Maler- und Beschichtungsarbeiten
Wilhelmsburgkaserne Ulm
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Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude, Wilhelmsburg-Kaserne NIUKS-Gebäude Nr. 46       Gebäude Nr. 47          Gebäude Nr. 48 Objektanschrift:         Stuttgarter Straße 199, 89081 Ulm (Wilhelmsburg Kaserne) Bauherr:                    Staatliches Hochbauamt Ulm, Grüner Hof 2, 89073 Ulm In der Wilhelmsburg-Kaserne Ulm werden zwei neue Unterkunftsgebäude (Nr. 47, 48) sowie ein NIUKS-Gebäude (Nr. 46) zu Lager- und Umkleidezwecken errichtet. NIUKS steht für "Nicht Unterkunftspflichtige Soldaten". Die zwei neuen Unterkunftsgebäude Nr. 47 und Nr. 48 werden als Wohngebäude erstellt: Gebäudemaße Nr. 47: zirka 60,10 x 14,34 x 17,85 m Gebäudemaße Nr. 48: zirka 42,60 x 14,34 x 17,85 m Die Gebäude werden mit jeweils vier oberirdischen Vollgeschossen und jeweils einem Untergeschoss realisiert. Die Gebäude sind in Holzmodulbauweise auf je einem massiven Untergeschoss aus Stahlbeton zu errichten. Die beiden Gebäude Nr. 47 und Nr. 48 umfassen Einzelunterkünften mit eigenen Nasszellen, Gruppen- unterkünfte, barrierefreie Unterkünfte, Spindräume und Funktionsräume wie: UvD-Dienstraum, Gemeinschaftsraum, Teeküchen, WC-Räume, Bettwäschelager, Kleidertrocknungsräume, Reinigungsmittelräume, Technikräume sowie ein Raum zur freien Verfügung. Die Dächer der Gebäude werden als Flachdach mit einer extensiven Dachbegrünung ausgeführt und erhalten CPC-Kollektoren (Vakuum-Röhren-Kollektoren) zur Beheizung der Gebäude.  Die Fassaden werden als hinterlüftete Konstruktion mit vertikal verlaufenden Holzlamellen auf den opaken Wandflächen ausgeführt. Im Bereich der Fenster sind die Fassaden mit dunklen Metallpaneelen verkleidet. Das neue NIUKS-Gebäude wird als Nichtwohngebäude erstellt: Gebäudemaße: zirka 60,65 x 14,31 x 15,62 m Das Gebäude wird mit vier oberirdischen Vollgeschossen und nicht unterkellert in Massiver Holzbauweise realisiert. Die Gründung wird über eine Stahlbetonbodenplatte auf Streifenfundamenten ausgeführt. Seitlich an den Gebäudeenden werden Stahlbetontreppenräume und Funktionsräume in Massivbauweise realisiert. Die Treppenhäuser, Sanitärräume, Technikräume und Kleidertrocknungsräume werden fertig ausgebaut.  Die großflächigen Bereiche zum Aufstellen der Spinde erhalten einen rohbauähnlichen Ausbauzustand mit beschichteten Estrichflächen, innenseitig verkleideten Außenwänden und  sichtbaren Holzstützen und  -unterzügen. Das Gebäude ist für einen zukünftigen Ausbau zum Bürogebäude ausgelegt. Das Dach wird als Flachdach mit einer extensiven Dachbegrünung ausgeführt und erhält eine PV-Anlage. Die Holzrahmen an der Fassadenseite werden innenseitig mit Gipsfaserplatten beplankt und gestrichen. Im Zwischenraum der Holzrahmen wird eine nicht brennbare Mineralwolledämmung eingebaut. Auf der hinterlüfteten Unterkonstruktion aus Holzlatten werden die vertikal verlaufenden Holzlamellen an den opaken Wandflächen angebracht. Im Bereich der Fenster sind die Fassaden mit dunklen Metallpaneelen verkleidet. 1. ALLGEMEINES 1.1 Abkürzungen AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter AG = Auftraggeber, Generalunternehmer 1.2 Grundlagen Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB des Auftraggebers und der VOB. Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam werden, bleiben die übrigen verbindlich. 2. KALKULATIONSHINWEISE 2.1 Allgemeines Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind Sache des Bieters und werden nicht vergütet. Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im PDF-Format oder in Papierform einzureichen. Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten Anlage zu tun. Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen. Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und Teilleistungen. Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer groben Schätzung.  Abweichungen von den genannten Massen sind zu erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall, dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten Abschnitts- und bauteilübergreifend. Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und Planunterlagen. Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum Projektraum zur Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen. Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen im Verantwortungsbereich des AN. Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung. Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den aktuellsten Stand ggfs. korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung. Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation hat der AG ein online basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung und Dokumentation eingerichtet. Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das eingerichtete Tool eigenständig vornehmen. 2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen. 2.3 Medienversorgung auf der Baustelle Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege. 2.4 Angebotsinhalte Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten. Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren. Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten einzukalkulieren. Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw. allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen, sind diese im Angebot einzukalkulieren.. In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und für die Leistungserbringung des  AN erforderlich sind: - Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise   und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen, sowie deren Durchführung. - Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu gehört auch die umgehende   Beseitigung von Verunreinigungen. - Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs   oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt   und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird. - Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden Bauschutts samt aller dafür   erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung   notwendiger Verpackung usw., - Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei  Erfordernis sind zu berücksichtigen. Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag. Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene Vertragslaufzeit. 2.5  Fabrikate In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene Fabrikate auszufüllen bzw. zu ergänzen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem AN. Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen. Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten Fabrikate und Typen. Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw. hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf. Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder den Angebotsunterlagen als gesondertes Schriftstück beizufügen. 3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE 3.1 Abrechnungshinweise Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmaße erfolgen. Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne nachvollziehbare und unterschriebene Aufmaße werden zurückgewiesen. 3.2 Tagelohnarbeiten An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB §15 Nr. 5 Anwendung. Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein, wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen. Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen. Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis in Auftrag gegeben werden, werden  Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2 VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet. Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die vereinbarten Auftragskonditionen. 3.3 Umlagen Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen: Nebenkostenumlage, gesamt: 1,8 % (für Strom 0,6% / Wasser 0,6% / Sanitäreinrichtungen 0,6%) Bauleistungsversicherung:       0,5 % Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht. 1     Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/ DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten  Beschichtungen. Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben. 2      Angaben zur Ausführung 2.1      Allgemeines Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt. Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen. Sämtliche Detailpunkte, Anschlüsse, Abschlüsse, etc. sind vor Montagebeginn mit der Bauleitung zu klären, wenn sie nicht im Leistungstext zweifelsfrei beschrieben sind. Soweit in den Positionen nicht näher bestimmt, kommen Farben (RAL und Sonderfarben) nach Wahl des AG zur Ausführung. Für Dispersions-, Silikatfarben usw. mit unterschiedlichen Farbton-Bezeichnungen gelten: Hellbezugswert 51 - 100 hell getönt Farbtongruppe I Hellbezugswert 26 - 50 mittel getönt Farbtongruppe II Hellbezugswert 11 - 25 satt getönt Farbtongruppe III Hellbezugswert 0 - 10 Volltonfarbe Farbtongruppe IV Bei Zweifeln über die Farbtonzuordnung ist der vom Hersteller angegebene Hellbezugswert maßgebend. 2.2      Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtungsflächen Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben. Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch. Das Umsetzen Lagerplätze in Abhängigkeit der anderen Ausbaugewerke ist zu berücksichtigen Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des  AN gestellt. Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt. Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG. Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN. Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen. Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen. 2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen. 2.4      Personal Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Malerarbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen. Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig. Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten. Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein. 2.5      Malerarbeiten Prüfen der Untergründe aller Bauteile und sofortige Meldung an die Bauleitung, wenn mangelhafte Untergründe festgestellt werden. Nachträgliche Mehrforderungen für fehlerhafte Untergründe und ähnliches werden nicht anerkannt. Sämtliche angrenzenden Bauteile sind während der Arbeiten dauerhaft gegen Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Vorhandene Dichtungen an Zargen, Türen etc. sind nach Rücksprache mit der Bauleitung vor den Arbeiten zu entfernen und anschließend wieder einzubauen; andernfalls sind sie abzukleben. Beim Streichen oder Spritzen der Wand und Deckenflächen dürfen haustechnische Installationen wie z.B.  Lüftungskanäle, Elektro-Kabelkanäle, Leuchten, Sockel, Lichtschalter, Steckdosen etc., nicht mit überstrichen bzw. überspritzt werden. Fenster - und Türelemente, Verglasungen etc. sind vollflächig durch geeignete Folien abzukleben. Eloxierte Alu-Teile sind über die Ziff. 4.1.2 VOB, DIN 18 363, hinausgehend zu schützen. Beschädigungen an diesen Teilen sind voll zu ersetzen. Farbspuren, Farbspritzer und dergleichen aus den Arbeiten des Auftragnehmers sind zu beseitigen. Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung Silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen. Untergründe müssen sauber, fest, haftfähig und frei von losen Teilen und trennenden Substanzen sein. Die beschriebenen vorbereitenden Arbeiten (Grund-, Voranstrich usw.) sind entsprechend den angetroffenen Untergründen und den jeweiligen Herstellervorschriften eigenverantwortlich festzulegen, auch wenn in der Positionsbeschreibung ggfs. anders vorgesehen. Das verwendete Material ist vom AN entsprechend dem vorhandenen Untergrund zu wählen. Die Vorbereitung der zu streichenden Oberflächen muss so erfolgen, dass ausreichend Farbhaftung gewährleistet ist. Die Oberflächen sind von Rost, Öl, Schmutz, Kalk, Staub, Zunder, Ausblühungen sowie anderen Fremdstoffen zu reinigen. Schadstellen wie Löcher, Verkratzungen und Risse in den zu beschichtenden Oberflächen müssen mit geeignetem Füllmaterial verspachtelt und wenn nötig versiegelt werden, um die Verträglichkeit mit den nachfolgenden