Schadstoffsanierung
WE 78001 Selgenauer Weg 2-4 in 12355 Berlin
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01 Vorbemerkungen
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Vorbemerkungen
Allgemeine Baubeschreibung 1. Lage Das Gebäude aus den 70er Jahren Selgenauer Weg 2-4 liegt im Berliner Stadtbezirk Neukölln OT Rudow. Es schließt an ein im Jahr 2021-22 saniertes Nachbargebäude an und zeigt sich städtebaulich als eine Großfigur-Bebauung mit ausgedehnten Grünflächen. Dem Gebäude sind 21 Stellplätze sowie zwei Außengaragen auf der Hofseite zugewiesen. 2. Beschreibung des Bestandes Das vollunterkellerte Gebäude ist in Mischbauweise errichtet (Mauerwerk und Stahlbeton) und ruht auf Streifenfundamenten. Die Gebäude-Umfassungswände vom EG bis 7.OG bestehen aus 30cm Hohlblocksteinen und einige Stahlbetonstützen sowie Stahlbetonwände. Einige Fassadenflächen sind mit Holzwolle-Platten verkleidet. Diese Platten sind 3,0 bis 4 cm stark verputzt. Die Längswände im Gebäude und die Querwände, die zugleich Wohnungstrennwände sind, bestehen aus 24 cm dicken Mauerwerkssteinen (Kalksandvollsteine und Hohlblocksteine). Die Decken, das Dach und die Treppenläufe sind aus Stahlbeton hergestellt. Die Balkone bestehen aus zweiseitig gestützten, 16 cm dicken Stahlbetonplatten und sind als Stahlbetonkragplatten an zwei Rändern eingespannt. Das Gebäude beherbergt 197 Mieteinheiten und gliedert sich in zwei Teile: · der Kopfteil - Selgenauer Weg 2 - ist 6- und 7-geschossig · die anschließende lange Zeile - Selgenauer Weg 4 - ist 8- geschossig Nach der geltenden BauO Bln wird das Wohngebäude der Gebäudeklasse 5 (GK5) zugeordnet. Beide Gebäudeteile sind in jeder Etage (mit Ausnahme das 7.OG) miteinander verbunden. Durch eine Brandschutztür und 6 Stufen gelangt man von einem Gebäudeteil zum anderen. Im 7. Obergeschoss fehlt diese Verbindung, da der Gebäudeteil Selgenauer Weg 2 nur über 6 Obergeschosse verfügt. In jedem Gebäudeteil befindet sich ein Treppenraum und ein Aufzug. Die Bestands-Aufzüge erschließen neben dem Erdgeschoss und Obergeschossen auch das Kellergeschoss. Die Wohnungen sind hauptsächlich nach Osten, Westen oder Süden orientiert und werden größtenteils über die Verteilerflure (Mittelgänge) erschlossen. Die Mieteinheiten im Gebäude, mit Ausnahme der 3 Zimmerwohnung im Erdgeschoss, sind 1-Zimmer-Wohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 36-47 m². Jede Wohnung verfügt über eine kleine Küche, ein Bad und einen Balkon. Die beiden Gebäude-Eingänge sind barrierefrei zugänglich. Im Erdgeschoss des Kopfbaus - Selgenauer Weg 2 - befindet sich der Gemeinschaftsraum mit einer kleinen Küche und einer Terrasse, zwei Gemeinschaft-WCs für die Bewohner sowie ein barrierearmes WC am Hauseingang Selgenauer Weg 2. Das Gebäude wird zurzeit über ein Blockheizkraftwerk beheizt. Das Gebäude wird von zumeist aktiven Senioren bewohnt, die überwiegend in der Lage sind, ihr Leben eigenständig und selbstbestimmt zu führen. 3. Geplante Maßnahmen Zusätzlich zur energetischen Sanierung des Gebäudes sowie zu den Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Bestandswohnungen sollen die bestehenden Balkone einschließlich der Balkondächer abgebrochen und durch neue Vorstellbalkone mit Balkondächern ersetzt werden. Die Hauseingänge werden vergrößert und der Gemeinschaftsraum wird durch einen Wintergarten erweitert. Ziel ist es, Barrieren aufzulösen, überall wo es baulich möglich ist und Bereiche zu schaffen, die die Kommunikation der Bewohner untereinander fördern. Im Erdgeschoss des Kopfbaus - Selgenauer Weg 2 - erhält der Gemeinschaftsraum eine Grundrissänderung. Eine große Gemeinschaftsküche entsteht und zwei barrierefreie WCs sind hier geplant. Die Gemeinschaftsfläche wird erweitert durch den Anbau eines beheizten Wintergartens. Die zum Garten hin orientierte Terrasse sorgt für Erholung. Die Terrasse wird neu angelegt. Die Gemeinschafts-WCs im EG - Selgenauer Weg 2 - werden zu einem Büro und einem WC umgeplant. Beide Hauseingänge werden erweitert, um mehr Bewegungsfläche und Platz für Rollstuhlbenutzer zu schaffen. Der Höhenniveauunterschied zwischen Selgenauer Weg 2 und 4 wird im Erdgeschoss, in der Hauseigangs-Erweiterung Selgenauer Weg 2, über eine Treppe sowie barrierefrei über eine Hebeplattform (Hub-Lift für Rollstühle) überwunden. Es entsteht eine barrierefreie innere Gebäudeverbindung zwischen beiden Gebäudeteilen. Dies erleichtert den Bewohnern vom Selgenauer Weg 4 den Weg zum Gemeinschaftsraum und zum Empfangs- und Kommunikationsbereich im Erdgeschoss. Die 1-Zimmer-Wohungen erhalten eine Grundrissänderung. Es entstehen 1-Zimmer-Appartements. Bauabschnitte Die Baumaßnahme wird in drei Bauabschnitten durchgeführt. Die Bauabschnitte werden einzeln freigezogen und saniert. Die jeweils beiden anderen Bauabschnitte bleiben bewohnt. In den Außenbereichen müssen somit die Bewegungsflächen der Mietenden von den Baustelleneinrichtungsflächen getrennt werden
Allgemeine Baubeschreibung
Hinweise zur Ausführung 1. Allgemeine Ordnung auf der Baustelle Die Bauleitung (BL) übt in Vertretung des Bauherren das Hausrecht auf der Baustelle aus. Die Regelarbeitszeit auf der Baustelle ist werktags für die Zeit von 7.00 bis 18.00 Uhr festgelegt, gewünschte Abweichungen sind mit der BL grundsätzlich im Vorfeld abzustimmen. Der AN hat die Baustelle wöchentlich zu reinigen und die allgemeine Ordnung herzustellen. Der AN sorgt für tägliche Säuberung seiner Arbeitsbereiche. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten in bewohnten Verhältnissen und Transporte in den Treppenhäusern. 2. Bauleitung des AN Die Teilnahme des Fachbauleiters an den wöchentlichen Bausitzungen ist Vertragspflicht. Die Fachbauleitung ist verpflichtet alle, die ihr von der Bauleitung des Auftraggebers übertragenen, Aufgaben und Aufträge selbstständig, ohne die Bauleitung des Auftraggebers, zu lösen oder auszuführen. Ein deutschsprachiger Ansprechpartner des AN, mit einem abgeschlossenen Test für das Sprachniveau C 1, hat immer auf der Baustelle anwesend zu sein. Der Auftragnehmer hat ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung des Auftraggebers in vereinbarten Fristen, spätestens jedoch zum Ende der Kalenderwoche, Durchschriften zu übergeben. Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Bauausführung und die Abrechnung von Bedeutung sind, insbesondere alle Angaben über Behinderungen. 3. Ausführungsunterlagen Der AN ist verpflichtet, die für die Ausführung benötigten Unterlagen und Angaben so rechtzeitig anzufordern, dass Beschaffung, Arbeitsvorbereitung, Beginn und Fertigstellung der Leistung termingerecht erfolgen können. Die Übergabe aller Ausführungsunterlagen und ergänzender Unterlagen auch während der Bauzeit erfolgt an das ausführende Unternehmen in digitaler Form. Die vom Auftragnehmer vorgelegten Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen zu überlassen, ohne dass hierfür eine besondere Vergütung verlangt werden kann. 4. Qualifizierung Der AN bestätigt, dass er die Zertifizierungen, bzw. Qualitätsnachweise besitzt. 5. Dokumentation Der AN legt spätestens bei Überschreitung des Auftragwertes von 90 % seine Dokumentation vor. Voraussetzung für die Schlusszahlung ist, dass das Werk weitgehend mangelfrei errichtet worden ist. Die Dokumentation soll einmal in digitaler Form übergeben werden. 6. Gebäudestatik Sind im Zuge der Sanierung am Gebäude, an Gebäudeteilen, an Nachbargebäuden oder -gebäudeteilen Rissbildungen festzustellen, ist die BL umgehend zu informieren. 7. Entsorgung Die Abfuhr und Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen liegt in der Verantwortung des AN. Für die Abrechnung sind prüffähige Begleit-, Übernahmescheine und Wiegenoten vorzulegen. Dies betrifft die Abfuhr und die Entsorgung von aus der Baustelle stammenden Abbruchmassen. Bei der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle ist insbesondere der Gewerbeabfallverordnung einzuhalten. Verpackungsmaterial, Verschnitt und andere Abfallfraktionen gelten nicht als Bauabfälle und werden nicht vom AG bezahlt. Es wird ausdrücklich verlangt, eine strikte Trennung, Sammlung und Entsorgung von Abfallfraktionen gemäß den Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) einzuhalten. Mehrkosten für die Verwertung und/oder Beseitigung, die durch eine Nichtbeachtung der Getrenntsammlung gemäß dem KrWG und der GewAbfV anfallen, werden nicht vom AG übernommen und gehen zu Lasten des AN. Der AN hat aktiv an der Dokumentation der nicht gefährlichen Abfallmengen mitzuwirken. Die Entsorgung der gefährlichen Abfälle und die erforderliche Andienung hat mit einem elektronischen Nachweisverfahren zu erfolgen (eANV). Alle an der Entsorgung Beteiligten haben sich an diesem Verfahren zu beteiligen. Für alle gefährlichen Abfälle erfolgt die Andienung und die Entsorgung über den Abfallerzeuger. Die Erzeugerdaten einschl der Abfallerzeugernummer hat der AN rechtzeitig beim AG abzurufen. Die Andienungsverfahren sind vor Aufnahme der Arbeiten abzuschließen. Die Anlieferung von gefährlichen Abfällen soll an zugelassene regionalen Deponien oder zugelassenen Aufbereitungsanlagen erfolgen. 8. Baubesprechungen Durch die vom Auftraggeber beauftragte Bauüberwachung wird in wöchentlichen Abständen eine Baubesprechung durchgeführt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zu den festgesetzten Baubesprechungen und für die gesamte Dauer seiner Tätigkeit auf der Baustelle einen entsprechend sachverständigen deutschsprechenden Fachbauleiter mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen und Vollmachten zu stellen. Der Auftragnehmer kann sich auf mangelnde Kenntnis einzelner Umstände nicht berufen, wenn er den Besprechungen unentschuldigt fernbleibt und diese Umstände in einer Besprechung ausreichend behandelt wurden. Letzteres wird vermutet, wenn diese Umstände in einem über die Besprechung zeitnah erstellten, unwidersprochen gebliebenen und dem AN zugänglichen Protokoll festgehalten worden sind. Die in den Baubesprechungen festgelegten Zwischenfristen sind wie Vertragsfristen zusehen und einzu- halten. 9. Vermeidung von Lärm Vermeidung von Lärm auf der Baustelle ( Sanierung )Auf der Baustelle sind die Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Schutz gegen Baulärm (Geräuschimmissionen) einzuhalten. Als Zeit mit erhöhtem Ruhebedürfnis gilt in der AVV die Zeit von 20:00 Uhr - 7:00 Uhr morgens. Die Baustelle ist so zu betreiben, dass die verursachten Schallemissionen nicht zur Überschreitung der Richtwerte nach der TA Lärm führen. Die Betriebszeitenregelung und zulässigen Immissionsrichtwerte von Geräten und Maschinen sind in der Geräte-Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV) aufgeführt und weitestgehend, ggf. durch geeignete zusätzliche Maßnahmen, einzuhalten. 10. Bauen unter bewohnten Verhältnissen Es ist vorgesehen, dass die Gebäude in 3 Bauabschnitten modernisiert werden. Die Arbeiten werden dabei jeweils in einem Bauabschnitt durchgeführt. In den beiden anderen Bauabschnitten verbleiben die Mieter in ihren Wohnungen. Durch den AN ist die größtmögliche Rücksicht auf die Interressen der Mieter zu nehmen. Für die Interressen der Mieter gibt es Ansprechpartner vom AG. 11. Rechnungsübergabe an die Bauleitung Rechnungen sind an: rechnungseingang@gewobag.de, cc an: (wird von der Bauleitung benannt), zu senden. 12. Nachtragsbearbeitung Die Nachtragsangebote sind alle auch zwingend an die E-mail-Adresse: (wird von der Bauleitung benannt), zu senden.
Hinweise zur Ausführung
Hinweise zur Baustelle und Baustelleneinrichtung Angaben zur Baustelle Das Bauvorhaben liegt im Berliner Stadtbezirk Neukölln OT Rudow und ist über den Selgenauer Weg zu erreichen. Die Breite der Fahrbahn des Selgenauer Weges beträgt ca. 6,00 m. Die Belastung entspricht den Gewichten von Müll- oder Feuerwehrfahrzeugen. Beschilderungen, Laternen, Schächte oder anderes ist dem Lageplan zu entnehmen. Der Verbrauch von Baustrom- und Bauwasser und anderer Umlagen wird gemäß den Vertragsunterlagen umgelegt. Die Zu- und Abfahrtswege sind beschränkt. Es wird empfohlen die Baustelle vor der Angebotsabgabe zu besichtigen. Die Fahrzeuge und Baumaschinen des AN sind auf die beschränkten Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten abzustimmen. Als Fläche für die Baustelleneinrichtung steht das Grundstück des Auftraggebers in begrenzten Umfang zur Verfügung. Die Feuerwehrstellplätze dürfen nicht belegt oder versperrt werden. Rettungswege, Versorgungsschächte von Post, Telekom, Gasag usw. sowie Wasser- und Abwasserkanäle (Gullys) sind nicht zu überbauen und freizuhalten. Baustelleneinrichtung Die Leistungen des AN sind entspr. der LV-Pos. zu erbringen, u. a.: - Baustellenzaun (BE-Parkplatz; Sperrung Baustellenzugänge) - Aufenthaltscontainer - S-W-Sanitärcontainer (Wasch-/Duscheinrichtung, WC) - Herstellung Anschluss Bauwasser (Anschluss im KG) - Stellung Bauaufzug und Gerüsttreppenturm - sämtl. Abfallcontainer - sämtl. Einrichtungen (Schwarzbereiche, etc.) für die Schadstoffsanierung sowie sonst. Geräte und Materialien - Schuttrutsche (nicht gefährliche Abfälle, sofern Einsatz vorgesehen) - Fußbodenschutz / Bauteilschutz Weitere Angaben sind dem BE-Plan zu entnehmen. Bauseits werden folgende Leistungen erbracht: - Baustrom - Medienfreiheit (Strom, Wasser) - Stilllegung/Ablassen Heizkörper Hinweis: Der Personenaufzug im Objekt Selgenauer Weg 2 ist während der gesamtem Baumaßnahme zu sperren und steht nicht für Personen- oder Materialtransport zur Verfügung.
