Elektroinstallation
Wilhelmsburgkaserne Ulm
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Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude, Wilhelmsburg-Kaserne NIUKS-Gebäude Nr. 46       Gebäude Nr. 47          Gebäude Nr. 48 Objektanschrift:         Stuttgarter Straße 199, 89081 Ulm (Wilhelmsburg Kaserne) Bauherr:                    Staatliches Hochbauamt Ulm, Grüner Hof 2, 89073 Ulm In der Wilhelmsburg-Kaserne Ulm werden zwei neue Unterkunftsgebäude (Nr. 47, 48) sowie ein NIUKS-Gebäude (Nr. 46) zu Lager- und Umkleidezwecken errichtet. NIUKS steht für "Nicht Unterkunftspflichtige Soldaten". Die zwei neuen Unterkunftsgebäude Nr. 47 und Nr. 48 werden als Wohngebäude erstellt: Gebäudemaße Nr. 47: zirka 60,10 x 14,34 x 17,85 m Gebäudemaße Nr. 48: zirka 42,60 x 14,34 x 17,85 m Die Gebäude werden mit jeweils vier oberirdischen Vollgeschossen und jeweils einem Untergeschoss realisiert. Die Gebäude sind in Holzmodulbauweise auf je einem massiven Untergeschoss aus Stahlbeton zu errichten. Die beiden Gebäude Nr. 47 und Nr. 48 umfassen Einzelunterkünften mit eigenen Nasszellen, Gruppen- unterkünfte, barrierefreie Unterkünfte, Spindräume und Funktionsräume wie: UvD-Dienstraum, Gemeinschaftsraum, Teeküchen, WC-Räume, Bettwäschelager, Kleidertrocknungsräume, Reinigungsmittelräume, Technikräume sowie ein Raum zur freien Verfügung. Die Dächer der Gebäude werden als Flachdach mit einer extensiven Dachbegrünung ausgeführt und erhalten CPC-Kollektoren (Vakuum-Röhren-Kollektoren) zur Beheizung der Gebäude.  Die Fassaden werden als hinterlüftete Konstruktion mit vertikal verlaufenden Holzlamellen auf den opaken Wandflächen ausgeführt. Im Bereich der Fenster sind die Fassaden mit dunklen Metallpaneelen verkleidet. Das neue NIUKS-Gebäude wird als Nichtwohngebäude erstellt: Gebäudemaße: zirka 60,65 x 14,31 x 15,62 m Das Gebäude wird mit vier oberirdischen Vollgeschossen und nicht unterkellert in Massiver Holzbauweise realisiert. Die Gründung wird über eine Stahlbetonbodenplatte auf Streifenfundamenten ausgeführt. Seitlich an den Gebäudeenden werden Stahlbetontreppenräume und Funktionsräume in Massivbauweise realisiert. Die Treppenhäuser, Sanitärräume, Technikräume und Kleidertrocknungsräume werden fertig ausgebaut.  Die großflächigen Bereiche zum Aufstellen der Spinde erhalten einen rohbauähnlichen Ausbauzustand mit beschichteten Estrichflächen, innenseitig verkleideten Außenwänden und  sichtbaren Holzstützen und  -unterzügen. Das Gebäude ist für einen zukünftigen Ausbau zum Bürogebäude ausgelegt. Das Dach wird als Flachdach mit einer extensiven Dachbegrünung ausgeführt und erhält eine PV-Anlage. Die Holzrahmen an der Fassadenseite werden innenseitig mit Gipsfaserplatten beplankt und gestrichen. Im Zwischenraum der Holzrahmen wird eine nicht brennbare Mineralwolledämmung eingebaut. Auf der hinterlüfteten Unterkonstruktion aus Holzlatten werden die vertikal verlaufenden Holzlamellen an den opaken Wandflächen angebracht. Im Bereich der Fenster sind die Fassaden mit dunklen Metallpaneelen verkleidet. 1. ALLGEMEINES 1.1 Abkürzungen AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter AG = Auftraggeber, Generalunternehmer 1.2 Grundlagen Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB des Auftraggebers und der VOB. Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam werden, bleiben die übrigen verbindlich. 2. KALKULATIONSHINWEISE 2.1 Allgemeines Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind Sache des Bieters und werden nicht vergütet. Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im PDF-Format oder in Papierform einzureichen. Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten Anlage zu tun. Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen. Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und Teilleistungen. Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer groben Schätzung.  Abweichungen von den genannten Massen sind zu erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall, dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten Abschnitts- und bauteilübergreifend. Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und Planunterlagen. Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum Projektraum zur Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen. Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen im Verantwortungsbereich des AN. Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung. Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den aktuellsten Stand ggfs. korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung. Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation hat der AG ein online basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung und Dokumentation eingerichtet. Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das eingerichtete Tool eigenständig vornehmen. 2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen. 2.3 Medienversorgung auf der Baustelle Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege. 2.4 Angebotsinhalte Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten. Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren. Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten einzukalkulieren. Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw. allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen, sind diese im Angebot einzukalkulieren.. In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und für die Leistungserbringung des  AN erforderlich sind: - Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise   und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen, sowie deren Durchführung. - Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu gehört auch die umgehende   Beseitigung von Verunreinigungen. - Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs   oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt   und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird. - Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden Bauschutts samt aller dafür   erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung   notwendiger Verpackung usw., - Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei  Erfordernis sind zu berücksichtigen. Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag. Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene Vertragslaufzeit. 2.5  Fabrikate In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene Fabrikate auszufüllen bzw. zu ergänzen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem AN. Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen. Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten Fabrikate und Typen. Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw. hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf. Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder den Angebotsunterlagen als gesondertes Schriftstück beizufügen. 3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE 3.1 Abrechnungshinweise Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmaße erfolgen. Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne nachvollziehbare und unterschriebene Aufmaße werden zurückgewiesen. 3.2 Tagelohnarbeiten An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB §15 Nr. 5 Anwendung. Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein, wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen. Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen. Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis in Auftrag gegeben werden, werden  Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2 VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet. Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die vereinbarten Auftragskonditionen. 3.3 Umlagen Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen: Nebenkostenumlage, gesamt: 1,8 % (für Strom 0,6% / Wasser 0,6% / Sanitäreinrichtungen 0,6%) Bauleistungsversicherung:       0,5 % Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen 1. Baustelle Die Bereitstellung verschließbarer Räume ist nicht bauseitige Leistung. Sollte, in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung, ein Lagerraum zur Verfügung gestellt werden, muss dieser für andere Gewerke jederzeitzugänglich sein. Zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten sind auf Anforderung zu räumenoder zu verlagern. Die Aufstellung von Containern des AN (Auftragnehmer) ist nur mit Zustimmung des AG (Auftraggeber) und in Abstimmung mit der Bauleitung möglich. 