Farbanstrichen zu gewährleisten. Bauüblicher Roststellen an grundierten Stahlbauteilen sind zu Entrosten (Entrostungsgrad SA 2½ gemäß DIN) und Walzhaut und Zunder an rohen Stahlteilen ist zu entfernen. Beschädigte Verzinkungen sind auszubessern. Alle verzinkten Stahl- oder sonstigen Zinkteile müssen vor einem Anstrich mit verdünnter Säurelösung abgesäuert, neutralisiert und mit Zinkstaub-Zinkoxyd grundiert werden. Vorhandene Randdämmstreifen sind auf ca. 5cm über OKFFB zurückzuschneiden, wo der Randdämmstreifen über den Sockelbereich hinausragt. Der Randdämmstreifen darf nicht bündig mit OKFFB abgeschnitten werden. Das  Auf- und Abbauen sowie Vorhalten aller erforderlichen Arbeitsgerüste und Hebebühnen, auch höher als 2,0 m über Gelände oder Fußboden (oder höher als 3,50 m Arbeitshöhe), für die eigene Leistung erfolgt durch den AN, sofern nicht im LV etwas anderes beschrieben ist. Anschlüsse von Anstrichen und Tapezierungen an angrenzende Bauteile wie Türen, Zargen etc. und von verschiedenfarbigen Anstrichen sind sauber, scharf und absolut gradlinig auszuführen. An Materialübergängen sind Gewebestreifen zur Überbrückung auszuführen. Abdeck- und Revisionsplatten etc. sind im Wand- und Deckenton mitzustreichen. Ansetzen und Beseitigen von bis zu 3 Mustern mit ca. 2 m² Fläche pro Anstrichart. Bei Anstrichen, die das Ansetzen von Mustern auf dem Untergrund nicht zulassen, sind geeignete Tafeln zur Verfügung zu stellen. Alle Farben müssen fabrikmäßig hergestellt sein mit festgelegtem Mischverhältnis und mit Farbtönung als einzig erlaubtem Zusatz. Alle Schlussanstriche müssen deckend ausgeführt werden. Gegebenenfalls ist ein Vorwegstreichen von Heizkörpernischen und dergleichen erforderlich. Zum Wandanstrich gehört auch der Anstrich auf Fenster- und Türleibungen, Nischen, Pfeilern, Stützen, Wandvorsprüngen usw., zum Deckenanstrich auch der Anstrich an Dachvorsprüngen, Kragplatten, Unterzügen, Lichtkuppelleibungen und ähnliches, sofern hierfür im LV keine besonderen Positionen enthalten sind. Das  Ausbessern und Nachstreichen von Beschädigungen bis zur Schlussabnahme ist einzuplanen. Die Entsorgung von Farb- und Lösungsmittelresten auch bei hygienischer Unbedenklichkeit in Sanitärgegenstände, Gebäudeentwässerung, Kanalisation oder Außenanlagen ist verboten. Folgendes Material ist zu Übergeben: - Wand-/Deckenfarbe: 1 Eimer (15 - 20l) pro Farbart/Farbe - Lacke: 1x 5l pro Farbart/Farbe 3      Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-18363 als Nebenleistungen: - Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben. - Arbeitsunterbrechungen bzw. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen 4      Abrechnungshinweise Alle nach Fertigstellung der Arbeiten nicht mehr sichtbaren besonderen Untergrundbeschicht- ungen, Spachtelungen und Vorbehandlungen sind vor Beginn des nächsten Arbeitsschrittes gemeinsam mit der Bauleitung auf zumessen, da andernfalls die Leistung nicht anerkannt werden kann. Befestigungen, Halter, Konsolen, Verbindungsstücke, Fuß- und Kopfplatten usw. sind im lfm/m² - Preis des jeweiligen Bauteils (z.B. Geländer, Handläufe, Luftkanäle, Rohrleitungen) enthalten.   Sie werden nur besonders aufgemessen und abgerechnet, wenn sie andersfarbig behandelt   werden. Bei der Ermittlung der Maße und Mengen sowie bei der Abrechnung werden generell nur die tatsächlich behandelten Flächen berücksichtigt. Estrichaufbauten und Abhangdecken sind als begrenzenden Bauteile zu betrachten. 5      Revisionsunterlagen In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben. Diese müssen im Einzelnen enthalten: - Fachbauleitererklärung - Fachunternehmerbescheinigung - Datenblätter - Dokumentation der verwendeten Materialen - Pflegeanweisungen
Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude,
>>> Hinweis zu Angebotsbearbeitung <<< Sofern Ihr Unternehmen nicht sämtliche Maler- und Beschichtungsarbeiten ausführt, bitten wir Sie, Ihr Angebot ausschließlich für die Leistungen auszuarbeiten, die Sie wirtschaftlich und fachgerecht abdecken können.