Hinweise zur Baustelle und Baustelleneinrichtung
Ablauf Schadstoffsanierung Ablauf Schadstoffsanierung Es sind insbesondere folgende Unterlagen zu berücksichtigen: - Schadstoffbericht inkl. Anlagen - Pläne Einrichtung Schadstoffsanierung (exemplarische Darstellung) - BE-Plan Nachfolgende Angaben zum Ablauf der Schadstoffsanierung sowie sonst. Demontagearbeiten. Abweichungen sind nur nach Absprache/Zustimmung mit der Bauleitung/AG und insofern konform mit der GefStoffV sowie TRGS 519/521/524, etc möglich. Vorab zu umfassenden Sanierungsmaßnahmen erfolgt die Schadstoffsanierung im 1. BA (Selgenauer Weg 2), Bereich s. Plan. Im Zuge der vorgezogenen Maßnahmen erfolgt die Schadstoffsanierung in den Bereichen EG - 6. OG, Wohungen inkl. Balkon und Flurbereiche. Im KG wird nur der Bereich Waschküche bearbeitet. Das sonstige KG, Fassade und Fensteranlagen werden nicht im Zuge dieser Arbeiten bearbeitet. Der Heizkörper jeweils im Zimmer (Whg.) sowie im Hauslfur und Gemeinschaftsraum bleibt im Bestand, inkl. sämtlicher Heizungsleitungen. Das Objekt ist außerhalb des Bauabschnittes bewohnt (Selgenauer Weg 4). Die Einrichtung der Sanierungsbereiche kann geschossweise (Wohnungen u. Hausflur) erfolgen Schadstoffuntersuchung (bauseits) - je Wohnung Angaben zu Schadstoffen (Liste) - Schadstoffkataster s. Anlage - Abfalldeklaration bauseits (baubegleitend sofern erforderlich) Schadstoffsanierung Balkone (Arbeiten im Außenbereich) - Asbestzementplatten - Asbestzement-Blumenkästen - Fensterbankblech inkl. asbesth. Kleber (außenseitig) - asbesthaltige Balkonsockelfugenmassen (asbesthaltig) Wohnungssanierung 1. Demontage asbest-/KMF-freie Bauteile (ohne schadstoffbedingten Arbeitsschutz) - Demontage Einbauküchen, Einbauschränke, u. ä. - Demontage schadstoffreier Fußbodenoberbelag / Linoleum - Demontage Badeinbauten 2. Schadstoffsanierung Wohnung u. Hausflur - Sanierungsbereich (Schwarzbereich): Wohnungen + Hausflur - Demontage Flexplatten u. Kleber (Fußboden), o. ä. - Demontage asbesth. Wandbeläge (Küche, ggf. Bad) - Demontage AZ-Fensterbänke, Rippenheizkörper, etc. - Demontage Fußbodenaufbau (nur Whg.): Estrich (schadstofffrei sofern trennbar), Asbest+KMF-Trittschaldämmung - Demontage Strangverkleidungen - Demontage Asbestzementrohre, AZ-Rohre überbohren - Demontage KMF-Rohrdämmung inkl. Leitungen - teilw./teilflächig Demontage asbesth. Wandbeläge (EG Gemeinschaftsraum) - Feinreinigung - Freimessung bauseits 3. schadstofffreie Bauteile nach Aufhebung Schadstoffsanierungsbereich - Demontage Zwischenwände (Wohnung) - Demontage Lüftungsschächte, u. ä. - Demontage Keramikfliesenbelag (schadstofffrei) an Wohnungsaußenwände - Demontage Fußbodenaufbau Bad (schadstoffrei)
Ablauf Schadstoffsanierung
Arbeiten mit Schadstoffen Arbeiten mit Schadstoffen Bei Arbeiten mit Asbest ist der Arbeitsschutz gem. TRGS 519 einzuhalten. Bei Arbeiten mit kanzerogener, alter KMF ist der Arbeitsschutz gem. TRGS 521 einzuhalten. Bei Bearbeitung (abrasiv, thermisch, chemisch) bleihaltiger Anstriche/Farben ist der Arbeitsschutz gem. TRGS 505 einzuhalten. Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen (PAK, etc.) ist der Arbeitsschutz gem. TRGS 524 einzuhalten. Bei Arbeiten mit teerhaltigen Materialien (B(a)P 50 > mg/kg) ist der Arbeitsschutz gem. TRGS 524 und 551 einzuhalten. Personelle Anforderungen - 1 verantwortlicher Bauleiter mit Sachkunde nach TRGS 519 und 524, Fachkunde TRGS 521 ohne ständiger Präsenzpflicht auf der Baustelle, aber der Teilnahmeverpflichtung an den Bausitzungen - 1 sachkundiger Aufsichtsführender (TRGS 519 und 524 , Fachkunde TRGS 521) (Polier bzw. Vorarbeiter) mit ständiger Präsenz auf der Baustelle, bei Verhinderung Präsenz des sachkundigen Vertreters des Aufsichtsführenden Sichtabnahme durch die AG-Bauleitung In den Sanierungsbereichen (Asbest, KMF, sonst.) erfolgt durch die AG-Bauleitung eine visuelle Abnahme (ggf. Freimessung) nach Abschluss der Entsorgungs- und Reinigungsarbeiten. Vor der Sichtabnahme und der Bestätigung der visuell ausreichenden Reinigungsleistung darf kein Abbau von Abschottungen erfolgen. Die Sichtabnahme durch die AG-Bauleitung befreit den AN nicht von seiner eigenverantwortlichen Kontrollpflicht und Haftung/Gewährleistung. Der Abnahmewunsch zur Sichtabnahme ist mindestens 2 Werktage im Voraus bekannt zu geben. Insofern gem TRGS 519 erforderl. erfolgt bauseits eine Freimessung. Die AG-Bauleitung behält sich zusätzl. stichprobenartige Kontrollmessungen vor. Reinigungsziel ist das Erreichung einer Raumluftfaserkonzentration von < 500 F/m³. Einsatz von Restfaserbindemittel in Asbestsanierungsbereichen ist nur nach Rücksprache mit der AG-Bauleitung zulässig. Anzeigepflichten und Nachweise Anzeigepflicht Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seiner Mitteilungspflicht gem. GefStoffV fristgerecht bei den zuständigen Behörden und Verbänden nachzukommen sowie alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass durch den AN die Transportgenehmigungen für alle dem Umfang der Arbeiten nach nötigen Fahrzeuge ebenso einzuholen sind. Nachweise Vor der Ausführung der Arbeiten sind folgende Unterlagen bei der AG-Bauleitung vorzulegen sowie auf der Baustelle anzubringen bzw. während der Ausführung zu führen: a) Betriebsanweisung (§ 14 GefStoffV) b) Nachweis der Unterweisung c) Gefährdungsbeurteilung d) Arbeitsplan e) medizinischer Untersuchungsbericht G 1.2 und G 26.2 für alle auf der Baustelle tätigen Arbeitnehmer (sind namentlich zu benennen). Der Unternehmer hat auf Anforderung folgende Unterlagen vorzulegen: f) Zulassungen/Bescheinigung der Staubklasse H (+Asbest) und M für ortsveränderliche Entstauber sowie eine Auflistung der einzusetzenden Sicherheitseinrichtungen mit Angaben zum Hersteller, Fabrikat, Typ, Größe/Leistung, Baujahr sowie Angaben, ob Eigeneinrichtung oder Fremdeinrichtung (Mietgerät). Diese Angaben sind nach Prüfung und Freigabe durch die AG-Bauleitung verbindlich und einzuhalten.
Arbeiten mit Schadstoffen
Entsorgung gefährl. Abfälle Entsorgung gefährl. Abfälle Für einen Anspruch auf Vergütung ist der Nachweis der rechtskonformen Entsorgung der gefährlichen sowie nachweispflichtigen Abfälle im elektronischen Nachweisverfahren (eANV) erforderlich. Es tritt ein Bevollmächtigter des Bauherrn im eANV auf. Durch den AG wird dem AN die baustellenbezogene Erzeugernummer mitgeteilt. Diese Erzeugernummer ist zwingend für alle nachweispflichtigen Entsorgungsvorgänge zu verwenden. Beprobung und Analytik zwecks Abfalldeklaration erfolgt bauseits. Die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist in den entsprechenden Positionen "Transport und Entsorgung" zu kalkulieren. Sämtliche Entsorgungs- und Transportkosten, SBB-Gebühren sowie Kosten für alle weiteren mit der Entsorgung vebundenen Formalitäten u. ä. werden vom AN übernommen. Ausgenommen hiervon sind folgende SBB-Gebühren (trägt der Bauherr direkt) - SBB-Gebühr Erzeugernummer - SBB-Gebühren bei Einzelentsorgungsnachweisen bauseits Bei den Rückbauarbeiten ist auf eine strikte Trennung der Abfallfraktionen zu achten. Materialien, die nicht von schadstoffh. Material getrennt werden können bzw. nicht zu reinigen sind, sind als schadstoffhaltig zu entsorgen. Entsorgung per Sammelentsorgungsnachweis - gefährl. Abfälle < 20 t je AVV-ASN Bei gefährl. Abfällen mit Mengen von < 20 t je AVV-ASN erfolgt die Entsorgung per Sammelentsorgungsnachweis des AN bzw. Transporteurs des AN. Im Übernahmeschein sind die baustellenbezogene Abfallerzeuger-Nr. einzutragen. Der vorbereitete Übernahmescheine ist vor Containerabfuhr dem Verfahrensbevollmächtigen des Bauherrn zur Signatur und Containerfreigabe zu übermitteln. Vor Signierung der Übernahmescheine erfolgt eine Containerkontrolle durch den Bevollmächtigten bzw. durch die Bauleitung. Abfuhrtermine sind mind. 3 Werktage vorher anzugeben. Ohne Signatur der Übernahmescheine erfolgt keine Containerabfuhr. Vorab sind die entsprechechenden Sammelentsorgungsnachweise dem Verfahrensbevollmächtigen zu übermitteln. Die Begleitscheine sind bei Rechnungsstellung zu übermitteln. Entsorgung per Einzelentsorgungsnachweis - gefährl. Abfälle > 20 t je AVV-ASN Bei Entsorgung per Einzelentsorgungsnachweis (gefährl. Abfälle > 20t je AVV-ASN) erfolgt ausschließl. der Transport durch den AN. Die Beauftragung der Entsorgungsanlage erfolgt durch den Bauherrn, die Entsorgungskosten trägt somit der Bauherr. Die Entsorgungsanlage wird nach der Andienung der Abfälle mitgeteilt. Die Erstellung des Einzelentsorgungsnachweises sowie der Begleitscheine erfolgt durch den Bevollmächtigten des Abfallerzeugers. Zur Erstellung der Begleitscheine sind Container-Abfuhrtermine mit dem Bevollmächtigten des AG abzustimmen. Entsorgungskonzept Für sämtliche Abfallfraktionen sind die vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele vorab anzugeben. Dazu wird das vorbereitete Entsorgungskonzept bauseits bei baubeginn übermittelt.
Entsorgung gefährl. Abfälle
Sanierung gem. TRGS 519 Bei ASI-Arbeiten mit Asbest ist der Arbeitsschutz gem. TRGS 519 einzuhalten. In die entspr. Pos. ist einzukalkulieren: Persönliche Schutzausrüstung (Schutzanzug mit Kapuze, reißfeste Schutzhandschuhe, Atemschutzmaske mit P3-Filter). Sämtliche Gerätekosten (Industriesauger Staubklasse H+Asbest, UHG, Geräte gem. BT-Verfahren, etc.) sind in die entsprechenden Demontage bzw. Einrichtungspos. (o. ä.) einzukalkulieren. Inkl. Liefern, Aufbauen, Einsatz, Wartung/Reinigung/Leerung, Rückbau, Abtransportieren. Die Verpackung in reißfeste, staubdichte und gekennzeichnete Säcke (gem. TRGS 519) und die Verbringung und Bereitstellung der anfallenden Abfälle in abgedeckelten Containern. Materialien, die nicht von Asbest getrennt werden können bzw. nicht zu reinigen sind, sind als schadstoffhaltig zu entsorgen. Sämtl. Schleusen sind als Baukastensystem-Schleusen mit selbstschließenden Türen auszuführen. Keine Ausführung als Schleusen mit Reißverschlusstüren.
Sanierung gem. TRGS 519
Sanierung gem. TRGS 521 Bei ASI-Arbeiten mit kanzerogener KMF ist der Arbeitsschutz gem. TRGS 521 einzuhalten. In die entspr. Pos. ist einzukalkulieren: Persönliche Schutzausrüstung (Schutzanzug mit Kapuze, reißfeste Schutzhandschuhe, Atemschutzmaske mit P3-Filter). Sämtliche Gerätekosten (Industriesauger Staubklasse H+Asbest / M, UHG, Geräte gem. BT-Verfahren, etc.) sind in die entsprechenden Demontage bzw. Einrichtungspos. (o. ä.) einzukalkulieren. Inkl. Liefern, Aufbauen, Einsatz, Wartung/Reinigung/Leerung, Rückbau, Abtransportieren. Die Verpackung in reißfeste, staubdichte und gekennzeichnete Säcke (gem. TRGS 521) und die Verbringung und Bereitstellung der anfallenden Abfälle in abgedeckelten Containern. Materialien, die nicht von KMF getrennt werden können bzw. nicht zu reinigen sind, sind als schadstoffhaltig zu entsorgen. Sämtl. Schleusen sind als Baukastensystem-Schleusen mit selbstschließenden Türen auszuführen. Keine Ausführung als Schleusen mit Reißverschlusstüren.
Sanierung gem. TRGS 521
02 Baustelleneinrichtung
02
Baustelleneinrichtung
02.01 Aufenthaltscontainer Aufenthaltscontainer (Weißbereich) als Pausen-/ Aufenthaltscontainer, Aufbewahrung von Straßenkleidung u. neuer PSA Vorhaltung und Betrieb über die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen. Ausführung entsprechend der Arbeitsstätten-VO. Pos. beinhaltet die fachgerechte Installation der Anschlüsse (Strom, inkl. Lieferung). Liefern, Aufbauen, Einsatz, Reinigen (mind. 1 mal wöchentlich), Demontieren und Abtransportieren. Grundvorhaltezeit 4 Wochen. Ausstattung (gem. Arbeitsstätten-VO): u. a. klimatisier- u. heizbar Beleuchtung
02.01
Aufenthaltscontainer
1.00
St
02.02 Vorhaltung Einrichtung Pausen-/Aufenthaltscontainer Zulage für Verlängerung der Vorhaltezeit je Woche der vorigen Pos. "Aufenthaltscontainer" über die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen hinaus. Verlängerung der Vorhaltezeit/Bauzeit aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat. Abrechnung: je Wo
02.02
Vorhaltung Einrichtung Pausen-/Aufenthaltscontainer
16.00
Wo
02.03 S-W-Sanitärcontainer Schwarz-Weiß-Sanitärcontainer mit Waschbecken, Dusche, Toiletten. Pos. inkl.Stiefelwaschanlage und Abwassertank inkl. Leerung nach Erfordernis Vorhaltung und Betrieb über die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen. Ausführung entsprechend der Arbeitsstätten-VO. Pos. beinhaltet die fachgerechte Installation der Anschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser, inkl. Lieferung). Pos. inkl. Reinigung und Dokumentation. Grundreinigung hat mind. wöchentlich zu erfolgen, tägliche Reinigung nach Bedarf, u. a. bei sichtbarer Verschmutzung/Kontamination. Liefern, Aufbauen, Einsatz, Reinigen, Demontieren und Abtransportieren. Grundvorhaltezeit 4 Wochen. Ausstattung gem. Arbeitsstätten-VO u. a.: - Dusche, Waschbecken, WC, Pissoir - beheizbar - Warm- u. Kaltwasser - Beleuchtung - Aufbewährungsmöglichkeit für (Straßen-)Kleidung, PSA, etc. Aufstellung im BE-Bereich (s. BE-Plan).
02.03
S-W-Sanitärcontainer
1.00
St
02.04 Vorhaltung S-W-Sanitärcontainer Zulage für Verlängerung der Vorhaltezeit je Woche der vorigen Pos. "S-W-Sanitärcontainer" über die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen hinaus. Verlängerung der Vorhaltezeit/Bauzeit aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat. Abrechnung: je Wo
02.04
Vorhaltung S-W-Sanitärcontainer
16.00
Wo
02.05 Beleuchtung Sanierungsbereiche Sicherstellung/Herstellung einer ausreichenden Beleuchtung in allen Arbeitsbereichen / Sanierungsbereichen (Schwarzbereiche) nach Arbeitsstättenverordnung. Installation, Umsetzung, Reinigung und Demontage der Beleuchtung. Grundvorhaltezeit von 4 Wochen.
02.05
Beleuchtung Sanierungsbereiche
L
1.00
psch
02.06 Vorhaltung Beleuchtung Sanierungsbereiche Zulage für Verlängerung der Vorhaltezeit je Woche der vorigen Pos. "Beleuchtung Sanierungsbereiche " über die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen hinaus. Verlängerung der Vorhaltezeit/Bauzeit aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat. Abrechnung: je Wo
02.06
Vorhaltung Beleuchtung Sanierungsbereiche
16.00
Wo
02.07 Fußbodenschutz Bereich: Hauslfur/Treppe/Eingangsbereich (Bereiche mit Steinfliesen, etc.) Schutz von Fußböden (Laufwege, etc.), feucht reinigbarer, formstabil, durchstoß- und reißfest, Materialstärke mind. 0,5 mm. PE-beschichteter Schutzkartonage o. ä. Ausführung nach Anweisung durch BL. Fußbodenschutz Liefern, Verlegen inkl. Zuschneiden/Anpassen, Stöße überlappend staubdicht und rückstandsfrei wieder aufnehmbar mit geeignetem reißfesten Klebeband verkleben. Inkl. regelmäßiger Reinigung der Arbeitswege während der Sanierungsarbeiten Liefern, Aufbauen/Verlegen, Einsatz, Vorhalten, Reinigen, Demontieren und Abtransportieren/Entsorgung.
