Rückbau
Winterhuder Weg 75
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Vorbemerkung Besondere Vertragsbedingungen 1. Allgemeine Ausführungsbedingungen Der Auftragnehmer (AN) führt alle Leistungen unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, der einschlägigen DIN-Normen sowie der behördlichen Vorgaben (u. a. BaustellV, TRGS, LAGA, VAwS, EN-Normen) aus. Die Vorgaben aus dem Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGe-Plan) sind vollständig umzusetzen. Die Arbeiten sind grundsätzlich erschütterungsarm auszuführen. Bei Positionen mit besonderer Sensibilität (z. B. Asphalt-/Carport-/Fundamentrückbau) sind begleitende Erschütterungsmessungen durchzuführen und zu dokumentieren. Die Zufahrt über den Torbogen ist eingeschränkt. Der AN hat seine Logistik und Maschinentechnik daran anzupassen. 2. Vertragsstrafen Bei Pflichtverstößen werden folgende Vertragsstrafen je Einzelfall erhoben: Pflichtverstoß Vertragsstrafe Fehlende tägliche 250 € Straßenreinigung Fehlende Sicherung der 250 € Baustelle außerhalb der Arbeitszeiten Nichterscheinen bei 250 € Baubesprechung (1×/Woche) Terminverzug 0,2 % der Nettoauftragssumme pro Werktag Vertragsstrafen werden unabhängig von Schadenersatzansprüchen berechnet. 3. Leistungsnachweise und Abrechnungsgrundlagen Folgende Unterlagen sind vom AN unaufgefordert vor oder während der Leistungserbringung vorzulegen: Sicherheitsunterweisung (für alle eingesetzten Personen) Erste-Hilfe-Nachweis einer verantwortlichen Person Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung Bausicherheitsbeurteilung gemäß Baustellenverordnung (SiGeKo) Benennung eines verantwortlichen Fachbauleiters Wiegescheine und Entsorgungsnachweise für alle abtransportierten Materialien Prüfberichte und Laboranalysen (z. B. Asphalt, Boden, Schadstoffe) Gefällenachweise und Dichtigkeitsprüfprotokolle (RW/SW) Einmessung und Dokumentation der verlegten Medienleitungen (Lage und Höhe) Wöchentliche Fotodokumentation des Baufortschritts 4. Ausführungsvorgaben Die Baustellenzufahrt und Torabsenkung sind innerhalb eines geschlossenen 4-Wochen-Zeitrahmens umzusetzen. Stillstände sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen – andernfalls wird eine durchgängige Ausführung unterstellt. Der AG stellt Bauwasser, Baustrom (Anschlussstellen), Bauzaun und die Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Wege. Der AN ist für den sicheren Betrieb der Baustelle in beengtem Innenhof eigenverantwortlich zuständig. Bauzaun ist frei von Planen zu halten. Werbeflächen für AG sind freizulassen. Jedes dritte Zaunelement ist mit Betonleitschwellen gegen Windlast zu sichern. Toranlage ist vom AN standsicher zu befestigen. 5. Behördenabstimmung und Genehmigungen Alle notwendigen Abstimmungen mit öffentlichen Einrichtungen (z. B. Stromnetz Hamburg, Hamburg Wasser, Wegeaufsicht, Polizei) sind eigenständig vom AN zu veranlassen. Für Eingriffe in öffentliche Flächen (z. B. Gehwegüberfahrt, Straßennutzung) ist eine verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen und die Baustelle nach RSA/ASR A5.2 abzusichern. 6. Abweichungen, Eventualpositionen und Mehrkosten Eventualpositionen sind nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe des AG zur Ausführung und Abrechnung zugelassen. Abweichungen vom Leistungsverzeichnis (z. B. andere Materialien, Ausführungsmethoden) sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Mehrkosten werden nur erstattet, wenn sie vor Ausführung schriftlich angezeigt und vom AG schriftlich freigegeben wurden. Eine nachträgliche Vergütung ist ausgeschlossen.
Vorbemerkung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.010 Baustelleneinrichtung, Vorhaltung und Räumung Baustelleneinrichtung, Vorhaltung und Räumung Umfasst sämtliche Leistungen zur Herstellung, Aufrechterhaltung und abschließenden Räumung der Baustelleneinrichtung für die Dauer der Maßnahme.
