Fassade ÖA25_WE5139_4_Fassade
WE 5139
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1. ALLGEMEINE HINWEISE 1.1. ALLGEMEINE HINWEISE 1.1.1. Informationen zum Bauvorhaben und zum Gegenstand der Ausschreibung Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH (kurz SUL), Werbellinstraße 12 in 12053 Berlin plant die komplexen Instandsetzungsmaßnahmen im gesammten Gebäudekomplex der Liegenschaft Britzer Damm 148-154 (gerade), Tempelhofer Weg 115-121 (ungerade) in 12347 Berlin-Neukölln mit insgesammt 54 Mieteinheiten / Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten, 3 Garagen auf 8 Treppenhäuser / Hauseingänge. 1.1.2. Planungsbeteiligte / Ansprechpartner: Bauleitung: GNEISE Planungs- und Beratungsgesellschaft mbH Kiefholzstraße 176 12437 Berlin SiGeKo: Ingenieurkontor Laurisch für Bau und Technik Richard-Münch-Straße 80 13591 Berlin Schadstoffsanierung und Abfallmanagement: NovaBiotec Dr. Fechter GmbH Goerzallee 305 e 14167 Berlin 1.1.3. Beschreibung Gebäude und Grundstück Dieses Bauvorhaben befindet sich im Berliner Stadtteil Neukölln und umfasst die Objekte im Britzer Damm 148 - 154 (gerade) und Tempelhofer Weg 115 - 121 (ungerade) in 12347 Berlin-Neukölln (WE 5139). Es handelt sich dabei um acht Häuser und Treppenhauseingänge. Diese sind teilweise 5-geschossig (KG, EG, vier Obergeschosse sowie ein nicht ausgebautes Dachgeschoss) und teilweise 3-geschossig (KG, EG, zwei Obergeschosse sowie ein nicht ausgebautes Dachgeschoss). Die Häuser sind unterkellert. Hier befinden sich Abstellräume für die Mieter und Räumlichkeiten für die Haustechnik. Es sind 54 vermietete Wohnungen mit insgesamt 3.669 m² Wohnfläche und zwei Gewerbeeinheiten mit 329 m² Nutzfläche sowie Außenanlagen mit einem freistehenden Garagengebäude (mit drei Garagen) vorhanden. Die Immobilie umfasst insgesamt ein Flurstück mit einer grundbuchlichen Gesamtgröße von 3.074 m². Die Gebäude wurden ab dem Jahr 1929 errichtet. Es handelte sich dabei um ein Reichspostamt mit Wohnungen, welches von der Deutschen Baugenossenschaft zu Berlin errichtet wurde. Im Laufe der Zeit wurden bereits einige Veränderungen vorgenommen. Anfang der 1960er Jahre wurden Diensträume zu Wohnungen umgebaut. Um 1989 wurde die ehemalige Rentenzahlstelle des Postamtes zu einer Ladennutzung verändert. Hier befindet sich seit 2010 ein Café beziehungsweise Backshop. 1992 wurden an dem Gebäude eine Fassadendämmung (8 cm System Sto Therm-Classic) und ein Kunststoffputz angebracht. Ebenfalls erfolgte eine Sanierung der Balkone im darauffolgendem Jahr. Die Gebäude wurden 2015 von der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH (kurz SUL) erworben. Der Zustand der Gebäude ist als sanierungsbedürftig einzuschätzen. Dies liegt unter anderem an Feuchtigkeitsproblemen im Bereich der Keller. Die haustechnischen Anlagen entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Die Leitungen (Gas, Wasser, Elektro) sind in die Jahre gekommen. Der bauliche Zustand innerhalb der Wohnungen ist äußerst unterschiedlich. Die Außenanlagen im Bereich des Innenhofes sind größtenteils versiegelt und bieten den Bewohnern keine Aufenthaltsqualität. 1.1.4. Kurzbeschreibung Allgemeine Maßnahmen / Leistungen / Dauer Gebäudehülle / Außenbereiche: Die Dachflächen werden punktuell instandgesetzt, gemäß Zustand. Innerhalb des Dachraums erfolgt die Beseitigung der vorhandenen organischen Schadstoffe durch Grob- und Feinreinigung durch Absaugung. Die oberste Geschossdecke erhält eine Geschossdeckendämmung (16 cm, WLG 035 Mineralwolle). Sämtliche Fassadenflächen werden nur instandgesetzt. Die vorhandenen punktuellen Beschädigungen der Bestandsdämmung sowie einiger Bestandsklinkerflächen werden nur ausgebessert. Diesbezüglich wird das Gebäude für die Fassadeninstandsetzungsmaßnahmen komplett eingerüstet. Geplant ist im Anschluss ein Neuanstrich nach festgelegtem Gestaltungskonzept. Die vorhandenen Regenwasserrinnen und Regenwasserfallleitungen werden nur in Teilbereichen ausgetauscht. Das Vordach im Bereich der Kita im