14.01_Innenputzarbeiten (BT 1)
We Live Tower Frankfurt - BT1 Bestand
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Deckblatt Deckblatt zum Leistungsverzeichnis Planung und Bauleitung AI+P Planungs GmbH Julius-Bausch-Straße 50, 73431 Aalen Tel. 07361/ 80467-0, 4147wlt-lyonerstrasse@ai-p.de Ausführungsfrist Voraussichtlicher Beginn der Arbeiten ab Herbst / Ende 2026. Ausführung geschossweise nach Baufortschritt (eventuell 2-3 Geschosse auch parallel, eventuell auch mit Unterbrechungen). Beginn der Arbeiten immer 10 Arbeitstage nach Aufforderung. Je Geschoss 7 Arbeitstage, Erdgeschoss 12 Arbeitstage und Untergeschoss 12 Arbeitstage. Vertragsstrafe 0,15% der Netto-Auftragssumme je Werktag Insgesamt nicht mehr als 5 % der Nettoabrechnungssumme und findet auch bei Einzelfristen Anwendung. Sicherheitsleistung 5 Hundertstel der Netto-Abrechnungssumme als Sicherheit für die Gewährleistung (kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden) 10 Hundertstel der Netto-Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung (kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden) Verjährungsfrist für d. Gewährleistung Es gelten folgende Fristen (Gewährleistungsbeginn ab Datum der förmlichen Abnahme): 5 Jahre und 6 Monate Bauwesenversicherung ist abgeschlossen. Umlage 3 Tausendstel der Netto-Abrechnungssumme Bauwasser, Baustrom, Baumüllabfuhr werden vom Bauherrn veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem Auftragnehmer anteilig 0,5% der Netto-Abrechnungssumme abgezogen. Fachbauleitung LBO ist eingeschlossen im Angebotspreis Ausschreibende Stelle AI+P Planungs GmbH - Julius-Bausch-Str. 50, 73431 Aalen
Deckblatt
Vorbemerkungen I Vorbemerkungen I
Vorbemerkungen I
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen ERGÄNZENDE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Ausführungsunterlagen zu § 3 Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer die Maße seiner Zeichnungen zu prüfen, die Ausführungsmaße seiner Arbeiten durch Überprüfung der Rohmaße festzustellen oder vorher durch Lehren festzulegen und merklich Unstimmigkeiten sofort vor Ausführung der Arbeit mit Vorschlägen für ihre Richtigstellung zu melden. Für Richtigkeit und Einhaltung der Maße ist der Auftragnehmer verantwortlich. Gesetzliche Unfallversicherung zu § 4 Nr. 2 Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesem Leistungsverzeichnis, dass er einer Berufsgenossenschaft angehört. Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung hinsichtlich seiner Zugehörigkeit zu Berufsgenossenschaft sowie den Empfang einer Anordnung gemäß § 765 der Reichsversicherungsordnung unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Ausführung zu § 4 Alle zur ununterbrochenen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Stoffe, soweit die bauseitige Lieferung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, hat der Auftragnehmer rechtzeitig frei Verwendungsstelle zu liefern und alle erforderlichen Nebenarbeiten zu leisten, die zur ordnungsgemäßen Herstellung fertiger Arbeit notwendig sind. Vollständige Einrichtung der Baustelle und Schaffung der notwendigen Zufahrtswege sowie Versorgung mit Wasser und Strom ist die Sache des Auftragnehmers, soweit das Leistungsverzeichnis nichts anderes enthält. Der Rohbauunternehmer sorgt dafür, dass bis zur Fertigstellung des Bauwerkes ausreichend Wasser und Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz für Roh- und Ausbaugewerke an der Baustelle vorhanden ist. Die Kosten des Verbrauchs werden von der Bauleitung anteilig auf die am Bau tätigen Firmen umgelegt. Ebenfalls anteilige Kostenumlage erfolgt für die Bauwesensversicherung, Müllcontainer, Baureinigung sowie ein evtl. aufgestelltes Bauschild. Für die Lagerung seiner Materialien und die Unterkunft seiner Arbeiter hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer zu prüfen, ob am Bau alle Voraussetzungen zur Ausführung seiner Arbeiten vollständig und einwandfrei erfüllt sind. Beanstandungen sind sofort mündlich und schriftlich vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung vorzubringen. Erfolgt keine schriftliche Beanstandung durch den Unternehmer, so wird die Richtigkeit und einwandfreie Funktionsfähigkeit aller Vorleistungen unterstellt. Damit sind Mehrforderungen oder Gewährleistungseinschränkungen im Hinblick auf mangelhafte Vorleistungen ausgeschlossen. Laufende Beseitigung der Abfälle aus eigener Arbeit und Reinhaltung der Baustelle sowie mitbenützter Grundstücke ist Pflicht des Auftragnehmers. Kommt er der Aufforderung zur Erfüllung dieser Pflichten in angemessener Zeit nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, sie auf Kosten des Auftragnehmers durch andere Kräfte ausführen zu lassen. Werden die Bauarbeiten einer laufenden Baustelle unterbrochen oder ist die Baustelle nicht besetzt, so ist die Unterbrechung sowie die Wiederaufnahme der Arbeiten unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die unbesetzte Baustelle ist sorgfältig abzusperren und ausreichend zu beleuchten. Die Auftragsweitergabe zu § 4 Nr. 3 Die Auftragsweitergabe oder die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Vertretung des Auftraggebers Der mit der Oberleitung betraute Vertreter des Auftraggebers sowie der örtliche Bauführer sind berechtigt, alle notwendigen Anweisungen zu treffen, soweit der Umfang der Vertragsleistung dadurch nicht vergrößert wird und das Hausrecht auf der Baustelle auszuüben. Gerüste Die vom Auftragnehmer erstellten Gerüste dürfen von allen am Bau beschäftigten Handwerkern kostenlos mitbenützt und nur im Einverständnis mit der Bauleitung entfernt werden. Müllentsorgung auf der Baustelle Zur Entsorgung des Baurestmülls ist folgendes zu beachten: 1. Auf den Baustellen und auf den Baustellengrundstücken darf grundsätzlich kein Baurestmaterial sowie Verpackungen aller Art gelagert werden. Restabfall und Verschnitt Material sowie Verpackungen sind grundsätzlich jeden Tag von der Baustelle zu entfernen und geordnet zu entsorgen. Die Lagerung von Restmaterial darf nur mit Zustimmung der Bauleitung erfolgen. Dies gilt auch für Ausbrechmaterial wie Steinschutt von Wänden etc. 2. Auf der Baustelle und den Baugrundstücken dürfen keine Essensrestes sowie deren Verpackungen, Flaschen, Getränke, Dosen und sonstige Getränkeverpackungen abgelagert werden. Diese sind jeden Abend mitzunehmen. 3. Sollte gegen o.g. Punkte zuwidergehandelt werden, werden diese Restmaterialien ohne weitere Aufforderungen von einer Fremdfirma entsorgt. Die Kosten werden dann Ihrer Firma in Rechnung gestellt. Bei Abfall, der nicht zugeordnet werden kann, wird dies auf alle Handwerker umgelegt. Wir erwarten, dass Sie sämtliche Mitarbeiter, die auf unseren Baustellen tätig sind über diese Vorgehensweise informieren Haftung zu § 10 Der Unternehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei einer Haftpflichtversicherung ausreichend versichert ist. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden die schuldhaft aus Anlass seiner Arbeiten oder als deren Folge entstehen (z.B. durch unterlassen oder mangelhafte Abschrankungen oder Beleuchtung, durch Setzungen, durch Beschädigung von Leitungen oder Kabeln, durch Senkungen angrenzender Grundstücke, durch verzögerte Fertigstellung). Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, den Auftraggeber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen dritter Personen in vollem Umfang zu befreien. Abnahme zu § 12 Der Auftraggeber verlangt eine förmliche Abnahme der Leistung. Gewährleistung zu § 13 Für die vertragsmäßige Beschaffenheit der Leistungen gelten im Allgemeinen, die in § 13 Nr. 4, festgesetzten Fristen. Andere Vereinbarungen über die Gewährleistung werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt. Der Auftragnehmer hat unaufgefordert auf seine Kosten während der Gewährleistungszeit alle auftretenden Mängel zu beheben. Kommt er mit seiner Gewährleistungspflicht in Rückstand oder ist Gefahr im Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Nach einer Mängelbeseitigung beginnt für dies Leistung die vertragliche Gewährleistung erneut. Bei fahrlässiger oder unsachgemäßer Ausführung, bei Verwendung nicht vorschriftsmäßigen oder minderwertigen Materials, sofern dieses vom Auftragnehmer geliefert wird- bei absichtlichem Verschweigen eines Mangels und bei versteckten Schäden gelten für die Gewährleistung die Bedingungen des BGB. Mängelbeseitigung zu § 13 Die Abnahme- und Gewährleistungsmängel sowie solche die während der Bauzeit gemeldet werden müssen innerhalb 10 Tagen nach Mitteilung beseitigt werden. 1. Die Mängelbeseitigung ist wie folgt durchzuführen: 1.1. Vom Architekturbüro AI+P Planungs GmbH erhalten Sie ein Anschreiben mit beigefügter Mängelliste. 1.2. Die Mängelliste muss zur Mängelbeseitigung mitgenommen werden und nach erfolgter Beseitigung der Mängel vom Käufer/Eigentümer bzw. Bauleiter unterschrieben werden. 1.3. Die unterschriebene Mängelliste ist dann an das Architekturbüro AI+P Planungs GmbH per Fax zu übersenden. 