2. Bautagesberichte Der AN fertigt tägliche Bautagesberichte und legt diese wöchentlich dem AG vor. 3. Baustellenwerbung Baustellenwerbung ist nur in Abstimmung mit dem AG zulässig. 4. Bauzäune Zugänge im Bauzaun sind jedes Mal nach Benutzung zu schließen. 5. Baustelleneinrichtung und Lagerflächen Das Einrichten, Betreiben, Vorhalten und Abbauen der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte und dergleichen für das Gewerk ist als Nebenleistung nach VOB/B § 2 Absatz 1 und VOB/C DIN 18299 ohne besondere Vergütung zu erbringen. 6. Sicherungsmaßnahmen Der verantwortliche Fachbauleiter ist für die Sicherheit bei der Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle zuständig und verantwortlich. 7. Ausführung Dem Angebot und der Ausführung der Arbeiten liegen  die einschlägigen, insbesondere nachstehende, Bedingungen und Vorschriften in jeweils neuester Fassung zugrunde: - die Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses, - die Verdingungsordnung für Leistungen (VOB ) neueste Ausgabe, - die Vorschriften des VDE und der DIN EN, - die technischen Regeln des VDI sowie der jeweiligen Fachverbände, - die Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer  e.V. (VdS), - die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) sowie die Richtlinien der   Berufsgenossenschaften (BG), - die Vorschriften der AMEV (Arbeitskreis Maschinen- und   Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen), - die Vorschriften der Energieeinsparverordnung GEG, - die Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsmaßnahmen, - die technische Beschreibung dieses Leistungsverzeichnisses - die Anlagen dieses Leisutngsverzeichnisses Bauprodukte dürfen nur dann verwendet werden, wenn für sie ein gültiger Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweis vorliegt. Die Verwendbarkeit ergibt sich: a) für geregelte Bauprodukte: aus der Übereinstimmung mit den bekannt gemachten technischen Regeln b) für nicht geregelte Bauprodukte: aus der Übereinstimmung mit: - der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung - dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis - der Zustimmung im Einzelfall Für die Freigabe sind alle Nachweise, Übereinstimmungsnachweise, Leistungserklärungen nach Bauproduktenverordnung und Prüfzeugnisse anerkannter Zertifizierungsstellen vorzulegen, die für den Nachweis der gestellten Anforderungen erforderlich sind. Die Vorlage solcher Unterlagen wie auch ggf. nötige Laborversuche werden nicht gesondert vergütet. Als Arbeitsunterlage dienen die auf Basis der Ausführungszeichnungen zu erstellenden Montagepläne. Die Montage darf am Bau nur mit genehmigten Plänen durchgeführt werden. Die genauen Leitungswege und die Positionen aller Objekte sind vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung abzusprechen. In jedem Fall sind die für den Bauherren wirtschaftlichsten Leitungswege zu wählen. Werden Leitungen ohne zwingende Gründe auf Umwegen verlegt, so werden die Mehrlängen beim Aufmaß nicht berücksichtigt. Ferner sind die in den Zeichnungen angegeben Aussparungen der Steigeschächte, Verteilungen und Einrichtungen vor Beginn der Montage verantwortlich zu prüfen. Werden durch zu montierende Teile andere Gewerke beeinflusst, so ist die genaue Ausführung mit den betroffenen Gewerken vorab zu klären. 8. Terminplan Nach Auftragserteilung ist vom AN ein Detailterminplan auf der Grundlage des vorgegebenen Bauzeitenplans beizufügen, welcher unter Berücksichtigung der Vorlaufzeiten für die Werkplanung, Plangenehmigung, Materialbeschaffung, Bemusterung und Produktion den Zeitbedarf von der Auftragserteilung bis zum Montagebeginn und der jeweiligen Montagedauer darstellt. 9. Stemm- und Kernbohrungsarbeiten Stemm- und Kernbohrungsarbeiten müssen der Bauleitung rechtzeitig und unaufgefordert bekannt gegeben werden. Es ist eine entsprechende Zeichnung und eine Kennzeichnung auf der Baustelle vorzunehmen. Es ist vor Ausführung zwingend eine Freigabe erforderlich. Soweit diese Arbeiten nach VOB bzw. den Forderungen des Leistungsverzeichnisses vom AN nicht selbst durchzuführen sind, werden sie bauseits veranlasst und durchgeführt. 10. Abnahmen Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Abnahmeersuchen hat der AN rechtzeitig bei dem AG vorzunehmen, unter gleichzeitiger Zusammenstellung der Unterlagen für die Abnahmedokumentation. Der AN hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Die Abnahme kann nur erfolgen, wenn eine Funktionsprüfung möglich ist und folgende Leistungen erfüllt sind: - Inbetriebnahme, Probebetrieb und Einregulierung der Anlage sowie Nachweis der Garantiewerte - Einweisung des Bedienungspersonals des AG - Behördliche Abnahmen - Vorlage der Bestandsunterlagen - Funktionsmessung und Dokumentation Muss die Abnahme aufgrund mangelnder Vorarbeit des Gewerks wiederholt werden, trägt der AN die Mehrkosten für das erneute Abnahmeverfahren. 11. Dokumente und Dokumentaustausch Der AG erhält zusätzlich alle Pläne, die der AN erstellt hat, 3-fach in Papierform vom AN als Revisionsunterlage. 12. Montage- und Werkstattplanung, Revisionsunterlagen Die Erstellung der Montage- und Werkstattplanung und Revisionsunterlagen ist mit dem Angebotspreis abgegolten. Es erfolgt keine zusätzliche Vergütung. Im Einzelnen sind folgende Montageunterlagen unter Zugrundelegung der Ausführungsplanung anzufertigen: - Werk- und Montagepläne inklusive Schemen, Verteilerpläne und Detailzeichnungen (mit letztem Stand der Werkpläne) - Fabrikats- und Materialliste Der AN erhält die Ausführungsplanung des Aufraggebers zur Erstellung der Montage- und Werkstattplanung in digitaler Form (bei Plänen CAD-Austauschformat) zur Verfügung gestellt. Die Planunterlagen TGA stellen dabei ausschließlich das TGA Gewerk dar. Der AN hat die Montage- und Werkstattpläne einschließlich Strangschemen sowie genaue Fabrikats- und Materialbeschreibung aufzustellen und  beim AG bzw. dessen Beauftragtem zur Freigabe einzureichen. Die Vorlage erfolgt entsprechend dem abgestimmten Feinterminplan, bzw. hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der AG die Unterlagen nach interner Prüfung an den Bauherrn weiterleiten kann und dieser weitere 4 Wochen für die, für den Planungs- und Bauablauf notwendige, Entscheidungsfindung Zeit hat. Erst nach Rückmeldung zur Montageplanung kann die Bestellung ausgelöst werden, bzw. mit der Fertigung begonnen werden. Alle Unterlagen sind übersichtlich in Mappen geordnet und mit Inhaltsverzeichnis versehen zu liefern: Den Montageplänen müssen stets die aktuellen Ausführungszeichnungen und die aktuellen Werkpläne des Architekten und Tragwerkplaners zu Grunde liegen. Bemassung aller Trassen und Komponenten zum Baukörper. Darstellung von Bedarfsflächen für Wartung und Instandhaltung. Angaben und Dimensionierung über Lage, Maße, Material von Befestigungsteilen, -konstruktionen, Festpunkten und Leitungsverbindungen für Leitungstrassen, ergänzt um statische / dynamische Angaben der Versorgungsleitungen. Zusammenstellung der technischen Daten für alle Anlagen, Systeme, Geräte, Bauteile und Komponenten. Dazu gehören alle Leistungsdaten, Maße, Dimensionen, Stromaufnahmen, Massen, Datenpunkte, etc. Sonstige Erfordernisse und Voraussetzungen für den Einbau, Informationen zu den Schnittstellen bzw. den abhängigen Leistungen anderer Gewerke. Ergeben sich während des Baufortschritts Abweichung, sind diese Änderungen einzupflegen. Der aktualisierte Montage- und Werkstattplan ist dem AG zur Verfügung zu stellen und genehmigen zu lassen. Revisionsunterlagen: Die Brandschotte müssen mit Fotos dokumentiert sein sowie in den Revisionspläne eingezeichnet sein. Basis für die Erstellung und Gliederung der Revisionsunterlagen bildet der Checklisten-Master (Anlage 4 und 5). Die Unterlagen sind exakt gemäß Vorgabe zu erfassen und zu übergeben. Eine Übergabe der Anlage ohne vollständige Dokumentation wird vom Nutzer abgelehnt. Die Unterlagen sind 3-fach im Ordner und 1 fach digital zu übergeben. Funktionsschema Die Zentrale ist mit einem farbig angelegtem Anlagenschemata auszustatten, das die Funktion, technische Daten, Schaltungen, Sollwerte, Meßstellen und Kontrolleinrichtungen enthält. Die Schemazeichnung ist auf dauerhaft verwindungssteifer Unterlage aufgebracht und müssen einen Oberflächenschutz haben, die ein Vergilben und Farbveränderungen ausschließt (in Folie verschweißte Ausführung). 