EG (hofseitig) soll ebenfalls instandgesetzt werden. Auf den Balkonen / Loggien erfolgt lediglich die Reparatur von defekten Teilbereichen der Böden und Brüstungen. Die Hälfte aller Fenster und Loggiatüren werden nur gang- und schließbar gemacht und (gilt nur bei Holzkastendoppelfenstern) außenseitig malermäßig überarbeitet. Die restlichen Bestandsfenster und Loggiatüren mit teilweiser Einfachverglasung bzw. starken Beschädigungen werden mittels neuen Kunststofffenstern ausgetauscht. In den Treppenhäusern erfolgt ein Neuanstrich der Wand- und Deckenflächen sowie die Erneuerung der Briefkastenanlagen. Die Treppenanlagen werden nicht instandgesetzt. Die Bestandskellertüren zu den Kellerabgängen werden nach Brandschutzanforderung überarbeitet bzw. teilweise auch durch neue Brandschutztüren ersetzt. Die Beleuchtung der Treppenhäuser und Hauseingangsbereiche wird ebenfalls erneuert. Im Keller erfolgt die Kellerwandsanierung bei Feuchteschäden im Bereich der Kellerabgänge, gemäß dem jeweiligen Zustand. Alle Kellerfenster werden instandgesetzt. Abschließend wird nach Fertigstellung sämtlicher Leitungsmontagen zu den Strangsanierungen in den Wohnungen eine Kellerdeckendämmung (14 cm Mineralwolle) angebracht. Innenbereiche: Sämtliche WC-Stränge im Gebäude werden grundsaniert (Trinkwasser- und Schmutzwasserleitungen) mit Austausch aller Sanitärobjekte. Nach den Abrissmaßnahmen in den Bädern zur Strangsanierung erfolgen die Trockenbau-, Fliesen- und Malerarbeiten. In den Küchen ist nur ein Reparaturansatz von Bestandswandfliesen geplant sowie punktuelle Malerarbeiten zur Ausbesserung von Sanierungsschäden. In den Wohnbereichen sind keine Maßnahmen geplant. Hier werden nur punktuelle Putz- und Malerarbeiten in den Sanierungsbereichen der neuen Heizsteigestränge sowie den Fensterlaibungsbereichen durchgeführt. Das Sanierungsprogramm für Leer-Wohnungen ist in den Bad-, Küchen- und Flurbereichen identisch mit denen des Sanierungsprogrammes für bewohnte Wohnungen. Abweichungen gibt es hier bei der Erneuerung der Bodenbeläge in den Wohnbereichen sowie Putz- und Malerarbeiten. Weiterhin werden die WE-Türen der Leer-Wohnungen überarbeitet und erhalten einen neuen Farbanstrich. In den Wohnräumen sowie Küchen werden neue Plattenheizkörper eingebaut. Die Bäder erhalten neue Handtuchheizkörper. Die Steigleitung der Heizungen sowie die Strangventile werden erneuert und es erfolgt ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage. Geplant ist die Erstellung einer neuen Hybridheizungsanlage aus Wärmepumpe mit Spitzenlastkessel (Bestandskessel). Diese Ausführung gilt als Vorrüstung für eine spätere Erweiterung der 100%igen Versorgung über Wärmepumpen. In den Küchen werden neue Anschlüsse für Waschmaschinen, Geschirrspüler sowie Elektroherde eingebaut. Die Elektroverteilung im kompletten Gebäude wird gemäß den aktuellen VDE-Bestimmungen erneuert. Über eine neue Zuleitung (5 x 16 mm²) werden die Wohnungen elektrotechnisch neu versorgt. Hierfür wird ein neuer Steigeschacht im Wohnungsflur im Bereich der alten Gassteiger hergestellt. Die neuen Unterputz Verteilungskästen erhalten eine 63 Ampere-Absicherung. Das im Objekt vorhandene Gasnetz wird stillgelegt und demontiert. Hier erfolgt auch die Vorrüstung des Glasfaseranschlusses im Bereich der neuen Elektrosteiger je WE. In den Bädern erfolgt die Erneuerung der Steckdosen, Wandauslässe sowie Deckenauslässe. Die ELT-Leitungsverlegung zu Bad und Küche erfolgt dann über Kabelkanäle im Deckenixel im Flur. Die Elektromaßnahmen in den Kellerbereichen umfassen die Erneuerung und gegebenenfalls die Verstärkung der Hausanschlüsse sowie die Zählerzentralisierung mit neuer Hauptverteilung. Ebenfalls erneuert in den Kellerbereichen werden die Regenwasserleitungen. Außenanlagen: Erneuerung der Außenanlagen im Tempelhofer Weg 115-121 unger. Ecke Britzer Damm 148-152 ger. Bei den nachstehend beschriebenen Arbeiten handelt es sich um Landschaftsbauarbeiten in einem Hofbereich. Der Hofbereich ist über eine Tordurchfahrt im