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Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude,
Wilhelmsburg-Kaserne
NIUKS-Gebäude Nr. 46 Gebäude Nr. 47 Gebäude Nr. 48
Objektanschrift: Stuttgarter Straße 199, 89081 Ulm (Wilhelmsburg
Kaserne)
Bauherr: Staatliches Hochbauamt Ulm, Grüner Hof 2,
89073 Ulm
In der Wilhelmsburg-Kaserne Ulm werden zwei neue Unterkunftsgebäude (Nr.
47, 48) sowie ein NIUKS-Gebäude (Nr. 46) zu Lager- und Umkleidezwecken
errichtet. NIUKS steht für "Nicht Unterkunftspflichtige Soldaten".
Die zwei neuen Unterkunftsgebäude Nr. 47 und Nr. 48 werden als
Wohngebäude erstellt:
Gebäudemaße Nr. 47: zirka 60,10 x 14,34 x 17,85 m
Gebäudemaße Nr. 48: zirka 42,60 x 14,34 x 17,85 m
Die Gebäude werden mit jeweils vier oberirdischen Vollgeschossen und
jeweils einem Untergeschoss realisiert. Die Gebäude sind in
Holzmodulbauweise auf je einem massiven Untergeschoss aus Stahlbeton zu
errichten.
Die beiden Gebäude Nr. 47 und Nr. 48 umfassen Einzelunterkünften mit
eigenen Nasszellen, Gruppen- unterkünfte, barrierefreie Unterkünfte,
Spindräume und Funktionsräume wie: UvD-Dienstraum, Gemeinschaftsraum,
Teeküchen, WC-Räume, Bettwäschelager, Kleidertrocknungsräume,
Reinigungsmittelräume, Technikräume sowie ein Raum zur freien Verfügung.
Die Dächer der Gebäude werden als Flachdach mit einer extensiven
Dachbegrünung ausgeführt und erhalten CPC-Kollektoren
(Vakuum-Röhren-Kollektoren) zur Beheizung der Gebäude. Die Fassaden
werden als hinterlüftete Konstruktion mit vertikal verlaufenden
Holzlamellen auf den opaken Wandflächen ausgeführt. Im Bereich der
Fenster sind die Fassaden mit dunklen Metallpaneelen verkleidet.
Das neue NIUKS-Gebäude wird als Nichtwohngebäude erstellt:
Gebäudemaße: zirka 60,65 x 14,31 x 15,62 m
Das Gebäude wird mit vier oberirdischen Vollgeschossen und nicht
unterkellert in Massiver Holzbauweise realisiert. Die Gründung wird über
eine Stahlbetonbodenplatte auf Streifenfundamenten ausgeführt. Seitlich
an den Gebäudeenden werden Stahlbetontreppenräume und Funktionsräume in
Massivbauweise realisiert. Die Treppenhäuser, Sanitärräume, Technikräume
und Kleidertrocknungsräume werden fertig ausgebaut. Die großflächigen
Bereiche zum Aufstellen der Spinde erhalten einen rohbauähnlichen
Ausbauzustand mit beschichteten Estrichflächen, innenseitig verkleideten
Außenwänden und sichtbaren Holzstützen und -unterzügen. Das Gebäude
ist für einen zukünftigen Ausbau zum Bürogebäude ausgelegt.
Das Dach wird als Flachdach mit einer extensiven Dachbegrünung
ausgeführt und erhält eine PV-Anlage. Die Holzrahmen an der
Fassadenseite werden innenseitig mit Gipsfaserplatten beplankt und
gestrichen. Im Zwischenraum der Holzrahmen wird eine nicht brennbare
Mineralwolledämmung eingebaut. Auf der hinterlüfteten Unterkonstruktion
aus Holzlatten werden die vertikal verlaufenden Holzlamellen an den
opaken Wandflächen angebracht. Im Bereich der Fenster sind die Fassaden
mit dunklen Metallpaneelen verkleidet.
1. ALLGEMEINES
1.1 Abkürzungen
AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter
AG = Auftraggeber, Generalunternehmer
1.2 Grundlagen
Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB
des Auftraggebers und der VOB.
Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam
werden, bleiben die übrigen verbindlich.
2. KALKULATIONSHINWEISE
2.1 Allgemeines
Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind
Sache des Bieters und werden nicht vergütet.
Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder
GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im
PDF-Format oder in Papierform einzureichen.
Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des
Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen
Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die
ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern
und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen
Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie
die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden
darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten
Anlage zu tun.
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des
Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen.
Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der
Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es
besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und
Teilleistungen.
Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer
groben Schätzung. Abweichungen von den genannten Massen sind zu
erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall,
dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten
Abschnitts- und bauteilübergreifend.
Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser
dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und
Planunterlagen.
Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum Projektraum zur
Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen
sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort
eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen.
Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen
im Verantwortungsbereich des AN.
Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen
unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und
Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die
formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die
technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber
gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte
Ausführung.
Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in
den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den
aktuellsten Stand ggfs. korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung.
Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation
hat der AG ein online basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung
und Dokumentation eingerichtet.
Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das
eingerichtete Tool eigenständig vornehmen.
2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung
Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der
verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und
Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt
seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen.
2.3 Medienversorgung auf der Baustelle
Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem
zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen
WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege.
2.4 Angebotsinhalte
Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und
Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen
Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten.
Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und
Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der
Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren.
Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten
einzukalkulieren.
Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen
nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der
vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw.
allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen,
sind diese im Angebot einzukalkulieren..
In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen
einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und
für die Leistungserbringung des AN erforderlich sind:
- Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen,
Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise
und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen,
sowie deren Durchführung.
- Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu
gehört auch die umgehende
Beseitigung von Verunreinigungen.
- Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden
Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs
oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei
Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt
und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird.
- Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden
Bauschutts samt aller dafür
erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und
Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung
notwendiger Verpackung usw.,
- Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei Erfordernis
sind zu berücksichtigen.
Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere
auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen
Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN
aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung
abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen
erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag.
Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene
Vertragslaufzeit.
2.5 Fabrikate
In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate
als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und
qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein
gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene
Fabrikate auszufüllen bzw. zu ergänzen.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem
AN.
Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und
fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind
und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen.
Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom
Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten
Fabrikate und Typen.
Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der
Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw.
hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf.
Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei
Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder den Angebotsunterlagen als
gesondertes Schriftstück beizufügen.
3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE
3.1 Abrechnungshinweise
Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN
gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmaße erfolgen.
Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass
die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne
nachvollziehbare und unterschriebene Aufmaße werden zurückgewiesen.
3.2 Tagelohnarbeiten
An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel
sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung
einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB
§15 Nr. 5 Anwendung.
Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und
die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein,
wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen.
Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht
vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen.
Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis
in Auftrag gegeben werden, werden Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2
VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf
der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet.
Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke
dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die
vereinbarten Auftragskonditionen.
3.3 Umlagen
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Nebenkostenumlage, gesamt: 1,8 % (für Strom 0,6% / Wasser 0,6% /
Sanitäreinrichtungen 0,6%)
Bauleistungsversicherung: 0,5 %
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der
Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
1. Baustelle
Die Bereitstellung verschließbarer Räume ist nicht bauseitige Leistung.
Sollte, in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung, ein Lagerraum zur
Verfügung gestellt werden, muss dieser für andere Gewerke
jederzeitzugänglich sein.
Zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten sind auf Anforderung zu
räumenoder zu verlagern.
Die Aufstellung von Containern des AN (Auftragnehmer) ist nur mit
Zustimmung des AG (Auftraggeber) und in Abstimmung mit der Bauleitung
möglich.
2. Bautagesberichte
Der AN fertigt tägliche Bautagesberichte und legt diese wöchentlich dem
AG vor.
3. Baustellenwerbung
Baustellenwerbung ist nur in Abstimmung mit dem AG zulässig.
4. Bauzäune
Zugänge im Bauzaun sind jedes Mal nach Benutzung zu schließen.
5. Baustelleneinrichtung und Lagerflächen
Das Einrichten, Betreiben, Vorhalten und Abbauen der
Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte und dergleichen für das Gewerk
ist als Nebenleistung nach VOB/B § 2 Absatz 1 und VOB/C DIN 18299 ohne
besondere Vergütung zu erbringen.
6. Sicherungsmaßnahmen
Der verantwortliche Fachbauleiter ist für die Sicherheit bei der
Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle zuständig und
verantwortlich.
7. Ausführung
Dem Angebot und der Ausführung der Arbeiten liegen die einschlägigen,
insbesondere nachstehende, Bedingungen und Vorschriften in jeweils
neuester Fassung zugrunde:
- die Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses,
- die Verdingungsordnung für Leistungen (VOB ) neueste Ausgabe,
- die Vorschriften des VDE und der DIN EN,
- die technischen Regeln des VDI sowie der jeweiligen Fachverbände,
- die Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer e.V. (VdS),
- die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) sowie die Richtlinien der
Berufsgenossenschaften (BG),
- die Vorschriften der AMEV (Arbeitskreis Maschinen- und
Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen),
- die Vorschriften der Energieeinsparverordnung GEG,
- die Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsmaßnahmen,
- die technische Beschreibung dieses Leistungsverzeichnisses
- die Anlagen dieses Leisutngsverzeichnisses
Bauprodukte dürfen nur dann verwendet werden, wenn für sie ein gültiger
Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweis vorliegt. Die
Verwendbarkeit ergibt sich:
a) für geregelte Bauprodukte:
aus der Übereinstimmung mit den bekannt gemachten technischen Regeln
b) für nicht geregelte Bauprodukte:
aus der Übereinstimmung mit:
- der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung
- dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis
- der Zustimmung im Einzelfall
Für die Freigabe sind alle Nachweise, Übereinstimmungsnachweise,
Leistungserklärungen nach Bauproduktenverordnung und Prüfzeugnisse
anerkannter Zertifizierungsstellen vorzulegen, die für den Nachweis der
gestellten Anforderungen erforderlich sind. Die Vorlage solcher
Unterlagen wie auch ggf. nötige Laborversuche werden nicht gesondert
vergütet.
