Gerüstbau
WG-0218 Zollern 12
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Gerüstarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., TRBS: Technische Regeln für Betriebssicherheit, BFGB: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz. Quellenverzeichnis wichtiger Anforderungen: Regelausführung für Systemgerüste (vorgefertigte Bauteile) DIN EN 12810-1 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 1: Produktfestlegung DIN EN 12810-2 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 2: Besondere Bemessungsverfahren und Nachweise 2 Vorbereitung und Planung Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet. Rechtzeitig vor Beginn der Gerüstbauarbeiten führt der AN unaufgefordert zu folgenden Themen Klärung mit dem AG herbei: ggf. erforderliches abschnittsweises Abrüsten, erforderliche Arbeitshöhen, Höhe letzte Gerüstlage, Lage der Gerüstverankerung, Art der Gerüstverankerung (z. B. Dauergerüstanker), Art des Verschließens der Gerüstankerlöcher, Lage der Leitergänge und ggf. Treppentürme, Belastungsfähigkeit des Untergrundes, beabsichtigte Nutzung des Gerüstes und erwartete Lasten/Belastungen, ggf. Höhenversprünge bzw. Gefälle in Gerüststandfläche, Erfordernis für Belagsverbreiterungen, ggf. erforderliche Schutzabdeckungen auf Abdichtungsflächen, ggf. erforderliche vorgezogene Abdichtungen unterhalb von Gerüstaufstandsflächen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise Rüstungen sind erst nach Aufforderung durch den AG ab- oder umzubauen. Rüstungen sind spätestens 3 Tage nach Freimeldung zu demontieren/umzubauen und unverzüglich abzufahren. Nach dieser Frist geht die Gefahrtragung für die Beschädigung noch eingerüsteter Bauteile auf den AN über. Werden die geforderten Absprachen zur Arbeitsausführung nicht vom AN herbeigeführt, so ist dieser dem AG gegenüber schadensersatzpflichtig. 3.2 Gebrauchsüberlassung Die Rüstung und sämtliche Sicherheitsvorrichtungen (z. B. Beleuchtung, Abschrankungen, Brustwehr, Staubschutzfolien oder -netze) sind regelmäßig, jedoch mindestens in wöchentlichen Abständen, vom AN zu kontrollieren. Die Rüstung ist anderen Unternehmern zur Ausführung ihrer Arbeiten zu überlassen. Sie ist so zu erstellen, dass sie von allen am Bau beteiligten Gewerken ohne Umbauarbeiten gefahrlos genutzt werden kann. 3.3 Ausführung Die Rüstung ist so aufzustellen, dass das ungefährdete Betreten und Passieren der Baustelle für Bewohner und Handwerker möglich ist. Alle Eingänge und Zuwegungen sowie Flucht- und Rettungswege sind in voller Breite von der Rüstung freizuhalten bzw. zu überbauen. Je Gerüstabschnitt ist ein Montagepunkt für einen Schwenkarmaufzug vorzurichten. Die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher müssen auf den Schichtaufbau des Bauteils und auf das Fassadensystem abgestimmt sein. Auf Verlangen des AG ist ein Verankerungsplan zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Bei Gerüststellung auf wasserführenden Flächen (z. B. Vordächer, Flachdächer, Dachterrassen) sind durch den AN erforderliche Schutzmaßnahmen für wasserführende Eindichtungen und Maßnahmen zur Lastverteilung einzukalkulieren und vorzusehen. Eine Beschädigung oder Perforierung dieser Schichten ist zu vermeiden. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Je separat abzurüstende Fassadenseite ist mindestens ein Leitergang vorzusehen. Grundsätzlich ist mindestens ein Leitergang je Fassade und Himmelsrichtung vorzusehen. Die Rüstung ist so zu erstellen, dass die Gerüstlagen auch bei Höhenversetzen des Untergrundes in selber Höhe durchlaufen. Der AN informiert sich vor Ausführung der Einrüstung, welche Fassadenbereiche zur Befestigung der Rüstung freigegeben sind und wie Gerüstankerlöcher in Putzflächen zu schließen sind. Für Metallgerüste sind Maßnahmen gegen eine statische Aufladung (z. B. Blitzeinschlag) vorzusehen. Staubschutzfolien oder -netze sind in einheitlicher Farbe neuwertig einzubauen. Beschädigte Netze oder Folien sind unaufgefordert vom AN auszutauschen. 