Tempelhofer Weg 117 zu erreichen. Die Toranlage und Durchfahrten sind im Zuge des Bauvorhabens zu schützen und können für kleinere Geräte und LKW (bis 12 to zul. Gesamtgewicht) genutzt werden. Die vorhandene Asphaltfläche im Hof wird einschl. Unterbau abgebrochen und abgefahren. Diese Fläche wird in unterschiedlicher Weise neu gepflastert oder großflächig als Rasenfläche ausgeführt. Der Bereich an der heutigen Kita wird als eingezäunte Rasenfläche angelegt. Die Größe der verfügbaren Fläche beträgt 300 m². Die seitlich befindlichen vorhandene Spielbereiche werden überarbeitet. Der vorhandene Müllplatz wird verlagert. Die beiden Nadelbaume im Innenhotbereich werden erhalten. Im Hofbereich wird abschließend ein zentraler Müllolatz angeleot. Der vorhandene Radstellplatz an der Ostseite der Garage wird überarbeitet, erweitert und mittels Wegeverbindung angeschlossen. Der zentrale Hof erhält 42 Radstellplätz zusätzlich zu den 22 Radstellplätzen auf dem Radstellplatz. Die vorhandene Spielausstattung wird erhalten, Stolperstellen werden überarbeitet. Es werden zusätzlich zwei mittelkronige Bäume im Hof gepflanzt, um eine Schattenwirkung zu erreichen. Der Bereich an der heutigen Kita wird als eingezäunte Rasenfläche angelegt. Die Größe der verfügbaren Fläche beträgt 300 m². Die Grünflächen im Straßenraum, unmittelbar am Gebäude, werden nach Rückbau der BE-Flächen wieder so hergestellt wie Sie im Bestand waren. Geplanter Ausführungszeitraum / Dauer der Sanierungsarbeiten für die gesamten Baumaßnahmen: geplante Gesamtdauer: ca. 12 Monate im Zeitraum: Januar 2026 bis voraussichtlich Dezember 2026 1.1.5. Kurzbeschreibung Leistungen / Ausführungsort / BE-Flächen Baustelleneinrichtungsflächen: Hier stehen nur geringe Flächen straßenseitig im Bereich des Britzer Damms zur Verfügung. Die dort anliegenden Grünflächen werden als BE-Fläche genutzt, gem. auch dem Plan zur Baustelleneinrichtung. Seitens des Tempelhofer Weges besteht nur die Möglichkeit der punktuellen Nutzung des öffentlichen Straßenlands und der PKW-Parkplatzflächen, gem. auch dem Plan zur Baustelleneinrichtung. Hier ist eine Genehmigung zur Nutzung der Bereiche erforderlich. Der Innenhof ist durch seine begrenzte Zufahrtsmöglichkeit über eine Durchfahrt vom Tempelhofer Weg aus nur für kleinere BE-Lagerungsflächen geeignet. Die Durchfahrtsbreite beträgt 2,40 m. Die Durchfahrtshöhe beträgt 3,00 m. 1.2. VERTRAGSGRUNDLAGEN 1.2.1. Allgemein Sofern in Leistungen die Entsorgung von Baustoffen, Schadstoffen, gefährlicher bzw. nicht gefährlicher gewerblicher Abfall etc. verlangt wird gilt, dass die elektronische Nachweisführung (ZEDAL System oder kompatibel) über die fachgerechte Entsorgung der jeweilig anfallenden Bauabfälle und Bauschutt Vertragsbestandteil wird. Dies ist deshalb mit Angebotsabgabe schriftlich zu bestätigen. 1.2.2. Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien (Auszug), Amtsblätter der Europ. Gemeinschaft EG-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) EG-Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen - Chemikaliengesetz (ChemG) Bundes- Bodenschutzgesetz (BbodSchG) Verordnung über gefährliche Stoffe (Gefahrstoffverordnung "GefStoffV") Lärm und Vibrations Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung GewAbfV) Arbeitsstättenverordnungen (ArbStättV) Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Verordnung über die Entsorgung von Altholz (AltholzV) Baustellenverordnung (BaustellV) Bauordnung für Berlin (BauO Bln) Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) TRGS 150 Unmittelbarer Hautkontakt mit Gefahrstoffen TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition TRGS 403 Bewertung von Stoffgemischen in der Luft am Arbeitsplatz TRGS 500 Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen TRGS 505 Blei TRGS 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle TRGS 524 Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen TRGS 551 Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material TRGS 559 Mineralischer