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01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
Allgemeine - Baubeschreibung 0 BESCHREIBUNG DER BAUAUFGABE
1 Objektbeschreibung Gesamtkomplex
Der Gebäudekomplex von 1874 ist Bestandteil des Denkmalbereiches (Ensemble) Badstraße 27-5,
Zentrum Gesundbrunnen.
Besonderheiten: Das Gebäudeensemble wurde im Rahmen der bisherigen Planung in zwei Bauabschnitte unterteilt, die sich buchhalterisch begründen.
Die Arbeiten in den jeweiligen Bauabschnitten müssen in der Leistungsabrechnung der ausführenden Unternehmen entsprechend präzise abgebildet werden.
In Bauabschnitt 1 bleibt die Wohnung im 1. OG Seitenflügel rechts bis auf Weiteres bewohnt. Diese Voraussetzung resultiert einerseits im Erhalt einer Versorgungsinfrastruktur für die verbleibende Mietpartei, andererseits wird die maximal mögliche Ausführung aller Gewerke "um die bewohnte Wohnung herum" angestrebt, um diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Auszug oder Umsatz des Mieters zu sanieren und damit die Inbetriebnahme der Wohnungen des rechten Seitenflügelstranges EG - DG sicherzustellen.FKn
Hinweis:
Alle Maße sind vor Ort durch Aufmaß zu überprüfen.
Hinweise zur denkmalgerechten Ausführung:
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen stehen unter dem besonderen Schutz und der Aufsicht des Landesdenkmalamts Berlin und unterliegen den Vorgaben des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmale im Land Berlin (Denkmalschutzgesetz - DSchG Bln).
Die denkmalgerechte Ausführung erfordert besondere Sorgfalt und die konsequente Berücksichtigung aller behördlichen Auflagen sowie der anerkannten Regeln der Baukunst und Restaurierungstechnik.
Es wird empfohlen:
1. mit qualifiziertem Fachpersonal zusammenzuarbeiten, das über nachgewiesene Erfahrung in der Denkmalpflege verfügt,
2. sämtliche Maßnahmen vor Beginn der Arbeiten mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landes Berlin abzustimmen und die daraus resultierenden schriftlichen Auflagen vollständig umzusetzen,
3. bei Abweichungen vom Bestand oder bei unvorhergesehenen Befunden unverzüglich Kontakt zur Denkmalbehörde aufzunehmen und das weitere Vorgehen gemeinsam festzulegen,
4. eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation aller denkmalrelevanten Arbeitsschritte zu führen.
Die fachliche Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher denkmalrechtlicher Vorgaben und die qualitätsgerechte Ausführung obliegt dem Auftragnehmer. Leistungen, die ohne behördliche Zustimmung oder entgegen denkmalrechtlicher Auflagen ausgeführt werden, gelten als nicht vertragsgemäß und führen nicht zur Entlastung des Auftragnehmers in Bezug auf die denkmalgerechte Leistungserbringung.
Bauabschnitt 1 bilden das unterkellerte Vorderhaus mit einem kleinen 1-geschossigem Anbau im Hof
sowie der im Südwesten, entlang der linken Grundstücksgrenze, liegende Seitenflügel mit hohem
Souterrain.
Vorderhaus Bestand
EG 3 Gewerbeeinheiten
1.-3.OG 6 Wohneinheiten
DG nicht ausgebaut
Seitenflügel Bestand
HP-3.OG 8 Wohneinheiten
DG nicht ausgebaut
Bauabschnitt 2 schließt hofseitig an den Seitenflügel an und besteht drei zusammenhängenden
Backstein-Industriebauten.
Remise 1 2 Geschosse (ehemaliges Stallgebäude)
Remise2 3 Geschosse (ehemaliges Fabrikgebäude)
Werkhalle1 Geschoss - begrenzt das Grundstück im Nordwesten.
Der Innenhof erstreckt sich entsprechend am linken Seitenflügel entlang der angrenzenden
Remisen und endet an der Grundstücksgrenze liegenden Werkhalle. Zur rechten Seite wird der Hof
durch die Brandwände der Nachbargebäude und eine Grenzmauer eingefasst.