Als Arbeitsunterlage dienen die auf Basis der Ausführungszeichnungen zu
erstellenden Montagepläne. Die Montage darf am Bau nur mit genehmigten
Plänen durchgeführt werden. Die genauen Leitungswege und die Positionen
aller Objekte sind vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung
abzusprechen.
In jedem Fall sind die für den Bauherren wirtschaftlichsten Leitungswege
zu wählen. Werden Leitungen ohne zwingende Gründe auf Umwegen verlegt,
so werden die Mehrlängen beim Aufmaß nicht berücksichtigt. Ferner sind
die in den Zeichnungen angegeben Aussparungen der Steigeschächte,
Verteilungen und Einrichtungen vor Beginn der Montage verantwortlich zu
prüfen. Werden durch zu montierende Teile andere Gewerke beeinflusst, so
ist die genaue Ausführung mit den betroffenen Gewerken vorab zu klären.
8. Terminplan
Nach Auftragserteilung ist vom AN ein Detailterminplan auf der Grundlage
des vorgegebenen Bauzeitenplans beizufügen, welcher unter
Berücksichtigung der Vorlaufzeiten für die Werkplanung, Plangenehmigung,
Materialbeschaffung, Bemusterung und Produktion den Zeitbedarf von der
Auftragserteilung bis zum Montagebeginn und der jeweiligen Montagedauer
darstellt.
9. Stemm- und Kernbohrungsarbeiten
Stemm- und Kernbohrungsarbeiten müssen der Bauleitung rechtzeitig und
unaufgefordert bekannt gegeben werden. Es ist eine entsprechende
Zeichnung und eine Kennzeichnung auf der Baustelle vorzunehmen. Es ist
vor Ausführung zwingend eine Freigabe erforderlich. Soweit diese
Arbeiten nach VOB bzw. den Forderungen des Leistungsverzeichnisses vom
AN nicht selbst durchzuführen sind, werden sie bauseits veranlasst und
durchgeführt.
10. Abnahmen
Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und
Abnahmeersuchen hat der AN rechtzeitig bei dem AG vorzunehmen, unter
gleichzeitiger Zusammenstellung der Unterlagen für die
Abnahmedokumentation.
Der AN hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen
Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen.
Die Abnahme kann nur erfolgen, wenn eine Funktionsprüfung möglich ist
und folgende Leistungen erfüllt sind:
- Inbetriebnahme, Probebetrieb und Einregulierung der Anlage sowie
Nachweis der Garantiewerte
- Einweisung des Bedienungspersonals des AG
- Behördliche Abnahmen
- Vorlage der Bestandsunterlagen
- Funktionsmessung und Dokumentation
Muss die Abnahme aufgrund mangelnder Vorarbeit des Gewerks wiederholt
werden, trägt der AN die Mehrkosten für das erneute Abnahmeverfahren.
11. Dokumente und Dokumentaustausch
Der AG erhält zusätzlich alle Pläne, die der AN erstellt hat, 3-fach in
Papierform vom AN als Revisionsunterlage.
12. Montage- und Werkstattplanung, Revisionsunterlagen
Die Erstellung der Montage- und Werkstattplanung und Revisionsunterlagen
ist mit dem Angebotspreis abgegolten. Es erfolgt keine zusätzliche
Vergütung.
Im Einzelnen sind folgende Montageunterlagen unter Zugrundelegung der
Ausführungsplanung anzufertigen:
- Werk- und Montagepläne inklusive Schemen, Verteilerpläne und
Detailzeichnungen (mit letztem Stand der Werkpläne)
- Fabrikats- und Materialliste
Der AN erhält die Ausführungsplanung des Aufraggebers zur Erstellung der
Montage- und Werkstattplanung in digitaler Form (bei Plänen
CAD-Austauschformat) zur Verfügung gestellt.
Die Planunterlagen TGA stellen dabei ausschließlich das TGA Gewerk dar.
Der AN hat die Montage- und Werkstattpläne einschließlich Strangschemen
sowie genaue Fabrikats- und Materialbeschreibung aufzustellen und beim
AG bzw. dessen Beauftragtem zur Freigabe einzureichen.
Die Vorlage erfolgt entsprechend dem abgestimmten Feinterminplan, bzw.
hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der AG die Unterlagen nach interner
Prüfung an den Bauherrn weiterleiten kann und dieser weitere 4 Wochen
für die, für den Planungs- und Bauablauf notwendige,
Entscheidungsfindung Zeit hat.
Erst nach Rückmeldung zur Montageplanung kann die Bestellung ausgelöst
werden, bzw. mit der Fertigung begonnen werden.
Alle Unterlagen sind übersichtlich in Mappen geordnet und mit
Inhaltsverzeichnis versehen zu liefern:
Den Montageplänen müssen stets die aktuellen Ausführungszeichnungen und
die aktuellen Werkpläne des Architekten und Tragwerkplaners zu Grunde
liegen.
Bemassung aller Trassen und Komponenten zum Baukörper. Darstellung von
Bedarfsflächen für Wartung und Instandhaltung.
Angaben und Dimensionierung über Lage, Maße, Material von
Befestigungsteilen, -konstruktionen, Festpunkten und
Leitungsverbindungen für Leitungstrassen, ergänzt um statische /
dynamische Angaben der Versorgungsleitungen.
Zusammenstellung der technischen Daten für alle Anlagen, Systeme,
Geräte, Bauteile und Komponenten. Dazu gehören alle Leistungsdaten,
Maße, Dimensionen, Stromaufnahmen, Massen, Datenpunkte, etc.
Sonstige Erfordernisse und Voraussetzungen für den Einbau, Informationen
zu den Schnittstellen bzw. den abhängigen Leistungen anderer Gewerke.
Ergeben sich während des Baufortschritts Abweichung, sind diese
Änderungen einzupflegen. Der aktualisierte Montage- und Werkstattplan
ist dem AG zur Verfügung zu stellen und genehmigen zu lassen.
Revisionsunterlagen:
Die Brandschotte müssen mit Fotos dokumentiert sein sowie in den
Revisionspläne eingezeichnet sein.
Basis für die Erstellung und Gliederung der Revisionsunterlagen bildet
der Checklisten-Master (Anlage 4 und 5). Die Unterlagen sind exakt gemäß
Vorgabe zu erfassen und zu übergeben. Eine Übergabe der Anlage ohne
vollständige Dokumentation wird vom Nutzer abgelehnt. Die Unterlagen
sind 3-fach im Ordner und 1 fach digital zu übergeben.
Funktionsschema
Die Zentrale ist mit einem farbig angelegtem Anlagenschemata
auszustatten, das die Funktion, technische Daten, Schaltungen,
Sollwerte, Meßstellen und Kontrolleinrichtungen enthält. Die
Schemazeichnung ist auf dauerhaft verwindungssteifer Unterlage
aufgebracht und müssen einen Oberflächenschutz haben, die ein Vergilben
und Farbveränderungen ausschließt (in Folie verschweißte Ausführung).
17. Gerüste und Kranarbeiten
Es sind Gerüste für die Installationszeit einzukalkulieren.
Die Montagehöhen sind:
im EG: 4,75m
im 1.OG: 4,70m
im 2.OG: 4,22m
Es sind Mobile Kranarbeiten zur Geräteaufstellung inkl. An,- und
Abfahrt, Benzinkosten und Arbeitszeit einzukalkulieren.
18 Inbetriebnahme und Probebetrieb:
Durchführung eines zweiwöchigen Probebetriebs sämtlicher betriebsfertig
installierter haustechnischen Anlagen nach erfolgter Inbetriebnahme. Der
Probebetrieb erfolgt in enger Abstimmung mit dem Gewerk MSR (Mess-,
Steuer- und Regelungstechnik) und umfasst insbesondere:
Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Anlagenbetriebs unter realen
Nutzungsbedingungen Überprüfung und Optimierung der Regelungs- und
Steuerungsfunktionen in Zusammenarbeit mit dem MSR-Gewerk Kontrolle und
Dokumentation relevanter Betriebsparameter Feinjustierung von
Einstellwerten (z. B. Volumenströme, Temperaturen, Druckverhältnisse,
Zeitprogramme) Simulation und Prüfung von Betriebs- und Störfällen
Protokollierung des Anlagenverhaltens über den gesamten
Probebetriebszeitraum Dokumentation festgestellter Mängel und Begleitung
deren Beseitigung Abschlussbericht mit Zusammenfassung der Ergebnisse
und ggf. Optimierungsempfehlungen Der Auftragnehmer stellt hierfür das
erforderliche Fachpersonal sowie notwendige Mess- und Prüfgeräte.