Staub TRGS 560 Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) DGUV Vorschrift 1 - Grundlagen der Prävention DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 4 - Arbeitsmedizinische Vorsorge DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten DGUV Vorschrift 54 Winden, Hub- und Zuggeräte DGUV Regel 101-004 - Kontaminierte Bereiche DGUV Regel 112-189 - Benutzung von Schutzkleidung DGUV Regel 112-190 - Benutzung von Atemschutzgeräten DGUV Regel 112-191 - Benutzung von Fuß- und Knieschutz DGUV Regel 112-192 - Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz DGUV Regel 112-195 - Einsatz von Schutzhandschuhen DGUV Regel 112-198 - Benutzen von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz DGUV Regel 112-199 - Retten aus Höhen und Tiefenmit persönlichen Absturzschutzausrüstungen DGUV Information 204-022 - Erste Hilfe im Betrieb DGUV Information 201-011 - Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten DGUV Information 201-012 - Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Ab--bruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten DGUV Information 208-016 - Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten DGUV Information 212-014 - Hautschutz DGUV Information 250-248 - Atemschutzgeräte LAGetSi Praktische Hinweise zum Umgang mit Produkten aus künstlichen Mineralfasern (KMF-Produkte) SenMVKU - Merkblätter zur Entsorgung: Merkblatt 1: Bauherrenpflichten im Land Berlin Anforderungen der Abfallwirtschaftsbehörde Merkblatt 2: Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen Merkblatt 4: Hinweise zur Entsorgung von mineralische Bauabfälle, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen; einschl. Anlage zu Merkblatt 4 Merkblatt 7: Anforderungen an die simulierte Haufwerksuntersuchung (Rastrerfelduntersuchung) zur Deklaration von mineralischen Abfällen im Zuge von Baumaßnahmen Leitfaden zur Probennahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau Bei Umgang mit Gefahrstoffen benötigen Aufsichtsführende und Stellvertreter entsprechende Sach- und Fachkunden nach TRGS 519, TRGS 521, TRGS 551, TRGS 505 und DGUV Regel 101-004. 1.2.3. Grundlagen der Ausführung Ausführungsunterlagen ACHTUNG: Dieser Ausschreibung liegen die im Punkt 3. ANLAGEN ZUM LV aufgeführten Planunterlagen digital als pdf- Datei mit dem aktuellen Stand in 1-facher Ausfertigung sowie Gutachten, Ablaufpläne, etc. bei. Die jeweiligen Unterlagen sind je Gewerk unterschiedlich. Die Arbeiten sind mit einer ausreichenden Anzahl von Arbeitskräften nach Angaben der Ablaufplanung durchzuführen und zügig fertig zu stellen. Eventuelle Wochenend- und Feiertagszuschläge sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Die dazu notwendigen Genehmigungen sind auf eigene Kosten einzuholen. Die Ausführung der Arbeiten soll vorzugsweise Montag bis Freitag zwischen 07.00 und 18.00 Uhr erfolgen. Lärmintensive Arbeiten sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr auszuführen. An Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen sind lärmintensive Arbeiten untersagt. Ausnahmen sind nur nach Anweisung der Bauleitung zur Einhaltung des Bauzeitenplans gestattet. Die Sanierungsmaßnahmen im Objekt erfolgen komplett im bewohnten Zustand! Lärmintensive Arbeiten sind: Arbeiten mit Schlagbohrmaschine Arbeiten mit Stemmhammer, Stemmarbeiten jeglicher Art Arbeiten mit Kreissäge Schutt-Transport mit Schuttrutsche Reinigung mit Druckluft Bei Schleif- oder sonstigen staubintensiven Arbeiten sind generell Werkzeuge mit Absaugvorrichtung und einer entsprechenden und arbeitsrechtlich erforderlichen PSA zu verwenden. Die Forderungen in dem A + S-Plan sind einzuhalten. Die Anweisungen des SIGeKos sind zu befolgen. Die Zufahrt zum Innenhof erfolgt vom Tempelhofer Weg aus. Diese Hauptzufahrt ist gleichzeitig auch der einzige Zufahrtsweg in den Innenhof und darf zu keiner Zeit verstellt bzw. eingeengt werden. Die Durchfahrtsbreite beträgt 2,40 m. Die Durchfahrtshöhe beträgt 3,00 m. Parkmöglichkeiten auf dem Gelände sind nicht vorhanden. Die Sicherung und Herstellung der genutzten Flächen obliegt dem Auftragnehmer. Es handelt sich bei den umliegenden Straßen um stark frequentierte Anliegerstraßen. Aufwendungen zum Schutz des Mobiliars und der Laufwege mit Folie o.