17. Gerüste und Kranarbeiten Es sind Gerüste für die Installationszeit einzukalkulieren. Die Montagehöhen sind: im EG: 4,75m im 1.OG: 4,70m im 2.OG: 4,22m Es sind  Mobile Kranarbeiten zur Geräteaufstellung inkl. An,- und Abfahrt, Benzinkosten und Arbeitszeit einzukalkulieren. 18 Inbetriebnahme und Probebetrieb: Durchführung eines zweiwöchigen Probebetriebs sämtlicher betriebsfertig installierter haustechnischen Anlagen nach erfolgter Inbetriebnahme. Der Probebetrieb erfolgt in enger Abstimmung mit dem Gewerk MSR (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik) und umfasst insbesondere: Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Anlagenbetriebs unter realen Nutzungsbedingungen Überprüfung und Optimierung der Regelungs- und Steuerungsfunktionen in Zusammenarbeit mit dem MSR-Gewerk Kontrolle und Dokumentation relevanter Betriebsparameter Feinjustierung von Einstellwerten (z. B. Volumenströme, Temperaturen, Druckverhältnisse, Zeitprogramme) Simulation und Prüfung von Betriebs- und Störfällen Protokollierung des Anlagenverhaltens über den gesamten Probebetriebszeitraum Dokumentation festgestellter Mängel und Begleitung deren Beseitigung Abschlussbericht mit Zusammenfassung der Ergebnisse und ggf. Optimierungsempfehlungen Der Auftragnehmer stellt hierfür das erforderliche Fachpersonal sowie notwendige Mess- und Prüfgeräte. Zusätzliche Technische Vorschriften 1. Geltungsbereich Die ZTV gelten zusätzlich zu den Bestimmungen der VOB/C. 2. Stoffe, Bauteile Die Oberflächen aller Bauteile, Befestigungen, Verbindungselemente, etc. müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft korrosionsgeschützt sein. Kündigen die Hersteller / Lieferanten vor oder während der Ausführung neuere Bauarten/Typen an, so ist der AG schriftlich darauf hinzuweisen. Sofern bei der Durchführung des Auftrages Stoffe eingesetzt werden, die unter die "Verordnung über gefährliche Stoffe" fallen, muss dies vor Ausführung dem AG schriftlich mitgeteilt werden. 3. Ausführung Einzelunterbrechungen bzw. Wechsel des Montageortes im üblichen Rahmen eines weitgehend ungestörten Bauablaufes sind vom AN in Kauf zu nehmen. Sämtliche Anlagenteile sind lösbar zu befestigen. Die Verbindung mit dem Baukörper erfolgt ausschließlich durch Bohren, Verdübeln und Verschrauben. Es dürfen nur allgemein bauaufsichtlich und baurechtlich zugelassene Dübel verwendet werden. Der AN hat vor Ausführung die Zulassungsbescheide der von ihm vorgesehenen Dübelkonstruktionen/Befestigungen dem AG vorzulegen. Der AN hat die Befestigungen entsprechend den Lasten und dem Verwendungszweck eigenverantwortlich zu wählen und auszuführen. Die zulässigen Lasten und die Art der Befestigung am Baukörper ist mit dem Tragwerksplaner bzw. Prüfstatiker ggf. abzustimmen. 4. Aufmass/Abrechnung Allen Rechnungen sind prüfbare Aufmaße beizufügen. In der Aufmaßzusammenstellung sind die Positionen des LV's in numerischer Reihenfolge aufzuführen und die Massen aus den Aufmaßblättern einzeln sichtbar darzustellen. 5. Besondere Leistungen Werden vom AN Leistungen verlangt, die über die Bestimmungen (Grundleistungen) der VOB/C hinausgehen, sind diese in Positionen oder in den Vortexten und Anlagen zum LV erfasst. Folgende BNB-Anforderungen für übergreifende Anforderungen sind einzuhalten und anzubieten: 0 Betrachtete Schadstoffgruppe: SVHC Bauproduktgruppe: alle in Anlage 1 genannten Bauprodukte (Anlage 1 Bestandteil von Anlage 3 zum LV) Bauprodukttyp: alle in Anlage 1 genannten Bauprodukte Typische Einsatzbereiche: alle in Anlage 1 genannten Bauprodukte Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung: Deklaration enthaltener SVHC > 0,1 % Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1) wenn Lb VOC< 300 g/l Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2) wenn Lb VOC< 300 g/l Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3) nur Wb VOC < 140 g/l Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4) nur Wb VOC < 140 g/l Mögliche Nachweisdokumente: Gemische: SDB, ggf. Herstellererklärung Erzeugnisse: Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung, Produktkennzeichen, die SVHC ausschließe Folgende BNB-Anforderungen für Wandbeläge, Bauplatten und Konstruktionsholz für den Innenbereich sind einzuhalten und anzubieten: 41 Betrachtete Schadstoffgruppe: VOC / Formaldehyd / gefährliche Stoffe Bauproduktgruppe: beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe Bauprodukttyp: Holzwerkstoffplatten nach EN 13986 wie Span-, Tischler-,  Faser-, mitteldichte Faser-, Sperrholz-, Massivholz- und OSB-Platten sowie Furnierschichtholz (beschichtet oder unbeschichtet) Typische Einsatzbereiche: Konstruktiver Holzbau im Innenbereich und Innenausbau (wie z.B. Trockenbau, Bekleidungen, Einbaumöbel etc,. außer Türen, Sanitörtrennwände Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung: Dokumentation Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1) --- Für flammhemmend ausgerüstete Holzwerkstoffe gilt Pos. 46a Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2) Formaldehyd-Ausgleichskonzentration in der Luft eines Prüfraumes (e)) < 0,065 ppm (0,080 mg/m³), entsprechend Klasse E1 (Plus) zusätzlich gilt Pos 46a Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3) Formaldehyd-Ausgleichskonzentration in der Luft eines Prüfraumes (e)) < 0,05 ppm (0,062 mg/m³) zusätzlich gilt Pos 46a Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4) RAL-UZ 76 Mögliche Nachweisdokumente: PDB oder TM, Emissions-Prüfbericht zu Formaldehyd Umweltzeichen (z. B. Blauer Engel) Leistungserklärungen zur CE-Kennzeichnung, ggf. Herstellerklärung, EPD Folgende BNB-Anforderungen für Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend nicht mineralischen Oberflächen (Holz, Metalle, Kunststoffe) sind einzuhalten und anzubieten: 44 Betrachtete Schadstoffgruppe: gefährliche Einzelstoffe Bauproduktgruppe: Flammhemmend ausgerüstete ,vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen und Spachtelmassen Bauprodukttyp: Brandschutzspachtelmassen, Branschutzcoatings für Kabel, Brandschutzsilikone Typische Einsatzbereiche: Spachtelungen, Beschichtungen, Verklebungen bzw. Abdichtungen im Innen- und Außenraum mit Brandschutzanforderungen Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung: Dokumentation Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1) Chlorparaffine, PBB, PBDE, TCEP< 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C) Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2) Chlorparaffine PBB, PBDE, TCEP< 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C) Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3) Chlorparaffine, PBB, PBDE, TCEP< 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C) Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4) Chlorparaffine PBB, PBDE, TCEP< 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C) Mögliche Nachweisdokumente: Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse, SDB Folgende BNB-Anforderungen für Kleb- und Dichtstoffe sind einzuhalten und anzubieten: 8 Betrachtete Schadstoffgruppe: VOC / gefährliche Stoffe / Biozide Bauproduktgruppe: Vor-Ort verarbeitete Dichtungsmassen Fugendichtstoffe Klebstoffe Bauprodukttyp: Kleb- und Dichtstoffe aus PU, SMP (silanmodifizierte Polymere), Acrylat (einschließlich Dispersionsklebstoffe) oder Silikon Typische Einsatzbereiche: punkt- und linienförmige Verklebungen und Abdichtungen im Innenraum inkl. TGA nicht betrachtet werden Bereiche mit sicherheitsrelevanten, bauaufsichtlichen Anforderungen wie z.B. Galsbau, Fassade und Bereiche mit