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Unit price EUR
Net total EUR
Vorbemerkung Besondere Vertragsbedingungen
1. Allgemeine Ausführungsbedingungen
Der Auftragnehmer (AN) führt alle Leistungen unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, der einschlägigen DIN-Normen sowie der behördlichen Vorgaben (u. a. BaustellV, TRGS, LAGA, VAwS, EN-Normen) aus.
Die Vorgaben aus dem Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGe-Plan) sind vollständig umzusetzen.
Die Arbeiten sind grundsätzlich erschütterungsarm auszuführen. Bei Positionen mit besonderer Sensibilität (z. B. Asphalt-/Carport-/Fundamentrückbau) sind begleitende Erschütterungsmessungen durchzuführen und zu dokumentieren.
Die Zufahrt über den Torbogen ist eingeschränkt. Der AN hat seine Logistik und Maschinentechnik daran anzupassen.
2. Vertragsstrafen
Bei Pflichtverstößen werden folgende Vertragsstrafen je Einzelfall erhoben:
Pflichtverstoß Vertragsstrafe
Fehlende tägliche 250 €
Straßenreinigung
Fehlende Sicherung der 250 €
Baustelle außerhalb der
Arbeitszeiten
Nichterscheinen bei 250 €
Baubesprechung (1×/Woche)
Terminverzug 0,2 % der Nettoauftragssumme
pro Werktag
Vertragsstrafen werden unabhängig von Schadenersatzansprüchen berechnet.
3. Leistungsnachweise und Abrechnungsgrundlagen
Folgende Unterlagen sind vom AN unaufgefordert vor oder während der Leistungserbringung vorzulegen:
Sicherheitsunterweisung (für alle eingesetzten Personen)
Erste-Hilfe-Nachweis einer verantwortlichen Person
Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung
Bausicherheitsbeurteilung gemäß Baustellenverordnung (SiGeKo)
Benennung eines verantwortlichen Fachbauleiters
Wiegescheine und Entsorgungsnachweise für alle abtransportierten Materialien
Prüfberichte und Laboranalysen (z. B. Asphalt, Boden, Schadstoffe)
Gefällenachweise und Dichtigkeitsprüfprotokolle (RW/SW)
Einmessung und Dokumentation der verlegten Medienleitungen (Lage und Höhe)
Wöchentliche Fotodokumentation des Baufortschritts
4. Ausführungsvorgaben
Die Baustellenzufahrt und Torabsenkung sind innerhalb eines geschlossenen 4-Wochen-Zeitrahmens umzusetzen. Stillstände sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen – andernfalls wird eine durchgängige Ausführung unterstellt.
Der AG stellt Bauwasser, Baustrom (Anschlussstellen), Bauzaun und die Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Wege.
Der AN ist für den sicheren Betrieb der Baustelle in beengtem Innenhof eigenverantwortlich zuständig.
Bauzaun ist frei von Planen zu halten. Werbeflächen für AG sind freizulassen.
Jedes dritte Zaunelement ist mit Betonleitschwellen gegen Windlast zu sichern.
Toranlage ist vom AN standsicher zu befestigen.
5. Behördenabstimmung und Genehmigungen
Alle notwendigen Abstimmungen mit öffentlichen Einrichtungen (z. B. Stromnetz Hamburg, Hamburg Wasser, Wegeaufsicht, Polizei) sind eigenständig vom AN zu veranlassen.
Für Eingriffe in öffentliche Flächen (z. B. Gehwegüberfahrt, Straßennutzung) ist eine verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen und die Baustelle nach RSA/ASR A5.2 abzusichern.
6. Abweichungen, Eventualpositionen und Mehrkosten
Eventualpositionen sind nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe des AG zur Ausführung und Abrechnung zugelassen.
Abweichungen vom Leistungsverzeichnis (z. B. andere Materialien, Ausführungsmethoden) sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Mehrkosten werden nur erstattet, wenn sie vor Ausführung schriftlich angezeigt und vom AG schriftlich freigegeben wurden. Eine nachträgliche Vergütung ist ausgeschlossen.
Vorbemerkung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.010 Baustelleneinrichtung, Vorhaltung und Räumung Baustelleneinrichtung, Vorhaltung und Räumung
Umfasst sämtliche Leistungen zur Herstellung, Aufrechterhaltung und abschließenden Räumung der Baustelleneinrichtung für die Dauer der Maßnahme.