3.4 Gerüststatik und statische Nachweise Die Gerüststatik ist so auszulegen, dass der AG an jeder Straßenseite ein Blow-up-Poster von mindestens 24,00 m2 Größe anbringen kann. Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob die vorgesehenen Gerüstkonstruktionen von der Typenstatik des von ihm verwendeten Gerüsts abgedeckt sind oder ob objekt- oder konstruktionsbezogene Nachweise erstellt werden müssen. Sind solche Nachweise erforderlich, so erstellt der AN sie unaufgefordert und zu eigenen Lasten in prüffähiger Form und veranlasst unaufgefordert und zu seinen Lasten die Prüfung seiner statischen Nachweise. Ist dem AN die Art, Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Gerüstuntergrundes nicht ausdrücklich vom AG angegeben worden, so holt der AN vor Ausführungsbeginn unaufgefordert alle zur Beurteilung der Tragfähigkeit des Untergrundes erforderlichen Informationen ein.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Temporäre Leistungen Wird ein Gerüst während der Errichtung eines Neubaus auf auskragende Gebäudeteile aufgestellt, so kann es sinnvoll sein, beim Abdichter eine provisorische, zeitlich vorgezogene Abdichtung unterhalb des aufzubauenden Gerüsts auszuschreiben, damit unterhalb der auskragenden Decke, auf der das Gerüst aufgestellt wird, schon mit TGA- und Innenausbauarbeiten begonnen werden kann. Bei der Ausführung von Putz- und Malerarbeiten an Fassaden werden über die Dauer der Gerüststellung üblicherweise die Fallrohre demontiert bzw. sind noch nicht montiert. In diesem Fall sollten provisorische Fallrohre in Form flexibler Schläuche (Dränageleitung) ausgeschrieben werden. Bei der Anbringung dieser Schläuche ist zu beachten, dass sie keine Wassersäcke bilden dürfen, da das hieraus resultierende Gewicht in der Regel nicht von den provisorischen Befestigungen aufgenommen werden kann. Transportwege von Gerüsten Die Länge von Transportwegen für den Handtransport sollte stets angegeben werden, da hiermit erheblicher Zeit- und Kraftaufwand verbunden ist. Gleichfalls sollte berücksichtigt werden, dass in einigen Baustellensituationen der Gerüstabbau nach vollendeter Bauausführung, beispielsweise nach Rückbau des Baukrans oder während der zeitgleichen Ausführung von Landschaftsbauarbeiten, nicht auf gleichem Wege und mit gleichen Mitteln und Aufwendungen durchgeführt werden kann, wie der vorherige Aufbau des Gerüsts ausgeführt wurde. Abschnittsweises Abrüsten Sobald Fassadenarbeiten fertiggestellt sind, soll üblicherweise möglichst umgehend abgerüstet werden, um Fassadenverschmutzungen durch Schmutz von den Gerüstlagen und Graffitis zu vermeiden. Hierfür ist eine auf die Abschnitte des späteren Rückbaus geplante Gerüsterstellung erforderlich, da Gerüstrahmen aus einem bereits erstellten Gerüst nachträglich nicht beliebig entnommen werden können. Gleichfalls sollte die Lage von Leitergängen oder Treppen auf die Abschnitte des späteren Abrüstens hin geplant sein. Die entsprechende Baubeschreibung, Planung oder Hinweise in den LV-Texten sollten dem Gerüstbauer als Angebots- und Vertragsgrundlage zugänglich gemacht werden. Leitergänge Berufsgenossenschaftlich ist nur alle 50,00 m ein Leitergang erforderlich. Besteht Bedarf nach weiteren Leitergängen, beispielsweise