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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Vorbemerkungen
Bauvorhaben:
Neubau Wohngebäude mit Tiefgarage & Teilsanierung Vordergebäude.
Es handelt sich um die Teilsanierung des bestehenden Vordergebäudes an
der Rheinstraße 20a, 64283 Darmstadt.
Das Bestandsgebäude wird gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes
(GEG) im Standard Effizienzhaus 55 ausgeführt. Im Vordergebäude sind
Büros, Fitnessräume, Praxen sowie Wohnungen vorgesehen.
Ausführungstermine: nach Abstimmung AN
Sämtliche für die Ausführungsarbeiten erforderlichen Maßnahmen wie
Baustelleneinrichtung, Hilfs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel
jeglicher Art sind mit in die einzelnen Positionen einzukalkulieren.
Alle Massen sind Circa-Massen. Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht
zu Änderungen an den EP-Preisen.
Entfallen Leistungen komplett, berechtigen diese nicht zu
Schadensersatzforderungen.
Die Arbeitszeiten/ Ausführungszeiten, als auch der Bauablauf sind vor
Beginn der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung detailliert
abzustimmen.
Erforderliche Sicherungsmaßnahmen aller Art und Güte sind, sofern nicht
gesondert beschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Arbeitsbereiche sind entsprechend zu schützen und nach Beendigung der
Arbeiten besenrein zu hinterlassen.
Anlage zu den Ausschreibungsunterlagen:
- Architektenpläne
- Baubeschreibung
- Fachgutachten und techn. Konzepte
Bautagebuch
Der AN ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung
täglich unaufgefordert vorzulegen. In dem Bautagebuch sind aufzuführen:
Wetter, Temperatur, Arbeitsbeginn und -ende, Anzahl der Arbeitskräfte,
ausgeführte Arbeiten, Geräteeinsatz, besondere Vorkommnisse,
Bauteilfertigstellungen, Bauunterbrechungen, Anlieferung von Baustoffen
und Bauteilen, etc.
Unterkünfte
Unterkünfte und Aufenthaltsräume werden vom AG nicht zur Verfügung
gestellt und sind im Gebäude grundsätzlich nicht gestattet. In der
Baustelleneinrichtung sind nur im begrenztem Umfang Flächen zur
Aufstellung von Material- und Aufenthaltscontainern des AN
vorhanden.
Verkehrsswege
Die Verkehrswege und Fluchtwege im Anlieferungs- und Baustellen-bereich,
sowie im Gebäude sind stets freizuhalten.
Andienung der Baustelle
Die Andienung von Materialien erfolgt ausschließlich über die Zufahrt
Adelungsstraße.
Baubeleuchtung
Der AN ist während der Ausführungsarbeiten für die Bereitstellung und
den Betrieb der erforderlichen Arbeitsplatzbeleuchtung im
gewerksrelevanten Bereich verantwortlich.
Ausführung der Arbeiten
Die Ausführung der Arbeiten erfolgen durch den AN unter Berücksichtigung
der allgemeinen "UVV Bauarbeiten".
Die Vorgaben der BG BAU sind zu beachten. Ein Abzug des leitenden
Baustellenpersonals darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen.
Besprechungen
Der AN ist zur Teilnahme an erforderlichen Aufmaß- und
Koordinierungsterminen, mit anderen am Bau vertretenen Firmen und Büros
verpflichtet. Des Weiteren hat der AN die Teilnahme eines
Fachbauleiters, leitenden Monteurs oder Projektleiters mit ausreichenden
Entscheidungsbefugnissen an den bei Bedarf stattfindenden
Baubesprechungen sicher zu stellen.
Ruhezeiten und Vermeidung von Lärm
Auf die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten sowie die Vermeidung
lärmintensiver Arbeiten und Arbeitstechniken ist besonders zu achten.
Unmittelbar anzuwenden sind die Vorgaben der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm), des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 32. Verordnung zum
BImSchG (EU-Richtlinie 2000/14/EG). Überschreitungen der zulässigen
Immissionsrichtwerte sind durch geeignete organisatorische, technische
und bauliche Maßnahmen gemäß der "Schalltechnischen Untersuchung -
Immissionsschutz | Baulärm von 3L Akustik (Anhang)" zu verhindern bzw.
zu minimieren.
Verschluss der Baustelle
Die Bauzäune sind ständig geschlossen zu halten. Der AN hat mit darauf
zu achten, dass Unbefugten der Zugang zur Baustelle zu jeder Zeit
verwehrt bleibt. Insbesondere bei Verlassen der Baustelle sind
Absperrung bzw. Tore zu kontrollieren und dauerhaft zu verschließen.
