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Description
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Allgemeine Vorbermerkung Allgemeine Vorbemerkungen
Es handelt sich um folgendes Bauvorhaben:
Neubau Wohngebäude mit Tiefgarage & Teilsanierung Vordergebäude
Baustellenadresse: Rheinstraße 20 a, 65283 Darmstadt
Ausführungstermin: siehe Vertragsunterlagen
Geplant ist die Errichtung eines 8-geschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage sowie Abbruch und Teilsanierung eines bestehenden Vordergebäudes.
Der Neubau wird nach den Vorgaben des GEG im Standard, Effizienzhaus 40, mit QNG Zertifizierung errichtet. Die Zertifizierung erfolgt durch:
BiRN - Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH, Lichtenhaidestraße 11a, 96052 Bamberg
Das Bestandsgebäude wird durch die Sanierung nach den Vorgaben des GEG im Standard, Effizienzhaus 55, ausgeführt.
Weiter sind sämtliche für die Ausführungsarbeiten erforderlichen Maßnahmen wie Baustelleneinrichtung, Hilfs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel jeglicher Art mit in die einzelnen Positionen einzukalkulieren.
Alle Massen sind Circa-Massen. Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht zu Änderungen an den EP-Preisen. Entfallen Leistungen komplett, berechtigen diese nicht zur Schadensersatzforderungen.
Die Arbeitszeiten/ Ausführungszeiten, als auch der Bauablauf sind vor Beginn der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung detailliert abzustimmen.
Erforderliche Sicherungsmaßnahmen aller Art und Güte sind, sofern nicht gesondert beschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Arbeitsbereiche sind entsprechend zu schützen und nach Beendigung der Arbeiten besenrein zu hinterlassen.
Anlage zu den Ausschreibungsunterlagen:
- Architektenpläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Fundamentpläne, Details, etc.)
- Baubeschreibung
- Brandschutzkonzept, Schallschutzgutachten, Schalltechnische Untersuchung - Immissionsschutz | Baulärm, etc.
Bautagebuch
Der AN ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung täglich unaufgefordert vorzulegen. In dem Bautagebuch sind aufzuführen:
Wetter, Temperatur, Arbeitsbeginn und -ende, Anzahl der Arbeitskräfte, ausgeführte Arbeiten, Geräteeinsatz, besondere Vorkommnisse, Bauteilfertigstellungen, Bauunterbrechungen, Anlieferung von Baustoffen und Bauteilen, etc.
Des Weiteren sind Angaben über das Antreffen von Schichtenwasser und deren Intensität mitaufzunehmen.
Unterkünfte
Unterkünfte und Aufenthaltsräume werden vom AG nicht bereitgestellt und sind innerhalb des Gebäudes grundsätzlich untersagt. Im Rahmen der Baustelleneinrichtung stehen dem AN lediglich begrenzt Flächen für die Aufstellung von Material- und Aufenthaltscontainern zur Verfügung.
Verkehrsswege
Die Verkehrswege und Fluchtwege im Anlieferungs- und Baustellen-bereich, sowie im Gebäude sind stets freizuhalten.
Andienung der Baustelle
Die Andienung von Materialien erfolgt ausschließlich über die Zufahrt Adelungsstraße.
Beleuchtung Arbeitsplatz
Der AN ist für die Beleuchtung des Arbeitsplatzes während der Ausführung seiner Arbeiten zuständig.
Ausführung der Arbeiten
Die Ausführung der Arbeiten erfolgen durch den AN unter Berücksichtigung der allgemeinen „UVV Bauarbeiten“. Die Vorgaben der BG Bau sind zu beachten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistung immer mind. ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Ein Abzug des leitenden Baustellenpersonals darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen.
Besprechungen
Der AN ist zur Teilnahme an erforderlichen Aufmaß- und Koordinierungsterminen, mit anderen am Bau vertretenen Firmen und Büros verpflichtet. Des Weiteren hat der AN die Teilnahme eines Fachbauleiters, leitenden Monteurs oder Projektleiters mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen an den bei Bedarf stattfindenden Baubesprechungen sicher zu stellen.
Ruhezeiten und Vermeidung von Lärm
Auf Einhaltung der üblichen Ruhezeiten und Vermeidung lärmintensiver Arbeiten und Arbeitstechniken ist besonders zu achten.