für ein späteres abschnittsweises Abrüsten oder für einen einfacheren Fassadenzugang, sollten diese bereits in der Ausschreibung genannt sein. Handelt es sich um größere Fassaden, sollte die Ausschreibung von Gerüsttreppen erwogen werden, da der Aufstieg hier wesentlich einfacher ist und weniger Behinderungen bei den Arbeiten auf dem Gerüst auftreten als bei Leitergängen. Breite von Arbeitsgerüsten; Konsolen Werden Materialien auf dem Gerüst gelagert, wie beispielsweise Dämmstoffplatten bei der Anbringung von Wärmedämmverbundsystemen oder Steinpakete für Vormauerschalen, so wird die erforderliche Arbeitsraumbreite von diesen Materialien erheblich eingeschränkt. Nur von Gerüsten der Breitenklasse W09, 90 cm Belagbreite, werden in diesem Fall ausreichende Arbeitsraumbreiten gewährleistet. Gerüste der Breitenklasse W06, 60 cm Arbeitsraumbreite auf dem Gerüst, sind nur für die Durchführung von Maler- oder Reinigungsarbeiten zulässig. Der maximal zulässige Abstand zwischen Gerüst und Wand beträgt 30 cm, um ein Durchfallen von Menschen beim Absturz zu vermeiden. Diese Anforderung gilt zu jedem Zeitpunkt. Beim Aufbringen aktueller Dämmstoffstärken auf die Rohbauwand ist offensichtlich, dass der zwischen Gerüstrahmen und Putzoberfläche (erforderlich: 20 cm Arbeitsraum nach DIN EN 13914) oder Vormauerschale verbleibende Arbeitsraum zum Auftragen des Putzes zu gering ist, wenn das Gerüst nicht wandseitig mit Einhangkonsolen, die nach Arbeitsfortschritt der Dämmarbeiten entfernt werden können, verbreitert wird. Schutzfunktion von Gerüsten Häufig besteht die Gefahr, dass vom Gerüst herabfallende Teile Menschen gefährden, die sich vor oder unter dem Gerüst aufhalten. Dies ist dann der Fall, wenn der Bereich vor dem Gerüst zugänglich und nicht abgesperrt ist und kein auskragendes Schutzdach an dem Gerüst errichtet wurde. In einem solchen Fall muss das Arbeitsgerüst auch eine Funktion als Schutzgerüst übernehmen. Die Schutzfunktion kann beispielsweise durch hierfür zugelassene Netze mit einer Maschenweite < 100 mm oder mit zugelassenen Gerüstplanen hergestellt werden. Im Arbeits- bzw. Absturzbereich von Dächern ist das Gerüst als Schutzwand auszubilden. Die oberste Gerüstebene soll nicht tiefer als 1,50 m unter dem Traufpunkt liegen. Bei Steildächern mit Dachüberstand ist in der Regel eine Auskragung mit Konsolen erforderlich, da zwischen Traufe und Gerüstaußenkante ein Arbeits- und Bewegungsraum von 70 cm verbleiben soll. Dauergerüstanker Dauergerüstanker sollten überall dort vorgesehen werden, wo eine mehrmalige Einrüstung von Baukörpern zu vermuten ist, beispielsweise zur Wartung von Sonnenschutzanlagen, für regelmäßige Fassaden- und Fensterreinigungsarbeiten etc. Der Einbau von Dauergerüstankern ist keine im Berufsbild des Gerüsthandwerks enthaltene Leistung und muss von den Fachbetrieben des Fassadenbaus realisiert werden. Sofern Dauergerüstanker am Bauwerk vorhanden sind, sollte dies dem Gerüstbauer angezeigt werden, um ihm entsprechend veränderte Aufwendungen zu signalisieren. Zur Planung der Lage von Dauergerüstankern in den Fassaden sollte dringend ein Gerüstbauer/Gerüstbaufachberater hinzugezogen werden, um die Anker so anzuordnen, dass sie für den Gerüstbau auch effektiv und ohne Konstruktionsmehraufwand im Gerüstbau tatsächlich nutzbar sind. Durchgänge und Baustellenanlieferung Für die spätere Bauausführung erforderliche Durchgänge, Durchfahrten und Einbringöffnungen für Großgeräte sollten bereits in der Ausschreibung bedacht werden, um die hierfür erforderlichen Abfangungen, Gitterträger etc. in ausreichender Menge ermitteln zu können.
