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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen, KG 410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
1. Ansprechpartner
A Bauherr
i Live MAG
Hechtsheimer Straße 37
55131 Mainz
Projektleitung:Anja Martin
Telefon: 06131 / 95201-0
email: Martin@mag-mainz.de
B Architekten
AI+P Planungs GmbH
Julius-Bausch-Straße 50
73431 Aalen
Ansprechpartner:Helmut Bach
Telefon: 07361 / 80467-0
email: h.bach@ai-p.de
C Sachverständige Brandschutz
BES AG
Pallaswiesenstraße 203
64293 Darmstadt
Ansprechpartner:Hartmut Niegisch
Telefon: 06151 / 500384-0
email: hartmut.niegisch@besag.de
D Technische Gebäudeausrüstung HKLS
TKD² / TechDesign Gesellschaft für Technische Ausrüstung und Energietechnik mbH
Kennedyallee 94
60596 Frankfurt am Main
Ansprechpartner:Reinhard Knittel
Telefon: 069 / 631570-36
mobil: 0151 / 11329709
email: reinhard.knittel@techdesignffm.de
E Technische Gebäudeausrüstung ELT
TKD² / K. Dörflinger Gesellschaft für Elektroplanung mbH & Co. KG
Bahnhofstraße
56370 Allendorf
Ansprechpartner:Mark Dörflinger
Telefon: 06196 / 8023970-10
mobil: 0160 / 5226866
email: m-doerflinger@ib-kd.de
2. Bauzeitenplan
Als Grundlage für die Kalkulation ist der dem Leistungsverzeichnis beiliegende Bauzeitenterminplan bindend und zu beachten.
Die Termine sind bei Auftragserteilung zwischen den Vertragsparteien festzulegen und werden Vertragsbestandteil. Mit dem vereinbarten Endtermin müssen alle Leistungen, einschließlich der Inbetriebnahme, Einregulierung und Sicherheitsprüfungen und der Baureinigung mangelfrei erledigt sein. Abgenommen werden nur fertig gestellte und in Betrieb genommene Anlagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an der Aufstellung eines Detailterminplanes mitzuwirken.
3. Nebenleistungen
Für folgende zusätzliche Leistungen erfolgt keine besondere Vergütung. Diese Nebenleistungen sind durch die Einheitspreise abgegolten:
Gesamte Planbearbeitung und Koordinierung mit anderen Ausbaugewerken (wie ausgeschrieben) und der notwendigen Planunterlagen für die erforderlichen Genehmigungen.
Vorhaltenvon allen vom AN benötigten Aufenthalts- und Lagerräumen.
Die notwendigen Lichtanlagen zur Arbeitsplatzbeleuchtung sowie für etwaige Nachtarbeiten und Arbeiten in dunklen Räumen.
Gebühren für notwendige Abnahmen und Genehmigungen von Bauteilen und Anlagen des Auftragnehmers.
4. Vorschriften
Alle Lieferungen und Leistungen müssen den der VOB Teil C zugrunde liegenden anerkannten Regeln der Technik entsprechen, wie auch die Richtlinien der VDMA - Einheitsblätter.
Darüber hinaus müssen auch Vorschriften und Regeln der Behörden und Versorgungs-unternehmen sowie der Baugenehmigung erfüllt werden. Etwa erforderliche Nacharbeiten oder Änderungen aufgrund von Nichtbeachtung oder Nichterfüllung solcher Vorschriften müssen durch den Auftragnehmer ohne Geltendmachung zusätzlicher Kosten ausgeführt werden, andernfalls ist der Auftraggeber zur Ersatzvornahme auf Kosten des Auftrag- nehmers berechtigt.
5. Zusätzliche Technische Vorschriften
Dem Angebot und dem später auszuführenden Auftrag sind außerdem zugrundezulegen:
Die Auflagen der Baugenehmigung.
Die einschlägigen VDE-und VDI Vorschriften.
Alle örtlich gültigen Behördenvorschriften, insbesondere die der örtlichen Brandbehörde.
Die Vorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften.
Die Forderungen und Bedingungen hinsichtlich Schallschutz und Raumakustik.
6. Fabrikate der Ausführung
Die in den Leistungsbeschreibungen bzw. der Fabrikateliste angegebenen Fabrikate und Typen legen den geforderten Mindeststandard fest. Es ist zulässig, alternative Fabrikate und Typen anzubieten, sofern der Vermerk „oder gleichwertig anerkannt" bei der entsprechenden Position in der Leistungsbeschreibung vermerkt ist. Fehlt dieser Vermerk, so ist ein Wechsel von Fabrikat und Typ nicht zulässig. Im Falle der Änderung von Fabrikaten und Typen müssen die entsprechenden Daten beim Angebot vermerkt werden. Fehlt diese Eintragung, so wird angenommen, dass kein Wechsel von Fabrikat oder Typ beabsichtigt ist. Der AN muss in diesem Falle die ausgeschriebenen Fabrikate und Typen liefern und einbauen. Bei der Verwendung von Alternativen muss der Auftragnehmer die Gleichwertigkeit nachweisen. Der AG hat das Recht, Alternativ- fabrikate und -typen zurückzuweisen, wenn der Nachweis der Gleichwertigkeit nicht lückenlos erbracht wird. In diesem Falle ist der AN verpflichtet, das ausgeschriebene Fabrikat bzw. Typ einzubauen.
Wenn Alternativen vorgesehen werden, ist auf die Einhaltung der vorhandenen Aufstellungsflächen und -höhen sowie die Anordnung der Systemanschlüsse besonderer Wert zu legen. Die Prüfung der Einbaumöglichkeit, des vorhandenen Platzes und der vorhandenen Raumhöhen ist Sache des AN. Mehrkosten, die sich aus der Nichtbeachtung der vorliegenden Platzverhältnisse ergeben, werden vom AG nicht erstattet.
7. Bemusterung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor Montagebeginn eine Bemusterungsliste über alle zum Einbau vorgesehenen Materialien mit Fabrikaten und Typenangaben vorzulegen. Anschließend kann durch den AG eine detaillierte Einzelbemusterung gefordert werden. Der AN verpflichtet sich, auf Wunsch mindestens 3 Musterteile je Einbauteil vorzulegen.
8. Toleranzen
Die Höhen sind verbindlich vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung festzulegen. Die Bauleitung des AG wird das Bezugssystem (Ausgangspunkt) als Meterrißmarkierung oder als Bezugspunkt von anderen Bauteilen als Basis für die herzustellenden Bauteilhöhen angeben. Die Toleranzen richten sich nach DIN 18202 sowie den AGI-Blättern, es gilt die jeweils höherwertige Anforderung. Die Bauleitung ist berechtigt, bei Überschreitungen der Maßtoleranzen die entsprechenden Bauteile rückbauen zu lassen.
9. Datenaustausch / Projektraum
Im Projekt ist zum Datenaustausch eine Datenplattform eingerichtet.
Entsprechend ihrer Projektrolle haben die Projektbeteiligten so Zugriff auf sämtliche Planunterlagen. Darüber hinaus verteilen die Projektbeteiligten über den Projektraum sämtliche durch sie erstellten Planunterlagen.
Eine gesonderte Versendung von Papierplänen erfolgt nicht.
Als Standard für die Erzeugung, Austausch und Archivierung von Daten wird das Format GAEB Stand 1990vereinbart. Sämtliche Angebote, Aufmaße und Abrechnungen sind im entsprechenden Format vorzulegen.
10. Ausführungs- und Montageplanung, Projektunterlagen
Vom Planer werden die vorgenannten Ausführungszeichnungen, Grundrisspläne, Schnitte und Schemen im M.: 1/100 bzw. 1:50 (CAD) sowie Berechnungen übergeben.
Basierend auf diesen Zeichnungen der Planer hat der AN die technische Bearbeitung für die gesamte Montageplanung zu erstellen.
Sollten Planabweichungen von den Vorgaben erforderlich sein, sind diese zeichnerisch in vollem Umfang durch den AN zu erbringen und mit dem Projektleiter/Architekten detailliert abzustimmen.
