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Net total EUR
VORABZUG
Leistungsverzeichnis
Elektroinstallation (Stark- und Schwachstrominstallation sowie
Blitzschutz)
Projekt: we Live Frankfurt, Lyoner Straße 14, Frankfurt
Bauherr: i Live MAG Frankfurt am Main GmbH
Hechtsheimer Str. 37
55131 Mainz
Architekt: AI+P Planungs GmbH
Julius-Bausch-Str. 50, 73431 Aalen
Ausschreibung: K. Dörflinger
Gesellschaft für Elektroplanung mbH & Co. KG
Düsseldorfer Str. 40, 65760 Eschborn
Telefon: 06196 / 8023970-10
Angebotssumme EUR
...................................................... netto
+ 19 % Mehrwertsteuer EUR
...................................................... netto
Angebotssumme EUR
...................................................... brutto
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................................................, den
......................................................
........................................................................
..........................................................
Der BIETER (Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift)
Selbstauskunft
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Mitarbeiter beschäftigen Sie (z. B. Monteure)?
........................................................................
...................................................
2. Haben Sie schon technisch gleichwertige Bauvorhaben abgewickelt?
Wenn ja, bitte Referenzen!
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...................................................
........................................................................
..................................................
........................................................................
..................................................
........................................................................
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3. Sind Sie im Handelsregister eingetragen?
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...................................................
4. Sind Sie in der Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen?
........................................................................
...................................................
5. Nennen Sie uns bitte Ihre Mitgliedsnummer in der
Berufsgenossenschaft!
........................................................................
...................................................
Firmenstempel:
Allgemeiner Textbaustein für alle LVs
Besondere technische Leistungsbeschreibung - Wärmeschutz | Anforderung
BEG Effizienzhaus/-gebäude 40-Standard
Die Sanierung und Umnutzung des "we live towers" in Frankfurt wird als
BEG Effizienzhaus/-gebäude 40 gefördert. Beim genannten Gebäude handelt
es sich um eine Mischnutzung, bei der sowohl Wohn- als auch
Nichtwohngebäudeanteile umgesetzt werden (Mikroappartement =
Wohnen/Effizienzhaus, alle weiteren Nutzungen (Hotel, Restaurant,
Co-Working, Gemeinschafts-/Nebenflächen =
Nichtwohnen/Effizienz-gebäude). Die technischen Mindestanforderungen der
Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) für Wohn- und
Nichtwohngebäude zum Stand der Beantragung (12/2021) sind daher zu
beachten.
Alle am Bau beteiligten Firmen unterliegen in der Qualität der
Ausführung und den zu verbauenden Materialien den Anforderungen und
Vorgaben des BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standards. Der AN verpflichtet
sich, die genannten Kennwerte und Forderungen des
Effizienzhaus-Nachweises (WG, Stand 01.07.2024) und
Effizienzgebäude-Nachweises (NWG, Stand 01.07.2024) zur Einhaltung der
Effizienzhaus/-gebäude-Qualität einzuhalten. Im Speziellen betreffen
dies die luftdichte und hochgedämmte Bauweise sowie der
energieeffiziente Einsatz von Anlagen-technologien und den optimierten
Bauablauf. Änderungen/Anpassungen müssen dem Energie-Effizienz-Experten
der ina Planungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden.
Die technischen Mindestanforderungen der BEG Wohn- und Nichtwohngebäude
(Stand: 12/2021) sowie den Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis zur
Einhaltung der Effizienzhaus-Qualität erhalten Sie als Anhang zu diesem
Leistungsverzeichnis.
Zur Sicherstellung des richtigen Einbaus der geforderten Qualitäten sind
die gewählten Produkte anhand von technischen Datenblättern und
Herstellererklärungen bis spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen.
Der AN verpflichtet sich nach Fertigstellung der betreffenden Maßnahmen
eine Fachunternehmererklärung auszufüllen, die die BEG-konforme
Ausführung bestätigt. Als Anhang zum Leistungsverzeichnis erhalten Sie
diese beispielhaft (noch nicht gewerkeweise) zur Kenntnis. Diese, sowie
die zusätzlich erforderlichen Nachweise, sind dem Auftraggeber vor
Erhalt der letzten Zahlungsrate unaufgefordert zu übergeben.
Umlaufende, lückenlose Dämmschicht
Die hochgedämmte Bauweise erfordert eine umlaufende, lückenlose
Dämmschicht. Die Anforderungen der jeweiligen Bauteilaufbauten entnehmen
Sie der Anlage 2 zum Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis ("Bauteilkatalog").
Luftdichte Bauweise
Der BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standard erfordert eine umlaufende
luftdichte Ebene. Diese wird durch die folgenden Bauteilschichten der
Regelbauteile erstellt: Stahlbetondecken (Bodenplatte/Geschossdecken);
Innenputz (Mauerwerk); Fenster. Alle Anschlussstellen bei
Materialwechseln sowie Durchbrüche oder Durchdringungen der luftdichten
Ebene müssen dauerhaft strömungsdicht durch zugelassene Materialien
verschlossen werden, z.B. durch: Dauerhaftes verkleben durch zugelassene
Klebebänder auf der Innenseite; zugelassene Kompribänder; Einsatz
luftdichte Hohlwanddosen, Kabelbaum-/Rohrmanschetten;
Leitungs-Installationen, Leitungsschlitze und Durchbrüche vollflächig
luftdicht schließen. Vor dem Einbau der Holz-/Fensterbauteile sind alle
Oberflächen im Bereich der Massivbauöffnungen bzw. -anschlüsse zu
reinigen und eventuelle Unebenheiten zu beheben (z.B. Glattstrich auf
Mauerwerk) damit die Befestigung der luftdichten Anschlüsse möglich ist.
Zur Prüfung der Luftdichtheit erfolgt ein qualitätssichernder
Differenzdrucktest, sind Nachbesserungen infolge von Leckagen notwendig,
die der AN zu verantworten hat, so trägt er die Kosten für sämtliche
Nachbesserungen und Nacharbeiten ggf. inklusive Folgekosten sowie für
ggf. erforderliche weitere Messungen. Die geforderte Luftdichtheit von
q50 = 2,50 h-1 ist im Wohnbereich verpflichtend einzuhalten.
Technische Nachweise
Folgende Nachweise sind unaufgefordert spätestens vier Wochen vor Einbau
vorzulegen:
- Technische Datenblätter zur Bestätigung der Dämmqualität (_B gem.
Zulassung für den Einbauort) und der Anlageneffizienz (z.B. nWRG,
Stromeffizienz, Wirkungsgrad, COP)
- Anlagenschemen zur Umsetzung der Trinkwarmwasser-,
Heiz-/Kältebereitung, Photovoltaik
Einregulierungsprotokolle
- Die Einregulierung von hydraulisch geführten Heiz-/Kältekreisen
sowie RLT-/WLA-Anlagen ist anhand folgender Dokumenten unaufgefordert
nach Umsetzung der Einregulierung einzureichen:
- VdZ-Protokoll zum hydraulischen Abgleich (Wohn-/Nichtwohngebäude)
- Einregulierungsprotokolle der RLT-/WLA-Anlagen
- Dichtigkeit des Kanalsystems nach EN 12599 D.8
Hinweis: Der Betreiber ist in den Betriebsweise aller Anlagenkomponenten
einzuweisen.
Ansprechpartner BEG/Wärmeschutz:
Dipl.-Ing. Architektin Friederike Hassemer (dena
Energie-Effizienz-Expertin)
ina Planungsgesellschaft mbH
Schleiermacherstraße 12
64283 Darmstadt
Tel. +49 6151 785 22 30
Fax +49 6151 785 22 49
www.ina-darmstadt.de
hassemer@ina-darmstadt.de
Anforderungen an DGNB-Zertifizierung
Für das Projekt wird eine Zertifizierung im
Nachhaltigkeitsbewertungssystem der Deutschen Gesellschaft für
Nachhaltiges Bauen (DGNB) durchgeführt. In der Zertifizierung erfolgt
eine umfassende Gesamtbewertung des Lebenszyklus unter Berücksichtigung
der ökologischen, ökonomischen, soziokulturellen Qualität des Gebäudes
sowie der technischen Qualität und der Prozessqualität. In diesen
Bereichen sind in insgesamt 37 Kriterien Grenzwerte einzuhalten bzw.
Zielwerte zu erreichen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen so auszuführen, dass
das angestrebte Zertifizierungsziel nach Fertigstellung des Gebäudes
erreicht wird und das Gebäude das DGNB-Zertifikat "Gold" erhält.
Dies erfordert zwischen allen am Bau Beteiligten eine intensive
Zusammenarbeit. Ist für den Auftragnehmer erst nach Vertragsabschluss
erkennbar, dass gewisse Qualitäten, Güten etc. nicht umsetzbar sind, hat
er dies umgehend mitzuteilen und alternative Vorschläge zu unterbreiten.
Sofern bereits während des Vergabeverfahrens Bedenken oder Zweifel
hinsichtlich der Realisierbarkeit der ausgeschriebenen Qualitäten und /
oder Anforderungen an die Stoffe bestehen, ist dies vom Bieter im Wege
einer Bieterfrage zu klären
Die für die Zertifizierung festgelegten Qualitätsniveaus, müssen im
fortlaufenden Planungsprozess bzw. in der Ausführungsplanung unbedingt
berücksichtigt werden.
Leistungen des Auftragnehmers für die Zertifizierung
Die Zertifizierung erfordert eine umfangreiche Dokumentation sowie das
Erbringen zusätzlicher Nachweise über den herkömmlichen Bauprozess
hinaus.
Der Auftragnehmer hat diese Leistungen in seinem Angebot zu
berücksichtigen.
Die durch das ausführende Unternehmen zu erbringenden Nachweise sind der
Anlage 1 "Anforderungen Baustoffeigenschaften" sowie der Anlage 2
"Allgemeine Anforderungen und Nachweise" zu entnehmen. Die relevanten
Leistungspositionen enthalten einen ausdrücklichen Hinweis mit Verweis
auf die für die betreffende Leistung spezifischen Anforderungen aus den
Anlagen 1 und 2.
Alle eingereichten Nachweise müssen klar dem auf der Titelseite
genannten Projekt sowie ggf. dem betreffenden Produkt zuzuordnen sein.
Aus jedem Dokument müssen der Aussteller (mit Stempel und Unterschrift)
sowie das Ausstellungsdatum klar hervorgehen.
Freigabeprozess der Überwachung und Dokumentation der eingesetzten
Materialien im Rahmen der DGNB-Zertifizierung
Ergänzung der Ausschreibung
Alle in der Anlage 1 und Anlage 2 genannten Anforderungen an die
Bauprodukte müssen gemäß dem entsprechenden Einbauort berücksichtigt
werden. Sollten weitere Unterbeauftragungen abgeschlossen werden, sind
diese Vorgaben auch zwingend von allen Nachunternehmern zu
berücksichtigen. Die Erfüllung der Anforderungen sind anhand von
Produktdatenblättern, Umweltproduktdeklarationen,
Sicherheitsdatenblätter etc. nach Zuschlagserteilung und vor dem Einbau
zu prüfen. Sollte es Unklarheiten bezüglich der Erfüllung geben, sind
diese in Abstimmung mit dem Auditor zu klären.
Freigabe von Bauprodukten vor dem Einbau
Der Auftragnehmer muss nach der Zuschlagserteilung einen Bauteilkatalog
vorlegen, in dem die in Anlage 1 und Anlage 2 relevanten Bauprodukte mit
Produktname und Hersteller der betreffenden Bauteilschicht zugeordnet
sind. Mit diesem Katalog sind zudem alle relevanten Produktdatenblätter,
Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. einzureichen.
Die ausführenden Firmen übergeben mit einem Vorlauf von mindestens 14
Tagen vor Bestellung der Bauprodukte eine Liste mit den von Ihnen
verwendeten Bauprodukten und der entsprechenden Dokumentation an den
Auditor. Der Auditor prüft die Materialien hinsichtlich der Vorgaben der
DGNB und gibt diese zum Einbau frei. Er informiert die Bauleitung über
die Freigabe und übergibt eine Liste der freigegeben Produkte zur
Prüfung beim Einbau. Ohne eine schriftliche Freigabe ist ein Einbau
daher nicht gestattet.
Anforderungen der DGNB an den Bauprozess
Abfallarme Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gesetzliche Mindestvorschriften zu
erfüllen. Eine Abfalltrennung auf der Baustelle in mineralische Abfälle,
Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche
Abfälle ist vorzunehmen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach,
dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine
Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Lärmarme Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die gesetzlichen Mindestvorschriften
hinsichtlich des Schallschutzes auf der Baustelle zu erfüllen. Der
Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw.
Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten
Umsetzung stattgefunden hat.
Staubarme Baustelle
Die gesetzlichen Anforderungen sind folgendermaßen zu erfüllen:
Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube
sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und
gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete
Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit das technisch möglich ist.
Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw.
Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Es kommen
Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechend dem
aktuellen Stand der Technik zum Einsatz. Die Einrichtungen werden
regelmäßig gewartet und geprüft. Der Auftragnehmer stellt sicher und
weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten
Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Bodenschutz auf der Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Boden
nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Kontaminierte
Böden sind getrennt zu behandeln.
Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist einzuhalten. Der
Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw.
Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten
Umsetzung stattgefunden hat.
Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme
Die Nachstehende Leistungsbeschreibung umfasst im Wesentlichen folgende
Installationsmaßnahmen.
1.1.1 Die komplette Stark- und Schwachstrominstallation für ein
Studentenwohnheim mit Hotel, Retailbereiche und Tiefgarage. Bestehend
aus Erdgeschoss, 17 Obergeschossen und 1x Technikzentrale /
Dachgeschoss 18. Obergeschoss und 1x UG. Aus den Zeichnungen
sind Lage, Größe und Raumaufteilung des Gebäudes zu
entnehmen. Der Leistungsbeschreibung liegen die geltenden
VDE-Bestimmungen VDE 0100, 0105, 0101, 0102, 0108 sowie die
TAB des Energieversorgungsunternehmens zu Grunde
1.1.2 Lieferung und Montage einer Umspannstation / Trafostation mit 1x
1.000 kVA (wird errichtet durch EVU / NRM)
1.1.3 Lieferung und Montage der gesamten Niederspannungsverteilungen
und Unterverteilungen sowie des zugehörigen Niederspannungsnetzes
1.1.4 Lieferung einer Zentralbatterieanlage für die
Sicherheitsbeleuchtung
1.1.5 Lieferung und Montage aller Komponenten zur Erfassung des
Stromverbrauchs (inkl. Zwischenzähler)
1.1.6 Lieferung der Beleuchtungsanlage im Innenbereich
1.1.7 Lieferung und Montage der Kabeltrassen und Steigetrassen
1.1.8 Lieferung und Montage einer Brandmeldeanlage und digitale BOS-
Gebäudefunkanlage
1.1.9 Lieferung und Montage von vernetzten Rauchwarnmeldern mit
eigener Klartextanzeige im FIZ in allen Wohnungen, die
Behindertengerechten Wohnungen erhalten ebenfalls eine
Blitzleuchte.
1.1.10 Ausführung der Erdungs- und Blitzschutzanlagen
1.1.11 Lieferung und Montage der passiven Telefon- und Datentechnik
sowie WLAN
1.1.12 Lieferung und Montage der kompletten Verkabelung für ein
Multimediasystem (TK, IT und BK) basierend auf CAT 7- und Koax-Kabel
1.1.13 Lieferung und Montage der Notrufanlage für Behinderten-WC und
behindertengerechte Zimmer
1.1.14 Lieferung und Montage der Verkabelung für die
Notrufweiterschaltung der Aufzüge
1.1.15 Lieferung und Montage der kompletten Verkabelung für die
Außenanlage Stark- und Schwachstrom sowie Außenbeleuchtung
1.1.16 Lieferung und Montage der Verkabelung für RWA-Anlagen
1.1.17 Lieferung und Montage von 25 Stück E-Tankstellen im 1. UG /
Tiefgarage
1.1.18 Lieferung und Montage von Videosprechstellen bzw. Sprechanlage
mit Sprechstellen und Türstationen an den jeweiligen Eingängen
1.1.19 Lieferung und Montage einer Videoanlage.
1.1.20 Lieferung und Montage der Ladestationen
1.1.21 Lieferung und Montage der Sprachalarmierungsanlage inkl. der
.Lautsprecher.
1.1.22 Lieferung und Montage der Loxone mini Server für Lobby, Bar
und Empfang (EG+17.OG) für die Steuerung der Beleuchtung
Jalousie und Soundanlage.
1.1.23 Lieferung, Anmeldung und Montage der PV-Anlage.
1.1.24 Es wird je Geschoss eine Feuerwehrsprechstellen zum Portier und
zum FIZ vorgesehen.
1. Allgemeine Vertragsbedingungen
1.1 Abrechnungsmodalität
Vergleiche hierzu die "Allgemeinen Abrechnungsbedingungen" des
Auftraggebers .
1.2 Ergänzung der Angebotsanforderung
Datenträger:
Der Bieter kann einen Datenträger (USB) über den Datenträgeraustausch
(DA.83) mit den Daten:
- Ordnungszahl
- Menge
- Abrechnungseinheit
- Kurztext
anfordern.
Der Bieter wird gebeten, zusätzlich zu seinem rechtsverbindlichen
Angebot den o. g. Datenträger im gleichen Format und Satzaufbau
ergänzt um die Angebotsdaten (Einheits- und Gesamtpreis /
Bietereintragungen zu den Erzeugnissen usw.) der ausschreibenden Stelle
zurück zu geben.
Sonstiges
Dieses Leistungsverzeichnis wird maschinell vervielfältigt und sortiert.
Der Bieter ist verpflichtet, das LV auf vollständige Seitenzahl sowie
schlechten oder unleserlichen Druck zu kontrollieren und die
entsprechenden Blätter bei der ausschreibenden Stelle nachzufordern.
Leistungsverzeichnis
Durch die Angebotsabgabe wird als bestätigt angesehen, dass keine
Unklarheiten hinsichtlich des technischen Aufbaues der Anlagen bestehen.
1.3 Übergabe von Plänen
Nachstehende Ausschreibungspläne werden 1-fach Digital auf Datenträger
übergeben:
Grundrisspläne im Maßstab 1:100 für die Bereiche:
- Elektroinstallation
- Trassen
- Schlitz und Durchbrüche
- Details
1.4 Anordnung von Stundenlohnarbeiten
Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen
Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des
Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden
Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind
jeweils am letzten Arbeitstag der jeweiligen Kalenderwoche (freitags)
unaufgefordert der zuständigen Bauleitung zwecks Anerkennung vorzulegen.
Später vorgelegte Regiezettel werden grundsätzlich nicht mehr anerkannt.
1.5 Verrechnungssätze für Löhne
Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind
unaufgegliedert anzubieten. In ihnen sind enthalten:
- Lohn- und Gehaltskosten
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten
- Sozialkosten einschl. Sozialkassenbeiträge
- Gemeinkostenanteile
- Gewinn.
Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftraggeber angeordnete
oder zu vertretende Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit
(Überstunden) sind gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der
tariflichen Vereinbarung vergütet. Beschäftigt der Bieter bei einer der
im LV abgefragten Lohn- / Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er
dieses anzugeben und stattdessen den Einsatz möglichst gleichwertiger
Arbeitskräfte anzubieten.
1.6 Bemusterung und Qualitätsanforderungen
Von allen beim Bauvorhaben zu verwendenden Anlagen, Materialien,
Baustoffen und -elementen hat eine Bemusterung gemäß folgendem Prozedere
stattzufinden; d. h. nicht bemusterte Anlagen, Materialien und
Baustoffen und -elementen dürfen nicht eingebaut werden.
Die Bemusterung ist vom AN 4 Wochen vor Aufstellung oder Vorlage des
Musters dem AG anzukündigen. Bei dieser Ankündigung ist auch der Termin
der Bemusterung zu nennen. Nach Durchführung des Bemusterungstermins hat
der AG 2 Woche Zeit zur Entscheidung. Der AN hat seine Bauabläufe so zu
planen, dass die vorgenannten Fristen berücksichtigt werden.
Dem AG sind 2 Wochen vor Bemusterung alle erforderlichen Datenblätter in
Form eines Bemusterungskataloges vorzulegen. Werden die entsprechenden
Unterlagen nicht fristgerecht übergeben, verschiebt sich der
Bemusterungstermin um die Anzahl der verspäteten Tage.
Für die Anlagen, Kabel und Leitungen, Rohre, Kanäle, Klappen usw., alle
verdeckten und sichtbaren Installationen sind Bemusterungsordner farbig
mit technischen Datenblättern, Anlagen- und Komponentenbeschreibungen
dem Auftraggeber 2-fach rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor dem
Bemusterungstermin zu übergeben.
Der AN hat eine Bemusterungsliste zu führen und mit dem AG abzustimmen.
In dieser Liste hat der AN alle zu bemusternden Teile und Leistungen
aufzuführen. Der Freigabeprozess ist vom AN zu dokumentieren und ständig
fortzuschreiben. Alle freigegebenen Handmuster werden über die gesamte
Bauzeit unter der Regie des AN zentral bzw. am Ort der Bemusterung
gesammelt. Der AN hat die Bemusterung zu organisieren.
Der AN hat darauf zu achten, dass von den Gewerken TGA und ELT die
gleichen Fabrikate / Typen für gleiche Bauteile verwendet werden.
Die in den Vertragsunterlagen vom AG festgelegten Fabrikate und
Materialien sind grundsätzlich zu verwenden. Nur mit schriftlicher
Genehmigung des AG kann eine andere, gleichwertige Leistung ausgeführt
werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat der AN zu erbringen. Die
schriftliche Genehmigung muss unter Wahrung einer 2-Wochenfrist
beantragt werden. Für dergestalt abweichende Materialien hat der AN dem
AG nach dessen Aufforderung binnen 1 Woche jeweils ein Muster
vorzulegen. Auf Wunsch des AG sind, falls die vorgelegten Muster keine
Zustimmung finden, weitere Muster vorzulegen.
Die Ergebnisse der Bemusterung hat der AN in die Planung einzuarbeiten
und in die Bauwerke umzusetzen. Die Bemusterungspläne und
Entscheidungsfristen integriert er in den Bauablauf. Daneben hat er
einen Terminplan zur Bemusterung zu führen, der spätestens 4 Wochen nach
Vertragsschluss vorgelegt und im Bedarfsfall fortgeschrieben wird.
Alle Muster sind nach Ende der Bemusterung zurückzubauen und zu
entfernen, sofern nicht im Prozess etwas anderes beschlossen wird. Alle
angefertigten Muster gehen in das Eigentum des AG über.
1.7 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor der Abnahme schriftlich zu
bestätigen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
entsprechend den Bestimmungen der Unfallvorschrift (UVV) der
Berufsgenossenschaft BGV A2 und die Prüfungsunterlagen sind vom
Auftraggeber rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor der Abnahme in
4-facher Ausfertigung vorzulegen. Dies gilt auch für die Bestätigung
nach VBG 125 (Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz). Sonstige, in
den jeweiligen Vorschriften und im Bauschein verankerte Abnahmen (VdS /
TÜH / TÜV usw.) sind vom Auftragnehmer vor der schriftlichen
Fertigstellungsmeldung zu veranlassen. Die entsprechenden Prüf- und
Messprotokolle sind dem Abnahmebegehren beizufügen. Die Kosten für diese
Prüfmaßnahmen sind in die jeweiligen Einheitspreise mit einzurechnen.
2. Allgemeine Angaben zur Erläuterung von Leistungsmerkmalen,
Kalkulationshinweise, sonstige Nebenleistungen
2.1 Nebenleistungen ohne besondere Vergütung
Bei der Kalkulation des Angebotes ist zu berücksichtigen, dass außer der
Lieferung und Montage einer kompletten betriebsfertigen Anlage auch alle
zur Erstellung dieser Anlagen anfallenden Nebenleistungen zu erbringen
und in die jeweiligen Einheitspreise mit einzubeziehen sind.
Im Wesentlichen sind dieses:
Es ist wöchentlich mind. ein Besprechungstermin mit dem Bauherrn und
/ oder dessen Projektleitung, Bauleitung sowie Fachgutachtern
festzulegen und durchzuführen, an dem die Bauleiter sowie sämtliche
eventuell vom jeweiligen AN eingesetzte Fachbauleiter teilnehmen. Diese
Besprechungstermine werden von der Bauüberwachung des AG in Form von
Besprechungsprotokollen dokumentiert. Die darin enthaltenen Termine und
Ausführungsanforderung sind für den AN vertragsbindend
Eigenverantwortliche Überprüfung aller vorgegebenen Auslegungsdaten für
einzelne Kabelsysteme, Trassenquerschnitte, Verteilungsbestückungen,
Installations- und Schaltgeräte sowie einer Bewertung der endgültigen
Netzverhältnisse mittels einer Kurzschlussberechnung
Eigenverantwortliche Durchführung einer Betriebskosten- und
Wirtschaft- lichkeitsberechnung sowie Erstellung einer aktualisierten
Berechnung der endgültigen effektiven und installierten elektrischen
Anschlussleistung des Bauvorhabens auf Grund der vom Auftragnehmer
installierten Anlagenkomponenten
Anfertigung und Fortschreibung der Ausführungs- und Montagepläne in
Abstimmung mit der Bauherrschaft (Grundrisse, Schnitte, Zentralen,
Schaltschemata, Frontansichten von Verteilungen etc.)
Einarbeitung des Prüfberichtes TÜV / Sachverständiger zur Montage und
Werkplanung in die weitere Planung (M+W Planung) des AN
Eigenverantwortliche Durchführung von Beleuchtungsberechnungen bei
Abweichungen von vorgegebenen Beleuchtungskonzepten und Leuchtentypen
Anfertigen von Aufstellungen über die Erfordernisse für die Lieferung
und Montage der technischen Anlagen
Darlegung aller baulichen Vorleistungen, die für die Lieferung und
Montage der vom AN auszuführenden Anlagen erforderlich sind
Anfertigen von Material- und Ersatzteillisten, aus denen alle
technischen Daten, Fabrikats- und Typenangaben sowie die zum Einbau
kommenden Stückzahlen hervorgehen
Lieferung aller benötigten Unterlagen für die Anmeldung bzw. Anzeige
genehmigungs- und überwachungspflichtiger Anlagen bei den
Aufsichtsstellen bzw. Genehmigungsbehörden (Bauaufsicht, TÜA, TÜV,
Energieversorgungs- unternehmen, Gewerbe- und Ordnungsamt) in den
erforderlichen Stückzahlen. Hierzu gehört auch das Ausfüllen der
vorgeschriebenen Vordrucke, die Beibringung der Prüfzertifikate und der
Abnahmescheine
Durchführung aller erforderlichen Sachverständigen-Abnahmen, wobei
sämtliche Zertifikate bei der Schlussabnahme vorliegen müssen. Der
Auftragnehmer hat alle erforderlichen behördlichen Abnahmen zu
veranlassen und die hieraus resultierenden Gebühren zu tragen
Dem AG sind alle Begehungs- / Abnahmeprotokolle der Baubegehungen mit
Sachverständigen und Behörden (TÜV, Feuerwehr etc.) unverzüglich zu
übergeben
Abklärung mit allen Behörden bezüglich der Aufstellung von Anlagen
aller Art
Inbetriebnahme und Einregulierung der einzelnen Anlagen, Teilnahme an
allen technischen Abnahmen bzw. an einer umfassenden Gesamtabnahme, die
nach Fertigstellung an vom Auftraggeber zu bestimmenden Terminen
vorgenommen werden
Die technischen Abnahmen erfolgen nur dann, wenn die Anlagen
ordnungsgemäß fertig gestellt sind und hinsichtlich Leistung und
Funktion den gestellten Forderungen entsprechen. Hierzu ist es zum
Beispiel erforderlich, dass zu den vereinbarten Abnahmeterminen
entsprechende Leistungsmessungen zum Nachweis der geforderten
Leistungsdaten wie Einhaltung der max. zulässigen Spannungsabfälle, der
erforderlichen Isolationswerte und Beleuchtungsstärken in
rechtsverbindlich unterschriebenen Messprotokollen zusammengetragen
werden. Diese dienen dann als Bestandteil der Abnahmedokumentation
Werden die in der Ausschreibung genannte Werte nicht erreicht, so hat
der Auftragnehmer alle zur Erreichung dieser Werte notwendigen Maßnahmen
kostenlos durchzuführen
Gemäß Rahmenterminplan müssen die Bestands- und Revisionsunterlagen
(inkl. Anlagenbeschreibungen und Bedienungsanleitungen) dem AG zur
Verfügung gestellt werden. Zur Abnahme von Anlagen ist es ebenfalls
erforderlich, dass entsprechende Leistungsdaten durch protokollierte
Leistungsmessungen nachgewiesen werden
Die Anlagen sind vor schädlichen Einwirkungen durch Wärme, Kälte,
Staub, Wasser, Feuchtigkeit etc. zu schützen.