01.010
Baustelleneinrichtung, Vorhaltung und Räumung
1.00
psch
01.020 Herstellung asphaltierte Baustellenzufahrt Herstellung asphaltierte Baustellenzufahrt Die Baustellenzufahrt über öffentlichen Grund (Gehweg/Fußweg) ist dauerhaft in Asphaltbauweise herzustellen. Die Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit der Bauleitung, dem Wegewart und dem zuständigen Tiefbauamt der FHH. Die Zufahrt wird mit einem Gefälle ausgeführt, das den Höhenversatz zur späteren abgesenkten Torbogendurchfahrt berücksichtigt. Die Ausführung erfolgt mit einer Asphalttragschicht (AC 0/22, Dicke: 15 cm) auf einem verdichteten Unterbau aus Recyclingmaterial (RC-Schotter). Leistungsumfang: Auskofferung Verladung und Abfuhr des überschüssigen Materials Rückbau vorhandenen Großpflasters; Lagerung in Big-Bags auf dem Grundstück zur späteren Wiederverwendung Herstellung und Verdichtung des Planums mit seitlichem Gefälle zur abgesenkten Torzufahrt Einbau und Verdichtung der Tragschicht aus RC-Schotter Einbau der Asphalttragschicht mit Gefälle Alle erforderlichen Abstimmungen mit Behörden (z. B. Wegewart, Tiefbauamt) sind durch den AN durchzuführen Hinweis: Die erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird bauseits durch den AG bereitgestellt.
01.020
Herstellung asphaltierte Baustellenzufahrt
22.00
m2
02 Baustraße
02
Baustraße
02.010 Rückbau von Pflasterfläche Rückbau von Pflasterfläche im Bereich Torbogen und Grundstückszufahrt Rückbau der vorhandenen Pflasterbefestigung im Bereich des Torbogens und der angrenzenden Grundstückszufahrt. Die Fläche dient künftig der Herstellung einer abgesenkten Baustellenzufahrt mit Medienvorhaltung. Leistungsumfang: Aufnehmen der bestehenden Pflastersteine Entsorgen des kompletten Materials Entfernen der Bettungsschicht (Splitt/Sand), Verladung und Abfuhr Grobe Planierung des Untergrunds
02.010
Rückbau von Pflasterfläche
45.00
m2
02.020 Aushub und Tieferlegung des Torbereichs mit Gefälle Aushub und Tieferlegung des Torbereichs mit Gefälle Tieferlegung des Torbereichs über die gesamte Breite der künftigen Baustellenzufahrt zur Schaffung einer dauerhaft befahrbaren Durchfahrt für Sattelzüge bis 40 t. Der Aushub erfolgt auf ca. 1,00 m Tiefe unter Berücksichtigung des geplanten Gefälles zur Ableitung von Oberflächenwasser sowie der späteren Einbauschichten (Leerrohre, Fundamente, Betonsohle). Zu beiden Seiten befinden sich unterkellerte Gebäude – die Maßnahme ist daher erschütterungsarm auszuführen. Leistungsumfang: Abtrag des vorhandenen Erd- und Auffüllmaterials auf ca. 1,00 m Tiefe, profilgerecht mit Längs- und Quergefälle gem. Bauleitung Verladung, Abfuhr und fachgerechte Entsorgung des Aushubs Sicherstellung eines standsicheren Bauzustands während der Bauphase (Randabstützung, ggf. Baugrubensicherung auf Anweisung) Herstellung eines grob ebenen, tragfähigen Planums zur Aufnahme nachfolgender Medienverrohrung, Fundamente und Betonsohle Endzustand: dauerhaft überfahrbare Durchfahrt; Pflasterung auf Betonsohle erfolgt in späterer Bauphase Hinweis: Die Anbindung an den Bestand erfolgt gemäß Höhenvorgaben der Bauleitung. Der Einbau der Fundamente und Sohle erfolgt in gesonderter Position, ist aber in der Aushubtiefe zu berücksichtigen. Der Aushub ist dem geplanten Verkehrsaufbau (Nutzlast ≥ 40 t) unterzuordnen.
