Kanalarbeiten - Anschluss -
Werk³
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Allgemeine technische Vorbemerkungen 1. Globale Angaben zum Bauvorhaben Die Bauleitung für den Hochbau wird durch Vertreter der Cube Asset IV GmbH & Co. KG ausgeführt. Ansprechpartner/in Hochbau und Projektleitung Herr Hedtke Auflagen, die durch die Baustellenverordnung gem. §19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 07.08.1996 an den Auftragnehmer gestellt werden, sind von diesem einzuhalten. Die Tätigkeiten werden nicht gesondert vergütet. Der Auftragnehmer hat folgende Unterlagen auf Verlangen vorzuzeigen: - Gefährdungsbeurteilung, - Ersthelferbescheinigung für mindestenseinen Mitarbeiter je Unternehmer, - Namensliste der an der Baustelle eingesetzten Personen, - Ergänzung bei Personenwechsel. 2. Angaben zur Örtlichkeit 2.1 Maßnahmenbeschreibung Der Bauherr, die Cube Asset IV GmbH & Co. KG mit Sitz in 51379 Leverkusen plant den Umbau einer Bestandshalle zu einem Gewerbeobjekt inkl. Restaurant und Fitnessstudio. Die Adresse des Grundstücks ist wie folgt: Werkstättenstraße, 51379 Leverkusen OT Opladen Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Tätigkeiten werden durch die beiliegenden Pläne erläutert. Diese Unterlagen sind somit Teil des Leistungsverzeichnisses. Wichtig: Die gesamte, für den reibungslosen Baustellenablauf erforderliche Baustelleneinrichtung, die Geräte und Maschinen etc., deren Transport zum und vom Einsatzort sowie das Umsetzen aller Einrichtungen zur Ausführung der beschriebenen Arbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der erforderlichen Schutzmaßnahmen an der Baustelle zu informieren. Sofern Schutzmaßnahmen nicht gesondert in den Leistungspositionen beschrieben sind, sind diese Maßnahmen in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eventuelle Beschädigungen und Verschmutzungen werden auf Kosten des Auftragnehmers beseitigt. Der Aufenthalt des Auftragnehmers innerhalb des Gebäudes ist nur im Rahmen der von ihm durchzuführenden Arbeiten auf die hierfür erforderlichen Flächen beschränkt. Zur Preisbildung und genauen Kalkulation wird eine örtliche Besichtigung dringend empfohlen. Der Auftragnehmer kann sich nicht darauf berufen, dass ihm bei Angebotsabgabe bestimmte Schwierigkeitsgrade, bedingt durch die Örtlichkeit, nicht bekannt gewesen sind. 2.2 Zuwegung Das Grundstück ist über die Fakultätsstraße zugänglich und für die Anlieferung nutzbar. Behördliche Genehmigungen der Zufahrt mit Fahrzeugen auf das Gelände sind nicht notwendig. 3. Normen / Richtlinien Die Ausführung erfolgt nach den gültigen Normen und Richtlinien unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und Baukunst. Es gilt die VOB/C in gültiger Fassung als vereinbart. 4. Unterlagen Fehlen dem Auftragnehmer zur Ausführung seiner Bauleistung erforderliche Unterlagen oder sind sonstige Voraussetzungen zur vertragsgerechten Leistungserbringung nicht gegeben, ist er verpflichtet, dies rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, anderenfalls kann er sich nicht auf Behinderung in der Durchführung seiner Leistungen berufen. 4.1 Übergabe der Unterlagen AG an AN Übergabe der Unterlagen einfach als Datei im Datenformat pdf und/oder dwg. 4.2 Übergabe Unterlagen AN an AG Übergabe aller Unterlagen an den AG in digitaler Form als PDF. Bei Plänen zusätzlich im dxf- oder dwg-Format. Der AN hat die für seine Leistungen erforderlichen Pläne, Berechnungen, Proben, Bemusterungsvorschläge etc. dem AG so rechtzeitig und unaufgefordert zur Freigabe vorzulegen, dass die Vertragsfristen eingehalten werden können. Der AG hat auch über die wesentlich verwendeten Baustoffe Datenblätter, Eignungsnachweise, Prüfzeugnisse, Zulassungen etc. vor deren Einbau vorzulegen. 