Ferner sind zum Tag der Gesamtabnahme folgende Unterlagen dem
Auftraggeber zur Verfügung zu stellen:
Beschreibung der Anlagen
Betriebsvorschriften und -anweisungen, ergänzt durch Übersichtspläne
(Blockschaltbilder) mit Angabe der Betriebsstelle, mit Firmenstempel und
rechtsverbindlicher Unterschrift versehen. In Fällen, in denen
Betriebsanweisungen auf Blech oder auf einem festen Untergrund zum
Aushang in den Betriebsräumen geliefert werden, sind neben den
aufgezogenen Spezialfolien zwei weitere Exemplare dieser Unterlagen in
Form von Fotokopien oder Abschriften zur Verfügung zu stellen
Anfertigung von Bestands- und Revisionsplänen unter Verwendung der
letztgültigen Schalt- und Gerätesymbole nach DIN, ein Satz auf
Datenträger, 5 Satz als Buntplot, nach den in der Fachliteratur
enthaltenden Vorschlägen angelegt, nach DIN 824 gefaltet und satzweise
nach Blattnummern geordnet in je einem mit Inhaltsverzeichnis und
Aufschrift versehenen Leitzordnern abgeheftet. Ferner ist ein Satz
Unterlagen auf Datenträger Format Auto-CAD V. 2018 oder höher, als .dxf-
bzw. .dwg-File sowie PLT- + PDF-Dateien zu übergeben
Die Revisionspläne müssen alle tatsächlich am fertigen Werk vorhandenen
Anlagenmerkmale wie Leitungs- und Trassenführungen sowie deren
Dimensionierungen, Installationsgeräte und Beleuchtungskörper mit
Angaben der Funktionen, Ausführungsart usw. enthalten. Soweit es sich um
Schnitte und Grundrisse handelt, sind die Einzeichnungen in die
endgültigen und der Ausführung tatsächlich entsprechenden
Baubestandspläne vorzunehmen
Bei verborgen eingebauten Anlagenteilen ist ein besonderer Hinweis über
die genaue Lage und Zugänglichkeit zu machen. Die Blattgrößen sollen
nach Möglichkeit der A-Reihe DIN 823 entsprechen
Alle Bestandspläne sind mit deutlicher Aufschrift "Bestandspläne", einer
eindeutigen Bezeichnung, einer Blatt-Nummer, dem Firmenstempel und einer
rechtsverbindlichen Unterschrift mit Datumsangabe zu versehen. Mit der
Unterschrift wird bestätigt, dass die Darstellung auf den Plänen der
wirklichen Ausführung entsprechen und alle Angaben für spätere
Instandsetzungs- bzw. Ergänzungsarbeiten enthalten sind
Alle Pläne sind mit Lochverstärker zu versehen
Die Bestands- bzw. Revisionspläne gliedern sich wie folgt:
Anlagenbeschreibung
* mit Ortsbestimmung
* mit Hinweis auf Zeichnungen
* mit Angabe aller Betriebsdaten
*mit Aufzählung von Ausbau- und Erweiterungsmöglichkeit
Betriebsvorschriften und -anweisung
* Inhaltsverzeichnis
* Übersichtspläne (Blockschaltbilder) mit Lageangaben der
Betriebsstellen,
Bedienungsorgane, Anzeigegeräte, Regelgeräte, Sicherheitseinrichtungen,
etc.
* Beschreibung der möglichen Betriebsarten
* Fehlersuchtabelle
* Betriebsbuch.
Grundrisspläne mit allen vg. Eintragungen, Lage der Verteiler (auch
Abzweigdosen) mit Angabe der einzelnen Versorgungsbereiche und -arten,
mit genauer Angabe der eingeführten Stromkreise einschl. zugehöriger
Beschriftung, Eintragung aller Stromkreise in Form von einem Buchstaben-
oder Zahlensystem, welches in seiner Gesamtheit zwischen Auftraggeber
und Auftragnehmer noch festzulegen ist
Funktionsschemata der einzelnen Anlagen mit Bezeichnung der Anlagenteile
und Dimensionierungen
Stromlaufpläne und Verteilerschemata entsprechend dem jeweiligen
Verteileraufbau, Darstellung der Geräteanordnung mit Benennung der
elektrischen Nenngrößen nach Festlegung der Gerätebezeichnung auf der
Basis einer alphanummerischen Nennung
Klemmenbelegungspläne mit Zielkennzeichnung, mit Angaben bezüglich der
Aderzahlen und Dimensionierung aller Zugangs- und Abgangskabel oder
sonstiger Leitungssysteme
Separate Erdungspläne mit genauen Angaben über die Kabelführung,
Kabelquerschnitte, Lage der Potentialausgleichsschienen und
Erdungsanschlüsse
Verdrahtungspläne, NSHV, ZHV, Zentralbatterieanlage, UV`s etc.
Strangschemata der Hauptversorgungskabel und Steuerleitungen mit Angaben
der Kabelnummern, deren Aderzahlen und Dimensionierungen sowie den
Zielkennzeichen einschließlich aller erforderlichen
Querschnittsberechnungen zum Nachweis der Einhaltung der vorgegebenen,
maximalen Spannungsabfälle
Schemata wie vor, jedoch für Sicherheitsbeleuchtung (einschließlich
Strom- kreisaufteilung), mit Zielbezeichnung der einzelnen Brennstellen,
deren Leistungsmerkmale und Beschriftungstexten
Alle installierten Geräte und Beleuchtungssysteme (Stark- und
Schwachstrom)
Versorgungsübersichten.
Messprotokolle für
a) Isolation und Schleifenwiderstände
b) Übergangswiderstände
c) sonstige schutztechnische Einrichtungen
d) Verteilungen und zentrale elektrotechnische Anlagen
e) Leistungsmessung der Wärmeerzeuger.
Anlagenbeschreibungen mit Ortsbestimmung und Hinweis auf Zeichnungen
und alle Betriebsdaten sowie Erweiterungsmöglichkeiten
Baubescheinigungen gemäß nachstehenden Vorgaben für Verteilungen,
gebaut gemäß VDE 0660 / Teil 500-PTSK
Nachweis von Leistungsdaten für sämtliche 0,4 kV- sowie
MSP-Komponenten
Nachweis bezüglich einer vorschriftsmäßigen Wärmeableitung über die zur
Verfügung stehenden Gehäuseflächen der einzelnen Verteilungen und
Schaltschränke
Bedienungsanweisungen mit Tätigung der Bedienungsorgane mit
Ortsbestimmung und Hinweis auf Zeichnungen, Anzeige-, Steuer- und
Regelgeräte, Sicherheitseinrichtungen, Betriebsunterbrechung,
Betriebsart, Fehlersuchtabelle
Wartungsanweisungen mit Angabe von Spezialwerkzeugen und behördliche
Überwachungspflicht
Ersatzteillisten mit Angabe alle dem Verschleiß oder häufiger
Störungen unterliegenden Anlagenteile, aus denen für die einzelnen
Komponenten nachstehende Daten ersichtlich sein müssen:
- Hersteller mit Anschrift
- Type / Größe / Werknummer
- Anschrift und Telefonnummer des Kundendienstes.
Stück- und Fabrikatslisten gemäß dem neuesten Stand der Ausführung
Herstellungsunterlagen
* für alle wesentlichen Anlagenteile
* mit Anlagenbeschreibung, Bedienungs-, Wartungs- und
Reparaturanweisungen,Ersatzteillisten
Über die Nummerierung der einzureichenden Bestandsunterlagen ist mit dem
Bauherrn ein einheitliches Bezeichnungssystem zu vereinbaren
Übergabebescheinigungen über die lose mitgelieferten und nicht fest
installierten Anlagenteile, die im Rahmen der Abnahme dem Bauherrn zu
übergeben sind. Die Bescheinigung muss vom Bauherrn abgezeichnet sein
Des Weiteren sind folgende Protokolle vorzulegen:
* Abnahmeprotokoll der Feuerwehr Rüsselsheim
* Abnahmeprotokoll eines Sachverständigen
für alle elektrotechnischen Anlagen und sonstigen Komponenten
für die eine entsprechende Betriebsfreigabe durch eine
übergeordnete Behörde ausdrücklich im Bauschein gefordert wird.
Dabei müssen die vom Auftragnehmer zu erstellenden Unterlagen
hinsichtlich ihrer wesentlichen Darstellungsblöcke folgende
Aussagefähigkeit aufweisen:
z. B. Blockschaltbilder
Übersichtsdarstellung für umfangreichere Anlagen,aus dem die
funktionelle Anordnung einzelner Anlagenteile (z. B. Hauptverteilungen,
Unterverteilungen, Betriebsgeräte) eindeutig definierbar ist.
z. B. Übersichtsplan
Vereinfachte einpolige Darstellung einer Schaltung ohne Hilfsleitungen,
wobei nur die wesentlichen Komponenten zu berücksichtigen sind.
z. B. Stromlaufplan
Nach Strompfaden aufgelöste Darstellung einer Schaltung mit allen
Einzelgeräten und Leitungen. Die Stromwege sollen möglichst geradlinig
und ohne Kreuzung verlaufen. Auf die räumliche Lage und den mechanischen
Zusammenhang der einzelnen Teile braucht hierbei keine Rücksicht
genommen werden. Klemmen sind ebenfalls ohne Rücksicht auf die spätere
räumliche Anordnung einzutragen. Der Stromlaufplan enthält die Funktion
jeweils einer Anlage oder eines Anlagenteiles. Bei größeren Anlagen ist
eine entsprechende Aufteilung vorzusehen, damit die Stromlaufpläne
übersichtlich gestaltet werden können. Die Darstellung der Geräte und
die Beschriftung ist nach den DIN-Normen vorzunehmen.
z. B. Gerätestücklisten
Liste aller in einem Stromlaufplan aufgeführten Geräte, wobei die
Zuordnung nach der elektrischen Funktion vorzunehmen ist. Die Geräte
werden in alphanummerischer Reihenfolge entsprechend den
DIN-Bezeichnungen eingetragen; die Liste enthält Angaben über Typ,
Fabrikat, Funktion sowie die wichtigsten technischen Daten.
z. B. Klemmenplan
Darstellung von Klemmen-Anschlussleisten, in der sämtliche Klemmen, auch
Leerklemmen, aufgeführt und fortlaufend nummeriert sind. Der Klemmenplan
enthält außerdem Hinweise auf die Leitungsverbindungen innerhalb eines
Gerätes sowie zwischen Geräten oder Geräteteilen innerhalb von
Baueinheiten. Die Belegung der Klemmen ist so zu wählen, dass bei
Aufspleißen des Kabels alle Leiter weitgehend an nebeneinander liegende
Klemmen geführt werden. In dafür vorgesehene Spalten sind das Kabel und
die Kabeladern mit Nummern zu kennzeichnen. Die Klemmen werden an den
entsprechenden Stellen im Stromlaufplan nachgetragen.
z. B. Geräteaufbauzeichnung
Schematische, jedoch maßstabsgerechte Anordnungszeichnung aller in einer
Baueinheit zum Einbau kommenden Geräte, Klemmleisten und sonstigen
wesentlichen elektrischen Bauteile. Die eingezeichneten Geräte sind mit
der DIN-Kurzbezeichnung zu versehen, die in den Schaltungsunterlagen
(Stromlaufpläne, Stücklisten usw.) wieder zu finden sind.
z. B. Konstruktionszeichnungen
Zusammenbau- und Detailzeichnung für Werkstattfertigung, normgerecht,
vermaßt und gezeichnet.
z. B. Kabelplan
Der Kabelplan zeigt die örtliche Lage der einzelnen Einheiten an, mit
den zugehörigen Kabeln und Leitungen, Aderzahl und Kabelquerschnitt sind
anzugeben. Darstellung der Kabel zwischen Gebäuden bzw. Geräten einer
Anlage ohne Rücksicht auf lagerichtige Anordnung. Anschlussstellen,
Geräte und Gerätegruppen können vereinfacht dargestellt werden.
An jedem der beiden Leitungsenden stehen die den einzelnen Kabeln
zugeordnete Kabelnummer. In Verbindung mit dem Kabelverzeichnis gibt der
Kabelplan einen Überblick über Typ, Querschnitt und Länge der
verwendeten Kabel.
z. B. Kabelverzeichnis
Liste sämtlicher Kabelverbindungen in einer Anlage unter Angabe der
Kabelnummer, des Kabelweges, des Zielortes, der Länge und der Kabelart.
z. B. Kabeltrassenplan
Grundriss- und Querschnittspläne einer Anlage mit Eintragung der
Kabeltrassenführung und Kennzeichnung bzw. Buchstabenkennung. Der
Kabeltrassenplan gibt Aufschluss über die Lage und Führung von
Kabelkanälen, Kabelpritschen, Kabelziehsteinen usw., nicht jedoch über
Einzelkabelverlegung. Zum Kabeltrassenplan gehören
Querschnittszeichnungen von typischen Stellen des jeweiligen
Trassenabschnittes, die eine Darstellung des Kabelweges enthalten, d. h.
der Verlegungsart oder z. B. der Anzahl der Kabelpritschen-Etagen.
z. B. Geräteinnenschaltplan
Schaltplan der Innenverdrahtung eines Gerätes, wenn dieses aus mehreren
elektrischen Bauteilen oder Baugruppen besteht. Die Darstellung muss
auch vorhandene Löt- oder Klemmenleisten enthalten.
z. B. Installationsplan
Bauplan, in dem die Installationsgeräte der Elektrozentralen (Leuchten,
Schalter, Steckdosen usw.) mit den Stromkreisnummern durch entsprechende
Symbole und Typenangaben in ihrer räumlichen Lage dargestellt sind.
z. B. Werkprüfprotokoll
Bescheinigung des Herstellers über die durchgeführte Werksprüfung an
Geräten und Anlagen im vertraglich festgelegten Umfang mit
rechtsverbindlicher Unterschrift.
z. B. Anlagenbeschreibung
Anlagencharakterisierung mit Inhaltsverzeichnis, mit Ortsbestimmung und
Hinweis auf Zeichnungen und alle Betriebsdaten sowie
Erweiterungsmöglichkeiten.
z. B. Herstellerunterlagen
mit Inhaltsverzeichnis, Prospekten, Anlagenbeschreibungen, Bedienungs-
und Wartungsanweisungen und, soweit erforderlich, Ersatzteilaufstellung
und Revisionszeichnungen.
z. B. Sachverständigen-Abnahmeprotokoll
Offizielle Bescheinigung des zuständigen Sachverständigen bzw. TÜV über
eine mängelfreie Abnahme.
Zur Kontrolle der Vollständigkeit, Richtigkeit und Brauchbarkeit
vorgenannter Unterlagen ist ein Vorabexemplar mindestens 4 Wochen vor
der jeweiligen Abnahme der Bauleistung zu übergeben.
2.2 Sonstige Hinweise zur Allgemeinen Preisermittlung
Neben den im späteren Text aufgezeigten anlagenspezifischen
Kalkulationshinweisen sind nachfolgende allgemeine Hinweise bei der
Einheitspreisermittlung zu beachten. Die vorhandenen und einzubauenden
Bauteile sind vor Beschädigung und Verunreinigungen zu schützen. Bei
allen anfallenden Arbeiten sind die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen
und Anordnungen des Auftraggebers unbedingt einzuhalten.
Lohnnebenkosten sind in den Einheitspreisen enthalten. Der Auftragnehmer
ist verpflichtet sich vor Angebotsabgabe, sich von der Örtlichkeit zu
überzeugen und eventuelle Unklarheiten oder Textwidersprüche im
Leistungsverzeichnis vor Abgabe abzuklären.
Der bei den Arbeiten des AN anfallende Bauschutt einschließlich
Verpackungsmaterialien und sonstige Abfälle, ist laufend aus dem Gebäude
zu entfernen und in bereitstehenden Containern zu entsorgen. Die
allgemeine Baureinigung wird durch den AN in noch festzulegenden
Intervallen erfolgen.
Anschlussmöglichkeiten für Bauwasser steht auf dem Gelände zur
Verfügung, für Baustrom werden entsprechend Unterverteilungen
vorgehalten. Die Verbraucherkosten für Bauwasser und Baustrom sind durch
den AN zu tragen.
In den Einheitspreisen ist das Liefern, Vorhalten und Abräumen
sämtlicher Geräte, Werkzeuge und Maschinen einschl. Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie Einsatz aller Hilfs- und Bedienungskräfte
einzukalkulieren. Dies gilt uneingeschränkt auch für die Einrichtung der
Baustelle, das Vor- und Unterhalten sämtlicher Räumlichkeiten und
logistischen Aufwendungen während der gesamten Bauzeit sowie deren
Abräumen und Abfahren nach Fertigstellung der Baumaßnahme.
2.3 Allgemeine Leistungen des Auftraggebers
Hierunter fallen das Herstellen und Schließen von Schlitzen,
Durchbrüchen und Löchern im Mauerwerk, Ständerwänden, Deckenplatten
usw., sofern diese größer sind als:
Schlitze B x T = 20 x 5 cm,
Durchbrüche B x T = 20 x 20 cm,
Löcher Durchmesser 20 cm.
Bohrungen und Schlitzarbeiten im Beton dürfen nur nach vorheriger
Absprache mit dem Baustatiker erfolgen. Das Verschließen von
Durchbrüchen aller Art mit speziellen Brandschutzmörtel obliegt dem AN.
Das Ausheben und Verfüllen von Installationsgräben im Außenbereich sowie
das anschließende Abdecken von Kabeln und Leitungen erfolgt durch den
AN. Hierzu gehört jedoch nicht das Liefern und Einbringen von
Kabelabdeckhauben und die Verlegung von Markierungsbändern.
Letztgenannte Maßnahmen sind Bestandteil des Leistungspaketes, das vom
Auftragnehmer zu erbringen ist, und muss somit bei der Bildung der
entsprechenden Einheitspreise mit berücksichtigt werden muss.
2.4 Terminplanung
Im Zusammenhang mit der Auftragserteilung werden gemeinsam mit dem AN
die für den Gesamtablauf aus der Sicht des AG's erforderlichen End- und
Zwischentermine festgelegt, die jeder für sich als selbstständige Frist
gelten und Vertragsbestandteil werden.
Der Bieter ist ferner verpflichtet, 2 Wochen nach Auftragserteilung
einen aus seiner Sicht als realistisch angesehenen detaillierten
Terminplan einzureichen, aus dem der Ablauf der einzelnen Arbeiten und
Titel genau erkennbar ist, wobei die Einzeltermine mit den vom AG bzw.
dessen Bevollmächtigten erstellten Netzpläne abgestimmt sein müssen.
Dieser detaillierte Terminplan, der zusätzlich auch Bezug auf die
verschiedenen Gebäudeteile und Montageabschnitte nehmen muss, ist dem AG
zur Genehmigung vorzulegen und wird nach erfolgter Freigabe ebenfalls
Vertragsbestandteil. Die terminliche Kontrolle der Baudurchführung
erfolgt anhand der vom AG oder dessen Bevollmächtigten aufgestellten
Netz- und Balkenpläne sowie den dazugehörenden Terminlisten.
Der AN erstellt ohne besondere Aufforderung einen wöchentlichen Bericht
über den Fortgang der Arbeiten auf speziell hierfür vorgesehenen
Formular. Hierbei ist sowohl die täglich auf der Baustelle vom AN
beschäftigte Belegschaft (Kopfzahl / Qualifikation) namentlich
anzuweisen, wie auch ein exakter Nachweis über die jeweils durchgeführte
Tätigkeit zu erbringen.
Eventuelle eintretende Schlechtwettertage - auch solche, die vom
Arbeitsamt anerkannt werden - können n i c h t als Termin verlängernd
geltend gemacht werden. Alle zur Einhaltung des Termins erforderlichen
Maßnahmen sind allein vom AN zu tragen und berechtigen nicht zu
Nachforderungen jeglicher Art. Gleichfalls sind Terminverzögerungen auf
Grund möglicher Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung allein vom
AN zu tragen.
2.5 Koordination / Baustellenabwicklung
Folgende Bescheinigungen sind der Bauleitung in 4-facher Ausfertigung zu
übergeben:
Bauleiterbescheinigung mit eigenhändiger Unterschrift des Fachbauleiters
sowie eigenhändige Unterschrift des Unternehmers. Ohne diese
schriftliche Bestätigung darf das Bauvorhaben nicht begonnen werden.
Jede Änderung bedarf der vorherigen Genehmigung durch den AG
Einreichung der Baustelleneinrichtungspläne vor Beginn der Bauarbeiten
bei dem Auftraggeber und Einholung der Genehmigung, wobei die Kosten für
die Erstellung der Unterlagen sind vom AN zu tragen sind
Die Auflagen und Forderungen aus der Baugenehmigungs- bzw. des
Zustimmungsbescheides sind zu beachten; die darin geforderten
Bestätigungen und Nachweise sind rechtzeitig vor Abnahme der Leistungen
vorzulegen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass sämtliche Montagearbeiten
gleichzeitig mit den Arbeiten anderer Firmen durchgeführt werden müssen.
Der Bauherr bzw. AG fordert, dass der Auftragnehmer mit den übrigen, am
Bau beschäftigten Firmen Hand in Hand arbeitet und dass die unter
Einbeziehung der örtlichen Bauleitung zu koordinierenden Trassen- und
Leitungsführungen sowie die Anordnung von Installationsgeräten,
Verteilungen, Leuchten usw. rechtzeitig und reibungslos geklärt und
zeichnerisch festgehalten werden. Die Bauleitung ist berechtigt, nach
eigenem Ermessen die verantwortlichen Fachkräfte der Firmen zu solchen
Festlegungen zusammenzurufen.
Der Auftragnehmer hat die Bauleitung des AG´s auf Vorarbeiten aufmerksam
zu machen, die für seine Montage und den reibungslosen Gesamtablauf
notwendig sind. Hierzu gehören auch die vollständige Überprüfung der
planmäßig dargestellten Aussparungen und sonstiger bestehender
Bauangaben. Ferner hat der Auftragnehmer die Bauleitung auf
Fremdleistungen und daraus resultierende Folgearbeiten rechtzeitig
hinzuweisen, z. B. die rechtzeitige Montage von Geräten aus anderen
Gewerken, die in die Elektroinstallation einbezogen werden müssen.
Notwendige Zugangsöffnungen für Revisions- und Messstellen müssen in die
allgemeinen Ausbaupläne für Wand- und Deckenmontage usw. maßgerecht
eingetragen werden. Die Bauleitung ist unaufgefordert rechtzeitig
schriftlich von der Notwendigkeit und den speziellen Anforderungen in
Kenntnis zu setzen. Müssen diese nachträglich angefertigt werden, gehen
die hieraus resultierenden Kosten in vollem Umfang zu Lasten des
jeweiligen Verursachers.
2.6 Liefertermine für Materialien
Die Lieferung und Montage umfasst grundsätzlich die kompletten
Anlagensysteme einschließlich aller nicht besonders erwähnten
Nebenleistungen. Sollten während der Ausführungs- und Montageplanung
bzw. während der Abwicklungsarbeiten Lieferungs- bzw. Leistungslücken an
den Nahtstellen zu Nachbargewerken sichtbar werden, so ist die
Bauleitung unverzüglich zu benachrichtigen. Dies gilt auch für alle
Lieferverzögerungen von Materialien, die zur Fertigstellung der
Gesamtleistung bzw. Teilleistungen benötigt werden.
2.7 Allgemeine Pflichten und Kontrollfunktionen des AN
Für die im Leistungsverzeichnis nicht explizit aufgeführten Leistungen,
wie für Baustelleneinrichtung und Gerüstarbeiten, geht mit der Abnahme -
entgegen der Bestimmung der VOB/B § 12 Nummer 6 - die Gefahr nicht auf
den Auftraggeber über. Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über
die Lage von Leitungen, Kabeln, Drainagen, Kanälen u. ä. beim AG und bei
den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern anhand der
ausliegenden Bestandspläne zu unterrichten. Dies gilt auch, sofern
erforderlich, für die Einholung von verkehrspolizeilichen Genehmigungen
für spezielle Transporte zur Baustelle.
Vor Durchführung der Arbeiten sind alle Maße und Angaben in den
Ausführungsplänen eigenverantwortlich zu prüfen. Unstimmigkeiten sind
der Bauleitung des GU´s schriftlich zu melden und vor Inangriffnahme
der Arbeiten in Abstimmung mit ihr zu beseitigen bzw. zu klären. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen nach
Auftragserteilung sämtliche rohbaumäßigen Vorgaben zu überprüfen und
evtl. Bedenken schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, und werden
später Arbeiten am Bauwerk als Voraussetzung für die Montage
erforderlich, so sind diese vom Auftragnehmer auszuführen bzw. werden
von der Bauleitung kostenpflichtig für den Auftragnehmer ausgeführt.
Das Herstellen von Ankerlöchern sowie das Einbetonieren von
Verankerungen ist Sache des Auftragsnehmers. Dies gilt auch für das
Erstellen aller Wand- und sonstiger Durchbrüche, in Mauerwerk aller Art
und Magerbeton bis zu einer Stärke von 36 cm und einem Durchmesser bis
zu 200 mm, wobei keine Unterscheidungen zwischen Bohrungen und
gestemmten Durchführungen gemacht werden. Schlitze in Beton- und
Mauerwerkswänden bis zu einer Breite von 200 mm und einer Tiefe von max.
50 mm sowie Kernbohrungen in Stahlbeton bis zu einem Durchmesser von 100
mm und einer Tiefe bis 400 mm, sind ebenfalls bei der Festlegung der
Einheitspreise für nachstehende Leistungen zu berücksichtigen und werden
nicht besonders vergütet.
Liefer- und Leistungsgrenzen
Der Auftragnehmer hat die Überwachung und Verantwortung für die
Leistungen anderer Unternehmer insoweit zu übernehmen, wie sie sein
Gewerk tangieren. Diese Verantwortung bezieht sich auf den funktions-
und maßgerechten Einbau sämtlicher von ihm zu liefernden Anlagenteile
und Installationssysteme.
Im einzelnen gelten folgende Grundsätze:
Bei Dachdecker- und Fassadenarbeiten:
Anlagenteile des Auftragnehmers, die durch Dächer und Fassaden führen,
werden von den am Bau tätigen Fachfirmen eingedichtet.
2.8 Schließvorrichtungen / Schlüsselschalter
Sämtliche Türen von Schaltschränken und Verteilungen sind für den Einbau
von Sicherheitsschlössern vorzurüsten. Ferner sind Befehlsorgane auf den
Schaltschränken als Schlüsselschalter auszurüsten, sofern nicht
ausdrücklich eine andere Ausführung für diese Einheiten in den
Ausführungsplänen oder im Leistungsbeschrieb ausgewiesen ist.
2.9 Neuwertigkeit von Anlagen / Maschinen
Maschinen, Anlagenteile und Verschleißteile werden nur in fabrikneuem,
unbenutzten Zustand abgenommen; Komponenten, Bauteile oder Anlagen, die
z. B durch längere Lagerzeiten nicht aus jüngster Produktion stammen,
werden nicht akzeptiert.
2.10 Schutz der Anlagenteile
Zum Schutz von gefährdeten Anlagenteile ist über die gesamte Bauzeit vom
Auftragnehmer eine Schutzummantelung während und nach beendeter Montage
anzubringen, die erst unmittelbar vor der Abnahme oder Inbetriebsetzung
vom Auftragnehmer abzunehmen und von der Baustelle zu entfernen ist. Vor
der Abnahme beschädigte oder verschmutzte Farbanstriche sind vom
Auftragnehmer wieder herzurichten, gleich, wer diesen Mangel verursacht
hat.
Spannungsführende Anlagenteile sind bei jeglicher Montageunterbrechung
durch geeignete Maßnahmen in Einklang mit den
Unfallverhütungsvorschriften zu sichern bzw. zu verschließen. Dies gilt
auch für sämtliche elektrischen Betriebsräume.
Alle gelieferten, nicht verzinkten Teile sind durch 2-maligen
Grundanstrich auf Kunststoffbasis und bei Erfordernis noch durch
weitergehende Maßnahmen gegen Korrosion zu schützen. Nicht von außen,
ohne Demontage zugängliche Flächen erhalten darüber hinaus eine
gebrauchsfertige Farbbehandlung. Eine Fertigfarbbehandlung ist im LV
besonders erwähnt, sofern es sich um Sonderleistungen handelt (z. B.
nicht listenmäßig ausgewiesene RAL-Farbtöne, Sonderlackierungen mit
strukturierter Oberfläche usw.).
Empfindliche Anlagenteile wie Leuchten, Installationsgeräte,
Verteilungen oder Schaltschränke, lackierte oder eloxierte Kanäle usw.
sind so verpackt anzuliefern, dass sie während der Lagerung auf der
Baustelle weder beschädigt noch beschmutzt werden können. Für
auszuführende Fertiganstriche sind, nach Anlagenteilen aufgeschlüsselt,
aussagefähige Schichtdicken und Mengenangaben zu machen. Das verwendete
Grundiermittel ist hierbei ausdrücklich zu benennen. Alle gelieferten
Stahlteile müssen, soweit sie nicht feuerverzinkt oder anderweitig gegen
Korrosion geschützt sind, nach DIN 18364 mindestens mit Entrostungsgrad
1 behandelt sein und einen zweimaligen Grundfarbanstrich erhalten.
2.11 Aufhängungen / Befestigungen
Zum Anbringen von Befestigungen sind ausschließlich, in
bauphysikalischer Hinsicht geprüfte und somit zugelassene
Stahlspreizdübel mit allgemein baurechtlicher Zulassung zu verwenden.