Die in Auftrag gegebenen Leistungen umfassen die Anfertigung der Montage-, Werkstatt-, Detail- und Terminpläne für die Ausführung sowie eine erforderliche planerische Bearbeitung des gewerkeübergreifenden Brandschutzes, selbst wenn einzelne dieser Leistungen über die in der VOB festgelegten Unterlagen hinausgehen sollten.
Der Auftragnehmer hat die Ausführungsunterlagen in eigener Verantwortung montagereif weiterzuentwickeln.
Der AN ist verpflichtet, Einsparungen, die sich im Zuge der Montageplanung bei technischer Gleichwertigkeit ergeben sollten, zu berücksichtigen.
Neuentwicklungen von Verfahren und Geräten sind sorgfältig auf ihre Anwendbarkeit im vorliegenden Falle zu prüfen und dem AG ggf. schriftlich vorzuschlagen.
Der AN erstellt auf Basis der Ausführungsplanung, die Montageplanung, ergänzt alle Funktionsschemata und Unterlagen, die zur Ausführung, zur Einregulierung, zur Inbetriebnahme und zur Dokumentation notwendig sind. Für die Erstellung der Montageunterlagen sind die letztgültigen Architektenzeichnungen, Decken- und Fliesenspiegel, Geräte- und Maschinenaufstellungspläne des AG bzw. Bauherrn zu berücksichtigen.
Sofort nach Auftragserteilung muss mit der Montage-, Werkstatt- und Detailplanung begonnen werden. Mit dem Beginn der Planungsleistungen sind alle Bauangaben wie Durchbrüche, Wandschlitze, (beispielhafte Aufzählung) zu überprüfen und Abweichungen der Fachbauleitung mitzuteilen.
Ohne genehmigte Unterlagen, Berechnungen und Zeichnungen darf keine Leistung ausgeführt werden. Die Prüffrist für die Montageplanungen und Unterlagen beträgt 4 Wochen, für jede einzelne Einreichphase. Bei der Terminplanung des AG ist die Prüffrist zu berücksichtigen.
Die Montagepläne sind im Maßstab 1:50, Schnitte und Details im Maßstab 1:20 anzufertigen.
11. Transport und Lagerung
Alle beschriebenen Leistungen enthalten auch den Transport, die Zwischenlagerung und das Vertragen auf der Baustelle sowie aufstellen, ausrichten und befestigen am vorgesehenen Installationsort. Koordination wärend der Anlieferung und des Baustellen- transportes sowie die Gestellung aller dazu erforderlichen Transportmittel, Werk-, Rüst-/ Hebezeuge (auch Schwerlastkräne) und Hilfseinrichtungen ist in den Preis einzukalku- lieren. Alle Anlagenteile sind gegebenenfalls so zerlegt anzuliefern, dass Transporte in und durch die Gebäude ohne Schwierigkeiten durchgeführt werden können. Die für die Einbringung maximal möglichen Bauteilabmessungen sind den Plänen zu entnehmen, die Anschlussbedingungen und Maße vor Ort eigenverantwortlich aufzunehmen. Es ist Sache des AN, sich um geeignete Lagermöglichkeit zu bemühen.
Der Platz für die Baustelleneinrichtung und Materiallagerung wird vom AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen. Notwendige Umlagerungen und Umsetzungen werden nicht besonders vergütet. Die Installation von Zuleitungen zu den Verwendungsstellen einschließlich Arbeitsplatzbeleuchtung und die unfallsichere Ausleuchtung aller für den AN notwendigen Zugangswege hat der AN ohne besondere Vergütung auszuführen.
Der AN ist für die vorschriftsmäßige und sichere Verwahrung und Unterbringung seiner Materialien und Geräte selbst verantwortlich. Der AG übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung. Der AN hat die in VOB Teil B § 4.5 genannten Maßnahmen sowie das Ableiten des Tages- und Oberflächenwassers, das seine Leistungen beeinträchtigt, ohne zusätzliche Vergütung durchzuführen. Es ist Sache des AN, seine Leistungen vor Beschädigung, Verlust oder Verschmutzung bis zur Abnahme zu schützen und zu unterhalten. Verpackungsmaterial ist täglich von der Baustelle zu entfernen und abzutransportieren.
Für die Unterbringung und den Transport der Arbeitskräfte und Baustoffe hat der AN selbst zu sorgen. Es besteht kein Anspruch auf Benutzung von bestehenden Baulich- keiten und Einrichtungen innerhalb des Baugeländes. Beim Transport von Stoffen hat der AN die Gefahrgutverordnungen zu beachten.
12. Baubesprechungen
Es finden wöchentliche Baubesprechung zur inhaltlichen, zeitlichen und thematischen Abstimmung der Ausführungsaktivitäten und der Abstimmung der Schnittstellen statt.
Für die gesamte Dauer der Bauzeit muss eine ständige vertretungsberechtigte Bauleitung des AN´s an der Baustelle sein.
13. Überwachung der Ausführung
Der AN hat für das Überwachen und Koordinieren der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, der Leistungsbeschreibung oder des Leistungsverzeichnisses sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften eine Fachbauleitung (FBL) einzusetzen.
Die FBL hat die Bauarbeiten persönlich zu überwachen oder hierfür einen Mitarbeiter zu beauftragen, dessen Zuverlässigkeit und Fachkunde unbestritten ist. Der mit dem Überwachen der Bauausführung Beauftragte muss über eine abgeschlossene Fachausbildung (Dipl.-Ing., Dipl-Ing. FH, oder Meister/Techniker) und über eine angemessene Baustellenpraxis (mindestens 3 Jahre) verfügen. Der örtliche Vertreter des AN's auf der Baustelle ist dem AG mit Abgabe des Angebotes schriftlich zu benennen.
Die FBL ist für das verantwortliche Entstehenlassen eines plangerechten, technisch und wirtschaftlich einwandfreien, mangelfreien Werks unter strikter Anwendung der Regelungen der VOB und der mit den bauausführenden Firmen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen verantwortlich.
Die FBL hat im Bedarfsfall zu begründen, warum Nachträge notwendig wurden. Sie hat die Nachtragspreise auf Übereinstimmung mit den Bestimmungen der VOB/B zu prüfen.
Der Fachbauleiter hat darüberhinaus für ein rechtzeitiges Beantragen (Einleiten) aller nach dem öffentlichen Baurecht oder nach sonstigen Vorschriften erforderlichen Abnahmen und Zustimmungen, soweit die technischen Anlagen betroffen sind, Sorge zu tragen.
Teilnehmen an den Abnahmen und ggf. erläutern der mit der Genehmigung und deren Auflagen in Verbindung stehenden Sachverhalten.
Prüfen und ggf. Veranlassen der Richtigstellung der von den bauausführenden Unternehmen zu erstellenden Bestandspläne.
Übergeben aller Unterlagen, die für eine ordnungsgemäße Nutzung und den Betrieb des Objekts erforderlich sind: Dies sind u.a. Verlegepläne für Installationen, Bedienungsanweisungen, Revisionspläne, Abnahme- und Prüfprotokolle, Genehmigungen u.a..
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel sowie der vor Eintritt der Abnahmewirkung erkannten, gerügten, aber noch nicht beseitigten Mängel und technische Abnahme der Mängelbeseitigungsmaßnahmen. Die Überwachungspflicht erstreckt sich auch auf Arbeiten, die im Rahmen einer Ersatzvornahme von Dritten ausgeführt werden.
Verantwortliches Betreuen der fertiggestellten Anlagen bis zur vollständigen Mangelfreiheit unter Wahrung der wirtschaftlichen Belange des AG/ Generalplaners und systematisch Dokumentation der Objektunterlagen.
15. Montage
Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung und Montage der Gebäudeinstallation, inkl. allen erforderlichen Zusatzarbeiten einschl. vollständiger Inbetriebnahme, Einregulierung und komplett funktonsfähiger Anlagen.
