Vorbemerkung Gefahrstoffverordnung Hinweis gemäß §?15 Abs.?5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der Fassung vom 01.10.2024 (BGBl. I Nr. 213):
Im Rahmen der angebotenen Leistungen sind Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) im Sinne der Gefahrstoffverordnung durchzuführen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gemäß §?15 Abs.?5 GefStoffV der Auftraggeber verpflichtet ist, uns vor Beginn der Arbeiten darüber zu informieren, ob aufgrund der Nutzungs- oder Baugeschichte des Objekts mit Gefahrstoffen - insbesondere Asbest - zu rechnen ist.
Sofern dem Auftraggeber keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, ist auch dies ausdrücklich schriftlich mitzuteilen.
Erfolgt keine Rückmeldung oder Auskunft, gehen wir davon aus, dass keine Gefahrstoffbelastungen vorhanden sind.
Sollten während der Ausführung dennoch Gefahrstoffe - insbesondere asbesthaltige Materialien - festgestellt werden, sind wir berechtigt, die Arbeiten sofort einzustellen und eine entsprechende Nachtragsvereinbarung über erforderliche Schutzmaßnahmen sowie Ausführungsänderungen zu verlangen.
Eine Haftung für Verzögerungen oder Kosten, die aus unterlassener oder unzutreffender Information resultieren, schließen wir aus.
Vorbemerkung Gefahrstoffverordnung
01 BAUSTELLENEINRICHTUNG UND SCHUTZMASSNAHMEN
BAUSTELLENEINRICHTUNG UND SCHUTZMASSNAHMEN
Hinweis Baustelleneinrichtung, Schutzmaßnahmen und Bestandsaufnahme
Die in diesem Kapitel beschriebenen Leistungen beinhalten die Einrichtung der Baustelle, sämtliche Schutzmaßnahmen für den laufenden Kantinen- und Gastraumbetrieb in den angrenzenden Bereichen sowie die Bestandsaufnahme vor Beginn der Rückbauarbeiten. Der Gastraum wird während der Bauphase
ausgelagert; die angrenzenden Boden- und Bauteilflächen bleiben im Bestand und sind während der Bauphase
durch den AN zu schützen. Der Bauaufzug / das Staiger zur Kantinenterrasse wird bauseits gestellt (siehe
Vorbemerkung 0.5).
01.01 Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
02 RÜCKBAU WÄNDE, DECKE UND GELÄNDER
RÜCKBAU WÄNDE, DECKE UND GELÄNDER
Hinweis Rückbau der Küchenwände, Deckenabschnitte und Geländer
Die in diesem Kapitel beschriebenen Leistungen beinhalten den vollständigen Rückbau der Wandflächen aus Beton und Mauerwerk sowie der Trockenbauwände, den Rückbau bzw. Teilrückbau der abgehängten Decke und den Rückbau eines Geländerabschnitts gemäß Plan (Anhang B, Abbildung 1). Die Anschlussflächen der Rückbauwände in Boden und Decke müssen eben und ohne lose Teile verbleiben; die Ebenheit ist gemäß DIN 18202 nachzuweisen. Wiederverwendbare Türen und Deckenelemente sind schonend auszubauen,
zwischenzulagern und dem AG zu übergeben.
02.01 Rückbau Wände, Decke und Geländer
Rückbau Wände, Decke und Geländer
03 ABSCHLUSS UND ÜBERGABE
Hinweis Endreinigung, Dokumentation und Übergabe
Die in diesem Kapitel beschriebenen Leistungen beinhalten die Endreinigung des Arbeitsbereichs, den Abbau der Schutzmaßnahmen und der Baustelleneinrichtung sowie die vollständige Dokumentation und Übergabe der Fläche an den AG bzw. die Folgegewerke. Schutzmaßnahmen, die bis zum Beginn der Folgegewerke erforderlich bleiben (z.B. Deckenabstützung, Absturzsicherung), sind in Abstimmung mit dem AG zu belassen.
03.01 Abschluss und Übergabe
42 RÜCKBAU Fliesen KANTINE
Hinweis Rückbau der Fliesen und Bodenbeläge Küche
Die in diesem Kapitel beschriebenen Leistungen
beinhalten den vollständigen Rückbau der Fliesen und
Bodenbeläge im Küchenbereich, inkl. Entsorgung
durch den AN
42.01 Rückbau der Fliesen und Bodenbeläge
Rückbau der Fliesen und Bodenbeläge
52 RÜCKBAU BESTANDSBODENAUFBAU
RÜCKBAU BESTANDSBODENAUFBAU
Hinweis Rückbau Bodenaufbau bis Stahlblech
Die in diesem Kapitel beschriebenen Leistungen
beinhalten den vollständigen Rückbau des
Bestandsbodenaufbaus oberhalb des Stahlblechs
einschließlich Fußleisten. Bestandsaufbau gem äß
Anhang B, Abbildung 4: Vinylplanke 2,5 mm ?
Gipskartonplatte 25 mm ? Trittschalldämmung 35
mm (zersetzt, mit Schüttung, Staubaustritt unter
Verkehrslast). Das Stahlblech sowie das darunter
liegende Trapezblech und die Tragkonstruktion
(Querprofil HEA 120) des darunter liegenden
Geschosses bleiben im Bestand.
52.01 Rückbau Bodenaufbau