Die rechnerische Zugbelastung muss mindestens 500 N betragen. Die
Einbautiefe für die Dübel ist gegenüber den Maßen des
Zulassungsbescheides doppelt zu bemessen, mindestens jedoch 60 mm. Dies
gilt insbesondere für alle Befestigungssysteme von Kabeltrassen,
Pritschen und Steigegerüsten, da diese von Fall zu Fall
brandschutztechnisch behandelt werden müssen (z. B. Promatverkleidungen
bei Trassenquerungen von Fluren und Treppenhäusern).
Soweit der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion besteht, dürfen zur
Befestigung ohne Genehmigung des Prüfstatikers keine Bohrungen oder
Schweißungen in bzw. an statisch tragenden Teilen durchgeführt werden.
In solchen Fällen sind grundsätzlich typengeprüfte Aufhängeklammern (z.
B. System Erico) vorzusehen. Halfenschienen können, soweit vorhanden,
für Befestigungen mitbenutzt werden.
Für Befestigungen von Ankerschrauben in Mauerwerk oder Beton ist als
Befestigungsmaterial eine Zementmörtelmischung im Mischungsverhältnis
von 1:3 zu verwenden. Die Verwendung von Gips ist unzulässig.
Befestigungen an Bauteilen aus Leichtbeton oder anderen Baustoffen mit
geringer Festigkeit sind grundsätzlich mittels durchgehender
Gewindestange oder Schraube und einer Verankerungsplatte 50 x 50 mm zur
Lastverteilung auszuführen. Befestigungen an Trapezblechen sind
weitestgehend zu vermeiden. Geringe Lasten nicht schwingender Teile sind
nach den Vorschriften des Trapezblechherstellers durch horizontal durch
das Trapez eingesetzte Bolzen, Gewindestangen o. ä. anhängbar. Die
speziellen Vorschriften für solche Aufhängungen sind genauestens zu
beachten.
2.12 Zugänglichkeit der Anlagenteile
Die Anordnung der Anlagenbauteile ist so festzulegen, dass die Kontroll-
und Bedienungsstellen mühe- und gefahrlos zugänglich sind sowie ein
einwandfreies Ablesen der Anzeige- und Messinstrumente möglich ist. Dies
gilt auch für die Anordnung von Klemm- und Rangierverteilern,
Übergabeschaltschränke usw. Anschlüsse an Maschinen,
Installationsgeräten und sonstigen Klemmleisten aller Art müssen für
Revisionsarbeiten ohne Zerstörung von Bauteilen montierbar sein. Dies
gilt auch für eine spätere Demontage.
2.13 Normen / Vorschriften / Lizenzen
Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung aller Normen, Vorschriften,
Verordnungen und behördlichen Auflagen innerhalb seines
Leistungsbereiches allein verantwortlich. Er hat alle Lieferungen und
Leistungen im Sinne der einschlägigen Bestimmungen zu erbringen und
haftet allein für alle Schäden, die dem Auftraggeber in der Folge durch
Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. Die Abnahme der Anlagen
durch den Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten schränkt diese Haftung
nicht ein.
Nachträgliche Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber, z. B.
für Lizenzen, werden grundsätzlich nicht anerkannt. Der Auftragnehmer
hat somit eigenverantwortlich die Patentlage zu überprüfen und die
anfallenden Gebühren in die Einheitspreise einzurechnen.
2.14 Provisorische Inbetriebnahme
Dem Auftragnehmer wird die Gelegenheit gegeben, im Bedarfsfall die
Anlagen provisorisch in Betrieb zu nehmen, damit eventuell erforderliche
Einstellarbeiten durchgeführt werden können. Die Inbetriebhaltung und
Wartung aller Installationseinheiten obliegt für den in Frage kommenden
Zeitraum ebenfalls dem Auftragnehmer.
2.15 Frühzeitige Information des Bedienungspersonals
Die Inbetriebsetzung der Anlage ist mit der Bauleitung und dem fachbau-
aufsichtsführenden Ingenieur abzustimmen. Die technischen und
terminlichen Abhängigkeiten im Zusammenhang mit anderen Gewerken und
laufender Ausbau- arbeiten sind umfassend zu vereinbaren.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, 4 bis 6 Personen des zukünftigen
Bedienungspersonales schon während der Montage der Anlagen Zugang zu
allen technischen Informationen, insbesondere im Zuge der Montageplanung
zu gewähren, um sicherzustellen, dass ein reibungsloser Betrieb nach der
Abnahme der Anlagen möglich ist. Ferner wird vereinbart, dass eine
umfassende Einweisung des vom Nutzer noch zu benennenden Personenkreises
(max. 6 Personen) vorzunehmen ist, die nach abschließender
Fertigstellung der gesamten Installationsmaßnahmen zu erfolgen hat.
2.16 Nichterreichen der vertraglich zugesicherten Leistungen
Werden die in der Ausschreibung genannten Werte (z. B. Nennleistungen,
Wirkungsgrade, Isolations- und Widerstandswerte usw.) offensichtlich
nicht erreicht, so hat der Auftragnehmer alle zur Erreichung dieser
Werte notwendigen Maßnahmen für den Auftraggeber unentgeltlich
durchzuführen und den Nachweis darüber mittels geeichten Messgeräten
nach Beseitigung der Mängel im Beisein eines Vertreters des
Auftraggebers ohne besondere Vergütung zu erbringen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, alle sonstigen
festgestellten Mängel innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu seinen
Lasten beseitigen zu lassen. Wenn der Unternehmer nach Ablauf der Frist
seinen Verpflichtungen zur Beseitigung der Mängel nicht oder nur
teilweise nachgekommen ist, ist der Auftraggeber berechtigt, eine
angepasste Summe von der Forderung des Auftragnehmers einzubehalten,
welche der Höhe nach zur Durchführung dieser Arbeiten durch eine andere
geeignete Fachfirma ausreicht.
Dabei spielt es keine Rolle, welchen Preis der Auftragnehmer
ursprünglich in seiner Kalkulation für diese Leistung ermittelt und
berücksichtigt hat. Änderungen bzw. Bauschäden, die durch vorgenannte
Maßnahmen notwendig werden bzw. entstehen, muss der Auftragnehmer
unentgeltlich durchführen bzw. beheben lassen. Dies gilt auch für alle
sogenannten "Versteckten Mängel" auch wenn diese erst nach Beendigung
der vereinbarten Gewährleistungsfrist zu Tage treten!
2.17 Wartungsvertrag zwischen dem AN und Dritten
Vom Auftraggeber direkt mit einem Subunternehmer abgeschlossene
Wartungsverträge und die damit verbundene Durchführung von
Wartungsarbeiten an den Anlagen des Auftragnehmers entbinden diesen
nicht von seinen Garantieverpflichtungen. Zugleich verzichtet der
Auftragnehmer von vorn herein auf einen Anspruch gegen einen
Wartungsabschluss zwischen dem Bauherrn und dem Lieferanten der zu
wartenden Anlagenteile.
2.18 Vorbehalte
Werden bei der Abnahme von Anlagen durch die Bauleitung bzw. durch den
TÜV Mängel festgestellt und in einem entsprechenden Protokoll
festgehalten, kann für diese Anlagen kein Anspruch auf Vollständigkeit
erhoben werden. Die durchzuführenden Abnahmen stellen keine Garantie-
und Gewährleistungseinschränkung gegenüber den der Ausschreibung zu
Grunde liegenden und nachzuweisenden Berechnungswerten und
Betriebszuständen der einzelnen Anlagen sowie diesen zusätzlichen
technischen Vorschriften dar.
2.19 Preisanfragepositionen
Bei der Auswertung des Angebotes werden sämtliche Alternativ- und
Preisanfragepositionen einer besonderen Betrachtung unterzogen und
hinsichtlich möglicher Ausführungsvarianten umgerechnet. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um
sogenannte "Scheinpositionen" handelt, sondern um Bewertungsgrundlagen
für eventuell erforderlich werdende Alternativen. Hierbei sind vom
Bieter die gleichen Kalkulationskriterien wie für die
Einheitspreisermittlung der Hauptpositionen zu Grunde zu legen. Eine
Nichtbeachtung kann zum Ausschluss des Angebotes aus der weiteren
Bewertung führen.
2.20 Sichtprüfungen
Vor Verschließen von Schächten, Hohlraumböden und Zwischendecken wird
durch den AG eine Sichtprüfung vorgenommen. Der AN hat die Sichtprüfung
frühzeitig, min. eine Woche vorher bei AG anzumelden. Sollten Bereiche
ohne eine Sichtprüfung des AG verschlossen werden, behält sich der AG
vor, das diese Bereiche zu Lasten des AN wieder geöffnet werden.
Dokumentation für nicht mehr einschaubare Installation ist zu erstellen.
2.21 Leistungsmessung, Abnahme, Inbetriebnahme
Hinweis:
Die Inbetriebnahme der gesamten Elektrotechnik (Stark- und Schwachstrom)
erfolgt gemäß Inbetriebnahme-Terminplan. Werden Anlagen oder
Anlagenteile zwecks Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Ermittlung
der vertraglich vorgegebenen Leistungsmerkmale vom Auftragnehmer in
Betrieb genommen, ist vor Beginn der Maßnahmen die Bauleitung hiervon zu
unterrichten.
Die Fertigstellung und Abnahmebereitschaft der Stromversorgungsanlagen
ist vom Unternehmer schriftlich anzuzeigen. Dies bedeutet, dass alle zur
Funktionserfüllung notwendigen Leistungen erbracht sind, wobei damit
gemeint ist, dass:
- alle Einstellarbeiten anlagenspezifischer und funktioneller Art
durchgeführt sind,
- der Probebetrieb erfolgt ist
- beim Probebetrieb die vertraglich vereinbarten Einstellungen und
Messwerte
eingehalten wurden
- die elektrotechnische Ausrüstung komplett ist und den jeweiligen
Ausführungsvorschriften entspricht
- die gesamte Erdung und Schutzmaßnahmen überprüft wurden
- die Anlagen mängelfrei und betriebsbereit sind
- evtl. notwendige Zulassungsbescheinigungen vorhanden sind
- Messprotokolle und Aufzeichnungen von Leistungs- und Einstellwerten
gemäß Vereinbarung vorliegen
- Messprotokolle über die erreichten Beleuchtungsstärken in allen
Innenräumen sowie der Außenanlage nach DIN für die Normalbeleuchtung und
für die Sicherheitsbeleuchtung
- die Bestandspläne und Betriebsunterlagen in der vertraglich
vereinbarten Form übergeben werden können und die Termine für die
ingenieurmäßige Funktionsprüfung und Funktionsmessung sowie die
Einweisung des Bedienpersonals vereinbart werden können.
Fester Bestandteil der Abnahme sind Leistungsmessungen, die nach
vorheriger rechtzeitiger Anmeldung bei der Bauleitung unter Anwesenheit
eines Beauftragten des Nutzers vorzunehmen sind. Die hierbei
angefertigten Messprotokolle zählen zu den Bestandsunterlagen und sind
wie diese 2 Wochen vor dem vereinbarten Abnahmetermin in 5-facher
Ausfertigung zwecks Prüfung durch die Fachbauleitung dem Nutzer
vorzulegen. Die hierfür erforderlichen Messgeräte sind vom Auftragnehmer
kostenlos beizustellen. Die Auswahl der zur Verfügung zu stellenden
Messgeräte trifft die Fachbauleitung.
Die zu messenden Daten sowie die Messorte innerhalb der Anlagenteile und
die hierbei zu kontrollierenden Funktionen bestimmt der Auftraggeber.
Der Auftragnehmer hat ferner schriftlich zu bestätigen, dass seine
Anlagenteile die geforderte Qualität und Funktionalität aufweisen und
dieses auf Veranlassung der Bauleitung mittels entsprechender Messreihen
zu belegen.
Werksabnahme
Für die Niederspannungshauptverteilung ist eine Werksabnahme beim
Hersteller gefordert.
Diese ist vom AN rechtzeitig vor Auslieferung eigenständig unter
Teilnahme des AG sowie eines Gutachters zu koordinieren und
durchzuführen. Die Abnahmen sind zu protokollieren und dem AG
vorzulegen. Die Kosten hierfür sind einzurechnen.
2.22 Bei der gesamten Preisstellung ist zu beachten, dass für die
Angebotsleistung eine Wartung als Vollwartung für die Dauer von 1 Jahr
ab mängelfreier Abnahme durch den AG einzurechnen ist. Unbeschadet von
Teilabnahmen ist das Jahr ab Gesamtabnahme zu rechnen.
Über diesen Zeitraum hinaus, bis zum Erreichen der
Gesamtgewährleistungsdauer, sind die entsprechenden
Wartungspreisangebote im folgenden zu benennen. Der AG behält sich
jedoch ausdrücklich vor, einen Dritten für die Wartung der Anlagenteile
oder einzelner Anlagenteile, unabhängig vom der Fortdauer seiner
Gewährleistungsansprüche, zu beauftragen.
3. Technische Vorschriften Elektroanlagen
3.1 Grundlagen der Ausschreibung
Es gelten die technischen Vertragsbedingungen der VOB Teil C.
3.2 Arbeitsunterlagen / Planungsleistungen
Als Arbeitsunterlagen erhält der Auftragnehmer zur Durchführung seines
Auftrages:
- Ausschreibungspläne Elektro im Maßstab 1:100 (Grundrisspläne).
Auf der Basis dieser ihm überlassenen Planunterlagen hat der
Auftragnehmer eigenverantwortlich zu seinen Lasten entsprechend den
CAD-Richtlinien die Montage- und Werkplanung anzufertigen:
- Dimensionierungen und Berechnungen aller Anlagen im Zuge der
Fortschreibung der Planung
- Einarbeitung aller fachspezifischen Anforderungen sowie der durch
die Objektplanung integrierten Fachleistungen
- Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen unter
Berücksichtigung der CAD-Vorgaben. Falls erforderlich auch Detailpläne
im Maßstab 1:20 oder Schnitte und Ansichten in detaillierten Maßstäben
- Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners und von
Montage- und Werkstattzeichnungen auf Übereinstimmung mit der Planung
- Anfertigen von Plänen für die Anschlüsse von Betriebsmitteln,
Anlagenteilen und Maschinen
- Anfertigen von Stromlaufplänen
- Beleuchtungsberechnungen nach DIN EN 12464 für alle Bereiche
- Schallpegelberechnung für Evakuierung
- Aufstellen der Energiebilanz
- Kurzschluss- und Selektivitätsberechnungen
- Brandlastberechnungen für alle Bereiche
- Komplette Montageplanung mit allen Ansichtszeichnungen im Maßstab
1:20 für Verteilung AV- / SV-Netz - Notstromanlagen - Brandmeldezentrale
- Tableau - usw.
- Sämtliche DIN- / EN- / VDE-Vorschriften, neuester Stand und LAR sind
der Planung zu Grunde zu legen.
- Kurzschlussberechnung
Schlitz- und Durchbruchspläne sowie Trassenpläne sind mit den anderen
haustechnischen Gewerken eigenverantwortlich zu koordinieren. Diese
Unterlagen sind in prüffähiger Ausführung farbig in 2-facher
Ausfertigung sowie auf Datenträger (USB) einzureichen und werden vom
Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten vor Beginn der Arbeiten zur
Ausführung freigegeben. Die Freigabe ändert nichts an der
Verantwortlichkeit des Auftragnehmers.
Für den Prüfvorgang gelten die Regelungen des Werkvertrages. Der
Auftragnehmer hat die Unterlagen entsprechend rechtzeitig vorzulegen.
Die Unterlagen sind als Buntplots 3-fach einzureichen.
Vorschriften
Als Grundlage zur Erfüllung der Leistung der Elektroanlage dienen
folgende Vorschriften:
a. Die VDE-Vorschriften insbesondere 0100, 0107, 0108, 0190, 0828,
0833 der jeweils neuesten Fassung
b. Die DIN-Normen, DIN 18 382 bis 18 384, DIN 44312, DIN EN 12464-2,
EN 1838, EN 50173
c. Die technischen Anschlussbedingungen des örtlichen EVU´s, der NRM
d. Die Richtlinien bzw. Bestimmungen der Telekom und der zuständigen
Netzbetreiber
e. Die Unfallverhütungsvorschriften
f. Die VOB
g. Die baupolizeilichen und behördlichen Vorschriften wie z. B.
Garagenverordnung
h. Die Auflagen der BOA, der örtlichen Feuerwehr, des
Gewerbeaufsichtsamtes, sofern diese nicht in der Bauauflage enthalten
sind. Weitere Bestimmungen sind bei den verschiedenen Einzelanlagen noch
aufgeführt
i. Die Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an
Leitungsanlagen, (LAR)
j. Die VBG 4
k. EMV-Richtlinien VDE 0160/833
l. Die allgemeinen Blitzschutzbestimmungen VDE 0185 / Teil 1-4
m. Brandschutzgutachten und Brandschutzpläne Büro Besag.
Alle einschlägigen zurzeit gültigen behördlichen und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie die DIN-, VDE- und
Europanormen sind gewissenhaft zu beachten und zu befolgen und sind bei
der Errichtung und beim Betrieb der ausgeschriebenen Anlagen und
Installationen anzuwenden.
Die sich hieraus ergebenden Sicherheitsvorkehrungen und sonstigen
Aufwendungen, besonders hinsichtlich des Unfallschutzes, sind in den
einzusetzenden Preisen zu berücksichtigen, auch wenn in der
Ausschreibung nicht besonders vermerkt.
4. Technische Beschreibung
Starkstromanlagen
In nachstehenden Abschnitten werden die einzelnen Anlagensysteme,
Installations- arbeiten und die damit verbundenen Verlegesysteme
beschrieben. Ferner werden spezielle Ausführungsrichtlinien für die
beleuchtungstechnischen Einrichtungen, die teilweise in ihrer Auslegung
besonderen nutzungsbezogenen Kriterien Rechnung tragen müssen,
erläutert.
4.1 Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme
Nachstehende Leistungsbeschreibung umfasst im Wesentlichen folgende
Installationsmaßnahmen.
4.1.1 Die komplette Stark- und Schwachstrominstallation für ein
Studentenwohnheim mit Hotel und Tiefgarage. Bestehend aus Erdgeschoss,
17 Obergeschossen und 1x Technikzentrale / Dachgeschoss und
Untergeschoss.
Aus den Zeichnungen sind Lage, Größe und Raumaufteilung des Gebäudes zu
entnehmen. Der Leistungsbeschreibung liegen die geltenden
VDE-Bestimmungen VDE 0100, 0105, 0101, 0102, 0108 sowie die TAB des
Energieversorgungsunternehmens zu Grunde
4.1.2 Lieferung und Montage der gesamten Niederspannungsverteilungen
und Unterverteilungen sowie des zugehörigen Niederspannungsnetzes ab
NS-Gerüst der Trafostation
4.1.3 Anschluss der H/K/L/S-Anlagen (Zuleitungen) auf den jeweiligen
Schaltschränken und ISP
4.1.4 Verkabelung und Anschlüsse der Küchengeräte im 17. OG
4.1.5 Lieferung einer Zentralbatterieanlage für die
Sicherheitsbeleuchtung
4.1.6 Lieferung und Montage aller Komponenten zur Erfassung des
Stromverbrauchs
4.1.7 Lieferung der Beleuchtungsanlage im Innenbereich
4.1.8 Lieferung und Montage der Kabeltrassen und Steigetrassen
4.1.9 Lieferung und Montage einer Brandmeldeanlage,
Sprachalarmierungsanlage und digitale BOS-Gebäudefunkanlage
4.1.10 Lieferung und Montage von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen
einschließlich Aufschaltung auf GMA
4.1.11 Ausführung der Erdungs- und Blitzschutzanlagen
4.1.12 Lieferung und Montage der kompletten Verkabelung für ein
Multimediasystem (TK, IT, WLAN und BK) basierend auf CAT 7- und
Koax-Kabel
4.1.13 Lieferung und Montage der Notrufanlage für Behinderten-WC und
behindertengerechte Zimmer
4.1.14 Lieferung und Montage der Verkabelung für die
Notrufweiterschaltung der Aufzüge
4.1.15 Lieferung und Montage der kompletten Verkabelung für die
Außenbeleuchtung
4.1.16 Lieferung und Montage der Verkabelung für RWA-Anlagen
4.1.17 Lieferung und Montage der Verkabelung von 25 Stück
E-Tankstellen 11 kW im 1. UG / Tiefgarage
4.1.18 Lieferung und Montage einer Sprechanlage mit Sprechstellen und
Türstationen an den jeweiligen Eingängen
4.1.19 Lieferung und Montage der Verkabelung für eine
Kameraüberwachungsanlage.
4.1.20 Es wird je Geschoss eine Feuerwehrsprechstellen zum Portier und
zum FIZ vorgesehen.
5. Technische Beschreibung
Starkstromanlagen
In nachstehenden Abschnitten werden die einzelnen Anlagensysteme,
Installationsarbeiten und die damit verbundenen Verlegesysteme
beschrieben. Ferner werden spezielle Ausführungsrichtlinien für die
beleuchtungstechnischen Einrichtungen, die teilweise in ihrer Auslegung
besonderen nutzungsbezogenen Kriterien Rechnung tragen müssen,
erläutert.
440 Starkstromanlagen
441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen
441.1 Energieversorgung
Für das Gebäude wird im UG eine neue Umspannstation / Trafostation
errichtet. Derzeit ist von einer Anschlussleistung von ca. 920 kW
auszugehen. Es handelt sich um eine Netzstation der Netzdienste Rhein
Main (NRM) mit einem Transformatoren mit 1.000 kVA. Der Raum wird über
einen vorgelagerten Einbringschacht natürlich be- und entlüftet.
442 Eigenstromversorgungsanlagen
442.1 Sicherheitsbeleuchtung / Zentralbatterieanlage
Das Gebäude erhält eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage als
Zentralbatterieanlage in Dauerschaltung mit Piktogramm Leuchten sowie
zusätzlich erforderliche LED-Zusatzleuchten für Bereitschaftsschaltung.
Die einzelnen nachgeschalteten Stromkreise sind mit NHXHX E 30 bzw. mit
Installationsleitungen der Type NYM aufzubauen (Brandabschnitte), wobei
eine strikte Trennung gegenüber der Allgemeinbeleuchtung zu erfolgen
hat. Es ist darauf zu achten, dass an die einzelnen Stromkreise der
bestehenden Sicherheitsbeleuchtung im Endausbau nicht mehr als 20 Lampen
angeschlossen werden. Es sind grundsätzlich Installationsmaterialien und
Betriebsmittel für eine Nennspannung von mind. 250 V zu verwenden. Der
Isolationswiderstand jedes Stromkreises muss mindestens 250 kOhm
betragen. Die Umschaltung auf die Sicherheitsbeleuchtung hat innerhalb
von 1 sec. zu erfolgen. Sämtliche Rettungszeichenleuchten sind in
Dauerschaltung auszuführen. Alle weiteren Leuchten müssen in
Bereitschaftsschaltung vorgesehen werden. Die Beleuchtungsstärke muss in
der Mittelachse der Rettungswege mindestens 1 Lux betragen. Für
Transparente mit Fluchtsymbolen zur Kennzeichnung der Ausgänge ist die
Farbe grün nach DIN 4818 zu verwenden.
Die Anordnung der hinterleuchteten Hinweistransparente zur Kennzeichnung
der allgemeinen Ausgänge bzw. Notausgänge und Rettungswege hat
entsprechend den Planunterlagen zu erfolgen. Die Auswahl der in Frage
kommenden Piktogramme muss in Einklang mit der VGB 125 erfolgen.
Dies gilt auch für die Zeichengröße, wobei die in der VGB 125 empfohlene
Formel
L x H
A > -------
2000
mit A = Abstand des Zeichens in Meter, in dem die Bedeutung des Zeichens
noch erkennbar sein muss, generell zu beachten ist. Alle Rettungsweg -
und Not - bzw. Ausgangshinweiszeichen sind als Formleuchten aus
konfektionierten Alu-Profilen mit abgerundeten Außenkanten nach DIN
5041/3 zu liefern und ausschließlich mit Kompaktleuchtstofflampen und
integrierten Wechselrichter zu bestücken. Sämtliche Sicherheitsleuchten
sind mittels Stromkreisbezeichnungsschilder mit rotem Negativdruck gemäß
VDE 0108, DIN 56932, gekennzeichnet.
442. Eigenstromversorgungsanlage
Gemäß Anforderung ist lediglich für die Versorgung der
Feuerlöschanlagen, Aufzüge/FFW-Aufzug, eine Sicherheitsstromversorgung
vorgesehen. Diese wird über ein Netzersatzaggregat auf dem Dach
sichergestellt. Auch die Anlagen der Feuerwehr, wie BMA, SAA und BOS
erhalten jeweils eigene Batterieanlagen, eingebaut in die eigene
Zentrale jedoch über die Sicherheitsstromversorgung versorgt.
Für die Vorhaltung eines mieterseitigen Notstromaggregates ist ein Platz
auf dem Dach mit einer entsprechenden Aufstellfläche und anbinde Wege
aus dem UG vorgehalten.
Das NEA ist auf 250 kVA als Raum ausgelegt.
Auf Grund der Energieeffizienz des Gebäudes ist auf den Dachflächen des
Gebäudes ein PV-Anlage vorgesehen. Die Anlagengröße ist bei ca. 48,5
kWp.
Die PV-Anlage wird an folgenden Bereichen berücksichtigt:
Dach (Dachbegrünung)
Abgasführung der künftigen Dieselaggregate (Notstrom)
Die Lage und Höhe der Schornsteinmündungen von Notstrom- und
Netzersatzaggregaten muss den Anforderungen der Richtlinie VDI 3781
Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) genügen. Danach muss der Schornstein in der
Regel mindestens 1 Meter über die höchsten Punktes Gebäude geführt
werden.
a) eine Höhe von 10,0 m über dem Grund und
b) eine den Dachfirst um 3,0 m überragende Höhe haben und
c) die Oberkanten von Zuluftöffnungen, Fenstern und Türen der zum
ständigen Aufenthalt von Menschen bestimmten Räume in einem Umkreis von
50 m um 5 m überragen.
Hierbei ist bei einer Dachneigung von weniger als 20 Grad die Höhe des
Dachfirstes in der Regel unter Zugrundelegung einer Neigung von 20 Grad
zu berechnen.
Erfordernis einer Lastbank
Gemäß technischer Aufschaltbedingungen der NRM ist der monatliche
Belastungstest ab einer bestimmten Größenordnung über eine "Lastbank"
sicherzustellen. Dies wird für unser Objekt zum Tragen kommen. Eine
Rückeinspeisung in das Versorgungsnetz ist aus o.g.
Kurzschlussstromgründen nur bis zu einer Größenordnung kleinerer
Bauweise statthaft, z.B. für Dimensionen, die allein den Notstrombedarf
gemäß Hochhausrichtlinie (Sprinkler, Aufzüge, Entrauchung etc.) decken.
Dies ist im Einzelfall gegenüber NRM zu beantragen und durch NRM
freizugeben.
Wenn seitens der Haustechnik die exakten Leitungsdaten feststehen, ist
eine präzise Berechnung aller erforderlichen Notstrom- und
Netzersatzleistungen möglich. Derzeit berücksichtigen wir den Aufbau
einer Lastbank mit 50% der Netzersatz Leistung. Die Aufstellung der
Lastbank erfolgt im vorgelagerten Außenluftschacht.
Kabel und Leitungen
Die Kabelquerschnitte der gesamten Gebäudeinstallation entsprechen der
Norm VDE 0100 Teil 520. Dadurch verursachen die im Betrieb zu erwartende
Einflüsse sowohl im Überlastfall als auch im Kurzschlussfall keine
unzulässigen oder gefährdenden Auswirkungen. Die bauaufsichtliche
Anforderung an den Brandschutz ist durch die Klassifizierung von
Baustoffen und Bauteilen, präzisiert nach DIN 4102, Bestandteil des
Baurechts. Kabel mit einem Funktionserhalt von 30 bzw. 90 Minuten (E30
und E90) nach DIN 4102 werden beifolgenden Systemen eingesetzt:
E90:
Feuerlöschpumpen
Feuerwehraufzug
Sicherheitsbeleuchtung bis in den Brandabschnitt
E30:
BMA
Personenaufzüge
SAA
natürliche Rauchabzugsanlagen (wenn außerhalb des Brandabschnittes)
Bei Kabelverlegung durch Brandschutzwände werden die Öffnungen
entsprechend der Feuerwiderstandsdauer der Wand verschlossen.
443 Niederspannungsschaltanlagen
443.1 Niederspannungshauptverteilung
Im UG wird die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) aufgestellt. Von
hier erfolgt die Versorgung der Etagenverteiler und Unterverteilungen.
Die Verteilungen sind gemäß den technischen Anschlussbedingungen der
Netzdienste Rhein -Main GmbH auszuführen. Alle hierfür erforderlichen
Einrichtungen und Maßnahmen sind einzukalkulieren, auch wenn in der
nachfolgenden Beschreibung nicht näher darauf eingegangen wird. Vor
Ausführungsbeginn ist das endgültige Anlagenkonzept, vor allem im
Hinblick auf die Anzahl, Art und Anordnung der Zählereinrichtungen
nochmals mit dem EVU abzustimmen. Es sind zwei
Niederspannungshauptverteilungen zu installieren:
1x NSHV AV, UG
1x NSHV SV, 1UG
Die Niederspannungshauptverteilung muss aus modular aufgebauten,
fabrikfertigen
und typengeprüften Einzelfeldern bestehen, die der VDE entsprechen und
in ihren Feldabmessungen analog zur DIN 41 488 ausgeführt sind.
