Dichtheitsprüfung
Wohnbauprojekt mit 12 WE Heinsberg
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1.0 Angaben zur Baustelle (als Checkliste) Projektname MFH Birkenweg 12 WE Projektadresse Birkenweg, 52525 Heinsberg Größe des Objektes Bruttorauminhalt (BRI): ca. 3.800 m³ Anzahl der Geschosse: 2 Vollgeschosse, 1 Staffelgeschoss Lichte Raumhöhe Rohbau Erdgeschoss =  ca.  2,60 m Obergeschoss = ca. 2,60 m Staffelgeschoss = ca.  2,60 m Allgemeine Baubeschreibung Rohbau Erdarbeiten Rohrgräben erstellen und verfüllen. Feinplanum nach Leitungsführung erneuern. Betonarbeiten Stahlbetonbodenplatte und Stahlbetondecken gemäß Statik. Dämmung der Bodenplatte gemäß EnEV-Berechnung. Stahlbetonunter-/Stahlbetonüberzüge, Stahlbetonringbalken u. a. gemäß Statik. Stabstahl, Mattenstahl incl. Abstandshalter u. a. gemäß Statik. Balkone thermisch getrennt. Mauerarbeiten Außenwände in monolithischen Ziegelmauerwerk, oder KS-Mauerwerk. Innenwände tragend in Kalksandstein- ode Ziegelmauerwerk. Innenwände nicht tragend als Gipskartonständerwände (siehe Trockenbau). Sämtliche Wände gemäß Statik und Schallschutzanforderungen incl. der erforderlichen Aussteifungen und Anschlüsse. Abdichtungsarbeiten Bodenplatten- und Sockelabdichtung gemäß DIN 18533. Grundleitungen PVC-Grundleitungen in den erforderlichen Nennweiten incl. aller Bögen, Abzweigen, aller erforderlichen Erdarbeiten sowie Sandbettung und Dichtigkeitsprüfung.
1.0 Angaben zur Baustelle (als Checkliste)
2.0 Ausführungs- und Angebotsunterlagen Bei computerunterstützter Angebotsausarbeitung sind Text und Massen des vorliegenden Leistungsverzeichnisses in jedem Fall verbindlich. Im Angebot des Unternehmers erfolgt nur eine Überprüfung der Preise. Der Computerauszug muss aufgetrennt in einzelne Blätter und zusammengeheftet eingereicht werden. Im Auftragsfall müssen die Preise in das Originalangebot übernommen (übertragen) werden. Die beiliegenden Zeichnungen bilden die Angebotsgrundlage. Dem AN für die Ausschreibung zur Verfügung gestellte Planunterlagen: Architekturpläne (Vorentwurf)
2.0 Ausführungs- und Angebotsunterlagen
3.0 Abrechnung und Ausführung Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, als beschrieben. "Bauart" bedeutet das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Sämtliche Maße am Bau sind eigenverantwortlich zu prüfen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Abkürzungen der Abrechnungseinheiten bedeuten: psch = pauschal St = Stück m = Meter m² = Quadratmeter m³ = Kubikmeter kg = Kilogramm t = Tonne h = Stunde d = Tag wo = Woche mt = Monat Jr = Jahr Bei Vorhaltung und Betrieb usw. ist die Abrechnungseinheit das Produkt aus Mengen- und Zeiteinheit. Die Ausführung und Abrechnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nach § 15 VOB/B. Auf die Vorbemerkungen des im Titel "Regiearbeiten" bzw. "Stundenlohnarbeiten" wird hingewiesen.
3.0 Abrechnung und Ausführung
4.0 Allgemeines Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins voraus. Eine Wertung des Angebots ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich. Der Anbieter erklärt sich sowohl mit allen Vorbemerkungen und der Leistungsbeschreibung einverstanden. Die Erstellung des Angebotes ist für den Auftraggeber kosten- und bedingungsfrei. Die Abgabe des Angebotes gilt als Bestätigung des Unternehmens, dass es die Angebotsunterlagen als ausreichend und vollständig ansieht und über die für die fristgerechte Erfüllung der angebotenen Arbeiten erforderliche Betriebseinrichtung sowie den notwendigen Personalbestand verfügt. In den nachstehenden Positionen sind die einzelnen Leistungen beschrieben und massenmäßig erfasst. Sie sind an Hand der beiliegenden Pläne auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Bei gegenseitigem Einverständnis dienen sie als Grundlage zur Ermittlung einer Pauschalen. Der Auftraggeber behält sich bis zur Auftragsvergabe vor, einzelne Titel/Lose getrennt zu vergeben oder aus dem ausgeschriebenen Leistungsumfang zu nehmen. Weichen Bedingungen des Auftrages von denen der Ausschreibung ab, so gelten erstere als vom Auftragnehmer angenommen. Allgemein geltende ZTV: DIN 18 299 VOB/C - Allgemeine Regelungen für Bauleistungen jeder Art BauO NW: Bauordnung Nordrhein-Westfalen BaustellV: Baustellenverordnung BaustellVErläutVV: Erläuterung zur Baustellenverordnung ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz ArbStättV: Arbeitsstättenverordnung ASR: Arbeitsstättenrichtlinien UVV/ BGVR: Unfallverhütungsvorschriften BImSchG: Bundes-Immissionsschutzgesetz AVV Baulärm: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm TA Lärm:Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm DIN  4102: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN  4108: Wärmeschutz im Hochbau DIN  4109: Schallschutz im Hochbau DIN 18 201: Toleranzen, Begriffe DIN 18 202: Toleranzen im Hochbau BGV A3 :Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebs- und Arbeitsmittel DIN VDE 0701 - 0702: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebs- und Arbeitsmittel sowie die dort weiter genannten Normen und Vorschriften GEG vom 1.11.2020 Über die aufgeführten DIN, Gütebestimmungen, Richtlinien, Zulassungen hinaus gelten  alle gesetzlichen Bestimmungen, Erlässe, usw. die zur Zeit der Angebotsabgabe gültig sind, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt sind. Die Normen stellen Mindestanforderungen dar, die in keinem Falle unterschritten werden  dürfen. Vertragsgrundlagen Allen Ausschreibungen und Verträgen liegen als Bestandteil die nachfolgenden Unterlagen und Bedingungen, bei Widersprüchen in der Reihenfolge der Aufzählung, zugrunde: die Leistungsbeschreibung die Besonderen Vertragsbedingungen etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB/C die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B Lieferungs-, Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers haben keine Gültigkeit, auch wenn vom Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen wird. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsverzeichnis sind vom Auftragnehmer gesondert anzuzeigen und haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Alternativangebote können dem Leistungsangebot beigelegt werden. Sind aufgrund der Erfahrungen seitens des Bieters Ergänzungen oder Verbesserungen anhand der vorgelegten Ausführungsbeschreibungen im LV erforderlich, so sind diese bei Angebotsabgabe zu benennen und kostenmäßig zu fixieren.
4.0 Allgemeines
100 300 - BAUWERK BAUKONSTRUKTION
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300 - BAUWERK BAUKONSTRUKTION
100.01 000 - ERD-, BETON-, MAUERARBEITEN
100.01
000 - ERD-, BETON-, MAUERARBEITEN