Zusätzliche Technische Vorschriften
1. Geltungsbereich
Die ZTV gelten zusätzlich zu den Bestimmungen der VOB/C.
2. Stoffe, Bauteile
Die Oberflächen aller Bauteile, Befestigungen, Verbindungselemente, etc.
müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft korrosionsgeschützt
sein.
Kündigen die Hersteller / Lieferanten vor oder während der Ausführung
neuere Bauarten/Typen an, so ist der AG schriftlich darauf hinzuweisen.
Sofern bei der Durchführung des Auftrages Stoffe eingesetzt werden, die
unter die "Verordnung über gefährliche Stoffe" fallen, muss dies vor
Ausführung dem AG schriftlich mitgeteilt werden.
3. Ausführung
Einzelunterbrechungen bzw. Wechsel des Montageortes im üblichen Rahmen
eines weitgehend ungestörten
Bauablaufes sind vom AN in Kauf zu nehmen.
Sämtliche Anlagenteile sind lösbar zu befestigen. Die Verbindung mit dem
Baukörper erfolgt ausschließlich durch Bohren, Verdübeln und
Verschrauben.
Es dürfen nur allgemein bauaufsichtlich und baurechtlich zugelassene
Dübel verwendet werden. Der AN hat vor Ausführung die
Zulassungsbescheide der von ihm vorgesehenen
Dübelkonstruktionen/Befestigungen dem AG vorzulegen.
Der AN hat die Befestigungen entsprechend den Lasten und dem
Verwendungszweck eigenverantwortlich zu wählen und auszuführen.
Die zulässigen Lasten und die Art der Befestigung am Baukörper ist mit
dem Tragwerksplaner bzw. Prüfstatiker ggf. abzustimmen.
4. Aufmass/Abrechnung
Allen Rechnungen sind prüfbare Aufmaße beizufügen. In der
Aufmaßzusammenstellung sind die Positionen des LV's in numerischer
Reihenfolge aufzuführen und die Massen aus den Aufmaßblättern einzeln
sichtbar darzustellen.
5. Besondere Leistungen
Werden vom AN Leistungen verlangt, die über die Bestimmungen
(Grundleistungen) der VOB/C hinausgehen, sind diese in Positionen oder
in den Vortexten und Anlagen zum LV erfasst.
Folgende BNB-Anforderungen für übergreifende Anforderungen sind
einzuhalten und anzubieten:
0
Betrachtete Schadstoffgruppe:
SVHC
Bauproduktgruppe:
alle in Anlage 1 genannten Bauprodukte (Anlage 1 Bestandteil von Anlage
3 zum LV)
Bauprodukttyp:
alle in Anlage 1 genannten Bauprodukte
Typische Einsatzbereiche:
alle in Anlage 1 genannten Bauprodukte
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Deklaration enthaltener SVHC > 0,1 %
Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1)
wenn Lb VOC< 300 g/l
Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2)
wenn Lb VOC< 300 g/l
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3)
nur Wb VOC < 140 g/l
Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4)
nur Wb VOC < 140 g/l
Mögliche Nachweisdokumente:
Gemische: SDB, ggf. Herstellererklärung
Erzeugnisse: Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung zur
CE-Kennzeichnung, Produktkennzeichen, die SVHC ausschließe
Folgende BNB-Anforderungen für Wandbeläge, Bauplatten und
Konstruktionsholz für den Innenbereich sind einzuhalten und anzubieten:
41
Betrachtete Schadstoffgruppe:
VOC / Formaldehyd / gefährliche Stoffe
Bauproduktgruppe:
beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe
Bauprodukttyp:
Holzwerkstoffplatten nach EN 13986 wie Span-, Tischler-, Faser-,
mitteldichte Faser-, Sperrholz-, Massivholz- und OSB-Platten sowie
Furnierschichtholz (beschichtet oder unbeschichtet)
Typische Einsatzbereiche:
Konstruktiver Holzbau im Innenbereich und Innenausbau (wie z.B.
Trockenbau, Bekleidungen, Einbaumöbel etc,. außer Türen,
Sanitörtrennwände
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Dokumentation
Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1)
---
Für flammhemmend ausgerüstete Holzwerkstoffe gilt Pos. 46a
Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2)
Formaldehyd-Ausgleichskonzentration in der Luft eines Prüfraumes (e)) <
0,065 ppm (0,080 mg/m³), entsprechend Klasse E1 (Plus)
zusätzlich gilt Pos 46a
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3)
Formaldehyd-Ausgleichskonzentration in der Luft eines Prüfraumes (e)) <
0,05 ppm (0,062 mg/m³)
zusätzlich gilt Pos 46a
Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4)
RAL-UZ 76
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM, Emissions-Prüfbericht zu Formaldehyd Umweltzeichen (z. B.
Blauer Engel) Leistungserklärungen zur CE-Kennzeichnung, ggf.
Herstellerklärung, EPD
Folgende BNB-Anforderungen für Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend
nicht mineralischen Oberflächen (Holz, Metalle, Kunststoffe) sind
einzuhalten und anzubieten:
44
Betrachtete Schadstoffgruppe:
gefährliche Einzelstoffe
Bauproduktgruppe:
Flammhemmend ausgerüstete ,vor-Ort verarbeitete
Oberflächenbeschichtungen und Spachtelmassen
Bauprodukttyp:
Brandschutzspachtelmassen, Branschutzcoatings für Kabel,
Brandschutzsilikone
Typische Einsatzbereiche:
Spachtelungen, Beschichtungen, Verklebungen bzw. Abdichtungen im Innen-
und Außenraum mit Brandschutzanforderungen
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Dokumentation
Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1)
Chlorparaffine, PBB, PBDE, TCEP< 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2)
Chlorparaffine PBB, PBDE, TCEP< 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3)
Chlorparaffine, PBB, PBDE, TCEP< 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4)
Chlorparaffine PBB, PBDE, TCEP< 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
Mögliche Nachweisdokumente:
Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse, SDB
Folgende BNB-Anforderungen für Kleb- und Dichtstoffe sind einzuhalten
und anzubieten:
8
Betrachtete Schadstoffgruppe:
VOC / gefährliche Stoffe / Biozide
Bauproduktgruppe:
Vor-Ort verarbeitete Dichtungsmassen Fugendichtstoffe Klebstoffe
Bauprodukttyp:
Kleb- und Dichtstoffe aus PU, SMP (silanmodifizierte Polymere), Acrylat
(einschließlich Dispersionsklebstoffe) oder Silikon
Typische Einsatzbereiche:
punkt- und linienförmige Verklebungen und Abdichtungen im Innenraum
inkl. TGA
nicht betrachtet werden Bereiche mit sicherheitsrelevanten,
bauaufsichtlichen Anforderungen wie z.B. Galsbau, Fassade und Bereiche
mit BRandschutzanforderungen
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Dokumentation und Deklaration biozider Wirkstoffe
(sofern eingesetzt)
Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1)
Chlorparaffine < 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: GISCODE PU10 oder PU20 und TCEP < 0,1
% (siehe Anlage 2, C)
Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2)
Chlorparaffine < 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: GISCODE PU10 oder PU20 und TCEP < 0,1
% (siehe Anlage 2, C)
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3)
keine amin- oder oximervernetzen Silikone
zusätzlich gilt RAL-UZ 123 oder EMICODE EC1/EC1(plus) und
Chlorparaffine < 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: TCEP < 0,1 % (siehe Anlage 2, C)
Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4)
keine amin- oder oximervernetzen Silikone
zusätzlich gilt RAL-UZ 123 oder EMICODE EC1/EC1(plus) und
Chlorparaffine < 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: TCEP < 0,1 % (siehe Anlage 2, C)
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM mit Giscode SDB Umweltzeichen (z. B. Emicode)ggf.
