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ALLGEMEINE HINWEISE ZUR AUSSCHREIBUNG, AUSFÜHRUNG & VERTRAGSBEDINGUNGEN Die VORSCHRIFTEN DES BÜRGERLICHEN GESETZBUCHES (BGB) sind Grundlage des Vertrages, wie das Angebots-LV incl. aller Anlagen und das Auftragsleistungsverzeichnis.
Dies gilt auch für BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB), etwaige ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ( ZVB ) und ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ( ZTV )
Die ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER ARBEITSGEBER (AVB) sind ebenso Grundlage des Vertrages
ALLGEMEINE HINWEISE ZUR AUSSCHREIBUNG, AUSFÜHRUNG & VERTRAGSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE INFORMATIONEN Allgemeine Projektbeschreibung Im Neubaugebiet Ladenburg- Nordstadt Kurzgewann, werden durch den Auftraggeber zwei Mehrfamilienwohnhäuser als Neubau mit insgesamt 42 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit im nördlichen Gebäudeteil auf den Baufeldern 3 und 4, Nordstadt-Kurzgewann in 68526 Ladenburg errichtet. Diese sollen im Jahr 2021-24 im Auftrag der Südbaden Immobilien ausgeführt werden. Die Gebäude bestehen jeweils aus 3 Vollgeschosse und einem Staffelgeschoss und werden über ein eingeschossiges Untergeschoss miteinander baulich verbunden. Jedes Gebäude besitzt zur inneren Erschließung ein eigenes Treppenhaus mit einer 1-läufigen Treppe und Aufzugsanlage, die jede Etage anfährt. Das Untergeschoss wird über zwei gewendelte Rampen erschlossen. Insgesamt entstehen 42 Wohneinheiten und 1 Gewerbeeinheit mit 49 PKW-Stellplätzen/ 46 Fahrradstellplätzen.
Die Wohneinheiten sind gemäß der nachfolgenden Beschreibung in den Baufelder 3+4 eingeteilt:
Baufeld 3 besteht aus:3 Vollgeschossen BGF-Gesamt: ca. 6.515m² 20 Wohneinheiten + 1 Gewerbeeinheit (Hiervon barrierefrei insgesamt: 3 Wohneinheiten im Staffelgeschoss) Baufeld 4 besteht aus:22 Wohneinheiten BGF-Gesamt: ca. 6.515 m² (Hiervon barrierefrei insgesamt 7, im Erdgeschoss 2, im Regelgeschoss eine + im Staffelgeschoss 3) Das Untergeschoss besteht aus: 1 Ebene BGF-Gesamt: ca. 8439m² 49 PKW-Stellplätze 22 Fahrradstellplätze für Baufeld 3 24 Fahrradstellplätze für Baufeld 4 (Die Fahrradstellplätze sind in 2 Fahrradkellerräumen und in den Wohnungskellerräumen nachgewiesen.) 2 Kellerräume mit jeweils 16 Kellerraumabteilungen je Baufeld 1 Technikraum 2 Hauanschlussräume Die Gebäude sind nach §2 Abs. 3 LBO in die Gebäudeklasse 4 Die Fassaden ist als ein Wärmedämmverbundsystem aus Putz mit zurückversetzen Klinkerriemchenfelder geplant. Die Gebäude sind nach §2 Abs. 3 LBO in die Gebäudeklasse 4 einzustufen. WärmeschutzDie Gebäude erfüllen bei der Bauantragsstellung die Vorgaben der gültigen Energieeinsparverordnungen 2016 (EnEV 2016) als KfW Effizienzhaus 55-Standard. Sie erhalten eine gemeinsame Wärmeund Warmwassererzeugung mit einer Pelletheizung.
