Elektroinstallation (BT1)
We Live Tower Frankfurt - BT1 Bestand
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VORABZUG Leistungsverzeichnis Elektroinstallation (Stark- und Schwachstrominstallation sowie Blitzschutz) Projekt: we Live Frankfurt, Lyoner Straße 14, Frankfurt Bauherr: i Live MAG Frankfurt am Main GmbH Hechtsheimer Str. 37 55131 Mainz Architekt: AI+P Planungs GmbH Julius-Bausch-Str. 50, 73431 Aalen Ausschreibung: K. Dörflinger Gesellschaft für Elektroplanung mbH & Co. KG Düsseldorfer Str. 40, 65760 Eschborn Telefon: 06196 / 8023970-10 Angebotssumme EUR ...................................................... netto + 19 % Mehrwertsteuer EUR ...................................................... netto Angebotssumme EUR ...................................................... brutto =================================== ................................................, den ...................................................... ........................................................................ .......................................................... Der BIETER (Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift) Selbstauskunft Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Mitarbeiter beschäftigen Sie (z. B. Monteure)? ........................................................................ ................................................... 2. Haben Sie schon technisch gleichwertige Bauvorhaben abgewickelt? Wenn ja, bitte Referenzen! ........................................................................ ................................................... ........................................................................ .................................................. ........................................................................ .................................................. ........................................................................ ................................................... 3. Sind Sie im Handelsregister eingetragen? ........................................................................ ................................................... 4. Sind Sie in der Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen? ........................................................................ ................................................... 5. Nennen Sie uns bitte Ihre Mitgliedsnummer in der Berufsgenossenschaft! ........................................................................ ................................................... Firmenstempel: Allgemeiner Textbaustein für alle LVs Besondere technische Leistungsbeschreibung - Wärmeschutz | Anforderung BEG Effizienzhaus/-gebäude 40-Standard Die Sanierung und Umnutzung des "we live towers" in Frankfurt wird als BEG Effizienzhaus/-gebäude 40 gefördert. Beim genannten Gebäude handelt es sich um eine Mischnutzung, bei der sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäudeanteile umgesetzt werden (Mikroappartement = Wohnen/Effizienzhaus, alle weiteren Nutzungen (Hotel, Restaurant, Co-Working, Gemeinschafts-/Nebenflächen = Nichtwohnen/Effizienz-gebäude). Die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) für Wohn- und Nichtwohngebäude zum Stand der Beantragung (12/2021) sind daher zu beachten. Alle am Bau beteiligten Firmen unterliegen in der Qualität der Ausführung und den zu verbauenden Materialien den Anforderungen und Vorgaben des BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standards. Der AN verpflichtet sich, die genannten Kennwerte und Forderungen des Effizienzhaus-Nachweises (WG, Stand 01.07.2024) und Effizienzgebäude-Nachweises (NWG, Stand 01.07.2024) zur Einhaltung der Effizienzhaus/-gebäude-Qualität einzuhalten. Im Speziellen betreffen dies die luftdichte und hochgedämmte Bauweise sowie der energieeffiziente Einsatz von Anlagen-technologien und den optimierten Bauablauf. Änderungen/Anpassungen müssen dem Energie-Effizienz-Experten der ina Planungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden. Die technischen Mindestanforderungen der BEG Wohn- und Nichtwohngebäude (Stand: 12/2021) sowie den Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis zur Einhaltung der Effizienzhaus-Qualität erhalten Sie als Anhang zu diesem Leistungsverzeichnis. Zur Sicherstellung des richtigen Einbaus der geforderten Qualitäten sind die gewählten Produkte anhand von technischen Datenblättern und Herstellererklärungen bis spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen. Der AN verpflichtet sich nach Fertigstellung der betreffenden Maßnahmen eine Fachunternehmererklärung auszufüllen, die die BEG-konforme Ausführung bestätigt. Als Anhang zum Leistungsverzeichnis erhalten Sie diese beispielhaft (noch nicht gewerkeweise) zur Kenntnis. Diese, sowie die zusätzlich erforderlichen Nachweise, sind dem Auftraggeber vor Erhalt der letzten Zahlungsrate unaufgefordert zu übergeben. Umlaufende, lückenlose Dämmschicht Die hochgedämmte Bauweise erfordert eine umlaufende, lückenlose Dämmschicht. Die Anforderungen der jeweiligen Bauteilaufbauten entnehmen Sie der Anlage 2 zum Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis ("Bauteilkatalog"). Luftdichte Bauweise Der BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standard erfordert eine umlaufende luftdichte Ebene. Diese wird durch die folgenden Bauteilschichten der Regelbauteile erstellt: Stahlbetondecken (Bodenplatte/Geschossdecken); Innenputz (Mauerwerk); Fenster. Alle Anschlussstellen bei Materialwechseln sowie Durchbrüche oder Durchdringungen der luftdichten Ebene müssen dauerhaft strömungsdicht durch zugelassene Materialien verschlossen werden, z.B. durch: Dauerhaftes verkleben durch zugelassene Klebebänder auf der Innenseite; zugelassene Kompribänder; Einsatz luftdichte Hohlwanddosen, Kabelbaum-/Rohrmanschetten; Leitungs-Installationen, Leitungsschlitze und Durchbrüche vollflächig luftdicht schließen. Vor dem Einbau der Holz-/Fensterbauteile sind alle Oberflächen im Bereich der Massivbauöffnungen bzw. -anschlüsse zu reinigen und eventuelle Unebenheiten zu beheben (z.B. Glattstrich auf Mauerwerk) damit die Befestigung der luftdichten Anschlüsse möglich ist. Zur Prüfung der Luftdichtheit erfolgt ein qualitätssichernder Differenzdrucktest, sind Nachbesserungen infolge von Leckagen notwendig, die der AN zu verantworten hat, so trägt er die Kosten für sämtliche Nachbesserungen und Nacharbeiten ggf. inklusive Folgekosten sowie für ggf. erforderliche weitere Messungen. Die geforderte Luftdichtheit von q50 = 2,50 h-1 ist im Wohnbereich verpflichtend einzuhalten. Technische Nachweise Folgende Nachweise sind unaufgefordert spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen: - Technische Datenblätter zur Bestätigung der Dämmqualität (_B gem. Zulassung für den Einbauort) und der Anlageneffizienz (z.B. nWRG, Stromeffizienz, Wirkungsgrad, COP) - Anlagenschemen zur Umsetzung der Trinkwarmwasser-, Heiz-/Kältebereitung, Photovoltaik Einregulierungsprotokolle - Die Einregulierung von hydraulisch geführten Heiz-/Kältekreisen sowie RLT-/WLA-Anlagen ist anhand folgender Dokumenten unaufgefordert nach Umsetzung der Einregulierung einzureichen: - VdZ-Protokoll zum hydraulischen Abgleich (Wohn-/Nichtwohngebäude) - Einregulierungsprotokolle der RLT-/WLA-Anlagen - Dichtigkeit des Kanalsystems nach EN 12599 D.8 Hinweis: Der Betreiber ist in den Betriebsweise aller Anlagenkomponenten einzuweisen. Ansprechpartner BEG/Wärmeschutz: Dipl.-Ing. Architektin Friederike Hassemer (dena Energie-Effizienz-Expertin) ina Planungsgesellschaft mbH Schleiermacherstraße 12 64283 Darmstadt Tel. +49 6151 785 22 30 Fax +49 6151 785 22 49 www.ina-darmstadt.de hassemer@ina-darmstadt.de Anforderungen an DGNB-Zertifizierung Für das Projekt wird eine Zertifizierung im Nachhaltigkeitsbewertungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) durchgeführt. In der Zertifizierung erfolgt eine umfassende Gesamtbewertung des Lebenszyklus unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen, soziokulturellen Qualität des Gebäudes sowie der technischen Qualität und der Prozessqualität. In diesen Bereichen sind in insgesamt 37 Kriterien Grenzwerte einzuhalten bzw. Zielwerte zu erreichen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen so auszuführen, dass das angestrebte Zertifizierungsziel nach Fertigstellung des Gebäudes erreicht wird und das Gebäude das DGNB-Zertifikat "Gold" erhält. Dies erfordert zwischen allen am Bau Beteiligten eine intensive Zusammenarbeit. Ist für den Auftragnehmer erst nach Vertragsabschluss erkennbar, dass gewisse Qualitäten, Güten etc. nicht umsetzbar sind, hat er dies umgehend mitzuteilen und alternative Vorschläge zu unterbreiten. Sofern bereits während des Vergabeverfahrens Bedenken oder Zweifel hinsichtlich der Realisierbarkeit der ausgeschriebenen Qualitäten und / oder Anforderungen an die Stoffe bestehen, ist dies vom Bieter im Wege einer Bieterfrage zu klären Die für die Zertifizierung festgelegten Qualitätsniveaus, müssen im fortlaufenden Planungsprozess bzw. in der Ausführungsplanung unbedingt berücksichtigt werden. Leistungen des Auftragnehmers für die Zertifizierung Die Zertifizierung erfordert eine umfangreiche Dokumentation sowie das Erbringen zusätzlicher Nachweise über den herkömmlichen Bauprozess hinaus. Der Auftragnehmer hat diese Leistungen in seinem Angebot zu berücksichtigen. Die durch das ausführende Unternehmen zu erbringenden Nachweise sind der Anlage 1 "Anforderungen Baustoffeigenschaften" sowie der Anlage 2 "Allgemeine Anforderungen und Nachweise" zu entnehmen. Die relevanten Leistungspositionen enthalten einen ausdrücklichen Hinweis mit Verweis auf die für die betreffende Leistung spezifischen Anforderungen aus den Anlagen 1 und 2. Alle eingereichten Nachweise müssen klar dem auf der Titelseite genannten Projekt sowie ggf. dem betreffenden Produkt zuzuordnen sein. Aus jedem Dokument müssen der Aussteller (mit Stempel und Unterschrift) sowie das Ausstellungsdatum klar hervorgehen. Freigabeprozess der Überwachung und Dokumentation der eingesetzten Materialien im Rahmen der DGNB-Zertifizierung Ergänzung der Ausschreibung Alle in der Anlage 1 und Anlage 2 genannten Anforderungen an die Bauprodukte müssen gemäß dem entsprechenden Einbauort berücksichtigt werden. Sollten weitere Unterbeauftragungen abgeschlossen werden, sind diese Vorgaben auch zwingend von allen Nachunternehmern zu berücksichtigen. Die Erfüllung der Anforderungen sind anhand von Produktdatenblättern, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. nach Zuschlagserteilung und vor dem Einbau zu prüfen. Sollte es Unklarheiten bezüglich der Erfüllung geben, sind diese in Abstimmung mit dem Auditor zu klären. Freigabe von Bauprodukten vor dem Einbau Der Auftragnehmer muss nach der Zuschlagserteilung einen Bauteilkatalog vorlegen, in dem die in Anlage 1 und Anlage 2 relevanten Bauprodukte mit Produktname und Hersteller der betreffenden Bauteilschicht zugeordnet sind. Mit diesem Katalog sind zudem alle relevanten Produktdatenblätter, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. einzureichen. Die ausführenden Firmen übergeben mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vor Bestellung der Bauprodukte eine Liste mit den von Ihnen verwendeten Bauprodukten und der entsprechenden Dokumentation an den Auditor. Der Auditor prüft die Materialien hinsichtlich der Vorgaben der DGNB und gibt diese zum Einbau frei. Er informiert die Bauleitung über die Freigabe und übergibt eine Liste der freigegeben Produkte zur Prüfung beim Einbau. Ohne eine schriftliche Freigabe ist ein Einbau daher nicht gestattet. Anforderungen der DGNB an den Bauprozess Abfallarme Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich gesetzliche Mindestvorschriften zu erfüllen. Eine Abfalltrennung auf der Baustelle in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle ist vorzunehmen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat. Lärmarme Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich die gesetzlichen Mindestvorschriften hinsichtlich des Schallschutzes auf der Baustelle zu erfüllen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat. Staubarme Baustelle Die gesetzlichen Anforderungen sind folgendermaßen zu erfüllen: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit das technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Es kommen Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zum Einsatz. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat. Bodenschutz auf der Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Kontaminierte Böden sind getrennt zu behandeln. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist einzuhalten. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat. Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme Die Nachstehende Leistungsbeschreibung umfasst im Wesentlichen folgende Installationsmaßnahmen. 1.1.1 Die komplette Stark- und Schwachstrominstallation für ein Studentenwohnheim mit Hotel, Retailbereiche und Tiefgarage. Bestehend aus Erdgeschoss, 17 Obergeschossen und 1x Technikzentrale / Dachgeschoss 18. Obergeschoss und 1x UG. Aus den Zeichnungen sind Lage, Größe und Raumaufteilung des Gebäudes zu entnehmen. Der Leistungsbeschreibung liegen die geltenden VDE-Bestimmungen VDE 0100, 0105, 0101, 0102, 0108 sowie die TAB des Energieversorgungsunternehmens zu Grunde 1.1.2 Lieferung und Montage einer Umspannstation / Trafostation mit 1x 1.000 kVA (wird errichtet durch EVU / NRM) 1.1.3 Lieferung und Montage der gesamten Niederspannungsverteilungen und Unterverteilungen sowie des zugehörigen Niederspannungsnetzes 1.1.4 Lieferung einer Zentralbatterieanlage für die Sicherheitsbeleuchtung 1.1.5 Lieferung und Montage aller Komponenten zur Erfassung des Stromverbrauchs (inkl. Zwischenzähler) 1.1.6 Lieferung der Beleuchtungsanlage im Innenbereich 1.1.7 Lieferung und Montage der Kabeltrassen und Steigetrassen 1.1.8 Lieferung und Montage einer Brandmeldeanlage und digitale BOS- Gebäudefunkanlage 1.1.9 Lieferung und Montage von vernetzten Rauchwarnmeldern mit eigener Klartextanzeige im FIZ in allen Wohnungen, die Behindertengerechten Wohnungen erhalten ebenfalls eine Blitzleuchte. 1.1.10 Ausführung der Erdungs- und Blitzschutzanlagen 1.1.11 Lieferung und Montage der passiven Telefon- und Datentechnik sowie WLAN 1.1.12 Lieferung und Montage der kompletten Verkabelung für ein Multimediasystem (TK, IT und BK) basierend auf CAT 7- und Koax-Kabel 1.1.13 Lieferung und Montage der Notrufanlage für Behinderten-WC und behindertengerechte Zimmer 1.1.14 Lieferung und Montage der Verkabelung für die Notrufweiterschaltung der Aufzüge 1.1.15 Lieferung und Montage der kompletten Verkabelung für die Außenanlage Stark- und Schwachstrom sowie Außenbeleuchtung 1.1.16 Lieferung und Montage der Verkabelung für RWA-Anlagen 1.1.17 Lieferung und Montage von 25 Stück E-Tankstellen im 1. UG / Tiefgarage 1.1.18 Lieferung und Montage von Videosprechstellen bzw. Sprechanlage mit Sprechstellen und Türstationen an den jeweiligen Eingängen 1.1.19 Lieferung und Montage einer Videoanlage. 1.1.20 Lieferung und Montage der Ladestationen 1.1.21 Lieferung und Montage der Sprachalarmierungsanlage inkl. der .Lautsprecher. 1.1.22 Lieferung und Montage der Loxone mini Server für Lobby, Bar und Empfang (EG+17.OG) für die Steuerung der Beleuchtung Jalousie und Soundanlage. 1.1.23 Lieferung, Anmeldung und Montage der PV-Anlage. 1.1.24 Es wird je Geschoss eine Feuerwehrsprechstellen zum Portier und zum FIZ vorgesehen. 1. Allgemeine Vertragsbedingungen 1.1 Abrechnungsmodalität Vergleiche hierzu die "Allgemeinen Abrechnungsbedingungen" des Auftraggebers . 1.2 Ergänzung der Angebotsanforderung Datenträger: Der Bieter kann einen Datenträger (USB) über den Datenträgeraustausch (DA.83) mit den Daten: - Ordnungszahl - Menge - Abrechnungseinheit - Kurztext anfordern. Der Bieter wird gebeten, zusätzlich zu seinem rechtsverbindlichen Angebot den o. g. Datenträger im gleichen Format und Satzaufbau ergänzt um die Angebotsdaten (Einheits- und Gesamtpreis / Bietereintragungen zu den Erzeugnissen usw.) der ausschreibenden Stelle zurück zu geben. Sonstiges Dieses Leistungsverzeichnis wird maschinell vervielfältigt und sortiert. Der Bieter ist verpflichtet, das LV auf vollständige Seitenzahl sowie schlechten oder unleserlichen Druck zu kontrollieren und die entsprechenden Blätter bei der ausschreibenden Stelle nachzufordern. Leistungsverzeichnis Durch die Angebotsabgabe wird als bestätigt angesehen, dass keine Unklarheiten hinsichtlich des technischen Aufbaues der Anlagen bestehen. 1.3 Übergabe von Plänen Nachstehende Ausschreibungspläne werden 1-fach Digital auf Datenträger übergeben: Grundrisspläne im Maßstab 1:100 für die Bereiche: - Elektroinstallation - Trassen - Schlitz und Durchbrüche - Details 1.4 Anordnung von Stundenlohnarbeiten Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind jeweils am letzten Arbeitstag der jeweiligen Kalenderwoche (freitags) unaufgefordert der zuständigen Bauleitung zwecks Anerkennung vorzulegen. Später vorgelegte Regiezettel werden grundsätzlich nicht mehr anerkannt. 1.5 Verrechnungssätze für Löhne Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten. In ihnen sind enthalten: - Lohn- und Gehaltskosten - Lohn- und Gehaltsnebenkosten - Sozialkosten einschl. Sozialkassenbeiträge - Gemeinkostenanteile - Gewinn. Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftraggeber angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der tariflichen Vereinbarung vergütet. Beschäftigt der Bieter bei einer der im LV abgefragten Lohn- / Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dieses anzugeben und stattdessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten. 1.6 Bemusterung und Qualitätsanforderungen Von allen beim Bauvorhaben zu verwendenden Anlagen, Materialien, Baustoffen und -elementen hat eine Bemusterung gemäß folgendem Prozedere stattzufinden; d. h. nicht bemusterte Anlagen, Materialien und Baustoffen und -elementen dürfen nicht eingebaut werden. Die Bemusterung ist vom AN 4 Wochen vor Aufstellung oder Vorlage des Musters dem AG anzukündigen. Bei dieser Ankündigung ist auch der Termin der Bemusterung zu nennen. Nach Durchführung des Bemusterungstermins hat der AG 2 Woche Zeit zur Entscheidung. Der AN hat seine Bauabläufe so zu planen, dass die vorgenannten Fristen berücksichtigt werden. Dem AG sind 2 Wochen vor Bemusterung alle erforderlichen Datenblätter in Form eines Bemusterungskataloges vorzulegen. Werden die entsprechenden Unterlagen nicht fristgerecht übergeben, verschiebt sich der Bemusterungstermin um die Anzahl der verspäteten Tage. Für die Anlagen, Kabel und Leitungen, Rohre, Kanäle, Klappen usw., alle verdeckten und sichtbaren Installationen sind Bemusterungsordner farbig mit technischen Datenblättern, Anlagen- und Komponentenbeschreibungen dem Auftraggeber 2-fach rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor dem Bemusterungstermin zu übergeben. Der AN hat eine Bemusterungsliste zu führen und mit dem AG abzustimmen. In dieser Liste hat der AN alle zu bemusternden Teile und Leistungen aufzuführen. Der Freigabeprozess ist vom AN zu dokumentieren und ständig fortzuschreiben. Alle freigegebenen Handmuster werden über die gesamte Bauzeit unter der Regie des AN zentral bzw. am Ort der Bemusterung gesammelt. Der AN hat die Bemusterung zu organisieren. Der AN hat darauf zu achten, dass von den Gewerken TGA und ELT die gleichen Fabrikate / Typen für gleiche Bauteile verwendet werden. Die in den Vertragsunterlagen vom AG festgelegten Fabrikate und Materialien sind grundsätzlich zu verwenden. Nur mit schriftlicher Genehmigung des AG kann eine andere, gleichwertige Leistung ausgeführt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat der AN zu erbringen. Die schriftliche Genehmigung muss unter Wahrung einer 2-Wochenfrist beantragt werden. Für dergestalt abweichende Materialien hat der AN dem AG nach dessen Aufforderung binnen 1 Woche jeweils ein Muster vorzulegen. Auf Wunsch des AG sind, falls die vorgelegten Muster keine Zustimmung finden, weitere Muster vorzulegen. Die Ergebnisse der Bemusterung hat der AN in die Planung einzuarbeiten und in die Bauwerke umzusetzen. Die Bemusterungspläne und Entscheidungsfristen integriert er in den Bauablauf. Daneben hat er einen Terminplan zur Bemusterung zu führen, der spätestens 4 Wochen nach Vertragsschluss vorgelegt und im Bedarfsfall fortgeschrieben wird. Alle Muster sind nach Ende der Bemusterung zurückzubauen und zu entfernen, sofern nicht im Prozess etwas anderes beschlossen wird. Alle angefertigten Muster gehen in das Eigentum des AG über. 1.7 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor der Abnahme schriftlich zu bestätigen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den Bestimmungen der Unfallvorschrift (UVV) der Berufsgenossenschaft BGV A2 und die Prüfungsunterlagen sind vom Auftraggeber rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor der Abnahme in 4-facher Ausfertigung vorzulegen. Dies gilt auch für die Bestätigung nach VBG 125 (Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz). Sonstige, in den jeweiligen Vorschriften und im Bauschein verankerte Abnahmen (VdS / TÜH / TÜV usw.) sind vom Auftragnehmer vor der schriftlichen Fertigstellungsmeldung zu veranlassen. Die entsprechenden Prüf- und Messprotokolle sind dem Abnahmebegehren beizufügen. Die Kosten für diese Prüfmaßnahmen sind in die jeweiligen Einheitspreise mit einzurechnen. 2. Allgemeine Angaben zur Erläuterung von Leistungsmerkmalen, Kalkulationshinweise, sonstige Nebenleistungen 2.1 Nebenleistungen ohne besondere Vergütung Bei der Kalkulation des Angebotes ist zu berücksichtigen, dass außer der Lieferung und Montage einer kompletten betriebsfertigen Anlage auch alle zur Erstellung dieser Anlagen anfallenden Nebenleistungen zu erbringen und in die jeweiligen Einheitspreise mit einzubeziehen sind. Im Wesentlichen sind dieses: Es ist wöchentlich mind. ein Besprechungstermin mit dem Bauherrn und / oder dessen Projektleitung, Bauleitung sowie Fachgutachtern festzulegen und durchzuführen, an dem die Bauleiter sowie sämtliche eventuell vom jeweiligen AN eingesetzte Fachbauleiter teilnehmen. Diese Besprechungstermine werden von der Bauüberwachung des AG in Form von Besprechungsprotokollen dokumentiert. Die darin enthaltenen Termine und Ausführungsanforderung sind für den AN vertragsbindend Eigenverantwortliche Überprüfung aller vorgegebenen Auslegungsdaten für einzelne Kabelsysteme, Trassenquerschnitte, Verteilungsbestückungen, Installations- und Schaltgeräte sowie einer Bewertung der endgültigen Netzverhältnisse mittels einer Kurzschlussberechnung Eigenverantwortliche Durchführung einer Betriebskosten- und Wirtschaft- lichkeitsberechnung sowie Erstellung einer aktualisierten Berechnung der endgültigen effektiven und installierten elektrischen Anschlussleistung des Bauvorhabens auf Grund der vom Auftragnehmer installierten Anlagenkomponenten Anfertigung und Fortschreibung der Ausführungs- und Montagepläne in Abstimmung mit der Bauherrschaft (Grundrisse, Schnitte, Zentralen, Schaltschemata, Frontansichten von Verteilungen etc.) Einarbeitung des Prüfberichtes TÜV / Sachverständiger zur Montage und Werkplanung in die weitere Planung (M+W Planung) des AN Eigenverantwortliche Durchführung von Beleuchtungsberechnungen bei Abweichungen von vorgegebenen Beleuchtungskonzepten und Leuchtentypen Anfertigen von Aufstellungen über die Erfordernisse für die Lieferung und Montage der technischen Anlagen Darlegung aller baulichen Vorleistungen, die für die Lieferung und Montage der vom AN auszuführenden Anlagen erforderlich sind Anfertigen von Material- und Ersatzteillisten, aus denen alle technischen Daten, Fabrikats- und Typenangaben sowie die zum Einbau kommenden Stückzahlen hervorgehen Lieferung aller benötigten Unterlagen für die Anmeldung bzw. Anzeige genehmigungs- und überwachungspflichtiger Anlagen bei den Aufsichtsstellen bzw. Genehmigungsbehörden (Bauaufsicht, TÜA, TÜV, Energieversorgungs- unternehmen, Gewerbe- und Ordnungsamt) in den erforderlichen Stückzahlen. Hierzu gehört auch das Ausfüllen der vorgeschriebenen Vordrucke, die Beibringung der Prüfzertifikate und der Abnahmescheine Durchführung aller erforderlichen Sachverständigen-Abnahmen, wobei sämtliche Zertifikate bei der Schlussabnahme vorliegen müssen. Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen behördlichen Abnahmen zu veranlassen und die hieraus resultierenden Gebühren zu tragen Dem AG sind alle Begehungs- / Abnahmeprotokolle der Baubegehungen mit Sachverständigen und Behörden (TÜV, Feuerwehr etc.) unverzüglich zu übergeben Abklärung mit allen Behörden bezüglich der Aufstellung von Anlagen aller Art Inbetriebnahme und Einregulierung der einzelnen Anlagen, Teilnahme an allen technischen Abnahmen bzw. an einer umfassenden Gesamtabnahme, die nach Fertigstellung an vom Auftraggeber zu bestimmenden Terminen vorgenommen werden Die technischen Abnahmen erfolgen nur dann, wenn die Anlagen ordnungsgemäß fertig gestellt sind und hinsichtlich Leistung und Funktion den gestellten Forderungen entsprechen. Hierzu ist es zum Beispiel erforderlich, dass zu den vereinbarten Abnahmeterminen entsprechende Leistungsmessungen zum Nachweis der geforderten Leistungsdaten wie Einhaltung der max. zulässigen Spannungsabfälle, der erforderlichen Isolationswerte und Beleuchtungsstärken in rechtsverbindlich unterschriebenen Messprotokollen zusammengetragen werden. Diese dienen dann als Bestandteil der Abnahmedokumentation Werden die in der Ausschreibung genannte Werte nicht erreicht, so hat der Auftragnehmer alle zur Erreichung dieser Werte notwendigen Maßnahmen kostenlos durchzuführen Gemäß Rahmenterminplan müssen die Bestands- und Revisionsunterlagen (inkl. Anlagenbeschreibungen und Bedienungsanleitungen) dem AG zur Verfügung gestellt werden. Zur Abnahme von Anlagen ist es ebenfalls erforderlich, dass entsprechende Leistungsdaten durch protokollierte Leistungsmessungen nachgewiesen werden Die Anlagen sind vor schädlichen Einwirkungen durch Wärme, Kälte, Staub, Wasser, Feuchtigkeit etc. zu schützen. Ferner sind zum Tag der Gesamtabnahme folgende Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen: Beschreibung der Anlagen Betriebsvorschriften und -anweisungen, ergänzt durch Übersichtspläne (Blockschaltbilder) mit Angabe der Betriebsstelle, mit Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift versehen. In Fällen, in denen Betriebsanweisungen auf Blech oder auf einem festen Untergrund zum Aushang in den Betriebsräumen geliefert werden, sind neben den aufgezogenen Spezialfolien zwei weitere Exemplare dieser Unterlagen in Form von Fotokopien oder Abschriften zur Verfügung zu stellen Anfertigung von Bestands- und Revisionsplänen unter Verwendung der letztgültigen Schalt- und Gerätesymbole nach DIN, ein Satz auf Datenträger, 5 Satz als Buntplot, nach den in der Fachliteratur enthaltenden Vorschlägen angelegt, nach DIN 824 gefaltet und satzweise nach Blattnummern geordnet in je einem mit Inhaltsverzeichnis und Aufschrift versehenen Leitzordnern abgeheftet. Ferner ist ein Satz Unterlagen auf Datenträger Format Auto-CAD V. 2018 oder höher, als .dxf- bzw. .dwg-File sowie PLT- + PDF-Dateien zu übergeben Die Revisionspläne müssen alle tatsächlich am fertigen Werk vorhandenen Anlagenmerkmale wie Leitungs- und Trassenführungen sowie deren Dimensionierungen, Installationsgeräte und Beleuchtungskörper mit Angaben der Funktionen, Ausführungsart usw. enthalten. Soweit es sich um Schnitte und Grundrisse handelt, sind die Einzeichnungen in die endgültigen und der Ausführung tatsächlich entsprechenden Baubestandspläne vorzunehmen Bei verborgen eingebauten Anlagenteilen ist ein besonderer Hinweis über die genaue Lage und Zugänglichkeit zu machen. Die Blattgrößen sollen nach Möglichkeit der A-Reihe DIN 823 entsprechen Alle Bestandspläne sind mit deutlicher Aufschrift "Bestandspläne", einer eindeutigen Bezeichnung, einer Blatt-Nummer, dem Firmenstempel und einer rechtsverbindlichen Unterschrift mit Datumsangabe zu versehen. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die Darstellung auf den Plänen der wirklichen Ausführung entsprechen und alle Angaben für spätere Instandsetzungs- bzw. Ergänzungsarbeiten enthalten sind Alle Pläne sind mit Lochverstärker zu versehen Die Bestands- bzw. Revisionspläne gliedern sich wie folgt: Anlagenbeschreibung * mit Ortsbestimmung * mit Hinweis auf Zeichnungen * mit Angabe aller Betriebsdaten *mit Aufzählung von Ausbau- und Erweiterungsmöglichkeit Betriebsvorschriften und -anweisung * Inhaltsverzeichnis * Übersichtspläne (Blockschaltbilder) mit Lageangaben der Betriebsstellen, Bedienungsorgane, Anzeigegeräte, Regelgeräte, Sicherheitseinrichtungen, etc. * Beschreibung der möglichen Betriebsarten * Fehlersuchtabelle * Betriebsbuch. Grundrisspläne mit allen vg. Eintragungen, Lage der Verteiler (auch Abzweigdosen) mit Angabe der einzelnen Versorgungsbereiche und -arten, mit genauer Angabe der eingeführten Stromkreise einschl. zugehöriger Beschriftung, Eintragung aller Stromkreise in Form von einem Buchstaben- oder Zahlensystem, welches in seiner Gesamtheit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer noch festzulegen ist Funktionsschemata der einzelnen Anlagen mit Bezeichnung der Anlagenteile und Dimensionierungen Stromlaufpläne und Verteilerschemata entsprechend dem jeweiligen Verteileraufbau, Darstellung der Geräteanordnung mit Benennung der elektrischen Nenngrößen nach Festlegung der Gerätebezeichnung auf der Basis einer alphanummerischen Nennung Klemmenbelegungspläne mit Zielkennzeichnung, mit Angaben bezüglich der Aderzahlen und Dimensionierung aller Zugangs- und Abgangskabel oder sonstiger Leitungssysteme Separate Erdungspläne mit genauen Angaben über die Kabelführung, Kabelquerschnitte, Lage der Potentialausgleichsschienen und Erdungsanschlüsse Verdrahtungspläne, NSHV, ZHV, Zentralbatterieanlage, UV`s etc. Strangschemata der Hauptversorgungskabel und Steuerleitungen mit Angaben der Kabelnummern, deren Aderzahlen und Dimensionierungen sowie den Zielkennzeichen einschließlich aller erforderlichen Querschnittsberechnungen zum Nachweis der Einhaltung der vorgegebenen, maximalen Spannungsabfälle Schemata wie vor, jedoch für Sicherheitsbeleuchtung (einschließlich Strom- kreisaufteilung), mit Zielbezeichnung der einzelnen Brennstellen, deren Leistungsmerkmale und Beschriftungstexten Alle installierten Geräte und Beleuchtungssysteme (Stark- und Schwachstrom) Versorgungsübersichten. Messprotokolle für a) Isolation und Schleifenwiderstände b) Übergangswiderstände c) sonstige schutztechnische Einrichtungen d) Verteilungen und zentrale elektrotechnische Anlagen e) Leistungsmessung der Wärmeerzeuger. Anlagenbeschreibungen mit Ortsbestimmung und Hinweis auf Zeichnungen und alle Betriebsdaten sowie Erweiterungsmöglichkeiten Baubescheinigungen gemäß nachstehenden Vorgaben für Verteilungen, gebaut gemäß VDE 0660 / Teil 500-PTSK Nachweis von Leistungsdaten für sämtliche 0,4 kV- sowie MSP-Komponenten Nachweis bezüglich einer vorschriftsmäßigen Wärmeableitung über die zur Verfügung stehenden Gehäuseflächen der einzelnen Verteilungen und Schaltschränke Bedienungsanweisungen mit Tätigung der Bedienungsorgane mit Ortsbestimmung und Hinweis auf Zeichnungen, Anzeige-, Steuer- und Regelgeräte, Sicherheitseinrichtungen, Betriebsunterbrechung, Betriebsart, Fehlersuchtabelle Wartungsanweisungen mit Angabe von Spezialwerkzeugen und behördliche Überwachungspflicht Ersatzteillisten mit Angabe alle dem Verschleiß oder häufiger Störungen unterliegenden Anlagenteile, aus denen für die einzelnen Komponenten nachstehende Daten ersichtlich sein müssen: - Hersteller mit Anschrift - Type / Größe / Werknummer - Anschrift und Telefonnummer des Kundendienstes. Stück- und Fabrikatslisten gemäß dem neuesten Stand der Ausführung Herstellungsunterlagen * für alle wesentlichen Anlagenteile * mit Anlagenbeschreibung, Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanweisungen,Ersatzteillisten Über die Nummerierung der einzureichenden Bestandsunterlagen ist mit dem Bauherrn ein einheitliches Bezeichnungssystem zu vereinbaren Übergabebescheinigungen über die lose mitgelieferten und nicht fest installierten Anlagenteile, die im Rahmen der Abnahme dem Bauherrn zu übergeben sind. Die Bescheinigung muss vom Bauherrn abgezeichnet sein Des Weiteren sind folgende Protokolle vorzulegen: * Abnahmeprotokoll der Feuerwehr Rüsselsheim * Abnahmeprotokoll eines Sachverständigen für alle elektrotechnischen Anlagen und sonstigen Komponenten für die eine entsprechende Betriebsfreigabe durch eine übergeordnete Behörde ausdrücklich im Bauschein gefordert wird. Dabei müssen die vom Auftragnehmer zu erstellenden Unterlagen hinsichtlich ihrer wesentlichen Darstellungsblöcke folgende Aussagefähigkeit aufweisen: z. B. Blockschaltbilder Übersichtsdarstellung für umfangreichere Anlagen,aus dem die funktionelle Anordnung einzelner Anlagenteile (z. B. Hauptverteilungen, Unterverteilungen, Betriebsgeräte) eindeutig definierbar ist. z. B. Übersichtsplan Vereinfachte einpolige Darstellung einer Schaltung ohne Hilfsleitungen, wobei nur die wesentlichen Komponenten zu berücksichtigen sind. z. B. Stromlaufplan Nach Strompfaden aufgelöste Darstellung einer Schaltung mit allen Einzelgeräten und Leitungen. Die Stromwege sollen möglichst geradlinig und ohne Kreuzung verlaufen. Auf die räumliche Lage und den mechanischen Zusammenhang der einzelnen Teile braucht hierbei keine Rücksicht genommen werden. Klemmen sind ebenfalls ohne Rücksicht auf die spätere räumliche Anordnung einzutragen. Der Stromlaufplan enthält die Funktion jeweils einer Anlage oder eines Anlagenteiles. Bei größeren Anlagen ist eine entsprechende Aufteilung vorzusehen, damit die Stromlaufpläne übersichtlich gestaltet werden können. Die Darstellung der Geräte und die Beschriftung ist nach den DIN-Normen vorzunehmen. z. B. Gerätestücklisten Liste aller in einem Stromlaufplan aufgeführten Geräte, wobei die Zuordnung nach der elektrischen Funktion vorzunehmen ist. Die Geräte werden in alphanummerischer Reihenfolge entsprechend den DIN-Bezeichnungen eingetragen; die Liste enthält Angaben über Typ, Fabrikat, Funktion sowie die wichtigsten technischen Daten. z. B. Klemmenplan Darstellung von Klemmen-Anschlussleisten, in der sämtliche Klemmen, auch Leerklemmen, aufgeführt und fortlaufend nummeriert sind. Der Klemmenplan enthält außerdem Hinweise auf die Leitungsverbindungen innerhalb eines Gerätes sowie zwischen Geräten oder Geräteteilen innerhalb von Baueinheiten. Die Belegung der Klemmen ist so zu wählen, dass bei Aufspleißen des Kabels alle Leiter weitgehend an nebeneinander liegende Klemmen geführt werden. In dafür vorgesehene Spalten sind das Kabel und die Kabeladern mit Nummern zu kennzeichnen. Die Klemmen werden an den entsprechenden Stellen im Stromlaufplan nachgetragen. z. B. Geräteaufbauzeichnung Schematische, jedoch maßstabsgerechte Anordnungszeichnung aller in einer Baueinheit zum Einbau kommenden Geräte, Klemmleisten und sonstigen wesentlichen elektrischen Bauteile. Die eingezeichneten Geräte sind mit der DIN-Kurzbezeichnung zu versehen, die in den Schaltungsunterlagen (Stromlaufpläne, Stücklisten usw.) wieder zu finden sind. z. B. Konstruktionszeichnungen Zusammenbau- und Detailzeichnung für Werkstattfertigung, normgerecht, vermaßt und gezeichnet. z. B. Kabelplan Der Kabelplan zeigt die örtliche Lage der einzelnen Einheiten an, mit den zugehörigen Kabeln und Leitungen, Aderzahl und Kabelquerschnitt sind anzugeben. Darstellung der Kabel zwischen Gebäuden bzw. Geräten einer Anlage ohne Rücksicht auf lagerichtige Anordnung. Anschlussstellen, Geräte und Gerätegruppen können vereinfacht dargestellt werden. An jedem der beiden Leitungsenden stehen die den einzelnen Kabeln zugeordnete Kabelnummer. In Verbindung mit dem Kabelverzeichnis gibt der Kabelplan einen Überblick über Typ, Querschnitt und Länge der verwendeten Kabel. z. B. Kabelverzeichnis Liste sämtlicher Kabelverbindungen in einer Anlage unter Angabe der Kabelnummer, des Kabelweges, des Zielortes, der Länge und der Kabelart. z. B. Kabeltrassenplan Grundriss- und Querschnittspläne einer Anlage mit Eintragung der Kabeltrassenführung und Kennzeichnung bzw. Buchstabenkennung. Der Kabeltrassenplan gibt Aufschluss über die Lage und Führung von Kabelkanälen, Kabelpritschen, Kabelziehsteinen usw., nicht jedoch über Einzelkabelverlegung. Zum Kabeltrassenplan gehören Querschnittszeichnungen von typischen Stellen des jeweiligen Trassenabschnittes, die eine Darstellung des Kabelweges enthalten, d. h. der Verlegungsart oder z. B. der Anzahl der Kabelpritschen-Etagen. z. B. Geräteinnenschaltplan Schaltplan der Innenverdrahtung eines Gerätes, wenn dieses aus mehreren elektrischen Bauteilen oder Baugruppen besteht. Die Darstellung muss auch vorhandene Löt- oder Klemmenleisten enthalten. z. B. Installationsplan Bauplan, in dem die Installationsgeräte der Elektrozentralen (Leuchten, Schalter, Steckdosen usw.) mit den Stromkreisnummern durch entsprechende Symbole und Typenangaben in ihrer räumlichen Lage dargestellt sind. z. B. Werkprüfprotokoll Bescheinigung des Herstellers über die durchgeführte Werksprüfung an Geräten und Anlagen im vertraglich festgelegten Umfang mit rechtsverbindlicher Unterschrift. z. B. Anlagenbeschreibung Anlagencharakterisierung mit Inhaltsverzeichnis, mit Ortsbestimmung und Hinweis auf Zeichnungen und alle Betriebsdaten sowie Erweiterungsmöglichkeiten. z. B. Herstellerunterlagen mit Inhaltsverzeichnis, Prospekten, Anlagenbeschreibungen, Bedienungs- und Wartungsanweisungen und, soweit erforderlich, Ersatzteilaufstellung und Revisionszeichnungen. z. B. Sachverständigen-Abnahmeprotokoll Offizielle Bescheinigung des zuständigen Sachverständigen bzw. TÜV über eine mängelfreie Abnahme. Zur Kontrolle der Vollständigkeit, Richtigkeit und Brauchbarkeit vorgenannter Unterlagen ist ein Vorabexemplar mindestens 4 Wochen vor der jeweiligen Abnahme der Bauleistung zu übergeben. 2.2 Sonstige Hinweise zur Allgemeinen Preisermittlung Neben den im späteren Text aufgezeigten anlagenspezifischen Kalkulationshinweisen sind nachfolgende allgemeine Hinweise bei der Einheitspreisermittlung zu beachten. Die vorhandenen und einzubauenden Bauteile sind vor Beschädigung und Verunreinigungen zu schützen. Bei allen anfallenden Arbeiten sind die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen und Anordnungen des Auftraggebers unbedingt einzuhalten. Lohnnebenkosten sind in den Einheitspreisen enthalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet sich vor Angebotsabgabe, sich von der Örtlichkeit zu überzeugen und eventuelle Unklarheiten oder Textwidersprüche im Leistungsverzeichnis vor Abgabe abzuklären. Der bei den Arbeiten des AN anfallende Bauschutt einschließlich Verpackungsmaterialien und sonstige Abfälle, ist laufend aus dem Gebäude zu entfernen und in bereitstehenden Containern zu entsorgen. Die allgemeine Baureinigung wird durch den AN in noch festzulegenden Intervallen erfolgen. Anschlussmöglichkeiten für Bauwasser steht auf dem Gelände zur Verfügung, für Baustrom werden entsprechend Unterverteilungen vorgehalten. Die Verbraucherkosten für Bauwasser und Baustrom sind durch den AN zu tragen. In den Einheitspreisen ist das Liefern, Vorhalten und Abräumen sämtlicher Geräte, Werkzeuge und Maschinen einschl. Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Einsatz aller Hilfs- und Bedienungskräfte einzukalkulieren. Dies gilt uneingeschränkt auch für die Einrichtung der Baustelle, das Vor- und Unterhalten sämtlicher Räumlichkeiten und logistischen Aufwendungen während der gesamten Bauzeit sowie deren Abräumen und Abfahren nach Fertigstellung der Baumaßnahme. 2.3 Allgemeine Leistungen des Auftraggebers Hierunter fallen das Herstellen und Schließen von Schlitzen, Durchbrüchen und Löchern im Mauerwerk, Ständerwänden, Deckenplatten usw., sofern diese größer sind als: Schlitze B x T = 20 x 5 cm, Durchbrüche B x T = 20 x 20 cm, Löcher Durchmesser 20 cm. Bohrungen und Schlitzarbeiten im Beton dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Baustatiker erfolgen. Das Verschließen von Durchbrüchen aller Art mit speziellen Brandschutzmörtel obliegt dem AN. Das Ausheben und Verfüllen von Installationsgräben im Außenbereich sowie das anschließende Abdecken von Kabeln und Leitungen erfolgt durch den AN. Hierzu gehört jedoch nicht das Liefern und Einbringen von Kabelabdeckhauben und die Verlegung von Markierungsbändern. Letztgenannte Maßnahmen sind Bestandteil des Leistungspaketes, das vom Auftragnehmer zu erbringen ist, und muss somit bei der Bildung der entsprechenden Einheitspreise mit berücksichtigt werden muss. 2.4 Terminplanung Im Zusammenhang mit der Auftragserteilung werden gemeinsam mit dem AN die für den Gesamtablauf aus der Sicht des AG's erforderlichen End- und Zwischentermine festgelegt, die jeder für sich als selbstständige Frist gelten und Vertragsbestandteil werden. Der Bieter ist ferner verpflichtet, 2 Wochen nach Auftragserteilung einen aus seiner Sicht als realistisch angesehenen detaillierten Terminplan einzureichen, aus dem der Ablauf der einzelnen Arbeiten und Titel genau erkennbar ist, wobei die Einzeltermine mit den vom AG bzw. dessen Bevollmächtigten erstellten Netzpläne abgestimmt sein müssen. Dieser detaillierte Terminplan, der zusätzlich auch Bezug auf die verschiedenen Gebäudeteile und Montageabschnitte nehmen muss, ist dem AG zur Genehmigung vorzulegen und wird nach erfolgter Freigabe ebenfalls Vertragsbestandteil. Die terminliche Kontrolle der Baudurchführung erfolgt anhand der vom AG oder dessen Bevollmächtigten aufgestellten Netz- und Balkenpläne sowie den dazugehörenden Terminlisten. Der AN erstellt ohne besondere Aufforderung einen wöchentlichen Bericht über den Fortgang der Arbeiten auf speziell hierfür vorgesehenen Formular. Hierbei ist sowohl die täglich auf der Baustelle vom AN beschäftigte Belegschaft (Kopfzahl / Qualifikation) namentlich anzuweisen, wie auch ein exakter Nachweis über die jeweils durchgeführte Tätigkeit zu erbringen. Eventuelle eintretende Schlechtwettertage - auch solche, die vom Arbeitsamt anerkannt werden - können n i c h t als Termin verlängernd geltend gemacht werden. Alle zur Einhaltung des Termins erforderlichen Maßnahmen sind allein vom AN zu tragen und berechtigen nicht zu Nachforderungen jeglicher Art. Gleichfalls sind Terminverzögerungen auf Grund möglicher Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung allein vom AN zu tragen. 2.5 Koordination / Baustellenabwicklung Folgende Bescheinigungen sind der Bauleitung in 4-facher Ausfertigung zu übergeben: Bauleiterbescheinigung mit eigenhändiger Unterschrift des Fachbauleiters sowie eigenhändige Unterschrift des Unternehmers. Ohne diese schriftliche Bestätigung darf das Bauvorhaben nicht begonnen werden. Jede Änderung bedarf der vorherigen Genehmigung durch den AG Einreichung der Baustelleneinrichtungspläne vor Beginn der Bauarbeiten bei dem Auftraggeber und Einholung der Genehmigung, wobei die Kosten für die Erstellung der Unterlagen sind vom AN zu tragen sind Die Auflagen und Forderungen aus der Baugenehmigungs- bzw. des Zustimmungsbescheides sind zu beachten; die darin geforderten Bestätigungen und Nachweise sind rechtzeitig vor Abnahme der Leistungen vorzulegen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass sämtliche Montagearbeiten gleichzeitig mit den Arbeiten anderer Firmen durchgeführt werden müssen. Der Bauherr bzw. AG fordert, dass der Auftragnehmer mit den übrigen, am Bau beschäftigten Firmen Hand in Hand arbeitet und dass die unter Einbeziehung der örtlichen Bauleitung zu koordinierenden Trassen- und Leitungsführungen sowie die Anordnung von Installationsgeräten, Verteilungen, Leuchten usw. rechtzeitig und reibungslos geklärt und zeichnerisch festgehalten werden. Die Bauleitung ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die verantwortlichen Fachkräfte der Firmen zu solchen Festlegungen zusammenzurufen. Der Auftragnehmer hat die Bauleitung des AG´s auf Vorarbeiten aufmerksam zu machen, die für seine Montage und den reibungslosen Gesamtablauf notwendig sind. Hierzu gehören auch die vollständige Überprüfung der planmäßig dargestellten Aussparungen und sonstiger bestehender Bauangaben. Ferner hat der Auftragnehmer die Bauleitung auf Fremdleistungen und daraus resultierende Folgearbeiten rechtzeitig hinzuweisen, z. B. die rechtzeitige Montage von Geräten aus anderen Gewerken, die in die Elektroinstallation einbezogen werden müssen. Notwendige Zugangsöffnungen für Revisions- und Messstellen müssen in die allgemeinen Ausbaupläne für Wand- und Deckenmontage usw. maßgerecht eingetragen werden. Die Bauleitung ist unaufgefordert rechtzeitig schriftlich von der Notwendigkeit und den speziellen Anforderungen in Kenntnis zu setzen. Müssen diese nachträglich angefertigt werden, gehen die hieraus resultierenden Kosten in vollem Umfang zu Lasten des jeweiligen Verursachers. 2.6 Liefertermine für Materialien Die Lieferung und Montage umfasst grundsätzlich die kompletten Anlagensysteme einschließlich aller nicht besonders erwähnten Nebenleistungen. Sollten während der Ausführungs- und Montageplanung bzw. während der Abwicklungsarbeiten Lieferungs- bzw. Leistungslücken an den Nahtstellen zu Nachbargewerken sichtbar werden, so ist die Bauleitung unverzüglich zu benachrichtigen. Dies gilt auch für alle Lieferverzögerungen von Materialien, die zur Fertigstellung der Gesamtleistung bzw. Teilleistungen benötigt werden. 2.7 Allgemeine Pflichten und Kontrollfunktionen des AN Für die im Leistungsverzeichnis nicht explizit aufgeführten Leistungen, wie für Baustelleneinrichtung und Gerüstarbeiten, geht mit der Abnahme - entgegen der Bestimmung der VOB/B § 12 Nummer 6 - die Gefahr nicht auf den Auftraggeber über. Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Drainagen, Kanälen u. ä. beim AG und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern anhand der ausliegenden Bestandspläne zu unterrichten. Dies gilt auch, sofern erforderlich, für die Einholung von verkehrspolizeilichen Genehmigungen für spezielle Transporte zur Baustelle. Vor Durchführung der Arbeiten sind alle Maße und Angaben in den Ausführungsplänen eigenverantwortlich zu prüfen. Unstimmigkeiten sind der Bauleitung des GU´s schriftlich zu melden und vor Inangriffnahme der Arbeiten in Abstimmung mit ihr zu beseitigen bzw. zu klären. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung sämtliche rohbaumäßigen Vorgaben zu überprüfen und evtl. Bedenken schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, und werden später Arbeiten am Bauwerk als Voraussetzung für die Montage erforderlich, so sind diese vom Auftragnehmer auszuführen bzw. werden von der Bauleitung kostenpflichtig für den Auftragnehmer ausgeführt. Das Herstellen von Ankerlöchern sowie das Einbetonieren von Verankerungen ist Sache des Auftragsnehmers. Dies gilt auch für das Erstellen aller Wand- und sonstiger Durchbrüche, in Mauerwerk aller Art und Magerbeton bis zu einer Stärke von 36 cm und einem Durchmesser bis zu 200 mm, wobei keine Unterscheidungen zwischen Bohrungen und gestemmten Durchführungen gemacht werden. Schlitze in Beton- und Mauerwerkswänden bis zu einer Breite von 200 mm und einer Tiefe von max. 50 mm sowie Kernbohrungen in Stahlbeton bis zu einem Durchmesser von 100 mm und einer Tiefe bis 400 mm, sind ebenfalls bei der Festlegung der Einheitspreise für nachstehende Leistungen zu berücksichtigen und werden nicht besonders vergütet. Liefer- und Leistungsgrenzen Der Auftragnehmer hat die Überwachung und Verantwortung für die Leistungen anderer Unternehmer insoweit zu übernehmen, wie sie sein Gewerk tangieren. Diese Verantwortung bezieht sich auf den funktions- und maßgerechten Einbau sämtlicher von ihm zu liefernden Anlagenteile und Installationssysteme. Im einzelnen gelten folgende Grundsätze: Bei Dachdecker- und Fassadenarbeiten: Anlagenteile des Auftragnehmers, die durch Dächer und Fassaden führen, werden von den am Bau tätigen Fachfirmen eingedichtet. 2.8 Schließvorrichtungen / Schlüsselschalter Sämtliche Türen von Schaltschränken und Verteilungen sind für den Einbau von Sicherheitsschlössern vorzurüsten. Ferner sind Befehlsorgane auf den Schaltschränken als Schlüsselschalter auszurüsten, sofern nicht ausdrücklich eine andere Ausführung für diese Einheiten in den Ausführungsplänen oder im Leistungsbeschrieb ausgewiesen ist. 2.9 Neuwertigkeit von Anlagen / Maschinen Maschinen, Anlagenteile und Verschleißteile werden nur in fabrikneuem, unbenutzten Zustand abgenommen; Komponenten, Bauteile oder Anlagen, die z. B durch längere Lagerzeiten nicht aus jüngster Produktion stammen, werden nicht akzeptiert. 