Für die Unterhaltung allgemeiner Sicherheitsmaßnahmen und allgemeiner Baustelleneinrichtungen, für die gegebenenfalls vom AG zur Verfügung gestellten sanitären Einrichtungen, die Bereitstellung von Wasser, Strom, Tagesunterkünften oder Kränen oder sonstiger für die gemeinsame Benutzung vorgesehenen Einrichtungen sowie die für eine abgeschlossenen Bauleistungsversicherung ist der AN verpflichtet, die durch ihn verursachten Kosten zu tragen.
Bei zum Auftrag gehörenden Transportleistungen haftet der AN für die Einhaltung der behördlichen Vorschriften allein. Der AN ist dafür verantwortlich, den in seiner Obhut stehenden Baustellenverkehr (insbesondere Ein- und Ausfahrten) unter Beachtung der Straßenverkehrsvorschriften einwandfrei zu regeln.
Für alle Bau- und Bauhilfsstoffe ist die Gefahrstoff-Verordnung zu beachten. Nachweise über Hersteller und Zusammensetzung der verwendeten Stoffe sowie die Sicherheitsdatenblätter von Gefahrstoffen sind dem AG bei der Anlieferung zu übergeben.
Bauleistungsschäden hat der AN dem AG unverzüglich anzuzeigen. Soweit der AN dieser Pflicht nicht nachkommt, trägt er alle daraus entstehenden Schäden und Nachteile selbst. Selbstbehalte gehen zu Lasten des AN.
Der AG kann vom AN verlangen, dass er Arbeitskräfte, die fachlich und persönlich ungeeignet sind, von der Baustelle entfernt und durch andere ersetzt.
Der AN trägt die volle Verantwortung für richtige Konstruktion seiner Gerüste und Einrichtungen; vor Benutzung fremder Gerüste oder Einrichtungen hat er diese eigenverantwortlich zu prüfen.
Der AN hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen im Zusammenhang mit seiner Leistung die Baustellenverordnung zu beachten und alle erforderlichen Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften >>Allgemeine Vorschriften<< und den für ihn sonst geltenden UVV und im Übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
Der AN hat seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte zu verpflichten, die von den zuständigen Berufsgenossenschaften vorgeschriebenen persönlichen Schutzaus- rüstungen (z. B. Schutzhelm, Sicherheitsschuhe etc.) zu tragen. Schutzausrüstungen hat der AN in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Arbeitskräfte des AN's, die ihrer Verpflichtung zum Tragen der Schutzausrüstungen nicht nachkommen, können von der Baustelle verwiesen werden.
Der AN sorgt für seinen Bereich für die notwendige Baustellenbeleuchtung.
Die Weitergabe von vertraglichen Leistungen ist dem AN nur mit schriftlichen Zustimmung des AG's gestattet.
16. Montagepersonal
Gerät der AN mit seinen Leistungen in Verzug, so ist die oben aufgeführte Baustellenbe- setzung unverzüglich zu erhöhen, bis die vorgegebenen Termine eingehalten werden können.
Zwei Tage vor erstmaliger Aufnahme seiner Arbeiten sind die vom AN einzusetzenden Mitarbeiter, einschl. der Nachunternehmer, namentlich zu benennen und der Bauleitung des AG's schriftlich mitzuteilen. Außerdem ist ein Vorarbeiter oder Polier zu benennen.
Vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit hat der AN der örtlichen Bauleitung von allen einzusetzenden Mitarbeitern, einschl. der Nachunternehmer, die für eine ordnungsgemäße Beschäftigung erforderlichen Nachweise im Original vorzulegen. Es ist dem AG gestattet, hiervon Kopien anzufertigen. Personal, welches vorher nicht angemeldet ist oder bei Überprüfung die Papiere (im Original) nicht am Mann trägt, wird von der Baustelle verwiesen.
Der vom AN benannte Polier/Vorarbeiter muss sich jeden Tag vor Arbeitsantritt bei der Bauleitung des AG's melden, um die Arbeiter zu benennen, die an diesem Tag auf der Baustelle beschäftigt werden. Für neue, erstmalig auf der Baustelle einzusetzende Mitarbeiter des AN's, sind wiederum vor Arbeitsaufnahme die erforderlichen Nachweise im Original vorzulegen.
Der AN ist verpflichtet, durch Vorlage entsprechender Beitragserfüllungs- bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen die Erfüllung seiner laufenden Verpflichtungen gegenüber Sozialversicherungsträgers und Steuerbehörden vor Montagebeginn nachzuweisen.
Der AN benennt seine an der Baustelle verantwortliche Fachkraft für die Arbeitssicherheit. Dem vom AG bestellten Sciherheitskoordinator ist Folge zu leisten.
17. Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit vorheriger schriftlichen Genehmigung des AG's ausgeführt werden. Die Verrechnung erfolgt nach den vereinbarten Stundenver- rechnungssätzen. Materialien werden nach den Materialeinheitspreisen abgerechnet. Die Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten beinhalten alle Zuschläge wie z. B. Spesen, Auslösung, Fahrtkosten, Überstundenzuschläge etc. Die Tagelohnberichte sind täglich der Bauleitung des AG's zur Unterschrift vorzulegen. Die Unterschrift bestätigt, dass die Arbeiten mit dem jeweiligen Aufwand durchgeführt wurden. Eine Zahlungsverpflichtung besteht durch die Unterschrift nicht. Die Zahlung der Stundenlohnarbeiten erfolgt nach der vertraglichen Prüfung.
18. Verantwortlichkeit
Der AN ist für die technische Richtigkeit seiner Anlage allein verantwortlich. Eventuelle Einwände gegen die geplante Ausführung sind gemäß § 3 und 4 VOB/B vor Inangriffnahme der Arbeiten schriftlich anzuzeigen.
Die Gewährleistung der Anlage bleibt bis zur Abnahme und Übergabe an den Nutzer in der Hand des AN.
19. Genehmigungen, Unterweisungen
Mit den Einheitspreisen bzw. der Auftragssumme sind auch folgende Leistungen abgegolten, sofern hierfür nicht besondere Positionen im LV vorgesehen sind:
Anfertigen aller behördlichen Genehmigungszeichnungen
Durchführung und Erfüllung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Abnahmen, sowie erforderliche Abnahmen durch Sachverständige, VdS und Übernahme der hierfür erforderlichen Gebühren. Für technische Abnahmen, für die im Einzelfalle nicht spezielle Institutionen zuständig sind, ist ein unabhängiger Sachverständiger auf Kosten des AN' einzuschalten.
Einweisung des Bedienungspersonals einschl. Dokumentation mittels Protokoll
Die Prüfung der Anlagen nach SPrüfVO veranlasst und bezahlt der AG.
Der AN begleitet die Prüfungen des Prüfsachverständigen und unterstützt ggf. durch das Stellen von Leitern oder Gerüsten.
20. Abnahme
Es wird eine förmliche Abnahme gemäß VOB/B vereinbart. Fiktive Abnahmen oder Abnahmen durch Ingebrauchnahme sind ausgeschlossen.
Abnahmen sind durch den AN rechtzeitig, mindestens jedoch 2 Wochen im voraus, schriftlich zu veranlassen.
21. Verdrahtung und Verkabelung
Heranführen elektrischer Energie an die vom Auftragnehmer einzubauenden Anlagenteile einschließlich dem Auflegen der Zuleitung wird vom Elektrounternehmer ausgeführt und sind dessen Leistungsumfang. Der jeweilige Gewerke-AN wird die interne Verkabelung an den von Ihm zu liefernden Schaltschränken bis zu den Geräten und Anlagenteilen vornehmen. Der AN ist für die Koordinierung der Arbeiten mit dem Elektrounternehmer/ MSR Unternehmer sowohl während der Vorbereitung der Arbeiten (Planungsphase) als auch während der Ausführung verantwortlich. Er hat insbesondere darauf zu achten, dem Elektrounternehmer/ MSR Unternehmer alle erforderlichen Angaben, z.B. in Form von Kabelzuglisten, rechtzeitig zu übermitteln und die Ausführung entsprechend dem Baufortschritt zu koordinieren. Kosten aufgrund von Behinderungen, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, werden dem AN in Rechnung gestellt bzw. bei der nächsten Rechnung einbehalten.