Sämtliche Schaltfelder müssen einen einheitlichen Grundaufbau aufweisen
und sich in folgende Funktionsräume gliedern, die frontseitig jeweils
mit entsprechenden Modultüren zu versehen sind.
a. Sammelschienenraum mit davor angeordnetem, abgeschottetem Bereich für
Einbau-Messinstrumente, ausschließlich Zähler, Befehlsgeber, Sichtmelder
usw.
b. Geräteraum bzw. Messfeld zur Unterbringung von Leistungszählern,
Fronttüren, dann jedoch mit Glaseinsatz
c. seitlich angeordneter Kabelanschlussraum.
Die Schaltanlage ist für eine Wandaufstellung in Innenräumen auszulegen
und muss mind. die Schutzart IP 43 ausweisen. Die einzelnen Schaltfelder
müssen aus einer verwindungssteifen Profilstahlkonstruktion bestehen und
allseitig verkleidet sein. Zur Feldtrennung sowie Aufteilung von
Funktionsräumen oder zur Abschottung des Sammelschienenraumes vom
Kabelanschlussraum sind galvanisch verzinkte bzw. aus nicht rostenden
Metallen bestehende Trennbleche zu verwenden.
Die Sammelschienen als 5-Leitersystem sind entsprechend der
Trafonennströme zuzüglich einer 20%igen Reserve auszulegen und dürfen
für das Bedienungspersonal nicht frei zugänglich sein. Die
Kurzschlussfestigkeit der Sammelschienen soll 150 kA als Scheitelwert
nicht unterschreiten. Sie ist gemäß VDE 0660, Teil 5 durch entsprechende
Typenprüfung nachzuweisen.
Für einen leichten Kabelanschluss und einer eindeutigen Zuordnung muss
im Kabelrangierraum eine PE + N-Anschlussschiene vorgesehen werden. Zur
Verteilung der Energie sind, sofern keine Leistungsschalter vorgesehen
sind, nur personensichere Sicherungslastschalter zugelassen, die
folgende Eigenschaften aufzuweisen haben:
- Lastschalter (Sprungantrieb) vor den Sicherungen
- Mechanische Sicherheitsverriegelung Lastschalter-Tür
- Möglichkeit zur Anbringung von Vorhängeschlössern
- Schaltstellungsanzeige
- Einschaltvermögen bis 50 kA eff
- Einphasige Messung im abgangsseitigen Leistungskreis
- potentialfreier Kontakt.
Die Wärmebelastung der Felder ist gemäß VDE zu ermitteln und die
Gerätebelegung und -auslegung entsprechend zu wählen. Jeder Abgang ist
mittels eines auf der Rückseite gravierten und ausgelegten
Plexiglasschild zu beschriften.
Ferner erhalten die einzelnen Felder ebenfalls eine Beschriftung, die
auf der oberen Blende anzubringen ist. Der Farbton der Schaltanlage ist
vor Fertigungsbeginn mit der Bauleitung abzuklären. Alle Meldekontakte,
Auslöserelais, Verriegelungs- und Steuerleitungen sind auf Klemmen
aufzulegen. Die Anlage ist neben den N-Schienen mit einer durchgehenden
PE-Schiene aus CU auszustatten, auf der die Schutzleiter abgehenden 4
1/2 - bzw. 5-Leiter-Kabel aufzulegen sind. Die Stahlkonstruktion sowie
alle Türen mit elektrischen Einbauten sind in die Schutzmaßnahmen
einzubeziehen. Die Einführung aller Zu- und Abgangskabel in vorgenannter
Schaltanlage hat mittels Verschraubung zu erfolgen:
Technische Daten:
Betriebsspannung: 231 / 400 V
Nennisolationsspannung: 1000 V 3 1200 V
Nennspannung: 660 V 3
Nennfrequenz: 50 Hz
Prüfspannung: 3 kV
Abmessungen: Höhe: 2200 mm
Breite: (je nach Bestückung 600, 800, 1000 mm)
Tiefe: 800 mm
Aufbau der Schaltanlage
Es muss eine Kabeleinführung von oben und unten in vg. Getrennten
Kabelraum, der eine Mindestbreite von 400 mm aufzuweisen hat,
gewährleistet sein. Die Schaltanlage erhält Einspeisungen für Normalnetz
(NN) und Netzersatz (NE) und Sicherheitsbeleuchtung. Als
Einspeiseschalter sind nur Leistungsschalter mit Arbeits- und Überstrom-
sowie Kurzschlussauslösung zugelassen, die allesamt motorisch
angetrieben werden, von Hand und über die GLT / ZLT, zur Messung und
Auslösung. Vor diesen Schaltern sind Reparatur-Trennstrecken einzubauen.
Alle Sammelschienensysteme müssen kurzschlussfest ausgeführt werden. Als
Absicherung der Abgangskabel bis zu IN =400 A sind
Sicherungslastschalter wie vor beschrieben, bei höheren Nennströmen
Leistungsschalter mit Überstrom - und Kurzschlussauslösung zu verwenden.
Pro Sammelschienenabschnitt sind mindestens 20 % Reserveabgänge
vorzusehen, wobei diese anteilig für die Größen NH00-NH3, ca. 20 %,
auszulegen sind.
Platzreserve generell 20 %.
Sammelschienenabschnitt NN -Allgemein - Versorgungsschiene werden über
einen motorisch betätigten Leistungsschalter mit Arbeits-, Überstrom-
sowie Kurzschlussauslösung im normalen Betriebszustand gemeinsam
gefahren. Bei der Auswahl aller vg. Leistungsschalter sind die Kriterien
der Selektivität untereinander strengstens zu beachten. Die
Instrumentierung ist wie folgt vorzunehmen:
Einspeisefelder NN und NE - Einspeisung je Eingang /Feld Abgangsfelder
NN und NE -mit einer Leistung größer 150 A
Universalmessgerät
Fab. Janitza, Typ UMG 503, Einspeisefelder/Abgangsfelder mit Anschluss
an GLT / ZLT. Erdungsanlage im Bereich der NHV sämtliche
Niederspannungsgerüste sowie die entsprechenden PE-Schienen sind auf
eine gemeinsame Potentialausgleichsschiene die mit vg. Erdsammelleitung
verbunden ist, anzuschließen.
Die Niederspannungshauptverteilungen erhalten generell je Einspeisung
einen Grobschutz als Überspannungsschutz mit Meldung auf die ZLT / GLT.
Stationszubehör Niederspannungsschaltanlage
1 kompletter Satz Warn- und Hinweisschilder für Niederspannungsräume,
bestehend aus:
"Unfallverhütungsvorschriften"
"Vorschriften für ERSTE-HILFE-LEISTUNG bei Unfällen"
"Anschriften und Fernrufnummern der Feuerwehr, des EVU's und des Arztes"
4x "Nicht Schalten! Gefahr vorhanden"
2x "Nicht Umschalten! Es wird gearbeitet"
"Ort...........................Entfernen der Tafel nur
durch.....................gestattet"
einschließlich der erforderlichen Wandhalterungen, 8 Halterungen für je
3 Stück NH-Sicherungen, bestückt mit je 6 Sicherungseinsätzen der Größe
NH 00, NH 2 und NH 3, entsprechend den verwendeten Sicherungen in den
NH-Abgängen.
1 Satz Übersichts- und Stromlaufpläne der Station bzw. der Schaltanlage
unter Glas mit Rahmenabdeckung
1 Handscheinwerfer, wie vor beschrieben
1 CO²-Handfeuerlöscher, wie vor beschrieben.
Zählerverteilung
Folgende Messungen sind einzubauen:
1. Wandlermessung Hotel 1 Stück Wandlermessung / Tarifzähler
2. Wandlermessung Longstay 1 Stück Wandlermessung / Tarifzähler
3. Allgemeinverbraucher 1 Stück Wandlermessung / Tarifzähler
4. E Mobilität 1 Stück Wandlermessung / Tarifzähler
5. Tiefgarage 1 Stück Direktzähler /
(Differenzstromzähler)
6. PV Anlage 1 Stück Direktzähler /
(Differenzstromzähler)
7. Retail 1 1 Stück Direktzähler / Tarifzähler
8. Retail 2 1 Stück Direktzähler / Tarifzähler
9. Retail 3 1 Stück Wandlermessung
10.Retail 4 1 Stück Wandlermessung
11.Allgemeinverbraucher
Technik u. Aufzüge 5 Stück Zwischenzähler
12.Unterverteilungen 10 Stück Zwischenzähler
Zur Ausführung kommen elektronische Impulszähler (wie Fab. ABB, M-BUS)
beglaubigt und PTB zugelassen.
444 Niederspannungsinstallationsanlagen
444.1 Hauptzuleitungen und Steuerleitungen
Über Hauptzuleitungen im Stichsystem und Stromschienen werden die
Unterverteilungen und Etagenverteiler angefahren von den
Etagenverteilern in den jeweiligen geschossen versorgt. Die
Leitungsquerschnitte sind entsprechend der Gesamtleistung eines jeden
Unterverteilers zuzüglich 20 % Leistungsreserve auszulegen. Bis max. 5
St . Unterverteilungen in den Appartements können über eine
Kabelzuleitung NYM 5 x 10 mm² versorgt werden.
444.2 Unterverteilungen
Folgende Unterverteilungen sind einzubauen:
Bezeichnung Fremdgewerke- Normalnetz Netzersatz
/Schaltschrank Batterie- anlage
Etagenverteiler
18 OG:
NSHV AV E18 A2 Normalnetz
NSHV SV U1 A1 18 OG Netzersatz
UV Technik Allgemein E 18 Normalnetz
UV Fassadenbeleuchtung E.18 Normalnetz
17 OG:
Bar Loung E17 Normalnetz
Frühstücksraum E17 Normalnetz
UV Küche E17 Normalnetz
UV Allgemein E17 Normalnetz
16 OG
UV Service Apartments Normalnetz
UV Allgemein Technik Normalnetz
UV Mikro Living Normalnetz
UV SiBel Netzersatz
15 OG
UV Service Apartments Normalnetz
UV Mikro Living Normalnetz
UV SiBel Netzersatz
UV Allgemein Technik Normalnetz
14 OG
UV Service Apartments Normalnetz
UV Mikro Living Normalnetz
UV Allgemein Technik Normalnetz
tagenverteiler
13.OG
UV Service Apartments Normalnetz
UV Mikro Living Normalnetz
UV SiBel Netzersatz
UV Allgemein Technik Normalnetz
12OG
UV Service Apartments Normalnetz
UV Mikro Living Normalnetz
11OG
UV Service Apartments Normalnetz
UV Mikro Living Normalnetz
UV Allgemein Technik Normalnetz
10 OG
UV Service Apartments Normalnetz
UV Mikro Living Normalnetz
UV SiBel Netzersatz
UV Allgemein Technik Normalnetz
9 OG
UV Service Apartments Normalnetz
UV Mikro Living Normalnetz
8OG
UV Service Apartments Normalnetz
UV Mikro Living Normalnetz
UV Allgemein Technik Normalnetz
7OG
UV Service Apartments Normalnetz
UV Mikro Living Normalnetz
UV SiBel Netzersatz
UV Allgemein Technik Normalnetz
6OG
UV Service Apartments Normalnetz
UV Mikro Living Normalnetz
5OG
UV Service Apartments Normalnetz
UV Mikro Living Normalnetz
UV Allgemein Technik Normalnetz
4OG
UV Service Apartments Normalnetz
UV Mikro Living Normalnetz
UV SiBel Netzersatz
UV Allgemein Technik Normalnetz
3OG
UV Service Apartments Normalnetz
UV Mikro Living Normalnetz
2OG
UV Service Apartments Normalnetz
UV Mikro Living Normalnetz
UV Allgemein ein Technik Normalnetz
1OG
UV Service Apartments Normalnetz
UV Mikro Living Normalnetz
UV SiBel Netzersatz
EG
UV Gastronomie Normalnetz
UV SV Gastro Netzersatz
Coworking Netzersatz
Coworking SV Netzersatz
UV Allgemein EG Normalnetz
Retail 1 AV Normalnetz
Retail 1 SV Netzersatz
Retail 2 AV Normalnetz
Retail 2 SV Netzersatz
Gastronomie AV Normalnetz
Gastronomie SV Netzersatz
UG
UV Tiefgarage Normalnetz
Ladestationen Normalnetz
UV Technik Allgemein U1 Normalnetz
Providerraum Normalnetz
UV Fahrradraum Normalnetz
UV Außenanlagen Normalnetz
Aufbau der Verteilungen
Alle Verteilungen sind für den Einbau von elektronischen Impulszählern
vorzusehen.
Die Verteilungen sind stahlblechverkleidet, Schutzart IP 43 bzw. IP 54
nach DIN 40050, in verwindungssteifer, selbsttragender Konstruktion
auszuführen. Die Mindestblechstärke der Verteilungen soll 1 mm betragen.
Große Blechflächen sind stärker auszuführen oder an der Rückseite zu
versteifen . Die Eisenteile der Verteilungen werden grundiert und
gerollt lackiert; Farbe nach Wahl der Bauleitung.
Je nach Größe sind die Verteilungen mit einer oder mehreren Türen
auszurüsten. Für die Türen ist ein Basküleverschluss mit
Sicherheitsschloss vorzusehen. Für die Verteilungstüren sind
innenliegende , abhebende Scharniere in stabiler Ausführung zu verwenden
. Die Türen müssen mindestens 165 Grad aufschlagen. Schutzart IP 40 bzw.
IP 54. Zur Aufnahme eines Bestandsplanes ist für jede Verteilung eine
Klarsichthülle mit Aufhänge Ösen mitzuliefern und innen an der
Verteilungstür anzubringen.
Einschleifraum
Über die gesamte Breite der Verteilung . Er muss den örtlichen
Verhältnissen
entsprechen die Aussparungen für das Einführen der zu- und abgehenden
Kabel bzw. Leitungen besitzen. Jeder Raum erhält ein separates
Abdeckblech. Beim Aufbau der Verteilung ist größter Wert auf einfache
und sichere Bedienung und einfachen und schnellen Austausch defekter
Geräte zu legen.
Grundsätzliches zu elektrischer Ausrüstung der Verteilungen
Alle Einbaugeräte wie Sicherungen, Automaten, Stromstoßschalter, Schütze
usw.
sind anlagenmäßig zusammenzufassen, d.h. nach Stromkreisen für die
Beleuchtungsanlage, für die Steckdosenversorgung und für Kraftanschlüsse
getrennt.
Alle Verteilungen sind für den Einbau von elektronischen Impulszählern
vorzusehen.
X -Verdrahtung ist nicht erlaubt!
Jede Leitung muss an einer eigenen Klemme, das gilt auch für die Schutz-
und
Nullleiter und Potentialausgleiche , angeschlossen werden . Sie sind in
der gleichen Reihenfolge wie die Phasen der Stromkreise aufzulegen und
müssen mit der zugehörigen Stromkreiszahl gekennzeichnet sein.
Ein Klemmenraum ist ebenfalls über die gesamte Breite der Verteilung
anzuordnen und muss die der Schaltung entsprechenden Anzahl von Reihen-
und Nullleitertrennklemmen zuzüglich Platz für 20 % Reserve haben, sowie
die Schutzleiterklemmen und Klemmen für den Potentialausgleich
enthalten. Das Schottblech zwischen Einschleif- und Klemmraum ist mit
einer genügenden Anzahl von Bohrungen mit Würgenippeln zu versehen,
durch welche die abgehenden Leitungen staubdicht durchgeführt werden.
Ein Geräteraum, bestehend aus einem oder mehreren Normfeldern, je nach
Größe der Verteilung, in denen sowohl Geräte mit einer Kappenhöhe von 45
mm wie auch Trenner bis zu einer Größe NH 2 bzw. Leistungsschalter
eingebaut werden können. Generell sind in jeder Verteilung Hauptschalter
einzubauen. Am unteren Ende der Verteilung ist ein ca. . 40 cm hoher
Sockelraum anzuordnen. Im Sockelraum können den örtlichen Verhältnissen
entsprechend ebenfalls Klemmen angeordnet werden, in jedem Falle muss
dann aber auch genügend Platz zum Rangieren und Abfangen der Leitungen
und Kabel vorhanden sein . Ferner wird im Sockelraum der Hauptschalter
angeordnet. Bei Schaltschränken mit einem Anschlusswert von mehr als 63
A ist die Einspeisung generell über Leistungstrenner 3-polig
(Lastschalter) mit nachgeschalteten Sicherungen der entsprechenden Größe
in einem separaten , abgeschotteten Feld unterzubringen. Die Sicherungen
und Automaten sind so zu verdrahten , dass die drei Phasen untereinander
liegen. I n der Einspeisung werden die Verteilungen mit
Lasttrennschaltern ausgerüstet .Für Schmelzsicherungen ist das
Neozed-System zu verwenden. Es sind nur einpolige Sicherungssockel
zugelassen. Für Lichtstromkreise sind generell ein-bzw. dreipolige 10
A/B - Automaten mit einem Schaltvermögen von 10 kA, Selektivitätsklasse
3 zu verwenden. Für die Absicherung der Steckdosenstromkreise ist auf 16
A/B-Automaten mit v. g. Schaltvermögen zurückzugreifen. Die
Kraftsteckdosen sind generell mit C - Automaten einzusetzen, wobei für
je ein Gerät bzw. eine Kraftsteckdose ein Sicherungsabgang vorzusehen
ist ,mit v. g. Schaltvermögen. Die zusätzlichen EDV/230 V-Steckdosen in
den Fußbodentanks sind generell mit Automaten C-Charakteristik,
Schaltvermögen wie vor, auszustatten. Schmelzsicherungen über 63 A sind
grundsätzlich als NH-Sicherungen bzw. NH-Sicherungslasttrenner
auszuführen. Letztere sind aus Gründen des Schutzes gegen
unbeabsichtigte Berührung vorzuziehen. Bei der Abnahme von
Steuerspannungen zwischen Phase und N-Leiter sind als
Steuerstrom-Sicherungen Automaten (B-Automaten) nach VDE 0641 zu
verwenden. Motorstromkreise sind generell gegen Kurzschluss durch
Schmelzsicherungen und gegen Überstrom durch thermische Überstromrelais
mit mechanischer Selbstsperrung zu schützen, sofern nicht eine
Motorvollschutzeinrichtung vorgesehen ist . Als Abgangsklemmen dürfen
nur Schaltanlagen-Reihenklemmen zur Befestigung auf Tragschienen nach
DIN 46 277 kriechstromfester Ausführung nach T 4, DIN 55480 verwendet
werden. Die Klemmen müssen mindestens 2,5 mm² Adern aufnehmen.
N-Klemmen sind generell als Trennklemmen auszuführen.
Schutzleiterklemmen
müssen so angeordnet werden, dass ihre Zugehörigkeit eindeutig erkennbar
ist .
Pro Klemme darf nur ein Schutzleiter angeklemmt werden. Sämtliche Geräte
und Klemmen müssen eine dauerhafte , saubere, auswechselbare
Beschriftung erhalten. Handschriftliche Beschriftung wird nicht
abgenommen. Die Bezeichnung der Geräte muss mit den zugehörigen
Reihenklemmen übereinstimmen. Die Bezeichnung und Beschriftung ist mit
dem Bauherrn abzustimmen. Platzreserve 20 % sowie 20 % Ausbau mit
Leistungsschalter 16 A/B/C-Sicherungen. Auf der Vorderseite der
Verteilungen sind Resopalbezeichnungsschilder mit gravierter Schrift
vorzusehen. Die Geräte im Schaltschrank sind durch Schilder dauerhaft zu
kennzeichnen. Hierfür sind Schilder und Beschriftungen nach DIN-Normen
zu verwenden. Mit Schriftzange gefertigte Schilder werden nicht
abgenommen. Die Beschriftung muss mit den entsprechenden
Übersichtsschaltbildern übereinstimmen.
444.5 Kabelträgersysteme
Für Kabelrinnen, die F-30 bzw. F-90 verlegt werden, ist der
entsprechende Nachweis nach DIN 4102, Teil 12 vorzulegen. Die Anordnung
und Dimensionierung (sowohl in Bezug auf Abmessungen als auch
Tragfähigkeit) der Kabelrinnen muss eine nachträgliche Verlegung einer
genügenden Anzahl (ca. 20 %) von Leitungen und Kabeln gestatten. Auf den
"Starkstrom"-Kabelpritschen sollen keine Energie- / der Steuerkabel bzw.
/-leitungen (Ausnahme: Zuleitungskabel zu den Unterverteilungen bzw.
Schaltschränken) für die haustechnischen Gewerke verlegt werden,
Ausnahmen bedürfen im Einzelfall der Zustimmung des Bauherrn und
Architekten . Zwischen Fernmeldekabeln und Starkstromkabeln bzw. /
-leitungen ist der vorschriftsmäßige Abstand einzuhalten bzw . eine
Abschottung / Trennsteg anzuordnen. Die Kabel und Leitungen müssen
auch auf den Kabelrinnen sauber ausgerichtet verlegt und soweit
erforderlich, mit PVC-Bandagen (keine NYA-Leitungen oder Bindedraht ) f
ixiert und an den Steigestrecken mit entsprechenden Schellen befestigt
werden. Die Kabelrinnen sind in feuerverzinkter stabiler ,
verwindungssteifer Ausführung mit ausreichender Tragfähigkeit zu liefern
und zu befestigen. Sie dürfen im Tauchverfahren nach DIN 50 976 nicht
sedimiert sein. Trennstege sind vorzuhalten. Die Blechstärke ist mind.
1,5 mm stark auszubilden.
Die Ausleger, Stiele und alle sonstigen Befestigungsmaterialien
einschließlich
Schrauben usw . sind ebenfalls feuerverzinkt oder gleichwertig behandelt
zu liefern.
Die Befestigung der Aufhängungen soll mit Spreizdübeln erfolgen.
Die Kabelrinnen müssen einen Boden aus gelochtem oder gewelltem Blech
besitzen, sind ausschließlich Formstücke zu verwenden .
Die Kabelrinnen sind den örtlichen Verhältnissen entsprechend an
stabilen Hänge-
oder Wandstielen und Auslegern zu montieren. Die Kabelrinnen sind derart
anzuordnen, dass für das Einlegen der Kabel und Leitungen seitlich und
darüber mindestens ein Platz von 20 cm verbleibt. Bei der Kreuzung mit
Luftkanälen, anderen Medienleitungen oder Unterzügen kann der Abstand
über Oberkante Kabelrinne nötigenfalls auf etwa 10 cm verringert werden.
Für sämtliche Steigeschächte sind entsprechende Trassen für Stark - und
Schwachstrom zu verlegen, mit einer Platzreserve von ca. 40 % (teilweise
zweilagig).
Kabel in der Zwischendecke sind mit doppellappigen Schellen (je nach
Anforderung F30 / F90 /F0) zu verlegen. Generell sind Kabelbahnen
2-zügig auszuführen. Bei Abhängungen von Decken sind die Aufhängependel
der Kabelpritschen oder
Wannen so anzuordnen, dass eine ausreichende Verwindungssteifheit
gewährleistet ist .
Es dürfen nur Spreizdübel aus Metall für die Deckenaufhängekonstruktion
verwendet werden. Die Kabelpritschen und Kabelwannen sind in das
Schutzleitersystem
einzubeziehen. Die Stoßstellen sind leitend miteinander verbunden.
444.6 Licht-, Kraft- und Steckdoseninstallation
Die Installation im EG - 18. OG erfolgt hauptsächlich in
uP-Installation. Die Anordnung der Decken- und Wandauslässe sowie der
Schalter, Steckdosen usw. ist den Entwurfsinstallationsplänen zu
entnehmen. Ausgehend von den vorerwähnten Verteilern sind die
Stromkreiszuleitungen für die Installation, wie Beleuchtungskörper,
Steckdosen und Kraftsteckdosen zum Teil in abgehängten Decken, unter
Putz einzulegen bzw. im 1. UG auf Putz zu verlegen.
Stromkreiszuleitungen, ob Wechsel- oder Drehstrom, sind grundsätzlich
ununterbrochen bis zur ersten erforderlichen Klemmstelle zu verlegen.
Verbindungsdosen oder Verbindungsmuffen in einer Kabelstrecke werden
grundsätzlich nicht abgenommen . Das gilt in gleicher Weise auch für die
Installation von Drehstromkreisen. Dabei ist grundsätzlich zu beachten,
dass für Zuleitungen zu
einzelnen Drehstromverbrauchern nur 5-adrige Kabel verwendet werden
dürfen. Für
Zuleitungen zu Drehstromverbrauchern, die Leiterquerschnitte ab 25 mm²
aufwärts
erfordern, darf 4-1/2-adriges Leiterkabel verwendet werden. Die
Hauptzuleitungen sind alle 10 m durch Kabelschilder zu beschriften.
Sämtliche Leitungen, die auf Putz
verlegt werden, sind durch Kabelschutzrohre zu schützen. Ferner sind die
Kabel in
der Zwischendecke unter Berücksichtigung der Brandlast zu verlegen (DIN
4102).
Für den Einbau der Installationsgeräte in Trennwandelemente sind
spezielle
Einbaudosen, sog. Hohlwanddosen, erforderlich.
In den Außenwänden sind entsprechende, winddichte Einbaudosen zu
verwenden . In Wohnungstrennwänden sind entsprechende Schallschutzdosen
zu verwenden. Diese sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die
Bohrungen für den Einbau dieser Hohlwanddosen sind sehr sorgfältig
entweder von Auftragnehmer der Elektroinstallation selbst herzustellen
oder nach Angaben des Auftragnehmers über die Elektroinstallation vom
Hersteller der Trennwandelemente herstellen zu lassen. Die
Kabelverlegung versteht sich einschl. der erforderlichen Anschlüsse an
Geräte, Maschinen und Verteilungen . Von den erwähnten Kabelpritschen
abzweigende Kabel und Leitungen sind grundsätzlich senkrecht zur
Fensterachse auszurichten. Einzelne aus der Haupttrasse abzweigende
Kabel sind auf Putz auf Abstandschellen zu montieren. Dabei dürfen diese
Abstandsschellen wegen der beschränkten Haltbarkeit keineswegs geklebt,
sondern müssen mittels Dübel und Schrauben befestigt werden. Da es sich
hier um eine Installation innerhalb der abgehängten Decke handelt,
dürfen weitere Befestigungsgegenstände (bis zu 0,5 m) gewählt werden,
als sie bei der normal sichtbaren auf-Putz-Installation üblich sind.
Zweigen mehrere Kabel an einem Punkt von der Kabelpritsche ab, sind
diese in Kunststoffpanzerrohr einzubeziehen und an der Rohdecke zu
befestigen, da
durch die Verlegung in Rohr mit Rücksicht auf die Härte des Betons
weitere Befestigungsabstände möglich sind. Dabei können ohne weiteres
mehrere Kabel in einem Rohr größeren Querschnitts eingezogen werden. An
Stellen, an denen in einem Rohr verlegten Leitungsbündel ein Kabel
herausgeführt werden muss, ist das Stahlpanzerrohr abzusetzen. Auf der
weiterführenden Strecke kann das Rohr sodann im Querschnitt verringert
werden.
Wohnung/Appartments
Als uP-Schalterfabrikat wird Fabrikat Jung AS Schwarz oder gleichwertig
festgelegt. Als aP-Programm ist das Fabrikat Merten bzw. Jung
vorzusehen. Die Entscheidung, was eingebaut wird, trifft der Bauherr
bzw. Architekt.
Geräte und Montagehöhen
Montagehöhen über OKFF:
Schalter 1,05 m (Türklinkenhöhe)
Taster 1,05 m
Steckdosen 0,30 m /0,35 m
Steckdosen an Arbeitstischen 1,05 m
Barrierefreies Wohnen/Schalterhöhe 0,85 m
Wandauslässe für Spiegelleuchten 1,80 m
Oberkante Verteilung 1,80 m
Feuermelder 1,40 m
Wandleuchten 2,10 m
Wohnungen / Appartements
Die gewählte Anzahl von Schaltern, Steckdosen usw. ist eine allgemein
gehaltene Anzahl und bezieht sich nicht auf jede Wohnung . Die genaue
Anzahl ist den Detailplänen zu den einzelnen Zimmertypen zu entnehmen.
Die Installation in den Appartements hat gemäß der DIN 18015-1:2020 zu
erfolgen. Zimmerausstattung gemäß Detailplänen Architektur
Bad:
Für die Fertigbadzelle bauseits, ist jeweils ein Kabel NYM 3 x 2,5 mm²
und ein Kabel NYM 3 x 1,5 mm² zu installieren.
Behindertengerechtes Appartement:
Ausstattung wie vg .,jedoch mit Beh.-Notrufeinheit im Bad und Ruftaster
am Bett.