2.10 Schutz der Anlagenteile Zum Schutz von gefährdeten Anlagenteile ist über die gesamte Bauzeit vom Auftragnehmer eine Schutzummantelung während und nach beendeter Montage anzubringen, die erst unmittelbar vor der Abnahme oder Inbetriebsetzung vom Auftragnehmer abzunehmen und von der Baustelle zu entfernen ist. Vor der Abnahme beschädigte oder verschmutzte Farbanstriche sind vom Auftragnehmer wieder herzurichten, gleich, wer diesen Mangel verursacht hat. Spannungsführende Anlagenteile sind bei jeglicher Montageunterbrechung durch geeignete Maßnahmen in Einklang mit den Unfallverhütungsvorschriften zu sichern bzw. zu verschließen. Dies gilt auch für sämtliche elektrischen Betriebsräume. Alle gelieferten, nicht verzinkten Teile sind durch 2-maligen Grundanstrich auf Kunststoffbasis und bei Erfordernis noch durch weitergehende Maßnahmen gegen Korrosion zu schützen. Nicht von außen, ohne Demontage zugängliche Flächen erhalten darüber hinaus eine gebrauchsfertige Farbbehandlung. Eine Fertigfarbbehandlung ist im LV besonders erwähnt, sofern es sich um Sonderleistungen handelt (z. B. nicht listenmäßig ausgewiesene RAL-Farbtöne, Sonderlackierungen mit strukturierter Oberfläche usw.). Empfindliche Anlagenteile wie Leuchten, Installationsgeräte, Verteilungen oder Schaltschränke, lackierte oder eloxierte Kanäle usw. sind so verpackt anzuliefern, dass sie während der Lagerung auf der Baustelle weder beschädigt noch beschmutzt werden können. Für auszuführende Fertiganstriche sind, nach Anlagenteilen aufgeschlüsselt, aussagefähige Schichtdicken und Mengenangaben zu machen. Das verwendete Grundiermittel ist hierbei ausdrücklich zu benennen. Alle gelieferten Stahlteile müssen, soweit sie nicht feuerverzinkt oder anderweitig gegen Korrosion geschützt sind, nach DIN 18364 mindestens mit Entrostungsgrad 1 behandelt sein und einen zweimaligen Grundfarbanstrich erhalten. 2.11 Aufhängungen / Befestigungen Zum Anbringen von Befestigungen sind ausschließlich, in bauphysikalischer Hinsicht geprüfte und somit zugelassene Stahlspreizdübel mit allgemein baurechtlicher Zulassung zu verwenden. Die rechnerische Zugbelastung muss mindestens 500 N betragen. Die Einbautiefe für die Dübel ist gegenüber den Maßen des Zulassungsbescheides doppelt zu bemessen, mindestens jedoch 60 mm. Dies gilt insbesondere für alle Befestigungssysteme von Kabeltrassen, Pritschen und Steigegerüsten, da diese von Fall zu Fall brandschutztechnisch behandelt werden müssen (z. B. Promatverkleidungen bei Trassenquerungen von Fluren und Treppenhäusern). Soweit der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion besteht, dürfen zur Befestigung ohne Genehmigung des Prüfstatikers keine Bohrungen oder Schweißungen in bzw. an statisch tragenden Teilen durchgeführt werden. In solchen Fällen sind grundsätzlich typengeprüfte Aufhängeklammern (z. B. System Erico) vorzusehen. Halfenschienen können, soweit vorhanden, für Befestigungen mitbenutzt werden. Für Befestigungen von Ankerschrauben in Mauerwerk oder Beton ist als Befestigungsmaterial eine Zementmörtelmischung im Mischungsverhältnis von 1:3 zu verwenden. Die Verwendung von Gips ist unzulässig. Befestigungen an Bauteilen aus Leichtbeton oder anderen Baustoffen mit geringer Festigkeit sind grundsätzlich mittels durchgehender Gewindestange oder Schraube und einer Verankerungsplatte 50 x 50 mm zur Lastverteilung auszuführen. Befestigungen an Trapezblechen sind weitestgehend zu vermeiden. Geringe Lasten nicht schwingender Teile sind nach den Vorschriften des Trapezblechherstellers durch horizontal durch das Trapez eingesetzte Bolzen, Gewindestangen o. ä. anhängbar. Die speziellen Vorschriften für solche Aufhängungen sind genauestens zu beachten. 2.12 Zugänglichkeit der Anlagenteile Die Anordnung der Anlagenbauteile ist so festzulegen, dass die Kontroll- und Bedienungsstellen mühe- und gefahrlos zugänglich sind sowie ein einwandfreies Ablesen der Anzeige- und Messinstrumente möglich ist. Dies gilt auch für die Anordnung von Klemm- und Rangierverteilern, Übergabeschaltschränke usw. Anschlüsse an Maschinen, Installationsgeräten und sonstigen Klemmleisten aller Art müssen für Revisionsarbeiten ohne Zerstörung von Bauteilen montierbar sein. Dies gilt auch für eine spätere Demontage. 2.13 Normen / Vorschriften / Lizenzen Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung aller Normen, Vorschriften, Verordnungen und behördlichen Auflagen innerhalb seines Leistungsbereiches allein verantwortlich. Er hat alle Lieferungen und Leistungen im Sinne der einschlägigen Bestimmungen zu erbringen und haftet allein für alle Schäden, die dem Auftraggeber in der Folge durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. Die Abnahme der Anlagen durch den Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten schränkt diese Haftung nicht ein. Nachträgliche Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber, z. B. für Lizenzen, werden grundsätzlich nicht anerkannt. Der Auftragnehmer hat somit eigenverantwortlich die Patentlage zu überprüfen und die anfallenden Gebühren in die Einheitspreise einzurechnen. 2.14 Provisorische Inbetriebnahme Dem Auftragnehmer wird die Gelegenheit gegeben, im Bedarfsfall die Anlagen provisorisch in Betrieb zu nehmen, damit eventuell erforderliche Einstellarbeiten durchgeführt werden können. Die Inbetriebhaltung und Wartung aller Installationseinheiten obliegt für den in Frage kommenden Zeitraum ebenfalls dem Auftragnehmer. 2.15 Frühzeitige Information des Bedienungspersonals Die Inbetriebsetzung der Anlage ist mit der Bauleitung und dem fachbau- aufsichtsführenden Ingenieur abzustimmen. Die technischen und terminlichen Abhängigkeiten im Zusammenhang mit anderen Gewerken und laufender Ausbau- arbeiten sind umfassend zu vereinbaren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, 4 bis 6 Personen des zukünftigen Bedienungspersonales schon während der Montage der Anlagen Zugang zu allen technischen Informationen, insbesondere im Zuge der Montageplanung zu gewähren, um sicherzustellen, dass ein reibungsloser Betrieb nach der Abnahme der Anlagen möglich ist. Ferner wird vereinbart, dass eine umfassende Einweisung des vom Nutzer noch zu benennenden Personenkreises (max. 6 Personen) vorzunehmen ist, die nach abschließender Fertigstellung der gesamten Installationsmaßnahmen zu erfolgen hat. 2.16 Nichterreichen der vertraglich zugesicherten Leistungen Werden die in der Ausschreibung genannten Werte (z. B. Nennleistungen, Wirkungsgrade, Isolations- und Widerstandswerte usw.) offensichtlich nicht erreicht, so hat der Auftragnehmer alle zur Erreichung dieser Werte notwendigen Maßnahmen für den Auftraggeber unentgeltlich durchzuführen und den Nachweis darüber mittels geeichten Messgeräten nach Beseitigung der Mängel im Beisein eines Vertreters des Auftraggebers ohne besondere Vergütung zu erbringen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, alle sonstigen festgestellten Mängel innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu seinen Lasten beseitigen zu lassen. Wenn der Unternehmer nach Ablauf der Frist seinen Verpflichtungen zur Beseitigung der Mängel nicht oder nur teilweise nachgekommen ist, ist der Auftraggeber berechtigt, eine angepasste Summe von der Forderung des Auftragnehmers einzubehalten, welche der Höhe nach zur Durchführung dieser Arbeiten durch eine andere geeignete Fachfirma ausreicht. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Preis der Auftragnehmer ursprünglich in seiner Kalkulation für diese Leistung ermittelt und berücksichtigt hat. Änderungen bzw. Bauschäden, die durch vorgenannte Maßnahmen notwendig werden bzw. entstehen, muss der Auftragnehmer unentgeltlich durchführen bzw. beheben lassen. Dies gilt auch für alle sogenannten "Versteckten Mängel" auch wenn diese erst nach Beendigung der vereinbarten Gewährleistungsfrist zu Tage treten! 2.17 Wartungsvertrag zwischen dem AN und Dritten Vom Auftraggeber direkt mit einem Subunternehmer abgeschlossene Wartungsverträge und die damit verbundene Durchführung von Wartungsarbeiten an den Anlagen des Auftragnehmers entbinden diesen nicht von seinen Garantieverpflichtungen. Zugleich verzichtet der Auftragnehmer von vorn herein auf einen Anspruch gegen einen Wartungsabschluss zwischen dem Bauherrn und dem Lieferanten der zu wartenden Anlagenteile. 2.18 Vorbehalte Werden bei der Abnahme von Anlagen durch die Bauleitung bzw. durch den TÜV Mängel festgestellt und in einem entsprechenden Protokoll festgehalten, kann für diese Anlagen kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden. Die durchzuführenden Abnahmen stellen keine Garantie- und Gewährleistungseinschränkung gegenüber den der Ausschreibung zu Grunde liegenden und nachzuweisenden Berechnungswerten und Betriebszuständen der einzelnen Anlagen sowie diesen zusätzlichen technischen Vorschriften dar. 2.19 Preisanfragepositionen Bei der Auswertung des Angebotes werden sämtliche Alternativ- und Preisanfragepositionen einer besonderen Betrachtung unterzogen und hinsichtlich möglicher Ausführungsvarianten umgerechnet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um sogenannte "Scheinpositionen" handelt, sondern um Bewertungsgrundlagen für eventuell erforderlich werdende Alternativen. Hierbei sind vom Bieter die gleichen Kalkulationskriterien wie für die Einheitspreisermittlung der Hauptpositionen zu Grunde zu legen. Eine Nichtbeachtung kann zum Ausschluss des Angebotes aus der weiteren Bewertung führen. 2.20 Sichtprüfungen Vor Verschließen von Schächten, Hohlraumböden und Zwischendecken wird durch den AG eine Sichtprüfung vorgenommen. Der AN hat die Sichtprüfung frühzeitig, min. eine Woche vorher bei AG anzumelden. Sollten Bereiche ohne eine Sichtprüfung des AG verschlossen werden, behält sich der AG vor, das diese Bereiche zu Lasten des AN wieder geöffnet werden. Dokumentation für nicht mehr einschaubare Installation ist zu erstellen. 2.21 Leistungsmessung, Abnahme, Inbetriebnahme Hinweis: Die Inbetriebnahme der gesamten Elektrotechnik (Stark- und Schwachstrom) erfolgt gemäß Inbetriebnahme-Terminplan. Werden Anlagen oder Anlagenteile zwecks Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Ermittlung der vertraglich vorgegebenen Leistungsmerkmale vom Auftragnehmer in Betrieb genommen, ist vor Beginn der Maßnahmen die Bauleitung hiervon zu unterrichten. Die Fertigstellung und Abnahmebereitschaft der Stromversorgungsanlagen ist vom Unternehmer schriftlich anzuzeigen. Dies bedeutet, dass alle zur Funktionserfüllung notwendigen Leistungen erbracht sind, wobei damit gemeint ist, dass: - alle Einstellarbeiten anlagenspezifischer und funktioneller Art durchgeführt sind, - der Probebetrieb erfolgt ist - beim Probebetrieb die vertraglich vereinbarten Einstellungen und Messwerte eingehalten wurden - die elektrotechnische Ausrüstung komplett ist und den jeweiligen Ausführungsvorschriften entspricht - die gesamte Erdung und Schutzmaßnahmen überprüft wurden - die Anlagen mängelfrei und betriebsbereit sind - evtl. notwendige Zulassungsbescheinigungen vorhanden sind - Messprotokolle und Aufzeichnungen von Leistungs- und Einstellwerten gemäß Vereinbarung vorliegen - Messprotokolle über die erreichten Beleuchtungsstärken in allen Innenräumen sowie der Außenanlage nach DIN für die Normalbeleuchtung und für die Sicherheitsbeleuchtung - die Bestandspläne und Betriebsunterlagen in der vertraglich vereinbarten Form übergeben werden können und die Termine für die ingenieurmäßige Funktionsprüfung und Funktionsmessung sowie die Einweisung des Bedienpersonals vereinbart werden können. Fester Bestandteil der Abnahme sind Leistungsmessungen, die nach vorheriger rechtzeitiger Anmeldung bei der Bauleitung unter Anwesenheit eines Beauftragten des Nutzers vorzunehmen sind. Die hierbei angefertigten Messprotokolle zählen zu den Bestandsunterlagen und sind wie diese 2 Wochen vor dem vereinbarten Abnahmetermin in 5-facher Ausfertigung zwecks Prüfung durch die Fachbauleitung dem Nutzer vorzulegen. Die hierfür erforderlichen Messgeräte sind vom Auftragnehmer kostenlos beizustellen. Die Auswahl der zur Verfügung zu stellenden Messgeräte trifft die Fachbauleitung. Die zu messenden Daten sowie die Messorte innerhalb der Anlagenteile und die hierbei zu kontrollierenden Funktionen bestimmt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat ferner schriftlich zu bestätigen, dass seine Anlagenteile die geforderte Qualität und Funktionalität aufweisen und dieses auf Veranlassung der Bauleitung mittels entsprechender Messreihen zu belegen. Werksabnahme Für die Niederspannungshauptverteilung ist eine Werksabnahme beim Hersteller gefordert. Diese ist vom AN rechtzeitig vor Auslieferung eigenständig unter Teilnahme des AG sowie eines Gutachters zu koordinieren und durchzuführen. Die Abnahmen sind zu protokollieren und dem AG vorzulegen. Die Kosten hierfür sind einzurechnen. 2.22 Bei der gesamten Preisstellung ist zu beachten, dass für die Angebotsleistung eine Wartung als Vollwartung für die Dauer von 1 Jahr ab mängelfreier Abnahme durch den AG einzurechnen ist. Unbeschadet von Teilabnahmen ist das Jahr ab Gesamtabnahme zu rechnen. Über diesen Zeitraum hinaus, bis zum Erreichen der Gesamtgewährleistungsdauer, sind die entsprechenden Wartungspreisangebote im folgenden zu benennen. Der AG behält sich jedoch ausdrücklich vor, einen Dritten für die Wartung der Anlagenteile oder einzelner Anlagenteile, unabhängig vom der Fortdauer seiner Gewährleistungsansprüche, zu beauftragen. 3. Technische Vorschriften Elektroanlagen 3.1 Grundlagen der Ausschreibung Es gelten die technischen Vertragsbedingungen der VOB Teil C. 3.2 Arbeitsunterlagen / Planungsleistungen Als Arbeitsunterlagen erhält der Auftragnehmer zur Durchführung seines Auftrages: - Ausschreibungspläne Elektro im Maßstab 1:100 (Grundrisspläne). Auf der Basis dieser ihm überlassenen Planunterlagen hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich zu seinen Lasten entsprechend den CAD-Richtlinien die Montage- und Werkplanung anzufertigen: - Dimensionierungen und Berechnungen aller Anlagen im Zuge der Fortschreibung der Planung - Einarbeitung aller fachspezifischen Anforderungen sowie der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen - Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen unter Berücksichtigung der CAD-Vorgaben. Falls erforderlich auch Detailpläne im Maßstab 1:20 oder Schnitte und Ansichten in detaillierten Maßstäben - Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners und von Montage- und Werkstattzeichnungen auf Übereinstimmung mit der Planung - Anfertigen von Plänen für die Anschlüsse von Betriebsmitteln, Anlagenteilen und Maschinen - Anfertigen von Stromlaufplänen - Beleuchtungsberechnungen nach DIN EN 12464 für alle Bereiche - Schallpegelberechnung für Evakuierung - Aufstellen der Energiebilanz - Kurzschluss- und Selektivitätsberechnungen - Brandlastberechnungen für alle Bereiche - Komplette Montageplanung mit allen Ansichtszeichnungen im Maßstab 1:20 für Verteilung AV- / SV-Netz - Notstromanlagen - Brandmeldezentrale - Tableau - usw. - Sämtliche DIN- / EN- / VDE-Vorschriften, neuester Stand und LAR sind der Planung zu Grunde zu legen. - Kurzschlussberechnung Schlitz- und Durchbruchspläne sowie Trassenpläne sind mit den anderen haustechnischen Gewerken eigenverantwortlich zu koordinieren. Diese Unterlagen sind in prüffähiger Ausführung farbig in 2-facher Ausfertigung sowie auf Datenträger (USB) einzureichen und werden vom Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten vor Beginn der Arbeiten zur Ausführung freigegeben. Die Freigabe ändert nichts an der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers. Für den Prüfvorgang gelten die Regelungen des Werkvertrages. Der Auftragnehmer hat die Unterlagen entsprechend rechtzeitig vorzulegen. Die Unterlagen sind als Buntplots 3-fach einzureichen. Vorschriften Als Grundlage zur Erfüllung der Leistung der Elektroanlage dienen folgende Vorschriften: a. Die VDE-Vorschriften insbesondere 0100, 0107, 0108, 0190, 0828, 0833 der jeweils neuesten Fassung b. Die DIN-Normen, DIN 18 382 bis 18 384, DIN 44312, DIN EN 12464-2, EN 1838, EN 50173 c. Die technischen Anschlussbedingungen des örtlichen EVU´s, der NRM d. Die Richtlinien bzw. Bestimmungen der Telekom und der zuständigen Netzbetreiber e. Die Unfallverhütungsvorschriften f. Die VOB g. Die baupolizeilichen und behördlichen Vorschriften wie z. B. Garagenverordnung h. Die Auflagen der BOA, der örtlichen Feuerwehr, des Gewerbeaufsichtsamtes, sofern diese nicht in der Bauauflage enthalten sind. Weitere Bestimmungen sind bei den verschiedenen Einzelanlagen noch aufgeführt i. Die Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen, (LAR) j. Die VBG 4 k. EMV-Richtlinien VDE 0160/833 l. Die allgemeinen Blitzschutzbestimmungen VDE 0185 / Teil 1-4 m. Brandschutzgutachten und Brandschutzpläne Büro Besag. Alle einschlägigen zurzeit gültigen behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie die DIN-, VDE- und Europanormen sind gewissenhaft zu beachten und zu befolgen und sind bei der Errichtung und beim Betrieb der ausgeschriebenen Anlagen und Installationen anzuwenden. Die sich hieraus ergebenden Sicherheitsvorkehrungen und sonstigen Aufwendungen, besonders hinsichtlich des Unfallschutzes, sind in den einzusetzenden Preisen zu berücksichtigen, auch wenn in der Ausschreibung nicht besonders vermerkt. 4. Technische Beschreibung Starkstromanlagen In nachstehenden Abschnitten werden die einzelnen Anlagensysteme, Installations- arbeiten und die damit verbundenen Verlegesysteme beschrieben. Ferner werden spezielle Ausführungsrichtlinien für die beleuchtungstechnischen Einrichtungen, die teilweise in ihrer Auslegung besonderen nutzungsbezogenen Kriterien Rechnung tragen müssen, erläutert. 4.1 Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme Nachstehende Leistungsbeschreibung umfasst im Wesentlichen folgende Installationsmaßnahmen. 4.1.1 Die komplette Stark- und Schwachstrominstallation für ein Studentenwohnheim mit Hotel und Tiefgarage. Bestehend aus Erdgeschoss, 17 Obergeschossen und 1x Technikzentrale / Dachgeschoss und Untergeschoss. Aus den Zeichnungen sind Lage, Größe und Raumaufteilung des Gebäudes zu entnehmen. Der Leistungsbeschreibung liegen die geltenden VDE-Bestimmungen VDE 0100, 0105, 0101, 0102, 0108 sowie die TAB des Energieversorgungsunternehmens zu Grunde 4.1.2 Lieferung und Montage der gesamten Niederspannungsverteilungen und Unterverteilungen sowie des zugehörigen Niederspannungsnetzes ab NS-Gerüst der Trafostation 4.1.3 Anschluss der H/K/L/S-Anlagen (Zuleitungen) auf den jeweiligen Schaltschränken und ISP 4.1.4 Verkabelung und Anschlüsse der Küchengeräte im 17. OG 4.1.5 Lieferung einer Zentralbatterieanlage für die Sicherheitsbeleuchtung 4.1.6 Lieferung und Montage aller Komponenten zur Erfassung des Stromverbrauchs 4.1.7 Lieferung der Beleuchtungsanlage im Innenbereich 4.1.8 Lieferung und Montage der Kabeltrassen und Steigetrassen 4.1.9 Lieferung und Montage einer Brandmeldeanlage, Sprachalarmierungsanlage und digitale BOS-Gebäudefunkanlage 4.1.10 Lieferung und Montage von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen einschließlich Aufschaltung auf GMA 4.1.11 Ausführung der Erdungs- und Blitzschutzanlagen 4.1.12 Lieferung und Montage der kompletten Verkabelung für ein Multimediasystem (TK, IT, WLAN und BK) basierend auf CAT 7- und Koax-Kabel 4.1.13 Lieferung und Montage der Notrufanlage für Behinderten-WC und behindertengerechte Zimmer 4.1.14 Lieferung und Montage der Verkabelung für die Notrufweiterschaltung der Aufzüge 4.1.15 Lieferung und Montage der kompletten Verkabelung für die Außenbeleuchtung 4.1.16 Lieferung und Montage der Verkabelung für RWA-Anlagen 4.1.17 Lieferung und Montage der Verkabelung von 25 Stück E-Tankstellen 11 kW im 1. UG / Tiefgarage 4.1.18 Lieferung und Montage einer Sprechanlage mit Sprechstellen und Türstationen an den jeweiligen Eingängen 4.1.19 Lieferung und Montage der Verkabelung für eine Kameraüberwachungsanlage. 4.1.20 Es wird je Geschoss eine Feuerwehrsprechstellen zum Portier und zum FIZ vorgesehen. 5. Technische Beschreibung Starkstromanlagen In nachstehenden Abschnitten werden die einzelnen Anlagensysteme, Installationsarbeiten und die damit verbundenen Verlegesysteme beschrieben. Ferner werden spezielle Ausführungsrichtlinien für die beleuchtungstechnischen Einrichtungen, die teilweise in ihrer Auslegung besonderen nutzungsbezogenen Kriterien Rechnung tragen müssen, erläutert. 440 Starkstromanlagen 441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen 441.1 Energieversorgung Für das Gebäude wird im UG eine neue Umspannstation / Trafostation errichtet. Derzeit ist von einer Anschlussleistung von ca. 920 kW auszugehen. Es handelt sich um eine Netzstation der Netzdienste Rhein Main (NRM) mit einem Transformatoren mit 1.000 kVA. Der Raum wird über einen vorgelagerten Einbringschacht natürlich be- und entlüftet. 442 Eigenstromversorgungsanlagen 442.1 Sicherheitsbeleuchtung / Zentralbatterieanlage Das Gebäude erhält eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage als Zentralbatterieanlage in Dauerschaltung mit Piktogramm Leuchten sowie zusätzlich erforderliche LED-Zusatzleuchten für Bereitschaftsschaltung. Die einzelnen nachgeschalteten Stromkreise sind mit NHXHX E 30 bzw. mit Installationsleitungen der Type NYM aufzubauen (Brandabschnitte), wobei eine strikte Trennung gegenüber der Allgemeinbeleuchtung zu erfolgen hat. Es ist darauf zu achten, dass an die einzelnen Stromkreise der bestehenden Sicherheitsbeleuchtung im Endausbau nicht mehr als 20 Lampen angeschlossen werden. Es sind grundsätzlich Installationsmaterialien und Betriebsmittel für eine Nennspannung von mind. 250 V zu verwenden. Der Isolationswiderstand jedes Stromkreises muss mindestens 250 kOhm betragen. Die Umschaltung auf die Sicherheitsbeleuchtung hat innerhalb von 1 sec. zu erfolgen. Sämtliche Rettungszeichenleuchten sind in Dauerschaltung auszuführen. Alle weiteren Leuchten müssen in Bereitschaftsschaltung vorgesehen werden. Die Beleuchtungsstärke muss in der Mittelachse der Rettungswege mindestens 1 Lux betragen. Für Transparente mit Fluchtsymbolen zur Kennzeichnung der Ausgänge ist die Farbe grün nach DIN 4818 zu verwenden. Die Anordnung der hinterleuchteten Hinweistransparente zur Kennzeichnung der allgemeinen Ausgänge bzw. Notausgänge und Rettungswege hat entsprechend den Planunterlagen zu erfolgen. Die Auswahl der in Frage kommenden Piktogramme muss in Einklang mit der VGB 125 erfolgen. Dies gilt auch für die Zeichengröße, wobei die in der VGB 125 empfohlene Formel L x H A > ------- 2000 mit A = Abstand des Zeichens in Meter, in dem die Bedeutung des Zeichens noch erkennbar sein muss, generell zu beachten ist. Alle Rettungsweg - und Not - bzw. Ausgangshinweiszeichen sind als Formleuchten aus konfektionierten Alu-Profilen mit abgerundeten Außenkanten nach DIN 5041/3 zu liefern und ausschließlich mit Kompaktleuchtstofflampen und integrierten Wechselrichter zu bestücken. Sämtliche Sicherheitsleuchten sind mittels Stromkreisbezeichnungsschilder mit rotem Negativdruck gemäß VDE 0108, DIN 56932, gekennzeichnet. 