Unmittelbar anzuwenden ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm). Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte nach AVV-BauIärm sind durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.
Verschluss der Baustelle
Die Bauzäune sind ständig geschlossen zu halten. Der AN hat mit darauf zu achten, dass Unbefugten der Zugang zur Baustelle zu jeder Zeit verwehrt bleibt. Insbesondere bei Verlassen der Baustelle sind Absperrung bzw. Tore zu kontrollieren und dauerhaft zu verschließen. Schadhafte Teile der Absperrung sind umgehend der Bauleitung zu melden.
Arbeitsschutz & SiGeKo
AG-seitig wird ein Sicherheitskoordinator für Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Baustelle bestellt. Der AN hat 2 Wochen vor Leistungsaufnahme von sich aus Kontakt mit diesem aufzunehmen, um einen Termin auf der Baustelle zu vereinbaren. Mit ihm ist die Arbeitsvorbereitung des AN abzustimmen. Die Hinweise des SiGe-Koordinators und die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheits-Schutzplanes sind gem. der Baustellenverordnung zu berücksichtigen. Grundsätzlich gelten für die Durchführung der Arbeiten alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Auf die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) wird besonders hingewiesen.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird vom bestellten SiGe-Koordinator erarbeitet. Die Arbeit des SiGe-Koordinators entbindet den AN nicht, seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen: z. B. Beachtung und Einhaltung von:
- Arbeitsschutzgesetz
- PSA-Benutzungsverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- sämtliche Unfallverhütungsvorschriften.
Der AN ist verpflichtet sein Personal, entsprechend der jeweiligen Gefährdungen mit der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) auszustatten. Alle am Bau beschäftigten Personen sind verpflichtet, die bereitgestellte Schutzausrüstung ordnungsgemäß zu tragen. Für die Einhaltung dieser Verpflichtung ist der direkte Vorgesetzte der jeweiligen Mitarbeiter verantwortlich und hat deren Umsetzung sicherzustellen.
Der SiGe-Plan und die Baustellenverordnung werden dem AN im Rahmen einer Sicherheitsbelehrung weitergegeben. Der SiGe-Koordinator führt regelmäßig Sicherheitsbegehungen mit den Weisungsbefugten des AN durch, damit festgestellte Sicherheitsmängel umgehend abgestellt werden können.
Des Weiteren haftet der AN für alle Schäden aus der Errichtung und/oder dem Betrieb der Baustelle, die eventuell Dritten zugefügt
werden oder die durch Nichtbeachtung behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften oder sonstigen Angaben dieses Auftrages entstehen, und
ist verpflichtet, den AG von allen eventuellen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.
Allgemeine Vorbermerkung
Zusätzliche technische Vertragsbedingung ZUSÄTZLICHE TECHN. VERTRAGSBEDINGUNGEN
Leistungsgrundlagen für die Ausführung der Bodenbelagsarbeiten sind insbesondere:
• VOB/C, insbesondere DIN 18299, DIN 18353 und DIN 18356
• Merkblätter des Bundesverbandes Estrich und Belag e.V. (BEB)
• alle relevanten Sonderbauvorschriften
• Brandschutzkonzept
• Schallschutzkonzept
• Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
• Sowie die einschlägigen technischen Vorschriften für Bauleistungen bzw. ersetzende und ergänzende DIN-Vorschriften, Zulassungs-
bestimmungen und gesetzliche Verordnungen in der jeweils neusten Fassung, die für diese Leistungen zutreffend sind.
Zusätzlich sind folgende Hersteller-Nachweise zu erfüllen:
- Güteüberwachung für verwendete Materialien
- Qualitätsmanagement des Herstellers nach DIN EN ISO 9001
- Umweltmanagement des Herstellers nach EN ISO 14001
- Energiemanagement des Herstellers nach DIN EN ISO 50001
- Ökobilanz (EPD) für verwendete Materialien
Angaben zur Baustelle und Ausführung:
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen
Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den
DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber
festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle
gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau
beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Die nachfolgende Auflistung der Leistungsbestandteile und die Leistungsbeschreibung stellen lediglich die Mindestanforderungen dar, sind nicht abschließend und erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit.
Die Leistung ist in ihrer Art und in ihrem Umfang komplett und funktionsfähig zu erstellen.
