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Deckblatt Deckblatt zum Leistungsverzeichnis
Planung und Bauleitung
AI+P Planungs GmbH
Julius-Bausch-Straße 50, 73431 Aalen
Tel. 07361/ 80467-0, 4147wlt-lyonerstrasse@ai-p.de
Ausführungsfrist
Voraussichtlicher Beginn ab
1. April 2027 innerhalb von 20 Arbeitstagen geschossweise dem Baufortschritt folgend, auch mit Unterbrechungen.
Vertragsstrafe
0,15% der Netto-Auftragssumme je Werktag
Insgesamt nicht mehr als 5 % der Nettoabrechnungssumme und findet auch bei Einzelfristen Anwendung.
Sicherheitsleistung
5 Hundertstel der Netto-Abrechnungssumme als Sicherheit für die Gewährleistung
(kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden)
10 Hundertstel der Netto-Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung
(kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden)
Verjährungsfrist für d. Gewährleistung
Es gelten folgende Fristen (Gewährleistungsbeginn ab Datum der förmlichen Abnahme):
5 Jahre und 6 Monate
Bauwesenversicherung
ist abgeschlossen. Umlage 3 Tausendstel der Netto-Abrechnungssumme
Bauwasser, Baustrom, Baumüllabfuhr
werden vom Bauherrn veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem Auftragnehmer anteilig 0,5% der Netto-Abrechnungssumme abgezogen.
Fachbauleitung LBO
ist eingeschlossen im Angebotspreis
Ausschreibende Stelle
AI+P Planungs GmbH - Julius-Bausch-Str. 50, 73431 Aalen
Deckblatt
Vorbemerkungen I Vorbemerkungen I
Vorbemerkungen I
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen ERGÄNZENDE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
Ausführungsunterlagen zu § 3
Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer die Maße seiner Zeichnungen zu prüfen, die Ausführungsmaße seiner Arbeiten durch Überprüfung der Rohmaße festzustellen oder vorher durch Lehren festzulegen und merklich Unstimmigkeiten sofort vor Ausführung der Arbeit mit Vorschlägen für ihre Richtigstellung zu melden. Für Richtigkeit und Einhaltung der Maße ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Gesetzliche Unfallversicherung zu § 4 Nr. 2
Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesem Leistungsverzeichnis, dass er einer Berufsgenossenschaft angehört. Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung hinsichtlich seiner Zugehörigkeit zu Berufsgenossenschaft sowie den Empfang einer Anordnung gemäß § 765 der Reichsversicherungsordnung unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.
Ausführung zu § 4
Alle zur ununterbrochenen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Stoffe, soweit die bauseitige Lieferung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, hat der Auftragnehmer rechtzeitig frei Verwendungsstelle zu liefern und alle erforderlichen Nebenarbeiten zu leisten, die zur ordnungsgemäßen Herstellung fertiger Arbeit notwendig sind. Vollständige Einrichtung der Baustelle und Schaffung der notwendigen Zufahrtswege sowie Versorgung mit Wasser und Strom ist die Sache des Auftragnehmers, soweit das Leistungsverzeichnis nichts anderes enthält. Der Rohbauunternehmer sorgt dafür, dass bis zur Fertigstellung des Bauwerkes ausreichend Wasser und Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz für Roh- und Ausbaugewerke an der Baustelle vorhanden ist. Die Kosten des Verbrauchs werden von der Bauleitung anteilig auf die am Bau tätigen Firmen umgelegt. Ebenfalls anteilige Kostenumlage erfolgt für die Bauwesensversicherung, Müllcontainer, Baureinigung sowie ein evtl. aufgestelltes Bauschild. Für die Lagerung seiner Materialien und die Unterkunft seiner Arbeiter hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer zu prüfen, ob am Bau alle Voraussetzungen zur Ausführung seiner Arbeiten vollständig und einwandfrei erfüllt sind. Beanstandungen sind sofort mündlich und schriftlich vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung vorzubringen. Erfolgt keine schriftliche Beanstandung durch den Unternehmer, so wird die Richtigkeit und einwandfreie Funktionsfähigkeit aller Vorleistungen unterstellt. Damit sind Mehrforderungen oder Gewährleistungseinschränkungen im Hinblick auf mangelhafte Vorleistungen ausgeschlossen. Laufende Beseitigung der Abfälle aus eigener Arbeit und Reinhaltung der Baustelle sowie mitbenützter Grundstücke ist Pflicht des Auftragnehmers. Kommt er der Aufforderung zur Erfüllung dieser Pflichten in angemessener Zeit nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, sie auf Kosten des Auftragnehmers durch andere Kräfte ausführen zu lassen. Werden die Bauarbeiten einer laufenden Baustelle unterbrochen oder ist die Baustelle nicht besetzt, so ist die Unterbrechung sowie die Wiederaufnahme der Arbeiten unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die unbesetzte Baustelle ist sorgfältig abzusperren und ausreichend zu beleuchten.
Die Auftragsweitergabe zu § 4 Nr. 3
Die Auftragsweitergabe oder die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Vertretung des Auftraggebers
Der mit der Oberleitung betraute Vertreter des Auftraggebers sowie der örtliche Bauführer sind berechtigt, alle notwendigen Anweisungen zu treffen, soweit der Umfang der Vertragsleistung dadurch nicht vergrößert wird und das Hausrecht auf der Baustelle auszuüben.
Gerüste
Die vom Auftragnehmer erstellten Gerüste dürfen von allen am Bau beschäftigten Handwerkern kostenlos mitbenützt und nur im Einverständnis mit der Bauleitung entfernt werden.
Müllentsorgung auf der Baustelle
Zur Entsorgung des Baurestmülls ist folgendes zu beachten:
1. Auf den Baustellen und auf den Baustellengrundstücken darf grundsätzlich kein Baurestmaterial sowie Verpackungen aller Art gelagert werden. Restabfall und Verschnitt Material sowie Verpackungen sind grundsätzlich jeden Tag von der Baustelle zu entfernen und geordnet zu entsorgen. Die Lagerung von Restmaterial darf nur mit Zustimmung der Bauleitung erfolgen. Dies gilt auch für Ausbrechmaterial wie Steinschutt von Wänden etc.
2. Auf der Baustelle und den Baugrundstücken dürfen keine Essensrestes sowie deren Verpackungen, Flaschen, Getränke, Dosen und sonstige Getränkeverpackungen abgelagert werden. Diese sind jeden Abend mitzunehmen.
3. Sollte gegen o.g. Punkte zuwidergehandelt werden, werden diese Restmaterialien ohne weitere Aufforderungen von einer Fremdfirma entsorgt. Die Kosten werden dann Ihrer Firma in Rechnung gestellt. Bei Abfall, der nicht zugeordnet werden kann, wird dies auf alle Handwerker umgelegt. Wir erwarten, dass Sie sämtliche Mitarbeiter, die auf unseren Baustellen tätig sind über diese Vorgehensweise informieren
Haftung zu § 10
Der Unternehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei einer Haftpflichtversicherung ausreichend versichert ist. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden die schuldhaft aus Anlass seiner Arbeiten oder als deren Folge entstehen (z.B. durch unterlassen oder mangelhafte Abschrankungen oder Beleuchtung, durch Setzungen, durch Beschädigung von Leitungen oder Kabeln, durch Senkungen angrenzender Grundstücke, durch verzögerte Fertigstellung). Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, den Auftraggeber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen dritter Personen in vollem Umfang zu befreien.
Abnahme zu § 12
Der Auftraggeber verlangt eine förmliche Abnahme der Leistung.
Gewährleistung zu § 13
Für die vertragsmäßige Beschaffenheit der Leistungen gelten im Allgemeinen, die in § 13 Nr. 4, festgesetzten Fristen. Andere Vereinbarungen über die Gewährleistung werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt. Der Auftragnehmer hat unaufgefordert auf seine Kosten während der Gewährleistungszeit alle auftretenden Mängel zu beheben. Kommt er mit seiner Gewährleistungspflicht in Rückstand oder ist Gefahr im Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Nach einer Mängelbeseitigung beginnt für dies Leistung die vertragliche Gewährleistung erneut. Bei fahrlässiger oder unsachgemäßer Ausführung, bei Verwendung nicht vorschriftsmäßigen oder minderwertigen Materials, sofern dieses vom Auftragnehmer geliefert wird- bei absichtlichem Verschweigen eines Mangels und bei versteckten Schäden gelten für die Gewährleistung die Bedingungen des BGB.