442. Eigenstromversorgungsanlage Gemäß Anforderung ist lediglich für die Versorgung der Feuerlöschanlagen, Aufzüge/FFW-Aufzug, eine Sicherheitsstromversorgung vorgesehen. Diese wird über ein Netzersatzaggregat auf dem Dach sichergestellt. Auch die Anlagen der Feuerwehr, wie BMA, SAA und BOS erhalten jeweils eigene Batterieanlagen, eingebaut in die eigene Zentrale jedoch über die Sicherheitsstromversorgung versorgt. Für die Vorhaltung eines mieterseitigen Notstromaggregates ist ein Platz auf dem Dach mit einer entsprechenden Aufstellfläche und anbinde Wege aus dem UG vorgehalten. Das NEA ist auf 250 kVA als Raum ausgelegt. Auf Grund der Energieeffizienz des Gebäudes ist auf den Dachflächen des Gebäudes ein PV-Anlage vorgesehen. Die Anlagengröße ist bei ca. 48,5 kWp. Die PV-Anlage wird an folgenden Bereichen berücksichtigt: Dach (Dachbegrünung) Abgasführung der künftigen Dieselaggregate (Notstrom) Die Lage und Höhe der Schornsteinmündungen von Notstrom- und Netzersatzaggregaten muss den Anforderungen der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) genügen. Danach muss der Schornstein in der Regel mindestens 1 Meter über die höchsten Punktes Gebäude geführt werden. a) eine Höhe von 10,0 m über dem Grund und b) eine den Dachfirst um 3,0 m überragende Höhe haben und c) die Oberkanten von Zuluftöffnungen, Fenstern und Türen der zum ständigen Aufenthalt von Menschen bestimmten Räume in einem Umkreis von 50 m um 5 m überragen. Hierbei ist bei einer Dachneigung von weniger als 20 Grad die Höhe des Dachfirstes in der Regel unter Zugrundelegung einer Neigung von 20 Grad zu berechnen. Erfordernis einer Lastbank Gemäß technischer Aufschaltbedingungen der NRM ist der monatliche Belastungstest ab einer bestimmten Größenordnung über eine "Lastbank" sicherzustellen. Dies wird für unser Objekt zum Tragen kommen. Eine Rückeinspeisung in das Versorgungsnetz ist aus o.g. Kurzschlussstromgründen nur bis zu einer Größenordnung kleinerer Bauweise statthaft, z.B. für Dimensionen, die allein den Notstrombedarf gemäß Hochhausrichtlinie (Sprinkler, Aufzüge, Entrauchung etc.) decken. Dies ist im Einzelfall gegenüber NRM zu beantragen und durch NRM freizugeben. Wenn seitens der Haustechnik die exakten Leitungsdaten feststehen, ist eine präzise Berechnung aller erforderlichen Notstrom- und Netzersatzleistungen möglich. Derzeit berücksichtigen wir den Aufbau einer Lastbank mit 50% der Netzersatz Leistung. Die Aufstellung der Lastbank erfolgt im vorgelagerten Außenluftschacht. Kabel und Leitungen Die Kabelquerschnitte der gesamten Gebäudeinstallation entsprechen der Norm VDE 0100 Teil 520. Dadurch verursachen die im Betrieb zu erwartende Einflüsse sowohl im Überlastfall als auch im Kurzschlussfall keine unzulässigen oder gefährdenden Auswirkungen. Die bauaufsichtliche Anforderung an den Brandschutz ist durch die Klassifizierung von Baustoffen und Bauteilen, präzisiert nach DIN 4102, Bestandteil des Baurechts. Kabel mit einem Funktionserhalt von 30 bzw. 90 Minuten (E30 und E90) nach DIN 4102 werden beifolgenden Systemen eingesetzt: E90: Feuerlöschpumpen Feuerwehraufzug Sicherheitsbeleuchtung bis in den Brandabschnitt E30: BMA Personenaufzüge SAA natürliche Rauchabzugsanlagen (wenn außerhalb des Brandabschnittes) Bei Kabelverlegung durch Brandschutzwände werden die Öffnungen entsprechend der Feuerwiderstandsdauer der Wand verschlossen. 443 Niederspannungsschaltanlagen 443.1 Niederspannungshauptverteilung Im UG wird die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) aufgestellt. Von hier erfolgt die Versorgung der Etagenverteiler und Unterverteilungen. Die Verteilungen sind gemäß den technischen Anschlussbedingungen der Netzdienste Rhein -Main GmbH auszuführen. Alle hierfür erforderlichen Einrichtungen und Maßnahmen sind einzukalkulieren, auch wenn in der nachfolgenden Beschreibung nicht näher darauf eingegangen wird. Vor Ausführungsbeginn ist das endgültige Anlagenkonzept, vor allem im Hinblick auf die Anzahl, Art und Anordnung der Zählereinrichtungen nochmals mit dem EVU abzustimmen. Es sind zwei Niederspannungshauptverteilungen zu installieren: 1x NSHV AV, UG 1x NSHV SV, 1UG Die Niederspannungshauptverteilung muss aus modular aufgebauten, fabrikfertigen und typengeprüften Einzelfeldern bestehen, die der VDE entsprechen und in ihren Feldabmessungen analog zur DIN 41 488 ausgeführt sind. Sämtliche Schaltfelder müssen einen einheitlichen Grundaufbau aufweisen und sich in folgende Funktionsräume gliedern, die frontseitig jeweils mit entsprechenden Modultüren zu versehen sind. a. Sammelschienenraum mit davor angeordnetem, abgeschottetem Bereich für Einbau-Messinstrumente, ausschließlich Zähler, Befehlsgeber, Sichtmelder usw. b. Geräteraum bzw. Messfeld zur Unterbringung von Leistungszählern, Fronttüren, dann jedoch mit Glaseinsatz c. seitlich angeordneter Kabelanschlussraum. Die Schaltanlage ist für eine Wandaufstellung in Innenräumen auszulegen und muss mind. die Schutzart IP 43 ausweisen. Die einzelnen Schaltfelder müssen aus einer verwindungssteifen Profilstahlkonstruktion bestehen und allseitig verkleidet sein. Zur Feldtrennung sowie Aufteilung von Funktionsräumen oder zur Abschottung des Sammelschienenraumes vom Kabelanschlussraum sind galvanisch verzinkte bzw. aus nicht rostenden Metallen bestehende Trennbleche zu verwenden. Die Sammelschienen als 5-Leitersystem sind entsprechend der Trafonennströme zuzüglich einer 20%igen Reserve auszulegen und dürfen für das Bedienungspersonal nicht frei zugänglich sein. Die Kurzschlussfestigkeit der Sammelschienen soll 150 kA als Scheitelwert nicht unterschreiten. Sie ist gemäß VDE 0660, Teil 5 durch entsprechende Typenprüfung nachzuweisen. Für einen leichten Kabelanschluss und einer eindeutigen Zuordnung muss im Kabelrangierraum eine PE + N-Anschlussschiene vorgesehen werden. Zur Verteilung der Energie sind, sofern keine Leistungsschalter vorgesehen sind, nur personensichere Sicherungslastschalter zugelassen, die folgende Eigenschaften aufzuweisen haben: - Lastschalter (Sprungantrieb) vor den Sicherungen - Mechanische Sicherheitsverriegelung Lastschalter-Tür - Möglichkeit zur Anbringung von Vorhängeschlössern - Schaltstellungsanzeige - Einschaltvermögen bis 50 kA eff - Einphasige Messung im abgangsseitigen Leistungskreis - potentialfreier Kontakt. Die Wärmebelastung der Felder ist gemäß VDE zu ermitteln und die Gerätebelegung und -auslegung entsprechend zu wählen. Jeder Abgang ist mittels eines auf der Rückseite gravierten und ausgelegten Plexiglasschild zu beschriften. Ferner erhalten die einzelnen Felder ebenfalls eine Beschriftung, die auf der oberen Blende anzubringen ist. Der Farbton der Schaltanlage ist vor Fertigungsbeginn mit der Bauleitung abzuklären. Alle Meldekontakte, Auslöserelais, Verriegelungs- und Steuerleitungen sind auf Klemmen aufzulegen. Die Anlage ist neben den N-Schienen mit einer durchgehenden PE-Schiene aus CU auszustatten, auf der die Schutzleiter abgehenden 4 1/2 - bzw. 5-Leiter-Kabel aufzulegen sind. Die Stahlkonstruktion sowie alle Türen mit elektrischen Einbauten sind in die Schutzmaßnahmen einzubeziehen. Die Einführung aller Zu- und Abgangskabel in vorgenannter Schaltanlage hat mittels Verschraubung zu erfolgen: Technische Daten: Betriebsspannung: 231 / 400 V Nennisolationsspannung: 1000 V 3 1200 V Nennspannung: 660 V 3 Nennfrequenz: 50 Hz Prüfspannung: 3 kV Abmessungen: Höhe: 2200 mm Breite: (je nach Bestückung 600, 800, 1000 mm) Tiefe: 800 mm Aufbau der Schaltanlage Es muss eine Kabeleinführung von oben und unten in vg. Getrennten Kabelraum, der eine Mindestbreite von 400 mm aufzuweisen hat, gewährleistet sein. Die Schaltanlage erhält Einspeisungen für Normalnetz (NN) und Netzersatz (NE) und Sicherheitsbeleuchtung. Als Einspeiseschalter sind nur Leistungsschalter mit Arbeits- und Überstrom- sowie Kurzschlussauslösung zugelassen, die allesamt motorisch angetrieben werden, von Hand und über die GLT / ZLT, zur Messung und Auslösung. Vor diesen Schaltern sind Reparatur-Trennstrecken einzubauen. Alle Sammelschienensysteme müssen kurzschlussfest ausgeführt werden. Als Absicherung der Abgangskabel bis zu IN =400 A sind Sicherungslastschalter wie vor beschrieben, bei höheren Nennströmen Leistungsschalter mit Überstrom - und Kurzschlussauslösung zu verwenden. Pro Sammelschienenabschnitt sind mindestens 20 % Reserveabgänge vorzusehen, wobei diese anteilig für die Größen NH00-NH3, ca. 20 %, auszulegen sind. Platzreserve generell 20 %. Sammelschienenabschnitt NN -Allgemein - Versorgungsschiene werden über einen motorisch betätigten Leistungsschalter mit Arbeits-, Überstrom- sowie Kurzschlussauslösung im normalen Betriebszustand gemeinsam gefahren. Bei der Auswahl aller vg. Leistungsschalter sind die Kriterien der Selektivität untereinander strengstens zu beachten. Die Instrumentierung ist wie folgt vorzunehmen: Einspeisefelder NN und NE - Einspeisung je Eingang /Feld Abgangsfelder NN und NE -mit einer Leistung größer 150 A Universalmessgerät Fab. Janitza, Typ UMG 503, Einspeisefelder/Abgangsfelder mit Anschluss an GLT / ZLT. Erdungsanlage im Bereich der NHV sämtliche Niederspannungsgerüste sowie die entsprechenden PE-Schienen sind auf eine gemeinsame Potentialausgleichsschiene die mit vg. Erdsammelleitung verbunden ist, anzuschließen. Die Niederspannungshauptverteilungen erhalten generell je Einspeisung einen Grobschutz als Überspannungsschutz mit Meldung auf die ZLT / GLT. Stationszubehör Niederspannungsschaltanlage 1 kompletter Satz Warn- und Hinweisschilder für Niederspannungsräume, bestehend aus: "Unfallverhütungsvorschriften" "Vorschriften für ERSTE-HILFE-LEISTUNG bei Unfällen" "Anschriften und Fernrufnummern der Feuerwehr, des EVU's und des Arztes" 4x "Nicht Schalten! Gefahr vorhanden" 2x "Nicht Umschalten! Es wird gearbeitet" "Ort...........................Entfernen der Tafel nur durch.....................gestattet" einschließlich der erforderlichen Wandhalterungen, 8 Halterungen für je 3 Stück NH-Sicherungen, bestückt mit je 6 Sicherungseinsätzen der Größe NH 00, NH 2 und NH 3, entsprechend den verwendeten Sicherungen in den NH-Abgängen. 1 Satz Übersichts- und Stromlaufpläne der Station bzw. der Schaltanlage unter Glas mit Rahmenabdeckung 1 Handscheinwerfer, wie vor beschrieben 1 CO²-Handfeuerlöscher, wie vor beschrieben. Zählerverteilung Folgende Messungen sind einzubauen: 1. Wandlermessung Hotel 1 Stück Wandlermessung / Tarifzähler 2. Wandlermessung Longstay 1 Stück Wandlermessung / Tarifzähler 3. Allgemeinverbraucher 1 Stück Wandlermessung / Tarifzähler 4. E Mobilität 1 Stück Wandlermessung / Tarifzähler 5. Tiefgarage 1 Stück Direktzähler / (Differenzstromzähler) 6. PV Anlage 1 Stück Direktzähler / (Differenzstromzähler) 7. Retail 1 1 Stück Direktzähler / Tarifzähler 8. Retail 2 1 Stück Direktzähler / Tarifzähler 9. Retail 3 1 Stück Wandlermessung 10.Retail 4 1 Stück Wandlermessung 11.Allgemeinverbraucher Technik u. Aufzüge 5 Stück Zwischenzähler 12.Unterverteilungen 10 Stück Zwischenzähler Zur Ausführung kommen elektronische Impulszähler (wie Fab. ABB, M-BUS) beglaubigt und PTB zugelassen. 444 Niederspannungsinstallationsanlagen 444.1 Hauptzuleitungen und Steuerleitungen Über Hauptzuleitungen im Stichsystem und Stromschienen werden die Unterverteilungen und Etagenverteiler angefahren von den Etagenverteilern in den jeweiligen geschossen versorgt. Die Leitungsquerschnitte sind entsprechend der Gesamtleistung eines jeden Unterverteilers zuzüglich 20 % Leistungsreserve auszulegen. Bis max. 5 St . Unterverteilungen in den Appartements können über eine Kabelzuleitung NYM 5 x 10 mm² versorgt werden. 444.2 Unterverteilungen Folgende Unterverteilungen sind einzubauen: Bezeichnung Fremdgewerke- Normalnetz Netzersatz /Schaltschrank Batterie- anlage Etagenverteiler 18 OG: NSHV AV E18 A2 Normalnetz NSHV SV U1 A1 18 OG Netzersatz UV Technik Allgemein E 18 Normalnetz UV Fassadenbeleuchtung E.18 Normalnetz 17 OG: Bar Loung E17 Normalnetz Frühstücksraum E17 Normalnetz UV Küche E17 Normalnetz UV Allgemein E17 Normalnetz 16 OG UV Service Apartments Normalnetz UV Allgemein Technik Normalnetz UV Mikro Living Normalnetz UV SiBel Netzersatz 15 OG UV Service Apartments Normalnetz UV Mikro Living Normalnetz UV SiBel Netzersatz UV Allgemein Technik Normalnetz 14 OG UV Service Apartments Normalnetz UV Mikro Living Normalnetz UV Allgemein Technik Normalnetz tagenverteiler 13.OG UV Service Apartments Normalnetz UV Mikro Living Normalnetz UV SiBel Netzersatz UV Allgemein Technik Normalnetz 12OG UV Service Apartments Normalnetz UV Mikro Living Normalnetz 11OG UV Service Apartments Normalnetz UV Mikro Living Normalnetz UV Allgemein Technik Normalnetz 10 OG UV Service Apartments Normalnetz UV Mikro Living Normalnetz UV SiBel Netzersatz UV Allgemein Technik Normalnetz 9 OG UV Service Apartments Normalnetz UV Mikro Living Normalnetz 8OG UV Service Apartments Normalnetz UV Mikro Living Normalnetz UV Allgemein Technik Normalnetz 7OG UV Service Apartments Normalnetz UV Mikro Living Normalnetz UV SiBel Netzersatz UV Allgemein Technik Normalnetz 6OG UV Service Apartments Normalnetz UV Mikro Living Normalnetz 5OG UV Service Apartments Normalnetz UV Mikro Living Normalnetz UV Allgemein Technik Normalnetz 4OG UV Service Apartments Normalnetz UV Mikro Living Normalnetz UV SiBel Netzersatz UV Allgemein Technik Normalnetz 3OG UV Service Apartments Normalnetz UV Mikro Living Normalnetz 2OG UV Service Apartments Normalnetz UV Mikro Living Normalnetz UV Allgemein ein Technik Normalnetz 1OG UV Service Apartments Normalnetz UV Mikro Living Normalnetz UV SiBel Netzersatz EG UV Gastronomie Normalnetz UV SV Gastro Netzersatz Coworking Netzersatz Coworking SV Netzersatz UV Allgemein EG Normalnetz Retail 1 AV Normalnetz Retail 1 SV Netzersatz Retail 2 AV Normalnetz Retail 2 SV Netzersatz Gastronomie AV Normalnetz Gastronomie SV Netzersatz UG UV Tiefgarage Normalnetz Ladestationen Normalnetz UV Technik Allgemein U1 Normalnetz Providerraum Normalnetz UV Fahrradraum Normalnetz UV Außenanlagen Normalnetz Aufbau der Verteilungen Alle Verteilungen sind für den Einbau von elektronischen Impulszählern vorzusehen. Die Verteilungen sind stahlblechverkleidet, Schutzart IP 43 bzw. IP 54 nach DIN 40050, in verwindungssteifer, selbsttragender Konstruktion auszuführen. Die Mindestblechstärke der Verteilungen soll 1 mm betragen. Große Blechflächen sind stärker auszuführen oder an der Rückseite zu versteifen . Die Eisenteile der Verteilungen werden grundiert und gerollt lackiert; Farbe nach Wahl der Bauleitung. Je nach Größe sind die Verteilungen mit einer oder mehreren Türen auszurüsten. Für die Türen ist ein Basküleverschluss mit Sicherheitsschloss vorzusehen. Für die Verteilungstüren sind innenliegende , abhebende Scharniere in stabiler Ausführung zu verwenden . Die Türen müssen mindestens 165 Grad aufschlagen. Schutzart IP 40 bzw. IP 54. Zur Aufnahme eines Bestandsplanes ist für jede Verteilung eine Klarsichthülle mit Aufhänge Ösen mitzuliefern und innen an der Verteilungstür anzubringen. Einschleifraum Über die gesamte Breite der Verteilung . Er muss den örtlichen Verhältnissen entsprechen die Aussparungen für das Einführen der zu- und abgehenden Kabel bzw. Leitungen besitzen. Jeder Raum erhält ein separates Abdeckblech. Beim Aufbau der Verteilung ist größter Wert auf einfache und sichere Bedienung und einfachen und schnellen Austausch defekter Geräte zu legen. Grundsätzliches zu elektrischer Ausrüstung der Verteilungen Alle Einbaugeräte wie Sicherungen, Automaten, Stromstoßschalter, Schütze usw. sind anlagenmäßig zusammenzufassen, d.h. nach Stromkreisen für die Beleuchtungsanlage, für die Steckdosenversorgung und für Kraftanschlüsse getrennt. Alle Verteilungen sind für den Einbau von elektronischen Impulszählern vorzusehen. X -Verdrahtung ist nicht erlaubt! Jede Leitung muss an einer eigenen Klemme, das gilt auch für die Schutz- und Nullleiter und Potentialausgleiche , angeschlossen werden . Sie sind in der gleichen Reihenfolge wie die Phasen der Stromkreise aufzulegen und müssen mit der zugehörigen Stromkreiszahl gekennzeichnet sein. Ein Klemmenraum ist ebenfalls über die gesamte Breite der Verteilung anzuordnen und muss die der Schaltung entsprechenden Anzahl von Reihen- und Nullleitertrennklemmen zuzüglich Platz für 20 % Reserve haben, sowie die Schutzleiterklemmen und Klemmen für den Potentialausgleich enthalten. Das Schottblech zwischen Einschleif- und Klemmraum ist mit einer genügenden Anzahl von Bohrungen mit Würgenippeln zu versehen, durch welche die abgehenden Leitungen staubdicht durchgeführt werden. Ein Geräteraum, bestehend aus einem oder mehreren Normfeldern, je nach Größe der Verteilung, in denen sowohl Geräte mit einer Kappenhöhe von 45 mm wie auch Trenner bis zu einer Größe NH 2 bzw. Leistungsschalter eingebaut werden können. Generell sind in jeder Verteilung Hauptschalter einzubauen. Am unteren Ende der Verteilung ist ein ca. . 40 cm hoher Sockelraum anzuordnen. Im Sockelraum können den örtlichen Verhältnissen entsprechend ebenfalls Klemmen angeordnet werden, in jedem Falle muss dann aber auch genügend Platz zum Rangieren und Abfangen der Leitungen und Kabel vorhanden sein . Ferner wird im Sockelraum der Hauptschalter angeordnet. Bei Schaltschränken mit einem Anschlusswert von mehr als 63 A ist die Einspeisung generell über Leistungstrenner 3-polig (Lastschalter) mit nachgeschalteten Sicherungen der entsprechenden Größe in einem separaten , abgeschotteten Feld unterzubringen. Die Sicherungen und Automaten sind so zu verdrahten , dass die drei Phasen untereinander liegen. I n der Einspeisung werden die Verteilungen mit Lasttrennschaltern ausgerüstet .Für Schmelzsicherungen ist das Neozed-System zu verwenden. Es sind nur einpolige Sicherungssockel zugelassen. Für Lichtstromkreise sind generell ein-bzw. dreipolige 10 A/B - Automaten mit einem Schaltvermögen von 10 kA, Selektivitätsklasse 3 zu verwenden. Für die Absicherung der Steckdosenstromkreise ist auf 16 A/B-Automaten mit v. g. Schaltvermögen zurückzugreifen. Die Kraftsteckdosen sind generell mit C - Automaten einzusetzen, wobei für je ein Gerät bzw. eine Kraftsteckdose ein Sicherungsabgang vorzusehen ist ,mit v. g. Schaltvermögen. Die zusätzlichen EDV/230 V-Steckdosen in den Fußbodentanks sind generell mit Automaten C-Charakteristik, Schaltvermögen wie vor, auszustatten. Schmelzsicherungen über 63 A sind grundsätzlich als NH-Sicherungen bzw. NH-Sicherungslasttrenner auszuführen. Letztere sind aus Gründen des Schutzes gegen unbeabsichtigte Berührung vorzuziehen. Bei der Abnahme von Steuerspannungen zwischen Phase und N-Leiter sind als Steuerstrom-Sicherungen Automaten (B-Automaten) nach VDE 0641 zu verwenden. Motorstromkreise sind generell gegen Kurzschluss durch Schmelzsicherungen und gegen Überstrom durch thermische Überstromrelais mit mechanischer Selbstsperrung zu schützen, sofern nicht eine Motorvollschutzeinrichtung vorgesehen ist . Als Abgangsklemmen dürfen nur Schaltanlagen-Reihenklemmen zur Befestigung auf Tragschienen nach DIN 46 277 kriechstromfester Ausführung nach T 4, DIN 55480 verwendet werden. Die Klemmen müssen mindestens 2,5 mm² Adern aufnehmen. N-Klemmen sind generell als Trennklemmen auszuführen. Schutzleiterklemmen müssen so angeordnet werden, dass ihre Zugehörigkeit eindeutig erkennbar ist . Pro Klemme darf nur ein Schutzleiter angeklemmt werden. Sämtliche Geräte und Klemmen müssen eine dauerhafte , saubere, auswechselbare Beschriftung erhalten. Handschriftliche Beschriftung wird nicht abgenommen. Die Bezeichnung der Geräte muss mit den zugehörigen Reihenklemmen übereinstimmen. Die Bezeichnung und Beschriftung ist mit dem Bauherrn abzustimmen. Platzreserve 20 % sowie 20 % Ausbau mit Leistungsschalter 16 A/B/C-Sicherungen. Auf der Vorderseite der Verteilungen sind Resopalbezeichnungsschilder mit gravierter Schrift vorzusehen. Die Geräte im Schaltschrank sind durch Schilder dauerhaft zu kennzeichnen. Hierfür sind Schilder und Beschriftungen nach DIN-Normen zu verwenden. Mit Schriftzange gefertigte Schilder werden nicht abgenommen. Die Beschriftung muss mit den entsprechenden Übersichtsschaltbildern übereinstimmen. 444.5 Kabelträgersysteme Für Kabelrinnen, die F-30 bzw. F-90 verlegt werden, ist der entsprechende Nachweis nach DIN 4102, Teil 12 vorzulegen. Die Anordnung und Dimensionierung (sowohl in Bezug auf Abmessungen als auch Tragfähigkeit) der Kabelrinnen muss eine nachträgliche Verlegung einer genügenden Anzahl (ca. 20 %) von Leitungen und Kabeln gestatten. Auf den "Starkstrom"-Kabelpritschen sollen keine Energie- / der Steuerkabel bzw. /-leitungen (Ausnahme: Zuleitungskabel zu den Unterverteilungen bzw. Schaltschränken) für die haustechnischen Gewerke verlegt werden, Ausnahmen bedürfen im Einzelfall der Zustimmung des Bauherrn und Architekten . Zwischen Fernmeldekabeln und Starkstromkabeln bzw. / -leitungen ist der vorschriftsmäßige Abstand einzuhalten bzw . eine Abschottung / Trennsteg anzuordnen. Die Kabel und Leitungen müssen auch auf den Kabelrinnen sauber ausgerichtet verlegt und soweit erforderlich, mit PVC-Bandagen (keine NYA-Leitungen oder Bindedraht ) f ixiert und an den Steigestrecken mit entsprechenden Schellen befestigt werden. Die Kabelrinnen sind in feuerverzinkter stabiler , verwindungssteifer Ausführung mit ausreichender Tragfähigkeit zu liefern und zu befestigen. Sie dürfen im Tauchverfahren nach DIN 50 976 nicht sedimiert sein. Trennstege sind vorzuhalten. Die Blechstärke ist mind. 1,5 mm stark auszubilden. Die Ausleger, Stiele und alle sonstigen Befestigungsmaterialien einschließlich Schrauben usw . sind ebenfalls feuerverzinkt oder gleichwertig behandelt zu liefern. Die Befestigung der Aufhängungen soll mit Spreizdübeln erfolgen. Die Kabelrinnen müssen einen Boden aus gelochtem oder gewelltem Blech besitzen, sind ausschließlich Formstücke zu verwenden . Die Kabelrinnen sind den örtlichen Verhältnissen entsprechend an stabilen Hänge- oder Wandstielen und Auslegern zu montieren. Die Kabelrinnen sind derart anzuordnen, dass für das Einlegen der Kabel und Leitungen seitlich und darüber mindestens ein Platz von 20 cm verbleibt. Bei der Kreuzung mit Luftkanälen, anderen Medienleitungen oder Unterzügen kann der Abstand über Oberkante Kabelrinne nötigenfalls auf etwa 10 cm verringert werden. Für sämtliche Steigeschächte sind entsprechende Trassen für Stark - und Schwachstrom zu verlegen, mit einer Platzreserve von ca. 40 % (teilweise zweilagig). Kabel in der Zwischendecke sind mit doppellappigen Schellen (je nach Anforderung F30 / F90 /F0) zu verlegen. Generell sind Kabelbahnen 2-zügig auszuführen. Bei Abhängungen von Decken sind die Aufhängependel der Kabelpritschen oder Wannen so anzuordnen, dass eine ausreichende Verwindungssteifheit gewährleistet ist . Es dürfen nur Spreizdübel aus Metall für die Deckenaufhängekonstruktion verwendet werden. Die Kabelpritschen und Kabelwannen sind in das Schutzleitersystem einzubeziehen. Die Stoßstellen sind leitend miteinander verbunden. 444.6 Licht-, Kraft- und Steckdoseninstallation Die Installation im EG - 18. OG erfolgt hauptsächlich in uP-Installation. Die Anordnung der Decken- und Wandauslässe sowie der Schalter, Steckdosen usw. ist den Entwurfsinstallationsplänen zu entnehmen. Ausgehend von den vorerwähnten Verteilern sind die Stromkreiszuleitungen für die Installation, wie Beleuchtungskörper, Steckdosen und Kraftsteckdosen zum Teil in abgehängten Decken, unter Putz einzulegen bzw. im 1. UG auf Putz zu verlegen. Stromkreiszuleitungen, ob Wechsel- oder Drehstrom, sind grundsätzlich ununterbrochen bis zur ersten erforderlichen Klemmstelle zu verlegen. Verbindungsdosen oder Verbindungsmuffen in einer Kabelstrecke werden grundsätzlich nicht abgenommen . Das gilt in gleicher Weise auch für die Installation von Drehstromkreisen. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass für Zuleitungen zu einzelnen Drehstromverbrauchern nur 5-adrige Kabel verwendet werden dürfen. Für Zuleitungen zu Drehstromverbrauchern, die Leiterquerschnitte ab 25 mm² aufwärts erfordern, darf 4-1/2-adriges Leiterkabel verwendet werden. Die Hauptzuleitungen sind alle 10 m durch Kabelschilder zu beschriften. Sämtliche Leitungen, die auf Putz verlegt werden, sind durch Kabelschutzrohre zu schützen. Ferner sind die Kabel in der Zwischendecke unter Berücksichtigung der Brandlast zu verlegen (DIN 4102). Für den Einbau der Installationsgeräte in Trennwandelemente sind spezielle Einbaudosen, sog. Hohlwanddosen, erforderlich. In den Außenwänden sind entsprechende, winddichte Einbaudosen zu verwenden . In Wohnungstrennwänden sind entsprechende Schallschutzdosen zu verwenden. Diese sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Bohrungen für den Einbau dieser Hohlwanddosen sind sehr sorgfältig entweder von Auftragnehmer der Elektroinstallation selbst herzustellen oder nach Angaben des Auftragnehmers über die Elektroinstallation vom Hersteller der Trennwandelemente herstellen zu lassen. Die Kabelverlegung versteht sich einschl. der erforderlichen Anschlüsse an Geräte, Maschinen und Verteilungen . Von den erwähnten Kabelpritschen abzweigende Kabel und Leitungen sind grundsätzlich senkrecht zur Fensterachse auszurichten. Einzelne aus der Haupttrasse abzweigende Kabel sind auf Putz auf Abstandschellen zu montieren. Dabei dürfen diese Abstandsschellen wegen der beschränkten Haltbarkeit keineswegs geklebt, sondern müssen mittels Dübel und Schrauben befestigt werden. Da es sich hier um eine Installation innerhalb der abgehängten Decke handelt, dürfen weitere Befestigungsgegenstände (bis zu 0,5 m) gewählt werden, als sie bei der normal sichtbaren auf-Putz-Installation üblich sind. Zweigen mehrere Kabel an einem Punkt von der Kabelpritsche ab, sind diese in Kunststoffpanzerrohr einzubeziehen und an der Rohdecke zu befestigen, da durch die Verlegung in Rohr mit Rücksicht auf die Härte des Betons weitere Befestigungsabstände möglich sind. Dabei können ohne weiteres mehrere Kabel in einem Rohr größeren Querschnitts eingezogen werden. An Stellen, an denen in einem Rohr verlegten Leitungsbündel ein Kabel herausgeführt werden muss, ist das Stahlpanzerrohr abzusetzen. Auf der weiterführenden Strecke kann das Rohr sodann im Querschnitt verringert werden. Wohnung/Appartments Als uP-Schalterfabrikat wird Fabrikat Jung AS Schwarz oder gleichwertig festgelegt. Als aP-Programm ist das Fabrikat Merten bzw. Jung vorzusehen. Die Entscheidung, was eingebaut wird, trifft der Bauherr bzw. Architekt. Geräte und Montagehöhen Montagehöhen über OKFF: Schalter 1,05 m (Türklinkenhöhe) Taster 1,05 m Steckdosen 0,30 m /0,35 m Steckdosen an Arbeitstischen 1,05 m Barrierefreies Wohnen/Schalterhöhe 0,85 m Wandauslässe für Spiegelleuchten 1,80 m Oberkante Verteilung 1,80 m Feuermelder 1,40 m Wandleuchten 2,10 m Wohnungen / Appartements Die gewählte Anzahl von Schaltern, Steckdosen usw. ist eine allgemein gehaltene Anzahl und bezieht sich nicht auf jede Wohnung . Die genaue Anzahl ist den Detailplänen zu den einzelnen Zimmertypen zu entnehmen. Die Installation in den Appartements hat gemäß der DIN 18015-1:2020 zu erfolgen. Zimmerausstattung gemäß Detailplänen Architektur Bad: Für die Fertigbadzelle bauseits, ist jeweils ein Kabel NYM 3 x 2,5 mm² und ein Kabel NYM 3 x 1,5 mm² zu installieren. Behindertengerechtes Appartement: Ausstattung wie vg .,jedoch mit Beh.