01.010
Baustelleneinrichtung, Vorhaltung und Räumung
1.00
psch
01.020 Herstellung asphaltierte Baustellenzufahrt Herstellung asphaltierte Baustellenzufahrt
Die Baustellenzufahrt über öffentlichen Grund (Gehweg/Fußweg) ist dauerhaft in Asphaltbauweise herzustellen. Die Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit der Bauleitung, dem Wegewart und dem zuständigen Tiefbauamt der FHH.
Die Zufahrt wird mit einem Gefälle ausgeführt, das den Höhenversatz zur späteren abgesenkten Torbogendurchfahrt berücksichtigt. Die Ausführung erfolgt mit einer Asphalttragschicht (AC 0/22, Dicke: 15 cm) auf einem verdichteten Unterbau aus Recyclingmaterial (RC-Schotter).
Leistungsumfang:
Auskofferung
Verladung und Abfuhr des überschüssigen Materials
Rückbau vorhandenen Großpflasters; Lagerung in Big-Bags auf dem Grundstück zur späteren Wiederverwendung
Herstellung und Verdichtung des Planums mit seitlichem Gefälle zur abgesenkten Torzufahrt
Einbau und Verdichtung der Tragschicht aus RC-Schotter
Einbau der Asphalttragschicht mit Gefälle
Alle erforderlichen Abstimmungen mit Behörden (z. B. Wegewart, Tiefbauamt) sind durch den AN durchzuführen
Hinweis:
Die erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird bauseits durch den AG bereitgestellt.
01.020
Herstellung asphaltierte Baustellenzufahrt
22.00
m2
02 Baustraße
02
Baustraße
02.010 Rückbau von Pflasterfläche Rückbau von Pflasterfläche im Bereich Torbogen und Grundstückszufahrt
Rückbau der vorhandenen Pflasterbefestigung im Bereich des Torbogens und der angrenzenden Grundstückszufahrt. Die Fläche dient künftig der Herstellung einer abgesenkten Baustellenzufahrt mit Medienvorhaltung.
Leistungsumfang:
Aufnehmen der bestehenden Pflastersteine
Entsorgen des kompletten Materials
Entfernen der Bettungsschicht (Splitt/Sand), Verladung und Abfuhr
Grobe Planierung des Untergrunds
02.010
Rückbau von Pflasterfläche
45.00
m2
02.020 Aushub und Tieferlegung des Torbereichs mit Gefälle Aushub und Tieferlegung des Torbereichs mit Gefälle
Tieferlegung des Torbereichs über die gesamte Breite der künftigen Baustellenzufahrt zur Schaffung einer dauerhaft befahrbaren Durchfahrt für Sattelzüge bis 40 t. Der Aushub erfolgt auf ca. 1,00 m Tiefe unter Berücksichtigung des geplanten Gefälles zur Ableitung von Oberflächenwasser sowie der späteren Einbauschichten (Leerrohre, Fundamente, Betonsohle). Zu beiden Seiten befinden sich unterkellerte Gebäude – die Maßnahme ist daher erschütterungsarm auszuführen.
Leistungsumfang:
Abtrag des vorhandenen Erd- und Auffüllmaterials auf ca. 1,00 m Tiefe, profilgerecht mit Längs- und Quergefälle gem. Bauleitung
Verladung, Abfuhr und fachgerechte Entsorgung des Aushubs
Sicherstellung eines standsicheren Bauzustands während der Bauphase (Randabstützung, ggf. Baugrubensicherung auf Anweisung)
Herstellung eines grob ebenen, tragfähigen Planums zur Aufnahme nachfolgender Medienverrohrung, Fundamente und Betonsohle
Endzustand: dauerhaft überfahrbare Durchfahrt; Pflasterung auf Betonsohle erfolgt in späterer Bauphase
Hinweis:
Die Anbindung an den Bestand erfolgt gemäß Höhenvorgaben der Bauleitung.
Der Einbau der Fundamente und Sohle erfolgt in gesonderter Position, ist aber in der Aushubtiefe zu berücksichtigen.
Der Aushub ist dem geplanten Verkehrsaufbau (Nutzlast ≥ 40 t) unterzuordnen.
02.020
Aushub und Tieferlegung des Torbereichs mit Gefälle
45.00
m2
02.030 Verlegung eines zugelassenen Leerrohrs für Hauptstromversorgung Verlegung eines zugelassenen Leerrohrs für Hauptstromversorgung
Liefern und verlegen eines zugelassenen, stromnetzkonformen Leerrohrs zur späteren Durchführung des Hauptstromanschlusses gemäß den technischen Anschlussbedingungen von Stromnetz Hamburg.
