11.15_Metall-Stahlbau III (BT 1)
We Live Tower Frankfurt
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Deckblatt Deckblatt zum Leistungsverzeichnis Planung und Bauleitung AI+P Planungs GmbH Julius-Bausch-Straße 50, 73431 Aalen Tel. 07361/ 80467-0, 4147wlt-lyonerstrasse@ai-p.de Ausführungsfrist Voraussichtlicher Beginn ab Ende 2025 / Anfang 2026 Ausstellung Montagezeichnung innerhalb von 12 Arbeitstagen nach Aufforderung.Februar / März 2026 Abschneiden Lisenen, Halter vor WDVS innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Aufforderung.Herbst 2026 Vordächer nach WDVS innerhalb von 12 Arbeitstagen nach Aufforderung.Beginn der Arbeiten immer innerhalb von 12 Arbeitstagen nach Aufforderung. Vertragsstrafe 0,15% der Netto-Auftragssumme je Werktag Insgesamt nicht mehr als 5 % der Nettoabrechnungssumme und findet auch bei Einzelfristen Anwendung. Sicherheitsleistung 5 Hundertstel der Netto-Abrechnungssumme als Sicherheit für die Gewährleistung (kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden) 10 Hundertstel der Netto-Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung (kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden) Verjährungsfrist für d. Gewährleistung Es gelten folgende Fristen (Gewährleistungsbeginn ab Datum der förmlichen Abnahme): 5 Jahre und 6 Monate Bauwesenversicherung ist abgeschlossen. Umlage 3 Tausendstel der Netto-Abrechnungssumme Bauwasser, Baustrom, Baumüllabfuhr werden vom Bauherrn veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem Auftragnehmer anteilig 0,5% der Netto-Abrechnungssumme abgezogen. Fachbauleitung LBO ist eingeschlossen im Angebotspreis Ausschreibende Stelle AI+P Planungs GmbH - Julius-Bausch-Str. 50, 73431 Aalen
Deckblatt
Vorbemerkungen I Vorbemerkungen I
Vorbemerkungen I
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen ERGÄNZENDE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Ausführungsunterlagen zu § 3 Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer die Maße seiner Zeichnungen zu prüfen, die Ausführungsmaße seiner Arbeiten durch Überprüfung der Rohmaße festzustellen oder vorher durch Lehren festzulegen und merklich Unstimmigkeiten sofort vor Ausführung der Arbeit mit Vorschlägen für ihre Richtigstellung zu melden. Für Richtigkeit und Einhaltung der Maße ist der Auftragnehmer verantwortlich. Gesetzliche Unfallversicherung zu § 4 Nr. 2 Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesem Leistungsverzeichnis, dass er einer Berufsgenossenschaft angehört. Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung hinsichtlich seiner Zugehörigkeit zu Berufsgenossenschaft sowie den Empfang einer Anordnung gemäß § 765 der Reichsversicherungsordnung unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Ausführung zu § 4 Alle zur ununterbrochenen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Stoffe, soweit die bauseitige Lieferung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, hat der Auftragnehmer rechtzeitig frei Verwendungsstelle zu liefern und alle erforderlichen Nebenarbeiten zu leisten, die zur ordnungsgemäßen Herstellung fertiger Arbeit notwendig sind. Vollständige Einrichtung der Baustelle und Schaffung der notwendigen Zufahrtswege sowie Versorgung mit Wasser und Strom ist die Sache des Auftragnehmers, soweit das Leistungsverzeichnis nichts anderes enthält. Der Rohbauunternehmer sorgt dafür, dass bis zur Fertigstellung des Bauwerkes ausreichend Wasser und Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz für Roh- und Ausbaugewerke an der Baustelle vorhanden ist. Die Kosten des Verbrauchs werden von der Bauleitung anteilig auf die am Bau tätigen Firmen umgelegt. Ebenfalls anteilige Kostenumlage erfolgt für die Bauwesensversicherung, Müllcontainer, Baureinigung sowie ein evtl. aufgestelltes Bauschild. Für die Lagerung seiner Materialien und die Unterkunft seiner Arbeiter hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer zu prüfen, ob am Bau alle Voraussetzungen zur Ausführung seiner Arbeiten vollständig und einwandfrei erfüllt sind. Beanstandungen sind sofort mündlich und schriftlich vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung vorzubringen. Erfolgt keine schriftliche Beanstandung durch den Unternehmer, so wird die Richtigkeit und einwandfreie Funktionsfähigkeit aller Vorleistungen unterstellt. Damit sind Mehrforderungen oder Gewährleistungseinschränkungen im Hinblick auf mangelhafte Vorleistungen ausgeschlossen. Laufende Beseitigung der Abfälle aus eigener Arbeit und Reinhaltung der Baustelle sowie mitbenützter Grundstücke ist Pflicht des Auftragnehmers. Kommt er der Aufforderung zur Erfüllung dieser Pflichten in angemessener Zeit nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, sie auf Kosten des Auftragnehmers durch andere Kräfte ausführen zu lassen. Werden die Bauarbeiten einer laufenden Baustelle unterbrochen oder ist die Baustelle nicht besetzt, so ist die Unterbrechung sowie die Wiederaufnahme der Arbeiten unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die unbesetzte Baustelle ist sorgfältig abzusperren und ausreichend zu beleuchten. Die Auftragsweitergabe zu § 4 Nr. 3 Die Auftragsweitergabe oder die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Vertretung des Auftraggebers Der mit der Oberleitung betraute Vertreter des Auftraggebers sowie der örtliche Bauführer sind berechtigt, alle notwendigen Anweisungen zu treffen, soweit der Umfang der Vertragsleistung dadurch nicht vergrößert wird und das Hausrecht auf der Baustelle auszuüben. Gerüste Die vom Auftragnehmer erstellten Gerüste dürfen von allen am Bau beschäftigten Handwerkern kostenlos mitbenützt und nur im Einverständnis mit der Bauleitung entfernt werden. Müllentsorgung auf der Baustelle Zur Entsorgung des Baurestmülls ist folgendes zu beachten: 1. Auf den Baustellen und auf den Baustellengrundstücken darf grundsätzlich kein Baurestmaterial sowie Verpackungen aller Art gelagert werden. Restabfall und Verschnitt Material sowie Verpackungen sind grundsätzlich jeden Tag von der Baustelle zu entfernen und geordnet zu entsorgen. Die Lagerung von Restmaterial darf nur mit Zustimmung der Bauleitung erfolgen. Dies gilt auch für Ausbrechmaterial wie Steinschutt von Wänden etc. 2. Auf der Baustelle und den Baugrundstücken dürfen keine Essensrestes sowie deren Verpackungen, Flaschen, Getränke, Dosen und sonstige Getränkeverpackungen abgelagert werden. Diese sind jeden Abend mitzunehmen. 3. Sollte gegen o.g. Punkte zuwidergehandelt werden, werden diese Restmaterialien ohne weitere Aufforderungen von einer Fremdfirma entsorgt. Die Kosten werden dann Ihrer Firma in Rechnung gestellt. Bei Abfall, der nicht zugeordnet werden kann, wird dies auf alle Handwerker umgelegt. Wir erwarten, dass Sie sämtliche Mitarbeiter, die auf unseren Baustellen tätig sind über diese Vorgehensweise informieren Haftung zu § 10 Der Unternehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei einer Haftpflichtversicherung ausreichend versichert ist. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden die schuldhaft aus Anlass seiner Arbeiten oder als deren Folge entstehen (z.B. durch unterlassen oder mangelhafte Abschrankungen oder Beleuchtung, durch Setzungen, durch Beschädigung von Leitungen oder Kabeln, durch Senkungen angrenzender Grundstücke, durch verzögerte Fertigstellung). Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, den Auftraggeber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen dritter Personen in vollem Umfang zu befreien. Abnahme zu § 12 Der Auftraggeber verlangt eine förmliche Abnahme der Leistung. Gewährleistung zu § 13 Für die vertragsmäßige Beschaffenheit der Leistungen gelten im Allgemeinen, die in § 13 Nr. 4, festgesetzten Fristen. Andere Vereinbarungen über die Gewährleistung werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt. Der Auftragnehmer hat unaufgefordert auf seine Kosten während der Gewährleistungszeit alle auftretenden Mängel zu beheben. Kommt er mit seiner Gewährleistungspflicht in Rückstand oder ist Gefahr im Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Nach einer Mängelbeseitigung beginnt für dies Leistung die vertragliche Gewährleistung erneut. Bei fahrlässiger oder unsachgemäßer Ausführung, bei Verwendung nicht vorschriftsmäßigen oder minderwertigen Materials, sofern dieses vom Auftragnehmer geliefert wird- bei absichtlichem Verschweigen eines Mangels und bei versteckten Schäden gelten für die Gewährleistung die Bedingungen des BGB. Mängelbeseitigung zu § 13 Die Abnahme- und Gewährleistungsmängel sowie solche die während der Bauzeit gemeldet werden müssen innerhalb 10 Tagen nach Mitteilung beseitigt werden. 1. Die Mängelbeseitigung ist wie folgt durchzuführen: 1.1. Vom Architekturbüro AI+P Planungs GmbH erhalten Sie ein Anschreiben mit beigefügter Mängelliste. 1.2. Die Mängelliste muss zur Mängelbeseitigung mitgenommen werden und nach erfolgter Beseitigung der Mängel vom Käufer/Eigentümer bzw. Bauleiter unterschrieben werden. 1.3. Die unterschriebene Mängelliste ist dann an das Architekturbüro AI+P Planungs GmbH per Fax zu übersenden. 1.4. Ohne vorliegende Unterschrift gilt der Mangel als nicht beseitigt und die Schlussrechnung kann nicht freigegeben werden. Abrechnung zu § 14 Der Auftragnehmer stellt die Abrechnung auf Grund der Aufmasspläne auf. die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen werden dem Fortgang der Arbeit entsprechend oder unmittelbar nach Fertigstellung der Bauarbeiten gemeinsam durch je einen Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers vorgenommen. Die Messurkunde ist vom Auftragnehmer unter Einhaltung der im § 14 Nr. 3 bezeichneten Fristen aufzustellen. Kosten werden gegenseitig nicht verrechnet. Wenn nach Lieferschein oder Wiegezettel abgerechnet wird, sind die Originalscheine der Abrechnung beizufügen. Andere Unterlagen werden nicht anerkannt. Lieferscheine, welche vom Auftragnehmer selbst ausgeschrieben sind und Baustoffe ab Lager seinem Lager nachweisen sollen, werden nur anerkannt, wenn Sie vom Vertreter des Auftragnehmers bestätigt sind. Lieferscheine und Wiegezettel, welche nicht mit Datum, Unterschrift, genauer Baustellenbezeichnung und Materialangabe versehen sind, werden nicht anerkannt. Stundenlohnarbeiten zu § 15 Für die anerkannten Stunden werden die im Leistungsverzeichnis angebotenen Verrechnungssätze vergütet, höchstens jedoch die preisrechtlich zugelassenen Verrechnungssätze. Eine im Leistungsverzeichnis angegebene Zahl der Stunden ist unverbindlich. § 2 Nr. 3 gilt insoweit nicht. Vergütet werden nur die mit Zustimmung des Auftraggebers ausgeführten Arbeiten nach Maßgabe der tatsächlich geleisteten und anerkannten Arbeitsstunden. Datum, Baustelle, Berufsbezeichnung der Arbeiter (bei Bedarf Vor- und Zuname, Alter), Zahl der Arbeitsstunden, genaue Angaben über Art der Tätigkeit, ferner die verwendeten, besonders zu vergütenden Stoffe, Geräte, Gerüste, Werkzeuge, Fahrzeuge, und dgl. Bei gleichartigen Leistungen genügt ein Hinweis auf die früher in der einzelnen beschriebenen Leistung. Zahlung zu § 16 Alle Rechnungen sind in 3-facher Ausfertigung über die Bauleitung mit der Anschrift des Bauherrn einzureichen. Alle Zahlungen werden vom Bauherrn durch Überweisung geleistet. Abschlagszahlungen bis zu 90 % der geleisteten Arbeiten werden in Zeitabständen von nicht unter 14 Tagen gewährt. Die Prüfung der Schlusszahlung durch die Bauleitung und die Überweisung des Restbetrages erfolgen vorbehaltlich des endgültigen Prüfergebnisses durch die zuständigen Prüforgane. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Verzicht auf den Einwand der weggefallenen Bereicherung, von den Rechnungsprüfungsorganen festgestellte Überzahlungen jederzeit zurückzuerstatten. Überzahlungen sind vom Empfang der Schlusszahlung an mit 4 % zu verzinsen. Abtretung fälliger Forderungen des Auftragnehmers ist nach § 399 BGB ausgeschlossen. Sicherheitsleistungen zu § 17 Für die vertragsmäßige Durchführung der übertragenen Leistungen und die Erfüllung der Gewährleistung kann der Auftraggeber als Sicherheit bis zu 5 % der Endsumme aus der Schlussrechnung einbehalten; der Betrag wird nicht verzinst. Streitigkeiten zu § 18 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aalen. Vor Inanspruchnahme des Rechtswegs soll gütliche Regelung von Sachverständigen versucht werden.