-Notrufeinheit im Bad und Ruftaster am Bett. 445 Beleuchtungsanlagen 445.1 Beleuchtungskörper Die Beleuchtungsanlage in dem Gebäude ist entsprechend DIN EN 12464 auszulegen. Dementsprechend werden für die einzelnen Bereiche folgende Beleuchtungsdaten gefordert: Empfang und Eingangsbereich/Halle, Foyer 300 Lux Lounge 300 Lux Treppenhäuser 100 Lux Flure 100 Lux Sanitärbereiche / Toiletten 200 Lux Sozialräume 200 Lux FM-Büro, Portier 500 Lux Büros 500 Lux Lager und Archive 200 Lux Teeküche 200 Lux Technikräume 200 Lux Technikräume (IT) 300 Lux Waschraum 300 Lux Kopierräume 500 Lux Sanitätsräume 500 Lux Außen- / Verkehrszonen, Terrasse 20 - 30 Lux Spielfläche /Dachterrasse 100 Lux Parkflächen 90 Lux Küche, Eventküche 500 Lux Restaurant + Bar 300 Lux Fitness 500 Lux Gruppenräume, Lernräume 500 Lux 445.2 Sicherheitsbeleuchtung Flucht- und Rettungswege werden bis in den öffentlichen Bereich mit einer Sicherheitsbeleuchtung nach DIN / VDE 0108 bzw. DIN EN 12464-2, EN 1838, ASR ausgestattet. Dies bedeutet, dass Flure, Treppenhäuser und innen liegende Räume eine Sicherheitsbeleuchtung bekommen. Die Versorgung der Sicherheitsbeleuchtung erfolgt über eine Zentralbatterieanlage / Umschaltzeit 1 sec. Zur Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege im Gebäude werden Leuchten in Bereitschaftsschaltung angesteuert. Für die Bereitschaftsbeleuchtung werden weitestgehend separate LED-Spots installiert. Die Bereitschaftsleuchten in den Fluren werden von 22:00 - 06:00 Uhr als Nachtbeleuchtung geschaltet .In den Flucht- und Rettungswegen werden Fluchtweg-Hinweisleuchten nach DIN 4844/ VBG 125 als hinterleuchtete Piktogramme eingebaut. Fluchthinweisleuchten Alle Gebäudeausgänge, Fluchtwege, Treppenhäuser usw. sind zusätzlich mit Hinweistransparenten / Piktogrammleuchten zu versehen. Generelle Hinweise zur Ausführungsart, Platzierung und Bauform sind den Ausschreibungsplänen Elektro zu entnehmen, wobei Festlegung hinsichtlich der Größe und Gestaltung nach den Richtlinien DIN 4844 bzw. DIN/ VDE 5035, Teil 5 auszuführen ist. Die gesamte Fluchtwegeplanung sowie das Festlegen der Standorte von den Fluchtweghinweisleuchten ist vom AN mit den zuständigen Behörden vor Ausführung nochmals abzustimmen. Piktogramm-Rettungszeichen-Hinweisleuchten mit freistrahlender Fluchtwegscheibe, punktiert. Leuchtkörper aus Edelstahl. Fluchtwegscheibe nach DIN 4844 bzw. 5035, Teil 5, als mehrlagige Acrylscheibe zur gleichmäßigen Ausleuchtung; beidseitig lesbar oder einseitig lesbar. Fluchtsymbol: nach unten / seitlich LED 4 Watt werkzeugloser Anschluss mittels doppelpoligen Steckklemmen 2,5 mm für Durchgangsverdrahtung Montage werkzeuglos. In der Parkgarage, Technikzentralen Piktogrammleuchten IP 54, mit Leichtmetallgehäuse, LED 4 Watt . Fluchtwegleuchten: Fabrikat Gessler, ABM Kaufel, Ceag oder gleichwertig. 446 Blitzschutz- und Erdungsanlage 446.1 Schutzmaßnahmen / Potentialausgleich Innerhalb des Gebäudes wird ein umfangreicher Potentialausgleich vorgesehen , der den Besonderheiten des Gebäudecharakters Rechnung trägt. Weiterhin werden zusätzliche flankierende Maßnahmen nach VDE, gemäß nachstehenden Grundsätzen, durchgeführt, die sich wie folgt darstellen: In den Starkstromanlagen mit Betriebsspannung über 1 kV ist nach VDE 0101/100 als Schutz gegen zu hohe Berührungsspannung Schutzerdung anzuwenden; Schutz- und Betriebserdungen sind nach VDE auszuführen. In den Starkstromanlagen mit Betriebsspannung bis 1.000 V ist gemäß VDE 0100 über die Forderung des Absatzes a) eine Schutzmaßnahme gegen zu hohe Berührungsschutzspannung erforderlich. Für das vorliegende Bauvorhaben wird ein TN-S-Netz nach VDE 0100, mit getrenntem Neutral- und Schutzleiter im gesamten Netz verlegt. Als zusätzliche Schutzmaßnahme wird die Nullung nach VDE 0100 mit getrennt verlegten Schutzleitern wie folgt ausgelegt: 1. Für die gesamte Anlage wird, ausgehend von dem zentralen Erdpunkt (ZEP), im NSHV-Raum ein separates Schutzleiternetz aufgebaut. Der Schutzleiter wird als 5. Ader in den Zu- und Steigeleitungen bis zur letzten Unterverteilung mitgeführt. Von hier erfolgt eine 3-adrige Verlegung von Wechselstrom- und eine 5-adrige Verlegung von Drehstromkreisen. 2. Die Trennung von Neutralleiter und Schutzleiter erfolgt innerhalb des gesamten Stromkreises, also z .B. auch bei Steuerleitungen. 3. In allen vorgenannten Bereichs -, Sonder- und Gewerkeverteilungen sind für Sternpunktleiter und Schutzleiter getrennte Schienen zu bilden. Die Schutzleiterschiene ist mit der Erdleitung gut leitend zu verbinden. Dabei ist grundsätzlich zu beachten: VDE 0100 legt fest, dass zur Vermeidung von Spannungserhöhungen über 250 V gegen Erde auf der Unterspannungsseite der Mittelpunkt unmittelbar zu erden ist und dass als Schutz des Unterspannungsnetzes bei Übertritt der Oberspannung aus Netzen mit Betriebsspannungen über 1 kV der Mittelleiter das Unterspannungsnetz zu erden ist. VDE beschreibt ferner alle Maßnahmen , die zur Vermeidung von unzulässig hohen Überspannungen erforderlich werden. Um vorgenannten Regelwerken Rechnungen zu tragen und soweit wie möglich Gefahrenquellen vorzubeugen, wird bei diesem Projekt der Potentialausgleich wie folgt festgelegt: 1. In den Potentialausgleich sind folgende Anlagenteile einzubeziehen: a. alle Kabelrinnen und -pritschen sowie sämtliche Installationskanalsysteme aus Metall b. alle Steigetrassen c. Fassade d. küchentechnische Anlagenteile e. alle Schaltanlagen und Verteilergehäuse, sofern diese aus Metall hergestellt sind f. alle metallischen Leitungen und Kanäle der haustechnischen Anlagen g. Metallständerwerke der Trennwandsysteme h. Außenleuchten i. Aufzugsanlagen. In den einzelnen geschossweise angeordneten Elektroräumen sowie in unmittelbarer Nähe der Gewerkeschaltschränke für die haustechnischen Anlagen, Aufzüge usw. sind ausreichend dimensionierte Potentialausgleichsschienen anzuordnen, die mittels Einleiterkabel der Type NYY 1 x 50 mm² in das allgemeine Potentialausgleichssystem einzubinden sind. An diesen Erdungsschienen werden alle unter Abschnitt 1 aufgezeigten Anlagenteile und Konstruktionen bereichsbezogen mittels PVC-Mantelleitung der Type NYM 1 x 10 mm² bis 1 x 50 mm² entsprechend den jeweiligen technischen Erfordernissen angeschlossen. Treten in Räumen Massierungen von Erdungspunkten auf , so sind weitere PA-Schienen entsprechend den Erfordernissen anzubringen. Diese Erdungsschienen sind ebenfalls mit der PE-Schiene der zugeordneten Verteilungen mittels Kabel zu verbinden . Dabei ist ein Querschnitt zu wählen , der mindestens dem Querschnitt des N-Leiters der Hauptzuleitung entspricht, jedoch nicht kleiner als 10 mm² und größer als 50 mm² ist. Es ist eine 3-dimensionale Vermaschung aller Poti-Schienen untereinander sicherzustellen. D.h. die Poti-Schienen sind horizontal mittels NYM 1 x 25 mm²untereinander zu verbinden. Blechkanäle für Zu- und Abluftsysteme müssen grundsätzlich mit flexiblen Potentialausgleichsleitungen 10 mm² untereinander verbunden werden. Jedes Kanalsystem ist dabei mindestens zweimal an die PA-Schiene anzuschließen. Das Kabelrinnensystem ist in den einzelnen Technikzentralen , der ZÜ und dem Gestellraum sind zusätzlich nochmals an die örtliche Potentialausgleichsschiene anzuschließen. Inwieweit zusätzliche Anschlüsse vorzunehmen sind, ist von Fall zu Fall vor Ort zu prüfen. Hier ist besonders die Wiederherstellung einer leitenden Verbindung bei der Unterbrechung von Kabelpritschen zu beachten. Steigetrassen müssen in jeder Etage grundsätzlich einmal mit der P A-Schiene verbunden werden. In den Technikzentralen sind alle Rohrleitungssysteme mittels Potentialausgleichsleitungen 1 x 10 mm² bzw. 1 x 16 mm² (abhängig vom jeweiligen Rohrdurchmesser) untereinander zu verbinden und auf die nächstgelegene PA-Schiene zu führen. Generell erhält jede Verteilung im NN- und NE-Teil - Überspannungsschutz. Niederspannungshauptverteilung - Grobschutz / Typ 1 Unterverteilungen, Technikverteiler H-L-S - Mittelschutz / Typ 2 Das Überspannungskonzept ist vor Ausführung dem AG zur Genehmigung vorzulegen. Alle Leitungen, die nach außen führen oder kommen, sind mit Überspannungsschutz auszurüsten, dies gilt für alle Starkstrom- und Fernmeldeleitungen. Die Verteilergerüste sind dadurch in den Potentialausgleich einzubeziehen, dass durch eine nicht isolierte Verlegung der PE-Schiene eine uneingeschränkte Erdung der Eisenteile sichergestellt ist. Potentialschutzkonzept für alle Stark- und Schwachstromleitungen. Auf dem Zentralen Erdpunkt (ZEP) im Niederspannungsraum wird der Fundamenterder, Trafoerdpunkt, Potentialausgleichschienen für die NSHV, MSHV sowie die haustechnischen Gewerke und Aufzugsmaschinenräume usw. angeschlossen. Sonstiges Der Erdübergangswiderstand der gesamten betriebsfertig montierten Anlage darf 1 Ohm nicht überschreiten. Liegt der Erdübergangswiderstand höher als 1 Ohm, so hat der AN mit der Bauleitung festzulegen, in welcher Form zusätzliche Materialien einzubauen sind, damit der bestehende Erdübergangswiderstand ausreichend verbessert werden kann. Erdungsrohrschellen werden nur in DIN VDE -mäßiger Ausführung zugelassen (DIN VDE 0190, 0100 und 0618, Teil 2/Entwurfs 241), wobei eine Materialanpassung entsprechend dem anzuschließenden Rohrsystem zu erfolgen hat. Alle Verbraucher der Schutzklasse I müssen mit einem separaten Schutzleiteranschluss ausgerüstet sein, wofür jede Versorgungsleitung/-kabel eine spannungslose grün/ gelb gekennzeichnete Ader beinhalten muss. An den Potentialausgleichsschienen müssen sämtliche Abgänge gut kenntlich und dauerhaft beschriftet sein. Bei allen mittels Schraubverbindung hergestellten Anschlüssen von Potentialausgleichsleitungen an Rohren, Kabeltrassen oder sonstigen Metallteilen sind zur Sicherung der Schraubverbindung Zahnscheiben zu verwenden. Diese Verbindungen sind zusätzlich mit aufgeschraubten oder dauerhaft aufgeklebten Erdungssymbol zu kennzeichnen. Falls Sammelleiter durch Metallrohre geschützt werden müssen, sind diese in das Potentialausgleichssystem mit einzubeziehen. Die Verwendung von Einleiterkunststoffkabel der Type NYY als Potentialausgleichsleitung sind generell im Bereich der Anschlüsse grün/ gelb zu kennzeichnen. Zusätzlich sind an diese Kabel alle 5 m entsprechende Beschriftungsschilder mit dem Hinweis "Potentialausgleichsleitung" anzubringen. Alle Anschlüsse sind entsprechend DIN 57185 durchzuführen. Nachstehende Kabeltypen sind bei allen vorbeschriebenen Erdungsanschlüssen zu verwenden: H07RN-F: nur für flexible Anschlüsse NYY: generell im Außenbereich im Innenbereich ab 1 x 16 mm²....70 mm² NYM: im Innenbereich bis 1 x 10 mm²....70 mm² 446.2 Blitzschutz / Fundamenterder Das Gebäude erhält eine Blitzschutzanlage gemäß VDE 0185, Teil 1-4. Die Anlage ist in der Blitzschutzklasse II zu errichten. Vom Errichter ist der Koordinationsnachweis der energetischen Koordination zu erbringen, d.h. Anwendung von miteinander koordinierter SPD-Familien. Auf der Dachfläche ist ein maschenförmiges Fangnetz mittels Rundstahl aus Aluminium auszuführen. Zu verwendendes Material: Aluminium. Die umlaufende Attika darf nicht als Fangeinrichtung verwendet werden, wenn die Blechstärkeforderungen der VDE 0185 nicht erfüllt werden. Alle Dachaufbauten (z .B. Aufzugsschächte Schornsteine, Lüftungsschächte usw.) sind mit Fangeinrichtungen zu versehen bzw. bei elektrisch leitender Ausführung der Dachaufbauten sind diese mit den Auffangleitungen zu verbinden. Tiefer liegende Dächer von Gebäudeteilen sind aufgrund der großen Fläche und des somit nicht gegebenen Schutzraumes ebenfalls in den Blitzschutz einzubeziehen und mit Fangleitungen zu versehen. Metallteile der FFW-Aufzugsvorräume, Fassaden werden mit den Ableitungen verbunden. Es gehört zum Auftrag des Errichters , alle Fassadenelemente entsprechend den Richtlinien, insbesondere DIN EN 62305-1, DIN VDE 0185, DIN 18384, DIN 57185 sowie VdS-Richtlinie 2006, leitend miteinander zu verbinden. Die Verbindungen sind durch Bohrungen und Verschraubungen und Schleifleitungen mit dem erforderlichen Querschnitt vorzunehmen. Vor Ausführung der Arbeiten ist eine Abstimmung mit der Blitzschutzfirma bezüglich der Ausführung der Verbindungen sowie der Art und Anzahl der Anschlusspunkte an den Übergabestellen durch den AN herbeizuführen. Die Ausführung der Übergabestellen gehört zum Leistungsumfang des AN und ist in die Angebotspreise einzurechnen. Weiterhin sind die Güte- und Prüfbestimmungen für die Errichtung von Blitzschutzanlagen -RAL - GZ 642 einzuhalten. Der Anschluss an die Blitzschutz-Ableitung erfolgt durch das Elektrogewerk. Die Ableitungen aus Rundstahl werden innerhalb der Fassade und-stützen Aufputz verlegt und mit dem Fundamenterder und Tiefenerder verbunden . Verbindungen zwischen Ableitungen und Auffangleitungen , Metallfassaden usw. werden mittels Erdungsdurchführungen realisiert. Diese Erdungsdurchführungen dienen gleichzeitig als Trenn- und Messstellen; ggf. sind uP-Trennstellen vorzusehen. Erdung als Fundamenterder verzinkter Bandstahl 30 x 3,5 mm einschließlich Abstandhalter in Fundamentgraben zum Einbetonieren, mit allen notwendigen Anschlussfahnen sowie Kleinmaterial. 449 Starkstromanlagen, sonstiges 449.1 Brandschutzmaßnahmen Vorbeugender Brandschutz Allgemeines zur Ausführung von Schottungen nach DIN 4102, F90/S90: Für die Ausführung von Schottungen und Durchführungen sind nur Materialien zulässig, die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Institutes für Bautechnik bzw. eines staatlichen Materialprüfungsamtes haben. Es muss gewährleistet sein, dass eine leichte Nachinstallation jederzeit möglich ist. Vor dem Schließen der Durchführungen sind die Kabel und Leitungen so auszurichten, dass eine einwandfreie Abschottung gewährleistet ist. Die geschossweisen Durchbrüche in den Steigeschächten sowie Wänden für Stark - und Schwachstrom werden brandschutztechnisch F90/S90 verschlossen. Ferner sind alle Kabeltrassen , Kabel und Leitungen in den Fluren und Verkehrszonen nach Brandschutzgutachten auszuführen, einschließlich den Halterungen brandschutztechnisch zu behandeln . Diese sind mit einem zugelassenen System zu beaufschlagen bzw. mit Feuerschutzbauplatten zu umkleiden (S30 und I30). Hinweis: Es ist ein Schottbuch über alle durchgeführten Brandschutzarbeiten zu führen sowie eine Bilddokumentation der ausgeführten Brandschottungen. 449.3 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen In den Treppenhäusern werden RWA-Anlagen eingebaut. Diese dienen der Lüftungs- und RWA-Funktion. Die Motorantriebe der RWA-Flügel erhalten eine RWA-Steuerung inkl. Sicherheitsstromversorgung. Die Standorte der RWA-Öffnungen sind den Architektenplänen zu entnehmen. 449.4 Elektromobilität Für E-Fahrzeuge und E-Bikes sind in der Tiefgarage 25 Stück Ladesäulen, Fab. Mennekes o. glw., geplant. Mit der Erstinstallation werden 25 Stück Ladesäulen und bei Bedarf weitere Ladesäulen installiert. Für E-Bikes sind in den Fahrradkellern entsprechende Elektroanschlüsse für evtl. Ladestationen vorgesehen. 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 452 Such- und Signalanlagen 452.1 Sprechanlagen Für das Gebäude ist eine zentrale Sprechanlage hoher Sprachqualität mit mehreren möglichen Sprechwegen im Telefonie Prinzip auf IP -Basis vorgesehen. Eingebaute Videokameras ermöglichen eine visuelle Unterstützung bei der Kommunikation. An den Haupteingängen, der Garagenzufahrt sind Videotürsprechstellen mit Wahltasten (Ruf Portier oder FM-Büro) in uP-Ausführung vorgesehen. Auf dem Bildschirm ist eine Trennung von Wohnungen und Hotel herzustellen. 452.2 Feuerwehrsprechanlage Das Gebäude erhält eine Feuerwehrsprechanlage in den Aufzugsvorräumen des Feuerwehraufzuges. Die Feuerwehrsprechanlage wird in Gegensprechtechnik ausgeführt. SAA-Anlage Im Gebäude wird eine SAA-Anlage eingebaut. Die Anlage ist als Sicherheitsstufe 2 vorgesehen mit einer AB-Verkabelung und AB Lautsprechern. Zutrittskontrolle Das Gebäude wird mit einer Zutrittskontrollanlage der neuesten Generation ausgestattet. Alle Zugänge zum Gebäude im EG und UG, sowie die Zugänge zum Hotel in allen Geschossen werden mit Kartenleser ausgestattet. Die Aufzüge erhalten eine Anbindung an das Zutrittskontrollsystem. Sicherheitstechnisches Datennetz Für die sicherheitstechnischen Anlagen wird im Gebäude ein sicherheitstechnisches Datennetz errichtet, in dem die einzelnen Anlagen angeschlossen werden. Vorgesehen sind z.B. Sprechanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Videoanlagen usw. Entsprechend der Notwendigkeit werden hierzu in jedem 3. Geschoss ein Datenverteiler in dem ELT-Raum montiert und über LWL-Kabel miteinander verbunden. Von dort werden alle Bauteile der einzelnen angeschlossenen Anlagen sternförmig verkabelt und angeschlossen. Die Datenweiterleitung erfolgt über entsprechende Switche Sprechstellen für mobilitätseingeschränkte Personen Durch die Klassifizierung des Gebäudes als Hochhaus müssen in den Vorräumen des Feuerwehraufzuges entsprechende Sprechstellen mit einer Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle sowie auf das FIZ vorgesehen werden. Antenne - BK-Anlage Zur Versorgung der Mikro Living Wohnungen und Hotelzimmer mit einem Fernsehsignal wird eine BK-Verkabelung für jede Zimmer ausgehend vom Übergabepunkt im DG bis zum Etagenverteilerraum im Geschoss vorgesehen. Von dem jeweiligen Etagenverteiler werden die einzelnen Zimmer versorgt. Die Anzahl der Antennendosen richtet sich gemäß den Plänen. Auf dem Dach wird eine Sattelitenanlage mit zwei Parabolspiegeln vorgesehen. Anbindung Telefon Das Gebäude wird mittels eines Providers erschlossen. Über Stichleitungen werden die Etagenverteiler mit LWL versorgt, im Elektroraum der jeweiligen Etage im Geschoss wird auf die einzelnen Zimmer aufgeteilt. Die Anbindung der Zimmer erfolgt mit Cat 7 Kabel bis zum jeweiligen Datendose in der Wohnung (Anbindung gemäß Detailplanung ELT / Zimmerplan Architektur). Die einzelnen Dosen in den Zimmer werden über Datenleitungen in Rohr mit einer Qualität CAT-7 und einer RJ 45 CAT 6a Dose angebunden. 455. Fernseh- und Antennenanlage 455.1 Gebäudefunkanlage (digital, TMO autark) Seitens der Branddirektion wird die Ausführung einer BOS-Gebäudefunkanlage gefordert. Es gelten die Auflagen des "Merkblattes zur Gebäudeversorgung mit TETRA-Digitalfunk für die Feuerwehren" in aktueller Fassung. Eine flächendeckende Versorgung ist durch Strahlerkabel zu gewährleisten. Das BOS-Bedienfeld (genormte Ausführung) ist im FIBS (Feuerwehr-Information- und Bedienstelle) vorgesehen. Es ist anhand von Grundriss Zeichnungen ein Konzept unter Berücksichtigung der Dämpfungsverhältnisse zu planen. Nach der Dämpfungsbetrachtung und Konzeptaufstellung ist frühestmöglich (in Abstimmung mit dem Auftraggeber) eine Funkfeldmessung im Rohbaustadium durchzuführen und zu dokumentieren. Das Konzept ist bei der zuständigen Feuerwehr vorzustellen und abzustimmen. Die Dämpfungsbetrachtung ist zu dokumentieren. 456. Gefahrenmelde- und Alarmanlagen 456.1 Brandmeldeanlage / Alarmierungsanlage Gemäß Brandschutzkonzept und Auflagen / Bestimmungen der Feuerwehr Frankfurt / Main ist eine Brandmeldeüberwachung gemäß Kategorie 1 nach DIN 14675 vorgesehen. Die Feuerwehrinformationszentrale (FIZ) ist in einem separaten Raum im Erdgeschoss vorgesehen. Die Zentralentechnik befindet sich im EG im FM-Büro. Nichtautomatische Melder (manuelle Druckknopfmelder). Sie sind entsprechend der TAB der Stadt Frankfurt an folgenden Montageorten zu installieren: - Treppenhäuser, - an den jeweiligen Ausgängen ins Freie. Die Aufteilung der Druckknopfmeldergruppen erfolgt nach den Vorgaben des Vorbeugenden Brandschutzes sowie des Brandschutzkonzeptes in Übereinstimmung mit den Laufkarten. Automatische Melder In dem gesamten komplex sind automatische Rauchmelder gemäß VDE 0833-4 projektiert, gefordert. Zur BMA-Überwachung gehört auch die Überwachung von Deckenhohlräumen. Zur Ausführung kommen Mehrkriterienmelder mit den Kerngrößen Rauch - und Temperatur (optisch / thermisch). Sondermelder In den Aufzugsschächten und der Umspannstation (Trafostation) ist ein Rauchansaugsystem (RAS) vorzusehen. Ansteuerfunktion / Interaktionen Gemäß Brandfallmatrix Akustische Alarmierung Die Alarmierung in Brand - bzw. Gefahrenfall erfolgt über SAA-Anlage flächendeckende A/B Lautsprecher (A/B Verkabelung). Rauchwarnmelder Appartements In den Appartements / Wohnungen sind vernetzte Rauchwarnmelder mit Alarmierung auszuführen. In jeder Wohneinheit ist ein vernetzter Rauchwarnmelder vorgesehen. Der folgende Eigenschaften aufweisen: VdS-Anerkennung und geprüft nach EN 14604 und für den Einsatz gemäß DIN 14676 zugelassen ist. Dieser dient zur Früherkennung von Schwelbränden und offenen Bränden, bei Rauchentwicklung. Die Alarmierung erfolgt über einen integrierten Alarmgeber. Die Zuordnung der funk basierten Melder erfolgt über einen Dip-Schalter. Die Rauchmelder sind mit Kabel angebunden und werden auf einer Klartextanzeige im EG angezeigt Gemäß Brandschutzkonzept sind alle Rauchwarnmelder auf eine Gefahrenmeldeanlage (ohne Aufschaltung auf Hauptmelder) aufzuschalten. Offenhaltung von T 30- / RD Türen Für die Steuerung von Feststelleinrichtungen bei betriebsmäßig offenstehenden T 30- / RD-Türen ist ein entsprechender Elektroanschluss 230 V / 50 Hz vorgesehen. Oben Türschließer mit integriertem Rauchmelder werden vom Architektenberücksichtigt. TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN Es ist ein brandmelderingbildendes Übertragungsverfahren mit folgenden Leistungsmerkmale zu realisieren: - die Netztopologie soll dahingehend flexibel sein, dass eine Ring- oder Stichstruktur und sogar daraus gewählte Mischformen unter Einhaltung der o. g . normativen Werke machbar sind - eine Versorgung der Elemente soll ausschließlich über die Ringstruktur bis zu einer Anzahl von 254 Elementen pro Ring erfolgen - Meldereinzelidentifizierung und Anzeige an Bedienplätzen, Druckern und Dateisystemen - die Energieversorgung, Meldungsübertragung und Befehlsübertragung aller automatischen sowie manuellen Melder, Signalgeber und aller Koppler erfolgt zweiadrig über eine Datenleitung mit Einsatz von rot eingefärbtem Fernmeldekabel I-Y(St)Y oder I-H(St)H, n x 2 x 0,8 mm - eine Meldergruppenbildung soll auch ringübergreifend möglich sein. Anmerkung: Die VDE 0833, Teil 2 akzeptiert im Falle von brandschutztechnisch getrennten Hin - und Rückleitungen der einzelnen Ringe ein solches Leitungsnetz als Ersatz für Funktionserhalt E-30. - Automatische Zuordnung der Melder Adressen bei der Initialisierung Wahlfreie Zuordnung der Melder Adressen zu den Anzeigeadressen - Leitungsstörungen (Kurzschluss oder Unterbrechung) dürfen bei einer Ringstruktur die Funktionsfähigkeit jedes einzelnen Elementes nicht beeinträchtigen. Bei einer Stichstruktur muss die Funktionsfähigkeit der Elemente bis zur Störungsstelle sichergestellt sein (Einsatz von Trennern in allen Buskomponenten) - Bei Störung eines Elementes müssen alle weiteren Elemente im Ring funktionsfähig bleiben. Bei einer Stichstruktur soll im Störungsfall die Funktionsfähigkeit der übrigen Elemente zwischen Zentrale und Störungsstelle sichergestellt sein - Im Falle einer Ringunterbrechung ist eine Funktionstüchtigkeit bzw. ein Netzaufbau in Stichstruktur entsprechend der Auflagen gemäß EN 54-13 herzustellen - Aktive Eigenüberwachung aller Brandmelder z. B. durch zyklische Verschmutzungsabfrage, mit Statusübertragung an die Brandmelderzentrale. Funktionsbeschreibung: Zentrale Modulare, jederzeit erweiterbare digitale Zentrale für den Betrieb von manuellen und automatischen Brandmeldern und der Ansteuerung von Kopplern zur Auslösung einer Brandfolgesteuerung über 2-Draht-Ring / Stich-Bustechnik. Über diesen 2-adrigen Bus ist die Betriebsspannung den Meldern zuzuführen und der digitale Datenverkehr abzuwickeln. Neben einer selektiven Erfassung und Auswertung von Alarm sowie Störungsmeldungen ist eine ständige Abfrage von Statusinformationen, die in Zwischen- und Hintergrundspeichern der Komponenten wie Melder und Koppler abgelegt werden, durch übergeordnete Kopfzentralen bzw Managementsysteme zu gewährleisten. Protokolldrucker Der Protokolldrucker dient zur Registrierung von Informationen aus Melderanlagen nach VDE 0833 / DIN 5788. In dieser Einsatzart hat er die Bedeutung eines Betriebstagebuches mit Kurzinformation und Ausdruck zeilenweise. Protokollierung kommender und gehender Ereignis- und Störmeldungen (auch Revisionsmeldungen) sowie aller an das Gefahrenmeldesystem gegebenen Befehle einschließlich der aktuellen Uhrzeit (Stunde, Minute, Sekunde und Datum). Der Drucker ist an die Brandmelderzentrale anschließbar und erfasst dann die Ereignisse aller untergeordneten Systemebenen. Eine Überwachung erfolgt durch eine periodische Abfrage seitens der Melderanlage sowie einem Meldekontakt für "Papierende". Zentralen-Bedienfeld Das Zentralenbedienfeld soll am Klartext-Display Textzeilen und Informationen aller relevanten Ereignisse anzeigen können. Über einen Hintergrundspeicher müssen Ereignisse gespeichert werden können. Dem Bediener ist nur die Eingabe von Befehlen und Abschaltungen entsprechend der eingestellten Befugnis Stufe möglich. Dieses Bedienfeld soll als abgesetzte Bedieneinheit innerhalb eines Brandmelderinges anschaltbar sein. Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) mit Freischaltelement (FSE) Ein elektrisches Verriegelungselement hält die Außentür eines Feuerwehrschlüsseldepots verschlossen. Der Objektschlüssel befindet hierbei hinter der Innentür, die nur mit einem Feuerwehr-Hauptschlüssel geöffnet werden kann. Diesen bringt die Feuerwehr im Einsatzfalle mit. Bei Brandalarmmeldung durch die BMZ wird die Außentür entriegelt und kann von der alarmierten Feuerwehr aufgezogen werden . Der Einsatzleiter öffnet dann mit dem Feuerwehr-Hauptschlüssel die Innentüre und gelangt an den Objektschlüssel, welcher in einem Halbzylinder eingesteckt ist. Mit diesem Schlüssel (Generalschlüssel, Einzelschlüssel) hat er Zutritt zu den Gebäuden. Ohne Entriegelung durch die BMZ ist auch mit dem Feuerwehr-Hauptschlüssel kein Zugang zum Objektschlüssel möglich. In Absprache mit der jeweils zuständigen Feuerwehr darf ein Freischaltelement (FSE) eingebaut werden. Das Freischaltelement soll von einer verantwortlichen Person der Feuerwehr betätigt werden , wie ein Handfeuermelder nach DIN EN 54-11 angeschlossen werden und einen Brandalarm auslösen. Verkabelung: Eine Leitungsverbindung zwischen FSD und Brandmelderzentrale erfolgt mit einem Kabel JE-H(ST)H 6 x 2 x 0,8 E30 Eine Leitungsverbindung zwischen FSE und Brandmelderzentrale erfolgt mit einem Kabel JE-H(ST)H 2 x 2 x 0,8 E30 Feuerwehrbedienfeld (FBF) Mit einem Feuerwehr Bedienfeld genormter Oberfläche wird erreicht, dass alle Typen von Brandmelderzentralen von allen Feuerwehren einheitlich bedient werden können. Das Feuerwehr-Bedienfeld wird ohne Schließzylinder für die Tür geliefert. Es ist passend für Profilhalbzylinder nach DIN 18 252 gefertigt. Der Schließeinsatz ist von der Feuerwehr zu stellen, da er zu dem regional vorhandenen Schließsystem der Feuerwehr passen muss. Verkabelung: Dieses FBF soll zur Sicherstellung der in EN54-2 geforderten Redundanz in einen Brandmeldering eingebunden werden können. Eine Leitungsverbindung zwischen FBF und Brandmelderzentrale erfolgt mit einem Kabel JE-H(ST)H 2 x 2 x 0,8 E30. Montagehinweis: Das Anbringen des Feuerwehr-Bedienfeldes muss in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr erfolgen. Dabei sind folgende Punkte der DIN 14 661 zu beachten. Das Feuerwehr-Bedienfeld muss im selben Raum der BMZ in unmittelbarer Nähe der Brandmelderzentrale angebracht sein oder darf im Feuerwehrzugang in einem Feuerwehr-Informations- und Bediensystem (FIBS) integriert werden. Es soll gut sichtbar und bedienbar sein, f rei zugänglich, nach Erfordernis durch ein Hinweisschild (BMZ) gekennzeichnet und in der Form beleuchtet sein, dass die Beschriftung einwandfrei lesbar ist. Es soll in einer Höhe von 1600 mm, plus 100 mm minus 200 mm angebracht sein gemessen zwischen Fußboden und Mitte Bedienfeld). Feuerwehranzeigetableau (FAT) Das FAT speichert die Betriebszustände "Alarm", "Störung" sowie "Abschaltung von Elementen der Brandmelderanlage" als Sammelmeldung und zeigt die Einzelmeldungen als anlagenspezifische Textmeldungen (vier Zeilen mit jeweils 20 Zeichen) an. Die Anzeigetexte von einzelnen Meldern bzw. Meldergruppen sind programmierbar. Über die Taste "Summer ab/Test" kann ein Anlagentest erfolgen, bei dem alle Punkte der LCD-Matrix angesteuert, alle LED`s und die LCD-Beleuchtung eingeschaltet sowie der akustische Signalgeber aktiviert werden. Verkabelung: Bei der redundanten Anschaltung eines FAT gemäß den Forderungen aus der EN 54-2 werden über zwei getrennt verlegte Leitungen jeweils Betriebsspannung und serielle Schnittstelle zugeführt. Dadurch bleibt die Funktion des FAT bei Ausfall einer Verbindung (Unterbrechung oder Kurzschluss) erhalten. Eine Leitungsverbindung zwischen FAT und Brandmelderzentrale erfolgt mit einem Kabel JE-H(ST)H 2 x 2 x 0,8 E30. Feuerwehr- Informations- und Bediensystem Feuerwehr-Anzeigetableau FAT und Feuerwehr-Bedienfeld FBF sind genormte Zusatzeinrichtungen für Brandmeldeanlagen und zusammen mit dem Laufkartendepot ein Feuerwehr-Informations- und Bediensystem. Dieses ist im EG in der Nähe des Haupteinganges in einem für die Feuerwehr vorgesehenen Erstinformationsraum vorgesehen. Diese genormten Anzeige- und Bedienelemente ermöglichen es dem Feuerwehr- Einsatzpersonal, den Anlagenzustand rasch zu erkennen und Bedienvorgänge unverzüglich durchzuführen. Durch die immer gleichen Bedienungsoberflächen (genormt) ist unabhängig von der eingesetzten Brandmelderzentrale ein sicherer Umgang gewährleistet. Die nachfolgend beschriebenen Laufkarten sind im FIBS im Alarmfalle mit LED`s. Feuerwehr -Laufkarten Das Laufkartendepot stellt im Alarm- oder Gefahrenfall spezifische Angaben und Informationen über den jeweiligen Meldebereich den hilfeleistenden Kräften bereit. Für detaillierte Informationen stehen Einsatz - bzw . Laufkarten zur Verfügung, die in Kassetten eingelegt sind. Diese Einsatzkarten enthalten auf einer Seite den Meldebereichsplan mit Anordnung der automatischen und nichtautomatischen Melder (Druckknopf- Feuermelder), Gefahrenhinweise oder sonstige Informationen. Die andere Seite der Karte steht für eine Gebäudeübersicht zur Verfügung , die nebst der Gebäudeanordnung beispielsweise den Einsatzweg für die Feuerwehr, den Standort der Brand -oder Gefahrenmeldeanlage, der Übertragungseinrichtung, der Hydranten usw . und besonders gefährdete Bereiche anzeigt. Zum raschen Auffinden der Einsatzkarte im Alarm- oder Gefahrenfall leuchtet in Abhängigkeit kommunaler Forderungen (TAB der aufschaltenden Stelle) eine hinter dem Meldebereichsreiter angeordnete Leuchtdiode im Kartenfach auf. Diese kennzeichnet die zu entnehmende Laufkarte. Weitere, redundante Laufkarten sollen in einem Ordner in örtlicher Nähe des Feuerwehrangriffsweges hinterlegt sein. Übertragungseinrichtung Im Falle einer Aufschaltung auf die Feuerwehr direkt oder über eine Leitstelle ist eine Übertragungseinheit (auch Hauptmelder genannt) durch den Konzessionär beizustellen. Der Errichter hat die Brandmelderzentrale mit dieser Übertragungseinrichtung (ÜE) in Funktionserhalt zu verbinden. Verkabelung: Eine Leitungsverbindung zwischen ÜE und Brandmelderzentrale erfolgt mit einem Kabel JE-H(ST)H 4 x 2 x 0,8 E30. Die Koordination und Hoheit des gesamten Übertragungsweges von der Übertragungseinrichtung über den Hausanschluss, über das öffentliche Straßenland bis zur Leitstelle obliegt dem Konzessionär. Notrufweiterleitung Aufzüge /Brandfallsteuerung Für die Notrufeinrichtung der Aufzüge und für die Möglichkeit der sogenannten "Brandfallsteuerung" durch die Brandmeldeanlage werden die entsprechenden Verkabelungen mit Fernmeldeinstallationskabel Typ J H(ST)H n x 2 x 0,8 vorgenommen. Die Verkabelung hat nach Vorgabe der Aufzugsfirma zu erfolgen.Für die Brandfallsteuerung wird eine 4 DA-Verkabelung von jedem Maschinenraum zur Brandmeldezentrale geführt. An der Brandmeldezentrale werden dafür potentialfreie Kontakte vorgesehen. Unter dem Begriff der dynamischen Brandfallsteuerung wird folgender Funktionsablauf verstanden: Wird durch irgendeinen Brandmelder an der Brandmeldezentrale ein Brandalarm gemeldet bzw.ausgelöst, werden die Aufzüge veranlasst, in das Erdgeschoss zufahren, um dort mit geöffneten Türen stehen zu bleiben. Bei einem Brandalarm im Erdgeschoss fahren die Aufzugsanlagen das 1. OG an. Alle Aufzugsmaschinenräume werden für beide Systeme (Notruf und Brandfall) mit getrennten Kabeln einzeln und sternförmig versorgt. Als Schnittstelle zum Gewerk Aufzüge wird in jedem Aufzugsmaschinenraum ein Übergabeverteiler angeordnet. 456.2 Videoüberwachung Für die Qualität der Kameras ist die Kenngröße " Erkennen" definiert. An folgenden Stellen / Bereichen sind IP-Videokameras vorgesehen. - Ein- und Ausfahrt Tiefgarage - EG alle Haupt- und Nebeneingänge (EG) - Zugang Aufzugsvorraum in jeder Etage (UG bis 17 OG) - Lounge, Bar (17 OG) - Eingang / Lobby (EG) - Lounge / Aufenthaltsraum (EG) - Zugänge aus TG zu Treppenhäuser und Schleusen. Eine Aufzeichnung erfolgt über den geforderten Zeitraum mittels Festplattenrecorder in ausfallsicherer RAID-Konfiguration im FM-Raum EG. Durch die Server-Client-Struktur ist es möglich, einen Bildzugriff von verschiedenen Stellen gefiltert sicherzustellen. Entsprechend den Empfehlungen des Datenschutzes ist im Falle der Einsichtnahme von den Aufzeichnungen ein 4-Augen-Prinzip gefordert. Dies bedeutet , dass im Deliktfalle immer mindestens 2 Personen die Bildauswahl zur Fallrecherche einsehen. 456.3 Portier EG Beim Portier sind folgende Bedien- und Anzeigeelemente einzubauen: - -Aufzugssprechstelle - -Sprechanlage / Gegensprechanlage - Videomonitor - PC - -Behinderten-Notruf - -BMA-Tableau - -Sonstiges 6. Sonstige Hinweise Stark- und Schwachstrominstallation 6.1 Fabrikate und Typen Die im Leistungsverzeichnis vorgeschlagenen Fabrikate und Typen dienen der Qualifikationsfestlegung. Alternativ-Fabrikate sind getrennt anzubieten und vom Bauherrn genehmigen zu lassen. Der in den Positionen wiederkehrende Vermerk o.ä. und glw. bedeutet oder ähnlich und gleichwertig. Dabei bestimmt das vorgegebene Fabrikat mit der Formulierung ähnlich die äußere Form und Abmessung, mit der Formulierung gleichwertig die technische und technologische Charakteristik. Über die Gleichwertigkeit der angebotenen Geräte und Materialien entscheidet der Bauherr. Der AN hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen. Der Bieter kann ähnliche oder gleichwertige Fabrikate anbieten, muss aber dann unbedingt das von ihm vorgesehene Fabrikat und die Type bei Angebotsabgabe angeben. Grundsätzlich entscheidet der Auftraggeber, ob die angebotenen Alternativen zur Ausführung gelangen können. Wird vom Bieter keine Angabe über Fabrikat und Typ gemacht, so gilt das im Text vorgegebene Fabrikat und die Type als verbindlich angeboten. Jede Änderung der vorgeschriebenen Ausführung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Bauherrn. 6.1.1 Kalkulationshinweis Der Preis für alle nachgenannten Verteiler, Steuerschränke und Tableaus muss folgende Leistungen, auch wenn dieses im weiteren Text der Leistungsbeschreibung keine zusätzliche Erwähnung mehr erfahren, enthalten: 1. Die komplette Erstellung des Konstruktionsteiles, wie vor beschrieben 2. den Grund- und Fertiganstrich, Farbe nach Wahl des Auftraggebers 3. die kompletten Sammelschienensysteme entsprechend dem Nennstrom und der erforderlichen Kurzschlussfestigkeit am jeweiligen Aufstellungsort 4. die Herstellung der Grundverdrahtung bzw. der Geräteverkupferung 5. die gesamte gerätebezogene Verkupferung 6. die Lieferung und Montage des erforderlichen Klein-, Isolier-, Löt- und Befestigungsmaterials sowie die komplette Beschriftung und Kennzeichnung der Anlage und der Anlagenteile. Der Preis für die Einbauten in allen Verteilungen muss enthalten: 1. Die Lieferung und betriebsfertige Montage der elektrischen Einbauten einschließlich der anteiligen Verdrahtung und der Klemmen für Haupt- und Hilfsstromkreise. Dies gilt auch für alle nachträglich beauftragten oder zusätzlich erforderlich werdenden Geräte, die als Einheitspreisabfrage in nachstehendem Leistungsverzeichnis aufgeführt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hierbei auch der benötigte Klemmen- und Schrankanteil bei der Einheitspreisfindung zu berücksichtigen ist. Es wird dabei keine Differenzierung bezüglich der in Frage kommenden Verteilungsart (Stand- oder Wandverteilung) oder einer werksmäßigen Nachrüstung bzw. eines Umbaus vor Ort gemacht. 2. Das anteilige Klein- und Befestigungsmaterial sowie das typenbedingte Zubehör. Der Einheitspreis von Einbauten für Mehr- oder Minderbestückung gegenüber der ursprünglichen Bestellung beinhaltet ebenfalls das anteilige Klein- und Befestigungsmaterial. Alle vorstehend beschriebenen Leistungen müssen zusammen die komplette, betriebsfertige Anlage darstellen. Der Preis für die betriebsfertige Montage der vor beschriebenen Verteiler und Tableaus an Ort und Stelle muss enthalten: Den Transport der einwandfrei verpackten und gegen Transportschäden gesicherten Anlage, in Transporteinheiten zerlegt, geprüft und komplett bestückt zur Baustelle, das Abladen, Auspacken und Transportieren der Transporteinheiten an den Montage- und Aufstellungsort, der Zusammenbau der Gesamtanlage, das Herstellen aller Leitungsverbindungen innerhalb der Anlagen, Lieferung und Montage eines Profileisen-Grundrahmens, sofern erforderlich, und das ordnungsgemäße Befestigen der Anlage auf dieser Konstruktion. 6.2 Qualitätsfestlegung und Anlagenbeschreibung der Niederspannungs-hauptverteilung bzw. der Gebäudehauptverteiler AV und SV zur Versorgung der Allgemeinbereiche und Technik Die Niederspannungshauptverteilung muss nach den Vorschriften des örtlichen EVU´s gefertigt sein. Der Verteiler ist so aufzubauen, dass eine gemeinsame Verbrauchsmessung aller nachgeschalteten Etagenverteiler wie auch eine Einzelmessung einzelner Bereiche ohne größere nachträgliche Umbaumaßnahmen möglich ist. Die Schaltfeldgerüste sollen aus C-Profilen aus Stahlblech mit einer Lochung in 25 mm-Raster bestehen. Die Gerüstteile sind mit Gewinde formenden Schrauben wartungsfrei zusammenzubauen. Als Oberflächenschutz ist vorzusehen: - für die Gerüstteile galvanische Verzinkung - für die äußere Umhüllung Farbanstrich im RAL-Ton - für die Türinnenseiten Farbanstrich RAL Die Felder sind in die beiden Funktionsräume, genannt - Sammelschienenraum und - Geräteraum zu unterteilen. Der Sammelschienenraum ist auf der Rückseite des Feldes, über die gesamte Höhe und Feldbreite verlaufend, anzuordnen. Die Tiefe des Sammelschienenraumes sollte 200 mm betragen. Vor diesem Raum hat sich über die gesamte Feldbreite der Geräteraum mit einer Tiefe von 600 mm zu erstrecken. Die Anlage ist allseitig geschlossen auszuführen. Die Kabeleinführung muss sowohl von oben wie auch von unten möglich sein. Frontseitig sind stabile Stahlblechtüren vorzusehen. Alle Türen sind plombierbar auszuführen. Sämtliche Abgänge der Niederspannungshauptverteilung für Verteilungen und sonstige Anlagen erhalten ab einer Sicherungsgröße von 630 A Leistungsschalter. Alle kleineren Abgänge erhalten Sicherungslasttrennschalter mit Sprungantrieb. Alle Sicherungslasttrenner müssen von außen bedienbar sein und entsprechend den Vorgaben der "Niederspannungs-TAB" des EVU´s in die vorgenannten Geräteräume eingebaut werden. Unterhalb der einzelnen Lasttrenner sind Montagebleche einzusetzen, die zur Aufnahme von Wandlersätzen bzw. Direktzähler für mögliche Messungen dienen. Die Verbindung zwischen Lasttrenner, Wandlersatz und Abgangsklammer bzw. Abgangslasche sind entsprechend den Nennströmen der Trenner bis zu einer Größe NH2 - 400 A mittels Einleiterkabel, darüber jedoch mit Flachkupfer auszuführen. Oberhalb der Sicherungslasttrenner sind vier Diazed-Sicherungselemente, die ebenfalls auf einer Montageplatte aufzubauen sind, anzuordnen. Diese dienen als Spannungspfadabsicherung für mögliche Messeinrichtungen. Sämtliche Messleitungssätze sind über entsprechende Kunststoff-Panzerrohre der Dimension M40 bis zum jeweiligen Abgang zu führen. Die Spannungspfadsicherungen dürfen nur bei geöffneten Türen zugänglich sein. Das Hauptsammelschienensystem ist für eine Nennstromstärke von mindestens 2.500 A auszulegen. Die Tür des Einspeisefeldes ist ebenfalls plombierbar auszuführen. Dies gilt auch für den dort eingebauten Lasttrennschalter und die dazugehörigen Sicherungselemente. Messgeräte sind in speziellen, ausschwenkbaren Messnischen zu integrieren. Für sämtliche Abgänge zu den Hauptschaltschränken HLKS, der Aufzugsanlage und dem Abgangsfeld für die Allgemeinbereiche wie Parkebene, Eingangshalle Erdgeschoss, Treppenhäuser, Außenbeleuchtung usw. ist ein eigener Sammelschienenabschnitt zu bilden. Die Auslegung und die Anzahl der NH- bzw. Diazed- oder Neozed-Abgänge hat entsprechend aller angeschlossenen elektrischen Verbraucher zu erfolgen und muss darüber eine 20%ige Platzreserve im Bereich von Klemmen und von Geräteräumen beinhalten (Anzahl der Abgänge) sowie 20 % Ausbau mit Si-Lastschalter NH0 - NH1. Der AN ist verpflichtet, vor Fertigungsbeginn nachgenannter Anlage eine abschließende Last-Untersuchung durchzuführen, wobei die Anzahl und der Leistungsbedarf sämtlicher das Bauvorhaben betreffender elektrischer Verbraucher zu berücksichtigen sind. Ferner ist an den Gebäudehauptverteilern der Allgemeinverteiler als separates Feld anzuordnen, wobei Schrankabmessungen, Grundaufbau und das äußere Erscheinungsbild mit den übrigen Schränken identisch sein müssen. Die Bestückung dieses Feldes ist im nachstehenden Leistungsverzeichnis der entsprechenden Position für den Allgemeinverteiler zu entnehmen. 6.3 Allgemeine Elektroinstallation Grundsätzlich ist die gesamte Installation nach den Leitsätzen der VDE 0100 auszuführen, wobei von Fall zu Fall auch sonstige Regelwerke Beachtung finden müssen. Dabei sind die Querschnitte der Leitungen und Kabel so auszulegen, dass entsprechend der auftretenden Belastung des max. zulässigen Spannungsabfalles von 3 % sowie der VDE 0100, Teil 520, Tabelle 1, und DIN 18015 Rechnung getragen wird. Die Ermittlung der Strombelastbarkeit sämtlicher verwendeter Leistungen hat nach DIN 57100 Teil 530 / VDE 0100 Teil 523 bzw. nach VDE 0298 Teil 2, die hiermit verbundene Zuordnung von Schutzorganen nach DIN 57641 / VDE 0641 bzw. DIN 57636 / VDE 0636 und DIN 57100 / VDE 0100 Teil 430 bei einer maximalen Umgebungstemperatur von 30 °C zu erfolgen. 6.3.1 Ausführungshinweise für die Kabelverlegung und die Montage von Schalter- und Klemmdosen Es ist bei den auszuführenden Schlitz- und Stemmarbeiten und hier insbesondere in Verbindung mit Kalksandstein- oder Betonwänden, eine ständige Abstimmung mit der Bauleitung erforderlich und die Durchführbarkeit von Fall zu Fall abzustimmen. Im Einzelnen sind bei den Installationsmaßnahmen nachstehende Ausführungs- hinweise ohne Einschränkungen zu beachten: Auf Putz verlegte Kabel und Leitungen sind mittels offenem Rohrsystem (Kupa-Rohr aus Hart-PVC, Stapa-Rohr in verzinkter Ausführung oder Alu-Steckrohr) zu installieren. Diese Installationshilfsmittel werden nicht mehr zusätzlich in den entsprechenden Positionen für Elektroinstallationsrohre berücksichtigt, sondern sind in die Einheitspreise für die jeweilige Verlegungsgruppe mit einzubeziehen. Werden eine Vielzahl von Leitungen nebeneinander verlegt, können auch Stahlblech- oder Kunststoffkanäle aus Hart-PVC verwendet werden. Bei der Kabelführung durch Wand- und Deckendurchbrüche sind diese sauber aufzufächern, sofern nicht Kanäle zur gemeinsamen Leitungsführung Verwendung finden. Der Schellenabstand bei aP-Verlegung darf max. 0,3 m betragen. Die Wandstärke der Kunststoffpanzerrohre darf das Mindestmaß von 1,3 mm nicht unterschreiten. Es wird ferner ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Verwendung von Kabelkanälen nur Fabrikate und Systeme zugelassen werden, die über standardisierte Formstücke verfügen. Auf Putz verlegte Kabel und Leitungen im Bereich des Technikzentralen und der Parkebene sowie einige in den Installationsplänen speziell gekennzeichneten Räumen sind grundsätzlich mittels Installationsrohre aus Hart-PVC durchgeführt werden. Sonstige Steige- und Hauptzuleitungen sind, sofern sie nicht mittels Kabelträgersystemen verlegt werden, ausnahmslos mittels Ankerschienen und Bügelschellen in kippsicherer Vierpunktaufhängung und Druckwanne an Beton-, Mauerwerkswänden oder Ständerwand bzw. Deckenkonstruktionen zu befestigen (Schellenabstand max. 0,5). In Hohldecken oder hinter Wandverkleidungen installierte Leitungen sind, falls von der Bauleitung nicht anders angegeben, wie auf Putz montierte Leitungen in Bahnen zusammenzufassen. Anstelle der offenen Rohrinstallation sind hierbei Kabelklammern oder Kunststoffbandschellen zu verwenden. Diese werden jedoch nicht mehr zusätzlich vergütet, sondern sind bei der Einheitspreisbildung für die Verlegungsart "oberhalb von Zwischendecken mit serienmäßiger Sammel- befestigung" kostenmäßig mit zu bewerten (Schellenabstand im Zwischendecken- bereich oder hinter Wandverkleidungen max. 0,5 m). Freihängende oder nicht fachmännisch befestigte Leitungen werden nicht abgenommen. Die Installation in Hohl- oder Ständerwänden bzw. hinter Wandverkleidungen ist grundsätzlich so auszuführen, dass die geforderten Brandklassen und Schalldämmwerte durch das Einziehen von Kabeln oder das Fräsen von Kreiszuschnitten für den Einbau von Schalter- und Gerätedosen nicht aufgehoben wird. Die Verwendung von Stegleitung ist grundsätzlich untersagt. Die Leitungsführung hat ausschließlich waagerecht oder senkrecht zu erfolgen und ist generell parallel zu den entsprechenden Begrenzungswänden auszurichten. Die Abzweigungen zu den Brennstellen, Stromschienen, Schaltern, Steckdosen und sonstigen Geräten sind rechtwinklig zur Leitungsbahn vorzusehen. Alle Abzweigdosen und -kästen sind, auch unter Berücksichtigung der Lage von Rohren und Kanälen anderer Ausbaugewerke so anzuordnen, dass sie jederzeit zugänglich sind. Alle dabei ankommenden und abgehenden Kabel und Leitungen sowie der jeweilige Dosen- oder Klemmkastendeckel sind dauerhaft zu beschriften. Alle Einführungen in Abzweigdosen oder -kästen sind fachgerecht zu verschließen oder zu verschrauben. Alle Kabeleinführungen in Stopfbuchsen sind mit Dichtungskitt in der Farbe des eingeführten Kabels zusätzlich abzudichten. Durchgangskästen, Verbindungsmuffen bzw. Verbindungsdosen, die erforderlich werden, weil ein Kabel bzw. eine Leitung nicht in einer durchgehenden Länge geliefert oder verlegt werden kann, sind mit Kunstharz auszugießen, um eine absolute Dauerhaftigkeit der Klemmverbindung zu gewährleisten. Dieses wird nicht besonders vergütet und ist somit in das Angebot einzubeziehen. Die o. g. Abdichtungsarbeiten sind in den Einheitspreisen enthalten. Loses Verlegen von Kabeln und Leitungen auf den Deckenkonstruktionen sowie das Befestigen der Leitungen an vorhandene Trageisen der Deckenaufhängungen ist unzulässig, desgleichen die Verlegung uP-installierter Leitungen und Kabel mittels Mauerhaken, ungeschützten Stahlnägeln usw. sowie die Leitungsführung in Schächten der Heizungs-, Be- und Entwässerungsanlage und der Regenfallrohre. Alle in Kabelkanälen oder auf Kabelbahnen verlegte Leitungen und Kabel sind einwandfrei auszurichten und zu fixieren. Das Stemmen von Schlitzen und Bohrungen