22. Verdrahtung und Verkabelung von MSR Anlagen
Verdrahtungen und Verkabelungen von Anlagenteilen der MSR Technik werden vom AN des Gewerkes MSR oder ELT vorgenommen. Das Auflegen an Feldgeräten und in Schaltschränken erfolgt durch den AN MSR. Bei autarken Anlageneinheiten, wie z.B. Kältemaschinen, Duckerhöhungs- und Halteanlagen, Hebeanlagen und Tauchpumpen wird wie unter Punkt 22 verfahren. Sie erhalten lediglich eine Spannungsversorgung und Störmeldekabel, entsprechend dem Anwendungsfall, durch das Gewerk MSR/ ELT.
23. Weitere Ausführungsvorschriften
Geräte müssen mit dauerhaften und deutlich lesbaren Typenschildern versehen werden, aus denen die Leistungsdaten hervorgehen.
Sämtliche Rohrschellen, Halterungen, Konsolen, Einbauzargen etc. sind vom Auftragnehmer anzubringen bzw. einzusetzen und in den Preis einzukalkulieren. Bohr- und Befestigungslöcher in Sichtbeton oder Sichtmauerwerk sind sauber zu verschließen.
Anbindung der leistungs- und steuerseitigen Anschlussverkabelung.
Herstellung sämtlicher Anschlüsse einschl. aller Form-, Verbindungs- und Übergangsstücke einschl. Gegenflanschen, Schrauben und Dichtungsmaterialien sowie entleerungs-/ entlüftungsseitigen Anschlüssen zu einer komplett funktionsfähigen und betriebsfertigen Einheit verrohren.
Rohrdurchführungen durch Wände und Decken erhalten eine Umhüllung mit Dämmstoffen, so dass Schallbrücken nicht möglich sind. Der Überstand über die Rohwand bzw. Decke ist mit der Bauleitung festzulegen. Bei Durchdringung von Brandabschnitten sind die entsprechenden Vorschriften zu beachten.
Rohrenden müssen während der Bauzeit zum Schutz vor Verunreinigungen mittels Baustopfen verschlossen werden.
Die benötigten Fundamente für Pumpenanlagen und Aggregate sind vom Auftragnehmer bezüglich der Lage, Größe und Schallübertragung zu bemessen und frühzeitig anzugeben.
24. Bestandsunterlagen
Der AN ist verantwortlich für die Anfertigung der erforderlichen Revisionsunterlagen (Bestandspläne) und Berechnungen, sowie deren Lieferung.
Vor der Inbetriebnahme des Gesamtprojektes wird der AN alle Anleitungen für technische Gebäudeeinrichtungen, Reinigungs- und pflegeanweisungen etc. zusammenstellen, diese auf Vollständigkeit und Aktualität überprüfen und dem AG übergeben. Alle technischen Anleitungen müssen vollständig vom AN mindestens 6 Wochen vor der planmäßigen Durchführung von Funktions- und Gesamttests an den AG übergeben werden. Im Anschluss kann die Abnahme beantragt werden.
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektbeschreibung Projektbeschreibung
1. Gebäudedaten allgemein
Grundstück
Das Bauvorhaben befindet sich auf dem Grundstück der Lyoner Straße 14 im Frankfurter
Stadtteil Niederrad (Flurstück 8500/77, Flur 37 Gemarkung Schwanheim).
Das Bauvorhaben besteht aus 2 Bauteilen:
Bauteil 1 Altbau BestandsgebäudeBauteil 2 Neubau
Der Altbau umfasst 19 Geschosse (EG + 1. bis 17. OG + 18. OG Technikgeschoss und Dachterrasse), sowie 1 Untergeschoss.
Der Neubau umfasst 3 Geschosse (EG + 1. bis 2. OG) und 1 Untergeschoss.
Der Neubau wird auf einer bestehenden Tiefgarage errichtet.
Lage
Das genannte Grundstück befindet sich als Teil der Bürostadt Niederrad im Südwesten der Stadt Frankfurt südlich des Maines. Es gehört zu einem Neubauquartier, dessen Planung das Grundstück (Flurstück 8500/77) umfasst.
2. Projektbeschreibung
Die gesamte Baumaßnahme auf dem Baugelände umfasst 2 Gebäude / Bauteile, welche jeweils separat beauftragt werden.
Bauteil 1:
Ein bestehendes Hochaus welches bisher als Bürogebäude genutzt wurde und nach dem Umbau als Hotel der Marke Rioca, mit 144 Zimmern und 220 Wohnungen/Wohnheim ( Microliving) genutzt werden soll. Teilbereiche im EG des Hochhauses sowie in einem angrenzende Pavillon werden zu separaten Mietbereichen ausgebaut.
Bauteil 2:
Neubau einer Kindertagesstätte und 11 Wohnungen, auf einer bestehenden Tiefgarage.
Das bestehende Hochhaus erhält ab dem 1.OG eine Nutzung als Wohnheim, ab dem 5.OG auch als Beherbergungsbetrieb. Auch die Flächen im EG und UG werden den neuen Nutzungen angepasst.
Im EG werden zudem die Büroflächen neu eingeteilt und ein zweites Restaurant eingerichtet.
Die Haustechnik wird teils im Bestandstechnikgeschoss, UG untergebracht ( Heizungs- Sanitärzentrale, Lüftungsanlagen) teils, im 18 OG in der Technikzentale( Kälteerzeuger, Lüftungsanlagen)sowie auf dem Dach (Rückkühler), im südlichen Abschnitt.
Wohnheim
Das Wohnheim besteht aus 236 Wohnheimplätzen in 204 Einzelapartments, 16 Zweizimmerapartments und aus vielfältig nutzbaren Gemeinschaftsbereichen. Dieses Konzept wird vom zukünftigen Betreiber als Mikrowohnen bezeichnet.
Zielgruppe sind vor allem Studierende, Berufspendler und in Ausbildung befindliche Personen. Bei den Zimmern und Apartments handelt es sich um Wohnheimeinheiten, die befristet und vollmöbliert vermietet werden.
Ebenso beinhaltet das Objekt heimtypische Gemeinschaftsbereiche, wie z.B. den Studierraum, Gemeinschaftsraum mit Gemeinschaftsküche, einen Fitnessraum und einen Waschmaschinenraum, die speziell auf die Anforderungen der meist studentischen Bewohner abgestellt sind.
22 der 220 Apartments werden barrierefrei ausgeführt, siehe Barrierefreikonzept. Um eine 10% Quote zu erreichen, wird also über die Mindestfestsetzung von 20 Wohnungen aus der HBO hinausgegangen.
Hotel/Beherbungsbetrieb
Nach Außen tritt der Betrieb mit der Marke „Rioca“ auf.
Es handelt sich um eine Beherbergungsstätte (Hotel) mit 288 Gastbetten in 144 Zimmern, welche als Hotelapartments mit Kitchenette ausgestattet sind. 15 dieser Einheiten werden barrierefrei sein, davon 2 uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar. Die Rezeption, Lounge, Frühstücksraum, Bar liegt wegen der hervorragenden Aussicht im 17.OG. Im EG gibt es zusätzlich einen Selbst-Check-In Punkt.
Die I Live Group baut derzeit eine Apartment-Hotelkette an circa 10 Standorten mit dieser Marke auf.
Es werden Übernachtungen mit Frühstück angeboten. Zielgruppe sind dabei vor allem Geschäftskunden, die zeitweise am Standort Frankfurt arbeiten, aber auch touristische Besucher.
Ergänzend ist auch im eingeschränkten Maß für die Hotelgäste eine teilweise Selbstversorgung möglich, da die Zimmer über Pantryküchen verfügen.
Erdgeschoss
Die Nutzung des Erdgeschosses sieht eine Gaststätte sowie einige Büro- und Besprechungsräume vor.
Die Gaststätte serviert hauptsächlich zur Mittagszeit vorkonfektionierte Speisen. Aufgrund bautechnischer Gründe wechselt das bestehende Restaurant innerhalb des Gebäudes den Standort von der Südspitze des Hochhauses an die Nordspitze im Flachbau.