OK Gel. max. +40,35 m ü. NHN (Durchfahrt/Gehweg)
OK Gel. min. +39,65 m ü. NHN (Zugang Werkhalle)
zeHGW +37,85 m ü. NHN
2 Objektbeschreibung Bauabschnitt 1
2.0 Hinweise zum Bestand
Die Geschossdecken sind bauzeitliche Holzbalkendecken. Bei den Decken zwischen KG und EG
handelt es sich im Vorderhaus um eine Stahlsteindecke und aus einer gewölbten, gemauerten Decke.
Im Seitenflügel besteht eine Holzbalkendecke zwischen Souterrain und 1.Obergeschoss.
Die haustechnische Ausstattung ist in einem allgemeinen schlechten Zustand.
Das Gebäude besitzt keine Zentralheizung und keine zentrale Trinkwasserbereitung.
2.1 Übersicht Maßnahmen und Nutzungsverteilung Planung
Vorderhaus
EG 1 Gewerbeeinheit, 1 Gastronomie (WC barrierefrei im EG, restliche im UG)
1.-3.OG 6 Wohneinheiten Modernisierung
DG 3 Wohneinheiten neu
Seitenflügel Bestand
HP 2 Gewerbeeinheiten
1.OG-3.OG 6 Wohneinheiten Modernisierung
DG2 Wohneinheiten neu
2.2 Tragende Bauteile und Innenausbau
· Durchführung Schadstoffsanierung
· Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (u. a. Deckenbalkensanierungen)
· Geringfügige Grundrissänderungen in Teilbereichen (Küche/Bad/Flur)
· Ausbau Dachgeschoss zu insgesamt 5 Wohnungen
· Ertüchtigung oberste Geschossdecke nach Angaben Fachplanung Statik, Bauphysik und Brandschutz
2.3 Dächer
· Ertüchtigung Dachstuhl
· Neueindeckung Dächer
· Abbruch von Schornsteinen bis unter Dachinnenseite
2.4 Fassaden
· Instandsetzung der verputzten Fassaden und der Durchfahrt.
· Austausch einzelner Fenster, Überarbeitung restliche Bestandsfenster
· Sanierung der Balkone
2.5 Haustechnik
· Erneuerung der Trinkwasser-, Heizungs- und Elektroleitungen
· Neuorganisation der Gebäude- und Grundstücksentwässerung
2.6 Erschließung
· Instandsetzung der Treppenhäuser (Malerarbeiten, Austausch Bodenbeläge)
2.7 Untergeschoss
· Neue Technikzentralen
· Ertüchtigung Kellergänge und -räume
2.8 Barrierefreiheit
Die Gastronomie (öffentliche Nutzung) erhält einen barrierefreien Zugang von der Prinzenallee und ein
R-WC. Die Wohnungen im Bestand und die neuen Wohnungen im Dach sowie die nicht öffentlich
zugänglichen Gewerbeeinheiten sind nicht barrierefrei erschlossen.
2.9 Gewerbliche Nutzungen
2.9.1 Gastronomie (Einheit 1.2)
Die genaue Art der Nutzung (Café - Restaurant - Kantine) steht noch nicht fest.
Weitere Nutzungsvoraussetzungen werden durch den späteren Betreiber nachgewiesen.
2.9.2 Gewerbe Einheiten 1.1, 1.3 und 1.4
Die Einheiten werden für Nichtstörendes Gewerbe (Büro, Atelier, o.ä.) ohne öffentlichen
Besucherverkehr ausgelegt.
