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Deckblatt Deckblatt zum Leistungsverzeichnis
Planung und Bauleitung
AI+P Planungs GmbH
Julius-Bausch-Straße 50, 73431 Aalen
Tel. 07361/ 80467-0, 4147wlt-lyonerstrasse@ai-p.de
Ausführungsfrist
Voraussichtlicher Beginn in Abschnitten ab
Frühjahr 2026 Vorarbeiten vor WDVS, wie alle Wandanschlußbleche, etc. innerhalb 18 Arbeitstagen.Sommer / Herbst 2026 Fertigstellung nach WDVS innerhalb von 20 Arbeitstagen.Beginn der Arbeiten immer innerhalb 10 Arbeitstagen nach Aufforderung.
Vertragsstrafe
0,15% der Netto-Auftragssumme je Werktag
Insgesamt nicht mehr als 5 % der Nettoabrechnungssumme und findet auch bei Einzelfristen Anwendung.
Sicherheitsleistung
5 Hundertstel der Netto-Abrechnungssumme als Sicherheit für die Gewährleistung
(kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden)
10 Hundertstel der Netto-Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung
(kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden)
Verjährungsfrist für d. Gewährleistung
Es gelten folgende Fristen (Gewährleistungsbeginn ab Datum der förmlichen Abnahme):
5 Jahre und 6 Monate
Bauwesenversicherung
ist abgeschlossen. Umlage 3 Tausendstel der Netto-Abrechnungssumme
Bauwasser, Baustrom, Baumüllabfuhr
werden vom Bauherrn veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem Auftragnehmer anteilig 0,5% der Netto-Abrechnungssumme abgezogen.
Fachbauleitung LBO
ist eingeschlossen im Angebotspreis
Ausschreibende Stelle
AI+P Planungs GmbH - Julius-Bausch-Str. 50, 73431 Aalen
Deckblatt
Vorbemerkungen I Vorbemerkungen I
Vorbemerkungen I
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen ERGÄNZENDE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
Ausführungsunterlagen zu § 3
Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer die Maße seiner Zeichnungen zu prüfen, die Ausführungsmaße seiner Arbeiten durch Überprüfung der Rohmaße festzustellen oder vorher durch Lehren festzulegen und merklich Unstimmigkeiten sofort vor Ausführung der Arbeit mit Vorschlägen für ihre Richtigstellung zu melden. Für Richtigkeit und Einhaltung der Maße ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Gesetzliche Unfallversicherung zu § 4 Nr. 2
Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesem Leistungsverzeichnis, dass er einer Berufsgenossenschaft angehört. Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung hinsichtlich seiner Zugehörigkeit zu Berufsgenossenschaft sowie den Empfang einer Anordnung gemäß § 765 der Reichsversicherungsordnung unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.
Ausführung zu § 4
Alle zur ununterbrochenen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Stoffe, soweit die bauseitige Lieferung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, hat der Auftragnehmer rechtzeitig frei Verwendungsstelle zu liefern und alle erforderlichen Nebenarbeiten zu leisten, die zur ordnungsgemäßen Herstellung fertiger Arbeit notwendig sind. Vollständige Einrichtung der Baustelle und Schaffung der notwendigen Zufahrtswege sowie Versorgung mit Wasser und Strom ist die Sache des Auftragnehmers, soweit das Leistungsverzeichnis nichts anderes enthält. Der Rohbauunternehmer sorgt dafür, dass bis zur Fertigstellung des Bauwerkes ausreichend Wasser und Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz für Roh- und Ausbaugewerke an der Baustelle vorhanden ist. Die Kosten des Verbrauchs werden von der Bauleitung anteilig auf die am Bau tätigen Firmen umgelegt. Ebenfalls anteilige Kostenumlage erfolgt für die Bauwesensversicherung, Müllcontainer, Baureinigung sowie ein evtl. aufgestelltes Bauschild. Für die Lagerung seiner Materialien und die Unterkunft seiner Arbeiter hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer zu prüfen, ob am Bau alle Voraussetzungen zur Ausführung seiner Arbeiten vollständig und einwandfrei erfüllt sind. Beanstandungen sind sofort mündlich und schriftlich vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung vorzubringen. Erfolgt keine schriftliche Beanstandung durch den Unternehmer, so wird die Richtigkeit und einwandfreie Funktionsfähigkeit aller Vorleistungen unterstellt. Damit sind Mehrforderungen oder Gewährleistungseinschränkungen im Hinblick auf mangelhafte Vorleistungen ausgeschlossen. Laufende Beseitigung der Abfälle aus eigener Arbeit und Reinhaltung der Baustelle sowie mitbenützter Grundstücke ist Pflicht des Auftragnehmers. Kommt er der Aufforderung zur Erfüllung dieser Pflichten in angemessener Zeit nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, sie auf Kosten des Auftragnehmers durch andere Kräfte ausführen zu lassen. Werden die Bauarbeiten einer laufenden Baustelle unterbrochen oder ist die Baustelle nicht besetzt, so ist die Unterbrechung sowie die Wiederaufnahme der Arbeiten unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die unbesetzte Baustelle ist sorgfältig abzusperren und ausreichend zu beleuchten.
Die Auftragsweitergabe zu § 4 Nr. 3
Die Auftragsweitergabe oder die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Vertretung des Auftraggebers
Der mit der Oberleitung betraute Vertreter des Auftraggebers sowie der örtliche Bauführer sind berechtigt, alle notwendigen Anweisungen zu treffen, soweit der Umfang der Vertragsleistung dadurch nicht vergrößert wird und das Hausrecht auf der Baustelle auszuüben.
Gerüste
Die vom Auftragnehmer erstellten Gerüste dürfen von allen am Bau beschäftigten Handwerkern kostenlos mitbenützt und nur im Einverständnis mit der Bauleitung entfernt werden.
Müllentsorgung auf der Baustelle
Zur Entsorgung des Baurestmülls ist folgendes zu beachten:
1. Auf den Baustellen und auf den Baustellengrundstücken darf grundsätzlich kein Baurestmaterial sowie Verpackungen aller Art gelagert werden. Restabfall und Verschnitt Material sowie Verpackungen sind grundsätzlich jeden Tag von der Baustelle zu entfernen und geordnet zu entsorgen. Die Lagerung von Restmaterial darf nur mit Zustimmung der Bauleitung erfolgen. Dies gilt auch für Ausbrechmaterial wie Steinschutt von Wänden etc.
2. Auf der Baustelle und den Baugrundstücken dürfen keine Essensrestes sowie deren Verpackungen, Flaschen, Getränke, Dosen und sonstige Getränkeverpackungen abgelagert werden. Diese sind jeden Abend mitzunehmen.
3. Sollte gegen o.g. Punkte zuwidergehandelt werden, werden diese Restmaterialien ohne weitere Aufforderungen von einer Fremdfirma entsorgt. Die Kosten werden dann Ihrer Firma in Rechnung gestellt. Bei Abfall, der nicht zugeordnet werden kann, wird dies auf alle Handwerker umgelegt. Wir erwarten, dass Sie sämtliche Mitarbeiter, die auf unseren Baustellen tätig sind über diese Vorgehensweise informieren
Haftung zu § 10
Der Unternehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei einer Haftpflichtversicherung ausreichend versichert ist. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden die schuldhaft aus Anlass seiner Arbeiten oder als deren Folge entstehen (z.B. durch unterlassen oder mangelhafte Abschrankungen oder Beleuchtung, durch Setzungen, durch Beschädigung von Leitungen oder Kabeln, durch Senkungen angrenzender Grundstücke, durch verzögerte Fertigstellung). Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, den Auftraggeber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen dritter Personen in vollem Umfang zu befreien.
Abnahme zu § 12
Der Auftraggeber verlangt eine förmliche Abnahme der Leistung.
Gewährleistung zu § 13
Für die vertragsmäßige Beschaffenheit der Leistungen gelten im Allgemeinen, die in § 13 Nr. 4, festgesetzten Fristen. Andere Vereinbarungen über die Gewährleistung werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt. Der Auftragnehmer hat unaufgefordert auf seine Kosten während der Gewährleistungszeit alle auftretenden Mängel zu beheben. Kommt er mit seiner Gewährleistungspflicht in Rückstand oder ist Gefahr im Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Nach einer Mängelbeseitigung beginnt für dies Leistung die vertragliche Gewährleistung erneut. Bei fahrlässiger oder unsachgemäßer Ausführung, bei Verwendung nicht vorschriftsmäßigen oder minderwertigen Materials, sofern dieses vom Auftragnehmer geliefert wird- bei absichtlichem Verschweigen eines Mangels und bei versteckten Schäden gelten für die Gewährleistung die Bedingungen des BGB.
Mängelbeseitigung zu § 13
Die Abnahme- und Gewährleistungsmängel sowie solche die während der Bauzeit gemeldet werden müssen innerhalb 10 Tagen nach Mitteilung beseitigt werden.
1. Die Mängelbeseitigung ist wie folgt durchzuführen:
1.1. Vom Architekturbüro AI+P Planungs GmbH erhalten Sie ein Anschreiben mit beigefügter Mängelliste.
1.2. Die Mängelliste muss zur Mängelbeseitigung mitgenommen werden und nach erfolgter Beseitigung der Mängel vom Käufer/Eigentümer bzw. Bauleiter unterschrieben werden.
1.3. Die unterschriebene Mängelliste ist dann an das Architekturbüro AI+P Planungs GmbH per Fax zu übersenden.
1.4. Ohne vorliegende Unterschrift gilt der Mangel als nicht beseitigt und die Schlussrechnung kann nicht freigegeben werden.
Abrechnung zu § 14
Der Auftragnehmer stellt die Abrechnung auf Grund der Aufmasspläne auf. die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen werden dem Fortgang der Arbeit entsprechend oder unmittelbar nach Fertigstellung der Bauarbeiten gemeinsam durch je einen Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers vorgenommen. Die Messurkunde ist vom Auftragnehmer unter Einhaltung der im § 14 Nr. 3 bezeichneten Fristen aufzustellen. Kosten werden gegenseitig nicht verrechnet.
Wenn nach Lieferschein oder Wiegezettel abgerechnet wird, sind die Originalscheine der Abrechnung beizufügen. Andere Unterlagen werden nicht anerkannt.
Lieferscheine, welche vom Auftragnehmer selbst ausgeschrieben sind und Baustoffe ab Lager seinem Lager nachweisen sollen, werden nur anerkannt, wenn Sie vom Vertreter des Auftragnehmers bestätigt sind. Lieferscheine und Wiegezettel, welche nicht mit Datum, Unterschrift, genauer Baustellenbezeichnung und Materialangabe versehen sind, werden nicht anerkannt.
Stundenlohnarbeiten zu § 15
Für die anerkannten Stunden werden die im Leistungsverzeichnis angebotenen Verrechnungssätze vergütet, höchstens jedoch die preisrechtlich zugelassenen Verrechnungssätze.
Eine im Leistungsverzeichnis angegebene Zahl der Stunden ist unverbindlich. § 2 Nr. 3 gilt insoweit nicht. Vergütet werden nur die mit Zustimmung des Auftraggebers ausgeführten Arbeiten nach Maßgabe der tatsächlich geleisteten und anerkannten Arbeitsstunden.
Datum, Baustelle, Berufsbezeichnung der Arbeiter (bei Bedarf Vor- und Zuname, Alter), Zahl der Arbeitsstunden, genaue Angaben über Art der Tätigkeit, ferner die verwendeten, besonders zu vergütenden Stoffe, Geräte, Gerüste, Werkzeuge, Fahrzeuge, und dgl. Bei gleichartigen Leistungen genügt ein Hinweis auf die früher in der einzelnen beschriebenen Leistung.
Zahlung zu § 16
Alle Rechnungen sind in 3-facher Ausfertigung über die Bauleitung mit der Anschrift des Bauherrn einzureichen. Alle Zahlungen werden vom Bauherrn durch Überweisung geleistet.
Abschlagszahlungen bis zu 90 % der geleisteten Arbeiten werden in Zeitabständen von nicht unter 14 Tagen gewährt.
Die Prüfung der Schlusszahlung durch die Bauleitung und die Überweisung des Restbetrages erfolgen vorbehaltlich des endgültigen Prüfergebnisses durch die zuständigen Prüforgane.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Verzicht auf den Einwand der weggefallenen Bereicherung, von den Rechnungsprüfungsorganen festgestellte Überzahlungen jederzeit zurückzuerstatten. Überzahlungen sind vom Empfang der Schlusszahlung an mit 4 % zu verzinsen.
Abtretung fälliger Forderungen des Auftragnehmers ist nach § 399 BGB ausgeschlossen.
Sicherheitsleistungen zu § 17
Für die vertragsmäßige Durchführung der übertragenen Leistungen und die Erfüllung der Gewährleistung kann der Auftraggeber als Sicherheit bis zu 5 % der Endsumme aus der Schlussrechnung einbehalten; der Betrag wird nicht verzinst.
Streitigkeiten zu § 18
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aalen. Vor Inanspruchnahme des Rechtswegs soll gütliche Regelung von Sachverständigen versucht werden.
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen ZUSÄTZLICHE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN UND BAULIEFERUNGEN FÜR GEBÄUDE UND FREIANLAGEN (DIN 276, KOSTENGRUPPEN 1.4/2.2/3/4/5/6
Die folgende Nummerierung richtet sich in den Hauptnummern sinngemäß nach VOB/B
1. Grundlagen des Vertrags sind im Folgenden aufgeführt, und zwar in der bei Widersprüchen gültigen Reihenfolge
1.1 die schriftliche Vertragsausfertigung
1.2. das Angebot des Auftragnehmers mit all seinen Bestandteilen
1.3. die dem Auftragnehmer übergebenen Pläne
1.4. die "Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen- und Lieferungen", welche auf diesem Blatt vorliegen.