Schallschutz Bezüglich des Schallschutzes der Einheiten untereinander gelten die Werte der DIN 4109 Beiblatt 2 "Empfehlungen für den erhöhten Schallschutz" für Wohnungen als zugesichert und vereinbart, selbst wenn aus der Konstruktion höhere Werte abgeleitet werden können. Anforderungen innerhalb der Einheit sowie Anforderungen nach anderen Richtlinien (z. B. VDI 4100) sind ausdrücklich nicht vereinbart. Schallschutzmaßnahmen innerhalb der Wohnung werden nicht ausgeführt. Schallschutz bedeutet jedoch nicht, dass von fremden Balkonen, den Aufzugsschächten oder auch den Flurbereichen im Haus keinerlei Geräusche wahrgenommen werden dürfen. Zur Vermeidung von Schallbeeinträchtigung wird in Mehrfamilienhäusern auch gegenseitige Rücksichtnahme durch Vermeidung von unnötigem Lärm vorausgesetzt. Ebenfalls können störende Tritt- und Luftschallgeräusche im eigenen Bereich sowie die Wahrnehmung von Geräuschen nicht ausgeschlossen werden. ErschließungDas Wohnquartier wird über drei Seiten erschlossen. Seitlich entlang der Alte Leimengrube und dem Neugraben befinden zur Erschließung der Tiefgaragen zwei Rampen. Die Einfahrt der Tiefgarage erfolgt über die den Neugraben und die Ausfahrt über die Alte Leimengrube. Inhalt der LeistungsbeschreibungMalerarbeiten
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
ANGABEN ZUR BAUSTELLE Die Baustelle ist nicht frei zugänglich! Besichtigungstermine sind abzustimmen mit
Die vorliegende Baumaßnahme fällt unter die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" (Baustellenverordnung - BaustellV) vom 10. Juni 1998 und geändert durch Art. 15 der Verordnung am 38.12.2004.
Maßgebliche Vorschriften und Richtlinien beispielhaft: UVV - Unfallverhütungsvorschriften EVU - Vorschriften (Vorschriften der Energieversorgungsunternehmen) VDE - Bestimmungen (Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektriker) Gefahrstoffverordnung DIN 4138 Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen usw. RSA - Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen Arbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenrichtlinien
Ferner hat der AN dafür Sorge zu tragen, dass alle von ihm eingesetzten Geräte und Maschinen funktionsfähig sind, den sicherheitstechnischen Vorschriften entsprechen und regelmäßig den geforderten technischen Prüfungen unterzogen werden. Die Prüfberichte sind auf Anforderung vorzulegen.
2.1. Lage der Baustelle
Das Bauvorhaben befindet sich in Ladenburg, Flst 12262, 12264 in der Neugrabenstr. /Alte Leimengrube.
2.2 LAGEPLAN
s. Anlage
2.3. Zufahrts- und Transportwege und Lagerflächen
Das Baufeld ist sowohl von Neugrabenstraße befahrbar. Lagerflächen können auf dem Grundstück begrenzt zur Verfügung gestellt werden und müssen zuvor mit der Bauleitung abgesprochen werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. In Anspruch genommene Flächen sind nach Abschluss der Arbeiten in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Lager-, und Arbeitsplätze sowie Aufenthaltsräume sind Sache des AN. Die Kosten sind einzukalkulieren und durch die Vertragspreise abgegolten.
2.4. Verkehrssicherung/Verkehrssperrung Erfolgt bauseits.
2.5. Anschlussmöglichkeiten
Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse sind auf dem Grundstück vorhanden.
2.6. Aufenthalts- und Lagerräume
Aufenthalts- und Lagerräume für die eigenen Leistungen können vom AG nicht zur Verfügung gestellt werden und sind Sache des AN, siehe auch "2.3.Lagerflächen ". Die Kosten sind einzukalkulieren und durch die Vertragspreise abgegolten. Die Einrichtung von Unterkünften zu Wohnzwecken wird nicht geduldet.
2.7 Zu schützende Bereiche
Die bestandsbäume sind durch die notwendigen Vorrichtungen zu schützen. Die notwendige Verkehrsfreiheit für die Nachbarn soll problemlos gewährleistet werden.