in Ortbeton- oder Mauerwerkswänden sowie Betonfertigteilen aller Art bis zu einer Tiefe von max. 5 cm und bis zu einem Bohrlochdurchmesser von ca. 100 mm ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. Dies gilt auch für das Erstellen von Wand- und Deckendurchbrüchen bis zu einer Dimension von 20 x 20 cm. Vor Beginn der Montage von Schaltern und Steckdosen sind die vorgesehenen Einbauorte und Montagehöhen nochmals mit der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers auf den letztgültigen Ausführungsstand hin abzustimmen und gegebenenfalls neu festzulegen. Dies gilt in erster Linie in Hinblick auf die verwendeten Wandverkleidungsmaterialien, die letztgültigen Türanschläge, die Art der zum Einbau kommenden Trennwandsysteme sowie die Aufstellung von Geräten und sonstiger Einrichtungsgegenstände. Sollten Einbaudosen in Wänden mit einem Kachel- oder Fliesenbelag bzw. einer Holz- oder textilen Verkleidung angeordnet werden, so sind diese in Zusammenarbeit mit der entsprechenden Fachfirma einzubauen. Anbringungsorte (beispielsweise bei aP-montierten Geräten oder uP-verlegten Leitungen mit Wandauslässen) sind vor Montagebeginn mit dem bauleitenden Architekten bezüglich ihrer endgültigen Lage abzustimmen. Während der Verblendungsarbeiten ist der einwandfreie Sitz der Einbaudosen bzw. die Lage der Wandanschlüsse entsprechend dem Baufortschritt zu kontrollieren und, sofern erforderlich, zu korrigieren. Es sind grundsätzlich Schalterklemmdosen mit Befestigungsschrauben für die einzubauenden Geräte zu verwenden, wobei diese eine Mindesttiefe von 60 mm aufweisen müssen. Eine Befestigung der Schalter und Steckdosen ist ausschließlich über die am Gerät angebauten Spreizkrallen untersagt. Ist aus baulichen Gründen die Verwendung dieser Schalterdosen nicht möglich, sind alternativ Schalterdosen, ähnlich Fabrikat Kaiser, Artikel-Nr. 1069-02, einzusetzen. In Hohlwänden dürfen grundsätzlich nur Schalterklemmdosen eingesetzt werden, die eine automatische Sperrfixierung aufweisen und eine konstruktive Zugentlastung besitzen. Der betriebsfertige Anschluss, auch bauseits gelieferter oder vorhandener Geräte, versteht sich grundsätzlich einschließlich Zulieferung der eventuell erforderlichen Einführungsmaterialien und aller sonstigen Klein- und Kabelmaterialien. Grundsätzlich sind hierbei nur Kabelverschraubungen mit zentrisch wirkender Zugentlastung und Trompete zu verwenden. Der Übergang zwischen den fest verlegten Leitungen bzw. Kabeln und den flexiblen Klemmblockeinführungen erfolgt generell über einen zwischengeschalteten Kabelabzweigkasten, wobei die Baugröße den jeweiligen Kabelquerschnitten und der erforderlichen Klemmenanzahl anzupassen ist. Bei der Auswahl von Schaltern und Steckdosen ist davon auszugehen, dass der Qualitätsstand aller Geräte den Richtlinien der DGQ (Deutsche Gesellschaft für Qualität) entspricht. Die Klemmen von Schukosteckdosen müssen nach VDE 0620 als Verbindungsklemmen genehmigt sein. Es darf nur ein Fabrikat und eine Type verwendet werden, wobei für diese Baumaßnahme das Fabrikat Jung AS 500, alpinweiß oder im Farbton RAL gemäß Herstellerprogramm als Qualitätsmaßstab anzusehen ist (in uP-Programm). Bei der Fabrikatsfestlegung ist ferner darauf zu achten, dass vorgenannte Installationsgeräte mit handelsüblichen Antennen, Telefon- und sonstigen Schwachstromgeräteanschlussmöglichkeiten kombiniert werden können. Alle Schalter und Taster sind generell mit einer zentralen Beleuchtungsmöglichkeit und dem entsprechenden Leuchtmitteleinsatz auszustatten. Es dürfen nur solche Schalter und Taster installiert werden, die aus Gründen der allgemeinen Sicherheit bei entfernter Abdeckung in eingebautem Zustand von vorn berührungssicher sind. Als zweipolige Steckdosen sind grundsätzlich nur solche mit verstärkten Schutzkontakten zu verwenden. Diese sind mit der Stromkreisbezeichnung dauerhaft zu beschriften. Gleiches gilt auch für alle CEE-Steckdoseneinheiten oder Steckdosenkombinationen des Systems "Walther" oder gleichwertig zu verwenden sind hierbei Tesa-Geräte-Kennzeichnungsschilder, die einseitig selbstklebend sind. Der genaue Text ist mit der Bauleitung abzuklären. Beim Einsatz von wassergeschützten Geräten in uP- bzw. aP-Ausführung muss mindestens die Schutzart "spritzwassergeschützt" bzw. "wasserdicht" nach VDE 0632 erreicht werden (IP 54 / IP 66). Sämtliche Schalter und Dosen sind bündig mit der fertiggeputzten bzw. gefliesten Wand zu setzen. Bei Sicht- und Verblendmauerwerk bzw. bei gefliesten Wänden sind die Dosen im Fugenkreuz anzuordnen. Die Verwendung von Gips als Befestigungsmaterial ist in Feuchträumen und auf Betonwänden nicht gestattet. Als aP-Feuchtraumprogramm sind Installationsgeräte vorzusehen, die ein viereckiges, stützenloses, weiß oder farbig eingefärbtes Einheitsgehäuse besitzen, wobei als Werkstoff nur ein schlagfestes Thermoplast mit hoher Oberflächenqualität zugelassen ist. Alle aP-Installationsgeräte müssen ein Beschriftungsfeld aufweisen. Die Einbauhöhe für Steckdosen, sofern sie nicht als Arbeitssteckdosen in Teeküchen oder sonstigen Räumen mit Sonderfunktionen vorgesehen sind, beträgt 30 cm OKFF. Die Montagehöhe der übrigen Installationsgeräte wie Schalter, Taster, Not-, Maschinenhaupt- bzw. Reparaturschalter, Gerätekombinationen in Technikbereichen und sonstigen Räumen mit "Auf-Putz-Installation" beträgt im wesentlichen: - Notschalter für haustechnische Anlagen, Reparatur- bzw. Maschinenschalter 1,75 m OKFF - Steckdosen im Teeküchenbereich über den Arbeitsplatten (im Fliesenkreuz) 1,20 m OKFF - Steckdosen-/Schalterkombinationen in FR aP-Ausführung (Mitte zwischen zwei Installationsgeräten, senkrechte Anordnung) 1,05 m OKFF - Kraftsteckdosen gemäß Angaben der Bauleitung - Taster- / Schalterkombinationen in normaler uP-Ausführung (Mitte zwischen zwei Installationsgeräten, senkrechte Anordnung) 1,05 m OKFF - Schalter- / Taster (Einzelmontage, bezogen auf Gerätemitte) 1,05 m OKFF Erfolgt die Leitungsverlegung im oder auf dem Fußboden, so ist je Kabel oder Leitung ein Schutzrohr zu verlegen, welches bis auf 1,00 m OKFF hochzuziehen und mit Endtüllen zu versehen ist. Bei Verlegung von Schutzrohren auf Putz dürfen keine flexiblen Rohre verwendet werden. Der Auftragnehmer haftet dafür, dass bei Im-Putzinstallationen, auch bei dünner Putzschicht, keinerlei Putzverfärbung durch die verwendeten Materialien hervorgerufen wird. Es ist die Aufgabe des Auftragnehmers, sich bei Im-Putzinstallationen von Beginn der Arbeiten über die vorgesehene Stärke der Putzschicht zu informieren. Bei Installation unter oder im Putz ist nur verzinktes oder cadmiertes Befestigungsmaterial zu verwenden. Bei Brennstellen und Auslässen an den Decken und Wänden, ohne Lieferung der Leuchten, sind die Brennstellen mit Deckenhaken und Lüsterklemmen auszuführen. Die Herstellung der erforderlichen Aussparungen für uP-Dosen (Schalterklemmdosen, Schalterdosen) hat durch Bohren zu erfolgen, Schlitze sind mittels Schlitzfräser herzustellen, Stemmarbeiten sind möglichst zu vermeiden. Es ist daher bei den auszuführenden Arbeiten unbedingt Rücksprache mit der Hochbaubauleitung zu halten und die Durchführbarkeit von Fall zu Fall abzustimmen, Schalterdosen oder sonstige Einbaudosen, die im Bereich von gekachelten Wänden eingebaut werden, sind an der Einbaustelle nur leicht zu befestigen, damit der Fliesenleger die Möglichkeit hat, entsprechend dem Kachelmaß die Dosen festzusetzen. Alle Kabel und Leitungen sind an Deckendurchbrüchen durch Rohrhülsen zu führen. Nach Anweisung der Bauüberwachung sind einige Reserverohre vorzusehen. Bei uP-Verteilungen sind nach Möglichkeit 5 Stück Leerrohre für spätere Nachinstallation von der Verteilung bis in die abgehängte Decke in der Wand mit einputzen zu lassen. Alle ankommenden und abgehenden Kabel und Leitungen sind vom Verleger zu bezeichnen. Handelt es sich um Steuerkabel, deren Verwendung nicht einwandfrei zu erkennen ist, so sind auch die Adern ausreichend zu bezeichnen. Die Bezeichnung ist mit widerstands- und alterungsbeständigem Material auszuführen. Bei Anschluss der 1-poligen Stromkreise in den Unterverteilungen ist auf eine gleichmäßige Verteilung der Belastung auf die einzelnen Außenleiter des Drehstromsystems zu achten. Später notwendige Umklemmarbeiten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Bei der Verkabelung von Brennstellen und Verbrauchern ist auf eine möglichst symmetrische Lastverteilung auf die einzelnen Phasen des Drehstromsystemes zu achten. Etwa erforderlich werdende nachträgliche Umklemmarbeiten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Licht- und Steckdosenstromkreise sind grundsätzlich getrennt zu führen. Dies gilt auch für die Kabelführung innerhalb von Schalter- / Steckdosenkombinationen, wobei besonders darauf hingewiesen wird, dass das Durchschleifen von Leitungen durch Schalterdosen, die einem anderen Stromkreis zuzuordnen sind, ohne Einschränkungen unzulässig ist. Wechselstromkreise sind dabei 3-adrig und Drehstromkreise ausschließlich 5-adrig auszuführen. Dabei ist größter Wert auf die Einhaltung der VDE-Bestimmungen für die Wahl der Mindestaderquerschnitte gemäß DIN 57100, Teil 523 / VDE 0100, Teil 523/06.81 und VDE 0100, Teil 540, Tabelle 2, zu legen. Für in Erde verlegte Kabel und Leitungen gelten die VDE-Bestimmungen 0298, Teil 2. Grundsätzlich wird hiermit jedoch festgelegt, dass als Mindestquerschnitt für Lichtstromkreise 1,5 mm² und für Steckdosenstromkreise 2,5 mm² zu verwenden ist. Eine konsequent getrennte Trassenführung sämtlicher Normalnetz- bzw. Sicherheitsbeleuchtungskabel und -leitungen bis hin zum letzten Verbraucher ist zwingend vorgeschrieben. Für letztgenanntes System ist eine Trassennachbehandlung entsprechend den Auflagen der Brandschutzbehörde vorzusehen. Spezifikation der zu verwendeten Kabel und Leitungen Nachstehend benannte Kabel- und Leitungsbauarbeiten sind je nach Verwendungszweckgemäß den letztgültigen VDE-Bestimmungen und Auflagen der Brandschutzbehörde für die einzelnen Installationsmaßnahmen vorzusehen: a) festverlegte Kabelsysteme Kabel mit oder ohne Metallmantel, für den allgem. Energietrans- z. B. NYY, NYCWY, port und den Anschluss von Großverbrauchern b) festverlegte Installationssysteme NYM bis zu einem Querschnitt von 16 mm² c) als Signal- und Steuerleitungen bzw. -kabel NYY-J, mit nummerierten Adern d) für ortsveränderliche Betriebsmittel; System-Trennwände, konfektionierte Kabelsysteme; schwere Gummischlauchleitung NSSHöU mittlere Gummischlauch- oder Kunststoffschlauchleitung H07RN-F bzw. YSLYÖ (ölfex.) e) für Kabel und Leitungen, die zur Versorgung von sicherheitstechnischen Einrichtungen aller Art dienen halogen- freie Kabel mit und ohne Funktionserhalt E30 bzw. E90 nach DIN 4102, Teil 12, gemäß Auflagen der zuständigen Brand- Brandschutzbehörde, z. B. Sicherheitskabel oder Leitungen der Type (N)HXH..E 30 und E90 (N)HXCH..E 90. Um den Funktionserhalt zu gewährleisten, muss das entsprechende Kabel mit den im jeweiligen Prüfzeugnis aufgeführten Tragevorrichtungen oder Befestigungsmittel installiert werden. Die Kennzeichnung der Kabel- und Leitungszüge für den allgemeinen Energietransport hat beidseitig mittels Kabelbezeichnungsschilder zu erfolgen (keine Tesa-Streifen). Aus dem Text müssen die Zielbezeichnung und die Kabelnummer hervorgehen. Dies gilt auch für die Kennzeichnung aller Steuer- und Signalleitungen bzw. -kabel. Anmerkung: Für den Aufbau des Steigeleitungssystems mittels Kabel sind grundsätzlich Mehrleiterausführungen zu verwenden. Werden größere Querschnitte benötigt, dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Freigabe durch die Bauleitung unter Abwägung der Beweggründe Einleiter-Kabel der Type NYY-O verlegt werden. 6.3.2 Ausführungshinweise für den vorbeugenden Brandschutz Grundsätzlich sind alle, unter dem entsprechenden Titel im nachstehenden Leistungsverzeichnis aufgezeigten Arbeiten vor deren Ausführung mit der zuständigen Brandschutzbehörde abzustimmen. Weiterhin sind bei allen Arbeiten das Brandschutzgutachten sowie Brandschutzpläne vom Büro hhp zu berücksichtigen. Die neusten und gültigen DIN- / VDE-Richtlinien sind einzuhalten sowie die LAR 2005. Werden Kabeltrassen und -pritschen allseitig umkleidet, sind ausreichend dimensionierte Lüftungsbausteine vorzusehen, die sicher stellen, dass kein unzulässiger Wärmestau innerhalb des jeweiligen Systems auftreten kann. Hierbei ist durch entsprechende Messungen der Nachweis zu erbringen, dass die Kabelbelastung durch vorgenannte Maßnahmen keine Beeinträchtigung erfährt. Sämtliche Trassen, die sogenannte sicherheitstechnische Versorgungssysteme gemäß Vorgaben der zuständigen Bau- und Brandschutzbehörde beinhalten, sind F 90 in ihrem gesamten Verlauf ab der jeweiligen Verteilung bis zu der in Frage kommenden Versorgungseinheit zu verlegen. Der Anbieter ist verpflichtet, die amtlichen Nachweise für die von ihm angebotenen Brandschutzmaßnahmen vorzulegen. Amtliche Nachweise können sein: - Prüfzeugnis - Prüfbescheid und - allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Allgemeines zur Ausführung von Schottungen nach DIN 4102, F 90 A: Für die Ausführung von Schottungen und Durchführungen sind nur Materialien zulässig, die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Institutes für Bautechnik bzw. eines staatlichen Materialprüfungsamtes haben. Es muss gewährleistet sein, dass eine leichte Nachinstallation möglich ist. Aus Festigkeitsgründen sind innerhalb der Schottungen Stützverschraubungen mit der entsprechenden Bauzulassung einzubringen. Bei und nach der Verarbeitung dürfen keine giftigen und lösungsmittelhaltigen Materialien verwendet werden. Vor dem Schließen der Durchführungen sind die Kabel und Leitungen so auszurichten, dass eine einwandfreie Abschottung gewährleistet ist. Bei der Belegung der Durchbrüche mit Kabeln und Leitungen ist von unterschiedlichen Systemdurchmessern und Anzahlen auszugehen. Einzelkabeldurchführungen bis. max. Kabel sind zugelassen. Die Kosten für vorgenannte Maßnahmen und für die einwandfreie und saubere Herstellung von Schottungen muss, soweit erforderlich, die Lieferung von Rahmenkonstruktionen aus verzinktem Stahl, den Brandschutzmörtel bzw. die Deck- und Füllstücke sowie alle sonstigen Zubehörteile enthalten. Dies ist bei der Ermittlung der jeweiligen Einheitspreise zu berücksichtigen. 6.3.3 Leitungsverlegung und Gerätemontage Grundsätzlich ist bei mehreren Leitungen darauf zu achten, dass die Schellen im gleichen Abstand in einer Reihe über- oder nebeneinander angeordnet werden. Freihängende oder mit Drahtschlingen befestigte Leitungen werden nicht abgenommen. Auf Kabelpritschen und bei Einführungen in Verteilungen sind die Kabel und Leitungen geordnet neben- oder übereinander ausgerichtet zu verlegen. Nicht ordnungsgemäß ausgerichtete Leitungen werden als nicht fertiggestellt betrachtet und nicht abgenommen. Alle Installationsarbeiten sind so sauber zu verlegen, dass optisch optimale Wirkung erzielt wird. Aufhängungen, Rohrbefestigungen, Schellen und dergleichen müssen sauber nach Schnur verlegt werden. Die Verlegung selbst ist den verschiedenartigen baulichen Maßnahmen anzupassen und nach den anerkannten Regeln der Technik und handwerksgerecht durchzuführen. Die Farbkennzeichnung aller elektrischen Leitungen muss der bestehenden Norm entsprechen. Mauerdurchführungen der Kabel sind stets nur mittels Schutzrohr vorzunehmen. Das Schutzrohr ist zu entgraten und gegen das Kabel mit elastischem und schallisolierendem Material auszukleiden. Bei mehradrigen Leitungen wird jede Ader, den VDE-Vorschriften entsprechend, unterschiedlich farbig gekennzeichnet. Die Verwendung von Gips als Befestigungsmaterial ist nicht gestattet (mit Ausnahme von Gipswänden). Für die Geräteart einer Position wird nur ein Fabrikat und ein Typ verwendet. Die Installation im Bereich der Doppelbodenstreifen / Zwischendecken erfolgt mit Leitungen NYM, auf Bügelschellen oder Einzelschellen bzw. Kabelbahnen bei mehr als 6 Leitungen. Generell sind Kabelbahnen in den Fluren 2-zügig auszuführen. Bei Abhängungen von Decken sind die Aufhängependel der Kabelpritschen oder Wannen so anzuordnen, dass eine ausreichende Verwindungssteifheit gewährleistet ist. Es dürfen nur Spreizdübel aus Metall für die Decken- Aufhängekonstruktion verwendet werden. Spannungsabfall bis Endverbraucher bzw. nach TAB 0,5% - 3%. In gefliesten Räumen sind die Installationsdosen auf Fugenkreuz auszuführen. Sämtliche Apparaturen und Geräte sind mit der vollen Anzahl und der richtigen Größe von Befestigungsschrauben oder Dübeln nach Angaben der Hersteller zu befestigen. Die Farbgestaltung ist mit den Fachplanern bzw. dem Bauherrn abzustimmen. Zum betriebsfertigen Montieren aller Geräte gehört auch das ordnungsgemäße Einführen, Absetzen und Anschließen der Leitungen. Für den Bereich der abgehängten Decken (dort, wo keine Kabeltrassen) sind die Leitungen gebündelt mit Kunststoffbügel, flache Ausführung, zu verlegen. Der Abstand der Kunststoffbügel darf nicht mehr als 0,4 m betragen. Rohrleitungen, die in Ausnehmung von Wänden und Böden verlegt werden, müssen mit stabiler Schelle befestigt werden, wobei zu beachten ist, dass diese Schelle ausreichend bemessen ist und die Rohrleitungen fest und sicher in ihrer Lage fixiert. Weiterhin ist zu beachten, dass alle Rohrleitungen in ihrem Inneren von Zement, Putz oder ähnlichen Fremdkörpern frei sind. Die gesamten Rohrleitungen sind aus diesem Grunde im Durchzugsverfahren von Schmutzteilen, Feuchtigkeit und anderen Fremdstoffen zu reinigen, bevor die Leitungen und Kabel eingezogen werden. Es sind verzinkte Zugdrähte in die Leerrohre einzubeziehen und auf die Funktion zu prüfen. Generell sind Hohlräume im Doppelboden und Hohlraumboden sauber und staubfrei zu übergeben. Sämtliche Biegungen der Rohrleitungen müssen so vorgenommen werden, dass der Querschnitt nicht beeinträchtigt wird. Die Dimensionen der Rohrleitungen und die Verengungen sind so vorzusehen, dass ein leichtes Auswechseln der Leitungen und Kabel gewährleistet ist. Abzweigdosen müssen passend zum Rohr- bzw. Kanalsystem sein. Verbindungsdosen müssen innerhalb der Abzweigkästen und Abzweigdosen mittels Schraubenklemmen ausgeführt werden. Drahtquerverbindungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Abzweigdosen der Netzersatzbeleuchtung müssen innen rot gekennzeichnet sein. Anschießen und Kleben von Halterungen usw. ist nicht erlaubt. Die Befestigung hat grundsätzlich mit gebohrten Dübeln zu erfolgen. Zu-, Steigeleitungen und Steigestränge zu den Verteilern sind ungeschnitten zu verlegen. Grundsätzlich sind die Leitungen und Kabel sowie die Stromstärken der Sicherungsautomaten so zu bemessen, dass sie den vorliegenden Betriebsverhältnissen entsprechen. Die Kabelpritschen und Kabelwannen sind in das Schutzleitersystem einzubeziehen. Die Stoßstellen sind leitend miteinander verbunden. Stromverteilungstafeln, Verteiler und Schaltgeräte sind mit geschraubten, gravierten Resopalbezeichnungsschildern zu versehen, aus welchen die ankommenden Kabelquerschnitte und die Stromkreisnummern hervorgehen. An den Türen der Verteilungen müssen dauerhaft die Stromlaufpläne (aufgelöste Darstellung nach Stromwegen der Schalter mit Einzelteilen und Leitungen, ohne Rücksicht auf die räumliche Lage und mechanischen Zusammenhang der einzelnen Teile) angebracht werden, z.B. an jeder Tür oder Haube des Gerätes oder Unterverteilung auf der Innenseite, durch eine klare Kunststofffolie abgedeckt ein Übersichtsschaltbild in einpoliger Darstellung. 6.3.4 Kabelverlegung Ab Gebäudehauptverteilung sind alle Kabel innerhalb des Gebäudes auf Kabelrinnen bzw. Steigetrassen zu verlegen, einzelne Kabel dürfen auch unmittelbar an den Wänden und Decken bzw. Steigetrassen montiert werden, ebenso im Steigeschacht. Zwischen den einzelnen Brandabschnitten sind alle Decken- / und Wanddurchbrüche feuerbeständig zu schließen. Dies gilt für die gesamten elektrischen Anlagen. Die Wand- / und Deckenrohbaudurchbrüche sind so groß auszuführen, dass später bei Bedarf noch weitere Kabel durchgezogen werden können. Eine Platzreserve von mind. 20% ist zu gewährleisten. Für die Kabeldurchführung durch Brandabschnittswände ist dies nur mit behördlich zugelassenen und testierten Materialien genehmigt. Brandlastberechnungen für alle relevanten Bereiche sind unaufgefordert vorzulegen und von der Feuerwehr / Vorbeugenden Brandschutz sowie dem Sachverständigen genehmigen zu lassen. Alle Kabel sind sowohl auf den Kabelrinnen als auch in Kanälen, an Decken oder Wänden ordnungsgemäß ausgerichtet nebeneinander zu verlegen. Eine gute Belüftung muss gewährleistet sein. Alle Hauptkabel für alle Gewerke ab 6 mm² und Steuerleitungen sind in Abständen von ca. 10 m mit Kabelbezeichnungsschildern zu versehen und zu beschriften. Die Beschriftung muss Auskunft geben über: - Kabeltype - Kabelquerschnitt - Kabellänge - Start- und Zielort. Die Zuleitungskabel, zu den Schaltanlagen der Haus- / und Fördertechnik usw. auch soweit die betriebsfertigen Schaltanlagen nicht zum Lieferumfang der Elektrofirma gehören, müssen an Ihrem Start- / und Zielort angeschlossen und entsprechend beschriftet werden. 6.3.5 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) Die Anlagen sind EMV-gerecht, nach DIN VDE 0843 und DIN VDE 0839 auszuführen. Die installierten Geräte müssen die Anforderungen zur Störfestigkeit nach NAMUR NE 21 und nach EN 50082 erfüllen. Dies gilt auch für Geräte der Prozessleittechnik. Alle Schaltschränke sind als geschlossenes metallisches Gehäuse aufzubauen. Alle metallischen Teile sind flächig gut miteinander zu verbinden. Mechanische Verbindungen von lackierten Gehäuseteilen sind z. B. durch die Verwendung von Kontakt- oder Kratzscheiben an den Verbindungsstellen großflächig elektrisch leitfähig auszuführen. Die Schranktür ist über Massebänder möglichst kurz mit dem Schrank zu verbinden. Sämtliche Komponenten sind zur Verminderung elektromagnetischer Interferenzen und Erhöhung der elektromagnetischen Störfestigkeit, sowohl in Bezug auf mögliche Netzrückwirkungen, als auch in Bezug auf Funkstörungen durch geeignete Erdungs- und Schirmungsmaßnahmen, Filter und Drossel vor schädlichen Einwirkungen und Ausstrahlungen zu schützen. Signal- und Energieleitungen sind räumlich getrennt voneinander zu verlegen. Um Koppelstrecken zu vermeiden, sollte ein Sicherheitsabstand von mindestens 20 cm im Schaltschrank und von mindestens 40 cm in der Anlage eingehalten werden. Ungeschirmte Leitungen werden verdrillt. Schütze, Relais, Magnetventile, Betriebsstundenzähler und elektrisch betätigte Bremsen sind immer mit Löschkombinationen am Störer zu beschalten. Schirme von Signal- und Energieleitungen sind am Schrankeintritt gut leitend und großflächig mit schirmumschließenden Schellen auf das Schrankgehäuse zu legen. Schirme von analogen Signalleitungen werden einseitig auf das Schrankgehäuse gelegt. Kabelschirme von Buskabeln und Leitungen, die Peripheriegeräte verbinden, sind im allgemeinen beidseitig zu erden. Treten Potentialdifferenzen zwischen beiden Erdungsstellen auf, sind Ausgleichsleitungen mit höchstens 10 % der Impedanz des Schirmgeflechts zu verlegen. Die jeweiligen Herstellerangaben sind zu beachten. Es muss ein sternförmiger Erdungsausbau ohne Schleifenbildung gewährleistet werden. Der Potentialausgleich zwischen den beteiligten Systemen ist mit geringer Induktivität und niederohmig bei Leiterquerschnitten von mindestens 10 mm² auszuführen. Ferner gilt für alle anderen Bereiche im Gebäude die letztgültige EMV-Richtlinie / VDE / DIN. 6.3.6 Elektroinstallation für bauseits gelieferte Geräte in den Technikzentralen, der Küche etc. sowie für alle sonstige allgemeine Einrichtungen. Die Leitungsverlegung für den Anschluss bauseitig gelieferter und montierter Geräte hat, wie unter Position "Allgemeine Elektroinstallation" beschrieben, zu erfolgen. Die Installation richtet sich nach den auftretenden Erfordernissen und ist im Bereich der Technikräume und Lagerräume, Treppenhäuser und Parkgarage ausschließlich in aP-Ausführung mittels vorgenannter Kabelsysteme vorzunehmen. Die Leitungsführung ist von der Geräteaufstellung bzw. den Einbauorten peripherer Anlagenkomponenten abhängig. Hierbei sind vom Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen: Lieferung und Verlegen aller Verbindungsleitungen zwischen den in Frage kommenden Verteilungen und den bauseitig beigestellten Verbrauchern einschließlich Herstellen aller betriebsfertigen Anschlüsse gemäß nachstehenden Ausführungsrichtlinien unter Hinzulieferung des erforderlichen Kleinmaterials wie Kabelschuhe, Verschraubungen usw. Bei bauseitig gelieferten Geräten mit flexibler Anschlussleitung und Steckvorrichtung sind entsprechend ausgelegte Kraftsteckdosen zu montieren. In Einzelfällen können vg. Steckvorrichtungen durch 230 V-Schukosteckdosen ersetzt werden. Bei Anlagenteilen, insbesondere Motoren, die elastisch befestigt sind, ist der Anschluss flexibel über einen zwischengeschalteten Klemmkasten vorzunehmen. Eventuell erforderlich werdende Reparaturschalter, die in nachstehendem Leistungsverzeichnis besonders ausgewiesen werden, sind betriebsfertig zu montieren und anzuschließen. Alle bauseitig beigestellten Motoren, Armaturen und Geräte sind gemäß den letztgültigen Herstellerunterlagen bzw. entsprechend den schriftlich zu formulierenden Vorgaben der in Frage kommenden Fachfirma betriebsfertig anzuschließen. Für alle Anlagenteile ist gemeinsam mit den zuständigen Vertretern des Nutzers der Bauleitung und den in Frage kommenden Fach- bzw. Lieferfirmen eine Funktionsprüfung durchzuführen und das Ergebnis in einem Protokoll auszuweisen. 