02.07
Fußbodenschutz
200.00
m2
02.08 Bauteilschutz - Handlauf Schutz von Handlauf (Hausflur, Eignangsbereich, etc. all Geschosse) mit geigneten Material, feucht reinigbarer, formstabil, durchstoß- und reißfest. Ausführung nach Anweisung durch BL. Liefern, Verlegen inkl. Zuschneiden/Anpassen, Stöße überlappend staubdicht und rückstandsfrei wieder aufnehmbar mit geeignetem reißfesten Klebeband verkleben. Inkl. regelmäßiger Reinigung während der Sanierungsarbeiten Liefern, Aufbauen/Verlegen, Einsatz, Vorhalten, Reinigen, Demontieren und Abtransportieren/Entsorgung.
02.08
Bauteilschutz - Handlauf
650.00
lfdm
02.09 Notentwässerung Herstellung Notentwässerung nach Demontage von Rohren mittels geeigneter Materialien (wasserdicht). Liefern, Aufbauen, Einsatz, Umsetzen, Reinigen, Demontieren und Abtransportieren. Ausführung gem. Anweisung der Bauleitung. Dichtheit der Notentwässerung ist regelmäßig zu kontrollieren. Mängel sind umgehend zu beseitigen.
02.09
Notentwässerung
200.00
lfdm
02.10 Baustellenzaun Bauzaun, Höhe ca. 2 m, zur Sicherung der BE-Fläche (Containerstellplatz, etc.). Pos. inkl. Baustellenbeschilderung , inkl. Hinweisschild "Betreten verboten". Hinweisschild (schwarz-gelb) "Baustelle betreten verboten! Eltern haften für ihre Kinder" o.ä. Liefern, Aufbauen, Einsatz, Demontieren und Abtransportieren. Grundvorhaltezeit 4 Wochen.
02.10
Baustellenzaun
200.00
lfdm
02.11 Vorhaltung Baustellenzaun Zulage für Verlängerung der Vorhaltezeit je Woche und lfdm der vorigen Pos. "Bauzaun " über die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen hinaus. Verlängerung der Vorhaltezeit/Bauzeit aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat. Abrechnung: lfdm je Wo
02.11
Vorhaltung Baustellenzaun
3,200.00
lfmW
02.12 Bauzauntor 2-flügelig Bauzaun-Tor, passend zum Bauzaun. Toranlage bestehend aus: · 2 Flügel · 1 Verschließmechanismus · Schloss mit ca. 10 Stück Schlüssel · 2 Laufräder · 4x Drehgelenke, je Flügel 2x · Durchfahrtsbreite: mind. 4,00 m Liefern, Aufbauen, Einsatz, Demontieren und Abtransportieren. Grundvorhaltezeit 4 Wochen.
02.12
Bauzauntor 2-flügelig
1.00
St
02.13 Vorhaltung Bauzauntor 2-flügelig Zulage für Verlängerung der Vorhaltezeit je Woche und St der vorigen Pos. "Bauzauntor 2-flügelig" über die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen hinaus. Verlängerung der Vorhaltezeit/Bauzeit aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat. Abrechnung: St je Wo
02.13
Vorhaltung Bauzauntor 2-flügelig
16.00
St/W
02.14 Bauzauntor 1- flügelig Bauzaun-Tor, passend zum Bauzaun. Toranlage bestehend aus: · 1 Flügel · 1 Verschließmechanismus · Schloss mit ca. 10 Stück Schlüssel · 1 Laufrad · 2x Drehgelenke, je Flügel 1x · Breite: mind. 2,00 m Liefern, Aufbauen, Einsatz, Demontieren und Abtransportieren. Grundvorhaltezeit 4 Wochen.
02.14
Bauzauntor 1- flügelig
2.00
St
02.15 Vorhaltung Bauzauntor 1-flügelig Zulage für Verlängerung der Vorhaltezeit je Woche und St der vorigen Pos. "Bauzauntor 1-flügelig " über die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen hinaus. Verlängerung der Vorhaltezeit/Bauzeit aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat. Abrechnung: St je Wo
02.15
Vorhaltung Bauzauntor 1-flügelig
32.00
St/W
02.16 Gerüsttreppenturm und Bauaufzug Turmgerüst/Treppenturm und Lastenaufzug. Zwecks Zugang zum EG. - 6. OG (über Balkon). Lastenaufzug für Personen- u. Materialtransport. Tragfähigkeit mind. 500 kg Turmgerüst/Treppenturm als Zugang zum 1. - 6. OG (Balkon). Pos. inkl. Nachweis Gerüststatik. Pos. inkl. Herstellung trägfähigen Untergrund. Pos. inkl. Herstellung Übergang / Zugang zu Balkon. Demontage Balkonbrüstung (kurze Seite, s. Plan "Balkonsichtschutz") gem. separater Pos.) zwecks Zugang/Ansschluss. Liefern, Aufbauen, Einsatz, Reinigen, Wartung, Demontieren und Abtransportieren. Grundvorhaltezeit 4 Wochen. Ausführung entsprechend der Arbeitsstätten-VO. Pos. beinhaltet die fachgerechte Installation der Anschlüsse (Strom, inkl. Lieferung). Maße - Höhe s. Pläne - Stellung s. Plan Einrichtung Schadstoffsanierungsbereiche
02.16
Gerüsttreppenturm und Bauaufzug
1.00
St
02.17 Vorhaltung Gerüsttreppenturm und Aufzug Zulage für Verlängerung der Vorhaltezeit je Woche der vorigen Pos. "Gerüsttreppenturm und Aufzug" über die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen hinaus. Verlängerung der Vorhaltezeit/Bauzeit aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat. Abrechnung: je Wo
02.17
Vorhaltung Gerüsttreppenturm und Aufzug
16.00
Wo
02.18 Demontage Balkonbrüstung Zerstörungsfreie Demontage und nach Abschluss der Arbeiten Remontage Balkonbrüstungselement (s. Plan " Balkonsichtschutz) zwecks Überbgang / Anschluss Bauaufzug. Balkonbrüstungsplatte aus Metall / -gitter, verschraubt o. ä. Demontage, Einlagerung nach Anweisung der Bauleitung (im Objekt Selganer Weg 2, 4 bzw. Garage BE), Wiedereinbau nach Abschluss der Arbeiten. Pos. inkl. Durchtrennen Metallstreben (2 St., s. Bild) der Brüstung, Schnittpunkt Langsseite (Betonbrüstungselement). Inkl. Entsorgung Metallstreben keine Remontage. Maße Brüstungselement ca. 1,7 x 1,1 m (B x H) Bereich: EG - 6. OG Bild
02.18
Demontage Balkonbrüstung
7.00
St
02.19 Herstellung Anschluss Bauwasser inkl. Wasserzähler Bauwasserverteiler/-anschluss in ausreichender Dimensionierung für die durchzuführenden Maßnahmen. Inkl. Wasserzähler. Ausführung Wasserleitungen mit Dämmung (frostsicher). Zweck: - Anschluss Toiletten-/Wasch-/Duschcontainer BE-Fläche - Entnahmestelle Bauwasser Liefern, Aufbauen/Verlegen, Einsatz, Reinigen, Zurückbauen und Abtransportieren. Grundvorhaltezeit 4 Wochen. Bauwasseranschluss: im KG Selgenauer Weg 2
02.19
Herstellung Anschluss Bauwasser inkl. Wasserzähler
80.00
lfdm
02.20 Demontage Schranke inkl. Einlagern Zerstörungsfreie Demontage Parkplatz-Schranke inkl. Ständer etc. Einlagerung vor Ort (Garage oder Objekt Selgengenauer Weg 2, 4). Pos. inkl. geeignetem Schutz zur Einlagerung.
02.20
Demontage Schranke inkl. Einlagern
L
1.00
psch
02.21 Pflasterprotokoll inkl. Ortstermin Tiefbauamt Ortstermin zur Erstellung Pflasterprotokoll mit Tiefbauamt einschl. Fotodokumentation. Sowie Pflasterprotokoll inkl. Fotodokumentation für Pflasterflächen des Objektes Selgenauer Weg 2 (Bereich Parkplatz, Laufwege, Eingangsbereiche, Stellplatz Aufzug u. Gerüsttreppenturm, sowie sonstige Bereiche). Eigenverantwortliche Terminabstimmung und Erstellung Pflasterprotokoll mit dem Tiefbauamt, einschl. einer aussagefähigen Fotodokumentation Bereich öffentliches Straßenland - Gewegüberfahrt zum Parkplatz (BE) Mit dem Verantwortlichen ist ein Ortstermin abzustimmen, um den Zustand des öffentlichen Straßenlandes im genannten Bereich aufzunehmen und zu dokumentieren. Beschädigungen im Bereich des Mosaikpflasters oder des Pflasters aus Betonplatten, der Zustand der Gehweg und Straßenbereiche, sowie Eingangsbereiche zu den Gebäuden sind zu dokumentieren. Dies gilt auch für die zur BE genutzten Lagerflächen. Die Fotodokumentation ist der örtlichen BL kostenlos zur Verfügung zu stellen.
02.21
Pflasterprotokoll inkl. Ortstermin Tiefbauamt
L
1.00
psch
02.22 Asphaltkeil AC 22 TL Asphaltkeil AC 22 TL, als Übergang Straße / Gehweg, mit Schutzvlies und Gefälle Liefern, Einbauen, nach Bauende Zurückbauen, sortenreine Trennung, Laden, Abfahren und Entsorgen, Entsorgungskosten sind einzukalkulieren und die Entsorgungsnachweise der Bauleitung zu übergeben. Maße: ca. 0,50 m Tiefe x 0,20 Höhe
02.22
Asphaltkeil AC 22 TL
6.00
lfdm
02.23 Asphalttragschicht Gehwegüberfahrt Ebenerdige Überfahrt/Überbauung aus Asphalt Herstellen, dazu · vorh. Pflastersteine bzw. Betonplatten Aufnehmen, Laden, Fördern, Abladen und auf der Baustelle Zwischenlager · Boden Abtragen bis 20 cm mit geeignetem Gerät, Laden, Fördern, Abladen und auf der Baustelle Zwischenlagern · verlegen einer Trennlage aus Schutzvlies · Asphalttragschicht bis d = 20 cm als Baustellenüberfahrt Liefern und Aufbringen. Gullydeckel und andere Durchdringungen sind freizuhalten und mittels Stahlplatten abzudecken · nach Bauende Rückbau der Asphalttragschicht, sortenreine Trennung, Laden, Abtransport und Entsorgung, Entsorgungskosten sind einzukalkulieren und die Entsorgungsnachweise der Bauleitung zu übergeben. · nach Rückbau der Asphalttragschicht, den vorgefundenen Zustand wieder herstellen, dazu Zwischengelagerten Boden wieder Einbauen, lagenweise Verdichten und Planum herstellen · Zwischengelagerte Pflastersteine bzw. Betonplatten wieder fachgerecht in Form und Muster wie der angrenzende Bestand Verlegen und je nach Erfordernis Verdichten/Anrütteln und Kies Einschwemmen · zusätzliches benötigtes Recycling- und Kiesmaterial ist mit einzukalkulieren Zustand des Untergrundes vorher/nachher ist in beisein von AG, AN, Bauleitung und die zuständigen Behörden zu dokumentieren und der Bauleitung zu übergeben.
02.23
Asphalttragschicht Gehwegüberfahrt
30.00
m2
02.24 Rodung Sträucher und Hecken Freimachen Stellplatz für Gerüsttreppenturm und Bauaufzug durch Beseitigung von Krautbewuchs, Sträuchern/Hecken, Kriechgewachs (U < 80 cm) einschließlich Wurzelwerk, gerodetes Material laden, transportieren, zerkleinern und entsorgen, inkl. Zwischentransporte.
02.24
Rodung Sträucher und Hecken
5.00
m2
03 Einrichtung Schadstoffsanierungsbereiche
03
Einrichtung Schadstoffsanierungsbereiche
03.01 Einrichtung KMF-/Asbestsanierungsbereich - EG - 5. OG Whg.+ Flur Einrichten Asbestsanierungsbereich gem. TRGS 519. Inkl. Anliefern, Einrichten, Betrieben, Vorhaltung, Rückbauen, Abfuhr u. Entsorgung. Sanierungsbereich: - geschossweise (s. Plan): 8 Wohnungen + Hausflur (1 Sanierungsbereich) - Göße ca. 450 m² / 1200 m³ Pos. inkl. (Ausführung gem. TRGS 519) - Warnschilder/Kennzeichnung u. Absperrung - staubdichte Abschottung / Abklebungen (ist während der gesamten Betriebszeit des Schwarzbereichs sicherzustellen) - lufttechnische Maßnahmen mittels UHG - mind. 2-Kammer-Personenschleuse (Baukastensystem- Schleusen) inkl. Stiefelwaschanlage - 2-Kammer-Materialschleuse (Baukastensystem-Schleusen) - sofern keine zugelassenen emissionsarmen BT-Verfahren (TRGS 519) bei der Demontage zum Einsatz kommen (s. entspr. Pos.), sind die Schutzmaßnhamen gem. TRGS 519 anzupassen. Abdecken/Aushausen von schwer zu reinigenden Einbauten (sofern Demontage nicht vorab erfolgt). Abkleben von Öffnungen, Steckdosen, Schalter, etc. Pos. inkl. Abschottung Aufzug und Treppe (s. Plan). Herstellen und Aufrechterhaltung lufttechnische Maßnahmen gem. TRGS 519 im Sanierungsbereich (8-facher Luftwechsel (Frischluft) pro Stunde, Unterdruck 20 Pa). Pos. inkl. Einpassung von Elektroinstallationen und -geräte sowie Wasseranschluss (Schleuse). Pos. beinhaltet die Erstellung/Einpassung und Wiederherstellung nach Abschluß der Maßnahme notwendiger Öffnungen (Zuluft/Abluft) sowie die Verlegung der Lutten im Sanierungsbereichen zur Erzielung eines gerichteten Luftstroms, insbesondere im unmittelbaren Arbeitsbereich. Personen-/Material-Schleus als Baukastensystem-Schleuse mit selbstschließenden Türen. Keine Ausführung als Schleuse mit Reißverschlusstüren. Transport und Entsorgung anfallender Filtermaterialien, Abschottungsmaterial/ -folien als asbesth. gefährl. Abfäll (sofern nicht reinigbar). Entsorgung asbestkontaminierte Verbrauchsmaterialien als gefährl. Abfall (AVV-ASN 15 02 02*) gem. separater Pos.
03.01
Einrichtung KMF-/Asbestsanierungsbereich - EG - 5. OG Whg.+ Flur
6.00
St
03.02 Einrichtung KMF-/Asbestsanierungsbereich - 6. OG Whg.+ Flur Einrichten Asbestsanierungsbereich gem. TRGS 519. Inkl. Anliefern, Einrichten, Betrieben, Vorhaltung, Rückbauen, Abfuhr u. Entsorgung. Sanierungsbereich: - geschossweise (s. Plan): 6 Wohnungen + Hausflur (1 Sanierungsbereich) - Göße ca. 350 m² / 1000 m³ Pos. inkl. (Ausführung gem. TRGS 519) - Warnschilder/Kennzeichnung u. Absperrung - staubdichte Abschottung / Abklebungen (ist während der gesamten Betriebszeit des Schwarzbereichs sicherzustellen) - lufttechnische Maßnahmen mittels UHG - mind. 2-Kammer-Personenschleuse (Baukastensystem- Schleusen) inkl. Stiefelwaschanlage - 2-Kammer-Materialschleuse (Baukastensystem-Schleusen) - sofern keine zugelassenen emissionsarmen BT-Verfahren (TRGS 519) bei der Demontage zum Einsatz kommen (s. entspr. Pos.), sind die Schutzmaßnhamen gem. TRGS 519 anzupassen. Abdecken/Aushausen von schwer zu reinigenden Einbauten (sofern Demontage nicht vorab erfolgt). Abkleben von Öffnungen, Steckdosen, Schalter, etc. Pos. inkl. Abschottung Aufzug und Treppe (s. Plan). Herstellen und Aufrechterhaltung lufttechnische Maßnahmen gem. TRGS 519 im Sanierungsbereich (8-facher Luftwechsel (Frischluft) pro Stunde, Unterdruck 20 Pa). Pos. inkl. Einpassung von Elektroinstallationen und -geräte sowie Wasseranschluss (Schleuse). Pos. beinhaltet die Erstellung/Einpassung und Wiederherstellung nach Abschluß der Maßnahme notwendiger Öffnungen (Zuluft/Abluft) sowie die Verlegung der Lutten im Sanierungsbereichen zur Erzielung eines gerichteten Luftstroms, insbesondere im unmittelbaren Arbeitsbereich. Personen-/Material-Schleus als Baukastensystem-Schleuse mit selbstschließenden Türen. Keine Ausführung als Schleuse mit Reißverschlusstüren. Transport und Entsorgung anfallender Filtermaterialien, Abschottungsmaterial/ -folien als asbesth. gefährl. Abfäll (sofern nicht reinigbar). Entsorgung asbestkontaminierte Verbrauchsmaterialien als gefährl. Abfall (AVV-ASN 15 02 02*) gem. separater Pos.