BRandschutzanforderungen Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung: Dokumentation  und Deklaration biozider Wirkstoffe (sofern eingesetzt) Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1) Chlorparaffine < 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C) für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: GISCODE PU10 oder PU20 und TCEP < 0,1 % (siehe Anlage 2, C) Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2) Chlorparaffine < 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C) für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: GISCODE PU10 oder PU20 und TCEP < 0,1 % (siehe Anlage 2, C) Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3) keine amin- oder oximervernetzen Silikone zusätzlich gilt RAL-UZ 123 oder EMICODE EC1/EC1(plus)  und Chlorparaffine < 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C) für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: TCEP < 0,1 % (siehe Anlage 2, C) Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4) keine amin- oder oximervernetzen Silikone zusätzlich gilt RAL-UZ 123 oder EMICODE EC1/EC1(plus)  und Chlorparaffine < 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C) für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: TCEP < 0,1 % (siehe Anlage 2, C) Mögliche Nachweisdokumente: PDB oder TM mit Giscode SDB Umweltzeichen (z. B. Emicode)ggf. Herstellerklärung, EPD Folgende BNB-Anforderungen für PVC-Produkt sind einzuhalten und anzubieten: 29 Betrachtete Schadstoffgruppe: Schwermetalle (Blei, Cadmium, Zinn), gefährliche Einzelstoffe Bauproduktgruppe: Bauprodukte aus Kunststoff Bauprodukttyp: Bauprodukte aus PVC Typische Einsatzbereiche: Wandbeläge, Fassadenelemente, Lichtkuppeln, Fensterprofile, Rinnen, Rohre, Kanäle und Kabel aus PVC sowie PVC-Folien zur Abdichtung an Dach und Außenwänden UG Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung: Dokumentation Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1) keine Cadmium und Bleistabilisatoren0) fürWeich-PVC gilt: reproduktionstoxische Phthalat Weichmacher < 0,1 % (siehe Anlage 2, E) Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2) keine Cadmium und Bleistabilisatoren0) fürWeich-PVC gilt: reproduktionstoxische Phthalat Weichmacher < 0,1 % (siehe Anlage 2, E) Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3) keine Cadmium und Bleistabilisatoren0) fürWeich-PVC gilt: reproduktionstoxische Phthalat Weichmacher < 0,1 % (siehe Anlage 2, E) Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4) keine Cadmium und Bleistabilisatoren0) fürWeich-PVC gilt: reproduktionstoxische Phthalat Weichmacher < 0,1 % (siehe Anlage 2, E) Mögliche Nachweisdokumente: PDB oder TM ggf. Herstellerklärung, EPD Folgende BNB-Anforderungen für Rauchgasentwickelnde Bauprodukte sind einzuhalten und anzubieten: 52 Betrachtete Schadstoffgruppe: gefährliche Stoffe Bauproduktgruppe: Leitugnsanalgenf Bauprodukttyp: Kabelisolierungen Typische Einsatzbereiche: Kabel, die nicht fest in nichtbrennbaren Baustoffen eingebuat oder in F30 abgeschottet sind Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung: Dokumentation Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1) Brandschutzklasse: - Fluchtweg: B2 s1 d1 a1 - Gebäude: Cs1 d2 a1 Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2) Brandschutzklasse: - Fluchtweg: B2 s1 d1 a1 - Gebäude: Cs1 d2 a1 Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3) Brandschutzklasse: - Fluchtweg: B2 s1 d1 a1 - Gebäude: Cs1 d2 a1 Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4) Brandschutzklasse: - Fluchtweg: B2 s1 d1 a1 - Gebäude: Cs1 d2 a1 Mögliche Nachweisdokumente: PDB oder TM
Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude,
1 KG 442 Eigenstromversorgungsanlagen
1
KG 442 Eigenstromversorgungsanlagen
Für die Flucht- und Rettungswege innerhalb der Gebäude, ist je Gebäude eine Sicherheitsbeleuchtung nach DIN VDE 0108-100 und ASR A1.3 vorgesehen. Diese besteht aus Rettungszeichenleuchten sowie Sicherheitsleuchten, um eine Beleuchtungsstärke von einem Lux zu gewähren. Die Sicherheitsbeleuchtungsanlagen werden in Form von Zentralbatterieanlagen mit einer Überbrückungs- dauer von 8 h vorgesehen. Die jeweilige Batterieanlage wird in einem separaten Raum im Elektrotechnik- raum untergebracht. Die Be- und Entlüftung des Batterie-Raumes erfolgt direkt ins Freie, ohne maschinelle Lüftungseinrichtung. Der Lüftungsquerschnitt ist nach Angaben des Herstellers zu erstellen. Folgende Bereiche werden ausgestattet: -Flucht- und Rettungswege innerhalb des Gebäudes (Flure, Treppenhäuser) -Technische Betriebsräume Die Leuchten werden in langlebiger und energiesparender LED-Technik ausgeführt. Die Leuchten sind im Titel Beleuchtungsanlagen detaillierter beschrieben. Zentralbatterieanlage: Zentrales Stromversorgungssystem ohne Leistungsbegrenzung (CPS) DIN EN 50171 (VDE 0558-508) für Sicherheitsbeleuchtungsanlage, - Bemessungsbetriebsspannung der Verbraucher 230 V AC/220 V DC, - Bemessungsbetriebsdauer 8 h, Gesamtverbraucherleistung muss bestimmt werden - mit verschlossenem ortsfesten Akkumulator einschl. Kapazitätsreserve für Alterung DIN EN 50171,   Sicherheitsanforderungen DIN EN IEC 62485-2, - Umschaltbetrieb kleiner gleich 0,5 s, - zum Anschluss der Spannungswächter mit einer Niederspannungsschleife, Ruhestromprinzip, der Ausfall   der Schleife muss zum sicheren Einschalten der Stromkreise führen - Mischbetrieb innerhalb eines Stromkreises, - mit 12 Stromkreisen frei programmierbar im Mischbetrieb mit Dauerlicht, Bereitschaftslicht oder   geschaltetes Dauerlicht, Gesamtbelastung bis 1,5 A (entspricht max. 60 % des Bemessungs-   betriebsstromes der Überstrom-Schutzeinrichtung), - Gehäuse mit Batteriefach, mit potentialfreiem Ausgang zur Lüftersteuerung und potentialfreiem Eingang   zur Lüftungsüberwachung. Info PV Anlage: Auf dem Gebäude wird eine PV-Anlage installiert. Die Technische Einrichtung ist aber nicht Bestandteil der dieser Ausschreibung. Die Wechselrichter und mögliche Batterien werden in den dafür vorgesehenen Raum installiert. Es ist mit einzukalkulieren das es Abstimmungen mit dem PV-Installateur geben wird. Leitungswege müssen berücksichtigt werden. Die PV-Feuerwehrschalter müssen mit Kabel an den Eingängen installiert werden.
Für die Flucht- und Rettungswege innerhalb der Gebäude,
Für das Gebäude kommt eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage bestehend aus einem vollüberwachten LPS-System gemäß DIN EN 50171 zur Versorgung von Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten zum Einsatz. Die Sicherheitsbeleuchtung ist gemäß VDE 0108-100, DIN VDE 0100-560, DIN EN 50272, DGUV V3, DIN EN 1838, DIN 4844 und DIN EN 60598 (jeweils neusten Fassung) anzubieten und zu errichten. Hinsichtlich der Unterbringung, Installation, Belüftung und der Schutzmaßnahmen sind die einschlägigen Vorschriften der EltBauVO, MLAR und DIN EN 50272 (jeweils neuste Fassung) zu beachten. Leuchten für die Sicherheitsbeleuchtung sind rot zu kennzeichnen. In unmittelbarer Nähe der Brennstellen sind Stromkreisbezeichnungsschilder anzubringen. Diese sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Rettungszeichenleuchten sind in Dauerschaltung auszuführen. Alle weiteren Leuchten werden in Bereitschaftsschaltung vorgesehen. Das System muss die Möglichkeit bieten, Leuchten der Allgemein- beleuchtung in die Sicherheitsbeleuchtung mit zu integrieren. Systeme mit 24V Ausgangsspannung sind daher nicht zugelassen. Die Betriebsart jeder Leuchte (Bereitschaft- und Dauerlicht) wird aus Sicherheitsgründen über einen Schiebeschalter am Baustein eingestellt. Bei Bereitschaftsschaltung ist in den Unterverteilern für die Allgemeinbeleuchtung die Netzspannung der entsprechenden Allgemeinstromkreise zu überwachen. Sofern noch das Netz am Hauptverteiler der Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist, muss gewährleistet sein, dass eine Umschaltung der Sicherheitsbeleuchtung auf Batteriebetrieb nicht erfolgt. Die Bereitschaftsleuchtung müssen über das vorhandene Netz in Betrieb gehen. In den Unterverteilungen der Allgemeinbeleuchtung ist die Netzspannung durch Netzwächter (optional BUS-Netzwächter) zu