Schadhafte Teile der Absperrung sind umgehend der Bauleitung zu melden.
Sprachkenntnisse auf der Baustelle
Ein Mitarbeiter mit ausreichenden Deutschkenntnissen muss während der
Ausführung anwesend sein, um eine reibungslose Kommunikation
sicherzustellen.
Arbeitsschutz & SiGeKo
AG-seitig ist ein Sicherheitskoordinator für Arbeits- und
Gesundheitsschutz für die Baustelle bestellt. Der AN hat 2 Wochen vor
Leistungsaufnahme von sich aus Kontakt mit diesem aufzunehmen, um einen
Termin auf der Baustelle zu vereinbaren. Mit ihm ist die
Arbeitsvorbereitung des AN abzustimmen. Die Hinweise des
SiGe-Koordinators und die Aufgaben des Sicherheits- und
Gesundheits-Schutzplanes sind gem. der Baustellenverordnung zu
berücksichtigen. Grundsätzlich gelten für die Durchführung der Arbeiten
alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in der
jeweils gültigen Fassung. Auf die Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) wird besonders
hingewiesen.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird vom
bestellten SiGe-Koordinator erarbeitet. Die Arbeit des SiGe-Koordinators
entbindet den AN nicht, seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen
nachzukommen: z. B. Beachtung und Einhaltung von:
- Arbeitsschutzgesetz
- PSA-Benutzungsverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- sämtliche Unfallverhütungsvorschriften.
Der AN ist verpflichtet, sein Personal den jeweiligen Gefährdungen
entsprechend, mit den notwendigen Schutzausrüstungen auszustatten. Alle
am Bau Beschäftigten müssen diese Schutzausrüstung tragen. Für die
Durchsetzung ist der direkte Vorgesetze der Mitarbeiter zuständig.
Der SiGe-Plan und die Baustellenverordnung werden dem AN im Rahmen einer
Sicherheitsbelehrung weitergegeben.
Der SiGe-Koordinator führt regelmäßig Sicherheitsbegehungen mit den
weisungsbefugten des AN durch, damit festgestellte Sicherheitsmängel
umgehend abgestellt werden können.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Ausführungsgrundlage
Die Ausführung erfolgt nach den jeweils gültigen Fassungen folgender
Regelwerke:
- DIN 18338: Dachdeckerarbeiten
- DIN 18334: Zimmer- und Holzbauarbeiten (für Holztragwerk)
- DIN 18299: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
- DIN 1052: Holzbau - Bemessung und Konstruktion
- DIN 68800: Holzschutz
- GEG (Gebäudeenergiegesetz) und GEG-Nachweis
- Landesbauordnung (LBO), bauaufsichtliche Zulassung
(Verwendbarkeitsnachweis), Brandschutzkonzept sowie weitere einschlägige
EN-/DIN-Normen, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie
anerkannte Regeln der Technik.
Regelwerke und Materialqualität
Die Ausführung erfolgt nach den jeweils gültigen Fassungen der
Fachregeln des Dachdeckerhandwerks, der Fachregeln des Zimmererhandwerks
sowie den Technischen Regeln für die Ausführung von Dachkonstruktionen
(ZVDH-Regelwerk).
Die verwendeten Holzprodukte müssen frei von Schadstoffen sein.
Die Auswahl der Hölzer ist besonders sorgfältig vorzunehmen und zu
dokumentieren; es dürfen ausschließlich technisch getrocknete und
qualitativ hochwertige Hölzer verwendet werden.
Systemvorgaben und Ausführung
Die Ausführung sämtlicher Dachdecker- und Holzbauarbeiten erfolgt gemäß
den technischen Vorgaben und Zulassungen der verwendeten Materialien und
Systeme. Die Richtlinien und Montageanleitungen der Systemhersteller
sind vorrangig zu beachten.
Alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen sind entsprechend den geltenden
Vorschriften, dem Brandschutzkonzept, den bauaufsichtlichen Zulassungen
und den einschlägigen Normen umzusetzen.
Insbesondere sind Brandriegel/Sturzschutz an Fassadenöffnungen,
nichtbrennbare Dämmstoffe auf Brandwänden und eine harte Bedachung gemäß
DIN 4102 und Brandschutzkonzept sicherzustellen.