2.8. Bauschutt, Abbruchmaterial
Das Entfernen bzw. Beseitigen aller Verunreinigungen und Abfälle, des Bauschuttes, des "anfallenden Materials", des Verpackungsmaterials, des Abbruchmaterials und dgl. aus den Leistungen oder dem Betrieb des AN umfasst das Aufnehmen, den Transport sowie die getrennte Lagerung, Abfuhr und Entsorgung gemäß den geltenden Entsorgungsrichtlinien, eigenverantwortlich durch den AN und dessen eventuelle Nachunternehmer. Die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten, ausgenommen explizit im LV erwähnte Baustoffe.
Das Material wird zum Eigentum des AN, ausgenommen explizit im LV erwähnte Baustoffe, die zur Wiederverwendung seitlich gelagert werden müssen.
Grundwasser und Erdreich gefährdende Stoffe sind zu sammeln und schadlos zu beseitigen. Farbrückstände, Lösungsmittel, Holzschutzmittel usw. dürfen nicht der Kanalisation zugeführt werden
2.9. Baulärm
Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften gegen Baulärm - Geräuschimmission - und den zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften folgende Festlegungen:
Im Einwirkungsbereich der Baustelle befindet sich ein Nutzungsgebiet mit Wohnbebauung. Der erlaubet Immissionsrichtwert darf folgende Werte nicht überschreiten:
Wohngebiet
von 7 bis 20 Uhr: 50 dB von 20 bis 7 Uhr: 35 dB
2.10 Gerüste, Hebezeuge und Krane
Gerüste für eine Standhöhe bis zu 2m sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Erforderliche Hebezeuge sind vom Auftragnehmer selbst zu stellen. Ein Anspruch auf Kranbenutzung besteht nicht. Die Benutzung des Baukrans, soweit vorhanden, und dessen Kostenabrechnung sind mit der Rohbaufirma direkt zu regeln.
ANGABEN ZUR BAUSTELLE
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutschsprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Ausführungsfristen
Für die Ausführung werden verbindlich folgende Fristen vereinbart:
Beginn der Ausführung: KW14 2025 Zwischenfristen: --- Spätester Fertigstellungszeitpunkt ist der KW20 2025
Zwischenfristen sind zusammen mit den Ausführungsfristen Vertragsbestandteil. Ein den Vergabeunterlagen beigefügter Bauzeitenplan wird verbindlich vereinbart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende zu führen.
Ausführungsunterlagen
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind und den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Sämtliche Maße sind vom Auftragnehmer am Bau zu prüfen.
Jeder Bieter ist verpflichtet sich vor Angebotsabgabe anhand der Pläne und der örtlichen Gegebenheiten genau zu informieren. Die Ausführungszeichnungen können, falls nicht vorliegend, vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Absprache mit SoMu Architekten GmbH erhalten werden.
Folgende Ausführungszeichnungen und sonstige Anlagen sind der Leistungsbeschreibung verkleinert beigefügt:
Folgende Unterlagen sind vom AN nach Auftragserteilung einzuholen: - Bauzeitenplan
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN
BIETERERKLÄRUNG: Der Bieter
Firma:
....................................................
Straße:
....................................................
PLZ Ort:
....................................................
erklärt hiermit:
dass er diese Ausschreibung auf Ihre Vollständigkeit hin überprüft
hat; insbesondere auch darauf, dass keine Seiten fehlen und dass er
diese vollumfänglich und rechtsverbindlich anerkennt.
dass er die Ausschreibung lückenlos gelesen hat und dass an
sämtlichen Texten (Leistungsbeschreibungen, Vertragsbedingungen, etc.)
keine Änderungen vorgenommen wurden.
dass der Text der Ausschreibung verständlich und eindeutig ist.
dass Rückfragen zufrieden stellend und ausreichend geklärt wurden.
dass er alle sonstigen preisbeeinflussenden Umstände geprüft und
gewertet hat.