Mängelbeseitigung zu § 13
Die Abnahme- und Gewährleistungsmängel sowie solche die während der Bauzeit gemeldet werden müssen innerhalb 10 Tagen nach Mitteilung beseitigt werden.
1. Die Mängelbeseitigung ist wie folgt durchzuführen:
1.1. Vom Architekturbüro AI+P Planungs GmbH erhalten Sie ein Anschreiben mit beigefügter Mängelliste.
1.2. Die Mängelliste muss zur Mängelbeseitigung mitgenommen werden und nach erfolgter Beseitigung der Mängel vom Käufer/Eigentümer bzw. Bauleiter unterschrieben werden.
1.3. Die unterschriebene Mängelliste ist dann an das Architekturbüro AI+P Planungs GmbH per Fax zu übersenden.
1.4. Ohne vorliegende Unterschrift gilt der Mangel als nicht beseitigt und die Schlussrechnung kann nicht freigegeben werden.
Abrechnung zu § 14
Der Auftragnehmer stellt die Abrechnung auf Grund der Aufmasspläne auf. die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen werden dem Fortgang der Arbeit entsprechend oder unmittelbar nach Fertigstellung der Bauarbeiten gemeinsam durch je einen Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers vorgenommen. Die Messurkunde ist vom Auftragnehmer unter Einhaltung der im § 14 Nr. 3 bezeichneten Fristen aufzustellen. Kosten werden gegenseitig nicht verrechnet.
Wenn nach Lieferschein oder Wiegezettel abgerechnet wird, sind die Originalscheine der Abrechnung beizufügen. Andere Unterlagen werden nicht anerkannt.
Lieferscheine, welche vom Auftragnehmer selbst ausgeschrieben sind und Baustoffe ab Lager seinem Lager nachweisen sollen, werden nur anerkannt, wenn Sie vom Vertreter des Auftragnehmers bestätigt sind. Lieferscheine und Wiegezettel, welche nicht mit Datum, Unterschrift, genauer Baustellenbezeichnung und Materialangabe versehen sind, werden nicht anerkannt.
Stundenlohnarbeiten zu § 15
Für die anerkannten Stunden werden die im Leistungsverzeichnis angebotenen Verrechnungssätze vergütet, höchstens jedoch die preisrechtlich zugelassenen Verrechnungssätze.
Eine im Leistungsverzeichnis angegebene Zahl der Stunden ist unverbindlich. § 2 Nr. 3 gilt insoweit nicht. Vergütet werden nur die mit Zustimmung des Auftraggebers ausgeführten Arbeiten nach Maßgabe der tatsächlich geleisteten und anerkannten Arbeitsstunden.
Datum, Baustelle, Berufsbezeichnung der Arbeiter (bei Bedarf Vor- und Zuname, Alter), Zahl der Arbeitsstunden, genaue Angaben über Art der Tätigkeit, ferner die verwendeten, besonders zu vergütenden Stoffe, Geräte, Gerüste, Werkzeuge, Fahrzeuge, und dgl. Bei gleichartigen Leistungen genügt ein Hinweis auf die früher in der einzelnen beschriebenen Leistung.
Zahlung zu § 16
Alle Rechnungen sind in 3-facher Ausfertigung über die Bauleitung mit der Anschrift des Bauherrn einzureichen. Alle Zahlungen werden vom Bauherrn durch Überweisung geleistet.
Abschlagszahlungen bis zu 90 % der geleisteten Arbeiten werden in Zeitabständen von nicht unter 14 Tagen gewährt.
Die Prüfung der Schlusszahlung durch die Bauleitung und die Überweisung des Restbetrages erfolgen vorbehaltlich des endgültigen Prüfergebnisses durch die zuständigen Prüforgane.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Verzicht auf den Einwand der weggefallenen Bereicherung, von den Rechnungsprüfungsorganen festgestellte Überzahlungen jederzeit zurückzuerstatten. Überzahlungen sind vom Empfang der Schlusszahlung an mit 4 % zu verzinsen.
Abtretung fälliger Forderungen des Auftragnehmers ist nach § 399 BGB ausgeschlossen.
Sicherheitsleistungen zu § 17
Für die vertragsmäßige Durchführung der übertragenen Leistungen und die Erfüllung der Gewährleistung kann der Auftraggeber als Sicherheit bis zu 5 % der Endsumme aus der Schlussrechnung einbehalten; der Betrag wird nicht verzinst.
Streitigkeiten zu § 18
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aalen. Vor Inanspruchnahme des Rechtswegs soll gütliche Regelung von Sachverständigen versucht werden.
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen ZUSÄTZLICHE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN UND BAULIEFERUNGEN FÜR GEBÄUDE UND FREIANLAGEN (DIN 276, KOSTENGRUPPEN 1.4/2.2/3/4/5/6
Die folgende Nummerierung richtet sich in den Hauptnummern sinngemäß nach VOB/B
1. Grundlagen des Vertrags sind im Folgenden aufgeführt, und zwar in der bei Widersprüchen gültigen Reihenfolge
1.1 die schriftliche Vertragsausfertigung
1.2. das Angebot des Auftragnehmers mit all seinen Bestandteilen
1.3. die dem Auftragnehmer übergebenen Pläne
1.4. die "Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen- und Lieferungen", welche auf diesem Blatt vorliegen.
1.5. VOB Teil A, B und C in der jeweils zum Ausschreibungsdatum gültigen Fassung
1.6. das BGB insbesondere die Bestimmungen über den Werk- bzw. Kaufvertrag
2. Nachangebote und Auftragserweiterungen
2.1 Nachangebote und Auftragserweiterungen für nach Vertragsabschluss anzubietende neue oder erweiterte Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich eingereicht werden. Die Ausführung setzt ausdrücklich Auftrag des Bauherrn voraus. Ebenso hat der Auftragnehmer auf erkennbare Massenüberschreitungen vor Ausführung schriftlich hinzuweisen und einen Nachauftrag zu fordern. Alle Bedingungen des Bauvertrages gelten auch für Nach- und Änderungsaufträge.
2.2 Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen oder Materialpreissteigerungen. VOB/B § 2 (insbesondere Absatz 3-7) bleiben davon unberührt gültig. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart sind. Ist eine Lohn- oder Materialgleitklausel vereinbart, ist die Lohn- bzw. Materialpreis- Erhöhung spätestens binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt. Preissteigerungen, die durch Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen Lasten.
2.3 Nebenleistungen und -kosten: Beschaffung von Bauwasser, Baustrom, sowie Beseitigung von Abfällen sind Nebenleistungen des Auftragnehmers, wofür er Kosten und Verantwortung zu tragen hat. Sofern der Bauherr die Bereitstellungs- und Verbrauchskosten von Bauwasser und Baustrom, sowie die Bereitstellung eines Müllcontainers und dessen Abfuhr veranlasst und kostenmäßig verauslagt, ist er berechtigt, diese Aufwendungen gegen die Ansprüche des Auftragnehmers anteilig aufzurechnen. Statt der Verteilung dieser Kosten auf Nachweis kann in der Ausschreibung bzw. im Bauvertrag ein fester Anteil in Tausendstel der Abrechnungssumme des jeweiligen Auftragnehmers vereinbart werden.
2.4 Giftmüll und Problemmüll, die bei seiner Vertragsleistung anfallen, hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.
2.5 Die Angebots- und Vertragspreise gelten für die fertige Leistung bzw. Lieferung frei Bau einschließlich Abladen und Verpackung.
3. Ausführungsunterlagen Es gilt VOB/B § 3 mit folgender Maßgabe:
3.1 Ausführungspläne müssen den Freigabevermerk des Architekten tragen. Sie sind für den Auftragnehmer verbindlich. Planinhalte, Maße, Dimensionen und Leistungsverzeichnisse sind vom Auftragnehmer zu prüfen; auf Unstimmigkeiten oder zu befürchtende Mängel oder Bedenken hat er den Architekten schriftlich hinzuweisen. Planlieferung entsprechend Baufortschritt. Sofern die dem Auftrag-nehmer gelieferten Pläne nach seiner Meinung nicht mit den Angebotspreisen vereinbar sind, hat der Auftragnehmer binnen 12 Werktagen nach Erhalt der Pläne, spätestens jedoch vor Beginn dieser Leistungen schriftlich seine eventuellen Mehrforderungen anzumelden, ansonsten gelten die Pläne als Vertragsbestandteil.
