Los 12 Gerüstbauarbeiten
Wohn- /und Geschäftshaus
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Vorhabenbeschreibung Das Grundstück befindet sich im Stadtkern der Stadt Zittau. Bei dem Gebäude auf der Amalienstraße 13/15 handelt es sich um ein Wohnhaus (mit 2 Hausnummern) in (ehemals) geschlossener Bebauung. Es ist städtebaulich und baugeschichtlich von Bedeutung. Es ist ein frühes Gründerzeithaus, noch mit klassizistischen Anklängen, welches um 1850 datiert ist. Bei dem Vorhabengebäude handelt es sich um ein dreigeschossiges, massives Gebäude mit teilweiser Unterkellerung. Im Zuge des Umbaus und der Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses sollen im Erdgeschoß des Gebäudes gewerbliche Nutzungen (Büroräume, sowie eine Sauna) und in den beiden Obergeschossen (1.- und 2.OG) Wohnungen entstehen. Die im Erdgeschoß befindlichen Bereiche, wie Sauna, mit Ruhebereich und Garderobe, im östlichen Gebäudeteil und die Büroeinheit im westlichen Gebäudeteil sind durch einen Gebäudedurchgang voneinander getrennt. Die beiden Wohneinheiten sollen eine Balkonanlage erhalten. Das Dachgeschoss wird nicht ausgebaut. Die umliegenden Grundstücke sind ebenfalls mit Gebäuden bebaut, die gewerbliche Nutzung, aber vorwiegend Wohnnutzung aufweisen. Die rückwärtigen Nebengebäude wurden rückgebaut. An gleicher Stelle soll in Grenzbebauung ein Blockhaus, mit Finnischer Sauna und Infrarot- Kabine aufgestellt werden. Ansicht Nord Ansicht Süd
Vorhabenbeschreibung
Baustelleninformation Folgende Randbedingungen sind für die Baumaßnahme zu beachten: 1. Baustelle Das momentan leerstehende Gebäude befindet sich in der : Amalienstraße 13 / 15  in 02763 Zittau. Das Gebäude ist nicht über die Baderstraße zu erreichen, da es sich hierbei um eine Einbahnstraße handelt. Die Zufahrt ist über die Böhmische Straße möglich. Die Zufahrt und der Zugang zum Gebäude ist ausschließlich von der Amalienstraße aus möglich. Hinter dem Gebäude, auf dem Grundstück sind Abstellmöglichkeiten für die Baustelleneinrichtung vorhanden. Gebäudekenngrößen für den geplanten Umbau- und Sanierung des bestehenden Gebäudes in konventioneller Bauart: Länge: 14,26 m Breite :12,60 m Höhe Traufe Straßenseitig: ca.11,70 m Höhe Traufe Rückseitig/ Treppenhaus: 10,50 m Satteldach: ca. 7,50 m Höhe First: ca. 16,00 m Dachneigung: ca. 38 ° Nettogrundfläche : NGF : 540 m² Bruttogrundfläche: BGF : 810 m² 2.  Kostenabgrenzung Die Kosten für den Verbrauch von Strom-, Wasser-, und Energie sind Bestandteil der Preise. Folgende Umlagen werden vorgesehen: Baustrom 0,25 % + Bauwasser 0,25 % (von der Bruttosumme, Nettobetrag) Bauwesen 0,00 %(von der Bruttosumme, Nettobetrag) Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. Wasseranschluss und Baustrom sind vorhanden. 3. Baustelleneinrichtung Einrichten und Aufbau aller, zur fristgerechten Durchführung der Baustelle, benötigter Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen die zur Versorgung mit Strom, Beleuchtung dienen, sowie die Beschaffung von Trinkwasser. Mieten und anlegen notwendiger Lagerplätze für Geräte und Material-, sowie Schuttcontainer sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Baureinigung und Schuttbeseitigung ist während der gesamten Bauzeit durchzuführen. Erschwernisse für das Einbringen aller Materialien,Gerüste, Hebegeräte, und Werkzeuge auf die Baustelle, sowie der Abtransport nach Beendigung, werden nicht gesondert abgerechnet und sind in die LV-Positionen einzurechnen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung. Die Unkosten für die Baustelleneinrichtung, die der AN zur ordnungsgemäßen Durchführung der Baustelle zu erbringen hat, sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren! Alle anderen Leistungen werden in den folgenden Positionen separat vergütet! 4. Bietererklärung Der Bieter erklärt sämtliche Montageleistungen in fachgerechter Ausführung zu erbringen. Es sind die Abbruchleistungen und -materialien auf/ in der Baustelle auszuführen, für den Transport zu zerkleinern, zu trennen, abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen. Einbauleistungen und Materialien sind zu liefern und fachgerecht einzubauen, auch wenn keine genaue Beschreibung in den folgenden Positionen definiert wurde. 5. Abfallbeseitigung Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial u. dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. 6. Informationspflicht Der Bieter hat sich mit der Örtlichkeit vertraut zu machen. Ein Anspruch auf Nachforderung wegen Unkenntnis der Örtlichkeit wird ausgeschlossen.