1.4. Ohne vorliegende Unterschrift gilt der Mangel als nicht beseitigt und die Schlussrechnung kann nicht freigegeben werden. Abrechnung zu § 14 Der Auftragnehmer stellt die Abrechnung auf Grund der Aufmasspläne auf. die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen werden dem Fortgang der Arbeit entsprechend oder unmittelbar nach Fertigstellung der Bauarbeiten gemeinsam durch je einen Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers vorgenommen. Die Messurkunde ist vom Auftragnehmer unter Einhaltung der im § 14 Nr. 3 bezeichneten Fristen aufzustellen. Kosten werden gegenseitig nicht verrechnet. Wenn nach Lieferschein oder Wiegezettel abgerechnet wird, sind die Originalscheine der Abrechnung beizufügen. Andere Unterlagen werden nicht anerkannt. Lieferscheine, welche vom Auftragnehmer selbst ausgeschrieben sind und Baustoffe ab Lager seinem Lager nachweisen sollen, werden nur anerkannt, wenn Sie vom Vertreter des Auftragnehmers bestätigt sind. Lieferscheine und Wiegezettel, welche nicht mit Datum, Unterschrift, genauer Baustellenbezeichnung und Materialangabe versehen sind, werden nicht anerkannt. Stundenlohnarbeiten zu § 15 Für die anerkannten Stunden werden die im Leistungsverzeichnis angebotenen Verrechnungssätze vergütet, höchstens jedoch die preisrechtlich zugelassenen Verrechnungssätze. Eine im Leistungsverzeichnis angegebene Zahl der Stunden ist unverbindlich. § 2 Nr. 3 gilt insoweit nicht. Vergütet werden nur die mit Zustimmung des Auftraggebers ausgeführten Arbeiten nach Maßgabe der tatsächlich geleisteten und anerkannten Arbeitsstunden. Datum, Baustelle, Berufsbezeichnung der Arbeiter (bei Bedarf Vor- und Zuname, Alter), Zahl der Arbeitsstunden, genaue Angaben über Art der Tätigkeit, ferner die verwendeten, besonders zu vergütenden Stoffe, Geräte, Gerüste, Werkzeuge, Fahrzeuge, und dgl. Bei gleichartigen Leistungen genügt ein Hinweis auf die früher in der einzelnen beschriebenen Leistung. Zahlung zu § 16 Alle Rechnungen sind in 3-facher Ausfertigung über die Bauleitung mit der Anschrift des Bauherrn einzureichen. Alle Zahlungen werden vom Bauherrn durch Überweisung geleistet. Abschlagszahlungen bis zu 90 % der geleisteten Arbeiten werden in Zeitabständen von nicht unter 14 Tagen gewährt. Die Prüfung der Schlusszahlung durch die Bauleitung und die Überweisung des Restbetrages erfolgen vorbehaltlich des endgültigen Prüfergebnisses durch die zuständigen Prüforgane. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Verzicht auf den Einwand der weggefallenen Bereicherung, von den Rechnungsprüfungsorganen festgestellte Überzahlungen jederzeit zurückzuerstatten. Überzahlungen sind vom Empfang der Schlusszahlung an mit 4 % zu verzinsen. Abtretung fälliger Forderungen des Auftragnehmers ist nach § 399 BGB ausgeschlossen. Sicherheitsleistungen zu § 17 Für die vertragsmäßige Durchführung der übertragenen Leistungen und die Erfüllung der Gewährleistung kann der Auftraggeber als Sicherheit bis zu 5 % der Endsumme aus der Schlussrechnung einbehalten; der Betrag wird nicht verzinst. Streitigkeiten zu § 18 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aalen. Vor Inanspruchnahme des Rechtswegs soll gütliche Regelung von Sachverständigen versucht werden.
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen ZUSÄTZLICHE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN UND BAULIEFERUNGEN FÜR GEBÄUDE UND FREIANLAGEN (DIN 276, KOSTENGRUPPEN 1.4/2.2/3/4/5/6 Die folgende Nummerierung richtet sich in den Hauptnummern sinngemäß nach VOB/B 1. Grundlagen des Vertrags sind im Folgenden aufgeführt, und zwar in der bei Widersprüchen gültigen Reihenfolge 1.1 die schriftliche Vertragsausfertigung 1.2. das Angebot des Auftragnehmers mit all seinen Bestandteilen 1.3. die dem Auftragnehmer übergebenen Pläne 1.4. die "Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen- und Lieferungen", welche auf diesem Blatt vorliegen. 1.5. VOB Teil A, B und C in der jeweils zum Ausschreibungsdatum gültigen Fassung 1.6. das BGB insbesondere die Bestimmungen über den Werk- bzw. Kaufvertrag 2. Nachangebote und Auftragserweiterungen 2.1 Nachangebote und Auftragserweiterungen für nach Vertragsabschluss anzubietende neue oder erweiterte Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich eingereicht werden. Die Ausführung setzt ausdrücklich Auftrag des Bauherrn voraus. Ebenso hat der Auftragnehmer auf erkennbare Massenüberschreitungen vor Ausführung schriftlich hinzuweisen und einen Nachauftrag zu fordern. Alle Bedingungen des Bauvertrages gelten auch für Nach- und Änderungsaufträge. 2.2 Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen oder Materialpreissteigerungen. VOB/B § 2 (insbesondere Absatz 3-7) bleiben davon unberührt gültig. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart sind. Ist eine Lohn- oder Materialgleitklausel vereinbart, ist die Lohn- bzw. Materialpreis- Erhöhung spätestens binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt. Preissteigerungen, die durch Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen Lasten. 2.3 Nebenleistungen und -kosten: Beschaffung von Bauwasser, Baustrom, sowie Beseitigung von Abfällen sind Nebenleistungen des Auftragnehmers, wofür er Kosten und Verantwortung zu tragen hat. Sofern der Bauherr die Bereitstellungs- und Verbrauchskosten von Bauwasser und Baustrom, sowie die Bereitstellung eines Müllcontainers und dessen Abfuhr veranlasst und kostenmäßig verauslagt, ist er berechtigt, diese Aufwendungen gegen die Ansprüche des Auftragnehmers anteilig aufzurechnen. Statt der Verteilung dieser Kosten auf Nachweis kann in der Ausschreibung bzw. im Bauvertrag ein fester Anteil in Tausendstel der Abrechnungssumme des jeweiligen Auftragnehmers vereinbart werden. 2.4 Giftmüll und Problemmüll, die bei seiner Vertragsleistung anfallen, hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. 2.5 Die Angebots- und Vertragspreise gelten für die fertige Leistung bzw. Lieferung frei Bau einschließlich Abladen und Verpackung. 3. Ausführungsunterlagen Es gilt VOB/B § 3 mit folgender Maßgabe: 3.1 Ausführungspläne müssen den Freigabevermerk des Architekten tragen. Sie sind für den Auftragnehmer verbindlich. Planinhalte, Maße, Dimensionen und Leistungsverzeichnisse sind vom Auftragnehmer zu prüfen; auf Unstimmigkeiten oder zu befürchtende Mängel oder Bedenken hat er den Architekten schriftlich hinzuweisen. Planlieferung entsprechend Baufortschritt. Sofern die dem Auftrag-nehmer gelieferten Pläne nach seiner Meinung nicht mit den Angebotspreisen vereinbar sind, hat der Auftragnehmer binnen 12 Werktagen nach Erhalt der Pläne, spätestens jedoch vor Beginn dieser Leistungen schriftlich seine eventuellen Mehrforderungen anzumelden, ansonsten gelten die Pläne als Vertragsbestandteil. 3.2 Baustelleneinrichtungspläne, Bauangaben für bauseitige Vorleistungen, sowie Einbaupläne für Lieferungen des Auftragnehmers sind vom Auftragnehmer auf Anforderung auf seine Kosten zu erstellen und rechtzeitig zur schriftlichen Genehmigung vorzulegen, vor allem bezüglich der bauseitig erforderlichen Vor- und Nachleistungen, Aussparungen, Schlitze, Befestigungen und Unterkonstruktionen. Bauseitige Mehrkosten durch falsche oder verspätete Bauangaben fallen dem Auftragnehmer zur Last. Anerkennung der Auftragnehmerpläne durch den Architekten befreit den Auftragnehmer nicht von der vollen Gewährleistung für seine Leistungen 3.3 Revisionspläne sowie schriftliche und mündliche Bedienungsanleitungen für technische Anlagen, Installationen usw. sind vom Auftragnehmer bei Abnahme unentgeltlich zu liefern. 3.4 Urheberschutz besteht für alle gegenseitig übergebenen Pläne, Berechnungen usw. Sie dürfen nur vertragsgemäß verwendet und nicht weitergegeben werden. 3.5 Übergabe Ausführungspläne Die in Absatz 3.1 genannten Ausführungspläne, werden dem Auftragnehmer ausschließlich digital, und nicht in Papierform übergeben. Dem Auftragnehmer wird ergänzend ein Zugang zu der genutzten Planplattform des Auftragsgebers, zur Verfügung gestellt. Entgegen VOB 3.1 werden diese nicht besonders vergütet. 4. Ausführung Es gilt VOB/B §4 mit folgender Maßgabe: 4.1 Schadens- und Unfallverhütung: Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und Sachschaden abzuwenden. Vor, während und nach der Arbeit sowie in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer von sich aus für alle Schadensverhütungsmaßnahmen zu sorgen, wie Abschrankungen, Beleuchtung, Geländer, Fanggerüste, Absteifungen, Warntafeln, Brandverhütung, Sturmsicherung aller Gegenstände, Vorschriftsmäßigkeit von elektrischen Geräten, Leitungen usw. Mängel an der Baustelle, auch an Geräten, Gerüsten usw. anderer Auftragnehmer hat der Benützer zu beanstanden. Der Auftragnehmer stellt Bauherr und Architekt ausdrücklich frei von Schadensersatzansprüchen, die er im Zusammenhang mit seinen Leistungen oder Lieferungen zu vertreten hat. 4.2 Schutz seiner aufgeführten Leistungen, auch gegen Wasser-, Frost-, Sturm- und Winterschäden sowie gegen Beschädigung, Korrosion und Verschmutzung obliegt dem Auftragnehmer ohne Aufpreis bis zur Abnahme. Ebenso obliegt ihm ohne Aufpreis Entfernung von Schnee und Eis, soweit für seine Leistungen nötig. 4.3 Leistungen im Erdreich und in Bauteilen hat der Auftragnehmer zu beachten und zu schützen, bevor er dort Arbeiten vornimmt. 4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter (bei Bedarf ein Baustelleningenieur), der fachlich und persönlich geeignet und deutschsprachig ist, muss während der Arbeitszeit anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit dem bauführenden Architekten eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist. Auf Anforderung hat der Auftragnehmer einen Fachbauleiter nach LBO einzusetzen, sofern im Vertrag vereinbart. 