Da die Küchen der Vorbereitung der bereits vorkonfektionierten Gerichte dienen, wird keine Fettabluft vorgesehen.
Die 4 Büroräume werden an diverse Firmen vermietet, die sich die Infrastruktur wie Rezeption, Besprechungsraum, Druckerraum, Teeküche, Aufenthaltsbereiche in den Erschließungszonen und die Sanitäranlagen teilen.
Mietbereich BT 1, EG/OG
Die Planung und Ausstattung für die Mietbereiche in BT1, EG/1.OG wird nach gesonderter, separat zu beauftragender Planung,Beauftragung, und Abstimmung mit den Mietern, vorgenommen.
Es werden Versorgungsleitungen der Gewerke H-L-S-K in die Mitbereiche an zentraler Stelle eingeführt und mit Absperrventil / Brandschutzklappe versehen. Die Leistungsermittlung /Vorabdimensionierung erfolgt entsprechend der spezifischen Leistungswerte, der geplanten, weiteren Bereiche des Gebäudes.
Badfertigzellen
In Bauteil 1 / Altbau werden im Bereich des Hotels (Rioca) und in den Wohnungen, vorgefertigte bereits ausgestattete Badfertigzellen vorgesehen. Diese Badfertigzellen werden geliefert eingebracht und an der Verwendungstelle aufgestellt, durch ein vom Bauherren separat beauftragtes Unternehmen.
Planung, Umsetzung und Gewährleistung erfolgt durch den Badzellenplaner.
Die Versorgungsanschlüsse sind durch die TGA-Planung umzusetzen.
Schacht mit Brandschutz BT 1
Die senkrechten Schächte zur Leitungsführung von Abwasser mit zugehöriger Nebenlüftung, sowie Zu- und Abluft, zur Versorgung der Bäder (Badfertigzellen) in Hotel und Wohnheim, werden mit einer Mineralwollbeflockung befüllt. Dadurch sind gemäß Zulassung keine stockwerksübergreifenden Brandschottungen an den Rohrleitungen erforderlich.
Die oberen Leitungsaustritte aus dem Schacht werden mit L-90 Brandschutzklappen bzw. R-90 Schottungen versehen.
Die senkrechte Installation der zugehörigen Versorgungsschächte sowie die Verbindung der Ver und Entsorgungsleitungen (H-L-S) vom Schachtaustritt an die Badzellen sind Leistungsumfang des Auftragnehmers.
Die Schachtinstallation ist mit etagenweise vorgefertigten, mit allen Rohrleitungen ausgestatteten Schachtmodulen geplant.
Die Beplankung der Schächte, sowie die Anfertigung der Brandschutzdurchführungen
wird bauseits (KG 300) vorgesehen.
Manschetten/Schablonen aus 2-lagigem GK-Material , zur zulassungskonformen Montage der Brandschottungen werden als vorgefertigte Lösung vom Badfertigzellenhersteller geliefert und sind vom Installationsunternehmen im Zuge der Montage zu platzieren.
Die senkrechten Versorgungsschächte werden nach der Beplankung mit einem speziellen Verfahren mit Mineralwolle gefüllt / ausgeblasen, so dass diese entsprechend der Zulassung, keine Brandschottungen zwischen den Etagen erfordern.
Die Schachtaustritte der Rohrleitungen sind mit Brandschottungen (R-90/L90) zu versehen.
Projektbeschreibung
KG 480 GA - Zusätzliche gewerkespezifische Technische Vorschriften KG 480 - Zusätzliche gewerkespezifische Technische Vorschriften
Inbetriebnahme, Leistungsmessungen, Einregulierung, Übergabe, Schilder, Kennzeichnung
Die folgenden Leistungen gelten als geschuldet und sind mit den Einheitspreisen abgegolten:
Überprüfung der Verdrahtung und Verrohrung aller Anlagen und sämtlicher mechanischer und elektrischer Einbauteile auf einwandfreie Funktion. Inbetriebnahme aller Anlagen, Einregulierung und Übergabe.
Einregeln der Anlagen auf vorgegebene Sollwerte.
Zweimalige Einweisung des Bedienungspersonals und ingenieurmäßige Bearbeitung. Die Einweisung erfolgt gesondert von Inbetriebnahme und Abnahme.
Herstellen einer Funktionsbeschreibung mit Betriebs- und Bedienungsanweisung.
In Anwesenheit des Bauherrn sind Abnahmeprüfung gem. DIN EN 12599
eischließlich Leistungsmessungen durchführen.
Messwerte sind in Messprotokollen festzuhalten und dem Bauherrn zu übergeben. Die Messstellen sind gemeinsam mit dem AG zu definieren und gemäß Vorgabe zu beschriften.
Nachweis über geforderte Leistungsangaben wie:
1. Stromaufnahmen
2. Isolationsmessungen
3. Schleifenmessung
Erforderliche Messgeräte sind vorzuhalten.
Schilder sind an den Feldgeräten in Abstimmung mit der Bauleitung anzubringen.
Auf Wunsch des Bauherrn ist die Beschilderung gleichartig mit den anderen Beteiligten Gewerken wie RLT, Sanitär, Sprinkler auszuführen. Schilderfabrikate/Typen vom gleichen Hersteller.
Die Verwendung der Anlagenkennzeichnungssystems und der Festlegung für die Betriebsmittelkennzeichnung ist verpflichtend.
KG 480 GA - Zusätzliche gewerkespezifische Technische Vorschriften
KG 480 GA - Gebäudeautomationsanlagen KG 480 - Gebäudeautomationsanlagen
Die Beschreibung ist der Anlagen- und Funktionsbeschreibung in der V1 vom 15.09.25 zu entnehmen:
23-02_WLT_Anlagen_und_Funktionsbeschreibung_Altbau_250915
KG 480 GA - Gebäudeautomationsanlagen
KG 480 GA - Fabrikatsliste KG 480 - Fabrikatsliste
Neben den im Leistungsverzeichnis als Planungsvorgabe aufgeführten Fabrikaten ist der Einsatz alternativer Fabrikate möglich:
Anlagen Fabrikat der Planung Vorschlag Bieter
Gebäudeleittechnik, Sauter, WAGO
Gebäudeautomation,
Raumautomation
Leistungsteil ABB, Siemens, Eaton
Meldeleuchten Lumitas, Werma
Schaltschränke IP 54 Rittal,
Striebel&John (ABB)
Halogenfreie Kabel Dätwyler, Lapp
Kunststoffkabel nach VDE
Reihenklemmen Wago, Weidmüller
Stellantriebe Belimo, Sauter
Kabeltrassen Bettermann, Puk, OBO
Bettermann
Selbstregelnde Heizbänder Raychem(nVent), Eltherm
Montagesysteme, Halter, Hilti,
Schilder, etc. OBO Bettermann
Für abweichende Fabrikate sind entsprechende Unterlagen zum Nachweis der Gleichwertigkeit im Zuge der Angebotsabgabe abzugeben. Falls der Bieter keine Angaben macht, gilt das ausgeschriebene Fabrikat der Planung als angeboten.
KG 480 GA - Fabrikatsliste
Zertifizierung der Baumaßnahme Zertifizierung der Baumaßnahme
Besondere technische Leistungsbeschreibung - Wärmeschutz | Anforderung BEG Effizienzhaus/-gebäude 40-Standard
Die Sanierung und Umnutzung des WeLive Towers in Frankfurt wird als BEG-Effizienzhaus/-gebäude 40 gefördert. Beim genannten Gebäude handelt es sich um eine Mischnutzung, bei der sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäudeanteile umgesetzt werden (Mikroappartement = Wohnen/Effizienzhaus, alle weiteren Nutzungen (Hotel, Restaurant, Co-Working, Gemeinschafts-/Nebenflächen = Nichtwohnen/Effizienz-gebäude). Die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) für Wohn- und Nichtwohngebäude zum Stand der Beantragung (12/2021) sind daher zu beachten.