Herstellerklärung, EPD
Folgende BNB-Anforderungen für PVC-Produkt sind einzuhalten und
anzubieten:
29
Betrachtete Schadstoffgruppe:
Schwermetalle (Blei, Cadmium, Zinn), gefährliche Einzelstoffe
Bauproduktgruppe:
Bauprodukte aus Kunststoff
Bauprodukttyp:
Bauprodukte aus PVC
Typische Einsatzbereiche:
Wandbeläge, Fassadenelemente, Lichtkuppeln, Fensterprofile,
Rinnen, Rohre, Kanäle und Kabel aus PVC sowie PVC-Folien zur Abdichtung
an Dach und Außenwänden UG
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Dokumentation
Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1)
keine Cadmium und Bleistabilisatoren0) fürWeich-PVC gilt:
reproduktionstoxische Phthalat Weichmacher < 0,1 % (siehe Anlage 2, E)
Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2)
keine Cadmium und Bleistabilisatoren0) fürWeich-PVC gilt:
reproduktionstoxische Phthalat Weichmacher < 0,1 % (siehe Anlage 2, E)
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3)
keine Cadmium und Bleistabilisatoren0) fürWeich-PVC gilt:
reproduktionstoxische Phthalat Weichmacher < 0,1 % (siehe Anlage 2, E)
Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4)
keine Cadmium und Bleistabilisatoren0) fürWeich-PVC gilt:
reproduktionstoxische Phthalat Weichmacher < 0,1 % (siehe Anlage 2, E)
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM ggf. Herstellerklärung, EPD
Folgende BNB-Anforderungen für Rauchgasentwickelnde Bauprodukte sind
einzuhalten und anzubieten:
52
Betrachtete Schadstoffgruppe:
gefährliche Stoffe
Bauproduktgruppe:
Leitugnsanalgenf
Bauprodukttyp:
Kabelisolierungen
Typische Einsatzbereiche:
Kabel, die nicht fest in nichtbrennbaren Baustoffen eingebuat oder in
F30 abgeschottet sind
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Dokumentation
Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1)
Brandschutzklasse:
- Fluchtweg: B2 s1 d1 a1
- Gebäude: Cs1 d2 a1
Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2)
Brandschutzklasse:
- Fluchtweg: B2 s1 d1 a1
- Gebäude: Cs1 d2 a1
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3)
Brandschutzklasse:
- Fluchtweg: B2 s1 d1 a1
- Gebäude: Cs1 d2 a1
Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4)
Brandschutzklasse:
- Fluchtweg: B2 s1 d1 a1
- Gebäude: Cs1 d2 a1
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM
Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude,
1 KG 442 Eigenstromversorgungsanlagen
1
KG 442 Eigenstromversorgungsanlagen
Für die Flucht- und Rettungswege innerhalb der Gebäude,
ist je Gebäude eine Sicherheitsbeleuchtung nach DIN VDE
0108-100 und ASR A1.3 vorgesehen. Diese besteht aus
Rettungszeichenleuchten sowie Sicherheitsleuchten, um
eine Beleuchtungsstärke von einem Lux zu gewähren.
Die Sicherheitsbeleuchtungsanlagen werden in Form von
Zentralbatterieanlagen mit einer Überbrückungs- dauer
von 8 h vorgesehen. Die jeweilige Batterieanlage wird
in einem separaten Raum im Elektrotechnik- raum
untergebracht.
Die Be- und Entlüftung des Batterie-Raumes erfolgt
direkt ins Freie, ohne maschinelle Lüftungseinrichtung.
Der Lüftungsquerschnitt ist nach Angaben des
Herstellers zu erstellen.
Folgende Bereiche werden ausgestattet:
-Flucht- und Rettungswege innerhalb des Gebäudes
(Flure, Treppenhäuser)
-Technische Betriebsräume
Die Leuchten werden in langlebiger und energiesparender
LED-Technik ausgeführt.
Die Leuchten sind im Titel Beleuchtungsanlagen
detaillierter beschrieben.
Zentralbatterieanlage:
Zentrales Stromversorgungssystem ohne
Leistungsbegrenzung (CPS) DIN EN 50171 (VDE 0558-508)
für
Sicherheitsbeleuchtungsanlage,
- Bemessungsbetriebsspannung der Verbraucher 230 V
AC/220 V DC,
- Bemessungsbetriebsdauer 8 h,
Gesamtverbraucherleistung muss bestimmt werden
- mit verschlossenem ortsfesten Akkumulator einschl.
Kapazitätsreserve für Alterung DIN EN 50171,
Sicherheitsanforderungen DIN EN IEC 62485-2,
- Umschaltbetrieb kleiner gleich 0,5 s,
- zum Anschluss der Spannungswächter mit einer
Niederspannungsschleife, Ruhestromprinzip, der Ausfall
der Schleife muss zum sicheren Einschalten der
Stromkreise führen
- Mischbetrieb innerhalb eines Stromkreises,
- mit 12 Stromkreisen frei programmierbar im
Mischbetrieb mit Dauerlicht, Bereitschaftslicht oder
geschaltetes Dauerlicht, Gesamtbelastung bis 1,5 A
(entspricht max. 60 % des Bemessungs-
betriebsstromes der Überstrom-Schutzeinrichtung),
- Gehäuse mit Batteriefach, mit potentialfreiem Ausgang
zur Lüftersteuerung und potentialfreiem Eingang
zur Lüftungsüberwachung.
Info PV Anlage:
Auf dem Gebäude wird eine PV-Anlage installiert. Die
Technische Einrichtung ist aber nicht Bestandteil
der dieser Ausschreibung.
Die Wechselrichter und mögliche Batterien werden in den
dafür vorgesehenen Raum installiert.
Es ist mit einzukalkulieren das es Abstimmungen mit dem
PV-Installateur geben wird. Leitungswege müssen
berücksichtigt werden.
Die PV-Feuerwehrschalter müssen mit Kabel an den
Eingängen installiert werden.
Für die Flucht- und Rettungswege innerhalb der Gebäude,
Für das Gebäude kommt eine
Sicherheitsbeleuchtungsanlage bestehend aus einem
vollüberwachten LPS-System gemäß DIN EN 50171 zur
Versorgung von Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten
zum Einsatz. Die Sicherheitsbeleuchtung ist gemäß VDE
0108-100, DIN VDE 0100-560, DIN EN 50272, DGUV V3, DIN
EN 1838, DIN 4844 und DIN EN 60598 (jeweils neusten
Fassung) anzubieten und zu errichten.
Hinsichtlich der Unterbringung, Installation, Belüftung
und der Schutzmaßnahmen sind die einschlägigen
Vorschriften der EltBauVO, MLAR und DIN EN 50272
(jeweils neuste Fassung) zu beachten.
Leuchten für die Sicherheitsbeleuchtung sind rot zu
kennzeichnen. In unmittelbarer Nähe der Brennstellen
sind Stromkreisbezeichnungsschilder anzubringen. Diese
sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Rettungszeichenleuchten sind in Dauerschaltung
auszuführen. Alle weiteren Leuchten werden in
Bereitschaftsschaltung vorgesehen. Das System muss die
Möglichkeit bieten, Leuchten der Allgemein- beleuchtung
in die Sicherheitsbeleuchtung mit zu integrieren.
Systeme mit 24V Ausgangsspannung sind daher nicht
zugelassen. Die Betriebsart jeder Leuchte
(Bereitschaft- und Dauerlicht) wird aus
Sicherheitsgründen über einen Schiebeschalter am
Baustein eingestellt.
Bei Bereitschaftsschaltung ist in den Unterverteilern
für die Allgemeinbeleuchtung die Netzspannung der
entsprechenden Allgemeinstromkreise zu überwachen.
Sofern noch das Netz am Hauptverteiler der
Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist, muss
gewährleistet sein, dass eine Umschaltung der
Sicherheitsbeleuchtung auf Batteriebetrieb nicht
erfolgt. Die Bereitschaftsleuchtung müssen über das
vorhandene Netz in Betrieb gehen.
In den Unterverteilungen der Allgemeinbeleuchtung ist
die Netzspannung durch Netzwächter (optional
BUS-Netzwächter) zu überwachen. Das System muss die
Möglichkeit bieten, bis zu 60 externe
Netzwächter/Bus-Netzwächter zu verwalten. Die
Netzwächter müssen jedem Stromkreis frei zuzuordnen
sein.
Die selektive Zuschaltung einzelner Bereiche muss bei
Ausfall der Allgemeinbeleuchtung gewährleistet sein.
Die Meldung "Sicherungsfall und Überlast" ist für den
betreffenden Notlichstromkreis sofort anzuzeigen.
System, welche dies erst nach einem weiteren Test
erkennen sind aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen.
Der Betriebszustand der Sicherheitsbeleuchtung ist an
eine ständig besetzte Stelle optisch und akustisch zu
melden.
Es wurde Fabrikat Gessler/Rodgau als Leitfabrikat
festgelegt.
Bei Abgabe von Nebenangeboten ist die Gleichwertigkeit
sowie die volle Funktionsfähigkeit mit allen
systemgebundenen Komponenten entsprechend der Planung
in eigener Verantwortung zu gewährleisten. Hierbei sind
insbesondere folgende Unterlagen vorzulegen:
- Technische Beschreibung mit technischen Angaben
- Abmessungen und Aufbauzeichnungen
- Bezugsquellennachweise
- Kundendienststellen und Wartungsmöglichkeiten
- Referenzlisten
Entsteht durch den Einsatz eines anderen Fabrikates ein
Mehraufwand am Leitungsnetz oder sind zusätzliche
Komponenten erforderlich, so wird dies nicht gesondert
vergütet.
LPS-System mit modularem Systemaufbau (19"-Technik
nicht zugelassen) bestehend aus: Überwachungs- und
Programmiereinrichtung, Umschalteinrichtung,
Ladeeinrichtung sowie Stromkreismodule.
Alle Module mit isolierten, berührungssicheren
Frontplatten. Großer Anschlussraum mit
Leitungseinführung von oben auf berührungssichere
Klemmen gem. DGUV V3 und VDE 0100. Getrennte
Leitungsführungen von Batterie-, Netz-, Steuer- und
Notlicht Stromkreisleitungen. Überwachungs- und
Programmiereinrichtung mit Display und integriertem
Prüfbuch zur Steuerung des Gesamtsystems.
LED-Anzeige für:
Anlage Betriebsbereit, Netzbetrieb, Ersatznetzbetrieb,
Sammelstörung, Lüfterstörung,
Testbetrieb, Temperaturwarnung.
