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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Inhalt der Leistungsbeschreibung ist die technische Ausrüstung von einem Wohngebäude mit insgesamt 31 Wohnungen auf einem Untergeschoss mit Tiefgarage.
Das Bauvorhaben befindet sich in Hamburg im Winterhuder Weg 75.
Es handelt sich um eine Neubaumaßnahme.
1. Lage der Baustelle, Zufahrtsmöglichkeiten
Der Auftragnehmer und seine Beschäftigten, sowie die von ihm beauftragten Nachunternehmer und Lieferanten handeln eigenverantwortlich.
Der Auftragnehmer hat für die Sicherheit der Fahrzeuge, Geräte und Materialien eigenverantwortlich zu sorgen, er gewährleistet die Einhaltung der polizeilichen Vorschriften im Baustellenbereich und haftet für Schäden, die durch eigenes Fehlverhalten verursacht werden.
2. Ausführung
2.1 Allgemeines
Über die Transport-, Lager- und Arbeitsbedingungen sowie über den Zustand der zu bearbeitenden Bauteile und der Befestigungsuntergründe etc. hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe vor Ort zu informieren. Unkenntnis hierüber berechtigt zu keinerlei Mehrforderungen des Bieters. Alle für die Ausführung der Arbeiten bedeutsamen Bestimmungen und Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften sind einzuhalten. Anfallender Schutt sowie Verpackungsmaterial ist ordnungsgemäß zu beseitigen und zu entsorgen.
2.2 Montagepersonal
Die Arbeitsweise und die Auswahl der eingesetzten Geräte ist den besonderen Erfordernissen der Baustelle anzupassen. Es dürfen nur Handwerker eingesetzt werden, die für den hier beschriebenen Einsatzbereich geeignet sind.
Um unnötigen Bauleitungsaufwand für mehrmaliges Wiederholen von Einweisungen und Anordnungen zu vermeiden und dadurch hervorgerufene Fehlerquellen sowie deren Folgen auszuschalten, ist ein personeller Austausch der Obermonteure nicht gestattet oder nur nach Rücksprache mit der Bauleitung erlaubt.
2.3 Ausführungs- und Montageplanung
Der Auftragnehmer erhält vom AG eine Ausführungsplanung als Grundlage für die vom AG zu erstellende Montageplanung. Ausführungsdetails sind jedoch vom AN im Rahmen der Montageplanung ohne Planvorgaben zu erbringen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit der Bauleitung vor Ausführungsbeginn die Baudurchführung, die Ausführungsart, sowie sämtliche Ausführungsdetails abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat Montagepläne im Maßstab 1 : 50 sowie auf Anforderung vermaßte Werkzeichnungen nach eigener örtlicher Bauaufnahme als Übersicht M. 1:10, Details bis M. 1:1 nach Maßgabe des AG anzufertigen und der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen. Weiterhin sind die Schemata, Schaltpläne etc. im Rahmen der Werkplanung zu erstellen. Die Ausführung erfolgt ausschließlich nach den von der Bauleitung freigegebenen Montagezeichnungen. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Dies entbindet den AN nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht.
2.4 Leistungsverzeichnis
Die technischen Angaben dieses Leistungsverzeichnisses stellen qualitative Mindestanforderungen dar, die nicht unterschritten werden dürfen. Soweit andere Vorschriften, Normen und sonstige Regeln der Technik höhere Anforderungen stellen, sind diese mit der Bauleitung rechtzeitig zu erörtern und ggf. zu erfüllen. Angebote, die auch nur in Teilbereichen den gestellten Mindestanforderungen nicht gerecht werden, können wegen Unvollständigkeit von der Wertung ausgeschlossen werden.
2.5 Materiallieferung und -lagerung
Lagerflächen im Gebäude und in den Außenanlagen stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Welche Flächen als Lager zur Verfügung stehen, entscheidet die örtliche Bauleitung. Materialien sind ausschließlich in solchen Mengen anzuliefern, wie sie kurzfristig zu verarbeiten sind. Den Anweisungen der Bauleitung zur Materiallagerung ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein AN der einmaligen Aufforderung, störendes Material zu beseitigen oder umzulagern nicht nach, so kann die örtliche Bauleitung das Umlagern durch eine andere Firma veranlassen. Die Kosten trägt die Firma, der die lagernden Materialien gehören. Bei ihr bleibt auch das Risiko der Beschädigung und des Diebstahls.
2.6 Unterkünfte
Räume im Gebäude können nicht als Mannschaftsunterkunft zur Verfügung gestellt werden. Für die Unterkünfte seiner Arbeitskräfte ist jeder AN selbst verantwortlich. Die Aufstellung von Bauwagen ist rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen.
2.7 Baustrom, Bauwasser
Baustrom- und Bauwasser werden vom AG im Rahmen der örtlichen Verfügbarkeit gegen Kostenbeteiligung bereitgestellt.
2.8 Baureinigung
Auf die Verpflichtung zur Beseitigung des bei der Durchführung der eigenen Arbeiten anfallenden Bauschutts und Verpackungsmaterials etc. gem. VOB wird ausdrücklich hingewiesen. Jeder AN hat seinen Arbeitsbereich täglich, spätestens zum Feierabend zu säubern, den Unrat mit eigenen Mitteln aus dem Gebäude zu schaffen und zur eigenen Verwendung abzufahren. Bei Stemmarbeiten anfallender Schutt sowie brennbare Verpackungsmaterialien sind umgehend zu entfernen.
Kommen die AN den vorbeschriebenen Verpflichtungen nicht nach, wird die örtliche Bauleitung ggfs. die Reinigungsarbeiten durch eine geeignete Firma durchführen lassen und die anfallenden Kosten nach einem vom AG nach eigenem Ermessen festgelegten Verteilungsschlüssel umlegen.
2.9 Brandschutz
Bei Arbeiten mit feuergefährlichen Materialien, sowie in Bereichen mit erhöhter Brandlast sind bei Arbeiten mit offener Flamme ( Löt-, Brenn- und Schweißarbeiten) oder Funkenflug und Arbeiten mit Winkelschleifmaschinen sind vom Auftragnehmer die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, so insbesondere das Stellen von erforderlichen Brandwachen sowie Neben- leistungen.
Brennbare Materialreste oder Verpackungsmaterialien sind unverzüglich von der Baustelle zu schaffen.
2.10 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind lediglich nach vorheriger Ankündigung des AN und ausdrücklicher Aufforderung der Bauleitung zu den beauftragten Stundensätzen durchzuführen. Der AN hat die Erstschrift der bescheinigten Stundenlohnzettel der Rechnung beizufügen. Diese müssen das Datum, die Bezeichnung der Baustelle, die Namen, die Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe der Arbeitskräfte, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft und die Art der Leistung enthalten.
Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten.
3. Bauablauf und Termine
Die Baumaßnahme ist zügig durchzuführen, Unterbrechungen sind auszuschließen, mit abschnittsweiser Ausführung, Behinderungen, Rücksichtnahmen und mit mehrmaligem An- und Abrücken ist dennoch zu rechnen.
Der AN hat ein Bautagebuch zu führen, in dem täglich die geleisteten Arbeiten, Zahl- und Art der Arbeitskräfte, sowie besondere Vorkommnisse einzutragen sind. Das Bautagebuch ist dem Bauleiter zur Unterschrift vorzulegen, eine Durchschrift ist auszuhändigen. Darüber hinaus ist der AN verpflichtet, an den regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen teilzunehmen.
4. Angebot
Das Angebot ist vollständig abzugeben. Unvollständige Angebote können von der Wertung ausgeschlossen werden. Alle angebotenen Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. Abladen, Transportieren und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders vermerkt ist.