2.10 Freianlagen
Erhalt der Pflasterbeläge bzw. Wiederherstellung, barrierefreie Zuwegung Müllstandort
Umbau vorhandener Müllstandort
Ergänzung verschiedener Bepflanzungen
3 Objektbeschreibung Bauabschnitt 2
3.1 Maßnahmen und Nutzungsverteilung Planung
Die gewerbliche Nutzung wird beibehalten. Im Bereich der Werkhalle kommt es zu keiner baulichen
Zusammenlegung oder Trennung von Räumen. Der Auftraggeber hat sich für die Variante eines
niedrig beheizten Gebäudes (18 °C) entschieden. Eine Nutzung der Werkhalle als Werkstatt/Atelier ist
gemäß ArbStättV möglich. In den Remisen erfolgt in allen Geschossen ein Rückbau der
nichttragenden Innenwände. Die entstehenden großzügige Räume können als Ganzes oder optional
in separate Einheiten unterteilt vermietet werden.
3.2 Tragende Bauteile und Innenausbau
3.2.1 Remise 1
· Abbruch nichtragende Innenwände im EG und 1.OG
· neue innenliegende Trepp
· Einbau gedämmte Sohle
· teilweise Stahlträger-Verstärkungen (für außenliegende Spindeltreppe und Wärmepumpe/n)
3.2.2 Remise 2 (rechter Teil)
· Einbau gedämmte Sohle
· rechter Teil: Ersetzten inneres Fachwerk durch Mauerwerk (unter Erhalt der äußeren historischen Ziegelverblendung)
3.2.3 Werkhalle
· Einbau gedämmte Sohle
3.3 Dächer
3.3.1 Remise 1
· Neues Sparrendach mit Zwischen-/Aufsparrendämmung (Warmdach)
· Dachabdichtung aus Bitumenschweißbahnen
3.3.2 Remise 2 rechter Teil
· Das Dachtragwerk wird erneuert und wärmegedämmt. Das Dach behält seine Ursprungshöhe, lediglich wird die Traufe im Zuge der Ertüchtigung des Daches leicht angehoben. Die Brandwand zum Nachbarn ist von diesem Eingriff nicht betroffen. linker Teil
· Erhalt der Dachkonstruktion (Kappendecke)
· Ergänzung Warmdachaufbau mit Dampfsperre
· Dachabdichtung aus Bitumenschweißbahnen
3.3.3 Werkhalle
· Das Dach der Werkhalle wird wärmegedämmt und mit Bitumenschweißbahnen abgedichtet. Die Lichtbänder (Sheddächer) werden saniert.
3.4 Fassaden
· Die Ziegelfassaden werden in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde behutsam erneuert.
· Bestandsfenster sollen möglichst erhalten und nur runderneuert werden. Neue Fenster sollen Nachbauten der historischen Fenster sein.
· Die Gebäude Remise 1 und Remise 2 sollen mit einer Innendämmung energetisch ertüchtigt werden. Die Wärmebrücken durch bestehende massive Innenwände und einbindende Geschossdecken sollen ggf. durch Flankendämmungen entschärft werden.
· Die hintere und seitliche Außenwand der Werkhalle wird mit WDVS gedämmt.
3.5 Haustechnik
· Die haustechnische Infrastruktur (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro) wird vollständig erneuert.
· Die Gebäude- und Grundstücksentwässerung wird überarbeitet, bzw. neu organisiert.
· Strangführungen und Verteilungen der Versorgungsmedien werden vollständig erneuert.
3.6 Barrierefreiheit
Die nicht öffentlich zugänglichen Gewerbeeinheiten sind nicht barrierefrei erschlossen.
3.7 Nutzung
Der derzeitige Planungsstand lässt keine Rückschlüsse auf die spätere Nutzung durch
Gewerbetreibende zu. Die Gewerbeeinheiten werden in dieser Planung für Nichtstörendes Gewerbe
(Büro, Atelier, o.ä.) ohne öffentlichen Besucherverkehr ausgelegt. Weitere Nutzungsvoraussetzungen
werden durch den späteren Mieter nachgewiesen.