Potentialfreie Meldekontakte für:
Anlage Betriebsbereit, Netzbetrieb, Ersatznetzbetrieb,
Sammelstörung, Tiefentladung, Lüfterstörung,
Testbetrieb, Temperaturwarnung.
Klartextanzeigen im Display für:
Netzspannung, Batteriespannung, Batterieladestrom,
Entladestrom, Funktions- und Betriebsdauertests,
Stromkreisstörung, Leuchtenfehler (Freitextzuweisung
möglich), Handrückschaltung, Anlage blockiert,
Tiefentladeschutz.
Das System muss die Möglichkeit bieten, an eine
übergeordnete Standortvisualisierung (Gessler
Web-Master) angeschlossen zu werden. Die Kommunikation
erfolgt über TCP/IP.
Selektives Einschalten der Sicherheitsbeleuchtung in
den vom Netzausfall betroffenen Bereichen. Serienmäßig
programmierbar wahlweise für Handrückschaltung oder
nachlaufendes Notlicht
(1 bis 15 Minuten).
Notlicht-Stromkreis mit freier Programmierung für
Dauer- oder Bereitschaftslicht und VDE-gerechter
2-poliger Absicherung. Alle Endstromkreise serienmäßig
mit Stromkreisüberwachung. Unter Einsatz von
systemgebundenen Gessler Überwachungsmodulen ist eine
Einzelleuchtenüberwachung möglich.
Schaltmöglichkeit der Bereitschaftsleuchten je
Notlicht-Stromkreis durch folgende Baugruppen:
8 Digitale Schalteingänge integriert im LPS-System
BUS-Netzwächter, DNÜ-MB (optional):
Gemeinsame Schaltung von Allgemein- und
Sicherheitsleuchten bei Netzbetrieb. Eingänge: 1 x
3-phasiger Bus-Netzwächter und 1 x 24V Schaltbefehle
mit frei programmierbarer Zuordnung.
Schalter-Abfrage-Modul, IOM 230 (optional):
Gemeinsame Schaltung von Allgemein- und
Sicherheitsleuchten bei Netzbetrieb. Eingänge: 1 x
3-phasiger
Bus-Netzwächter und 9 x 230V Schaltbefehle (AC) mit
freiprogrammierbarer Zuordnung. Bei aktivem Bus-
Phasenwächter stehen 6 Schalteingänge zur Verfügung.
Schalter-Abfrage-Modul, IOM 24 (optional):
Gemeinsame Schaltung von Allgemein- und
Sicherheitsleuchten bei Netzbetrieb. Eingänge: 16 x 24V
Schalteingänge, einzelne Kreise über potentialfreie
Kontakte schaltbar.
Ladeeinrichtung bestehend aus:
Mikroprozessor-Steuerteil und Ladeteil mit zusätzlicher
Signalisierung bei Batteriekreisunterbrechung.
Temperaturgeführte IU-Kennlinie mit automatischer
Starkladeschaltung. Ladeüberwachungsverfahren zur
Erkennung von Batteriekreisunterbrechungen.
Batterieanlage:
Wartungsfreie, verschlossene Blei-Batterie bestehend
aus 18x 12V Blöcken. Gebrauchsdauer >10 Jahre. Extrem
gasungsarm. Geringe Selbstentladung. Wartungsfreie
Spezialverbinder mit Polabdeckung
Für das Gebäude kommt eine
1. 1 Eigenstromversorgungsanlagen
1. 1
Eigenstromversorgungsanlagen
2 KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
2
KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
Die Stromversorgung erfolgt über eine neu errichtete
Trafostation Nr.8 in der Nähe der Gebäude. Gemäß
Bereichsvorschrift C-1800/114 erfolgt die Einbindung
der Unterkunftsgebäude in das Niederspannungsnetz der
Liegenschaft als TN-S-System. Die Zuleitung der
Unterkunftsgebäude muss über die Neu errichtete
Leerrohrtrasse eingezogen werden. Der Anschluss ist
bisher bemessen bei Gebäude 48 auf ca.140KW und bei
Gebäude 47 auf ca.170KW. Die Zuleitungen sind bemessen
auf 240mm² und 300mm². Es wird empfohlen mit
Einzeladern hier die Zuleitung zu verlegen. Anschluss
an NHVT.
Die Niederspannungshauptverteilung (NHVT) wird im UG,
Elektroraum als Standverteiler errichtet. Die NHVT
verfügt über
ein Sammelschienensystem bis 400A.
Eingangsseitig gewährleistet ein Lasttrennschalter das
Ein- und Ausschalten unter Last. Abgangsseitig werden
3-polige Abgangslastschalter zur Anbindung der
Unterverteilungen
eingesetzt. Ausgehend von der NHVT erfolgt die
Anbindung
der Unterverteiler mittels NYM-J 5-adrig.
Für den Einbau von Hutschienengeräten ist ein weiterer
Anreihschrank vorgesehen. In diesem befinden sich auch
die Absicherungen für die Räume im Untergeschoss, sowie
Sicherungsabgänge in Form von
D02-Sicherungslasttrennern
für eventuelle Verbraucher mit Nennstrom <63A.Gemäß
AMEV EltAnlagen2020 ist eine Platzreserve von bis zu
25% für
künftige Erweiterungen vorgesehen.
Alle Leitungen in den Verteilern sind auf Klemmen zu
führen.
Für die Verbrauchsdatenerfassung des Gebäudes wird ein
Zwischenzähler mit M-Bus-Aufschaltung auf der GA
realisiert.
Zum Schutz der elektrischen Anlage vor Überspannungen
ist in der NHVT ein kombinierter Überspannungsschutz
(Grob-
und Mittelschutz) vorgesehen.
Die Komponenten zur BUS-Versorgung der
Jalousiesteuerung
(Spannungsversorgung, Bereichs-/Linienkoppler) befinden
sich
im NHVT.
NHVT:
Anreih-Standverteiler mit VDE-Gutachten
(Fertigungsüber- wachung) nach IEC 439-1, entspricht
VDE 0660, Teil 500 und DIN EN 60 439/1, Maßnorm DIN 43
870. Zum Aufbau einer Niederspannungsverteilung bis 630
A, 3AC 690 V /50 Hz. Schutzart IP54, Schutzklasse I
geerdet, Schutzart IP3X hinter der Tür, Luft- und
Kriechstrecken nach DIN VDE 0110/1-2.
Bestehend aus Leerschrank mit Tür, Rück- und
Seitenwände
abnehmbar. Deckenplatte offen, vorgerichtet zur Montage
der
ISO-Flanschplatten; unten offen. Schrankgerüst und
Verkleidung aus pulverbeschichtetem und eingebranntem
Stahlblech. Tür aufliegend mit innenliegenden
Scharnieren,
wahlweise rechts und links anschlagbar, aus pulverbe-
schichtetem, eingebranntem 1,5 mm dicken Stahlblech mit
162 Grad Öffnungswinkel.
Türdichtung umlaufend geschäumt, überlackierbar,
temperatur-
und ölbeständig. Türverschluss als
Dreipunktstangenverschluss
mit DIN-Profil-Halbzylinder.
Sammelschienendurchführungen
durch abnehmbare Seitenwände, Schrank nebeneinander
anflanschbar. Inkl. äußeren Seitenwänden.
Abmessungen: Tiefe 400 mm, Höhe 1.900 mm zzgl. 200 mm
Sockel, Breite nach Erfordernis. Farbe: RAL
7032(Kieselgrau)
Unterverteiler Schacht + BWI-Raum:
Feldverteiler nach DIN EN 61 439-1/-3, Maßnorm nach DIN
43
870. Zum Einbau für Geräte bis 125 A, Luft- und Kriech-
strecken nach DIN EN 60664-1. Bestehend aus Schrank mit
Tür aus pulverbeschichtetem und eingebranntem
Stahlblech. Komplettschrank mit Einbausatz bestückt mit
profilierten Tragschienen, 7,5 mm hohen Hutschienen in
125mm Mittenabstand und passenden
Berührungsschutzabdeckungen.
Abmessungen: mind. Tiefe 160 mm, Breite und Höhe nach
Erfordernis.
Die Stromversorgung erfolgt über eine neu errichtete
2. 1 Niederspannungsschaltanlagen
2. 1
Niederspannungsschaltanlagen
3 KG 444 Niederspannungsinstallationsanlag
3
KG 444 Niederspannungsinstallationsanlag
Die Unterverteilungen werden in den jeweiligen
Steigschächten
vor den Stuben errichtet. Hierbei werden zwei Stuben
über einen gemeinsamen Unterverteiler versorgt. Die
ersten
Unterverteiler der Unterkunftszimmern werden von der
NHVT
sternförmig versorgt. Die nachfolgenden Unterverteiler
werden
strangweise über die jeweiligen Steigschächte
durchgeschleift.
Das Wartungspersonal hat jederzeit Zugang zu den
Unterver- teilern, um Prüf- und Wartungsarbeiten
durchführen zu können.
Die Absicherung der Endverbraucher erfolgt mittels
kombinierter, 2-poliger, FI/LS-Schutzschaltern.
Aufgrund einer durchgeführten Risikoanalyse werden
keine
Brandschutzschalter benötigt.
Für den BWI-Raum muss ein Separater Unterverteiler
installiert werden nach Vorgabe der BWI. Bestehend aus
einem Aufputzverteiler mit Hauptschalter,
Überspannungs- schutz (Meldekontakt), RCBO je
Stromkreis Licht/ Arbeits- steckdose.