Das Angebot ist für den AG kostenfrei. Die Vergabe erfolgt freihändig. Der AG behält sich vor Titel einzeln zu vergeben.
Bedenken gegen ausgeschriebene Leistungen sind vom Bieter bei Angebotsabgabe schriftlich und mit Gegenvorschlägen vorzubringen. Geschieht das nicht, übernimmt der Bieter die volle Gewähr für die angebotene Leistung im Sinne von § 13 VOB/B. Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er über den Umfang der geplanten Leistungen vollständig informiert ist und dass Unklarheiten im Angebotstext, die zu Mehrforderungen führen können, nicht gegeben sind. Es ist grundsätzlich die komplette Leistung einschl. aller Nebenleistungen gem. VOB/C anzubieten.
Auf allgemein gültige Begriffe wie liefern, herstellen und einbauen wird in der Leistungsbeschreibung weitgehend verzichtet. Es ist dennoch grundsätzlich die fertige Leistung einschl. Lieferung aller Materialien, allen Nebenleistungen und der für die Durchführung eigener Leistungen erforderlichen Vermessungsleistungen anzubieten.
Der Wortlaut des vom AG übergebenen Leistungsverzeich- nisses ist grundsätzlich verbindlich. Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis z.B. durch Rechen- oder Eingabefehler fehlerhaft ist.
Der AN hat die Vereinbarung von Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung anzubieten. Versäumt er dieses, so setzt der AG marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein, falls es sich um noch nicht beschriebene Leistungen handelt.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er sich von den örtlichen Gegebenheiten bezüglich Lage, Anfahrt, Arbeits- und Lagerplätze etc. überzeugt hat und alle in den Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen beschriebenen Leistungen und Bedingungen bei der Preisbildung berücksichtigt hat.
5. Baustelleneinrichtung
Kosten für die zur Durchführung der vertraglichen Leistungen erforderliche Baustelleneinrichtung einschl. Lieferung, Auf- und Abbau sowie Vorhaltung sind grundsätzlich bei der Preisbildung zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen. Hierzu gehören auch sämtliche
- Arbeits- und Lagerplätze
- Mannschaftsunterkünfte
- Baumaschinen und Geräte
- Container und Magazine
- Transporteinrichtungen,
- Hilfskonstruktionen
- Arbeitsbühnen
- Bauaufzüge
- Schuttrutschen und Rampen
- Sicherheitseinrichtungen wie Absperrungen, Abdeckungen, Umwehrungen
- Ausleuchtung der eigenen Arbeitsbereiche
jeweils im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen.
6. Abrechnung
Es können Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt gestellt werden. Mit jeder AR ist die abgerechnete Menge durch Aufmaße, gekennzeichnet und berechnet, nachzuweisen.
Mit der Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden.
7. Pauschalierung
Der AG behält sich vor, die Maßnahme auf Basis der vorhandenen Planung nach erfolgter Massenprüfung und Prüfung des erforderlichen Leistungsumfangs durch den AN die Beauftragung zu pauschalieren.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Elektroinstallation Technische Vorbemerkungen Elektroinstallation
Diese Vorbemerkungen umfassen besondere Richtlinien und Bedingungen für die Ausarbeitung des Angebotes und für die Ausführung der Elektroanlagen.
1.0 Normen und Richtlinien
Für die Ausarbeitung des Angebotes sowie für die Ausführung, Abnahme und Inbetriebnahme der elektrotechnischen Anlagen sind neben den Verdingungsunterlagen, die Vorschriften, Bestimmungen, Richtlinien und Normen der nachfolgenden Institutionen in ihrer neuesten Fassung zugrunde zulegen und das unabhängig ob sie Bestandteil der VOB sind, von den zuständigen Behörden als rechtsverbindlich anerkannt oder als Entwurfsblätter vorliegen.
a.Deutsches Institut für Normung, (DIN)
b.Verein Deutscher Ingenieure, (VDI)
c.Verband Deutscher Elektrotechniker, (VDE)
d.Technischer Überwachungsverein, (TÜV)
e.Landesbauordnung (LBO), Elt-Bau VO, Verordnungen
der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde
f.Auflagen und Bestimmungen der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde.
g.Regelwerke des Gewerbeaufsichtsamtes und deren
gesetzliche Bestimmungen.
h.Anschlussbedingungen der örtlichen
Versorgungsunternehmen (TAB).
i.Bestimmungen der Deutschen Bundespost Telekom
j.Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der für den
Anlagenbetreiber zuständigen
Berufsgenossenschaft.
k.Die Ausführungen der Verwaltungsberufsgenossen- schaft zum Berührungsschutz elektrischer Anlagen und
Geräte (VBG).
l.Die Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer
(VdS)
2.0 Verteiler, Tableaus und Zähleranlagen
2.1 Allgemein
Der AN hat umgehend nach Auftragsvergabe beim zuständigen EVU vorstellig zu werden und rechtzeitig die erforderlichen Unterlagen für die Fertigmeldung sowie die Installation des Hausanschlusses einzureichen.
Die Anschlusskosten sind/werden vom Bauherrn angewiesen.
Der Montagetermin des Hausanschlusses und der Zähler ist vom Auftragnehmer mit der Bauleitung und dem EVU abzuklären.
Für die erforderlichen Unterschriften sind die Formulare vom Auftragnehmer auszufüllen und dem Bauherrn mindestens 20 Arbeitstage vor der Inbetriebnahme durch den Auftragnehmer zur Unterschrift vorzulegen und dem EVU zuzuleiten.
Die Verteiler sind als typgeprüfte oder partiell typgeprüfte Schaltgerätekombination(TSK, PTSK ) gemäß VDE 660 Teil 500 herzustellen. Bezogen auf die äußeren Abmessungen müssen die Verteilungen eine ca.20 %-ige Platzreserve für nachträgliche Einbauten aufweisen. Für die Ausbaureserve sind sämtliche Geräteträger und Abdeckplatten vorzusehen. Die Ausbaureserve muss sich auch auf die zulässige Verlustleistung des Verteilerschrankes beziehen. 10 % der belegten Sicherungen sind als Reserve einzubauen und zu verdrahten.
Jede Schaltgerätekombination muss mindestens mit dem:
- Namen des Hersteller oder Ursprungsbezeichnung und der
- Typbezeichnung
versehen sein.
Ein komplettes Schaltbild mit der Bezeichnung aller Geräte, Klemmen, Schaltkreise bzw. Verbraucher, Aufbaupläne mit Stücklisten und Hersteller - Typenbezeichnung sind in einer Tasche ( Einsteckrahmen an der Innenseite der Tür ) mitzuliefern.
Weiter Angaben müssen aus dem zugehörigen Unterlagen ersichtlich sein:
- Nummer der Norm
- Nennspannung/-strom
- Kurzschlussfestigkeit
- IP-Schutzart
- Art der Netzform
- wirksame Verlustleistung
- zulässige Verlustleistung
Die Verteilung ist mit einem Resopalschild zu beschriften (z.B. UV-1 usw.) Schrifthöhe 120 mm. Kabel und Leitungen, Klemmen ( auch N und PE ), und Schaltgeräte sind zudem mit einer dauerhaft haltbaren Beschriftung zu versehen. Zusätzlich muss die Beschriftung auch bei abgenommener Abdeckung erkennbar sein.
2.2 Mechanische Ausführung der Verteiler
Die Verteilungen sind in der Schutzart IP 31, IP 43 bzw. IP 54, entsprechend dem vorgesehenen Standort, in verwindungssteifer, selbstragender Konstruktion aus stabilen Profilen auszuführen.