>>> Hinweis zu Angebotsbearbeitung <<<
Folgende BNB-Anforderungen für Oberflächen- vorbereitungen auf überwiegend mineralischen Oberflächen sind einzuhalten und anzubieten: Betrachtete Schadstoffgruppe: VOC / gefährliche Stoffe Bauproduktgruppe: Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen und Oberflächenvorbereitungen für Beschichtungen Bauprodukttyp: Spachtelmassen (inkl. Q-Spachteln), staubbindende Beschichtungen Grundierungen (entspr. Deco paint-RL Kat. G+H), Betonschutz- beschichtungen (ölfest, säurefest wasserfest, etc KEINE EP- und/oder PU Produkte (hierzu siehe Zeile 17, 19, 20, 20a) Typische Einsatzbereiche: Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Oberflächen im Innenbereich: Beton, Mauerwerk, Mörtel, Spachtel (auch Dispersionspachtel), Putze, Vliese, Gipskartonplatten, etc. Nicht betrachtet werden Bodenflächen mit speziellen Beständigkeitsanforderungen (wie OS-Systeme) und Verkehrswege wie Tiefgaragen, Durchfahrten, etc. Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3) lösemittelfrei und weichmacherfrei gemäß Definition VdL-RL01 / Punkt 4.2.4 Mögliche Nachweisdokumente: PDB oder TM mit Angaben zu Kategorie und Lösemittelgehalt nach Decopaint-RL SDB, ggf. Herstellerklärung, EPD
Folgende BNB-Anforderungen für Oberflächen-
Folgende BNB-Anforderungen für Oberflächen- beschichtungen auf überwiegend mineralischen Oberflächen sind einzuhalten und anzubieten: Betrachtete Schadstoffgruppe: VOC / gefährliche Stoffe / Biozide / Schwermetalle Bauproduktgruppe: Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen Bauprodukttyp: Innenwand-/-Deckenfarben (entspr. Decopaint-RL Kat. A + B) KEINE EP- und/oder PUProdukte (hierzu siehe Zeile 17, 19, 20, 20a) Typische Einsatzbereiche: Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Oberflächen im Innenbereich: Beton, Mauerwerk, Mörtel, Spachtel, Putze sowie auf Gipskartonplatten, Tapeten, Vliese etc. Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3) RAL-UZ 102 Mögliche Nachweisdokumente: PDB oder TM mit Angaben zu Kategorie und Lösemittelgehalt nach Decopaint-RL SDB Umweltzeichen (z. B. Blauer Engel), ggf. Herstellerklärung, EPD
Folgende BNB-Anforderungen für Oberflächen-
Folgende BNB-Anforderungen für Versieglungen auf mineralischen Oberflächen sind einzuhalten und anzubieten: Betrachtete Schadstoffgruppe: VOC / gefährliche Stoffe Bauproduktgruppe: Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen Bauprodukttyp: Reaktive PU-Produkte - auch in Systemaufbauten 1K- und 2-K-Systeme Typische Einsatzbereiche: Versiegelungen (Fließbeschichtungen) auf mineralischen Oberflächen - ausgenommen OS-Systeme für Parkhaus, etc. Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3) Einhaltung AgBB-Schema und GISCODE PU10 Mögliche Nachweisdokumente: Emissions-Prüfbericht oder abZ der Gruppe Z-156.605 (Fußbodenbeschichtungen) PDB oder TM mit Giscode SDB
Folgende BNB-Anforderungen für Versieglungen auf
Folgende BNB-Anforderungen für Oberflächenversieglungen + Fließ-Beschichtungen sind einzuhalten und anzubieten: Betrachtete Schadstoffgruppe: VOC / gefährliche Stoffe Bauproduktgruppe: Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen Bauprodukttyp: Epoxidharz- und PU-Beschichtungen (auch in Kombination) mit speziellen Beständigkeitsanforderungen für Boden- und Wandflächen Typische Einsatzbereiche: Versiegelungen und Fließ-Beschichtungen von Industrieböden, Parkflächen (innen und außen) und Tiefgaragenbeschichtungen inkl. Sockelbeschichtungen (OS 8 und 11) mit Ausnahme von Markierungen (nicht geregelt). Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3) GISCODE PU10, PU40, PU60 RE1, RE0 Mögliche Nachweisdokumente: PDB oder TM mit Giscode SDB ggf. Herstellerklärung