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen ZUSÄTZLICHE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN UND BAULIEFERUNGEN FÜR GEBÄUDE UND FREIANLAGEN (DIN 276, KOSTENGRUPPEN 1.4/2.2/3/4/5/6 Die folgende Nummerierung richtet sich in den Hauptnummern sinngemäß nach VOB/B 1. Grundlagen des Vertrags sind im Folgenden aufgeführt, und zwar in der bei Widersprüchen gültigen Reihenfolge 1.1 die schriftliche Vertragsausfertigung 1.2. das Angebot des Auftragnehmers mit all seinen Bestandteilen 1.3. die dem Auftragnehmer übergebenen Pläne 1.4. die "Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen- und Lieferungen", welche auf diesem Blatt vorliegen. 1.5. VOB Teil A, B und C in der jeweils zum Ausschreibungsdatum gültigen Fassung 1.6. das BGB insbesondere die Bestimmungen über den Werk- bzw. Kaufvertrag 2. Nachangebote und Auftragserweiterungen 2.1 Nachangebote und Auftragserweiterungen für nach Vertragsabschluss anzubietende neue oder erweiterte Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich eingereicht werden. Die Ausführung setzt ausdrücklich Auftrag des Bauherrn voraus. Ebenso hat der Auftragnehmer auf erkennbare Massenüberschreitungen vor Ausführung schriftlich hinzuweisen und einen Nachauftrag zu fordern. Alle Bedingungen des Bauvertrages gelten auch für Nach- und Änderungsaufträge. 2.2 Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen oder Materialpreissteigerungen. VOB/B § 2 (insbesondere Absatz 3-7) bleiben davon unberührt gültig. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart sind. Ist eine Lohn- oder Materialgleitklausel vereinbart, ist die Lohn- bzw. Materialpreis- Erhöhung spätestens binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt. Preissteigerungen, die durch Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen Lasten. 2.3Nebenleistungen und -kosten: Beschaffung von Bauwasser, Baustrom, sowie Beseitigung von Abfällen sind Nebenleistungen des Auftragnehmers, wofür er Kosten und Verantwortung zu tragen hat. Sofern der Bauherr die Bereitstellungs- und Verbrauchskosten von Bauwasser und Baustrom, sowie die Bereitstellung eines Müllcontainers und dessen Abfuhr veranlasst und kostenmäßig verauslagt, ist er berechtigt, diese Aufwendungen gegen die Ansprüche des Auftragnehmers anteilig aufzurechnen. Statt der Verteilung dieser Kosten auf Nachweis kann in der Ausschreibung bzw. im Bauvertrag ein fester Anteil in Tausendstel der Abrechnungssumme des jeweiligen Auftragnehmers vereinbart werden. 2.4 Giftmüll und Problemmüll, die bei seiner Vertragsleistung anfallen, hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. 2.5 Die Angebots- und Vertragspreise gelten für die fertige Leistung bzw. Lieferung frei Bau einschließlich Abladen und Verpackung. 3. Ausführungsunterlagen Es gilt VOB/B § 3 mit folgender Maßgabe: 3.1 Ausführungspläne müssen den Freigabevermerk des Architekten tragen. Sie sind für den Auftragnehmer verbindlich. Planinhalte, Maße, Dimensionen und Leistungsverzeichnisse sind vom Auftragnehmer zu prüfen; auf Unstimmigkeiten oder zu befürchtende Mängel oder Bedenken hat er den Architekten schriftlich hinzuweisen. Planlieferung entsprechend Baufortschritt. Sofern die dem Auftrag-nehmer gelieferten Pläne nach seiner Meinung nicht mit den Angebotspreisen vereinbar sind, hat der Auftragnehmer binnen 12 Werktagen nach Erhalt der Pläne, spätestens jedoch vor Beginn dieser Leistungen schriftlich seine eventuellen Mehrforderungen anzumelden, ansonsten gelten die Pläne als Vertragsbestandteil. 3.2 Baustelleneinrichtungspläne, Bauangaben für bauseitige Vorleistungen, sowie Einbaupläne für Lieferungen des Auftragnehmers sind vom Auftragnehmer auf Anforderung auf seine Kosten zu erstellen und rechtzeitig zur schriftlichen Genehmigung vorzulegen, vor allem bezüglich der bauseitig erforderlichen Vor- und Nachleistungen, Aussparungen, Schlitze, Befestigungen und Unterkonstruktionen. Bauseitige Mehrkosten durch falsche oder verspätete Bauangaben fallen dem Auftragnehmer zur Last. Anerkennung der Auftragnehmerpläne durch den Architekten befreit den Auftragnehmer nicht von der vollen Gewährleistung für seine Leistungen 3.3 Revisionspläne sowie schriftliche und mündliche Bedienungsanleitungen für technische Anlagen, Installationen usw. sind vom Auftragnehmer bei Abnahme unentgeltlich zu liefern. 3.4 Urheberschutz besteht für alle gegenseitig übergebenen Pläne, Berechnungen usw. Sie dürfen nur vertragsgemäß verwendet und nicht weitergegeben werden. 3.5 Übergabe Ausführungspläne Die in Absatz 3.1 genannten Ausführungspläne, werden dem Auftragnehmer ausschließlich digital, und nicht in Papierform übergeben. Dem Auftragnehmer wird ergänzend ein Zugang zu der genutzten Planplattform des Auftragsgebers, zur Verfügung gestellt. Entgegen VOB 3.1 werden diese nicht besonders vergütet. 4. Ausführung Es gilt VOB/B §4 mit folgender Maßgabe: 4.1 Schadens- und Unfallverhütung: Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und Sachschaden abzuwenden. Vor, während und nach der Arbeit sowie in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer von sich aus für alle Schadensverhütungsmaßnahmen zu sorgen, wie Abschrankungen, Beleuchtung, Geländer, Fanggerüste, Absteifungen, Warntafeln, Brandverhütung, Sturmsicherung aller Gegenstände, Vorschriftsmäßigkeit von elektrischen Geräten, Leitungen usw. Mängel an der Baustelle, auch an Geräten, Gerüsten usw. anderer Auftragnehmer hat der Benützer zu beanstanden. Der Auftragnehmer stellt Bauherr und Architekt ausdrücklich frei von Schadensersatzansprüchen, die er im Zusammenhang mit seinen Leistungen oder Lieferungen zu vertreten hat. 4.2 Schutz seiner aufgeführten Leistungen, auch gegen Wasser-, Frost-, Sturm- und Winterschäden sowie gegen Beschädigung, Korrosion und Verschmutzung obliegt dem Auftragnehmer ohne Aufpreis bis zur Abnahme. Ebenso obliegt ihm ohne Aufpreis Entfernung von Schnee und Eis, soweit für seine Leistungen nötig. 4.3 Leistungen im Erdreich und in Bauteilen hat der Auftragnehmer zu beachten und zu schützen, bevor er dort Arbeiten vornimmt. 4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter (bei Bedarf ein Baustelleningenieur), der fachlich und persönlich geeignet und deutschsprachig ist, muss während der Arbeitszeit anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit dem bauführenden Architekten eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist. Auf Anforderung hat der Auftragnehmer einen Fachbauleiter nach LBO einzusetzen, sofern im Vertrag vereinbart. 4.5 Bautagebücher hat der Auftragnehmer auf Anforderung zu führen und davon dem Architekten täglich Durchschriften zu übergeben. Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Bauausführung und Abrechnung von Bedeutung sind, insbesondere über Behinderungen. 4.6 Muster und Proben von allen Werkstoffen und Einrichtungsgegenständen sind auf Anforderung rechtzeitig dem Architekten zur Genehmigung unentgeltlich vorzulegen. Vom Bauherrn genehmigte Proben oder Muster sind zur Abnahme vorzuhalten. 4.7 Prüfung: Erforderliche Baustoffprüfungen hat der Auftragnehmer auch ohne besondere Anweisung auf seine Kosten durch staatlich anerkannte Prüfstellen durchführen zu lassen, wobei die Entscheidung der Prüfstelle für ihn verbindlich ist. Er darf nur Baustoffe und -verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt. 4.8 Einzelne Bauschilder sind nicht zulässig. der Bauherr erstellt eine Bautafel, auf der der Auftragnehmer erwähnt wird. Dieser hat sich anteilig entsprechend der Vertragssumme an den Kosten zu beteiligen 5. Ausführungs-und Lieferfristen 5.1 Ausführungs- und Lieferfristen werden beim Abschluss des Vertrags vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nicht erfolgt, so gelten die dem Auftragnehmer später schriftlich bekanntgegebenen Fristen als Vertragsfristen, soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 12 Werktagen widerspricht. Auf diese Wirkung ist der Auftragnehmer bei der Bekanntgabe der Frist ausdrücklich hinzuweisen. 5.2Nachweiszettel für Tage, an denen nicht gearbeitet werden konnte, sind dem Architekten umgehend zur Unterschrift vorzulegen. 5.3Als Schlechtwetterausfalltage werden für Fristverlängerung anerkannt: Regentage mit mehr als 4-stündiger Regendauer während der Arbeitszeit und Tage mit Mittagstemperaturen unter -5°C in der Zeit vom 1. November bis 1. März, sofern keine witterungsunabhängigen Arbeiten ausgeführt werden können. 6. 6-11: siehe VOB Teil B §§ 6-11 12. Abnahme, Mängelrüge, Vertragsstrafe Hierfür gilt VOB/§12 wie folgt: 12.1 Verlangt der Auftragnehmer die förmliche Abnahme, hat der Bauherr sie binnen 12 Werktagen nach Fertigstellung der Gesamtleistung vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Bauherr kann jedoch die Abnahme so lange verweigern, wie die Leistung wesentliche Mängel aufweist. 12.2 Ist die Leistung fertiggestellt und hat der Bauherr die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach dem Ablauf von 12 Werktagen nach Beginn der Benutzung als stillschweigend erfolgt, es sei denn, der Bauherr erklärt ausdrücklich, dass er die Abnahme bis zur Beseitigung bestimmter wesentlicher Mängel ablehnt, oder es sei denn, dass er diese bereits anlässlich einer vorhergehenden schriftlichen Mängelrüge vorsorglich abgelehnt hatte. 12.3 Erfolgt eine stillschweigende Abnahme nach vorstehender Bestimmung, sind Vorbehalte wegen bekannter wesentlicher Mängel oder wegen Vertragsstrafen vom Bauherrn innerhalb der genannten 12 Werktage geltend zu machen, sofern sie nicht schon vorher vorsorglich schriftlich angemeldet wurden. 12.4 Die fiktive Abnahme nach VOB/B§12.5(1) und (2) ist ausdrücklich ausgeschlossen. 12.5 "Ingenieurtechnische und Bauleiter-Abnahmen" z. B. von Bewehrungen, Funktionsabnahmen durch Fachingenieure oder Behörden gelten nicht als Abnahme im Sinne dieses Vertrages. Zu dieser ist nur der Bauherr selbst berechtigt 13. Gewährleistung und Verjährung Es gilt die VOB/B§13 sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 14. Abrechnung 14.1 Die Schlussrechnung ist vierfach mit allen erforderlichen Unterlagen zur Prüfung an den Architekten einzureichen. Projektnummern und Vertragsdatum, sowie erhaltene Abschlagszahlungen sind aufzuführen. Im Übrigen gilt VOB/B§14. 