Leistungsumfang:
Lieferung und Verlegung eines zugelassenen Leerrohrs , Nennweite gemäß Netzbetreiber-Vorgabe (i. d. R. DN 100)
Verlegung in der vorbereiteten Trasse im abgesenkten Torbereich, auf Sandbettung, mit Sandüberdeckung (mind. 10 cm über Rohrscheitel)
Einbau gemäß den technischen Richtlinien von Stromnetz Hamburg, insbesondere:
mind. 60 cm Überdeckung in befahrbaren Bereichen
Einzugsschnur beidseitig sichtbar
wasserdicht verschlossene Enden mit Schutzkappe
Sichtbarer Markierungsstein oder Kennzeichnung gemäß TAB
Dichtheitsprüfung und protokollierte Übergabe an AG
Hinweis:
Das Leerrohrsystem muss für die Durchleitung des Hauptstromkabels geeignet und vom Netzbetreiber freigegeben sein.
Die genaue Trassenführung erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Elektroplaner.
Der spätere Anschluss erfolgt durch den Versorger oder eine konzessionierte Elektrofachfirma.
02.030
Verlegung eines zugelassenen Leerrohrs für Hauptstromversorgung
10.00
m
02.040 Verlegung eines zugelassenen Leerrohrs für Telekommu Verlegung eines zugelassenen Leerrohrs für Telekommunikation
Liefern und verlegen eines Leerrohrs zur späteren Durchführung von Glasfaser- oder Kupferleitungen für die Internet- und Telekommunikationsversorgung. Das Leerrohr muss für den Netzanschluss durch gängige Versorger (z. B. Telekom, willy.tel, Vodafone, PŸUR) geeignet und zugelassen sein.
Leistungsumfang:
Lieferung und Verlegung eines zugelassenen Telekommunikationsleerrohrs
Verlegung in der vorbereiteten Trasse im abgesenkten Torbereich, auf Sandbettung mit mindestens 10 cm Überdeckung über Rohrscheitel
Einbau mit Einzugsschnur, beidseitig zugänglich
Verschluss der Rohrenden mit Endkappen (wasserdicht)
Kennzeichnung mittels Trassenwarnband (TK)
Übergabeprotokoll mit Rohrnummerierung (falls mehrere Bündel)
Hinweis:
Die Verlegung erfolgt gemäß den gängigen Vorgaben für TK-Leerrohrsysteme und ist mit dem AG bzw. dem späteren Netzbetreiber abzustimmen.
Die genaue Lage und Trassenführung ist durch die Bauleitung freizugeben.
Der spätere LWL-/TK-Einzug erfolgt durch den Versorger oder eine Fachfirma.
02.040
Verlegung eines zugelassenen Leerrohrs für Telekommu
10.00
m
02.050 Verlegung eines zugelassenen Leerrohrs für Wasser Verlegung eines zugelassenen Leerrohrs für Trinkwasseranschluss (Hamburg Wasser)
Liefern und verlegen eines zugelassenen Leerrohrs zur späteren Durchführung des Trinkwasserhausanschlusses gemäß den technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Hamburg Wasser Werke.
Leistungsumfang:
Lieferung und Verlegung eines für Trinkwasseranschlüsse geeigneten Leerrohrs (z. B. PE-HD Schutzrohr DN 100, DVGW-geprüft, Typ SDR 17 oder vergleichbar)
Verlegung in der vorbereiteten Trasse im abgesenkten Torbereich auf Sandbettung mit Sandüberdeckung von mind. 10 cm über Rohrscheitel
Beidseitige Zugänglichkeit mit Einzugsschnur
Rohrenden mit wasserdichten Endkappen verschließen
Sichtbare Kennzeichnung der Trasse (Trinkwasserwarnband oder Markierungsplatte)
Einhaltung eines Mindestabstands zu stromführenden und schmutzwasserführenden Leitungen gemäß DIN 1988 und DVGW W400-1
Hinweis:
Das Leerrohr dient ausschließlich der späteren Durchführung des Trinkwasserhausanschlusses durch Hamburg Wasser oder eine zertifizierte Fachfirma.
Die Rohrführung und -lage ist mit dem AG und dem zuständigen Netzbetreiber vor Verlegung abzustimmen.