02.020
Aushub und Tieferlegung des Torbereichs mit Gefälle
45.00
m2
02.030 Verlegung eines zugelassenen Leerrohrs für Hauptstromversorgung Verlegung eines zugelassenen Leerrohrs für Hauptstromversorgung Liefern und verlegen eines zugelassenen, stromnetzkonformen Leerrohrs zur späteren Durchführung des Hauptstromanschlusses gemäß den technischen Anschlussbedingungen von Stromnetz Hamburg. Leistungsumfang: Lieferung und Verlegung eines zugelassenen Leerrohrs , Nennweite gemäß Netzbetreiber-Vorgabe (i. d. R. DN 100) Verlegung in der vorbereiteten Trasse im abgesenkten Torbereich, auf Sandbettung, mit Sandüberdeckung (mind. 10 cm über Rohrscheitel) Einbau gemäß den technischen Richtlinien von Stromnetz Hamburg, insbesondere: mind. 60 cm Überdeckung in befahrbaren Bereichen Einzugsschnur beidseitig sichtbar wasserdicht verschlossene Enden mit Schutzkappe Sichtbarer Markierungsstein oder Kennzeichnung gemäß TAB Dichtheitsprüfung und protokollierte Übergabe an AG Hinweis: Das Leerrohrsystem muss für die Durchleitung des Hauptstromkabels geeignet und vom Netzbetreiber freigegeben sein. Die genaue Trassenführung erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Elektroplaner. Der spätere Anschluss erfolgt durch den Versorger oder eine konzessionierte Elektrofachfirma.
02.030
Verlegung eines zugelassenen Leerrohrs für Hauptstromversorgung
10.00
m
02.040 Verlegung eines zugelassenen Leerrohrs für Telekommu Verlegung eines zugelassenen Leerrohrs für Telekommunikation Liefern und verlegen eines Leerrohrs zur späteren Durchführung von Glasfaser- oder Kupferleitungen für die Internet- und Telekommunikationsversorgung. Das Leerrohr muss für den Netzanschluss durch gängige Versorger (z. B. Telekom, willy.tel, Vodafone, PŸUR) geeignet und zugelassen sein. Leistungsumfang: Lieferung und Verlegung eines zugelassenen Telekommunikationsleerrohrs Verlegung in der vorbereiteten Trasse im abgesenkten Torbereich, auf Sandbettung mit mindestens 10 cm Überdeckung über Rohrscheitel Einbau mit Einzugsschnur, beidseitig zugänglich Verschluss der Rohrenden mit Endkappen (wasserdicht) Kennzeichnung mittels Trassenwarnband (TK) Übergabeprotokoll mit Rohrnummerierung (falls mehrere Bündel) Hinweis: Die Verlegung erfolgt gemäß den gängigen Vorgaben für TK-Leerrohrsysteme und ist mit dem AG bzw. dem späteren Netzbetreiber abzustimmen. Die genaue Lage und Trassenführung ist durch die Bauleitung freizugeben. Der spätere LWL-/TK-Einzug erfolgt durch den Versorger oder eine Fachfirma.
02.040
Verlegung eines zugelassenen Leerrohrs für Telekommu
10.00
m
02.050 Verlegung eines zugelassenen Leerrohrs für Wasser Verlegung eines zugelassenen Leerrohrs für Trinkwasseranschluss (Hamburg Wasser) Liefern und verlegen eines zugelassenen Leerrohrs zur späteren Durchführung des Trinkwasserhausanschlusses gemäß den technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Hamburg Wasser Werke. Leistungsumfang: Lieferung und Verlegung eines für Trinkwasseranschlüsse geeigneten Leerrohrs (z. B. PE-HD Schutzrohr DN 100, DVGW-geprüft, Typ SDR 17 oder vergleichbar) Verlegung in der vorbereiteten Trasse im abgesenkten Torbereich auf Sandbettung mit Sandüberdeckung von mind. 10 cm über Rohrscheitel Beidseitige Zugänglichkeit mit Einzugsschnur Rohrenden mit wasserdichten Endkappen verschließen Sichtbare Kennzeichnung der Trasse (Trinkwasserwarnband oder Markierungsplatte) Einhaltung eines Mindestabstands zu stromführenden und schmutzwasserführenden Leitungen gemäß DIN 1988 und DVGW W400-1 Hinweis: Das Leerrohr dient ausschließlich der späteren Durchführung des Trinkwasserhausanschlusses durch Hamburg Wasser oder eine zertifizierte Fachfirma. Die Rohrführung und -lage ist mit dem AG und dem zuständigen Netzbetreiber vor Verlegung abzustimmen.