1.5. VOB Teil A, B und C in der jeweils zum Ausschreibungsdatum gültigen Fassung
1.6. das BGB insbesondere die Bestimmungen über den Werk- bzw. Kaufvertrag
2. Nachangebote und Auftragserweiterungen
2.1 Nachangebote und Auftragserweiterungen für nach Vertragsabschluss anzubietende neue oder erweiterte Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich eingereicht werden. Die Ausführung setzt ausdrücklich Auftrag des Bauherrn voraus. Ebenso hat der Auftragnehmer auf erkennbare Massenüberschreitungen vor Ausführung schriftlich hinzuweisen und einen Nachauftrag zu fordern. Alle Bedingungen des Bauvertrages gelten auch für Nach- und Änderungsaufträge.
2.2 Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen oder Materialpreissteigerungen. VOB/B § 2 (insbesondere Absatz 3-7) bleiben davon unberührt gültig. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart sind. Ist eine Lohn- oder Materialgleitklausel vereinbart, ist die Lohn- bzw. Materialpreis- Erhöhung spätestens binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt. Preissteigerungen, die durch Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen Lasten.
2.3Nebenleistungen und -kosten: Beschaffung von Bauwasser, Baustrom, sowie Beseitigung von Abfällen sind Nebenleistungen des Auftragnehmers, wofür er Kosten und Verantwortung zu tragen hat. Sofern der Bauherr die Bereitstellungs- und Verbrauchskosten von Bauwasser und Baustrom, sowie die Bereitstellung eines Müllcontainers und dessen Abfuhr veranlasst und kostenmäßig verauslagt, ist er berechtigt, diese Aufwendungen gegen die Ansprüche des Auftragnehmers anteilig aufzurechnen. Statt der Verteilung dieser Kosten auf Nachweis kann in der Ausschreibung bzw. im Bauvertrag ein fester Anteil in Tausendstel der Abrechnungssumme des jeweiligen Auftragnehmers vereinbart werden.
2.4 Giftmüll und Problemmüll, die bei seiner Vertragsleistung anfallen, hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.
2.5 Die Angebots- und Vertragspreise gelten für die fertige Leistung bzw. Lieferung frei Bau einschließlich Abladen und Verpackung.
3. Ausführungsunterlagen Es gilt VOB/B § 3 mit folgender Maßgabe:
3.1 Ausführungspläne müssen den Freigabevermerk des Architekten tragen. Sie sind für den Auftragnehmer verbindlich. Planinhalte, Maße, Dimensionen und Leistungsverzeichnisse sind vom Auftragnehmer zu prüfen; auf Unstimmigkeiten oder zu befürchtende Mängel oder Bedenken hat er den Architekten schriftlich hinzuweisen. Planlieferung entsprechend Baufortschritt. Sofern die dem Auftrag-nehmer gelieferten Pläne nach seiner Meinung nicht mit den Angebotspreisen vereinbar sind, hat der Auftragnehmer binnen 12 Werktagen nach Erhalt der Pläne, spätestens jedoch vor Beginn dieser Leistungen schriftlich seine eventuellen Mehrforderungen anzumelden, ansonsten gelten die Pläne als Vertragsbestandteil.
3.2 Baustelleneinrichtungspläne, Bauangaben für bauseitige Vorleistungen, sowie Einbaupläne für Lieferungen des Auftragnehmers sind vom Auftragnehmer auf Anforderung auf seine Kosten zu erstellen und rechtzeitig zur schriftlichen Genehmigung vorzulegen, vor allem bezüglich der bauseitig erforderlichen Vor- und Nachleistungen, Aussparungen, Schlitze, Befestigungen und Unterkonstruktionen. Bauseitige Mehrkosten durch falsche oder verspätete Bauangaben fallen dem Auftragnehmer zur Last. Anerkennung der Auftragnehmerpläne durch den Architekten befreit den Auftragnehmer nicht von der vollen Gewährleistung für seine Leistungen
3.3 Revisionspläne sowie schriftliche und mündliche Bedienungsanleitungen für technische Anlagen, Installationen usw. sind vom Auftragnehmer bei Abnahme unentgeltlich zu liefern.
3.4 Urheberschutz besteht für alle gegenseitig übergebenen Pläne, Berechnungen usw. Sie dürfen nur vertragsgemäß verwendet und nicht weitergegeben werden.
3.5 Übergabe Ausführungspläne Die in Absatz 3.1 genannten Ausführungspläne, werden dem Auftragnehmer ausschließlich digital, und nicht in Papierform übergeben. Dem Auftragnehmer wird ergänzend ein Zugang zu der genutzten Planplattform des Auftragsgebers, zur Verfügung gestellt. Entgegen VOB 3.1 werden diese nicht besonders vergütet.
4. Ausführung Es gilt VOB/B §4 mit folgender Maßgabe:
4.1 Schadens- und Unfallverhütung: Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und Sachschaden abzuwenden. Vor, während und nach der Arbeit sowie in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer von sich aus für alle Schadensverhütungsmaßnahmen zu sorgen, wie Abschrankungen, Beleuchtung, Geländer, Fanggerüste, Absteifungen, Warntafeln, Brandverhütung, Sturmsicherung aller Gegenstände, Vorschriftsmäßigkeit von elektrischen Geräten, Leitungen usw. Mängel an der Baustelle, auch an Geräten, Gerüsten usw. anderer Auftragnehmer hat der Benützer zu beanstanden. Der Auftragnehmer stellt Bauherr und Architekt ausdrücklich frei von Schadensersatzansprüchen, die er im Zusammenhang mit seinen Leistungen oder Lieferungen zu vertreten hat.
4.2 Schutz seiner aufgeführten Leistungen, auch gegen Wasser-, Frost-, Sturm- und Winterschäden sowie gegen Beschädigung, Korrosion und Verschmutzung obliegt dem Auftragnehmer ohne Aufpreis bis zur Abnahme. Ebenso obliegt ihm ohne Aufpreis Entfernung von Schnee und Eis, soweit für seine Leistungen nötig.
4.3 Leistungen im Erdreich und in Bauteilen hat der Auftragnehmer zu beachten und zu schützen, bevor er dort Arbeiten vornimmt.
4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter (bei Bedarf ein Baustelleningenieur), der fachlich und persönlich geeignet und deutschsprachig ist, muss während der Arbeitszeit anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit dem bauführenden Architekten eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist. Auf Anforderung hat der Auftragnehmer einen Fachbauleiter nach LBO einzusetzen, sofern im Vertrag vereinbart.
4.5 Bautagebücher hat der Auftragnehmer auf Anforderung zu führen und davon dem Architekten täglich Durchschriften zu übergeben. Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Bauausführung und Abrechnung von Bedeutung sind, insbesondere über Behinderungen.
4.6 Muster und Proben von allen Werkstoffen und Einrichtungsgegenständen sind auf Anforderung rechtzeitig dem Architekten zur Genehmigung unentgeltlich vorzulegen. Vom Bauherrn genehmigte Proben oder Muster sind zur Abnahme vorzuhalten.
4.7 Prüfung: Erforderliche Baustoffprüfungen hat der Auftragnehmer auch ohne besondere Anweisung auf seine Kosten durch staatlich anerkannte Prüfstellen durchführen zu lassen, wobei die Entscheidung der Prüfstelle für ihn verbindlich ist. Er darf nur Baustoffe und -verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt.
4.8 Einzelne Bauschilder sind nicht zulässig. der Bauherr erstellt eine Bautafel, auf der der Auftragnehmer erwähnt wird. Dieser hat sich anteilig entsprechend der Vertragssumme an den Kosten zu beteiligen
5. Ausführungs-und Lieferfristen
5.1 Ausführungs- und Lieferfristen werden beim Abschluss des Vertrags vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nicht erfolgt, so gelten die dem Auftragnehmer später schriftlich bekanntgegebenen Fristen als Vertragsfristen, soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 12 Werktagen widerspricht. Auf diese Wirkung ist der Auftragnehmer bei der Bekanntgabe der Frist ausdrücklich hinzuweisen.
5.2Nachweiszettel für Tage, an denen nicht gearbeitet werden konnte, sind dem Architekten umgehend zur Unterschrift vorzulegen.
5.3Als Schlechtwetterausfalltage werden für Fristverlängerung anerkannt: Regentage mit mehr als 4-stündiger Regendauer während der Arbeitszeit und Tage mit Mittagstemperaturen unter -5°C in der Zeit vom 1. November bis 1. März, sofern keine witterungsunabhängigen Arbeiten ausgeführt werden können.
6. 6-11: siehe VOB Teil B §§ 6-11
12. Abnahme, Mängelrüge, Vertragsstrafe Hierfür gilt VOB/§12 wie folgt:
12.1 Verlangt der Auftragnehmer die förmliche Abnahme, hat der Bauherr sie binnen 12 Werktagen nach Fertigstellung der Gesamtleistung vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Bauherr kann jedoch die Abnahme so lange verweigern, wie die Leistung wesentliche Mängel aufweist.
12.2 Ist die Leistung fertiggestellt und hat der Bauherr die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach dem Ablauf von 12 Werktagen nach Beginn der Benutzung als stillschweigend erfolgt, es sei denn, der Bauherr erklärt ausdrücklich, dass er die Abnahme bis zur Beseitigung bestimmter wesentlicher Mängel ablehnt, oder es sei denn, dass er diese bereits anlässlich einer vorhergehenden schriftlichen Mängelrüge vorsorglich abgelehnt hatte.
12.3 Erfolgt eine stillschweigende Abnahme nach vorstehender Bestimmung, sind Vorbehalte wegen bekannter wesentlicher Mängel oder wegen Vertragsstrafen vom Bauherrn innerhalb der genannten 12 Werktage geltend zu machen, sofern sie nicht schon vorher vorsorglich schriftlich angemeldet wurden.
12.4 Die fiktive Abnahme nach VOB/B§12.5(1) und (2) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
12.5 "Ingenieurtechnische und Bauleiter-Abnahmen" z. B. von Bewehrungen, Funktionsabnahmen durch Fachingenieure oder Behörden gelten nicht als Abnahme im Sinne dieses Vertrages. Zu dieser ist nur der Bauherr selbst berechtigt
13. Gewährleistung und Verjährung Es gilt die VOB/B§13 sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
14. Abrechnung
14.1 Die Schlussrechnung ist vierfach mit allen erforderlichen Unterlagen zur Prüfung an den Architekten einzureichen. Projektnummern und Vertragsdatum, sowie erhaltene Abschlagszahlungen sind aufzuführen. Im Übrigen gilt VOB/B§14.
15. Stundenlohnarbeiten
15.1 Stundenlohnarbeiten sind täglich auf Nachweiszetteln in doppelter Ausfertigung dem bauführenden Architekten zur Unterschrift vorzulegen. Er erhält eine Ausfertigung. Nur Stunden, in denen wirklich gearbeitet wurde, werden anerkannt, nicht Pausen, Feiertage, Schlechtwetterzeiten usw. Bei ungenügender Arbeitsleistung bleiben entsprechende Abzüge vorbehalten. Ebenso bleibt vorbehalten die nachträgliche Prüfung, ob die nachgewiesene Leistung in Angebotspositionen enthalten und damit abgegolten ist. Zuschläge für Überstunden werden nur bezahlt, wenn Überstunden angeordnet und nicht durch (drohende) Fristüberschreitung erforderlich wurden. Im übrigen gilt VOB/B§15
16. Zahlungen Es gilt VOB/B§16 mit folgender Maßgabe:
16.1 Überzahlungen. Rückforderungen aus Überzahlungen (§812ffBGB) kann der Bauherr stellen. Der Bauherr ist insoweit berechtigt, die Auftragnehmer Rechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Im übrigen gilt § 16 VOB einschl. § 16 Abs. 3 betreffend Schlußzahlungen.
17. Sicherheitsleistung
17.1 Für die Sicherheitsleistungen gilt VOB/B §17
18. Sonstige rechtliche Regelungen
18.1 Arbeitsgemeinschaften zwischen Bietern oder Auftragnehmern bedingen: Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben beim Angebots- bzw. Vertragsabschluß eine Mitgliedsfirma federführend schriftlich zu allen Rechtshandlungen zu bevollmächtigen mit Wirkung für und gegen die Arbeitsgemeinschaft. Der Bauherr kann aus wichtigem Grund von der Arbeitsgemeinschaft die Bestimmung einer anderen federführenden Firma verlangen, bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Alle Teilnehmer haften gesamtschuldnerisch.
18.2 Vom Bauherrn bevollmächtigt ist der bauführende Architekt in technischer Hinsicht. Rechtliche und/oder finanzielle Verpflichtungen sind ausschließlich Sache des Bauherrn. Vom Auftragnehmer bevollmächtigt ist sein Vertreter lt. 4.4 der vorliegenden Bestimmungen mit Wirkung für und gegen den Auftragnehmer.
18.3 Die Anlieferung bei reinen Lieferungen ist dem Bauherrn bzw. Architekten rechtzeitig anzukündigen. Übernahmezeitpunkt und -adresse sind zu vereinbaren. Die Transportgefahr geht zu Lasten des Lieferanten
18.4 Ausreichende Haftpflichtversicherung ist die Auftragsvoraussetzung. Deckungszusage - und Summe sind für die ganze Bauzeit nachzuweisen
18.5 Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung: Sofern der Bauherr eine Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung abschließt, sind die Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen dieser Versicherung mitgedeckt. Die Kosten werden vom Bauherrn anteilig umgelegt und von der Auftragnehmer Forderung abgezogen, sofern dies in den Angebotsunterlagen oder im Vertrag festgelegt ist.
18.6 Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten darüber ist der Ort des Bauvorhabens.