3.2 Baustelleneinrichtungspläne, Bauangaben für bauseitige Vorleistungen, sowie Einbaupläne für Lieferungen des Auftragnehmers sind vom Auftragnehmer auf Anforderung auf seine Kosten zu erstellen und rechtzeitig zur schriftlichen Genehmigung vorzulegen, vor allem bezüglich der bauseitig erforderlichen Vor- und Nachleistungen, Aussparungen, Schlitze, Befestigungen und Unterkonstruktionen. Bauseitige Mehrkosten durch falsche oder verspätete Bauangaben fallen dem Auftragnehmer zur Last. Anerkennung der Auftragnehmerpläne durch den Architekten befreit den Auftragnehmer nicht von der vollen Gewährleistung für seine Leistungen
3.3 Revisionspläne sowie schriftliche und mündliche Bedienungsanleitungen für technische Anlagen, Installationen usw. sind vom Auftragnehmer bei Abnahme unentgeltlich zu liefern.
3.4 Urheberschutz besteht für alle gegenseitig übergebenen Pläne, Berechnungen usw. Sie dürfen nur vertragsgemäß verwendet und nicht weitergegeben werden.
3.5 Übergabe Ausführungspläne Die in Absatz 3.1 genannten Ausführungspläne, werden dem Auftragnehmer ausschließlich digital, und nicht in Papierform übergeben. Dem Auftragnehmer wird ergänzend ein Zugang zu der genutzten Planplattform des Auftragsgebers, zur Verfügung gestellt. Entgegen VOB 3.1 werden diese nicht besonders vergütet.
4. Ausführung Es gilt VOB/B §4 mit folgender Maßgabe:
4.1 Schadens- und Unfallverhütung: Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und Sachschaden abzuwenden. Vor, während und nach der Arbeit sowie in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer von sich aus für alle Schadensverhütungsmaßnahmen zu sorgen, wie Abschrankungen, Beleuchtung, Geländer, Fanggerüste, Absteifungen, Warntafeln, Brandverhütung, Sturmsicherung aller Gegenstände, Vorschriftsmäßigkeit von elektrischen Geräten, Leitungen usw. Mängel an der Baustelle, auch an Geräten, Gerüsten usw. anderer Auftragnehmer hat der Benützer zu beanstanden. Der Auftragnehmer stellt Bauherr und Architekt ausdrücklich frei von Schadensersatzansprüchen, die er im Zusammenhang mit seinen Leistungen oder Lieferungen zu vertreten hat.
4.2 Schutz seiner aufgeführten Leistungen, auch gegen Wasser-, Frost-, Sturm- und Winterschäden sowie gegen Beschädigung, Korrosion und Verschmutzung obliegt dem Auftragnehmer ohne Aufpreis bis zur Abnahme. Ebenso obliegt ihm ohne Aufpreis Entfernung von Schnee und Eis, soweit für seine Leistungen nötig.
4.3 Leistungen im Erdreich und in Bauteilen hat der Auftragnehmer zu beachten und zu schützen, bevor er dort Arbeiten vornimmt.
4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter (bei Bedarf ein Baustelleningenieur), der fachlich und persönlich geeignet und deutschsprachig ist, muss während der Arbeitszeit anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit dem bauführenden Architekten eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist. Auf Anforderung hat der Auftragnehmer einen Fachbauleiter nach LBO einzusetzen, sofern im Vertrag vereinbart.
4.5 Bautagebücher hat der Auftragnehmer auf Anforderung zu führen und davon dem Architekten täglich Durchschriften zu übergeben. Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Bauausführung und Abrechnung von Bedeutung sind, insbesondere über Behinderungen.
4.6 Muster und Proben von allen Werkstoffen und Einrichtungsgegenständen sind auf Anforderung rechtzeitig dem Architekten zur Genehmigung unentgeltlich vorzulegen. Vom Bauherrn genehmigte Proben oder Muster sind zur Abnahme vorzuhalten.
4.7 Prüfung: Erforderliche Baustoffprüfungen hat der Auftragnehmer auch ohne besondere Anweisung auf seine Kosten durch staatlich anerkannte Prüfstellen durchführen zu lassen, wobei die Entscheidung der Prüfstelle für ihn verbindlich ist. Er darf nur Baustoffe und -verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt.
4.8 Einzelne Bauschilder sind nicht zulässig. der Bauherr erstellt eine Bautafel, auf der der Auftragnehmer erwähnt wird. Dieser hat sich anteilig entsprechend der Vertragssumme an den Kosten zu beteiligen
5. Ausführungs-und Lieferfristen
5.1 Ausführungs- und Lieferfristen werden beim Abschluss des Vertrags vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nicht erfolgt, so gelten die dem Auftragnehmer später schriftlich bekanntgegebenen Fristen als Vertragsfristen, soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 12 Werktagen widerspricht. Auf diese Wirkung ist der Auftragnehmer bei der Bekanntgabe der Frist ausdrücklich hinzuweisen.
5.2 Nachweiszettel für Tage, an denen nicht gearbeitet werden konnte, sind dem Architekten umgehend zur Unterschrift vorzulegen.
5.3 Als Schlechtwetterausfalltage werden für Fristverlängerung anerkannt: Regentage mit mehr als 4-stündiger Regendauer während der Arbeitszeit und Tage mit Mittagstemperaturen unter -5°C in der Zeit vom 1. November bis 1. März, sofern keine witterungsunabhängigen Arbeiten ausgeführt werden können.
6. 6-11: siehe VOB Teil B §§ 6-11
12. Abnahme, Mängelrüge, Vertragsstrafe Hierfür gilt VOB/§12 wie folgt:
12.1 Verlangt der Auftragnehmer die förmliche Abnahme, hat der Bauherr sie binnen 12 Werktagen nach Fertigstellung der Gesamtleistung vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Bauherr kann jedoch die Abnahme so lange verweigern, wie die Leistung wesentliche Mängel aufweist.
12.2 Ist die Leistung fertiggestellt und hat der Bauherr die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach dem Ablauf von 12 Werktagen nach Beginn der Benutzung als stillschweigend erfolgt, es sei denn, der Bauherr erklärt ausdrücklich, dass er die Abnahme bis zur Beseitigung bestimmter wesentlicher Mängel ablehnt, oder es sei denn, dass er diese bereits anlässlich einer vorhergehenden schriftlichen Mängelrüge vorsorglich abgelehnt hatte.
12.3 Erfolgt eine stillschweigende Abnahme nach vorstehender Bestimmung, sind Vorbehalte wegen bekannter wesentlicher Mängel oder wegen Vertragsstrafen vom Bauherrn innerhalb der genannten 12 Werktage geltend zu machen, sofern sie nicht schon vorher vorsorglich schriftlich angemeldet wurden.
12.4 Die fiktive Abnahme nach VOB/B§12.5(1) und (2) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
12.5 "Ingenieurtechnische und Bauleiter-Abnahmen" z. B. von Bewehrungen, Funktionsabnahmen durch Fachingenieure oder Behörden gelten nicht als Abnahme im Sinne dieses Vertrages. Zu dieser ist nur der Bauherr selbst berechtigt
13. Gewährleistung und Verjährung Es gilt die VOB/B§13 sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
14. Abrechnung
14.1 Die Schlussrechnung ist vierfach mit allen erforderlichen Unterlagen zur Prüfung an den Architekten einzureichen. Projektnummern und Vertragsdatum, sowie erhaltene Abschlagszahlungen sind aufzuführen. Im Übrigen gilt VOB/B§14.
15. Stundenlohnarbeiten
15.1 Stundenlohnarbeiten sind täglich auf Nachweiszetteln in doppelter Ausfertigung dem bauführenden Architekten zur Unterschrift vorzulegen. Er erhält eine Ausfertigung. Nur Stunden, in denen wirklich gearbeitet wurde, werden anerkannt, nicht Pausen, Feiertage, Schlechtwetterzeiten usw. Bei ungenügender Arbeitsleistung bleiben entsprechende Abzüge vorbehalten. Ebenso bleibt vorbehalten die nachträgliche Prüfung, ob die nachgewiesene Leistung in Angebotspositionen enthalten und damit abgegolten ist. Zuschläge für Überstunden werden nur bezahlt, wenn Überstunden angeordnet und nicht durch (drohende) Fristüberschreitung erforderlich wurden. Im übrigen gilt VOB/B§15
16. Zahlungen Es gilt VOB/B§16 mit folgender Maßgabe:
16.1 Überzahlungen. Rückforderungen aus Überzahlungen (§812ffBGB) kann der Bauherr stellen. Der Bauherr ist insoweit berechtigt, die Auftragnehmer Rechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Im übrigen gilt § 16 VOB einschl. § 16 Abs. 3 betreffend Schlußzahlungen.