Alle am Bau beteiligten Firmen unterliegen in der Qualität der Ausführung und den zu verbauenden Materialien den Anforderungen und Vorgaben des BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standards. Der AN verpflichtet sich, die genannten Kennwerte und Forderungen des Effizienzhaus-Nachweises (WG, Stand 01.07.2024) und Effizienzgebäude-Nachweises (NWG, Stand 01.07.2024) zur Einhaltung der Effizienzhaus/-gebäude-Qualität einzuhalten. Im Speziellen betreffen dies die luftdichte und hochgedämmte Bauweise sowie der energieeffiziente Einsatz von Anlagen-technologien und den optimierten Bauablauf. Änderungen/Anpassungen müssen dem Energie-Effizienz-Experten der ina Planungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden.
Die technischen Mindestanforderungen der BEG Wohn- und Nichtwohngebäude (Stand: 12/2021) sowie den Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis zur Einhaltung der Effizienzhaus-Qualität erhalten Sie als Anhang zu diesem Leistungsverzeichnis.
Zur Sicherstellung des richtigen Einbaus der geforderten Qualitäten sind die gewählten Produkte anhand von technischen Datenblättern und Herstellererklärungen bis spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen.
Der AN verpflichtet sich nach Fertigstellung der betreffenden Maßnahmen eine Fachunternehmererklärung auszufüllen, die die BEG-konforme Ausführung bestätigt. Als Anhang zum Leistungsverzeichnis erhalten Sie diese beispielhaft (noch nicht gewerkeweise) zur Kenntnis. Diese, sowie die zusätzlich erforderlichen Nachweise, sind dem Auftraggeber vor Erhalt der letzten Zahlungsrate unaufgefordert zu übergeben.
Umlaufende, lückenlose Dämmschicht
Die hochgedämmte Bauweise erfordert eine umlaufende, lückenlose Dämmschicht. Die Anforderungen der jeweiligen Bauteilaufbauten entnehmen Sie der Anlage 2 zum Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis („Bauteilkatalog“).
Luftdichte Bauweise
Der BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standard erfordert eine umlaufende luftdichte Ebene. Diese wird durch die folgenden Bauteilschichten der Regelbauteile erstellt: Stahlbetondecken (Bodenplatte/Geschossdecken); Innenputz (Mauerwerk); Fenster. Alle Anschlussstellen bei Materialwechseln sowie Durchbrüche oder Durchdringungen der luftdichten Ebene müssen dauerhaft strömungsdicht durch zugelassene Materialien verschlossen werden, z.B. durch: Dauerhaftes verkleben durch zugelassene Klebebänder auf der Innenseite; zugelassene Kompribänder; Einsatz luftdichte Hohlwanddosen, Kabelbaum-/Rohrmanschetten; Leitungs-Installationen, Leitungsschlitze und Durchbrüche vollflächig luftdicht schließen. Vor dem Einbau der Holz-/Fensterbauteile sind alle Oberflächen im Bereich der Massivbauöffnungen bzw. -anschlüsse zu reinigen und eventuelle Unebenheiten zu beheben (z.B. Glattstrich auf Mauerwerk) damit die Befestigung der luftdichten Anschlüsse möglich ist.
Zur Prüfung der Luftdichtheit erfolgt ein qualitätssichernder Differenzdrucktest, sind Nachbesserungen infolge von Leckagen notwendig, die der AN zu verantworten hat, so trägt er die Kosten für sämtliche Nachbesserungen und Nacharbeiten ggf. inklusive Folgekosten sowie für ggf. erforderliche weitere Messungen. Die geforderte Luftdichtheit von q50 ≤ 2,50 h-1 ist im Wohnbereich verpflichtend einzuhalten.
Technische Nachweise
Folgende Nachweise sind unaufgefordert spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen:
Technische Datenblätter zur Bestätigung der Dämmqualität (λB gem. Zulassung für den Einbauort) und der Anlageneffizienz (z.B. nWRG, Stromeffizienz, Wirkungsgrad, COP)Anlagenschemen zur Umsetzung der Trinkwarmwasser-, Heiz-/Kältebereitung, Photovoltaik
Einregulierungsprotokolle
Die Einregulierung von hydraulisch geführten Heiz-/Kältekreisen sowie RLT-/WLA-Anlagen ist anhand folgender Dokumenten unaufgefordert nach Umsetzung der Einregulierung einzureichen:VdZ-Protokoll zum hydraulischen Abgleich (Wohn-/Nichtwohngebäude)Einregulierungsprotokolle der RLT-/WLA-AnlagenDichtigkeit des Kanalsystems nach EN 12599 D.8
Hinweis: Der Betreiber ist in den Betriebsweise aller Anlagenkomponenten einzuweisen.
Ansprechpartner BEG/Wärmeschutz:
Dipl.-Ing. Architektin Friederike Hassemer (dena Energie-Effizienz-Expertin)
ina Planungsgesellschaft mbH
Schleiermacherstraße 12
64283 Darmstadt
Tel. +49 6151 785 22 30
Fax +49 6151 785 22 49
www.ina-darmstadt.de
hassemer@ina-darmstadt.de
Anforderungen an DGNB-Zertifizierung
Für das Projekt wird eine Zertifizierung im Nachhaltigkeitsbewertungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) durchgeführt. In der Zertifizierung erfolgt eine umfassende Gesamtbewertung des Lebenszyklus unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen, soziokulturellen Qualität des Gebäudes sowie der technischen Qualität und der Prozessqualität. In diesen Bereichen sind in insgesamt 37 Kriterien Grenzwerte einzuhalten bzw. Zielwerte zu erreichen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen so auszuführen, dass das angestrebte Zertifizierungsziel nach Fertigstellung des Gebäudes erreicht wird und das Gebäude das DGNB-Zertifikat „Gold“ erhält.
Dies erfordert zwischen allen am Bau Beteiligten eine intensive Zusammenarbeit. Ist für den Auftragnehmer erst nach Vertragsabschluss erkennbar, dass gewisse Qualitäten, Güten etc. nicht umsetzbar sind, hat er dies umgehend mitzuteilen und alternative Vorschläge zu unterbreiten.
Sofern bereits während des Vergabeverfahrens Bedenken oder Zweifel hinsichtlich der Realisierbarkeit der ausgeschriebenen Qualitäten und / oder Anforderungen an die Stoffe bestehen, ist dies vom Bieter im Wege einer Bieterfrage zu klären
Die für die Zertifizierung festgelegten Qualitätsniveaus, müssen im fortlaufenden Planungsprozess bzw. in der Ausführungsplanung unbedingt berücksichtigt werden.
Leistungen des Auftragnehmers für die Zertifizierung
Die Zertifizierung erfordert eine umfangreiche Dokumentation sowie das Erbringen zusätzlicher Nachweise über den herkömmlichen Bauprozess hinaus.
Der Auftragnehmer hat diese Leistungen in seinem Angebot zu berücksichtigen.
Die durch das ausführende Unternehmen zu erbringenden Nachweise sind der Anlage 1 "Anforderungen Baustoffeigenschaften" sowie der Anlage 2 "Allgemeine Anforderungen und Nachweise" zu entnehmen. Die relevanten Leistungspositionen enthalten einen ausdrücklichen Hinweis mit Verweis auf die für die betreffende Leistung spezifischen Anforderungen aus den Anlagen 1 und 2.
Alle eingereichten Nachweise müssen klar dem auf der Titelseite genannten Projekt sowie ggf. dem betreffenden Produkt zuzuordnen sein. Aus jedem Dokument müssen der Aussteller (mit Stempel und Unterschrift) sowie das Ausstellungsdatum klar hervorgehen.
Freigabeprozess der Überwachung und Dokumentation der eingesetzten Materialien im Rahmen der DGNB-Zertifizierung
Ergänzung der Ausschreibung
Alle in der Anlage 1 und Anlage 2 genannten Anforderungen an die Bauprodukte müssen gemäß dem entsprechenden Einbauort berücksichtigt werden. Sollten weitere Unterbeauftragungen abgeschlossen werden, sind diese Vorgaben auch zwingend von allen Nachunternehmern zu berücksichtigen. Die Erfüllung der Anforderungen sind anhand von Produktdatenblättern, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. nach Zuschlagserteilung und vor dem Einbau zu prüfen. Sollte es Unklarheiten bezüglich der Erfüllung geben, sind diese in Abstimmung mit dem Auditor zu klären.