Baustelleninformation
Die Verdingungsunterlagen werden automatisch sortiert Der Bieter hat die Vollständigkeit der Unterlagen anhand der Seitenzahlen zu prüfen und fehlende Blätter bei der ausschreibenden Stelle anzufordern.
Die Verdingungsunterlagen werden automatisch sortiert
Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Nicht vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Pauschalangebote sind grundlegend nicht zulässig! Sämtliche Preise verstehen sich soweit im LV nicht anders angegeben - einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen und aller Lieferungen von Materialien, um die Leistung ausführen zu können. Zeichnungen, Abrechnung : Sind dem LV Zeichnungen und Skizzen beigefügt, gelten diese als Kalkulationshilfe, nicht als Ausführungsunterlage. Für die Ausführung der Arbeiten ist die Ausführungsplanung des Architekten, Statikers und sonstiger Fachplaner verbindlich. Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B) Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahin- gehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird. Die neuesten Richtlinien, Regeln, VOB, DIN-Vorschriften sowie die aktuelle EnEV sind einzuhalten bzw. zu beachten. Die jeweiligen Herstellervorschriften der im LV beschriebenen, bzw. angebotenen Materialien und Produkte sowie die dazugehörigen Technischen Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter sind zu beachten. Die Einzelpositionen verstehen sich inklusive Lieferung, Materialkosten und Einbau, soweit nichts anderes beschrieben. Ferner sind einzukalkulieren: - Leistungen und Nebenleistungen die sich für eine Pos. zwangsläufig ergeben z.B. erford. zusätzliche Maßnahmen bei Gefahr, etc., falls nicht gesondert ausgeschrieben. - Schützen vorhandener, sichtbarer Bauteile. - Kontinuierliches Sauberhalten der Baustelle Für Befestigungsmittel sind mindestens korrosionsgeschützte Werk- stoffe zu verwenden. Für Befestigungsmittel, die der Witterung aus- gesetzt sind, müssen korrosionsbeständige Werkstoffe oder entsprechend beschichtete, verwendet werden. Für Bauteile bzw. Gegenstände die vom rechten Winkel abweichen ( z.B. Schrägschnitte ) gibt es nur Zuschläge, wenn diese in den Positionen ausdrücklich erwähnt sind - ansonsten ist eine solche Zulage in die Pos. einzukalkulieren - oder vom AN ergänzend aufzuführen. Maßkontrollen am Bau sind durchzuführen. Auf evtl. Differenzen oder planerische Abweichungen ist der Architekt sofort aufmerksam zu machen.
Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen
Gleichwertigkeit technischer Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz : "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. (DIN 18299 (VOB/C) Abschn 0 Abs.1).
Gleichwertigkeit technischer Spezifikationen
Baustellenbesprechung Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt.
Baustellenbesprechung
Ausführungsfristen Die gesamte Baumaßnahme : Wohn- und Geschäftshaus Amalienstraße 13/15 02763 Zittau ist nach aktuellem Bauzeitenplan vorgesehen, dieser liegt der Ausschreibung bei. Die Einzelfristen für die Gewerke werden durch die Bauleitung und den BAP präzisiert.
Ausführungsfristen
Anordnung von Stundenlohnarbeiten Mit der Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind zeitnah, mindestens wöchentlich einzureichen.