überwachen. Das System muss die Möglichkeit bieten, bis zu 60 externe Netzwächter/Bus-Netzwächter zu verwalten. Die Netzwächter müssen jedem Stromkreis frei zuzuordnen sein. Die selektive Zuschaltung einzelner Bereiche muss bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung gewährleistet sein. Die Meldung "Sicherungsfall und Überlast" ist für den betreffenden Notlichstromkreis sofort anzuzeigen. System, welche dies erst nach einem weiteren Test erkennen sind aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen. Der Betriebszustand der Sicherheitsbeleuchtung ist an eine ständig besetzte Stelle optisch und akustisch zu melden. Es wurde Fabrikat Gessler/Rodgau als Leitfabrikat festgelegt. Bei Abgabe von Nebenangeboten ist die Gleichwertigkeit sowie die volle Funktionsfähigkeit mit allen systemgebundenen Komponenten entsprechend der Planung in eigener Verantwortung zu gewährleisten. Hierbei sind insbesondere folgende Unterlagen vorzulegen: - Technische Beschreibung mit technischen Angaben - Abmessungen und Aufbauzeichnungen - Bezugsquellennachweise - Kundendienststellen und Wartungsmöglichkeiten - Referenzlisten Entsteht durch den Einsatz eines anderen Fabrikates ein Mehraufwand am Leitungsnetz oder sind zusätzliche Komponenten erforderlich, so wird dies nicht gesondert vergütet. LPS-System mit modularem Systemaufbau (19"-Technik nicht zugelassen) bestehend aus: Überwachungs- und Programmiereinrichtung, Umschalteinrichtung, Ladeeinrichtung sowie Stromkreismodule. Alle Module mit isolierten, berührungssicheren Frontplatten. Großer Anschlussraum mit Leitungseinführung von oben auf berührungssichere Klemmen gem. DGUV V3 und VDE 0100. Getrennte Leitungsführungen von Batterie-, Netz-, Steuer- und Notlicht Stromkreisleitungen. Überwachungs- und Programmiereinrichtung mit Display und integriertem Prüfbuch zur Steuerung des Gesamtsystems. LED-Anzeige für: Anlage Betriebsbereit, Netzbetrieb, Ersatznetzbetrieb, Sammelstörung, Lüfterstörung, Testbetrieb, Temperaturwarnung. Potentialfreie Meldekontakte für: Anlage Betriebsbereit, Netzbetrieb, Ersatznetzbetrieb, Sammelstörung, Tiefentladung, Lüfterstörung, Testbetrieb, Temperaturwarnung. Klartextanzeigen im Display für: Netzspannung, Batteriespannung, Batterieladestrom, Entladestrom, Funktions- und Betriebsdauertests, Stromkreisstörung, Leuchtenfehler (Freitextzuweisung möglich), Handrückschaltung, Anlage blockiert, Tiefentladeschutz. Das System muss die Möglichkeit bieten, an eine übergeordnete Standortvisualisierung (Gessler Web-Master) angeschlossen zu werden. Die Kommunikation erfolgt über TCP/IP. Selektives Einschalten der Sicherheitsbeleuchtung in den vom Netzausfall betroffenen Bereichen. Serienmäßig programmierbar wahlweise für Handrückschaltung oder nachlaufendes Notlicht (1 bis 15 Minuten). Notlicht-Stromkreis mit freier Programmierung für Dauer- oder Bereitschaftslicht und VDE-gerechter 2-poliger Absicherung. Alle Endstromkreise serienmäßig mit Stromkreisüberwachung. Unter Einsatz von systemgebundenen Gessler Überwachungsmodulen ist eine Einzelleuchtenüberwachung möglich. Schaltmöglichkeit der Bereitschaftsleuchten je Notlicht-Stromkreis durch folgende Baugruppen: 8 Digitale Schalteingänge integriert im LPS-System BUS-Netzwächter, DNÜ-MB (optional): Gemeinsame Schaltung von Allgemein- und Sicherheitsleuchten bei Netzbetrieb. Eingänge: 1 x 3-phasiger Bus-Netzwächter und 1 x 24V Schaltbefehle mit  frei programmierbarer Zuordnung. Schalter-Abfrage-Modul, IOM 230 (optional): Gemeinsame Schaltung von Allgemein- und Sicherheitsleuchten bei Netzbetrieb. Eingänge: 1 x 3-phasiger Bus-Netzwächter und 9 x 230V Schaltbefehle (AC) mit freiprogrammierbarer Zuordnung. Bei aktivem Bus- Phasenwächter stehen 6 Schalteingänge zur Verfügung. Schalter-Abfrage-Modul, IOM 24 (optional): Gemeinsame Schaltung von Allgemein- und Sicherheitsleuchten bei Netzbetrieb. Eingänge: 16 x 24V Schalteingänge, einzelne Kreise über potentialfreie Kontakte schaltbar. Ladeeinrichtung bestehend aus: Mikroprozessor-Steuerteil und Ladeteil mit zusätzlicher Signalisierung bei Batteriekreisunterbrechung. Temperaturgeführte IU-Kennlinie mit automatischer Starkladeschaltung. Ladeüberwachungsverfahren zur Erkennung von Batteriekreisunterbrechungen. Batterieanlage: Wartungsfreie, verschlossene Blei-Batterie bestehend aus 18x 12V Blöcken. Gebrauchsdauer >10 Jahre. Extrem gasungsarm. Geringe Selbstentladung. Wartungsfreie Spezialverbinder mit Polabdeckung
Für das Gebäude kommt eine
1. 1 Eigenstromversorgungsanlagen
1. 1
Eigenstromversorgungsanlagen
2 KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
2
KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
Die Stromversorgung erfolgt über eine neu errichtete Trafostation Nr.8 in der Nähe der Gebäude. Gemäß Bereichsvorschrift C-1800/114 erfolgt die Einbindung der Unterkunftsgebäude in das Niederspannungsnetz der Liegenschaft als TN-S-System. Die Zuleitung der Unterkunftsgebäude muss über die Neu errichtete Leerrohrtrasse eingezogen werden. Der Anschluss ist bisher bemessen bei Gebäude 48 auf ca.140KW und bei Gebäude 47 auf ca.170KW. Die  Zuleitungen sind bemessen auf 240mm² und 300mm². Es wird empfohlen mit Einzeladern hier die Zuleitung zu verlegen. Anschluss an NHVT. Die Niederspannungshauptverteilung (NHVT) wird im UG, Elektroraum als Standverteiler errichtet. Die NHVT verfügt über ein Sammelschienensystem bis 400A. Eingangsseitig gewährleistet ein Lasttrennschalter das Ein- und Ausschalten unter Last. Abgangsseitig werden 3-polige Abgangslastschalter zur Anbindung der Unterverteilungen eingesetzt. Ausgehend von der NHVT erfolgt die Anbindung der Unterverteiler mittels NYM-J 5-adrig. Für den Einbau von Hutschienengeräten ist ein weiterer Anreihschrank vorgesehen. In diesem befinden sich auch die Absicherungen für die Räume im Untergeschoss, sowie Sicherungsabgänge in Form von D02-Sicherungslasttrennern für eventuelle Verbraucher mit Nennstrom <63A.Gemäß AMEV EltAnlagen2020 ist eine Platzreserve von bis zu 25% für künftige Erweiterungen vorgesehen. Alle Leitungen in den Verteilern sind auf Klemmen zu führen. Für die Verbrauchsdatenerfassung des Gebäudes wird ein Zwischenzähler mit M-Bus-Aufschaltung auf der GA realisiert. Zum Schutz der elektrischen Anlage vor Überspannungen ist in der NHVT ein kombinierter Überspannungsschutz (Grob- und Mittelschutz) vorgesehen. Die Komponenten zur BUS-Versorgung der Jalousiesteuerung (Spannungsversorgung, Bereichs-/Linienkoppler) befinden sich im NHVT. NHVT: Anreih-Standverteiler mit VDE-Gutachten (Fertigungsüber- wachung) nach IEC 439-1, entspricht VDE 0660, Teil 500 und DIN EN 60 439/1, Maßnorm DIN 43 870. Zum Aufbau einer Niederspannungsverteilung bis 630 A, 3AC 690 V /50 Hz. Schutzart IP54, Schutzklasse I geerdet, Schutzart IP3X hinter der Tür, Luft- und Kriechstrecken nach DIN VDE 0110/1-2. Bestehend aus Leerschrank mit Tür, Rück- und Seitenwände abnehmbar. Deckenplatte offen, vorgerichtet zur Montage der ISO-Flanschplatten; unten offen. Schrankgerüst und Verkleidung aus pulverbeschichtetem und eingebranntem Stahlblech. Tür aufliegend mit innenliegenden Scharnieren, wahlweise rechts und links anschlagbar, aus pulverbe- schichtetem, eingebranntem 1,5 mm dicken Stahlblech mit 162 Grad Öffnungswinkel. Türdichtung umlaufend geschäumt, überlackierbar, temperatur- und ölbeständig. Türverschluss als Dreipunktstangenverschluss mit DIN-Profil-Halbzylinder. Sammelschienendurchführungen durch abnehmbare Seitenwände, Schrank nebeneinander anflanschbar. Inkl. äußeren Seitenwänden. Abmessungen: Tiefe 400 mm, Höhe 1.900 mm zzgl. 200 mm Sockel, Breite nach Erfordernis. Farbe: RAL 7032(Kieselgrau) Unterverteiler Schacht + BWI-Raum: Feldverteiler nach DIN EN 61 439-1/-3, Maßnorm nach DIN 43 870. Zum Einbau für Geräte bis 125 A, Luft- und Kriech- strecken nach DIN EN 60664-1. Bestehend aus Schrank mit Tür aus pulverbeschichtetem und eingebranntem Stahlblech. Komplettschrank mit Einbausatz bestückt mit profilierten Tragschienen, 7,5 mm hohen Hutschienen in 125mm Mittenabstand und passenden Berührungsschutzabdeckungen. Abmessungen: mind. Tiefe 160 mm, Breite und Höhe nach Erfordernis.
