Löschwasserzisterne
Wohnbebauung am Runstedter Weg in Großkayna
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              L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S ============================================ ABGABETERMIN: BETREFF:        B-Plan Nr. 21 "Wohnbebauung am Runstedter Weg"                           in Braunsbedra OT Großkayna AUFTRAGGEBER:       ImmplanoPro GmbH    Gohliser Straße 11    04105 Leipzig PLANUNG:       MIB - Magdeburger Ingenieurbüro       Maybachstraße 1       39104 Magdeburg       Tel. 0391 / 733 13 34 Die Zuschlagsfrist endet am         . Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt. Der Unterzeichnete erbietet sich, aufgrund genauer Prüfung der Verhältnisse den Vertragsgegenstand nach unterschriftlicher Anerkennung aller Vertragsbestandteile, unter Bindung bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist, zu den in diesem Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen um die Gesamtsumme von ................................................................... in Worten:................................................................. ....................................................... ...........Euro auszufuehren. ..............................., den...................           ................................          (Bieter, Stempel und               Unterschrift) 0. Allgemeine Standardbeschreibung ================================= Der Auftragnehmer hat sich vor der Kalkulation seiner Preise über die Baustellenverhältnisse in Kenntnis zu setzen und alle daraus resultierenden Belange in seinen Angebotspreisen zu berücksichtigen. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der Baustellenverhältnisse entstehen, werden nicht gesondert vergütet. Stoffe, Bauteile und Bauelemente der nachfolgenden Positionen müssen ungebraucht sein. Für die Güte der Stoffe und Bauteile und für die Ausführung der Leistungen gelten die entsprechenden Merkblätter der DIN bzw. die DVGW Regelwerke. Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nichtgenormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein gültiges Prüfzeugnis/ Prüfzeichen einer anerkannten Prüfanstalt vorliegt. Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist in Schuttbehältern des AN zu sammeln. Der Schutt wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. Lagerflächen im Freien werden vom AG nur in begrenztem Umfang im Baufeld zur Verfügung gestellt. Bedarfspositionen können nur mit Zustimmung des AG in Anspruch genommen werden. Sie sind aber Bestandteil der Auftragssumme und somit auszuweisen. Ein Anspruch auf entgangenen Gewinn bei Nicht- oder nur teilweiser Ausführung besteht nicht. Spätestens 7 Tage nach Auftragserteilung ist ein detaillierter Bauzeitenplan einzureichen, dieser ist selbständig mit dem AG abzustimmen. Die Baubeschreibung ist verbindlicher Bestandteil des Leistungsverzeichnisses und im Rahmen der Kalkulation zu berücksichtigen. Folgende Vorgaben sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen: - werden Flächen zur Lagerung genutzt, so sind diese Flächen zu schützen bzw. bei Beschädigung oder Verunreinigung zu Lasten des AN wieder herzurichten - im Zuge des Baubeginns sind alle Anschlusspunkte durch Nivellement zu überprüfen Die Kosten der Entsorgung anfallender Materialien von gebundenen und befestigten Oberflächen und Bauwerken wie z.B. Asphalt-, Beton-, Stahlbeton- und Pflasterdecken, sowie Schachtbauwerken und Kanälen, sind durch den AN zu tragen und in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Für die Trag- und Frostschutzschichten ist ausschließlich Korngemisch der Klassen B1 und B2 zu verwenden. Für die Herstellung der Schmutzwasserkanäle sowie der Trinkwasserversorgungsleitung  gelten die technischen Vorschriften des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Geiseltal (ZWAG) Im Zuge der gesamten Erschließung bzw. im Zeitraum der Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen werden durch die MITNETZ Strom Leitungen der Stromversorgung bzw. durch die Telekom Kommunikationskabel verlegt. Der AN hat sich vorab mit den Versorgungsträgern hinsichtlich der Verlegung abzustimmen und deren Leistungen in seinen Bauablauf einzutakten. Die Tiefbauleistungen für diese Versorgungsträger sind Bestandteil des Bauvertrages. Die mögliche Herstellung, Unterhaltung und Beseitigung einer weiteren provisorischen Baustraße wird nicht gesondert vergütet. Sie ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die im LV bzw. vorab beschriebenen Leistungen sind nicht in einem zusammenhängenden Arbeitsgang zu realisieren. Nach dem Abschieben des Mutterbodens und der Beräumung des Baufeldes werden die Rohrlegearbeiten ausgeführt. Die Herstellung der Straße erfolgt in der 1. Ausbaustufe vorerst nur bis zur Oberkante der Schottertragschicht zuzüglich einer befahrbaren Verschleißschicht aus Material B2 bis auf die Endausbauhöhe. Nach Fertigstellung der geplanten Häuser erfolgt die Herstellung der Deckschichten, nach Abziehen der Verschleißschicht (2. Ausbaustufe). Diese Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Kanalanlagen sind so herzustellen bzw. zu sichern, dass sie, auch zwischen den Ausbaustufen,  nicht beschädigt werden. Das Risiko der Beschädigung trägt der AN. Sämtliche Kosten sind hierfür einzukalkulieren. Für die verwendeten Rohrmaterialien und die geplanten Einbautiefen sind durch den AN statische Nachweise vor Einbau zu erbringen.
              L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
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