02.050
Verlegung eines zugelassenen Leerrohrs für Wasser
10.00
m
02.060 Verlegung einer Mischwasser-Grundleitung DN 200 (KG2000) Verlegung einer Mischwasser-Grundleitung DN 200 (KG2000)
Liefern und verlegen einer betriebsfertigen Grundleitung DN 200 für die spätere Anbindung an das öffentliche Mischwassersiel (Schmutz- und Regenwasser kombiniert). Die Verlegung erfolgt im abgesenkten Torbereich auf tragfähigem Planum mit Gefälle in Richtung Übergabepunkt, unter Berücksichtigung aller technischen Vorgaben der Hamburg Wasser Werke bzw. HSE.
Leistungsumfang:
Lieferung und Verlegung eines Kunststoffrohrsystems DN 200, z. B. KG2000 (PP-HM), mit Steckmuffen und Lippendichtung, nach DIN EN 14758 / DIN EN 476
Einbau mit planmäßigem Längsgefälle ≥ 1 %, Verlegetiefe je nach Höhenlage Anschluss
Herstellung eines verdichteten Sandbetts, mindestens 10 cm unter und über dem Rohrscheitel
Lage- und höhengerechte Verlegung inkl. Ausrichten, Ausrichten der Muffenverbindungen und passgenauer Anschluss an den geplanten Übergabepunkt
Einbau mit Sohlgleichheit zur späteren Anschlussleitung
Prüfung der Dichtheit gemäß DIN EN 1610 (z. B. Luft- oder Wasserdruckprüfung)
Einmessung und protokollierte Übergabe der Leitungstrasse an den AG
Hinweis:
Die Anbindung an das öffentliche Netz erfolgt in einer gesonderten Position oder durch den Netzbetreiber. Die Grundleitung endet mit einem Übergabepunkt gemäß Vorgabe der Bauleitung.
Der Einbau ist erschütterungsarm auszuführen. Auf angrenzende Bauteile (z. B. Kellermauern) ist Rücksicht zu nehmen.
02.060
Verlegung einer Mischwasser-Grundleitung DN 200 (KG2000)
10.00
m
02.070 Einmessung und Protokollierung der verlegten Leitungen Einmessung und Protokollierung der verlegten Leitungen
Leistungsumfang:
Vermessung der verlegten Leerrohre und Grundleitungen (Strom, Internet, Wasser, Mischwasser) in Lage und Höhe
Erstellung eines Bestandsplans mit Koordinaten, Tiefe und Trassenverlauf
Übergabe als PDF und optional DWG-Datei an den AG
02.070
Einmessung und Protokollierung der verlegten Leitungen
1.00
psch
02.080 Herstellung einer befestigten Durchfahrt im Torbereich mit Betonsohle, Fundamenten und Entwässerungsanschluss Herstellung einer befestigten Durchfahrt im Torbereich mit Betonsohle, Fundamenten und Entwässerungsanschluss
Herstellung einer dauerhaft befahrbaren Zufahrt im Bereich des Torbogens zur Aufnahme des späteren Baustellenverkehrs mit Sattelzügen bis 45 t Gesamtgewicht. Die Ausführung erfolgt gemäß statischer Vorgabe mit einer 20 cm starken Stahlbetonsohle und umlaufenden Fundamenten.
Leistungsumfang:
Lieferung und Einbau einer statisch bemessenen Stahlbetonsohle, Dicke: 20 cm, mit Bewehrung gemäß Schal- und Bewehrungsplan
Herstellung von umlaufenden Fundamentstreifen oder Einzelfundamenten zur Lastaufnahme und Randausbildung
Betonqualität und Einbau nach DIN EN 206 / DIN 1045-2, Expositionsklasse mind. XC3 / XF1
Herstellung eines tragfähigen, verdichteten Planums (z. B. Schottertragschicht), Höhe nach Statik
Lieferung und Einbau von Abstandshaltern, Bewehrungsstahl (z. B. Baustahlmatten) und Betondeckung
Einbau mit geeigneter Schalung, Verdichtung und Nachbehandlung
Oberflächenbehandlung: geglättet oder grob abgerieben (je nach weiterer Nutzung)
Einmessung der Lage und Höhenlage, Übergabe an AG
Einbau eines Entwässerungsgullys und fachgerechter Anschluss an vorhandene Entwässerungsleitung (z. B. SW-Leitung im Bestand), einschließlich erforderlicher Formstücke, Dichtungen und Höhenanpassung
Hinweise:
Die Ausführung muss dauerhaft befahrbar für 3-achsige Sattelzüge mit 45 t Gesamtgewicht sein.
