Trockenbauarbeiten
Witten_Umbau Kaufhof
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Vorstellung der Saller-Unternehmensgruppe I. Vorstellung der Saller-Unternehmensgruppe Die Fa. Saller-Bau, In der Buttergrube 9, 99428 Weimar-Legefeld ist eine Tochtergesellschaft der Saller-Unternehmensgruppe aus Weimar. Wir errichten und betreiben seit über 40 Jahren gewerblich genutzte Immobilien und Wohnimmobilien in Deutschland. Der Firmensitz liegt in Weimar (Thüringen). Wir sind ein familiengeführtes, mittelständiges Unternehmen, welches auf langfristige und faire Geschäftsbeziehungen großen Wert legt. Da wir privater Eigentümer und Investor sind (wir sind kein Bauträger oder Generalunternehmer), verbleiben die Grundstücke und Gebäude im Bestand der Gesellschaft und werden durch unser Facility Management nach der Fertigstellung weiter betreut. Wir würden uns freuen ein Angebot für die von uns benötigten, unten aufgeführten Leistungen von Ihnen zu erhalten. Die dafür notwendigen Projektinformationen sind als Anlage zur Angebotsanfrage beigefügt. Weitere Informationen zu uns und unseren Projekten finden Sie auf unserer Website. www.saller-bau.com Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung per Mail an assistenz-bau@saller-bau.com.
Vorstellung der Saller-Unternehmensgruppe
Projektinformationen Projektinformationen Die Bauleistungen zur beabsichtigten Revitalisierung der Galeria Kaufhof in Witten werden seitens des Bauherrn ausgeschrieben. Die seitens des Bauherrn angeschriebenen Unternehmen werden mit dieser Angebotsanfrge gebeten, ein Angebot der nachfolgend aufgeführten Leistungen auf Grundlage der beigefügten Unterlagen für das Objekt.auf der Ausschreibungsplattform Cosuno abzugeben.
Projektinformationen
Eckdaten zum Objekt Eckdaten zum Objekt Projektname: Revitalisierung Galeria Kaufhof Witten Postleitzahl, Ort: 58452 Witten Straße, Hausnummer: Bahnhofstraße 5 Nutzungsart: Tiefgarage, Einzelhandel, Büroflächen in den Obergeschossen Projektbesonderheiten: - Innenstadtlage - direkte Nähe zu Straßenbahnlinien - Umbau Bestandsgebäude - Tiefgarage P rojektdaten: Baujahr: 1968 - Bebaute Fläche:3.023 m² (ohne Tiefgarage): - Nutzflächen: Tiefgarage 1: ca. 3.526 m² - Bleibt als Tiefgarage erhalten, Umbau der Ein- und Ausfahrt Tiefgarage 2: ca. 3.646 m² - wie vor Tiefkeller Nebenräume: ca. 2.778 m² - nur geringe Maßnahmen zur Instandhaltung geplant 2. UG Technikebene/ Anlieferung: ca. 2.628 m² - Anlieferung bleibt erhalten, Einbau der Mietertechnik, Lagerbereiche 1. UG Verkaufsfläche: ca. 3087 m² inkl. Zufahrt Anlieferung - Ausbau Verkaufsflächen gemäß Vorpanung, Anlieferzufahrt bleibt erhalten - Einbau einer Anlieferzone für die Verkaufsfläche Rewe im Außenbereich (Fußgängerzone) Erdgeschoß Verkaufsfläche: ca. 2.886 m² - Revitalisierung der Verkaufsflächen inkl. Nebenräume gemäß Vorplanung Bauherr 1. Obergeschoß  Bürofläche/Verkaufsfläche - Vorplanung liegt noch nicht vor,  ca. 2.832 m² Verkaufsfläche inkl. Nebenräume geplant 2. Obegeschoß Büroflächen - Vorplanung liegt noch nicht vor, ca. 2.838 m² 3. Obergeschoß Büroflächen - Vorplanung liegt noch nicht vor, ca. 2.322 m² Geamtnutzfläche: ca. 26.543 m² Projektbearbeitungszeitraum 2025-2027
Eckdaten zum Objekt
Referenzen Referenzen Bitte geben Sie uns 3 Referenzobjekte unter Angabe folgender Projektinformationen an:: Objektart (z.B. Handelsfläche) Objektname Objektanschrift überbaute Fläche Anzahl Geschosse Bauvolumen Kostengruppe 300-500 DIN 276 Nutzung Link zu weiterführenden Objektinformationen (z.B. Web-Seiten) jeweils 2 Fotos der Außenfassade Die Unterlagen zu den Referenzobjekten fügen Sie bitte als Anlage zum Angebot bei
Referenzen
Der Angebotsanfrage zugrunde liegende Unterlagen Der Angebotsanfrage zugrunde liegende Unterlagen, Hinweise zum Angebot Bitte beachten: Ihre Anfragen bitten wir nur per Mail über die Ausschreibungsplattform Cosuno zu stellen. Diese werden kurzfristig beantwortet. Dem Bieter wird die Möglichkeit gegeben, nur einzelne Leistungsbilder der Ausschreibung anzubieten und auszuführen. Angestrebt wird seitens des Bauherrn aber die Vergabe eines möglichst umfangreichen Leistungspaketes
Der Angebotsanfrage zugrunde liegende Unterlagen
Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen DIN 14094-2 Feuerwehrwesen - Notleiteranlagen - Teil 2: Rettungswege auf flachen und geneigten Dächern DIN EN 508-3 Dachdeckungsprodukte aus Metallblech - Festlegungen für selbsttragende Bedachungselemente aus Stahlblech, Aluminiumblech oder nichtrostendem Stahlblech - Teil 3: Nichtrostender Stahl DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 10088-3 Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung IVD-Merkblatt Nr. 19-1: Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich - Teil 1 Außenbereich Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) MB 191 Merkblatt 191: Wellprofile aus Stahl Herausgeber: Stahl-Informations-Zentrum VdS 2021 Baustellen Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln VdS 2047 Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln VdS 2216 Brandschutzmaßnahmen für Dächer; Merkblatt für die Planung und Ausführung Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln ZVDH-Fachregel Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Fachregel Blei im Bauwesen, Teil 1: Technische Regeln Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Merkblatt Äußerer Blitzschutz an Dach und Wand Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Merkblatt Merkblatt Solartechnik an Dach und Wand Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Merkblatt Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Merkblatt Merkblatt Einbauteile bei Dachdeckungen Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Angaben zur Baustelle siehe Baubeschreibung /-massnahmen, ZTV und ATV Angaben zu Stoffen und Bauteilen Für Befestigungsmittel und Kleineisenteile ist feuerverzinktes Material zu verwenden. Dachdeckungsmaterialien einschließlich der Formstücke dürfen keine wesentlichen Farbunterschiede aufweisen. Dachlatten müssen den Anforderungen von Abschnitt 3.8 ATV DIN 18334 entsprechen. Nägel zur Befestigung von Latten und Brettern müssen eine Länge von mindestens der 2,5-fachen Holzdicke haben und einen Flachkopf besitzen. Angaben zur Ausführung Allgemeines Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.). Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Regeldachneigung als Mindestdachneigung für die ausgeschriebene Deckung zu prüfen, insbesondere an Schleppdächern und Gauben. Nach Abschluss der Arbeiten sind Rinnen, Kehlen, Fallrohre u. dgl. von Ziegelabfällen, Mörtelresten u. ä. zu reinigen. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Dämmungen Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben oder an den Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die Regeln der BGBau Fachinfo Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten. (Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines) BG Bau Fachinfo Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird. Wärmedämmsysteme oder -elemente, die zusätzlich die Funktion einer Unterspannung oder einer Unterdeckung erfüllen, sind mit zusätzlichen produktbedingten Maßnahmen an die Begrenzungslinien des Daches sowie an Einbauten hochzuführen und anzuschließen. Dickenzunahme bei der Verwendung von Mineralwollematten darf die Lüftung belüfteter Konstruktionen nicht behindern, ggf. sind Distanzleisten einzubauen. Bei der normgerechten Bemessung von Lüftungsöffnungen ist die Einengung bzw. Verminderung durch Insektenschutzgitter zu beachten, der Nettoquerschnitt ist einzuhalten. Dämmungen in Steildächern sind so einzubauen, dass ein Abgleiten verhindert wird. Das gilt auch bei der Verwendung von Dämmplatten und Dämmkeilen. Sanierung Die Leistungen bei Dacherneuerungsarbeiten dürfen bei Witterungsverhältnissen, die sich nachteilig auf die Leistung oder die vorhandene Bausubstanz auswirken können, nur ausgeführt werden, wenn durch geeignete Maßnahmen Schäden ausgeschlossen werden können. Asbestzementprodukte sind unter Beachtung der TRGS 519 - Asbest - zerstörungsfrei zu demontieren. Der Aufsichtsführende muss für die Behandlung von Asbestzementprodukten sachkundig sein. Dachfenster, Lichtkuppeln, Dachausstiege Anschlüsse von Dampfsperren und Unterspannungen sind gemäß den Herstellerrichtlinien auszuführen. Der Einbau von Wechseln im Dachverband ist in den Bauplänen nur betreffs der Lage der Fenster dargestellt. Die genauen Maße sind entsprechend dem angebotenen Fabrikat und der erforderlichen Brüstungshöhe vom Auftragnehmer festzulegen. Die Maße für Wechsel sind dem Auftraggeber mitzuteilen, wenn die Wechsel nicht selbst vom Auftragnehmer eingebaut werden. Werden die Fenster einschließlich Futter ausgeschrieben, sind typenspezifische Futter des Fensterherstellers einzubauen, sofern der Hersteller solche anbietet. Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719. (Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines) VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen Alle Metallteile müssen korrosionsgeschützt sein; das gilt auch und besonders für verdeckte Teile, Formstücke und Verbindungs- und Befestigungsmittel. Verkehrssicherung Bitte beachten Sie, dass für Verkehrssicherungsmaßnahmen jetzt neu die ATV DIN 18329 "Verkehrssicherungsarbeiten" gilt. Angaben zur Abrechnung Bei der Abrechnung nach dem Raummaß [m³] von Bauschutt, Abbruchmaterial und dergleichen wird die Menge nach dem Fassungsvolumen der Transportbehälter, z.B. Container, ermittelt. Der Füllstand bei nicht vollständig gefüllten Behältern ist zu schätzen. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutschsprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen DIN EN 61439-5; VDE 0660-600-5 Niederspannung-Schaltgerätekombinationen - Teil 5: Schaltgerätekombinationen in öffentlichen Energieverteilungsnetzen Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen (BaustelleneinrVV HA) Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) Angaben zu Stoffen und Bauteilen Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen Angaben zur Ausführung Allgemeines Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen. Verkehrssicherung Bitte beachten Sie, dass für Verkehrssicherungsmaßnahmen jetzt neu die ATV DIN 18329 "Verkehrssicherungsarbeiten" gilt.) Angaben zur Abrechnung In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht sowieso vom Auftragnehmer zu tragen sind. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutschsprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Planunterlagen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkungen Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Link zu einem 360 Grad Rundgang Im Folgenden aufgeführt ist der Link zu einem 360 Grad Rundgang, dieser ermöglicht es dem Bieter, virtuell durch das gesamte Gebäude zu gehen, Bauteile/ Abstände mit einer Ungenauigkeit von ca. 5% abzumessen, wie auch erläuternde Fotos seinem Angbeot zuzufügen. Info-Link zum virtuellen 360° Rundgang Bestand Link 360° Rundgang bitte im Browser eingeben. my.mpskin.com/de/tour/cgcmq7925x (my.mpskin.com/de/tour/cgcmq7925x) (bitte Strg drücken und mit der Maus auf den Link klicken, bzw. den Link in Ihren Browser eingeben, die Erläuterung zur Nutzung des 360 Grad Rundgangs ist unter dem Punkt Menü hinterlegt.