Freigabe von Bauprodukten vor dem Einbau
Der Auftragnehmer muss nach der Zuschlagserteilung einen Bauteilkatalog vorlegen, in dem die in Anlage 1 und Anlage 2 relevanten Bauprodukte mit Produktname und Hersteller der betreffenden Bauteilschicht zugeordnet sind. Mit diesem Katalog sind zudem alle relevanten Produktdatenblätter, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. einzureichen.
Die ausführenden Firmen übergeben mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vor Bestellung der Bauprodukte eine Liste mit den von Ihnen verwendeten Bauprodukten und der entsprechenden Dokumentation an den Auditor. Der Auditor prüft die Materialien hinsichtlich der Vorgaben der DGNB und gibt diese zum Einbau frei. Er informiert die Bauleitung über die Freigabe und übergibt eine Liste der freigegeben Produkte zur Prüfung beim Einbau. Ohne eine schriftliche Freigabe ist ein Einbau daher nicht gestattet.
Anforderungen der DGNB an den Bauprozess
Abfallarme Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gesetzliche Mindestvorschriften zu erfüllen. Eine Abfalltrennung auf der Baustelle in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle ist vorzunehmen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Lärmarme Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die gesetzlichen Mindestvorschriften hinsichtlich des Schallschutzes auf der Baustelle zu erfüllen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Staubarme Baustelle
Die gesetzlichen Anforderungen sind folgendermaßen zu erfüllen: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit das technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Es kommen Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zum Einsatz. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Bodenschutz auf der Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Kontaminierte Böden sind getrennt zu behandeln.
Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist einzuhalten. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Anhang
technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) für Wohngebäude zum Stand der Beantragung (12/2021)technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) für Nichtwohngebäude zum Stand der Beantragung (12/2021)Wärmeschutznachweis BT 1 (WG + NWG, Stand 01.07.2024)Fachunternehmererklärungen im Vorabzug als Checkliste (Stand 02.07.2025)Positionsweise Produktanforderungen DGNB
Zertifizierung der Baumaßnahme
10 KG 481 GA - Automationssysteme
10
KG 481 GA - Automationssysteme
10.10 KG 481 GA - Sensoren
10.10
KG 481 GA - Sensoren
10.20 KG 481 GA - Aktoren
10.20
KG 481 GA - Aktoren
10.30 KG 481 GA - Automationsstation
10.30
KG 481 GA - Automationsstation
10.40 KG 481 GA - Ingenieurleistungen
10.40
KG 481 GA - Ingenieurleistungen
20 KG 482 GA - Schaltschrank und Installation
20
KG 482 GA - Schaltschrank und Installation
20.10 KG 482 GA - Schaltschrank
20.10
KG 482 GA - Schaltschrank
20.20 KG 482 GA - Dienstleistungen Schaltschrank
20.20
KG 482 GA - Dienstleistungen Schaltschrank
30 KG 484 GA - Elektroinstallation und Verlegesysteme
30
KG 484 GA - Elektroinstallation und Verlegesysteme
INSTALLATION DURCH GEWERK GEBÄUDEAUTOMATION INSTALLATION DURCH GEWERK GEBÄUDEAUTOMATION
Die Installation der Verlegesysteme und Leitungen für die Gebäudeautomation erfolgt durch das Gewerk GA. Die Firma kann sich dafür einen Nachunternehmer nehmen. Dieser ist bei
Angebotsabgabe zu benennen:
Nachunternehmer Elektro: ..............................................
Die Leitungsverlegung erfolgt endverlegt bis zum Schaltschrank bzw. Betriebsmittel. Die Leitungen an den Schaltschränken müssen den Feldern und Kabeleinführungen zugeordnet werden.
Seitens GA sind vollständig und termingerecht die Kabellisten, generiert aus dem Schaltplan EPLAN-P8, zu liefern. Für die Korrektheit der Kabellisten hinsichtlich Zielen, Leitungstyp und Adernzahl ist GA verantwortlich.
Von der Installationsfirma werden die Kabellisten geprüft und aktualisiert, Leitungsdimensionierung und evtl. spezifische Leitungsmerkmale.
Die gesamten Anschlussarbeiten werden von GA ausgeführt. GA übernimmt auch die notwendigen Messungen nach VDE sofern dies nicht Vorleistung im Rahmen der Installation ist.
Die letztgültigen Ausführungsdaten werden im Zuge der Revision mit in den Schaltplan übernommen.
Für Leistungskabel 230/400V werden generell nur 3-Ader-oder 5-Ader-Leitungen verwendet.
INSTALLATION DURCH GEWERK GEBÄUDEAUTOMATION
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
Geforderte Eigenschaften der Leitungen und Kabel:
Die Ausführung der Montage- und Installationsarbeiten muss mit dem Auftraggeber der elektrischen Anlagen abgestimmt werden. Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten ist die Montage und Verlegungsart zu erläutern. Bei der Leitungs- und Kabelauswahl sowie deren Verlegung ist darauf zu achten, dass kapazitive und induktive Beeinflussung der Anlage ausgeschlossen sind. Dies gilt in besonderem Maße bei Einsatz von elektronischen Systemen. Im Außenbereich sind Ozon- und UV-beständige Leitungen zu verwenden.
Sämtliche Kabel und Leitungen müssen die Anforderungen gemäß DGNB und REACH erfüllen, insbesondere die Grenzwerte CPs < 0.1%, SVHC ≤ 0.1%
Bei Brandabschnitten ist feuerbeständiges Füllmaterial zu verwenden. Für spätere Nachverlegung muss die Entfernung des Füllmaterials jederzeit möglich sein.
Leitungen, Kabel und Verschlauchungen sind, soweit notwendig, gegen Beschädigungen zu schützen. Auf ausreichende Befestigung und Zugentlastung ist zu achten.
Kalkulation der Leitungs-, Kabel- und Schlauchverlegung:
90% Verlegung auf bauseitigen (außerhalb der Technikzentralen) oder eigenen Kabelträgersystemen (innerhalb der Technikzentralen) z. B. Kabelrinnen, Staparohren, oder Kabelkanälen; bei Installation von Kabelträgersystemen durch die GA-Firma ist eine mindestens 30-%ige Kapazitätsreserve vorzusehen. 10% Aufputzverlegung, bzw. Befestigungen an Betondecken.
Ist ein andere Aufteilung notwendig, ist diese in einer gesonderten Position aufgeführt.
Die folgenden Positionen beinhalten:
Fachgerechte Lieferung und Verlegung aller Leitungen in Abstimmung mit den Gewerken
Lieferung und Montage der Trassen, Kupa-, Staparohre sowie sonstige Installationsmaßnahmen innerhalb der Technikzentralen, sowie Vorortmontagen und alle Montage- und Installationsrichtungen.
Grundsätzlich ist eine teilweise offene Verlegung der Leitungen erlaubt. Nur bei besonderen Gegebenheiten (aggressive Umgebungen, hohe Temperaturen, befahrene Räume, Arbeitszonen in Zentralen, etc.) ist eine geschlossene Verlegung gefordert.
Montagezubehör
In den Einheitspreisen sind unter anderem sämtliche Kosten einzurechnen für:
Befestigungen und Halterungen aus Stahl, kadmiert bzw. verzinkt, mit akustischer Trennisolierung
Als Montage- bzw. Installationsschienen, in verzinkter Ausführung, komplett mit Befestigungsmaterialien, wie Stirnflanschen, Stützwinkel, Puffer, Schrauben, Unterlegscheiben sowie Abschlußkappen aus Kunststoff. Eventuell erforderliche Schienenkupplungen, Knotenbleche und Eckverbinder.