3.8 Freianlagen
· Ergänzung neuer Müllstandort (rein für Gewerbe)
· Einbau von Fahrradständern
· Ergänzung verschiedener Bepflanzungen
4 Anlagen zum Leistungsverzeichnis
Zu diesem Leistungsverzeichnis gehören folgende Anlagen:
Anlage a - Genehmigungsbescheide
· Baubescheid:
· 1044963_3.0_Abweichung.pdf
· 1044965_2.0_Mitteilung_§62Abs3Satz3.pdf
· Denkmalrechtlicher Bescheid:
· PRI 82_Denkmalrechtl. Zust. Freianlagenplanung.pdf
· PRI 82_Denkmalrechtliche Zust. Dacheindeckung Turmalin.pdf
· PRI 82_Denkmalrechtlicher Genehmigungsbescheid.pdf
Anlage b - Nachweise
Brandschutz
· 24518-20_Brandschutzkonzept (Stand 22.07.2024)_unterschrieben.pdf
· 24518-20_BS - Lageplan vom 16.05.2024_1.pdf
· 24518-20_BS2 - Remise und Werkstatt EG vom 16.05.2024_2.pdf
· 24518-20_BS3 - Remise 1.OG vom 16.05.2024_3.pdf
· 24518-20_BS4 - Remise 2.OG vom 16.05.2024_4.pdf
· 24518-20_BS5 - Vorderhaus EG vom 16.05.2024_5.pdf
· 24518-20_BS6 - Vorderhaus DG vom 16.05.2024_6.pdf
· PRI 82_Bericht Geprüfter Brandschutznachweis.pdf
Energieeinsparnachweis (EnEV)
· PRI 82_Anlage_24-079 Zonenplan NWG 2025-02-27.pdf
· PRI 82_Energieeinsparnachweis Gewerbe 2025-02-27.pdf
· PRI 82_Energieeinsparnachweis Wohnen 2025-02-27.pdf
· PRI 82_U-Werte_Stand 06.06.2024.pdf
Schallschutz
· PRI 82_Schallschutznachweis
Standsicherheit
· Genehmigungsstatik:
· I-028_Kap1-3_241104.pdf
· I-028_Kap4Statik_240816.pdf
· Rem2_Dach.pdf
· Remise1Dach.pdf
· Remise1Posplan
· VH_GR_EG_2025.pdf
· VH_GR_1.OG_2025.pdf
· VH_GR_2.OG_2025.pdf
· VH_GR_3.OG_2025.pdf
· VH_GR_DG_2025.pdf
· VH_GR_DA_2025.pdf
· VH_GR_KG_2025.pdf
· PRI 82_Bericht Geprüfter Standsicherheitsnachweis.pdf
Anlage c - Gutachten
Bauteiluntersuchungen
· Pri 82 Bauteilöffnungen_Bericht_bbr_20210312.pdf
· PRI 82_Bericht über die Untersuchung von zwei Fundamenten Remise 1 und 2_L&G.pdf
· Pri 82_R Fundamente+VH KG Decke_Bericht_bbr_20220209.pdf
BA 1_VH_SFL
· 33521-anl.pdf
· 33521-pz.pdf
Feuchte
· Prinzenallee 82, 2017-08-08, Feuchteuntersuchung, Bericht.pdf
HTU
BA1
· Prinzenallee 82 HTU VH DG, Berichtsbögen Endo, 26 Blatt A4 sw.pdf
· Prinzenallee 82 HTU, Planzusammenfassungen, 6 Blatt A3 farbig.pdf
· Prinzenallee 82 HTU, VH EG, Berichtsbögen Endo, 4 Blatt A4 sw.pdf
· Prinzenallee 82 Rem1 OG_2024-11-13_Baubegehung gestern_Bericht.pdf
· Prinzenallee 82, 2017-07-31, HTU, Plan VH.D-BL, 1 Blatt A3 sw.pdf
· Prinzenallee 82, 2017-07-31, HTU, Plan VH.D-DV, 1 Blatt A3 sw.pdf
· Prinzenallee 82, 2017-08-08, HTU, Bericht.pdf
BA2
· 20140331_Hermanussen_HTU Bericht_3. Hofremise.pdf
· 20140331_Hermanussen_HTU Berichtsanlagen_3. Hofremise.pdf