Anordnung von Stundenlohnarbeiten
Schuttbeseitigung Der bei den Arbeiten des Auftragnehmers anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist in Schuttbehältern des Auftragnehmers zu sammeln. Die Schuttbeseitigung wird vom Auftragnehmer mehrmals durchgeführt. Die Schuttbeseitigung hat in die vom Auftragnehmer bereitzustellenden Bauschuttcontainer, vorzugsweise mit Deckel zum verschließen, zu erfolgen. Erfolgt die Schuttbeseitigung durch den Auftragnehmer nicht und ist der Schutt zweifelsfrei dem Auftragnehmer zuzurechnen, dann wird eine kostenpflichtige Entsorgung durch den AG durch- geführt. Die Kosten werden dem Auftragnehmer von der nächsten Abschlagsrechnung abgezogen.
Schuttbeseitigung
Materialanlieferung Die Anlieferung von Material hat fracht- u.verpackungsfrei bis zur Verwendungsstelle zu erfolgen. Hilfskräfte zum Entladen der Teile werden nicht zur Verfügung gestellt. Alle Lieferungen, auch kleinsten Umfangs, sind vom Auftrag- nehmer auf der Baustelle in Empfang zu nehmen; an den Auftraggeber gesandte Lieferungen werden auf Kosten des Auftragnehmers an den Absender zurückgeschickt.
Materialanlieferung
Lage von Leitungen, Kabeln und dgl. Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen und dgl. beim Auftraggeber und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten.
Lage von Leitungen, Kabeln und dgl.
Übergabe von Ausführungszeichnungen Ausführungszeichnungen werden nach Auftragserteilung in Papierform, 2-fach übergeben.
Übergabe von Ausführungszeichnungen
Maße und Mengenangaben Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Maße sind Richtmaße und müssen deshalb vor Baubeginn vor Ort abgenommen und kontrolliert werden.
Maße und Mengenangaben
Vorbemerkung Ausbau + Entsorgung Vorbemerkung Ausbau und Entsorgung Rückbaumaterial ist  zu separieren, aufzunehmen, auf Annahmegröße zu brechen / zu schneiden, von der Baustelle zu entfernen und in den entsprechenden Containern für genehmigte Entsorgung vorzubereiten. Die Abbruch/ Bauschuttcontainer sind in Eigenverantwortung zu schützen und bei entsprechendem Füllstand zu beseitigen bzw. zu tauschen. Entsprechende Anfahrten sind einzukalkulieren. Die Entsorgungsbelege sind dem AG zeitnah, spätestens mit Rechnungslegung der jeweiligen Positionen zu übergeben. Alle vorgenannten Aufwendungen einschl. aller Gebühren sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Vorbemerkung Ausbau + Entsorgung
1.0 Weitere Vertragsbedingungen 1.1 Allgemeine Vorbemerkungen Die Bauleistungen umfassen die Abbruch-, Rückbau-, Neubau- und Innenausbauarbeiten. Sofern der Bieter eine Konstruktion anbietet, welche von der Ausschreibung abweicht, hat er mit dem Angebot Detailzeichnungen einzureichen. Mit den Zeichnungen ist die Gleichwertigkeit der Konstruktion durch Prüfzeugnisse und Muster bei der Angebotsabgabe nachzuweisen. Eine Vergütung hierfür erfolgt nicht. Nach Auftragserteilung sind vom Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Ausführungsdetails anzufertigen und in dreifacher Ausfertigung zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. 1.2 Ausführungsunterlagen Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen gelten als verbindlich. Die Erstellung von Werkszeichnungen ist Aufgabe des Auftragnehmers. 1.3 Maßaufnahme Der Auftragnehmer hat rechtzeitig eine Maßaufnahme durchzuführen und in einem Aufmaßprotokoll festzuhalten, aus dem eventuelle Maßabweichungen ersichtlich sind.
1.0 Weitere Vertragsbedingungen
2.0 Weitere Vorbemerkungen 2.1 Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung 1. Vor der Angebotsabgabe sollte vom Bieter eine Vorort-     besichtigung erfolgen, um alle Unklarheiten auszuschließen.     Eventuell nachträglich entstehende zusätzliche Kosten zwecks     Unkenntnis der vorhandenen Gegebenheiten werden vom     Bauherrn bzw. von dem baubegleitenden IB nicht vergütet. 2. Eigenüberwachung     Der Bieter ist verpflichtet, während der gesamten Dauer der     Arbeiten laufend Eigenüberwachungen durchzuführen.     Dies bezieht sich auf die Kontrolle des Untergrundes,     des einzusetzenden Materials und der Witterungsbedingungen.     Die Ergebnisse der Eigenüberwachungen sind im Bautagebuch     festzuhalten.
