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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
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ABGABETERMIN:
BETREFF: B-Plan Nr. 21 "Wohnbebauung am Runstedter Weg"
in Braunsbedra OT Großkayna
AUFTRAGGEBER: ImmplanoPro GmbH
Gohliser Straße 11
04105 Leipzig
PLANUNG: MIB - Magdeburger Ingenieurbüro
Maybachstraße 1
39104 Magdeburg
Tel. 0391 / 733 13 34
Die Zuschlagsfrist endet am . Bis zum Ablauf
der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden.
Der Zuschlag wird durch
den Auftraggeber erteilt.
Der Unterzeichnete erbietet sich, aufgrund genauer
Prüfung der
Verhältnisse den Vertragsgegenstand nach
unterschriftlicher Anerkennung aller Vertragsbestandteile, unter Bindung
bis
zum Ablauf der Zuschlagsfrist, zu den in diesem
Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen um die
Gesamtsumme von
...................................................................
in
Worten:.................................................................
.......................................................
...........Euro
auszufuehren.
..............................., den...................
................................
(Bieter, Stempel und
Unterschrift)
0. Allgemeine Standardbeschreibung
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Der Auftragnehmer hat sich vor der Kalkulation seiner
Preise über die Baustellenverhältnisse in Kenntnis zu
setzen und alle daraus resultierenden Belange in seinen
Angebotspreisen zu berücksichtigen. Nachforderungen,
die aus Unkenntnis der Baustellenverhältnisse
entstehen, werden nicht gesondert vergütet.
Stoffe, Bauteile und Bauelemente der nachfolgenden
Positionen müssen ungebraucht sein.
Für die Güte der Stoffe und Bauteile und für die
Ausführung der Leistungen gelten die entsprechenden
Merkblätter der DIN bzw. die DVGW Regelwerke.
Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung
(Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und
Bauteile entsprechend den betreffenden
DIN-Normen zu erbringen.
Diese Forderung gilt für nichtgenormte Stoffe und
Bauteile als erfüllt, wenn ein gültiges Prüfzeugnis/
Prüfzeichen einer anerkannten Prüfanstalt vorliegt.
Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt
(Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle)
ist in Schuttbehältern des AN zu sammeln.
Der Schutt wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.
Lagerflächen im Freien werden vom AG nur in begrenztem Umfang im Baufeld zur Verfügung gestellt.
Bedarfspositionen können nur mit Zustimmung des AG
in Anspruch genommen werden. Sie sind aber
Bestandteil der Auftragssumme und somit auszuweisen.
Ein Anspruch auf entgangenen Gewinn bei Nicht- oder
nur teilweiser Ausführung besteht nicht.
Spätestens 7 Tage nach Auftragserteilung ist ein
detaillierter Bauzeitenplan einzureichen, dieser ist
selbständig mit dem AG abzustimmen.
Die Baubeschreibung ist verbindlicher Bestandteil des
Leistungsverzeichnisses und im Rahmen der Kalkulation
zu berücksichtigen.
Folgende Vorgaben sind bei der Kalkulation zu
berücksichtigen:
- werden Flächen zur Lagerung genutzt, so sind diese
Flächen zu schützen bzw. bei Beschädigung oder
Verunreinigung zu Lasten des AN wieder herzurichten
- im Zuge des Baubeginns sind alle Anschlusspunkte
durch Nivellement zu überprüfen
Die Kosten der Entsorgung anfallender Materialien von
gebundenen und befestigten Oberflächen und
Bauwerken wie z.B. Asphalt-, Beton-, Stahlbeton- und
Pflasterdecken, sowie Schachtbauwerken und Kanälen,
sind durch den AN zu tragen und in die jeweiligen
Positionen einzukalkulieren.
Für die Trag- und Frostschutzschichten ist
ausschließlich Korngemisch der Klassen B1 und B2
zu verwenden.
Für die Herstellung der Schmutzwasserkanäle
sowie der Trinkwasserversorgungsleitung gelten die
technischen Vorschriften des Zweckverbandes für
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Geiseltal (ZWAG)
Im Zuge der gesamten Erschließung bzw. im Zeitraum
der Ausführung der nachfolgend beschriebenen
Leistungen werden durch die MITNETZ Strom Leitungen der Stromversorgung
bzw.
durch die Telekom Kommunikationskabel verlegt. Der AN hat sich vorab mit
den Versorgungsträgern hinsichtlich der Verlegung
abzustimmen und deren Leistungen in seinen Bauablauf
einzutakten. Die Tiefbauleistungen für diese
Versorgungsträger sind Bestandteil des Bauvertrages.
Die mögliche Herstellung, Unterhaltung und Beseitigung
einer weiteren provisorischen Baustraße wird nicht gesondert vergütet.
Sie ist in
die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die im LV bzw. vorab beschriebenen Leistungen sind
nicht in einem zusammenhängenden Arbeitsgang zu
realisieren. Nach dem Abschieben des Mutterbodens
und der Beräumung des Baufeldes werden die
Rohrlegearbeiten ausgeführt.
Die Herstellung der Straße erfolgt in der 1. Ausbaustufe
vorerst nur bis zur Oberkante der Schottertragschicht
zuzüglich einer befahrbaren Verschleißschicht aus Material B2 bis
auf die Endausbauhöhe.
Nach Fertigstellung der geplanten Häuser erfolgt die Herstellung
der Deckschichten, nach Abziehen der Verschleißschicht (2. Ausbaustufe).
Diese Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Kanalanlagen sind so herzustellen bzw. zu sichern, dass sie, auch
zwischen den Ausbaustufen, nicht beschädigt werden. Das Risiko der
Beschädigung trägt der AN.
Sämtliche Kosten sind hierfür einzukalkulieren.
Für die verwendeten Rohrmaterialien und die geplanten
Einbautiefen sind durch den AN statische Nachweise vor
Einbau zu erbringen.
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