Link zu einem 360 Grad Rundgang
ZTV Trockenbauarbeiten ZTV Trockenbauarbeiten / Hohlraum-/Doppelboden 1. Allgemeines / Geltungsbereich Die nachfolgenden ZTV gelten allgemein sowie übergreifend für sämtliche zu erbringende Leistungen. Sämtliche Vorgaben der VOB/C sind zu beachten. Sämtliche Hinweise zur Ausführung sind den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen und in der Kalkulation zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Ausführungsplanung noch fortgeschrieben wird und vor Ausführungsbeginn nachgereicht wird. Sämtliche aus der fortgeschriebenen Ausführungsplanung resultierenden Leistungen, die zur Umsetzung der Anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind, sind mit den hier vereinbarten Preisen abgegolten, sofern sie keine darüber hinausgehende Qualitätsanforderung darstellen und die Leistungen zu erkennen waren bzw. damit üblicherweise zu rechnen ist. Der Bieter bestätigt ausdrücklich, dass er sich von den örtlichen Bedingungen Kenntnis verschafft hat, in die Pläne Einsicht genommen und den terminlichen Ablauf der Arbeiten bei der Angebotsabgabe berücksichtigt hat. Der AN übernimmt für die angebotenen Leistungen die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Bauteile, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind mit in die entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren, auch wenn sie in den Positionen nicht ausdrücklich erwähnt sind. Das Leistungsverzeichnis umfasst im wesentlichen Trockenbauarbeiten (Wände, Decken, VS-Schalen, Schachtwände, Trockenputz, etc) Metalldecken Folgende Schnittstellen zu anderen Auftragnehmern sind bei der Kalkulation zu beachten: Installationen des AN TGA 2. Stoffe, Bauteile Wahl geeigneter Materialien zur Sicherstellung der Vorgaben zur LEED-Zertifizierung (siehe Anlage Baues Wunder) Es sind ausschließlich Gipskartonplatten mit Raumgewicht von mindestens 900 kg/m³ zugelassen. Bauteile aus Metall sind nur in korrosionsgeschützter Ausführung zulässig. Es sind ausschließlich Dämmstoffe der Baustoffklasse A "nicht brennbar" gem. DIN 4102-1 zugelassen, soweit nicht gesondert in den Positionen erwähnt. Für die Konstruktion sind die Zulassungen und Prüfbescheide sowie die Richt- und Systemzeichnungen des jeweilig gewählten Herstellers maßgebend. In Feucht- und Kellerräumen sind mindestens feuchtraumgeeignete hydrophobierte Gipsplatten (GKBI) einzubauen. Dies gilt auch für die untere Lage bei doppellagigen Beplankungen. Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind nachzuimprägnieren. Der Einbau von Gips- oder Gipskartonbauplatten (Gewerbebereiche, Schwimmbad- und Sporthallenduschen etc.) - auch hydrophobierter Platten - in feuchtigkeitsgefährdeten, hochbeanspruchten Bereichen ist untersagt. Gegebenenfalls weist der AN den AG hierauf gesondert hin, wenn der AG für solche Bereiche gipshaltige Werkstoffe vorgesehen hat. Für Nassraumbereiche mit hoher Feuchtigkeitsbeanspruchung sind als Metallunterkonstruktion verzinkte und korrosionsgeschützte Stahlblechprofile sowie korrosionsgeschützte Befestigungsmittel zu verwenden. 3. Ausführung Bei der Kalkulation der Einheitspreise der Positionen sind nachfolgende Hinweise zu beachten: ALLGEMEIN siehe Punkt D.1.) Ausführung Trockenbauarbeiten Der nutzungsbezogene Mindestschallschutz gemäß VDI ist einzuhalten, weiterhin prinzipiell erhöhter Schallschutz nach DIN 4109. Verstärkungen für Befestigung an Wänden muss in Absprache mit AN TGA erfolgen. Alle Bauwerksbefestigungen haben ausschließlich mit bauaufsichtlich zugelassenen Schraub- und Dübelbefestigungen zu erfolgen. Alle Deckenanschlüsse sind gleitend auszubilden. Sämtliche Ausschnitte für Einbauleuchten, Lautsprecher o.ä. in GK-Decken (glatt und gelocht) sind mittels Topfbohrern herzustellen. Ein Herstellen der Ausschnitte mittels Handsäge oder Messer ist nicht zulässig. Sämtliche Ausschnitte für Einbauleuchten, Lautsprecher o.ä. in Metalldecken sind werkseitig herzustellen. Ein Herstellen der Ausschnitte mittels Blechschere ist nicht zulässig. Bei gelochten bzw. geschlitzten Wand-/Decken-Beplankungen ist darauf zu achten, dass die Lochreihen in Übergängen der Platten exakt in der Flucht sind. Die Unterkonstruktionen der Bauteile sind aus verzinkten Stahl-Tragprofilen, einschl. notwendiger Verteilerebenen und Aussteifungen, herzustellen. Im Bereich der Deckenhohlräume sind Installationen der TGA-Gewerke verlegt, die Unterkonstruktionen sind darauf auszurichten. Die Unterkonstruktion der Abhangdeckensysteme ist formstabil herzustellen, sowie gegen Schaukeln zu sichern. Dies gilt insbesondere auch für kleinere Deckenabschnitte, die zur Ausführung kommen. Bei doppelter Beplankung sind die Plattenstöße versetzt nach Herstellervorschrift anzuordnen. Beplankungen in Sanitärbereichen sind aus imprägnierten Gipskartonbauplatten, doppelt beplankt, herzustellen (sh. gesonderte Position). Der Arbeitsablauf der Metallständerwände muss schematisch wie folgt ausgeführt werden: Montage Ständerwerk Montage Gipskarton, mehrlagige Beplankung 1. Seite Montage Technikinstallationen (bauseits) Montage Dämmung Montage Gipskarton, mehrlagige Beplankung 2. Seite Verspachtelung Sämtlicher hiermit zusammenhängender Mehraufwand ist einzukalkulieren. Bauwerks- und Bauteilfugen müssen übernommen werden. Sie sind in der Oberfläche mit Fugenprofilen auszuführen und dauerelastisch, überstreichbar zu versiegeln (Fugenbreite ca. 10 mm). Anschlüsse an Bauteile (wie z. B. Wände, Stützen, Fassaden, TGA-Bauteile) sind mit Kantenschutzprofilen auszuführen und dauerelastisch, überstreichbar zu versiegeln (Fugenbreite ca. 5 mm). Plastisch verschlossene Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Grundsätzlich sind alle Anschlüsse zwängungsfrei auszuführen und frühzeitig mit den jeweiligen Auftragnehmern abzustimmen. Stöße von Gipskartonplatten sind nach Herstellervorschrift mit Binden zu verschließen, malerfertig zu verspachteln und zu schleifen. Sämtliche sichtbaren Teile von Befestigungsmitteln sind zu verspachteln und zu schleifen. Die Montage der Ein-und Aufbauten in den abgehängten Decken muss in Absprache mit AN TGA erfolgen. An allen freien Decken- und Wandkanten sind Kantenschutzprofile zu montieren. Brandschutz Die Einbauanleitungen aller von Drittgewerken verbauten Produkte, die in Trockenbaukonstruktionen liegen oder diese tangieren, sind vom AN selbsttätig bei dem AG abzufordern, um die für diese Produkte erforderlichen Einbausituationen erstellen zu können (so beispielsweise die Einbauanleitungen von Brandschutzklappen, damit der AN die verstärkten Profile, die Laibung und den umlaufenden Spalt um die Klappen maßhaltig und zulassungsgerecht herstellen kann). Trockenbauwände mit Schall- oder Brandschutzanforderungen sind in mindestens 150 mm Wandstärke auszuführen, sofern Lichtschalter und Steckdosen in der Wand vorgesehen sind, um die erforderlichen Brand- und Schallschutzanforderungen auch im Bodenbereich hinter Hohlwanddosen herstellen zu können. Sind in der Planung des AG Wände mit Brand- oder Schallschutzanforderungen in geringer Wandstärke als 150 mm vorgesehen, so meldet der AN hiergegen Bedenken an. Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei Trennwandkonstruktionen mit Brandbeanspruchungen sind die Elektrodosen in Gips einzubetten oder rückseitig abgekoffert oder mittels zugelassener Hohlwanddosen auszuführen. Keinesfalls sind sich gegenüberliegende Elektrodosen zulässig ohne Hinterfüllung mit Mineralwolle oder Gipsmörtel. Durchführungen durch brand- oder schallschutzqualifzierte Trockenbauwände sind stets mit Auslaibung aus Blech und Beplankung entsprechend dem Hauptbauteil im Laibungsbereich auszuführen. Werden Brandschutzklappen in Trockenbauwände eingebaut, so hat der AN nach Ausführung der ersten BS-Klappe die Zustimmung des RLT-Prüfingenieurs zur getätigten Ausführung einzuholen. Erst nach dessen Zustimmung sind weitere BS-Klappen im Trockenbau einzubauen. Türen Türöffnungen sind unabhängig vom Türblattgewicht stets mit eingestellten UA-Verstärkungsprofilen auszuführen. Soweit Rohrrahmentüren, auch von Drittgewerken, an oder zwischen Trockenbauwänden zum Einbau vorgesehen sind, sind die Einbauanleitungen der Türen zu beachten. In solchen Situationen sind in der Regel mindestens Quadratrohre von 50 x 50 x 4 mm mit teleskopierbaren Deckenanschlüssen vorzusehen. Sind solche Unterkonstruktionen nicht vorhanden, meldet der AN rechtzeitig vor dem Schleifen der zweiten Wandseite Bedenken gegen den Türeinbau an. Bauphysik Soweit außenseitig keine oder nur eine Dämmung geringer Stärke (< 6 cm im Laibungsbereich) aufgebracht wird, soll eine zusätzliche Laibungsinnendämmung vorgesehen werden. Als Material hierfür sind Kalziumsilikatplatten zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes beschrieben ist. Der AN weist den AG ggf. auf das Erfordernis der vorbeschriebenen Laibungsinnendämmung hin. 4. Nebenleistungen Zusätzlich zu den in Ziffer 3 beschrieben Vorgaben zur Ausführung sind folgende Leistungen Sache des Auftragnehmers und für die Preisbildung maßgebend, und grundsätzlich zu beachten / zu berücksichtigen: Schutz angrenzender Bauteile bei Ausführung der Leistungen des Trockenbaus
