To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
02 ABBRUCHARBEITEN FREIFLÄCHEN
02
ABBRUCHARBEITEN FREIFLÄCHEN
02.02 Abbruchmaßnahmen
02.02
Abbruchmaßnahmen
02.03 Erdarbeiten
02.03
Erdarbeiten
02.04 Erdarbeiten Erdgasleitung
02.04
Erdarbeiten Erdgasleitung
02.05 Entsorgung
02.05
Entsorgung
02.06 Mauern, Wände
02.06
Mauern, Wände
02.07 Leistungen im Stundenlohn KGR 590
02.07
Leistungen im Stundenlohn KGR 590
06 ERDARBEITEN / BAUGRUBE
06
ERDARBEITEN / BAUGRUBE
ZTV Baugrube Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Baugrube
1. Grundlagen, Allgemeines
Die ausgeschriebenen Arbeiten sind grundsätzlich nach den "Allgemein Anerkannten Regeln der Technik" anzubieten und auszuführen. Die anzubietenden Preise enhalten a l l e erforderlichen Nebenleistungen Gestellung und Vorhalten von Geräten, Maschinen etc.
Es gilt die DIN 18300 Erdarbeiten.
Grundlage für die Kalkulation sind weiterhin die dem Leistungsverzeichnis beiliegenden Unterlagen und Planbeilagen.
Ergänzend zur VOB gelten:
- Es sind die Vorschriften des Abfallwirtschaftsgesetzes des
Landes Bayern einzuhalten. Abfallgebührensatzungen der
örtlichen Behörden sind zu beachten.
- Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von
Bauschutt
- für die Belastungsklassen Z0, Z1.1, Z2 Eckpunktepapier
(LVGBT)
Zur sicherheitstechnischen einwandfreien Durchführung der Arbeiten sind insbesondere die Festlegungen der DIN 4124 "Baugruben und Gräben", die BG Bau Vorschrift „Bauarbeiten“ (BGV C 22), das Blatt H 906 "Arbeitsraumbreiten in Leitungsgräben und Baugruben" der BG Bau sowie die DGUV zu beachten.
Für den Fall, dass während der laufenden Erdarbeiten Bodenfunde vorkommen, die aus Sicherheits- oder Rechtsgründen eine Unterbrechung der Arbeiten erfordern, werden sämtliche Gerätestillstand- und Regiestunden lediglich für den gleichen Arbeitstag vergütet. Die weitere Vorgehensweise wäre unverzüglich mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Bodenklassen für Erdarbeiten nach DIN 18300 (IBOKLA 50)
Für die Planung, Kalkulation und Abrechnung von Erdarbeiten jedweder Art werden die anstehenden Sedimente und Gesteine nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in so genannte Bodenklassen eingeteilt. Für Erd- und Felsarbeiten gemäß ATV DIN 18300 gelten die in dieser DIN enthaltenen Bodenklasseneinstufungen.
Folgende Planbeilagen sind zu beachten:
EAS_ARC_5_NEB_BG_UE_5030 Baugrubenplan
EAS_ARC_5_NEB_GP_UE_5040 Planum
EAS_ARC_5_GES_BE_XX_5010 Baustelleneinrichtungsplan
Sowie das Baugrundgutachten.
Bezüglich der vor Ort bestehenden Böden, der Grundwasserverhältnisse sowie der vermuteten Bodenbelastungen sind die beiliegenden Unterlagen des Bodengutachters für die Kalkulation zu beachten.
2. Vorleistungen anderer Gewerke, Allgemeines
Der AN hat den kompletten Aushub und die Hinterfüllungen vorzunehmen.
3. Baugrubensicherung:
Grundsätzlich ist ein Aushub mit geböschter Baugrube vorgesehen.
4. Baugrube, Aushub
Der Aushub bis zur Feinplanie erfolgt in Abstimmung mit dem AG und dem Bodengutachter durch den AN. Der Aushub hat profilgerecht zu erfolgen inkl. Rampen für die Geräte und Transportmittel.
Die Böschungen sind vom AN mit sturmgesicherten Planen abzudecken bzw. zu sichern. Vorhandene Böschungssicherungen sind zu übernehmen.
Sämtliche Aushubleistungen gelten je nach Positionstext mit/ohne Abfuhr zur zugelassenen Kippe. Bei Abfuhr zur Kippe ist die Kippgebühr in jedem Fall einzukalkulieren.
5. Sparten
Es ist davon auszugehen, dass eine Gasleitung, Schmutzwasserleitung sowie Brunnenleitungen auf dem Baugrundstück vorhanden sind.
Es obliegt dem AN grundsätzlich und ohne Einschränkung die Spartenerkundigungspflicht: Über die auf den Baustellenflächen befindlichen Sparten hat der AN bei den zuständigen Stellen genaue Angaben einzuholen. Sollten Leitungen überbaut oder verstellt werden, muss zuvor die Genehmigung der entsprechenden Stellen eingeholt werden. Sollten zusätzliche Ver- und Entsorgungsleitungen festgestellt werden, so ist unverzüglich die Objektüberwachung zu informieren und mit Vorsorgemaßnahmen der entsprechenden Situation Rechnung zu tragen.