2.0 Weitere Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen 01. Die Zufahrt zur Maßnahme erfolgt über die Böhmische Straße.       Eine Zufahrt über die Baderstraße in die Amalienstraße ist nicht möglich.       Der Ab- und Antransport der Materialien erfolgt nur über diese Zufahrt.       Lagerflächen befinden sich hinter dem Gebäude auf dem Grundstück.       Vorhandene Straßen und Wege dürfen nicht beschädigt werden       und sind bei Verschmutzung unaufgefordert zu säubern.       Dem Bieter wird angeraten, sich mit den örtlichen       Verhältnissen vertraut zu machen. 02. Die Baustelle ist während der gesamten Bauzeit entsprechend den       einschlägigen Vorschriften zu sichern. Alle für die Sicherung       entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. 03. Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung       (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile       entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. 04. Abfallbeseitigung der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt       (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist       in Schuttbehältern des AN zu sammeln und ist vom Auftragnehmer       kostenlos zu beseitigen.       Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll,       sind streng einzuhalten.       Der Schutt wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.       Abbruchstoffe die in das Eigentum des AN übergehen,       sind entsprechend der Abfallgesetzgebung zu entsorgen       oder einer zugelassenen Wiederaufbereitungsanlage zu übergeben.       Die Nachweise sind unverzüglich vorzulegen.       Die Baureinigung und Schuttbeseitigung ist während der gesamten       Bauzeit durchzuführen.       Das Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt. Erschwernisse für das       Einbringen aller Materialien, Hebegeräte, Gerüste und Werkzeuge       auf die Baustelle,sowie der Abtransport nach Beendigung,       werden nichtgesondert abgerechnet und sind in die Einzelpreise       einzurechnen. 05.  Einrichten und Aufbau aller zur fristgerechten Durchführung       der Baustelle benötigter Werkzeuge, Maschinen.       Einrichtungen, die zur Versorgung mit Strom, Beleuchtung dienen,       sowie die Beschaffung von Nutz- und Trinkwasser,       Stellen von Sanitäreinrichtungen,WC, Unterkunftscontainer,       mieten und anlegen notwendiger Lagerplätze für Geräte und Material-,       sowie Schuttcontainer sind, soweit nicht gesondert aufgeführt,       in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.       Die Unkosten für die Baustelleneinrichtung,die der AN zur       ordnungsgemäßen Durchführung der Baustelle zu erbringen hat,       sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren!       Alle anderen Leistungen werden in den folgenden Positionen       separat vergütet!       Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der       Baustelleneinrichtung.       Der Bieter erklärt sämtliche Montageleistungen       in fachgerechter Ausführung zu erbringen.       Die Planung liegt nach telef. Absprache im Büro IHR Bauplan       Breite Straße 1 ,02763 Zittau aus (Tel. 03583 / 791098) 06. Lagerflächen im Freien stehen nur im begrenzten       Umfang im Baustellenbereich zur Verfügung.       Fahrzeuge der Mitarbeiter sind außerhalb der Baustelle       abzustellen. 07. Sämtliche Leistungen verstehen sich einschl. Lieferung aller Materialien,       Transporte auf der Baustelle, sowie eine sichere und       abnahmefähige Ausführung. Der Bieter erklärt sämtliche       Montageleistungen in fachgerechter Ausführung zu erbringen. 08. Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis       nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:     - Etiketten, Klebestreifen und Schutzüberzüge bzw.- Markierungen       sind vor der Übergabe kostenlos zu entfernen.     - Das Justieren von Beschlägen, das Gangbarmachen der Einzelteile       nach Abschluß der Arbeiten ist in die Preise einzurechnen.       Die Mindestanforderungen für die Ausstattung von Baustellen       sind in der Arbeitsstättenverordnung und der zugehörigen       Regel für Arbeitsstätten (ASR A4.1) festgelegt.       Dies ist in die folgenden Positionen einzukalkulieren.       Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen.       Nicht vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse       können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.       Pauschalangebote sind grundlegend nicht zulässig!       Sämtliche Preise verstehen sich soweit im LV nicht anders       angegeben - einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen       und aller Lieferungen von Materialien,       um die Leistung ausführen zu können.       Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B) Die Vertragsleistung       umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind,       um das Gewerk funktionsfähig herzustellen.       Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind       dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften       des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung       geschuldet wird.       Die neuesten Richtlinien, Regeln, VOB, DIN-Vorschriften       sowie die aktuelle EnEV sind einzuhalten bzw. zu beachten.       Die jeweiligen Herstellervorschriften der im LV beschriebenen,       bzw. angebotenen Materialien und Produkte sowie die dazugehörigen       Technischen Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter sind zu beachten.       Die Einzelpositionen verstehen sich inklusive Lieferung und       Materialkosten.       Einbau, soweit nichts anderes beschrieben.       Ferner sind einzukalkulieren:     - Leistungen und Nebenleistungen die sich für eine Pos. zwangsläufig       ergeben,z.B. erford. zusätzliche Maßnahmen bei Gefahr,       etc., falls nicht gesondert ausgeschrieben.     - Schützen vorhandener, sichtbarer Bauteile.     - Kontinuierliches Sauberhalten der Baustelle     - Für Befestigungsmittel sind mindestens korrosionsgeschützte       Werkstoffe zu verwenden.       Für Befestigungsmittel, die der Witterung ausgesetzt sind,       müssen korrosionsbeständige Werkstoffe verwendet werden.       Für Bauteile bzw. Gegenstände die vom rechten Winkel       abweichen ( z.B. Schrägschnitte ) gibt es nur Zuschläge,       wenn diese in den Positionen ausdrücklich erwähnt sind    -  ansonsten ist eine solche Zulage in die Pos. einzukalkulieren     - oder vom AN ergänzend aufzuführen.       Maßkontrollen am Bau sind durchzuführen.       Auf evtl. Differenzen oder planerische Abweichungen       ist der Architekt sofort aufmerksam zu machen.      Mitgeltende Normen und Regeln      Allgemeines      Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum      Vertragsschluss gültigen Fassung      einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.      Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen,      z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen      umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen,      gemeinsame technische Spezifikationen,Internationale Normen,      Bezug genommen wird, werden auch ohne den      ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig",      immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug      genommen.    - DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau      Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und      Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen    - DIN EN 61439-5; VDE 0660-600-5 Niederspannung      Schaltgerätekombinationen - Teil 5: Schaltgerätekombinationen      in öffentlichen      Energieverteilungsnetzen ASR - Technische Regeln für      Arbeitsstätten (ASR) ASR      A5.2 -Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf      Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr      BaustelleneinrVV HA Technische Baubestimmungen;      Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung      und den Betrieb auf Baustellen RSA 95 Richtlinien      für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA) Angaben zur Ausführung - Allgemeines      Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet.      Das gilt auch für Materiallagerungen.      Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind      mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung      bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.      Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer      über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und      überirdisch) zu informieren.      Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom      Auftragnehmer zu beantragen.      Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich      zugänglich bleiben und geschützt werden.      Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber      ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine      Festlegung zu treffen.      Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter      insbesondere von Nachbarn für die Dauer der Bauarbeiten      oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt,      ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren.      Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten      oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen      bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile.      Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen      zum Schutz vor Winterschäden zu treffen.      Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle,      insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen.      Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:      Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau      der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen      Teilen derselben zu informieren.      Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:      Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung      sind unverzüglich zu entfernen.      Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind      das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen      Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen,      soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist.      Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus      (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers      in Anspruch genommen,      hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden      vorzunehmen      (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO)      und die erhöhten Gebühren zu tragen.      Angaben zur Abrechnung      In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang      mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung,      soweit sie nicht sowieso vom Auftragnehmer zu tragen sind. Sonstige Angaben      Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen,      dass während der Ausführung seiner Leistungen      immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter      seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.      Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen      zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser      Leistungsbeschreibung. Ausführungszeichnungen sind der      Leistungsbeschreibung verkleinert beigefügt.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Gerüstarbeiten
01
Gerüstarbeiten
Gerüstbau in max 3 Teilabschnitten Abschnittsweiser Aufbau + Abbau / max. je 3 Anfahrten für Auf- und Abbau
Gerüstbau in max 3 Teilabschnitten
01.01 Straßenseite + Giebel
01.01
Straßenseite + Giebel
01.02 Gartenseite
01.02
Gartenseite
01.03 Regiearbeiten
01.03
Regiearbeiten