4.5 Bautagebücher hat der Auftragnehmer auf Anforderung zu führen und davon dem Architekten täglich Durchschriften zu übergeben. Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Bauausführung und Abrechnung von Bedeutung sind, insbesondere über Behinderungen. 4.6 Muster und Proben von allen Werkstoffen und Einrichtungsgegenständen sind auf Anforderung rechtzeitig dem Architekten zur Genehmigung unentgeltlich vorzulegen. Vom Bauherrn genehmigte Proben oder Muster sind zur Abnahme vorzuhalten. 4.7 Prüfung: Erforderliche Baustoffprüfungen hat der Auftragnehmer auch ohne besondere Anweisung auf seine Kosten durch staatlich anerkannte Prüfstellen durchführen zu lassen, wobei die Entscheidung der Prüfstelle für ihn verbindlich ist. Er darf nur Baustoffe und -verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt. 4.8 Einzelne Bauschilder sind nicht zulässig. der Bauherr erstellt eine Bautafel, auf der der Auftragnehmer erwähnt wird. Dieser hat sich anteilig entsprechend der Vertragssumme an den Kosten zu beteiligen 5. Ausführungs-und Lieferfristen 5.1 Ausführungs- und Lieferfristen werden beim Abschluss des Vertrags vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nicht erfolgt, so gelten die dem Auftragnehmer später schriftlich bekanntgegebenen Fristen als Vertragsfristen, soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 12 Werktagen widerspricht. Auf diese Wirkung ist der Auftragnehmer bei der Bekanntgabe der Frist ausdrücklich hinzuweisen. 5.2 Nachweiszettel für Tage, an denen nicht gearbeitet werden konnte, sind dem Architekten umgehend zur Unterschrift vorzulegen. 5.3 Als Schlechtwetterausfalltage werden für Fristverlängerung anerkannt: Regentage mit mehr als 4-stündiger Regendauer während der Arbeitszeit und Tage mit Mittagstemperaturen unter -5°C in der Zeit vom 1. November bis 1. März, sofern keine witterungsunabhängigen Arbeiten ausgeführt werden können. 6. 6-11: siehe VOB Teil B §§ 6-11 12. Abnahme, Mängelrüge, Vertragsstrafe Hierfür gilt VOB/§12 wie folgt: 12.1 Verlangt der Auftragnehmer die förmliche Abnahme, hat der Bauherr sie binnen 12 Werktagen nach Fertigstellung der Gesamtleistung vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Bauherr kann jedoch die Abnahme so lange verweigern, wie die Leistung wesentliche Mängel aufweist. 12.2 Ist die Leistung fertiggestellt und hat der Bauherr die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach dem Ablauf von 12 Werktagen nach Beginn der Benutzung als stillschweigend erfolgt, es sei denn, der Bauherr erklärt ausdrücklich, dass er die Abnahme bis zur Beseitigung bestimmter wesentlicher Mängel ablehnt, oder es sei denn, dass er diese bereits anlässlich einer vorhergehenden schriftlichen Mängelrüge vorsorglich abgelehnt hatte. 12.3 Erfolgt eine stillschweigende Abnahme nach vorstehender Bestimmung, sind Vorbehalte wegen bekannter wesentlicher Mängel oder wegen Vertragsstrafen vom Bauherrn innerhalb der genannten 12 Werktage geltend zu machen, sofern sie nicht schon vorher vorsorglich schriftlich angemeldet wurden. 12.4 Die fiktive Abnahme nach VOB/B§12.5(1) und (2) ist ausdrücklich ausgeschlossen. 12.5 "Ingenieurtechnische und Bauleiter-Abnahmen" z. B. von Bewehrungen, Funktionsabnahmen durch Fachingenieure oder Behörden gelten nicht als Abnahme im Sinne dieses Vertrages. Zu dieser ist nur der Bauherr selbst berechtigt 13. Gewährleistung und Verjährung Es gilt die VOB/B§13 sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 14. Abrechnung 14.1 Die Schlussrechnung ist vierfach mit allen erforderlichen Unterlagen zur Prüfung an den Architekten einzureichen. Projektnummern und Vertragsdatum, sowie erhaltene Abschlagszahlungen sind aufzuführen. Im Übrigen gilt VOB/B§14. 15. Stundenlohnarbeiten 15.1 Stundenlohnarbeiten sind täglich auf Nachweiszetteln in doppelter Ausfertigung dem bauführenden Architekten zur Unterschrift vorzulegen. Er erhält eine Ausfertigung. Nur Stunden, in denen wirklich gearbeitet wurde, werden anerkannt, nicht Pausen, Feiertage, Schlechtwetterzeiten usw. Bei ungenügender Arbeitsleistung bleiben entsprechende Abzüge vorbehalten. Ebenso bleibt vorbehalten die nachträgliche Prüfung, ob die nachgewiesene Leistung in Angebotspositionen enthalten und damit abgegolten ist. Zuschläge für Überstunden werden nur bezahlt, wenn Überstunden angeordnet und nicht durch (drohende) Fristüberschreitung erforderlich wurden. Im übrigen gilt VOB/B§15 16. Zahlungen Es gilt VOB/B§16 mit folgender Maßgabe: 16.1  Überzahlungen. Rückforderungen aus Überzahlungen (§812ffBGB) kann der Bauherr stellen. Der Bauherr ist insoweit berechtigt, die Auftragnehmer Rechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Im übrigen gilt § 16 VOB einschl. § 16 Abs. 3 betreffend Schlußzahlungen. 17. Sicherheitsleistung 17.1 Für die Sicherheitsleistungen gilt VOB/B §17 18. Sonstige rechtliche Regelungen 18.1 Arbeitsgemeinschaften zwischen Bietern oder Auftragnehmern bedingen: Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben beim Angebots- bzw. Vertragsabschluß eine Mitgliedsfirma federführend schriftlich zu allen Rechtshandlungen zu bevollmächtigen mit Wirkung für und gegen die Arbeitsgemeinschaft. Der Bauherr kann aus wichtigem Grund von der Arbeitsgemeinschaft die Bestimmung einer anderen federführenden Firma verlangen, bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Alle Teilnehmer haften gesamtschuldnerisch. 18.2 Vom Bauherrn bevollmächtigt ist der bauführende Architekt in technischer Hinsicht. Rechtliche und/oder finanzielle Verpflichtungen sind ausschließlich Sache des Bauherrn. Vom Auftragnehmer bevollmächtigt ist sein Vertreter lt. 4.4 der vorliegenden Bestimmungen mit Wirkung für und gegen den Auftragnehmer. 18.3 Die Anlieferung bei reinen Lieferungen ist dem Bauherrn bzw. Architekten rechtzeitig anzukündigen. Übernahmezeitpunkt und -adresse sind zu vereinbaren. Die Transportgefahr geht zu Lasten des Lieferanten 18.4 Ausreichende Haftpflichtversicherung ist die Auftragsvoraussetzung. Deckungszusage - und Summe sind für die ganze Bauzeit nachzuweisen 18.5 Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung: Sofern der Bauherr eine Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung abschließt, sind die Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen dieser Versicherung mitgedeckt. Die Kosten werden vom Bauherrn anteilig umgelegt und von der Auftragnehmer Forderung abgezogen, sofern dies in den Angebotsunterlagen oder im Vertrag festgelegt ist. 18.6 Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten darüber ist der Ort des Bauvorhabens. 18.7 Rechtsunwirksamkeit von Vertragsteilen berührt die übrigen nicht
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen
Anlagenverzeichnis ANLAGENVERZEICHNIS ZUM LV 1_Lageplan Lageplan.pdf 2_Grundrisse 236_5_AR_AB_GR_00_006_F_BG#Erdgeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_01_007_F_BA#1.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_02_008_F_AR#2.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_03_009_F_AO#3.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_04_010_F_AP#4.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_05_011_F_AV#5.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_06_012_F_AT#6.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_07_013_F_AR#7.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_08_014_F_AR#8.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_09_015_F_AP#9.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_10_016_F_AR#10.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_11_017_F_AP#11.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_12_018_F_AP#12.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_13_019_F_AP#13.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_14_020_F_AP#14.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_15_021_F_AO#15.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_16_022_F_AW#16.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_17_023_F_AZ#17.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_18_024_F_BB#18.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_DA_025_F_AK#Dachaufsicht.pdf 236_5_AR_AB_GR_UG_005_F_AZ#Untergeschoss+Tiga.pdf 236_AR_RB_Wohnungstypen_01.pdf 3_Schnitte-Ansichten 236_5_AR_AB_AN_NN_080_F_AE#Ansicht Nord.pdf 236_5_AR_AB_AN_O1_081_V_AG#Ansicht Ost-Teil 1,UG-8.OG.pdf 236_5_AR_AB_AN_O2_082_V_AF#Ansicht Ost-Teil 2,9.OG-DG.pdf 236_5_AR_AB_AN_SS_083_F_AC#Ansicht Süd.pdf 236_5_AR_AB_AN_W1_084_F_AK#Ansicht West-Teil 1.pdf 236_5_AR_AB_AN_W2_085_F_AH#Ansicht West-Teil 2.pdf 236_5_AR_AB_SN_AA_070_V_AB#Schnitt A-A.pdf 4_Details 236_5_AR_AB_DT_XO_501_V_AH#Systemschnitt Fenster 2.OG-17.OG.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_502_V_AD#Systemschnitt Schließung Fensteröf.1.OG - 17.OG.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_504_V_AE#Systemschnitt Fenster 1.OG.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_506_F_AF#Ausgangstür Rettungsbalkon EG-1OG-16OG, E-2.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_511_V_AB#Systemschnitt Fenster TRH2,1.OG-17.OG,Achse 3+K-L.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_573_V_AB#Systemschnitt Fenster 1.OG, Dachfläche I.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_680_V_--#Aussp.Heizungsdurchführungen.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_681_V_AA#Systemschnitt Fenster 1.OG Achse F-I.pdf 236_5_AR_AB_ST_XO_804_F_AB#Treppenhaus 1-2.pdf 5_Zimmerpläne 236_5_AR_AB_ZP_XO_100_F_AF#Zimmerplan M10-links.