18.7 Rechtsunwirksamkeit von Vertragsteilen berührt die übrigen nicht
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen
Anlagenverzeichnis ANLAGENVERZEICHNIS ZUM LV
1_Lageplan
Lageplan.pdf
2_Grundrisse
236_5_AR_AB_GR_00_006_V_AO#Erdgeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_01_007_V_AP#1.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_02_008_V_AL#2.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_03_009_V_AK#3.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_04_010_V_AK#4.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_05_011_V_AP#5.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_06_012_V_AL#6.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_07_013_V_AL#7.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_08_014_V_AK#8.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_09_015_V_AK#9.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_10_016_V_AK#10.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_11_017_V_AK#11.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_12_018_V_AK#12.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_13_019_V_AK#13.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_14_020_V_AK#14.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_15_021_V_AK#15.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_16_022_V_AO#16.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_17_023_V_AL#17.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_18_024_V_AL#18.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_DA_025_V_AD#Dachaufsicht.pdf
3_Schnitte-Ansichten
236_5_AR_AB_AN_NN_080_V_AB#Ansicht Nord.pdf
236_5_AR_AB_AN_O1_081_V_AB#Ansicht Ost-Teil 1,UG-8.OG.pdf
236_5_AR_AB_AN_O2_082_V_AC#Ansicht Ost-Teil 2,9.OG-DG.pdf
236_5_AR_AB_AN_SS_083_V_AA#Ansicht Süd.pdf
236_5_AR_AB_AN_W1_084_V_AC#Ansicht West-Teil 1.pdf
236_5_AR_AB_AN_W2_085_V_AC#Ansicht West-Teil 2.pdf
236_5_AR_AB_SN_AA_070_V_AA#Schnitt A-A.pdf
4_Details
236_5_AR_AB_DT_XO_505_V_AE#Wandanschluss+Entwässerung Rettungsbalkon 1.OG-17.OG.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_512_V_AE#Attika Anbau,Decke über EG,Achse Q-V+1-4.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_513_V_AC#Attika Anbau, Decke ü.EG, Achse U-W +1-4.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_514_V_AB#Wandanschluss 1.OG,Achse 3+K-P.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_516_V_AA#Attika Zwischenbau,Decke ü.EG,Achse P-Q,1-4.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_518_V_AC#Wandanschluss+Geländer,Terrasse 17.OG,Achse L-P+1-2.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_519_V_AI#Anschluss Sturz+Attika,Decke ü.17.OG,Achse 1+L-O.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_520_V_AE#Anschluss Stahlträger an Decke ü.17.OG,Achse N-O+1-2.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_523_V_AF#Verkofferung Verzug Schacht 9, 17.OG.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_524_V_AC#Wandanschluss Terrasse 17.OG,Achse 1-2+L-P.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_527_V_AE#Attika Decke über 18.OG.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_528_V_AC#Wandanschluss Dach Mineralwolle-Schaumglas 18.OG.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_529_V_AC#Wandanschluss Terrasse 17.OG,Achse L-M+1.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_530_V_AB#Fassadenversprung 17.OG,Achse 1-2+P.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_531_V_AD#Deckenversprung Decke über 18.OG.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_533_V_AE#Fenster EG-1.OG.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_537_V_AD#Sockel EG-West an Stützen 45-35 mit Lisenen.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_538_V_AC#Sockel EG-West, an Stützen 25-35 mit Lisenen.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_539_V_AD#Sockel EG-West an Stützen 45-45 ohne Lisene.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_541_V_AE#Attika Zw.bau III, Decke über EG, Achse P-Q`1-4.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_542_V_AC#Querschnitt Verzug Schacht 9 - 17.OG.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_543_V_AF#Sockel EG, Dachfläche, Ost, West, Nord.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_545_V_AC#Schnitt Attika Rettungsbalkon 18.OG.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_546_V_AD#Anschluss Sturz+Attika,Decke ü.17.OG,Achse 4+D-K.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_547_V_AD#Anschluss Sturz+Attika,Decke ü.17.OG,Achse 3+L-P.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_548_V_AD#Anschluss Sturz+Attika,Decke ü.17.OG,Achse 2+4+A-D.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_549_V_AD#Anschluss Sturz+Attika,Decke ü.17.OG,Achse 1+E-L.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_550_V_AE#Anschluss Unterzug+Attika,Decke ü.17.OG,Achse 1+E-L.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_551_V_AD#Anschluss Unterzug+Attika,Decke ü.17.OG,Achse 4+D-K.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_552_V_AA#Lichtkuppel TRH1+TRH2.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_553_V_AC#Sockel EG-West an Stützen 25-35 mit Lisenen, Achse 4, T-W`.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_556_V_AC#Dachfläche V,Entwässerung+Notüberlauf Decke ü.17.OG.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_557_V_AD#Fassadenversprung 17.OG.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_558_V_AB#Wandanschluss+Entwässerung unter Rettungsbalkon im EG.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_561_V_AC#Wandanschluss Deckensprung ü.17.OG, Dachfläche X.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_562_V_AC#Fenster EG, West, Achse A-T, 4.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_563_V_AC#Fenster EG, West, Achse T-W´, 4.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_564_V_AC#Fenster+Entwässerung EG, niedrige Aufbauhöhe.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_573_V_AA#Systemschnitt Fenster 1.OG, Dachfläche I.pdf
5_Sonstige Anlagen
A1_250401_Wärmeschutznachweis_BT1_ WG+NWG Stand 240701.pdf
A2_DGNB-QNG-Allgemeine Anforderungen und Nachweise.pdf
A3_Techn.Mindestanforderungen_BEG NWG Zuschuss_463.pdf
A4_Techn. Mindestanforderungen_BEG WG Zuschuss_461.pdf
Anlagenverzeichnis
Vorbemerkungen II Vorbemerkungen II
Vorbemerkungen II
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung BEG Effizienzhaus/-gebäude 40-Standard
Die Sanierung und Umnutzung des „we live towers“ in Frankfurt wird als BEGEffizienzhaus/-gebäude 40 gefördert. Beim genannten Gebäude handelt es sich um eine Mischnutzung, bei der sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäudeanteile umgesetzt werden (Mikroappartement = Wohnen/Effizienzhaus, alle weiteren Nutzungen (Hotel, Restaurant, Co-Working, Gemeinschafts-/Nebenflächen = Nichtwohnen/Effizienz-gebäude). Die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) für Wohn- und Nichtwohngebäude zum Stand der Beantragung (12/2021) sind daher zu beachten.
Alle am Bau beteiligten Firmen unterliegen in der Qualität der Ausführung und den zu verbauenden Materialien den Anforderungen und Vorgaben des BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standards. Der AN verpflichtet sich, die genannten Kennwerte und Forderungen des Effizienzhaus-Nachweises (WG, Stand 01.07.2024) und Effizienzgebäude-Nachweises (NWG, Stand 01.07.2024) zur Einhaltung der Effizienzhaus/-gebäude-Qualität einzuhalten. Im Speziellen betreffen dies die luftdichte und hochgedämmte Bauweise sowie der energieeffiziente Einsatz von Anlagen-technologien und den optimierten Bauablauf. Änderungen/Anpassungen müssen dem Energie-Effizienz-Experten der ina Planungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden.
Die technischen Mindestanforderungen der BEG Wohn- und Nichtwohngebäude (Stand: 12/2021) sowie den Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis zur Einhaltung der Effizienzhaus-Qualität erhalten Sie als Anhang zu diesem Leistungsverzeichnis.
Zur Sicherstellung des richtigen Einbaus der geforderten Qualitäten sind die gewählten Produkte anhand von technischen Datenblättern und Herstellererklärungen bis spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen.
Der AN verpflichtet sich nach Fertigstellung der betreffenden Maßnahmen eine Fachunternehmererklärung auszufüllen, die die BEG-konforme Ausführung bestätigt. Als Anhang zum Leistungsverzeichnis erhalten Sie diese beispielhaft (noch nicht gewerkeweise) zur Kenntnis. Diese, sowie die zusätzlich erforderlichen Nachweise, sind dem Auftraggeber vor Erhalt der letzten Zahlungsrate unaufgefordert zu übergeben.
Umlaufende, lückenlose Dämmschicht
Die hochgedämmte Bauweise erfordert eine umlaufende, lückenlose Dämmschicht. Die Anforderungen der jeweiligen Bauteilaufbauten entnehmen Sie der Anlage 2 zum Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis („Bauteilkatalog“).
Luftdichte Bauweise
Der BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standard erfordert eine umlaufende luftdichte Ebene. Diese wird durch die folgenden Bauteilschichten der Regelbauteile erstellt: Stahlbetondecken (Bodenplatte/Geschossdecken); Innenputz (Mauerwerk); Fenster. Alle Anschlussstellen bei Materialwechseln sowie Durchbrüche oder Durchdringungen der luftdichten Ebene müssen dauerhaft strömungsdicht durch zugelassene Materialien verschlossen werden, z.B. durch: Dauerhaftes verkleben durch zugelassene Klebebänder auf der Innenseite; zugelassene Kompribänder; Einsatz luftdichte Hohlwanddosen, Kabelbaum-/Rohrmanschetten; Leitungs-Installationen, Leitungsschlitze und Durchbrüche vollflächig luftdicht schließen. Vor dem Einbau der Holz-/Fensterbauteile sind alle Oberflächen im Bereich der Massivbauöffnungen bzw. -anschlüsse zu reinigen und eventuelle Unebenheiten zu beheben (z.B. Glattstrich auf Mauerwerk) damit die Befestigung der luftdichten Anschlüsse möglich ist.
Zur Prüfung der Luftdichtheit erfolgt ein qualitätssichernder Differenzdrucktest, sind Nachbesserungen infolge von Leckagen notwendig, die der AN zu verantworten hat, so trägt er die Kosten für sämtliche Nachbesserungen und Nacharbeiten ggf. inklusive Folgekosten sowie für ggf. erforderliche weitere Messungen. Die geforderte Luftdichtheit von q50 ≤ 2,50 h-1 ist im Wohnbereich verpflichtend einzuhalten.
Technische Nachweise
Folgende Nachweise sind unaufgefordert spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen:
Technische Datenblätter zur Bestätigung der Dämmqualität (λB gem. Zulassung für den Einbauort) und der Anlageneffizienz (z.B. nWRG, Stromeffizienz, Wirkungsgrad, COP)Gefälledämmung: Berechnung nach DIN EN ISO 6946, Anh. CUw-/Ud-Berechnung der verglasten Bauteile (mindestens Standardfenster mit umzusetzendem Rahmenanteil nach DIN EN 14351-1 + Verglasungsqualität/g-Wert, alternativ detaillierte Berechnung nach DIN EN ISO 10077-1 mit Angabe des flächengewichteten Mittelwerts)
Ansprechpartner BEG/Wärmeschutz:
Dipl.-Ing. Architektin Friederike Hassemer (dena Energie-Effizienz-Expertin)
ina Planungsgesellschaft mbH
Schleiermacherstraße 12
64283 Darmstadt
Tel. +49 6151 785 22 30
Fax +49 6151 785 22 49
www.ina-darmstadt.de
hassemer@ina-darmstadt.de
Anforderungen an DGNB-Zertifizierung
Für das Projekt wird eine Zertifizierung im Nachhaltigkeitsbewertungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) durchgeführt. In der Zertifizierung erfolgt eine umfassende Gesamtbewertung des Lebenszyklus unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen, soziokulturellen Qualität des Gebäudes sowie der technischen Qualität und der Prozessqualität. In diesen Bereichen sind in insgesamt 37 Kriterien Grenzwerte einzuhalten bzw. Zielwerte zu erreichen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen so auszuführen, dass das angestrebte Zertifizierungsziel nach Fertigstellung des Gebäudes erreicht wird und das Gebäude das DGNB-Zertifikat „Gold“ erhält.
Dies erfordert zwischen allen am Bau Beteiligten eine intensive Zusammenarbeit. Ist für den Auftragnehmer erst nach Vertragsabschluss erkennbar, dass gewisse Qualitäten, Güten etc. nicht umsetzbar sind, hat er dies umgehend mitzuteilen und alternative Vorschläge zu unterbreiten.
Sofern bereits während des Vergabeverfahrens Bedenken oder Zweifel hinsichtlich der Realisierbarkeit der ausgeschriebenen Qualitäten und / oder Anforderungen an die Stoffe bestehen, ist dies vom Bieter im Wege einer Bieterfrage zu klären
Die für die Zertifizierung festgelegten Qualitätsniveaus, müssen im fortlaufenden Planungsprozess bzw. in der Ausführungsplanung unbedingt berücksichtigt werden.
Leistungen des Auftragnehmers für die Zertifizierung
Die Zertifizierung erfordert eine umfangreiche Dokumentation sowie das Erbringen zusätzlicher Nachweise über den herkömmlichen Bauprozess hinaus.
Der Auftragnehmer hat diese Leistungen in seinem Angebot zu berücksichtigen.
Die durch das ausführende Unternehmen zu erbringenden Nachweise sind der Anlage 1 "Anforderungen Baustoffeigenschaften" sowie der Anlage 2 "Allgemeine Anforderungen und Nachweise" zu entnehmen. Die relevanten Leistungspositionen enthalten einen ausdrücklichen Hinweis mit Verweis auf die für die betreffende Leistung spezifischen Anforderungen aus den Anlagen 1 und 2.
Alle eingereichten Nachweise müssen klar dem auf der Titelseite genannten Projekt sowie ggf. dem betreffenden Produkt zuzuordnen sein. Aus jedem Dokument müssen der Aussteller (mit Stempel und Unterschrift) sowie das Ausstellungsdatum klar hervorgehen.