Allgemein:
Vor Ausführung ist das zu verwenden Material beim AG zu bemustern.
Die Rutschfestigkeit der Bodenbeläge ist entsprechend BGR 181 - auch unter Berücksichtigung benachbarter Bereiche - zu
gewährleisten.
Untergrund:
Der Verlegeuntergrund ist vor Ausführung entsprechend der vorhandenen Verschmutzungen zu reinigen, z. B. durch
Staubsaugen. Bei Bedarf (z. B. zum Erreichen der notwendigen Oberflächenzugfestigkeit) sind geeignete Haftbrücken zu
verwenden.
Vorbereitung:
Zur Erreichung einer ebenen Oberfläche ist der Unterboden mit einer Ausgleichsmasse auf Zementbasis vollflächig zu spachteln und anschließend zu schleifen und rückstandslos sorgfältig abzusaugen.
Verlegung:
Die Verlegerichtung ist mit dem AG abzustimmen.
Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von Teilflächen, Anarbeiten an Öffnungen unterschiedlicher Abmessungen
und Formen sowie an aufgehende Bauteile wie z. B. Wände, Nischen, Vor- und Rücksprünge, Stützen, Trennwände, Türelemente, Leitungen und haustechnische Installationen jeglicher Art sind einzukalkulieren.
Fugen / Stöße:
Die Planung und fachgerechte Ausführung von Rand-, Anschluss-, Bewegungs-, Schalltrenn- und Scheinfugen gehört zum
Leistungsumfang des AN.
Sockelleisten:
Sockelleisten aus MDF-Querschnitt ca. 60/15 mm, verdeckt befestigt schießen / kleben einschl. dauerelastische Versiegelung zum Bodenbelag, Farbe Weiß oder in Sockelleistenfarbe bzw. nach Wahl des AG.
Schutzmaßnahmen:
Angrenzende Bauteile, z. B. Bereiche mit fertigen Oberflächen, sind vor Ausführung ausreichend zu schützen. Bis zur Fertigstellung des Gebäudes bzw. bis zur Abnahme der Gesamtleistung müssen alle Oberflächen wirkungsvoll und unverrutschbar gegen mechanische und chemische Beschädigungen geschützt werden.
Die laufende Vorhaltung der Abdeckungen ist Teil der Leistung.
Die Wahl der Schutzmaßnahmen obliegt dem AN und wird bauseits nach Abschluss bzw. nach Erfordernis entfernt.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zusätzliche technische Vertragsbedingung
Lärmminderungsmaßnahmen Zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und zum Schutz der Umwelt sowie der Anwohner ist die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen auf Baustellen unerlässlich.
Dabei sind folgende Maßnahmen und Vorschriften zu beachten:
1. Rechtliche Grundlagen
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG):
Vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind nach Stand der Technik zu verhindern (§ 22), unvermeidbare auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Anlagen müssen technische Anforderungen erfüllen und Emissionsgrenzwerte einhalten (§ 23).
32. Verordnung zum BImSchG (EU-Richtlinie 2000/14/EG):
Maschinen müssen Geräuschemissionsgrenzwerte einhalten (Art. 12), Betriebszeiten können beschränkt werden (Art. 17), und bauliche Maßnahmen wie Kapselung oder Abschirmung können die Schallausbreitung mindern.
2. Organisatorische Maßnahmen
- Reduktion der Betriebszeiten von Maschinen (z.B. Tischkreissäge: 2,5 h/Tag ausreichend).
- Unterscheidung zwischen Arbeitszeit und tatsächlicher Maschinenbetriebszeit.
3. Technische Maßnahmen
- Einsatz von Baumaschinen, die dem Stand der Technik entsprechen (Schallleistungspegel ≤ zulässiger Grenzwert).
4. Aktive Maßnahmen
- Einsatz von Schallschirmen (z. B. Bretterwände, Erdwälle) zur Abschirmung von Emittenten mit hohen Schalldruckpegeln.
Diese sollten schallabsorbierend und dicht sein, um Reflektionen zu vermeiden.
Durch die Kombination dieser Maßnahmen wird eine effektive Lärmminderung gewährleistet.