17. Sicherheitsleistung
17.1 Für die Sicherheitsleistungen gilt VOB/B §17
18. Sonstige rechtliche Regelungen
18.1 Arbeitsgemeinschaften zwischen Bietern oder Auftragnehmern bedingen: Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben beim Angebots- bzw. Vertragsabschluß eine Mitgliedsfirma federführend schriftlich zu allen Rechtshandlungen zu bevollmächtigen mit Wirkung für und gegen die Arbeitsgemeinschaft. Der Bauherr kann aus wichtigem Grund von der Arbeitsgemeinschaft die Bestimmung einer anderen federführenden Firma verlangen, bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Alle Teilnehmer haften gesamtschuldnerisch.
18.2 Vom Bauherrn bevollmächtigt ist der bauführende Architekt in technischer Hinsicht. Rechtliche und/oder finanzielle Verpflichtungen sind ausschließlich Sache des Bauherrn. Vom Auftragnehmer bevollmächtigt ist sein Vertreter lt. 4.4 der vorliegenden Bestimmungen mit Wirkung für und gegen den Auftragnehmer.
18.3 Die Anlieferung bei reinen Lieferungen ist dem Bauherrn bzw. Architekten rechtzeitig anzukündigen. Übernahmezeitpunkt und -adresse sind zu vereinbaren. Die Transportgefahr geht zu Lasten des Lieferanten
18.4 Ausreichende Haftpflichtversicherung ist die Auftragsvoraussetzung. Deckungszusage - und Summe sind für die ganze Bauzeit nachzuweisen
18.5 Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung: Sofern der Bauherr eine Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung abschließt, sind die Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen dieser Versicherung mitgedeckt. Die Kosten werden vom Bauherrn anteilig umgelegt und von der Auftragnehmer Forderung abgezogen, sofern dies in den Angebotsunterlagen oder im Vertrag festgelegt ist.
18.6 Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten darüber ist der Ort des Bauvorhabens.
18.7 Rechtsunwirksamkeit von Vertragsteilen berührt die übrigen nicht
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen
Anlagenverzeichnis ANLAGENVERZEICHNIS ZUM LV
1_Lageplan
Lageplan.pdf
2_Grundrisse
236_5_AR_AB_GR_00_006_F_BG#Erdgeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_01_007_F_BA#1.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_02_008_F_AR#2.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_03_009_F_AO#3.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_04_010_F_AP#4.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_05_011_F_AV#5.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_06_012_F_AT#6.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_07_013_F_AR#7.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_08_014_F_AR#8.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_09_015_F_AP#9.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_10_016_F_AR#10.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_11_017_F_AP#11.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_12_018_F_AP#12.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_13_019_F_AP#13.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_14_020_F_AP#14.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_15_021_F_AO#15.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_16_022_F_AW#16.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_17_023_F_AZ#17.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_18_024_F_BD#18.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_DA_025_F_AK#Dachaufsicht.pdf
236_5_AR_AB_GR_UG_005_F_AZ#Untergeschoss+Tiga.pdf
236_AR_RB_Wohnungstypen_01.pdf
3_Schnitte-Ansichten
236_5_AR_AB_AN_NN_080_F_AE#Ansicht Nord.pdf
236_5_AR_AB_AN_O1_081_V_AG#Ansicht Ost-Teil 1,UG-8.OG.pdf
236_5_AR_AB_AN_O2_082_V_AF#Ansicht Ost-Teil 2,9.OG-DG.pdf
236_5_AR_AB_AN_SS_083_F_AC#Ansicht Süd.pdf
236_5_AR_AB_AN_W1_084_F_AK#Ansicht West-Teil 1.pdf
236_5_AR_AB_AN_W2_085_F_AH#Ansicht West-Teil 2.pdf
236_5_AR_AB_SN_AA_070_V_AB#Schnitt A-A.pdf
4. Produkthandbuch
Angaben zu Fliesen PH_S_156.pdf
Angaben zu Fugen PH_S_157.pdf
5_Sonstige Anlagen
A1_250401_Wärmeschutznachweis_BT1_ WG+NWG Stand 240701.pdf
A2_DGNB-QNG-Allgemeine Anforderungen und Nachweise.pdf
A3_Techn.Mindestanforderungen_BEG NWG Zuschuss_463.pdf
A4_Techn. Mindestanforderungen_BEG WG Zuschuss_461.pdf
Anlagenverzeichnis
Vorbemerkungen II Vorbemerkungen II
Vorbemerkungen II
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung BEG Effizienzhaus/-gebäude 40-Standard
Die Sanierung und Umnutzung des „we live towers“ in Frankfurt wird als BEG Effizienzhaus/-gebäude 40 gefördert. Beim genannten Gebäude handelt es sich um eine Mischnutzung, bei der sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäudeanteile umgesetzt werden (Mikroappartement = Wohnen/Effizienzhaus, alle weiteren Nutzungen (Hotel, Restaurant, Co-Working, Gemeinschafts-/Nebenflächen = Nichtwohnen/Effizienz-gebäude). Die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) für Wohn- und Nichtwohngebäude zum Stand der Beantragung (12/2021) sind daher zu beachten.
Alle am Bau beteiligten Firmen unterliegen in der Qualität der Ausführung und den zu verbauenden Materialien den Anforderungen und Vorgaben des BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standards. Der AN verpflichtet sich, die genannten Kennwerte und Forderungen des Effizienzhaus-Nachweises (WG, Stand 01.07.2024) und Effizienzgebäude-Nachweises (NWG, Stand 01.07.2024) zur Einhaltung der Effizienzhaus/-gebäude-Qualität einzuhalten. Im Speziellen betreffen dies die luftdichte und hochgedämmte Bauweise sowie der energieeffiziente Einsatz von Anlagen-technologien und den optimierten Bauablauf. Änderungen/Anpassungen müssen dem Energie-Effizienz-Experten der ina Planungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden.
Die technischen Mindestanforderungen der BEG Wohn- und Nichtwohngebäude (Stand: 12/2021) sowie den Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis zur Einhaltung der Effizienzhaus-Qualität erhalten Sie als Anhang zu diesem Leistungsverzeichnis.
Zur Sicherstellung des richtigen Einbaus der geforderten Qualitäten sind die gewählten Produkte anhand von technischen Datenblättern und Herstellererklärungen bis spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen.
Der AN verpflichtet sich nach Fertigstellung der betreffenden Maßnahmen eine Fachunternehmererklärung auszufüllen, die die BEG-konforme Ausführung bestätigt. Als Anhang zum Leistungsverzeichnis erhalten Sie diese beispielhaft (noch nicht gewerkeweise) zur Kenntnis. Diese, sowie die zusätzlich erforderlichen Nachweise, sind dem Auftraggeber vor Erhalt der letzten Zahlungsrate unaufgefordert zu übergeben.
Umlaufende, lückenlose Dämmschicht
Die hochgedämmte Bauweise erfordert eine umlaufende, lückenlose Dämmschicht. Die Anforderungen der jeweiligen Bauteilaufbauten entnehmen Sie der Anlage 2 zum Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis („Bauteilkatalog“).
Luftdichte Bauweise
Der BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standard erfordert eine umlaufende luftdichte Ebene. Diese wird durch die folgenden Bauteilschichten der Regelbauteile erstellt: Stahlbetondecken (Bodenplatte/Geschossdecken); Innenputz (Mauerwerk); Fenster. Alle Anschlussstellen bei Materialwechseln sowie Durchbrüche oder Durchdringungen der luftdichten Ebene müssen dauerhaft strömungsdicht durch zugelassene Materialien verschlossen werden, z.B. durch: Dauerhaftes verkleben durch zugelassene Klebebänder auf der Innenseite; zugelassene Kompribänder; Einsatz luftdichte Hohlwanddosen, Kabelbaum-/Rohrmanschetten; Leitungs-Installationen, Leitungsschlitze und Durchbrüche vollflächig luftdicht schließen. Vor dem Einbau der Holz-/Fensterbauteile sind alle Oberflächen im Bereich der Massivbauöffnungen bzw. -anschlüsse zu reinigen und eventuelle Unebenheiten zu beheben (z.B. Glattstrich auf Mauerwerk) damit die Befestigung der luftdichten Anschlüsse möglich ist.