Freigabeprozess der Überwachung und Dokumentation der eingesetzten Materialien im Rahmen der DGNB-Zertifizierung
Ergänzung der Ausschreibung
Alle in der Anlage 1 und Anlage 2 genannten Anforderungen an die Bauprodukte müssen gemäß dem entsprechenden Einbauort berücksichtigt werden. Sollten weitere Unterbeauftragungen abgeschlossen werden, sind diese Vorgaben auch zwingend von allen Nachunternehmern zu berücksichtigen. Die Erfüllung der Anforderungen sind anhand von Produktdatenblättern, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. nach Zuschlagserteilung und vor dem Einbau zu prüfen. Sollte es Unklarheiten bezüglich der Erfüllung geben, sind diese in Abstimmung mit dem Auditor zu klären.
Freigabe von Bauprodukten vor dem Einbau
Der Auftragnehmer muss nach der Zuschlagserteilung einen Bauteilkatalog vorlegen, in dem die in Anlage 1 und Anlage 2 relevanten Bauprodukte mit Produktname und Hersteller der betreffenden Bauteilschicht zugeordnet sind. Mit diesem Katalog sind zudem alle relevanten Produktdatenblätter, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. einzureichen.
Die ausführenden Firmen übergeben mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vor Bestellung der Bauprodukte eine Liste mit den von Ihnen verwendeten Bauprodukten und der entsprechenden Dokumentation an den Auditor. Der Auditor prüft die Materialien hinsichtlich der Vorgaben der DGNB und gibt diese zum Einbau frei. Er informiert die Bauleitung über die Freigabe und übergibt eine Liste der freigegeben Produkte zur Prüfung beim Einbau. Ohne eine schriftliche Freigabe ist ein Einbau daher nicht gestattet.
Anforderungen der DGNB an den Bauprozess
Abfallarme Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gesetzliche Mindestvorschriften zu erfüllen. Eine Abfalltrennung auf der Baustelle in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle ist vorzunehmen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Lärmarme Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die gesetzlichen Mindestvorschriften hinsichtlich des Schallschutzes auf der Baustelle zu erfüllen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Staubarme Baustelle
Die gesetzlichen Anforderungen sind folgendermaßen zu erfüllen: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit das technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Es kommen Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zum Einsatz. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Bodenschutz auf der Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Kontaminierte Böden sind getrennt zu behandeln.
Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist einzuhalten. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung
V - Klempnerarbeiten *** VORBEMERKUNGEN KLEMPNERARBEITEN DIN 18339
Für die nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten gelten insbesondere die Bestimmungen des Leistungsbereiches
Klempnerarbeiten - DIN 18 339
soweit nachfolgend nicht abweichend davon ausge- schrieben wird und soweit nicht andere DIN-Vorschriften mitbeachtet werden müssen.
Die Leistungen der Ziffer 4.1. ff und 4.2 ff. gehören zu den vertraglichen Leistungen.
1. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN / KALKULATION
Die nachfolgend aufgeführten DIN Vorschriften sind
besonders zu beachten:
DIN 18460 und DIN 18461
für Rinnen und Fallrohre
DIN 9722 und DIN 17770
für Bleche und Bänder aus Zink.
DIN 17440
für nichtrostende Bleche und Bänder
DIN 1751 DIN 1787, DIN 17670
für Kupferbleche, -bänder und -profile.
DIN 1712 DIN 1725, DIN 1745 und DIN 1748 für
Aluminium und Aluminium-Legierungen.
DIN 59610 und DIN 17650
für Bleche aus Blei und Bleilegierungen.
DIN 50975 und DIN 50976
für feuerverzinkte und feuerverbleite Bauteile.
DIN 18469 für
Kunststoffe PVC hart
DIN 7748
für Kunststoffformmassen.
DIN 1707, DIN 1732, DIN 8 505, DIN 8 511, DIN 8 512 und DIN 8 556
für Schweiß und Lötstoffe.
Zu verwenden sind nur beste Qualitätsbleche;
Verbindungen und Befestigungen müssen sich ungehindert
bei Wärmeeinflüssen dehnen und zusammenziehen können,
ohne Undichtigkeiten hervorzurufen. Hierbei ist mit einem Temperaturunterschied von 100 Grad zu rechnen.
Kitte und Kleber müssen gut haften. Sie dürfen keine
aggressiven Bestandteile im Sinne DIN 52 460 enthalten
und müssen innerhalb der vorkommenden Temperatur-
bereiche dauerhaft standfest sein.
Soweit notwendig sind die jeweiligen Verarbeitungsvor- schriften der Herstellerfirmen zu beachten.
Bei der Befestigungstechnik ist darauf zu achten, daß keine Kontaktkorrosion entstehen kann.
Innerhalb von gleichartigen Bauteilen dürfen nur gleiche Materialien verwendet werden.
Alle Befestigungen haben so zu erfolgen, daß eine aus- reichende Verankerung gegen Windangriffe gegeben ist.
Alle zur Ausführung der Arbeiten notwendigen Spitzar- beiten hat der Auftragnehmer ohne bes. Entgelt mit aus- zuführen.
Bei Blechverarbeitungen sind alle Nähte durch Niete
oder Falze nach den geltenden Regeln der Baukunst zu
sichern. Alle Blechverbindungen und -verwahrungen sind
wasserdicht und rückstausicher auszuführen.
Die Mindestlänge für Blech- und Rinnenlängen, etc. be-
trägt 1.50 m, kürzere Blechteile dürfen nur mit Zustim- mung der Bauleitung oder wenn in den Positionen ge- fordert, eingebaut werden.
Überstände von Metalldeckungen müssen grundsätzlich mit
einer Tropfnase ausgeführt werden und einen Überstand
von mindestens 2 cm erhalten.
Rinnen sind im gleichmäßigen Gefälle zu verlegen.
Soweit Traufbleche ausgeführt werden, sind diese
mindestens 15 cm auf die Dachfläche zu führen.
Kehlblechverwahrungen (Fußpunkt der zusammenstoßenden
Dachflächen) sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen.
Der AN trägt die alleinige Gewähr für dauerhafte Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit der Abdichtung.
Folgekosten, die auf Undichtigkeiten zurückzuführen
sind, trägt der AN in uneingeschränkter Höhe.
Der Auftragnehmer hat die Durchführung seiner Arbeiten
mit Zimmermann und Dachdecker so abzusprechen, daß ein
reibungsloser Ablauf der Arbeiten gewährleistet ist.
Gerüste bauseits von Rohbauunternehmer. Gerüste sonst nach VOB Klempnerarbeiten Abschnitt 4.1.1.. Während der
Benutzungsdauer haftet der Unternehmer für Standsicher- heit. Ausführung und Unterhalt des Gerüstes nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft.
Demontieren und Wiedermontieren der Fallrohre für Außenputzarbeiten und sachgemäßes Lagern der Fallrohre
während dieser Arbeiten ist mit den Einheitspreisen ab- gegolten.
2. KALKULATION
Die Einheitspreise gelten jeweils für die beschriebene
Position in vollständiger Ausführung, einschließlich
aller erforderlicher Leistungen, Lieferung, Verarbeitung, Montage aller notwendigen Materialien und vorschriftsmäßiger Befestigungsmaterialien und Klein- teile, auch wenn diese nicht gesondert aufgeführt sind.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Die Bauherrschaft behält sich vor, verschiedene Arbei- ten in Eigenleistung, bzw. durch andere Handwerker aus- führen zu lassen. Das Entfallen von einzelnen Positio- nen hat keine Auswirkung auf die anderen Einheits- preise.
3. ANGABEN ZUR BAUSTELLE:
- Siehe beiliegende Pläne und Details
Ausführung:
Abschnittsweise entsprechend Fertigstellung der
Teilabschnitte durch die Vorgewerke gemäß Titel
innerhalb der Gesamtfrist nach Vorgabe der Bauleitung
Beginn immer innerhalb 10 AT nach Aufforderung durch
Bauleitung.
4. AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN:
Alle Ausführungsunterlagen erhält der AN grundsätzlich auf folgende Weise:
- Alle Unterlagen digtal als Mail als PDF, wo
erforderlich als DWG / DXF
5. BESONDERE ANGABEN ZUM BAUVORHaBEN :
- Ausführung der Arbeiten in Etappen, auch mit Unter-
brechungen, entsprechend dem Baufortschritt der Vor-
gewerke.
Alle nachfolgend beschrieben Leistungen betreffen
auschließlich den Bauabschnitt / Bauteil 1 -
- Sanierung des best. Hochhaues -
- Transport ab 2.OG nach oben mit bauseitigem
Gerüstaufzug möglich. Einhub durch die beiden
bodentiefen Fenster in allen Geschossen durch die
Fensteröffnungen auf der Westseite.
6. ANLAGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS :
- siehe Anlagenliste
V - Klempnerarbeiten ***
V - Klempnerarbeiten Titanzinkblech *** Ausführung sämtlicher nachfolgender Titel / Positionen in Titanzinkblech, 0,7 mm. Blechstärke, bzw. Material-stärke nach den gültigen DIN-Normen bei Fertigteilen, bzw. soweit in den Positionen nicht anders ausgeführt.
V - Klempnerarbeiten Titanzinkblech ***
01 Dachfläche I / II / III - im 1.OG ***
01
Dachfläche I / II / III - im 1.OG ***
V - Dachfläche I / II / III *** Dachfläche im 1.OG (Decke über EG), auf Nord und Westseite :
- ca. + 3,90 über RFB EG.
- Dachflächen I / II / III siehe Grundriss 1.OG.
V - Dachfläche I / II / III ***
0 V - Attika-Abdeckung ***
[0]
V - Attika-Abdeckung ***
E
01.0001 Attika-Abdeckung Z = 570+950 mm *** Attika-Abdeckung, wie vor beschrieben :
- Z = 570 mm + Z = 950 mm.
(Dachfläche I, an WDVS 32 cm, s.a. Detail 512a / 516a)
01.0001
Attika-Abdeckung Z = 570+950 mm ***
29.108
lfm
01.0002 Attika-Abdeckung Z = 410+950 mm *** Attika-Abdeckung, wie vor beschrieben :
- Z = 410 mm + Z = 950 mm.
(Dachfläche II, an WDVS 32 cm, s.a. Detail 512b / 516b)
01.0002
Attika-Abdeckung Z = 410+950 mm ***
59.086
lfm
01.0003 Attika-Abdeckung Z = 410+1070 mm *** Attika-Abdeckung, wie vor beschrieben :
- Z = 410 mm + Z = 1070 mm.
(Dachfläche II, an WDVS 32 cm, s.a. Detail 513a / 513b)
01.0003
Attika-Abdeckung Z = 410+1070 mm ***
37.358
lfm
01.0004 Attika-Abdeckung Z = 350+800 mm *** Attika-Abdeckung, wie vor beschrieben :
- Z = 350 mm + Z = 800 mm.
(Dachfläche III, an WDVS 32 cm, s.a. Detail 541)
01.0004
Attika-Abdeckung Z = 350+800 mm ***
6.232
lfm
01.0005 Zuschlag Attika - Gehrungen *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen :
- Für die Ausführung von Gehrungen / Eckausbildung.
- Verschiedene Winkel und an verschieden Attikabreiten.
- Hochgestellt, verfalzt / vernietet und verlötet.
- Einschl. aller Gehrung an Vorstoßblechen.
01.0005
Zuschlag Attika - Gehrungen ***
14.00
Stück
01.0006 Zuschlag Attika - Vorstoßblech *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen :
- Für die Ausführung mit durchgehendem Vorstoßblech
- Z = 260 mm.
(Zusätzliches Vorstoßblech an Attiika Dachfläche I / II
zur Dachfläche III, s.a. Detail 516)
01.0006
Zuschlag Attika - Vorstoßblech ***
11.073
lfm
01.0007 Zuschlag Attika - Schiebenähte *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen :
- Für Schiebenähte (Dehnungsausgleich).
- Handwerklich gefertigt, mit Abdeckblech und liegenden
Fälzen und Kappe mit Falz und Zusatzfalz.
- Lage und Anzahl sind mit Bauleitung abzustimmen.
01.0007
Zuschlag Attika - Schiebenähte ***
35.00
Stück
01.0008 Zuschlag Attika - Hochstellen an Wand *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen :
- Für Hochstellen an aufgehender Wand, ca. 12 cm hoch.
- Zum Aufstecken eines Putzanschlußprofiles.
- Abrechnung nach Stück aufgehende Wand.
(s. Detail 514a)
01.0008
Zuschlag Attika - Hochstellen an Wand ***
6.00
Stück
01.0009 Zuschlag Attika - Hochstellen an Wand mit Überhang *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen :
- Für Hochstellen an aufgehender Wand, ca. 12 cm hoch.
- Zum Überhängen eines Überhangstreifens.
- Einschl. Überhangstreifen :
- Z = ca. 200 mm.
- Oben gekantet für Putzanschluß.
- Rechts / links ca. 10 cm über Attikabreite
überstehend und bis UK Attikablende nach
unten geführt und Abtropfkante über Putz.
- Mit 2 Gehrungen.
- Abrechnung nach Stück aufgehende Wand.
(Aufgehende Wände, s. sinngemäß Detail 561d)
01.0009
Zuschlag Attika - Hochstellen an Wand mit Überhang ***
2.00
Stück
0 V - Anschlußbleche Flachdach-Wand ***
[0]
V - Anschlußbleche Flachdach-Wand ***
E
01.0010 Anschlußblech Z = 350 mm *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 350 mm.
(Dachfläche I, s.a. Detail 514a)
01.0010
Anschlußblech Z = 350 mm ***
25.606
lfm
01.0011 Anschlußblech Z = 400 mm *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 400 mm.
(Dachfläche I, s.a. Detail 514a)
01.0011
Anschlußblech Z = 400 mm ***
O
25.606
lfm
01.0012 Anschlußblech Z = 500 mm *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 500 mm.
(Dachfläche III, an WDVS 32 cm)
01.0012
Anschlußblech Z = 500 mm ***
6.094
lfm
01.0013 Anschlußblech Z = 400 mm (unter Attika) *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = ca. 400 mm.
- Jedoch nur 2 mal gekantet.