Die Verwendung von zugelassenen Holzschutzmitteln ist ebenfalls zu
beachten.
Werkstoffe
Verwendete Hölzer: Nach DIN 68365, DIN 4074, DIN 1052, mindestens
Güteklasse II, technisch getrocknet, frei von Schädlingen und
Pilzbefall.
Holzschutz: Gemäß DIN 68800, nur zugelassene und umweltverträgliche
Mittel.
Verbindungsmittel: Nach DIN 1052, korrosionsgeschützt, zugelassen für
den jeweiligen Einsatzbereich.
Dämmstoffe: Mineralfaser oder Holzfaser gemäß GEG-Nachweis.
Dachdeckungsmaterialien: Nach DIN 18338 und den Vorgaben des
Herstellers.
Korrosionsschutz und Beschichtung
Alle Verbindungsmittel und Metallteile sind gemäß DIN EN 1991-1-4 und
Systemvorgaben korrosionsgeschützt auszuführen.
Oberflächenbehandlungen und Beschichtungen gemäß DIN EN 1062-1 und
Systemvorgaben.
Alle verwendeten Materialien müssen frei von Blei, Cadmium und Chrom-VI
sein.
Bauteilschutz und Entsorgung
Alle im Arbeitsbereich befindlichen Türen, Fenster und besonders zu
schützende Bauteile sind mittels Kunststofffolie (mindestens 0,2 mm
dick) und UV-beständigem Klebeband abzudecken und während der Arbeiten
vorzuhalten. Türen und Fenster müssen auch im abgeklebten Zustand zu
öffnen sein. Beim Rückbau und bei allen weiteren Arbeiten sind
angrenzende Nachbargebäude, insbesondere Dachflächen und Anschlüsse,
fachgerecht zu schützen und vor Beschädigung zu bewahren. Eventuelle
Schäden an Nachbardächern oder deren Bauteilen sind vom Auftragnehmer
auf eigene Kosten fachgerecht zu beheben. Anfallender Abfall wird
Eigentum des ANs und ist gemäß den örtlichen Bestimmungen zu entsorgen.
Nach Beendigung der Arbeiten ist der Bauteilschutz fachgerecht zu
entfernen und zu entsorgen.
Allgemeine Hinweise
Unklarheiten sind spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen.
Alle Leistungen sind als komplette, funktionsfähige Einheiten
anzubieten. Die endgültige Ausführung und Dimensionierung erfolgt nach
Ausführungsplanung. Alle angegebenen Massen sind Circa-Massen und können
im Zuge der Ausführungsplanung angepasst werden.
Allgemeine Vorbemerkungen
1 Rückbau
1
Rückbau
Daten zum Bestandsgebäude:
Baujahr: 1966
Gebäudeart : Wohn- und Bürogebäude
Vollgeschoße: 7
Geschoßhöhe: 3m
Gebäudebreite: 15m
Gebäudelänge: 18m
Dachfirst: ca. 21m
Rückbau und fachgerechte Entsorgung von:
- alter Dachhaut (Dachziegel, Abdichtung (evtl. im
Wohnbereich))
- vorhandenen Dämmung (evtl. im Bereich des
Wohnbereichs)
- Dachausstiegsfenster
- Ausziehtreppe (Rohöffnungsmaß: 130x72 cm)
- sowie sonstiger auf dem Dach vorhandener Bestandteile
(u.a. Rundfunkantenne, siehe Bilder)
- die Schalung soll erhalten bleiben
Flächendarstellung:
Dachfläche (Rheinstraße) = 5lfm*18,50lfm = ca. 92,5 m²
Dachfläche (Innenhof) = 7,55lfm*18,50lfm = 139,68 m²
Summe Dachfläche = 232,18 m²
Dachbodenfläche = 136,08 m²
Sparrenabstand: ca. 57-60 cm, Sparrenmaß: ca.
130 x 75 mm (BxH).
Die tragende Dachkonstruktion (Sparren, First, Traufe)
bleibt vollständig erhalten und wird nicht
zurückgebaut.
Die vorhandene Blitzschutzanlage ist während der
Rückbauarbeiten zu sichern und vor Beschädigung zu
schützen. Erforderliche Demontagen sind in Abstimmung
mit einem Blitzschutz-Fachunternehmen durchzuführen.
Nach Abschluss der Dacharbeiten ist die
Blitzschutzanlage fachgerecht wieder zu montieren, dies
erfolgt durch den NU Blitzschutz. Der NU-Blitzschutz
ist bereits durch die EI-H beauftragt.