· 20140331_Hermanussen_HTU Holzschadenspläne_3. Hofremise.pdf
· 20140331_Hermanussen_HTU verkleinerte Holzschadenspläne_3. Hofremise.pdf
· Prinzenallee 82 Remise 1_2020-12-06_HTU_Bericht.pdf
· Prinzenallee 82 Remise 1_2020-12-06_HTU_Holzschadensplan_1 Blatt A3 sw.pdf
Restauratorische Untersuchungen
· 20220824_Pri82 VH+SFL_Rest.Gutachten_Grell.pdf
Schadstoffe
· 20180921_BfU_Schadstoffuntersuchung inkl. Anlagen.pdf
· 20211005_Prinzenallee 82 - Schadstoffuntersuchung Bodenplatte Werkstatt.pdf
· 07325 Prinzenallee 82 - Bericht Schadstoffuntersuchung inkl. Anlagen - Stand 11.2024.pdf
Anlage d - Baubeschreibung
· PRI82_Baubeschreibung BA1.pdf
· PRI82_Baubeschreibung BA2.pdf
· PRI82_Betriebsbeschreibung BA1+BA2.pdf
Anlage e - Pläne (Planstand 23.06.2025)
· PRI.5.02.-1.1-BA1 Grundriss UG
· PRI.5.02.0.1-BA1 Grundriss EG
· PRI.5.02.1.1-BA1 Grundriss 1.OG
· PRI.5.02.2.1-BA1 Grundriss 2.OG
· PRI.5.02.3.1-BA1 Grundriss 3.OG
· PRI.5.02.4.1-BA1 Grundriss DG
· PRI.5.02.5.1-BA1 Dachaufsicht
· PRI.5.02.-1.2-BA2 Grundriss UG
· PRI.5.02.0.2-BA2 Grundriss EG
· PRI.5.02.1.2-BA2 Grundriss 1.OG
· PRI.5.02.2.2-BA2 Grundriss 2.OG
· PRI.5.02.3.2-BA2 Dachaufsicht
· PRI.5.03.1A.1-BA1 Schnitt 1A - Ansicht Hof SF
· PRI.5.03.1B.1-BA1 Schnitt 1B
· PRI.5.03.1C.1-BA1 Schnitt 1C - Ansicht Hof VH
· PRI.5.03.2A.2-BA2 Schnitt 2A
· PRI.5.03.2B.2-BA2 Schnitt 2B
· PRI.5.03.2C.2-BA2 Schnitt 2C, 2D und 2E
· PRI.5.03.RE.2-BA2 Ansicht Remise 1 und 2
· PRI.5.03.VH.1-BA1 Ansicht VH
· PRI.5.Ü.1.1-Baustelleneinrichtungsplan
· PRI82 Planliste.pdf
Anlage g - Bauablaufplan
· 250623_Terminplan_Prinzenallee 82_.pdf
· 250623_Terminplan_Prinzenallee 82_.mpp
Allgemeine - Baubeschreibung
Hinweise zur Baustelle 1 HINWEISE ZUR BAUSTELLE
Die nachfolgende Beschreibung der Allgemeinen Baustelleneinrichtung enthält Leistungen, die dem AN Sicherheits- und Baustellenerinrichtung für die Ausführung seiner Leistungen nicht zur Verfügung stehen, sondern durch diesen erst herzustellen sind.
1 Allgemeine Hinweise
1.1 Das zu sanierende Objekt steht unter Denkmalschutz.
Besondere Vorsicht im Umgang mit dem Gebäude ist erforderlich.
1.2 Für die Wärmedämmmaßnahmen an der rückwärtigen und seitlichen
Grenzwand der Werkhalle gilt:
Die Anlieferung erfolgt baustellenseitig über eine Bestandstür
im hinteren Bereich der Werkhalle.
Die Tür führt auf das Grundstück des seitlichen Nachbarn.
Der Arbeitsraum für die Putzarbeiten ist abzudecken.
Beschädigungen sind nach Fertigstellung zu beseitigen.
1.3 Anlieferung: Die Baustelle kann per LKW von der Prinzenallee aus
angefahren werden.