dass er diese Ausschreibung ohne Einschränkung durch seine
Unterschrift als maßgeblichen Vertragsbestandteil rechtsverbindlich
anerkennt.
dass er die Preis- und Terminkalkulation nach Ortsbesichtigung und
Einweisung in die auszuführenden Arbeiten vorgenommen hat.
dass er jede Position genau kalkuliert hat, da der Bauherr sich
vorbehält, einzelne Teilleistungen aus dem beschriebenen Leistungsumfang
herauszunehmen.
dass er untenstehende Ausführungsfristen geprüft hat und alles
unternehmen und nichts unterlassen wird, um diese einschließlich aller
Zwischentermine fristgerecht einzuhalten sowie alle Einheitspreise so
kalkuliert wurden, dass eine fristgerechte Fertigstellung zugesagt
werden kann.
BIETERERKLÄRUNG:
ALLGEMEINES Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen sind Bestandteil der
Ausschreibung und müssen durch geeignete Maßnahmen eingehalten werden.
Eventuell anfallende Kosten zur Einhaltung dieser Bedingungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Darüberhinausgehende, nach Ansicht des Bieters notwendige Leistungen,
sollen in einem separaten Begleitschreiben aufgeführt werden. Schlägt der Bieter eine andere Lösung als die
im Leistungsverzeichnis zu Grunde liegende Konstruktion vor, so hat er dies in einem Nebenangebot
zusätzlich anzubieten. Falls dies nicht der Fall ist, kann das Nebenangebot aus der Bewertung ausgeschlossen
werden.
Allgemein gilt, dass das nachfolgende Leistungsverzeichnis keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Sollten
Leistungen, die zur technisch einwandfreien Erbringung des Gewerkes erforderlich sind, nicht
beschrieben sein bzw. Leistungen beschrieben sein, die nicht zur Ausführung notwendig sind,
müssen diese dem Auftraggeber schriftlich mit Angebotsabgabe zur Kenntnis gebracht werden.
Eventuelle daraus resultierende Minder- bzw. Mehrkosten müssen vor Auftragsvergabe
angemeldet werden.
Der Bieter bestätigt, dass die nachfolgend aufgeführten Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen
Vorschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten.
Der Bieter hat sich vor der Angebotsabgabe über Art und Umfang seiner Leistungen vor Ort zu informieren.
Nach der Angebotsabgabe werden keine Forderungen in Folge von Unkenntnis des Baustellengeländes
anerkannt. Dies gilt auch für die Informationen über die Lage von Leitungen aller Art.
Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter von allen preisbindenden
Faktoren in Kenntnis zu setzen und diese im Angebot vollständig zu
berücksichtig
ALLGEMEINES
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Dieser Leistungsbeschreibung liegen die DIN 18299 Allgemeine Regelungen
für Bauarbeiten jeder Art, die Technischen Richtlinien für Maler- und
Lackiererarbeiten vom Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz
(BFS-Merkblätter) und die Praxismerkblätter der als Herstellervorschriften zu-
grunde.
Für die notwendigen Reinigungs-, Entschichtungs- und
Entsorgungsarbeiten wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen
Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen. Diese sind
bei den zuständigen Behörden zu erfragen. Behördliche Forderungen und
Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend zu
berücksichtigen.
Sind die Farbtöne in der Leistungsbeschreibung nicht exakt benannt, so
gelten folgende Farbtonstufen:
"weiß" bzw. "altweiß" -- Weißtöne, die vom Hersteller als
Standardqualität zum Grundpreis geliefert werden
"hell getönt" -- Farbtöne der Abtönstufe 8 und heller
"mittel getönt" -- Farbtöne im Bereich der Abtönstufen 7 bis 4
"satt getönt" -- Farbtöne der Abtönstufe 3 und bunter oder dunkler
Die Eingruppierung in die Abtönstufen ist durch visuellen Abgleich mit
der zehnstufigen Farbkarte Scala Voll- und Abtönfarbe vorzunehmen.