Der Schutz angrenzender Nachbardächer ist gemäß ZTV
sicherzustellen.
Fotos aus Bestandssituation beachten:
Foto 1:
Foto 2:
Foto 3:
Foto 4:
Foto 5:
Foto 6:
Foto 7:
Foto 8:
Innenhof:
Rheinstraße:
Daten zum Bestandsgebäude:
1. 10 Rückbau und Entsorgung alter Dachhaut Rückbau und Entsorgung der alten Dachziegel,
Dachlattung und der zugehörigen Abdichtungslage. Inkl.
des Rückbaus der Anschlüsse an die Nachbargebäude und
an den Schornsteinen und den weiteren Dacheinbauten,
swoie Schneefangsystem. Die Schalung bleibt erhalten.
1. 10
Rückbau und Entsorgung alter Dachhaut
232.18
m²
1. 20 Rückbau und Entsorgung Dachausstiegsfenster Rückbau und Entsorgung der Dachausstiegsfenster. Die
Ausstiegsfenster befinden sich auf der Dachseite des
Innenhofs.
1. 20
Rückbau und Entsorgung Dachausstiegsfenster
2.00
Stck
1. 30 Rückbau und Entsorgung der Antenne Rückbau und Entsorgung der Antenne. Diese befindet sich
auf der Dachfläche in Richtung Rheinstraße.
1. 30
Rückbau und Entsorgung der Antenne
1.00
Stck
1. 40 Sicherung von Blitzschutz und Dachentlüftungen Sicherung der Blitzschutzanlage zur späteren Nutzung
bei Herstellung des neuen Dachs.
Sicherung der Dachentlüftungsstränge für die spätere
Intergration in die neue Dachfläche (2 Stück Dachseite
Innenhof).
1. 40
Sicherung von Blitzschutz und Dachentlüftungen
1.00
PSCH
1. 50 Rückbau und Entsorgung der Ausziehtreppe Rückbau und Entsorgung einer Ausziehtreppe im
Dachboden.
1. 50
Rückbau und Entsorgung der Ausziehtreppe
1.00
PSCH
2 Dach neu
2
Dach neu
2. 10 Sparrenverlängerung Lieferung und fachgerechte Montage der Verlängerung der
Sparren um ca. 40cm - 52 cm gemäß Anforderungen der
neuen Fassadendämmung, um einen fachgerechten
Dachüberstand und Anschluss zu gewährleisten.
Die Verlängerung ist so auszuführen, dass nach
Ausführung des neuen WDVS (Dicke ca. 18cm) ein
Dachüberstand von ca. 30cm ab Außenkante WDVS je
Fassadenseite erreicht wird.
Verlängerung des Sparen um ca. zwische 40cm und 52cm
Maße Bestand: Sparrenabstand ca. 57-60 cm,
Sparrenmaß ca. 130 x 75 mm (BxH).
Dachneigung Nordseite: ca. 29°; Südseite: ca. 18°
Traufbohlenlänge: ca. 37 lfm
Anzahl = 56 Stück
2. 10
Sparrenverlängerung
56.00
Stck
2. 15 Montage Traufbohle Lieferung und fachgerechte Montage einer Traufbohle
(Profil ca. 50 x 200 mm bzw. nach Erfordernis AN
Dachdecker) zur Aufnahme der Sparrenverlängerung und
zur sicheren Befestigung der Dachkonstruktion im
Traufbereich. iInkl. Rinnenhalterung.
Traufbohlenlänge: ca. 37 lfm
2. 15
Montage Traufbohle
37.00
lfm
2. 17 Aufdopplung Sparren (Wohnbereich) Lieferung und fachgerechte Montage der Aufdopplung der
Sparren auf den Dachschrägen zur Erhöhung der
Aufbauhöhe für die Aufnahme zusätzlicher
Holzfaserdämmplatten (WLG 045) gemäß GEG-Nachweis.
Die Aufdopplung erfolgt im Bereiche Dachgeschoß (nicht
Bereich Dachboden). Aufdopplung ca. 10cm.
Länge Sparren Seite Rheinstraße: ca. 1,10m
Länge Sparren Seite Innenhof: ca. 1,45m
Rheinstraße ca. 28 Stück * 1,10 lfm = 30,80lfm
Innenhof ca. 28 Stück * 1,45 lfm = 40,60lfm
2. 17
Aufdopplung Sparren (Wohnbereich)
O
71.40
lfm
2. 20 Zwischensparrendämmung Dachschrägen (Wohnbereiche) Lieferung und fachgerechte Montage einer vollflächigen
und lückenlosen Zwischensparrendämmung als
Holzfaserdämmplatten Stärke 100mm (WLG 035).