Die Stromversorgung erfolgt über eine neu errichtete
2. 1 Niederspannungsschaltanlagen
2. 1
Niederspannungsschaltanlagen
3 KG 444 Niederspannungsinstallationsanlag
3
KG 444 Niederspannungsinstallationsanlag
Die Unterverteilungen werden in den jeweiligen Steigschächten vor den Stuben errichtet. Hierbei werden zwei Stuben über einen gemeinsamen Unterverteiler versorgt. Die ersten Unterverteiler der Unterkunftszimmern werden von der NHVT sternförmig versorgt. Die nachfolgenden Unterverteiler werden strangweise über die jeweiligen Steigschächte durchgeschleift. Das Wartungspersonal hat jederzeit Zugang zu den Unterver- teilern, um Prüf- und Wartungsarbeiten durchführen zu können. Die Absicherung der Endverbraucher erfolgt mittels kombinierter, 2-poliger, FI/LS-Schutzschaltern. Aufgrund einer durchgeführten Risikoanalyse werden keine Brandschutzschalter benötigt. Für den BWI-Raum muss ein Separater Unterverteiler installiert werden nach Vorgabe der BWI. Bestehend aus einem Aufputzverteiler mit Hauptschalter, Überspannungs- schutz (Meldekontakt), RCBO je Stromkreis Licht/ Arbeits- steckdose. Steckdosenstromkreise für die Steckdosen- leisten im IT-Schrank müssen separat ausgeführt werden ohne RCD. Verlegesysteme Innerhalb des Untergeschosses erfolgt die Leitungsverteilung zu den verschiedenen Steigpunkten auf Kabelrinnen, welche an der Decke mit Hängestielen und entsprechenden Auslegern montiert werden. Zum Teil sind hier wegen Kabelmassen die Rinnen in doppelter Ausführung übereinander ausgelegt. Die Kabelrinnen werden als gelochte und verzinkte Rinnen als Kabelträgersysteme nach DIN EN 61537 (VDE 0639), mit einem Trennsteg, aus feuerverzinktem Stahl DIN EN ISO 1461, ausgeführt. Für Leitungen der Brandmeldeanlage (BMA) und der Sicherheitsbeleuchtung (SiBe) die mit Funktionserhalt ausgestattet sein müssen, erfolgt die Tragkonstruktion mit einer bauaufsichtlichen Zulassung der Feuerwiderstandsklasse E30. Für die Leitungsführung aus den Räumen HWA und SiBe werden Leerrohre im Boden zu dem Steigschacht gelegt um den Funktionserhalt zu erreichen. In den Steigschächten wird jeweils eine Kabelsteigleiter durch- verlegt. Die Leitungen welche im Steigschacht kreuzen bzw. zum Verteiler gelegt werden, können mittels Sammel- halter oder Einzelbefestigungen montiert werden. Die Verlegung in der Etage selbst in den abgehängten Decken können mit passenden Befestigungen direkt an der Rohdecke befestigt werden. Anforderungen an die Ausführung von Leitungsführungs- kanälen: Die Befestigung muss alle 30cm erfolgen. Am Kanalende max.10cm. Leitungsführungskanäle aus Metall sind durchgehend in den Potentialausgleich einzubeziehen. Bei Hängestielen ist ein individueller Längenzuschnitt, je nach örtlicher Gegebenheit, zu kalkulieren. Einschl. Entgratung der Schnittkante sowie Zinkstaubfarbe zur Versiegelung der Schnittkante. Schnittkanten sind zu entgraten und sauber anzupassen. Kanäle müssen ohne sichtbare Fuge gestoßen werden. Der verbleibende Spalt ist mit Silicon- oder Acryl-Fuge abzudichten. Bei Kabeltrassen mit Funktionserhalt ist der Funktionserhalt durch Prüfzeugnis eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen. Bei der Montage sind die im Prüfaufbau verwendeten Materialien baugleich zu verwenden. Die Kabeltrassen sind zu kennzeichnen. Im Untergeschoss ist die Installation Aufputz zu verlegen. Hier sind Elektroinstallationsrohr DIN EN 61386 (VDE 0605), Maße DIN EN 60423, aus Aluminium, einwandig, glatt, starr, mit ungeformter Muffe, Außendurchmesser je nach Erfordernis zu verwenden. Ab dem Erdgeschoss bzw. einschließlich Treppenraum im UG ist die Verlegung Unterputz auszuführen. Kabel und Leitungen Es sind ausschließlich Installationsleitung NYM-J nach DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204), mit verbesserten Verhalten im Brandfall, Euroklasse B2ca, konform RoHS II, CE-Zeichen, zu verwenden. Installationsgeräte Im Untergeschoss sind die Installationsgeräte als Aufputz- Geräte in wassergeschützter Ausführung (IP44) auszuführen. Ausnahme hier ist der Treppenraum- dies muss im UG auch als Unterputz ausgeführt werden. Hier muss zudem mit Beton-Einlegearbeiten gearbeitet werden. Ansonsten ist in allen Weiteren Räumen die Installationen in Unterputz-Ausführung zu installieren. Alle Installationsgeräte sind mit Schrauben an den Dosen zu befestigen. Alle Installationsgeräte sind grundsätzlich mit Beschriftungsleiste und Schriftfeld auszuführen und mit der zugehörigen Stromkreisnummer dauerhaft zu beschriften. Die Schalter und Taster müssen im Sinne der Arbeitsstätten- verordnung beleuchtet sein. AP-Abzweigdosen sind mit Resopal-Schilder, mit eingravierter Stromkreisnummer, auszuführen. Schutzkontaktsteckdosen sind grundsätzlich mit erhöhtem Berührungsschutz (integriertem Kinderschutz) auszuführen. Die Installationszonen nach DIN 18 015 Teil 3 sind einzuhalten. Folgende Maße sind, soweit nichts anderes angegeben ist, einzuhalten: Abstand Mitte Schalterdose - Rohbautüröffnung Abstand    0,15 m Schalter/Taster   1,05 m über FFB Höhe Steckdosen allgemein 0,30 m über FFB Höhe Installation Fernseher Unterkunft über Schreibtisch 1.40m über FFB Höhe Steckdosen Arbeitsplatte (z.B. Teeküche)   1,15 m über FFB Abzweigdosen (für Sonderbauten) 0,30 m Unterkante Decke Verwendet wird ein einheitliches Schalter-/Steckdosen-Flächen- programm, Farbe alpinweiß RAL 9010 o.ä. Zur einfacheren Wartung und Instandhaltung ist ein Schalter- und Steckdosen- programm eines Herstellers einzusetzen. Weiterhin ist sicherzustellen: - untereinander- bzw. nebeneinander liegende Schalterdosen   genau in senkrechter bzw. waagrechter Linie liegen. - Schalterdosen in gefliesten Wänden genau im Fugenschnitt   gesetzt werden (Koordination mit Fliesenleger). - Wandauslässe grundsätzlich in einer Wandauslassdose   enden müssen. In Gipskarton- und sonstigen Trockenbauwänden sind Hohl- wanddosen zu verwenden. Handelt es sich um Trockenbau- wände mit Brandschutzanforderungen (F30/F90) sind Hohlwandschalterdosen der entsprechenden Klassifizierung zu verwenden. Steckdosen (Zentralplatte und Rahmen) für EDV-Komponenten (mit dem Zusatz EDV) sind in rot/grün/weiß auszuführen. Verklemmarbeiten erfolgen grundsätzlich in tiefen Schalterdosen. Die Verwendung von Abzweigdosen ist bei Unterputz-Installation nicht zulässig. Anschlüsse und Gerätesteckdosen für Fremdgewerke (Sonnenschutz, RWA, Türsteuerung, Heizung, Lüftung, Sanitär u. a. sind mit den entsprechenden Gewerken eindeutig abzu- stimmen. Die in der Leitplanung dafür vorgesehenen Anschlüsse sind vom AN eigenverantwortlich auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Bemusterung Das Schalter- und Steckdosenprogramm ist vom AN zu bemustern. Der AN wird ein Musterzimmer errichten und mit allen Installationsgeräten und Beleuchtungskörpern bestücken. Der Nachweis der Eignung der eingesetzten elektrotechnischen Komponenten und die Übereinstimmung mit den gestalterischen Vorgaben der Leistungsbeschreibung ist durch den Auftragnehmer zu führen. EIB/KNX-Bedientableau mit Touch-Display als Gebäude-Kontrolleinheit. Die Menüstruktur ist frei definierbar und der Aufruf der Funktionen kann über die Touch-Fläche direkt oder über ein pop-up-Menü erfolgen. Die Anzeige erfolgt im Klartext über ein hinterleuchtetes LCd-Grafikdisplay. - Darstellung und Bedienung von 210 EIB/KNX-Funktionen - zentrales Schalten von Verbrauchern - Steuerung des Sonnenschutzes - Zeitprogramme mit Timer und Wecker - Makrorekorder - akustische Warnsignale - einschließlich Adressierung und Programmierung   von 60 Datenpunkten Touch-Display Mindestgröße 8Zoll und mit 320x480 Bildpunkten, farbig, mit Unterputzkasten und Rahmen. Komplett betriebsfertig montiert, adressiert, programmiert und in Betrieb genommen. Prüfen und Messen: Für die Prüfung der Schutzmaßnahmen sind geeignete und zugelassene Messgeräte zu verwenden. Die Ergebnisse sind in einer Datei und einem Protokoll festzuhalten und mit der Dokumentation als Papierausdruck und Datei zu übergeben. Die Festlegung der zu verwendende Software erfolgt durch den Auftraggeber. Sonnenschutz KNX-EIB Alle Fenster des Gebäudes auf West und Ostseite erhalten einen elektrisch betriebenen Sonnenschutz. Der Sonnenschutz wird über den KNX EIB-Bus realisiert. Über die EIB-Steuerung kann der Sonnenschutz manuell, mittels vor Ort installierter Bedienstellen, bedient werden. Die Bedienung soll mit konventionellen Taster, in derselben Optik wie die Installations- geräte, erfolgen. Hierzu sollen die Steuerungsbefehle auf ein KNX Binäreingangsmodul erfolgen, welches im jeweiligen Unterverteiler der Unterkunft installiert wird. Sollten sich in einem Raum zwei Fenster mit Jalousien befinden, sind diese immer Fassadenweise zusammen- geschalten. Eine auf dem Dach installierte Wetterstation erlaubt eine vom Sonnenstand abhängige sowie eine zeitabhängige Steuerung. Hier ist eine Programmierung vorzunehmen um die sommerliche Aufwärmung des Gebäudes zu verhindern. Ebenso muss, nach Abstimmung der Sonnenschutzeinrichtung, je nach Erfordernis von Wind oder Frost die Behänge automatisch hochfahren. HLS-Verkabelung Für die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen werden nach Angaben des Fachplaners HLS bzw. der ausführenden Fach- firmen alle erforderlichen Leitungen und Kabel verlegt und angeschlossen. Die Raumthermostate sind als konventionelle Installations- geräte auszuführen und sind in derselben Optik des Schalter- programmes zu integrieren. Diese steuern direkt als 230V Geräte die Stellmotoren im Heizkreisverteiler. Es muss eine Einfache Verstellmöglichkeit an den Raumthermostat vorhanden sein um die Temperatur jeweils vor Ort zu regeln.