Für detaillierte Informationen und spezifische Maßnahmen wird auf das vollständige Dokument "Schalltechnische Untersuchung - Immissionsschutz | Baulärm von 3L Akustik" im Anhang verwiesen.
Lärmminderungsmaßnahmen
QNG Zertifizierung QNG Zertifizierung
1. Allgemeines
1.1. Das Bauvorhaben soll nach den Kriterien des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert werden.
1.2. Es ist eine Zertifizierung nach QNG-PLUS zu erfüllen.
1.3. Der AN hat die Anforderungen des QNG einzuhalten und nachzuweisen.
2. Anforderungen an Materialien
2.1. Holz:
Mindestens 50% (QNG-PLUS) der verbauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe sind aus nachhaltiger Forstwirtschaft nachzuweisen laut QNG-Richtlinien.
2.2. Baustoffe:
Alle Baustoffe sind unter Nachhaltigkeitsaspekten auszuwählen, wobei eine hohe Recyclingfähigkeit und Langlebigkeit anzustreben ist.
2.3. Emissionsarme Materialien:
Verwendung von emissionsarmen Baustoffen, um die Innenraumluftqualität zu gewährleisten.
2.4. Lokale Produkte:
Bevorzugung von Baustoffen aus regionaler Herstellung, um Transportwege zu minimieren.
3. Anforderungen an die Bauweise
3.1. Energieeffizienz:
Das Gebäude ist so zu errichten, dass es den Anforderungen an eine energieeffiziente Bauweise entspricht (KfW-Effizienzhaus 40).
3.2. Wärmebrücken:
Minimierung von Wärmebrücken, um Energieverluste zu vermeiden.
3.3. Luftdichtigkeit:
Herstellung einer luftdichten Gebäudehülle zur Reduzierung von Zugluft und Energieverlusten.
3.4. Bauteilaufbauten:
Konstruktionen sind so zu wählen, dass sie eine hohe
Lebensdauer und eine einfache Recyclingfähigkeit aufweisen.
4. Nachweis der Nachhaltigkeitskriterien
4.1. Der AN hat alle erforderlichen Nachweise (z.B. Herkunfts-nachweise für Holz, Materialdeklarationen, Prüfzeugnisse) zu erbringen.
4.2. Die Nachweise sind dem AG rechtzeitig vorzulegen.
4.3. Der AN hat die Einhaltung der QNG-Anforderungen während der Bauausführung zu dokumentieren.
5. Zusätzliche Anforderungen
5.1. Abfallmanagement: Es ist ein Abfallmanagementkonzept zu erstellen, um die getrennte Sammlung und Entsorgung von Baustellenabfällen zu gewährleisten.
5.2. Baustelleneinrichtung: Die Baustelleneinrichtung ist so zu gestalten, dass Lärm- und Staubemissionen minimiert werden.
5.3. Bauwasser: Die Verschmutzung des Bauwassers ist durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden.
6. Zertifizierung
6.1. Der AN hat mit der Zertifizierungsstelle zusammenzuarbeiten und alle erforderlichen Informationen und Unterlagen, insbesondere solche im Zusammenhang mit der QNG-Zertifizierung, vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
QNG Zertifizierung
01 Bodenbelagsarbeiten
01
Bodenbelagsarbeiten
01.__.0010 Untergrundreinigung und Grundierung Verunreinigungen durch Staub und Schmutz durch geeignete Maßnahmen(schleifen und saugen) entfernen;
Fläche für neuen Bodenbelag vorbereiten und bearbeiten,
einschl. Voranstrich und Grundierung (Spachtelmasse und Kleber kompatibel) gem. Herstellerangaben.
01.__.0010
Untergrundreinigung und Grundierung
1,560.35
m²
01.__.0020 Spachtelung Vollflächiges Spachteln des Untergrundes mit einer selbstverlaufenden und stuhlrollengeeigneten Spachtelmasse, in Rakeltechnik in einer Schichtdicke von mind. 2 mm nach Herstellerangabe.
gew. Fabrikat: eurocol 977 Europlan pro
vorhandene Estrichart: Heizestrich
Gem. Vorschriften des Belagherstellers einschl. evtl. erforderlicher Höhenausgleich, schleifen und absaugen, grundieren und spachteln.
Vor dem Spachteln ist darauf zu achten, dass keine Schallbrücken zu den Wänden entstehen können.