6. Flächennivellement, Vorbereitende Maßnahmen
Vom AN sind gemäß gesonderter Position Flächennivellemets durchzuführen und zu dokumentieren, als Grundlage für die Abrechnung.
7. Art der Arbeiten
Sämtliche Erdarbeiten, wenn nicht in gesonderten Leistungspositionen ausgeschrieben, verstehen sich als Maschinenarbeiten. Der Einsatz von Gerätschaft für den Aushub ist dem AN überlassen.
Alle ggf. notwendigen Auffüllungen die auf falsch gewählten Geräteeinsatz zurückzuführen sind, sind mit Magerbeton C12/15 auf Kosten des AN zu erstellen.
8. Koordination der Arbeiten
Die gesamte Kommunikation muss schriftlich erfolgen, mündliche Absprachen sind nicht zulässig.
Von allen Schreiben muss ein Durchschlag an die Objektüberwachung übergeben werden. Zur weiteren Koordination der Arbeiten wird einmal wöchentlich ein Koordinationstermin bei der Objektüberwachung durchgeführt, die festen Termine werden gemeinsam festgelegt, die Teilnahme eines bevollmächtigten, weisungsbefugten Vertreters jeder Firma ist Pflicht. Von den Koordinationsgesprächen werden von der Objektüberwachung Protokolle mit verbindlichen Terminfestlegungen erstellt.
9. Erdarbeiten für baubetriebliche Zwecke
Aushub und Wiederverfüllung von erforderlichen Vertiefungen der Baugrubensohle für baubetriebliche Zwecke werden einschließlich der evtl. erforderlichen Sicherungsmaßnahmen nicht vergütet.
10. Schadstoffuntersuchung, Entsorgung
Die Beprobung, Untersuchung und Einstufung nach Z-Werten gem. LAGA und RW-Liste des Aushubs erfolgt durch den AG - sukzessive mit Baufortschritt - auf der Baustelle.
Dem AN wird die Deklarationsanalytik samt Probennahmeprotokoll zur Verfügung gestellt.
Sollte belastetes Material angetroffen werden, so unterliegt die Überwachung des Aushubs dem vom AG beauftragten Ingenieurbüro. Das Material ist organoleptisch grundwassersicher zu separieren und auf Haufwerke zu je 250m3 zur Untersuchung je nach Situation und Positionstext auf dem Baugelände zwischenzulagern.
Die Untersuchung / Beprobung dauert jeweils ca. 15 Werktage. Dies ist bei der Kalkulation/ Bauzeitenplanung zu berücksichtigen und führt zu keinen Mehrkostenansprüchen.
Schwach belastetes Aushubmaterial (<=Z2 gem. LAGA) muss der Verwertung zugeführt werden. Die Verwertung / Entsorgung erfolgt auf Basis der Einbauklassen nach LAGA . Die Einstufung in diese Zuordnungsklassen (Z-Werte) erfolgt anhand der Ergebnisse der Haldenbeprobungen.
Die geplanten Entsorgungswege müssen vom AG genehmigt werden. Änderungen sind nur mit Zustimmung des AG möglich.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass bei der Entsorgung des Materials die einschlägigen Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie der entsprechenden Verordnungen (Nachweisverordnung) zwingend zu beachten sind.
Die geplanten Entsorgungswege müssen vom AG genehmigt werden. Änderungen sind nur mit Zustimmung des AG möglich. Wirtschaftliche Vorteile aus
Änderungen sind dem AG auszugleichen.
11. Abrechnung
Alle Materialtransporte inner- und außerhalb der Baustelle sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Alle nachträglich nicht mehr überprüfbaren Bereiche sind mit der Objektüberwachung aufzumessen und bestätigen zu lassen. Bei Versäumnis gilt die Festlegung der Objektüberwachung.
Verfüllung und dazugehöriger Transport wird nach fester Menge abgerechnet (gewachsener bzw. verdichteter Zustand!).
Die Abrechnung erfolgt nach Querprofilen.
Als Abrechnungsgrenze der Baugrubenumschließung gelten die Bestimmungen der DIN 18300, Ziff. 5.2; für Böschungen gilt der genannte Böschungswinkel Diese Regelung gilt für Erdaushub als auch für Bauwerkshinterfüllung.
Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt nach gemeinsamem Aufmaß vor Ort. Dieses Aufmaß ist in digitaler Form den Rechnungen beizulegen.
Abfolge:
1. Aufmaß vor Beginn der Arbeiten
2. Zwischenaufmaß nach Abtrag jeweiliger Schicht,
3. Aufmaß nach Abschluss der Abtragarbeiten,
Die Aufmaßtermine sind gemäß Baufortschritt festzulegen und mind 48 Std. vorher der Bauleitung schriftlich (per e-Mail) mitzuteilen. Nicht gemeinsam aufgemessene Massen werden generell nicht anerkannt.
Gemäß VOB C DIN 18300 werden alle Bodenmengen in festem Zustand abgerechnet.
ZTV Baugrube
06.01 Aushub
06.01
Aushub
06.02 Baugrubensohle
06.02
Baugrubensohle
06.03 Hinterfüllungen
06.03
Hinterfüllungen
06.04 Baugrube Sonstiges
06.04
Baugrube Sonstiges