(Anschlußblech unter Attiika Dachfläche I / II, zur
Dachfläche III, s.a. Detail 516)
01.0013
Anschlußblech Z = 400 mm (unter Attika) ***
8.57
lfm
01.0014 Anschlußblech Z = 550 mm (unter Attika) *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = ca. 550 mm.
- Jedoch nur 2 mal gekantet.
(Anschlußblech unter Attiika Dachfläche I / II, zur
Dachfläche III, s.a. Detail 516)
01.0014
Anschlußblech Z = 550 mm (unter Attika) ***
2.627
lfm
01.0015 Zuschlag Anschlußblech - Gehrungen / Ecken *** Zuschlag zu vorigen Anschlußblechen Flachdach Wand :
- Für die Ausführung von Gehrungen / Eckausbildung:
- Verschiedene Winkel, auch für Anschlußblech unter-
schiedlicher Zuschnitte.
- Verfalzt / vernietet und verlötet.
01.0015
Zuschlag Anschlußblech - Gehrungen / Ecken ***
7.00
Stück
01.0016 Zuschlag Anschlußblech - Ausklinkungen *** Zuschlag zu vorigen Anschlußblechen Flachdach Wand :
- Für Ausklinkungen im Bereich wo die Wandanschlüße
über eine Attika laufen.
- Verschiedene Ausschnittgrößen.
- Abrechnung nach Stück.
(s.a. z.B. Detail 541)
01.0016
Zuschlag Anschlußblech - Ausklinkungen ***
4.00
Stück
01.0017 Zuschlag Anschlußblech - Ausschnitte Abläufe *** Zuschlag zu vorigen Anschlußblechen Flachdach Wand :
- Für Ausschneiden im Bereich der Dachüberläufe / Not-
abläufe.
- Runde Durchführung, DN 70-bis DN 150, Ablauf muss in
seinem Querschnitt komplett frei sein.
01.0017
Zuschlag Anschlußblech - Ausschnitte Abläufe ***
2.00
Stück
0 V - Sims-Abdeckung ***
[0]
V - Sims-Abdeckung ***
E
01.0018 Sims-Abdeckung, Z = 340 mm *** Sims-Abdeckung, wie vor beschrieben :
- Z = 340 mm.
- Ein Simsen in Einzellängen ca. 0,35 m.
(Kleines Simsstück links unten am Rettungsbalkon über EG)
01.0018
Sims-Abdeckung, Z = 340 mm ***
0.361
lfm
01.0019 Zuschlag Sims - Unterkonstruktion *** Zuschlag zu vorigen Sims-Abdeckungen für Unter- konstruktion :
- 1-teilig.
- Stabiles Stahllblech d = 2,5 mm, verzinkt.
- Unterkonstruktionsblech, Z = ca. 65 cm.
- 2 mal gekantet.
- Mit Schnecken-Dübel in WDVS
Dämmung gedübelt,
- Zum Einhängen des vorigen Simsbleches.
- Mit erhöhter Anforderung an Toleranzen hinsichtlich
der Flucht, Höhenlage und Gefälle.
01.0019
Zuschlag Sims - Unterkonstruktion ***
0.361
lfm
01.0020 Zuschlag Sims - Endstück *** Zuschlag zu vorigen Sims-Abdeckungen :
- Für Simsendstück, Abkanten an Simsende,
- Abrechnung nach Stück Simsende.
01.0020
Zuschlag Sims - Endstück ***
1.00
Stück
01.0021 Zuschlag Attika - Hochstellen an Wand *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen :
- Für Hochstellen an aufgehender Wand, ca. 8 cm hoch.
- Zum Aufstecken eines Putzanschlußprofiles.
- Abrechnung nach Stück aufgehende Wand.
(s. sinngemäß Detail 505d)
01.0021
Zuschlag Attika - Hochstellen an Wand ***
1.00
Stück
02 Dachfläche IV - im 17.OG ***
02
Dachfläche IV - im 17.OG ***
V - Dachaufbau - Dachdecke IV - Dachterrasse im 17.OG *** Dachflächen im 17.OG - Dachterrasse (Decke ü. 16.OG) :
- ca. + 52,62 über RFB EG.
- Dachfläche IV, siehe Grundrissplan 17.OG.
V - Dachaufbau - Dachdecke IV - Dachterrasse im 17.OG ***
0 V - Anschlußbleche Flachdach-Wand ***
[0]
V - Anschlußbleche Flachdach-Wand ***
E
02.0022 Anschlußblech Z = 560 mm (an WDVS 32 cm) *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 560 mm.
(An WDVS 32 cm, s. Detail 524a / 529)
02.0022
Anschlußblech Z = 560 mm (an WDVS 32 cm) ***
12.71
lfm
02.0023 Anschlußblech Z = 480 mm (an WDVS 32 cm) *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 480 mm.
(Auf Verkofferung an WDVS 32 cm, s. Detail 523)
02.0023
Anschlußblech Z = 480 mm (an WDVS 32 cm) ***
6.026
lfm
02.0024 Anschlußblech Z = 420 mm (an WDVS 27 cm) *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 420 mm.
(Auf Verkofferung, an WDVS 27 cm, s. Detail 524b)
02.0024
Anschlußblech Z = 420 mm (an WDVS 27 cm) ***
2.472
lfm
02.0025 Anschlußblech Z = 500 mm (an WDVS 27 cm) *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 500 mm.
(An WDVS 27 cm, s. Detail 524b)
02.0025
Anschlußblech Z = 500 mm (an WDVS 27 cm) ***
3.399
lfm
02.0026 Anschlußblech Z = 350 mm (an WDVS 12 cm) *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 350 mm.
(An WDVS 12 cm, Achse 1 mit Fensternischen, s. Detail
518a / 518c)
02.0026
Anschlußblech Z = 350 mm (an WDVS 12 cm) ***
21.815
lfm
02.0027 Zuschlag Anschlußblech - Gehrungen / Ecken *** Zuschlag zu vorigen Anschlußblechen Flachdach Wand :
- Für die Ausführung von Gehrungen / Eckausbildung.
- Verschiedene Winkel, auch für Anschlußblech unter-
schiedlicher Zuschnitte.
- Verfalzt / vernietet und verlötet.
02.0027
Zuschlag Anschlußblech - Gehrungen / Ecken ***
63.00
Stück
02.0028 Zuschlag Anschlußblech - Türleibung ausarbeiten *** Zuschlag zu vorigen Anschlußblechen Flachdach Wand :
- Für Ausarbeiten von Leibungsanschluß an bodentiefen
Fenstern- / Balkontüren und Außentüren.
- Verschiedene Leibungstiefen. Die Leibungstiefe wird
bei den Positionen nach lfm mit gemessen.
- Blech hinten umgekantet.
- Mit Schiebestreifen, Z = ca. 10 cm, 1 mal gekantet,
Höhe wie Wandanschluß, hinterlegt, auf Rahmen
montiert.
- Abrechnung nach Stück Fenster- / Türleibungsecke.
02.0028
Zuschlag Anschlußblech - Türleibung ausarbeiten ***
4.00
Stück
0 V - Anschlußbleche Flachdach - Durchdringungen ***
[0]
V - Anschlußbleche Flachdach - Durchdringungen ***
E
02.0029 Anschlußblech Z =270 mm *** Anschlußblech, Flachdach - Durchdringungen, wie vor beschrieben :
- Z = 270 mm.
- Stützengröße ca. 12 / 12 cm.
(Stützenfüße Sitzstufenanlage / Treppe 17.OG zu 18.OG)
02.0029
Anschlußblech Z =270 mm ***
13.00
Stück
0 V - Sims-Abdeckung ***
[0]
V - Sims-Abdeckung ***
E
02.0030 Sims-Abdeckung, Z = 900 mm *** Sims-Abdeckung, wie vor beschrieben :
- Z = 900 mm.
- Als Simsen in Einzellängen ca. 0,90 - 2,25 m.
(Auf Brüstungen 17.OG, s.a. Detail 518)
02.0030
Sims-Abdeckung, Z = 900 mm ***
11.536
lfm
02.0031 Sims-Abdeckung, Z = 950 mm *** Sims-Abdeckung, wie vor beschrieben :
- Z = 950 mm.
- Als Simsen in Einzellängen ca. 0,90 - 2,25 m.
(Auf Brüstungen 17.OG, s.a. Detail 518)
02.0031
Sims-Abdeckung, Z = 950 mm ***
O
11.536
lfm
02.0032 Zuschlag Sims - Unterkonstruktion *** Zuschlag zu vorigen Sims-Abdeckungen für Unter- konstruktion :
- 2-teilig.
- Stabiles Stahllblech d = 2,5 mm, verzinkt.
- 1. Unterkonstruktionsblech, Z = ca. 65 cm.
- 1-teilig.
- 2 mal gekantet.
- Außen an Stahlbeton-Brüstung gedübelt.
- 2. Unterkonstruktionsblech, Z = ca. 43 cm.
- 1-teilig.
- 2 mal gekantet.
- Außen an Stahlbeton-Brüstung gedübelt,
- Dübelabstand max. 40 cm, Dübelreihe versetzt.
- Zum Einhängen des vorigen Attikableches.
- Mit erhöhter Anforderung an Toleranzen hinsichtlich
der Flucht, Höhenlage und Gefälle.
- Stöße überlappend.
(Auf Brüstung 18.OG, s.a. Detail 518a - Nr. 19 / 19a)
02.0032
Zuschlag Sims - Unterkonstruktion ***
11.536
lfm
02.0033 Zuschlag Sims - Dämmung *** Zuschlag zu vorigen Sims-Abdeckungen für Dämm-
platteneinlage :
- Zwischen gekantetes Unterkonstrukitonsblech ein-
gelegt.
- Wärmedämmplatte, Mineralwolle einlagig, A1,
d = 80 mm, Zuschnitt ca. 7 cm, WLS 035.
- Dicht gestoßen und press an o.g. Stahlblech-
Unterkonstruktion eingepasst anliegend.
(Auf Brüstung 18.OG, s.a. Detail 518a)
02.0033
Zuschlag Sims - Dämmung ***
11.536
lfm
02.0034 Zuschlag Sims - Trennlage - "Bauder TOP VENT NSK" *** Zuschlag zu vorigen Sims-Abdeckung für Trennlage :
- Bitumen-Strukturierte Trennlage, mit Faservliesein-
lage, d = ca. 8 mm.
- Mit Kunststoffgewirk als Hinterlüftung / Abstand.
- Diffusionsoffen.
- Streifen in Attikabreiten zugeschnitten.
- Auf UK fixiert.
- Stöße überlappend, nahtselbstverklebend.
- Fabr.: "BauderTOP VENT NSK"
oder gleichwertig: ........................................
02.0034
Zuschlag Sims - Trennlage - "Bauder TOP VENT NSK" ***
11.536
lfm
02.0035 Zuschlag Sims - Endstück *** Zuschlag zu vorigen Sims-Abdeckungen :
- Für Simsendstück, Abkanten an Simsende.
- Abrechnung nach Stück Simsende.
(s. Detail 518)
02.0035
Zuschlag Sims - Endstück ***
12.00
Stück
02.0036 Zuschlag Sims - Einschnitt Pfeiler *** Zuschlag zu vorigen Sims-Abdeckungen :
- Für Einfassen / Einarbeiten des einschneidenden
Wandpfeilers in Simsfläche.
- 3-weitig Hochstellen, ca. 10 cm.
- Ecken vernietet und verlötet.
- Zum Aufstecken eines Putzanschlußprofiles.
- Abrechnung nach Stück Wandpfeiler.
(s. Detail 518)
02.0036
Zuschlag Sims - Einschnitt Pfeiler ***
4.00
Stück
03 Dachfläche IX - 1.OG - 17.OG ***
03
Dachfläche IX - 1.OG - 17.OG ***
V - Dachfläche IX - Rettungsbalkone 1.OG -17.OG *** Dachflächen Rettungsbalkone, Decken über 1.OG bis 17.OG -
Südostseite.
- ca. von 3,90 bis + 52,62 über RFB EG.
- Dachfläche IX, 17 Einzelbalkone, siehe Grundrisspläne
1.OG bis 17.OG.
V - Dachfläche IX - Rettungsbalkone 1.OG -17.OG ***
0 V - Attika-Abdeckung ***
[0]
V - Attika-Abdeckung ***
E
03.0037 Attika-Abdeckung, Z = 400 mm *** Attika-Abdeckung, wie vor beschrieben :
- Z = 400 mm.
(Brüstung Rettungsbalkon 1.OG - 17.OG, Detail 505c)
03.0037
Attika-Abdeckung, Z = 400 mm ***
O
94.204
lfm
03.0038 Attika-Abdeckung, Z = 450 mm *** Attika-Abdeckung, wie vor beschrieben :
- Z = 450 mm.
(Brüstung Rettungsbalkon 1.OG - 17.OG, Detail 505c)
03.0038
Attika-Abdeckung, Z = 450 mm ***
94.204
lfm
03.0039 Zuschlag Attika - Unterkonstruktion (Rettungsbalkon) *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen für Unter- konstruktion :
- Durchgehendes stabiles Stahlblech d = 2,5 mm,
verzinkt.
- Unterkonstruktionsblech, Z = ca. 38 cm,
einteilig (kann auch zweiteilig sein und auf
Brüstung gestoßen werden).
- Auf Oberkante Stahlbeton-Brüstung gedübelt,
a = 40 cm, Dübelreihe versetzt.
- Innen / außen zum Einhängen des vorgien
Attikableches.
- Mit erhöhter Anforderung an Toleranzen hinsichtlich
der Flucht, Höhenlage und Gefälle.
- Stöße überlappend.
(Brüstung Rettungsbalkon 1.OG - 17.OG, Detail 505c)
03.0039
Zuschlag Attika - Unterkonstruktion (Rettungsbalkon) ***
94.204
lfm
03.0040 Zuschlag Attika - Gehrungen *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen :
- Für die Ausführung von Gehrungen / Eckausbildung.