Temporäre Leistungen
01 Arbeitsgerüste
01
Arbeitsgerüste
1. Gebäude Wohungsbau 5 Geschosse, 3 Gebäude Hohenzollernstraße 12-14, 71638 Ludwigsburg 2. Bereich Straßenfassaden, Hoffassaden 3. Höhe des Gerüstes 15 m (bis letzte Gerüstlage) 4. Untergrund straßenseitig Gehweg eingeschottert, hofseitig auf TG Betondecke 5. Entfernung vom Abladeort ca. 10 -20 m (von der Straße zum Aufstellbereich) 5. Entfernung vom Abladeort ca. 10 -20 m (von der Straße zum Aufstellbereich) 6. Rohbau begleitend Das Gerüst ist baubegleitend ab Rohbau EG geschossweise aufzubauen, Abrufrhythmus ca. 4 Wochen, Grundstandzeit ab Rohbaubeginn 65 KW
1. Gebäude
01.__. 1 Flächige Abbohlung Herrichtung und Schutz des Untergrund durch flächige Abbohlung Leistungsumfang Untergrund säubern PE-Folie Bautenschutzmatte d > 5 mm Abbohlung mit Nadelholz, d > 40 mm Lagesicherung Vorhaltung über die Dauer der Bauzeit Rückbau und Entsorgung nach Anweisung Zweck: Lastverteilung und Schutz des Untergrunds Beanspruchung: Fassadengerüst Untergrund: Flachdachabdichtung, bzw. Gehweg Folgeleistung: Fassadengerüst, Höhe bis 15,00 m Breite: mind. 1,50 m
01.__. 1
Flächige Abbohlung
175.00
m2
01.__. 2 Fassadengerüst,LK3,W09 Arbeitsgerüst gem. DIN EN 12811-1 als längenorientiertes Standgerüst (Fassadengerüst DIN EN 12810-1). Zweck: Arbeitsgerüst für Fassaden- und Dacharbeiten Lastklasse: 3 (2 kN/m2) Standfläche: eben, normal belastbar, nicht befestigt Höhe einzurüst.Fläche: bis 15 m Breitenklasse: W09 (mind. 0,90-1,20 m) Befestigungsuntergrund: Rohdecke Stirnseite Fassadenaufbau: 22 cm Gebrauchsüberlassung: ab Rohbaubeginn 52 KW Grundeinsatzzeit 1.OG Aufstellort: Wohnhaus B, C, D Nord, Süd Ost, West
01.__. 2
Fassadengerüst,LK3,W09
2,650.00
m2
01.__. 3 Fassadengerüst,LK3,W09,Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das Fassadengerüst (Lastklasse 3) über die 52-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung: je Woche
01.__. 3
Fassadengerüst,LK3,W09,Gebrauchsüberlassung
2,650.00
m2Wo
01.__. 4 Balkongerüst,LK3,W09 Arbeitsgerüst gem. DIN EN 12811-1 als längenorientiertes Standgerüst (Fassadengerüst DIN EN 12810-1). Zweck: Arbeitsgerüst für Balkone 3-seitig Lastklasse: 3 (2 kN/m2) Standfläche: eben, normal belastbar, nicht befestigt Höhe einzurüst.Fläche: bis 12 m Breitenklasse: W09 (mind. 0,90-1,20 m) Befestigungsuntergrund: Rohdecke Stirnseite Fassadenaufbau: 22 cm Gebrauchsüberlassung: ab Rohbaubeginn 2. OG 40 KW Grundeinsatzzeit Aufstellort: Balkone 3-seitig B, C, D Süd, West
01.__. 4
Balkongerüst,LK3,W09
780.00
m2
01.__. 5 Balkongerüst,LK3,W09,Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das Balkongerüst (Lastklasse 3) über die 52-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung: je Woche
01.__. 5
Balkongerüst,LK3,W09,Gebrauchsüberlassung
780.00
m2Wo
01.__. 6 Gerüstnetze Staubschutznetz für Fassadengerüst ohne Schutzfunktion. Unverschmutzte, nicht eingerissene Netze gleicher Farbe und Struktur einschl. ggf. erforderlicher Mehrverankerung des Gerüstes. Zweck: Staubschutznetz ohne Sicherheitsanforderung Gebrauchsüberlassung: bis 52 Wochen Grundeinsatzzeit Aufstellort: Süd, Ost
01.__. 6
Gerüstnetze
1,800.00
m2
01.__. 7 Staubschutznetze,Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für Staubschutznetze (guter Zustand) über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Wöchentliche Beseitigung von Rissen durch Austausch defekter Netze. Gebrauchsüberlassung: ca. 25 Wochen
01.__. 7
Staubschutznetze,Gebrauchsüberlassung
1,800.00
m2Wo
01.__. 8 Belagsverbreiterung innen Belagsverbreiterung an der Innenseite des Arbeitsgerüstes als nachträglich separat herausnehmbare Konsolen. Breite: 30 cm Lastklasse: entsprechend Standgerüst Hauptposition Gebrauchsüberlassung: bis 52 Wochen (Grundeinsatzzeit) Aufstellort: Fassade
01.__. 8
Belagsverbreiterung innen
1,260.00
m
01.__. 9 Belagsverbreiterung innen,Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für die Gerüstverbreiterung (innen) über die 52-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung: je Woche