1.4 Der Verzehr von Essen und Getränken ist ausschließlich in den hierfür
vorgesehenen Bereichen (Sozialraum) erlaubt.
1.5 In den Gebäuden besteht ein Rauchverbot.
2 Allgemeine Baustelleneinrichtung
2.1
Es steht kein Kran zur Verfügung. Benötigtes Material u.ä. muss vom AN durch die Durchfahrt (max. Breite 2.30 m, max. Höhe 3.00 m) transportiert werden.
Hinweis: Die Tordurchfahrt wird in der Laibung durch zwei vorspringende Sockel in ihrer Gesamtbreite auf ca. 2,10 m reduziert.
Die maximale Deckenbelastung beträgt im Bestand 500 kg/m². Diese wird durch den AN Baustelleneinrichtung mittels Unterstützungen im UG erhöht, sodass ein Befahren mit Kleincontainerfahrzeugen, Radladern o.ä. möglich ist.
2.2
Im Innenhof stehen 2 Bauaufzüge (Tragkraft 500 kg, Bühne 1.40 m x 1.60 m) zur Verfügung. Weitere eventuell notwendige Hebezeuge sind vom AN einzukalkulieren.
2.3
Bauseits werden die zu bearbeitenden äußeren Oberflächen der Gebäude eingerüstet (Gerüstklasse 3), inkl. Absicherung der Dacharbeiten, und den AN zur Verfügung gestellt.
2.4
Lagerung von Material in der Anlieferzone ist nur in Abstimmung mit der Bauleitung möglich.
Im Innenhof stehen Lagerflächen auch für Container (nur in kleiner Ausführung möglich, s. Durchfahrt, s. BE-Plan) zur Verfügung.
2.5
Die Transportmittel (z.B. Gabelstapler, Multicar) und Abfallcontainer müssen vom AN jeweils bereitgestellt werden.
2.6
Auf dem Bürgersteig steht ein WC-D/H-Container mit Waschbecken zur Verfügung.
Im EG wird in der Gewerbeeinheit 1.1 eine provisorische Dusche eingebaut.
Der Sozialraum in der G1.1 (zugleich Besprechungsraum) erhält:
· einen Tisch
· 10 Stühle
· ein Spülbecken
· 4 Steckdosen für den Anschluss von Küchengeräten
Der Raum ist dauerhaft sauber und aufgeräumt zu halten und zu hinterlassen.
Abfälle und Essensreste sind nach Feierabend mitzunehmen.
Rauchen ist nicht gestattet.
Das Baubüro der Bauüberwachung wird durch den Sozialraum hindurch erschlossen.
Beheizung von Sozialraum und Baubüro erfolgt durch elektrische Heizgeräte.
2.7
Entsprechend den Sicherheitsvorschriften erhält die Baustelle eine Sicherheitsbeleuchtung der Freiflächen, Durchfahrt und Treppenhäuser.
Auf den Etagen der drei Treppenhäuser wird jeweils ein Elektro-Verteiler (Leistung 3x 240 V, 1x 400 V) installiert und zur Verfügung gestellt.
2.8
Ein Bauwasseranschluss mit 6 Zapfstellen und 32 mm Anschluss (sh. Plan) steht im Freiraum zur Verfügung.
2.9
Bau- oder Firmenfahrzeuge können nur in Abstimmung mit der Bauleitung auf dem Grundstück abgestellt werden.
2.10
Abgrenzung Bestandteile Zentrale BE - bietereigene BE
Bis zu einer Arbeitshöhe von 3,50 m ist die Stellung der erforderlichen Gerüste durch den jeweiligen Bieter eigenständig vorzunehmen und im Angebot als Bestandteil der bietereigenen Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
Bei Arbeitshöhen über 3,50 m erfolgt die Stellung der Gerüste als Bestandteil der zentralen Baustelleneinrichtung. In diesem Fall wird die Gerüststellung gesondert im Leistungsverzeichnis ausgewiesen.