Die spätere Oberfläche (z. B. Pflasterung) wird in separater Position hergestellt.
Die Ausführung erfolgt innerhalb einer bestehenden Toröffnung mit beengten Platzverhältnissen – Zugang und Arbeitsweise entsprechend anzupassen.
Die Position des Entwässerungsgullys ist in Abstimmung mit der Bauleitung festzulegen. Der Anschluss ist fachgerecht und dicht nach DIN EN 1610 herzustellen.
02.080
Herstellung einer befestigten Durchfahrt im Torbereich mit Betonsohle, Fundamenten und Entwässerungsanschluss
45.00
m2
02.090 Schutz der Bestandsmauer im Torbereich gegen Anfahrschäden Schutz der Bestandsmauer im Torbereich gegen Anfahrschäden
Leistungsbeschreibung:
Herstellung eines Anfahrschutzes an der bestehenden Torbogenmauer zur Vermeidung von Beschädigungen durch anliefernde Lkw, Sattelzüge oder Baustellenverkehr. Der Schutz erfolgt vollflächig entlang der gefährdeten Wandbereiche und insbesondere an den Ecken und Sockelzonen.
Leistungsumfang:
Aufnahme örtlicher Gegebenheiten und Festlegung der Schutzbereiche in Abstimmung mit der Bauleitung
Lieferung und Montage von stoßfestem Anprallschutz (z. B. Stahlblech mit Kantenschutz, Gummielementen oder Rammschutzplatten)
Mechanische Befestigung auf der Mauerwerksoberfläche ohne statische Beeinträchtigung (z. B. Klebe- oder Schraubmontage je nach Material)
Schutzverkleidung mindestens 80 cm hoch, auch über Ecken geführt (innen/außen)
Oberfläche witterungsbeständig und UV-stabil
Saubere Einbindung in vorhandene Geometrie, keine Stolperkanten oder hervorstehenden Teile
Hinweis:
Die Ausführung hat reversibel und materialsparend zu erfolgen, da die Bestandssituation erhalten bleiben soll.
02.090
Schutz der Bestandsmauer im Torbereich gegen Anfahrschäden
80.00
m²
02.100 Schutz der Unterzugkanten im Torbereich gegen mechanische Beschädigungen Schutz der Unterzugkanten im Torbereich gegen mechanische Beschädigungen
Leistungsbeschreibung:
Herstellung eines robusten Kantenschutzes an den unteren und seitlichen Sichtkanten der Unterzüge im Bereich der Toröffnung zum Schutz vor Anfahrschäden durch ein- und ausfahrende Baufahrzeuge (z. B. Sattelzüge mit max. 4 m Höhe).
Leistungsumfang:
Erfassung der genauen Einbauhöhen und Positionen der gefährdeten Kanten
Lieferung und Montage eines umlaufenden Kantenschutzes z. B. aus:
verzinktem Stahlblech ≥ 3 mm Stärke
Gummi-Stoßschutzprofilen mit Stahlkern
alternativ: Schutzwinkel aus Edelstahl mit gedämpften Auflagepunkten
Befestigung durch Klebemontage, Dübeltechnik oder formschlüssige Einspannung – je nach Material der Unterzüge (Beton, Mauerwerk)
Übergangsfreie Ausführung ohne überstehende Kanten
Sichtbare Kanten ggf. farblich markiert (z. B. gelb-schwarz) zur Vermeidung von Anfahrrisiken
Hinweis:
Der Kantenschutz ist für wiederholtes Anfahren mit Baugerät bis 45 t auszulegen. Die Maßnahme ist reversibel auszuführen, sodass der Bestand nach Abschluss der Bauarbeiten unversehrt bleibt. Die genaue Ausführung ist mit der Bauleitung abzustimmen.
02.100
Schutz der Unterzugkanten im Torbereich gegen mechanische Beschädigungen
40.00
lfm
03 Abbruch
03
Abbruch
03.010 Erstellung eines Schadstoffgutachtens Erstellung eines vollständigen Schadstoffgutachtens zur Bewertung potenzieller Schadstoffbelastungen in Bestandsbauteilen (z. B. Dach, Wand, Bodenbeläge, Fugenmassen, Dämmstoffe). Das Gutachten dient als Grundlage für Rückbauplanung, Ausschreibung und Entsorgungswege.