Die Unterverteilungen werden in den jeweiligen
3. 1 Unterverteilungen
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Unterverteilungen
3. 2 Kabel und Leitungsanlagen
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Kabel und Leitungsanlagen
3. 3 Verlegesysteme
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Verlegesysteme
3. 4 Installationsgeräte
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Installationsgeräte
4 KG 445 Beleuchtungsanlagen
4
KG 445 Beleuchtungsanlagen
Die Beleuchtungsanlage wird nach den vorgegebenen Kriterien für die Raumnutzungen dimensioniert. Grundlage für die geforderten lichttechnischen Daten werden der Planungshilfe für Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr, der DIN EN 12464 und der ASR 3.4 entnommen. Für die Beleuchtungs- planung der Räume werden folgende Mittelwerte zugrunde gelegt: Gem.-Unterkunft   200 lx Arbeitsplätze   500 lx Lagerräume   100 lx Teeküche    200 lx Nasszelle   200 lx Putzraum    200 lx Technikraum   200 lx Windfang    100 lx Treppenraum   150 lx Flure    100 lx Es werden ausschließlich Leuchten in LED-Technik eingesetzt. Die Beleuchtungssteuerung erfolgt über vor Ort installierte Schalter. Die Beleuchtung in den Fluren und den öffentlichen Bereichen wird über Präsenzmelder automatisch geschaltet. Die Außenbeleuchtung wird über Zeit- und Dämmerungsschalter geschaltet. Allen Leuchten müssen eine Lebensdauer von 50.000h ausweisen.
Die Beleuchtungsanlage wird nach den vorgegebenen
4. 1 Allgemeinbeleuchtung
4. 1
Allgemeinbeleuchtung
4. 2 Sicherheitsleuchten
4. 2
Sicherheitsleuchten
5 446 Potentialausgleich
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446 Potentialausgleich
Für den inneren Blitzschutz ist ein koordinierter Über- spannungsschutz (Grobschutz  Mittelschutz) berücksichtigt. Die ersten Unterverteilungen in den Steigschächten erhalten einen Überspannungsschutz. Die nachfolgenden zwei Unterverteiler sind nicht weiter als 10m entfernt, sodass hier kein Überspannungsschutz benötigt wird. Im obersten Verteiler muss wieder eine ÜSS eingesetzt werden. Dies dient zur Minimierung von GA-Datenpunkte. Ein Feinschutz ist in den Steckdosen /Endgeräten nicht vorgesehen. Info: Gemäß Handbuch Gebäudeautomation 4.0 werden die Störmeldungen der Überspannungsschutzgeräte auf die Gebäudeautomation aufgeschaltet.
Für den inneren Blitzschutz ist ein koordinierter Über-
Die Leistung umfasst die Erstellung des Potentialausgleichs einschl. des erforderlichen Zubehörs wie Kabelschuhe, Befestigungsmaterial usw. Die Ausführung des Potential- ausgleiches ist mit allen technischen Daten auf einem Übersichtsplan festzuhalten. Ferner ist der Ausbreitungs- widerstand der Erdungsanlage protokolliert nachzuweisen. Die technischen Vorschriften wie VDE 0185, VDE 0190 sowie DIN und UVV sind zu beachten.
Die Leistung umfasst die Erstellung des
Erdungsleitungen (NYM/NYY-grün/gelb) auf Kabelrinnen, Kanälen, Steigetrassen, in Zwischendecken mit Kabelhalterung (Abstand max. 0,60 m) zu verlegen bzw. in Leerrohre einzuziehen. Erdungsleitungen (NYM, NYY) sind am Anfang und am Ende mit Markierungsband (grün/gelb) nach DIN 40705 zu umwickeln. Anschlussstellen im Erdreich sind mit Bitumenlack zu streichen und mit Densoband zu umwickeln.
Erdungsleitungen (NYM/NYY-grün/gelb) auf Kabelrinnen,
5. 1 Potentialausgleich
5. 1
Potentialausgleich
6 KG 449 Sonstiges
6
KG 449 Sonstiges
Brandabschottungen: Alle Aussparungen und Durchbrüche in Brandwänden werden mit bauaufsichtlich zugelassenen Brandschottungen verschlossen. Brandschottungen der Feuerwiderstandsklasse S90 werden für Betonwände im UG und für Holzdecken ab EG nach DIN 4102-9 ausgeführt. Es sind für vereinfachtes Öffnen der Brandschotte, um spätere Nachbelegung zu ermöglichen, flexible Brandschotts zu verwenden wie z.B. Modulschotte oder Brandschutzboxen. Die verwendeten Brandschutzmaterialien müssen bauaufsicht- lich geprüft und für den vorgesehenen Verwendungs- zweck zugelassen sein. Die Eignung der Brandschutz- materialien ist durch bauaufsichtliche Zulassungsbescheide und Prüfzeugnisse zu belegen. Diese sind auf Anforderung, spätestens zur Abnahme, vorzulegen. Sämtliche Installationen mit Anforderung an den Funktions- erhalt sowie Brandschottungen sind mit einem Kennzeich- nungsschild sowie mit Datum und Unterschrift des Errichters zu versehen. Die Brandschotte müssen mit Fotos dokumentiert sein sowie in den Revisionspläne eingezeichnet sein Türanschlüsse Im Erdgeschoss werden die Türen am Eingang, sowie im Flur eine elektrische. Öffnung erhalten. Näheres ist bei den Türen beschrieben. Es muss mit einer Verkabelung an der Türe gerechnet werden. Ebenso muss für die Eingangstüren eine Verbindung zum Netzwerkschrank der Zutrittskontrolle beachtet werden.
Brandabschottungen:
6. 1 Brandschutz
6. 1
Brandschutz
6. 2 NRA Anlagen
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NRA Anlagen
7 KG 452 Such- und Signalanlagen
7
KG 452 Such- und Signalanlagen
Behinderten Notruf: In allen Gebäuden werden für die barrierefreien Toiletten ein Notrufsystem eingerichtet. Die Alarmierung wird bei Betätigung im Flur mittels Signalleuchten und Hupen angezeigt. Eine Aufschaltung auf die Gebäudeleittechnik muss vorgesehen werden. Die Barrierefreien Unterkünfte sind ebenfalls mit einem Notruf- system auszustatten. Dabei ist in der Nasszelle an Dusche und WC/Waschbecken Zugtaster einzusetzen. Diese müssen vor der Nasszelle auch signalisiert werden bei Meldung. Im Zimmer selbst muss es eine Einrichtung am Bett geben für eine Hilfe- meldung. Beide Alarmierungen müssen vor dem Unterkunftszimmer angezeigt werden. Eine Aufschaltung auf die Gebäudeleittechnik muss vorgesehen werden.