Je nach Größe sind die Verteilungen mit einer oder mehreren Türen inkl. Sicherheitsschlösser auszurüsten. Die Schließung aller Schlösser ist einheitlich mit einem Schlüssel für das gesamte Gebäude vorzusehen.
Der Ein- und Ausbau sowohl von Normfeldgruppen wie von herausnehmbaren Montageplatten für Einzelgerätbestückung oder Geräteträgern muss gewährleistet sein.
Zur Aufnahme eines Bestandsplanes ist für jede Verteilung eine Plantasche mitzuliefern und innen an der Verteilungstür anzubringen.
2.3 Elektrische Ausrüstung der Verteilungen
Vor Fertigung der Schaltgerätekombination sind die Kurzschlussverhältnisse am Einbauort zu ermitteln und mit dem Fachplaner abzustimmen. Bei der Bemessung der Geräte ist die erforderliche Kurzschlussfestigkeit zu berücksichtigen.
Auf eine gleichmäßige Phasenbelastung der Zuleitungen ist achten.
Es sind nur Geräte mit abgedeckten Klemmen gemäß VDE 0106 Teil 100 ( VGB 4 ) zu verwenden. Berührungsgefährliche Teile müssen fingersicher ausgeführt oder abgedeckt werden. Sicherungen, Meldeleuchten, handbetätigte Schaltgeräte und dergleichen sind so anzuordnen, daß die Bedienung gefahrlos und ohne Entfernung der Schutzabdeckung möglich ist.
Alle Abgänge von Automaten, Sicherungen, Schützen und sonstigen Geräten, die von der Verteilung zu Verbraucher, Taster usw. vor Ort geführt werden, sind auf Reihen-, N-Trenn- und PE-Klemmen zu führen. Als Abgangsklemmen dürfen nur Schaltanlagen - Reihenklemmen zur Befestigung auf Tragschienen in kriechfester Ausführung verwendet werden. Die einzelnen Stromkreise und ihre Schutzeinrichtungen müssen eindeutig zu unterscheiden sein. Sämtliche Steuerleitungen sind auf Klemmen aufzulegen.
Die Sammelschienen sind mit Sammelschienenträgern an separaten Traversen zu montieren. Bei der Bemessung der Stützenweiten muss die erforderliche Kurzschlussfestigkeit eingehalten werden.
Sammelschienen und Verdrahtung sind mit VDE-Kennfarben zu kennzeichnen.
Die Verdrahtung innerhalb der Verteilung ist mit flexiblen Leitungsmaterial auszuführen. Der Mindestquerschnitt beträgt hierbei 2,5 mm². Bei Anschluss von mehrdrahtigen Adern sind Quetschkabelschuhe einzusetzen.
Die Reihenklemmen und die Verdrahtung zwischen den Stromkreissicherungen sind entsprechend der größtmöglichen einsetzbaren Sicherung auszulegen. Parallelleitungen und -adern zur Querschnittverstärkung sind nicht zugelassen. Auf jeder Seite darf nur max. eine Ader je Klemme aufgelegt werden.
Die Verdrahtung erfolgt in Verdrahtungskanälen, mit Kunststoffbändern gebündelt. Sogenannte X-Verdrahtung ist nicht zugelassen. Verdrahtungen, die von der Sammelschiene auf die Vorsicherungen führen und nicht dem Querschnitt entsprechend abgesichert sind, sind kurz- schluss- und erdschlusssicher auszuführen.
Die Verdrahtung von und zu den Schaltschränken und Stromkreisabgängen mit unterschiedlichen Schutzmaßnahmen sind in getrennten Verdrahtungskanälen zu verlegen und durchgehend gegeneinander abzuschotten.
2.4 Aufbau der Verteilungen
Alle Verteilungen erhalten im oberen bzw. unteren Teil über die gesamte Breite einen durchlaufenden Kabelraum zum Rangieren der Kabeladern entsprechend dem Kabelquerschnitt und der Anzahl der ankommenden und abgehenden Kabel. Je nach Aufbau sind Befestigungseisen zur Zugentlastung der ankommenden und abgehenden Kabel vorzusehen.
2.5 Kalkulation der Verteilungen
In den Einheitspreisen für Verteilungsgehäuse ist zu berücksichtigen:
Fabrikfertige Ausführung der Gehäuse einschließl. der erforderlichen Flansche, Kabel- und Leitungseinführungen, Rostschutz sowie Vor- und Fertiganstrich, Profilleistenrahmen auf dem Boden bzw. an der Wand zur Aufstellung der Verteilung falls erforderlich.
Transport der einwandfrei verpackten, gegen Transportschäden gesicherten, geprüften und komplett bestückten Anlage, teilweise in Transporteinheiten zerlegt, zur Baustelle. Abladen, auspacken und transportieren der Transporteinheiten an die entsprechenden Montagestellen, Zusammenbau der Einheiten zur Gesamtanlage.
Herstellen aller Leitungsverbindungen innerhalb der Anlage, Aufstellen, Ausrichten und Befestigen der Anlage.
Sämtliche Anschlüsse der zu- und abgehenden Kabel und Leitungen sind einzukalkulieren.
In dem Einheitspreis der Einbauten ist zu berücksichtigen:
Gerätebestückung einschl. anteilmäßiger Verdrahtung sowie Anschluss der ankommenden Steigeleitung und abgehender Leitung, Klein-, Isolier- Löt- und Befestigungsmaterial, Schaltanlagen- Klemmen, Nulleiter- Trennklemmen, Schutzleiter- Klemmen, Haupteingangs- Klemmen.
Die Beschriftung aller Klemmen ( auch N und PE ), der Kabel sowie der kompletten Anlage.
Die angebotenen Fabrikate sind in die Fabrikatsliste einzutragen.
3. 0 Kabeltragsysteme
3.1 Kabelbahnen und Steigetrassen
Als Kabelbahnen und Steigetrassen sind nur stabile Stahlblechwannen bzw. Stahlprofile feuerverzinkt nach EN 10147, in Räumen mit erhöhter Korrosionsbeanspruchung feuerverzinkt nach DIN 50976 zu verwenden. Schrauben, Muttern, Scheiben, Federringe feuerverzinkt. Schnittstellen oder Bohrungen müssen nachverzinkt bzw. entsprechend korrosionsgeschützt werden.
Die Montage der Kabelbahnen darf nur an für die Montage von Kabelbahnen vorgesehenen Wandkonsolen, Wandauslegern oder Hängestielen erfolgen. Diese sind für die maximale Belastung der Kabelbahnen anzulegen. Die Abstände sind entsprechend der maximalen Belastung der Kabelbahn sowie der Beschaffenheit der Decken bzw. Wände und der Tragfähigkeit der Kabelbahn festzulegen.
Hängestiele erhalten an der unteren Schnittkante Kunststoffschutzkappen zur Unfallverhütung. Die erforderlichen Stiele sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Winkel, Abzweigungen usw. sowie Höhenversprünge sind ausschließlich mit den entsprechenden, hierfür vorgesehenen Formteilen und Zubehör auszuführen. Kabelbahnen und Kabelrinnen sind untereinander elektrisch gut leitend zu verbinden und in den Potentialausgleich einzubeziehen.
Alle Zubehörteile, Verbindungsteile usw. gehören zum Lieferumfang, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt sind.
3.2 Installationsrohre
Die Rohrverlegung hat einschl. allem erforderlichen Zubehör wie Rohrbögen, Muffen, Endtüllen, ggf. Würgenippeln oder Verschraubungen an den Enden, allem Klein- und Befestigungsmaterial zu erfolgen.