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_101_F_AF#Zimmerplan M10-rechts.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_102_F_AG#Zimmerplan M11-rechts.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_103_F_AF#Zimmerplan M12-rechts.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_104_F_AF#Zimmerplan M13-links.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_105_F_AF#Zimmerplan M14-links.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_106_F_AF#Zimmerplan M15-rechts.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_107_F_AF#Zimmerplan M16-links.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_108_F_AH#Zimmerplan M17-rechts.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_109_F_AG#Zimmerplan M18-links.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_110_F_AF#Zimmerplan M19-links.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_111_F_AE#Zimmerplan M20-rechts.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_112_F_AF#Zimmerplan M21-rechts.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_113_F_AG#Zimmerplan M30-links.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_114_F_AF#Zimmerplan M40-rechts.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_115_F_AF#Zimmerplan M50-rechts-Teil1.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_116_F_AE#Zimmerplan M50-rechts-Teil2.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_120_F_AE#Zimmerplan R10-links.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_121_F_AE#Zimmerplan R10-rechts.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_122_F_AH#Zimmerplan R15-rechts.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_123_F_AH#Zimmerplan R16-links.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_124_F_AG#Zimmerplan R17-rechts.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_125_F_AG#Zimmerplan R18-rechts.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_126_F_AH#Zimmerplan R30-links.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_127_F_AF#Zimmerplan R31-links.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_128_F_AE#Zimmerplan R40-rechts.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_129_F_AE#Zimmerplan R41-rechts.pdf 236_5_AR_AB_ZP_XO_130_F_AE#Zimmerplan R42-rechts.pdf 6_Sonstige Anlagen A1_250401_Wärmeschutznachweis_BT1_ WG+NWG Stand 240701.pdf A2_DGNB-QNG-Allgemeine Anforderungen und Nachweise.pdf A3_Techn.Mindestanforderungen_BEG NWG Zuschuss_463.pdf A4_Techn.Mindestanforderungen_BEG WG Zuschuss_461.pdf P691_LYS_FUE_opake_Bauteile_250702_ina.pdf
Anlagenverzeichnis
Vorbemerkungen II Vorbemerkungen II
Vorbemerkungen II
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung Besondere technische Leistungsbeschreibung  Wärmeschutz | Anforderung BEG Effizienzhaus/-gebäude 40-Standard Die Sanierung und Umnutzung des „we live towers“ in Frankfurt wird als BEG Effizienzhaus/-gebäude 40 gefördert. Beim genannten Gebäude handelt es sich um eine Mischnutzung, bei der sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäudeanteile umgesetzt werden (Mikroappartement = Wohnen/Effizienzhaus, alle weiteren Nutzungen (Hotel, Restaurant, Co-Working, Gemeinschafts-/Nebenflächen = Nichtwohnen/Effizienz-gebäude). Die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) für Wohn- und Nichtwohngebäude zum Stand der Beantragung (12/2021) sind daher zu beachten. Alle am Bau beteiligten Firmen unterliegen in der Qualität der Ausführung und den zu verbauenden Materialien den Anforderungen und Vorgaben des BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standards. Der AN verpflichtet sich, die genannten Kennwerte und Forderungen des Effizienzhaus-Nachweises (WG, Stand 01.07.2024) und Effizienzgebäude-Nachweises (NWG, Stand 01.07.2024) zur Einhaltung der Effizienzhaus/-gebäude-Qualität einzuhalten. Im Speziellen betreffen dies die luftdichte und hochgedämmte Bauweise sowie der energieeffiziente Einsatz von Anlagen-technologien und den optimierten Bauablauf. Änderungen/Anpassungen müssen dem Energie-Effizienz-Experten der ina Planungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden. Die technischen Mindestanforderungen der BEG Wohn- und Nichtwohngebäude (Stand: 12/2021) sowie den Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis zur Einhaltung der Effizienzhaus-Qualität erhalten Sie als Anhang zu diesem Leistungsverzeichnis. Zur Sicherstellung des richtigen Einbaus der geforderten Qualitäten sind die gewählten Produkte anhand von technischen Datenblättern und Herstellererklärungen bis spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen. Der AN verpflichtet sich nach Fertigstellung der betreffenden Maßnahmen eine Fachunternehmererklärung auszufüllen, die die BEG-konforme Ausführung bestätigt. Als Anhang zum Leistungsverzeichnis erhalten Sie diese beispielhaft (noch nicht gewerkeweise) zur Kenntnis. Diese, sowie die zusätzlich erforderlichen Nachweise, sind dem Auftraggeber vor Erhalt der letzten Zahlungsrate unaufgefordert zu übergeben. Umlaufende, lückenlose Dämmschicht Die hochgedämmte Bauweise erfordert eine umlaufende, lückenlose Dämmschicht. Die Anforderungen der jeweiligen Bauteilaufbauten entnehmen Sie der Anlage 2 zum Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis („Bauteilkatalog“). Luftdichte Bauweise Der BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standard erfordert eine umlaufende luftdichte Ebene. Diese wird durch die folgenden Bauteilschichten der Regelbauteile erstellt: Stahlbetondecken (Bodenplatte/Geschossdecken); Innenputz (Mauerwerk); Fenster. Alle Anschlussstellen bei Materialwechseln sowie Durchbrüche oder Durchdringungen der luftdichten Ebene müssen dauerhaft strömungsdicht durch zugelassene Materialien verschlossen werden, z.B. durch: Dauerhaftes verkleben durch zugelassene Klebebänder auf der Innenseite; zugelassene Kompribänder; Einsatz luftdichte Hohlwanddosen, Kabelbaum-/Rohrmanschetten; Leitungs-Installationen, Leitungsschlitze und Durchbrüche vollflächig luftdicht schließen. Vor dem Einbau der Holz-/Fensterbauteile sind alle Oberflächen im Bereich der Massivbauöffnungen bzw. -anschlüsse zu reinigen und eventuelle Unebenheiten zu beheben (z.B. Glattstrich auf Mauerwerk) damit die Befestigung der luftdichten Anschlüsse möglich ist. Zur Prüfung der Luftdichtheit erfolgt ein qualitätssichernder Differenzdrucktest, sind Nachbesserungen infolge von Leckagen notwendig, die der AN zu verantworten hat, so trägt er die Kosten für sämtliche Nachbesserungen und Nacharbeiten ggf. inklusive Folgekosten sowie für ggf. erforderliche  weitere Messungen. Die geforderte Luftdichtheit von q 50 ≤ 2,50 h -1 ist im Wohnbereich verpflichtend einzuhalten. Technische Nachweise Folgende Nachweise sind unaufgefordert spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen: Technische Datenblätter zur Bestätigung der Dämmqualität ( λ B gem. Zulassung für den Einbauort) und der Anlageneffizienz (z.B. n WRG, Stromeffizienz, Wirkungsgrad, COP) Gefälledämmung: Berechnung nach DIN EN ISO 6946, Anh. C U w-/U d-Berechnung der verglasten Bauteile (mindestens Standardfenster mit umzusetzendem Rahmenanteil nach DIN EN 14351-1 + Verglasungsqualität/g-Wert, alternativ detaillierte Berechnung nach DIN EN ISO 10077-1 mit Angabe des flächengewichteten Mittelwerts) Ansprechpartner BEG/Wärmeschutz: Dipl.-Ing. Architektin Friederike Hassemer (dena Energie-Effizienz-Expertin) ina Planungsgesellschaft mbH Schleiermacherstraße 12 64283 Darmstadt Tel. +49 6151 785 22 30 Fax +49 6151 785 22 49 www.ina-darmstadt.de hassemer@ina-darmstadt.de Anforderungen an DGNB-Zertifizierung Für das Projekt wird eine Zertifizierung im Nachhaltigkeitsbewertungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) durchgeführt. In der Zertifizierung erfolgt eine umfassende Gesamtbewertung des Lebenszyklus unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen, soziokulturellen Qualität des Gebäudes sowie der technischen Qualität und der Prozessqualität. In diesen Bereichen sind in insgesamt 37 Kriterien Grenzwerte einzuhalten bzw. Zielwerte zu erreichen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen so auszuführen, dass das angestrebte Zertifizierungsziel nach Fertigstellung des Gebäudes erreicht wird und das Gebäude das DGNB-Zertifikat „Gold“ erhält. Dies erfordert zwischen allen am Bau Beteiligten eine intensive Zusammenarbeit. Ist für den Auftragnehmer erst nach Vertragsabschluss erkennbar, dass gewisse Qualitäten, Güten etc. nicht umsetzbar sind, hat er dies umgehend mitzuteilen und alternative Vorschläge zu unterbreiten. Sofern bereits während des Vergabeverfahrens Bedenken oder Zweifel hinsichtlich der Realisierbarkeit der ausgeschriebenen Qualitäten und / oder Anforderungen an die Stoffe bestehen, ist dies vom Bieter im Wege einer Bieterfrage zu klären Die für die Zertifizierung festgelegten Qualitätsniveaus, müssen im fortlaufenden Planungsprozess bzw. in der Ausführungsplanung unbedingt berücksichtigt werden. Leistungen des Auftragnehmers für die Zertifizierung Die Zertifizierung erfordert eine umfangreiche Dokumentation sowie das Erbringen zusätzlicher Nachweise über den herkömmlichen Bauprozess hinaus. Der Auftragnehmer hat diese Leistungen in seinem Angebot zu berücksichtigen. Die durch das ausführende Unternehmen zu erbringenden Nachweise sind der Anlage 1 "Anforderungen Baustoffeigenschaften" sowie der Anlage 2 "Allgemeine