03.02
Einrichtung KMF-/Asbestsanierungsbereich - 6. OG Whg.+ Flur
1.00
St
03.03 Einrichtung KMF-/Asbestsanierungsbereich - KG Waschküche Einrichten Asbestsanierungsbereich gem. TRGS 519. Inkl. Anliefern, Einrichten, Betrieben, Vorhaltung für gesamte Sanierung gem. separater Pos., Rückbauen, Abfuhr u. Entsorgung. Sanierungsbereich: - KG Waschküche - Größe: 30 m², 80 m³ Pos. inkl. (Ausführung gem. TRGS 519) - Warnschilder/Kennzeichnung u. Absperrung - staubdichte Abschottung / Abklebungen (ist während der gesamten Betriebszeit des Schwarzbereichs sicherzustellen) - lufttechnische Maßnahmen mittels UHG - mind. 2-Kammer-Personenschleuse (Baukastensystem- Schleusen) inkl. Stiefelwaschanlage - 2-Kammer-Materialschleuse (Baukastensystem-Schleusen) - sofern keine zugelassenen emissionsarmen BT-Verfahren (TRGS 519) bei der Demontage zum Einsatz kommen (s. entspr. Pos.), ist eine 4-Kammer-Personenschleuse zu betreiben (gem. TRGS 519, Abs. 14) Abdecken/Aushausen von schwer zu reinigenden Einbauten (sofern Demontage nicht vorab erfolgt). Abkleben von Öffnungen, Steckdosen, Schalter, etc. Herstellen und Aufrechterhaltung lufttechnische Maßnahmen gem. TRGS 519 im Sanierungsbereich (8-facher Luftwechsel (Frischluft) pro Stunde, Unterdruck 20 Pa). Pos. inkl. Einpassung von Elektroinstallationen und -geräte sowie Wasseranschluss (Schleuse). Pos. beinhaltet die Erstellung/Einpassung und Wiederherstellung nach Abschluß der Maßnahme notwendiger Öffnungen (Zuluft/Abluft) sowie die Verlegung der Lutten im Sanierungsbereichen zur Erzielung eines gerichteten Luftstroms, insbesondere im unmittelbaren Arbeitsbereich. Personen-/Material-Schleus als Baukastensystem-Schleuse mit selbstschließenden Türen. Keine Ausführung als Schleuse mit Reißverschlusstüren. Transport und Entsorgung anfallender Filtermaterialien, Abschottungsmaterial/ -folien als asbesth. gefährl. Abfäll (sofern nicht reinigbar). Entsorgung asbestkontaminierte Verbrauchsmaterialien als gefährl. Abfall (AVV-ASN 15 02 02*) gem. separater Pos.
03.03
Einrichtung KMF-/Asbestsanierungsbereich - KG Waschküche
1.00
St
03.04 Staubdichte Abschottung Staubdichte Abschottung/Abklebung (Folienabklebung, o. ä.) für alle Sanierungsbereiche, bestehend aus PE-Folie (Dicke mindestens 0,4 mm) und schwerem Industrieklebeband. Leistung inkl. Liefern, Aufbauen, ggf. Einarbeiten von Durchdringungen und Anschlüsse herstellen, Vorhalten. Nach Beendigung der Arbeiten Dekontaminieren, Abbauen, Abtransportieren, Entsorgen und Wiederherstellen in den ursprünglichen Zustand. Aufstellort im Innen- und Außenbereich. Ausführung nur nach Genehmigung durch AG-Bauleitung. Hinweis: Abschottungen im Zuge der Einrichtung der KMF-/Asbestsanierungsbereich (Pos. 1 - 4) werden nicht gesondert vergütet.
03.04
Staubdichte Abschottung
100.00
m2
03.05 Staubdichte selbsttragende Abschottung Staubdichte selbsttragende Abschottung für alle Sanierungsbereiche, bestehend aus PE-Folie (Dicke mindestens 0,4 mm) auf einer Holzlattenunterkonstruktion und schwerem Industrieklebeband. Leistung inkl. Liefern, Aufbauen, Einarbeiten von Durchdringungen und Anschlüsse herstellen, Vorhalten. Nach Beendigung der Arbeiten Dekontaminieren, Abbauen, Abtransportieren, Entsorgen und Wiederherstellen in den ursprünglichen Zustand. Aufstellort im Innen- und Außenbereich. Ausführung nur nach Genehmigung durch AG-Bauleitung. Hinweis: Abschottungen im Zuge der Einrichtung der KMF-/Asbestsanierungsbereich (Pos. 1 - 4) werden nicht gesondert vergütet.
03.05
Staubdichte selbsttragende Abschottung
100.00
m2
03.06 Fußbodensicherung gegen Durchbruch inkl. staubdichte Abschottung Fußbodensicherung gegen Durchbruch (OSB-Platte o. ä.) inkl. staubdichte Abschottung für alle Sanierungsbereiche. Staubdichte Abschottung bestehend aus PE-Folie (Dicke mindestens 0,4 mm) und schwerem Industrieklebeband. Leistung inkl. Liefern, Aufbauen, Einarbeiten von Durchdringungen und Anschlüsse herstellen, Vorhalten. Nach Beendigung der Arbeiten Dekontaminieren, Abbauen, Abtransportieren, Entsorgen und Wiederherstellen in den ursprünglichen Zustand. Aufstellort im Innen- und Außenbereich. Ausführung nur nach Genehmigung durch AG-Bauleitung.
03.06
Fußbodensicherung gegen Durchbruch inkl. staubdichte Abschottung
100.00
m2
03.07 Schutzkleidung für Aufsicht Einwegschutzkleidung (PSA) für Aufsichtspersonal, Messtechnikpersonal, Notpersonal oder Bauleitung. Die jeweilige Schutzkleidung (PSA) wird auf Nachweis vergütet, wobei Name, Datum und Unterschrift des Benutzers zur Anerkenntnis notwendig sind. Schutzkleidung bestehend aus: - Einwegschutzanzug - Überschuhe - P3-Einweg Schutzmaske
03.07
Schutzkleidung für Aufsicht
10.00
St
04 Demontage Bauteile ohne schadstoffbedingten Arbeitsschutz - vor Schadstoffsanierung
04
Demontage Bauteile ohne schadstoffbedingten Arbeitsschutz - vor Schadstoffsanierung
04.01 Beräumung / Entrümpelung Beräumung/Entrümpelung von Sperrmüll, Mieterhinterlassenschaften, o. ä. Demontage, Aufnehmen, Transportieren/Verbringen in geschlossenen Container. Inkl. Transport und Entsorgung anfallender nicht gefährl. Abfälle.
04.01
Beräumung / Entrümpelung
20.00
m3
04.02 Demontage Einbauküche Demontage Einbauküche inkl. Schränke/Hängeschränke, Herd, Spühle, etc. Demontage, Aufnehmen, Transportieren/Verbringen in geschlossenen Container. Inkl. Entsorgung anfallender nicht gefährl. Abfälle (u. a. Altholz A II / III; AVV 17 02 01; Altelektrogeräte, etc.). Länge ca. 4-8 m Abrechnung: 1 St pro Wohnung
04.02
Demontage Einbauküche
48.00
St
04.03 Demontage Einbauschrank Demontage Einbauschrank (Holz, o. ä.) inkl. Zwischenböden, Schranktüren, Befestigungen, etc. Im Wohnungsflur (o. ä.), Schrank raumhoch Demontage, Aufnehmen, Transportieren/Verbringen in geschlossenen Container. Inkl. Entsorgung anfallender nicht gefährl. Abfälle (u. a. Altholz A II / III; AVV 17 02 01). Maße (bis) ca. 1,4 x 0,6 x 2,5 m (L x B x H)
04.03
Demontage Einbauschrank
47.00
St
04.04 Demontage Fußbodenbelag/Oberbelag lose (asbestfrei) Demontage loser (nicht verklebter) Fußbodenbelag / Oberbelag (PVC, Linoleum, Laminat, Auslegware / Teppich, o. ä.) asbestfrei. Einschl. Demontage Sockelleisten. Belag ohne Anhaftungen asbesth. Flexplatten oder asbesth. Kleber. Entsorgung Fußbodenbeläge als nicht gefährl. Abfall, insofern ohne Anhaftungen von asbesth. Flexplatten und asbesth. Kleber. Demontage Beläge mit asbesh. Anhaftungen gem. separater Pos. Demontage, Aufnehmen, Transportieren/Verbringen in geschlossenen Container. Inkl. Transport und Entsorgung anfallender nicht gefährl. Abfälle. Sanierungsbereiche: Wohnungen
04.04
Demontage Fußbodenbelag/Oberbelag lose (asbestfrei)
350.00
m2
04.05 Demontage Fußbodenbelag - Linoleum (asbestfrei) Demontage asbestfreier Fußbodenbelag (Linoleum, o. ä.) verklebt (auf asbestfreiem Kleber). Demontage inkl. Sockelleisten und Befestigung/Kleber. Demontage, Aufnehmen, Transportieren/Verbringen in geschlossenen Container. Inkl. Transport und Entsorgung anfallender nicht gefährl. Abfälle.
04.05
Demontage Fußbodenbelag - Linoleum (asbestfrei)
600.00
m2
04.06 Demontage Fußbodenkleber (asbestfrei) Demontage asbestfreier Fußbodenkleber (Linoleumkleber, o. ä.). Demontage, Aufnehmen, Transportieren/Verbringen in geschlossenen Container. Inkl. Transport und Entsorgung anfallender nicht gefährl. Abfälle.
04.06
Demontage Fußbodenkleber (asbestfrei)
600.00
m2
04.07 Demontage Spültischarmatur Demontage Spültischarmatur Demontieren, trennen, sortieren und entsorgen einschl. Auf- und Abladen von Spültischarmaturen (Zweigriffarmaturen oder Einhebelmischer) einschließlich Eckventile / Kombieckventile und Abflusssiphon.
04.07
Demontage Spültischarmatur
55.00
St
04.08 Demontage Vorwandelement WC Demontage Vorwandelement WC Demontieren, trennen, sortieren und entsorgen einschl. Auf- und Abladen von WC-Vorwandelementen, aus Stahl, einschl. der Konsolen, Halter, Verschraubungen und Anschlussleitungen.
04.08
Demontage Vorwandelement WC
50.00
St
04.09 Demontage WC-Anlage bodenstehend/wandhängend Demontage WC-Anlage bodenstehend/wandhängend Demontieren, trennen, sortieren und entsorgen einschl. Auf- und Abladen von WC-Vorwandelementen, aus Stahl, einschl. der Konsolen, Halter, Verschraubungen und Anschlussleitungen.
04.09
Demontage WC-Anlage bodenstehend/wandhängend
55.00
St
04.10 Demontage Duschtassenanlage, Stahlblech / Acryl Demontage Duschtassenanlage, Stahlblech / Acryl Demontieren, trennen, sortieren und entsorgen einschl. Auf- und Abladen von Duschtassen, aus Stahl, einschl der Konsolen, Poresta-Wannenträger eingefließt, Halter, Armaturen, Duschabtrennung, Duschvorhang, Duschstange, Verschraubungen und Anschlussleitungen.
04.10
Demontage Duschtassenanlage, Stahlblech / Acryl
1.00
St
04.11 Demontage Badewannenanlage, Acryl eingebaut Demontage Badewannenanlage, Acryl eingebaut Demontieren, trennen, sortieren und entsorgen einschl. Aufund Abladen von Wannen, aus Acryl, einschl. Demontieren der Konsolen, Poresta-Wannenträger eingefließt, Halter, Armaturen, Duschvorhang und Stange, Verschraubungen und Anschlussleitungen.
04.11
Demontage Badewannenanlage, Acryl eingebaut
1.00
St
04.12 Demontage Badewannenanlage, Stahlblech freistehend Demontage Badewannenanlage, Stahlblech freistehend Demontieren, trennen, sortieren und entsorgen einschl. Auf- und Abladen von vorhandene Badewannenanlagen, freistehend, aus Stahlemaille mit Schürzen, Füllarmaturen, Brausehalterungen und Ablaufventil, inkl. allem Zubehör.
04.12
Demontage Badewannenanlage, Stahlblech freistehend
1.00
St
04.13 Demontage Badewannenanlage, Stahlblech eingemauert Demontage Badewannenanlage, Stahlblech eingemauert Demontieren, trennen, sortieren und entsorgen einschl. Aufund Abladen von Wannen, aus Stahl, einschl. Demontieren der Konsolen, eingefließt mit Porotonstein untermauert, Halter, Armaturen, Duschvorhang und Stange, Verschraubungen und Anschlussleitungen.
04.13
Demontage Badewannenanlage, Stahlblech eingemauert
47.00
St
04.14 Demontage Waschtisch-Anlage Demontage Waschtisch-Anlage Demontieren, trennen, sortieren und entsorgen einschl. Auf- und Abladen von Waschtischen, aus Sanitärporzellan, einschl. Konsolen, Halter, WT-Ablagen, Handtuchhalter, Spiegel, Armaturen, Verschraubungen, Anschlussleitungen, Eckventile und Kombieckventile
04.14
Demontage Waschtisch-Anlage
50.00
St
05 Demontage Bauteile ohne schadstoffbedingten Arbeitsschutz - nach Schadstoffsanierung
05
Demontage Bauteile ohne schadstoffbedingten Arbeitsschutz - nach Schadstoffsanierung
05.01 Demontage Lüftungskanal - Rabitzkonstruktion Demontage Lüftungskanal aus Rabitzkonstruktion (asbestfrei) o. ä. inkl. Befestigung Maße ca. 270 mm x 200 mm (H x B) Stärke ca. 30 mm Rabitz zweiseitig, Eckkonstruktion an Rohwand/-decke (s. Bild) Pos. inkl. Reinigung nach Demontage ("besenrein"). Demontage, Aufnehmen, Transportieren/Verbringen in geschlossenen Container. Transport und Entsorgung anfallender nicht gefährl. Abfall Bauschutt (RC 1-3) sowie gefährlicher Abfall Bauschutt (> RC 3) gem. separater Pos. Bereiche: Bad, Küche, etc.
05.01
Demontage Lüftungskanal - Rabitzkonstruktion
160.00
lfdm
05.02 Demontage Zwischenwände inkl. Wandbelag Demontage Zwischenwände inkl. asbestfreier Wandbeläge (Keramikfliesen inkl. -bett, Anstriche, Feinputze etc.) Stärke ca. 50-60 mm Material: Beton, Ziegelsteine, o. ä. Pos. inkl. Demontage und Separierung Elektrokabel (o. ä.). Ink. Entsorgung anfallender Elektrokabel (nicht gefährl. Abfall). Hinweis: schadstoffhaltige Beläge/Materialien sind vorab zu demontieren (gem. separater Pos.) Pos. inkl. Reinigung nach Demontage ("besenrein"). Demontage, Aufnehmen, Transportieren/Verbringen in geschlossenen Container. Transport und Entsorgung anfallender nicht gefährl. Abfall Bauschutt (RC 1-3) sowie gefährlicher Abfall Bauschutt (> RC 3) gem. separater Pos.
05.02
Demontage Zwischenwände inkl. Wandbelag
1,600.00
m2
05.03 Demontage Vorsatzschale DemontageVorsatzschale (asbestfrei) aus Trockenbauwand, Gipskarton, o. ä. Pos. inkl. Reinigung nach Demontage ("besenrein"). Demontage, Aufnehmen, Transportieren/Verbringen in geschlossenen Container. Inkl. Transport und Entsorgung anfallender nicht gefährl. Abfälle.