- Verschiedene Winkel und an verschiedene Attikabreiten.
- Hochgestellt, verfalzt / vernietet und verlötet.
- Einschl. aller Gehrung an Vorstoßblechen.
03.0040
Zuschlag Attika - Gehrungen ***
34.00
Stück
03.0041 Zuschlag Attika - Schiebenähte *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen :
- Für Schiebenähte (Dehnungsausgleich).
- Handwerklich gefertigt, mit Abdeckblech und liegenden
Fälzen und Kappe mit Falz und Zusatzfalz.
- Lage und Anzahl sind mit Bauleitung abzustimmen.
03.0041
Zuschlag Attika - Schiebenähte ***
51.00
Stück
03.0042 Zuschlag Attika - Hochstellen an Wand *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen :
- Für Hochstellen an aufgehender Wand, ca. 8 cm hoch.
- Zum Aufstecken eines Putzanschlußprofiles.
- Abrechnung nach Stück aufgehende Wand.
(s. Detail 505d)
03.0042
Zuschlag Attika - Hochstellen an Wand ***
34.00
Stück
0 V - Anschlußbleche Flachdach-Wand ***
[0]
V - Anschlußbleche Flachdach-Wand ***
E
03.0043 Anschlußblech Z = 280 mm (ohne WDVS) *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 280 mm.
(An Betonbrüstung Rettungsbalkon, s.a. Detail 505b)
03.0043
Anschlußblech Z = 280 mm (ohne WDVS) ***
71.091
lfm
03.0044 Anschlußblech Z = 370 mm (an WDVS 10 cm) *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 370 mm.
- jedoch 5 mal gekantet in Außenecke wegen Sockel-
schiene WDVS.
(Rettungsbalkon, an WDVS 10 cm, s.a. Detail 505a)
03.0044
Anschlußblech Z = 370 mm (an WDVS 10 cm) ***
105.411
lfm
03.0045 Anschlußblech Z = 480 mm (an WDVS 20 cm) *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 480 mm.
- jedoch 5 mal gekantet in Außenecke wegen Sockel-
schiene WDVS.
(Rettungsbalkon, an WDVS 20 cm, s.a. Detail 505b)
03.0045
Anschlußblech Z = 480 mm (an WDVS 20 cm) ***
105.524
lfm
03.0046 Zuschlag Anschlußblech - Gehrungen / Ecken *** Zuschlag zu vorigen Anschlußblechen Flachdach Wand :
- Für die Ausführung von Gehrungen / Eckausbildung.
- Verschiedene Winkel, auch für Anschlußblech unter-
schiedlicher Zuschnitte.
- Verfalzt / vernietet und verlötet.
03.0046
Zuschlag Anschlußblech - Gehrungen / Ecken ***
340.00
Stück
03.0047 Zuschlag Anschlußblech - Ausschnitte Abläufe *** Zuschlag zu vorigen Anschlußblechen Flachdach Wand :
- Für Ausschneiden im Bereich der Dachüberläufe / Not-
abläufe.
- Runde Durchführung, DN 70-bis DN 150, Ablauf muss in
seinem Querschnitt komplett frei sein.
03.0047
Zuschlag Anschlußblech - Ausschnitte Abläufe ***
17.00
Stück
03.0048 Zuschlag Anschlußblech - Türleibung ausarbeiten *** Zuschlag zu vorigen Anschlußblechen Flachdach Wand :
- Für Ausarbeiten von Leibungsanschluß an bodentiefen
Fenstern- / Balkontüren und Außentüren.
- Verschiedene Leibungstiefen. Die Leibungstiefe wird
bei den Positionen nach lfm mit gemessen.
- Blech hinten umgekantet.
- Mit Schiebestreifen, Z = ca. 10 cm, 1 mal gekantet,
Höhe wie Wandanschluß, hinterlegt, auf Rahmen
montiert.
- Abrechnung nach Stück Fenster- / Türleibungsecke.
03.0048
Zuschlag Anschlußblech - Türleibung ausarbeiten ***
136.00
Stück
03.0049 Zuschlag Anschlußblech - Dämmungsergänzung Türleibung *** Zuschlag zu vorigen Anschlußblechen Flachdach Wand,
für Dämmungsergänzung Leibungsanschluß Balkontüren:
- Außerhalb Abdichtungsanschluß des Dachabdichters
unter Wandanschlußblech zur Überdämmung des ein-
gedichteten Fensterrahmen.
- Extrudierte Hartschaumplatte, d = 40 mm, WLG 040,
Fabrikat: "Styrodur" oder gleichwertig: ....................
- Streifen ca. 30-40 cm lang, ca.16-20 cm breit.
- Dicht an Fensterrahmen angearbeitet.
- Hinter Wandanschlußblech in der Balkon- /Außentür-
leibung in Bereich des Wandanschlusses eingebaut
mit Bitumenkleber oder Klebeschaum fixiert.
03.0049
Zuschlag Anschlußblech - Dämmungsergänzung Türleibung ***
0.00
Stück
04 Dachfläche V / VI / X - im 18.OG ***
04
Dachfläche V / VI / X - im 18.OG ***
V - Dachfläche V / VI / X - im 18.OG *** Dachflächen im 18.OG (Decke über 17.OG) :
- ca. + 61,21 über RFB EG.
- Dachfläche V - Dachterrasse, Nordseite
- Dachfläche V - Rettungsbalkon, Südostseite
- Dachfläche VI, Dachfläche Technik, Südseite.
- Dachfläche X - Dachrand / Gesims rings um Gebäude
siehe Grundrissplan 18.OG.
V - Dachfläche V / VI / X - im 18.OG ***
0 V - Attika-Abdeckung - einteilig - ***
[0]
V - Attika-Abdeckung - einteilig - ***
E
04.0050 Attika-Abdeckung, Z = 400 mm (Rettungsbalkon) *** Attika-Abdeckung, wie vor beschrieben :
- Z = 400 mm.
(Brüstung 18.OG, Rettungsbalkon, sinngemäß Detail 505c)
04.0050
Attika-Abdeckung, Z = 400 mm (Rettungsbalkon) ***
O
5.541
lfm
04.0051 Attika-Abdeckung, Z = 450 mm (Rettungsbalkon) *** Attika-Abdeckung, wie vor beschrieben :
- Z = 450 mm.
(Brüstung 18.OG, Rettungsbalkon, sinngemäß Detail 505c)
04.0051
Attika-Abdeckung, Z = 450 mm (Rettungsbalkon) ***
5.541
lfm
04.0052 Zuschlag Attika - Unterkonstruktion (Rettungsbalkon) *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen für Unter- konstruktion :
- Durchgehendes stabiles Stahlblech d = 2,5 mm,
verzinkt.
- Unterkonstruktionsblech, Z = ca. 38 cm,
einteilig (kann auch zweiteilig sein und auf
Brüstung gestoßen werden).
- Auf Oberkante Stahlbeton-Brüstung gedübelt,
a = 40 cm, Dübelreihe versetzt.
- Innen / außen zum Einhängen des vorigen
Attikableches.
- Mit erhöhter Anforderung an Toleranzen hinsichtlich
der Flucht, Höhenlage und Gefälle.
- Stöße überlappend.
(Auf Brüstung 18.OG, Rettungbalkon, s.a. sinngemäß
Detail 505c)
04.0052
Zuschlag Attika - Unterkonstruktion (Rettungsbalkon) ***
5.541
lfm
04.0053 Zuschlag Attika - Gehrungen *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen :
- Für die Ausführung von Gehrungen / Eckausbildung.
- Verschiedene Winkel und an verschieden Attikabreiten.
- Hochgestellt, verfalzt / vernietet und verlötet.
- Einschl. aller Gehrung an Vorstoßblechen.
04.0053
Zuschlag Attika - Gehrungen ***
2.00
Stück
04.0054 Zuschlag Attika - Schiebenähte *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen :
- Für Schiebenähte (Dehnungsausgleich).
- Handwerklich gefertigt, mit Abdeckblech und liegenden
Fälzen und Kappe mit Falz und Zusatzfalz.
- Lage und Anzahl sind mit Bauleitung abzustimmen.
04.0054
Zuschlag Attika - Schiebenähte ***
3.00
Stück
04.0055 Zuschlag Attika - Hochstellen an Wand *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen :
- Für Hochstellen an aufgehender Wand, ca. 12 cm hoch.
- Zum Aufstecken eines Putzanschlußprofiles.
- Abrechnung nach Stück aufgehende Wand.
(s. Detail 505d)
04.0055
Zuschlag Attika - Hochstellen an Wand ***
2.00
Stück
0 V - Attika-Abdeckung - zweiteilig - ***
[0]
V - Attika-Abdeckung - zweiteilig - ***
E
04.0056 Attika-Abdeckung, Z = 880 mm *** Attika-Abdeckung, wie vor beschrieben :
- Gesamt Z = 880 mm.
- Innen einmal Zuschnitt ca. 280 mm.
- Außen einmal Zuschnitt ca. 600 mm.
(Auf Brüstung 18.OG, s.a. Detail 519 / 520 / 530 /
557 / 549 / 550 / 548 / 547 / 546 / 516)
04.0056
Attika-Abdeckung, Z = 880 mm ***
133.323
lfm
04.0057 Attika-Abdeckung, Z = 950 mm *** Attika-Abdeckung, wie vor beschrieben :
- Gesamt Z = 950 mm.
(Auf Brüstung 18.OG, s.a. Detail 519 / 520 / 530 /
557 / 549/ 550 / 548 / 547 / 546 / 516)
04.0057
Attika-Abdeckung, Z = 950 mm ***
O
133.323
lfm
04.0058 Zuschlag Attika - Unterkonstruktion *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen für Unter- konstruktion :
- Beidseitig durchgehendes stabiles Stahlblech,
d = 2,5 mm, verzinkt, aus 3 Teilen.
- 1. Unterkonstruktionsblechteil außen :
- Z = ca. 51 cm.
- Einteilig, 3 mal gekantet.
- Auf Oberkante Stahlbeton-Brüstung gedübelt,
a = 40 cm, Dübelreihe versetzt.
- Außen zum Einhängen des vorigen Attikableches.
- Zum Einlegen der nachfolgenden Dämmung.
- 2. Unterkonstruktionsblechteil außen :
Z = ca. 60 cm.
- Einteilig, 1 mal gekantet.
- Hinten hochgestellt und unter Winkel des
Schlosserbleches geführt.
- Auf voriges Blech oben, innen und außen auf-
genietet oder mit Senkkopf-Blechschauben
montiert.
- 3. Unterkonstruktionsblechteil innen :
- Z = ca. 26 cm.
- Einteilig, 2 mal gekantet.
- Hinten hochgestellt und unter Winkel des
Schlosserbleches geführt.
- Außen zum Einhängen des vorigen Attikableches.
- Mit erhöhter Anforderung an Toleranzen hinsichtlich
der Flucht, Höhenlage und Gefälle.
- Stöße überlappend.
- Mit Schraube M6, V2A, zu Befestigung der Unter-
konstruktionsbleche und des zweiteiligen Attika-
bleches in den Bohrungen, a= 50 cm, am bauseitigen
Schlosserblech.
(Auf Brüstung 18.OG, s.a. Detail 519 / 520 / 530 /
557 / 549 / 550 / 548 / 547 / 546 / 516)
04.0058
Zuschlag Attika - Unterkonstruktion ***
132.829
lfm
04.0059 Zuschlag Attika - Dämmung *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen für Dämm-
platteneinlage :
- Zwischen gekantetes Unterkonstruktionsblech ein-
gelegt.
- Wärmedämmplatte, Mineralwolle einlagig, A1.
d = 100 mm, Zuschnitt ca. 26 cm, WLS 035.
- Dicht gestoßen und press an o.g. Stahlblech-
Unterkonstruktion eingepasst anliegend.
(Auf Brüstung 18.OG, s.a. Detail 519 / 520 / 530 /
557 / 549 / 550 / 548 / 547 / 546 / 516)
04.0059
Zuschlag Attika - Dämmung ***
132.829
lfm
04.0060 Zuschlag Trennlage - "Bauder TOP VENT NSK" *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckung für Trennlage :
- Bitumen-Strukturierte Trennlage, mit Faservliesein-
lage, d = ca. 8 mm.
- Mit Kunststoffgewirk als Hinterlüftung / Abstand.
- Diffusionsoffen.
- Streifen in Attikabreiten zugeschnitten.
- Auf UK fixiert.
- Stöße überlappend, nahtselbstverklebend.
- Fabr.: "BauderTOP VENT NSK"
oder gleichwertig: ........................................
04.0060
Zuschlag Trennlage - "Bauder TOP VENT NSK" ***
W
132.829
lfm
04.0061 Zuschlag Attika - Gehrungen *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen mit Unter- konstruktion :
- Für die Ausführung von Gehrungen / Eckausbildung.
- Verschiedene Winkel und an verschieden Attikabreiten.
- Hochgestellt, verfalzt / vernietet und verlötet.
- Einschl. aller Gehrung an Vorstoßblechen.
04.0061
Zuschlag Attika - Gehrungen ***
13.00
Stück
04.0062 Zuschlag Attika - Schiebenähte *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen :
- Für Schiebenähte (Dehnungsausgleich).
- Handwerklich gefertigt, mit Abdeckblech und liegenden
Fälzen und Kappe mit Falz und Zusatzfalz.
- Lage und Anzahl sind mit Bauleitung abzustimmen.
04.0062
Zuschlag Attika - Schiebenähte ***
50.00
Stück
04.0063 Zuschlag Attika - Hochstellen an Wand mit Überhang *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen :
- Für Hochstellen an aufgehender Wand, ca. 12 cm hoch.
- Zum Überhängen eines Überhangstreifens.