445 Beleuchtungsanlagen
445.1 Beleuchtungskörper
Die Beleuchtungsanlage in dem Gebäude ist entsprechend DIN EN 12464
auszulegen. Dementsprechend werden für die einzelnen Bereiche folgende
Beleuchtungsdaten gefordert:
Empfang und Eingangsbereich/Halle, Foyer 300 Lux
Lounge 300 Lux
Treppenhäuser 100 Lux
Flure 100 Lux
Sanitärbereiche / Toiletten 200 Lux
Sozialräume 200 Lux
FM-Büro, Portier 500 Lux
Büros 500 Lux
Lager und Archive 200 Lux
Teeküche 200 Lux
Technikräume 200 Lux
Technikräume (IT) 300 Lux
Waschraum 300 Lux
Kopierräume 500 Lux
Sanitätsräume 500 Lux
Außen- / Verkehrszonen, Terrasse 20 - 30 Lux
Spielfläche /Dachterrasse 100 Lux
Parkflächen 90 Lux
Küche, Eventküche 500 Lux
Restaurant + Bar 300 Lux
Fitness 500 Lux
Gruppenräume, Lernräume 500 Lux
445.2 Sicherheitsbeleuchtung
Flucht- und Rettungswege werden bis in den öffentlichen Bereich mit
einer Sicherheitsbeleuchtung nach DIN / VDE 0108 bzw. DIN EN 12464-2, EN
1838, ASR ausgestattet. Dies bedeutet, dass Flure, Treppenhäuser und
innen liegende Räume
eine Sicherheitsbeleuchtung bekommen.
Die Versorgung der Sicherheitsbeleuchtung erfolgt über eine
Zentralbatterieanlage / Umschaltzeit 1 sec. Zur Beleuchtung der Flucht-
und Rettungswege im Gebäude
werden Leuchten in Bereitschaftsschaltung angesteuert. Für die
Bereitschaftsbeleuchtung werden weitestgehend separate LED-Spots
installiert.
Die Bereitschaftsleuchten in den Fluren werden von 22:00 - 06:00 Uhr als
Nachtbeleuchtung geschaltet .In den Flucht- und Rettungswegen werden
Fluchtweg-Hinweisleuchten nach DIN 4844/ VBG 125 als hinterleuchtete
Piktogramme eingebaut.
Fluchthinweisleuchten
Alle Gebäudeausgänge, Fluchtwege, Treppenhäuser usw. sind zusätzlich mit
Hinweistransparenten / Piktogrammleuchten zu versehen. Generelle
Hinweise zur
Ausführungsart, Platzierung und Bauform sind den Ausschreibungsplänen
Elektro zu entnehmen, wobei Festlegung hinsichtlich der Größe und
Gestaltung nach den
Richtlinien DIN 4844 bzw. DIN/ VDE 5035, Teil 5 auszuführen ist. Die
gesamte
Fluchtwegeplanung sowie das Festlegen der Standorte von den
Fluchtweghinweisleuchten ist vom AN mit den zuständigen Behörden vor
Ausführung nochmals abzustimmen.
Piktogramm-Rettungszeichen-Hinweisleuchten mit freistrahlender
Fluchtwegscheibe, punktiert. Leuchtkörper aus Edelstahl.
Fluchtwegscheibe nach DIN 4844 bzw. 5035, Teil 5, als mehrlagige
Acrylscheibe zur gleichmäßigen Ausleuchtung; beidseitig lesbar oder
einseitig lesbar.
Fluchtsymbol: nach unten / seitlich
LED 4 Watt
werkzeugloser Anschluss mittels doppelpoligen Steckklemmen 2,5 mm
für Durchgangsverdrahtung
Montage werkzeuglos.
In der Parkgarage, Technikzentralen Piktogrammleuchten IP 54, mit
Leichtmetallgehäuse, LED 4 Watt . Fluchtwegleuchten: Fabrikat Gessler,
ABM Kaufel, Ceag oder gleichwertig.
446 Blitzschutz- und Erdungsanlage
446.1 Schutzmaßnahmen / Potentialausgleich
Innerhalb des Gebäudes wird ein umfangreicher Potentialausgleich
vorgesehen , der den Besonderheiten des Gebäudecharakters Rechnung
trägt. Weiterhin werden zusätzliche flankierende Maßnahmen nach VDE,
gemäß nachstehenden Grundsätzen, durchgeführt, die sich wie folgt
darstellen:
In den Starkstromanlagen mit Betriebsspannung über 1 kV ist nach VDE
0101/100
als Schutz gegen zu hohe Berührungsspannung Schutzerdung anzuwenden;
Schutz- und Betriebserdungen sind nach VDE auszuführen.
In den Starkstromanlagen mit Betriebsspannung bis 1.000 V ist gemäß VDE
0100
über die Forderung des Absatzes a) eine Schutzmaßnahme gegen zu hohe
Berührungsschutzspannung erforderlich.
Für das vorliegende Bauvorhaben wird ein TN-S-Netz nach VDE 0100, mit
getrenntem
Neutral- und Schutzleiter im gesamten Netz verlegt. Als zusätzliche
Schutzmaßnahme wird die Nullung nach VDE 0100 mit getrennt verlegten
Schutzleitern wie folgt ausgelegt:
1. Für die gesamte Anlage wird, ausgehend von dem zentralen Erdpunkt
(ZEP), im NSHV-Raum ein separates Schutzleiternetz aufgebaut. Der
Schutzleiter wird als 5. Ader in den Zu- und Steigeleitungen bis zur
letzten Unterverteilung mitgeführt. Von hier erfolgt eine 3-adrige
Verlegung von Wechselstrom- und eine 5-adrige Verlegung von
Drehstromkreisen.
2. Die Trennung von Neutralleiter und Schutzleiter erfolgt innerhalb
des gesamten Stromkreises, also z .B. auch bei Steuerleitungen.
3. In allen vorgenannten Bereichs -, Sonder- und Gewerkeverteilungen
sind für Sternpunktleiter und Schutzleiter getrennte Schienen zu bilden.
Die Schutzleiterschiene ist mit der Erdleitung gut leitend zu verbinden.
Dabei ist grundsätzlich zu beachten:
VDE 0100 legt fest, dass zur Vermeidung von Spannungserhöhungen über 250
V
gegen Erde auf der Unterspannungsseite der Mittelpunkt unmittelbar zu
erden ist
und dass als Schutz des Unterspannungsnetzes bei Übertritt der
Oberspannung
aus Netzen mit Betriebsspannungen über 1 kV der Mittelleiter das
Unterspannungsnetz zu erden ist. VDE beschreibt ferner alle Maßnahmen ,
die zur Vermeidung von unzulässig hohen Überspannungen erforderlich
werden.
Um vorgenannten Regelwerken Rechnungen zu tragen und soweit wie möglich
Gefahrenquellen vorzubeugen, wird bei diesem Projekt der
Potentialausgleich wie folgt festgelegt:
1. In den Potentialausgleich sind folgende Anlagenteile einzubeziehen:
a. alle Kabelrinnen und -pritschen sowie sämtliche
Installationskanalsysteme aus Metall
b. alle Steigetrassen
c. Fassade
d. küchentechnische Anlagenteile
e. alle Schaltanlagen und Verteilergehäuse, sofern diese aus Metall
hergestellt sind
f. alle metallischen Leitungen und Kanäle der haustechnischen Anlagen
g. Metallständerwerke der Trennwandsysteme
h. Außenleuchten
i. Aufzugsanlagen.
In den einzelnen geschossweise angeordneten Elektroräumen sowie in
unmittelbarer Nähe der Gewerkeschaltschränke für die haustechnischen
Anlagen, Aufzüge usw. sind ausreichend dimensionierte
Potentialausgleichsschienen anzuordnen, die mittels Einleiterkabel der
Type NYY 1 x 50 mm² in das allgemeine Potentialausgleichssystem
einzubinden sind.
An diesen Erdungsschienen werden alle unter Abschnitt 1 aufgezeigten
Anlagenteile und Konstruktionen bereichsbezogen mittels
PVC-Mantelleitung der Type NYM 1 x 10 mm² bis 1 x 50 mm² entsprechend
den jeweiligen technischen Erfordernissen angeschlossen.
Treten in Räumen Massierungen von Erdungspunkten auf , so sind weitere
PA-Schienen entsprechend den Erfordernissen anzubringen. Diese
Erdungsschienen sind ebenfalls mit der PE-Schiene der zugeordneten
Verteilungen mittels Kabel zu verbinden . Dabei ist ein Querschnitt zu
wählen , der mindestens dem Querschnitt des N-Leiters der Hauptzuleitung
entspricht, jedoch nicht kleiner als 10 mm² und größer als 50 mm² ist.
Es ist eine
3-dimensionale Vermaschung aller Poti-Schienen untereinander
sicherzustellen. D.h. die Poti-Schienen sind horizontal mittels NYM 1 x
25 mm²untereinander zu verbinden.
Blechkanäle für Zu- und Abluftsysteme müssen grundsätzlich mit flexiblen
Potentialausgleichsleitungen 10 mm² untereinander verbunden werden.
Jedes Kanalsystem ist dabei mindestens zweimal an die PA-Schiene
anzuschließen. Das Kabelrinnensystem ist in den einzelnen
Technikzentralen , der ZÜ und dem Gestellraum sind zusätzlich nochmals
an die örtliche Potentialausgleichsschiene anzuschließen. Inwieweit
zusätzliche Anschlüsse vorzunehmen sind, ist von Fall zu Fall vor Ort zu
prüfen. Hier ist besonders die Wiederherstellung einer leitenden
Verbindung bei der Unterbrechung von Kabelpritschen zu beachten.
Steigetrassen müssen in jeder Etage grundsätzlich einmal mit der P
A-Schiene verbunden werden. In den Technikzentralen sind alle
Rohrleitungssysteme mittels Potentialausgleichsleitungen 1 x 10 mm² bzw.
1 x 16 mm² (abhängig vom jeweiligen Rohrdurchmesser) untereinander zu
verbinden und auf die nächstgelegene PA-Schiene zu führen.
Generell erhält jede Verteilung im NN- und NE-Teil -
Überspannungsschutz.
Niederspannungshauptverteilung - Grobschutz / Typ 1
Unterverteilungen, Technikverteiler H-L-S - Mittelschutz / Typ 2
Das Überspannungskonzept ist vor Ausführung dem AG zur Genehmigung
vorzulegen. Alle Leitungen, die nach außen führen oder kommen, sind mit
Überspannungsschutz auszurüsten, dies gilt für alle Starkstrom- und
Fernmeldeleitungen. Die Verteilergerüste sind dadurch in den
Potentialausgleich einzubeziehen, dass durch eine nicht isolierte
Verlegung der PE-Schiene eine uneingeschränkte Erdung der Eisenteile
sichergestellt ist. Potentialschutzkonzept für alle Stark- und
Schwachstromleitungen. Auf dem Zentralen Erdpunkt (ZEP) im
Niederspannungsraum wird der Fundamenterder, Trafoerdpunkt,
Potentialausgleichschienen für die NSHV, MSHV sowie die haustechnischen
Gewerke und Aufzugsmaschinenräume usw. angeschlossen.
Sonstiges
Der Erdübergangswiderstand der gesamten betriebsfertig montierten Anlage
darf 1 Ohm nicht überschreiten. Liegt der Erdübergangswiderstand höher
als 1 Ohm, so hat der AN mit der Bauleitung festzulegen, in welcher Form
zusätzliche Materialien einzubauen sind, damit der bestehende
Erdübergangswiderstand ausreichend verbessert werden kann.
Erdungsrohrschellen werden nur in DIN VDE -mäßiger Ausführung zugelassen
(DIN VDE 0190, 0100 und 0618, Teil 2/Entwurfs 241), wobei eine
Materialanpassung entsprechend dem anzuschließenden Rohrsystem zu
erfolgen hat. Alle Verbraucher der Schutzklasse I müssen mit einem
separaten Schutzleiteranschluss ausgerüstet sein, wofür jede
Versorgungsleitung/-kabel eine spannungslose grün/ gelb gekennzeichnete
Ader beinhalten muss. An den Potentialausgleichsschienen müssen
sämtliche Abgänge gut kenntlich und dauerhaft beschriftet sein. Bei
allen mittels Schraubverbindung hergestellten Anschlüssen von
Potentialausgleichsleitungen an Rohren, Kabeltrassen oder sonstigen
Metallteilen sind zur Sicherung der Schraubverbindung Zahnscheiben zu
verwenden. Diese Verbindungen sind zusätzlich mit aufgeschraubten oder
dauerhaft aufgeklebten Erdungssymbol zu kennzeichnen. Falls Sammelleiter
durch Metallrohre geschützt werden müssen, sind diese in das
Potentialausgleichssystem mit einzubeziehen.
Die Verwendung von Einleiterkunststoffkabel der Type NYY als
Potentialausgleichsleitung sind generell im Bereich der Anschlüsse grün/
gelb zu
kennzeichnen.
Zusätzlich sind an diese Kabel alle 5 m entsprechende
Beschriftungsschilder mit dem Hinweis
"Potentialausgleichsleitung" anzubringen. Alle Anschlüsse sind
entsprechend DIN
57185 durchzuführen. Nachstehende Kabeltypen sind bei allen
vorbeschriebenen Erdungsanschlüssen zu verwenden:
H07RN-F: nur für flexible Anschlüsse
NYY: generell im Außenbereich im Innenbereich ab 1
x 16 mm²....70 mm²
NYM: im Innenbereich bis 1 x 10 mm²....70 mm²
446.2 Blitzschutz / Fundamenterder
Das Gebäude erhält eine Blitzschutzanlage gemäß VDE 0185, Teil 1-4. Die
Anlage
ist in der Blitzschutzklasse II zu errichten. Vom Errichter ist der
Koordinationsnachweis der energetischen Koordination zu erbringen, d.h.
Anwendung von miteinander koordinierter SPD-Familien. Auf der Dachfläche
ist ein maschenförmiges Fangnetz mittels Rundstahl aus Aluminium
auszuführen. Zu verwendendes Material: Aluminium. Die umlaufende Attika
darf
nicht als Fangeinrichtung verwendet werden, wenn die
Blechstärkeforderungen der VDE 0185 nicht erfüllt werden. Alle
Dachaufbauten (z .B. Aufzugsschächte Schornsteine, Lüftungsschächte
usw.) sind mit Fangeinrichtungen zu versehen bzw. bei elektrisch
leitender Ausführung der Dachaufbauten sind diese mit den
Auffangleitungen zu verbinden.
Tiefer liegende Dächer von Gebäudeteilen sind aufgrund der großen Fläche
und des somit nicht gegebenen Schutzraumes ebenfalls in den Blitzschutz
einzubeziehen und mit Fangleitungen zu versehen. Metallteile der
FFW-Aufzugsvorräume, Fassaden werden mit den Ableitungen verbunden. Es
gehört zum Auftrag des Errichters , alle Fassadenelemente entsprechend
den Richtlinien, insbesondere DIN EN 62305-1, DIN VDE 0185, DIN 18384,
DIN 57185 sowie VdS-Richtlinie 2006, leitend miteinander zu verbinden.
Die Verbindungen sind durch Bohrungen und Verschraubungen und
Schleifleitungen mit dem erforderlichen Querschnitt vorzunehmen. Vor
Ausführung der Arbeiten ist eine Abstimmung mit der Blitzschutzfirma
bezüglich der Ausführung der Verbindungen sowie der Art und Anzahl der
Anschlusspunkte an den Übergabestellen durch den AN herbeizuführen. Die
Ausführung der Übergabestellen gehört zum Leistungsumfang des AN und ist
in die Angebotspreise einzurechnen. Weiterhin sind die Güte- und
Prüfbestimmungen
für die Errichtung von Blitzschutzanlagen -RAL - GZ 642 einzuhalten. Der
Anschluss an die Blitzschutz-Ableitung erfolgt durch das Elektrogewerk.
Die Ableitungen aus Rundstahl werden innerhalb der Fassade und-stützen
Aufputz verlegt und mit dem Fundamenterder und Tiefenerder verbunden .
Verbindungen zwischen Ableitungen und Auffangleitungen , Metallfassaden
usw. werden mittels Erdungsdurchführungen realisiert. Diese
Erdungsdurchführungen dienen gleichzeitig als Trenn- und Messstellen;
ggf. sind uP-Trennstellen vorzusehen. Erdung als Fundamenterder
verzinkter Bandstahl 30 x 3,5 mm einschließlich Abstandhalter in
Fundamentgraben zum Einbetonieren, mit allen notwendigen Anschlussfahnen
sowie Kleinmaterial.
449 Starkstromanlagen, sonstiges
449.1 Brandschutzmaßnahmen
Vorbeugender Brandschutz
Allgemeines zur Ausführung von Schottungen nach DIN 4102, F90/S90:
Für die Ausführung von Schottungen und Durchführungen sind nur
Materialien
zulässig, die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Institutes
für Bautechnik bzw. eines staatlichen Materialprüfungsamtes haben. Es
muss gewährleistet sein, dass eine leichte Nachinstallation jederzeit
möglich ist. Vor dem Schließen der Durchführungen sind die Kabel und
Leitungen so auszurichten, dass eine einwandfreie Abschottung
gewährleistet ist. Die geschossweisen Durchbrüche in den Steigeschächten
sowie Wänden für Stark - und Schwachstrom werden brandschutztechnisch
F90/S90 verschlossen.
Ferner sind alle Kabeltrassen , Kabel und Leitungen in den Fluren und
Verkehrszonen nach Brandschutzgutachten auszuführen, einschließlich den
Halterungen brandschutztechnisch zu behandeln . Diese sind mit einem
zugelassenen System zu beaufschlagen bzw. mit Feuerschutzbauplatten zu
umkleiden (S30 und I30).
Hinweis:
Es ist ein Schottbuch über alle durchgeführten Brandschutzarbeiten zu
führen sowie eine Bilddokumentation der ausgeführten Brandschottungen.
449.3 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
In den Treppenhäusern werden RWA-Anlagen eingebaut. Diese dienen der
Lüftungs- und RWA-Funktion. Die Motorantriebe der RWA-Flügel erhalten
eine RWA-Steuerung inkl. Sicherheitsstromversorgung. Die Standorte der
RWA-Öffnungen sind den Architektenplänen zu entnehmen.
449.4 Elektromobilität
Für E-Fahrzeuge und E-Bikes sind in der Tiefgarage 25 Stück Ladesäulen,
Fab.
Mennekes o. glw., geplant. Mit der Erstinstallation werden 25 Stück
Ladesäulen und bei Bedarf weitere Ladesäulen installiert. Für E-Bikes
sind in den Fahrradkellern entsprechende Elektroanschlüsse für evtl.
Ladestationen vorgesehen.
450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
452 Such- und Signalanlagen
452.1 Sprechanlagen
Für das Gebäude ist eine zentrale Sprechanlage hoher Sprachqualität mit
mehreren
möglichen Sprechwegen im Telefonie Prinzip auf IP -Basis vorgesehen.
Eingebaute
Videokameras ermöglichen eine visuelle Unterstützung bei der
Kommunikation.
An den Haupteingängen, der Garagenzufahrt sind Videotürsprechstellen mit
Wahltasten (Ruf Portier oder FM-Büro) in uP-Ausführung vorgesehen. Auf
dem Bildschirm ist eine Trennung von Wohnungen und Hotel herzustellen.
452.2 Feuerwehrsprechanlage
Das Gebäude erhält eine Feuerwehrsprechanlage in den Aufzugsvorräumen
des Feuerwehraufzuges. Die Feuerwehrsprechanlage wird in
Gegensprechtechnik ausgeführt.
SAA-Anlage
Im Gebäude wird eine SAA-Anlage eingebaut. Die Anlage ist als
Sicherheitsstufe 2 vorgesehen mit einer AB-Verkabelung und AB
Lautsprechern.
Zutrittskontrolle
Das Gebäude wird mit einer Zutrittskontrollanlage der neuesten
Generation ausgestattet. Alle Zugänge zum Gebäude im EG und UG, sowie
die Zugänge zum Hotel in allen Geschossen werden mit Kartenleser
ausgestattet. Die Aufzüge erhalten eine Anbindung an das
Zutrittskontrollsystem.
Sicherheitstechnisches Datennetz
Für die sicherheitstechnischen Anlagen wird im Gebäude ein
sicherheitstechnisches Datennetz errichtet, in dem die einzelnen Anlagen
angeschlossen werden. Vorgesehen sind z.B. Sprechanlagen,
Zutrittskontrollanlagen, Videoanlagen usw. Entsprechend der
Notwendigkeit werden hierzu in jedem 3. Geschoss ein Datenverteiler in
dem ELT-Raum montiert und über LWL-Kabel miteinander verbunden. Von dort
werden alle Bauteile der einzelnen angeschlossenen Anlagen sternförmig
verkabelt und angeschlossen. Die Datenweiterleitung erfolgt über
entsprechende Switche
Sprechstellen für mobilitätseingeschränkte Personen
Durch die Klassifizierung des Gebäudes als Hochhaus müssen in den
Vorräumen des Feuerwehraufzuges entsprechende Sprechstellen mit einer
Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle sowie auf das FIZ
vorgesehen werden.
Antenne - BK-Anlage
Zur Versorgung der Mikro Living Wohnungen und Hotelzimmer mit einem
Fernsehsignal wird eine BK-Verkabelung für jede Zimmer ausgehend vom
Übergabepunkt im DG bis zum Etagenverteilerraum im Geschoss vorgesehen.
Von dem jeweiligen Etagenverteiler werden die einzelnen Zimmer versorgt.
Die Anzahl der Antennendosen richtet sich gemäß den Plänen. Auf dem
Dach wird eine Sattelitenanlage mit zwei Parabolspiegeln vorgesehen.
Anbindung Telefon
Das Gebäude wird mittels eines Providers erschlossen. Über
Stichleitungen werden die Etagenverteiler mit LWL versorgt, im
Elektroraum der jeweiligen Etage im Geschoss wird auf die einzelnen
Zimmer aufgeteilt.
Die Anbindung der Zimmer erfolgt mit Cat 7 Kabel bis zum jeweiligen
Datendose in der Wohnung (Anbindung gemäß Detailplanung ELT / Zimmerplan
Architektur). Die einzelnen Dosen in den Zimmer werden über
Datenleitungen in Rohr mit einer Qualität CAT-7 und einer RJ 45 CAT 6a
Dose angebunden.
455. Fernseh- und Antennenanlage
455.1 Gebäudefunkanlage (digital, TMO autark)
Seitens der Branddirektion wird die Ausführung einer
BOS-Gebäudefunkanlage gefordert. Es gelten die Auflagen des
"Merkblattes zur Gebäudeversorgung mit TETRA-Digitalfunk für die
Feuerwehren" in aktueller Fassung. Eine flächendeckende Versorgung ist
durch Strahlerkabel zu gewährleisten. Das BOS-Bedienfeld (genormte
Ausführung) ist im FIBS (Feuerwehr-Information- und Bedienstelle)
vorgesehen.
Es ist anhand von Grundriss Zeichnungen ein Konzept unter
Berücksichtigung der
Dämpfungsverhältnisse zu planen. Nach der Dämpfungsbetrachtung und
Konzeptaufstellung ist frühestmöglich (in Abstimmung mit dem
Auftraggeber) eine
Funkfeldmessung im Rohbaustadium durchzuführen und zu dokumentieren. Das
Konzept ist bei der zuständigen Feuerwehr vorzustellen und abzustimmen.
Die
Dämpfungsbetrachtung ist zu dokumentieren.
456. Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
456.1 Brandmeldeanlage / Alarmierungsanlage
Gemäß Brandschutzkonzept und Auflagen / Bestimmungen der Feuerwehr
Frankfurt / Main ist eine Brandmeldeüberwachung gemäß Kategorie 1 nach
DIN
14675 vorgesehen. Die Feuerwehrinformationszentrale (FIZ) ist in einem
separaten
Raum im Erdgeschoss vorgesehen. Die Zentralentechnik befindet sich im EG
im FM-Büro.
Nichtautomatische Melder (manuelle Druckknopfmelder).
Sie sind entsprechend der TAB der Stadt Frankfurt an folgenden
Montageorten zu
installieren:
- Treppenhäuser,
- an den jeweiligen Ausgängen ins Freie.
Die Aufteilung der Druckknopfmeldergruppen erfolgt nach den Vorgaben des
Vorbeugenden Brandschutzes sowie des Brandschutzkonzeptes in
Übereinstimmung mit den Laufkarten.
Automatische Melder
In dem gesamten komplex sind automatische Rauchmelder gemäß VDE 0833-4
projektiert,
gefordert. Zur BMA-Überwachung gehört auch die Überwachung von
Deckenhohlräumen.
Zur Ausführung kommen Mehrkriterienmelder mit den Kerngrößen Rauch - und
Temperatur (optisch / thermisch).
Sondermelder
In den Aufzugsschächten und der Umspannstation (Trafostation) ist ein
Rauchansaugsystem (RAS) vorzusehen.
Ansteuerfunktion / Interaktionen
Gemäß Brandfallmatrix
Akustische Alarmierung
Die Alarmierung in Brand - bzw. Gefahrenfall erfolgt über SAA-Anlage
flächendeckende A/B Lautsprecher (A/B Verkabelung).
Rauchwarnmelder Appartements
In den Appartements / Wohnungen sind vernetzte Rauchwarnmelder mit
Alarmierung auszuführen. In jeder Wohneinheit ist ein vernetzter
Rauchwarnmelder vorgesehen. Der folgende Eigenschaften aufweisen:
VdS-Anerkennung und geprüft nach EN 14604 und für den Einsatz gemäß DIN
14676 zugelassen ist.
Dieser dient zur Früherkennung von Schwelbränden und offenen Bränden,
bei Rauchentwicklung. Die Alarmierung erfolgt über einen integrierten
Alarmgeber. Die Zuordnung der funk basierten Melder erfolgt über einen
Dip-Schalter. Die Rauchmelder sind mit Kabel angebunden und werden auf
einer Klartextanzeige im EG angezeigt
Gemäß Brandschutzkonzept sind alle Rauchwarnmelder auf eine
Gefahrenmeldeanlage
(ohne Aufschaltung auf Hauptmelder) aufzuschalten. Offenhaltung von T
30- / RD Türen
Für die Steuerung von Feststelleinrichtungen bei betriebsmäßig
offenstehenden T 30- / RD-Türen ist ein entsprechender Elektroanschluss
230 V / 50 Hz vorgesehen. Oben Türschließer mit integriertem Rauchmelder
werden vom Architektenberücksichtigt.
TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
Es ist ein brandmelderingbildendes Übertragungsverfahren mit folgenden
Leistungsmerkmale zu realisieren:
- die Netztopologie soll dahingehend flexibel sein, dass eine Ring-
oder
Stichstruktur und sogar daraus gewählte Mischformen unter Einhaltung
der o. g . normativen Werke machbar sind
- eine Versorgung der Elemente soll ausschließlich über die
Ringstruktur bis zu einer Anzahl von 254 Elementen pro Ring erfolgen
- Meldereinzelidentifizierung und Anzeige an Bedienplätzen, Druckern
und
Dateisystemen
- die Energieversorgung, Meldungsübertragung und Befehlsübertragung
aller
automatischen sowie manuellen Melder, Signalgeber und aller Koppler
erfolgt zweiadrig über eine Datenleitung mit Einsatz von rot
eingefärbtem
Fernmeldekabel I-Y(St)Y oder I-H(St)H, n x 2 x 0,8 mm
- eine Meldergruppenbildung soll auch ringübergreifend möglich sein.
Anmerkung:
Die VDE 0833, Teil 2 akzeptiert im Falle von brandschutztechnisch
getrennten Hin - und Rückleitungen der einzelnen Ringe ein solches
Leitungsnetz als Ersatz für
Funktionserhalt E-30.
- Automatische Zuordnung der Melder Adressen bei der Initialisierung
Wahlfreie Zuordnung der Melder Adressen zu den Anzeigeadressen
- Leitungsstörungen (Kurzschluss oder Unterbrechung) dürfen bei einer
Ringstruktur die Funktionsfähigkeit jedes einzelnen Elementes nicht
beeinträchtigen. Bei einer Stichstruktur muss die Funktionsfähigkeit
der
Elemente bis zur Störungsstelle sichergestellt sein (Einsatz von
Trennern in allen Buskomponenten)
- Bei Störung eines Elementes müssen alle weiteren Elemente im Ring
funktionsfähig bleiben. Bei einer Stichstruktur soll im Störungsfall
die
Funktionsfähigkeit der übrigen Elemente zwischen Zentrale und
Störungsstelle sichergestellt sein
- Im Falle einer Ringunterbrechung ist eine Funktionstüchtigkeit bzw.
ein
Netzaufbau in Stichstruktur entsprechend der Auflagen gemäß EN 54-13
herzustellen
- Aktive Eigenüberwachung aller Brandmelder z. B. durch zyklische
Verschmutzungsabfrage, mit Statusübertragung an die
Brandmelderzentrale.
Funktionsbeschreibung:
Zentrale
Modulare, jederzeit erweiterbare digitale Zentrale für den Betrieb von
manuellen
und automatischen Brandmeldern und der Ansteuerung von Kopplern zur
Auslösung einer Brandfolgesteuerung über 2-Draht-Ring /
Stich-Bustechnik. Über diesen 2-adrigen Bus ist die Betriebsspannung den
Meldern zuzuführen und der digitale Datenverkehr abzuwickeln. Neben
einer selektiven Erfassung und Auswertung von Alarm sowie
Störungsmeldungen ist eine ständige Abfrage von Statusinformationen, die
in Zwischen- und Hintergrundspeichern der Komponenten wie Melder und
Koppler abgelegt werden, durch übergeordnete Kopfzentralen bzw
Managementsysteme zu gewährleisten.