Zur Prüfung der Luftdichtheit erfolgt ein qualitätssichernder Differenzdrucktest, sind Nachbesserungen infolge von Leckagen notwendig, die der AN zu verantworten hat, so trägt er die Kosten für sämtliche Nachbesserungen und Nacharbeiten ggf. inklusive Folgekosten sowie für ggf. erforderliche weitere Messungen. Die geforderte Luftdichtheit von q 50 ≤ 2,50 h -1 ist im Wohnbereich verpflichtend einzuhalten.
Technische Nachweise
Folgende Nachweise sind unaufgefordert spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen:
Technische Datenblätter zur Bestätigung der Dämmqualität ( λ B gem. Zulassung für den Einbauort) und der Anlageneffizienz (z.B. n WRG, Stromeffizienz, Wirkungsgrad, COP) Gefälledämmung: Berechnung nach DIN EN ISO 6946, Anh. C U w-/U d-Berechnung der verglasten Bauteile (mindestens Standardfenster mit umzusetzendem Rahmenanteil nach DIN EN 14351-1 + Verglasungsqualität/g-Wert, alternativ detaillierte Berechnung nach DIN EN ISO 10077-1 mit Angabe des flächengewichteten Mittelwerts)
Ansprechpartner BEG/Wärmeschutz:
Dipl.-Ing. Architektin Friederike Hassemer (dena Energie-Effizienz-Expertin)
ina Planungsgesellschaft mbH
Schleiermacherstraße 12
64283 Darmstadt
Tel. +49 6151 785 22 30
Fax +49 6151 785 22 49
www.ina-darmstadt.de
hassemer@ina-darmstadt.de
Anforderungen an DGNB-Zertifizierung
Für das Projekt wird eine Zertifizierung im Nachhaltigkeitsbewertungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) durchgeführt. In der Zertifizierung erfolgt eine umfassende Gesamtbewertung des Lebenszyklus unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen, soziokulturellen Qualität des Gebäudes sowie der technischen Qualität und der Prozessqualität. In diesen Bereichen sind in insgesamt 37 Kriterien Grenzwerte einzuhalten bzw. Zielwerte zu erreichen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen so auszuführen, dass das angestrebte Zertifizierungsziel nach Fertigstellung des Gebäudes erreicht wird und das Gebäude das DGNB-Zertifikat „Gold“ erhält.
Dies erfordert zwischen allen am Bau Beteiligten eine intensive Zusammenarbeit. Ist für den Auftragnehmer erst nach Vertragsabschluss erkennbar, dass gewisse Qualitäten, Güten etc. nicht umsetzbar sind, hat er dies umgehend mitzuteilen und alternative Vorschläge zu unterbreiten.
Sofern bereits während des Vergabeverfahrens Bedenken oder Zweifel hinsichtlich der Realisierbarkeit der ausgeschriebenen Qualitäten und / oder Anforderungen an die Stoffe bestehen, ist dies vom Bieter im Wege einer Bieterfrage zu klären
Die für die Zertifizierung festgelegten Qualitätsniveaus, müssen im fortlaufenden Planungsprozess bzw. in der Ausführungsplanung unbedingt berücksichtigt werden.
Leistungen des Auftragnehmers für die Zertifizierung
Die Zertifizierung erfordert eine umfangreiche Dokumentation sowie das Erbringen zusätzlicher Nachweise über den herkömmlichen Bauprozess hinaus.
Der Auftragnehmer hat diese Leistungen in seinem Angebot zu berücksichtigen.
Die durch das ausführende Unternehmen zu erbringenden Nachweise sind der Anlage 1 "Anforderungen Baustoffeigenschaften" sowie der Anlage 2 "Allgemeine Anforderungen und Nachweise" zu entnehmen. Die relevanten Leistungspositionen enthalten einen ausdrücklichen Hinweis mit Verweis auf die für die betreffende Leistung spezifischen Anforderungen aus den Anlagen 1 und 2.
Alle eingereichten Nachweise müssen klar dem auf der Titelseite genannten Projekt sowie ggf. dem betreffenden Produkt zuzuordnen sein. Aus jedem Dokument müssen der Aussteller (mit Stempel und Unterschrift) sowie das Ausstellungsdatum klar hervorgehen.
Freigabeprozess der Überwachung und Dokumentation der eingesetzten Materialien im Rahmen der DGNB-Zertifizierung
Ergänzung der Ausschreibung
Alle in der Anlage 1 und Anlage 2 genannten Anforderungen an die Bauprodukte müssen gemäß dem entsprechenden Einbauort berücksichtigt werden. Sollten weitere Unterbeauftragungen abgeschlossen werden, sind diese Vorgaben auch zwingend von allen Nachunternehmern zu berücksichtigen. Die Erfüllung der Anforderungen sind anhand von Produktdatenblättern, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. nach Zuschlagserteilung und vor dem Einbau zu prüfen. Sollte es Unklarheiten bezüglich der Erfüllung geben, sind diese in Abstimmung mit dem Auditor zu klären.
Freigabe von Bauprodukten vor dem Einbau
Der Auftragnehmer muss nach der Zuschlagserteilung einen Bauteilkatalog vorlegen, in dem die in Anlage 1 und Anlage 2 relevanten Bauprodukte mit Produktname und Hersteller der betreffenden Bauteilschicht zugeordnet sind. Mit diesem Katalog sind zudem alle relevanten Produktdatenblätter, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. einzureichen.
Die ausführenden Firmen übergeben mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vor Bestellung der Bauprodukte eine Liste mit den von Ihnen verwendeten Bauprodukten und der entsprechenden Dokumentation an den Auditor. Der Auditor prüft die Materialien hinsichtlich der Vorgaben der DGNB und gibt diese zum Einbau frei. Er informiert die Bauleitung über die Freigabe und übergibt eine Liste der freigegeben Produkte zur Prüfung beim Einbau. Ohne eine schriftliche Freigabe ist ein Einbau daher nicht gestattet.
Anforderungen der DGNB an den Bauprozess
Abfallarme Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gesetzliche Mindestvorschriften zu erfüllen. Eine Abfalltrennung auf der Baustelle in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle ist vorzunehmen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Lärmarme Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die gesetzlichen Mindestvorschriften hinsichtlich des Schallschutzes auf der Baustelle zu erfüllen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Staubarme Baustelle
Die gesetzlichen Anforderungen sind folgendermaßen zu erfüllen: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit das technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Es kommen Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zum Einsatz. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Bodenschutz auf der Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Kontaminierte Böden sind getrennt zu behandeln.
Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist einzuhalten. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung
ZTV - Fliesen- und Plattenarbeiten ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
FLIESEN- UND PLATTENARBEITEN
ATV DIN 18352 -
EINHEITSPREISE
Die Einheitspreise verstehen sich für Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien, einschl. Transport, Transporteinrichtungen und Geräte und der Kosten für:
- Diebstahlsichere Lagerung des Materials;
- Verschnitt;
- Einrichten, Vorhalten, Räumen der
Baustelle/Baustelleinrichtung;
- Schutz gegen Verschmutzung und Beschädigung an
Bauteilen, Türen und Fenstern, Isolierungen und
Einrichtungen jeder Art;
- Sicherung der Installationen;
- Aus- und Wiedereinbau von Abschrankungen;
- Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten
Arbeitsgängen, z.B. Isolierarbeiten bei Bade- /
Duschwannen vor dem Setzen der Wannen,
Anbringen von dauerelastischen Verfugungen oder
späteres Einmauern und Verfliesen der
Wannenkörper nach erfolgtem Estricheinbau;
- Rohr-/Wanddurchführungen aller Art und Größe (in
gebohrter Ausführung) in der Fliesenfläche,
anarbeiten in Teilfliesen ist nicht gestattet);
- Späteres Anfliesen an Türrahmen, Fenster,
Bodeneinläufe etc.;
- Kleinflächen z.B. Wandfliesenschilder an
Waschbecken, etc.