15. Stundenlohnarbeiten 15.1 Stundenlohnarbeiten sind täglich auf Nachweiszetteln in doppelter Ausfertigung dem bauführenden Architekten zur Unterschrift vorzulegen. Er erhält eine Ausfertigung. Nur Stunden, in denen wirklich gearbeitet wurde, werden anerkannt, nicht Pausen, Feiertage, Schlechtwetterzeiten usw. Bei ungenügender Arbeitsleistung bleiben entsprechende Abzüge vorbehalten. Ebenso bleibt vorbehalten die nachträgliche Prüfung, ob die nachgewiesene Leistung in Angebotspositionen enthalten und damit abgegolten ist. Zuschläge für Überstunden werden nur bezahlt, wenn Überstunden angeordnet und nicht durch (drohende) Fristüberschreitung erforderlich wurden. Im übrigen gilt VOB/B§15 16. Zahlungen Es gilt VOB/B§16 mit folgender Maßgabe: 16.1 Überzahlungen. Rückforderungen aus Überzahlungen (§812ffBGB) kann der Bauherr stellen. Der Bauherr ist insoweit berechtigt, die Auftragnehmer Rechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Im übrigen gilt § 16 VOB einschl. § 16 Abs. 3 betreffend Schlußzahlungen. 17. Sicherheitsleistung 17.1 Für die Sicherheitsleistungen gilt VOB/B §17 18. Sonstige rechtliche Regelungen 18.1 Arbeitsgemeinschaften zwischen Bietern oder Auftragnehmern bedingen: Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben beim Angebots- bzw. Vertragsabschluß eine Mitgliedsfirma federführend schriftlich zu allen Rechtshandlungen zu bevollmächtigen mit Wirkung für und gegen die Arbeitsgemeinschaft. Der Bauherr kann aus wichtigem Grund von der Arbeitsgemeinschaft die Bestimmung einer anderen federführenden Firma verlangen, bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Alle Teilnehmer haften gesamtschuldnerisch. 18.2 Vom Bauherrn bevollmächtigt ist der bauführende Architekt in technischer Hinsicht. Rechtliche und/oder finanzielle Verpflichtungen sind ausschließlich Sache des Bauherrn. Vom Auftragnehmer bevollmächtigt ist sein Vertreter lt. 4.4 der vorliegenden Bestimmungen mit Wirkung für und gegen den Auftragnehmer. 18.3 Die Anlieferung bei reinen Lieferungen ist dem Bauherrn bzw. Architekten rechtzeitig anzukündigen. Übernahmezeitpunkt und -adresse sind zu vereinbaren. Die Transportgefahr geht zu Lasten des Lieferanten 18.4 Ausreichende Haftpflichtversicherung ist die Auftragsvoraussetzung. Deckungszusage - und Summe sind für die ganze Bauzeit nachzuweisen 18.5 Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung: Sofern der Bauherr eine Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung abschließt, sind die Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen dieser Versicherung mitgedeckt. Die Kosten werden vom Bauherrn anteilig umgelegt und von der Auftragnehmer Forderung abgezogen, sofern dies in den Angebotsunterlagen oder im Vertrag festgelegt ist. 18.6 Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten darüber ist der Ort des Bauvorhabens. 18.7 Rechtsunwirksamkeit von Vertragsteilen berührt die übrigen nicht
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen
Anlagenverzeichnis ANLAGENVERZEICHNIS ZUM LV 1_Lageplan Lageplan.pdf 2_Grundrisse 236_5_AR_AB_GR_00_006_V_AN#Erdgeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_01_007_V_AO#1.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_02_008_V_AL#2.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_03_009_V_AK#3.Obergeschoss.pdf 3_Schnitte-Ansichten 236_5_AR_AB_AN_NN_080_V_AB#Ansicht Nord.pdf 236_5_AR_AB_AN_O1_081_V_AB#Ansicht Ost-Teil 1,UG-8.OG.pdf 236_5_AR_AB_AN_O2_082_V_AC#Ansicht Ost-Teil 2,9.OG-DG.pdf 236_5_AR_AB_AN_SS_083_V_AA#Ansicht Süd.pdf 236_5_AR_AB_AN_W1_084_V_AC#Ansicht West-Teil 1.pdf 236_5_AR_AB_AN_W2_085_V_AC#Ansicht West-Teil 2.pdf 236_5_AR_AB_SN_AA_070_V_AA#Schnitt A-A.pdf 4_Schlosserpläne 236_5_TW_AB_UE_XX_600_V_AC#Vordach Ost.pdf 236_5_TW_AB_UE_XX_601_V_AC#Vordach Ost.pdf 236_5_TW_AB_UE_XX_602_V_AB#Vordach West.pdf 236_5_TW_AB_UE_XX_603_V_AB#Decke EG Zwischengang.pdf 5_Details 236_5_AR_AB_DT_XO_516_V_AA#Attika Zwischenbau.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_541_V_AE#Attika Zwischenbau.pdf 6_Sonstige Anlagen A1_250401_Wärmeschutznachweis_BT1_ WG+NWG Stand 240701.pdf A2_DGNB-QNG-Allgemeine Anforderungen und Nachweise.pdf A3_Techn.Mindestanforderungen_BEG NWG Zuschuss_463.pdf A4_Techn. Mindestanforderungen_BEG WG Zuschuss_461.pdf Visualisierung Vordach Ost.jpg Vordach West_BW_Stütze.pdf Vordach West_BW_Unterzüge.pdf
Anlagenverzeichnis
Vorbemerkungen II Vorbemerkungen II
Vorbemerkungen II
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung BEG Effizienzhaus/-gebäude 40-Standard Die Sanierung und Umnutzung des „we live towers“ in Frankfurt wird als BEG Effizienzhaus/-gebäude 40 gefördert. Beim genannten Gebäude handelt es sich um eine Mischnutzung, bei der sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäudeanteile umgesetzt werden (Mikroappartement = Wohnen/Effizienzhaus, alle weiteren Nutzungen (Hotel, Restaurant, Co-Working, Gemeinschafts-/Nebenflächen = Nichtwohnen/Effizienz-gebäude). Die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) für Wohn- und Nichtwohngebäude zum Stand der Beantragung (12/2021) sind daher zu beachten. Alle am Bau beteiligten Firmen unterliegen in der Qualität der Ausführung und den zu verbauenden Materialien den Anforderungen und Vorgaben des BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standards. Der AN verpflichtet sich, die genannten Kennwerte und Forderungen des Effizienzhaus-Nachweises (WG, Stand 01.07.2024) und Effizienzgebäude-Nachweises (NWG, Stand 01.07.2024) zur Einhaltung der Effizienzhaus/-gebäude-Qualität einzuhalten. Im Speziellen betreffen dies die luftdichte und hochgedämmte Bauweise sowie der energieeffiziente Einsatz von Anlagen-technologien und den optimierten Bauablauf. Änderungen/Anpassungen müssen dem Energie-Effizienz-Experten der ina Planungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden. Die technischen Mindestanforderungen der BEG Wohn- und Nichtwohngebäude (Stand: 12/2021) sowie den Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis zur Einhaltung der Effizienzhaus-Qualität erhalten Sie als Anhang zu diesem Leistungsverzeichnis. Zur Sicherstellung des richtigen Einbaus der geforderten Qualitäten sind die gewählten Produkte anhand von technischen Datenblättern und Herstellererklärungen bis spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen. Der AN verpflichtet sich nach Fertigstellung der betreffenden Maßnahmen eine Fachunternehmererklärung auszufüllen, die die BEG-konforme Ausführung bestätigt. Als Anhang zum Leistungsverzeichnis erhalten Sie diese beispielhaft (noch nicht gewerkeweise) zur Kenntnis. Diese, sowie die zusätzlich erforderlichen Nachweise, sind dem Auftraggeber vor Erhalt der letzten Zahlungsrate unaufgefordert zu übergeben. Umlaufende, lückenlose Dämmschicht Die hochgedämmte Bauweise erfordert eine umlaufende, lückenlose Dämmschicht. Die Anforderungen der jeweiligen Bauteilaufbauten entnehmen Sie der Anlage 2 zum Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis („Bauteilkatalog“). Luftdichte Bauweise Der BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standard erfordert eine umlaufende luftdichte Ebene. Diese wird durch die folgenden Bauteilschichten der Regelbauteile erstellt: Stahlbetondecken (Bodenplatte/Geschossdecken); Innenputz (Mauerwerk); Fenster. Alle Anschlussstellen bei Materialwechseln sowie Durchbrüche oder Durchdringungen der luftdichten Ebene müssen dauerhaft strömungsdicht durch zugelassene Materialien verschlossen werden, z.B. durch: Dauerhaftes verkleben durch zugelassene Klebebänder auf der Innenseite; zugelassene Kompribänder; Einsatz luftdichte Hohlwanddosen, Kabelbaum-/Rohrmanschetten; Leitungs-Installationen, Leitungsschlitze und Durchbrüche vollflächig luftdicht schließen. Vor dem Einbau der Holz-/Fensterbauteile sind alle Oberflächen im Bereich der Massivbauöffnungen bzw. -anschlüsse zu reinigen und eventuelle Unebenheiten zu beheben (z.B. Glattstrich auf Mauerwerk) damit die Befestigung der luftdichten Anschlüsse möglich ist. Zur Prüfung der Luftdichtheit erfolgt ein qualitätssichernder Differenzdrucktest, sind Nachbesserungen infolge von Leckagen notwendig, die der AN zu verantworten hat, so trägt er die Kosten für sämtliche Nachbesserungen und Nacharbeiten ggf. inklusive Folgekosten sowie für ggf. erforderliche weitere Messungen. Die geforderte Luftdichtheit von q50 ≤ 2,50 h-1 ist im Wohnbereich verpflichtend einzuhalten. Technische Nachweise Folgende Nachweise sind unaufgefordert spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen: Technische Datenblätter zur Bestätigung der Dämmqualität (λB gem. Zulassung für den Einbauort) und der Anlageneffizienz (z.B. nWRG, Stromeffizienz, Wirkungsgrad, COP)Gefälledämmung: Berechnung nach DIN EN ISO 6946, Anh. CUw-/Ud-Berechnung der verglasten Bauteile (mindestens Standardfenster mit umzusetzendem Rahmenanteil nach DIN EN 14351-1 + Verglasungsqualität/g-Wert, alternativ detaillierte Berechnung nach DIN EN ISO 10077-1 mit Angabe des flächengewichteten Mittelwerts) Ansprechpartner BEG/Wärmeschutz: Dipl.-Ing. Architektin Friederike Hassemer (dena Energie-Effizienz-Expertin) ina Planungsgesellschaft mbH Schleiermacherstraße 12 64283 Darmstadt Tel. +49 6151 785 22 30 Fax +49 6151 785 22 49 www.ina-darmstadt.de hassemer@ina-darmstadt.de Anforderungen an DGNB-Zertifizierung Für das Projekt wird eine Zertifizierung im Nachhaltigkeitsbewertungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) durchgeführt. In der Zertifizierung erfolgt eine umfassende Gesamtbewertung des Lebenszyklus unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen, soziokulturellen Qualität des Gebäudes sowie der technischen Qualität und der Prozessqualität. In diesen Bereichen sind in insgesamt 37 Kriterien Grenzwerte einzuhalten bzw. Zielwerte zu erreichen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen so auszuführen, dass das angestrebte Zertifizierungsziel nach Fertigstellung des Gebäudes erreicht wird und das Gebäude das DGNB-Zertifikat „Gold“ erhält. Dies erfordert zwischen allen am Bau Beteiligten eine intensive Zusammenarbeit. Ist für den Auftragnehmer erst nach Vertragsabschluss erkennbar, dass gewisse Qualitäten, Güten etc. nicht umsetzbar sind, hat er dies umgehend mitzuteilen und alternative Vorschläge zu unterbreiten. Sofern bereits während des Vergabeverfahrens Bedenken oder Zweifel hinsichtlich der Realisierbarkeit der ausgeschriebenen Qualitäten und / oder Anforderungen an die Stoffe bestehen, ist dies vom Bieter im Wege einer Bieterfrage zu klären Die für die Zertifizierung festgelegten Qualitätsniveaus, müssen im fortlaufenden Planungsprozess bzw. in der Ausführungsplanung unbedingt berücksichtigt werden. Leistungen des Auftragnehmers für die Zertifizierung Die Zertifizierung erfordert eine umfangreiche Dokumentation sowie das Erbringen zusätzlicher Nachweise über den herkömmlichen Bauprozess hinaus. Der Auftragnehmer hat diese Leistungen in seinem Angebot zu berücksichtigen. Die durch das ausführende Unternehmen zu erbringenden Nachweise sind der Anlage 1 "Anforderungen Baustoffeigenschaften" sowie der Anlage 2 "Allgemeine Anforderungen und Nachweise" zu entnehmen. Die relevanten Leistungspositionen