Anforderungen und Nachweise" zu entnehmen. Die relevanten Leistungspositionen enthalten einen ausdrücklichen Hinweis mit Verweis auf die für die betreffende Leistung spezifischen Anforderungen aus den Anlagen 1 und 2. Alle eingereichten Nachweise müssen klar dem auf der Titelseite genannten Projekt sowie ggf. dem betreffenden Produkt zuzuordnen sein. Aus jedem Dokument müssen der Aussteller (mit Stempel und Unterschrift) sowie das Ausstellungsdatum klar hervorgehen. Freigabeprozess der Überwachung und Dokumentation der eingesetzten Materialien im Rahmen der DGNB-Zertifizierung Ergänzung der Ausschreibung Alle in der Anlage 1 und Anlage 2 genannten Anforderungen an die Bauprodukte müssen gemäß dem entsprechenden Einbauort berücksichtigt werden. Sollten weitere Unterbeauftragungen abgeschlossen werden, sind diese Vorgaben auch zwingend von allen Nachunternehmern zu berücksichtigen. Die Erfüllung der Anforderungen sind anhand von Produktdatenblättern, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. nach Zuschlagserteilung und vor dem Einbau zu prüfen. Sollte es Unklarheiten bezüglich der Erfüllung geben, sind diese in Abstimmung mit dem Auditor zu klären. Freigabe von Bauprodukten vor dem Einbau Der Auftragnehmer muss nach der Zuschlagserteilung einen Bauteilkatalog vorlegen, in dem die in Anlage 1 und Anlage 2 relevanten Bauprodukte mit Produktname und Hersteller der betreffenden Bauteilschicht zugeordnet sind. Mit diesem Katalog sind zudem alle relevanten Produktdatenblätter, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. einzureichen. Die ausführenden Firmen übergeben mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vor Bestellung der Bauprodukte eine Liste mit den von Ihnen verwendeten Bauprodukten und der entsprechenden Dokumentation an den Auditor. Der Auditor prüft die Materialien hinsichtlich der Vorgaben der DGNB und gibt diese zum Einbau frei. Er informiert die Bauleitung über die Freigabe und übergibt eine Liste der freigegeben Produkte zur Prüfung beim Einbau. Ohne eine schriftliche Freigabe ist ein Einbau daher nicht gestattet. Anforderungen der DGNB an den Bauprozess Abfallarme Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich gesetzliche Mindestvorschriften zu erfüllen. Eine Abfalltrennung auf der Baustelle in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle ist vorzunehmen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat. Lärmarme Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich die gesetzlichen Mindestvorschriften hinsichtlich des Schallschutzes auf der Baustelle zu erfüllen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat. Staubarme Baustelle Die gesetzlichen Anforderungen sind folgendermaßen zu erfüllen: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit das technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Es kommen Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zum Einsatz. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat. Bodenschutz auf der Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Kontaminierte Böden sind getrennt zu behandeln. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist einzuhalten. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung
ZTV Innenputzarbeiten ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV)  INNENPUTZARBEITEN 1. Allgemeine Kalkulationsgrundlagen / Nebenleistungen Die Einheitspreise umfassen sämtliche Nebenleistungen gemäß VOB/C DIN 18350, insbesondere: 1.1 Putz- und Spachtelnacharbeiten Ein-, Zu- und Beiputzen an Fenster- und Türzargen, Rollladenkästen, Simsen, Installationen, Wand- und Deckendurchbrüchen,auch soweit nicht im Zuge der Hauptleistungen ausführbar. 1.2 Verschnitt jeder Art 1.3 Beleuchtung, Sicherung, Versicherung 1.4 Witterungsschutzmaßnahmen Schutz gegen Kälte, Hitze, Feuchtigkeit; Maßnahmen zur Weiterarbeit bei Frost.Insbesondere bei frostgefährdeten Wasseranschlüssen des Unternehmers. 1.5 Materiallagerung Diebstahlsichere Lagerung, Beschaffung geeigneter Lagerräume. 1.6 Geeignete Schutzmaßnahmen Abdeckungen und Verhängungen sämtlicher Bauteile (Fenster, Türen, Stahlteile, Heizkörper, Installationen). Aluminiumbauteile besonders sorgfältig schützen. 1.7 Gerüste Arbeits- und Schutzgerüste bis 3,50 m Arbeitshöhe sind mit den EP abgegolten, Gerüste an 3,50 m Arbeitshöhe in separaten Positionen ausgeschrieben. 1.8 Musterflächen / Proben Bis zu 5 Musterflächen à ca. 1 m². 1.9 Untergrundprüfung und -vorbereitung Prüfung auf Maßhaltigkeit, Festigkeit, Feuchtigkeit, Tragfähigkeit. Reinigen von Beton- und Mauerwerksflächen, Entfernen von Betongraten. 1.10 Reinigungsarbeiten Gründliche Reinigung aller betroffenen Bauteile, sodass Folgegewerke keine Mehrleistungen haben. 1.11 Auswerfen von Elektroschlitzen 2. Ausführungs- und Gütebestimmungen 2.1 Normen und Regelwerke Für die Ausführung gelten die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassungen der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, DIN-/EN-Normen, VDI-Richtlinien              sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik.      Insbesondere sind zu beachten:      - VOB, Teil C, ATV DIN 18350 „Putz- und Stuckarbeiten“      - DIN 18550 (Planung, Zubereitung und Ausführung von Außen- und Innenputzen)      - DIN EN 998-1 (Putzmörtel)      - DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau)      - DIN 4103 (Nichttragende innere Trennwände)      - DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden)      - DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau)      - DIN 4102 und DIN EN 13501 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen)      - DIN 18540 (Abdichten von Fugen im Hochbau)      - ATV DIN 18451 „Gerüstarbeiten“      Darüber hinaus sind die Hessische Bauordnung (HBO), das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die einschlägigen Brandschutzbestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten und einzuhalten. 2.2 Herstellervorschriften Materialien gemäß Herstellerrichtlinien verarbeiten. 2.3 Untergrundprüfung Alle notwendigen Vorarbeiten ausführen, um die Einhaltung der Herstellervorschriften sicherzustellen. 2.4 Innenputze Wandputze ohne Putzleisten bis OK Rohdecke. Ausnahmen: Steinsockel, Fliesenflächen, hochinstallierte Flurbereiche. 2.5 Kantenschutz Zugelassene Putzprofile an allen vorspringenden Kanten. 2.6 Trennfugen / Anschlüsse Bauwerksfugen durchgängig ausbilden. Gipskarton nicht direkt anputzen → Trennstreifen aufkleben und nach dem Verputzen bündig abschneiden. 3. Aufmaß und Abrechnung 3.1 Sichtflächen nach VOB Putze, Spachtelungen, Überspannungen, Anstriche. 3.2 Abmessungen Rohbaumaße. 3.3 Putzprofile Nach lfm, sofern nicht anders angegeben. 3.4 Gerüste Gerüste bis 3,50 m abgegolten. 3.5 Anschlüsse Normale Anschlüsse sind Nebenleistungen. Besondere Anschlüsse (Dehnfugenprofile, Schienen) werden gesondert abgerechnet. 4. Vollständigkeit Alle Leistungen und Nebenleistungen, die sich aus den Positionen ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt sind. 5. Fabrikate Abweichende Fabrikate sind im LV zu benennen. Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. 6. Baustellenabwicklung / Logistik 6.1 Etappenweise Ausführung Arbeiten erfolgen abschnittsweise entsprechend Baufortschritt. 6.2 Materialtransport Transport ab 2. OG über bauseitigen Gerüstaufzug möglich. Einhub über bodentiefe Fenster Westseite 2.OG. 6.3 Materiallagerung / Koordination Anlieferung und Lagerung mit Bauleitung abstimmen. 7. Kurz-Baubeschreibung (Bauteile / Untergründe) 7.1 Wände Bestand: Stahlbetonwände (u.a. Aufzugsschachtwände. Treppenhauswände),Mauererwerkswände. 7.2 Neue Modulbadezellen Gipskartonbeplankung bauseitig; Trennstreifen an Wand- und deckenanschlüssen erforderlich. 7.3 Neue Türen / Zargen Blockrahmentüren, Alu-Blockrahmen, Stahlzargen. 7.4 Neue Fenster Kunststofffenster UG18. OG. 7.5 Decken bestehende Beton-Elementdecken, oberflächenfertig, werden gestrichen. 7.6 Treppenhäuser: Bestehender Putz wird ausgebessert und neu gestrichen. Treppenläufe verbleiben und sind zu schützen. Treppenpodeste mit Trockenestrichaufdoppelung. 8. Ausführungsunterlagen Unterlagen werden digital bereitgestellt (PDF, wo erforderlich zusätzlich als DWG, DXF). 9. Anlagen siehe Anlagenverzeichnis
ZTV Innenputzarbeiten
01 Innenputz Vorarbeiten
01
Innenputz Vorarbeiten
01.0001 Untergründe reinigen Reinigen der Wand- und Deckenflächen durch scharfes Abkehren mit Metallbesen bzw. geeigneten Bürsten. Entfernen loser Bestandteile, Staub, Mörtelreste, Ausblühungen und haftmindernder Substanzen. Lokale Anhaftungen wie Farbreste oder Kleber mechanisch beseitigen. Behandelte Untergründe müssen nach der Ausführung sauber, tragfähig und frei von Verunreinigungen sein. Einschließlich Schutz angrenzender Bauteile und Entsorgung.
01.0001
Untergründe reinigen
10,039.00
m2
01.0002 Schleifen von Putz- und Spachtelflächen Bereichsweises Schleifen von Wand- und Deckenflächen zur Herstellung einer ebenen, beschichtungsfähigen Oberfläche. Entfernen von Graten, Übergängen, Riefen und Unebenheiten mit geeigneten Schleifmitteln und Absaugtechnik. Anschließendes Entstauben der bearbeiteten Bereiche. Die Schleifarbeiten erfolgen ausschließlich bereichsweise und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung. Die Bauleitung legt die zu bearbeitenden Bereiche eindeutig fest. Einschließlich erforderlicher Schutzmaßnahmen und Entsorgung des Schleifstaubs.