Grundsätzlich ist die Verwendung von starrem, stabilen Installationsrohr der Verlegung von flexiblen Rohren vorzuziehen. Bei a.P.-Verlegung ist nur starres Installationsrohr oder Stahlpanzerrohr einzusetzen.
Bei der Verlegung auf Rohbetondecken ist Panzerrohr zu verwenden.
Die Befestigung bei a.P.-Verlegung hat mind. alle 40 cm zu erfolgen. Bei Kunststoffrohren mit doppellaschigen Kunststoffschellen, bei Stahlpanzerrohr mit doppellaschigen, verzinkten Metallschellen, jeweils mit Messingschrauben. (keine Befestigung mit Kabelbindern)
Alle Stahlpanzerrohre sind in die Schutzmaßnahme und in den Potentialausgleich einzubeziehen.
Rohrenden und Einführungen sind mit Endtüllen zu versehen. Bei Maschinen und Geräteanschlüssen dürfen nur flexible Metallgliederschläuche verwendet werden. Die Anschlüsse müssen mit den zugehörigen Endtüllen bzw. Verschraubungen ausgeführt werden. Eine Befestigung und Zugentlastung muss an beiden Enden vorgesehen werden.
4.0 Stemmarbeiten, Schlitzen und Durchbrüchen
Das Stemmen von Schlitzen und Durchbrüchen ist nur in Abstimmung mit der Bauleitung zulässig. Jedwede Schlitz- und Stemmarbeiten sind vor Montage der Fenster durchzuführen. Es sind vorab Leerrohre in Beton- und Mauerwerk einzulegen ohne Kabel. Nach Herstellen von Innenputz und Trockenbau können die Leerrohre verkabelt werden.
Schlitze, Durchbrüche, Verteilungsnischen und Löcher für Geräte und Installationsarbeiten dürfen nur maschinell in der jeweils schonendsten Art und Weise hergestellt werden und zwar:
- Schlitze mit Mauer-Schlitzfräsen oder Trennscheiben
- Durchbrüche und Verteilungsnischen mit Schlagbohrern ggf. mit Schlaghämmern
- Löcher für Schalter- und Gerätedosen mit Stein bzw. Beton-Dosensenkern
Das Anbringen von Aussparungen für die Elt-Anlagen während des Betonierens ist Sache des Auftragnehmers. Die Aussparungen sind gegen Verrutschen zu sichern.
Erforderliche Dimensionierungen sind möglichst klein zu wählen. An statisch wichtigen Bauteilen wie z. B. Pfeilern, Trägern, Unterzügen sowie an besonderen Bauteilen wie Kamin-, Luft- und Abzugsschächten usw. dürfen Stemmarbeiten nicht vorgenommen werden.
Nicht genutzte Durchbrüche sowie der nicht genutzte Raum in Durchbrüchen sind nach der Verlegung bzw. Montage zu verschließen, ebenso sind Durchbrüche in Steigeschächten zu schließen.
5.0 Kabel und Leitungen
5.1 Allgemein
Die Querschnitte der Kabel und Leitungen sind entsprechend der Belastung und dem Spannungsabfall zu bemessen. Der Mindestquerschnitt richtet sich nach VDE 0100; Teil 430/6.81. Kabel und Leitungen müssen das VDE-Zeichen tragen. Die Farbkennzeichnung der Adern muss den VDE - Bestimmungen, VDE 0293,entsprechen.
Für den N-Leiter (blau) und PE- bzw. PEN- Leiter (grün-gelb) dürfen nur diese Adern verwendet werden. Eine Kennzeichnung durch farbige Schlauchüberzüge ist nicht zugelassen.
Kabel und Leitungen sind an den Anschlussenden dauerhaft mit der Stromkreisbezeichnung zu kennzeichnen und zu nummerieren.
5.2 Verlegung
Die Leitungsführung hat ausschließlich waagerecht und senkrecht zu Baufluchten zu erfolgen. Deckenleitungen sind stets parallel zu den Begrenzungswänden des jeweiligen Raumes zu verlegen.
Die Befestigung u.P. installierter Leitungen und Kabel mittels Mauerhaken und ungeschützten Stahlnägeln ist verboten, es ist nur geeignetes Installationsmaterial, z.B. Nagelschellen, zu verwenden. Es dürfen nur verzinkte Stahlnägel verwendet werden. Bei u.P.-Installationen sind Leitungsauslässe mit geeigneten Endschellen bzw. Endauslaßdosen zu versehen.
Stegleitung darf nur in besonderen Fällen und mit Genehmigung der Bauleitung verlegt werden.
Bei Verlegung von Leitungen in Betondecken- oder Wänden dürfen nur NYY-Leitungen oder Leitungen in Schutzrohren verlegt werden.
u.P.-Rohre und u.P.-Leitungen sind mit Zement Schnellbinder oder Schellen in Schlitzen oder Auslässen zu befestigen.
Alle in Kabelkanälen und Kabelbahnen oder im Hohlboden verlegten Leitungen sind auszurichten und zu fixieren.
Bei senkrechten Bahnen sind Kabelschellen zu verwenden (Abstand 30 cm). Die Kabelschellen bestehen aus Rücken- und Deckschale.
In Räumen mit a.P. Installation sind Leitungen und Kabel mittels Montagerohr als offenes Rohrsystem zu installieren.
Befestigungen aller Art sind mit gebohrten Dübeln auszuführen. Deckenbefestigte Objekte dürfen nicht mittels Kunststoffdübel ausgeführt werden.
Sind Ankerschienen vorhanden, hat die Befestigung vorrangig an diesen zu erfolgen. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit der Bauleitung zulässig. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung nach der zulässigen Belastung der Ankerschienen zu erkundigen. Evtl. auftretende Schäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Geschossene Befestigungsbolzen sind nicht zulässig.
In abgehängten Decken hat die Befestigung der Leitungen direkt an der Betondecke zu erfolgen. Die Befestigung ist mit Schellen, Abstand mind. alle 50 cm, vorzunehmen.
Bei mehreren Leitungen erfolgt die Befestigung mit Schellen, Schellenband oder Schlaufen. Eine Befestigung mit Draht oder Befestigung an den Deckenabhängungen ist nicht zugelassen.
Dehnungsfugen sind mit flexibler Leitung zu überbrücken.
Bei der Leitungsverlegung muss beachtet werden, dass in der Regel die Leitungen für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen hinsichtlich der Platzierung des Vorrecht haben. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Bauleitung.
Die genauen Leitungswege, insbesondere bei Anhäufung, sind vor der Verlegung mit der Bauleitung unter Berücksichtigung der anderen Gewerke abzusprechen. In jedem Fall sind, unter Berücksichtigung aller Umstände, die für den Bauherrn wirtschaftlichsten Leitungswege zu wählen. Werden Leitungen ohne zwingende Gründe auf Umwegen verlegt, so werden die Mehrlängen beim Aufmaß nicht berücksichtigt. Sind Leitungen aus baulichen Gründen auf Umwegen zu verlegen, so sind diese Leitungswege vorher mit der Bauleitung abzusprechen.
5.3 Kalkulation
In den Einheitspreisen für die Kabel und Leitungen muss enthalten sein:
5.3.1 Allgemein
Lieferung frei Verwendungsstelle, sowie Montage einschließlich Klein- und Befestigungsmaterial entsprechend der Verlegungsart.