01.__. 9
Belagsverbreiterung innen,Gebrauchsüberlassung
1,260.00
mWo
01.__. 10 Zusätzl.Seitenschutz,innen Zusätzlicher Seitenschutz an den Innenseiten der Gerüstlagen des Arbeitsgerüstes gem. DIN EN 12811-1. Erforderlich bei Abstand zwischen Belag und Bauwerk > 30 cm. Gebrauchsüberlassung: bis 52 Wochen Grundeinsatzzeit ab Rohbau 1. OG Aufstellort: Bürofassade
01.__. 10
Zusätzl.Seitenschutz,innen
1,260.00
m
01.__. 11 Zusätzl.Seitenschutz,innen,Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für den zusätzlichen Seitenschutz (innen) über die 52-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung: je Woche
01.__. 11
Zusätzl.Seitenschutz,innen,Gebrauchsüberlassung
1,280.00
mWo
01.__. 12 Fanggerüst,</=20° Fassadengerüstes als Fanggerüst im Bereich der Traufen, Ortgänge und Giebelseiten, durch den Einbau von Schutznetzen und Belagsteilen. Erforderlich bei Flach-, Satteldächern (Dachneigungen </= 20°). Zweck: Fanggerüst gem. 4420-1 Auffangfläche: max. 2,00 m unter Absturzkante Breite: mind. 0,90 m ab Absturzkante Gebrauchsüberlassung: bis 28 Wochen (Grundeinsatzzeit) Aufstellort: Haus B+C+D Dachgeschoss
01.__. 12
Fanggerüst,</=20°
175.00
m
01.__. 13 Fanggerüst,Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das Fanggerüst über die 52-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung: je Woche
01.__. 13
Fanggerüst,Gebrauchsüberlassung
175.00
mWo
01.__. 14 Überbrückungsträger,LK3 Überbrückungsträger in Gitterkonstruktionen zur Überbrückung von Durchfahrten, Hauseingängen, nicht tragfähigen Bauteilen und dergleichen in der Gerüstkonstruktion. Überbrückungsbreite: max. 3,00 m i. L. Lastklasse: 3 (2 KN/m2) Aufmaß: nach Breite der Öffnung Gebrauchsüberlassung: bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit) Aufstellort: Ost Straßenseite
01.__. 14
Überbrückungsträger,LK3
45.00
m
01.__. 15 Überbrückungsträger,LK3,Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für die Überbrückungsträger (Lastklasse 3) über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung: ca. 8 Wochen
01.__. 15
Überbrückungsträger,LK3,Gebrauchsüberlassung
20.00
mWo
01.__. 16 Leitergang,zusätzlich Zusätzlicher Leitergang über die Mindestzahl nach DIN 18451 hinaus, über die gesamte Gerüsthöhe. Abrechnung nach St zusätzlichem Abschnitt Leitergang. Gerüsthöhe: bis 15,00 m Gebrauchsüberlassung: bis 52 Wochen Grundeinsatzzeit
01.__. 16
Leitergang,zusätzlich
40.00
St
01.__. 17 Leitergang,Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für den zusätzlichen Leitergang über die -wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.52 Gebrauchsüberlassung: je. Woche
01.__. 17
Leitergang,Gebrauchsüberlassung
40.00
StWo
02 Sonderkonstruktionen und -formen
02
Sonderkonstruktionen und -formen
02.__. 1 Aufzugsturm für Fassadengerüst Zusätzlicher Gerüstturm vor der Fassadenrüstung als Gerüsterweiterung zur bauseitigen Montage eines Vertikalaufzuges. Grundfläche: 2,00 x 2,00 m Anzahl d. Plattformen: in jeder Gerüstebene Gesamthöhe: bis 15 m Tragfähigkeit Aufzug: 1,5 t Gebrauchsüberlassung: bis 52 Wochen (Grundeinsatzzeit) Aufstellort: Gehweg und Hof
02.__. 1
Aufzugsturm für Fassadengerüst
2.00
St
02.__. 2 Aufzugsturm,Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für Aufzugsturm als Erweiterung Fassadengerüst über die 52-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung: ca. je Woche
02.__. 2
Aufzugsturm,Gebrauchsüberlassung
2.00
St/
02.__. 3 Treppenturm Bautreppenturm einschl. Geländer, Handlauf und Trittschutz. Die Abrechnung erfolgt nach Höhe der Treppe. Lastklasse: 3 (2 kN/m2) Laufbreite: mind. 0,60 m Auftrittstiefe: mind. 25 cm Gerüsthöhe: bis 15 m Gebrauchsüberlassung: bis 52 Wochen (Grundeinsatzzeit) Aufstellort: Straßen-, Hofseite
02.__. 3
Treppenturm
4.00
m
02.__. 4 Treppenturm,Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für den Treppenturm über die 52-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung: je. Woche
02.__. 4
Treppenturm,Gebrauchsüberlassung
4.00
St