01.0002
Schleifen von Putz- und Spachtelflächen
200.00
m2
01.0003 Ausbessern kleiner Fehlstellen Bereichsweisen Ausbessern kleiner Schadstellen wie Poren, Kratzer, Abplatzungen, Löcher oder Kantenbeschädigungen. Schließen mit geeigneter Spachtelmasse, planeben abziehen und nach Trocknung schleifen. Herstellung einer homogenen Oberfläche. Die Ausbesserungsarbeiten erfolgen ausschließlich bereichsweise und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung. Die Bauleitung legt die zu bearbeitenden Bereiche eindeutig fest. Einschließlich Reinigung, Schutzmaßnahmen und Entsorgung von Materialresten. Spachtel: lösemittelfrei; weichmacherfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102 (SVOC); GISCODE D1, ZP1, RU0,5, RU1, RE05, RE10, RE20 oder RE30 oder RS10; EMICODE EC1, EC1PLUS, EC1-R oder EC1PLUS-R oder DE-UZ 113
01.0003
Ausbessern kleiner Fehlstellen
200.00
m2
01.0004 Egalisieren verschlossener Aussparungen und Durchbrüche Trhs. Überarbeiten, Egalisieren und Textur angleichen von zugemauerten Aussparungen und Wanddurchbrüchen, sodass die Flächen eben und übergangsfrei mit dem vorhandenen Treppenhausputz überstrichen werden können. Die Ausführung erfolgt nur nach vorheriger Festlegung der Bereiche durch die  Bauleitung. Spachtel: lösemittelfrei; weichmacherfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102 (SVOC); GISCODE D1, ZP1, RU0,5, RU1, RE05, RE10, RE20 oder RE30 oder RS10; EMICODE EC1, EC1PLUS, EC1-R oder EC1PLUS-R oder DE-UZ 113
01.0004
Egalisieren verschlossener Aussparungen und Durchbrüche Trhs.
100.00
m2
01.0005 Risse überarbeiten Überarbeiten vorhandener Risse in Wand- und Deckenflächen. Öffnen, Reinigen und Füllen mit geeigneten Spachtel- oder Füllmassen. Bei breiteren oder instabilen Rissen Einlage von Armierungsstreifen oder Gewebebändern. Nach Trocknung planeben schleifen und in die Fläche einarbeiten. Die Ausbesserungsarbeiten vorhandener Risse erfolgen ausschließlich bereichsweise und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung. Die Bauleitung legt die zu bearbeitenden Bereiche eindeutig fest. Einschließlich Schutzmaßnahmen und Entsorgung. Spachtel: lösemittelfrei; weichmacherfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102 (SVOC); GISCODE D1, ZP1, RU0,5, RU1, RE05, RE10, RE20 oder RE30 oder RS10; EMICODE EC1, EC1PLUS, EC1-R oder EC1PLUS-R oder DE-UZ 113
01.0005
Risse überarbeiten
50.00
lfm
02 Innenputz - Grundierung
02
Innenputz - Grundierung
02.0001 Grundierung Aufbringen einer geeigneten Grundierung zur Egalisierung der Saugfähigkeit und Verbesserung der Haftung. Auswahl nach Untergrund (Altputz, Neuputz, Spachtelung, Beton). Vollflächige Ausführung gemäß Herstellerangaben. Einschließlich Abdecken, Schutz angrenzender Bauteile und Entsorgung von Verpackungen. Grundierung: lösemittelfrei; weichmacherfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102 (SVOC); GISCODE D1, ZP1, RU0,5, RU1, RE05, RE10, RE20 oder RE30 oder RS10; EMICODE EC1, EC1PLUS, EC1-R oder EC1PLUS-R oder DE-UZ 113; VOC < 10 g/l
02.0001
Grundierung
200.00
m2
03 Innenputz - Haftbrücken / Armierung
03
Innenputz - Haftbrücken / Armierung
0 V - Putzhaftbrücke auf Beton
[0]
V - Putzhaftbrücke auf Beton
E
03.0001 Putzhaftbrücke - Wände Putzhaftbrücke, wie vor beschrieben : - Für Wandflächen, einschl. aller Leibungen, Decken-   kantenflächen, Versätze, etc. .
03.0001
Putzhaftbrücke - Wände
10,039.00
m2
03.0002 Putzhaftbrücke - Decke Putzhaftbrücke, wie vor beschrieben : - Für Deckenflächen. Die Ausführung erfolgt nur nach vorheriger Festlegung der Bereiche durch die Bauleitung.
03.0002
Putzhaftbrücke - Decke
100.00
m2
0 V - Gewebespachtelung
[0]
V - Gewebespachtelung
E
03.0003 Gewebespachtelung Wände Gewebespachtelung, wie vor beschrieben : - Für Wand-Teilflächen.
03.0003
Gewebespachtelung Wände
100.00
m2
03.0004 Gewebespachtelung Kleinflächen Gewebespachtelung, wie vor beschrieben : - Für Kleinflächen aller Art und Größe.
03.0004
Gewebespachtelung Kleinflächen
100.00
m2
04 Innenputz Verspachteln Deckenplattenstöße
04
Innenputz Verspachteln Deckenplattenstöße
0 V- Verspachteln Deckenplattenstöße
[0]
V- Verspachteln Deckenplattenstöße
E
04.0001 Verspachteln Deckenplattenstöße Arbeitsöhe bis 3,50 m Verspachteln Plattenstöße, wie vor beschrieben
04.0001
Verspachteln Deckenplattenstöße Arbeitsöhe bis 3,50 m
4,097.00
lfm
04.0002 Verspachteln Deckenplattenstöße Arbeitshöhe ab 3,50 m wie vor jedoch, einschließlich  Arbeits- und Sicherheitsgerüst Arbeitshöhe bis ca. 3,65 m
04.0002
Verspachteln Deckenplattenstöße Arbeitshöhe ab 3,50 m
299.00
lfm
05 Innenputz - Randfriesausbildung an Fassade
05
Innenputz - Randfriesausbildung an Fassade
05.0001 Ausstopfen Aussparungen Mineralwolle in Decke bis 3,50 m Sattes ausstopfen vorhandener, nicht mehr benötigter trichterförmiger Aussparungen (Rordurchführungen Heizkörperleitungen) mit Mineralwolle A1. Ausführung siehe Detail D680 Deckenstärke 25 cm, mittlerer Durchmesser ca. 80 mm Abrechnung nach Stück Arbeitshöhe bis 3,50 m
05.0001
Ausstopfen Aussparungen Mineralwolle in Decke bis 3,50 m
2,789.00
Stk
05.0002 Ausstopfen Aussparungen Mineralwolle in Decke ab 3,50 m wie vor jedoch, einschließlich  Arbeits- und Sicherheitsgerüst Arbeitshöhe bis ca. 3,65 m
05.0002
Ausstopfen Aussparungen Mineralwolle in Decke ab 3,50 m
166.00
Stk
05.0003 Randfries - Verschluß von Deckendurchbrüchen bis 3,50 m Brandschutztechnisches Verschließen nicht mehr benötigter Deckendurchbrüche ehemaliger Heizungsleitungen in Stahlbetonfertigteildecken mittels bauaufsichtlich zugelassenem Abschottungssystem der Feuerwiderstandsklasse EI 90. Ausführung als Randfries aus Gipsfaserplatten Fabrikat: fermacell Gipsfaserplatte Standardkante 18 mm Dicke, nicht brennbar, A2 angeb. Fabrikat: Überkopfmontage an bestehender Stahlbetondecke verklebt mit mineralischem Kleber bzw. Wasserglaskleber (max. Spalt zwischen Platte und Betondecke 0-2 mm, größere Fugen vollflächig verkleben/ verschmieren)  und zusätzlich mit zugelassenen Betonschrauben gemäß Gutachterlicher Stellungnahme 2026-308 verschraubt.(Detail 680b) Einschließlich sämtlicher notwendiger Nebenleistungen, Befestigungsmitteln, Verspachtelung, Zuschnitte und Anpassungen. Breite Randfries:  25 cm
05.0003
Randfries - Verschluß von Deckendurchbrüchen bis 3,50 m
1,863.00
lfm
05.0004 Randfries - Verschluß von Deckendurchbrüchen ab 3,50 m wie vor jedoch, einschließlich Arbeits- und Sicherheitsgerüst Arbeitshöhe bis ca. 3,65 m
05.0004
Randfries - Verschluß von Deckendurchbrüchen ab 3,50 m
157.00
lfm
05.0005 Stoßfugenverspachtelung Randfries horizontal und vertikal.bis 3,50 m Brandschutzgerechtes Verspachteln der Fugen des Randfrieses aus Gipsfaserplatten in Qualität Q2, einschließlich unterer Fuge zur Decke sowie Stirnseitenfuge (Plattendicke ca. 15 mm). Die Leistung umfasst das Füllen, Abziehen und Nachspachteln der Plattenstöße gemäß Q2 Standard, einschließlich Schleifen, Entstauben und aller erforderlichen Nebenleistungen. Abrechnung nach Laufmeter Randfries, unabhängig von der Anzahl der Plattenstöße. Spachtel: lösemittelfrei; weichmacherfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102 (SVOC); GISCODE D1, ZP1, RU0,5, RU1, RE05, RE10, RE20 oder RE30 oder RS10; EMICODE EC1, EC1PLUS, EC1-R oder EC1PLUS-R oder DE-UZ 113
05.0005
Stoßfugenverspachtelung Randfries horizontal und vertikal.bis 3,50 m
1,863.00
lfm
05.0006 Stoßfugenverspachtelung Randfries horizontal und vertikal.ab 3,50 m wie vor jedoch, einschließlich Arbeits- und Sicherheitsgerüst Arbeitshöhe bis ca. 3,65 m
05.0006
Stoßfugenverspachtelung Randfries horizontal und vertikal.ab 3,50 m
157.00
lfm
06 Innenputz - Gips
06
Innenputz - Gips
0 V - Gipsputz - Glättputz
[0]
V - Gipsputz - Glättputz
E
06.0001 Gips-Glättputz - Wand - EG Gips-Glättputz, wie vor beschrieben, im EG : - auf Wände, alle Wandhöhen bis 4,06 m. - Untergrund :   Kalksandsteinmauerwerk-/ Betonwände. Teilweise   verputzt. Alle Tapeten und Oberputz sind bauseits   entfernt worden. - Hinweise :      - Grundsätzlich ist in allen Geschossen von OKRFB bis        UKD zu putzen.