Zum betriebsfertigen Verlegen gehört auch das ordnungsgemäße Einführen und Anschließen bzw. Anklemmen bzw. an allen Anschlussstellen (Verteilungen, Schalttafeln), einschl. liefern und auflöten bzw. aufkerben der erforderlichen Kabelschuhe mit allen Nebenarbeiten sowie aller erforderlichen Verschraubungen, Würgenippel usw.
5.3.2 Kabel und Leitungen auf Putz (a.P.)
Verlegung im Montagerohr inkl. Rohr, Abstandschellen bei mehr als drei Rohren mit Anreihschellen oder auf C- Profilschiene mit Bügelschellen bei großen Querschnitten und allem Zubehör wie Bögen und Endtüllen.
Weiterhin die Montage von einzelnen oder gebündelten Leitungen in Zwischendecken mittels ISO-Nagelschellen, Hilti- oder Bettermann-Schellen (ein- oder zweiseitige Federbügel) bzw. PVC-Schlaufen oder OBO-Halterungen wenn keine gesonderten Kabelverlegungssysteme für diese Bereiche ausgeschrieben sind.
5.3.3 Kabel und Leitungen unter Putz (u.P.)
Die Verlegung von Teillängen in Mauerschlitzen und in Zwischenwänden, einschließlich der erforderlichen Schlitzarbeiten in Beton- oder Mauerwerkswänden und der Leitungsbefestigung in den Schlitzen.
Zulässigkeit von Schlitzen, Schlitztiefen in Abstimmung mit den Statiker. Freigaben von Statiker/Bauleitung sind einzuholen.
5.3.4 Kabel und Leitungen in Beton (i.Bt.)
Die Verlegung in Teillängen zwischen der Bewehrung einschließlich durchbohren der Schalung, fixieren und Schutz der Leitungen gegen Beschädigung beim Betonieren bzw. verdichten.
5.3.5 Kabel und Leitungen im Kanal oder Rohr (i.K.od.R.)
Die Verlegung in Kanal, Rohr oder auf Kabelbahnen in Teillängen, einschließlich ausrichten und fixieren.
5.3.6 Kabel- und Leitungsanschlüsse
Kabelanschlüsse an Schaltschränken, Motoren, Thermostaten, Fühlern etc. einschließlich Absetzen, Einführen und Befestigen der Leitungen mit Zugentlastung, sowie das Abisolieren der Adern, dem Anbringen von Kabelschuhen oder Adernendhülsen.
5.4 Hauptleitungen
Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Kabel, insbesondere die Hauptleitungen zu Verteilungen (auch die der technischen Gewerke) sind nach dem letztgültigen Stand der Leistungsermittlung - Höchstlast zu bemessen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor Bestellung der Kabel die neusten Leistungsdaten von der Bauleitung einzuholen und zu vergleichen. Die Längenmaße und Verlegungsarten sind am Bau zu prüfen.
Sollten Angaben, bedingt durch Leistungsänderung o.a., nicht mehr dem neuesten Stand entsprechen, so sind evtl. Nachforschungen durch Berechnungen zu belegen und rechtzeitig anzumelden.
6.0 Installationen, Schalter- und Abzweigdosen
6.1 Allgemein
Für gleiche Geräte sind nur ein Fabrikat und nur eine Typenreihe zugelassen.
Als Schalterdosen, Abzweigdosen und Gerätedosen dürfen nur Dosen aus flammwidrigen Isolierstoff verwendet werden, die eine Schraubbefestigung besitzen. Alle Geräte sind mit Schraubbefestigung zu montieren.
Jeder Deckenauslaß ist, soweit keine Leuchten montiert werden, mit einer Anschlussklemme und einem Deckenhaken zu versehen.
6.2 Montage
u.P.- Gerätedosen, Schalter- und Abzweigdosen, u.P.-Verteilerschränke, u.P.-Gehäuse usw. sind so einzusetzen und zu befestigen, dass sie mit der fertiggeputzten Wand bündig abschließen.
Bei Montage in gefliesten Wänden oder Sichtmauerwerk sind Schalter und Steckdosen genau auf Fugenkreuz zu setzen. Die genaue Lage ist vor der Montage mit dem betreffenden Gewerk abzustimmen.
Der Einbau der Schalter und Steckdosen darf erst nach Abschluss der Malerarbeiten erfolgen.
Maße für den Einbau von Schaltern, Steckdosen, Geräte usw. sowie der Brennstellen sind vor Beginn der Installation mit der Bauleitung abzustimmen. Soweit nicht anders vermerkt, sind folgende Einbauhöhen vorzusehen:
-Schalter und TasterMitte:1,05 m OKFF
-SteckdosenMitte:0,30 m OKFF
-GeräteanschlussdosenMitte:0,30 m OKFF
-AntennensteckdosenMitte:0,30 m OKFF
-Telefon-AnschlußdosenMitte:0,30 m OKFF
-GeräteanschlussdosenMitte:0,30 m OKFF
-Küche ArbeitssteckdosenMitte:1,05 m OKFF
-Küche Steckdosen Dunstabzug, Kühl- u. Gefrierkomb.
Mitte:2,15 m OKFF
-Küche Steckdose Unterschr.-Bel.Mitte:2,15 m OKFF
-Beleuchtung WandauslässeMitte2,00 m OKFF
-Bad/WC Steckd. WaschbeckenMitte:1,25 m OKFF
Küchen- und Baddetails sind vorrangig zu beachten.
Bei Mehrfachsteckdosen-/schalterkombinationen sind diese aus Einzelgeräten zu erstellen. Schalter- und Steckdosen sind mind. 0,15 m von den Türkanten und Mauerkanten zurückzusetzen
6.3 Leitungseinführungen
Leitungseinführungen in Geräte- und Abzweigdosen sind mit Lochstanzen auszuführen.
Kabelverschraubungen in Metall- und Isogehäusen dürfen nur zugehörig in Metall- und Isolierstoffausführung verwendet werden. Bei FR-Installation sind Verschraubungen, sofern keine Würgenippel verwendet werden, vorzusehen.
Für den Anschluss von fest angeschlossenen Geräten (Speicher, Herde usw.) müssen Geräteanschlussdosen mit Abdeckplatten zum Herausführen von Gummischlauchleitungen verwendet werden.
6.4 Kalkulation
Schalter-, Geräte- und Abzweigdosen sind, wenn nicht gesondert beschrieben, entsprechend der jeweiligen Montageart auszuwählen. Geräte inkl. Abdeckung und Rahmen mit anteiliger Kombinationsabdeckung.
In den Einheitspreisen muss weiter enthalten sein:
6.4.1 Montage auf Putz und Kanal od. Rohr (a.P u. i.K.od.R.)
Abzweigdosen in FR - Ausführung, aus Thermoplastischen Kunststoff mit Schraubdeckel, Leitungseinführungen und fest eingebaute Klemmsteine.
6.4.2 Montage unter Putz (u.P.)
Schalter und Abzweigdosen in u.P.- Ausführung, mit Schraubdeckel bzw. Schraubbefestigung, in Hohlwänden als Hohlwanddosen ausgeführt.
Herstellen der Ausschnitte mit Dosensenker oder Kreisschneider, Ränder eingesenkt. Befestigung mit Schnellbinderzement bzw. Krallen für Hohlwand, Putzdeckel.
6.4.3 Montage in Beton (i.Bt.)
Schalter bzw. Abzweigdosen in Betonbau-Ausführung, mit Schraubdeckel bzw. Schraubbefestigung, Befestigung an der Schalung einschl. Gegenlager, Signaldeckel.
7.0 Brandschutzmaßnahmen
Zur Anwendung kommen dürfen nur Wand- und Deckenschottungen der Feuerwiderstandsklasse S 90 nach DIN 4102 Teil 9. Das angebotene System muss vom Deutschen Institut für Bautechnik bauaufsichtlich zugelassen sein.