Folgende BNB-Anforderungen für Oberflächenversieglungen
Folgende BNB-Anforderungen für Versieglungen + Fließ-Beschichtungen sind einzuhalten und anzubieten: Betrachtete Schadstoffgruppe: VOC / gefährliche Stoffe Bauproduktgruppe: Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen Bauprodukttyp: PMMA-Flüssigkunststoff-Beschichtungen (auch in Kombination) mit speziellen Beständigkeitsanforderungen für Boden-, Wand- und Dachflächen Typische Einsatzbereiche: Versiegelungen und Fließ-Beschichtungen von Industrieböden, Parkflächen (innen und außen) und Tiefgaragenbeschichtungen (OS 8 und 11) mit Ausnahme von Markierungen (nicht geregelt) sowie Abdichtungen von Dachflächen und aufgehender Bauteile (z. B. Sockel oder einzudichtende Bauteile im Dachbereich) Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3) RMA10 Mögliche Nachweisdokumente: PDB oder TM mit Giscode SDB ggf. Herstellerklärung
Folgende BNB-Anforderungen für Versieglungen +
Folgende BNB-Anforderungen für Dichtungsmassen, Fugendichtstoffe, Klebstoffe sind einzuhalten und anzubieten: Betrachtete Schadstoffgruppe: VOC / gefährliche Stoffe / Biozide Bauproduktgruppe: Vor-Ort verarbeitete Dichtungsmassen, Fugendichtstoffe, Klebstoffe Bauprodukttyp: Kleb- und Dichtstoffe aus PU, SMP (silanmodifizierte Polymere), Acrylat (einschließlich Dispersionsklebstoffe) oder Silikon Typische Einsatzbereiche: Punkt- und linienförmige Verklebungen und Abdichtungen im Innenraum inkl. TGA Nicht betrachtet werden Bereiche mit sicherheitsrelevanten, bauaufsichtlichen Anforderungen wie z.B. Glasbau, Fassade und Bereiche mit Brandschutzanforderungen Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3) keine amin- oder oximvernetzenden Silikone zusätzlich gilt: RAL-UZ 123 oder EMICODE EC1/ EC1PLUS und Chlorparaffine < 0,1 % (siehe Anlage 2, A) für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: TCEP < 0,1 % (siehe Anlage 2, C) Mögliche Nachweisdokumente: PDB oder TM mit Giscode SDB  Umweltzeichen (z. B. Emicode), ggf. Herstellerklärung, EPD
Folgende BNB-Anforderungen für Dichtungsmassen,
Folgende BNB-Anforderungen für Verlegwerkstoffe sind einzuhalten und anzubieten: Betrachtete Schadstoffgruppe: VOC / gefährliche Stoffe Bauproduktgruppe: Vor-Ort verarbeitete Verlegewerkstoffe Bauprodukttyp: Tapetenkleber Typische Einsatzbereiche: Klebstoffe für Tapeten Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3) Pulverprodukte oder Giscode D1 Mögliche Nachweisdokumente: PDB oder TM mit Giscode SDB, ggf. Herstellerklärung, EPD
Folgende BNB-Anforderungen für Verlegwerkstoffe
1 Malerarbeiten
1
Malerarbeiten
1. 1 Trockenbauwände / Malervlies und Anstrich
1. 1
Trockenbauwände / Malervlies und Anstrich
1. 2 Trockenbaudecken / Anstrich
1. 2
Trockenbaudecken / Anstrich
1. 3 Betonoberflächen / Hydrophobieren
1. 3
Betonoberflächen / Hydrophobieren
1. 4 Bodenanstrich
1. 4
Bodenanstrich
1. 5 Metallbauteile / Anstrich
1. 5
Metallbauteile / Anstrich
1. 6 Verfugungsarbeiten
1. 6
Verfugungsarbeiten
1. 7 Bodenbeschichtungen
1. 7
Bodenbeschichtungen