Behinderten Notruf:
7. 1 Such- und Signalanlagen
7. 1
Such- und Signalanlagen
8 KG 456 Gefahrenmeldeanlagen
8
KG 456 Gefahrenmeldeanlagen
Brandmeldeanlage: Hauswarnanlage (Brandmeldeanlage)/ Alarmierung: Gemäß dem Liegenschaftskonzept der Wilhelmsburgkaserne ist für alle Unterkunftsgebäude eine Brandmeldeanlage vorzusehen. Diese wird auf das Gebäude 135 neben der Wache aufgeschaltet und wird als Brandwarnanlage ausgeführt. Die Brandwarnanlage wird nach Vorgabe des Brandschutzkonzeptes umgesetzt. Die im Vorfeld besprochenen Festlegungen sind nachfolgend festgehalten und bilden die Grundlage der Planung. Die Brandwarnanlage soll in Verbindung mit der Alarmier- ungseinrichtung einen Brandfall frühzeitig erkennen und umgehend Flucht-/Rettungsmaßnahmen (Evakuierungs- maßnahmen) einleiten. Da die Zentralen miteinander vernetzt werden, ist als Leitfabrikat den Hersteller ;SIEMENS; zu verwenden. Als zu überwachende Bereiche wurden definiert: -Fluchtwege, Flure und Treppenhäuser -Unterkunftszimmer -Allgemeinräume -Technikräume Eine Überwachung von Zwischendecken und Nasszellen wurde bisher nicht gefordert. Die Brandmeldezentrale der Wilhelmsburgkaserne befindet sich im Gebäude neben der Wache.  In den Unterkunftsgebäuden werden Unterzentralen aufgebaut, welche gleich ausgestattet sind wie eine Brandmeldezentrale. Brandmeldeunterzentrale Die automatischen Brandmelder und Handfeuermelder sind auf die Brandmeldeunterzentrale aufgeschaltet. Diese wird in einem separaten Raum im Elektroraum UG untergebracht. Die angebotene Brandmeldeanlage muss den Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker VDE 0100, 0800, 0804, 0833, der DIN 14675, DIN / EN 54, den Aufschalt- bedingungen der örtlichen Feuerwehr und den Richtlinien des VdS (Verband der Schadenverhütung GmbH) entsprechen. Das System muss über eine VdS-Systemanerkennung für Brandmeldeanlagen, der Errichter über eine Anerkennung zur Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen verfügen. Zusammen mit Abgabe des Angebotes hat der Bieter die entsprechenden Zertifikate so wie das Zertifikat über eine Zertifizierung nach ISO 9001 beizubringen. Für das angebotene Brandmeldesystem wird eine VdS-System- anerkennung nachgewiesen. Grundlage des Angebots muss aus Kompatibilitätsgründen das Fabrikat SIEMENS Sinteso sein. Technische Vorgaben: - Für das Projekt wird eine SIEMENS BMA (FC20) vorgesehen - Die neuen Zentralen werden in das bestehende Glas-   Zentralennetzwerk eingebunden. - Ausgeschrieben wird eine Brandmeldeanlage gemäß   DIN 14675:2012-04 - Die jeweilige BMA wird in einen eigenen Raum montiert. - Für Bereiche mit Störgrößen (Küche, usw.) wird die   ASA Technologie (Brandfrüherkennung bei hoher   Täuschungsresistenz erfolgt mittels dynamischer   Signalverarbeitung) eingesetzt. - Generell werden Brandmelder eingesetzt welche Rauch   und Wärme detektieren (Multisensor) - Steuerungen für Brandfallsteuerungen (RWA, FSA,   Aufzug, Lüftung, Raffstore, Notbeleuchtung, GLT/ MSR   Störmeldetableau, KNX & ZuKo) - BMA Alarmierung (akustisch) über Loop/Bus - 2x Bedienfelder & 1x PC Bedienung - Loopanzahl 16 (erweiterbar auf max. 28 Loops) - Im Eingangsbereich wird eine Feuerbedienfeld installiert - Fernzugriff Remote CrsP - Notstromversorgung für 72h Betriebszeit + 0,5h Alarmierung
Brandmeldeanlage:
8. 1 Gefahrenmeldeanlagen
8. 1
Gefahrenmeldeanlagen
9 KG 457 Datenübertragungsnetze
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KG 457 Datenübertragungsnetze
Netzwerktechnik Für das EDV-Netzwerk ist im Untergeschoss ein separater Serverraum zur Unterbringung der Serverschränke eingeplant. Vom bestehenden Liegenschaftsknoten in Gebäude 61 werden die Unterkunftsgebäude an das LWL-Netz der Liegenschaft angebunden. Hierbei erfolgt die Anbindung sternförmig mit 24 fasern als Singlemode (OS2). Zusätzlich erhalten die Unter- kunftsgebäude eine sternförmige Anbindung an das Fern- meldenetz (Kupfer / 20 DA) vom Liegenschaftsknoten. Die Zuleitungen LWL und Kupfer sind nicht Bestandteil der Ausschreibung. Dies wird separat Vergeben und dient zur Information bzw. sind die Leitungen so weit zu berücksichtigen, dass der Platz sowie die Anschlussmöglichkeiten im Schrank zur Verfügung gestellt werden müssen. Das LWL wird von AG bis in den Netzwerkschrank gelegt und auf ein Patchfeld gelegt. Die Schnittstelle Kupfer 20DA Leitung ist der Überspannungs- schutz-Verteiler an der Außenwand. Dieser ist von AN zu bringen. Sowie die Leitung von Überspannungsschutzverteiler zum Netzwerkschrank. Für die IT-Infrastruktur ist im BWI-Technikraum drei 19"-Datenschrank (42HE, 120x80cm) geplant. Die Schrank- beleuchtung im oberen Schrankbereich wird örtlich schaltbar mittels Türkontakten ausgeführt. An den Seitenstegen sind Rangierhilfen zur Aufnahme der Kupfer- und LWL-Kabel vorgesehen. Die Bestückung erfolgt nach Vorgabe des Handbuches IT-Leitungsnetzes V 3.0 LWL-Patchfelder Rangierhilfe Kupfer-Patchfelder für strukturierte Verkabelung TK-Patchfelder Stromanschluss 230V, 50Hz mit 2 fest montierten 6-fach Steckdosenleisten, nicht schaltbar, Erdungsschienen Kabeleinführungen aktive Komponenten (Nutzerleistungen) Alle Metallteile der Schrankkonstruktion sowie die Patchfelder sind je Schrank an den integrierten Erdungsleisten ange- schlossen. Gemäß IT-Leitungshandbuch V 3.0 erhalten die IT-Schränke jeweils zwei Erdungsschienen. Jeder Schrank sowie auch der ableitfähige Bodenbelag werden sternförmig an den örtlichen Potentialausgleich angebunden. Das Erdungs- konzept innerhalb der Schänke wird nach dem aktuellen IT-Leitungshandbuch V 3.0 ausgeführt. Für die Datenendgeräte ist eine dienstneutrale strukturiere Verkabelung der Kategorie Cat7 vorgesehen. Vom Daten- schrank werden die tertiären Anschlussendpunkte über Cat7 Kupferkabel versorgt. Als Abschlussdose kommen modulare Doppeldosen RJ45 zum Einsatz. Die Schirmung der Daten- kabel wird durch die Metall-Module auf den Erdungsbügel der Panels aufgelegt. Die CAT7 Leitungen werden mit einem Querschnitt in Höhe von AWG 22 ausgeführt, um eine zukunftssichere POE-Nutzung zu ermöglichen. Die Installation der Anschlüsse wird grundsätzlich entsprechend der Planungshilfe für Gemeinschaftsunterkünfte der   Bundeswehr ausgeführt. Unterkunftsraum: 1 Datenanschlüsse (2xRJ45 ) Flur pro Etage:    1 Datenanschluss (2xRJ45) Technikräume   1 Datenanschluss (2xRJ45) Die Abdeckungen sind in einer Farbe nach Wahl des Bauherren durchzuführen. Wichtig: Alle Netzwerkleitungen dürfen keine Steckverbin- dungen haben! Die Leitung müssen ungeschnitten von der Anschlussdose in den IT-Verteiler installiert sein. Für die Gebäudeleittechnik ist im entsprechenden Schalt- schrank eine Datenleitung vorzusehen, eine weitere Leitung für einen Service-Laptop. Aktive Komponenten werden durch den Nutzer beigestellt und eingebaut. IT-Schränke, Patchfelder, Kabeltrassen und IT-Anschlussdosen werden entsprechend des "BWI Technikkonzept LAN passiv" beschriftet. Die Messung der Kupferverkabelung soll nach" ISO 11801 Class EA" (500MHz) erfolgen. Zusätzlich muss ein separates Netzwerk für die Zutrittskontrolle aufgebaut werden. Hierfür sind die Datendosen wie im Plan dargestellt auf einen separaten 19"-Datenschrank (42HE, 100x80cm) zu legen. Weitere Ausstattung des Schrankes wie oben beschrieben. Für die Zutrittskontrollanlage sind an sämtlichen Eingängen sowie in den Etagen Datendosen verteilt. Aktiv-Komponenten sind nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Netzwerktechnik
9. 1 Datenübertragungsnetze
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Datenübertragungsnetze
10 Besondere Bauleistungen
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Besondere Bauleistungen
10. 1 Bohrungen/Aussparungen/Schlitze
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Bohrungen/Aussparungen/Schlitze
10. 2 SV-Abnahme, Einweisungen, Revisionsunter
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SV-Abnahme, Einweisungen, Revisionsunter