Die Fremdüberwachung der verwendeten Baustoffe ist nachzuweisen.
Ein müheloses Nachlegen verschiedener Kabeldurchmesser muss gewährleistet bleiben. Das System muss in Leichtbau- und Betonwänden > 10 cm, bzw. Mauerwerk > 11.5 cm, bzw. in Massivdecken > 15 cm Dicke geprüft sein.
Brennbare Lösungsmittel im Dämmschichtbildner oder Decklack sind nicht zugelassen. Die Alterungsbeständigkeit des DSB muss nachgewiesen sein.
Die Montage entsprechend der Zulassung ist zur Abnahme nachzuweisen. Insbesondere ist auf die maximal zulässige Belegung des Schott und die Anordnung der Kabelbündel im Schott zu achten.
Bei Kabelbahnverkleidungen ist besonders auf eine wirksame Be- und Entlüftung zur Wärmeabfuhr zu achten.
Aufhängung / Befestigung nur mit Befestigungsmaterial entsprechend der Zulassung.
Die benötigten Revisionsöffnungen, Lüftungsbausteine und Verschlüsse für Kabelaustritte sind anteilig in die Einheitspreise einzukalkulieren.
8.0 Bildung der Einheitspreise
Bei der Bildung und Kalkulation der Einheitspreise sind die unter den vorgenannten Abschnitten enthaltenen Aus führungen zu beachten.Soweit hierdurch besondere Aufwendungen und Maßnahmen erforderlich oder hervorgerufen werden, sind diese Einheitspreise mit einzurechnen. Eine besondere oder zusätzliche Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Die Einheitspreise enthalten außerdem folgende Komplettleistungen:
8.1 Die komplette Lieferung der Materialien, Anlagen, Geräte usw. frei Verwendungsstelle einschl. ev. erforderlichen Fracht- und Transportkosten, Transport- und Hilfsmittel, Hilfskonstruktion, Futterrohre, C-Schienen, Befestigungsmittel und Konstruktionen usw.
Sollten Zwischenlagerungen erforderlich werden, weil die Geräte, Anlagen usw. auf der Baustelle noch nicht montiert werden können, ist dies Sache des AN.
8.2 Der Aufwand und das Material zur Herstellung des betriebsfertigen Zustandes der Anlage, wie z.B.:
-Absetzen, Abisolieren, Einführen und Anschließen von Kabeln und Leitungen, Klemmen, Verschraubungen usw. einschl. allem Zubehör
-sämtliches Rohrzubehör für Rohrverlegung
-alle Beschriftungen
sowie sämtliches Zubehör, Klein- und Befestigungsmaterial, Öle, Fette, usw. sowie alle erforderlichen Nebenleistungen.
8.3 Sämtliche für die eigene Anlage erforderlichen Stemm- und Schlitzarbeiten, Durchbrüche im Mauerwerk und Beton, auch das Freistemmen bzw. Reinigen der Dosen.
8.4 Die Säuberung aller durch die eigene Montage verschmutzten Teile und Räume, dass Abdecken und Überkleben besonders zu schützender Anlagen.
8.5 Die Kosten für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, Kosten für Auslösung, Fahrtkosten, auch dann, wenn diese hinsichtlich der Termineinhaltung notwendig werden.
8.6 Sämtliche Kosten für die Erstellung der geforderten Revisionsunterlagen.
8.7 Beschädigungen, dazu gehören auch Lackschäden, Diebstahl an eingebauten Materialien usw., bis Abnahme der Anlage und eine evt. erforderlich werdende Montageversicherung.
8.8 Die Kosten für Baustromversorgung, Einrichtungen, Versorgungsleitungen Verteilungen usw., sofern diese für das Gewerk des Auftragnehmers erforderlich sind.
9.0 Ausführungspläne, Montagezeichnungen, Ausführungsunterlagen
9.1 Der Auftragnehmer erhält zugang zum Planserver. Über den Planserver erhält der Auftragnehmer zugang zu Ausführungspläne mit der Darstellung der auszuführenden Anlagen einschl. aller für die Anlagenausführung erforderlichen Angaben.
9.2 Die Montagepläne sind in der Form auszuführen, dass alle Geräte, Leuchten, Anschlüsse, Verteilungen, Kabeltrassen, Kabelbahnen usw. an ihrem zum Einbau gelangenden Standorten eingetragen sind.
9.3 Die Montagepläne und -unterlagen sind der Bauleitung unaufgefordert und mindetsens 4 Wochen vor Ausführungsbeginn in 3- facher Ausfertigung zur Freigabe vorzulegen, so dass die genannten Ausführungsfristen bzw. -termine sichergestellt sind.
9.4 Mindestens 4 Wochen vor Fertigung der Verteilungen sind der Bauleitung in 3- facher Ausfertigung Montage- und Konstruktionspläne zur Genehmigung vorzulegen.
Der Unternehmer erhält 1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk zurück.
9.5 Für die Bearbeitung bei der Bauleitung muss eine Frist von mind. zehn Arbeitstagen bei den Termindispositionen des Auftragnehmers berücksichtigt werden.
9.6 Die ausführende Firma hat sich vor Beginn der Montagearbeit zu informieren, ob Änderungen gegenüber der Projektierung durch bauliche Umstände notwendig geworden sind.
9.7 Bestehen Schlitzpläne, so ist der Unternehmer verpflichtet, diese hinsichtlich seiner Anlage zu überprüfen.
Nachträgliche Schlitz- und Stemmarbeiten gehen zu Lasten des Unternehmers.
10.0 Revisionsunterlagen
Zur Abnahme der Elektroanlagen müssen die kompletten Revisionsunterlagen vorliegen. Die Unterlagen sind nach Vorlage des Inhaltverzeichnis vom AG aufzubauen und zu übergeben. Diese müssen spätestens drei Wochen vor der Abnahmebegehung zur Verfügung gestellt werden.
Die Unterlagen werden einfach in Form von Originalen (einmal CD/DVD/USB-Speicherstick in Auto-CAD kompatiblen Format und PDF-Format) und einfach als farbig angelegte Papierpausen bzw. Kopien übergeben.
Folgende Revisionsunterlagen sind vorzulegen:
10.1 Revisionszeichnungen
- 1 Satz Pausen nach DIN 824 gefaltet und in Ordnern.
Die Revisionszeichnungen müssen die gesamte Anlage beinhalten.
Aus den Revisionszeichnungen müssen die Hauptleitungs- und Leitungsführung (Kabelbahnen-Kabelwannen), die Versorgungsbereiche, Standorte der Verteilungen, Bezeichnung aller Stromkreise, Werte, Geräte, Leuchten, und Anschlüsse hervorgehen.
10.2 Strangschemen
- 1 Satz bei der Niederspannungs-Hauptverteilung, farbig angelegt,
- 1 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet,
10.3 Verteilungspläne und Stromkreislegenden
- 1 Satz bei der jeweiligen Verteilung,
- 1 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet,
10.4 Wartungs- und Bedienungsanweisungen für alle Geräte und Anlagen
- 1 Satz bei der jeweiligen Anlage,
- 1 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet,
10.5 Berechnungen und Einstellwerte
- 1 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet,
10.6 Messprotokolle
über die Messungen der Isolations- und Schleifenwiderstände, Erdungswiderstände usw. sowie der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen, mit Unterschrift des Auftragnehmers:
- 1 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet,
10.7 Bestätigungen
über die Einhaltung der anzuwendenden VDE-Bestimmungen mit Unterschrift des Auftragnehmers (Errichterbescheinigung) :
- 1 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet,
10.8 Zertifikate und Prüfbescheinungen
soweit gefordert, für Geräte, Bauteile, Baustoffe usw.:
- 1 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet,
10.9 Brandschutzkataster
- Brandschutzkataster
10.10 Fabrikate- und Gerätelisten
mit Typenangaben und Bestellzeichen über die eingebauten Geräte, Zählerlisten mit Einbautag, Stand und Ort, einschließlich Eich- bzw. Beglaubigungsbescheinigung und Produktunterlagen mit Liefernachweis.