Steckdosenstromkreise für die Steckdosen- leisten im
IT-Schrank müssen separat ausgeführt werden ohne RCD.
Verlegesysteme
Innerhalb des Untergeschosses erfolgt die
Leitungsverteilung
zu den verschiedenen Steigpunkten auf Kabelrinnen,
welche
an der Decke mit Hängestielen und entsprechenden
Auslegern
montiert werden. Zum Teil sind hier wegen Kabelmassen
die
Rinnen in doppelter Ausführung übereinander ausgelegt.
Die Kabelrinnen werden als gelochte und verzinkte
Rinnen
als Kabelträgersysteme nach DIN EN 61537 (VDE 0639),
mit
einem Trennsteg, aus feuerverzinktem Stahl DIN EN ISO
1461, ausgeführt. Für Leitungen der Brandmeldeanlage
(BMA) und der Sicherheitsbeleuchtung (SiBe) die mit
Funktionserhalt ausgestattet sein müssen, erfolgt die
Tragkonstruktion mit einer bauaufsichtlichen Zulassung
der Feuerwiderstandsklasse E30.
Für die Leitungsführung aus den Räumen HWA und SiBe
werden Leerrohre im Boden zu dem Steigschacht gelegt um
den Funktionserhalt zu erreichen.
In den Steigschächten wird jeweils eine
Kabelsteigleiter durch- verlegt. Die Leitungen welche
im Steigschacht kreuzen
bzw. zum Verteiler gelegt werden, können mittels
Sammel- halter oder Einzelbefestigungen montiert
werden.
Die Verlegung in der Etage selbst in den abgehängten
Decken
können mit passenden Befestigungen direkt an der
Rohdecke
befestigt werden.
Anforderungen an die Ausführung von Leitungsführungs-
kanälen: Die Befestigung muss alle 30cm erfolgen. Am
Kanalende max.10cm. Leitungsführungskanäle aus Metall
sind durchgehend in den Potentialausgleich
einzubeziehen.
Bei Hängestielen ist ein individueller Längenzuschnitt,
je nach
örtlicher Gegebenheit, zu kalkulieren. Einschl.
Entgratung der
Schnittkante sowie Zinkstaubfarbe zur Versiegelung der
Schnittkante.
Schnittkanten sind zu entgraten und sauber anzupassen.
Kanäle müssen ohne sichtbare Fuge gestoßen werden.
Der verbleibende Spalt ist mit Silicon- oder Acryl-Fuge
abzudichten.
Bei Kabeltrassen mit Funktionserhalt ist der
Funktionserhalt
durch Prüfzeugnis eines unabhängigen Prüfinstituts
nachzuweisen. Bei der Montage sind die im Prüfaufbau
verwendeten Materialien baugleich zu verwenden.
Die Kabeltrassen sind zu kennzeichnen.
Im Untergeschoss ist die Installation Aufputz zu
verlegen. Hier
sind Elektroinstallationsrohr DIN EN 61386 (VDE 0605),
Maße DIN EN 60423, aus Aluminium, einwandig, glatt,
starr, mit ungeformter Muffe, Außendurchmesser je nach
Erfordernis
zu verwenden.
Ab dem Erdgeschoss bzw. einschließlich Treppenraum im
UG ist die Verlegung Unterputz auszuführen. Kabel und
Leitungen Es sind ausschließlich Installationsleitung
NYM-J nach DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204), mit
verbesserten
Verhalten im Brandfall, Euroklasse B2ca, konform RoHS
II,
CE-Zeichen, zu verwenden.
Installationsgeräte
Im Untergeschoss sind die Installationsgeräte als
Aufputz- Geräte in wassergeschützter Ausführung (IP44)
auszuführen. Ausnahme hier ist der Treppenraum- dies
muss im UG auch als Unterputz ausgeführt werden.
Hier muss zudem mit Beton-Einlegearbeiten gearbeitet
werden.
Ansonsten ist in allen Weiteren Räumen die
Installationen in
Unterputz-Ausführung zu installieren.
Alle Installationsgeräte sind mit Schrauben an den
Dosen zu befestigen. Alle Installationsgeräte sind
grundsätzlich mit
Beschriftungsleiste und Schriftfeld auszuführen und mit
der
zugehörigen Stromkreisnummer dauerhaft zu beschriften.
Die Schalter und Taster müssen im Sinne der
Arbeitsstätten- verordnung beleuchtet sein.
AP-Abzweigdosen sind mit Resopal-Schilder, mit
eingravierter
Stromkreisnummer, auszuführen.
Schutzkontaktsteckdosen sind grundsätzlich mit erhöhtem
Berührungsschutz (integriertem Kinderschutz)
auszuführen.
Die Installationszonen nach DIN 18 015 Teil 3 sind
einzuhalten.
Folgende Maße sind, soweit nichts anderes angegeben
ist,
einzuhalten:
Abstand Mitte Schalterdose -
Rohbautüröffnung Abstand 0,15 m
Schalter/Taster 1,05 m über FFB
Höhe Steckdosen allgemein 0,30 m über FFB
Höhe Installation Fernseher
Unterkunft über Schreibtisch 1.40m über FFB
Höhe Steckdosen Arbeitsplatte
(z.B. Teeküche) 1,15 m über FFB
Abzweigdosen (für Sonderbauten) 0,30 m Unterkante
Decke
Verwendet wird ein einheitliches
Schalter-/Steckdosen-Flächen- programm, Farbe alpinweiß
RAL 9010 o.ä. Zur einfacheren Wartung und
Instandhaltung ist ein Schalter- und Steckdosen-
programm eines Herstellers einzusetzen.
Weiterhin ist sicherzustellen:
- untereinander- bzw. nebeneinander liegende
Schalterdosen
genau in senkrechter bzw. waagrechter Linie liegen.
- Schalterdosen in gefliesten Wänden genau im
Fugenschnitt
gesetzt werden (Koordination mit Fliesenleger).
- Wandauslässe grundsätzlich in einer Wandauslassdose
enden müssen.
In Gipskarton- und sonstigen Trockenbauwänden sind
Hohl- wanddosen zu verwenden. Handelt es sich um
Trockenbau- wände mit Brandschutzanforderungen
(F30/F90) sind Hohlwandschalterdosen der entsprechenden
Klassifizierung zu verwenden. Steckdosen (Zentralplatte
und Rahmen) für EDV-Komponenten (mit dem Zusatz EDV)
sind in rot/grün/weiß auszuführen. Verklemmarbeiten
erfolgen grundsätzlich in tiefen Schalterdosen. Die
Verwendung von Abzweigdosen ist bei
Unterputz-Installation nicht zulässig.
Anschlüsse und Gerätesteckdosen für Fremdgewerke
(Sonnenschutz, RWA, Türsteuerung, Heizung, Lüftung,
Sanitär u. a. sind mit den entsprechenden Gewerken
eindeutig abzu- stimmen. Die in der Leitplanung dafür
vorgesehenen Anschlüsse sind vom AN eigenverantwortlich
auf
Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
Bemusterung
Das Schalter- und Steckdosenprogramm ist vom AN zu
bemustern. Der AN wird ein Musterzimmer errichten und
mit allen Installationsgeräten und Beleuchtungskörpern
bestücken. Der Nachweis der Eignung der eingesetzten
elektrotechnischen Komponenten und die Übereinstimmung
mit den gestalterischen Vorgaben der
Leistungsbeschreibung ist
durch den Auftragnehmer zu führen.
EIB/KNX-Bedientableau mit Touch-Display als
Gebäude-Kontrolleinheit. Die Menüstruktur ist frei
definierbar
und der Aufruf der Funktionen kann über die
Touch-Fläche
direkt oder über ein pop-up-Menü erfolgen. Die Anzeige
erfolgt im Klartext über ein hinterleuchtetes
LCd-Grafikdisplay.
- Darstellung und Bedienung von 210 EIB/KNX-Funktionen
- zentrales Schalten von Verbrauchern
- Steuerung des Sonnenschutzes
- Zeitprogramme mit Timer und Wecker
- Makrorekorder
- akustische Warnsignale
- einschließlich Adressierung und Programmierung
von 60 Datenpunkten
Touch-Display Mindestgröße 8Zoll und mit 320x480
Bildpunkten, farbig, mit Unterputzkasten und Rahmen.
Komplett betriebsfertig montiert, adressiert,
programmiert
und in Betrieb genommen.
Prüfen und Messen:
Für die Prüfung der Schutzmaßnahmen sind geeignete und
zugelassene Messgeräte zu verwenden. Die Ergebnisse
sind in einer Datei und einem Protokoll festzuhalten
und mit
der Dokumentation als Papierausdruck und Datei zu
übergeben. Die Festlegung der zu verwendende Software
erfolgt durch den Auftraggeber.
Sonnenschutz KNX-EIB
Alle Fenster des Gebäudes auf West und Ostseite
erhalten
einen elektrisch betriebenen Sonnenschutz. Der
Sonnenschutz
wird über den KNX EIB-Bus realisiert. Über die
EIB-Steuerung
kann der Sonnenschutz manuell, mittels vor Ort
installierter
Bedienstellen, bedient werden. Die Bedienung soll mit
konventionellen Taster, in derselben Optik wie die
Installations- geräte, erfolgen. Hierzu sollen die
Steuerungsbefehle auf ein KNX Binäreingangsmodul
erfolgen, welches im jeweiligen Unterverteiler der
Unterkunft installiert wird.