02.050
Verlegung eines zugelassenen Leerrohrs für Wasser
10.00
m
02.060 Verlegung einer Mischwasser-Grundleitung DN 200 (KG2000) Verlegung einer Mischwasser-Grundleitung DN 200 (KG2000) Liefern und verlegen einer betriebsfertigen Grundleitung DN 200 für die spätere Anbindung an das öffentliche Mischwassersiel (Schmutz- und Regenwasser kombiniert). Die Verlegung erfolgt im abgesenkten Torbereich auf tragfähigem Planum mit Gefälle in Richtung Übergabepunkt, unter Berücksichtigung aller technischen Vorgaben der Hamburg Wasser Werke bzw. HSE. Leistungsumfang: Lieferung und Verlegung eines Kunststoffrohrsystems DN 200, z. B. KG2000 (PP-HM), mit Steckmuffen und Lippendichtung, nach DIN EN 14758 / DIN EN 476 Einbau mit planmäßigem Längsgefälle ≥ 1 %, Verlegetiefe je nach Höhenlage Anschluss Herstellung eines verdichteten Sandbetts, mindestens 10 cm unter und über dem Rohrscheitel Lage- und höhengerechte Verlegung inkl. Ausrichten, Ausrichten der Muffenverbindungen und passgenauer Anschluss an den geplanten Übergabepunkt Einbau mit Sohlgleichheit zur späteren Anschlussleitung Prüfung der Dichtheit gemäß DIN EN 1610 (z. B. Luft- oder Wasserdruckprüfung) Einmessung und protokollierte Übergabe der Leitungstrasse an den AG Hinweis: Die Anbindung an das öffentliche Netz erfolgt in einer gesonderten Position oder durch den Netzbetreiber. Die Grundleitung endet mit einem Übergabepunkt gemäß Vorgabe der Bauleitung. Der Einbau ist erschütterungsarm auszuführen. Auf angrenzende Bauteile (z. B. Kellermauern) ist Rücksicht zu nehmen.
02.060
Verlegung einer Mischwasser-Grundleitung DN 200 (KG2000)
10.00
m
02.070 Einmessung und Protokollierung der verlegten Leitungen Einmessung und Protokollierung der verlegten Leitungen Leistungsumfang: Vermessung der verlegten Leerrohre und Grundleitungen (Strom, Internet, Wasser, Mischwasser) in Lage und Höhe Erstellung eines Bestandsplans mit Koordinaten, Tiefe und Trassenverlauf Übergabe als PDF und optional DWG-Datei an den AG
02.070
Einmessung und Protokollierung der verlegten Leitungen
1.00
psch
02.080 Herstellung einer befestigten Durchfahrt im Torbereich mit Betonsohle, Fundamenten und Entwässerungsanschluss Herstellung einer befestigten Durchfahrt im Torbereich mit Betonsohle, Fundamenten und Entwässerungsanschluss Herstellung einer dauerhaft befahrbaren Zufahrt im Bereich des Torbogens zur Aufnahme des späteren Baustellenverkehrs mit Sattelzügen bis 45 t Gesamtgewicht. Die Ausführung erfolgt gemäß statischer Vorgabe mit einer 20 cm starken Stahlbetonsohle und umlaufenden Fundamenten. Leistungsumfang: Lieferung und Einbau einer statisch bemessenen Stahlbetonsohle, Dicke: 20 cm, mit Bewehrung gemäß Schal- und Bewehrungsplan Herstellung von umlaufenden Fundamentstreifen oder Einzelfundamenten zur Lastaufnahme und Randausbildung Betonqualität und Einbau nach DIN EN 206 / DIN 1045-2, Expositionsklasse mind. XC3 / XF1 Herstellung eines tragfähigen, verdichteten Planums (z. B. Schottertragschicht), Höhe nach Statik Lieferung und Einbau von Abstandshaltern, Bewehrungsstahl (z. B. Baustahlmatten) und Betondeckung Einbau mit geeigneter Schalung, Verdichtung und Nachbehandlung Oberflächenbehandlung: geglättet oder grob abgerieben (je nach weiterer Nutzung) Einmessung der Lage und Höhenlage, Übergabe an AG Einbau eines Entwässerungsgullys und fachgerechter Anschluss an vorhandene Entwässerungsleitung (z. B. SW-Leitung im Bestand), einschließlich erforderlicher Formstücke, Dichtungen und Höhenanpassung Hinweise: Die Ausführung muss dauerhaft befahrbar für 3-achsige Sattelzüge mit 45 t Gesamtgewicht sein. Die spätere Oberfläche (z. B. Pflasterung) wird in separater Position hergestellt. Die Ausführung erfolgt innerhalb einer bestehenden Toröffnung mit beengten Platzverhältnissen – Zugang und Arbeitsweise entsprechend anzupassen. Die Position des Entwässerungsgullys ist in Abstimmung mit der Bauleitung festzulegen. Der Anschluss ist fachgerecht und dicht nach DIN EN 1610 herzustellen.