Die Spachtelung muss ausreichend für den Belag ausgeführt werden, siehe Position 1.30
01.__.0020
Spachtelung
1,560.35
m²
01.__.0030 PVC Bodenbelag Bodenbelag aus PVC herstellen, ohne Träger DIN EN ISO 10582, antistatisch, Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 Bfl-s1, beständig gegen Chemikalien, R10 gemäß BGR 181, geeignet für Fußbodenheizung, Dicke 2,2 mm, Nutzschicht 0,55mm auf vollflächig gespachtelten Untergrund kleben und herstellen.
Belag, Hersteller/Typ
Forbo Allura 0,55 "bleached rustic pine" oder gleichwertig
..........................................
Klebstoff Hersteller/Typ
'Forbo Eurocol 644 Dispersionsklebstoff', oder gleichwertig,
...........................................
Ausführungsort: Neubau Wohn -und Schlafräume, Bestand KG und EG
01.__.0030
PVC Bodenbelag
1,560.35
m²
01.__.0040 Silikonfugen Dauerelastische Versiegelung der Fugen im Bereich der bodentiefen Fenster, Belagsübergänge und Treppenabschlüsse, passend zum Bodenbelag, Farbe nach Wahl des AG. Es ist ein Schimmelresistenter Silikon zu wählen.
..............................................
gewähltes Fabrikat.
01.__.0040
Silikonfugen
335.42
m
01.__.0050 Sockelleiste Sockelleisten aus MDF, Querschnitt ca. 60/15 mm, verdeckt befestigt durch schießen / kleben.
Farbe Weiß bzw. nach Wahl des AG.
Fabrikat: Dölken Cubu flex. oder gleichwertig:
...............................
gewähltes Fabrikat
Vor Verlegung der Sockelleisten ist der Wand-/ Randstreifen und Überstände aus Abdichtungs- und/ oder Dämmmaterial zu entfernen.
Hinweis zur Ausführung:
Es ist kein Silikon oder Acryl an den Übergängen zu den Sockelleisten gewünscht.
Ausführungsort: Neubau Wohn -und Schlafräume, Bestand KG und EG
01.__.0050
Sockelleiste
1,310.81
m
01.__.0060 Schutzbelag Schutzbelag für fertige Flächen in beiden Gebäuden liefern und in Bahnen fachgerecht aufbringen.
Material: Rollenwellpappe, 2 x 80 g/m² Schrenz grobwellig, einseitig gedeckt, recyclefähig, FSC oder gleichwertige Wellpappe, die als Bodenschutz geeignet ist.
Gewähltes Fabrikat: Bähr Verpackungsmittel Wellpappe 2 x 80 g/m² FSC od. glw.
Entsorgung inklusive.
01.__.0060
Schutzbelag
1,560.35
m²
01.__.0070 Absperrung Estrich durch Pu Vorstrich Polyurethanvorstrich zum Grundieren von saugfähigen und nicht saugenden Untergründen zum Absperren kapillar aufsteigender Feuchtigkeit und erhöhter Restfeuchtigkeit bis 3 CM% auf beheizten Estrich herstellen und liefern.
Fabrikat: Wakol PU 280 oder gleichwertig:
.............................
gewähltes Fabrikat
01.__.0070
Absperrung Estrich durch Pu Vorstrich
1,560.35
m²
01.__.0080 CM Feuchtigkeitsmessung CM Feuchtigkeitsmessung zur Ermittlung der Restfeuchte im vorhandenen Estrich.
Ausführungsort:
Je Etage 2 Stk. Je Etage im Bestand 1.
01.__.0080
CM Feuchtigkeitsmessung
20.00
Stk
01.__.0090 Reserve Material liefern Reservematerial liefern. Material siehe Position 1.30.
01.__.0090
Reserve Material liefern
10.00
m²
01.__.0100 Scheinfugen/Risse schließen Scheinfugen und Risse im Estrich fachgerecht kraftschlüssig verschließen durch 2k Reaktionharz-Fugenmasse inkl. Klammern und absanden.
01.__.0100
Scheinfugen/Risse schließen
110.00
m
02 Stundensatz
02
Stundensatz
02.__.0010 gemittelter Stundenlohn
02.__.0010
gemittelter Stundenlohn
O
1.00
h