ä. während der Baumaßnahme sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit diese nicht gesondert beschrieben sind. Dies gilt auch für die Treppenhäuser. In Baustelleneinrichtungsflächen werden Baustrom und Bauwasser zur Verfügung gestellt. Die jeweiligen Umlagen sind den Vertragsbedingungen, gemäß diesem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Einrichtung von Lagerflächen erfolgt nach Absprache mit der Bauleitung. Die Sicherung und Herstellung der genutzten Flächen obliegt dem Auftragnehmer. Die Transportwege für die Materialien sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle Arbeiten müssen zügig und ohne vermeidbare Störungen durchgeführt werden. Über die Ausführungstermine werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gesonderte Vereinbarungen durch einen Bauablaufplan getroffen, diese sind genauestens einzuhalten und sind Vertragsbestandteil. 1.2.4. Auf der Baustelle haben mind. vorzuliegen: Schriftliche Arbeitsanweisung und Betriebsanweisungen mit Nachweis der Unterweisung der auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter in der entsprechenden Landessprache 2.Erklärung das deutschsprachige Fachbauleiter die Baustelle betreuen. 3.Unterlagen zur Feststellung der Personalien der auf der Baustelle Tätigen (SV-Ausweis, Personalausweis oder Pass) am Mann 4.Geräteliste mit den technischen Angaben und gültigen Wartungsnachweisen sowie ggf. Prüfzeugnisse 5.Anzeige an Gewerbeaufsicht/Amt für Arbeitsschutz 6.Erste-Hilfe- und Notfallplan mit Telefonnummern, Adressen, Namen der Ansprechpartner 7.Bautagebuch tagesaktuell 1.2.5. Im Falle der Sanierung und Abrucharbeiten von schadstoffhaltigen Materialien haben zusätzlich auf der Baustelle haben vorzuliegen: 1. Gefährdungsbeurteilung 2. Hautschutzplan 3. Sach-und Fachkundenachweise des Aufsichtsführenden und Stellvertreters 4. Nachweis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung 5. Arbeitsplan 6. A- und S-Plan 7. Anzeigen bei LAGetSi und BG 1.3. TECHNISCHE LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND VERPFLICHTUNGEN 1.3.1. Rechnungslegung und Dokumentation Die Ausführung der Rechnungsstellung hat in Abstimmung mit der Bauleitung zu erfolgen. Vor Rechnungslegung sind die Aufmaße mit der Bauleitung abzustimmen und von der Bauleitung gegenzuzeichnen, als Grundlage der Rechnungslegung. Rechnungen ohne vorher freigegebenes Aufmaß werden unbearbeitet zurückgewiesen. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen ist zahlungsrelevant. Aufmaß und Abrechnung haben nachvollziehbar zu erfolgen und sind zu dokumentieren. Die Aufmaße sind möglichst digital (z.B. Excel, PDF) zu übergeben. Regelungen entsprechend BVB der Stadt und Land. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. Wird vom Auftraggeber eine Werkplanung gefordert, so ist diese rechtzeitig vor Beginn der eigenen Leistung bei dem Architekten oder Prüfstatiker einzureichen. Die Ausführung darf nur nach abschließend geprüfter Werkplanung erfolgen. Die Prüfung der Werkplanung ist eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu erwirken. Für die Erreichung der Freigabe ist eine Dauer von mindestens 3 Wochen im Hinblick auf den Ausführungsbeginn zu berücksichtigen. Planbezeichnungen: Sämtliche Werkpläne und -details sind entsprechend der Bezeichnungen der Ausführungsplanung, ergänzt mit einem Werkplanungskürzel zu benennen! Werden vom Auftraggeber Proben, Muster, Musterflächen gefordert, so sind sie rechtzeitig vor Beginn der eigenen Leistung bei dem Architekten einzureichen bzw. nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung herzustellen. Die Freigabe der Proben, Muster, Musterflächen sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu erwirken. Für die Erreichung der Freigabe ist eine Dauer von