ZTV Trockenbauarbeiten
ZTV Hohlraum- / Doppelböden ZTV Hohlraum- / Doppelböden 1. Allgemeines / Geltungsbereich Die nachfolgenden ZTV gelten allgemein sowie übergreifend für sämtliche zu erbringende Leistungen. Sämtliche Vorgaben der VOB/C sind zu beachten. Sämtliche Hinweise zur Ausführung sind den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen und in der Kalkulation zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Ausführungsplanung noch fortgeschrieben wird und vor Ausführungsbeginn nachgereicht wird. Sämtliche aus der fortgeschriebenen Ausführungsplanung resultierenden Leistungen, die zur Umsetzung der Anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind, sind mit den hier vereinbarten Preisen abgegolten, sofern sie keine darüber hinausgehende Qualitätsanforderung darstellen und die Leistungen zu erkennen waren bzw. damit üblicherweise zu rechnen ist. Der Bieter bestätigt ausdrücklich, dass er sich von den örtlichen Bedingungen Kenntnis verschafft hat, in die Pläne Einsicht genommen und den terminlichen Ablauf der Arbeiten bei der Angebotsabgabe berücksichtigt hat. Der AN übernimmt für die angebotenen Leistungen die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Bauteile, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind mit in die entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren, auch wenn sie in den Positionen nicht ausdrücklich erwähnt sind. Das Leistungsverzeichnis umfasst im wesentlichen Hohlraumböden in Nassbauweise(ggf. in Trockenbauweise) Doppelböden Trockenestriche Folgende Schnittstellen zu anderen Auftragnehmern sind bei der Kalkulation zu beachten: sämtliche Installationsleitungen der TGA (Lüftung, Heizung, Sprinkler, ELT etc.) verlaufen über den Rohboden und werden vor Beginn des AN erstellt. Vor Beginn des AN TGA muss der staubbindendene Anstrich aufgebracht werden. Zusätzlich muss vorab das HoBo-Raster eingemessen werden. Auf Grund der geringfügigen Lagerbereichen in den Etagen muss die Verteilung der einzubringenden Materialien in enger Absprache mit der Bauleitung erfolgen. 2. Stoffe, Bauteile Wahl geeigneter Materialien zur Sicherstellung der Vorgaben zur LEED-Zertifizierung (siehe Anlage Baues Wunder) 3. Ausführung Bei der Kalkulation der Einheitspreise der Positionen sind nachfolgende Hinweise zu beachten: ALLGEMEIN siehe Punkt D.1.) Ausführung Hohlraum-/ Doppelböden Der Untergrund für die Hohlraumböden, schw. Estriche und Abdichtungen besteht aus Stahlbeton, abgerieben. Die Untergründe für die Verbundestriche in den Technikräumen besteht aus Stahlbeton, geglättet. Die hiermit zusammenhängenden Mehraufwendungen (z.B. Kugelstrahlen) sind in den entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Um Unebenheiten vom Betonunterboden auszugleichen, muss die Unterkonstuktion in der Höhe justierbar sein. Die Stützen werden auf dem Rohboden verklebt, zusätzlich ist die Höhenjustierung der Stützen nach erfolgter Montage gegen Lockerung und Verstellen zu sichern. Die Stützenköpfe müssen für eine jederzeitige Montage von eingehängten oder verschraubten Rasterstäben vorgerichtet sein. Die Doppelböden sind nach der "Sicherheitsrichtlinie für Doppelböden", herausgegeben vom Bundesverband Systemböden e. V., auszuführen. Ausschnitte für die Durchführung von Kabeln, Kanälen, etc. müssen möglich sein. Die Unterkonstuktion, insbesondere die Stützen, müssen mind. der Nennfestigkeit der Doppelbodenplatten entsprechen. aus den Nennbelastungen der Doppelbodenplatten dürfen sich keinerlei bleibende Verformungen in den Stützen ergeben. Ab 500 mm Aufbauhöhe sind zur Sicherung der Seitenstabilität Rasterstäbe zu verwenden. Die Doppelbodenstützen müssen auf jeden Fall aus nicht brennbaren Materialien bestehen, um eine Brandausbreitung auszuschließe; Aluminium ist nicht zulässig. Die Bodenplatten müssen gegen übliche Feuchtigkeitseinwirkungen, wie veränderliche relative Luftfeuchtigkeit, unempfindlich sein. die Unterkonstruktion aus Metall muss grundsätzlich verzinkt und zusätzlich zum Schutze gegen Korrosion gelb passiviert sein. Die Anschlüsse an Stützen, Wände und Fassade sind ohne direkte Verbindung mit einem dauerelastischen Dichtband herzustellen. Schnittplatten sind an den Schnittflächen zusätzlich zu versiegeln. Die Montageabläufe für die Hohlraum-/Doppelböden sind zusätzlich mit den Auftragnehmern der TGA-Gewerke abzustimmen. Das Raster der Hohlraum-/ Doppelbodenstützen ist im Vorlauf zu den TGA-Installationen durch dauerhafte Farbmarkierungen auf dem Rohboden zu kennzeichnen. Bereits vorhandene TGA-Installationen oder solche, die sich nicht an das Stützenraster anpassen lassen, sind bei den Konstruktionen der Hohlraum-/Doppelböden zu berücksichtigen. Die Hohlraum-/Doppelboden- Konstruktionen müssen die Montage zusätzlicher Überbrückungsträger ermöglichen (auch nachträglich). Rohrleitungen, die die unterhalb der Hohlraum-/ Doppelböden herzustellenden Brandschutzabmauerungen kreuzen, sind fachgerecht gemäß den jeweiligen Brandschutzanforderungen mit einzumauern. Elektro- und Leeröffnungen werden nachträglich durch die Auftragnehmer der TGA-Gewerke verschlossen. Die Platten sind in Randausbildung und Maßgenauigkeit so zu liefern und einzubauen, saß eine einfache De- und Remontage möglich ist. Das Einlegen und Herausnehmen aus dem Plattenverbund muss ohne Beschädigung an den Belagskanten erfogen können. Die Bodenplatten sind unbefestigt aufzulegen. Die vollständige Fertigstellung jeder einzelnen Ebene ist dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Danach erfolgt eine Überprüfung der Bereiche unterhalb der Hohlraum-/Doppelbodenebene auf Zustand und Vollständigkeit (auch der Brandschutzmaßnahmen) durch Auftragnehmer, Auftraggeber und Auftragnehmer TGA-Gewerke. Es ist darauf zu achten, dass vor dem Einbringen des Fließestrichs der Hohlraumböden in Nassbauweise sämtliche Fugen und Öffnungen im zu bearbeitenden Bereich dicht sind, um ein Ablaufen des Estrichs in die Installationsschächte und/oder andere Hohlräume zu verhindern. Randdämmstreifen sind in Innenecken mittels 90°- Ecken zu verlegen. Gerundete Ausführungen sind - insbesondere im Bereich von Beschichtungsbelägen und Anstrichen/Versiegelungen - nicht zulässig. Alle Sperrschichten, Trennschichten, Gleitschichten, Folien und Pappen. Schutzlagen, z.B. PE-Folien oder Bitumenbahnen, sind an aufgehenden Bauteilen mindestens bis Estrichoberkante hochzuführen. Fugen (Randfugen, Arbeitsfugen, Scheinfugen etc.) sind nach den Regeln der Technik anzulegen. Ein Fugenplan ist anzufertigen und mit dem AG bzw. Architekten abzustimmen. Die Montageabläufe für die Hohlraum-/Doppelböden sind zusätzlich mit den Auftragnehmern der TGA-Gewerke abzustimmen. Das Raster der Hohlraum-/ Doppelbodenstützen ist im Vorlauf zu den TGA-Installationendurch dauerhafte Farbmarkierungen auf dem Rohboden zu kennzeichnen. Bereits vorhandene TGA-Installationen oder solche, die sich nicht an das Stützenraster anpassen lassen, sind bei den Konstruktionen der Hohlraum-/ Doppelböden zu berücksichtigen. Die Hohlraum-/Doppelboden - Konstruktionen müssen die Montage zusätzlicher Überbrückungsträger ermöglichen (auch nachträglich). Es ist darauf zu achten, dass vor dem Einbringen des Fließestrichs der