02.080
Herstellung einer befestigten Durchfahrt im Torbereich mit Betonsohle, Fundamenten und Entwässerungsanschluss
45.00
m2
02.090 Schutz der Bestandsmauer im Torbereich gegen Anfahrschäden Schutz der Bestandsmauer im Torbereich gegen Anfahrschäden Leistungsbeschreibung: Herstellung eines Anfahrschutzes an der bestehenden Torbogenmauer zur Vermeidung von Beschädigungen durch anliefernde Lkw, Sattelzüge oder Baustellenverkehr. Der Schutz erfolgt vollflächig entlang der gefährdeten Wandbereiche und insbesondere an den Ecken und Sockelzonen. Leistungsumfang: Aufnahme örtlicher Gegebenheiten und Festlegung der Schutzbereiche in Abstimmung mit der Bauleitung Lieferung und Montage von stoßfestem Anprallschutz (z. B. Stahlblech mit Kantenschutz, Gummielementen oder Rammschutzplatten) Mechanische Befestigung auf der Mauerwerksoberfläche ohne statische Beeinträchtigung (z. B. Klebe- oder Schraubmontage je nach Material) Schutzverkleidung mindestens 80 cm hoch, auch über Ecken geführt (innen/außen) Oberfläche witterungsbeständig und UV-stabil Saubere Einbindung in vorhandene Geometrie, keine Stolperkanten oder hervorstehenden Teile Hinweis: Die Ausführung hat reversibel und materialsparend zu erfolgen, da die Bestandssituation erhalten bleiben soll.
02.090
Schutz der Bestandsmauer im Torbereich gegen Anfahrschäden
80.00
02.100 Schutz der Unterzugkanten im Torbereich gegen mechanische Beschädigungen Schutz der Unterzugkanten im Torbereich gegen mechanische Beschädigungen Leistungsbeschreibung: Herstellung eines robusten Kantenschutzes an den unteren und seitlichen Sichtkanten der Unterzüge im Bereich der Toröffnung zum Schutz vor Anfahrschäden durch ein- und ausfahrende Baufahrzeuge (z. B. Sattelzüge mit max. 4 m Höhe). Leistungsumfang: Erfassung der genauen Einbauhöhen und Positionen der gefährdeten Kanten Lieferung und Montage eines umlaufenden Kantenschutzes z. B. aus: verzinktem Stahlblech ≥ 3 mm Stärke Gummi-Stoßschutzprofilen mit Stahlkern alternativ: Schutzwinkel aus Edelstahl mit gedämpften Auflagepunkten Befestigung durch Klebemontage, Dübeltechnik oder formschlüssige Einspannung – je nach Material der Unterzüge (Beton, Mauerwerk) Übergangsfreie Ausführung ohne überstehende Kanten Sichtbare Kanten ggf. farblich markiert (z. B. gelb-schwarz) zur Vermeidung von Anfahrrisiken Hinweis: Der Kantenschutz ist für wiederholtes Anfahren mit Baugerät bis 45 t auszulegen. Die Maßnahme ist reversibel auszuführen, sodass der Bestand nach Abschluss der Bauarbeiten unversehrt bleibt. Die genaue Ausführung ist mit der Bauleitung abzustimmen.
02.100
Schutz der Unterzugkanten im Torbereich gegen mechanische Beschädigungen
40.00
lfm
03 Abbruch
03
Abbruch
03.010 Erstellung eines Schadstoffgutachtens Erstellung eines vollständigen Schadstoffgutachtens zur Bewertung potenzieller Schadstoffbelastungen in Bestandsbauteilen (z. B. Dach, Wand, Bodenbeläge, Fugenmassen, Dämmstoffe). Das Gutachten dient als Grundlage für Rückbauplanung, Ausschreibung und Entsorgungswege. Leistungsumfang: Ortsbegehung inkl. Bauteilöffnung, Probenentnahme, Fotodokumentation Laborauswertung nach einschlägigen Richtlinien (z. B. LAGA, TRGS 519/521) Berichterstellung inkl. Kartierung, Materialeinschätzung und Handlungsempfehlungen Digitale Übergabe als PDF Hinweis: Die Untersuchungen sind durch einen nachweislich qualifizierten Gutachter durchzuführen.