- 1 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet.
Technische Vorbemerkungen Elektroinstallation
Alternative Fabrikate Alternative Fabrikate
Der Bieter kann abweichend zum LV alternative Fabrikate in seinen Angebot berücksichtigen.
Alternativen sind in einer Fabrikatsliste aufzuführen.
Ausgeschlossen hiervon ist die Tasterserie, diese ist für Buschjäger Future Linear festgelegt.
Alternative Fabrikate
Fachbauleiter Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle während der Bauzeit mit einem deutschsprachigen Bauleiter zu besetzen, der die unmittelbare Verantwortung für die fachlich richtige Ausführung der Arbeiten, die Einhaltung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungenund einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften für seine Leistung bzw. sein Gewerk übernimmt. Mit der Rücksendung des unterzeichneten Auftragsschreibens, ist eine vom Fachbauleiter persönlich unterzeichnete "Fachbauleitererklärung" dem Auftraggeber zu übergeben, in der der Fachbauleiter namentlich genannt wird.
Ein evtl. Wechsel des Fachbauleiters ist dem Auftraggeber bzw. der Bauüberwachung umgehendschriftlich mitzuteilen.
Fachbauleiter
Fachunternehmererklärung Der Auftragnehmer erklärt schriftlich in einer "Fachunternehmererklärung", dass die angebotenen bzw. beauftragen Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den gesetzlichen undbehördlichen Verordnungen und Bestimmungen ausgeführt werden und dabei nur zugelassene Materialien und Produkte, unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, verwendet werden. Die unterzeichnete "Fachunternehmerklärung" ist mit der Rücksendung des unterzeichneten Auftragsschreibens abzugeben.
Fachunternehmererklärung
Betriebshaftpflichtversicherung Der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über wirksames Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer Basisumweltdeckelung für die Zeit der Auftragserfüllung zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
1.000.000,- € für Personenschäden
500.000,- € für sonstige Schäden
Durch die Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung des Auftragnehmers gegenüber demAuftraggeber nicht eingeschränkt.
Betriebshaftpflichtversicherung
Vorarbeiten Vorabarbeiten
Vor Bauausführung (Juni 2027) sind Deckenverkabelungen bei Rohbauherstellung ab Januar 2027 hinzustellen.
Vorarbeiten
Besondere Vertragsbedingungen Baustelleneinrichtung durch den AG
• Bautoilette
• Bauzaun
• Baustrom
• Bauwasser
Der AN ist verantwortlich, rechtzeitig die Zugänglichkeit des Grundstücks sowie die Einsatzmöglichkeiten seiner Maschinen und Werkzeuge zu prüfen.
Die Baustelle befindet sich in einem Innenhof. Es können bei der Rohinstallation nur mit 2 Fahrzeugen für eine vom AG beantragte Halteverbotszone geparkt werden. Anlieferungen erfolgen an der Straße, Trageweg sind rund 25 Meter bis zum Grundstück
Besondere Vertragsbedingungen
01 Allgemein
01
Allgemein
01.01 Verteilungen
01.01
Verteilungen
01.02 Hauptleitungen, Steigeleitungen
01.02
Hauptleitungen, Steigeleitungen
01.03 Haupttrassen, Kabelverlegesysteme, Steigetrassen
01.03
Haupttrassen, Kabelverlegesysteme, Steigetrassen
01.04 Potentialausgleichsanlage
01.04
Potentialausgleichsanlage
01.05 Installation
01.05
Installation
01.06 Video-/ Klingel- / Sprechanlage
01.06
Video-/ Klingel- / Sprechanlage
01.07 Telefoninstallation / Datenverkabelung
01.07
Telefoninstallation / Datenverkabelung
01.08 Antennenanlagen
01.08
Antennenanlagen
01.09 Beleuchtung
01.09
Beleuchtung
01.10 Verkabelung RWA - Anlage
01.10
Verkabelung RWA - Anlage
01.11 Photovoltaik Anlage
01.11
Photovoltaik Anlage
01.12 Störmeldeanlage
01.12
Störmeldeanlage
01.13 Brandschutzmaßnahmen
01.13
Brandschutzmaßnahmen
01.14 Hauseinführung
01.14
Hauseinführung
01.15 Lift / Toranlage
01.15
Lift / Toranlage
01.16 Rauchschutzvorhang
01.16
Rauchschutzvorhang
02 Wohnungen
02
Wohnungen
02.01 Verteilungen
02.01
Verteilungen
02.02 Kabelverlegesysteme
02.02
Kabelverlegesysteme
02.03 Installation
02.03
Installation
02.04 Video-/ Klingel- / Sprechanlage
02.04
Video-/ Klingel- / Sprechanlage
02.05 Datennetzwerk
02.05
Datennetzwerk
02.06 Antennenanlagen
02.06
Antennenanlagen
02.07 Verkabelung Raumthermostate
02.07
Verkabelung Raumthermostate
02.08 Beleuchtung
02.08
Beleuchtung
03 Außenverkabelung
03
Außenverkabelung
03.01 Kabelverlegung
03.01
Kabelverlegung
03.02 Rohrgraben
03.02
Rohrgraben
04 E-Mobilität
04
E-Mobilität
04.01 Verteilungen
04.01
Verteilungen
04.02 Netzwerk
04.02
Netzwerk
04.03 Geräte
04.03
Geräte
04.04 Kabelverlegung
04.04
Kabelverlegung
04.05 Verlegesysteme
04.05
Verlegesysteme
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.__.__.001 Inbetriebnahme der Elektroanlagen Inbetriebnahme der Elektroanlagen
05.__.__.001
Inbetriebnahme der Elektroanlagen
1.00
Stk
05.__.__.002 Einweisung Elektroanlage Einweisung des Bedienungspersonals in die
Funktion der Elektroanlage und sonstige
Bestandteile der Elektroanlage
Das Bedienungspersonal kann zur Einweisung bereits während der Montagezeit auf der Baustelle sein und nimmt auch an Technikbesprechungen teil.
Zur Einweisung müssen die kompletten Revisionsunterlagen vorliegen. Dieses betrifft insbesondere die erforderlichen Gerätebeschreibungen, Anlagen- und Funktionsbe- schreibungen, Schemata, Wartungslisten und behördliche Prüfbescheinigungen.
Für die Einweisung sind vom AN Elektro entsprechende Protokolle zu erstellen und durch den Betreiber unter- zeichnen zu lassen. Aus diesen Protokollen muss eindeutig hervorgehen, dass der Eingewiesene in die Lage versetzt wurde, die Anlage zu betreiben.
05.__.__.002
Einweisung Elektroanlage
1.00
Psch
05.__.__.003 Planungspauschale Elektroinstallation Küche Position für den zusätzlichen Planungs- und Koordinationsaufwand des Elektrikers für die Beachtung von individuellen aber bereits fertig erstellen Küchenplänen - jedoch abweichend von der TGA-Planung.