- Am Abschluß sind die beiden Attikablechteile mit
einer Abdeckkappe oder Verfalzung dicht zu verbinden.
- Einschl. Überhangstreifen :
- Z = ca. 200 mm, Länge ca. 85 cm
- Oben gekantet für Putzanschluß.
- Rechts / links ca. 10 cm über Attikabreite
überstehend und bis UK Attikablende nach
unten geführt und Abtropfkante über Putz.
- Rechts / links 2 Gehrungen.
- Abrechnung nach Stück aufgehende Wand.
(Aufgehende Wände, s. Detail 561d)
04.0063
Zuschlag Attika - Hochstellen an Wand mit Überhang ***
3.00
Stück
04.0064 Zuschlag Attika - Attika-Abschluß *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen :
- Für Attika-Abschluß ausbilden.
- Blech abkanten und bis UK äußere Abkantung an
Stirnseite herunterführen oder Abschlußboden ein-
arbeiten.
- Abrechnung nach Stück.
(Aufgehende Wände, s. Detail 545)
04.0064
Zuschlag Attika - Attika-Abschluß ***
1.00
Stück
0 V - Anschlußbleche Flachdach-Wand ***
[0]
V - Anschlußbleche Flachdach-Wand ***
E
04.0065 Anschlußblech Z = 360-460 mm (Brüstung außen - an WDVS 12 cm) *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 360 - 460 mm.
- Unten schräg verlaufend, entsprechend der Verlauf der
Gefälledämmung.
(Brüstung außen, Dachfläche X, an WDVS 12 cm, s.a.
Detail 519 / 520 / 530 / 557 / 549 / 550 / 548 / 547 /
546 / 516)
04.0065
Anschlußblech Z = 360-460 mm (Brüstung außen - an WDVS 12 cm) ***
130.264
lfm
04.0066 Anschlußblech Z = 520-580 mm (Gesims außen - an WDVS 32 cm) *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = ca. 520 - 580 mm.
- Unten schräg verlaufend, entsprechend der Verlauf der
Gefälledämmung.
(Gesims außen, Dachfläche X, zu Außenwand, an
WDVS 32 cm, s. Detail 561a)
04.0066
Anschlußblech Z = 520-580 mm (Gesims außen - an WDVS 32 cm) ***
2.39
lfm
04.0067 Anschlußblech Z = 420-480 mm (Gesims außen - an WDVS 20 cm) *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = ca. 420 - 480 mm.
- Unten schräg verlaufend, entsprechend der Verlauf der
Gefälledämmung.
(Gesims außen, Dachfläche X, zu Außenwand, an
WDVS 20 cm, s. Detail 561b)
04.0067
Anschlußblech Z = 420-480 mm (Gesims außen - an WDVS 20 cm) ***
2.40
lfm
04.0068 Anschlußblech Z = 380 mm (Brüstung innen - an WDVS 12 cm) *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 380 mm.
(Brüstung innen, an WDVS 12 cm, Dachfläche V / VI, s.a.
Detail 519 / 520 / 530 / 557 / 549 / 550 / 548 / 547 /
546 / 516)
04.0068
Anschlußblech Z = 380 mm (Brüstung innen - an WDVS 12 cm) ***
119.377
lfm
04.0069 Anschlußblech Z = 600 mm (an WDVS 32 cm) *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 600 mm.
(Außenwand 18.OG, an WDVS 32 cm, Dachfläche V / VI,
s.a. Detail 528)
04.0069
Anschlußblech Z = 600 mm (an WDVS 32 cm) ***
67.455
lfm
04.0070 Anschlußblech Z = 480 mm (an WDVS 20 cm) *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 480 mm.
(Wandanschluß 18.OG, Dachfläche V / VI, an WDVS 20 cm,
s.a. Detail 528c)
04.0070
Anschlußblech Z = 480 mm (an WDVS 20 cm) ***
2.106
lfm
04.0071 Anschlußblech Z = 360 mm (Rettungsbalkon - an WDVS 10 cm) *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 360 mm.
- Jedoch 5 mal gekantet in Außenecke wegen Sockel-
schiene WDVS.
(Wandanschluß 18.OG, an WDVS 10 cm, Dachfläche V,
Rettungsbalkon, s.a. Detail 505a)
04.0071
Anschlußblech Z = 360 mm (Rettungsbalkon - an WDVS 10 cm) ***
8.745
lfm
04.0072 Anschlußblech Z = 280 mm (Rettungsbalkon - ohne WDVS) *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 280 mm.
(Wandanschluß 18.OG, Dachfläche V, Rettungsbalkon
innen, s.a. Detail 505b Betonbrüstung)
04.0072
Anschlußblech Z = 280 mm (Rettungsbalkon - ohne WDVS) ***
5.892
lfm
04.0073 Anschlußblech Z = 270-360 mm (Rettungsbalkon - ohne WDVS) *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = ca. 270 - 360 mm.
- Unten schräg verlaufend, entsprechend der Verlauf
der Gefälledämmung.
(Wandanschluß 18.OG, Dachfläche X, Rettungsbalkon,
Betonbrüstung außen, s.a. Detail 561c)
04.0073
Anschlußblech Z = 270-360 mm (Rettungsbalkon - ohne WDVS) ***
1.185
lfm
04.0074 Zuschlag Anschlußblech - Gehrungen / Ecken *** Zuschlag zu vorigen Anschlußblechen Flachdach Wand :
- Für die Ausführung von Gehrungen / Eckausbildung.
- Verschiedene Winkel, auch für Anschlußblech unter-
schiedlicher Zuschnitte.
- Verfalzt / vernietet und verlötet.
04.0074
Zuschlag Anschlußblech - Gehrungen / Ecken ***
62.00
Stück
04.0075 Zuschlag Anschlußblech - Ausschnitte Abläufe *** Zuschlag zu vorigen Anschlußblechen Flachdach Wand :
- Für Ausschneiden im Bereich der Dachüberläufe /
Notabläufe.
- Runde Durchführung, DN 70-bis DN 150, Ablauf muss in
seinem Querschnitt komplett frei sein.
04.0075
Zuschlag Anschlußblech - Ausschnitte Abläufe ***
26.00
Stück
04.0076 Zuschlag Anschlußblech - Türleibung ausarbeiten *** Zuschlag zu vorigen Anschlußblechen Flachdach Wand :
- Für Ausarbeiten von Leibungsanschluß an bodentiefen
Fenstern- / Balkontüren und Außentüren.
- Verschiedene Leibungstiefen. Die Leibungstiefe wird
bei den Positionen nach lfm mit gemessen.
- Blech hinten umgekantet.
- Mit Schiebestreifen, Z = ca. 10 cm, 1 mal gekantet,
Höhe wie Wandanschluß, hinterlegt, auf Rahmen
montiert.
- Abrechnung nach Stück Fenster- / Türleibungsecke.
04.0076
Zuschlag Anschlußblech - Türleibung ausarbeiten ***
10.00
Stück
04.0077 Zuschlag Anschlußblech - Dämmungsergänzung Türleibung *** Zuschlag zu vorigen Anschlußblechen Flachdach Wand.
für Dämmungsergänzung Leibungsanschluß Balkontüren:
- Außerhalb Abdichtungsanschluß des Dachabdichters
unter Wandanschlußblech zur Überdämmung des ein-
gedichteten Fensterrahmen.
- Extrudierte Hartschaumplatte, d = 40 mm, WLG 040,
Fabrikat: "Styrodur" oder gleichwertig: ....................
- Streifen ca. 30-40 cm lang, ca.16-20 cm breit.
- Dicht an Fensterrahmen angearbeitet.
- Hinter Wandanschlußblech in der Balkon- /Außentür-
leibung in Bereich des Wandanschlusses eingebaut
mit Bitumenkleber oder Klebeschaum fixiert.
04.0077
Zuschlag Anschlußblech - Dämmungsergänzung Türleibung ***
10.00
Stück
0 V - Anschlußbleche Flachdach - Durchdringungen ***
[0]
V - Anschlußbleche Flachdach - Durchdringungen ***
E
04.0078 Anschlußblech Z =270 mm *** Anschlußblech, Flachdach - Durchdringungen, wie vor beschrieben :
- Z = 270 mm.
- Stahlstützen, Rohr, Größe ca. 28 / 28 cm.
(Dachfläche VI, Stützenfüße Tragrost Klima- / Lüftungs-
gerät)
04.0078
Anschlußblech Z =270 mm ***
6.00
Stück
0 V - Blende Dachrand ***
[0]
V - Blende Dachrand ***
E
04.0079 Blende Dachrand Z = 260 mm *** Blende Dachrand, wie vor beschrieben :
- Z = 260 mm.
(Gesims 18.OG - Deckenkante ü. 17.OG, s.a. Detail 519 /
520 / 530 / 557 / 549 / 550 / 548 / 547 / 546 / 516)
04.0079
Blende Dachrand Z = 260 mm ***
O
141.666
lfm
04.0080 Blende Dachrand Z = 280 mm *** Blende Dachrand, wie vor beschrieben :
- Z = 280 mm.
(Gesims 18.OG - Deckenkante ü. 17.OG, s.a. Detail 519 /
520 / 530 / 557 / 549 / 550 / 548 / 547 / 546 / 516)
04.0080
Blende Dachrand Z = 280 mm ***
141.666
lfm
04.0081 Zuschlag Blende - Vorstoßbleche *** Zuschlag zu vorigen Blenden Dachrand :
- Für Ausführung mit durchgehenden Vorstoßblechen,
vorne zum Einhängen der vorigen Blende.
- Im Untersichtsbereich unter Holzunterkonstruktion
montiert.
- Z= 220 mm von unten aufgeschraubt oder aufgenagelt.
- Einmal gekantet.
- Blechstärke 1,00 mm wegen Schenkellänge.
- Stöße ca. 5 cm überlappend.
(Gesims 18.OG - Deckenkante ü. 17.OG, s.a. Detail 519 /
520 / 530 / 557 / 549 / 550 / 548 / 547 / 546 / 516)
04.0081
Zuschlag Blende - Vorstoßbleche ***
141.666
lfm
04.0082 Zuschlag Blende - Eckausbildungen *** Zuschlag zu vorgenannten Blenden Dachrand :
- Für die Ausführung von Eckausbildung.
- Verschiedene Winkel.
- Verfalzt / vernietet.
(Gesims 18.OG - Deckenkante ü. 17.OG, s.a. Detail 519 /
520 / 530 / 557 / 549 / 550 / 548 / 547 / 546 / 516)
04.0082
Zuschlag Blende - Eckausbildungen ***
28.00
Stück
04.0083 Zuschlag Blende - Dehnstoß *** Zuschlag zu vorgenannten Blenden Dachrand :
- Für Schiebenähte (Dehnungsausgleich).
- Handwerklich gefertigt, mit und liegenden Fälzen und
Kappe mit Falz.
- Lagen und Anzahl sind mit Bauleitung abzustimmen.
(Gesims 18.OG - Deckenkante ü. 17.OG, s.a. Detail 519 /
520 / 530 / 557 / 549 / 550 / 548 / 547 / 546 / 516)
04.0083
Zuschlag Blende - Dehnstoß ***
52.00
Stück
05 Dachfläche VII / VIII - Decke über 18.OG ***
05
Dachfläche VII / VIII - Decke über 18.OG ***
V - Dachfläche VII / VIII - über 18.OG *** Dachflächen Decke über 18.OG :
- ca. + 65,32 und ca. 65,96 über RFB EG.
- Dachfläche VII / VIII, siehe Grundrissplan Dachaufsicht.
V - Dachfläche VII / VIII - über 18.OG ***
0 V - Attika-Abdeckung ***
[0]
V - Attika-Abdeckung ***
E
05.0084 Attika-Abdeckung Z = 300+1080 mm *** Attika-Abdeckung, wie vor beschrieben :
- Z = 300 mm + Z = 1080 mm.
(Decke ü. 18.OG, an WDVS 32 cm, s.a. Detail 527a)
05.0084
Attika-Abdeckung Z = 300+1080 mm ***
73.635
lfm
05.0085 Attika-Abdeckung Z = 300+960 mm *** Attika-Abdeckung, wie vor beschrieben :
- Z = 300 mm + Z = 960 mm.
(Decke ü. 18.OG, an WDVS 20 cm, s.a. Detail 527c)
05.0085
Attika-Abdeckung Z = 300+960 mm ***
13.905
lfm
05.0086 Attika-Abdeckung Z = 300+860 mm *** Attika-Abdeckung, wie vor beschrieben :
- Z = 300 mm + Z = 860 mm.
(Decke ü. 18.OG, an WDVS 10 cm, s.a. Detail 527d)
05.0086
Attika-Abdeckung Z = 300+860 mm ***
2.497
lfm
05.0087 Zuschlag Attika - Gehrungen *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen :
- Für die Ausführung von Gehrungen / Eckausbildung.
- Verschiedene Winkel und an verschieden Attikabreiten.
- Hochgestellt, verfalzt / vernietet und verlötet.
- Einschl. aller Gehrung an Vorstoßblechen.
05.0087
Zuschlag Attika - Gehrungen ***
15.00
Stück
05.0088 Zuschlag Attika - Schiebenähte *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen :
- Für Schiebenähte (Dehnungsausgleich).
- Handwerklich gefertigt, mit Abdeckblech und liegenden
Fälzen und Kappe mit Falz und Zusatzfalz.
- Lage und Anzahl sind mit Bauleitung abzustimmen.
05.0088
Zuschlag Attika - Schiebenähte ***
33.00
Stück
0 V - Anschlußbleche Flachdach - Durchdringungen ***
[0]
V - Anschlußbleche Flachdach - Durchdringungen ***
E
05.0089 Anschlußblech Z = 250 mm *** Anschlußblech, Flachdach - Durchdringungen, wie vor beschrieben :
- Z = 250 mm.