mindestens 2 Wochen im Hinblick auf den Ausführungsbeginn zu berücksichtigen. Die Ausführung darf nur nach Freigabe erfolgen. Nach Beendigung der Arbeiten sind die erforderlichen Revisionsunterlagen und Dokumentationsunterlagen einschl. etwaiger Herstellerunterlagen rechtzeitig vor Einreichen der Schlussrechnung 2-fach in gehefteter Papierform sowie digital im PDF-Format deutschsprachig, leserlich und prüfbar sowie mit sämtlichen Angaben, Legenden, im lesbaren Maßstab der Bauleitung zur Prüfung zu übergeben. Dies ist Bestandteil der Schlussrechnungslegung. Planbezeichnungen: Sämtliche Revisionsunterlagen und -details sind entsprechend der Bezeichnungen der Ausführungsplanung, ergänzt mit einem Werkplanungskürzel zu benennen! 1.3.2. Vorbemerkungen zu den Leistungstexten Die Vorschriften zur Unfallverhütung sind einzuhalten, Hinweise des verantwortlichen Sicherheits- und Gesundheitskoordinators müssen umgesetzt werden. Hierfür ist der Sicherheitsbeauftragte bzw. Bauführer des Auftragnehmers verantwortlich, welche dem Auftraggeber vor Baubeginn schriftlich zu benennen sind. Den Anweisungen des SiGeKo ist Folge zu leisten. Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und aktuellen Regeln der Technik anzubieten und auszuführen. Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden und Richtlinien des jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben. Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet. Sofern einzelne Normen, DIN, Verordnungen etc. genannt werden, gilt der Hinweis, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Alle Leistungen, die den Abbau von Materialien und Bauteilen betreffen, umfassen den Abtransport und die umweltschonende Entsorgung einschließlich der dafür anfallenden Gebühren. Der Nachweis zur ordnungsgemäßen Entsorgung ist den Vorschriften entsprechend zu erbringen. Alle Abfälle sind gemäß der gesetzlichen Anforderungen sortenrein zu trennen! Notwendige Deklarationsanalysen und Abfalleinstufung erfolgt durch den Abfallbevollmächtigten des Bauherrn. Eigenabfälle (Verpackungsmaterial, Verschnitt, leere Gebinde etc.), die der AN bei der Bauausführung selbst erzeugt (nicht gefährlich oder gefährlich), hat der AN den abfallrechtlichen Anforderungen entsprechend ordnungsgemäß zu deklarieren und auf eigene Kosten zu sammeln, zu transportieren und zu entsorgen. Eigenabfälle fallen nicht die in die Zuständigkeit des Bauherrn. 1.3.3. Allgemeine Verpflichtungen AN Durch die vom Auftraggeber beauftragte Bauleitung wird in regelmäßigen Abständen eine Baubesprechung durchgeführt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zu den festgesetzten Baubesprechungen und für die gesamte Dauer seiner Tätigkeit auf der Baustelle einen entsprechend sachverständigen fachlich qualifizierten deutschsprechenden Fachbauleiter sowie einen Polier und Vorarbeiter mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen und Vollmachten zu stellen. Ein Bauleiterwechsel ist der Objektüberwachung des AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die entsprechend eingesetzten Bauleiter und Poliere sind mit einer vorab einzureichenden Fachbauleitererklärung zu legitimieren. Der Auftragnehmer kann sich auf mangelnde Kenntnis einzelner Absprachen / Festlegungen nicht berufen, wenn der AN einer Besprechung unentschuldigt fernbleibt und dieser Beratung diese Punkte ausreichend behandelt und in einem über die Besprechung zeitnah erstellten, unwidersprochen gebliebenen und dem AN zugänglichen Protokoll festgehalten wurden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihn betreffenden Festlegungen zu notieren und sofort umzusetzen. Das durch die Bauleitung im Nachgang erstellte Protokoll gilt lediglich als Zusammenfassung. Der Auftragnehmer hat die verantwortlichen Fachkräfte zur Umsetzung und Kontrolle der Arbeitssicherheit / Unfallschutz zu stellen und umgehend nach Beauftragung zu benennen, inklusive der befähigten Person gemäß DGUV Vorschrift 1 der Berufgenossenschaft. Der Sicherheitsbeauftragte des AN hat die Gefährdungsanalyse zu erstellen. Es ist vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung durch die Ausführungsfirma zu erstellen, dem projektverantwortlichen Büro sowie dem SiGeKo zu übergeben und auf der Baustelle vorzuhalten. Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen mit Personalstärke, Wetter und allen üblichen Angaben zum Nachweis bei der Bauleitung wöchentlich vorzulegen, möglichst digital dokumentiert. Bautagebücher werden von der Bauleitung nicht unterschrieben, sondern lediglich zur Kenntnis genommen und geprüft. Vom AN ist die vorhandene Bepflanzung und Bäume pfleglich zu behandeln und ggf. zu schützen. Schäden an der Bepflanzung infolge nicht ausreichenden Schutzes gehen zu Lasten des AN. Belästigungen und Beeinträchtigungen der Anlieger, Passanten und des Straßenverkehrs sind soweit wie möglich zu vermeiden. Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen-oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber am gleichen Tag mitzuteilen. Parallel zu den Arbeiten des AN werden mit zunehmendem Baufortschritt weitere Unternehmer auf dem Baufeld tätig sein. Die Ausführung der Leistungen des AN erfolgt zeitlich parallel zu Leistungen dieser anderen AN. Für dafür ggf. entstehende technologisch oder ablaufbedingte Unterbrechungen oder Wartefristen kann der AN keine Mehrkostenforderungen gegenüber dem AG gelten machen. Der AN hat dieses in seine EP einzukalkulieren. Die üblichen Einschränkungen aus der Koordination mit den anderen Gewerken sind in den Arbeitsschritten zu berücksichtigen. Der AN hat teilweise seine Leistungen in direkter Zusammenarbeit mit diesen AN durchzuführen. Auf der Baustelle sind die Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BIMSchG) und die der allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Schutz gegen Baulärm (Geräuschimmissionen) einzuhalten. Auf dem gesamten Baustellengelände herrscht Alkoholverbot. Weiterhin besteht in allen Gebäudeteilen ein Rauchverbot. Der Auftragnehmer hat den Schutz der Leistung fremder Gewerke / Bestandsleistung nach eigenem Ermessen entsprechend der auszuführenden Maßnahmen zu gewährleisten. Die Schutzmaßnahmen sind einzukalkulieren, soweit keine Leistungspositionen enthalten sind. Für die Unterbringung des Personals und die Lagerung von Geräten, Werkzeugen und Schutzausrüstungen werden keine Räumlichkeiten im Gebäude zur Verfügung gestellt. Hierfür ist der Auftragnehmer verantwortlich. Sanitäreinrichtungen, Bauwasser und Baustrom werden im Rahmen der Allgemeinen Baustelleneinrichtungsfläche für andere Gewerke bereitgestellt. Sämtliche Anschlusspunkte der Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Strom, Wasser, Abwasser) sind auf dem Gelände verfügbar und werden durch die Allgemeine Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus notwendige Baustromverteiler und zusätzliche Kabelverteilungen für die Sanierungsarbeiten sind durch den AN zu stellen. Die zusätzlichen Verteilungen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen und müssen den aktuellen VDE-Vorschriften entsprechen. Durch den AN oder seiner Nachunternehmer verursachte Verschmutzungen der Zufahrten (auch öffentliches Straßenland) sind unaufgefordert sofort zu beseitigen. Bei Missachtung dieses Gebotes und trotz Aufforderung werden Fremdfirmen zu Lasten des AN mit der Beseitigung der entstandenen Verunreinigungen beauftragt. Die Kostenübernahme erfolgt nach dem Verursacherprinzip. Der AN hat die Vorgaben zur Entsorgung von Bauabfällen aus dem Formblatt 1 einzuhalten. Die fachgerechte Entsorgung der gefährlichen und nicht gefährlichen Bauabfälle bzw. Schadstoffe ist gemäß den aktuellen Vorschriften und Vorgaben der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung zu dokumentieren. Die Dokumentation der Abfall- bzw. Schadstoffentsorgung ist schriftlich in 2-facher Papierform und digital im pdf.- Format, der Rechnung bzw. spätestens mit der Schlussrechnung und Abname der Leistung, dem Bauherren und der Bauleitung zur Prüfung zu übergeben.