Dachfläche über Rohdecken/Dachschrägen: ca. 28 m²
(Nordseite), ca. 45 m² (Südseite).
Welche Ausführung möglich ist, zeigt sich erst wenn das
Dach abgedeckt ist. Nach Kenntnis über den Zustand
lässt in Abstimmung mit dem Bauphysiker die notwendigen
Maßnahmen abstimmen.
2. 20
Zwischensparrendämmung Dachschrägen (Wohnbereiche)
73.00
m²
2. 25 Aufsparrendämmung (Wohnbereich) Lieferung und fachgerechte Montage einer vollflächigen
100 mm starken Aufsparrendämmung als
Holzfaserdämmplatten WLG 045.
Dachfläche über Rohdecken/Dachschrägen: ca. 28 m²
(Nordseite), ca. 45 m² (Südseite).
Welche Ausführung möglich ist, zeigt sich erst wenn das
Dach abgedeckt ist. Nach Kenntnis über den Zustand
lässt in Abstimmung mit dem Bauphysiker die notwendigen
Maßnahmen abstimmen.
2. 25
Aufsparrendämmung (Wohnbereich)
73.00
m²
2. 27 Dämmung Dachboden (kalt) Lieferung und loses Auflegen der Dämmung auf der
Bodenfläche des Dachbodens (Decke über DG) gemäß
GEG-Nachweis. Die Ausführung erfolgt auf die bereits
verlegte EPS-Dämmung.
EPS Wärmedämmplatte nach DIN EN 13163
aus expandierten Polystyrol. FCKW-, HFCKW- und
HFKW-frei,
als Innendämmung auf Decken- oder Bodenplatten nach
DIN V 4108-10, für 2-schichtigen Aufbau.
Baustoffklasse B1 nach DIN 4102.
Ohne Trittschallverbesserung
Abmessung: 500 x 1000 mm
Plattenstärke: 100 mm
WLG: 035
2. 27
Dämmung Dachboden (kalt)
136.08
m²
2. 30 Lattung und Unterspannbahn Lieferung und fachgerechte Montage der Lattung als
Unterkonstruktion für die neue Dacheindeckung.
Lieferung und fachgerechte Verlegung einer
diffusionsoffenen Unterspannbahn
Dachfläche für Lattung und Unterspannbahn:
Dachfläche alt: 232,18 m²
Dachfläche Verlängerung Sparren: 48,47 m²
Neue Dachfläche 280,65 m²
2. 30
Lattung und Unterspannbahn
280.65
m²
2. 40 Dacheindeckung und Windsogsicherung Lieferung und fachgerechte Verlegung einer neuen
Dacheindeckung mit Betondachziegeln, Fabrikat Braas,
Modell Frankfurter Pfanne, Farbe braun bzw. nach Wahl
des AG, einschließlich aller erforderlichen
Zubehörteile.
Die Betondachziegel sind gemäß ZVDH gegen Windsog mit
zugelassenen Befestigungsmitteln zu sichern.
2. 40
Dacheindeckung und Windsogsicherung
280.65
m²
2. 50 Trockenfirstsystem Lieferung und fachgerechte Montage eines
Trockenfirstsystems, passend zum Fabrikat Braas, Modell
Frankfurter Pfanne, einschließlich aller erforderlichen
Systemteile und Zubehör gemäß Herstellerangaben.
Firstlänge: ca. 18 lfm
2. 50
Trockenfirstsystem
18.00
lfm
2. 60 Anschlüsse Nachbargebäude Fachgerechter, dauerhaft dichter und optisch sauberer
seitlicher Anschluss an die Dächer der Nachbargebäude
(siehe Bestandsfoto).
aktueller Zustand:
2. 60
Anschlüsse Nachbargebäude
19.00
lfm
2. 62 Schneeschutzprofile Lieferung und fachgerechte Montage von
Schneeschutzprofilen gemäß Bestandssituation und den
Vorgaben der DIN 18338 sowie den Fachregeln des
Dachdeckerhandwerks.
Länge der Schneeschutzprofile: Nordseitig ca. 18 lfm,
Südseite ca. 18 lfm
2. 62
Schneeschutzprofile
37.00
lfm
2. 64 Dachentwässerung Lieferung und Montage alle erforderlichen Dachrinnen,
Fallrohre, Kehlbleche und Einlaufbleche gem. des
Rückbaus neu herstellen und fachgerecht anschließen.