(Dachfläche VII, Lichtkuppel, s. Detail 552)
05.0089
Anschlußblech Z = 250 mm ***
12.319
lfm
05.0090 Anschlußblech Z = 300 mm *** Anschlußblech, Flachdach - Durchdringungen, wie vor beschrieben :
- Z = 300 mm.
(Dachfläche VII, Lichtkuppel)
05.0090
Anschlußblech Z = 300 mm ***
O
12.319
lfm
05.0091 Anschlußblech Z = 350 mm *** Anschlußblech, Flachdach - Durchdringungen, wie vor beschrieben :
- Z = 350 mm.
(Dachfläche VII, Lüftungsdurchführung)
05.0091
Anschlußblech Z = 350 mm ***
9.888
lfm
05.0092 Zuschlag Anschlußblech - Gehrungen / Ecken *** Zuschlag zu vorigen Anschlußblechen Durchdringungen :
- Für die Ausführung von Gehrungen / Eckausbildung:
- Verschiedene Winkel, auch für Anschlußblech unter-
schiedlicher Zuschnitte.
- Verfalzt / vernietet und verlötet.
05.0092
Zuschlag Anschlußblech - Gehrungen / Ecken ***
16.00
Stück
0 V - Abschlußbleche Dachversatz ***
[0]
V - Abschlußbleche Dachversatz ***
E
05.0093 Abschlußblech Z = 850 mm *** Abschlußblech, Flachdach - Dachversatz, wie vor beschrieben :
- Z = 850 mm.
(Dachfläche VIII, Dachversatz, s.a. Detail 531)
05.0093
Abschlußblech Z = 850 mm ***
O
30.776
lfm
05.0094 Abschlußblech Z = 900 mm *** Abschlußblech, Flachdach - Dachversatz, wie vor beschrieben :
- Z = 900 mm.
(Dachfläche VIII, Dachversatz, s.a. Detail 531)
05.0094
Abschlußblech Z = 900 mm ***
30.776
lfm
05.0095 Zuschlag Anschlußblech - Gehrungen / Ecken *** Zuschlag zu vorigen Abschlußblechen Dachversatz :
- Für die Ausführung von Gehrungen / Eckausbildung.
- Verschiedene Winkel, auch für Anschlußblech unter-
schiedlicher Zuschnitte.
- Verfalzt / vernietet und verlötet.
05.0095
Zuschlag Anschlußblech - Gehrungen / Ecken ***
4.00
Stück
06 Dachfläche XI - Decke über UG / TG ***
06
Dachfläche XI - Decke über UG / TG ***
V - Dachaufbau - Dachfläche XI - Decke über UG / TG *** Dachaufbau über UG / TG - außerhalb Gebäudegrundfläche.
- ca. -0,23 / -0,17 / -0,06 unter RFB EG, Teilbereiche auch
deckenbündig.
- Dachfläche XI, verschiedene einzelne Teilfächen, siehe
Grundrissplan EG :
- Auskragung UG Eingang unter Rettungsbalkon,
Südoste, Achse E /2.
- Auskragung UG, Ostseite, Achse 1 / I-N.
- Auskragung TG, Nordseite, Achse W´ / 1-4.
- Auskragung TG, Westseite, Achse 4 / A-W´
- Zwischengang EG, Ost / West, Hochhaus - Anbau.
- Eindichten der neuen Lüftungsbauwerke UG / TG.
- Ausführung separat in zeitlicher Abhängigkeit von Gerüst-
abbau und Außenanlage.
In diesem Titel handelt es sich ausschließlich um Wandan-
schlußbleche im Übergang der Fassade zum Gelände, und ein
Attikablech an der TG-Abfahrt, mit überwiegend gepflasterten
Flächen, mit der Gefahr von Streusalzanwendungen. Deshalb
sind alle Bleche im Edelstahl auszuführen.
V - Dachaufbau - Dachfläche XI - Decke über UG / TG ***
V - Klempnerarbeiten Edelstahl *** Ausführung sämtlicher Positionen dieses Titels in Edelstahlblech, verzinnt (Uginox). Blechstärke d = 0,7 mm, bzw. soweit in den Positionen nicht anders aufgeführt.
V - Klempnerarbeiten Edelstahl ***
0 V - Anschlußbleche Flachdach-Wand ***
[0]
V - Anschlußbleche Flachdach-Wand ***
E
06.0096 Anschlußblech Z = 620 mm *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 620 mm.
(Dachfläche XI, s.a. Detail 537 / 538 / 539 / 543 /
553, usw.)
06.0096
Anschlußblech Z = 620 mm ***
73.753
lfm
06.0097 Anschlußblech Z = 650 mm *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 650 mm.
(Dachfläche XI, s.a. Detail 537 / 538 / 539 / 543 /
553, usw.)
06.0097
Anschlußblech Z = 650 mm ***
O
73.753
lfm
06.0098 Anschlußblech Z = 400 mm *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 400 mm.
(Dachfläche XI, Ost, Eingangstunnel)
06.0098
Anschlußblech Z = 400 mm ***
1.689
lfm
06.0099 Anschlußblech Z = 200 mm *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 200 mm.
(Dachfläche XI, West, Eingangstunnel)
06.0099
Anschlußblech Z = 200 mm ***
3.914
lfm
06.0100 Anschlußblech Z = 320 mm *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 320 mm.
(Dachfläche XI, Südost, unter Rettungsbalkon, s.a.
Detail 558)
06.0100
Anschlußblech Z = 320 mm ***
7.22
lfm
06.0101 Anschlußblech Z = 420 mm *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 420 mm.
(Dachfläche XI, Südost, unter Rettungsbalkon, s.a.
Detail 558)
06.0101
Anschlußblech Z = 420 mm ***
5.562
lfm
06.0102 Anschlußblech Z = 280 mm *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 280 mm.
(Dachfläche XI, Südost, unter Rettungsbalkon, s.a.
Detail 558)
06.0102
Anschlußblech Z = 280 mm ***
0.824
lfm
06.0103 Anschlußblech Z = 150 mm *** Anschlußblech, Flachdach - Wand, wie vor beschrieben :
- Z = 150 mm.
(Dachfläche XI, Nord, Attika TG Abfahrt, s.a. Detail
564c)
06.0103
Anschlußblech Z = 150 mm ***
22.051
lfm
06.0104 Anschlußblech Z = 100 mm *** Anschlußblech, Flachdach - Fenster, wie vorbeschrieben:
- Z = 100 mm.
- Jedoch nur 2 mal gekantet (oben / unten ungeschlagen)
(an Fenstern mit 60 mm Abdichtungsanschluß, s.a z.B.
Detail 562 / 563, Nr. 18)
06.0104
Anschlußblech Z = 100 mm ***
71.673
lfm
06.0105 Zuschlag Anschlußblech - Gehrungen / Ecken *** Zuschlag zu vorigen Anschlußblechen Flachdach Wand :
- Für die Ausführung von Gehrungen / Eckausbildung.
- Verschiedene Winkel, auch für Anschlußblech unter-
schiedlicher Zuschnitte.
- Verfalzt / vernietet und verlötet.
06.0105
Zuschlag Anschlußblech - Gehrungen / Ecken ***
58.00
Stück
06.0106 Zuschlag Anschlußblech - Stützen *** Zuschlag zu vorigen Anschlußblechen Flachdach Wand :
- Für Ausführung an den Einzel-Betonstützen in Bezug auf
Kleinteiligkeit.
- Stützen Ansichtsbreite bis ca. 35 cm.
- Einschl. Ausschneiden hinten im Bereich der ca. 10-12 cm
vorspringenden Lisenen an den Betonstützen.
- De Stützen sind in lfm in vorigen Positionen enthalten.
(s.a. z.B. DE tail 537)
06.0106
Zuschlag Anschlußblech - Stützen ***
36.00
Stück
06.0107 Zuschlag Anschlußblech - Türleibung ausarbeiten *** Zuschlag zu vorigen Anschlußblechen Flachdach Wand :
- Für Ausarbeiten von Leibungsanschluß an bodentiefen
Fenstern- / Balkontüren und Außentüren.
- Verschiedene Leibungstiefen. Die Leibungstiefe wird
bei den Positionen nach lfm mit gemessen.
- Blech hinten umgekantet.
- Mit Schiebestreifen, Z = ca. 10 cm, 1 mal gekantet,
Höhe wie Wandanschluß, hinterlegt, auf Rahmen
montiert.
- Abrechnung nach Stück Fenster- / Türleibungsecke.
06.0107
Zuschlag Anschlußblech - Türleibung ausarbeiten ***
112.00
Stück
0 V - Attika-Abdeckung ***
[0]
V - Attika-Abdeckung ***
E
06.0108 Attika-Abdeckung, Z = 350 mm *** Attika-Abdeckung, wie vor beschrieben :
- Z = 350 mm.
(Dachfläche XI, auf Attika TG, s.a. Detail 564c)
06.0108
Attika-Abdeckung, Z = 350 mm ***
22.051
lfm
06.0109 Zuschlag Attika - Unterkonstruktion *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen für Unter- konstruktion :
- Durchgehendes stabiles Edelstahlblech d = 2,0 mm,
- Unterkonstruktionsblech, Z = ca. 31 cm,
einteilig (kann auch zweiteilig sein und auf
Brüstung gestoßen werden).
- Auf Oberkante Stahlbeton-Brüstung gedübelt,
a = 40 cm, Dübelreihe versetzt.
- Innen / außen zum Einhängen des vorigen
Attikableches.
- Mit erhöhter Anforderung an Toleranzen hinsichtlich
der Flucht, Höhenlage und Gefälle.
- Stöße überlappend.
(Attika TG-Abfahrt Nord, s.a. Detail 564c)
06.0109
Zuschlag Attika - Unterkonstruktion ***
22.051
lfm
06.0110 Zuschlag Attika - Gehrungen *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen :
- Für die Ausführung von Gehrungen / Eckausbildung.
- Verschiedene Winkel und an verschieden Attikabreiten.
- Hochgestellt, verfalzt / vernietet und verlötet.
- Einschl. aller Gehrung an Vorstoßblechen.
06.0110
Zuschlag Attika - Gehrungen ***
1.00
Stück
06.0111 Zuschlag Attika - Schiebenähte *** Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen :
- Für Schiebenähte (Dehnungsausgleich).
- Handwerklich gefertigt, mit Abdeckblech und liegenden
Fälzen und Kappe mit Falz und Zusatzfalz.
- Lage und Anzahl sind mit Bauleitung abzustimmen.
06.0111
Zuschlag Attika - Schiebenähte ***
8.00
Stück
06.0112 Zuschlag Attika - Attika-Abschluß *** .Zuschlag zu vorigen Attika-Abdeckungen :
- Für Attika-Abschluß ausbilden.
- Blech abkanten und bis UK äußere Abkantung an
Stirnseite herunterführen oder Abschlußboden ein-
arbeiten.
- Abrechnung nach Stück.
(Aufgehende Wände, s. Detail 545)
06.0112
Zuschlag Attika - Attika-Abschluß ***
2.00
Stück
07 Fallrohre ***
07
Fallrohre ***
07.0113 Fallrohre *** Ablaufrohre, DN 100, Freispiegelströmung :
- Loro-x, Stahlabflußrohre, verzinkt, innen mit Epoxid-
Beschichtung.
- Pro Balkonebene ein Rohr am Stück.
- Oben und unten in / an Direktabläufe montiert.
- Mit Muffe ggf. Langmuffe wegen einfädeln und allen
Dichtelementen.
- Einschl. aller Längenzuschnitte.
- Mit allen Befestigungsmaterialien.
- 1 Rohrschelle als Sicherung pro Geschoss. Montage
in WDVS-Aufbau, ca. 10-12 cm dick.
- Rohrlängen
- 1 Rohr Längen, ca. 3,30 m.
- 17 Rohre Längen, ca. 2,95 m.
- Abrechnung nach lfm Rohr, komplette Leistung.
(Dachfläche IX, Rettungsbalkone EG bis 17.OG, s.a. Detail 505)
Metallbeschichtung: VOC < 100 g/l oder DE-UZ 12a, für Korrosionsschutzbeschichtungen: VOC < 140 g/l. Kein Einsatz von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen. Passivierungsmittel: Chrom-VI-freie Passivierungsmittel. Für Verzinkungen: Schwermetallfilter, falls verzinkte Fläche > 10% der projizierten Dachaufsicht.
07.0113
Fallrohre ***
55.404
lfm
07.0114 Reinigungsöffnung *** Zuschlag zu vorigen Stahlabflußrohren für :
- Reinigungsöffnung im System Loro-X.
- Muffe und Dichtring.
- Mit abschraubbarem Deckel.
- Einschl. der Fallrohre in 2 Teilen und nicht am Stück.
07.0114
Reinigungsöffnung ***
5.00
Stück
07.0115 Abdeckrosetten *** Abdeckrose, DN 100, Freispiegelströmung :
- Loro Abdeckrosette.
- Edelstahl Art. Nr. 16811.100X.
- Außen am Fallrohr unter Balkondecke mit montiert.
- Decke mit 100 mm WDVS gedämmt.
- Mit allen Befestigungsmaterialien.
(Dachfläche IX, Rettungsbalkone 1.OG bis 17.OG)
07.0115
Abdeckrosetten ***
W
18.00
Stück
08 Taglohnarbeiten Helfer
08
Taglohnarbeiten Helfer
0 V - Taglohnarbeiten ***
[0]
V - Taglohnarbeiten ***
E
08.0116 Vorarbeiter *** Taglohnarbeiten Vorarbeiter
08.0116
Vorarbeiter ***
W
10.00
Std
08.0117 Facharbeiter *** Taglohnarbeiten Facharbeiter
08.0117
Facharbeiter ***
W
10.00
Std
08.0118 Helfer *** Taglohnarbeiten Helfer
08.0118
Helfer ***
W
10.00
Std
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