AUSFÜHRUNGS- UND GÜTEBESTIMMUNGEN
Für die Ausführung der Arbeiten gelten die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassungen der nachfolgend aufgeführten Regelwerke, Normen und Merkblätter.
Allgemeine Vertragsbedingungen
VOB Teil B VOB Teil C ATV DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten ATV DIN 18353 Estricharbeiten ATV DIN 18331 Betonarbeiten ATV DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
FLIESEN- UND PLATTENBELÄGE
DIN EN 14411 Keramische Fliesen und Platten, Definitionen, Klassifizierung, Eigenschaften und Kennzeichnung DIN 18157 Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren Teil 1 Allgemeine Anforderungen Teil 2 Zementhaltige Mörtel und Klebstoffe Teil 3 Dispersionsklebstoffe Teil 4 Reaktionsharzklebstoffe DIN EN ISO 10545 (gesamte Normenreihe) Prüfverfahren für keramische Fliesen und Platten
KLEBSTOFFE UND FUGENMÖRTEL
DIN EN 12004 Klebstoffe für Fliesen und Platten DIN EN 12002 Bestimmung der Verformbarkeit von Klebstoffen DIN EN 13888 Fugenmörtel für Fliesen und Platten DIN EN 14891 Flüssig zu verarbeitende Verbundabdichtungen unter keramischen Belägen
ABDICHTUNGEN
DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen DIN 18535 Abdichtung von Behältern und Becken Zusätzlich gelten die aktuellen ZDB-Merkblätter für Verbundabdichtungen.
ESTRICHE UND UNTERGRÜNDE
DIN 18560 Estriche im Bauwesen (gesamte Normenreihe) DIN EN 13813 Estrichmörtel und Estrichmassen DIN 18202 Toleranzen im Hochbau DIN EN 206 Beton DIN 1045-2 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton
PUTZARBEITEN
DIN 18550-1 Putze und Putzsysteme, Außenputze DIN 18550-2 Putze und Putzsysteme, Innenputze
BEWEGUNGSFUGEN UND ELASTISCHE FUGEN
DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen DIN EN 15651 Fugendichtstoffe für nicht tragende Anwendungen im Hochbau Zusätzlich:
ZDB-Merkblatt Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten
SCHALLSCHUTZ
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
WÄRMESCHUTZ
DIN 4108 Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden
ZDB-MERKBLÄTTER
Es gelten die jeweils aktuellen Ausgaben der ZDB-Merkblätter, insbesondere:
Verbundabdichtungen Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf beheizten Fußbodenkonstruktionen Keramische Fliesen und Platten auf Calciumsulfat-Estrichen Keramische Fliesen und Platten auf Zementestrichen Beläge im Außenbereich Barrierefreie Duschen Anschlüsse an Einbauteile Großformatige keramische Fliesen und Platten
VERARBEITUNGSRICHTLINIEN
Ergänzend zu den vorgenannten Regelwerken sind die aktuellen Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller von:
Fliesen und Platten Klebstoffen Fugenmörteln Abdichtungssystemen Entkopplungssystemen Bewegungsfugenprofilen zu beachten.
DAUERELASTISCHE FUGEN
Elastische Fugen sind mit geeigneten, auf den Verwendungszweck abgestimmten Fugendichtstoffen auszuführen. Die Fugendichtstoffe müssen den Anforderungen der DIN EN 15651 entsprechen und für den jeweiligen Einsatzbereich geeignet sein.
Die Ausführung hat einschließlich Vorbehandlung, Hinterfüllmaterial und Primern gemäß den Herstellervorschriften zu erfolgen.
FUGENANORDNUNG UND AUSFÜHRUNG
Bauwerks-, Bewegungs-, Dehnungs- und Trennfugen sind in gleicher Lage und Breite in die Bekleidung bzw. den Belag zu übernehmen.
Zusätzliche Bewegungsfugen sind entsprechend den Anforderungen der DIN 18157, der ATV DIN 18352, den ZDB-Merkblättern sowie den Herstellerangaben anzuordnen.
Fugenbereiche sind dauerhaft von Mörtelresten freizuhalten. Bewegungsfugen sind mit geeignetem Hinterfüllmaterial und elastischem Fugendichtstoff auszubilden.
VERLEGUNG VON FLIESEN UND PLATTEN
Die Verlegung hat gemäß DIN 18157 sowie den Herstellervorschriften der verwendeten Systemprodukte zu erfolgen.
Der Untergrund muss verlegegerecht, tragfähig, eben, trocken und frei von trennenden Stoffen sein. Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sind vor Beginn der Verlegearbeiten auszuführen.
In hoch beanspruchten Bereichen sowie bei großformatigen Belägen ist das Buttering-Floating-Verfahren anzuwenden. Die Verlegung hat möglichst hohlraumarm zu erfolgen.
VERFUGUNG
Die Verfugung darf erst nach ausreichender Erhärtung des Kleberbetts erfolgen.
Es sind ausschließlich industriell hergestellte Fugenmörtel nach DIN EN 13888 einzusetzen.
Fugen sind vollständig und gleichmäßig auszufüllen. Die Anforderungen an Wasserdichtigkeit, Chemikalienbeständigkeit und mechanische Belastbarkeit sind entsprechend dem jeweiligen Einsatzbereich einzuhalten.
REINIGUNG
Nach Fertigstellung sind sämtliche Beläge sowie angrenzende Bauteile von Mörtelresten, Verunreinigungen und Zementschleiern zu reinigen.
SONSTIGES
Verlegeart, Fugenschnitt und Verlegemuster erfolgen gemäß Planung bzw. Anordnung der Bauleitung.
Die Anforderungen der Elektroplanung an den Potentialausgleich bleiben unberührt.
KALKULATION
Mit den Einheitspreisen sind sämtliche zur vollständigen und fachgerechten Ausführung erforderlichen Leistungen einschließlich aller Nebenleistungen gemäß ATV DIN 18352 abgegolten, auch wenn diese nicht ausdrücklich beschrieben sind.
Werden andere Fabrikate als die ausgeschriebenen angeboten, ist deren Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachzuweisen.
ABRECHNUNG
Abweichend von ATV DIN 18352 gilt:
- Bei der Abrechnung von Wandflächen werden nur die
tatsächlich belegten Flächen ermittelt
- Bei der Abrechnung nach Längenmaß werden
Unterbrechungen abgezogen.
- Anarbeitungen an Aussparungen sind mit den
Einheitspreisen abgegolten, soweit hierfür keine
gesonderten Positionen vorgesehen sind.
BAUSEITIGER UNTERGRUND
- Wände: Kalkgipsputz / Kalkzementputz
- Boden: schwimmender Zementestrich
SCHUTZMASSNAHMEN
Vorhandene Bauteile, Fenster, Fassaden, Türzargen, Fertigbauteile sowie angrenzende Oberflächen sind während der Ausführung vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. Beschädigungen sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen.
ANLAGEN
- siehe Anlagenverzeichnis
ZTV - Fliesen- und Plattenarbeiten
Allgemeine Hinweise ALLGEMEINE HINWEISE
- Alle Fliesen grundsätzlich im Dünnbett.
- Verlegung mit Flexmörtel und Verfugung mit Flexfuge.
- Die Aufteilung des Fliesenrasters bestimmt der AG.
- Alle Wandflächen, mit allen Nischen, Ablagen und Rücksprüngen
sind zu fliesen.
- Fabrikate siehe Einzelpositionen
- Alle Bodenflächen in Sanitärräumen, Waschmaschinenräumen
und Küchen sind zu fliesen.
- Mit Übergangs-, und Übergangskeilschienen Edelstahl am
..Übergang zu übrigen Bodenflächen.
- Einschl. Abdichtung der gesamten Badbodenflächen und
speziell der Duschbodenfläche mit Anschlußbändern zu
den Wänden.
- Einschl. Eindichtung des Dusch-Bodenablaufes.
- Einschl. Abdichtungen der Duschwandfläche bis 2,10 m über
FFB und des Sockelbereiches an allen Wänden ca. 10 cm
hoch über FFB, mit allen Anschlußbändern zum Boden.
- Einschl. aller Untergrund-Vorbehandlungen an Boden und
Wand.