05.03
Demontage Vorsatzschale
50.00
m2
05.04 Demontage Keramikfliesenbeläge inkl. Bett - Außenwände Demontage asbestfreier Keramikfliesen inkl. -bett. Pos. inkl. Reinigung nach Demontage ("besenrein"). Demontage, Aufnehmen, Transportieren/Verbringen in geschlossenen Container. Transport und Entsorgung anfallender nicht gefährl. Abfall Bauschutt (RC 1-3) sowie gefährlicher Abfall Bauschutt (> RC 3) gem. separater Pos. Bereiche: auf Wohnungs-Außenwänden / Wände die nicht demontiert werden Stärke ca. 10 mm
05.04
Demontage Keramikfliesenbeläge inkl. Bett - Außenwände
300.00
m2
05.05 Demontage Oberlicht Zwischenwand Bad/Küche Demontage Oberlicht (Glasfenster mit Metallrahmen) in Zwischenwand Bad/Küche Pos. inkl. Reinigung nach Demontage ("besenrein"). Demontage, Aufnehmen, Transportieren/Verbringen in geschlossenen Container. Inkl. Transport und Entsorgung anfallender nicht gefährl. Abfälle. Maße: ca. 1,0 x 0,5 m (B x H)
05.05
Demontage Oberlicht Zwischenwand Bad/Küche
47.00
St
05.06 Demontage Zimmertür Demontage Zimmertür inkl. Zarge. Demontage, Aufnehmen, Transportieren/Verbringen in geschlossenen Container. Inkl. Entsorgung anfallender nicht gefährl. Abfälle (u. a. Altholz A II / III; AVV 17 02 01). Hinweis: Demontage Türblatt vorab zur Schadstoffsanierung möglich
05.06
Demontage Zimmertür
150.00
St
05.07 Demontage Gardinenschinen Decke Demontage Gardinenschinen (Holz, Kunststoff, o. ä.) an Decke. Pos. inkl. Reinigung nach Demontage ("besenrein"). Demontage, Aufnehmen, Transportieren/Verbringen in geschlossenen Container. Inkl. Transport und Entsorgung anfallender nicht gefährl. Abfälle.
05.07
Demontage Gardinenschinen Decke
100.00
St
05.08 Demontage Fensterbank sonstiges Demontage Fensterbank asbestfrei (Kunst-/Naturstein, o. ä.). Inkl. Verbringen/Transportieren in geschlossenen Container. Inkl. Entsorgung anfallender nicht gefährlicher Abfall. Maße ca. 1,1 - 2,0 x 0,22 m (L x B)
05.08
Demontage Fensterbank sonstiges
5.00
St
05.09 Enttapezierung Wände Demontage Tapete ein bis mehrlagig. Demontage, Aufnehmen, Transportieren/Verbringen in geschlossenen Container. Inkl. Transport und Entsorgung anfallender nicht gefährl. Abfälle. Bereiche: Wohnungsaußenwände Wohnungszwischenwände werden demontiert
05.09
Enttapezierung Wände
1,100.00
m2
05.10 Enttapezierung Decke Demontage Tapete ein bis mehrlagig. Demontage, Aufnehmen, Transportieren/Verbringen in geschlossenen Container. Inkl. Transport und Entsorgung anfallender nicht gefährl. Abfälle. Bereiche: Decke Wohnung
05.10
Enttapezierung Decke
100.00
m2
05.11 Demontage Altinstallation Elektro - Wohnungstyp: A, B, C, D, E, F, G Demontage Altinstallation Elektro. Wohnungstyp: A, B, C, D, E, F, G im Mittel: 4 Schalter, 6 Steckdosen, 3 Deckenauslässe, 1 Durchlauferhitzer, eine 1-reihige Unterverteilung inkl. Reiheneinbaugerät, ca. 10 m Leitungen bis 5 x 4 mm² Inkl. Deckenlampen, Brandmelder, Freisprechanlage, Lüfter (Lüftungsschacht Küche, o. ä.) Anlage demontieren und fachgerecht entsorgen.
05.11
Demontage Altinstallation Elektro - Wohnungstyp: A, B, C, D, E, F, G
46.00
St
05.12 Demontage Altinstallation Elektro - Wohnungstyp: H Demontage Altinstallation Elektro. Wohnungstyp: H im Mittel: 5 Schalter, 8 Steckdosen, 3 Deckenauslässe, 1 Durchlauferhitzer, eine 1-reihige Unterverteilung inkl. Reiheneinbaugerät, ca. 10 m Leitungen bis 5 x 4 mm² Inkl. Deckenlampen, Brandmelder, Freisprechanlage, Lüfter (Lüftungsschacht Küche, o. ä.) Anlage demontieren und fachgerecht entsorgen.
05.12
Demontage Altinstallation Elektro - Wohnungstyp: H
1.00
St
05.13 Demontage TW-Wohnungsverteilung Bäder u. Küche Demontage Wohnungsverteilung Bäder Trinkwasserleitungen, für eine Wohnung bestehend aus: TW-Leitungen DN 10 bis DN 25 bis 5 m, aus Stahl- oder Kupferrohr/WICU-Rohr entleeren, trennen, und mit sämtlichen Befestigungsmitteln, Absperrarmaturen und Rohrisolierungen, demontieren und abtransportieren, demontieren und rückstandsfrei abtransportieren.
05.13
Demontage TW-Wohnungsverteilung Bäder u. Küche
47.00
St
05.14 Demontage AW-Wohnungsverteilung Bäder u. Küche Demontage Abwasser-Wohnungsverteilung Bäder u. Küche Demontage Wohnungsverteilung Bäder Schmutzleitungen, für eine Wohnung bestehend aus: SW-Leitungen DN 40 bis DN 100, aus Guß-, Kunstoff- oder SML-Rohr, trennen und mit sämtlichen Befestigungsmitteln, demontieren und abtransportieren, Leitungslänge SW-Leitungen DN 40 bis DN 100 bis 5 m
05.14
Demontage AW-Wohnungsverteilung Bäder u. Küche
47.00
St
05.15 Demontage Rohrleitung DN 32-40 Demontage Rohrleitung DN 32-40 (ohne Dämmung). Demontieren, trennen und sortieren nach Werkstoffen einschl. auf- und abladen. Inkl. Form- und Verbindungsstücke sowie Befestigungen, aus einem Mix von überwiegend verzinktem Stahlrohr sowie teilweise Kupferrohr und Kunststoffrohr, auch demontieren von Konsolen, Halterungen und Auflagekonstruktionen sowie Armaturen im Gebäude. Nennweite: DN 32-40
05.15
Demontage Rohrleitung DN 32-40
200.00
lfdm
05.16 Demontage Rohrleitung DN 12-25 Demontage Rohrleitung DN 12-25 (ohne Dämmung). Demontieren, trennen und sortieren nach Werkstoffen einschl. auf- und abladen. Inkl. Form- und Verbindungsstücke sowie Befestigungen, aus einem Mix von überwiegend verzinktem Stahlrohr sowie teilweise Kupferrohr und Kunststoffrohr, auch demontieren von Konsolen, Halterungen und Auflagekonstruktionen sowie Armaturen im Gebäude. Nennweite: DN 12-25
05.16
Demontage Rohrleitung DN 12-25
100.00
lfdm
05.17 Demontage Estrich inkl. Keramikfliesen auf Sperrschicht (schadstoffrei) Demontage Estrich inkl. Keramikfliesenbelag auf schadstofffreier Sperrschicht/Bitumenpappe demontieren. Keramikfliesenbelag ca. 10 mm Estrich ca. 50 mm Pos. inkl. Reinigung nach Demontage ("besenrein"). Demontage, Aufnehmen, Transportieren/Verbringen in geschlossenen Container. Transport und Entsorgung anfallender nicht gefährl. Abfall Bauschutt (RC 1-3) sowie gefährlicher Abfall Bauschutt (> RC 3) gem. separater Pos. Demontage schadstofffreier Sperrschicht und Holzfasertrittschalldämmung gem. separater Pos. Bereiche: Bäder (Wohnungen) Etagen-/Gemeinschaftsbäder (Treppenhaus)
05.17
Demontage Estrich inkl. Keramikfliesen auf Sperrschicht (schadstoffrei)
200.00
m2
05.18 Demontage schadstofffreie Sperrschicht/Bitumenpappe u . Dämmung Demontage schadstofffreier Sperrschicht/Bitumenpappe und Dämmung. Pos. inkl. Reinigung nach Demontage ("besenrein"). Demontage, Aufnehmen, Transportieren/Verbringen in geschlossenen Container. Inkl. Transport und Entsorgung anfallender nicht gefährl. Abfälle. Sperr-/Bitumepappe: ca. 5-10 mm Trittschalldämmung (Holzfaserdämmung): ca. 15-20 mm Sperrschicht/Bitumenpappe - faserfrei (Asbest, kanzerogene KMF) - PAK < 100 mg/kg (teerfrei) Bereiche: Bäder (Wohnungen) Etagenbäder (Treppenhaus)
05.18
Demontage schadstofffreie Sperrschicht/Bitumenpappe u . Dämmung
200.00
m2
06 Demontage schadstoffhaltige Bauteile - Whg. / Hausflur
06
Demontage schadstoffhaltige Bauteile - Whg. / Hausflur
06.01 Demontage Asbestzement-Fensterbank Demontage von Asbestzement-/Asbestkunststein- Fensterbänke (Innensohlbänke) mittels anerkanntem emissionsarmen Verfahren gem. TRGS 519 / DGUV 201-012 (BGI 664). Pos. inkl.Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 519. Emissionsarmen Verfahren: DGUV 201-012 (BGI 664) - Verfahren BT 46 (oder gleichwertig). Zerstörungsfreie Demontage der AZ-Fensterbänke. Während der Arbeiten ist ein Industriesauger Staubklasse H+Asbest zu betreiben. Inkl. Verpacken (Bigbag), Kennzeichnen, Ausschleusen, Verbringen/Transportieren in geschlossenen Container. Leistungen gem. separater Pos.: - Einrichtung Sanierungsbereiche (technischer Luftwechsel, Schleuse, Abschottung, Kennzeichnung, Absperrung) - Feinreinigung Sanierungsbereich nach Abschluss der Arbeiten - Transport und Entsorgung als gefährl. Abfall (AVV-ASN 170605*) Sanierungsbereiche: Wohnungen (Zimmer), Hausflur Maße ca.: Einzellängen ca. 1,10 m - 1,70 m ca. 20 cm x 2,5 cm
06.01
Demontage Asbestzement-Fensterbank
35.00
St
06.02 Demontage Holz-Fensterbank Demontage Holz-Fensterbank (o. ä.). Inkl. ggf. Ausschleusen, Verbringen/Transportieren in geschlossenen Container. Entsorgung als gefährlicher Abfall (Altholz A IV; AVV-ASN 17 02 04*) gem. separter Pos. Maße ca. 1,1 - 2,0 x 0,22 m (L x B)
06.02
Demontage Holz-Fensterbank
50.00
St
06.03 Demontage Rippenheizkörper asbesthaltig Zerstörungsfreie Demontage Rippenheizkörper (o. ä.) mit asbesthaltigen Bauteilen/Dichtungen unter Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 519 u. TRGS 521. Pos. inkl. Demontage Befestigung / Aufhängung. Keine direkte Bearbeitung der asbesth. Bauteile/Dichtungen. Pos. inkl. Ausschneiden der Naben/Elemente mit asbesth. Dichtungen, zur Reduzierung der anfallenden asbesth. Abfälle. Pos. inkl. Entsorgung anfallender nicht gefährl. Abfälle (Heizkörperelemente ohne Metall, etc.). Inkl. staubdichtes Verpacken (Bigbag), Ausschleußen, Kennzeichnen, Transportieren und Verbringen in geschlossenen Container. Leistungen gem. separater Pos.: - Einrichtung Sanierungsbereiche (technischer Luftwechsel, Schleuse, Abschottung, Kennzeichnung, Absperrung) - Feinreinigung Sanierungsbereich nach Abschluss der Arbeiten - Transport und Entsorgung als gefährl. Abfall (AVV-ASN 170601*). Maße ca. 0,4 - 1,5 x 0,6 x 0,16 m (L x H x T)
06.03
Demontage Rippenheizkörper asbesthaltig
150.00
St
06.04 Demontage asbesth. Flexplatten auf Fußboden Demontage asbesthaltige Flexplatten (o. ä.) mittels anerkanntem emissionsarmen Verfahren gem. TRGS 519 / DGUV 201-012 (BGI 664). Pos. inkl.Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 519. Emissionsarmes Verfahren: DGUV 201-012 (BGI 664) - Verfahren BT 11 oder BT 33. Abheben der Beläge mittels Handschaber/-spachtel möglichst bruchfrei, während des Abhebens mit entspanntem Wasser benebeln. Während der Arbeiten ist ein Sauger (Klasse H + Asbest) zu betreiben, lose Reste sind sofort aufzusaugen. Inkl. Verpacken (Bigbag, o. ä.), Kennzeichnen, Ausschleusen, Verbringen/Transportieren in geschlossenen Container. Inkl. Demontage Sockelleisten aller Art, dekontaminieren (insofern ohne Anhaftungen asbesth. Kleber) und sortenreine Trennung. Inkl. Entsorgung asbestfreier Sockelleisten als nicht gefährlicher Abfall Leistungen gem. separater Pos.: - Einrichtung Sanierungsbereiche (technischer Luftwechsel, Schleuse, Abschottung, Kennzeichnung, Absperrung) - Feinreinigung Sanierungsbereich nach Abschluss der Arbeiten - Transport und Entsorgung als gefährl. Abfall (AVV-ASN 170605*). - Abschleifen asbesth. Kleber Sanierungsbereiche: Wohnungen, Hausflure
06.04
Demontage asbesth. Flexplatten auf Fußboden
1,500.00
m2
06.05 Demontage asbesth. Kleber auf Fußboden Demontage asbesthaltiger Kleber mittels anerkanntem emissionsarmen Verfahren gem. TRGS 519 / DGUV 201-012 (BGI 664). Pos. inkl.Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 519. Emissionsarmes Verfahren: DGUV 201-012 (BGI 664) - Verfahren BT 17, BT 33 oder BT 40. Asbesthaltigen Kleber (i. M. 3 mm) rückstandsfrei vom mineralischem Untergrund (Estrich/Beton) emissionsarm abschleifen/fräsen. Die Entfernung von Kleberresten hinter Sockelleisten etc. ist in Einheitspreis einzukalkulieren. Die Entfernung von Materialien in schwer zugänglichen Bereichen(z. B. Raumecken, unter Heizkörpern, etc.) hat mit Handschleifgeräten mit integrierter Staubabsaugung zu erfolgen. Das vorherige Befeuchten von Einzelflächen und begleitende Feuchthalten im Airlessverfahren ist als zusätzliche Staubminimierungsmaßnahme zu nutzen. Anfallendes Schleifgut ist in staubdichten Säcken (Bigbags o. ä.) zu sammeln. Inkl. Verpacken (Bigbag, o. ä.), Kennzeichnen, Ausschleusen, Verbringen/Transportieren in geschlossenen Container. Leistungen gem. separater Pos.: - Einrichtung Sanierungsbereiche (technischer Luftwechsel, Schleuse, Abschottung, Kennzeichnung, Absperrung) - Feinreinigung Sanierungsbereich nach Abschluss der Arbeiten - Transport und Entsorgung als gefährl. Abfall (AVV-ASN 170601*). Sanierungsbereiche: Wohnungen, Hausflure
06.05
Demontage asbesth. Kleber auf Fußboden
1,500.00
m2
06.06 Zulage Demontage mineralische Ausgleichsmasse auf asbesth. Fußbodenaufbau Zulage Demontage mineralische Ausgleichsmasse auf asbesthaltiger Kleber (nicht trennbar) auf Fußboden mittels anerkanntem emissionsarmen Verfahren gem. TRGS 519 / DGUV 201-012 (BGI 664). Pos. inkl.Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 519. Emissionsarmes Verfahren: DGUV 201-012 (BGI 664) - Verfahren BT 17, BT 33 oder BT 40. Mineralische Ausgleichsmasse bis 10 mm rückstandsfrei vom mineralischem Untergrund (Estrich/Beton) emissionsarm abschleifen/-fräsen. Die Entfernung von Materialien in schwer zugänglichen Bereichen (Raumecken, unter Heizkörpern, etc.) hat mit Handschleifgeräten mit integrierter Staubabsaugung zu erfolgen. Das vorherige Befeuchten und begleitende Feuchthalten im Airlessverfahren ist als zusätzliche Staubminderungsmaßnahme zu nutzen. Anfallendes Schleifgut ist direkt in staubdichten Säcken (Bigbags o. ä.) zu sammeln. Inkl. Verpacken (Bigbag, o. ä.), Kennzeichnen, Ausschleusen, Verbringen/Transportieren in geschlossenen Container. Leistungen gem. separater Pos.: - Einrichtung Sanierungsbereiche (technischer Luftwechsel, Schleuse, Abschottung, Kennzeichnung, Absperrung) - Feinreinigung Sanierungsbereich nach Abschluss der Arbeiten - Transport und Entsorgung als gefährl. Abfall (AVV-ASN 170601*). Sanierungsbereiche: Wohnungen, Hausflur
06.06
Zulage Demontage mineralische Ausgleichsmasse auf asbesth. Fußbodenaufbau
150.00
m2
06.07 Demontage Keramikfliesen inkl. -bett auf asbesth. Flexplatten/Kleber Fußboden Staubarme Demontage Keramikfliesen inkl. Dünn-/Dickbett auf asbesth. Flexplatten/Kleber unter Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 519. Oberfläche vor/während der Arbeiten mit entspanntem Wasser befeuchten. Inkl. Verpacken (Bigbag, o. ä.), Kennzeichnen, Ausschleusen, Verbringen/Transportieren in geschlossenen Container. Untergrund Schleifen (sofern erforderlich) gem. separater Pos. (emissionsarmes BT-Verfahren) Leistungen gem. separater Pos.: - Einrichtung Sanierungsbereiche (technischer Luftwechsel, Schleuse, Abschottung, Kennzeichnung, Absperrung) - Feinreinigung Sanierungsbereich nach Abschluss der Arbeiten - Transport und Entsorgung als gefährl. Abfall (AVV-ASN 170106*, asbesthaltig). Abfalldeklaration erfolgt baubegleitend bauseits. Sanierungsbereiche: Wohnungen Gesamtdicke bis ca. 30 mm
06.07
Demontage Keramikfliesen inkl. -bett auf asbesth. Flexplatten/Kleber Fußboden
80.00
m2
06.08 Demontage Fußbodenbelag (verklebt) auf asbesth. Flexplatten Demontage verklebter Fußbodenbelag (PVC, Linoleum, Laminat, Auslegware/Teppich, o. ä.) auf asbesth. Flexplatten unter Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 519. Ausführung analog zu emissionsarmes Verfahren: DGUV 201-012 (BGI 664) - Verfahren BT 11 oder BT 33. Entsorgung Fußbodenbeläge als nicht gefährl. Abfall, insofern ohne Anhaftungen von asbesth. Flexplatten und asbesth. Kleber (Abreinigung durch Absaugen mittels Industriesauger Staubklasse H+Asbest beim Ausschleusen). Pos. inkl. Transport und Entsorgung nicht gefährl. Abfälle Beläge mit asbesth. Anhaftungen sind als gefährl. Abfall zu entsorgen (AVV-ASN 17 06 05*) gem. separater Pos. Einschl. Demonatage Sockelleisten. Staubarme Aufnahme/Abheben der Beläge, ggf. mittels Handschaber/-spachtel. Während des Abhebens mit entspanntem Wasser benebeln. Während der Arbeiten ist ein Sauger (Klasse H + Asbest) zu betreiben, lose Reste sind sofort aufzusaugen. Inkl. Verpacken (Bigbag, o. ä.), Kennzeichnen, Ausschleusen, Verbringen/Transportieren in geschlossenen Container. Leistungen gem. separater Pos.: - Einrichtung Sanierungsbereiche (technischer Luftwechsel, Schleuse, Abschottung, Kennzeichnung, Absperrung) - Feinreinigung Sanierungsbereich nach Abschluss der Arbeiten - Transport und Entsorgung als gefährl. Abfall (AVV-ASN 170605*). Sanierungsbereiche: Wohnungen
06.08
Demontage Fußbodenbelag (verklebt) auf asbesth. Flexplatten
200.00
m2
06.09 Demontage Estrich auf Trittschalldämmung Staubarme Demontage Estrich schwimmend auf KMF-Trittschalldämmung (kanzerogen) mit asbesth. Trennpappe unter Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 519 u. TRGS 521. Estrich ist bei Demontage von KMF und asbesth. Pappe zu trennen (soweit möglich). Nach Demontage Reinigung Estrich mittels Absaugung mit Industriesauger Staubklasse H+Asbest. Entsorgung abgesaugter Estrich ohne KMF u. Asbest als nicht gefährl. Abfall. Stärke Estrich ca. 40-50 mm Leistungen gem. separater Pos.: - Einrichtung Sanierungsbereiche (technischer Luftwechsel, Schleuse, Abschottung, Kennzeichnung, Absperrung) - Entsorgung anfallender gefährlicher Bauschutt: asbesth. (AVV 17 01 06*, asbesthaltig) - Entsorgung anffallender asbestfreier, nicht gefährlicher Bauschutt (RC1 - RC3), AVV 17 01 07 Bereiche: Wohnungen (Zimmer, Küche, Flur) Hinweis: Vor Demontage Estrich erfolgt Demontage asbesth. Fußbodenbelag (gem. separater Pos.) sowie eine (Zwischen-) Feinreinigung (gem. separater Pos.). Demontage Trittschalldämmung aus asbesth. Pappe und KMF gem. separater Pos.