03.010
Erstellung eines Schadstoffgutachtens
1.00
St
03.020 Bauschuttprobennahme nach TR-LAGA Bauschutt Entnahme von mindestens zwei Bauschuttproben gemäß LAGA PN 98 / DepV zur Deklaration von mineralischen Bauabfällen. Leistungsumfang: Entnahme, Beschreibung und Kennzeichnung vor Ort Siebung, Homogenisierung und Verpackung nach Regelwerk Analyse durch akkreditiertes Labor Übergabe eines Prüfberichts zur Einordnung in LAGA-Z-Klassen (z. B. Z1.1, Z1.2, Z2)
03.020
Bauschuttprobennahme nach TR-LAGA Bauschutt
1.00
St
03.030 Analyse Asphalt auf Asbest PAK und HG Untersuchung des Asphaltbelags auf relevante Schadstoffe wie Asbest (KMF), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und ggf. Schwermetalle (z. B. Hg, Pb). Leistungsumfang: Entnahme repräsentativer Materialproben Analyse im akkreditierten Fachlabor gemäß TRGS 517 / LAGA Schriftlicher Prüfbericht inkl. Gefährdungsbeurteilung und Entsorgungsempfehlung
03.030
Analyse Asphalt auf Asbest PAK und HG
1.00
Stk
03.040 Entkernung und Separierung Carports Vollständige Entkernung und Separierung aller verwertbaren und ggf. schadstoffhaltigen Baustoffe vor dem eigentlichen Rückbau der Carportkonstruktionen. Leistungsumfang: Demontage nicht tragender Bauteile (z. B. Verkleidungen, Abdeckungen, Entwässerung) Trennung in Fraktionen (Holz, Metall, Bitumen, Bauschutt, Reststoffe) Übergabe an Rückbauunternehmen zur fachgerechten Entsorgung
03.040
Entkernung und Separierung Carports
L
1.00
psch
03.050 Mietermüll räumen und entsorgen Beräumen und Entsorgen von vorhandenen Müll- und Reststoffansammlungen auf dem Grundstück, die durch den gewerblichen Mieter (Budni) zurückgelassen wurden. Leistungsumfang: Sichtung, Sortierung und Aufnahme der nicht baulichen Rückstände (Verpackungen, Möbelteile, Einbauten etc.) Transport und Entsorgung auf genehmigter Deponie / Entsorgungseinrichtung Dokumentation mit Fotobelegen
03.050
Mietermüll räumen und entsorgen
O
1.00
m3
03.060 Fällung von Bäumen inkl. Stubbenfräsung und Entsorgung Fällen von vier Einzelbäumen auf dem Grundstück gemäß Baumgutachten Nr. 059-2025 vom 05.06.2025 (Gutachter: Pit Schumacher, ö.b.u.v. Sachverständiger). Es handelt sich um eine Stechfichte (Picea pungens, ca. 136 cm Stammumfang, 7 m hoch) und drei Serbische Fichten (Picea omorika, ca. 78–116 cm Stammumfang, 3–4 m hoch). Leistungsumfang: Rückschnitt und Entnahme des oberirdischen Aufwuchses Fällen der Einzelbäume unter Berücksichtigung angrenzender Bebauung (erschütterungsarm, abschnittsweiser Rückbau bei Bedarf) Abfuhr und fachgerechte Entsorgung des Schnittguts inkl. Kronenmaterial Ausfräsen oder Ausheben der Wurzelstöcke bis mindestens 30 cm unter Geländeoberkante Grobe Bodenangleichung der Eingriffsflächen nach Rückbau Hinweis: Die Fällgenehmigung wurde erteilt und liegt dem AN vor. Der Zugang zur Arbeitsfläche erfolgt über den rückwärtigen Hof. Der Einsatz geeigneter Maschinen ist unter Berücksichtigung der beengten Zufahrtsverhältnisse sicherzustellen. Alle Maßnahmen erfolgen gemäß den Empfehlungen des Gutachtens und unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Entsorgung.