06.0001
Gips-Glättputz - Wand - EG
1,822.00
m2
06.0002 Gips-Glättputz - Wand - 1.OG Gips-Glättputz, wie vor beschrieben, im 1.OG : - auf Wände, alle Wandhöhen bis 3,50 m. - Untergrund :   Kalksandsteinmauerwerk-/ Betonwände. Teilweise   verputzt. Alle Tapeten und Oberputz sind bauseits   entfernt worden. - Hinweis :      - Grundsätzlich ist in allen Geschossen von OKRFB bis        UKD zu putzen.
06.0002
Gips-Glättputz - Wand - 1.OG
395.00
m2
06.0003 Gips-Glättputz - Wand - 2.OG Gips-Glättputz, wie vor beschrieben, im 2.OG : - auf Wände, alle Wandhöhen bis 3,50 m. - Untergrund :   Kalksandsteinmauerwerk-/ Betonwände. Teilweise   verputzt. Alle Tapeten und Oberputz sind bauseits   entfernt worden. - Hinweis :      - Grundsätzlich ist in allen Geschossen von OKRFB bis        UKD zu putzen.
06.0003
Gips-Glättputz - Wand - 2.OG
395.00
m2
06.0004 Gips-Glättputz - Wand - 3.OG Gips-Glättputz, wie vor beschrieben, im 3.OG : - auf Wände, alle Wandhöhen bis 3,50 m. - Untergrund :   Kalksandsteinmauerwerk-/ Betonwände. Teilweise   verputzt. Alle Tapeten und Oberputz sind bauseits   entfernt worden. - Hinweis:      - Grundsätzlich ist in allen Geschossen von OKRFB bis        UKD zu putzen.
06.0004
Gips-Glättputz - Wand - 3.OG
395.00
m2
06.0005 Gips-Glättputz - Wand - 4.OG Gips-Glättputz, wie vor beschrieben, im 4.OG : - auf Wände, alle Wandhöhen bis 3,50 m. - Untergrund :   Kalksandsteinmauerwerk-/ Betonwände. Teilweise   verputzt. Alle Tapeten und Oberputz sind bauseits   entfernt worden. - Hinweis:      - Grundsätzlich ist in allen Geschossen von OKRFB bis        UKD zu putzen.
06.0005
Gips-Glättputz - Wand - 4.OG
395.00
m2
06.0006 Gips-Glättputz - Wand - 5.OG Gips-Glättputz, wie vor beschrieben, im 5.OG : - auf Wände, alle Wandhöhen bis 3,50 m. - Untergrund :   Kalksandsteinmauerwerk-/ Betonwände. Teilweise   verputzt. Alle Tapeten und Oberputz sind bauseits   entfernt worden. - Hinweis:      - Grundsätzlich ist in allen Geschossen von OKRFB bis        UKD zu putzen.
06.0006
Gips-Glättputz - Wand - 5.OG
395.00
m2
06.0007 Gips-Glättputz - Wand - 6.OG Gips-Glättputz, wie vor beschrieben, im 6.OG : - auf Wände, alle Wandhöhen bis 3,50 m. - Untergrund :   Kalksandsteinmauerwerk-/ Betonwände. Teilweise   verputzt. Alle Tapeten und Oberputz sind bauseits   entfernt worden. - Hinweis:      - Grundsätzlich ist in allen Geschossen von OKRFB bis        UKD zu putzen.
06.0007
Gips-Glättputz - Wand - 6.OG
395.00
m2
06.0008 Gips-Glättputz - Wand - 7.OG Gips-Glättputz, wie vor beschrieben, im 7.OG : - auf Wände, alle Wandhöhen bis 3,50 m. - Untergrund :   Kalksandsteinmauerwerk-/ Betonwände. Teilweise   verputzt. Alle Tapeten und Oberputz sind bauseits   entfernt worden. - Hinweis:      - Grundsätzlich ist in allen Geschossen von OKRFB bis        UKD zu putzen.
06.0008
Gips-Glättputz - Wand - 7.OG
395.00
m2
06.0009 Gips-Glättputz - Wand - 8.OG Gips-Glättputz, wie vor beschrieben, im 8.OG : - auf Wände, alle Wandhöhen bis 3,50 m. - Untergrund :   Kalksandsteinmauerwerk-/ Betonwände. Teilweise   verputzt. Alle Tapeten und Oberputz sind bauseits   entfernt worden. - Hinweis:      - Grundsätzlich ist in allen Geschossen von OKRFB bis        UKD zu putzen.
06.0009
Gips-Glättputz - Wand - 8.OG
395.00
m2
06.0010 Gips-Glättputz - Wand - 9.OG Gips-Glättputz, wie vor beschrieben, im 9.OG : - auf Wände, alle Wandhöhen bis 3,50 m. - Untergrund :   Kalksandsteinmauerwerk-/ Betonwände. Teilweise   verputzt. Alle Tapeten und Oberputz sind bauseits   entfernt worden. - Hinweis:      - Grundsätzlich ist in allen Geschossen von OKRFB bis        UKD zu putzen.
06.0010
Gips-Glättputz - Wand - 9.OG
395.00
m2
06.0011 Gips-Glättputz - Wand - 10.OG Gips-Glättputz, wie vor beschrieben, im 10.OG : - auf Wände, alle Wandhöhen bis 3,50 m. - Untergrund :   Kalksandsteinmauerwerk-/ Betonwände. Teilweise   verputzt. Alle Tapeten und Oberputz sind bauseits   entfernt worden. - Hinweis:      - Grundsätzlich ist in allen Geschossen von OKRFB bis        UKD zu putzen.
06.0011
Gips-Glättputz - Wand - 10.OG
395.00
m2
06.0012 Gips-Glättputz - Wand - 11.OG Gips-Glättputz, wie vor beschrieben, im 11.OG : - auf Wände, alle Wandhöhen bis 3,50 m. - Untergrund :   Kalksandsteinmauerwerk-/ Betonwände. Teilweise   verputzt. Alle Tapeten und Oberputz sind bauseits   entfernt worden. - Hinweis:      - Grundsätzlich ist in allen Geschossen von OKRFB bis        UKD zu putzen.
06.0012
Gips-Glättputz - Wand - 11.OG
395.00
m2
06.0013 Gips-Glättputz - Wand - 12.OG Gips-Glättputz, wie vor beschrieben, im 12.OG : - auf Wände, alle Wandhöhen bis 3,50 m. - Untergrund :   Kalksandsteinmauerwerk-/ Betonwände. Teilweise   verputzt. Alle Tapeten und Oberputz sind bauseits   entfernt worden. - Hinweis:      - Grundsätzlich ist in allen Geschossen von OKRFB bis        UKD zu putzen.
06.0013
Gips-Glättputz - Wand - 12.OG
395.00
m2
06.0014 Gips-Glättputz - Wand - 13.OG Gips-Glättputz, wie vor beschrieben, im 13.OG : - auf Wände, alle Wandhöhen bis 3,50 m. - Untergrund :   Kalksandsteinmauerwerk-/ Betonwände. Teilweise   verputzt. Alle Tapeten und Oberputz sind bauseits   entfernt worden. - Hinweis:      - Grundsätzlich ist in allen Geschossen von OKRFB bis        UKD zu putzen.
06.0014
Gips-Glättputz - Wand - 13.OG
395.00
m2
06.0015 Gips-Glättputz - Wand - 14.OG Gips-Glättputz, wie vor beschrieben, im 14.OG : - auf Wände, alle Wandhöhen bis 3,50 m. - Untergrund :   Kalksandsteinmauerwerk-/ Betonwände. Teilweise   verputzt. Alle Tapeten und Oberputz sind bauseits   entfernt worden. - Hinweis:      - Grundsätzlich ist in allen Geschossen von OKRFB bis        UKD zu putzen.
06.0015
Gips-Glättputz - Wand - 14.OG
395.00
m2
06.0016 Gips-Glättputz - Wand - 15.OG Gips-Glättputz, wie vor beschrieben, im 15.OG : - auf Wände, alle Wandhöhen bis 3,50 m. - Untergrund :   Kalksandsteinmauerwerk-/ Betonwände. Teilweise   verputzt. Alle Tapeten und Oberputz sind bauseits   entfernt worden. - Hinweis:      - Grundsätzlich ist in allen Geschossen von OKRFB bis        UKD zu putzen.
06.0016
Gips-Glättputz - Wand - 15.OG
395.00
m2
06.0017 Gips-Glättputz - Wand - 16.OG Gips-Glättputz, wie vor beschrieben, im 16.OG : - auf Wände, alle Wandhöhen bis 3,50 m. - Untergrund :   Kalksandsteinmauerwerk-/ Betonwände. Teilweise   verputzt. Alle Tapeten und Oberputz sind bauseits   entfernt worden. - Hinweis:      - Grundsätzlich ist in allen Geschossen von OKRFB bis        UKD zu putzen.
06.0017
Gips-Glättputz - Wand - 16.OG
395.00
m2
06.0018 Gips-Glättputz - Wand - 17.OG Gips-Glättputz, wie vor beschrieben, im 17.OG : - auf Wände, alle Wandhöhen bis 3,50 m. - Untergrund :   Kalksandsteinmauerwerk-/ Betonwände. Teilweise   verputzt. Alle Tapeten und Oberputz sind bauseits   entfernt worden. - Hinweis:      - Grundsätzlich ist in allen Geschossen von OKRFB bis        UKD zu putzen.
06.0018
Gips-Glättputz - Wand - 17.OG
426.00
m2
06.0019 Gips-Glättputz - Wand - 18.OG Gips-Glättputz, wie vor beschrieben, im 18.OG : - auf Wände, alle Wandhöhen bis 3,50 m. - Untergrund :   Kalksandsteinmauerwerk-/ Betonwände. Teilweise   verputzt. Alle Tapeten und Oberputz sind bauseits   entfernt worden. - Hinweis:      - Grundsätzlich ist in allen Geschossen von OKRFB bis        UKD zu putzen.