Hinweise zur Baustelle
02 Abbruch
02
Abbruch
02.01 Transport und Entsorgung Abfall
02.01
Transport und Entsorgung Abfall
02.02 Bauabschnitt 1
02.02
Bauabschnitt 1
02.03 Bauabschnitt 2
02.03
Bauabschnitt 2
03 Mauerarbeiten
03
Mauerarbeiten
Vorbemerkungen - Mauerarbeiten 2.0 Mauerarbeiten - Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
2.1 Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen anerkannt.
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus DIN 18330 Mauerarbeiten.
Weitere relevante Normen:
- DIN 1025, Normenreihe Teil 1 bis Teil 5: Warmgewalzte I-Träger
- DIN 18100, Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172
- DIN EN 772-7, Prüfverfahren für Mauersteine - Teil 7: Bestimmung der Wasseraufnahme von Mauerziegeln für Feuchteisolierschichten durch Lagerung in siedendem Wasser
2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Auf der Baustelle lagernde Baustoffe, auch Steine und Ziegel, sind durch Abdecken mit Folie, Planen o. ä. gegen Niederschläge zu schützen.
Steine/Ziegel unterschiedlicher Festigkeitsklassen, Rohdichte oder Wärmeleitfähigkeit sind auf der Baustelle eindeutig gekennzeichnet und getrennt zu lagern.
2.3 Angaben zur Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Wände dürfen nur aus den in der Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und den Ausführungsunterlagen angegebenen Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch Verwendung einzelner abweichender Steine, ist unzulässig.
Sofern der Hersteller für das verwendete großformatige Steinmaterial Passstücke anbietet, sind diese zu verwenden.
Wenn Steine für Passstücke getrennt werden müssen, weil keine fertigen Passstücke verfügbar sind, darf dies nur durch materialgerechte Verfahren (z. B. Sägen bei Porenbeton oder Leichtziegeln) erfolgen.
Wenn bei einschaligen Wänden die bündige Seite nicht aus den Ausführungsunterlagen erkennbar ist, ist die betreffende Angabe vor Beginn der Ausführung beim Auftraggeber oder dessen Bauüberwacher zu erfragen.
Nicht tragende innere Trennwände, die nicht zur Gebäudeaussteifung dienen, sind grundsätzlich erst nach Fertigstellung des Rohbaus einzubauen, soweit nicht anders festgelegt. Die Wahl der starren Wandanschlüsse (Nut, Verzahnung, Anker) bleibt im Regelfall dem Auftragnehmer überlassen. Werden Flachstahlanker bei Stumpfstoßtechnik eingesetzt, sind diese mit einer Einzellänge von 30 cm und in Abständen von max. 25 cm mittig in die Lagerfuge einzubauen.
Nichttragende innere Trennwände dürfen auch nach Ingebrauchnahme dauerhaft keinen Belastungen aus Deckenplatten, Unterzügen, Balken o. ä. ausgesetzt werden. Es ist darauf zu achten, dass keine starre Verbindung zur Decke entsteht und ein der noch zu erwartenden Durchbiegung entsprechender gleitender Anschluss vorgesehen wird.
Stoßfugen sind nach Herstellervorschriften auszuführen. Das Schließen breiterer Stoßfugen durch nachträgliches Ausmörteln gilt, insbesondere bei Außenwänden aus hochdämmenden Steinen, als schwerwiegender Mangel.
Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Bei starker Verschmutzung sind geeignete Reinigungsverfahren vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Horizontale Mauerwerksdichtungen sind bei geänderter Geländeausbildung (z. B. durch Aufschüttungen) vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen und entsprechend anzupassen.
Abtreppungen in horizontalen Mauerwerksdichtungen - auch bei zweischaligen Wänden - sind nur über ausgerundete Mörtelkehlen und -kanten zulässig.
Vor dem Einmauern von Badewannen und Duschwannen ist das Vorhandensein des Potentialausgleichs bzw. der Erdung zu überprüfen.
Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung geschlossen werden.
2.3.2 Stürze und Leibungen
Vor dem Einbringen von Ortbeton sind Ziegelschalen abzusteifen und vorzunässen.