6.3.7 Ergänzende Technische Angaben und Vorschriften für sonstige Installationshilfsmittel Elektro-Installationskanäle für aP- und uP-Montage: a) sonstige Kabelverlegungskanäle: Alle benötigten Leitungsführungskanäle müssen aus flammwidrigem Kunststoff- Material gefertigt sein, welches selbst verlöschende Eigenschaften besitzt und temperaturbeständig zwischen -40 °C bis +125 °C ist. Diese Forderung gilt, wie bereits im Vortext beschrieben, auch für sämtliche Kabel- bzw. Leitungsführungsrohre aus Hart-PVC. Vor genannte Elektroinstallationskanäle und Zubehörteile müssen so gebaut und bemessen sein, dass sie im bestimmungsgemäßen Gebrauch zuverlässig sind und keine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen. Alternativ zu Installationskanälen aus halogenfreiem Kunststoff können auch Leitungsführungssysteme aus sendzimierverzinktem Stahlblech nach DIN 17162 (FS) (z. B. Fabrikat OBO, Typ LKM) verwendet werden. b) Unterflur-Installationssysteme: Leitfabrikate: OBO-Bettermann, Wago oder gleichwertig In den Bereichen Halle / Foyer Erdgeschoss / Restaurant (7. OG und Fitnessstadion EG) sind gemäß den Planvorgaben Estrich überdeckte Kanalsysteme erforderlich, die stufenlos nivellierbar sein müssen und eine lichte Höhe von mindestens 38 mm aufzuweisen haben. In der Kalkulation ist ein Höhenausgleich für Toleranzen im Rohfußboden als vollflächige Mörtelunterlage in einer Stärke bis zu 40 mm zu kalkulieren. Da alle Bauteile des Unterflurkanalsystems und hierbei insbesondere alle Zug- und Gerätedosen durch die spätere Raumnutzung unmittelbaren mechanischen Belastungen ausgesetzt sind, müssen diese eine Belastungsfähigkeit nach DIN VDE 0634, Teil 1 aufweisen. Die Deckelstärke der Zugdosen ist für eine Tragfähigkeit von 1000 N auszulegen. Die Nennbreite der Kanalzüge ist entsprechend den Planunterlagen mit 350 mm festgelegt. Kanalstoßstellen sind so auszuführen, dass das Eindringen von Beton- oder Estrichschlämme verhindert wird und eine Beschädigung der Leitung beim Einziehen in den Kanal weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Zu öffnende, mit der Beton- oder Estrichoberkante abschließende Bauteile sind während der Montagezeit gegen Verschmutzungen und Beschädigungen des Innenraumes zu verschließen. Bauteile, die vollständig oder teilweise von Beton oder Estrich umschlossen werden, müssen in ihren mechanischen Festigkeiten so ausgelegt sein, dass beim Einbringen des umschließenden Materials keine Deformierung und Querschnittsverengungen auftreten. c) Beschreibung von Bodendosen (Gerätedosen / Zugdosen): Bauteil für Unterflurinstallationskanal DIN VDE 0634. Teil 1, estrichebene Bodendose, aus feuerverzinktem Stahl, als Unterflurleerdose, geeignet zur Aufnahme einer fußbodenebenen rechteckigen Einbaueinheit, kontinuierlich nivellierbar, geeignet zur Aufnahme von bis zu 9 Installationsgeräten, mit Blinddeckel, belastbar bis 1000 N, für textile Bodenbeläge bzw. Steinbeläge oder PVC-Bodenbeläge mit Schutzrahmen . 6.4 Allgemein 6.4.1 Prüfung der Schutzmaßnahme Hierbei sind nachstehende Prüfvorgänge durchzuführen: Nullung Überprüfen des Nennstroms der Überstromschutzorgane, der Schleifenwiderstände, der Kurzschlussströme, Isolationswiderstände und der Erdungswiderstände. FI-Schutzschaltung Prüfen der Schutzgeräte durch Betätigen der Prüftaste, Messung der Fehlerspannung bzw. des Fehlerstromes (Auslösespannung und Auslösestrom), Isolationsmessung, Erdungswiderstandsmessung (nach dem FI-Schutzschalter darf kein Betriebsmittel genullt sein, siehe VDE 0100/T.510). Schutzleitungssystem Überprüfen des Nennstromes der Überstromschutzorgane, der Schleifenwiderstände, Isolationswiderstände und der Erdungswiderstände (max. 20 Ohm), Erprobung des Isolationswächters, Prüfung der niederohmigen Verbindungen aller zu schützenden Geräte und sonstigen Metallteile über Schutzleiter. Schutzisolierung Gehäuse und Umhüllungen der Betriebsmittel auf Beschädigungen überprüfen (evtl. mitgeführte Schutzleiter dürfen nicht angeschlossen sein bzw. es dürfen keine leitenden Verbindungen hergestellt werden können). Schutztrennung Stromquellen, Leitungen und Betriebsmittel müssen richtig ausgewählt sein, Sekundärstromkreise von Trenntransformatoren und Umformern dürfen nicht geerdet sein. Schutzkleinspannung Stromquellen, Leitungen und Betriebsmittel müssen richtig ausgewählt sein, Geräte dürfen keinen Schutzleiteranschluss haben. 6.4.2 Richtwerte für Widerstands- und Isolationsmessungen Potentialausgleichsleitung max. 2 Ohm Leuchten mind. 1 M-Ohm Wärmegeräte mind. 0,5 M-Ohm Haushaltsgeräte mit E.-Motor mind. 0,22 M-Ohm Isolationswiderstand mind. 1 k-Ohm je Volt Betriebsspannung. Im 230 / 400 V-Netz gilt für die Isolationswerte je Stromkreis Außenleiter gegen Außenleiter mind. 380 k-Ohm Außenleiter gegen Mittelpunktsleiter mind. 220 k-Ohm Abgetrennter Mittelpunktsleiter gegen Erde mind. 220 k-Ohm Ik = k x ln = UB : Rschl. Erläuterungen zu nachstehender Tabelle: In = Nennstrom der Sicherung bzw. des Leitungsschutzschalters Rschl. = Schleifenwiderstand Un = Netzspannungen (gegen Erde) (max. UB = 50 V) wegen FI- Schutz Ik = Kurzschlussstrom (k x In) (bei Automaten: k = 3,5) Risol. = Isolationswiderstand RE = Erdungswiderstand Uausl. = Auslösespannung des FI- bzw. FU-Schutzschalters Iausl. = Auslösestrom des FI- Schutzschalters In = Nenn-Fehlerstrom des FI- Schutzschalters. 6.5 Beleuchtungskörper Sämtliche Beleuchtungskörper müssen das VDE- und F-Zeichen tragen und somit zur Montage auf nicht und normal entflammbaren Baustoffen nach DIN geeignet sein. Es dürfen nur Leuchtenfabrikate gleichen Fabrikats für eine Typenreihe eingebaut werden. Außerdem dürfen nur Leuchtenfabrikate von solchen Herstellern geliefert werden, die dem Arbeitskreise lichttechnischer Spezialfabriken angehören. Alle zum Bau der Leuchten verwendeten Einbauteile müssen jeweils den für sie treffenden VDE-Vorschriften entsprechen und müssen Originalteile des angebotenen Leuchtenfabrikats sein. Es kommen hauptsächlich LED-Leuchten zur Ausführung. Leuchten mit Vorschaltgeräten (EVG) müssen für eine Spannung von 235 Volt ± 25% ausgelegt werden und kurzschlussfest sowie garantiert brummfrei vergossen sein. Verdrahtung: Für die innere Verdrahtung in den Leuchten und die Durchgangsverdrahtung müssen wärmebeständige Leitungen verwandt werden (VDE 0100/5.73). Bei der Abnahme werden Stichproben auf Einhaltung dieser Forderung durchgeführt. Werden dabei Unstimmigkeiten festgestellt, wird auf Kosten des Auftragnehmers daraufhin die gesamte Beleuchtungsanlage geprüft. Als Kondensatoren für die Leuchtenkompensation dürfen nur auslaufgeschützte VDE-zugelassene Markenfabrikate wie z.B. Bosch, Siemens, Fraco sowie Felten&Guilleaume verwendet werden. Auch die Einhaltung dieser Forderungen werden bei der Abnahme geprüft. Alle Leuchten sind gemäß VDE 0179 auszurüsten und zu verdrahten. Die Leuchten sind mit einer Durchgangsverdrahtung auszuführen und müssen dementsprechend mit den erforderlichen Klemmen für Durchgangsverdrahtung ausgestattet sein. Die Leuchten müssen der Schutzklasse I mit Funkenschutzzeichen, Funkstörgrad "G" entsprechend, und das VDE-Zeichen tragen. Alle Leuchtmittel sind komplett mit Leuchtmitteln des Markenfabrikats Osram oder Philips anzubieten. Sämtliche Leuchtstofflampen (weiß) als Dreibandlampen (Lumilux) in Lichtfarbe universalweiß bzw. Warmton. Auf Verlangen des Bauherrn ist der Leuchtenwirkungsgrad bekannt zu geben und die Lichtverteilungskurven vorzulegen. Vor Aufgabe der Bestellung ist der gesamte Lieferumfang mit des Bauherrn nochmals durchzusprechen und die Details genau festzulegen. Danach dürfen vom Lieferanten keine Änderungen des Umfanges mehr vorgenommen werden, es sei denn, dass sie von der Bauleitung schriftlich genehmigt wird. Der Auftraggeber behält sich für einen Umfang bis zu 10% des Gesamtwertes ein recht auf Rückgabe oder Umtausch nach Lieferung vor, falls dies aus jetzt noch nicht übersehbaren technischen Gründen oder sonstigen sachlichen Gründen erforderlich wird. Umtausch und Rückgabe haben kostenlos zu erfolgen. Dem Bauherrn sind für einzelne Leuchtengruppen Musterleuchten vor Bestellung vorzulegen. Zusätzliche Angaben und Vorschriften für LED-Leuchtensysteme - Lichtfarbtoleranz ist messtechnisch vom Hersteller / Errichter nachzuweisen - Ein einheitliches Binning für das gesamte Objekt ist zu gewährleisten - Es sind generell LED mit einer Lebensdauer von mehr als 50.000 h bei einer Ausfallrate von max. 30 % und Lichtstromverlust von max. 20 % bezogen auf die vorgegebene Lebensdauer (L 80 / B30). Die geforderten Leistungsmerkmale der LED müssen in verbautem Zustand erreicht werden. Betriebsgeräte für LED-Leuchten - Alle Geräte müssen das VDE / ENEC Kennzeichen tragen - Es werden nur Vorschaltgeräte / Konverter aus Europäischer Herstellung akzeptiert - Alle Netzteile müssen Weitbereichsnetzteile 230 V sein (Eingangsspannung AC 180 V - 264 V) - Bei allen Netzteilen muss die Ausgangsspannung einstellbar sein - Die Sicherheitsstandards entsprechend UL 508, UL60950-1 und TÜV/EN60950-1 müssen eingehalten werden - Der Ausgang muss kurzschlussfest, -überlastfest und leerlauffest sein - EMV (Netzrückwirkungen) entsprechend EN 61000-4-2, 3, 4, 5, 6, 8 - Gerätegehäuse aus stabilem Metall zur Hutschienenmontage, lüfterlos - ENV Klasse B - Schutzklasse I, Schutzart IP 20. - Die Leuchten müssen mit 16 Bit (nicht interpoliert) Auflösung über Dali dimmbar sein. - LED-Betriebsspannung 48 V / DC. 6.6 Außenanlage / Außenbeleuchtung Allgemeine Ausführungshinweise Die Verkabelung der Außenleuchten im Bereich der Terrassen, Grünflächen, der Gehwege bzw. Fahrstraßen und der Stellflächen hat grundsätzlich in Kabelgräben, zu erfolgen. Die Versorgung dieser öffentlichen Beleuchtung erfolgt durch die UV-im 1. UG. Der Auftragnehmer hat ferner bei der Dimensionierung dafür Sorge zu tragen, dass in den einzelnen Versorgungs- und Stichleitungen der Spannungsverlust zwischen Verteilungsschiene und dem weitest entfernten Verbraucher nicht mehr als 3 % aufweist. Um die einzelnen Versorgungsstiche längenmäßig weitestgehend zu begrenzen, sind die Stellplatzleuchten und die Leuchten längs der Umfahrt über mehrere Stichleitungssysteme bis auf das Grundstück bereits ausgeführt. Die Standorte der Außenleuchten sind vom Auftragnehmer nach freigegebenen Ausführungs- / Montageplänen gemeinsam mit dem Architekten und Fachplaner festzulegen, vor Ort einzumessen und auszupflocken. Der AN erstellt die erforderlichen Leuchtenfundamente, die so vorzubereiten sind, dass eine ordnungsgemäße Kabeleinführung in die anschließend zur Montage kommende Leuchteneinheit gewährleistet ist. Dies bedeutet eine enge Zusammenarbeit des AN mit der Tiefbaufirma während der Herstellung der Einzelfundamente. Die im Fundament eingegossenen Kabel sind entweder mit flexiblem Kunststoffpanzerrohr gegen mechanische Beschädigungen während des Gießvorganges zu schützen oder werden in entsprechende Leerrohre nach dem Aushärten der Fundamente eingezogen. Für die technischen Anforderungen an Leuchten mit Leuchtstofflampen gelten grundsätzlich die den Technischen Vorbemerkungen aufgezeigten Richtlinien. Der Lieferumfang für alle Beleuchtungskörper beinhaltet generell die dazugehörigen Leuchtmittel, Vorschaltgeräte usw. sowie das Klein- und Befestigungsmaterial. Ferner sind alle Leuchtenmasten mit Kabelübergangskästen und nachgeschalteter Sicherungseinheit zu versehen. Die Lichtfarbe aller Leuchtstofflampen ist weiß. Alle nachstehend aufgeführten Leuchten sind vor Montagebeginn zu bemustern. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Änderungen von Stückzahlen und Typen der nachstehend beschriebenen Leuchten jederzeit möglich sind. An der Bemusterung ist kostenlos und muss vom Auftragnehmer schriftlich der Bauleitung gemeldet werden. Die Lackierung der Leuchtenmasten und Gehäuse erfolgt im Farbton RAL nach Angaben des AG (zu kalkulieren ist hier in jedem Fall ein Sonderfarbe). Das Anbringen der Leuchten ist, sofern es sich um Mast- oder Pollerleuchten handelt, in drei Arbeitsgängen vorzusehen: 1. Montage des Mastes bzw. des Standrohres unter Hinzulieferung und Einbau zweckentsprechenden Zubehörs einschließlich aller erforderlichen Befestigungs- schrauben und Gewindebolzen aus nicht rostenden Materialien (V2A, Messing, Bronze etc.) 2. Montage der Aufsatzleuchten oder Leuchtenköpfe, Lieferung und Montage der gesamten inneren Verdrahtung einschließlich der nachbeschriebenen Kabelübergangseinheiten, Sicherungen usw. 3. Einbau der erforderlichen Leuchtmittel und Montage der Leuchtmittelabdeckungen. Alle mitzuliefernden Hochdruck-, Halogen- oder Leuchtstofflampen sind nach dem Einsetzen auf ihre Brauchbarkeit hin zu überprüfen. Somit muss der Einheitspreis, bezogen auf den Lohnanteil, folgende Arbeitsgänge beinhalten: Die Lieferung der einwandfrei verpackten Leuchten einschl. Masten, Ausleger, Vorschaltgeräte, Wannen, Abdeckraster und sonstiger Zubehörteile auf der Baustelle, das Abladen der Materialien vom Lkw und der Transport von der Abladestelle zum Lagerungsort einschließlich deren ordnungsgemäßen Einlagerung. Der Transport der Leuchten von der Lagerungsstelle zum Montageort, das Auspacken der Leuchten, Überprüfung auf Vollzähligkeit und Transportschäden, wo erforderlich, das Reinigen der Leuchten, die fachgerechte Montage der Masten und Leuchten, das Einführen der Leitungen in die Masten, die Lieferung der erforderlichen Klein- und Befestigungsmaterialien, die Verkabelung innerhalb der Masten oder Leuchtenständer, das Absetzen der Leitungen auf die erforderliche Länge, das fachgerechte Anschließen, das Einsetzen der Leuchtmittel, die Brennprobe, das Aufsetzen der entsprechenden Klein- und Verbindungsmaterialien. Mit den Einheitspreisen sind auch alle Anforderungen für Montagegerüste, Maschinenstunden für Kräne usw. abgegolten. Hinweis: Alle Kabel die von außen ins Gebäude geführt werden, sind mittels Überspannungsableiter zu versehen. Hinweis für NE-Metallnotierungen Für alle in diesem Leistungsverzeichnis enthaltenen Verteilungen, Kabel und Leitungen, werden keine NE-Metallteuerungszuschläge für Kupfer, Aluminium oder Blei vergütet. Die festgelegte Metallbasis gilt als Festpreis für die gesamte Bauzeit. Preisbasis Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten für die Dauer der Bauzeit. Abnahme, Prüfung und Inbetriebnahme der elektrischen Anlagen Alle erforderlichen behördlichen, Sachverständigen und sonstige gesetzlich vorgeschriebenen Abnahmen nach Technische Prüfverordnung (TPrüfVO) sind gefordert. Kosten der Abnahmen gehen zu Lasten des AG. Der AG stellt für die Abnahmen nach Technische Prüfverordnung der Gewerke die notwendigen Sachverständigen. Durch den AN sind die Abnahmebegehungen mit dem Sachverständigen des AG 6 Wochen vor Abnahme anzukündigen. 4 Wochen vor Abnahme sind an den Sachverständigen alle für die Abnahme notwendigen Dokumente und Unterlagen zu übergeben. Verzögert der AN die Übergabe der Unterlagen / Dokumente verschiebt sich die Abnahme um die Anzahl der Tage der Übergabe. Sollten sich aus diesem Umstand Terminverschiebungen des Übergabetermin ergeben, trägt der AN die volle Verantwortung und alle entstehenden Kosten. Notwendige Nachabnahmen, incl. der Kosten der Bauleitung AG, gehen zu Lasten des AN. Der AN wird baubegleitend die zu errichtenden Anlagen durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen prüfen und dokumentieren lassen. Die Prüfungen sind mit der Teilnahme des AG´s durchzuführen. Die Kosten gehen zu Lasten des AN. Bei der ersten Inbetriebnahme von elektr. Anlagen, Geräten oder Maschinen durch den Auftragnehmer hat ein Elektrofachmann im Dienst des Auftragnehmers anwesend zu sein. Dieser Fachmann hat vor der Inbetriebnahme zu prüfen, dass bei Erstellung der Anlage und Anschluss der Geräte oder Maschinen die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien beachtet wurden, der Funktionsablauf folgerichtig ist und alle Einstellwerte mit den Nennleistungen oder sonstigen Vorgaben übereinstimmen. Hierüber wird ein Protokoll angefertigt, dass mit den Abnahmeunterlagen dem Bauherrn eingereicht wird. Zur Inbetriebnahme ist das Bedienungspersonal des Bauherrn vom Auftragnehmer zu schulen (Schulung ca. 5 Tage) und in die Funktion, die besonderen Eigenarten und in die wirtschaftlichste Betriebsweise der von ihm erstellten Anlage in ihrer Gesamtheit einzuweisen. Falls die Anlagen in verschiedenen Jahreszeiten verschiedenartig betrieben werden, hat diesem Umstand zur Folge, die Einweisung durch den Auftragnehmer mehrmals zu erfolgen. Die Inbetriebnahme erfolgt vor der Abnahme durch den AG. Alle behördlichen Genehmigungen und Abnahmen sind vom Auftragnehmer auf seine Kosten im Einverständnis mit dem Bauherrn rechtzeitig einzuholen. Die Isolationsmessungen bei allen Stromkreisen müssen vor den Abnahmeprüfungen gewissenhaft durchgeführt werden. Über die Isolationsmessungen sowie die Schleifenwiderstandsmessungen, sind Messprotokolle anzufertigen, die vor Abnahmeprüfung ebenfalls vorzulegen sind. Für alle elektrischen Anlagen sind TÜV-Abnahmen zu Lasten des AN auszuführen und 3-fach beim AG vorzulegen. Für die Blitzschutz- und Erdungsanlagen sind Messprotokolle und Prüfbücher anzufertigen, einschließlich TÜV-Abnahme zu Lasten des AN. Die vom TÜV festgestellten Mängel sind unverzüglich vom AN beseitigen zu lassen. Fabrikateliste Starkstromanlagen In der Fabrikateliste werden die Fabrikate der Planung aufgezeigt. Bei den Fabrikaten, die mit dem Hinweis "oder gleichwertig (o. glw.)" beschrieben sind, sind neben den aufgezeigten Fabrikaten auch gleichwertige Fabrikate zugelassen. Die Fabrikate sind vom AG freizugeben. Bei den Fabrikaten ohne den Hinweis "oder gleichwertig (o. glw.)" sind nur die oder das beschriebene Fabrikat(e) zugelassen. Anlagen Leitfabrikat AG Vorschlag Bieter ------------------------------------------------------------------------ -------------------------------------------------- Zentralbatterieanlage Gessler, CEAG, Kaufel Präzisa o. glw. .................................... Niederspannungs- Siemens, Schneider, Hauptverteilung ABB, Wagner Schaltanlagen o. glw. .................................... Unterverteilungen Hager, Hensel, Striebel o. glw. ..................................... Rangierverteiler Kontaktsysteme GmbH o. glw. ..................................... Kabel und Leitungen Dätwyler oder gleichwertig ..................................... Trassensysteme Niedax, Van Geel, OBO-Bettermann o. glw. ..................................... Schalter und Steckdosen Jung AS 500, Merten, Gira, alpinweis o. glw ..................................... Rettungszeichen Gessler, Ceag o. glw. ..................................... Sicherheitsleuchten Gessler, Ceag o. glw. ..................................... Überspannungsschutz DEHN o. glw. .................................... Fabrikateliste Schwachstromanlagen In der Fabrikateliste werden die Fabrikate der Planung aufgezeigt. Bei den Fabrikaten, die mit dem Hinweis "oder gleichwertig (o. glw.)" beschrieben sind, sind neben den aufgezeigten Fabrikaten auch gleichwertige Fabrikate zugelassen. Die Fabrikate sind vom AG freizugeben. Bei den Fabrikaten ohne den Hinweis "oder gleichwertig (o. glw.) sind nur die oder das beschriebene Fabrikat(e) zugelassen. Anlagen Leitfabrikat AG Vorschlag Bieter ------------------------------------------------------------------------ --------------------------------------------------Anschlussdosen Cu Dätwyler, BTR, Nexans o. glw. ........................... Patchpanel Cu Dätwyler, BTR, Nexans o. glw. ........................... Datenkabel Cu, LWL Dätwyler, Nexans o. glw. ........................... 19"-Schränke Rittal o. glw. ........................... Patchkabel Cu Dätwyler, Nexans o. glw. ........................... Telefon HVT QUANTE, R&M, Krone o. glw. ........................... Türsprechanlagen SKS, Lippert, Siedle Elcom o. glw. ........................... Brandmeldeanlage Hekatron, Honeywell Siemens, Bosch o. glw. ........................... Behinderten-Notruf OBO-Bettermann o. glw. ........................... Feuerwehr-Innenhaus- Funksystem, BOS B.Schmitt, Metzger, NTE o. glw. ........................... Abkürzungen Für Abrechnungseinheiten: d = Tag Fm = Festmeter h = Stunde Jr = Jahr kg = Kilogramm km = Kilometer km² = Quadratkilometer l = Liter m = Meter m² = Quadratmeter m³ = Kubikmeter Mt = Monat psch = pauschal Rm = Raummeter St = Stück t = Tonne Wo = Woche Für technische Einheiten: A = Ampere bar = Atmosphäre Überdruck C = Celsius cm = Zentimeter g = Gramm h = Stunde Hz = Hertz kA = Kiloampere kg = Kilogramm kg/m = Kilogramm pro Meter kV = Kilovolt kvA = Kilovoltampere kVar = Kilovoltampere reaktiv (Blindleistung) kW = Kilowatt lx = Lux M = Mega m = Meter Min = Minute mm = Millimeter mm² = Quadratmillimeter ms = Millisekunde m/s = Meter pro Sekunde MVA = Megavoltampere s = Sekunde V = Volt VA = Voltampere (Scheinleistung) W = Watt (Leistung) für sonstige Begriffe: Al = Aluminium Cu = Kupfer Db = Dauerbetrieb DEL = Deutsches Elektrolytkupfer für Leitzwecke DS = Drehspannung EVG = Elektronisches Vorschaltgerät EVU = Elektrizitäts-Versorgungs-Unternehmen Fe = Eisen GS = Gleichspannung H/B/T = Höhe/Breite/Tiefe IEC = Internationale Elektrotechnische Kommission KLL = Kompakt-Leuchtstoff-Lampe max = Maximal mio = Millionen N (MP) = Neutralleiter (Mittelleiter) NE = Nichteisen NN = Normalnull P 00 = Schutzart nach DIN 40050 Pb = Blei PE (SL) = Schutzleiter Pehla = Gesellschaft für elektrische Hochleistungsprüfungen RAL = Farbregister des Ausschusses für Lieferbedingungen und Gütesicherung beim Deutschen Normenausschuss RWA = Rauchwarnanlage TAB = Technische Anschlussbedingungen VDE = Verband Deutscher Elektrotechniker e.V. VVG = Verlustarmes Vorschaltgerät WS = Wechselspannung. Ausschreibungsanerkennung Der Auftragnehmer erklärt hiermit, a) dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat, insbesondere darauf, dass keine Seiten fehlen; b) dass der Inhalt der Ausschreibungsunterlagen nicht für ihn mehrdeutig ist; c) dass er die Vorbemerkungen gelesen hat und der Inhalt für ihn eindeutig ist und bei der Preisbildung ebenso berücksichtigt hat. ............................................................. ............................ (Bieter) (Datum)
VORABZUG
1 440 Starkstromanlagen
1
440 Starkstromanlagen
1.1 442 Eigenstromversorgungsanlagen
1.1
442 Eigenstromversorgungsanlagen
1.2 443 Niederspannungsschaltanlagen
1.2
443 Niederspannungsschaltanlagen
1.3 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
1.3
444 Niederspannungsinstallationsanlagen
1.4 445 Beleuchtungsanlagen
1.4
445 Beleuchtungsanlagen
1.5 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
1.5
446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
1.6 449 Starkstromanlagen, sonstiges
1.6
449 Starkstromanlagen, sonstiges
2 450 Fernmelde- und informationstechn. Anlagen
2
450 Fernmelde- und informationstechn. Anlagen
2.1 452 Such- und Signalanlagen
2.1
452 Such- und Signalanlagen
2.2 456 Gefahren- und Alarmanlagen
2.2
456 Gefahren- und Alarmanlagen
2.3 457 Datenübertragungsnetze
2.3
457 Datenübertragungsnetze
2.4 459 Fernmelde- und informationstechn. Anlagen, sonstiges
2.4
459 Fernmelde- und informationstechn. Anlagen, sonstiges

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