06.0019
Gips-Glättputz - Wand - 18.OG
234.00
m2
06.0020 Gips-Glättputz - Leibungen bis 15 cm Gips-Glättputz, wie vor beschrieben : - In / an Leibungen, - Leibungstiefe bis ca. 7-15 cm. - Erhöhte Toleranz an Lot- und Fluchtgerechtheit. - Untergrund: Mauerwerks- / Betonwände.
06.0020
Gips-Glättputz - Leibungen bis 15 cm
420.00
m2
06.0021 Gips-Glättputz - Leibungen >15 bis 20 cm Gips-Glättputz, wie vor beschrieben : - In / an Leibungen. - Leibungstiefe bis ca. 15-20 cm. - Erhöhte Toleranz an Lot- und Fluchtgerechtheit. - Untergrund: Mauerwerks- / Betonwände.
06.0021
Gips-Glättputz - Leibungen >15 bis 20 cm
223.00
m2
06.0022 Gips-Glättputz - Leibungen >20 bis 40 cm Gips-Glättputz, wie vor beschrieben : - In / an Leibungen. - Leibungstiefe bis ca. 21-40 cm. - Erhöhte Toleranz an Lot- und Fluchtgerechtheit. - Untergrund: Mauerwerks- / Betonwände.
06.0022
Gips-Glättputz - Leibungen >20 bis 40 cm
255.00
m2
06.0023 Gips-Glättputz - Zuschlag Mehrstärken Zuschlag zu vorigem Gips-Glättputz für Mehrstärken - Mehrpreis je 10 mm Putzdicke - (z.B. für Leibungen Fenster, Deckenstirnseiten, usw.)
06.0023
Gips-Glättputz - Zuschlag Mehrstärken
748.00
m2
07 Innenputz - Kalkzement
07
Innenputz - Kalkzement
0 V - Kalkzementputz - Kellerputz
[0]
V - Kalkzementputz - Kellerputz
E
07.0001 Kalkzement-Kellerputz - Wand Kalkzementputz, wie vor beschrieben : - Auf Mauerwerk, Beton
07.0001
Kalkzement-Kellerputz - Wand
237.00
m2
07.0002 Kalkzement-Kellerputz - Leibungen 11-20 cm rechteckig Kalkzementputz, wie vor beschrieben : - In Fenster-/ Türleibungen  usw, in verputzten Räumen Leibungstiefe ca. 11-20 cm.
07.0002
Kalkzement-Kellerputz - Leibungen 11-20 cm rechteckig
81.00
lfm
07.0003 Kalkzement-Kellerputz - Leibungen 11-20 cm dreieckig Kalkzementputz, wie vor beschrieben : - In Fenster-/ Türleibungen  usw, als dreieckig zulaufender Putz in unverputzten Räumen die Leibungen werden als Einzelputz vollständig hergestellt Leibungstiefe ca. 11-20 cm. Putzdicke ca. 30 - 5 mm auslaufend. Putzabschlußprofil in separater Position aufgeführt.
07.0003
Kalkzement-Kellerputz - Leibungen 11-20 cm dreieckig
171.00
lfm
07.0004 Kalkzement-Kellerputz - Aussparungen Kalkzementputz, wie vor beschrieben : - Auf einzelne ausbetonierte  Decken- und ausgemauerte   Wanddurchbrüche, etc. in Betonwänden/-decken. - Betonwand /-decke wird nicht verputzt, nur Anstrich. - Verschiedene Größen aller Art.
07.0004
Kalkzement-Kellerputz - Aussparungen
75.00
m2
07.0005 Kalkzement-Kellerputz - Zuschlag Mehrstärken Zuschlag zu vorigem Kalkzement-Kellerputz : - Für Mehrstärken ab 10 mm im Mittel bei unebenen   Putzgründen. - Mehrpreis je 10 mm Putzdicke bei parallelen und dreieckigen Leibungen
07.0005
Kalkzement-Kellerputz - Zuschlag Mehrstärken
57.00
m2
07.0006 Kalkzementputz als Feuchtraumputz in Küchen Kalkzementputz als Feuchtraumputz in Küche EG - als Untergrund für keramische Beläge - Erhöhte Ebenheit nach DIN 18202 und ATV DIN 18352
07.0006
Kalkzementputz als Feuchtraumputz in Küchen
64.41
m2
08 Innenputz - Schienen / Zubehör
08
Innenputz - Schienen / Zubehör
0 V - Eckschutzschienen
[0]
V - Eckschutzschienen
E
08.0001 Eckschutzschienen - verzinkt Eckschutzschienen, wie vor beschrieben :
08.0001
Eckschutzschienen - verzinkt
2,366.00
lfm
0 V - Putzanschlagschienen
[0]
V - Putzanschlagschienen
E
08.0002 Putzanschlagschienen - verzinkt - vertikal Putzanschlagschienen vertikal, wie vor beschrieben :
08.0002
Putzanschlagschienen - verzinkt - vertikal
968.00
lfm
08.0003 Putzanschlagschienen - verzinkt - horizontal Putzanschlagschienen wie vor beschrieben, jedoch horizontal: (Flure mit hoher Installationsdichte werden nicht Raumhoch verputzt).
08.0003
Putzanschlagschienen - verzinkt - horizontal
708.00
lfm
08.0004 Anputzleisten Hart-PVC Anputzleistenprofil : - Innen für Anschluß an Fenster aller Art, Blockrahmen-   türen, etc. - Hart-PVC, schlagzäh. - Mit Klebebandstreifen am Rahmen fixiert als Putz-   anschlag. - Mit Gewebefahne. - Mit Klebebandstreifen für Fixierung der Abdeckfolie,   nach Fertigstellung abzutrennen und zu entsorgen. - Fabr. : "Protektor " oder gleichwertig. Angeb. Fabrikat: Kunststoff: SVHC ≤ 0.1%; Kleber: GISCODE PU10, PU20 oder RS10; EMICODE EC1, EC1PLUS, EC1-R oder EC1PLUS-R; Chlorparaffine < 0,1%
08.0004
Anputzleisten Hart-PVC
1,026.00
lfm
08.0005 Anputzen Fertig-Badezellen Anarbeiten Innenputz an Fertigbadezellen : - Schalltrennung des Innenputzes zur Badezelle. - Aufkleben eines einseitig klebenden Trennstreifens,   Schaumstoff, weiß d = 5 mm auf Badezellenwand. - Anputzen des Innenputzes. - Sauberes, fluchgerechtes scharfkantiges Abschneiden des   Trennstreifens nach den Putzarbeiten und entsorgen des   Abfallmaterials. (Fertigmodul-Badezellen in allen Wohnungen 1.OG bis 16.OG) Kunststoff: SVHC ≤ 0.1%; Kleber: GISCODE PU10, PU20 oder RS10; EMICODE EC1, EC1PLUS, EC1-R oder EC1PLUS-R; Chlorparaffine < 0,1%
08.0005
Anputzen Fertig-Badezellen
105.00
lfm
08.0006 Schnellputzschienen - Edelstahl Schnellputzschienen Edelstahl in Gastroküche EG als lot- und fluchtgerechte Putzbegrenzung bzw. Putzführung, einschließlich Ausrichten, Befestigen, Einbinden in den Putzaufbau sowie aller erforderlichen Nebenleistungen. Putzdicke ca. 15 mm, Schienenhöhe passend zur Putzdicke Schienenabstand: ca. 1,50 bis 1,80 m
08.0006
Schnellputzschienen - Edelstahl
54.00
lfm
0 V - Dehnfugenprofile
[0]
V - Dehnfugenprofile
E
08.0007 Dehnfugenprofile - verzinkt Dehnfugenprofil, vor beschrieben : - Verzinkt. - Fabr. "Protektor 1216 und 1201". Einbauort: EG Anbau Nord-West
08.0007
Dehnfugenprofile - verzinkt
19.00
lfm
08.0008 Dehnfugenprofile Ecke - verzinkt Dehnfugenprofil, vor beschrieben : - Verzinkt, jedoch in Ecke. - Fabr. "Protektor 1201 und 1210". Einbauort: EG Anbau Nord-West
08.0008
Dehnfugenprofile Ecke - verzinkt
7.22
lfm
0 V - Armierungsgewebe Glasfaser
[0]
V - Armierungsgewebe Glasfaser
E
08.0009 Armierungsgewebe - Kleinflächen Armierungsgewebe, wie vor beschrieben : - Für Kleinflächen, wie Stürze, Rollladenkästen,   Schlitze, etc. . - Breiten bis 0,50 cm.
08.0009
Armierungsgewebe - Kleinflächen
712.50
m2
0 V - Rippenstreckmetall
[0]
V - Rippenstreckmetall
E
08.0010 Rippenstreckmetall Rippenstreckmetall, wie vor beschrieben
08.0010
Rippenstreckmetall
95.00
m2
09 Innenputz - Gerüste
09
Innenputz - Gerüste
09.0001 Innengerüste - Wandflächen Innengerüste für Innenputzarbeiten : - Bei Wänden über 3,50 m Wandhöhe. - Nach den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft. - Alle Gerüste unter o.g. Wandhöhen sind eine Neben-   leistung und in die Einzelpositionen       einzukalkulieren. Einbauort: In Treppenhäusern 1 und 2 jeweils Erdgeschoß und 18. Obergeschoß und verputzte Wände EG. Abrechnung nach einzurüstender Wandfläche (m²)
09.0001
Innengerüste - Wandflächen
2,437.00
m2
10 Innenputz - Taglohnarbeiten
10
Innenputz - Taglohnarbeiten
0 V - Taglohnarbeiten
[0]
V - Taglohnarbeiten
E
10.0001 Putzer-Vorarbeiter Taglohnarbeiten, für Putzer-Vorarbeiter
10.0001
Putzer-Vorarbeiter
W
80.00
Std
10.0002 Putzer-Facharbeiter Taglohnarbeiten, für Putzer-Facharbeiter
10.0002
Putzer-Facharbeiter
W
160.00
Std
10.0003 Putzer-Helfer Taglohnarbeiten, für Putzer-Helfer
10.0003
Putzer-Helfer
W
160.00
Std