Hohlraumböden in Nassbauweise sämtliche Fugen und Öffnungen im zu bearbeitenden Bereich dicht sind, um ein Ablaufen des Estrichs in die Installationsschächte und/oder andere Hohlräume zu verhindern. Es ist davon auszugehen, daß die Arbeiten auch ebenenweise und mit zeitlichen Unterbrechungen auszuführen sind. Die herzustellenden Hohlraum-/Doppelböden müssen ohne weitere Maßnahmen für die Verlegung bauseitiger Beläge geeignet sein. staubbindende Anstriche unter Hohlraum-/ Doppelböden sind vor Verlegung der ELT-Gewerke vollflächig aufzutragen. Im Bereich der Stützenfüße sind nach ELT-Montag der Anstrich zu wiederholen / auszubessern, wenn er durch die Verlegearbeiten nicht mehr tragfähig ist. 4. Nebenleistungen Zusätzlich zu den in Ziffer 3 beschrieben Vorgaben zur Ausführung sind folgende Leistungen Sache des Auftragnehmers und für die Preisbildung maßgebend, und grundsätzlich zu beachten / zu berücksichtigen: Reinigen des Untergrundes (geringer Verschmutzungsgrad), einschl. der Schuttentsorgung in die bereitgestellten Container. Herstellen von Ausnehmungen/Bohrungen für Kabel, Rohrleitungen, etc. Herstellen von Anschnitten an aufgehenden Bauteilen wie Wänden, Fassaden, Stützen etc. Herstellen von Schräganschnitten in der Fläche und an aufgehenden Bauteilen. Herstellen von Anschluss-, Trenn- und Arbeitsfugen. Versiegeln von Schnittkanten. Ummanteln von Rohrleitungen und dergleichen mit Mineralfaserstreifen. Einsetzen von Einbauteilen wie Lüftungsgittern, Ablaufkörpern, etc. Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen, Beschädigungen oder Verfärbungen angrenzender Bauteile. Die Befestigung der Schutzmaßnahmen ist so auszuführen, dass keine Beschädigungen oder Spuren an den Fremdgewerken verbleiben. Inkl. rückstandslosem Entfernen der Schutzmaßnahmen.
ZTV Hohlraum- / Doppelböden
ZTV Systemtrennwände ZTV Systemtrennwände 1. Allgemeines / Geltungsbereich Die nachfolgenden ZTV gelten allgemein sowie übergreifend für sämtliche zu erbringende Leistungen. Sämtliche Vorgaben der VOB/C sind zu beachten. Sämtliche Hinweise zur Ausführung sind den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen und in der Kalkulation zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Ausführungsplanung noch fortgeschrieben wird und vor Ausführungsbeginn nachgereicht wird. Sämtliche aus der fortgeschriebenen Ausführungsplanung resultierenden Leistungen, die zur Umsetzung der Anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind, sind mit den hier vereinbarten Preisen abgegolten, sofern sie keine darüber hinausgehende Qualitätsanforderung darstellen und die Leistungen zu erkennen waren bzw. damit üblicherweise zu rechnen ist. Der Bieter bestätigt ausdrücklich, dass er sich von den örtlichen Bedingungen Kenntnis verschafft hat, in die Pläne Einsicht genommen und den terminlichen Ablauf der Arbeiten bei der Angebotsabgabe berücksichtigt hat. Der AN übernimmt für die angebotenen Leistungen die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Bauteile, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind mit in die entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren, auch wenn sie in den Positionen nicht ausdrücklich erwähnt sind. Das Leistungsverzeichnis umfasst im wesentlichen Systemtrennwände aus Glas Mobile Trennwandsysteme DesignOffice Trennwände / Haus 1 2. Stoffe, Bauteile Wahl geeigneter Materialien zur Sicherstellung der Vorgaben zur LEED-Zertifizierung (siehe Anlage Baues Wunder) Die Einzelteile der Montagewände und Beschlagteile werden serienmäßig hergestellt. Eine Nachliefergarantie von 10 Jahren für alle Einzelteile muss vom Systemtrennwandhersteller zugesichert sein, der AN übergibt vor Materialdisposition eine entsprechende Bestätigung an den AG. Die ausgeschriebenen Montagetrennwände sind vom AN objektspezifisch zu fertigen und als Einzelteile oder Bauteile auf die Baustelle zu liefern. Die Montagewände müssen in einfachen Montagevorgängen montierbar sowie ohne Materialverlust leicht umsetzbar sein. Alle Bauteile müssen leicht zerlegbar und austauschbar sein. Monoblocksysteme sind nicht zulässig. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein Elementtyp gegen einen systemimmanenten anderen Elementtyp (bspw. ein geschlossenes Wandelement gegen ein teilverglastes) ausgewechselt werden, so muss dieser Austausch ohne den Ausbau von daneben montierten Elementen erfolgen können. Bei dem Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion auftritt. Alle Dichtungsprofile, die bei Trennwandsystemen zur Ausführung kommen, dürfen nur in ATPK-Qualität ausgeführt werden. Plastische Verfugungen sind nicht zulässig. Die Abdichtung der Trennwandelemente hat genau nach den vorgelegten Schall- bzw. Brand-Prüfzeugnissen zu erfolgen. Es dürfen nur mineralische Faserdämmstoffe, die mit dem RAL-Gütezeichen zertifiziert sind, eingesetzt werden. 3. Ausführung Bei der Kalkulation der Einheitspreise der Positionen sind nachfolgende Hinweise zu beachten: ALLGEMEIN siehe Punkt D.1.) Ausführung Systemtrennwände Sämtliche Teile sind oberflächenfertig zu übergeben. Sie sind bis zur Abnahme vom AN vor Beschädigungen nach eigenem Ermessen zu schützen. Trennwandkonstruktionen sind durch Justierelemente auszurichten. Vorspringende Deckleisten, Sockelleisten oder über die Fläche geschobene Blechprofile/Hutprofile sind nicht zulässig. Der Anschluss von Zwischenwänden muss auch bei verglasten Wänden ohne zusätzliches Bandrastermodul möglich sein. Sämtliche Befestigungen und Verbindungen der Montagetrennwände sind unsichtbar auszuführen. Der Wandhohlraum der Trennwände muss für den Einbau von Installationen genutzt werden können. Aufbau, Beplankungsteile, Glasrahmen und Verglasungselemente werden in höhenjustierte Stahlständerprofile eingehängt. Türzargen werden an Stahlständerprofile angeschraubt. Die Türkonstruktionen einschließlich ihrer Verbindungsmittel müssen alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen können. Griffoliven und -garnituren benachbarter Elemente sind stets auf selber Höhenlage einzubauen. Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind vor der Übergabe vom AN zu reinigen und zu ölen, Schutzfolien sind nach Aufforderung zu entfernen. Unterschiedliche Werkstoffe und Lieferformen (z. B. Profile, Bleche, Bänder) sind entsprechend den Anforderungen an das Erscheinungsbild aufeinander abzustimmen. Bei unvermeidbar unterschiedlichen Oberflächen ist die Entscheidung des AG herbeizuführen. Sämtliche Anschlüsse der Wände an Stützen und Decken sind so auszubilden, dass keine der an die Bauteile gestellten Anforderungen gemindert wird. Die Anschlüsse müssen die Bewegungen der angrenzenden Bauteile sowie der Wände selbst ohne Beeinträchtigung ermöglichen. Die zu erwartenden Durchbiegungen der Rohdecken sind zwingend zu beachten. Deckenschotts sind mit gleitender Deckenanschlussfuge herzustellen, sofern die nebenliegenden Wände auch gleitende Deckenanschlussfugen aufweisen. Bewegungsfugen im Baukörper sind an gleicher Stelle auch in den Trennwandkonstruktionen vorzusehen. Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden. Die gleiche Bewegungsmöglichkeit wie im Bauwerk ist für die Systemtrennwände zu gewährleisten. Unterkonstruktion Die wesentlichen Bauteile der Unterkonstruktion sind in Baustoffklasse A1 nach DIN 4102-1 aus Regel-Stahlblechprofilen herzustellen. Trennwandständer sind mit Regelaussparungen zur Durchführung von Installationsleitungen zu versehen. Die Schottungen von Kabel- und Leitungsdurchtritten durch Systemtrennwände werden von den ELT- und TGA/RLT-Gewerken ausgeführt. Der AN stimmt sich im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit diesen Gewerken zur Planung und Herstellung der erforderlichen Einbausituationen für deren Schottungen ab. Die Lastabtragung von Glas-/Wandelementen erfolgt direkt über höhenjustierbare Stellfüße direkt auf den Fußboden. Abgehängte Unterkonstruktionen sind höhenverstell- und nachstellbar auszuführen. Anschlüsse an Rundstützen, schräge, verjüngte und andere objektspezifische Anschlusssituationen sind mit geeigneten Systemprofilen auszuführen. Beplankungen und Dämmstoffe Beplankungsmaterialien sind gemäß den geforderten und notwendigen Schall- und Brandschutzanforderungen auszuwählen. Der Wandaufbau ist so vorzusehen, dass bauseitig auch nachträglich Elektroleitungen für Schalter, Steckdosen und Medienanschlüsse in oder neben jedem Trennwandelement verlegt werden können. Der Umfang dieser Installationen ist auf Schall- und Brandschutzanforderungen abzustimmen. Ausschnitte und Durchführungen werden separat beschrieben und vergütet. Der Einbau der Dämmstoffe ist so vorzunehmen, dass ein nachträgliches Absinken durch Erschütterungen, Baubewegungen oder Eigengewicht ausgeschlossen ist. Verglasungen Die statische Bemessung der Scheibenstärken ist alleinige Sache des AN, angegebene Glasstärken sind nur als Gestaltungsvorschlag zu verstehen. Die Kanten von nicht gerahmten Scheiben sind generell zu bearbeiten und gefast auszubilden. Bei ESG, VSG und Floatglas-Scheiben werden diese feinjustiert und poliert. Alle Isolierglas- und Funktionsscheiben (VSG, ESG etc.) müssen unveränderliche Kennzeichnungen (z. B. geätzte Stempel) mit Angaben zu u- und g-Wert (bei ISO-Scheiben) sowie zu Glasart und -stärke aufweisen. Alle Scheiben im Brüstungsbereich sind als splittergeschützte Verglasung aus ESG oder VSG zu planen. Sofern Zustimmungen im Einzelfall erforderlich werden, ist es Sache des AN, diese zu koordinieren und zu eigenen Lasten zu besorgen. Anfallende Aufwendungen und Gebühren für Zustimmungen, Statik, Prüfstatik, Lastversuche etc. sind in den Angebotspreis einzurechnen, sofern nicht in gesonderter Position abgefragt. Bei ganzverglasten oder großflächig verglasten Flächen sind die Gläser gemäß UVV deutlich sichtbar über ca. 30 % der Fläche durch Ätzen, Strahlen oder Bekleben zu kennzeichnen. Bei VSG-Verglasungen sind Schattierungsfolien in der Mittellage der Scheiben statthaft. Brandschutzverglasungen sind stets als "F"-Verglasungen auszuführen; "G"-Verglasungen sind nur dann zulässig, wenn die Bauaufsichtsbehörde dem Einbau von "G"-Verglasungen in der jeweiligen Situation ausdrücklich zugestimmt hat. Beschläge Beschläge in Fluchtwegen sind ausschließlich nach DIN EN 179 und bei Türen von Fluchtwegen aus Räumen mit großen Menschenansammlungen ausschließlich nach DIN EN 1125 (Panikstangenbeschlag) zu wählen. Soweit Beschläge nach DIN EN 179 oder DIN EN 1125 verbaut werden, müssen für die jeweiligen Beschläge Freigaben der Türhersteller vorliegen, um die geforderten geringen Betätigungskräfte zu gewährleisten. Alle Beschläge sämtlicher Bauelemente sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen. Alle elektrischen Leitungen sind prinzipiell verdeckt im Rahmen bzw. im Falz in flexiblen Schutzrohren zu verziehen. Werden für Schalldämmzwecke Bodendichtungen an Türen gefordert, so sind diese nachstellbar anzubringen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Lippendichtungen sollen nicht ausschließlich parallel verstellbar sein. Soweit elektronisch beschriebene Trennwandsysteme zur Ausführung gelangen, gelten folgende Schnittstellen: Trennwand, Antrieb AN Angabe Kabel unter Putz AN Einbau Kabel unter Putz AG (Elektrogewerk) Schalter, Taster AG (Elektrogewerk) 230-V-, 400-V-Zulieferung AG (Elektrogewerk) ggf. geford. Schaltschrank AN Verschaltung, Anschluss AN Inbetriebnahme AN. 4. Nebenleistungen Zusätzlich zu den in Ziffer 3 beschrieben Vorgaben zur Ausführung sind folgende Leistungen Sache des Auftragnehmers und für die Preisbildung maßgebend, und grundsätzlich zu beachten / zu berücksichtigen: Statische Nachweise und erforderliche Detailpunkte für alle Bauteile, Verbindungen, Befestigungsmittel, Anschluss- und Auflagerpunkte einschließlich Werkzeichnungen und Prüfzeugnissen, unter Berücksichtigung der Flächen- und Eigenlasten
ZTV Systemtrennwände
Innentüren aus Holz gem. DIN 68706 Innentüren aus Holz gem. DIN 68706 als Drehtüren, ein- und zweiflügelig, nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, Planung des Architekten und Türliste. Schallschutz- sowie Brand- und Rauchschutz-Anforderungen gem. Leistungsbeschreibung und Türliste. Bei Widersprüchen gilt die Planung/Türliste Ausführung komplett mit Stahlzarge, Türblatt, Anschlagdämpfung, Korrosionsschutz und Grundierung sowie Bändern und Beschlägen. Allgem. techn. Anforderungen: Wandöffnung nach DIN 18101 Baurichtmaß (BR=WÖ) Breite / Höhe sh. Positionstext Einbau in Wandtyp: GK Wanddicke (roh): 125mmt Wandoberfläche: Spachtelung / Putz mit Anstrich Feuchtraum/Nassraum: sh. Leistungsposition Klimaklasse  2 Beanspruchungsgruppe  S Erzeugnis: Fa Herholz oder glw. angebotenes Erzeugnis:'________________' Türblatt: Flügelanzahl: 1 Brand-/Rauchschutz: sh.Leistungsposition Schallschutz: Schallschutzwerte beziehen sich auf: Prüfwert: Rw nach DIN EN 717-1 Rw = sh. Leistungsposition Türblatt  Röhrenspankern (RSPK), Flächengewicht >15kg/m² bzw. nach technischer Erfordernis hochertiger Türblattdicke  >40mm bzw. nach technischer Erfordernis Einschlag: gefälzt Oberfläche: HPL nach DIN EN 438, d=0,5-2mm, äußerst widerstandsfähig gegenüber mechanischer, thermischer oder chemischer Beanspruchung angebotenes Erzeugnis: '________________' Farbe: nach Wahl des AG, z.B. RAL ... Zarge: Zargenart: Stahlumfassungszarge, zweiteilig, passend zur Tür Spiegelbreite BS/BGS keine besondere Anforderung, 50mm Blechdicke  mind. 2,0 mm Oberfläche: grundiert Endbeschichtung: gem. separater Postion (LV Malerarbeiten) Türbeschläge / Türtechnik: Bänder: Edelstahl, Tür 2 Stck. (teilweise 3 Stck. nach Anforderung gem.Türblattgewicht) Schloss:  Klasse 3, siehe unten Bodendichtung: gem. separater Position Türgarnitur: gem. separater Position Gebrauchskategorie: Klasse 4 Türschließer: Obentürschließer gem. separater Position Ausführungsvorgaben: Stahl-Umfassungs-/ Stahleckzarge mit dreiseitig umlaufender APTK-Dichtung, Ecken auf Gehrung geschnitten und verklebt, Farbe schwarz, bzw. nach Wahl des Auftraggebers. Die Dichtung ist in Abstimmung mit dem AN Maler erst nach der Endbeschichtung einzubauen. Zargenmaulweiten und Einbau gemäß Leistungspositionen und Türliste. Maulweiten sind vor der Fertigung örtlich zu überprüfen. Einbau in GK-Wänden mit geeigneten Schraub- und Dübelbefestigungen einschl. Mineralwollhinterlegung. Einbau in Mauerwerkswänden und gespachtelten Sichtbetonwänden als verdeckte Dübelmontage einschl. vollständigem Verguss der Hohlräume mit Vergussmörtel und sauberem Abziehen des Vergussmörtels an den Zargenanschlüssen. Eine Beschädigung der gespachtelten Betonflächen ist auszuschließen. Montage einschl. aller notwendigen Beiputzarbeiten, die ohne zusätzliche Maßnahmen für Anstrich und Tapezierarbeiten geeignet sein müssen. Türblätter Sämtliche Oberflächen, Verleistungen, Ein-/Anleimer und Kanten mit werksseitig aufgebrachten HPL-Schichtstoffplatten zu belegen Flächengewicht gem. Anforderung, für Feucht- und Nassraum geeignet Beschläge Bänder dreiteilige Edelstahl-Konstruktionsbänder, als Nitrobänder  Höhe 160 mm, mit Kugellagerringen, 3-D-verstellbar, einschl. Sicherungsstift als Aushängesicherung, Oberflächenqualität gem. Planungsvorgaben Angebotenes Erzeugnis:'________________' Drücker: Beschläge grundsätzlich als Drücker/Drücker-Garnitur gem. Leistungsposition und Türliste, einschl. bauaufsichtlicher Zulassung bei Brand- und Rauchschutzanforderungen. Schlösser: In der Regel als Schlösser der Klasse 3 "mittelschwere Behördeneinsteckschlösser" (DIN 18251) bzw. als Feuer- und Rauchschutzschlösser (DIN 18250), vorgerichtet für den Einbau von Profilzylindern, teilweise mit Wechsel, teilweise mit Panikfunktion, 9 mm Zwillingsklemmnuss aus Stahl, kugelgelagert, Stulp Edelstahl rostfrei, Kurbelfalle und Riegel, vernickelt, Schlosskasten verzinkt, mit Späneschutz, Schließung zweitourig. z. B. Fa. BKS oder gleichwertiger Art Angebotenes Erzeugnis:'________________'
Innentüren aus Holz gem. DIN 68706