Leistungsumfang:
Ortsbegehung inkl. Bauteilöffnung, Probenentnahme, Fotodokumentation
Laborauswertung nach einschlägigen Richtlinien (z. B. LAGA, TRGS 519/521)
Berichterstellung inkl. Kartierung, Materialeinschätzung und Handlungsempfehlungen
Digitale Übergabe als PDF
Hinweis:
Die Untersuchungen sind durch einen nachweislich qualifizierten Gutachter durchzuführen.
03.010
Erstellung eines Schadstoffgutachtens
1.00
St
03.020 Bauschuttprobennahme nach TR-LAGA Bauschutt Entnahme von mindestens zwei Bauschuttproben gemäß LAGA PN 98 / DepV zur Deklaration von mineralischen Bauabfällen.
Leistungsumfang:
Entnahme, Beschreibung und Kennzeichnung vor Ort
Siebung, Homogenisierung und Verpackung nach Regelwerk
Analyse durch akkreditiertes Labor
Übergabe eines Prüfberichts zur Einordnung in LAGA-Z-Klassen (z. B. Z1.1, Z1.2, Z2)
03.020
Bauschuttprobennahme nach TR-LAGA Bauschutt
1.00
St
03.030 Analyse Asphalt auf Asbest PAK und HG Untersuchung des Asphaltbelags auf relevante Schadstoffe wie Asbest (KMF), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und ggf. Schwermetalle (z. B. Hg, Pb).
Leistungsumfang:
Entnahme repräsentativer Materialproben
Analyse im akkreditierten Fachlabor gemäß TRGS 517 / LAGA
Schriftlicher Prüfbericht inkl. Gefährdungsbeurteilung und Entsorgungsempfehlung
03.030
Analyse Asphalt auf Asbest PAK und HG
1.00
Stk
03.040 Entkernung und Separierung Carports Vollständige Entkernung und Separierung aller verwertbaren und ggf. schadstoffhaltigen Baustoffe vor dem eigentlichen Rückbau der Carportkonstruktionen.
Leistungsumfang:
Demontage nicht tragender Bauteile (z. B. Verkleidungen, Abdeckungen, Entwässerung)
Trennung in Fraktionen (Holz, Metall, Bitumen, Bauschutt, Reststoffe)
Übergabe an Rückbauunternehmen zur fachgerechten Entsorgung
03.040
Entkernung und Separierung Carports
L
1.00
psch
03.050 Mietermüll räumen und entsorgen Beräumen und Entsorgen von vorhandenen Müll- und Reststoffansammlungen auf dem Grundstück, die durch den gewerblichen Mieter (Budni) zurückgelassen wurden.
Leistungsumfang:
Sichtung, Sortierung und Aufnahme der nicht baulichen Rückstände (Verpackungen, Möbelteile, Einbauten etc.)
Transport und Entsorgung auf genehmigter Deponie / Entsorgungseinrichtung
Dokumentation mit Fotobelegen
03.050
Mietermüll räumen und entsorgen
O
1.00
m3
03.060 Fällung von Bäumen inkl. Stubbenfräsung und Entsorgung Fällen von vier Einzelbäumen auf dem Grundstück gemäß Baumgutachten Nr. 059-2025 vom 05.06.2025 (Gutachter: Pit Schumacher, ö.b.u.v. Sachverständiger). Es handelt sich um eine Stechfichte (Picea pungens, ca. 136 cm Stammumfang, 7 m hoch) und drei Serbische Fichten (Picea omorika, ca. 78–116 cm Stammumfang, 3–4 m hoch).
Leistungsumfang:
Rückschnitt und Entnahme des oberirdischen Aufwuchses
Fällen der Einzelbäume unter Berücksichtigung angrenzender Bebauung (erschütterungsarm, abschnittsweiser Rückbau bei Bedarf)
Abfuhr und fachgerechte Entsorgung des Schnittguts inkl. Kronenmaterial
Ausfräsen oder Ausheben der Wurzelstöcke bis mindestens 30 cm unter Geländeoberkante
Grobe Bodenangleichung der Eingriffsflächen nach Rückbau
Hinweis:
Die Fällgenehmigung wurde erteilt und liegt dem AN vor.
Der Zugang zur Arbeitsfläche erfolgt über den rückwärtigen Hof. Der Einsatz geeigneter Maschinen ist unter Berücksichtigung der beengten Zufahrtsverhältnisse sicherzustellen.
Alle Maßnahmen erfolgen gemäß den Empfehlungen des Gutachtens und unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Entsorgung.