enthalten einen ausdrücklichen Hinweis mit Verweis auf die für die betreffende Leistung spezifischen Anforderungen aus den Anlagen 1 und 2. Alle eingereichten Nachweise müssen klar dem auf der Titelseite genannten Projekt sowie ggf. dem betreffenden Produkt zuzuordnen sein. Aus jedem Dokument müssen der Aussteller (mit Stempel und Unterschrift) sowie das Ausstellungsdatum klar hervorgehen. Freigabeprozess der Überwachung und Dokumentation der eingesetzten Materialien im Rahmen der DGNB-Zertifizierung Ergänzung der Ausschreibung Alle in der Anlage 1 und Anlage 2 genannten Anforderungen an die Bauprodukte müssen gemäß dem entsprechenden Einbauort berücksichtigt werden. Sollten weitere Unterbeauftragungen abgeschlossen werden, sind diese Vorgaben auch zwingend von allen Nachunternehmern zu berücksichtigen. Die Erfüllung der Anforderungen sind anhand von Produktdatenblättern, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. nach Zuschlagserteilung und vor dem Einbau zu prüfen. Sollte es Unklarheiten bezüglich der Erfüllung geben, sind diese in Abstimmung mit dem Auditor zu klären. Freigabe von Bauprodukten vor dem Einbau Der Auftragnehmer muss nach der Zuschlagserteilung einen Bauteilkatalog vorlegen, in dem die in Anlage 1 und Anlage 2 relevanten Bauprodukte mit Produktname und Hersteller der betreffenden Bauteilschicht zugeordnet sind. Mit diesem Katalog sind zudem alle relevanten Produktdatenblätter, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. einzureichen. Die ausführenden Firmen übergeben mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vor Bestellung der Bauprodukte eine Liste mit den von Ihnen verwendeten Bauprodukten und der entsprechenden Dokumentation an den Auditor. Der Auditor prüft die Materialien hinsichtlich der Vorgaben der DGNB und gibt diese zum Einbau frei. Er informiert die Bauleitung über die Freigabe und übergibt eine Liste der freigegeben Produkte zur Prüfung beim Einbau. Ohne eine schriftliche Freigabe ist ein Einbau daher nicht gestattet. Anforderungen der DGNB an den Bauprozess Abfallarme Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich gesetzliche Mindestvorschriften zu erfüllen. Eine Abfalltrennung auf der Baustelle in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle ist vorzunehmen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat. Lärmarme Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich die gesetzlichen Mindestvorschriften hinsichtlich des Schallschutzes auf der Baustelle zu erfüllen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat. Staubarme Baustelle Die gesetzlichen Anforderungen sind folgendermaßen zu erfüllen: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit das technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Es kommen Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zum Einsatz. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat. Bodenschutz auf der Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Kontaminierte Böden sind getrennt zu behandeln. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist einzuhalten. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung
0 V - Metallbauarbeiten ***
[0]
V - Metallbauarbeiten ***
E
01 Zwischenbau EG ***
01
Zwischenbau EG ***
01.0001 Stahlkonstruktion Zwischenbau *** Stahlkonstruktions-Decke, Zwischenbau Hochhaus zu 1-ge- schossigem Nebengebäude. - Größe / Fläche ca. 7,10 / 3-30-3,44 m, bestehend aus nach- folgenden Einzelkonstruktionen : - Träger - Decke :      - Stahlprofil HEA 140.      - 3 Träger ca. 325 cm lang.      - 3 Träger ca. 339 cm lang.      - Am Gleitpunkt je Träger eine Bohrung, d = 22 mm, zum       Verschrauben.      - 6 Träger insgesamt. - Anschluß - Festpunkt - zum eingeschossigen Anbau -D1-:      - Stahl - Endplatte, einseitig an Träger angeschweißt.          - Größe 235 / 200 mm, d = 10 mm.          - Mit je 2 Bohrungen, zum Andübeln an Stahlbetonwand /           Attika.          - Mit je 2 Dübel, FAZ II Plus 16/25R.      - 6 Anschlußpunkte. - Anschluß - Gleitpunkt - zum Hochhaus - D2 + D3 :      - Stahl - Endplatte.          - Größe 200 / 200 mm, d = 10 mm.          - Mit je 4 Bohrungen zum Andübeln an Stahlbetonwand /           Attika.          - Mit je 4 Dübel, FAZ II Plus 12/10R.      - Stahl - Schwert je an Endplatte angeschweißt.          - Größe 145 / 90 mm, d = 10 mm.          - Mit Langloch-Bohrung zum Verschrauben mit Träger.      - Verschraubung mit Träger, M 20, 5.6.      - 6 Anschlußpunkte. - Trapezblech :      - Stahlblech, beidseitig verzinkt oder mit korrosionsfester       Schutzlackbeschichtung.      - Keine weitere Beschichtung nötig, da allseitig später über-       deckt / bekleidet.      - Als Unterbau für bauseitigen Dachabdichtungsaufbau.      - In Tiefsicke oben auf Stahlträger geschraubt, Schrauben       mit selbstbohrendem Gewinde oder Bolzen mit Bolzensetz-       gerät.       Anzahl / Ausführung der Befestigungspunkte nach Werks-       vorschrift.      - An den Versprung der Rohwand Hochhaus, ca. 14 cm, an-       gepasst / ausgeklinkt.      - Mit Abstand 20 mm zur Rohbauwand Hochhaus als Dehn-       fuge.      - Mit Dehfugenstoß in der Länge.      - z.B. "Wurzer-Profil WU 135 / 310 / 0,88"                          oder gleichwertig : .................................. - Alles in Stahl S235-JR. - Alle Dübelangaben / Schraubenangaben siehe Stahlbauzeich- nungen. - Einschl. aller Bohrungen in Stahlbeton, auch durchbohren von Bewehrungen aller Art. - Alle Schweißnähte durchgehend voll geschweißt. Schweißnaht- stärken siehe Stahlbauzeichnung. - Die gesamte Konstruktion ist rostschutzgrundiert zu liefern. Be- schädigungen sind vor Ort auszubessern. - Alle Schrauben, Muttern, Hutmuttern, Unterlagsscheiben, Spannringe, usw. in verzinkter Ausführung, Festigkeits- klasse 5.6. - Die gesamte Konstruktion bleibt nicht sichtbar und wird später bauseits mit Brandschutzplatten F90 verkleidet. - Abrechnung pauschal komplette Stahlkonstruktion. - s.a. Statikplan 236_5_TW_AB_UE_XX_603 (Stahlkonstruktion Decke, Zwischenbau EG, Achse P-Q / 2-3) Verzinkung: Kein Einsatz von Blei-, Cadmium undChrom-VI-Verbindungen; Schwermetallfilter, falls Fläche > 10 % der projizierten Dachaufsicht. Beschichtungen: VOC < 100 g/l und < 60 g/m² oder DE-UZ 12a.
01.0001
Stahlkonstruktion Zwischenbau ***
1.00
psch
02 Stahlkonstruktionsvordach - Fassade Ostseite : - Länge Ansicht ca. 12,64 m, Ausladung ab Rohbauflucht ca. 3,09 m. - Mit geschlossener Dachfläche. - Mit 6 Stück "Abhängedreiecke" in 3 Höhen / Größen, von Decke ü. EG bis über 1.OG / 2.OG / 3.OG. Bestehend aus nachfolgenden Einzelteilen- / -konstruktionen / Leistungen : - Untere Dreieckrahmen : 3 Stück von 6 Stück Abhängedreiecken gleich.      - Rahmenkonstruktion aus Stahl Profilrohren :          - Unteres Quadratrohr 80 / 80 mm, d = 8 mm.          - Quadratrohr in Schräge 80 / 80 mm, d = 6 mm.          - Senkrechtes Rechteckrohr 140 / 80 mm, d = 5 mm.      - An den Ecken verschweißt.      - Anschlußpunkte - D2 / D3 / D5 - zum Gebäude :          - Stahl - Endplatten - Gebäudeseitig :                  - D2 = 250 / 190 mm, d = 10 mm.                  - D3 = 310 / 150 mm, d = 15 mm.                  - D5 = 250 / 150 mm, d = 15 mm.          - Mit je 2 bzw. 4 Bohrungen / Dübeln zum Andübeln an           Stahlbetonstütze des Gebäudes:                  - D2 = 4 Dübel, FAZ II Plus 12/25 R.                  - D3 = 2 Dübel, FAZ II Plus 20/30 R.                  - D3 = 2 Dübel, FAZ II Plus 16/50 R.          - Viereck- / Rechteckrohr :              - Auf / zwischen vorigen und nachfolgenden Endplatten               geschweißt.                  - D2 = Rechteckrohr 140 / 80 mm, d = 5 mm.                  - D3 = Rechteckrohr 140 / 80 mm, d = 10 mm.                  - D5 = Rechteckrohr 140 / 80 mm, d = 5 mm.              - Mit Thermostopp-Unterlage zwischen Endplatte /               Bauwerk. Größe wie Endplatte.          - Montagestoß für Vorabmontage Anschlußpunkte.              - Stahl - Endplatten zum Vordach :                  - D2 = 2 mal 220 / 80 mm, d = 30 mm.                  - D3 = 1 mal 220 / 80 mm, d = 35 mm.                          Achtung diese Platte ist Stahl S355 !!!                  - D5 = 2 mal 220 / 80 mm, d = 15 mm.              - Einmal am Rohrende angeschweißt.              - Einmal am Dreieckrahmen angeschweißt.              - Mit je 2 Bohrungen zum Verschrauben.              - Mit je 2 Verschraubungen an dreieckrahmenseitiger               Platte angeschweißten Schrauben.                  - D2 = 2* M16, 10.9.                  - D3 = 2* M16, 10.9.                  - D5 = 2* M12, 10.9.l. - Untere Dreieckrahmen : 3 von 6 Abhängedreiecken gleich.      - Rahmenkonstruktion aus Stahl Profilrohren, wie vor be-       schrieben, jedoch mit folgender veränderter Ausführung :          - Stärkeres senkrechtes Rechteckrohr satt 140 / 80 mm,           d = 5 mm, hier jetzt 140 / 80 mm, d = 10 mm.          - Verstärkung des senkrechtes Rohrrahmens durch Voll-           materialquader am Dübelanschluß in Rohr einge-           schweißt, Größe 140 / 80 mm, 220 mm lang.           s. Plan Nr. 136_5_TW_AB_UE_XX_601, Detail D3 - Obere Dreieckrahmen : Über 4 den unteren Dreieckrahmen montiert.      - 2 Größen / Höhen :          - 1 Stück ca. 5,50 m hoch.          - 2 Stück ca. 8,40 m hoch.      - Rahmenkonstruktion aus Stahl - Profilrohren :          - Unteres Quadratrohr 80 / 80 mm, d = 6 mm.          - Quadratrohr in Schräge 80 / 80 mm, d = 6 mm.          - Senkrechtes Rechteckrohr 80 / 80 mm, d = 6 mm.      - An den Ecken verschweißt.      - Anschlußpunkte - D6 / D7 - zum Gebäude :          - Stahl - Endplatten - Gebäudeseitig:                  - D6 = 220 / 200 mm, d = 15 mm.                  - D7 = 180 / 150 mm, d = 10 mm.          - Mit 4 Bohrungen / Dübeln zum Andübeln an Stahlbeton-           stütze.                  - D6 = 4 Dübel, FAZ II Plus 16/25 R.                  - D7 = 4 Dübel, FAZ II Plus 12/20 R.          - Viereck- / Rechteckrohr .              - Auf Endplatten geschweißt :                  - D6 = Quadratrohr 80 / 80 mm, d = 6 mm.                  - D7 = Quadratrohr 80 / 80 mm, d = 6 mm.              - Mit Thermostopp-Unterlage zwischen Endplatte /               Bauwerk. Größe wie Endplatte.          - Montagestoß für Vorabmontage Anschlußpunkt.              - Stahl - Endplatte :                  - D6 = 2 mal 150 / 80 mm, d = 10 mm.                  - D7 = 2 mal 150 / 80 mm, d = 10 mm.              - Einmal am Rohrende angeschweißt.              - Einmal am Dreieckrahmen angeschweißt.              - Mit je 2 Bohrungen zum Verschrauben.              - Mit je 2 Verschraubungen an Dreieckrahmenseitig               Platte angeschweißten Schrauben.                  - D6 = 2* M12, 10.9.                  - D7 = 2* M12, 10.9.      - Einschl. konstruktive Verbindung / Lagesicherung zum       unteren Dreiecksrahmen. - Konstruktion Dachfläche :      - Stahl - Quadratrohre, zwischen unterem Dreiecksrahmen-       rohr montiert.          - 5 Felder, 3 Stück pro Feld.              - Vorne / mittig 80 / 80 mm, d = 5 mm.                  - Gesamt 10 Stück.              - Gebäudeseitig 140 / 80 mm, d = 4 mm.                  - Gesamt 5 Stück.          - Einzellängen je ca. 2,42 m.      - Endplatten :          - An jedem Rohrende aufgeschweißt.          - Größe ca. 140 / 80 mm d = 10 mm.          - Mit allen Bohrungen zur Montage der Rohr.          - Mit Verschraubungen M12.      - Aussteifungskreuze in 2 Feldern.          - Stahl - Rundstab d = 14 mm.          - Mit Knotenblechen in den Ecken.      - Elementierung / Montagestöße und Knotenpunkte zu Drei-       ecken und Dachfläche sind in der Montageplanung des AN       zu planen und zur Prüfung vorzulegen. - Unterlage für Dachdabdichtung :      - Zementgebundene Spanplatte.          - A2.          - d = 30 mm.      - Gesamte Fläche oben auf Dachflächenkonstruktion.       Mit selbstschneidenden Senkkopf-Bohrschrauben montiert.          - Spannweite ca. 1,30 m.          - An freiem Dachrand, vorne links / rechts, ca. 18 cm           überstehend.      - Einschl. aller Anarbeitungen an die Durchdringungen der       Dreieckrahmen, 2 Stück pro Rahmen.      - Einschl. aller Anarbeitungen an die Sekuranten. - Dachabdichtung :      - Eine Dachfläche unter den Dreiecksrahmen hindurch.      - Foliendach.          - PVC-P-BV Kaltselbstklebebahn mit unterseitiger Ver-           stärkung aus einem Glasgittergewebe, bitumenverträg-           lich, Ozon- und UV-Stabil.              - Fabr. "Wolfin GW SK"                           oder gleichwertig:.................................              - Stöße verschweißt.              - Farbe grau.              - d = 2,80 mm.          - Folien-Anschlußblech an allen freien Dachrändern.          - Folien-Blechrinne (s. Entwässerung)          - Alles im System nach Herstellervorschriften verlegt.          - Einschl. hochfahren der Folie an den Folienan -/ ab-           schlußblechen.          . Einschl. Einarbeiten der gebäudeseitigen Folienblech-           rinne.          - Einschl. aller Anarbeitungen an die Durchdringungen der           der Dreieckskonstruktion zur Dachflächenkonstruktion, 2           Stück pro Dreiecksrahmen.          - Einschl. Anarbeiten / Eindichtmanschette Sekuranten. - Entwässerung Vordach :      - Folienblech-Rinne :          - An der Fassade entlang der ganzen Vordachlänge.          - Z = ca. 400 mm.          - 3-4 mal gekantet.          - Mit eingekantetem Gefälle zu den beiden Fallrohren.          - An / auf zementgebundener Spanplatte montiert.          - Stabile Blechstärke d = 1,2 mm.          - Mit 2 Rinnen-Endböden.      - Folienblech-Stutzen :          - DN 70 mm, gerade.          - In Rinnen eingearbeitet.          - 2 Stück.      - Standard Klempner-Fallrohre :          - Standard Rundrohr.          - Titanzink, 0,7 mm.          - DN 70 mm.          - 2 Stück bis Gelände.          - 2 Stück Fallrohrhalter pro Fallrohr.          - Fallrohrhalter mit Gewindestange M10 und Dübel im           Stahlbeton montiert. Stärke WDVS ca. 320 mm. - Anschlagpunkt für Reinigungs- und Revisionsarbeiten :      - In jedem Feld 1 Anschlagpunkt. 5 Anschlagpunkte gesamt.      - Am mittigem Quadratrohr der Dachkonstruktion montiert.      - z.B. Fabr. :"ABS Lock X-Klemm-ST"                               oder gleichwertig :...................... - Unterkonstruktion in Dreiecksrahmen für Beplankung :      - Stahl - Rechteckrohre 80 / 40 mm, d = 3 mm.      - Waagrecht / senkrecht in vorige Dreiecksrahmen montiert.       (siehe Schnitte Rahmen)      - Beidseitig bündig mit Rahmen zur Montage der Beplank-       ung.      - Konstruktive Montage im Rahmen geschraubt oder ver-       schweißt. - Unterkonstruktion Untersicht / Stirnseiten Dachfläche :      - Stahl - Rechteckrohre 50 / 50 mm, d = 5 mm.      - Unter Stahlkonstruktion Dachfläche montiert.      - a = max. 400 mm.      - Einschl. Unterkonstruktion am freien Dachrand.          - Verschraubung mit selbst schneidenden Bohrschrauben.      - Alternativ auch Alu-Rohre möglich ! - Beplankungen : - Gesamte Sichtfläche an      - Seitenfläche der Dreiecke, einschl. aller Stirnseiten.      - Untersicht Dachfläche und deren Stirnseiten, allseitig. - Auf vorige Unterkonstruktionen und direkt auf Stahlkonstruk- tion montiert.      - Alu - Großformatplatten ca. 1,00-1,50 / 3,00 m.          - d = 2,00 mm.          - Verschiedene Plattenfarben nach Visualisierung.          - Einschl. aller Zuschnitte und Verschnitt.      - Mit selbstschneidenden Bohrschrauben mit großem       Flachkopf montiert. Schraubenköpfe jeweils in der Farbe       der Beplankung.      - Bohrungen in Alu-Platte größer als Schraubenquerschnitt,       mit Gummiunterlage wegen Dehnung.       An den Dreiecksflächen nur waagrechte Stöße, keine senk-       rechten Stöße.      - An Untersicht Dachfläche nur Längsstöße, keine Quer-       stöße.      - Im Bereich der Stöße auf gesamter Stoßlänge, mit zusätz-       lichem konstruktiven Hinterlegewinkel.          - L- Profil 40 / 20 mm, d = 4 mm oder ähnlich .           Nach Wahl des AN auch in Alu möglich.      - Im Bereich aller Plattenstöße / Ecken mit schwarzem EPDM-       Fassaden-Hinterlegeband, ca. 50 mm breit. - Ausstemmen Lisenen für Endplattenmontage :      - An 23 Befestigungspunkten sind die an den Betonstützen       vorspringenden Lisenen bis auf den statischen Rohbau-       Querschnitt auszuklinken :          - Waagrechtes Einschneiden des Lisenenvorsprunges           oben und unten. Abstand Schnitte ca. 25-30 cm.          - Vorsichtiges Ausstemmen zwischen den Einschnitten           ggf. mit zusätzlichen waagrechten Schnitten.          - Herstellen einer ebenen druckfesten Montagefläche mit           Statik-Betonreparaturmörtel.      - 23 Anschlusspunkte. - Alles in Stahl S235-JR, sofern vorher nicht anders benannt. - Alle Dübelangaben / Schraubangaben siehe Stahlbauüber- sicht. - Einschl. aller Bohrungen in Stahlbeton. - Die bauseitige Bewehrung an den Stützen ist vorab zu orten, ggf. nach Rücksprache die Endplatten anzupassen. Siehe auch beiliegende Bewehrungspläne Stützen Vordach Ostseite. - Die bestehende Bewehrung darf in keinem Falle durchgebohrt werden !!! - Alle Schweißnähte durchgehend voll geschweißt. Schweißnaht- stärken siehe Stahlbauübersicht. - Die gesamte Konstruktion ist feuerverzinkt zu liefern. Beschäd- igungen sind vor Ort auszubessern. - Alle Schrauben, Muttern, Hutmuttern, Unterlagsscheiben, Spannringe, usw. in Edelstahl-Ausführung 10.9. - Die gesamte Konstruktion wird verkleidet. - Alle Thermostopp-Unterlagen d= 10 mm, 0,08-9 W/mk. - Die Endplatten und Anschlußpunkte zum Gebäude sind vor dem WDVS zu montieren und werden bauseits in das WDVS eingearbeitet. Die restliche Vordachkonstruktion und die Be- kleidung ist nach der Fertigstellung des WDVS zu montieren. - Die Anschlußpunkte vor dem WDVS können vom bauseitigem Fassadengerüst montiert werden. Erforderliche Gerüste für die Montage des Vordaches selbst sind vom AN zu stellen und einzukalkulieren. - Abrechnung pauschal komplettes Vordach Stahlkonstruktion mit Beplankung und Dachabdichtung. - Für die Konstruktionen hat der AN Werkstatt- / Montagepläne mit detailierter Ausarbeitung aller ergänzenden Details und Anschlüße zu erstellen und vom AN freigeben zu lassen. - s.a. Statikplan 236_5_TW_AB_UE_XX_600 und 601. (Vordach Hochhaus Ostseite EG-3.OG, Achse 1 / G-K)
02
Stahlkonstruktionsvordach - Fassade Ostseite : - Länge Ansicht ca. 12,64 m, Ausladung ab Rohbauflucht ca. 3,09 m. - Mit geschlossener Dachfläche. - Mit 6 Stück "Abhängedreiecke" in 3 Höhen / Größen, von Decke ü. EG bis über 1.OG / 2.OG / 3.OG. Bestehend aus nachfolgenden Einzelteilen- / -konstruktionen / Leistungen : - Untere Dreieckrahmen : 3 Stück von 6 Stück Abhängedreiecken gleich.      - Rahmenkonstruktion aus Stahl Profilrohren :          - Unteres Quadratrohr 80 / 80 mm, d = 8 mm.          - Quadratrohr in Schräge 80 / 80 mm, d = 6 mm.          - Senkrechtes Rechteckrohr 140 / 80 mm, d = 5 mm.      - An den Ecken verschweißt.      - Anschlußpunkte - D2 / D3 / D5 - zum Gebäude :          - Stahl - Endplatten - Gebäudeseitig :                  - D2 = 250 / 190 mm, d = 10 mm.                  - D3 = 310 / 150 mm, d = 15 mm.                  - D5 = 250 / 150 mm, d = 15 mm.          - Mit je 2 bzw. 4 Bohrungen / Dübeln zum Andübeln an           Stahlbetonstütze des Gebäudes:                  - D2 = 4 Dübel, FAZ II Plus 12/25 R.                  - D3 = 2 Dübel, FAZ II Plus 20/30 R.                  - D3 = 2 Dübel, FAZ II Plus 16/50 R.          - Viereck- / Rechteckrohr :              - Auf / zwischen vorigen und nachfolgenden Endplatten               geschweißt.                  - D2 = Rechteckrohr 140 / 80 mm, d = 5 mm.                  - D3 = Rechteckrohr 140 / 80 mm, d = 10 mm.                  - D5 = Rechteckrohr 140 / 80 mm, d = 5 mm.              - Mit Thermostopp-Unterlage zwischen Endplatte /               Bauwerk. Größe wie Endplatte.          - Montagestoß für Vorabmontage Anschlußpunkte.              - Stahl - Endplatten zum Vordach :                  - D2 = 2 mal 220 / 80 mm, d = 30 mm.                  - D3 = 1 mal 220 / 80 mm, d = 35 mm.                          Achtung diese Platte ist Stahl S355 !!!                  - D5 = 2 mal 220 / 80 mm, d = 15 mm.              - Einmal am Rohrende angeschweißt.              - Einmal am Dreieckrahmen angeschweißt.              - Mit je 2 Bohrungen zum Verschrauben.              - Mit je 2 Verschraubungen an dreieckrahmenseitiger               Platte angeschweißten Schrauben.                  - D2 = 2* M16, 10.9.                  - D3 = 2* M16, 10.9.                  - D5 = 2* M12, 10.9.l. - Untere Dreieckrahmen : 3 von 6 Abhängedreiecken gleich.      - Rahmenkonstruktion aus Stahl Profilrohren, wie vor be-       schrieben, jedoch mit folgender veränderter Ausführung :          - Stärkeres senkrechtes Rechteckrohr satt 140 / 80 mm,           d = 5 mm, hier jetzt 140 / 80 mm, d = 10 mm.          - Verstärkung des senkrechtes Rohrrahmens durch Voll-           materialquader am Dübelanschluß in Rohr einge-           schweißt, Größe 140 / 80 mm, 220 mm lang.           s. Plan Nr. 136_5_TW_AB_UE_XX_601, Detail D3 - Obere Dreieckrahmen : Über 4 den unteren Dreieckrahmen montiert.      - 2 Größen / Höhen :          - 1 Stück ca. 5,50 m hoch.          - 2 Stück ca. 8,40 m hoch.      - Rahmenkonstruktion aus Stahl - Profilrohren :          - Unteres Quadratrohr 80 / 80 mm, d = 6 mm.          - Quadratrohr in Schräge 80 / 80 mm, d = 6 mm.          - Senkrechtes Rechteckrohr 80 / 80 mm, d = 6 mm.      - An den Ecken verschweißt.      - Anschlußpunkte - D6 / D7 - zum Gebäude :          - Stahl - Endplatten - Gebäudeseitig:                  - D6 = 220 / 200 mm, d = 15 mm.                  - D7 = 180 / 150 mm, d = 10 mm.          - Mit 4 Bohrungen / Dübeln zum Andübeln an Stahlbeton-           stütze.                  - D6 = 4 Dübel, FAZ II Plus 16/25 R.                  - D7 = 4 Dübel, FAZ II Plus 12/20 R.          - Viereck- / Rechteckrohr .              - Auf Endplatten geschweißt :                  - D6 = Quadratrohr 80 / 80 mm, d = 6 mm.                  - D7 = Quadratrohr 80 / 80 mm, d = 6 mm.              - Mit Thermostopp-Unterlage zwischen Endplatte /               Bauwerk. Größe wie Endplatte.          - Montagestoß für Vorabmontage Anschlußpunkt.              - Stahl - Endplatte :                  - D6 = 2 mal 150 / 80 mm, d = 10 mm.                  - D7 = 2 mal 150 / 80 mm, d = 10 mm.              - Einmal am Rohrende angeschweißt.              - Einmal am Dreieckrahmen angeschweißt.              - Mit je 2 Bohrungen zum Verschrauben.              - Mit je 2 Verschraubungen an Dreieckrahmenseitig               Platte angeschweißten Schrauben.                  - D6 = 2* M12, 10.9.                  - D7 = 2* M12, 10.9.      - Einschl. konstruktive Verbindung / Lagesicherung zum       unteren Dreiecksrahmen. - Konstruktion Dachfläche :      - Stahl - Quadratrohre, zwischen unterem Dreiecksrahmen-       rohr montiert.          - 5 Felder, 3 Stück pro Feld.              - Vorne / mittig 80 / 80 mm, d = 5 mm.                  - Gesamt 10 Stück.              - Gebäudeseitig 140 / 80 mm, d = 4 mm.                  - Gesamt 5 Stück.          - Einzellängen je ca. 2,42 m.      - Endplatten :          - An jedem Rohrende aufgeschweißt.          - Größe ca. 140 / 80 mm d = 10 mm.          - Mit allen Bohrungen zur Montage der Rohr.          - Mit Verschraubungen M12.      - Aussteifungskreuze in 2 Feldern.          - Stahl - Rundstab d = 14 mm.          - Mit Knotenblechen in den Ecken.      - Elementierung / Montagestöße und Knotenpunkte zu Drei-       ecken und Dachfläche sind in der Montageplanung des AN       zu planen und zur Prüfung vorzulegen. - Unterlage für Dachdabdichtung :      - Zementgebundene Spanplatte.          - A2.          - d = 30 mm.      - Gesamte Fläche oben auf Dachflächenkonstruktion.       Mit selbstschneidenden Senkkopf-Bohrschrauben montiert.          - Spannweite ca. 1,30 m.          - An freiem Dachrand, vorne links / rechts, ca. 18 cm           überstehend.      - Einschl. aller Anarbeitungen an die Durchdringungen der       Dreieckrahmen, 2 Stück pro Rahmen.      - Einschl. aller Anarbeitungen an die Sekuranten. - Dachabdichtung :      - Eine Dachfläche unter den Dreiecksrahmen hindurch.      - Foliendach.          - PVC-P-BV Kaltselbstklebebahn mit unterseitiger Ver-           stärkung aus einem Glasgittergewebe, bitumenverträg-           lich, Ozon- und UV-Stabil.              - Fabr. "Wolfin GW SK"                           oder gleichwertig:.................................              - Stöße verschweißt.              - Farbe grau.              - d = 2,80 mm.          - Folien-Anschlußblech an allen freien Dachrändern.          - Folien-Blechrinne (s. Entwässerung)          - Alles im System nach Herstellervorschriften verlegt.          - Einschl. hochfahren der Folie an den Folienan -/ ab-           schlußblechen.          . Einschl. Einarbeiten der gebäudeseitigen Folienblech-           rinne.          - Einschl. aller Anarbeitungen an die Durchdringungen der           der Dreieckskonstruktion zur Dachflächenkonstruktion, 2           Stück pro Dreiecksrahmen.          - Einschl. Anarbeiten / Eindichtmanschette Sekuranten. - Entwässerung Vordach :      - Folienblech-Rinne :          - An der Fassade entlang der ganzen Vordachlänge.          - Z = ca. 400 mm.          - 3-4 mal gekantet.          - Mit eingekantetem Gefälle zu den beiden Fallrohren.          - An / auf zementgebundener Spanplatte montiert.          - Stabile Blechstärke d = 1,2 mm.          - Mit 2 Rinnen-Endböden.      - Folienblech-Stutzen :          - DN 70 mm, gerade.          - In Rinnen eingearbeitet.          - 2 Stück.      - Standard Klempner-Fallrohre :          - Standard Rundrohr.          - Titanzink, 0,7 mm.          - DN 70 mm.          - 2 Stück bis Gelände.          - 2 Stück Fallrohrhalter pro Fallrohr.          - Fallrohrhalter mit Gewindestange M10 und Dübel im           Stahlbeton montiert. Stärke WDVS ca. 320 mm. - Anschlagpunkt für Reinigungs- und Revisionsarbeiten :      - In jedem Feld 1 Anschlagpunkt. 5 Anschlagpunkte gesamt.      - Am mittigem Quadratrohr der Dachkonstruktion montiert.      - z.B. Fabr. :"ABS Lock X-Klemm-ST"                               oder gleichwertig :...................... - Unterkonstruktion in Dreiecksrahmen für Beplankung :      - Stahl - Rechteckrohre 80 / 40 mm, d = 3 mm.      - Waagrecht / senkrecht in vorige Dreiecksrahmen montiert.       (siehe Schnitte Rahmen)      - Beidseitig bündig mit Rahmen zur Montage der Beplank-       ung.      - Konstruktive Montage im Rahmen geschraubt oder ver-       schweißt. - Unterkonstruktion Untersicht / Stirnseiten Dachfläche :      - Stahl - Rechteckrohre 50 / 50 mm, d = 5 mm.      - Unter Stahlkonstruktion Dachfläche montiert.      - a = max. 400 mm.      - Einschl. Unterkonstruktion am freien Dachrand.          - Verschraubung mit selbst schneidenden Bohrschrauben.      - Alternativ auch Alu-Rohre möglich ! - Beplankungen : - Gesamte Sichtfläche an      - Seitenfläche der Dreiecke, einschl. aller Stirnseiten.      - Untersicht Dachfläche und deren Stirnseiten, allseitig. - Auf vorige Unterkonstruktionen und direkt auf Stahlkonstruk- tion montiert.      - Alu - Großformatplatten ca. 1,00-1,50 / 3,00 m.          - d = 2,00 mm.          - Verschiedene Plattenfarben nach Visualisierung.          - Einschl. aller Zuschnitte und Verschnitt.      - Mit selbstschneidenden Bohrschrauben mit großem       Flachkopf montiert. Schraubenköpfe jeweils in der Farbe       der Beplankung.      - Bohrungen in Alu-Platte größer als Schraubenquerschnitt,       mit Gummiunterlage wegen Dehnung.       An den Dreiecksflächen nur waagrechte Stöße, keine senk-       rechten Stöße.      - An Untersicht Dachfläche nur Längsstöße, keine Quer-       stöße.      - Im Bereich der Stöße auf gesamter Stoßlänge, mit zusätz-       lichem konstruktiven Hinterlegewinkel.          - L- Profil 40 / 20 mm, d = 4 mm oder ähnlich .           Nach Wahl des AN auch in Alu möglich.      - Im Bereich aller Plattenstöße / Ecken mit schwarzem EPDM-       Fassaden-Hinterlegeband, ca. 50 mm breit. - Ausstemmen Lisenen für Endplattenmontage :      - An 23 Befestigungspunkten sind die an den Betonstützen       vorspringenden Lisenen bis auf den statischen Rohbau-       Querschnitt auszuklinken :          - Waagrechtes Einschneiden des Lisenenvorsprunges           oben und unten. Abstand Schnitte ca. 25-30 cm.          - Vorsichtiges Ausstemmen zwischen den Einschnitten           ggf. mit zusätzlichen waagrechten Schnitten.          - Herstellen einer ebenen druckfesten Montagefläche mit           Statik-Betonreparaturmörtel.      - 23 Anschlusspunkte. - Alles in Stahl S235-JR, sofern vorher nicht anders benannt. - Alle Dübelangaben / Schraubangaben siehe Stahlbauüber- sicht. - Einschl. aller Bohrungen in Stahlbeton. - Die bauseitige Bewehrung an den Stützen ist vorab zu orten, ggf. nach Rücksprache die Endplatten anzupassen. Siehe auch beiliegende Bewehrungspläne Stützen Vordach Ostseite. - Die bestehende Bewehrung darf in keinem Falle durchgebohrt werden !!! - Alle Schweißnähte durchgehend voll geschweißt. Schweißnaht- stärken siehe Stahlbauübersicht. - Die gesamte Konstruktion ist feuerverzinkt zu liefern. Beschäd- igungen sind vor Ort auszubessern. - Alle Schrauben, Muttern, Hutmuttern, Unterlagsscheiben, Spannringe, usw. in Edelstahl-Ausführung 10.9. - Die gesamte Konstruktion wird verkleidet. - Alle Thermostopp-Unterlagen d= 10 mm, 0,08-9 W/mk. - Die Endplatten und Anschlußpunkte zum Gebäude sind vor dem WDVS zu montieren und werden bauseits in das WDVS eingearbeitet. Die restliche Vordachkonstruktion und die Be- kleidung ist nach der Fertigstellung des WDVS zu montieren. - Die Anschlußpunkte vor dem WDVS können vom bauseitigem Fassadengerüst montiert werden. Erforderliche Gerüste für die Montage des Vordaches selbst sind vom AN zu stellen und einzukalkulieren. - Abrechnung pauschal komplettes Vordach Stahlkonstruktion mit Beplankung und Dachabdichtung. - Für die Konstruktionen hat der AN Werkstatt- / Montagepläne mit detailierter Ausarbeitung aller ergänzenden Details und Anschlüße zu erstellen und vom AN freigeben zu lassen. - s.a. Statikplan 236_5_TW_AB_UE_XX_600 und 601. (Vordach Hochhaus Ostseite EG-3.OG, Achse 1 / G-K)
02.0002 Glasvordach West *** Stahlkonstruktionsvordach - Fassade Westseite. - Länge ca. 10,15 m, Ausladung ab Rohbau, ca. 2,30 m. - Verglaste Dachfläche. bestehend aus nachfolgenden Einzelteilen- / -konstruktionen / Leistungen : - Träger - Anbindung zum Bauwerk :      - Stahlprofil IPE180.          - Länge ca. 182 cm.          - Am freien Ende 45°Grad abgeschrägt.          - Hinten zum Bauwerk gerade abgeschnitten.          - Mit 2 Bohrungen d = ca. 80 mm, je Träger für Einschub           Aufschieberohr für Montagestoß Aussteifungsrohr      - Stahl - Fahnenblech :          - Am freien Ende oben, mittig je Träger am Flansch ange-           schweißt.          - Blech Dreieckzuschnitt, d= 10 mm.          - Mit 2 Bohrungen für Verschraubung.      - Stahl - Verschraubbleche :           -Verbindung Fahnenblech zu Abhängerohr.          - 2 Verschraubbleche je Fahnenblech          - Flachstahl - 60 / 10 mm, 210 mm lang.          - Mit je 4 Bohrungen.          - Mit 4 Verschraubungen M12, 10.9. zu Fahnenblech /           Einschiebeblech der Abhängerohre.      - Stahl - Verstärkungsblech :          - Je Träger am Wandanschlußseitig.          - Blech 175 / 160 mm, d = 15 mm.          - Einseitig im Trägersteg, ringsum angeschweißt.      - Zum Wandanschluß je 2 Bohrungen im Trägersteg und im           Verstärkungsblech, zum Verschrauben Anschlußschwert           zum Bauwerk.      - Verschraubung zum Schwert je 2 * M12, 10.9.      - 5 Träger insgesamt. - Träger - in Austeifungsrohren hängend :      - Stahlprofil IPE180.          - Länge ca. 182 cm.          - Am freien Ende 45°Grad abgeschrägt.          - Hinten zum Bauwerk gerade abgeschnitten.          - Mit 2 Bohrungen d = ca. 90 mm, je Träger für Einschub           auf die beiden Aussteifungsrohre 88.9 mm.      - 4 Träger insgesamt. - Aussteifungsrohr :      - Stahlprofil Rundrohr 88,9 * 4 mm.          - 2 Stück in Vordachlänge :              - Gesamtlänge je ca. 1026 cm lang.              - In 8 Einzelängen ca. 2,49 m.              - An Randträger ca. 10 cm überstehend.          - In vor beschriebene Bohrungen im Trägersteg einge-           schoben und ringsum verschweißt.      - Oben mit aufgesetztem T-Profil 40 / 40 zwischen Träger auf       Rundrohr montiert für vierseitige Glasauflage.      - Sichtbare Rohrenden mit eingeschweißter Endkappe.      - Rohre werden zwischen den Trägern - Anbindung zum       Bauwerk montiert.      - Mit Montagestoß zu den Trägern.           In die Bohrung des Trägers wird ein ein dünneres Auf-           schieberohr, z.B. 76,1 * 5 mm, durchgeschoben und ein-           geschweißt, welches beidseitig ca. 25 cm über Träger           übersteht und auf welches das Aussteifungsrohr aufge-           schoben und verschraubt wird.           Bei den inneren Trägern kann auch auf die Bohrung           verzichtet werden und links / rechts des Trägersteges           das Rohr zum Aufschieben angeschweiißt werden.          - Einschl. aller Bohrungen für die Verschraubungen.          - Verschraubung je Aufschub 2* M12, 10.9. - Anschluß Träger zum Gebäude - D1 :      - Stahl - Endplatte :          - Größe 220 / 220 mm, d = 10 mm.          - Mit je 4 Bohrungen zum Andübeln an Stahlbetonstütze.          - Mit je 4 Dübel, FAZ II Plus 12/10 R.      - Stahl - Schwerter :          - 2 Stück je an Endplatte aufgeschweißt.          - Flachstahl - 120 / 10 mm, Länge ca. 484 + 175 mm,ab-           gewinkelt, auf Gehrung verschweißt          - Im Bereich der Durchdringung WDVS mit Füllblech da-           zwischen 120 / 20 mm, Länge ca. 200 mm, allseitig ein-           geschweißt.          - Mit je 2 Bohrungen für Verschraubung mit Träger -           Anbindung zum Bauwerk.          - Mit je 2 Verschraubungen mit Trägersteg, M12, 10.9.      - Mit Thermostopp-Unterlage zwischen Endplatte / Bauwerk.       Größe wie Endplatte.      - 2 Anschlußpunkte - zwischen Achse G-F und I-K. - Anschluß Träger zum Gebäude - D2 :      - Stahl - Endplatte :          - Größe 300 / 240 mm, d = 10 mm.          - Mit je 2 Bohrungen zum Andübeln an Stahlbetonstütze.          - Mit je 2 Dübel, FAZ II Plus 20/30 R.      - Stahl - Schwerter :          - 2 Stück, je an Endplatte aufgeschweißt.          - Flachstahl 120 / 10 mm, Länge ca. 484 + 175 mm, ab-           gewinkelt, auf Gehrung verschweißt.          - Im Bereich der Durchdringung WDVS mit Füllblech da-           zwischen 120 / 20 mm, Länge ca. 200 mm, allseitig ein-           geschweißt.          - Mit je 2 Bohrungen für Verschraubung mit Träger - An-           bindung zum Bauwerk.          - Mit je 2 Verschraubungen mit Trägersteg, M12, 10.9.      - Mit Thermostopp-Unterlage zwischen Endplatte / Bauwerk.       Größe wie Endplatte.      - 2 Anschlußpunkte - zwischen Achse G-I und H-I. - Anschluß Träger zum Gebäude - D3 :      - Stahl - Endplatte :          - Größe 300 / 240 mm, d = 10 mm.          - Mit je 2 Bohrungen zum Andübeln an Stahlbetonstütze.          - Mit je 2 Dübel, FAZ II Plus 20/30 R.      - Stahl - Schwerter :          - 2 Stück, je an Endplatte aufgeschweißt.          - Flachstahl 120 / 25 mm, Länge ca. 484 + 175 mm, abge-           winkelt, auf Gehrung geschnitten und verschweißt.          - Im Bereich der Durchdringung WDVS mit Füllblech da-           zwischen 120 / 20 mm, Länge ca. 200 mm, allseitig ein-           geschweißt.          - Mit je 2 Bohrungen für Verschraubung mit Träger - An-           bindung zum Bauwerk.      - Mit je 2 Verschraubungen mit Trägersteg, M12, 10.9.      - Mit Thermostopp-Unterlage zwischen Endplatte / Bauwerk.       Größe wie Endplatte.      - 1 Anschlußpunkt - Achse H. - Anschluß Abhängung oben zu Gebäude - D4 :      - Stahl - Endplatte :          - Größe 250 / 250 mm, d = 10 mm.          - Mit je 4 Bohrungen zum Andübeln an Stahlbetonstütze.          - Mit je 4 Dübel, FAZ II Plus 12/30 R.      - Stahl - Fahnenblech :          - Dreieck mit gekappter Spitze, d = 10 mm.          - An Endplatte aufgeschweißt.          - Mit je 2 Bohrungen zur Montage mit den Einschiebe-           blechen der Abhängerohre.          - Mit je 2 Verschraubungen M12, 10.9.      - Mit Thermostopp-Unterlage zwischen Endplatte / Bauwerk.       Größe wie Endplatte.      - 2 Anschlußpunkte - zwischen Achse G-F und I-K. - Anschluß Abhängung oben zu Gebäude - D5 :      - Stahl -Endplatte :          - Größe 400 / 250 mm, d = 10 mm.          - Mit je 2 Bohrungen zum Andübeln an Stahlbetonstütze.          - Mit je 2 Dübel, FAZ II Plus 16/25 R.      - Stahl - Fahnenblech :          - An Endplatte aufgeschweißt.          - Dreieck mit gekappter Spitze, d = 10 mm.          - Mit je 2 Bohrungen zur Montage mit den Einschiebe-           blechen der Abhängerohre.          - Mit je 2 Verschraubungen M12, 10.9.      - Mit Thermostopp-Unterlage zwischen Endplatte / Bauwerk.       Größe wie Endplatte.      - 3 Anschlußpunkte - Achse H und zwischen Achse G-H       und I-H. - Abhängungen :      - Stahlprofil Rundrohr :          - 48,3 * 2,6 mm.          - Länge ca. 3,08 m.          - Rohr an beiden Enden geschlitzt für Einschiebeblech.      - Stahl - Einschiebeblech :          - An beiden Rohrenden eingeschweißt.          - Größe 60 / 10 mm, 200 mm lang.          - Mit je 2 Bohrungen zur Montage mit den Fahnenblechen           der Endplatten Anschluß Abhängung zu Gebäude.      - Mit je 2 Verschraubungen oben zu Fahnenblech, M12, 10.9.      - Mit je 2 Verschraubungen unten zu Fahnenblech M12, 10.9.      - Rohr geteilt mit Montagestoß wg. WDVS.      - 5 Abhängungen.      - Anschlagsicherung für Reinigung- / Revisionsarbeiten.          - An jeden Abhängerohr, gebäudeseitig.          - Gewindeöse / Ringmutter M 12, Edelstahl - an Rohr an-           geschweißt oder in eingeschweißte Gewindehüse einge-           dreht. - Montagestoß Abhängerohre :      - Aus 2 Stahl -Platten pro Rohr :          - 120 / 60 mm, d = 10 mm.          - Rohr geschnitten, an Rohrenden aufgeschweißt.          - Mit je 2 Bohrungen pro Platte.          - Mit je 2 Verschraubungen M12, 10.9.      - 5 Montagestöße. - Verglasung :      - Standard Alu-Auflagegrundprofil Dachverglasung :          - Mit Steg mittig und EPDM Auflageprofil.          - Auf Träger montiert.      - Standard Alu Klemm- / Abdeckprofil :          - Mit Profilierung für einschieben von EPDM-Dichtprofilen.          - Zum einklemmen der Glasscheibe.          - Sichtbar in / auf Auflageprofil mit Schraube, a = 35 cm,           V4A, verschraubt.          - Einschl. aller Ausschnitte / Anpassungen am Fahnen-           blech auf dem Träger.      - Alle Alu-Teile EV1 eloxiert.      - EPDM-Auflageprofil :          - Selbstklebend oder aufgeklebt auf dem T-Profil welches           auf dem Aussteifungsrohr sitzt.          - Breite wie T-Profil Flansch.          - Hier liegt die Scheibe nur zur Unterstützung auf und ist           nicht eingeklemmt      - Überkopf-Verglasung :          - Für Revisionszwecke begehbar.          - VSG - Verbundsicherheitsglas, klar, d = 24 mm aus           2*12 mm TVG - teilvorgespanntes Glas mit 1,52 mm           PVB-Folie klar.          - Kanten an den freien Enden mit Fase und geschliffen.          - Überstand über Trägerenden je ca. 40-50 mm.          - Ein prüffähige Statik für die Verglasung ist von AN vor-           zulegen. - Entwässerung Vordach : - Rinne gekantet, mit Stutzen, mit Fallrohren :      - Rinne :          - An der Fassade entlang der ganzen Vordachlänge.          - Z = ca. 370 mm.          - 4 mal gekantet.          - Mit eingekantetem Gefälle zu den beiden Vordachenden.          - Unter Glascheibe mit eingeklemmtem Dichtungsband.          - Stabile Blechstärke d = 1,2 mm, da 1,25 m Trägerab-           stand.          - Mit 2 Rinnen-Endböden, eingelötet.      - Standard Klempner-Stutzen :          - An den Vordachenden.          - DN 70 mm, gerade.          - In Rinnen eingelötet.          - 2 Stück.      - Standard Klempner-Fallrohre :          - Standard Rundrohr.          - DN 70 mm.          - 2 Stück bis Gelände.      - Alles in Titanzinkblech. - Ausstemmen Lisenen für Anschluß Endplattenmontage :      - An 4 Befestigungspunkten sind die an den Betonstützen vor-       springenden Lisenen bis auf den statischen Rohbau-Quer-       schnitt auszuklinken :          - Waagrechtes Einschneiden des Lisenenvorsprunges           oben und unten. Abstand Schnitte ca. 25-30 cm.          - Vorsichtiges Ausstemmen zwischen den Einschnitten           ggf. mit zusätzlichen waagrechten Schnitten.          - Herstellen einer ebenen druckfesten Montagefläche mit           Statik-Betonreparaturmörtel.      - 4 Anschlußpunkte. - Alles in Stahl - S235-JR. - Alle Dübelangaben / Schraubangaben siehe Stahlbauüber- sicht. - Einschl. aller Bohrungen in Stahlbeton. Die bauseitige Bewehr- ung an den Stützen ist vorab zu orten, ggf. nach Rücksprache die Endplatten anzupassen. Siehe auch beiliegende Bewehr- ungspläne Stützen Vordach Westseite. - Die bestehende Bewehrung darf in keinem Falle durchgebohrt werden !!! - Alle Schweißnähte durchgehend voll geschweißt. Schweißnaht- stärken siehe Stahlbauübersicht. - Die gesamte Konstruktion ist komplett feuerverzinkt zu liefern. Beschädigungen sind vor Ort auszubessern. - Alle Schrauben, Muttern, Hutmuttern, Unterlagsscheiben, Spannringe, usw. in Edelstahl -Ausführung 10.9. - Die gesamte Konstruktion bleibt sichtbar. - Alle Thermostopp-Unterlagen d= 10 mm, 0,08-9 W / mk. - Die Endplatten und Anschlußpunkte zum Gebäude sind vor dem WDVS zu montieren und werden bauseits in das WDVS eingearbeitet. Die restliche Vordachkonstruktion und die Ver- glasung ist nach der Fertigstellung des WDVS zu montieren. - Die Anschlußpunkte vor dem WDVS können vom bauseitigem Fassadengerüst montiert werden. Erforderliche Gerüste für die Montage des Vordaches selbst sind vom AN zu stellen und ein- zukalkulieren. - Abrechnung pauschal komplettes Vordach Stahlkonstruktion mit Verglasung. - Für die Konstruktion hat der AN Werkstatt- / Montagepläne mit detailierter Ausarbeitung aller ergänzenden Details und Anschlüße zu erstellen und vom AN freigeben zu lassen. - s.a. Statikplan 236_5_TW_AB_UE_XX_602. (Vordach Hochhaus Westseite EG, Achse 4 / G-I) Verzinkung: Kein Einsatz von Blei-, Cadmium undChrom-VI-Verbindungen; Schwermetallfilter, falls Fläche > 10 % der projizierten Dachaufsicht. Beschichtungen: VOC < 100 g/l und < 60 g/m² oder DE-UZ 12a.