ZTV Sanitärtrennwände ZTV Santitärtrennwände 1. Allgemeines / Geltungsbereich Die nachfolgenden ZTV gelten allgemein sowie übergreifend für sämtliche zu erbringende Leistungen. Sämtliche Vorgaben der VOB/C insbesondere ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten und ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. sind zu beachten. Sämtliche Hinweise zur Ausführung sind den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen und in der Kalkulation zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Ausführungsplanung noch fortgeschrieben wird und vor Ausführungsbeginn nachgereicht wird. Sämtliche aus der fortgeschriebenen Ausführungsplanung resultierenden Leistungen, die zur Umsetzung der Anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind, sind mit den hier vereinbarten Preisen abgegolten, sofern sie keine darüber hinausgehende Qualitätsanforderung darstellen und die Leistungen zu erkennen waren bzw. damit üblicherweise zu rechnen ist. Der Bieter bestätigt ausdrücklich, dass er sich von den örtlichen Bedingungen Kenntnis verschafft hat, in die Pläne Einsicht genommen und den terminlichen Ablauf der Arbeiten bei der Angebotsabgabe berücksichtigt hat. Der AN übernimmt für die angebotenen Leistungen die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Bauteile, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind mit in die entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren, auch wenn sie in den Positionen nicht ausdrücklich erwähnt sind. Das Leistungsverzeichnis umfasst im wesentlichen Ausführung der Sanitärtrennwände & Schamwände 2. Stoffe, Bauteile Wahl geeigneter Materialien zur Sicherstellung der Vorgaben zur LEED-Zertifizierung (siehe Anlage Baues Wunder) Die Elementwände sind bei nicht öffentlich zugänglichen WCs mindestens aus feuchtraumbeständigen und bei öffentlich zugänglichen WCs sowie Duschen aus nassraumbeständigen Materialien in Elementbauweise und, soweit nicht anders beschrieben, beidseitig mit HPL-Kunststoffbeschichtungen, wasserbeständig, fäulnissicher, widerstandsfähig gegen Beschädigungen und besonders pflegeleicht vorzusehen. Erhöhte Kratz- und Abriebfestigkeit wird durch ein zusätzliches Overlay sichergestellt. Alle sichtbaren Kanten sind gerundet und verletzungsfrei ausgeführt. Beschichtungen in Form von Kunststofffolien, Echtholzfurnieren, Metallfolien etc. sind an sämtlichen Sichtflächen, auch auf Stirnseiten, auszuführen. Kanten sind mit überdeckten Hartholzeinleimern zu versehen. Alle Schnittkanten von Holzplattenwerkstoffen erhalten allseitig, auch in nicht sichtbaren Bereichen, Anleimer zur Reduzierung der Feuchtigkeitsaufnahme über die Stirnkanten der Platten. 3. Ausführung Bei der Kalkulation der Einheitspreise der Positionen sind nachfolgende Hinweise zu beachten: ALLGEMEIN siehe Punkt D.1.) Ausführung Befestigungen / Anschlüsse Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind vom AN ggf. vorhandene Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Der AN hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen an sichtbaren Leitungen und Rohren entstehen. Sämtliche Teile sind oberflächenfertig zu übergeben. Sie sind bis zur Abnahme vom AN vor Beschädigungen zu schützen. Die Montage der WC-Trennwände erfolgt auch nach Montage der Sanitärobjekte, sofern es der Bauablauf erfordert. Bei Ausführung von Spritzdichtungs- und Versiegelungsarbeiten sind die angrenzenden Flächen mit geeignetem Klebeband vor Verschmutzung zu schützen. Die Fugenverschlüsse sind zurückgesetzt oder bündig angeordnet, absolut eben und fluchtgerecht auszubilden. Die Verankerungskonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen und zur Freigabe vorzulegen. Die Montage der WC-Trennwände erfolgt auf fertige Boden- und Wandflächen. Die Befestigung der Füße (Eingießen, Aufschrauben, Aufkleben) wird - wenn nicht anders ausgeschrieben - vom AN festgelegt. Befestigungen an Fußboden und an nässebelasteten Wänden sind mittels Epoxy-Dübel auszuführen. Die Anzahl von Befestigungspunkten auf Fliesen- oder Plattenbelägen aufstehender Elemente ist auf das unumgängliche Minimum zu beschränken. Da die Befestigungen stets die Dichtigkeitsebenen von Fliesen, Platten oder Abdichtungen perforieren, sind sie in wasserdichter Ausführung herzustellen. Zusätzlich zur Verwendung von Epoxy-Klebedübeln kommen unterhalb der Stützfußaufstandsbereiche dichtende Unterlagen oder vollflächige Verklebungen zur Ausführung. Für die vorbeschriebene sachgerechte Ausbildung der Fußpunktanschlüsse erfolgt keine gesonderte Vergütung, sie ist mit den Einheitspreisen abgegolten. Sanitärtrennwände Die WC-Kabinentrennwände sind als Elementtrennwände auszuführen. In öffentlich zugänglichen Bereichen muss durch die Bauart sichergestellt werden, dass kein Sichtkontakt zwischen den WC-Bereichen vorhanden ist und auch mit einfachen Werkzeugen nicht hergestellt werden kann. Die stabförmigen Füße der Aufständerung bestehen, soweit nicht anders beschrieben, aus Edelstahl, die mit jeweils einer Edelstahlrosette als Andichtung gegen den Boden versehen sind. Die Füße der Sanitärtrennwände sollen zum Ausgleich eines Gefälles im Fußboden nachstellbar sein. Sind Höhenjustierungen produktbedingt nicht möglich, sind erforderliche Anpassungsarbeiten als Nebenleistung durchzuführen. Alle Türen sollten, soweit es der Grundriss ermöglicht, in die Kabine einschlagend eingebaut werden. Die Türbänder sollen die Wahlmöglichkeit "selbstschließend" oder "selbstöffnend" zulassen. Vor Einbau ist eine Entscheidung zu treffen. Die Türbeschläge gestatten ein Offenhalten der Tür im Winkel von mindestens 150 °. Alle Türen erhalten eine Möglichkeit der Notentriegelung mit einfachem Werkzeug von außen, die Türschlösser sind mit Frei-/Besetzt-Anzeigen versehen. Kabinentrennwände und Wände zu Vorräumen schließen seitlich dicht an die Umfassungwände an, sodass kein Einblick möglich ist. Zwischen den Urinalen sämtlicher WC-Anlagen werden - soweit in Leistungspositionen beschrieben - Schamwände aus dem Material der WC-Kabinentrennwände eingebaut. Diese haben eine Bodenfreiheit von mindestens 50 cm und sind derart mechanisch stabil mit der Wand verbunden, dass Schäden aus Vandalismus (wie seitlichem Wegdrehen) nur unter großen Kraftanstrengungen möglich sind. 4. Nebenleistungen Zusätzlich zu den in Ziffer 3 beschrieben Vorgaben zur Ausführung sind folgende Leistungen Sache des Auftragnehmers und für die Preisbildung maßgebend, und grundsätzlich zu beachten / zu berücksichtigen: Statische Nachweise und erforderliche Detailpunkte für alle Bauteile, Verbindungen, Befestigungsmittel, Anschluss- und Auflagerpunkte einschließlich Werkzeichnungen und Prüfzeugnissen, unter Berücksichtigung der Flächen- und Eigenlasten
ZTV Sanitärtrennwände
Áuszüge aus den Mieterbaubeschreibungen
Áuszüge aus den Mieterbaubeschreibungen
Hinweis zur Statik Es ist den ausführenden Firmen untersagt, die Unterseiten der Rippen der Rippendecken zur Anbindung von z.B. Halteelementen und Schienen anzubohren. Sämtliche Bohrungen sin in der Deckenplatte, bzw. seitlich der Rippen mittig bei ca. 11 cm auszuführen.
Hinweis zur Statik
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
Hinweis Abzubrechende Bauteile können über den Innenraum sowie die vorhandenen Aufzugsschächte in den Anlieferhof über einen Materialaufzug, wie auch durch hinabwerfen in einen alten Aufzugsschacht bis Höhe Anlieferhof transportiert werden. Container können im Anlieferhof abgestellt und befüllt werden.
Hinweis
Hinweis zur Baustelleneinrichtung In die Einheitspreise der nachfolgenden Positionen sind die Baustelleneinrichtung, sämtliche für die Lieferung und den Einbau benötigten Materialien, Geräte, wie z.B. Hubgeräte, eine ggf. notwendige Kranstellung, Gerüste, Hilfsabstützungen sowie sonstige zur fix und fertigen Erstellung der beauftragten Leistungen einzurechnen. Dem Bieter wird dringend empfohlen, soch vor der Angebotserstellung ein Bild der Örtlichkeiten durch eine Ortsbegehung zu machen.
Hinweis zur Baustelleneinrichtung
01.__._.__.001 Stundensatz Facharbeiter Stundenlohnarbeiten für Vorarbeiter, Facharbeiter und Gleichgestellte (z.B. Spezialbaufacharbeiter, Baufacharbeiter, Obermonteure, Monteure, Gesellen, Maschinenführer, Fahrer und ähnliche Fachkräfte). Leistung nach besonderer Anordnung der Bauüberwachung. Anmeldung und Nachweis gemäß VOB/B.
01.__._.__.001
Stundensatz Facharbeiter
40.00
h
01.__._.__.002 Stundensatz Helfer Stundenlohnarbeiten für Werker, Helfer und Gleichgestellte (z.B. Baufachwerker, Helfer, Hilfsmonteure, Ungelernte, Angelernte). Leistung nach besonderer Anordnung der Bauüberwachung. Anmeldung und Nachweis gemäß VOB/B.