1. ALLGEMEINE HINWEISE
01 Baustelleneinrichtung, eigenes Leistungssoll
01
Baustelleneinrichtung, eigenes Leistungssoll
01.__.__.__.0001 Baustelleneinrichtung für das eigene Leistungssoll Einrichten, Vorhalten und nach Ende der Baumaßnahme Beräumen der Baustelleneinrichtung für die Durchführung der eigenen Leistungen. In der BE-Fläche stehen hierfür begrenzte Flächen zur Verfügung. Mit dem Einheitspreis sind alle erforderlichen Einrichtungen zur Durchführung der eigenen Arbeiten wie Lagerräume, Transportgeräte, Hebeanlagen, Gerüste usw. abgegolten. Gegebenenfalls ist ein mehrmaliger An- und Abtransport der Geräte bzw. Umsetzen der Baumaterialien und -maschinen aufgrund der vereinbarten Ausführungstermine bzw. bauseitiger Leistungen in den Außenanlagen erforderlich. Die Wiederherstellung des Zustandes der übergebenen Einrichtungen, Räume, Plätze, Außenanlagen, Wege, Vegetationsflächen, Bäume sowie der Straßenbefestigung zum Zeitpunkt der Übergabe ist Sache des AN. Antragstellung der Sondernutzung für das öffentliche Straßenland erfolgt rechtzeitig im Voraus (ca. 1 Monate) durch den Auftragnehmer bei den zuständigen Behörden. Die für die Antragsstellung notwendigen Gebühren und Aufwendungen sind in der Baustelleneinrichtung zu erfassen und werden nicht gesondert vergütet. Vorhaltedauer: 1 Monat
01.__.__.__.0001
Baustelleneinrichtung für das eigene Leistungssoll
1.00
Stk
0.00
01.__.__.__.0002 Vorhaltung Baustelleneinrichtung Gebrauchsüberlassung der vorbeschriebenen Baustelleneinrichtung über die Grundvorhaltung hinaus; einschl. sämtlicher Betriebsstoffe, Mieten, Pachten und Gebühren. Die Abrechnung erfolgt je Stk und Woche der Vorhaltedauer.
01.__.__.__.0002
Vorhaltung Baustelleneinrichtung
24.00
StkW
0.00
02 96102 Fassade Rüstung
02
96102 Fassade Rüstung
02.01 96102 Fassade Rüstung
02.01
96102 Fassade Rüstung
02.02 96102_1 Fassade Instandsetzung
02.02
96102_1 Fassade Instandsetzung
03 96105 Balkone / Loggien
03
96105 Balkone / Loggien
03.01 Abbrucharbeiten Balkone
03.01
Abbrucharbeiten Balkone
03.02 Betonsanierung und Putzaubesserung
03.02
Betonsanierung und Putzaubesserung
03.03 Erneuerung Abdichtung und Beläge
03.03
Erneuerung Abdichtung und Beläge
03.04 Metallbauarbeiten
03.04
Metallbauarbeiten
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.__.__.__.0001 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters durch Arbeitskräfte auf besondere Anordnung der örtlichen Bauleitung und des AG ausführen. Die Stundenlohnzettel sind vollständig und ordnungsgemäß  auszufüllen sowie innerhalb von 5 Arbeitstagen der örtlichen Bauleitung zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten.
04.__.__.__.0001
Stundenlohn Facharbeiter
5.00
Std.
0.00
04.__.__.__.0002 Stundenlohn Bauhelfer wie vor, jedoch Stundenlohnarbeiten eines Bauhelfer durch Arbeitskräfte auf besondere Anordnung der örtlichen Bauleitung und des AG ausführen.
04.__.__.__.0002
Stundenlohn Bauhelfer
10.00
Std.
0.00