Befestigung mit zugelassenen Metalldübeln und Schrauben für Stütz-, Hänge-, Trag- und Sonderbefestigungen, statisch bemessen und hergestellt nach den jeweiligen Erfordernissen aus verzinkten Standardbefestigungsprofilen (Müpro, Mefa, oder Sikla oder ähnlich).
Der prüffähige rechnerische Nachweis der Tragfähigkeit ist auf Verlangen vorzulegen.
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
BRANDENTLASTENDE INSTALLATION UND BRANDSCHUTZMASSNAHMEN BRANDENTLASTENDE INSTALLATION UND BRANDSCHUTZMASSNAHMEN
Die Installation ist brandentlastend durchzuführen, d.h. die Rettungswege, das sind insbesondere die Flure und Treppenhäuser, sind soweit wie möglich von Leitungen und Installationen freizuhalten. Leitungen zu Geräten und Anschlüsse in den Rettungswegen sind soweit möglich und sinnvoll außerhalb der Rettungswege zu verlegen.
Für Schutz- und Leerohre in Rettungswegen ist Stahlpanzerrohr zu verwenden (Rohre aus Isolierstoff sind verboten).
Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers müssen den Forderungen der Baugenehmigung und der DIN 18610 entsprechen. Die als Brandschutzsicherung erforderlichen Einbauten sind als solche eindeutig zu kennzeichnen.
Hinweisschilder müssen auf den Einbauort hinweisen.
Die geforderten Auflagen sind in den Montagezeichnungen besonders auszuweisen und hierfür ist ein Genehmigungsvermerk von der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde bzw. Feuerwehr einzuholen und mit dem Architekten abzustimmen.
Arbeiten, die ohne Genehmigungsvermerk ausgeführt werden und sich später als nicht richtig erweisen, gehen als Änderung zu Lasten des Auftragnehmers, einschließlich evtl. Änderungen von Nachbargewerken.
Bei Verlegesystem- und Leitungsinstallationen E30/E90sind die baurechtlichen und herstellerspezifischen Anforderungen komplett einzuhalten. Abweichungen bedürfen einer Sondergenehmigung durch die entsprechende Behörde.
BRANDENTLASTENDE INSTALLATION UND BRANDSCHUTZMASSNAHMEN
BRANDSCHUTZMASSNAHMEN IN KABELKANÄLEN UND SCHÄCHTEN BRANDSCHUTZMASSNAHMEN IN KABELKANÄLEN UND SCHÄCHTEN
Kabel und Leitungen für Einrichtungen, deren Betrieb auch im Notfällen aufrecht erhalten werden muß (z. B. berechtigte Motoren, RWA, Klappen, Sicherheitsbeleuchtung, usw.) müssen von anderen Kabeln und Leitungen feuersicher getrennt verlegt werden. Hierzu sind Leitungen und Trassen je nach Anforderung in E90 zu verwenden (VDE 0108 Teil 1). Insbesondere sind die Installationen von Verbrauchern, die durch eine Netzersatzanlage (AEV, USV) erfasst werden, zu klären.
Bei der Kabel- und Leitungsverlegung (auch bei Kabelkanälen und Schächten) durch brandabschnittsbegrenzende Bauteile, wie Decken und Wände müssen diese Durchbrüche bzw. Kanäle brandsicher verschlossen werden. Die Abdichtung ist so
durchzuführen, daß auch kein Rauch, Gas und Löschwasser durchdringen kann und ist ordnungsgemäß zu beschriften und zu zertifizieren. Desweiteren ist die zulässige Brandlast (VDE 0118, DIN 4102) zu beachten.
BRANDSCHUTZMASSNAHMEN IN KABELKANÄLEN UND SCHÄCHTEN
POTENTIALAUSGLEICH POTENTIALAUSGLEICH
Es ist der gesamte Potentialausgleich für die gelieferten Leistungen durchzuführen:
SchaltschränkeKabeltrassenVerlegesystemeBetriebsmittel
Der Poteintialausgleich ist fachgerecht auszuführen und muss den gültigen EMV-Richtlinien und den Richtlinien entsprechen.
Für den Potentialausgleich sind alle notwendigen Messungen durchzuführen und die entsprechenden Messprotokolle nach VDE vorzulegen.
POTENTIALAUSGLEICH
SAUBERKEIT INSTALLATION SAUBERKEIT INSTALLATION
Für die Leistungen Installation gelten entsprechende Anforderungen an Ausführung und Sauberkeit:
ARBEITSBEREICHE
Nach Demontagen sind alle Installationsmaterialien direkt aufzumessen und fachgerecht zu entsorgen. Der Arbeitsbereich muss komplett gereinigt werden (Besenrein). Elektromaterial ist so zu lagern, das Wege und Arbeitsbereiche von anderen Gewerken oder des Betriebes jedoch zugänglichg sind.
Fluchtwege sind immer freizuhalten.
Nach den Verlegearbeiten sind die Wege und Flächen komplett zu räumen.
Jeden Abend muss die Baustelle komplett sauber und aufgeräumt sein (Besenrein). Restmaterial und Abfälle sind in Entsorgungsbehältern zu lagern.
Vor Zuschaltung und Inbetriebnahme der Anlage sind folgende Arbeiten durchzuführen:
SCHALTSCHRANK
Der Arbeitsbereich vor dem Schaltschrank muss komplett frei von Elektromaterial und Besenrein sein Es dürfen keine Werkzeuge im Arbeitsbereich liegen Im Schaltschrank sind alle Kabelreste und Späne zu entfernen. Der Schrank ist auszusaugen.
Direkt vor Zuschaltung muss eine Elektrofachkraft den Schaltschrank auf Reinheit und DGUV V3 (ehemals BGV A3) prüfen.
Es dürfen keine blanken Leiter im Schaltschrank vorhanden sein. Nicht belegte Adern sind durch Isolationsmaßnahmen zu sichern.
LÜFTUNGSANLAGEN
Die Lüftungsanlagen sind in den Montagebereichen innen komplett zu reinigen.
Es dürfen keine Kabelreste und Späne in der Anlage sein.
Alle Betriebsmittel müssen endverlegt und angeschlossen sein (keine offenen Leitungsenden).
Direkt vor Zuschaltung muss eine Elektrofachkraft die Anlage hinsichtlich Reinheit, Restmaterial im Kanal und Schließung aller Türen prüfen.
SAUBERKEIT INSTALLATION
30.10 KG 484 GA - Starkstromkabel
30.10
KG 484 GA - Starkstromkabel
30.20 KG 484 GA - Datenleitung
30.20
KG 484 GA - Datenleitung
30.30 KG 484 GA - Verlegesysteme
30.30
KG 484 GA - Verlegesysteme
30.40 KG 484 GA - Anschlussarbeiten
30.40
KG 484 GA - Anschlussarbeiten
30.50 KG 484 GA - Zubehör
30.50
KG 484 GA - Zubehör
40 KG 486 GA - Brandschutzklappensystem
40
KG 486 GA - Brandschutzklappensystem
40.10 KG 486 GA - Brandschutzklappensystem
40.10
KG 486 GA - Brandschutzklappensystem
50 KG 489 GA - Allgemein, Sonstiges
50
KG 489 GA - Allgemein, Sonstiges
50.10 KG 489 GA - Besondere Leistungen
50.10
KG 489 GA - Besondere Leistungen
50.20 KG 480 GA - Vorgezogene Teilinbetriebnahme
50.20
KG 480 GA - Vorgezogene Teilinbetriebnahme
50.30 KG 489 GA - Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, Schilder und Abnahme
50.30
KG 489 GA - Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, Schilder und Abnahme
50.40 KG 489 GA - Stundenlohnarbeiten
50.40
KG 489 GA - Stundenlohnarbeiten
50.50 KG 489 GA - Baustellenorganisation, Profilstahl, Sonstige Leistungen
50.50
KG 489 GA - Baustellenorganisation, Profilstahl, Sonstige Leistungen
50.60 KG 489 GA - Bestandsunterlagen
50.60
KG 489 GA - Bestandsunterlagen
50.70 KG 489 GA - Anlagenwartung
50.70
KG 489 GA - Anlagenwartung