.0210 Treppenturm, Blecheinhausung des Zugangs Der Zugang zum Treppenturm ist – sofern ein Fußgängerschutztunnel ausgeführt wird – im Bereich des angrenzenden Schutztunnels mit einer stabilen Blecheinhausung auszuführen. Die Einhausung ist so zu gestalten, dass sie einen sicheren Witterungs- und Anprallschutz für Fußgänger gewährleistet und den Zugang zum Treppenturm vor unbefugtem Zutritt schützt.
Die Ausführung erfolgt gemäß den geltenden Arbeitsschutzvorschriften und den Vorgaben der BG BAU. Sämtliche erforderlichen Befestigungen, Abschlüsse und Anpassungen an den Schutztunnel sind im Leistungsumfang enthalten.
Die Maße der Einhausung sind entsprechend des Treppenturmes aus der Vorposition zu bestimmen.
02.0210
Treppenturm, Blecheinhausung des Zugangs
O
1.00
St
03 Stundensatz
03
Stundensatz
03.0010 gemittelter Stundensatz
03.0010
gemittelter Stundensatz
O
1.00
Std