06.09
Demontage Estrich auf Trittschalldämmung
1,450.00
m2
06.10 Demontage Trittschalldämmung kanzerogene KMF u. KMF-/asbesth. Pappe Staubarme Demontage Trittschalldämmung aus kanzerogenen KMF und asbesth./KMF-h. Trennpappe (unter Estrich) unter Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 519 und TRGS 521. Asbesth. Trennpappe lose, vom KMF trennbar. Asbest in Pappe fest gebunden (gutachterl. Bewertung). Trennpappe zwischen Estrich und KMF. Stärke KMF-/asbesth. Trennpappe ca. 1 mm KMF ca. 20 mm Inkl. rückstandsfreie Demontage von Anhaftungen auf der Rohdecke (emissionsarm Abschleifen, Stemmen, o. ä.). Trennpappe und KMF ist bei Demontage zu separieren und einzeln zu entsorgen (s. u.). Oberfläche vor/während der Arbeiten mit entspanntem Wasser befeuchten. Inkl. Verpacken (Bigbag, o. ä.), Kennzeichnen, Ausschleusen, Verbringen/Transportieren in geschlossenen Container. Leistungen gem. separater Pos.: - Einrichtung Sanierungsbereiche (technischer Luftwechsel, Schleuse, Abschottung, Kennzeichnung, Absperrung) - Feinreinigung Sanierungsbereich nach Abschluss der Arbeiten - Transport und Entsorgung als gefährl. Abfall (asbesth. Trennpappe: AVV-ASN 170903*; KMF: AVV-ASN 170603*). Bereiche: Wohnungen (Zimmer, Flur, Küche), Hausflur
06.10
Demontage Trittschalldämmung kanzerogene KMF u. KMF-/asbesth. Pappe
1,450.00
m2
06.11 Demontage asbesth. Wandbelag - Anstrich/Feinputz Küche Demontage asbesthaltigen Wandbelag (Anstrich, Feinputz, o. ä.) mittels anerkanntem emissionsarmen Verfahren gem. TRGS 519 / DGUV 201-012 (BGI 664). Pos. inkl.Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 519. Emissionsarmes Verfahren: DGUV 201-012 (BGI 664) - Verfahren BT 43 oder 53 oder 57 Bereich (o. ä.): - Küche: vollflächig, außer Bereich Keramikfliesenspiegel - Demontage Keramikfliesenspiegel gem. separater Pos. (asbestfrei, sofern bauzeitlich) - Fläche ca. 20-25 m² Abrechnung: 1 St je Küche (Wohnung) Asbesthaltigen Wandbelag (bis ca. 10 mm) rückstandsfrei vom mineralischem Untergrund (Mauerwerk, Beton, o. ä.) emissionsarm entfernen Die Entfernung von Materialien in schwer zugänglichen Bereichen(z. B. Raumecken, etc.) hat mit Handschleifgeräten mit integrierter Staubabsaugung zu erfolgen. Das vorherige Befeuchten von Einzelflächen und begleitende Feuchthalten im Airlessverfahren ist als zusätzliche Staubminimierungsmaßnahme zu nutzen. Anfallendes Schleifgut ist in staubdichten Säcken (Bigbags o. ä.) zu sammeln. Inkl. Verpacken (Bigbag, o. ä.), Kennzeichnen, Ausschleusen, Verbringen/Transportieren in geschlossenen Container. Leistungen gem. separater Pos.: - Einrichtung Sanierungsbereiche (technischer Luftwechsel, Schleuse, Abschottung, Kennzeichnung, Absperrung) - Feinreinigung Sanierungsbereich nach Abschluss der Arbeiten - Transport und Entsorgung als gefährl. Abfall (AVV-ASN 170601*).
06.11
Demontage asbesth. Wandbelag - Anstrich/Feinputz Küche
47.00
St
06.12 Demontage asbesth. Wandbelag - Keramikfliesen Küche Demontage asbesthaltigen Wandbelag - Keramikfliesen inkl. -bett mittels anerkanntem emissionsarmen Verfahren gem. TRGS 519 / DGUV 201-012 (BGI 664). Pos. inkl.Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 519. Emissionsarmes Verfahren: DGUV 201-012 (BGI 664) - Verfahren BT 57 oder gleichwertig Bereich (o. ä.): - Küche Keramikfliesenspiegel ca. 3-5 m² - Keramikfliesendünn-/dickbett bzw. Unterschicht asbesthaltig, - gesamter Aufbau asbeshaltig bzw. nicht trennbar Abrechnung: 1 St je Küche (Wohnung) mit Keramikfliesenspiegel Asbesthaltigen Wanbelag (bis ca. 20 mm) rückstandsfrei vom mineralischem Untergrund (Mauerwerk, Beton, o. ä.) emissionsarm entfernen Die Entfernung von Materialien in schwer zugänglichen Bereichen(z. B. Raumecken, etc.) hat mit Handschleifgeräten mit integrierter Staubabsaugung zu erfolgen. Das vorherige Befeuchten von Einzelflächen und begleitende Feuchthalten im Airlessverfahren ist als zusätzliche Staubminimierungsmaßnahme zu nutzen. Anfallendes Schleifgut ist in staubdichten Säcken (Bigbags o. ä.) zu sammeln. Inkl. Verpacken (Bigbag, o. ä.), Kennzeichnen, Ausschleusen, Verbringen/Transportieren in geschlossenen Container. Leistungen gem. separater Pos.: - Einrichtung Sanierungsbereiche (technischer Luftwechsel, Schleuse, Abschottung, Kennzeichnung, Absperrung) - Feinreinigung Sanierungsbereich nach Abschluss der Arbeiten - Transport und Entsorgung als gefährl. Abfall (AVV-ASN 170601*/170106*).
06.12
Demontage asbesth. Wandbelag - Keramikfliesen Küche
5.00
St
06.13 Demontage asbesth. Wandbelag (Anstrich, Feinputz) Demontage asbesthaltiger Wandbelag (Anstrich, Feinputz, o. ä.) mittels anerkanntem emissionsarmen Verfahren gem. TRGS 519 / DGUV 201-012 (BGI 664). Pos. inkl.Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 519. Emissionsarmes Verfahren: DGUV 201-012 (BGI 664) - Verfahren BT 43 oder 53 oder 57 Asbesthaltigen Wanbelag (bis ca. 10 mm) rückstandsfrei vom mineralischem Untergrund (Mauerwerk, Beton, o. ä.) emissionsarm entfernen Die Entfernung von Materialien in schwer zugänglichen Bereichen(z. B. Raumecken, etc.) hat mit Handschleifgeräten mit integrierter Staubabsaugung zu erfolgen. Das vorherige Befeuchten von Einzelflächen und begleitende Feuchthalten im Airlessverfahren ist als zusätzliche Staubminimierungsmaßnahme zu nutzen. Anfallendes Schleifgut ist in staubdichten Säcken (Bigbags o. ä.) zu sammeln. Inkl. Verpacken (Bigbag, o. ä.), Kennzeichnen, Ausschleusen, Verbringen/Transportieren in geschlossenen Container. Leistungen gem. separater Pos.: - Einrichtung Sanierungsbereiche (technischer Luftwechsel, Schleuse, Abschottung, Kennzeichnung, Absperrung) - Feinreinigung Sanierungsbereich nach Abschluss der Arbeiten - Transport und Entsorgung als gefährl. Abfall (AVV-ASN 170601*). Bereiche: Gemeinschaftsraum, Hausflur, Wohnung (entsprechend Asbestnachweis)
06.13
Demontage asbesth. Wandbelag (Anstrich, Feinputz)
230.00
m2
06.14 Demontage Strangverkleidung - Rabitzkonstruktion Demontage Strangverkleidung - Rabitzkonstruktion (asbestfrei) o. ä unter Einhaltung Arbeitsschutz gem. TRGS 521 (KMF-Dämmung im Strang; Freilegung KMF-Dämmung). Arbeiten im Schwarzbereich. Stärke ca. 30 mm Demontage, Aufnehmen, Ausschleusen Transportieren/Verbringen in geschlossenen Container. Transport und Entsorgung anfallender nicht gefährl. Abfall Bauschutt (RC 1-3) sowie gefährlicher Abfall Bauschutt (> RC 3) gem. separater Pos. Bereiche: Stränge etc..