4.3 Unterlagen auf der Baustelle Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch ein Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. 5. Terminplanung des AN Der AN hat innerhalb von 4 Wochen nach Auftragsvergabe einen detaillierten Bauablaufplan für sein Gewerk, vorzulegen. Bei geänderten Baustellenabläufen, Terminverschiebungen und dgl. ist der Terminplan anzupassen und erneut zur Kenntnis des AG zu übergeben. Absehbare Verzögerungen sind rechtzeitig anzuzeigen. 6. Verantwortlicher / Bauleiter-Polier Der AN hat dem Auftraggeber einen deutschsprachigen Verantwortlichen schriftlich zu benennen. Ebenfalls ist dessen Vertreter sowie bei Ablösung dessen Nachfolger zu nennen. 7. Baubesprechungen Regelmäßig finden Baubesprechungen statt. Der Verantwortliche des AN bzw. dessen Vertreter haben an den Baubesprechungen teilzunehmen. Falls nötig, ist auch an mehr als einer Besprechung pro Woche teilzunehmen Die unentschuldigte bzw. bei wiederholter Nichtteilnahme an den Besprechungen hat der AG das Recht monetäre Sanktionen vorzunehmen. 8. Bautagebuch Der AG ist verpflichtet, Tagesberichte zu führen. Die Tagesberichte sind jeweils montags für die vorangegangene Woche unaufgefordert dem Auftraggeber oder dem vom Auftraggeber bestimmten Vertreter zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, wie z.B.: - Witterungsbedingungen - tägliche Arbeitsstärke der eingesetzten eigenen und Fremd-Mitarbeiter, untergliedert nach Lohngruppen - erbrachte Bauleistungen - ggf. Änderungen gegenüber dem Vertrag - besondere Vorkommnisse auf der Baustelle 9. Nachunternehmer Der AN darf nur ausreichend erfahrene und leistungsfähige Nachunternehmer einsetzen. Nachunternehmer, die der AN dem Auftraggeber im Rahmen der Vergabeverhandlungen schriftlich benannt hat und deren Benennung von der Auftraggeberseite nicht widersprochen ist, darf der Auftragnehmer ohne weitere Zustimmung einsetzen. Der Einsatz weiterer Nachunternehmer bedarf der Zustimmung durch den Auftraggeber, der diese jedoch nicht ohne sachlichen Grund verweigern wird. Der AN ist verpflichtet, den Nachunternehmereinsatz sorgfältig zu steuern und zu überwachen. Der AN bestätigt mit Auftragsvergabe, dass er seine Nachunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen vergütet und seinen Verpflichtungen zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nachkommt und diese Verpflichtung auch von seinen Nachunternehmern einfordert. 10. Verkehrssicherungspflicht Der AN übernimmt die Verkehrssicherungspflicht für das eigene Gewerk ab Übergabe des Baufeldes durch den AG an den AN bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Für die Sauberkeit auf der Baustelle (eigene Materialien, Werkzeuge, Abfall, usw.) ist der AN verantwortlich. Hierzu zählt z.B. auch die Absturzsicherung und der behelfsmäßige Verschluss oder Sicherung der Wandöffnungen im EG, sowie Einbau von verschließbaren Stahl-Bautüren 11. Abfallentsorgung Eigene Baustellenabfälle sind in unterschiedlichen Wertstoffen zu trennen und dem Recycling zuzuführen. 12. Werbung Werbung, gleich welcher Art, ist auf der Baustelle ohne Zustimmung des Auftraggebers unzulässig. Der Auftraggeber kann den Bauzaun als Werbeträger für eigene Werbung nutzen und auf Gerüsten Großflächenwerbung anbringen lassen. 