05.__.__.003
Planungspauschale Elektroinstallation Küche
31.00
Stk
05.__.__.004 Wartungsangebot Elektroanlagen Wartungsangebot Elektroanlagen
für die Überprüfung, Wartung und Instanthaltung der Elektroanlagen für die Dauer der Gewährleistung.
05.__.__.004
Wartungsangebot Elektroanlagen
O
1.00
Jahr
Stundenlohnarbeiten zum Nachweis Die Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln und sollen enthalten:
- Zuschläge für Lohn- und Gehaltskosten, einschl. Wagnis und
Gewinn,
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
- Auslösungen, Wegegelder, Fahrtentschädigungen, jedoch
keine Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten
Abgerechnet werden nur die an der Baustelle tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie von der Bauleitung des Auftraggebers vorher angeordnet wurden. Nicht angeordnete Stundenlohnarbeiten werden grundsätzlich nicht vergütet.
Die Stundenlohnnachweise sind täglich von der Bauleitung durch Unterschrift anerkennen zu lassen. Unterschriftbefugt ist nur die Bauleitung oder durch sie berechtigte Personen. Nicht durch Unterschrift anerkannte Stundenlohn Zettel werden nicht vergütet!
Für zusätzliche Stemm- und Abbruch-/ Abrissarbeiten werden grundsätzlich nur Helferstunden anerkannt.
Stundenlohnarbeiten zum Nachweis
05.__.__.005 Obermonteurstunde Obermonteurstunde
s.w.v.
05.__.__.005
Obermonteurstunde
O
1.00
h
05.__.__.006 Monteurstunde Monteurstunde
s.w.v.
05.__.__.006
Monteurstunde
O
1.00
h
05.__.__.007 Helferstunde Helferstunde Zuschlag Samstagsarbeit
s.w.v.
05.__.__.007
Helferstunde
O
1.00
h
05.__.__.008 Revisionsunterlagen digital Erstellung von Revisionsunterlagen
Die Dokumentationsunterlagen werden in DIN A4-Ordnern geordnet. Die Dokumentationsunterlagen sind gemäß dem vom AG zur Verfügung gestellten Inhaltsverzeichnis aufzubauen und mit beschrifteten Trennstreifen zu versehen. Alle Beschriftungen sind in Maschinen- und Schablonenschrift vorzunehmen.
Grundsätzlich sind in diesen Unterlagen nur eingebaute Teile und Systeme zu erfassen.
Zusätzlich ein Verfahrensfließbild der Anlage, vergrößert und farbig, gerahmt bzw. laminiert in der Zentrale angebracht.
Der AN hat im Rahmen seines Leistungsumfanges aufzustellen und dem Auftraggeber spätestens 3 Wochen vor der Inbetriebnahme zu übergeben:
Anlagenbeschreibung
Strangschemen
- 1 Satz bei der Niederspannungs-Hauptverteilung, farbig angelegt,
- jeweils 1 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet,
Verteilungspläne und Stromkreislegenden
- 1 Satz bei der jeweiligen Verteilung,
- jeweils 1 Satz in die vorgenannten Ordner geheftet,
Schalt- und Übersichtsschaltpläne
Die Revisionszeichnungen müssen die gesamte Anlage beinhalten. Aus den Revisionszeichnungen müssen die Hauptleitungs- und Leitungsführung (Kabelwannen), die Versorgungsbereiche, Standorte der Verteilungen, Bezeichnung aller Stromkreise, Werte, Geräte, Leuchten, und Anschlüsse hervorgehen.
Alle erforderlichen Betriebs- und Wartungsanleitungen nach DIN 8418
Kopien vorgeschriebener Prüfbescheinigungen, Werks- atteste und Sachverständigenabnahmen
Protokoll über die Einweisung des Wartungs- und Bedienpersonals
Prüf- und Messprotokolle
Herstellerbescheinigungen
Bauteilbeschreibungen
Ersatzteillisten
Störmeldelisten
Sachverständigenprotokolle, -abnahmen
Brandschutzkataster
Anlagenkennzeichnungssystem
- abschließende Berücksichtigung in allen Plänen, Schematas, Funktionsbeschreibungen, Bauteillisten, Stücklisten, etc.
Auch sonstige dem Bauherrn übergebene Unterlagen, wie z. B. Prüfberichte, Bedienungsanleitungen, Gutachten usw. zu übergeben.
Die Revisionsunterlagen sind entsprechend der Dokumentationsrichtlinien des AG zu übergeben
Erstellung von Revisionsunterlagen (digital),
wie vor beschrieben,
in digitaler Form auf Datenträger (DWG, DXF, PDF) 1-fach und als CD/USB Speicherstick übergebe.
05.__.__.008
Revisionsunterlagen digital
1.00
h
05.__.__.009 Revisionsunterlagen als Ausdruck Revisionsunterlagen,
wie vor, jedoch 1-fach in Papierform als
farbige Ausdrucke.
05.__.__.009
Revisionsunterlagen als Ausdruck
O
1.00
h
06 Baubeleuchtung
06
Baubeleuchtung
06.__.__.001 Errichten Baubeleuchtung Treppenhauskern Errichten Baubeleuchtung Treppenhauskern
für die Dauer der Maßnahme (max. 8 Monate)
bestehend aus:
- 10 FR-Wannenleuchte 58 W an Treppenhaushandlauf montiert
- 100 m Erdkabel NYY 3x2.5 mm² a.P.
- 1 Schalter a.P. kpl. mit Abzweigdose
Lieferung und Montage der Beleuchtungskörper im Treppenhausauge inkl. prov. Leitungsverlegung.
Anschluss an Baustromverteiler vornehmen.
Rückbau und Rücknahme nach Beendigung der Baumaßnahme.
06.__.__.001
Errichten Baubeleuchtung Treppenhauskern
2.00
Stck
06.__.__.002 Errichten Baubeleuchtung UG-Parketage Errichten Baubeleuchtung UG-Parketage
für die Dauer der Maßnahme (max. 8 Monate)
bestehend aus:
- 10 FR-Wannenleuchte 58 W
- 120 m Mantelleitung NYM 3x1.5 mm² a.P.
- 1 Schalter a.P. kpl. mit Abzweigdose
Lieferung und Montage inkl. prov. Leitungsverlegung.prov. Montage der Beleuchtungskörper an der Rohdecke, Anschluss an Baustromverteiler vornehmen.
Rückbau und Rücknahme nach Beendigung der Baumaßnahme.
06.__.__.002
Errichten Baubeleuchtung UG-Parketage
1.00
Stck
06.__.__.003 Unterhalt und Abbau der vorhandenen Baubeleuchtung Unterhalt und Abbau der vorhandenen, durch den Rohbauer errichteten Baubeleuchtung
06.__.__.003
Unterhalt und Abbau der vorhandenen Baubeleuchtung
1.00
Psch
06.__.__.004 Umbau Baubeleuchtung, Umbau Baubeleuchtung,
auf Anweisung der Bauleitung.
O.g. FR Wannenleuchte auf Schalbrett demontieren und montieren, elektrisch anschließen.
06.__.__.004
Umbau Baubeleuchtung,
10.00
Stck
06.__.__.005 Errichten Baubeleuchtung je Wohneinheit Errichten Baubeleuchtung je Wohneinheit
direkt nach Rohinstallation und Fertigstellung von Innenputz
bestehend aus:
- 4 Fassung für Leuchtmittel
- 4 Leuchtmittel
- 1 Lichtschalter
Lieferung und Montage der Beleuchtungskörper inkl. prov. Leitungsverlegung.
Rückbau und Rücknahme nach Beendigung der Baumaßnahme.
06.__.__.005
Errichten Baubeleuchtung je Wohneinheit
5.00
Stck