06.14
Demontage Strangverkleidung - Rabitzkonstruktion
230.00
m2
06.15 Demontage von Asbestzementrohr DN 50 - 200 Zerstörungsfreie, staubarme Demontage von Asbestzementrohren DN 50 - 200 unter Einhaltung des Arbeitsschutzes nach TRGS 519, insbesondere Abs 16. Arbeiten in Innenräumen. Demontage inkl. Kleinteile, Schellen, Befestigungen. Inkl. Entsorgung anfallender nicht gefährl. Abfälle. Vorgaben zur Demontage - vor Demontage Bauteile befeuchten (Sprühmitteln) - händisches, zerstörungsfreies Ziehen der Steckverbindungen - nur langsam laufende und direkt-abgesaugte, handgeführte Maschinen und Geräte verwendet Inkl. Einsatz Industriesauger Staubklasse H+Asbest zur sofortigen Aufnahme von losem Material bzw. Abreinigung verunreinigter Flächen. Inkl. Verpacken (Bigbag), Kennzeichnen, Ausschleusen, Verbringen/Transportieren in geschlossenen Container. Leistungen gem. separater Pos.: - Einrichtung Sanierungsbereiche (technischer Luftwechsel, Schleuse, Abschottung, Kennzeichnung, Absperrung) - Feinreinigung Sanierungsbereich nach Abschluss der Arbeiten - Transport und Entsorgung als gefährl. Abfall (AVV-ASN 170605*) Hinweis: Abwasserrohre/Regenwasserrohre
06.15
Demontage von Asbestzementrohr DN 50 - 200
700.00
lfdm
06.16 Zulage Demontage AZ-Rohr - mit KMF-Dämmung Zulage zur Vorpos. "Demontage von Asbestzementrohr DN 50 - 200" für Mehraufwand anhaftende/verklebte KMF-Dämmung am AZ-Rohr und Wand. Mehraufwand/Zulage für Demontage AZ-Rohr inkl. KMF-Dämmung. Für Entsorgung keine Separierung von KMF und AZ-Rohr erforderlich Pos. inkl. rückstandsfreie Demontage KMF von rückseitiger Wänden. Sofern KMF teilw. entfernt werden wecks Rohrziehen, sind staubmindernde Maßnhamen zu ergreifen (KMF befeuchten und Einsatz Industriesauger Staubklasse H+Asbest). Bild: AZ-Rohr mit KMF-Dämmusng (anhafend)
06.16
Zulage Demontage AZ-Rohr - mit KMF-Dämmung
700.00
lfdm
06.17 Demontage Asbestzementrohr DN 50 - 200 in Deckenplatte Überbohren (Ausstemmen, o. ä.) von Asbestzementrohr in Betondecke o. ä. (eingegossen) unter Einhaltung Arbeitsschutz gem. TRGS 519. Zerstörungsfreie Demontage des Asbestzementrohrs. Asbestzementrohr beidseitig zugänglich. Demontage im Asbestsanierungsbereich. Unterseitig (Geschoss unterhalb Sanierungsbereich, sofern nicht Asbestsanierungsbereich) ist mittels geeignter Konstruktion eine staubdichte Abschottung und Aufnahme sicherzustellen. Inkl. Einsatz Industriesauger Staubklasse H+Asbest zur sofortigen Aufnahme von losem Material bzw. Reinigung kontaminierter Flächen. Inkl. Verpacken (Bigbag), Kennzeichnen, Verbringen/Transportieren in geschlossenen Container. Transport und Entsorgung als gefährl. Abfall (AVV-ASN 170605*) gem. separater Pos. DN Asbestzementrohr: DN 50-DN 200
06.17
Demontage Asbestzementrohr DN 50 - 200 in Deckenplatte
200.00
St
06.18 Demontage KMF-Dämmung Restlose, staubarme Demontage von KMF-Rohrdämmung inkl. Mantel (Kunststoffmantel, alukaschiert, Gipsmantel, etc.) unter Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 521 Expositionskategorie 3. Außendurchmesser: bis ca. 20 mm Inkl. Einsatz Industriesauger mind. Staubklasse M zur sofortigen Aufnahme von losem Material bzw. Abreinigung verunreinigter Flächen. Inkl. Reinigung der Rohre und der Unterkonstruktionen. Inkl. Verpacken (Bigbag), Kennzeichnen, Ausschleusen, Verbringen/Transportieren in geschlossenen Container. Einschließlich Inkl. Transport und Entsorgung anfallender nicht gefährl. Abfälle. Leistungen gem. separater Pos.: - Einrichtung Sanierungsbereiche (technischer Luftwechsel, Schleuse, Abschottung, Kennzeichnung, Absperrung) - Feinreinigung Sanierungsbereich nach Abschluss der Arbeiten - Transport und Entsorgung als gefährl. Abfall (AVV-ASN 170603*)
06.18
Demontage KMF-Dämmung
50.00
lfdm
06.19 Demontage Laibungsputz Fenster innenseitig Demontage Fensterlaibungsputz innenseitig zwecks Demontage KMF-Ausstopfung. innenseitig: Arbeiten im Schwarzbereich unter Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 521 (Demontage KMF Fensterlaibung gem. separater Pos.). Anfallender Laibungsputz ist von KMF-Dämmung zu separieren (nach Möglichkeit). Sofern keine Trennung möglich ist Laibungsputz als KMF-haltig zu entsorgen. Anfallendende Abfälle sind zwecks Abfalldeklaration zu separieren / getrennt zur Entsorgung bereit zustellen. Inkl. staubdichtes Verpacken (Bigbag, sofern KMF-Kontamination), Kennzeichnen, Ausschleusen, Transportieren und Verbringen in geschlossenen Container. Leistungen gem. separater Pos.: - Einrichtung Sanierungsbereiche (technischer Luftwechsel, Schleuse, Abschottung, Kennzeichnung, Absperrung) - Feinreinigung Sanierungsbereich nach Abschluss der Arbeiten - Entsorgung anfallender gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle (AVV 17 01 06* / 17 01 07) Hinweis: Demontage Fenster erfolgt bauseits. Abfalldeklaration bauseits. Abrechnung: lfdm Fensterumfang einseitig (innen)
06.19
Demontage Laibungsputz Fenster innenseitig
800.00
lfdm
06.20 Demontage KMF-Fensterlaibung Demontage KMF-Fensterlaibung unter Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 521. Demontage KMF-Fensterlaibung vorab zu Fensterdemontage (Fensterdemontage bauseits). Zur rückstandsfreiem KMF-Demontage ist der Laibungsputz (o. ä.) zu demontieren (gem. separater Pos.). Einsatz Industriesauger mind. Staubklasse M zur direkten Absaugung der KMF-Dämmung. Inkl. staubdichtes Verpacken (Bigbag), Kennzeichnen, Ausschleusen, Transportieren und Verbringen in geschlossenen Container. Leistungen gem. separater Pos.: - Einrichtung Sanierungsbereiche (technischer Luftwechsel, Schleuse, Abschottung, Kennzeichnung, Absperrung) - Feinreinigung Sanierungsbereich nach Abschluss der Arbeiten - Entsorgung kanzerogene KMF als gefährl. Abfall gem. separater Pos. (AVV-ASN 170603*). Hinweis: Demontage Fenster erfolgt bauseits. Abfalldeklaration bauseits Abrechnung: lfdm Fensterumfang einseitig (innen und außenseitig nicht doppelt)
06.20
Demontage KMF-Fensterlaibung
800.00
lfdm
07 Demontage schadstoffhaltige Bauteile - sonstiges
07
Demontage schadstoffhaltige Bauteile - sonstiges
07.01 Demontage KMF-Deckenplatten inkl. KMF-Auflage Demontage kanzerogene KMF-Deckenplatten (abgehängte Zwischendecke) und KMF-Auflage, inkl. Demontage Unterkonstruktion, unter Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 521. Inkl. staubdichtes Verpacken (Bigbag), Kennzeichnen, Ausschleusen, Transportieren und Verbringen in geschlossenen Container. Die Pos. beinhaltet die Entsorgung sonstiger anfallender nicht gefährlichen Abfälle, die im Rahmen der Leistungsposition anfallen. Leistungen gem. separater Pos.: - Einrichtung Sanierungsbereiche (technischer Luftwechsel, Schleuse, Abschottung, Kennzeichnung, Absperrung) - Feinreinigung Sanierungsbereich nach Abschluss der Arbeiten - Entsorgung kanzerogene KMF, KMF-Deckenplatten als gefährl. Abfall gem. separater Pos. (AVV-ASN 170603*). Bereiche (u. a.): - Waschküche KG - Hausflur / Eingangsbereich
07.01
Demontage KMF-Deckenplatten inkl. KMF-Auflage
100.00
m2
07.02 Demontage Abhangdecke inkl. KMF-Auflage Demontage Abhangdecke (Holz-, Blechlamellen, o. ä.) inkl. kanzerogene KMF-Auflage (Matten, lose, o. ä.) und Befestigung/Unterkonstruktion unter Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 521. Inkl. staubdichtes Verpacken (Bigbag), Kennzeichnen, Ausschleusen, Transportieren und Verbringen in geschlossenen Container. Die Pos. beinhaltet die Entsorgung sonstiger anfallender nicht gefährlichen Abfälle, die im Rahmen der Leistungsposition anfallen. Inkl. Feinreinigung Materialen zur Entsorgung als nicht gefährlicher Abfall. Leistungen gem. separater Pos.: - Einrichtung Sanierungsbereiche (technischer Luftwechsel, Schleuse, Abschottung, Kennzeichnung, Absperrung) - Feinreinigung Sanierungsbereich nach Abschluss der Arbeiten - Entsorgung kanzerogene KMF als gefährl. Abfall gem. separater Pos. (AVV-ASN 170603*). Bereiche (u. a.): - EG Gemeinschaftsraum - Hausflur / Eingangsbereich
07.02
Demontage Abhangdecke inkl. KMF-Auflage
200.00
m2
07.03 Demontage Glastürenanlage (Hausflur) asbesthaltig - einflügelig Zerstörungsfreie Demontage Glastürenanlage (Hausflur) mit asbesthaltigen Bauteilen unter Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 519. Demontage gesamte Türanlage einflügelig inkl. Zarge, Rahmen, Ober-/Seitenlicht etc. Drahtglaseinfassung asbesthaltig. Keine Separierung asbesth. Bauteile vor Ort. Inkl. staubdichtes Verpacken (Bigbag), ggfs. Ausschleußen, Kennzeichnen, Transportieren und Verbringen in geschlossenen Container. Pos. inkl. Kennzeichnen und Einrichten Arbeitsplatz. Pos. inkl. Einsatz Industriesauger Staubklasse H+Asbest. Pos. Inkl. Feinreinigung des Arbeitsbereichs nach Abschluss der Arbeiten. Entsorgung als gefährl. Abfall gem. separater Pos. (AVV-ASN 170601*).
07.03
Demontage Glastürenanlage (Hausflur) asbesthaltig - einflügelig
7.00
St
07.04 Demontage Glastürenanlage (Hausflur) asbesthaltig - zweiflügelig Zerstörungsfreie Demontage Glastürenanlage (Hausflur) mit asbesthaltigen Bauteilen unter Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 519. Demontage gesamte Türanlage zweiflügelig inkl. Zarge, Rahmen, Ober-/Seitenlicht etc. Drahtglaseinfassung asbesthaltig. Keine Separierung asbesth. Bauteile vor Ort. Inkl. staubdichtes Verpacken (Bigbag), ggfs. Ausschleußen, Kennzeichnen, Transportieren und Verbringen in geschlossenen Container. Pos. inkl. Kennzeichnen und Einrichten Arbeitsplatz. Pos. inkl. Einsatz Industriesauger Staubklasse H+Asbest. Pos. Inkl. Feinreinigung des Arbeitsbereichs nach Abschluss der Arbeiten. Entsorgung als gefährl. Abfall gem. separater Pos. (AVV-ASN 170601*).
07.04
Demontage Glastürenanlage (Hausflur) asbesthaltig - zweiflügelig
1.00
St
07.05 Demontage Wäschemangel asbesthaltig Zerstörungsfreie Demontage Wäschemangel mit asbest-haltigen Bauteilen unter Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 519. Keine Separierung der KMF- und asbesth. Bauteile vor Ort. Inkl. staubdichtes Verpacken (Bigbag), ggfs. Ausschleußen, Kennzeichnen, Transportieren und Verbringen in geschlossenen Container. Pos. inkl. Kennzeichnen und Einrichten Arbeitsplatz. Pos. inkl. Einsatz Industriesauger Staubklasse H+Asbest. Pos. Inkl. Feinreinigung des Arbeitsbereichs nach Abschluss der Arbeiten. Entsorgung als gefährl. Abfall gem. separater Pos. (AVV-ASN 160212*). Maße ca. 2,0 x 1,5 x 1,0 m (L x H x T) Bereiche: KG
07.05
Demontage Wäschemangel asbesthaltig
1.00
St
07.06 Demontage Leuchte inkl. Leuchstoffröhren und Kondensatoren Zerstörungsfreie Demontage Leuchte inkl. quecksilberhaltige Leuchtstoffröhren, PCB-haltige Kondensatoren, Fassung und Anschlüsse. Inkl. Entsorgung anfallender nicht gefährlicher Abfälle Inkl. Verpacken, Kennzeichnen, Transportieren und Verbringen in geschlossenen Container. Entsorgung Leuchtstoffröhren als gefährl. Abfall gem. separater Pos. (AVV-ASN 200121*) Entsorgung PCB-haltige Kondensatoren als gefährl. Abfall gem. separater Pos. (AVV-ASN 16 02 09*). Abrechnungsgrundlage: 1 St je Leuchtelement (inkl. Fassung, Leuchtstoffröhren 2-4 St., Kondensatoren, etc.) Bereich: KG, u. a.
07.06
Demontage Leuchte inkl. Leuchstoffröhren und Kondensatoren
10.00
St
08 Demontage schadstoffhaltige Bauteile - Balkone / Außenbereich
08
Demontage schadstoffhaltige Bauteile - Balkone / Außenbereich
08.01 Demontage AZ-Blumenkästen Händische, zerstörungsfreie Aufnahme/Demontage von Asbestzement-Blumenkästen unter Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 519. Bereiche: Balkone Wohnungen, KG, etc. Aufnahme ohne mechanische Bearbeitung der AZ-Blumenkästen. Pos inkl.: - Einrichtung und Kennzeichnung Sanierungsbereich gem. TRGS 519 (Arbeiten im Freien) - Einsatz Industriesauger Staubklasse H+Asbest - Feinreinigung Sanierungsbereich inkl. Unterkonstruktion/Geländer nach Demontage Asbest-Material mittels Industriesauger Staubklasse H+Asbest Einschl. ggf. Leerung und Entsorgung von Pflanzgut bzw. Blumenerde (nicht gefährl. Abfall). Inkl. Verpacken (Bigbag), Kennzeichnen, Ausschleusen, Verbringen/Transportieren in geschlossenen Container. Transport und Entsorgung als gefährl. Abfall gem. separater Pos. ( AVV-ASN 170605*).
08.01
Demontage AZ-Blumenkästen
10.00
St
08.02 Demontage AZ-Platten Balkongeländer Zerstörungsfreie Demontage asbesth. Faserzementplatten unter Einhaltung der TRGS 519, insbesondere Abs. 16. Arbeiten im Freien. Maße: ca. 1,6 x 0,15 x 0,015 m Befestigungsmittel Schrauben (ggf. Nägel, Nieten, o. ä.) zerstörungsfrei entfernen. Aufbohren von Nieten nur mittels direkt- abgesaugter Bohrmaschine mit Industriesauger Staubklasse H+Asbest. Sofern zerstörungsfreie Demontage nicht möglich ist, ist das Material zu befeuchten/feucht zu halten. Auszubauende Produkte sind abzuhebeln und nicht herauszubrechen. Asbest-Material ist in staubdichte, reißfeste, gekennzeichnete Säcke (Bigbags o. ä.) zu verpacken. Inkl. Verbringung/ Bereitstellung Abfälle in abgedeckelten Container. Schutzanzüge und Atemschutzmasken sind im Freien abzulegen. Pos inkl.: - Einrichtung und Kennzeichnung Sanierungsbereich gem. TRGS 519 (Arbeiten im Freien) - Auslegen von Folien zum Auffangen von Bruchstücken - Einsatz Industriesauger Staubklasse H+Asbest - Feinreinigung Sanierungsbereich inkl. Unterkonstruktion/Geländer nach Demontage Asbest-Material mittels Industriesauger Staubklasse H+Asbest Transport und Entsorgung als gefährl. Abfall (AVV-ASN 170605*) gem. separater Pos. Einschließlich sortenreiner Trennung anfallender Abfälle, inkl. Transport und Entsorgung anfallender nicht gefährl. Abfälle.
08.02
Demontage AZ-Platten Balkongeländer
50.00
St
08.03 Demontage asbesth. Kleber und Blech-Fensterbank (außen) Demontage Blech und asbesth. Kleber auf Außenfensterbank unter Einhaltung Arbeitsschutz gem. TRGS 519. Anhaftungen an Blech (Unterseite) sind rückstandsfrei zu entfernen. Entsorgung Blech als nicht gefährlich Abfall. Demontage asbesthaltiger Kleber mittels anerkanntem emissionsarmen Verfahren gem. TRGS 519 / DGUV 201-012 (BGI 664). Emissionsarmes Verfahren: DGUV 201-012 (BGI 664) - Verfahren BT 17, BT 33 oder BT 40. Arbeiten im Außenbereich. Pos inkl.: - Einrichtung und Kennzeichnung Sanierungsbereich gem. TRGS 519 (Arbeiten im Freien) - Einsatz Industriesauger Staubklasse H+Asbest - Feinreinigung Sanierungsbereich inkl. Unterkonstruktion/Geländer nach Demontage Asbest-Material mittels Industriesauger Staubklasse H+Asbest Einrichtung Sanierungsbereiche - Abschottung nach innen (Fenster, Türen, Lüftungsöffnungen, etc.) mittels Klebeband, Folie, etc. - kombinierte 1-Kammer-Personen/Material-Schleuse nach innen (sofern erforderlich) - Auslegen (inkl. Befestigung/Ankleben) von Folie auf Boden (zwecks Aufnahme loses Material) Asbesthaltigen Kleber rückstandsfrei vom mineralischem Untergrund emissionsarm entfernen. Das vorherige Befeuchten von Einzelflächen/Fensterbänke und begleitende Feuchthalten im Airlessverfahren ist als zusätzliche Staubminimierungsmaßnahme zu nutzen. Anfallendes Schleifgut ist in staubdichten Säcken (Bigbags o. ä.) zu sammeln. Inkl. Verpacken (Bigbag, o. ä.), Kennzeichnen, Ausschleusen, Verbringen/Transportieren in geschlossenen Container. Leistungen gem. separater Pos.: - Transport und Entsorgung als gefährl. Abfall (AVV-ASN 170601*/170903*). Sanierungsbereiche: Balkone, sonstige Außenfensterbänke (zugänglich über Gerüst) Maße (je Außenfensterbank): ca. 1,0 x 0,2 m (i. d. R. Küche) bis 1,6 x 0,2 m (i. d. R. Balkon) Abrechnung: 1 St. Außenfensterbank Kleber (schwarz): asbesthaltig, PAK-haltig (> 100 mg/kg); B(a)P < 50 mg/kg Bild: Blechfensterbank hochgebogen, Kleber freigelegt
08.03
Demontage asbesth. Kleber und Blech-Fensterbank (außen)
50.00
St
08.04 Demontage asbesth. Fugen Balkonsockel (außen) Emissionsarme Demontage asbesthaltige Fugenmasse. Pos. inkl.Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 519. Pos inkl.: - Einrichtung und Kennzeichnung Sanierungsbereich gem. TRGS 519 (Arbeiten im Freien) - Einsatz Industriesauger Staubklasse H+Asbest - Feinreinigung Sanierungsbereich inkl. Unterkonstruktion/Geländer nach Demontage Asbest-Material mittels Industriesauger Staubklasse H+Asbest Einrichtung Sanierungsbereiche - Abschottung nach innen (Fenster, Türen, Lüftungsöffnungen, etc.) mittels Klebeband, Folie, etc. - kombinierte 1-Kammer-Personen/Material-Schleuse nach innen (sofern erforderlich) - Auslegen (inkl. Befestigung/Ankleben) von Folie auf Boden (zwecks Aufnahme loses Material) - sofern kein emissionsarmes BT-Verfahren (gem. TRGS 519) zum Einsatz kommt ist die Einrichtung des Sanierungsbereichs gem. TRGS 519 anzupassen Demontage asbesth. Fuge im feuchten Zustand mittels geeigneter Geräte. Direkte Absaugung an eingesetzten Geräten (Industriesauger Staubklasse H+Asbest) sowie zusätzlicher Einsatz Industriesauger Staubklass H+Asbest zur Aufnahme von losem Material/Stäube. Asbesthaltige Fugenmasse rückstandsfrei vom mineralischem Untergrund emissionsarm entfernen. Inkl. Verpacken (Bigbag, o. ä.), Kennzeichnen, Ausschleusen, Verbringen/Transportieren in geschlossenen Container. Leistungen gem. separater Pos.: - Transport und Entsorgung als gefährl. Abfall (AVV-ASN 170601*/170903*). Sanierungsbereiche: Balkon, Fuge zwischen Fußbodensockel und Fassadenputz. Bild: asbesth. Fuge auf Balkon
08.04
Demontage asbesth. Fugen Balkonsockel (außen)
350.00
lfdm
09 Feinreinigung
09
Feinreinigung
09.01 Feinreinigung Asbest-/KMF-Sanierungsbereich Grobreinigung und Feinreinigung inkl. feuchter Reinigung zur Aufnahme sämtl. Asbest- u. KMF-Stäube unter Einhaltung des Arbeitsschutzes gem. TRGS 519. Falls erforderlich inkl. Einsatz von Restfaserbindemittel. Einsatz von Restfaserbindemittel nur nach Rücksprache mit Bauleitung. Trockene Reinigung mittels Industriesauger Staubklasse H+Asbest aller Oberflächen und Installationen. Trocken- und Feuchtreinigung (entspanntes Wasser) aller glatten Oberfläche. Reinigung umfasst alle Arbeitsschritte, die oberflächen- oder maschinenbedingt notwendig sind, um alle Kontaminationen (Stäube, Fasern etc.) restlos zu entfernen. Reinigungsziel ist visuelle Staubfreiheit sowie das Erreichung einer Raumluftfaserkonzentration von < 500 F/m³ (Asbest/KMF)
09.01
Feinreinigung Asbest-/KMF-Sanierungsbereich
7,000.00
m3
10 Stundenlohnarbeiten
10
Stundenlohnarbeiten
10.01 Facharbeiter ohne Atemschutz Stunden eines Facharbeiters ohne Atemschutz für unvorhergesehene Arbeiten auf Anweisung der Bauleitung und zum Nachweis.