03.060
Fällung von Bäumen inkl. Stubbenfräsung und Entsorgung
4.00
St
03.070 Rodung Pappeln-Hecke inkl. Entsorgung und Wurzelentfernung Rodung einer ca. 20 m langen Pappeln-Hecke (ca. 2 m hoch), bestehend aus Einzelstämmen mit Heckencharakter, im Hinterhofbereich des Grundstücks. Die Maßnahme umfasst den vollständigen Rückbau des oberirdischen und unterirdischen Pflanzenbestands einschließlich Wurzelstock.
Leistungsumfang:
Rückschnitt und Abtrag des oberirdischen Aufwuchses
Fällen der einzelnen Pappelstämme inkl. Zerkleinerung und Abtransport
Fräsen oder vollständiges Ausgraben der Wurzelstöcke (Stubbenfräsung oder Wurzelstockentnahme)
Abfuhr und fachgerechte Entsorgung des organischen Materials auf einer genehmigten Deponie bzw. Kompostieranlage
Grobe Bodenangleichung nach Entnahme
Ausführung unter besonderer Rücksichtnahme auf angrenzende Bebauung (erschütterungsarm)
Hinweis:
Die Fällgenehmigung liegt vor. Der Zugang erfolgt über eine schmale Hofdurchfahrt. Der AN hat geeignete Maschinen vorzusehen.
03.070
Rodung Pappeln-Hecke inkl. Entsorgung und Wurzelentfernung
20.00
m
03.080 Rückbau und Entsorgung von 24 Carports Vollständiger Rückbau von 24 Carports (Holz-/Stahlkonstruktion) in drei Riegeln, je ca. 3 m breit und 2,20 m hoch, Gesamtlänge ca. 75 m.
Leistungsumfang:
Rückbau von Dacheindeckung, Unterkonstruktion, ggf. Regenrinne
Rückbau der tragenden Bauteile (Stützen, Sockel)
Trennung der Materialien (Holz, Metall, Bitumen etc.) nach AVV
Verladung, Abtransport und fachgerechte Entsorgung gemäß LAGA Z1.2
Hinweis:
Die Arbeiten sind erschütterungsarm auszuführen. Rückschnitt an Anschluss Asphaltfläche mit AG abstimmen.
03.080
Rückbau und Entsorgung von 24 Carports
24.00
Stk
03.090 Sicherung der östlichen Grenzwand im Bereich der Carportbebauung Sicherung der östlichen Grenzwand im Bereich der Carportbebauung
Leistungsbeschreibung:
Sicherung der bestehenden östlichen Grenzwand (Carportwand) im Bereich zur Nachbarbebauung. Das Nachbargrundstück liegt ca. 150 cm höher, sodass die Wand während und nach dem Rückbau standsicher gehalten werden muss.
Leistungsumfang:
Sichtprüfung und Schadensdokumentation der Bestandssituation vor Beginn der Arbeiten
Herstellung einer temporären statischen Sicherung durch z. B.:
Aussteifungsrahmen
angeschraubte Stahlplatten mit Abstützung
Flächenpressung gegen bestehende Wand mit diagonalen Zug-/Druckstreben
Abstützung gegen Eigenlast und Erddruck durch das erhöhte Nachbargrundstück
Keine Beeinträchtigung oder Gefährdung des Nachbargrundstücks während der Rückbauarbeiten
Rückbau der Sicherung nach Abschluss der umliegenden Arbeiten, soweit nicht anders vom AG beauftragt
Hinweis:
Die Sicherung ist als präventive Maßnahme zur Gewährleistung der Standsicherheit und Nachbarschaftsverträglichkeit erforderlich.
03.090
Sicherung der östlichen Grenzwand im Bereich der Carportbebauung
7.50
m²
03.100 Asphaltfläche zurückbauen und entsorgen Vollständiger Rückbau der vorhandenen Asphaltbefestigung auf dem Grundstück im Hinterhofbereich
Die Maßnahme ist erschütterungsarm auszuführen und messtechnisch zu überwachen, um Schäden und Beschwerden zu vermeiden.
Leistungsumfang:
Vorabtrennung und maschineller Einschnitt
Aufnahme und Ausbau des Asphaltaufbaus (Deck- und ggf. Tragschicht), ggf. auch manuell in Randbereichen
Verladung, Abfuhr und fachgerechte Entsorgung auf eine zugelassene Deponie
Einrichtung und Durchführung einer begleitenden Erschütterungsmessung im Bereich der Nachbarbebauung (z. B. Grenzwertprüfung nach DIN 4150-3)
Dokumentation der Messwerte, tägliche Protokollierung
Hinweis:
Der Rückbau erfolgt vollständig im rückwärtigen Bereich mit eingeschränkter Maschinengängigkeit. Die Maßnahme ist in enger Abstimmung mit der Bauleitung und dem Nachbarschutz durchzuführen.