2. 64
Dachentwässerung
1.00
PSCH
2. 67 Montage Trittoste Schornsteine Trittroste liefern und montierern. Diese sind gemäß den
Vorgaben des Schornsteinfegerhandwerks, den Fachregeln
des Dachdeckerhandwerks und den Herstellerangaben zu
montieren.
Die genaue Lage und Ausführung ist mit der Bauleitung
und dem Schornsteinfeger abzustimmen.
2. 67
Montage Trittoste Schornsteine
2.00
Stck
2. 80 Montage der PV Halterung Montage der vom NU Elektro übergebenen Halterung für
die Unterkonstruktion einer PV-Anlage auf dem Dach,
passend zum Fabrikat Braas, Modell Frankfurter Pfanne
und zur Dachkonstruktion. Ausklinken dach
Dacheindeckung an den Stellen der Halterungen.
Die PV-UK ist gemäß den Vorgaben des Systemherstellers
und den einschlägigen Normen zu montieren, sodass die
Dachabdichtung und die Dacheindeckung dauerhaft
funktionsfähig und dicht bleiben.
2. 80
Montage der PV Halterung
200.00
Stck
2. 90 Dachausstiegsfenster Lieferung und fachgerechter Einbau von einem neuen
Dachausstiegsfenster mit einem Maß von ca. 45 x 73 cm
gemäß Planung in die vorhandene Dachkonstruktion des
Vordergebäudes.
Das Dachausstiegsfenster ist nach den Vorgaben des
Herstellers und den einschlägigen Normen (DIN 18338,
DIN 18299) zu montieren.
Der Fensterrahmen ist exakt in die Dachkonstruktion
einzupassen und fachgerecht abzudichten.
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Funktion und
Dichtheit des Dachausstiegsfensters zu prüfen und zu
dokumentieren.
- Öffnungsrichtung seitlich
- Wärmedämmwert Uw ca. 1,4 W/m²K
- Verglasung ESG
- Rahmenmaterial Kunststoff
- Farbe anthrazit bzw. RAL nach Wahl des AG
- Inkl. Eindeckrahmen
Maße Bestand: Sparrenabstand ca. 57-60 cm,
Sparrenmaß ca. 130 x 75 mm (BxH).
Gewähltes Fabrikat: Roto Dachausstiegsfenster WDL R20 H
für Kaltdach inkl. Eindeckrahmen od. glw.
Angebotenes Fabrikat: __________________
2. 90
Dachausstiegsfenster
1.00
Stck
2. 100 Ausziehtreppe Dachboden Lieferung und fachgerechter Einbau einer neuen
Ausziehtreppe in gedämmter Ausführung mit einem Maß von
ca. 65 x 125 cm (Rohbauöffnungsmaß ca. 72 x 130 cm,
Deckenstärke ca. 40 cm) gemäß den anerkannten Regeln
der Technik und den Vorgaben des Herstellers, als
Standdardausführung.
- Wärmedämmwert (U-Wert) der Klappe mindestens 1,1
W/m²K
- Luftdichtheit nach DIN EN 12207, Klasse 4
- Klappenkasten und Zarge aus verz. Stahl, mit
umlaufender Dichtung
- Stufen rutschhemmend, Tragfähigkeit mindestens 150 kg
- Farbe (Klappenunterseite) RAL nach Wahl des AG
Die Ausziehtreppe muss den Anforderungen an
Wärmedämmung und Luftdichtheit gemäß
Gebäudeenergiegesetz (GEG) entsprechen.
Die Einbaulage und Ausführung sind nach Eingang der
neuen Planunterlagen und in Abstimmung mit der
Bauleitung festzulegen.
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Funktion und
Dichtheit der Ausziehtreppe zu prüfen und zu
dokumentieren.
2. 100
Ausziehtreppe Dachboden
1.00
Stck
2. 110 Ausziehtreppe Dachboden - rauchdicht wie in Vorposition beschrieben, jedoch:
- Ausführung als rauchdichte Ausziehtreppe gemäß DIN EN
1634-3 (ehemals DIN 18095).
2. 110
Ausziehtreppe Dachboden - rauchdicht
O
1.00
Stck
3 Stundensatz
3
Stundensatz
3. 10 gemittelter Stundensatz
3. 10
gemittelter Stundensatz
O
1.00
Std