Baubeschreibung Baubeschreibung
1. Bauvorhaben
Auf dem Gelände der Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf (LLA), einem Gemeindeteil des Marktes Weidenbach, plant der Bezirk Mittelfranken (Liegenschaftsreferat) die Errichtung einer neuen Mensa.
Die hier beschriebene Abbruchleistung umfasst den Teilrückbau des auf dem Baufeld befindlichen Gebäudekomplexes (Alter Kuhstall samt integrierten Lagerflächen und Wohnhausanteilen) in der Markgrafenstraße 8. Die Maßnahme dient der Schaffung von Baufreiheit für den anschließenden Mensaneubau sowie der geplanten Neuordnung von Wegen, Grünanlagen und städtebaulichen Blickachsen. Das abzubrechende Objekt selbst ist kein Einzeldenkmal. Es befindet sich jedoch innerhalb des geschützten Baudenkmals (BLfD) "Ensemble Ortskern Triesdorf mit Schlossbereich und landwirtschaftlicher Lehranstalt". Der Abbruch hat daher unter besonderen Schutzauflagen für das direkt angrenzende historische Denkmalensemble aus dem 17. und 18. Jahrhundert zu erfolgen.
2. Lage der Baustelle
Die Abbruchmaßnahme befindet sich im historischen und denkmalgeschützten Ortskern von Triesdorf, direkt auf dem Areal der Landwirtschaftlichen Lehranstalten.
Adresse: Markgrafenstraße 8, 91746 Weidenbach / Triesdorf
Gemarkung: Weidenbach
Flurstücknummer: 1178 (Teilfläche)
3. Verkehrsverhältnisse
Die primäre Zufahrt zur Baustelle erfolgt von Süden über die Steingruberstraße. Da sich das Vorhaben inmitten eines hochfrequentierten Bildungscampus mit zehn Schulen, zwei Hochschulfakultäten sowie einem großen Lehr- und Internatsbetrieb befindet, ist mit erheblichem Personen- und Radverkehr zu rechnen. Täglich frequentieren rund 3.200 Schülerinnen, Schüler und Studierende sowie zahlreiche Lehrgangsteilnehmer das Gelände. Auf den laufenden Campusbetrieb, den Fußgängerverkehr sowie die Andienung der bestehenden, direkt benachbarten Mensa ist bei allen Abbruch- und Abtransportarbeiten allerhöchste Rücksicht zu nehmen.
4. Flächen
Abbruchflächen, angrenzende Verkehrsflächen, der betroffene Innenhof (welcher derzeit vorwiegend als Parkplatz genutzt wird) sowie die umgebende historische Bebauung sind aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Als Baustelleneinrichtungsfläche steht dem Auftragnehmer ausschließlich die im Phasenplan ausgewiesene Zone zur Verfügung.
5. Schadstoffe
Im Anhang befindet sich der Bericht zur orientierenden Gebäudesubstanz- und -schadstofferhebung vom 19.09.2025. Der Rückbau (als Vorabmaßnahmen) hat nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen streng sortenrein zu erfolgen; sämtliche Entsorgungswege sind der Bauleitung lückenlos nachzuweisen.
6. Bestandsschutz und Aufrechterhaltung des Betriebs (ELT)
Der Gebäudeteil des Kuhstalls mit dem Bereich Klauenpflege bleibt nach Durchführung der vorgesehenen Abbrucharbeiten uneingeschränkt in Betrieb.
Die elektrische Versorgung des Bereichs Klauenpflege wird derzeit über den Keller des abzubrechenden Wohnhauses geführt und soll in ihrer bestehenden Trassenführung erhalten bleiben.
Der Auftragnehmer hat im Zuge der Abbrucharbeiten sowie der anschließenden Verfüllung des Wohnhauskellers sämtliche erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der vorhandenen Strom- und Fernmeldeleitungen zu treffen. Die Versorgungsleitungen sind während der gesamten Bauausführung vor Beschädigungen zu sichern und jederzeit funktionsfähig zu erhalten.
Die Abbrucharbeiten sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Beschädigungen an bestehenden Versorgungsleitungen sind zwingend auszuschließen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sowie gegebenenfalls notwendige provisorische Sicherungen sind vom Bieter vollumfänglich in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Phasierung und Ablauf der Abbrucharbeiten
Phasierung und Ablauf der Abbrucharbeiten
2.0 Verhältnisse vor Ort 2.0 Verhältnisse vor Ort
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Bieter angehalten ist vor Abgabe eines Angebotes das Gebäude / Grundstück zu besichtigen und sich über die preisbildenden Verhältnisse ein eigenes Bild vor Ort zu machen. Bei Unklarheiten sind entsprechend Rückfragen zu stellen. Spätere Nachforderungen aus Unkenntnis sind ausgeschlossen.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebotes, dass er die Vorbemerkungen zur Kenntnis genommen hat und sich über die Gegebenheiten und Erschwernisse vor Ort erkundigt hat.
02 Schadstoffsanierung und Dekontamination
Schadstoffsanierung und Dekontamination
02.01 Baustelleneinrichtung Schadstoffsanierung und Unterhalt
Baustelleneinrichtung Schadstoffsanierung und Unterhalt
02.02 Arbeitssicherheit Schadstoffsanierungen
Arbeitssicherheit Schadstoffsanierungen
02.03 Schadstoffsanierungen KMF
Schadstoffsanierungen KMF
02.04 Schadstoffsanierung Hartschaumplatten (FCKW)
Schadstoffsanierung Hartschaumplatten (FCKW)
02.05 Rückbau AZ-Verkleidungsplatten / asbesthaltige Bauteile
Rückbau AZ-Verkleidungsplatten / asbesthaltige Bauteile
02.06 Feinreinigung Arbeitsbereiche und Freimessungen
Feinreinigung Arbeitsbereiche und Freimessungen
02.08 Facharbeiter- und Maschineneinsätze für Leistungen, die
nicht über die Ausschreibungspositionen abgedeckt sind
Facharbeiter- und Maschineneinsätze für Leistungen, die
nicht über die Ausschreibungspositionen abgedeckt sind