01.__._.__.002
Stundensatz Helfer
40.00
h
02 Tiefkeller, Kellergeschoß mit Anlieferhof
02
Tiefkeller, Kellergeschoß mit Anlieferhof
Hinweis In diesen Geschossen kommen Trockenbauarbeiten nur im Bereich Anlieferhof (Deckendämmung unter den Sozialräumen) zur Ausführung (Ausnahme Hohlraumboden im Bereich Technikräume) Tiefkeller Kellergeschoß
Hinweis
02.__._.__.001 Deckendämmung unter Sozialräumen ISOVER Tiefgaragen- und Kellerdeckendämmung TopDec DP oder gleichwertig liefern und fachgerecht unter der Decke des Anlieferhofes einbauen Anbringung unterhalb einer Rippendecke. Befestigung durch Klebebefestigung. Das Anbohren der Rippenunterseite ist untersagt, da hier die tragenden Eisen sehr eng verlegt wurden. Dicke 100 mm, WLG 035 angebotenes Produkt: -----------------------------
02.__._.__.001
Deckendämmung unter Sozialräumen
25.00
m
03 Tiefgarage mit Verbindungsgang
03
Tiefgarage mit Verbindungsgang
03.01 Wände und Decken F0
03.01
Wände und Decken F0
03.02 Wände F90/ Brandwände7 Brandschutzverkleidungen
03.02
Wände F90/ Brandwände7 Brandschutzverkleidungen
04 Basement
04
Basement
Übersichtplan
Übersichtplan
04.01 Nichttragende Innenwände
04.01
Nichttragende Innenwände
04.02 GK-Decken
04.02
GK-Decken
04.03 Türzargen und Türblätter
04.03
Türzargen und Türblätter
04.04 WC Trennwände
04.04
WC Trennwände
04.05 Trockenputz an Bestandswänden
04.05
Trockenputz an Bestandswänden
05 Erdgeschoß
05
Erdgeschoß
Übersichtsplan Erdgeschoß
Übersichtsplan Erdgeschoß
05.01 Nichttragende Innenwände
05.01
Nichttragende Innenwände
05.02 GK-Decken
05.02
GK-Decken
05.03 Türzargen und Türblätter
05.03
Türzargen und Türblätter
05.04 WC Trennwände
05.04
WC Trennwände
05.05 Trockenputz an Bestandswänden
05.05
Trockenputz an Bestandswänden
06 1. Obergeschoß
06
1. Obergeschoß
Übersichtsplan 1. Obergeschoß
Übersichtsplan 1. Obergeschoß
06.01 Nichttragende Innenwände
06.01
Nichttragende Innenwände
06.02 GK-Decken
06.02
GK-Decken
06.03 Türzargen und Türblätter
06.03
Türzargen und Türblätter
06.04 WC Trennwände
06.04
WC Trennwände
06.05 Trockenputz an Bestandswänden
06.05
Trockenputz an Bestandswänden
07 Vordächer Bestand
07
Vordächer Bestand
Hinweis Unterhalb der in den Planunterlagen aufgeführten Vordächer Anlieferung, Bahnhof- und Heilenstraße ist eine Metallpaneeldecke vorgesehen. Vordach Anlieferung Vordach über der Anlieferung Casinostraße Vordach Bereich Bahnhof- und Heilenstraße Beispielfoto:
Hinweis
Anschlußdetails Ansachluß Alu-Glasfassade an das Vordach
Anschlußdetails
07.__._.__.001 Alupaneeldecke liefern und fachgerecht einbauen Alupaneeldecke wie folgt: Dobner Aluminium Paneeldecke - Metalldeckensystem aus hochwertigem Farbaluminiumband Die Paneele für die DOBNER Paneeldeckensysteme werden hergestellt aus gewalztem Aluminiumband. Die Legierung ist ALMn 0,5 Mg 0,5 H 44-48, verarbeitet nach EN 13523 (siehe Datenblatt) oder hochglanzeloxiert aus AL 99,85 (hart) rollformfähig. Die Decken-Paneele werden mittels eines Rollformverfahrens profiliert. Die Materialstärke (Dicke) der Aluminiumpaneele ist wie folgt: Modul 150 Materialstärke = 0,5 mm Produkte: K-134 - Paneelbreite 134 mm + Fugenbreite 16 mm = Modulbreite 150 mm K-150 - Paneelbreite = 150 mm mit geschlossener Fuge ohne Perforierung Brandverhalten der DOBNER Paneeldecken Alle DOBNER Metalldecken bestehen aus nicht brennbaren Baustoffen Klasse A nach DIN 4102 (A 1, A 2). Oberflächen-Beschichtung der DOBNER Paneeldecken Die Sichtseite der Paneele ist einbrennlackiert und in allen RAL-Farben lieferbar (hier Farbauswahl durch den AG). Die Standardfarben sind ähnlich RAL 9006 (weißaluminium) und ähnlich RAL 9010 (weiß). Der Polyesterlack hat eine Dicke von ca. 20 µ, ist korrosionsbeständig, lichtbeständig, abriebfest, frostbeständig, wasserabweisend, geruchsfrei und elektrostatisch nicht aufladbar. Auf der Rückseite sind alle Paneele mit einem transparenten Schutzlack von ca. 5 µ Dicke beschichtet. Sonderkomponenten für DOBNER Metalldecken Bei Bedarf sind wir in der Lage, eine nach Ihren Anforderungen gewünschte Komponente in unser Paneelsystem zu integrieren. (Lüftungen, Klimaanlagen, Vorhangsysteme , u.a.) DOBNER GUTWERT GMBH Metalldeckenwerk Grenzweg 7 03246 Crinitz (Brandenburg) Germany Telefon: +49 (0) 30-421 98 130 E-Mail: mailto@dobner.eu Seitens des Bieters kann ein alternatives ystem angeboten werden, ein entsprechendes Datenblatt ist der Ausschreibung beizufügen. angebotenes System: -----------------------------------
07.__._.__.001
Alupaneeldecke liefern und fachgerecht einbauen
O
50.00
08 Allgemenbereich-Treppenhäuser
08
Allgemenbereich-Treppenhäuser
08.__._.__.001 Abhangdecke F90 Abhangdecke wie vorher aufgeführt, jedoch als Decke mit der Brandschutzqualität F90
08.__._.__.001
Abhangdecke F90
20.00
08.__._.__.002 Abhangdecke,1xGipsplatte, Q2 Treppenhäuser GK-Abhangdecke/-Deckenbekleidung, Metall-Unterkonstruktion, Wandanschluss. Brandschutz: ohne Dämmauflage: ohne Untergrund: Beton Abhanghöhe: bis ca. 3,00 m Abhänger: Direktabhänger Beton/ Rippendecke: ca. 4,00-4,50 m m Hoch Beplankung: Gipsplatte, 1-mal 12,5 mm Oberflächen: Q2 verspachtelt Konstruktionsart: Knauf D112 oder ähnlich oder glw. angebotenes Erzeugnis: '________________' : Ausführungsort: Treppenhäuser
08.__._.__.002
Abhangdecke,1xGipsplatte, Q2 Treppenhäuser
120.00
09 Rammschutz
09
Rammschutz
09.__._.__.001 Rammschutz Vollkunststoff nachfolgenden Rammschutz liefern und fachgerecht in Lagerbereichen und Bereichen mit Warenverkehr einbauen. Die oberseitige Fuge ist in der Farbe des Rammschutzes zu versiegeln. Auszüge aus den Baubeschreibungen Rewe: Zweireihiger Rammschutz Vollkunststoffplatten (20/200), erste Reihe UK = FFB zum Boden versiegelt, zweite Reihe Achse 120 cm von FFB. Rammschutr oben und unten gefast Farbe weiß oder antrazith
09.__._.__.001
Rammschutz Vollkunststoff
350.00
m
10 Brandschutzverkleidungen/ -wand
10
Brandschutzverkleidungen/ -wand
Hinweise Anzubieten ist das System Knauf Brandschutzverkleidungen der Folgepositionen sind, auch wenn nicht näher aufgeführt, in den Brandschutzqualitäten F90 anzubieten K252.de - Knauf Fireboard Stahlträger-Bekleidungen K253.de - Knauf Fireboard Stahlstützen-Bekleidungen oder der gleichwertig. angebotenes System: ---------------------------
Hinweise
10.01 Unterkostruktion Dachgeräte
10.01
Unterkostruktion Dachgeräte
10.04 Fassade 1. Obergeschoß
10.04
Fassade 1. Obergeschoß
10.05 Glasaufzüge
10.05
Glasaufzüge
10.06 Lastenaufzüge
10.06
Lastenaufzüge
10.07 Rolltreppen Bestand, Deckenloch
10.07
Rolltreppen Bestand, Deckenloch
10.08 Abbruch Aufzugsschacht Mietfläche Rewe
10.08
Abbruch Aufzugsschacht Mietfläche Rewe
10.09 Rolltreppen neu
10.09
Rolltreppen neu
10.10 Zusatzarbeiten Brandschutzverkleidung
10.10
Zusatzarbeiten Brandschutzverkleidung
11 Hohlraumböden
11
Hohlraumböden