Sollten sich in einem Raum zwei Fenster mit Jalousien
befinden, sind diese immer Fassadenweise zusammen-
geschalten. Eine auf dem Dach installierte
Wetterstation erlaubt eine vom Sonnenstand abhängige
sowie eine zeitabhängige Steuerung.
Hier ist eine Programmierung vorzunehmen um die
sommerliche Aufwärmung des Gebäudes zu verhindern.
Ebenso muss, nach Abstimmung der
Sonnenschutzeinrichtung,
je nach Erfordernis von Wind oder Frost die Behänge
automatisch hochfahren.
HLS-Verkabelung
Für die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen werden
nach
Angaben des Fachplaners HLS bzw. der ausführenden Fach-
firmen alle erforderlichen Leitungen und Kabel verlegt
und
angeschlossen.
Die Raumthermostate sind als konventionelle
Installations- geräte auszuführen und sind in derselben
Optik des Schalter- programmes zu integrieren. Diese
steuern direkt als 230V Geräte die Stellmotoren im
Heizkreisverteiler. Es muss eine Einfache
Verstellmöglichkeit an den Raumthermostat vorhanden
sein um die Temperatur jeweils vor Ort zu
regeln.
Die Unterverteilungen werden in den jeweiligen
3. 1 Unterverteilungen
3. 1
Unterverteilungen
3. 2 Kabel und Leitungsanlagen
3. 2
Kabel und Leitungsanlagen
3. 3 Verlegesysteme
3. 3
Verlegesysteme
3. 4 Installationsgeräte
3. 4
Installationsgeräte
4 KG 445 Beleuchtungsanlagen
4
KG 445 Beleuchtungsanlagen
Die Beleuchtungsanlage wird nach den vorgegebenen
Kriterien
für die Raumnutzungen dimensioniert. Grundlage für die
geforderten lichttechnischen Daten werden der
Planungshilfe
für Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr, der DIN EN
12464 und der ASR 3.4 entnommen. Für die Beleuchtungs-
planung der Räume werden folgende Mittelwerte zugrunde
gelegt:
Gem.-Unterkunft 200 lx
Arbeitsplätze 500 lx
Lagerräume 100 lx
Teeküche 200 lx
Nasszelle 200 lx
Putzraum 200 lx
Technikraum 200 lx
Windfang 100 lx
Treppenraum 150 lx
Flure 100 lx
Es werden ausschließlich Leuchten in LED-Technik
eingesetzt.
Die Beleuchtungssteuerung erfolgt über vor Ort
installierte
Schalter. Die Beleuchtung in den Fluren und den
öffentlichen
Bereichen wird über Präsenzmelder automatisch
geschaltet.
Die Außenbeleuchtung wird über Zeit- und
Dämmerungsschalter geschaltet. Allen Leuchten müssen
eine Lebensdauer von 50.000h ausweisen.
Die Beleuchtungsanlage wird nach den vorgegebenen
4. 1 Allgemeinbeleuchtung
4. 1
Allgemeinbeleuchtung
4. 2 Sicherheitsleuchten
4. 2
Sicherheitsleuchten
5 446 Potentialausgleich
5
446 Potentialausgleich
Für den inneren Blitzschutz ist ein koordinierter Über-
spannungsschutz (Grobschutz Mittelschutz)
berücksichtigt.
Die ersten Unterverteilungen in den Steigschächten
erhalten einen Überspannungsschutz. Die nachfolgenden
zwei Unterverteiler sind nicht weiter als 10m entfernt,
sodass hier kein Überspannungsschutz benötigt wird.
Im obersten Verteiler muss wieder eine ÜSS eingesetzt
werden. Dies dient zur Minimierung von GA-Datenpunkte.
Ein Feinschutz ist in den Steckdosen /Endgeräten nicht
vorgesehen.
Info:
Gemäß Handbuch Gebäudeautomation 4.0 werden die
Störmeldungen der Überspannungsschutzgeräte auf die
Gebäudeautomation aufgeschaltet.
Für den inneren Blitzschutz ist ein koordinierter Über-
Die Leistung umfasst die Erstellung des
Potentialausgleichs
einschl. des erforderlichen Zubehörs wie Kabelschuhe,
Befestigungsmaterial usw. Die Ausführung des Potential-
ausgleiches ist mit allen technischen Daten auf einem
Übersichtsplan festzuhalten. Ferner ist der
Ausbreitungs- widerstand der Erdungsanlage
protokolliert nachzuweisen.
Die technischen Vorschriften wie VDE 0185, VDE 0190
sowie DIN und UVV sind zu beachten.
Die Leistung umfasst die Erstellung des
Erdungsleitungen (NYM/NYY-grün/gelb) auf Kabelrinnen,
Kanälen, Steigetrassen, in Zwischendecken mit
Kabelhalterung
(Abstand max. 0,60 m) zu verlegen bzw. in Leerrohre
einzuziehen. Erdungsleitungen (NYM, NYY) sind am Anfang
und am Ende mit Markierungsband (grün/gelb) nach DIN
40705 zu umwickeln. Anschlussstellen im Erdreich sind
mit
Bitumenlack zu streichen und mit Densoband zu
umwickeln.
Erdungsleitungen (NYM/NYY-grün/gelb) auf Kabelrinnen,
5. 1 Potentialausgleich
5. 1
Potentialausgleich
6 KG 449 Sonstiges
6
KG 449 Sonstiges
Brandabschottungen:
Alle Aussparungen und Durchbrüche in Brandwänden werden
mit bauaufsichtlich zugelassenen Brandschottungen
verschlossen. Brandschottungen der
Feuerwiderstandsklasse
S90 werden für Betonwände im UG und für Holzdecken ab
EG nach DIN 4102-9 ausgeführt.
Es sind für vereinfachtes Öffnen der Brandschotte, um
spätere Nachbelegung zu ermöglichen, flexible
Brandschotts zu verwenden wie z.B. Modulschotte oder
Brandschutzboxen.
Die verwendeten Brandschutzmaterialien müssen
bauaufsicht- lich geprüft und für den vorgesehenen
Verwendungs- zweck zugelassen sein. Die Eignung der
Brandschutz- materialien ist durch bauaufsichtliche
Zulassungsbescheide und Prüfzeugnisse zu belegen. Diese
sind auf Anforderung, spätestens zur Abnahme,
vorzulegen.
Sämtliche Installationen mit Anforderung an den
Funktions- erhalt sowie Brandschottungen sind mit einem
Kennzeich- nungsschild sowie mit Datum und Unterschrift
des
Errichters zu versehen.
Die Brandschotte müssen mit Fotos dokumentiert sein
sowie
in den Revisionspläne eingezeichnet sein
Türanschlüsse
Im Erdgeschoss werden die Türen am Eingang, sowie im
Flur eine elektrische. Öffnung erhalten. Näheres ist
bei den Türen beschrieben. Es muss mit einer
Verkabelung an der Türe gerechnet werden. Ebenso muss
für die Eingangstüren eine Verbindung zum
Netzwerkschrank der Zutrittskontrolle beachtet werden.
Brandabschottungen:
6. 1 Brandschutz
6. 1
Brandschutz
6. 2 NRA Anlagen
6. 2
NRA Anlagen
7 KG 452 Such- und Signalanlagen
7
KG 452 Such- und Signalanlagen
Behinderten Notruf:
In allen Gebäuden werden für die barrierefreien
Toiletten ein
Notrufsystem eingerichtet. Die Alarmierung wird bei
Betätigung
im Flur mittels Signalleuchten und Hupen angezeigt.
Eine
Aufschaltung auf die Gebäudeleittechnik muss vorgesehen
werden.
Die Barrierefreien Unterkünfte sind ebenfalls mit einem
Notruf- system auszustatten. Dabei ist in der Nasszelle
an Dusche und WC/Waschbecken Zugtaster einzusetzen.
Diese müssen vor der Nasszelle auch signalisiert werden
bei Meldung. Im Zimmer selbst muss es eine Einrichtung
am Bett geben für eine Hilfe- meldung. Beide
Alarmierungen müssen vor dem Unterkunftszimmer
angezeigt werden. Eine Aufschaltung auf die
Gebäudeleittechnik muss vorgesehen werden.
Behinderten Notruf:
7. 1 Such- und Signalanlagen
7. 1
Such- und Signalanlagen
8 KG 456 Gefahrenmeldeanlagen
8
KG 456 Gefahrenmeldeanlagen
Brandmeldeanlage:
Hauswarnanlage (Brandmeldeanlage)/ Alarmierung:
Gemäß dem Liegenschaftskonzept der Wilhelmsburgkaserne
ist für alle Unterkunftsgebäude eine Brandmeldeanlage
vorzusehen. Diese wird auf das Gebäude 135 neben der
Wache aufgeschaltet und wird als Brandwarnanlage
ausgeführt. Die Brandwarnanlage wird nach Vorgabe des
Brandschutzkonzeptes umgesetzt. Die im Vorfeld
besprochenen Festlegungen sind nachfolgend
festgehalten und bilden die Grundlage der Planung.