10.01
Facharbeiter ohne Atemschutz
5.00
h
10.02 Bauhelfer ohne Atemschutz Stunden eines Bauhelfers ohne Atemschutz für unvorhergesehene Arbeiten auf Anweisung der Bauleitung und zum Nachweis.
10.02
Bauhelfer ohne Atemschutz
5.00
h
10.03 Facharbeiter mit Atemschutz Stunden eines Facharbeiters mit Atemschutz und Schutzbekleidung (PSA) für unvorhergesehene Arbeiten auf Anweisung der Bauleitung und zum Nachweis.
10.03
Facharbeiter mit Atemschutz
5.00
h
10.04 Bauhelfer mit Atemschutz Stunden eines Bauhelfers mit Atemschutz und Schutzbekleidung (PSA) für unvorhergesehene Arbeiten auf Anweisung der Bauleitung und zum Nachweis.
10.04
Bauhelfer mit Atemschutz
5.00
h
11 Transport und Entsorgung - gefährliche Abfälle
11
Transport und Entsorgung - gefährliche Abfälle
11.01 Transport und Entsorgung KMF - AVV-ASN 17 06 03* Transport und Entsorgung KMF als gefährl. Abfall (AVV-ASN: 170603*). Die Entsorgung erfolgt vorzugsweise über einen Sammelentsorgungsnachweis (eANV). Pos. beinhaltet sämtliche mit dem Transport und der Entsorgung verbundenen Leistungen wie Laden, Transportieren, Vorhaltung von abgedeckelten Containern, Andienung, Einhaltung sämtlicher Formalitäten.
11.01
Transport und Entsorgung KMF - AVV-ASN 17 06 03*
3.00
t
11.02 Transport und Entsorgung KMF-Deckenplatten - AVV-ASN 17 06 03*, DK II Transport und Entsorgung KMF-Deckenplatten als gefährl. Abfall (AVV-ASN: 170603*), Deponieklasse DK II. Einstufung gem. SBB-Merkblatt (Entsorgungsmöglichkeiten für KMF-Deckenplatten): DK II Die Entsorgung erfolgt vorzugsweise über einen Sammelentsorgungsnachweis (eANV). Pos. beinhaltet sämtliche mit dem Transport und der Entsorgung verbundenen Leistungen wie Laden, Transportieren, Vorhaltung von abgedeckelten Containern, Andienung, Einhaltung sämtlicher Formalitäten.
11.02
Transport und Entsorgung KMF-Deckenplatten - AVV-ASN 17 06 03*, DK II
1.00
t
11.03 Transport und Entsorgung asbest-/KMF-h. Filter, PSA, etc. - AVV-ASN 15 02 02* Transport und Entsorgung asbest-/KMF-h. Filter, PSA, etc. als gefährl. Abfall (AVV-ASN 15 02 02*) Die Entsorgung erfolgt vorzugsweise über einen Sammelentsorgungsnachweis (eANV). Pos. beinhaltet sämtliche mit dem Transport und der Entsorgung verbundenen Leistungen wie Laden, Transportieren, Vorhaltung von abgedeckelten Containern, Andienung, Einhaltung sämtlicher Formalitäten.
11.03
Transport und Entsorgung asbest-/KMF-h. Filter, PSA, etc. - AVV-ASN 15 02 02*
0.50
t
11.04 Entsorgungsdokumentation gefährl. Abfälle Entsorgungsdokumentation über angefallene gefährliche Abfälle. Übergabe bei jeder Abschlagsrechnungsstellung digital in einem Dokument. Die Entsorgungsdokumentation hat folgende Punkte zu beinhalten: Tabelle mit folgenden Angaben - Abfallschlüsselnummern (ASN) nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) - Abfallart (Bauteil / Baustoff); - Abfallherkunft - Menge Entsorgungsnachweis (vollständig ausgefüllt u. signiert): per Sammelentsorgungsnachweis - Übernahmeschein - Begleitschein - Sammelentsorgungsnachweis per Einzelentsorgungsnachweis - Begleitschein - Einzelentsorgungsnachweis
11.04
Entsorgungsdokumentation gefährl. Abfälle
L
1.00
psch
12 Transport - gefährliche Abfälle
12
Transport - gefährliche Abfälle
12.01 Transport Bauschutt - AVV-ASN 17 01 06* Transport (keine Entsorgung) von Bauschutt, gefährlicher Abfalll, AVV-ASN 170106* Material: - asbest-/KMF-haltiger Bauschutt (ggf. > RC3) oder - Bauschutt > RC3, faserfrei Inkl. sämtlicher mit dem Transport verbundenen Leistungen wie Laden, Transportieren, Vorhaltung von abgedeckelten Containern. Übernahme sämtlicher Gebühren sind einzukalkulieren. Entfernung Entsorgungsanlage bis zu ca. 30 km Hinweis: Entsorgung erfolgt bauseits per Einzelentsorgung. Entsorgungsanlage wird von AG-Bauleitung nach Andienung bekanntgegeben.
12.01
Transport Bauschutt - AVV-ASN 17 01 06*
160.00
t
12.02 Zulage Transport Bauschutt - AVV-ASN 17 01 06* Zulage (zu Vorpos.) Transport (keine Entsorgung) von Bauschutt, gefährlicher Abfalll, AVV-ASN 170106*. Zulage für Entfernung Entsorgungsanlage bis zu ca. 75 km (ab km 31). Sonstiges s. Vorpos.
12.02
Zulage Transport Bauschutt - AVV-ASN 17 01 06*
160.00
t
12.03 Transport asbesth. Brandschutztüren, Rippenheizkörper - AVV-ASN 17 06 01* Transport (keine Entsorgung) von Brandschutztüren, Rippenheizkörper, Wäschemangel, u. ä., AVV-ASN 170601*. Inkl. sämtlicher mit dem Transport verbundenen Leistungen wie Laden, Transportieren, Vorhaltung von abgedeckelten Containern. Übernahme sämtlicher Gebühren sind einzukalkulieren. Entfernung Entsorgungsanlage bis zu ca. 30 km Hinweis: Entsorgung erfolgt bauseits per Einzelentsorgung. Entsorgungsanlage wird von AG-Bauleitung nach Andienung bekanntgegeben.
12.03
Transport asbesth. Brandschutztüren, Rippenheizkörper - AVV-ASN 17 06 01*
13.00
t
12.04 Zulage Transport asbesth. Brandschutztüren, Rippenheizkörper - AVV-ASN 17 06 01* Zulage (zu Vorpos.) Transport (keine Entsorgung) von Brandschutztüren, Rippenheizkörper, Flanschdichtungen, u. ä., gefährlicher Abfalll, AVV-ASN 170601*. Zulage für Entfernung Entsorgungsanlage bis zu ca. 75 km (ab km 31). Sonstiges s. Vorpos.
12.04
Zulage Transport asbesth. Brandschutztüren, Rippenheizkörper - AVV-ASN 17 06 01*
13.00
t
12.05 Transport asbesth. Schleifgut - AVV-ASN 17 06 01*, DK III Transport (keine Entsorgung) von asbesth. Schleifgut, AVV-ASN 170601*, DK III. Inkl. sämtlicher mit dem Transport verbundenen Leistungen wie Laden, Transportieren, Vorhaltung von abgedeckelten Containern. Übernahme sämtlicher Gebühren sind einzukalkulieren. Entfernung Entsorgungsanlage bis zu ca. 180 km Hinweis: Entsorgung erfolgt bauseits per Einzelentsorgung. Entsorgungsanlage wird von AG-Bauleitung nach Andienung bekanntgegeben.
12.05
Transport asbesth. Schleifgut - AVV-ASN 17 06 01*, DK III
15.00
t
12.06 Transport asbesth. Flexplatten - AVV-ASN 17 06 05*, DK II Transport (keine Entsorgung) von asbesth. Flexplatten, AVV-ASN 170605*, DK II. Inkl. sämtlicher mit dem Transport verbundenen Leistungen wie Laden, Transportieren, Vorhaltung von abgedeckelten Containern. Übernahme sämtlicher Gebühren sind einzukalkulieren. Entfernung Entsorgungsanlage bis zu ca. 30 km Hinweis: Entsorgung erfolgt bauseits per Einzelentsorgung. Entsorgungsanlage wird von AG-Bauleitung nach Andienung bekanntgegeben.
12.06
Transport asbesth. Flexplatten - AVV-ASN 17 06 05*, DK II
7.00
t
12.07 Zulage Transport asbesth. Flexplatten - AVV-ASN 17 06 05*, DK II Zulage (zu Vorpos.) Transport (keine Entsorgung) von asbesth. Flexplatten , gefährlicher Abfalll, AVV-ASN 170605*. Zulage für Entfernung Entsorgungsanlage bis zu ca. 75 km (ab km 31). Sonstiges s. Vorpos.
12.07
Zulage Transport asbesth. Flexplatten - AVV-ASN 17 06 05*, DK II
7.00
t
12.08 Transport Asbestzement - AVV-ASN 17 06 05* Transport (keine Entsorgung) von Asbestzement, AVV-ASN 170605*. Inkl. sämtlicher mit dem Transport verbundenen Leistungen wie Laden, Transportieren, Vorhaltung von abgedeckelten Containern. Übernahme sämtlicher Gebühren sind einzukalkulieren. Entfernung Entsorgungsanlage bis zu ca. 30 km Hinweis: Entsorgung erfolgt bauseits per Einzelentsorgung. Entsorgungsanlage wird von AG-Bauleitung nach Andienung bekanntgegeben.
12.08
Transport Asbestzement - AVV-ASN 17 06 05*
9.00
t
12.09 Zulage Transport Asbestzement - AVV-ASN 17 06 05* Zulage (zu Vorpos.) Transport (keine Entsorgung) von Asbestzement, AVV-ASN 170605*. Zulage für Entfernung Entsorgungsanlage bis zu ca. 75 km (ab km 31). Sonstiges s. Vorpos.
12.09
Zulage Transport Asbestzement - AVV-ASN 17 06 05*
9.00
t
12.10 Transport Altholz A IV - AVV-ASN 17 02 04* Transport (keine Entsorgung) von Altholz A IV, AVV-ASN 170204*. Inkl. sämtlicher mit dem Transport verbundenen Leistungen wie Laden, Transportieren, Vorhaltung von abgedeckelten Containern (Grundvorhaltezeit 4 Wochen). Übernahme sämtlicher Gebühren sind einzukalkulieren. Entfernung Entsorgungsanlage bis zu ca. 50 km Hinweis: Entsorgung erfolgt bauseits per Einzelentsorgung. Entsorgungsanlage wird von AG-Bauleitung nach Andienung bekanntgegeben.
12.10
Transport Altholz A IV - AVV-ASN 17 02 04*
0.30
t
12.11 Transport asbesth. Fugenmassen - AVV 17 06 01* Transport (keine Entsorgung) von asbesth. Fugenmassen, AVV 17 06 01* Entfernung Entsorgungsanlage bis zu ca. 30 km. Inkl. sämtlicher mit dem Transport verbundenen Leistungen wie Laden, Transportieren, Vorhaltung von abgedeckelten Containern. Übernahme sämtlicher Gebühren sind einzukalkulieren. Hinweis: Entsorgung erfolgt bauseits per Einzelentsorgung. Entsorgungsanlage wird von AG-Bauleitung nach Andienung bekanntgegeben.
12.11
Transport asbesth. Fugenmassen - AVV 17 06 01*
0.20
t
12.12 Zulage Transport asbesth. Fugenmassen - AVV 17 06 01* Zulage (zu Vorpos.) Transport (keine Entsorgung) von asbesth. Fugenmassen, gefährlicher Abfalll, AVV-ASN 17 06 01* . Zulage für Entfernung Entsorgungsanlage bis zu ca. 180 km (ab km 31). Sonstiges s. Vorpos.
12.12
Zulage Transport asbesth. Fugenmassen - AVV 17 06 01*
0.20
t
12.13 Containervorhaltung Containervorhaltezeit (je Woche) aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat. (z. B. bei Andienung der Abfälle). Abrechnung: St Container je Wo
12.13
Containervorhaltung
5.00
St/W
13 Transport und Entsorgung - nicht gefährliche Abfälle
13
Transport und Entsorgung - nicht gefährliche Abfälle
13.01 Entsorgungsdokumentation nicht gefährl. Abfälle Entsorgungsdokumentation über die angefallenen nicht gefährlichen Abfälle. Dokumentation gem. GewAbfV. Übergabe bei jeder Abschlagsrechnungsstellung digital in einem Dokument. Die Entsorgungsdokumentation hat folgende Punkte zu beinhalten Tabelle mit folgenden Angaben: - Abfallschlüsselnummern (ASN) nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) - Abfallart (Bauteil / Baustoff) - Abfallherkunft - Menge
13.01
Entsorgungsdokumentation nicht gefährl. Abfälle
L
1.00
psch
13.02 Transport und Entsorgung - Bauschutt RC 1 - 2 , faserfrei Transport und Entsorgung Bauschutt nicht gefährl. Abfall (AVV-ASN: 17 01 01 / 17 01 02 / 17 01 03 / 17 01 07). Pos. beinhaltet sämtliche mit dem Transport und der Entsorgung verbundenen Leistungen wie Laden, Transportieren, Vorhaltung von abgedeckelten Containern, Andienung, Einhaltung sämtlicher Formalitäten. Abfalldeklaration erfolgt bauseits.
13.02
Transport und Entsorgung - Bauschutt RC 1 - 2 , faserfrei
210.00
t
13.03 Zulage Transport und Entsorgung - Bauschutt RC 3, faserfrei Zulage zur Vorpos. "Transport und Entsorgung - Bauschutt RC 1 - 2 , faserfrei" für Transport und Entsorgung von Bauschutt RC 3, faserfrei. Pos. beinhaltet sämtliche mit dem Transport und der Entsorgung verbundenen Leistungen wie Laden, Transportieren, Vorhaltung von abgedeckelten Containern, Andienung, Einhaltung sämtlicher Formalitäten. Abfalldeklaration erfolgt bauseits.
13.03
Zulage Transport und Entsorgung - Bauschutt RC 3, faserfrei
210.00
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