Detail zum Hohlraumboden Kragplatte Außenwände Im Bestand vorhanden ist eine Kragplatte in den Geschossen EG/ 1. und 2. OG als Anbindung/ Auflager der vorhandenen Horten-Kacheln. die nach Abbruch der Bestandsfassade freiliegende Kragplatte (b=ca. 60-65 cm) ist zum Angleich an die Bodenhöhe OKFF der Innenflächen mit einem Hohlboden auszugleichen. Hohlraumboden bestehend aus einer OSB-Blatte 25 mm, sowie 2 Holzbalken (Bauholz) 8/20 cm, Breite der OSB-Platte om Mittel 75-80 cm
Detail zum Hohlraumboden Kragplatte Außenwände
11.__._.__.001 Hohlraumboden Kragplatte Hohlraumboden bestehend aus einer OSB-Blatte 25 mm, sowie 2 Holzbalken (Bauholz) 8/20 cm, Breite der OSB-Platte ca. 75-80 cm, Untergrund Beton
11.__._.__.001
Hohlraumboden Kragplatte
385.00
m
Hinweise zum Hohlraumböden Hohlraumbogen System Knauf Knauf F181_DSS.de - Knauf Flächenhohlböden GIFAfloor FHB einlagig F182_DSS.de - Knauf Flächenhohlböden GIFAfloor FHBplus und GIFAfloor FHBultra zweilagig
Hinweise zum Hohlraumböden
11.__._.__.002 Hohlraumboden vor der NSHV/ Trafo Liefern und einbauen eines Höhlraumbodens wie vorher beschrieben oder gleichwertig im Bereich nachfolgender Technikräume Gesamtfläche: 4,77+5,21+4,59+4,59+4,0 (trafo ohne Hohlraumboden)= 23,16 m² Höhe ca. 36,5 cm angebotenes System: -----------------------------------
11.__._.__.002
Hohlraumboden vor der NSHV/ Trafo
23.16
12 Allgemeines
12
Allgemeines
12.__._.__.001 Zul.Aufnahme,Einzellast,<10kg Zulage für die Verstärkung vorgenannter Abhangdeckenkonstruktionen zur Aufnahme und vollständigen Weiterleitung von Einzellasten an UK und/oder Rohdecke. Lasten: haustechnische Einbauten und Abhängungen auch im Zusammenhang mit Durchbrüchen z. B. Leuchten, Lautsprecher u. ä. Einzellast: bis 10 kg
12.__._.__.001
Zul.Aufnahme,Einzellast,<10kg
50.00
Stk
12.__._.__.002 Zul.Aufnahme,Einzellast,<20kg Zulage für die Verstärkung vorgenannter Abhangdeckenkonstruktionen zur Aufnahme und vollständigen Weiterleitung von Einzellasten an UK und/oder Rohdecke. Lasten: haustechnische Einbauten und Abhängungen auch im Zusammenhang mit Durchbrüchen z. B. Leuchten, Lautsprecher u. ä. Einzellast: über 10-20 kg
12.__._.__.002
Zul.Aufnahme,Einzellast,<20kg
25.00
Stk
12.__._.__.003 Nachträgliches Anspachteln an Deckeneinbauteile Nachträgliches Anspachteln an Deckeneinbauteile Größe, Fläche  bis 0,3 qm
12.__._.__.003
Nachträgliches Anspachteln an Deckeneinbauteile
50.00
St
12.__._.__.004 Ausschnitt GK-Decke,rund,D<25cm Runde Ausschnitte in GK-Decken für Einbauleuchten etc. einschl. Einfassung und Verstärkung des Ausschnitts. Durchmesser: bis 25 cm
12.__._.__.004
Ausschnitt GK-Decke,rund,D<25cm
50.00
Stk
12.__._.__.005 Ausschnitt GK-Decke,rund,D<50cm Durchmesser: über 25-50 cm
12.__._.__.005
Ausschnitt GK-Decke,rund,D<50cm
H
25.00
Stk
12.__._.__.006 Ausschnitt GK-Decke,rechtg., 15x15 Rechteckige Ausschnitte in GK-Decken für Einbauleuchten etc. einschl. Einfassung und Verstärkung des Ausschnitts. Öffnungsgröße: 15x15 cm
12.__._.__.006
Ausschnitt GK-Decke,rechtg., 15x15
50.00
Stk
12.__._.__.007 Ausschnitt GK-Decke,rechtg., 25x25 Öffnungsgröße: 25x25cm
12.__._.__.007
Ausschnitt GK-Decke,rechtg., 25x25
H
25.00
Stk
12.__._.__.008 Linienausschnitt GK-Decke,B<20cm Linienausschnitte in GK-Decken für Lüftungsschlitze, Beleuchtungschienen etc. einschl. Unterbrechung und Überbauung der UK, Einfassung und Verstärkung des Ausschnitts. Breite: bis 20 cm Lastaufnahme UK: bis 1,0 KN/m Höhe baus. Einbauten: bis ca. 20 cm
12.__._.__.008
Linienausschnitt GK-Decke,B<20cm
25.00
m
12.__._.__.009 Ausschnitt GK-Decke,Sprinklerköpfe Runde Ausschnitte in GK-Decken für Sprinklerköpfe. Durchmesser: bis 5 cm
12.__._.__.009
Ausschnitt GK-Decke,Sprinklerköpfe
500.00
Stk
12.__._.__.010 Revi-Klappe,Standard,1 oder 2 lg,20x20cm Revisionsklappe in Trockenbau mit Rahmen und GK-Einlage zum oberflächenbündigen Einbau einschl. Spachtelung für Wände und Decken Zweck: Standard Brandschutz: F0 Beplankung: 1 oder 2-lg., wie Hauptbauteil Oberfläche: wie Hauptbauteil Größe: 20x20 cm Beschlag: Federbeschlag, klappbar, mit Sicherungsseil
12.__._.__.010
Revi-Klappe,Standard,1 oder 2 lg,20x20cm
O
1.00
Stk
12.__._.__.011 Revi-Klappe,Standard,1 oder 2 lg,30x30cm Größe: 30x30 cm
12.__._.__.011
Revi-Klappe,Standard,1 oder 2 lg,30x30cm
O
H
1.00
Stk
12.__._.__.012 Revi-Klappe,Standard,1 oder 2 lg,40x40cm Größe: 40x40cm
12.__._.__.012
Revi-Klappe,Standard,1 oder 2 lg,40x40cm
O
H
1.00
Stk
12.__._.__.013 Revi-Klappe,Standard,1 oder 2 lg,50x50cm Größe: 50x50cm
12.__._.__.013
Revi-Klappe,Standard,1 oder 2 lg,50x50cm
H
10.00
Stk
12.__._.__.014 Revi-Klappe,Standard,1 oder 2 lg,60x60cm Größe: 60x60cm
12.__._.__.014
Revi-Klappe,Standard,1 oder 2 lg,60x60cm
O
H
1.00
Stk
12.__._.__.015 Aussparung anlegen,bis 0,5m² Anlegen von Aussparung in Trockenbauwänden. U/A-Profile in gesonderter Position. Zweck: Einbausituation für Brandschutzschottungen, Leitungen, Kanäleetc. Ausführung: Profile in Laibungen sichtbar, miteinander verschraubt Aussparungsform: rechteckig Öffnungsgröße: bis 0,50 m²
12.__._.__.015
Aussparung anlegen,bis 0,5m²
25.00
Stk
12.__._.__.016 Aussparung anlegen,bis 1,0m² Öffnungsgröße: bis 1,00 m²
12.__._.__.016
Aussparung anlegen,bis 1,0m²
H
25.00
Stk
12.__._.__.017 Aussparung anlegen,bis 2,0m² Öffnungsgröße: bis 2,00 m²
12.__._.__.017
Aussparung anlegen,bis 2,0m²
H
10.00
Stk
12.__._.__.018 Öffnungen schließen,GKB-Wände,bis 0,5 m² Öffnungen schließen, ,mit beidseitig 2-fach beplankten Trockenbauwänden mit Gipskartonplatten einschl. Metallständerwerk. in vorhandenes Mauerwerkswänden oder GK-Wänden inkl. Anarbeiten an Einbauten wie leitungen, Kanäle Öffnungen ohne Brandschutzanforderungen Ausführung: mit Übergreifungsversatz der Beplankung im Anschlussbereich, ansatzloses Verspachteln der Übergänge zu bestehenden Wänden in Q2 Oberfläche Größe: bis 0,5  m²
12.__._.__.018
Öffnungen schließen,GKB-Wände,bis 0,5 m²
25.00
Stk
12.__._.__.019 Öffnungen schließen,GKB-Wände,bis 1,0 m² Öffnungen schließen, ,mit beidseitig 2-fach beplankten Trockenbauwänden mit Gipskartonplatten einschl. Metallständerwerk. in vorhandenes Mauerwerkswänden oder GK-Wänden inkl. Anarbeiten an Einbauten wie leitungen, Kanäle Öffnungen ohne Brandschutzanforderungen Ausführung: mit Übergreifungsversatz der Beplankung im Anschlussbereich, ansatzloses Verspachteln der Übergänge zu bestehenden Wänden in Q2 Oberfläche Größe: bis 1,0 m²
12.__._.__.019
Öffnungen schließen,GKB-Wände,bis 1,0 m²
25.00
Stk
12.__._.__.020 Öffnungen schließen,GKB-Wände,bis 2,0 m² Öffnungen schließen, ,mit beidseitig 2-fach beplankten Trockenbauwänden mit Gipskartonplatten einschl. Metallständerwerk. in vorhandenes Mauerwerkswänden oder GK-Wänden inkl. Anarbeiten an Einbauten wie leitungen, Kanäle Öffnungen ohne Brandschutzanforderungen Ausführung: mit Übergreifungsversatz der Beplankung im Anschlussbereich, ansatzloses Verspachteln der Übergänge zu bestehenden Wänden in Q2 Oberfläche Größe: bis 2,0 m²
12.__._.__.020
Öffnungen schließen,GKB-Wände,bis 2,0 m²
10.00
Stk
12.__._.__.021 Konstruktionshölzer für Wandlasten Konstruktionshölzer 30x250mm. Zweck: zur Befestigung von Wandlasten Material: Konstruktionsvollholz (KVH)
12.__._.__.021
Konstruktionshölzer für Wandlasten
20.00
m