03.060
Fällung von Bäumen inkl. Stubbenfräsung und Entsorgung
4.00
St
03.070 Rodung Pappeln-Hecke inkl. Entsorgung und Wurzelentfernung Rodung einer ca. 20 m langen Pappeln-Hecke (ca. 2 m hoch), bestehend aus Einzelstämmen mit Heckencharakter, im Hinterhofbereich des Grundstücks. Die Maßnahme umfasst den vollständigen Rückbau des oberirdischen und unterirdischen Pflanzenbestands einschließlich Wurzelstock. Leistungsumfang: Rückschnitt und Abtrag des oberirdischen Aufwuchses Fällen der einzelnen Pappelstämme inkl. Zerkleinerung und Abtransport Fräsen oder vollständiges Ausgraben der Wurzelstöcke (Stubbenfräsung oder Wurzelstockentnahme) Abfuhr und fachgerechte Entsorgung des organischen Materials auf einer genehmigten Deponie bzw. Kompostieranlage Grobe Bodenangleichung nach Entnahme Ausführung unter besonderer Rücksichtnahme auf angrenzende Bebauung (erschütterungsarm) Hinweis: Die Fällgenehmigung liegt vor. Der Zugang erfolgt über eine schmale Hofdurchfahrt. Der AN hat geeignete Maschinen vorzusehen.
03.070
Rodung Pappeln-Hecke inkl. Entsorgung und Wurzelentfernung
20.00
m
03.080 Rückbau und Entsorgung von 24 Carports Vollständiger Rückbau von 24 Carports (Holz-/Stahlkonstruktion) in drei Riegeln, je ca. 3 m breit und 2,20 m hoch, Gesamtlänge ca. 75 m. Leistungsumfang: Rückbau von Dacheindeckung, Unterkonstruktion, ggf. Regenrinne Rückbau der tragenden Bauteile (Stützen, Sockel) Trennung der Materialien (Holz, Metall, Bitumen etc.) nach AVV Verladung, Abtransport und fachgerechte Entsorgung gemäß LAGA Z1.2 Hinweis: Die Arbeiten sind erschütterungsarm auszuführen. Rückschnitt an Anschluss Asphaltfläche mit AG abstimmen.
03.080
Rückbau und Entsorgung von 24 Carports
24.00
Stk
03.090 Sicherung der östlichen Grenzwand im Bereich der Carportbebauung Sicherung der östlichen Grenzwand im Bereich der Carportbebauung Leistungsbeschreibung: Sicherung der bestehenden östlichen Grenzwand (Carportwand) im Bereich zur Nachbarbebauung. Das Nachbargrundstück liegt ca. 150 cm höher, sodass die Wand während und nach dem Rückbau standsicher gehalten werden muss. Leistungsumfang: Sichtprüfung und Schadensdokumentation der Bestandssituation vor Beginn der Arbeiten Herstellung einer temporären statischen Sicherung durch z. B.: Aussteifungsrahmen angeschraubte Stahlplatten mit Abstützung Flächenpressung gegen bestehende Wand mit diagonalen Zug-/Druckstreben Abstützung gegen Eigenlast und Erddruck durch das erhöhte Nachbargrundstück Keine Beeinträchtigung oder Gefährdung des Nachbargrundstücks während der Rückbauarbeiten Rückbau der Sicherung nach Abschluss der umliegenden Arbeiten, soweit nicht anders vom AG beauftragt Hinweis: Die Sicherung ist als präventive Maßnahme zur Gewährleistung der Standsicherheit und Nachbarschaftsverträglichkeit erforderlich.
03.090
Sicherung der östlichen Grenzwand im Bereich der Carportbebauung
7.50
03.100 Asphaltfläche zurückbauen und entsorgen Vollständiger Rückbau der vorhandenen Asphaltbefestigung auf dem Grundstück im Hinterhofbereich Die Maßnahme ist erschütterungsarm auszuführen und messtechnisch zu überwachen, um Schäden und Beschwerden zu vermeiden. Leistungsumfang: Vorabtrennung und maschineller Einschnitt Aufnahme und Ausbau des Asphaltaufbaus (Deck- und ggf. Tragschicht), ggf. auch manuell in Randbereichen Verladung, Abfuhr und fachgerechte Entsorgung auf eine zugelassene Deponie Einrichtung und Durchführung einer begleitenden Erschütterungsmessung im Bereich der Nachbarbebauung (z. B. Grenzwertprüfung nach DIN 4150-3) Dokumentation der Messwerte, tägliche Protokollierung Hinweis: Der Rückbau erfolgt vollständig im rückwärtigen Bereich mit eingeschränkter Maschinengängigkeit. Die Maßnahme ist in enger Abstimmung mit der Bauleitung und dem Nachbarschutz durchzuführen.