- Einschließlich aller Anarbeitungen, und Bohrungen für Steckdosen
und Armaturen, Auslässe und Bodenabläufe, etc.
- Einschließlich aller Fliesen-Eckschienen, kantig nach
Bemusterung des AG, in Edelstahl, ca. 8-10 mm Ansichtsbreite.
- Einschließlich aller Bodenanschlagschienen in Edelstahl an
allen Türen.
- Einschließlich aller Silikonfugen in den Ecken, Türen, Zargen,
Duschen, etc. und allen Sanitärgegenständen, Farbe nach
Wahl des AG.
- Bei Raumhoch gefliesten Räumen einschließlich aller
Acrylfugen am Übergang Wandfliesen zur Decke.
Naturstein: Aromatenfrei (GH10), Naturstein nur aus Herstellung
frei von Kinder- und Zwangsarbeit und illegalem Rohstoffabbau
und illegaler Rohstoffherstellung. Gilt bei Verwendung von Naturstein
aus der EU als automatisch erfüllt. Nachweis über Herstellererklärung
über Abbau und Verarbeitung in der EU. Für Produkte aus
Nicht-EU-Staaten Nachweis der ILO-Konvention 182 und durch
unabhängige unangekündigte Kontrollen.
Allgemeine Hinweise
Besonderer Hinweis Fliesen Gastrobereich EG nicht enthalten BESONDERER HINWEIS:
Die Fliesen in den Gastronomiebereichen im
EG (Küchen und Sanitär)
sind nicht Teil dieser Ausschreibung!
Besonderer Hinweis Fliesen Gastrobereich EG nicht enthalten
1 Vorarbeiten
1
Vorarbeiten
1.001 Randstreifen abschneiden Überstehende Randstreifen aus Rippenpappe / Styropor / Mineralfaser auch Schweißbahn oder ähnl.
bodengleich abschneiden,
nach Untergrundvorbehandlung,
einschl. Entsorgung des Abfallmaterials.
1.001
Randstreifen abschneiden
416.00
lfm
1.002 Untergrund Wand ausgleichen 10 mm Vorbereiten des Untergrundes für die Verlegung von Fliesen im Dünnbett-verfahren durch Ausgleichen von
Un ebenheiten in den Wandflächen mit geeigneter Ausgleichsmasse/Putz auftragen bis 10 mm,
angeb. Fabrikat:
Ausgleichsmasse: lösemittelfrei und weichmacherfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102 (SVOC), VOC < 10 g/l
1.002
Untergrund Wand ausgleichen 10 mm
50.00
m2
1.003 Untergrund Wand ausgleichen 15 mm Vorbereiten des Untergrundes für die Verlegung von Fliesen im Dünnbett-verfahren durch Ausgleichen von Unebenheiten in den Wandflächen mit geeigneter Ausgleichsmasse/Putz auftragen bis 15 mm,
angeb. Fabrikat:
Ausgleichsmasse: lösemittelfrei und weichmacherfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102 (SVOC), VOC < 10 g/l
1.003
Untergrund Wand ausgleichen 15 mm
W
50.00
m2
1 A - Vorbehandlung Gipsuntergrund
[1]
A - Vorbehandlung Gipsuntergrund
E
1.004 Grundierung Wandflächen Grundierung, wie vor beschrieben,
auf Wandflächen
1.004
Grundierung Wandflächen
R
329.00
m2
1.005 Grundierung Bodenflächen Grundierung, wie vor beschrieben,
auf Bodenflächen,
Untergrund: Trockenestrichplatten
1.005
Grundierung Bodenflächen
R
122.00
m2
1.006 Höhenausgleich auf Estrich pro 1 cm Höhenausgleich auf Estrichen, für zu Fliesen im Dünnbett, mit Ausgleichsmasse pro 1 cm Stärke,
Positon darf nur nach Rücksprache und Genehmigung der Bauleitung ausgeführt werden, sonst werden keine Mehrkosten anerkannt.
angeb. Fabrikat:
Ausgleichsmasse: lösemittelfrei und weichmacherfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102 (SVOC), VOC < 10 g/l
1.006
Höhenausgleich auf Estrich pro 1 cm
W
20.00
m2
2 Wandfliesen
2
Wandfliesen
2 A - Wandfliesen im Dünnbett verlegen
[2]
A - Wandfliesen im Dünnbett verlegen
E
2.007 Wandfliesen Besucher Gem. WC Pers. WC / Micro und Rioca Dreidimensionale Facettenfliese
Material: Steingut, glasiert
Verfugung Metro Sopro DF 10 Steingrau 22
Maße: 100 x 200 mm
Farbe schwarz, glänzend
Vom Auftraggeber zwingend vorgeschiebenes Fabrikat:
Equipe Metro Nero
Fliesenspiegelhöhe: 2,25 m
2.007
Wandfliesen Besucher Gem. WC Pers. WC / Micro und Rioca
R
193.00
m2
2.008 Wandfliesen Vorbereitungsküche Rioca Feinsteinzeug, glasiert,
Farbton reinweiß,
Oberfläche hochglänzend,
Format ca. 30 × 30 cm,
kalibriert,
säure- und laugenbeständig,
geeignet für gewerbliche Küchenbereiche.
Fugen 23 mm, epoxidharzgebunden,
Farbton hellgrau oder silbergrau.
z.B.: Marazzi Sistem T White Lux oder gleichwertig.
angeb. Fabrikat:
(Fliesenspiegel raumhoch, 17.OG)
Epoxidharz: GISCODE PU10, PU40, PU60, RE05, RE10, RE20 oder RE30
2.008
Wandfliesen Vorbereitungsküche Rioca
R
84.00
m2
2.009 Fliesenspiegel an Ausgussbecken WM-Raum Fliesenspiegel an Ausgussbecken
im Waschmaschinenraum
Fliesen wie Vorbereitungsküche
ca. Breite 120 cm, Höhe 150 cm
(Micro 1.OG)
2.009
Fliesenspiegel an Ausgussbecken WM-Raum
R
2.00
m2
2.010 Zuschlag Leibungen Zuschlag zu vorigen Wandfliesen für Fliesen in Leibungen, wie Fensterleibungen / Türleibungen Nischenleibungen.
Breiten ca. 10 bis 20 cm.
2.010
Zuschlag Leibungen
R
40.00
lfm
3 Bodenfliesen
3
Bodenfliesen
3 A - Bodenfliesen im Dünnbett - Sanitär
[3]
A - Bodenfliesen im Dünnbett - Sanitär
E
3.011 Bodenfliesen Sanitär, Waschr. / Gem. WC/ Umkleiden Micro und Rioca Bodenfliese in Holzoptik
Marazzi Feinsteinzeug MH7G Treverkway Rovere Grip
14,5 x 90 x 8,5 / R11B
(17.OG und EG)
3.011
Bodenfliesen Sanitär, Waschr. / Gem. WC/ Umkleiden Micro und Rioca
R
56.00
m2
3.012 Bodenfliesen Feinsteinzeug grau, Waschmaschinenraum Bodenfliesen,
- Feinsteinzeug
- Format 30/30 cm,
- R9, matt
- Rektifiziert,
z.B. RAK Base, Surface 2.0 Coolgrey (Grey) oder glw.
angeb. Fabrikat:
( Waschmaschinenraum Micro 1.OG)
3.012
Bodenfliesen Feinsteinzeug grau, Waschmaschinenraum
R
18.00
m2
3.013 Bodenfliesen Vorbereitungsküche Rioca Feinsteinzeugfliese 30 x 30 cm,
durchgefärbt, R11
grau gesprenkelt, matt
für Objekt- und Industriebereiche geeignet
8 mm stark
z.B. Marazzi Sistem T Graniti Grigio oder glw.
angeb. Fabrikat:
3.013
Bodenfliesen Vorbereitungsküche Rioca
R
36.00
m2
3.014 Hohlkehl-Sockelriemchen zur Feinsteinzeugfliese Hohlkehl-Sockelriemchen,
passend zu vorigen Feinsteinzeug-Bodenfliese
ca. 10 cm hoch,
Innenradius 20-30 mm ausgerundet
passend zur vorigen Feinsteinzeugfliese
(Vorbereitungsküche Rioca 17.OG)
3.014
Hohlkehl-Sockelriemchen zur Feinsteinzeugfliese
31.00
lfm
4 Sonstiges
4
Sonstiges
4 A - Dusch- und Badewanneneinmauerung Gasbeton
[4]
A - Dusch- und Badewanneneinmauerung Gasbeton
E
4.015 Bade- Duschwanneneinmauerung 8 cm Einmauerung, wie vor beschrieben, Wandstärke 8 cm
(Personalräume 17.OG))
4.015
Bade- Duschwanneneinmauerung 8 cm
O
R
2.00
m2
5 V - Abdichtung unter Fliesen
[5]
V - Abdichtung unter Fliesen
E
4.016 Abdichtung Wandflächen Abdichtung, wie vor beschrieben, Wandflächen,
(Geflieste Wandflächen in WC´s, Duschen, Vorbereitungsküche, EG, 1.OG und 17.OG).