02.0002
Glasvordach West ***
1.00
psch
02.0003 Vordach Ost *** Stahlkonstruktionsvordach - Fassade Ostseite : - Länge Ansicht ca. 12,64 m, Ausladung ab Rohbauflucht ca. 3,09 m. - Mit geschlossener Dachfläche. - Mit 6 Stück "Abhängedreiecke" in 3 Höhen / Größen, von Decke ü. EG bis über 1.OG / 2.OG / 3.OG. Bestehend aus nachfolgenden Einzelteilen- / -konstruktionen / Leistungen : - Untere Dreieckrahmen : 3 Stück von 6 Stück Abhängedreiecken gleich.      - Rahmenkonstruktion aus Stahl Profilrohren :          - Unteres Quadratrohr 80 / 80 mm, d = 8 mm.          - Quadratrohr in Schräge 80 / 80 mm, d = 6 mm.          - Senkrechtes Rechteckrohr 140 / 80 mm, d = 5 mm.      - An den Ecken verschweißt.      - Anschlußpunkte - D2 / D3 / D5 - zum Gebäude :          - Stahl - Endplatten - Gebäudeseitig :                  - D2 = 250 / 190 mm, d = 10 mm.                  - D3 = 310 / 150 mm, d = 15 mm.                  - D5 = 250 / 150 mm, d = 15 mm.          - Mit je 2 bzw. 4 Bohrungen / Dübeln zum Andübeln an           Stahlbetonstütze des Gebäudes:                  - D2 = 4 Dübel, FAZ II Plus 12/25 R.                  - D3 = 2 Dübel, FAZ II Plus 20/30 R.                  - D3 = 2 Dübel, FAZ II Plus 16/50 R.          - Viereck- / Rechteckrohr :              - Auf / zwischen vorigen und nachfolgenden Endplatten               geschweißt.                  - D2 = Rechteckrohr 140 / 80 mm, d = 5 mm.                  - D3 = Rechteckrohr 140 / 80 mm, d = 10 mm.                  - D5 = Rechteckrohr 140 / 80 mm, d = 5 mm.              - Mit Thermostopp-Unterlage zwischen Endplatte /               Bauwerk. Größe wie Endplatte.          - Montagestoß für Vorabmontage Anschlußpunkte.              - Stahl - Endplatten zum Vordach :                  - D2 = 2 mal 220 / 80 mm, d = 30 mm.                  - D3 = 1 mal 220 / 80 mm, d = 35 mm.                          Achtung diese Platte ist Stahl S355 !!!                  - D5 = 2 mal 220 / 80 mm, d = 15 mm.              - Einmal am Rohrende angeschweißt.              - Einmal am Dreieckrahmen angeschweißt.              - Mit je 2 Bohrungen zum Verschrauben.              - Mit je 2 Verschraubungen an dreieckrahmenseitiger               Platte angeschweißten Schrauben.                  - D2 = 2* M16, 10.9.                  - D3 = 2* M16, 10.9.                  - D5 = 2* M12, 10.9.l. - Untere Dreieckrahmen : 3 von 6 Abhängedreiecken gleich.      - Rahmenkonstruktion aus Stahl Profilrohren, wie vor be-       schrieben, jedoch mit folgender veränderter Ausführung :          - Stärkeres senkrechtes Rechteckrohr satt 140 / 80 mm,           d = 5 mm, hier jetzt 140 / 80 mm, d = 10 mm.          - Verstärkung des senkrechtes Rohrrahmens durch Voll-           materialquader am Dübelanschluß in Rohr einge-           schweißt, Größe 140 / 80 mm, 220 mm lang.           s. Plan Nr. 136_5_TW_AB_UE_XX_601, Detail D3 - Obere Dreieckrahmen : Über 4 den unteren Dreieckrahmen montiert.      - 2 Größen / Höhen :          - 1 Stück ca. 5,50 m hoch.          - 2 Stück ca. 8,40 m hoch.      - Rahmenkonstruktion aus Stahl - Profilrohren :          - Unteres Quadratrohr 80 / 80 mm, d = 6 mm.          - Quadratrohr in Schräge 80 / 80 mm, d = 6 mm.          - Senkrechtes Rechteckrohr 80 / 80 mm, d = 6 mm.      - An den Ecken verschweißt.      - Anschlußpunkte - D6 / D7 - zum Gebäude :          - Stahl - Endplatten - Gebäudeseitig:                  - D6 = 220 / 200 mm, d = 15 mm.                  - D7 = 180 / 150 mm, d = 10 mm.          - Mit 4 Bohrungen / Dübeln zum Andübeln an Stahlbeton-           stütze.                  - D6 = 4 Dübel, FAZ II Plus 16/25 R.                  - D7 = 4 Dübel, FAZ II Plus 12/20 R.          - Viereck- / Rechteckrohr .              - Auf Endplatten geschweißt :                  - D6 = Quadratrohr 80 / 80 mm, d = 6 mm.                  - D7 = Quadratrohr 80 / 80 mm, d = 6 mm.              - Mit Thermostopp-Unterlage zwischen Endplatte /               Bauwerk. Größe wie Endplatte.          - Montagestoß für Vorabmontage Anschlußpunkt.              - Stahl - Endplatte :                  - D6 = 2 mal 150 / 80 mm, d = 10 mm.                  - D7 = 2 mal 150 / 80 mm, d = 10 mm.              - Einmal am Rohrende angeschweißt.              - Einmal am Dreieckrahmen angeschweißt.              - Mit je 2 Bohrungen zum Verschrauben.              - Mit je 2 Verschraubungen an Dreieckrahmenseitig               Platte angeschweißten Schrauben.                  - D6 = 2* M12, 10.9.                  - D7 = 2* M12, 10.9.      - Einschl. konstruktive Verbindung / Lagesicherung zum       unteren Dreiecksrahmen. - Konstruktion Dachfläche :      - Stahl - Quadratrohre, zwischen unterem Dreiecksrahmen-       rohr montiert.          - 5 Felder, 3 Stück pro Feld.              - Vorne / mittig 80 / 80 mm, d = 5 mm.                  - Gesamt 10 Stück.              - Gebäudeseitig 140 / 80 mm, d = 4 mm.                  - Gesamt 5 Stück.          - Einzellängen je ca. 2,42 m.      - Endplatten :          - An jedem Rohrende aufgeschweißt.          - Größe ca. 140 / 80 mm d = 10 mm.          - Mit allen Bohrungen zur Montage der Rohr.          - Mit Verschraubungen M12.      - Aussteifungskreuze in 2 Feldern.          - Stahl - Rundstab d = 14 mm.          - Mit Knotenblechen in den Ecken.      - Elementierung / Montagestöße und Knotenpunkte zu Drei-       ecken und Dachfläche sind in der Montageplanung des AN       zu planen und zur Prüfung vorzulegen. - Unterlage für Dachdabdichtung :      - Zementgebundene Spanplatte.          - A2.          - d = 30 mm.      - Gesamte Fläche oben auf Dachflächenkonstruktion.       Mit selbstschneidenden Senkkopf-Bohrschrauben montiert.          - Spannweite ca. 1,30 m.          - An freiem Dachrand, vorne links / rechts, ca. 18 cm           überstehend.      - Einschl. aller Anarbeitungen an die Durchdringungen der       Dreieckrahmen, 2 Stück pro Rahmen.      - Einschl. aller Anarbeitungen an die Sekuranten. - Dachabdichtung :      - Eine Dachfläche unter den Dreiecksrahmen hindurch.      - Foliendach.          - PVC-P-BV Kaltselbstklebebahn mit unterseitiger Ver-           stärkung aus einem Glasgittergewebe, bitumenverträg-           lich, Ozon- und UV-Stabil.              - Fabr. "Wolfin GW SK"                           oder gleichwertig:.................................              - Stöße verschweißt.              - Farbe grau.              - d = 2,80 mm.          - Folien-Anschlußblech an allen freien Dachrändern.          - Folien-Blechrinne (s. Entwässerung)          - Alles im System nach Herstellervorschriften verlegt.          - Einschl. hochfahren der Folie an den Folienan -/ ab-           schlußblechen.          . Einschl. Einarbeiten der gebäudeseitigen Folienblech-           rinne.          - Einschl. aller Anarbeitungen an die Durchdringungen der           der Dreieckskonstruktion zur Dachflächenkonstruktion, 2           Stück pro Dreiecksrahmen.          - Einschl. Anarbeiten / Eindichtmanschette Sekuranten. - Entwässerung Vordach :      - Folienblech-Rinne :          - An der Fassade entlang der ganzen Vordachlänge.          - Z = ca. 400 mm.          - 3-4 mal gekantet.          - Mit eingekantetem Gefälle zu den beiden Fallrohren.          - An / auf zementgebundener Spanplatte montiert.          - Stabile Blechstärke d = 1,2 mm.          - Mit 2 Rinnen-Endböden.      - Folienblech-Stutzen :          - DN 70 mm, gerade.          - In Rinnen eingearbeitet.          - 2 Stück.      - Standard Klempner-Fallrohre :          - Standard Rundrohr.          - Titanzink, 0,7 mm.          - DN 70 mm.          - 2 Stück bis Gelände.          - 2 Stück Fallrohrhalter pro Fallrohr.          - Fallrohrhalter mit Gewindestange M10 und Dübel im           Stahlbeton montiert. Stärke WDVS ca. 320 mm. - Anschlagpunkt für Reinigungs- und Revisionsarbeiten :      - In jedem Feld 1 Anschlagpunkt. 5 Anschlagpunkte gesamt.      - Am mittigem Quadratrohr der Dachkonstruktion montiert.      - z.B. Fabr. :"ABS Lock X-Klemm-ST"                               oder gleichwertig :...................... - Unterkonstruktion in Dreiecksrahmen für Beplankung :      - Stahl - Rechteckrohre 80 / 40 mm, d = 3 mm.      - Waagrecht / senkrecht in vorige Dreiecksrahmen montiert.       (siehe Schnitte Rahmen)      - Beidseitig bündig mit Rahmen zur Montage der Beplank-       ung.      - Konstruktive Montage im Rahmen geschraubt oder ver-       schweißt. - Unterkonstruktion Untersicht / Stirnseiten Dachfläche :      - Stahl - Rechteckrohre 50 / 50 mm, d = 5 mm.      - Unter Stahlkonstruktion Dachfläche montiert.      - a = max. 400 mm.      - Einschl. Unterkonstruktion am freien Dachrand.          - Verschraubung mit selbst schneidenden Bohrschrauben.      - Alternativ auch Alu-Rohre möglich ! - Beplankungen : - Gesamte Sichtfläche an      - Seitenfläche der Dreiecke, einschl. aller Stirnseiten.      - Untersicht Dachfläche und deren Stirnseiten, allseitig. - Auf vorige Unterkonstruktionen und direkt auf Stahlkonstruk- tion montiert.      - Alu - Großformatplatten ca. 1,00-1,50 / 3,00 m.          - d = 2,00 mm.          - Verschiedene Plattenfarben nach Visualisierung.          - Einschl. aller Zuschnitte und Verschnitt.      - Mit selbstschneidenden Bohrschrauben mit großem       Flachkopf montiert. Schraubenköpfe jeweils in der Farbe       der Beplankung.      - Bohrungen in Alu-Platte größer als Schraubenquerschnitt,       mit Gummiunterlage wegen Dehnung.       An den Dreiecksflächen nur waagrechte Stöße, keine senk-       rechten Stöße.      - An Untersicht Dachfläche nur Längsstöße, keine Quer-       stöße.      - Im Bereich der Stöße auf gesamter Stoßlänge, mit zusätz-       lichem konstruktiven Hinterlegewinkel.          - L- Profil 40 / 20 mm, d = 4 mm oder ähnlich .           Nach Wahl des AN auch in Alu möglich.      - Im Bereich aller Plattenstöße / Ecken mit schwarzem EPDM-       Fassaden-Hinterlegeband, ca. 50 mm breit. - Ausstemmen Lisenen für Endplattenmontage :      - An 23 Befestigungspunkten sind die an den Betonstützen       vorspringenden Lisenen bis auf den statischen Rohbau-       Querschnitt auszuklinken :          - Waagrechtes Einschneiden des Lisenenvorsprunges           oben und unten. Abstand Schnitte ca. 25-30 cm.          - Vorsichtiges Ausstemmen zwischen den Einschnitten           ggf. mit zusätzlichen waagrechten Schnitten.          - Herstellen einer ebenen druckfesten Montagefläche mit           Statik-Betonreparaturmörtel.      - 23 Anschlusspunkte. - Alles in Stahl S235-JR, sofern vorher nicht anders benannt. - Alle Dübelangaben / Schraubangaben siehe Stahlbauüber- sicht. - Einschl. aller Bohrungen in Stahlbeton. - Die bauseitige Bewehrung an den Stützen ist vorab zu orten, ggf. nach Rücksprache die Endplatten anzupassen. Siehe auch beiliegende Bewehrungspläne Stützen Vordach Ostseite. - Die bestehende Bewehrung darf in keinem Falle durchgebohrt werden !!! - Alle Schweißnähte durchgehend voll geschweißt. Schweißnaht- stärken siehe Stahlbauübersicht. - Die gesamte Konstruktion ist feuerverzinkt zu liefern. Beschäd- igungen sind vor Ort auszubessern. - Alle Schrauben, Muttern, Hutmuttern, Unterlagsscheiben, Spannringe, usw. in Edelstahl-Ausführung 10.9. - Die gesamte Konstruktion wird verkleidet. - Alle Thermostopp-Unterlagen d= 10 mm, 0,08-9 W/mk. - Die Endplatten und Anschlußpunkte zum Gebäude sind vor dem WDVS zu montieren und werden bauseits in das WDVS eingearbeitet. Die restliche Vordachkonstruktion und die Be- kleidung ist nach der Fertigstellung des WDVS zu montieren. - Die Anschlußpunkte vor dem WDVS können vom bauseitigem Fassadengerüst montiert werden. Erforderliche Gerüste für die Montage des Vordaches selbst sind vom AN zu stellen und einzukalkulieren. - Abrechnung pauschal komplettes Vordach Stahlkonstruktion mit Beplankung und Dachabdichtung. - Für die Konstruktionen hat der AN Werkstatt- / Montagepläne mit detailierter Ausarbeitung aller ergänzenden Details und Anschlüße zu erstellen und vom AN freigeben zu lassen. - s.a. Statikplan 236_5_TW_AB_UE_XX_600 und 601. (Vordach Hochhaus Ostseite EG-3.OG, Achse 1 / G-K) Verzinkung: Kein Einsatz von Blei-, Cadmium undChrom-VI-Verbindungen; Schwermetallfilter, falls Fläche > 10 % der projizierten Dachaufsicht. Beschichtungen: VOC < 100 g/l und < 60 g/m² oder DE-UZ 12a.
02.0003
Vordach Ost ***
1.00
psch
03 Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Helfer
03
Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Helfer
0 V - Taglohnarbeiten ***
[0]
V - Taglohnarbeiten ***
E
03.0004 Vorarbeiter *** Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Vorarbeiter
03.0004
Vorarbeiter ***
W
10.00
Std
03.0005 Facharbeiter *** Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Facharbeiter
03.0005
Facharbeiter ***
W
10.00
Std
03.0006 Helfer *** Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Helfer
03.0006
Helfer ***
W
10.00
Std

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