Protokolldrucker
Der Protokolldrucker dient zur Registrierung von Informationen aus
Melderanlagen nach VDE 0833 / DIN 5788. In dieser Einsatzart hat er die
Bedeutung eines Betriebstagebuches mit Kurzinformation und Ausdruck
zeilenweise. Protokollierung kommender und gehender Ereignis- und
Störmeldungen (auch Revisionsmeldungen) sowie aller an das
Gefahrenmeldesystem gegebenen Befehle einschließlich der aktuellen
Uhrzeit (Stunde, Minute, Sekunde und Datum). Der Drucker ist an die
Brandmelderzentrale anschließbar und erfasst dann die Ereignisse aller
untergeordneten Systemebenen. Eine Überwachung erfolgt durch eine
periodische Abfrage seitens der Melderanlage sowie einem Meldekontakt
für "Papierende".
Zentralen-Bedienfeld
Das Zentralenbedienfeld soll am Klartext-Display Textzeilen und
Informationen aller relevanten Ereignisse anzeigen können. Über einen
Hintergrundspeicher müssen Ereignisse gespeichert werden können. Dem
Bediener ist nur die Eingabe von Befehlen und Abschaltungen entsprechend
der eingestellten Befugnis Stufe möglich. Dieses Bedienfeld soll als
abgesetzte Bedieneinheit innerhalb eines Brandmelderinges anschaltbar
sein.
Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) mit Freischaltelement (FSE)
Ein elektrisches Verriegelungselement hält die Außentür eines
Feuerwehrschlüsseldepots verschlossen. Der Objektschlüssel befindet
hierbei hinter der Innentür, die nur mit einem Feuerwehr-Hauptschlüssel
geöffnet werden kann. Diesen bringt die Feuerwehr im Einsatzfalle mit.
Bei Brandalarmmeldung durch die BMZ wird die Außentür entriegelt und
kann von der alarmierten Feuerwehr aufgezogen werden . Der Einsatzleiter
öffnet dann mit
dem Feuerwehr-Hauptschlüssel die Innentüre und gelangt an den
Objektschlüssel, welcher in einem Halbzylinder eingesteckt ist. Mit
diesem Schlüssel (Generalschlüssel, Einzelschlüssel) hat er Zutritt zu
den Gebäuden. Ohne Entriegelung durch die BMZ ist auch mit dem
Feuerwehr-Hauptschlüssel kein Zugang zum Objektschlüssel möglich. In
Absprache mit der jeweils zuständigen Feuerwehr darf ein
Freischaltelement (FSE) eingebaut werden. Das Freischaltelement soll von
einer verantwortlichen Person der Feuerwehr betätigt werden , wie ein
Handfeuermelder nach DIN EN 54-11 angeschlossen werden und einen
Brandalarm auslösen.
Verkabelung:
Eine Leitungsverbindung zwischen FSD und Brandmelderzentrale erfolgt mit
einem
Kabel JE-H(ST)H 6 x 2 x 0,8 E30
Eine Leitungsverbindung zwischen FSE und Brandmelderzentrale erfolgt mit
einem
Kabel JE-H(ST)H 2 x 2 x 0,8 E30
Feuerwehrbedienfeld (FBF)
Mit einem Feuerwehr Bedienfeld genormter Oberfläche wird erreicht, dass
alle
Typen von Brandmelderzentralen von allen Feuerwehren einheitlich bedient
werden
können. Das Feuerwehr-Bedienfeld wird ohne Schließzylinder für die Tür
geliefert. Es ist
passend für Profilhalbzylinder nach DIN 18 252 gefertigt. Der
Schließeinsatz ist von
der Feuerwehr zu stellen, da er zu dem regional vorhandenen
Schließsystem der
Feuerwehr passen muss.
Verkabelung:
Dieses FBF soll zur Sicherstellung der in EN54-2 geforderten Redundanz
in einen Brandmeldering eingebunden werden können.
Eine Leitungsverbindung zwischen FBF und Brandmelderzentrale erfolgt mit
einem
Kabel JE-H(ST)H 2 x 2 x 0,8 E30.
Montagehinweis:
Das Anbringen des Feuerwehr-Bedienfeldes muss in Absprache mit der
örtlichen Feuerwehr erfolgen. Dabei sind folgende Punkte der DIN 14 661
zu beachten.
Das Feuerwehr-Bedienfeld muss im selben Raum der BMZ in unmittelbarer
Nähe
der Brandmelderzentrale angebracht sein oder darf im Feuerwehrzugang in
einem
Feuerwehr-Informations- und Bediensystem (FIBS) integriert werden.
Es soll gut sichtbar und bedienbar sein, f rei zugänglich, nach
Erfordernis durch ein Hinweisschild (BMZ) gekennzeichnet und in der Form
beleuchtet sein, dass die
Beschriftung einwandfrei lesbar ist. Es soll in einer Höhe von 1600 mm,
plus 100 mm minus 200 mm angebracht sein gemessen zwischen Fußboden und
Mitte Bedienfeld).
Feuerwehranzeigetableau (FAT)
Das FAT speichert die Betriebszustände "Alarm", "Störung" sowie
"Abschaltung von Elementen der Brandmelderanlage" als Sammelmeldung und
zeigt die Einzelmeldungen als anlagenspezifische Textmeldungen (vier
Zeilen mit jeweils 20 Zeichen) an.
Die Anzeigetexte von einzelnen Meldern bzw. Meldergruppen sind
programmierbar. Über die Taste "Summer ab/Test" kann ein Anlagentest
erfolgen, bei dem alle Punkte der LCD-Matrix angesteuert, alle LED`s und
die LCD-Beleuchtung eingeschaltet sowie der akustische Signalgeber
aktiviert werden.
Verkabelung:
Bei der redundanten Anschaltung eines FAT gemäß den Forderungen aus der
EN
54-2 werden über zwei getrennt verlegte Leitungen jeweils
Betriebsspannung und serielle Schnittstelle zugeführt. Dadurch bleibt
die Funktion des FAT bei Ausfall einer Verbindung (Unterbrechung oder
Kurzschluss) erhalten. Eine Leitungsverbindung zwischen FAT und
Brandmelderzentrale erfolgt mit einem Kabel JE-H(ST)H 2 x 2 x 0,8 E30.
Feuerwehr- Informations- und Bediensystem
Feuerwehr-Anzeigetableau FAT und Feuerwehr-Bedienfeld FBF sind genormte
Zusatzeinrichtungen für Brandmeldeanlagen und zusammen mit dem
Laufkartendepot ein Feuerwehr-Informations- und Bediensystem.
Dieses ist im EG in der Nähe des Haupteinganges in einem für die
Feuerwehr
vorgesehenen Erstinformationsraum vorgesehen.
Diese genormten Anzeige- und Bedienelemente ermöglichen es dem
Feuerwehr-
Einsatzpersonal, den Anlagenzustand rasch zu erkennen und Bedienvorgänge
unverzüglich durchzuführen. Durch die immer gleichen
Bedienungsoberflächen
(genormt) ist unabhängig von der eingesetzten Brandmelderzentrale ein
sicherer
Umgang gewährleistet. Die nachfolgend beschriebenen Laufkarten sind im
FIBS im Alarmfalle mit LED`s.
Feuerwehr -Laufkarten
Das Laufkartendepot stellt im Alarm- oder Gefahrenfall spezifische
Angaben und
Informationen über den jeweiligen Meldebereich den hilfeleistenden
Kräften bereit.
Für detaillierte Informationen stehen Einsatz - bzw . Laufkarten zur
Verfügung, die in
Kassetten eingelegt sind. Diese Einsatzkarten enthalten auf einer Seite
den Meldebereichsplan mit Anordnung der automatischen und
nichtautomatischen Melder (Druckknopf- Feuermelder), Gefahrenhinweise
oder sonstige Informationen. Die andere Seite der Karte steht für eine
Gebäudeübersicht zur Verfügung , die nebst der Gebäudeanordnung
beispielsweise den Einsatzweg für die Feuerwehr, den Standort der Brand
-oder Gefahrenmeldeanlage, der Übertragungseinrichtung, der Hydranten
usw . und besonders gefährdete Bereiche anzeigt.
Zum raschen Auffinden der Einsatzkarte im Alarm- oder Gefahrenfall
leuchtet in
Abhängigkeit kommunaler Forderungen (TAB der aufschaltenden Stelle)
eine hinter dem Meldebereichsreiter angeordnete Leuchtdiode im
Kartenfach auf. Diese kennzeichnet die zu entnehmende Laufkarte.
Weitere, redundante Laufkarten sollen in einem Ordner in örtlicher Nähe
des Feuerwehrangriffsweges hinterlegt sein.
Übertragungseinrichtung
Im Falle einer Aufschaltung auf die Feuerwehr direkt oder über eine
Leitstelle ist
eine Übertragungseinheit (auch Hauptmelder genannt) durch den
Konzessionär beizustellen. Der Errichter hat die Brandmelderzentrale mit
dieser Übertragungseinrichtung (ÜE) in Funktionserhalt zu verbinden.
Verkabelung:
Eine Leitungsverbindung zwischen ÜE und Brandmelderzentrale erfolgt mit
einem
Kabel JE-H(ST)H 4 x 2 x 0,8 E30.
Die Koordination und Hoheit des gesamten Übertragungsweges von der
Übertragungseinrichtung über den Hausanschluss, über das öffentliche
Straßenland bis zur Leitstelle obliegt dem Konzessionär.
Notrufweiterleitung Aufzüge /Brandfallsteuerung
Für die Notrufeinrichtung der Aufzüge und für die Möglichkeit der
sogenannten "Brandfallsteuerung" durch die Brandmeldeanlage werden die
entsprechenden Verkabelungen mit Fernmeldeinstallationskabel Typ J
H(ST)H n x 2 x 0,8 vorgenommen.
Die Verkabelung hat nach Vorgabe der Aufzugsfirma zu erfolgen.Für die
Brandfallsteuerung wird eine 4 DA-Verkabelung von jedem Maschinenraum
zur Brandmeldezentrale geführt. An der Brandmeldezentrale werden dafür
potentialfreie Kontakte vorgesehen. Unter dem Begriff der dynamischen
Brandfallsteuerung wird folgender Funktionsablauf verstanden:
Wird durch irgendeinen Brandmelder an der Brandmeldezentrale ein
Brandalarm
gemeldet bzw.ausgelöst, werden die Aufzüge veranlasst, in das
Erdgeschoss zufahren, um dort mit geöffneten Türen stehen zu bleiben.
Bei einem Brandalarm im Erdgeschoss fahren die Aufzugsanlagen das 1. OG
an. Alle Aufzugsmaschinenräume werden für beide Systeme (Notruf und
Brandfall) mit getrennten Kabeln einzeln und sternförmig versorgt. Als
Schnittstelle zum Gewerk Aufzüge wird in jedem Aufzugsmaschinenraum ein
Übergabeverteiler angeordnet.
456.2 Videoüberwachung
Für die Qualität der Kameras ist die Kenngröße " Erkennen" definiert. An
folgenden Stellen / Bereichen sind IP-Videokameras vorgesehen.
- Ein- und Ausfahrt Tiefgarage
- EG alle Haupt- und Nebeneingänge (EG)
- Zugang Aufzugsvorraum in jeder Etage (UG bis 17 OG)
- Lounge, Bar (17 OG)
- Eingang / Lobby (EG)
- Lounge / Aufenthaltsraum (EG)
- Zugänge aus TG zu Treppenhäuser und Schleusen.
Eine Aufzeichnung erfolgt über den geforderten Zeitraum mittels
Festplattenrecorder in ausfallsicherer RAID-Konfiguration im FM-Raum EG.
Durch die Server-Client-Struktur ist es möglich, einen Bildzugriff von
verschiedenen Stellen gefiltert sicherzustellen.
Entsprechend den Empfehlungen des Datenschutzes ist im Falle der
Einsichtnahme
von den Aufzeichnungen ein 4-Augen-Prinzip gefordert.
Dies bedeutet , dass im Deliktfalle immer mindestens 2 Personen die
Bildauswahl zur Fallrecherche einsehen.
456.3 Portier EG
Beim Portier sind folgende Bedien- und Anzeigeelemente einzubauen:
- -Aufzugssprechstelle
- -Sprechanlage / Gegensprechanlage
- Videomonitor
- PC
- -Behinderten-Notruf
- -BMA-Tableau
- -Sonstiges
6. Sonstige Hinweise Stark- und Schwachstrominstallation
6.1 Fabrikate und Typen
Die im Leistungsverzeichnis vorgeschlagenen Fabrikate und Typen dienen
der Qualifikationsfestlegung. Alternativ-Fabrikate sind getrennt
anzubieten und vom Bauherrn genehmigen zu lassen.
Der in den Positionen wiederkehrende Vermerk o.ä. und glw. bedeutet oder
ähnlich und gleichwertig. Dabei bestimmt das vorgegebene Fabrikat mit
der Formulierung ähnlich die äußere Form und Abmessung, mit der
Formulierung gleichwertig die technische und technologische
Charakteristik. Über die Gleichwertigkeit der angebotenen Geräte und
Materialien entscheidet der Bauherr.
Der AN hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen.
Der Bieter kann ähnliche oder gleichwertige Fabrikate anbieten, muss
aber dann unbedingt das von ihm vorgesehene Fabrikat und die Type bei
Angebotsabgabe angeben. Grundsätzlich entscheidet der Auftraggeber, ob
die angebotenen Alternativen zur Ausführung gelangen können.
Wird vom Bieter keine Angabe über Fabrikat und Typ gemacht, so gilt das
im Text vorgegebene Fabrikat und die Type als verbindlich angeboten.
Jede Änderung der vorgeschriebenen Ausführung bedarf der ausdrücklichen
schriftlichen Genehmigung des Bauherrn.
6.1.1 Kalkulationshinweis
Der Preis für alle nachgenannten Verteiler, Steuerschränke und Tableaus
muss folgende Leistungen, auch wenn dieses im weiteren Text der
Leistungsbeschreibung keine zusätzliche Erwähnung mehr erfahren,
enthalten:
1. Die komplette Erstellung des Konstruktionsteiles, wie vor
beschrieben
2. den Grund- und Fertiganstrich, Farbe nach Wahl des Auftraggebers
3. die kompletten Sammelschienensysteme entsprechend dem Nennstrom und
der
erforderlichen Kurzschlussfestigkeit am jeweiligen Aufstellungsort
4. die Herstellung der Grundverdrahtung bzw. der Geräteverkupferung
5. die gesamte gerätebezogene Verkupferung
6. die Lieferung und Montage des erforderlichen Klein-, Isolier-, Löt-
und Befestigungsmaterials sowie die komplette Beschriftung und
Kennzeichnung der Anlage und der Anlagenteile.
Der Preis für die Einbauten in allen Verteilungen muss enthalten:
1. Die Lieferung und betriebsfertige Montage der elektrischen
Einbauten einschließlich der anteiligen Verdrahtung und der Klemmen für
Haupt- und Hilfsstromkreise. Dies gilt auch für alle nachträglich
beauftragten oder zusätzlich erforderlich werdenden Geräte, die als
Einheitspreisabfrage in nachstehendem Leistungsverzeichnis aufgeführt
werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hierbei auch der
benötigte Klemmen- und Schrankanteil bei der Einheitspreisfindung zu
berücksichtigen ist. Es wird dabei keine Differenzierung bezüglich der
in Frage kommenden Verteilungsart (Stand- oder Wandverteilung) oder
einer werksmäßigen Nachrüstung bzw. eines Umbaus vor Ort gemacht.
2. Das anteilige Klein- und Befestigungsmaterial sowie das
typenbedingte Zubehör. Der Einheitspreis von Einbauten für Mehr- oder
Minderbestückung gegenüber der ursprünglichen Bestellung beinhaltet
ebenfalls das anteilige Klein- und Befestigungsmaterial.
Alle vorstehend beschriebenen Leistungen müssen zusammen die komplette,
betriebsfertige Anlage darstellen.
Der Preis für die betriebsfertige Montage der vor beschriebenen
Verteiler und Tableaus an Ort und Stelle muss enthalten:
Den Transport der einwandfrei verpackten und gegen Transportschäden
gesicherten Anlage, in Transporteinheiten zerlegt, geprüft und komplett
bestückt zur Baustelle, das Abladen, Auspacken und Transportieren der
Transporteinheiten an den Montage- und Aufstellungsort, der Zusammenbau
der Gesamtanlage, das Herstellen aller Leitungsverbindungen innerhalb
der Anlagen, Lieferung und Montage eines Profileisen-Grundrahmens,
sofern erforderlich, und das ordnungsgemäße Befestigen der Anlage auf
dieser Konstruktion.
6.2 Qualitätsfestlegung und Anlagenbeschreibung der
Niederspannungs-hauptverteilung bzw. der Gebäudehauptverteiler AV und SV
zur Versorgung der Allgemeinbereiche und Technik
Die Niederspannungshauptverteilung muss nach den Vorschriften des
örtlichen EVU´s gefertigt sein. Der Verteiler ist so aufzubauen, dass
eine gemeinsame Verbrauchsmessung aller nachgeschalteten Etagenverteiler
wie auch eine Einzelmessung einzelner Bereiche ohne größere
nachträgliche Umbaumaßnahmen möglich ist.
Die Schaltfeldgerüste sollen aus C-Profilen aus Stahlblech mit einer
Lochung in 25 mm-Raster bestehen. Die Gerüstteile sind mit Gewinde
formenden Schrauben wartungsfrei zusammenzubauen.
Als Oberflächenschutz ist vorzusehen:
- für die Gerüstteile galvanische Verzinkung
- für die äußere Umhüllung Farbanstrich im RAL-Ton
- für die Türinnenseiten Farbanstrich RAL
Die Felder sind in die beiden Funktionsräume, genannt
- Sammelschienenraum und
- Geräteraum
zu unterteilen. Der Sammelschienenraum ist auf der Rückseite des Feldes,
über die gesamte Höhe und Feldbreite verlaufend, anzuordnen. Die Tiefe
des Sammelschienenraumes sollte 200 mm betragen. Vor diesem Raum hat
sich über die gesamte Feldbreite der Geräteraum mit einer Tiefe von 600
mm zu erstrecken. Die Anlage ist allseitig geschlossen auszuführen. Die
Kabeleinführung muss sowohl von oben wie auch von unten möglich sein.
Frontseitig sind stabile Stahlblechtüren vorzusehen. Alle Türen sind
plombierbar auszuführen.
Sämtliche Abgänge der Niederspannungshauptverteilung für Verteilungen
und sonstige Anlagen erhalten ab einer Sicherungsgröße von 630 A
Leistungsschalter. Alle kleineren Abgänge erhalten
Sicherungslasttrennschalter mit Sprungantrieb.
Alle Sicherungslasttrenner müssen von außen bedienbar sein und
entsprechend den Vorgaben der "Niederspannungs-TAB" des EVU´s in die
vorgenannten Geräteräume eingebaut werden. Unterhalb der einzelnen
Lasttrenner sind Montagebleche einzusetzen, die zur Aufnahme von
Wandlersätzen bzw. Direktzähler für mögliche Messungen dienen. Die
Verbindung zwischen Lasttrenner, Wandlersatz und Abgangsklammer bzw.
Abgangslasche sind entsprechend den Nennströmen der Trenner bis zu einer
Größe NH2 - 400 A mittels Einleiterkabel, darüber jedoch mit Flachkupfer
auszuführen.
Oberhalb der Sicherungslasttrenner sind vier Diazed-Sicherungselemente,
die ebenfalls auf einer Montageplatte aufzubauen sind, anzuordnen. Diese
dienen als Spannungspfadabsicherung für mögliche Messeinrichtungen.
Sämtliche Messleitungssätze sind über entsprechende
Kunststoff-Panzerrohre der Dimension M40 bis zum jeweiligen Abgang zu
führen. Die Spannungspfadsicherungen dürfen nur bei geöffneten Türen
zugänglich sein. Das Hauptsammelschienensystem ist für eine
Nennstromstärke von mindestens 2.500 A auszulegen.
Die Tür des Einspeisefeldes ist ebenfalls plombierbar auszuführen. Dies
gilt auch für den dort eingebauten Lasttrennschalter und die
dazugehörigen Sicherungselemente. Messgeräte sind in speziellen,
ausschwenkbaren Messnischen zu integrieren.
Für sämtliche Abgänge zu den Hauptschaltschränken HLKS, der
Aufzugsanlage und dem Abgangsfeld für die Allgemeinbereiche wie
Parkebene, Eingangshalle Erdgeschoss, Treppenhäuser, Außenbeleuchtung
usw. ist ein eigener Sammelschienenabschnitt zu bilden.
Die Auslegung und die Anzahl der NH- bzw. Diazed- oder Neozed-Abgänge
hat entsprechend aller angeschlossenen elektrischen Verbraucher zu
erfolgen und muss darüber eine 20%ige Platzreserve im Bereich von
Klemmen und von Geräteräumen beinhalten (Anzahl der Abgänge) sowie 20 %
Ausbau mit Si-Lastschalter NH0 - NH1. Der AN ist verpflichtet, vor
Fertigungsbeginn nachgenannter Anlage eine abschließende
Last-Untersuchung durchzuführen, wobei die Anzahl und der
Leistungsbedarf sämtlicher das Bauvorhaben betreffender elektrischer
Verbraucher zu berücksichtigen sind.
Ferner ist an den Gebäudehauptverteilern der Allgemeinverteiler als
separates Feld anzuordnen, wobei Schrankabmessungen, Grundaufbau und das
äußere Erscheinungsbild mit den übrigen Schränken identisch sein müssen.
Die Bestückung dieses Feldes ist im nachstehenden Leistungsverzeichnis
der entsprechenden Position für den Allgemeinverteiler zu entnehmen.
6.3 Allgemeine Elektroinstallation
Grundsätzlich ist die gesamte Installation nach den Leitsätzen der VDE
0100 auszuführen, wobei von Fall zu Fall auch sonstige Regelwerke
Beachtung finden müssen. Dabei sind die Querschnitte der Leitungen und
Kabel so auszulegen, dass entsprechend der auftretenden Belastung des
max. zulässigen Spannungsabfalles von 3 % sowie der VDE 0100, Teil 520,
Tabelle 1, und DIN 18015 Rechnung getragen wird.
Die Ermittlung der Strombelastbarkeit sämtlicher verwendeter Leistungen
hat nach DIN 57100 Teil 530 / VDE 0100 Teil 523 bzw. nach VDE 0298 Teil
2, die hiermit verbundene Zuordnung von Schutzorganen nach DIN 57641 /
VDE 0641 bzw. DIN 57636 / VDE 0636 und DIN 57100 / VDE 0100 Teil 430 bei
einer maximalen Umgebungstemperatur von 30 °C zu erfolgen.
6.3.1 Ausführungshinweise für die Kabelverlegung und die Montage von
Schalter- und Klemmdosen
Es ist bei den auszuführenden Schlitz- und Stemmarbeiten und hier
insbesondere in Verbindung mit Kalksandstein- oder Betonwänden, eine
ständige Abstimmung mit der Bauleitung erforderlich und die
Durchführbarkeit von Fall zu Fall abzustimmen.
Im Einzelnen sind bei den Installationsmaßnahmen nachstehende
Ausführungs- hinweise ohne Einschränkungen zu beachten:
Auf Putz verlegte Kabel und Leitungen sind mittels offenem Rohrsystem
(Kupa-Rohr aus Hart-PVC, Stapa-Rohr in verzinkter Ausführung oder
Alu-Steckrohr) zu installieren. Diese Installationshilfsmittel werden
nicht mehr zusätzlich in den entsprechenden Positionen für
Elektroinstallationsrohre berücksichtigt, sondern sind in die
Einheitspreise für die jeweilige Verlegungsgruppe mit einzubeziehen.
Werden eine Vielzahl von Leitungen nebeneinander verlegt, können auch
Stahlblech- oder Kunststoffkanäle aus Hart-PVC verwendet werden. Bei der
Kabelführung durch Wand- und Deckendurchbrüche sind diese sauber
aufzufächern, sofern nicht Kanäle zur gemeinsamen Leitungsführung
Verwendung finden. Der Schellenabstand bei aP-Verlegung darf max. 0,3 m
betragen.
Die Wandstärke der Kunststoffpanzerrohre darf das Mindestmaß von 1,3 mm
nicht unterschreiten.
Es wird ferner ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass bei der
Verwendung von Kabelkanälen nur Fabrikate und Systeme zugelassen werden,
die über standardisierte Formstücke verfügen.
Auf Putz verlegte Kabel und Leitungen im Bereich des Technikzentralen
und der Parkebene sowie einige in den Installationsplänen speziell
gekennzeichneten Räumen sind grundsätzlich mittels Installationsrohre
aus Hart-PVC durchgeführt werden.
Sonstige Steige- und Hauptzuleitungen sind, sofern sie nicht mittels
Kabelträgersystemen verlegt werden, ausnahmslos mittels Ankerschienen
und Bügelschellen in kippsicherer Vierpunktaufhängung und Druckwanne an
Beton-, Mauerwerkswänden oder Ständerwand bzw. Deckenkonstruktionen zu
befestigen (Schellenabstand max. 0,5).
In Hohldecken oder hinter Wandverkleidungen installierte Leitungen sind,
falls von der Bauleitung nicht anders angegeben, wie auf Putz montierte
Leitungen in Bahnen zusammenzufassen. Anstelle der offenen
Rohrinstallation sind hierbei Kabelklammern oder Kunststoffbandschellen
zu verwenden. Diese werden jedoch nicht mehr zusätzlich vergütet,
sondern sind bei der Einheitspreisbildung für die Verlegungsart
"oberhalb von Zwischendecken mit serienmäßiger Sammel- befestigung"
kostenmäßig mit zu bewerten (Schellenabstand im Zwischendecken- bereich
oder hinter Wandverkleidungen max. 0,5 m). Freihängende oder nicht
fachmännisch befestigte Leitungen werden nicht abgenommen.
Die Installation in Hohl- oder Ständerwänden bzw. hinter
Wandverkleidungen ist grundsätzlich so auszuführen, dass die geforderten
Brandklassen und Schalldämmwerte durch das Einziehen von Kabeln oder das
Fräsen von Kreiszuschnitten für den Einbau von Schalter- und Gerätedosen
nicht aufgehoben wird.
Die Verwendung von Stegleitung ist grundsätzlich untersagt. Die
Leitungsführung hat ausschließlich waagerecht oder senkrecht zu erfolgen
und ist generell parallel zu den entsprechenden Begrenzungswänden
auszurichten. Die Abzweigungen zu den Brennstellen, Stromschienen,
Schaltern, Steckdosen und sonstigen Geräten sind rechtwinklig zur
Leitungsbahn vorzusehen.
Alle Abzweigdosen und -kästen sind, auch unter Berücksichtigung der Lage
von Rohren und Kanälen anderer Ausbaugewerke so anzuordnen, dass sie
jederzeit zugänglich sind. Alle dabei ankommenden und abgehenden Kabel
und Leitungen sowie der jeweilige Dosen- oder Klemmkastendeckel sind
dauerhaft zu beschriften.
Alle Einführungen in Abzweigdosen oder -kästen sind fachgerecht zu
verschließen oder zu verschrauben. Alle Kabeleinführungen in
Stopfbuchsen sind mit Dichtungskitt in der Farbe des eingeführten Kabels
zusätzlich abzudichten. Durchgangskästen, Verbindungsmuffen bzw.
Verbindungsdosen, die erforderlich werden, weil ein Kabel bzw. eine
Leitung nicht in einer durchgehenden Länge geliefert oder verlegt werden
kann, sind mit Kunstharz auszugießen, um eine absolute Dauerhaftigkeit
der Klemmverbindung zu gewährleisten. Dieses wird nicht besonders
vergütet und ist somit in das Angebot einzubeziehen. Die o. g.
Abdichtungsarbeiten sind in den Einheitspreisen enthalten.
Loses Verlegen von Kabeln und Leitungen auf den Deckenkonstruktionen
sowie das Befestigen der Leitungen an vorhandene Trageisen der
Deckenaufhängungen ist unzulässig, desgleichen die Verlegung
uP-installierter Leitungen und Kabel mittels Mauerhaken, ungeschützten
Stahlnägeln usw. sowie die Leitungsführung in Schächten der Heizungs-,
Be- und Entwässerungsanlage und der Regenfallrohre. Alle in Kabelkanälen
oder auf Kabelbahnen verlegte Leitungen und Kabel sind einwandfrei
auszurichten und zu fixieren.
Das Stemmen von Schlitzen und Bohrungen in Ortbeton- oder
Mauerwerkswänden sowie Betonfertigteilen aller Art bis zu einer Tiefe
von max. 5 cm und bis zu einem Bohrlochdurchmesser von ca. 100 mm ist in
die Einheitspreise mit einzurechnen. Dies gilt auch für das Erstellen
von Wand- und Deckendurchbrüchen bis zu einer Dimension von 20 x 20 cm.