03.100
Asphaltfläche zurückbauen und entsorgen
910.00
m2
03.110 Geländeoberfläche komplett abziehen und entsorgen Rückbau und Abtragung der Geländeoberfläche inkl. bauseitiger Einbauten und Vegetation Leistungsumfang: Entfernung von Rasenflächen, Heckenresten, Sträuchern, Kantensteinen Rückbau von Einfriedungen, Zäunen, leichten Betonfundamenten Abfuhr und fachgerechte Entsorgung aller Materialien Grobangleichung Hinweis: Die Maßnahme dient der vollständigen Freimachung der Grundstücksoberfläche vor Tiefbau.
03.110
Geländeoberfläche komplett abziehen und entsorgen
398.00
m2
03.120 Einbau Arbeitsplattform Einbau einer temporären Arbeitsfläche zur Nutzung als Baustraße und Aufstellfläche für Baugeräte Die Fläche muss für Autokran- und Baustellenverkehr geeignet sein, jedoch nicht dauerhaft bleiben. Ziel ist eine kosteneffiziente, rückbaufähige Lösung. Leistungsumfang: Lieferung und Einbau eines tragfähigen Materials wie ZMG, BMG, Recycling-Schotter oder vergleichbar Einbauhöhe ca. 15 cm, Verdichtung in Lagen Ebenflächiger Ausbau zur Nutzung durch LKW, Bagger, ggf. Kran Keine schadstoffhaltigen Materialien (frei von Teer, PAK o. ä.) Hinweis: Es sind kostengünstige Standardmaterialien zulässig. Die Fläche muss rückbaubar und ohne bindige Materialien herstellbar sein.
03.120
Einbau Arbeitsplattform
1,315.00
m2
03.125 Zulage: Entsorgung von Bauschutt mit Belastungsklasse Z2 Zulage: Entsorgung von Bauschutt mit Belastungsklasse Z2 Leistungsbeschreibung: Zulage für die Entsorgung von stark belastetem Bauschutt mit einer Zuordnung nach LAGA M20 in Klasse Z2 (z. B. durch PAK, PCB, hohe Schwermetallkonzentrationen etc.). Leistungsumfang: Getrennte Erfassung und Lagerung der Z2-Fraktion Spezialtransport mit Nachweisführung Entsorgung auf einer genehmigten Z2-Deponie mit Ablagerungskonzept Erstellung und Übergabe sämtlicher Entsorgungsunterlagen
03.125
Zulage: Entsorgung von Bauschutt mit Belastungsklasse Z2
O
1.00
t
03.130 Stillstand Kolonne Stundensatz für Stillstand einer eingesetzten Kolonne verursacht durch bauseitige Hindernisse oder Verzögerungen außerhalb des AN-Einflusses.
03.130
Stillstand Kolonne
O
1.00
h
03.140 Zusätzl. Baustelleneinrichtung für Schadstoffsanierung Zusätzliche Ausstattung der Baustelle für schadstofftechnische Maßnahmen, z. B. Einrichtung Schwarz-/Weiß-Bereich, Dekon-Zelt, Materialcontainer, Sicherheitsabsperrung.
03.140
Zusätzl. Baustelleneinrichtung für Schadstoffsanierung
O
1.00
psch
03.150 Schadstoffsanierung Fachgerechte Ausführung einer Schadstoffsanierung an Bauteilen mit Nachweisbelastung, z. B. asbesthaltige Pappen, künstliche Mineralfasern, PAK-haltige Bitumen. Leistungsumfang: Absperrung, Unterdruckeinrichtung, Schutzkleidung Ausbau, Verpackung, Zwischenlagerung und Entsorgung nach TRGS 519/521 Entsorgungsnachweise
03.150
Schadstoffsanierung
O
1.00
psch
03.160 Bestätigung Asbestfreiheit Untersuchung und schriftliche Bestätigung der Asbestfreiheit einer Bauteilgruppe durch ein akkreditiertes Labor. Leistungsumfang: Materialentnahme, Laboranalyse, Befundbericht
03.160
Bestätigung Asbestfreiheit
O
1.00
psch

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