4.016
Abdichtung Wandflächen
R
379.00
m2
4.017 Abdichtung Bodenflächen Abdichtung, wie vor beschrieben, Bodenflächen,
(Gesamte Bodenfläche WC´s, Waschraum mit Sockel
ca. 10 cm hoch an Wand als Untergrund für Dichtband)
4.017
Abdichtung Bodenflächen
R
122.00
m2
4.018 Fugen- / Eckband Fugenband als Ergänzung zu voriger Abdichtung, Dicht- band an den Ecken Wand/Wand oder Wand/Boden in vorige Abdichtung eingearbeitet / eingedichtet,
(Duschwannen werden erst nach Abdichtung
aufgestellt)
z.B. Fabr.: "PCI Sicherheits-Dichtband" oder glw.
angeb. Fabrikat:
(Ecke Boden / Wand ringsum)
Fugenband: SVHC ≤ 0.1%
4.018
Fugen- / Eckband
R
416.00
lfm
4.019 Zuschlag Bodenablauf Zuschlag zu voriger Abdichtung
für Anarbeiten/Andichten an Bodenablauf,
verschiedene Durchmesser.
Einschl. Manschette, die an den bauseitigen Dünnbett- aufsatz des Bodenablauf anzuarbeiten und einzudichten ist.
(Bodenablauf Waschmaschinenraum 1.OG ca. 30/30 cm)
4.019
Zuschlag Bodenablauf
1.00
St
6 A - Anschlagschienen Boden/Wand
[6]
A - Anschlagschienen Boden/Wand
E
4.020 Aluminium natur Anschlagschienen, wie vor beschrieben, Aluminium natur
4.020
Aluminium natur
O
R
27.00
lfm
4.021 Anschlagschienen Edelstahl V2A Anschlagschienen, wie vor beschrieben, Edelstahl V2A
4.021
Anschlagschienen Edelstahl V2A
R
27.00
lfm
7 A - Jollyprofil
[7]
A - Jollyprofil
E
4.022 Jollyprofil Kunststoff Jolly-Eckprofil, wie vor beschrieben, Kunststoff, Hart-PVC, durchgefärbt, Farbe nach Wahl
4.022
Jollyprofil Kunststoff
O
R
15.00
lfm
4.023 Jollyprofil Edelstahl V2A Jolly-Eckprofil, wie vor beschrieben, Edelstahl V2A
4.023
Jollyprofil Edelstahl V2A
R
15.00
lfm
5 Fugen
5
Fugen
H - Fliesen mit Flexmörtel / Flexfuge Wand und Boden H - Hinweis zur Ausführung mit Flexmörtel / Flexfuge:
Mörtel: GISCODE D1, ZP1, RU 0,5, RU 1, RE05,
RE10, RE20 oder RE30 oder RS10 und EMICODE EC1,
EC1PLUS , EC1-R oder EC1PLUS-R oder DE-UZ 113
H - Fliesen mit Flexmörtel / Flexfuge Wand und Boden
5.024 Zuschlag Flexmörtel Zuschlag zu den Wand- und Bodenfliesen
der Titel 02 und 03 für Verlegung und Verfugung mit flexiblem Spezialmörtel,
- für Heiz- und Trockenestriche,
- bei Naßbeanspruchung,
- sowie bei Trockenbauwänden,
- wasserfest, frostsicher, verformungsfähig,
z.B. Fabr.: "PCI-Flexmörtel" oder gleichwertig
angeb: Fabrikat:
5.024
Zuschlag Flexmörtel
W
356.00
m2
5.025 Fliesenfuge Wand bei Metro-Fliese Wand Zuschlag zu vorigen Wand- und Bodenfliesen
für Verlegung und Verfugung mit flexiblem Spezialmörtel,
- für Heiz- und Trockenestriche,
- bei Naßbeanspruchung,
- sowie bei Trockenbauwänden,
- wasserfest, frostsicher, verformungsfähig,
Vorgegebenes Fabrikat: Metro SOPRO DF 10 steingrau
Abrechnung je m² geflieste Fläche
5.025
Fliesenfuge Wand bei Metro-Fliese Wand
193.00
m2
5.026 Fliesenfuge Boden bei Holzoptik-Fliese Zuschlag zu vorigen Wand- und Bodenfliesen
für Verlegung und Verfugung mit flexiblem Spezialmörtel,
- für Heiz- und Trockenestriche,
- bei Naßbeanspruchung,
- sowie bei Trockenbauwänden,
- wasserfest, frostsicher, verformungsfähig,
Vorgegebenes Fabrikat: Metro SOPRO DF 10 sandgrau
Abrechnung je m² geflieste Fläche
5.026
Fliesenfuge Boden bei Holzoptik-Fliese
56.00
m2
8 A - Dauerelastische Fugen - Innen Silikon -
[8]
A - Dauerelastische Fugen - Innen Silikon -
E
5.027 Fugenbreite 10 mm Wand-Boden Dauerelastischer Fugenverschluß, wie vor beschrieben,
Holzoptik-Bodenfliesen zu Wand-Facettenfliesen
Sanitärsilikon, Fugenbreite 10 mm
Fabrikat Otto Seal S100 sandgrau (C2044 sandgrau 18)
5.027
Fugenbreite 10 mm Wand-Boden
R
99.00
lfm
5.028 Fugenbreite 15 mm Wand-Boden Dauerelastischer Fugenverschluß, wie vor beschrieben,
Sanitärsilikon, Fugenbreite 15 mm
Fabrikat Otto Seal S100 sandgrau (C2044 sandgrau 18)
5.028
Fugenbreite 15 mm Wand-Boden
O
R
99.00
lfm
5.029 Fugenbreite 10 mm Übergänge Wand-Wand Facetten Dauerelastischer Fugenverschluß, wie vor beschrieben,
Wand-Facettenfliesen zu Wand-Facettenfliesen
Sanitärsilikon, Fugenbreite 10 mm
Fabrikat Otto Seal S100 schwarz (C04 schwarz)
5.029
Fugenbreite 10 mm Übergänge Wand-Wand Facetten
R
188.00
lfm
5.030 Fugenbreite 15 mm Übergänge Wand-Wand Dauerelastischer Fugenverschluß, wie vor beschrieben,
Fugenbreite 15 mm
Fabrikat Otto Seal S100 schwarz (C04 schwarz)
5.030
Fugenbreite 15 mm Übergänge Wand-Wand
O
R
188.00
lfm
9 A - Dauerelastische Fugen Innen Acryl
[9]
A - Dauerelastische Fugen Innen Acryl
E
5.031 Fugenbreite 10 mm Wand-Decke Dauerelastischer Fugenverschluß, wie vor beschrieben,
Fugenbreite 10 mm
(Übergang Fliesen Wand zur Gipskartondecke)
5.031
Fugenbreite 10 mm Wand-Decke
R
99.00
lfm
5.032 Fugenbreite 15 mm Wand-Decke Dauerelastischer Fugenverschluss, wie vor beschrieben,
Fugenbreite 15 mm
(Übergang Fliesen Wand zur Gipskartondecke)
5.032
Fugenbreite 15 mm Wand-Decke
O
R
99.00
lfm
6 Taglohnarbeiten
6
Taglohnarbeiten
10 A - Taglohnarbeiten
[10]
A - Taglohnarbeiten
E
6.033 Vorarbeiter Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Vorarbeiter
6.033
Vorarbeiter
W
R
15.00
Std
6.034 Facharbeiter Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Facharbeiter
6.034
Facharbeiter
W
R
40.00
Std
6.035 Helfer Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Helfer
6.035
Helfer
W
R
40.00
Std