"TSR-Formel" -- sind Spezialfarbtöne mit IR-reflektierenden
Eigenschaften
Außerdem gilt:
Für Maler- und Lackierarbeiten:
DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten
Für Tapezierarbeiten:
DIN 18366 Tapezierarbeiten
Systembeschreibung / Anforderungen:
Bei dem im nachfolgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Malerarbeiten sind die
Herstellervorschriften zu beachten und ausschließlich die
Systemkomponenten des zugelassenen Systems zu verwenden.
Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschrei-bung
der Architekten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der
ausschreibenden Stelle zu klären.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf
Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen
oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
1. Der Unternehmer verpflichtet sich zur meisterhaften Ausführung der Arbeiten nach
den genannten Plänen und der Leistungsbeschreibung. Neben den allgemeinen
technischen Bestimmungen gelten die Vorschriften der Lieferwerke für Spezialbau-stoffe.
2. Mit den Angebotspreisen sind abgegolten: alle zur Erstellung der Leistung
notwendigen Hilfsmittel, auch wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
01 Titel Schutzmaßnahmen
01
Titel Schutzmaßnahmen
Hinweis Grundsätzlich sind Schutzmaßnahmen Nebenleistungen gemäß
DIN 18363 4.1.3. Als besondere Leistung gemäß 4.2.11
werden lediglich die folgenden Schutzmaßnahmen auf den
Flächen mit Fenster, Fliesen und Natursteinbelägen vergütet.
Hinweis
01.010 Schutzabdeckung Schutzabdeckung des Fenster, Fliesen und Naturtsteinbelägen
Stöße ggf. umlaufend verkleben.
Abdeckung nach Fertigstellung der Arbeiten entfernen und entsorgen.
01.010
Schutzabdeckung
200.00
m2
02 Beschichtungen in den Wohnungen
02
Beschichtungen in den Wohnungen
02.010 Einfachen Beschichtung auf Wand- und Deckenflächen, Dispersionsfarbe Ausführung einer einfachen Beschichtung auf Wand- und Deckenflächen mit hochwertiger Dispersionsfarbe, Farbe weiß, matt, Deckkraftklasse 1 gemäß DIN EN 13300, Nassabriebklasse 3.In Nassräume ist die Nassabriebklasse 2 erforderlich.
Die Ausführung umfasst:
• Fachgerechte Abdeckarbeiten zum Schutz angrenzender Bauteile (Boden, Fenster, Türen, Heizkörper, etc.)
• Reinigen und ggf. Entstauben der zu beschichtenden Flächen
• Erster Beschichtungsvorgang (Grundanstrich)
• Durchführung etwaiger Ausbesserungsarbeiten nach Rücksprache mit der Bauleitung (z. B. Spachtelarbeiten, Nacharbeiten von Fehlstellen)
• Zweiter Beschichtungsvorgang (Deckanstrich)
• Beschichtung der Fenster- und Türleibungen einschließlich der inneren Kanten
Besonderes:
Die Arbeiten sind streifenfrei, gleichmäßig und ohne Strukturunterschiede auszuführen. Die Ausführung erfolgt gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Herstellervorgaben.
Qualitätsanforderung:
Nach Abschluss der zweifachen Beschichtung dürfen keine Durchscheinungen, Flecken oder strukturellen Unterschiede sichtbar sein. Die Flächen müssen gleichmäßig deckend, streifenfrei und optisch einheitlich ausgeführt sein.
Sollte trotz zweifacher Beschichtung keine vollständige Deckung erreicht werden, sind zusätzliche Anstriche nach Erfordernis ohne Mehrkosten auszuführen, bis ein gleichmäßig deckendes Ergebnis erzielt ist.
Ausführung:
Die Arbeiten sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Herstellervorgaben auszuführen.