13. Baustellenordnung Der AG hat für die Baustelle eine Baustellenordnung durch den SiGeKo erstellen lassen. Diese Baustellenordnung ist bindend für alle auf der Baustelle befindlichen Firmen und Personen. Die Bauleiter/ Poliere des AN sind für die Einhaltung der Baustellenordnung verantwortlich. 14. Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung ist gemäß VOB als Nebenleistung im Hauptangebot einzukalkulieren. Sanitäre Einrichtungen, Baustrom und Bauwasser werden bauseits gestellt. Das Einrichten von Lagerräume im Bereich der Baustelle ist nicht gestattet. Der Auftragnehmer hat hierzu nach eigenem Bedarf Lagercontainer vorzuhalten: Ausnahmen entsprechend der Größe der Lagergegenstände bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Bauleitung des AG. Das Einrichten von Manschaftsräumen oder Büroräumen in der Baustelle ist nicht gestattet. Der Bauherr stellt hierzu eine zentrale Containeranlage zur Verfügung. Hier können diese Räume angemietet werden. 15. KFW55 Standard Die Gebäude werden nach den Bedingungen der KFW55-Richtlinien errichtet. Die Ausführungsdetails zur Umsetzung der KFW 55-Richtlinien gemäß EnEV-Nachweis sind zwingend umzusetzen. 16. DGNB Zertifizierung Für das Gebäude wird eine die Zertifizierung DGNB Silber angestrebt. Der AN hat alle Bedinungen zur Erstllung seines Gewerks für die Zertifizierung zu erfüllen. Die Pflichten des ANs sind den der Ausschreibung beigefügten Dokumenten zu entnehmen.
Allgemeine technische Vorbemerkungen
01 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung für den Auftragnehmer
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Baustelleneinrichtung für den Auftragnehmer
01.02 Stundenlohnarbeiten für Arbeitskräfte
01.02
Stundenlohnarbeiten für Arbeitskräfte
01.03 Stundenlohnarbeiter für LKW
01.03
Stundenlohnarbeiter für LKW
01.04 Stundenlohnarbeiten für Ladegeräte
01.04
Stundenlohnarbeiten für Ladegeräte
02 Straßen- und Erdarbeiten
02
Straßen- und Erdarbeiten
02.01 Straßenaufbruch
02.01
Straßenaufbruch
02.02 Baugrubenaushub zwischen Verbau
02.02
Baugrubenaushub zwischen Verbau
02.03 Baugrubenaushub mit Böschungen
02.03
Baugrubenaushub mit Böschungen
02.04 Baugrubenaushub für Haus- u. Straßenanschlussleitungen
02.04
Baugrubenaushub für Haus- u. Straßenanschlussleitungen
02.05 Baugrubenaushub unter Hindernissen und Leitungen
02.05
Baugrubenaushub unter Hindernissen und Leitungen
02.06 Zulagen zum Baugrubenaushub
02.06
Zulagen zum Baugrubenaushub
02.07 Bodenersatz
02.07
Bodenersatz
02.08 Baugrubenverbau allgemein
02.08
Baugrubenverbau allgemein
02.09 Verdichtungsüberprüfung
02.09
Verdichtungsüberprüfung
03 Rohrverlegungsarbeiten
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Rohrverlegungsarbeiten
03.01 PP-Rohre KG 2000 liefern und verlegen
03.01
PP-Rohre KG 2000 liefern und verlegen
03.02 Wasserdichtheitsprüfung Stz, B/SB, Druckleitungen, PP-Rohre
03.02
Wasserdichtheitsprüfung Stz, B/SB, Druckleitungen, PP-Rohre
03.03 Wasserdichtheitsprüfung Schächte
03.03
Wasserdichtheitsprüfung Schächte
03.04 Wasser-/ Luftdichtheitsprüfung Hausanschlüsse
03.04
Wasser-/ Luftdichtheitsprüfung Hausanschlüsse
04 Maurer- und Betonarbeiten
04
Maurer- und Betonarbeiten
04.01 Maurer- und Betonarbeiten
04.01
Maurer- und Betonarbeiten
04.02 Abmauern von Leitungen
04.02
Abmauern von Leitungen
05 Baustofflieferungen
05
Baustofflieferungen
05.01 Schachtteile
05.01
Schachtteile

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