Vor Beginn der Montage von Schaltern und Steckdosen sind die
vorgesehenen Einbauorte und Montagehöhen nochmals mit der örtlichen
Bauleitung des Auftraggebers auf den letztgültigen Ausführungsstand hin
abzustimmen und gegebenenfalls neu festzulegen. Dies gilt in erster
Linie in Hinblick auf die verwendeten Wandverkleidungsmaterialien, die
letztgültigen Türanschläge, die Art der zum Einbau kommenden
Trennwandsysteme sowie die Aufstellung von Geräten und sonstiger
Einrichtungsgegenstände.
Sollten Einbaudosen in Wänden mit einem Kachel- oder Fliesenbelag bzw.
einer Holz- oder textilen Verkleidung angeordnet werden, so sind diese
in Zusammenarbeit mit der entsprechenden Fachfirma einzubauen.
Anbringungsorte (beispielsweise bei aP-montierten Geräten oder
uP-verlegten Leitungen mit Wandauslässen) sind vor Montagebeginn mit dem
bauleitenden Architekten bezüglich ihrer endgültigen Lage abzustimmen.
Während der Verblendungsarbeiten ist der einwandfreie Sitz der
Einbaudosen bzw. die Lage der Wandanschlüsse entsprechend dem
Baufortschritt zu kontrollieren und, sofern erforderlich, zu
korrigieren.
Es sind grundsätzlich Schalterklemmdosen mit Befestigungsschrauben für
die einzubauenden Geräte zu verwenden, wobei diese eine Mindesttiefe von
60 mm aufweisen müssen. Eine Befestigung der Schalter und Steckdosen ist
ausschließlich über die am Gerät angebauten Spreizkrallen untersagt.
Ist aus baulichen Gründen die Verwendung dieser Schalterdosen nicht
möglich, sind alternativ Schalterdosen, ähnlich Fabrikat Kaiser,
Artikel-Nr. 1069-02, einzusetzen. In Hohlwänden dürfen grundsätzlich nur
Schalterklemmdosen eingesetzt werden, die eine automatische
Sperrfixierung aufweisen und eine konstruktive Zugentlastung besitzen.
Der betriebsfertige Anschluss, auch bauseits gelieferter oder
vorhandener Geräte, versteht sich grundsätzlich einschließlich
Zulieferung der eventuell erforderlichen Einführungsmaterialien und
aller sonstigen Klein- und Kabelmaterialien.
Grundsätzlich sind hierbei nur Kabelverschraubungen mit zentrisch
wirkender Zugentlastung und Trompete zu verwenden. Der Übergang zwischen
den fest verlegten Leitungen bzw. Kabeln und den flexiblen
Klemmblockeinführungen erfolgt generell über einen zwischengeschalteten
Kabelabzweigkasten, wobei die Baugröße den jeweiligen Kabelquerschnitten
und der erforderlichen Klemmenanzahl anzupassen ist. Bei der Auswahl von
Schaltern und Steckdosen ist davon auszugehen, dass der Qualitätsstand
aller Geräte den Richtlinien der DGQ (Deutsche Gesellschaft für
Qualität) entspricht. Die Klemmen von Schukosteckdosen müssen nach VDE
0620 als Verbindungsklemmen genehmigt sein. Es darf nur ein Fabrikat und
eine Type verwendet werden, wobei für diese Baumaßnahme das Fabrikat
Jung AS 500, alpinweiß oder im Farbton RAL gemäß Herstellerprogramm als
Qualitätsmaßstab anzusehen ist (in uP-Programm).
Bei der Fabrikatsfestlegung ist ferner darauf zu achten, dass
vorgenannte Installationsgeräte mit handelsüblichen Antennen, Telefon-
und sonstigen Schwachstromgeräteanschlussmöglichkeiten kombiniert werden
können.
Alle Schalter und Taster sind generell mit einer zentralen
Beleuchtungsmöglichkeit und dem entsprechenden Leuchtmitteleinsatz
auszustatten. Es dürfen nur solche Schalter und Taster installiert
werden, die aus Gründen der allgemeinen Sicherheit bei entfernter
Abdeckung in eingebautem Zustand von vorn berührungssicher sind. Als
zweipolige Steckdosen sind grundsätzlich nur solche mit verstärkten
Schutzkontakten zu verwenden. Diese sind mit der Stromkreisbezeichnung
dauerhaft zu beschriften. Gleiches gilt auch für alle
CEE-Steckdoseneinheiten oder Steckdosenkombinationen des Systems
"Walther" oder gleichwertig zu verwenden sind hierbei
Tesa-Geräte-Kennzeichnungsschilder, die einseitig selbstklebend sind.
Der genaue Text ist mit der Bauleitung abzuklären.
Beim Einsatz von wassergeschützten Geräten in uP- bzw. aP-Ausführung
muss mindestens die Schutzart "spritzwassergeschützt" bzw. "wasserdicht"
nach VDE 0632 erreicht werden (IP 54 / IP 66).
Sämtliche Schalter und Dosen sind bündig mit der fertiggeputzten bzw.
gefliesten Wand zu setzen. Bei Sicht- und Verblendmauerwerk bzw. bei
gefliesten Wänden sind die Dosen im Fugenkreuz anzuordnen.
Die Verwendung von Gips als Befestigungsmaterial ist in Feuchträumen und
auf Betonwänden nicht gestattet. Als aP-Feuchtraumprogramm sind
Installationsgeräte vorzusehen, die ein viereckiges, stützenloses, weiß
oder farbig eingefärbtes Einheitsgehäuse besitzen, wobei als Werkstoff
nur ein schlagfestes Thermoplast mit hoher Oberflächenqualität
zugelassen ist. Alle aP-Installationsgeräte müssen ein Beschriftungsfeld
aufweisen.
Die Einbauhöhe für Steckdosen, sofern sie nicht als Arbeitssteckdosen in
Teeküchen oder sonstigen Räumen mit Sonderfunktionen vorgesehen sind,
beträgt 30 cm OKFF.
Die Montagehöhe der übrigen Installationsgeräte wie Schalter, Taster,
Not-, Maschinenhaupt- bzw. Reparaturschalter, Gerätekombinationen in
Technikbereichen und sonstigen Räumen mit "Auf-Putz-Installation"
beträgt im wesentlichen:
- Notschalter für haustechnische Anlagen,
Reparatur- bzw. Maschinenschalter 1,75 m OKFF
- Steckdosen im Teeküchenbereich über
den Arbeitsplatten (im Fliesenkreuz) 1,20 m OKFF
- Steckdosen-/Schalterkombinationen
in FR aP-Ausführung (Mitte zwischen
zwei Installationsgeräten, senkrechte
Anordnung) 1,05 m OKFF
- Kraftsteckdosen gemäß Angaben der Bauleitung
- Taster- / Schalterkombinationen in normaler
uP-Ausführung (Mitte zwischen zwei
Installationsgeräten, senkrechte Anordnung) 1,05 m OKFF
- Schalter- / Taster (Einzelmontage, bezogen
auf Gerätemitte) 1,05 m OKFF
Erfolgt die Leitungsverlegung im oder auf dem Fußboden, so ist je Kabel
oder Leitung ein Schutzrohr zu verlegen, welches bis auf 1,00 m OKFF
hochzuziehen und mit Endtüllen zu versehen ist. Bei Verlegung von
Schutzrohren auf Putz dürfen keine flexiblen Rohre verwendet werden. Der
Auftragnehmer haftet dafür, dass bei Im-Putzinstallationen, auch bei
dünner Putzschicht, keinerlei Putzverfärbung durch die verwendeten
Materialien hervorgerufen wird. Es ist die Aufgabe des Auftragnehmers,
sich bei Im-Putzinstallationen von Beginn der Arbeiten über die
vorgesehene Stärke der Putzschicht zu informieren.
Bei Installation unter oder im Putz ist nur verzinktes oder cadmiertes
Befestigungsmaterial zu verwenden. Bei Brennstellen und Auslässen an den
Decken und Wänden, ohne Lieferung der Leuchten, sind die Brennstellen
mit Deckenhaken und Lüsterklemmen auszuführen.
Die Herstellung der erforderlichen Aussparungen für uP-Dosen
(Schalterklemmdosen, Schalterdosen) hat durch Bohren zu erfolgen,
Schlitze sind mittels Schlitzfräser herzustellen, Stemmarbeiten sind
möglichst zu vermeiden.
Es ist daher bei den auszuführenden Arbeiten unbedingt Rücksprache mit
der Hochbaubauleitung zu halten und die Durchführbarkeit von Fall zu
Fall abzustimmen, Schalterdosen oder sonstige Einbaudosen, die im
Bereich von gekachelten Wänden eingebaut werden, sind an der
Einbaustelle nur leicht zu befestigen, damit der Fliesenleger die
Möglichkeit hat, entsprechend dem Kachelmaß die Dosen festzusetzen.
Alle Kabel und Leitungen sind an Deckendurchbrüchen durch Rohrhülsen zu
führen. Nach Anweisung der Bauüberwachung sind einige Reserverohre
vorzusehen. Bei uP-Verteilungen sind nach Möglichkeit 5 Stück Leerrohre
für spätere Nachinstallation von der Verteilung bis in die abgehängte
Decke in der Wand mit einputzen zu lassen.
Alle ankommenden und abgehenden Kabel und Leitungen sind vom Verleger zu
bezeichnen. Handelt es sich um Steuerkabel, deren Verwendung nicht
einwandfrei zu erkennen ist, so sind auch die Adern ausreichend zu
bezeichnen. Die Bezeichnung ist mit widerstands- und
alterungsbeständigem Material auszuführen. Bei Anschluss der 1-poligen
Stromkreise in den Unterverteilungen ist auf eine gleichmäßige
Verteilung der Belastung auf die einzelnen Außenleiter des
Drehstromsystems zu achten. Später notwendige Umklemmarbeiten gehen zu
Lasten des Auftragnehmers.
Bei der Verkabelung von Brennstellen und Verbrauchern ist auf eine
möglichst symmetrische Lastverteilung auf die einzelnen Phasen des
Drehstromsystemes zu achten. Etwa erforderlich werdende nachträgliche
Umklemmarbeiten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Licht- und Steckdosenstromkreise sind grundsätzlich getrennt zu führen.
Dies gilt auch für die Kabelführung innerhalb von Schalter- /
Steckdosenkombinationen, wobei besonders darauf hingewiesen wird, dass
das Durchschleifen von Leitungen durch Schalterdosen, die einem anderen
Stromkreis zuzuordnen sind, ohne Einschränkungen unzulässig ist.
Wechselstromkreise sind dabei 3-adrig und Drehstromkreise ausschließlich
5-adrig auszuführen. Dabei ist größter Wert auf die Einhaltung der
VDE-Bestimmungen für die Wahl der Mindestaderquerschnitte gemäß DIN
57100, Teil 523 / VDE 0100, Teil 523/06.81 und VDE 0100, Teil 540,
Tabelle 2, zu legen. Für in Erde verlegte Kabel und Leitungen gelten die
VDE-Bestimmungen 0298, Teil 2. Grundsätzlich wird hiermit jedoch
festgelegt, dass als Mindestquerschnitt für Lichtstromkreise 1,5 mm² und
für Steckdosenstromkreise 2,5 mm² zu verwenden ist.
Eine konsequent getrennte Trassenführung sämtlicher Normalnetz- bzw.
Sicherheitsbeleuchtungskabel und -leitungen bis hin zum letzten
Verbraucher ist zwingend vorgeschrieben. Für letztgenanntes System ist
eine Trassennachbehandlung entsprechend den Auflagen der
Brandschutzbehörde vorzusehen.
Spezifikation der zu verwendeten Kabel und Leitungen
Nachstehend benannte Kabel- und Leitungsbauarbeiten sind je nach
Verwendungszweckgemäß den letztgültigen VDE-Bestimmungen und Auflagen
der Brandschutzbehörde für die einzelnen Installationsmaßnahmen
vorzusehen:
a) festverlegte Kabelsysteme Kabel mit oder ohne Metallmantel,
für den allgem. Energietrans- z. B. NYY, NYCWY,
port und den Anschluss von
Großverbrauchern
b) festverlegte Installationssysteme NYM
bis zu einem Querschnitt von 16 mm²
c) als Signal- und Steuerleitungen
bzw. -kabel NYY-J, mit nummerierten Adern
d) für ortsveränderliche Betriebsmittel;
System-Trennwände, konfektionierte
Kabelsysteme;
schwere Gummischlauchleitung NSSHöU
mittlere Gummischlauch- oder
Kunststoffschlauchleitung H07RN-F bzw. YSLYÖ (ölfex.)
e) für Kabel und Leitungen, die zur
Versorgung von sicherheitstechnischen
Einrichtungen aller Art dienen halogen-
freie Kabel mit und ohne Funktionserhalt
E30 bzw. E90 nach DIN 4102, Teil 12,
gemäß Auflagen der zuständigen Brand-
Brandschutzbehörde, z. B. Sicherheitskabel oder Leitungen
der Type (N)HXH..E 30 und E90
(N)HXCH..E 90.
Um den Funktionserhalt zu gewährleisten, muss das entsprechende Kabel
mit den im jeweiligen Prüfzeugnis aufgeführten Tragevorrichtungen oder
Befestigungsmittel installiert werden.
Die Kennzeichnung der Kabel- und Leitungszüge für den allgemeinen
Energietransport hat beidseitig mittels Kabelbezeichnungsschilder zu
erfolgen (keine Tesa-Streifen). Aus dem Text müssen die Zielbezeichnung
und die Kabelnummer hervorgehen. Dies gilt auch für die Kennzeichnung
aller Steuer- und Signalleitungen bzw. -kabel.
Anmerkung:
Für den Aufbau des Steigeleitungssystems mittels Kabel sind
grundsätzlich Mehrleiterausführungen zu verwenden. Werden größere
Querschnitte benötigt, dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Freigabe
durch die Bauleitung unter Abwägung der Beweggründe Einleiter-Kabel der
Type NYY-O verlegt werden.
6.3.2 Ausführungshinweise für den vorbeugenden Brandschutz
Grundsätzlich sind alle, unter dem entsprechenden Titel im nachstehenden
Leistungsverzeichnis aufgezeigten Arbeiten vor deren Ausführung mit der
zuständigen Brandschutzbehörde abzustimmen. Weiterhin sind bei allen
Arbeiten das Brandschutzgutachten sowie Brandschutzpläne vom Büro hhp zu
berücksichtigen.
Die neusten und gültigen DIN- / VDE-Richtlinien sind einzuhalten sowie
die LAR 2005. Werden Kabeltrassen und -pritschen allseitig umkleidet,
sind ausreichend dimensionierte Lüftungsbausteine vorzusehen, die sicher
stellen, dass kein unzulässiger Wärmestau innerhalb des jeweiligen
Systems auftreten kann. Hierbei ist durch entsprechende Messungen der
Nachweis zu erbringen, dass die Kabelbelastung durch vorgenannte
Maßnahmen keine Beeinträchtigung erfährt. Sämtliche Trassen, die
sogenannte sicherheitstechnische Versorgungssysteme gemäß Vorgaben der
zuständigen Bau- und Brandschutzbehörde beinhalten, sind F 90 in ihrem
gesamten Verlauf ab der jeweiligen Verteilung bis zu der in Frage
kommenden Versorgungseinheit zu verlegen. Der Anbieter ist verpflichtet,
die amtlichen Nachweise für die von ihm angebotenen Brandschutzmaßnahmen
vorzulegen.
Amtliche Nachweise können sein:
- Prüfzeugnis
- Prüfbescheid und
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
Allgemeines zur Ausführung von Schottungen nach DIN 4102, F 90 A:
Für die Ausführung von Schottungen und Durchführungen sind nur
Materialien zulässig, die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des
Institutes für Bautechnik bzw. eines staatlichen Materialprüfungsamtes
haben. Es muss gewährleistet sein, dass eine leichte Nachinstallation
möglich ist. Aus Festigkeitsgründen sind innerhalb der Schottungen
Stützverschraubungen mit der entsprechenden Bauzulassung einzubringen.
Bei und nach der Verarbeitung dürfen keine giftigen und
lösungsmittelhaltigen Materialien verwendet werden.
Vor dem Schließen der Durchführungen sind die Kabel und Leitungen so
auszurichten, dass eine einwandfreie Abschottung gewährleistet ist. Bei
der Belegung der Durchbrüche mit Kabeln und Leitungen ist von
unterschiedlichen Systemdurchmessern und Anzahlen auszugehen.
Einzelkabeldurchführungen bis. max. Kabel sind zugelassen. Die Kosten
für vorgenannte Maßnahmen und für die einwandfreie und saubere
Herstellung von Schottungen muss, soweit erforderlich, die Lieferung von
Rahmenkonstruktionen aus verzinktem Stahl, den Brandschutzmörtel bzw.
die Deck- und Füllstücke sowie alle sonstigen Zubehörteile enthalten.
Dies ist bei der Ermittlung der jeweiligen Einheitspreise zu
berücksichtigen.
6.3.3 Leitungsverlegung und Gerätemontage
Grundsätzlich ist bei mehreren Leitungen darauf zu achten, dass die
Schellen im gleichen Abstand in einer Reihe über- oder nebeneinander
angeordnet werden. Freihängende oder mit Drahtschlingen befestigte
Leitungen werden nicht abgenommen.
Auf Kabelpritschen und bei Einführungen in Verteilungen sind die Kabel
und Leitungen geordnet neben- oder übereinander ausgerichtet zu
verlegen. Nicht ordnungsgemäß ausgerichtete Leitungen werden als nicht
fertiggestellt betrachtet und nicht abgenommen.
Alle Installationsarbeiten sind so sauber zu verlegen, dass optisch
optimale Wirkung erzielt wird. Aufhängungen, Rohrbefestigungen, Schellen
und dergleichen müssen sauber nach Schnur verlegt werden.
Die Verlegung selbst ist den verschiedenartigen baulichen Maßnahmen
anzupassen und nach den anerkannten Regeln der Technik und
handwerksgerecht durchzuführen. Die Farbkennzeichnung aller elektrischen
Leitungen muss der bestehenden Norm entsprechen.
Mauerdurchführungen der Kabel sind stets nur mittels Schutzrohr
vorzunehmen. Das Schutzrohr ist zu entgraten und gegen das Kabel mit
elastischem und schallisolierendem Material auszukleiden.
Bei mehradrigen Leitungen wird jede Ader, den VDE-Vorschriften
entsprechend, unterschiedlich farbig gekennzeichnet. Die Verwendung von
Gips als Befestigungsmaterial ist nicht gestattet (mit Ausnahme von
Gipswänden).
Für die Geräteart einer Position wird nur ein Fabrikat und ein Typ
verwendet.
Die Installation im Bereich der Doppelbodenstreifen / Zwischendecken
erfolgt mit Leitungen NYM, auf Bügelschellen oder Einzelschellen bzw.
Kabelbahnen bei mehr als 6 Leitungen. Generell sind Kabelbahnen in den
Fluren 2-zügig auszuführen.
Bei Abhängungen von Decken sind die Aufhängependel der Kabelpritschen
oder Wannen so anzuordnen, dass eine ausreichende Verwindungssteifheit
gewährleistet ist. Es dürfen nur Spreizdübel aus Metall für die Decken-
Aufhängekonstruktion verwendet werden.
Spannungsabfall bis Endverbraucher bzw. nach TAB 0,5% - 3%. In
gefliesten Räumen sind die Installationsdosen auf Fugenkreuz
auszuführen. Sämtliche Apparaturen und Geräte sind mit der vollen Anzahl
und der richtigen Größe von Befestigungsschrauben oder Dübeln nach
Angaben der Hersteller zu befestigen. Die Farbgestaltung ist mit den
Fachplanern bzw. dem Bauherrn abzustimmen.
Zum betriebsfertigen Montieren aller Geräte gehört auch das
ordnungsgemäße Einführen, Absetzen und Anschließen der Leitungen. Für
den Bereich der abgehängten Decken (dort, wo keine Kabeltrassen) sind
die Leitungen gebündelt mit Kunststoffbügel, flache Ausführung, zu
verlegen. Der Abstand der Kunststoffbügel darf nicht mehr als 0,4 m
betragen.
Rohrleitungen, die in Ausnehmung von Wänden und Böden verlegt werden,
müssen mit stabiler Schelle befestigt werden, wobei zu beachten ist,
dass diese Schelle ausreichend bemessen ist und die Rohrleitungen fest
und sicher in ihrer Lage fixiert. Weiterhin ist zu beachten, dass alle
Rohrleitungen in ihrem Inneren von Zement, Putz oder ähnlichen
Fremdkörpern frei sind. Die gesamten Rohrleitungen sind aus diesem
Grunde im Durchzugsverfahren von Schmutzteilen, Feuchtigkeit und anderen
Fremdstoffen zu reinigen, bevor die Leitungen und Kabel eingezogen
werden. Es sind verzinkte Zugdrähte in die Leerrohre einzubeziehen und
auf die Funktion zu prüfen.
Generell sind Hohlräume im Doppelboden und Hohlraumboden sauber und
staubfrei zu übergeben. Sämtliche Biegungen der Rohrleitungen müssen so
vorgenommen werden, dass der Querschnitt nicht beeinträchtigt wird. Die
Dimensionen der Rohrleitungen und die Verengungen sind so vorzusehen,
dass ein leichtes Auswechseln der Leitungen und Kabel gewährleistet ist.
Abzweigdosen müssen passend zum Rohr- bzw. Kanalsystem sein.
Verbindungsdosen müssen innerhalb der Abzweigkästen und Abzweigdosen
mittels Schraubenklemmen ausgeführt werden. Drahtquerverbindungen sind
grundsätzlich nicht erlaubt. Abzweigdosen der Netzersatzbeleuchtung
müssen innen rot gekennzeichnet sein.
Anschießen und Kleben von Halterungen usw. ist nicht erlaubt. Die
Befestigung hat grundsätzlich mit gebohrten Dübeln zu erfolgen. Zu-,
Steigeleitungen und Steigestränge zu den Verteilern sind ungeschnitten
zu verlegen. Grundsätzlich sind die Leitungen und Kabel sowie die
Stromstärken der Sicherungsautomaten so zu bemessen, dass sie den
vorliegenden Betriebsverhältnissen entsprechen.
Die Kabelpritschen und Kabelwannen sind in das Schutzleitersystem
einzubeziehen. Die Stoßstellen sind leitend miteinander verbunden.
Stromverteilungstafeln, Verteiler und Schaltgeräte sind mit
geschraubten, gravierten Resopalbezeichnungsschildern zu versehen, aus
welchen die ankommenden Kabelquerschnitte und die Stromkreisnummern
hervorgehen.
An den Türen der Verteilungen müssen dauerhaft die Stromlaufpläne
(aufgelöste Darstellung nach Stromwegen der Schalter mit Einzelteilen
und Leitungen, ohne Rücksicht auf die räumliche Lage und mechanischen
Zusammenhang der einzelnen Teile) angebracht werden, z.B. an jeder Tür
oder Haube des Gerätes oder Unterverteilung auf der Innenseite, durch
eine klare Kunststofffolie abgedeckt ein Übersichtsschaltbild in
einpoliger Darstellung.
6.3.4 Kabelverlegung
Ab Gebäudehauptverteilung sind alle Kabel innerhalb des Gebäudes auf
Kabelrinnen bzw. Steigetrassen zu verlegen, einzelne Kabel dürfen auch
unmittelbar an den Wänden und Decken bzw. Steigetrassen montiert werden,
ebenso im Steigeschacht.
Zwischen den einzelnen Brandabschnitten sind alle Decken- / und
Wanddurchbrüche feuerbeständig zu schließen. Dies gilt für die gesamten
elektrischen Anlagen.
Die Wand- / und Deckenrohbaudurchbrüche sind so groß auszuführen, dass
später bei Bedarf noch weitere Kabel durchgezogen werden können. Eine
Platzreserve von mind. 20% ist zu gewährleisten. Für die
Kabeldurchführung durch Brandabschnittswände ist dies nur mit behördlich
zugelassenen und testierten Materialien genehmigt.
Brandlastberechnungen für alle relevanten Bereiche sind unaufgefordert
vorzulegen und von der Feuerwehr / Vorbeugenden Brandschutz sowie dem
Sachverständigen genehmigen zu lassen.
Alle Kabel sind sowohl auf den Kabelrinnen als auch in Kanälen, an
Decken oder Wänden ordnungsgemäß ausgerichtet nebeneinander zu verlegen.
Eine gute Belüftung muss gewährleistet sein.
Alle Hauptkabel für alle Gewerke ab 6 mm² und Steuerleitungen sind in
Abständen von ca. 10 m mit Kabelbezeichnungsschildern zu versehen und zu
beschriften. Die Beschriftung muss Auskunft geben über:
- Kabeltype
- Kabelquerschnitt
- Kabellänge
- Start- und Zielort.
Die Zuleitungskabel, zu den Schaltanlagen der Haus- / und Fördertechnik
usw. auch soweit die betriebsfertigen Schaltanlagen nicht zum
Lieferumfang der Elektrofirma gehören, müssen an Ihrem Start- / und
Zielort angeschlossen und entsprechend beschriftet werden.
6.3.5 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Die Anlagen sind EMV-gerecht, nach DIN VDE 0843 und DIN VDE 0839
auszuführen. Die installierten Geräte müssen die Anforderungen zur
Störfestigkeit nach NAMUR NE 21 und nach EN 50082 erfüllen. Dies gilt
auch für Geräte der Prozessleittechnik. Alle Schaltschränke sind als
geschlossenes metallisches Gehäuse aufzubauen. Alle metallischen Teile
sind flächig gut miteinander zu verbinden. Mechanische Verbindungen von
lackierten Gehäuseteilen sind z. B. durch die Verwendung von Kontakt-
oder Kratzscheiben an den Verbindungsstellen großflächig elektrisch
leitfähig auszuführen.
Die Schranktür ist über Massebänder möglichst kurz mit dem Schrank zu
verbinden. Sämtliche Komponenten sind zur Verminderung
elektromagnetischer Interferenzen und Erhöhung der elektromagnetischen
Störfestigkeit, sowohl in Bezug auf mögliche Netzrückwirkungen, als auch
in Bezug auf Funkstörungen durch geeignete Erdungs- und
Schirmungsmaßnahmen, Filter und Drossel vor schädlichen Einwirkungen und
Ausstrahlungen zu schützen.
Signal- und Energieleitungen sind räumlich getrennt voneinander zu
verlegen. Um Koppelstrecken zu vermeiden, sollte ein Sicherheitsabstand
von mindestens 20 cm im Schaltschrank und von mindestens 40 cm in der
Anlage eingehalten werden. Ungeschirmte Leitungen werden verdrillt.
Schütze, Relais, Magnetventile, Betriebsstundenzähler und elektrisch
betätigte Bremsen sind immer mit Löschkombinationen am Störer zu
beschalten. Schirme von Signal- und Energieleitungen sind am
Schrankeintritt gut leitend und großflächig mit schirmumschließenden
Schellen auf das Schrankgehäuse zu legen. Schirme von analogen
Signalleitungen werden einseitig auf das Schrankgehäuse gelegt.
Kabelschirme von Buskabeln und Leitungen, die Peripheriegeräte
verbinden, sind im allgemeinen beidseitig zu erden. Treten
Potentialdifferenzen zwischen beiden Erdungsstellen auf, sind
Ausgleichsleitungen mit höchstens 10 % der Impedanz des Schirmgeflechts
zu verlegen. Die jeweiligen Herstellerangaben sind zu beachten.
Es muss ein sternförmiger Erdungsausbau ohne Schleifenbildung
gewährleistet werden. Der Potentialausgleich zwischen den beteiligten
Systemen ist mit geringer Induktivität und niederohmig bei
Leiterquerschnitten von mindestens 10 mm² auszuführen. Ferner gilt für
alle anderen Bereiche im Gebäude die letztgültige EMV-Richtlinie / VDE /
DIN.
6.3.6 Elektroinstallation für bauseits gelieferte Geräte in den
Technikzentralen, der Küche etc. sowie für alle sonstige allgemeine
Einrichtungen.
Die Leitungsverlegung für den Anschluss bauseitig gelieferter und
montierter Geräte hat, wie unter Position "Allgemeine
Elektroinstallation" beschrieben, zu erfolgen. Die Installation richtet
sich nach den auftretenden Erfordernissen und ist im Bereich der
Technikräume und Lagerräume, Treppenhäuser und Parkgarage ausschließlich
in aP-Ausführung mittels vorgenannter Kabelsysteme vorzunehmen.
Die Leitungsführung ist von der Geräteaufstellung bzw. den Einbauorten
peripherer Anlagenkomponenten abhängig. Hierbei sind vom Auftragnehmer
folgende Leistungen zu erbringen:
Lieferung und Verlegen aller Verbindungsleitungen zwischen den in Frage
kommenden Verteilungen und den bauseitig beigestellten Verbrauchern
einschließlich Herstellen aller betriebsfertigen Anschlüsse gemäß
nachstehenden Ausführungsrichtlinien unter Hinzulieferung des
erforderlichen Kleinmaterials wie Kabelschuhe, Verschraubungen usw. Bei
bauseitig gelieferten Geräten mit flexibler Anschlussleitung und
Steckvorrichtung sind entsprechend ausgelegte Kraftsteckdosen zu
montieren. In Einzelfällen können vg. Steckvorrichtungen durch 230
V-Schukosteckdosen ersetzt werden. Bei Anlagenteilen, insbesondere
Motoren, die elastisch befestigt sind, ist der Anschluss flexibel über
einen zwischengeschalteten Klemmkasten vorzunehmen.