03.100
Asphaltfläche zurückbauen und entsorgen
910.00
m2
03.110 Geländeoberfläche komplett abziehen und entsorgen Rückbau und Abtragung der Geländeoberfläche inkl. bauseitiger Einbauten und Vegetation
Leistungsumfang:
Entfernung von Rasenflächen, Heckenresten, Sträuchern, Kantensteinen
Rückbau von Einfriedungen, Zäunen, leichten Betonfundamenten
Abfuhr und fachgerechte Entsorgung aller Materialien
Grobangleichung
Hinweis:
Die Maßnahme dient der vollständigen Freimachung der Grundstücksoberfläche vor Tiefbau.
03.110
Geländeoberfläche komplett abziehen und entsorgen
398.00
m2
03.120 Einbau Arbeitsplattform Einbau einer temporären Arbeitsfläche zur Nutzung als Baustraße und Aufstellfläche für Baugeräte
Die Fläche muss für Autokran- und Baustellenverkehr geeignet sein, jedoch nicht dauerhaft bleiben. Ziel ist eine kosteneffiziente, rückbaufähige Lösung.
Leistungsumfang:
Lieferung und Einbau eines tragfähigen Materials wie ZMG, BMG, Recycling-Schotter oder vergleichbar
Einbauhöhe ca. 15 cm, Verdichtung in Lagen
Ebenflächiger Ausbau zur Nutzung durch LKW, Bagger, ggf. Kran
Keine schadstoffhaltigen Materialien (frei von Teer, PAK o. ä.)
Hinweis:
Es sind kostengünstige Standardmaterialien zulässig. Die Fläche muss rückbaubar und ohne bindige Materialien herstellbar sein.
03.120
Einbau Arbeitsplattform
1,315.00
m2
03.125 Zulage: Entsorgung von Bauschutt mit Belastungsklasse Z2 Zulage: Entsorgung von Bauschutt mit Belastungsklasse Z2
Leistungsbeschreibung:
Zulage für die Entsorgung von stark belastetem Bauschutt mit einer Zuordnung nach LAGA M20 in Klasse Z2 (z. B. durch PAK, PCB, hohe Schwermetallkonzentrationen etc.).
Leistungsumfang:
Getrennte Erfassung und Lagerung der Z2-Fraktion
Spezialtransport mit Nachweisführung
Entsorgung auf einer genehmigten Z2-Deponie mit Ablagerungskonzept
Erstellung und Übergabe sämtlicher Entsorgungsunterlagen
03.125
Zulage: Entsorgung von Bauschutt mit Belastungsklasse Z2
O
1.00
t
03.130 Stillstand Kolonne Stundensatz für Stillstand einer eingesetzten Kolonne
verursacht durch bauseitige Hindernisse oder Verzögerungen außerhalb des AN-Einflusses.
03.130
Stillstand Kolonne
O
1.00
h
03.140 Zusätzl. Baustelleneinrichtung für Schadstoffsanierung Zusätzliche Ausstattung der Baustelle für schadstofftechnische Maßnahmen, z. B. Einrichtung Schwarz-/Weiß-Bereich, Dekon-Zelt, Materialcontainer, Sicherheitsabsperrung.
03.140
Zusätzl. Baustelleneinrichtung für Schadstoffsanierung
O
1.00
psch
03.150 Schadstoffsanierung Fachgerechte Ausführung einer Schadstoffsanierung an Bauteilen mit Nachweisbelastung, z. B. asbesthaltige Pappen, künstliche Mineralfasern, PAK-haltige Bitumen.
Leistungsumfang:
Absperrung, Unterdruckeinrichtung, Schutzkleidung
Ausbau, Verpackung, Zwischenlagerung und Entsorgung nach TRGS 519/521
Entsorgungsnachweise
03.150
Schadstoffsanierung
O
1.00
psch
03.160 Bestätigung Asbestfreiheit Untersuchung und schriftliche Bestätigung der Asbestfreiheit einer Bauteilgruppe durch ein akkreditiertes Labor.
Leistungsumfang:
Materialentnahme, Laboranalyse, Befundbericht
03.160
Bestätigung Asbestfreiheit
O
1.00
psch
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