02.010
Einfachen Beschichtung auf Wand- und Deckenflächen, Dispersionsfarbe
1,500.00
m2
02.020 Acrylfugen Acrylfugen an Ecken und Übergängen
02.020
Acrylfugen
500.00
lfm
02.030 Filigrandecken Fugen spachteln Q2
02.030
Filigrandecken Fugen spachteln Q2
O
0.00
lfm
03 Beschichtungen im Treppenhaus
03
Beschichtungen im Treppenhaus
03.010 Ausbesserungsmaßnahmen Treppenhaus Außbesserungsmaßnahmen vor der Außführung von Beschichtungen im Treppenhaus als Pauschalleistung. Die Leistung schließt die folgenden Arbeiten ein:
Treppenhauswände Verspachteln und Glätten
Podestdecken Verspachteln
sämtliche erforderlichen Ausbesserungsarbeiten im Treppenhaus
03.010
Ausbesserungsmaßnahmen Treppenhaus
L
1.00
03.020 Reibeputz Wände Herstellen einer dekorativen, mineralischen Putzbeschichtung als Reibeputz im Innenbereich.
Untergrund fachgerecht vorbereiten, reinigen, lose Bestandteile entfernen und ggf. grundieren.
Aufbringen eines mineralischen Oberputzes mit Kornstärke 1,5 mm auf vorbereiteten Untergrund.
Struktur: Reibeputz (Körnung 1,5 mm, Scheibenstruktur).
Farbton RAL Weiß
Putzsystem einschließlich aller notwendigen Nebenarbeiten wie Abkleben, Schutz angrenzender Bauteile, Reinigung und Entsorgung.
03.020
Reibeputz Wände
400.00
m2
03.030 Zweifachen Beschichtung auf Treppenuntersichten und -Podesten, Dispersionsfarbe Ausführung einer zweifachen Beschichtung auf Treppenuntersichten und Podestdeckenflächen mit hochwertiger Dispersionsfarbe, Farbe weiß, matt, Deckkraftklasse 1 gemäß DIN EN 13300, Nassabriebklasse 3. In Nassräume ist die Nassabriebklasse 2 erforderlich.
Die Ausführung umfasst:
• Fachgerechte Abdeckarbeiten zum Schutz angrenzender Bauteile (Boden, Fenster, Türen, Heizkörper, etc.)
• Reinigen und ggf. Entstauben der zu beschichtenden Flächen
• Erster Beschichtungsvorgang (Grundanstrich)
• Durchführung etwaiger Ausbesserungsarbeiten nach Rücksprache mit der Bauleitung (z. B. Spachtelarbeiten, Nacharbeiten von Fehlstellen)
• Zweiter Beschichtungsvorgang (Deckanstrich)
• Beschichtung der Fenster- und Türleibungen einschließlich der inneren Kanten
Besonderes:
Die Arbeiten sind streifenfrei, gleichmäßig und ohne Strukturunterschiede auszuführen. Die Ausführung erfolgt gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Herstellervorgaben.
Qualitätsanforderung:
Nach Abschluss der zweifachen Beschichtung dürfen keine Durchscheinungen, Flecken oder strukturellen Unterschiede sichtbar sein. Die Flächen müssen gleichmäßig deckend, streifenfrei und optisch einheitlich ausgeführt sein.
Sollte trotz zweifacher Beschichtung keine vollständige Deckung erreicht werden, sind zusätzliche Anstriche nach Erfordernis ohne Mehrkosten auszuführen, bis ein gleichmäßig deckendes Ergebnis erzielt ist.
Ausführung:
Die Arbeiten sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Herstellervorgaben auszuführen.
03.030
Zweifachen Beschichtung auf Treppenuntersichten und -Podesten, Dispersionsfarbe
250.00
m2
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.010 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn Facharbeiter
04.010
Stundenlohn Facharbeiter
O
10.00
h
04.020 Stundenlohn Helfer Stundenlohn Helfer
04.020
Stundenlohn Helfer
O
10.00
h
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