Eventuell erforderlich werdende Reparaturschalter, die in nachstehendem
Leistungsverzeichnis besonders ausgewiesen werden, sind betriebsfertig
zu montieren und anzuschließen.
Alle bauseitig beigestellten Motoren, Armaturen und Geräte sind gemäß
den letztgültigen Herstellerunterlagen bzw. entsprechend den schriftlich
zu formulierenden Vorgaben der in Frage kommenden Fachfirma
betriebsfertig anzuschließen.
Für alle Anlagenteile ist gemeinsam mit den zuständigen Vertretern des
Nutzers der Bauleitung und den in Frage kommenden Fach- bzw.
Lieferfirmen eine Funktionsprüfung durchzuführen und das Ergebnis in
einem Protokoll auszuweisen.
6.3.7 Ergänzende Technische Angaben und Vorschriften für sonstige
Installationshilfsmittel
Elektro-Installationskanäle für aP- und uP-Montage:
a) sonstige Kabelverlegungskanäle:
Alle benötigten Leitungsführungskanäle müssen aus flammwidrigem
Kunststoff- Material gefertigt sein, welches selbst verlöschende
Eigenschaften besitzt und temperaturbeständig zwischen -40 °C bis +125
°C ist.
Diese Forderung gilt, wie bereits im Vortext beschrieben, auch für
sämtliche Kabel- bzw. Leitungsführungsrohre aus Hart-PVC.
Vor genannte Elektroinstallationskanäle und Zubehörteile müssen so
gebaut und bemessen sein, dass sie im bestimmungsgemäßen Gebrauch
zuverlässig sind und keine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen.
Alternativ zu Installationskanälen aus halogenfreiem Kunststoff können
auch Leitungsführungssysteme aus sendzimierverzinktem Stahlblech nach
DIN 17162 (FS) (z. B. Fabrikat OBO, Typ LKM) verwendet werden.
b) Unterflur-Installationssysteme:
Leitfabrikate: OBO-Bettermann, Wago oder gleichwertig
In den Bereichen Halle / Foyer Erdgeschoss / Restaurant (7. OG und
Fitnessstadion EG) sind gemäß den Planvorgaben Estrich überdeckte
Kanalsysteme erforderlich, die stufenlos nivellierbar sein müssen und
eine lichte Höhe von mindestens 38 mm aufzuweisen haben. In der
Kalkulation ist ein Höhenausgleich für Toleranzen im Rohfußboden als
vollflächige Mörtelunterlage in einer Stärke bis zu 40 mm zu
kalkulieren.
Da alle Bauteile des Unterflurkanalsystems und hierbei insbesondere alle
Zug- und Gerätedosen durch die spätere Raumnutzung unmittelbaren
mechanischen Belastungen ausgesetzt sind, müssen diese eine
Belastungsfähigkeit nach DIN VDE 0634, Teil 1 aufweisen.
Die Deckelstärke der Zugdosen ist für eine Tragfähigkeit von 1000 N
auszulegen. Die Nennbreite der Kanalzüge ist entsprechend den
Planunterlagen mit 350 mm festgelegt.
Kanalstoßstellen sind so auszuführen, dass das Eindringen von Beton-
oder Estrichschlämme verhindert wird und eine Beschädigung der Leitung
beim Einziehen in den Kanal weitestgehend ausgeschlossen werden kann.
Zu öffnende, mit der Beton- oder Estrichoberkante abschließende Bauteile
sind während der Montagezeit gegen Verschmutzungen und Beschädigungen
des Innenraumes zu verschließen. Bauteile, die vollständig oder
teilweise von Beton oder Estrich umschlossen werden, müssen in ihren
mechanischen Festigkeiten so ausgelegt sein, dass beim Einbringen des
umschließenden Materials keine Deformierung und Querschnittsverengungen
auftreten.
c) Beschreibung von Bodendosen (Gerätedosen / Zugdosen):
Bauteil für Unterflurinstallationskanal DIN VDE 0634. Teil 1,
estrichebene Bodendose, aus feuerverzinktem Stahl, als
Unterflurleerdose, geeignet zur Aufnahme einer fußbodenebenen
rechteckigen Einbaueinheit, kontinuierlich nivellierbar, geeignet zur
Aufnahme von bis zu 9 Installationsgeräten, mit Blinddeckel, belastbar
bis 1000 N, für textile Bodenbeläge bzw. Steinbeläge oder
PVC-Bodenbeläge mit Schutzrahmen .
6.4 Allgemein
6.4.1 Prüfung der Schutzmaßnahme
Hierbei sind nachstehende Prüfvorgänge durchzuführen:
Nullung
Überprüfen des Nennstroms der Überstromschutzorgane, der
Schleifenwiderstände, der Kurzschlussströme, Isolationswiderstände und
der Erdungswiderstände.
FI-Schutzschaltung
Prüfen der Schutzgeräte durch Betätigen der Prüftaste, Messung der
Fehlerspannung bzw. des Fehlerstromes (Auslösespannung und
Auslösestrom), Isolationsmessung, Erdungswiderstandsmessung (nach dem
FI-Schutzschalter darf kein Betriebsmittel genullt sein, siehe VDE
0100/T.510).
Schutzleitungssystem
Überprüfen des Nennstromes der Überstromschutzorgane, der
Schleifenwiderstände, Isolationswiderstände und der Erdungswiderstände
(max. 20 Ohm), Erprobung des Isolationswächters, Prüfung der
niederohmigen Verbindungen aller zu schützenden Geräte und sonstigen
Metallteile über Schutzleiter.
Schutzisolierung
Gehäuse und Umhüllungen der Betriebsmittel auf Beschädigungen überprüfen
(evtl. mitgeführte Schutzleiter dürfen nicht angeschlossen sein bzw. es
dürfen keine leitenden Verbindungen hergestellt werden können).
Schutztrennung
Stromquellen, Leitungen und Betriebsmittel müssen richtig ausgewählt
sein, Sekundärstromkreise von Trenntransformatoren und Umformern dürfen
nicht geerdet sein.
Schutzkleinspannung
Stromquellen, Leitungen und Betriebsmittel müssen richtig ausgewählt
sein, Geräte dürfen keinen Schutzleiteranschluss haben.
6.4.2 Richtwerte für Widerstands- und Isolationsmessungen
Potentialausgleichsleitung max. 2 Ohm
Leuchten mind. 1 M-Ohm
Wärmegeräte mind. 0,5 M-Ohm
Haushaltsgeräte mit E.-Motor mind. 0,22 M-Ohm
Isolationswiderstand mind. 1 k-Ohm
je Volt Betriebsspannung.
Im 230 / 400 V-Netz gilt für die Isolationswerte je Stromkreis
Außenleiter gegen Außenleiter mind. 380 k-Ohm
Außenleiter gegen Mittelpunktsleiter mind. 220 k-Ohm
Abgetrennter Mittelpunktsleiter gegen Erde mind. 220 k-Ohm
Ik = k x ln = UB : Rschl.
Erläuterungen zu nachstehender Tabelle:
In = Nennstrom der Sicherung bzw. des Leitungsschutzschalters
Rschl. = Schleifenwiderstand
Un = Netzspannungen (gegen Erde) (max. UB = 50 V) wegen FI-
Schutz
Ik = Kurzschlussstrom (k x In) (bei Automaten: k = 3,5)
Risol. = Isolationswiderstand
RE = Erdungswiderstand
Uausl. = Auslösespannung des FI- bzw. FU-Schutzschalters
Iausl. = Auslösestrom des FI- Schutzschalters
In = Nenn-Fehlerstrom des FI- Schutzschalters.
6.5 Beleuchtungskörper
Sämtliche Beleuchtungskörper müssen das VDE- und F-Zeichen tragen und
somit zur Montage auf nicht und normal entflammbaren Baustoffen nach DIN
geeignet sein. Es dürfen nur Leuchtenfabrikate gleichen Fabrikats für
eine Typenreihe eingebaut werden. Außerdem dürfen nur Leuchtenfabrikate
von solchen Herstellern geliefert werden, die dem Arbeitskreise
lichttechnischer Spezialfabriken angehören.
Alle zum Bau der Leuchten verwendeten Einbauteile müssen jeweils den für
sie treffenden VDE-Vorschriften entsprechen und müssen Originalteile des
angebotenen Leuchtenfabrikats sein.
Es kommen hauptsächlich LED-Leuchten zur Ausführung.
Leuchten mit Vorschaltgeräten (EVG) müssen für eine Spannung von 235
Volt ± 25% ausgelegt werden und kurzschlussfest sowie garantiert
brummfrei vergossen sein.
Verdrahtung:
Für die innere Verdrahtung in den Leuchten und die Durchgangsverdrahtung
müssen wärmebeständige Leitungen verwandt werden (VDE 0100/5.73).
Bei der Abnahme werden Stichproben auf Einhaltung dieser Forderung
durchgeführt.
Werden dabei Unstimmigkeiten festgestellt, wird auf Kosten des
Auftragnehmers daraufhin die gesamte Beleuchtungsanlage geprüft. Als
Kondensatoren für die Leuchtenkompensation dürfen nur auslaufgeschützte
VDE-zugelassene Markenfabrikate wie z.B. Bosch, Siemens, Fraco sowie
Felten&Guilleaume verwendet werden. Auch die Einhaltung dieser
Forderungen werden bei der Abnahme geprüft. Alle Leuchten sind gemäß VDE
0179 auszurüsten und zu verdrahten. Die Leuchten sind mit einer
Durchgangsverdrahtung auszuführen und müssen dementsprechend mit den
erforderlichen Klemmen für Durchgangsverdrahtung ausgestattet sein. Die
Leuchten müssen der Schutzklasse I mit Funkenschutzzeichen, Funkstörgrad
"G" entsprechend, und das VDE-Zeichen tragen. Alle Leuchtmittel sind
komplett mit Leuchtmitteln des Markenfabrikats Osram oder Philips
anzubieten. Sämtliche Leuchtstofflampen (weiß) als Dreibandlampen
(Lumilux) in Lichtfarbe universalweiß bzw. Warmton.
Auf Verlangen des Bauherrn ist der Leuchtenwirkungsgrad bekannt zu geben
und die Lichtverteilungskurven vorzulegen. Vor Aufgabe der Bestellung
ist der gesamte Lieferumfang mit des Bauherrn nochmals durchzusprechen
und die Details genau festzulegen. Danach dürfen vom Lieferanten keine
Änderungen des Umfanges mehr vorgenommen werden, es sei denn, dass sie
von der Bauleitung schriftlich genehmigt wird.
Der Auftraggeber behält sich für einen Umfang bis zu 10% des
Gesamtwertes ein recht auf Rückgabe oder Umtausch nach Lieferung vor,
falls dies aus jetzt noch nicht übersehbaren technischen Gründen oder
sonstigen sachlichen Gründen erforderlich wird. Umtausch und Rückgabe
haben kostenlos zu erfolgen.
Dem Bauherrn sind für einzelne Leuchtengruppen Musterleuchten vor
Bestellung vorzulegen.
Zusätzliche Angaben und Vorschriften für LED-Leuchtensysteme
- Lichtfarbtoleranz ist messtechnisch vom Hersteller / Errichter
nachzuweisen
- Ein einheitliches Binning für das gesamte Objekt ist zu
gewährleisten
- Es sind generell LED mit einer Lebensdauer von mehr als 50.000 h bei
einer Ausfallrate von max. 30 % und Lichtstromverlust von max. 20 %
bezogen auf die vorgegebene Lebensdauer (L 80 / B30). Die geforderten
Leistungsmerkmale der LED müssen in verbautem Zustand erreicht werden.
Betriebsgeräte für LED-Leuchten
- Alle Geräte müssen das VDE / ENEC Kennzeichen tragen
- Es werden nur Vorschaltgeräte / Konverter aus Europäischer
Herstellung akzeptiert
- Alle Netzteile müssen Weitbereichsnetzteile 230 V sein
(Eingangsspannung AC 180 V - 264 V)
- Bei allen Netzteilen muss die Ausgangsspannung einstellbar sein
- Die Sicherheitsstandards entsprechend UL 508, UL60950-1 und
TÜV/EN60950-1 müssen eingehalten werden
- Der Ausgang muss kurzschlussfest, -überlastfest und leerlauffest
sein
- EMV (Netzrückwirkungen) entsprechend EN 61000-4-2, 3, 4, 5, 6, 8
- Gerätegehäuse aus stabilem Metall zur Hutschienenmontage, lüfterlos
- ENV Klasse B
- Schutzklasse I, Schutzart IP 20.
- Die Leuchten müssen mit 16 Bit (nicht interpoliert) Auflösung über
Dali dimmbar sein.
- LED-Betriebsspannung 48 V / DC.
6.6 Außenanlage / Außenbeleuchtung
Allgemeine Ausführungshinweise
Die Verkabelung der Außenleuchten im Bereich der Terrassen, Grünflächen,
der Gehwege bzw. Fahrstraßen und der Stellflächen hat grundsätzlich in
Kabelgräben, zu erfolgen. Die Versorgung dieser öffentlichen Beleuchtung
erfolgt durch die UV-im 1. UG.
Der Auftragnehmer hat ferner bei der Dimensionierung dafür Sorge zu
tragen, dass in den einzelnen Versorgungs- und Stichleitungen der
Spannungsverlust zwischen Verteilungsschiene und dem weitest entfernten
Verbraucher nicht mehr als 3 % aufweist. Um die einzelnen
Versorgungsstiche längenmäßig weitestgehend zu begrenzen, sind die
Stellplatzleuchten und die Leuchten längs der Umfahrt über mehrere
Stichleitungssysteme bis auf das Grundstück bereits ausgeführt.
Die Standorte der Außenleuchten sind vom Auftragnehmer nach
freigegebenen Ausführungs- / Montageplänen gemeinsam mit dem Architekten
und Fachplaner festzulegen, vor Ort einzumessen und auszupflocken. Der
AN erstellt die erforderlichen Leuchtenfundamente, die so vorzubereiten
sind, dass eine ordnungsgemäße Kabeleinführung in die anschließend zur
Montage kommende Leuchteneinheit gewährleistet ist. Dies bedeutet eine
enge Zusammenarbeit des AN mit der Tiefbaufirma während der Herstellung
der Einzelfundamente. Die im Fundament eingegossenen Kabel sind entweder
mit flexiblem Kunststoffpanzerrohr gegen mechanische Beschädigungen
während des Gießvorganges zu schützen oder werden in entsprechende
Leerrohre nach dem Aushärten der Fundamente eingezogen.
Für die technischen Anforderungen an Leuchten mit Leuchtstofflampen
gelten grundsätzlich die den Technischen Vorbemerkungen aufgezeigten
Richtlinien. Der Lieferumfang für alle Beleuchtungskörper beinhaltet
generell die dazugehörigen Leuchtmittel, Vorschaltgeräte usw. sowie das
Klein- und Befestigungsmaterial. Ferner sind alle Leuchtenmasten mit
Kabelübergangskästen und nachgeschalteter Sicherungseinheit zu versehen.
Die Lichtfarbe aller Leuchtstofflampen ist weiß.
Alle nachstehend aufgeführten Leuchten sind vor Montagebeginn zu
bemustern. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Änderungen von
Stückzahlen und Typen der nachstehend beschriebenen Leuchten jederzeit
möglich sind. An der Bemusterung ist kostenlos und muss vom
Auftragnehmer schriftlich der Bauleitung gemeldet werden.
Die Lackierung der Leuchtenmasten und Gehäuse erfolgt im Farbton RAL
nach Angaben des AG (zu kalkulieren ist hier in jedem Fall ein
Sonderfarbe).
Das Anbringen der Leuchten ist, sofern es sich um Mast- oder
Pollerleuchten handelt, in drei Arbeitsgängen vorzusehen:
1. Montage des Mastes bzw. des Standrohres unter Hinzulieferung und
Einbau zweckentsprechenden Zubehörs einschließlich aller erforderlichen
Befestigungs- schrauben und Gewindebolzen aus nicht rostenden
Materialien (V2A, Messing, Bronze etc.)
2. Montage der Aufsatzleuchten oder Leuchtenköpfe, Lieferung und
Montage der gesamten inneren Verdrahtung einschließlich der
nachbeschriebenen Kabelübergangseinheiten, Sicherungen usw.
3. Einbau der erforderlichen Leuchtmittel und Montage der
Leuchtmittelabdeckungen. Alle mitzuliefernden Hochdruck-, Halogen- oder
Leuchtstofflampen sind nach dem Einsetzen auf ihre Brauchbarkeit hin zu
überprüfen.
Somit muss der Einheitspreis, bezogen auf den Lohnanteil, folgende
Arbeitsgänge beinhalten:
Die Lieferung der einwandfrei verpackten Leuchten einschl. Masten,
Ausleger, Vorschaltgeräte, Wannen, Abdeckraster und sonstiger
Zubehörteile auf der Baustelle, das Abladen der Materialien vom Lkw und
der Transport von der Abladestelle zum Lagerungsort einschließlich deren
ordnungsgemäßen Einlagerung.
Der Transport der Leuchten von der Lagerungsstelle zum Montageort, das
Auspacken der Leuchten, Überprüfung auf Vollzähligkeit und
Transportschäden, wo erforderlich, das Reinigen der Leuchten, die
fachgerechte Montage der Masten und Leuchten, das Einführen der
Leitungen in die Masten, die Lieferung der erforderlichen Klein- und
Befestigungsmaterialien, die Verkabelung innerhalb der Masten oder
Leuchtenständer, das Absetzen der Leitungen auf die erforderliche Länge,
das fachgerechte Anschließen, das Einsetzen der Leuchtmittel, die
Brennprobe, das Aufsetzen der entsprechenden Klein- und
Verbindungsmaterialien.
Mit den Einheitspreisen sind auch alle Anforderungen für Montagegerüste,
Maschinenstunden für Kräne usw. abgegolten.
Hinweis:
Alle Kabel die von außen ins Gebäude geführt werden, sind mittels
Überspannungsableiter zu versehen.
Hinweis für NE-Metallnotierungen
Für alle in diesem Leistungsverzeichnis enthaltenen Verteilungen, Kabel
und Leitungen, werden keine NE-Metallteuerungszuschläge für Kupfer,
Aluminium oder Blei vergütet. Die festgelegte Metallbasis gilt als
Festpreis für die gesamte Bauzeit.
Preisbasis
Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten für die Dauer der Bauzeit.
Abnahme, Prüfung und Inbetriebnahme der elektrischen Anlagen
Alle erforderlichen behördlichen, Sachverständigen und sonstige
gesetzlich vorgeschriebenen Abnahmen nach Technische Prüfverordnung
(TPrüfVO) sind gefordert. Kosten der Abnahmen gehen zu Lasten des AG.
Der AG stellt für die Abnahmen nach Technische Prüfverordnung der
Gewerke die notwendigen Sachverständigen. Durch den AN sind die
Abnahmebegehungen mit dem Sachverständigen des AG 6 Wochen vor Abnahme
anzukündigen. 4 Wochen vor Abnahme sind an den Sachverständigen alle für
die Abnahme notwendigen Dokumente und Unterlagen zu übergeben. Verzögert
der AN die Übergabe der Unterlagen / Dokumente verschiebt sich die
Abnahme um die Anzahl der Tage der Übergabe. Sollten sich aus diesem
Umstand Terminverschiebungen des Übergabetermin ergeben, trägt der AN
die volle Verantwortung und alle entstehenden Kosten. Notwendige
Nachabnahmen, incl. der Kosten der Bauleitung AG, gehen zu Lasten des
AN. Der AN wird baubegleitend die zu errichtenden Anlagen durch einen
öffentlich bestellten Sachverständigen prüfen und dokumentieren lassen.
Die Prüfungen sind mit der Teilnahme des AG´s durchzuführen. Die Kosten
gehen zu Lasten des AN.
Bei der ersten Inbetriebnahme von elektr. Anlagen, Geräten oder
Maschinen durch den Auftragnehmer hat ein Elektrofachmann im Dienst des
Auftragnehmers anwesend zu sein. Dieser Fachmann hat vor der
Inbetriebnahme zu prüfen, dass bei Erstellung der Anlage und Anschluss
der Geräte oder Maschinen die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien
beachtet wurden, der Funktionsablauf folgerichtig ist und alle
Einstellwerte mit den Nennleistungen oder sonstigen Vorgaben
übereinstimmen.
Hierüber wird ein Protokoll angefertigt, dass mit den Abnahmeunterlagen
dem Bauherrn eingereicht wird. Zur Inbetriebnahme ist das
Bedienungspersonal des Bauherrn vom Auftragnehmer zu schulen (Schulung
ca. 5 Tage) und in die Funktion, die besonderen Eigenarten und in die
wirtschaftlichste Betriebsweise der von ihm erstellten Anlage in ihrer
Gesamtheit einzuweisen. Falls die Anlagen in verschiedenen Jahreszeiten
verschiedenartig betrieben werden, hat diesem Umstand zur Folge, die
Einweisung durch den Auftragnehmer mehrmals zu erfolgen.
Die Inbetriebnahme erfolgt vor der Abnahme durch den AG. Alle
behördlichen Genehmigungen und Abnahmen sind vom Auftragnehmer auf seine
Kosten im Einverständnis mit dem Bauherrn rechtzeitig einzuholen.
Die Isolationsmessungen bei allen Stromkreisen müssen vor den
Abnahmeprüfungen gewissenhaft durchgeführt werden. Über die
Isolationsmessungen sowie die Schleifenwiderstandsmessungen, sind
Messprotokolle anzufertigen, die vor Abnahmeprüfung ebenfalls vorzulegen
sind. Für alle elektrischen Anlagen sind TÜV-Abnahmen zu Lasten des AN
auszuführen und 3-fach beim AG vorzulegen.
Für die Blitzschutz- und Erdungsanlagen sind Messprotokolle und
Prüfbücher anzufertigen, einschließlich TÜV-Abnahme zu Lasten des AN.
Die vom TÜV festgestellten Mängel sind unverzüglich vom AN beseitigen zu
lassen.
Fabrikateliste Starkstromanlagen
In der Fabrikateliste werden die Fabrikate der Planung aufgezeigt. Bei
den Fabrikaten, die mit dem Hinweis "oder gleichwertig (o. glw.)"
beschrieben sind, sind neben den aufgezeigten Fabrikaten auch
gleichwertige Fabrikate zugelassen. Die Fabrikate sind vom AG
freizugeben.
Bei den Fabrikaten ohne den Hinweis "oder gleichwertig (o. glw.)" sind
nur die oder das beschriebene Fabrikat(e) zugelassen.
Anlagen Leitfabrikat AG Vorschlag Bieter
------------------------------------------------------------------------
--------------------------------------------------
Zentralbatterieanlage Gessler, CEAG, Kaufel
Präzisa o. glw. ....................................
Niederspannungs- Siemens, Schneider,
Hauptverteilung ABB, Wagner
Schaltanlagen o. glw. ....................................
Unterverteilungen Hager, Hensel,
Striebel o. glw. .....................................
Rangierverteiler Kontaktsysteme GmbH
o. glw. .....................................
Kabel und Leitungen Dätwyler oder gleichwertig
.....................................
Trassensysteme Niedax, Van Geel,
OBO-Bettermann o. glw. .....................................
Schalter und Steckdosen Jung AS 500, Merten,
Gira, alpinweis o. glw .....................................
Rettungszeichen Gessler, Ceag o. glw.
.....................................
Sicherheitsleuchten Gessler, Ceag o. glw.
.....................................
Überspannungsschutz DEHN o. glw.
....................................
Fabrikateliste Schwachstromanlagen
In der Fabrikateliste werden die Fabrikate der Planung aufgezeigt. Bei
den Fabrikaten, die mit dem Hinweis "oder gleichwertig (o. glw.)"
beschrieben sind, sind neben den aufgezeigten Fabrikaten auch
gleichwertige Fabrikate zugelassen. Die Fabrikate sind vom AG
freizugeben.
Bei den Fabrikaten ohne den Hinweis "oder gleichwertig (o. glw.) sind
nur die oder das beschriebene Fabrikat(e) zugelassen.
Anlagen Leitfabrikat AG Vorschlag Bieter
------------------------------------------------------------------------
--------------------------------------------------Anschlussdosen Cu
Dätwyler, BTR, Nexans o. glw. ...........................
Patchpanel Cu Dätwyler, BTR, Nexans o. glw.
...........................
Datenkabel Cu, LWL Dätwyler, Nexans o. glw.
...........................
19"-Schränke Rittal o. glw. ...........................
Patchkabel Cu Dätwyler, Nexans o. glw. ...........................
Telefon HVT QUANTE, R&M, Krone o. glw. ...........................
Türsprechanlagen SKS, Lippert, Siedle
Elcom o. glw. ...........................
Brandmeldeanlage Hekatron, Honeywell
Siemens, Bosch o. glw. ...........................
Behinderten-Notruf OBO-Bettermann
o. glw. ...........................
Feuerwehr-Innenhaus-
Funksystem, BOS B.Schmitt, Metzger, NTE o. glw.
...........................
Abkürzungen
Für Abrechnungseinheiten:
d = Tag
Fm = Festmeter
h = Stunde
Jr = Jahr
kg = Kilogramm
km = Kilometer
km² = Quadratkilometer
l = Liter
m = Meter
m² = Quadratmeter
m³ = Kubikmeter
Mt = Monat
psch = pauschal
Rm = Raummeter
St = Stück
t = Tonne
Wo = Woche
Für technische Einheiten:
A = Ampere
bar = Atmosphäre Überdruck
C = Celsius
cm = Zentimeter
g = Gramm
h = Stunde
Hz = Hertz
kA = Kiloampere
kg = Kilogramm
kg/m = Kilogramm pro Meter
kV = Kilovolt
kvA = Kilovoltampere
kVar = Kilovoltampere reaktiv (Blindleistung)
kW = Kilowatt
lx = Lux
M = Mega
m = Meter
Min = Minute
mm = Millimeter
mm² = Quadratmillimeter
ms = Millisekunde
m/s = Meter pro Sekunde
MVA = Megavoltampere
s = Sekunde
V = Volt
VA = Voltampere (Scheinleistung)
W = Watt (Leistung)
für sonstige Begriffe:
Al = Aluminium
Cu = Kupfer
Db = Dauerbetrieb
DEL = Deutsches Elektrolytkupfer für Leitzwecke
DS = Drehspannung
EVG = Elektronisches Vorschaltgerät
EVU = Elektrizitäts-Versorgungs-Unternehmen
Fe = Eisen
GS = Gleichspannung
H/B/T = Höhe/Breite/Tiefe
IEC = Internationale Elektrotechnische Kommission
KLL = Kompakt-Leuchtstoff-Lampe
max = Maximal
mio = Millionen
N (MP) = Neutralleiter (Mittelleiter)
NE = Nichteisen
NN = Normalnull
P 00 = Schutzart nach DIN 40050
Pb = Blei
PE (SL) = Schutzleiter
Pehla = Gesellschaft für elektrische Hochleistungsprüfungen
RAL = Farbregister des Ausschusses für Lieferbedingungen
und Gütesicherung beim Deutschen Normenausschuss
RWA = Rauchwarnanlage
TAB = Technische Anschlussbedingungen
VDE = Verband Deutscher Elektrotechniker e.V.
VVG = Verlustarmes Vorschaltgerät
WS = Wechselspannung.
Ausschreibungsanerkennung
Der Auftragnehmer erklärt hiermit,
a) dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin überprüft
hat, insbesondere darauf, dass keine Seiten fehlen;
b) dass der Inhalt der Ausschreibungsunterlagen nicht für ihn
mehrdeutig ist;
c) dass er die Vorbemerkungen gelesen hat und der Inhalt für ihn
eindeutig ist und bei der Preisbildung ebenso berücksichtigt hat.
.............................................................
............................
(Bieter) (Datum)
VORABZUG
1 440 Starkstromanlagen
1
440 Starkstromanlagen
1.1 442 Eigenstromversorgungsanlagen
1.1
442 Eigenstromversorgungsanlagen
1.2 443 Niederspannungsschaltanlagen
1.2
443 Niederspannungsschaltanlagen
1.3 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
1.3
444 Niederspannungsinstallationsanlagen
1.4 445 Beleuchtungsanlagen
1.4
445 Beleuchtungsanlagen
1.5 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
1.5
446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
1.6 449 Starkstromanlagen, sonstiges
1.6
449 Starkstromanlagen, sonstiges
2 450 Fernmelde- und informationstechn.
Anlagen
2
450 Fernmelde- und informationstechn.
Anlagen
2.1 452 Such- und Signalanlagen
2.1
452 Such- und Signalanlagen
2.2 456 Gefahren- und Alarmanlagen
2.2
456 Gefahren- und Alarmanlagen
2.3 457 Datenübertragungsnetze
2.3
457 Datenübertragungsnetze
2.4 459 Fernmelde- und informationstechn.
Anlagen, sonstiges
2.4
459 Fernmelde- und informationstechn.
Anlagen, sonstiges
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