Die Brandwarnanlage soll in Verbindung mit der
Alarmier- ungseinrichtung einen Brandfall frühzeitig
erkennen und umgehend Flucht-/Rettungsmaßnahmen
(Evakuierungs- maßnahmen) einleiten. Da die Zentralen
miteinander vernetzt werden, ist als Leitfabrikat den
Hersteller ;SIEMENS; zu verwenden.
Als zu überwachende Bereiche wurden definiert:
-Fluchtwege, Flure und Treppenhäuser
-Unterkunftszimmer
-Allgemeinräume
-Technikräume
Eine Überwachung von Zwischendecken und Nasszellen
wurde bisher nicht gefordert. Die Brandmeldezentrale
der
Wilhelmsburgkaserne befindet sich im Gebäude neben der
Wache. In den Unterkunftsgebäuden werden
Unterzentralen
aufgebaut, welche gleich ausgestattet sind wie eine
Brandmeldezentrale.
Brandmeldeunterzentrale
Die automatischen Brandmelder und Handfeuermelder sind
auf die Brandmeldeunterzentrale aufgeschaltet. Diese
wird
in einem separaten Raum im Elektroraum UG
untergebracht.
Die angebotene Brandmeldeanlage muss den Bestimmungen
des Verbandes Deutscher Elektrotechniker VDE 0100,
0800,
0804, 0833, der DIN 14675, DIN / EN 54, den Aufschalt-
bedingungen der örtlichen Feuerwehr und den Richtlinien
des VdS (Verband der Schadenverhütung GmbH)
entsprechen.
Das System muss über eine VdS-Systemanerkennung für
Brandmeldeanlagen, der Errichter über eine Anerkennung
zur Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen
verfügen.
Zusammen mit Abgabe des Angebotes hat der Bieter die
entsprechenden Zertifikate so wie das Zertifikat über
eine
Zertifizierung nach ISO 9001 beizubringen. Für das
angebotene Brandmeldesystem wird eine VdS-System-
anerkennung nachgewiesen.
Grundlage des Angebots muss aus Kompatibilitätsgründen
das Fabrikat SIEMENS Sinteso sein.
Technische Vorgaben:
- Für das Projekt wird eine SIEMENS BMA (FC20)
vorgesehen
- Die neuen Zentralen werden in das bestehende Glas-
Zentralennetzwerk eingebunden.
- Ausgeschrieben wird eine Brandmeldeanlage gemäß
DIN 14675:2012-04
- Die jeweilige BMA wird in einen eigenen Raum
montiert.
- Für Bereiche mit Störgrößen (Küche, usw.) wird die
ASA Technologie (Brandfrüherkennung bei hoher
Täuschungsresistenz erfolgt mittels dynamischer
Signalverarbeitung) eingesetzt.
- Generell werden Brandmelder eingesetzt welche Rauch
und Wärme detektieren (Multisensor)
- Steuerungen für Brandfallsteuerungen (RWA, FSA,
Aufzug, Lüftung, Raffstore, Notbeleuchtung, GLT/ MSR
Störmeldetableau, KNX & ZuKo)
- BMA Alarmierung (akustisch) über Loop/Bus
- 2x Bedienfelder & 1x PC Bedienung
- Loopanzahl 16 (erweiterbar auf max. 28 Loops)
- Im Eingangsbereich wird eine Feuerbedienfeld
installiert
- Fernzugriff Remote CrsP
- Notstromversorgung für 72h Betriebszeit + 0,5h
Alarmierung
Brandmeldeanlage:
8. 1 Gefahrenmeldeanlagen
8. 1
Gefahrenmeldeanlagen
9 KG 457 Datenübertragungsnetze
9
KG 457 Datenübertragungsnetze
Netzwerktechnik
Für das EDV-Netzwerk ist im Untergeschoss ein separater
Serverraum zur Unterbringung der Serverschränke
eingeplant.
Vom bestehenden Liegenschaftsknoten in Gebäude 61
werden die Unterkunftsgebäude an das LWL-Netz der
Liegenschaft angebunden. Hierbei erfolgt die Anbindung
sternförmig mit 24 fasern als Singlemode (OS2).
Zusätzlich erhalten die Unter- kunftsgebäude eine
sternförmige Anbindung an das Fern- meldenetz (Kupfer /
20 DA) vom Liegenschaftsknoten.
Die Zuleitungen LWL und Kupfer sind nicht Bestandteil
der Ausschreibung. Dies wird separat Vergeben und dient
zur Information bzw. sind die Leitungen so weit zu
berücksichtigen, dass der Platz sowie die
Anschlussmöglichkeiten im Schrank zur Verfügung
gestellt werden müssen. Das LWL wird von AG bis in den
Netzwerkschrank gelegt und auf ein Patchfeld gelegt.
Die Schnittstelle Kupfer 20DA Leitung ist der
Überspannungs- schutz-Verteiler an der Außenwand.
Dieser ist von AN zu bringen. Sowie die Leitung von
Überspannungsschutzverteiler zum Netzwerkschrank.
Für die IT-Infrastruktur ist im BWI-Technikraum drei
19"-Datenschrank (42HE, 120x80cm) geplant. Die Schrank-
beleuchtung im oberen Schrankbereich wird örtlich
schaltbar mittels Türkontakten ausgeführt. An den
Seitenstegen
sind Rangierhilfen zur Aufnahme der Kupfer- und
LWL-Kabel vorgesehen.
Die Bestückung erfolgt nach Vorgabe des Handbuches
IT-Leitungsnetzes V 3.0 LWL-Patchfelder Rangierhilfe
Kupfer-Patchfelder für strukturierte Verkabelung
TK-Patchfelder
Stromanschluss 230V, 50Hz mit 2 fest montierten 6-fach
Steckdosenleisten, nicht schaltbar, Erdungsschienen
Kabeleinführungen aktive Komponenten (Nutzerleistungen)
Alle Metallteile der Schrankkonstruktion sowie die
Patchfelder sind je Schrank an den integrierten
Erdungsleisten ange- schlossen. Gemäß
IT-Leitungshandbuch V 3.0 erhalten
die IT-Schränke jeweils zwei Erdungsschienen. Jeder
Schrank sowie auch der ableitfähige Bodenbelag werden
sternförmig an den örtlichen Potentialausgleich
angebunden. Das Erdungs- konzept innerhalb der Schänke
wird nach dem aktuellen IT-Leitungshandbuch V 3.0
ausgeführt.
Für die Datenendgeräte ist eine dienstneutrale
strukturiere
Verkabelung der Kategorie Cat7 vorgesehen. Vom Daten-
schrank werden die tertiären Anschlussendpunkte über
Cat7 Kupferkabel versorgt. Als Abschlussdose kommen
modulare Doppeldosen RJ45 zum Einsatz. Die Schirmung
der Daten- kabel wird durch die Metall-Module auf den
Erdungsbügel der Panels aufgelegt. Die CAT7 Leitungen
werden mit einem Querschnitt in Höhe von AWG 22
ausgeführt, um eine zukunftssichere POE-Nutzung zu
ermöglichen.
Die Installation der Anschlüsse wird grundsätzlich
entsprechend der Planungshilfe für
Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr ausgeführt.
Unterkunftsraum: 1 Datenanschlüsse (2xRJ45 )
Flur pro Etage: 1 Datenanschluss (2xRJ45)
Technikräume 1 Datenanschluss (2xRJ45)
Die Abdeckungen sind in einer Farbe nach Wahl des
Bauherren durchzuführen.
Wichtig: Alle Netzwerkleitungen dürfen keine
Steckverbin- dungen haben! Die Leitung müssen
ungeschnitten von der Anschlussdose in den IT-Verteiler
installiert sein.
Für die Gebäudeleittechnik ist im entsprechenden
Schalt- schrank eine Datenleitung vorzusehen, eine
weitere Leitung für einen Service-Laptop. Aktive
Komponenten werden durch den Nutzer beigestellt und
eingebaut. IT-Schränke, Patchfelder, Kabeltrassen und
IT-Anschlussdosen werden entsprechend des "BWI
Technikkonzept LAN passiv" beschriftet. Die Messung der
Kupferverkabelung soll nach" ISO 11801 Class EA"
(500MHz) erfolgen.
Zusätzlich muss ein separates Netzwerk für die
Zutrittskontrolle
aufgebaut werden. Hierfür sind die Datendosen wie im
Plan
dargestellt auf einen separaten 19"-Datenschrank (42HE,
100x80cm) zu legen. Weitere Ausstattung des Schrankes
wie oben beschrieben. Für die Zutrittskontrollanlage
sind an sämtlichen Eingängen sowie in den Etagen
Datendosen verteilt.
Aktiv-Komponenten sind nicht Bestandteil der
Ausschreibung.
Netzwerktechnik
9. 1 Datenübertragungsnetze
9. 1
Datenübertragungsnetze
10 Besondere Bauleistungen
10
Besondere Bauleistungen
10. 1 Bohrungen/Aussparungen/Schlitze
10. 1
Bohrungen/Aussparungen/Schlitze
10. 2 SV-Abnahme, Einweisungen, Revisionsunter
10. 2
SV-Abnahme, Einweisungen, Revisionsunter