Fertigstürze sind so abzusteifen, dass sie beim Betonieren von Decken oder ähnlichen Bauteilen nicht aus ihrer Lage gedrückt werden oder unzulässig belastet werden.
Bei nachträglich einzubauenden Sturzträgern sind die Auflager nicht zu stemmen, sondern zur Erhaltung der Altbausubstanz zu sägen oder zu fräsen.
Leibungen von Außenwandöffnungen sind mit Fugenglattstrich auszuführen, damit ein späteres luftdichtes Anschließen der Fenster und Türen an das Mauerwerk möglich ist.
2.4 Angaben zur Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach VOB/C ATV DIN 18330.
Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Vorgabe auszuschneidende Länge maßgeblich. Technologische Zwischenschnitte werden nicht gesondert vergütet.
Wenn Mauerwerk nach dem Raummaß ausgeschrieben ist, gelten für die Abrechnung die Regeln der ATV DIN 18330, Ausgabe Januar 2005.
Vorbemerkungen - Mauerarbeiten
03.01 Bauabschnitt 1
03.01
Bauabschnitt 1
03.02 Bauabschnitt 2
03.02
Bauabschnitt 2
04 Betonarbeiten
04
Betonarbeiten
Vorbemerkungen - Betonarbeiten 2.0 Betonarbeiten - Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
2.1 Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen anerkannt.
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus DIN 18331 Betonarbeiten.
Relevante Normen und Richtlinien:
- DIN 4235 Verdichten von Beton durch Rütteln (Teile 1-5)
- DIN 7865-1 Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung von Fugen in Beton - Teil 1: Formen und Maße
- DIN 7865-2 Elastomer-Fugenbänder - Teil 2: Werkstoff-Anforderungen und Prüfung
- DIN 18197 Abdichten von Fugen in Beton mit Fugenbändern
- DIN 18217 Betonflächen und Schalungshaut
- DIN 18218 Frischbetondruck auf lotrechte Schalungen
- DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen
- DIN 18541-1/2 Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen
- DIN EN 13670 Ausführung von Tragwerken aus Beton
- DIN EN 13747 Betonfertigteile - Deckenplatten mit Ortbetonergänzung
- DIN EN 15258 Betonfertigteile - Stützwandelemente
- DAfStb-Richtlinie Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit
- DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)
- DAfStb-Richtlinie Qualität der Bewehrung
- DBV-Merkblätter Sichtbeton, Rückbiegen von Betonstahl, Betondeckung, Betonschalungen, Betonierbarkeit
- Zement-Merkblätter B3, B6, B8, B9, B18, B22, H8, H10
2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Im Bereich sich kreuzender Bewehrung (Haupt- und Nebenunterzug mit Stützen) sowie für die darunter zu betonierenden Bauteile ist das Größtkorn entsprechend zu begrenzen. Diese Regelung geht dem Einhalten der genormten Anteile von Überkorngrößen vor.
Der Einsatz von Dichtungsmitteln für wasserundurchlässigen Beton bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung, sofern es nicht gesondert ausgeschrieben ist.
2.3 Angaben zur Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen gelten als Nebenleistungen.
Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden, insbesondere keine Lagerung von Material oder Aufstellen von Gerüsten. Bei niedrigen Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen entsprechend.
Öffnungen, Durchbrüche und Aussparungen in Decken sind während der Rohbauarbeiten gegen Niederschlagswasser provisorisch abzudichten.
Vor dem Betonieren sind Hohlräume von Hochlochziegeln so abzudecken, dass kein Beton eindringen kann.
Das Verlegen von Rohren, Einbauteilen oder Installationen soll unter Anwesenheit der beteiligten Firmen erfolgen. Auf eine feste Fixierung ist zu achten.
Tragende Innenwände sollen zusammen mit den Außenwänden hergestellt werden.
2.3.2 Schalung
Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbau der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung. Die Verarbeitungsrichtlinien sind vorzulegen.
Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu verschließen.
Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper eingesetzt, sind diese restlos zu entfernen. Ausbrennen ist unzulässig.
Hilfsstützen gelten grundsätzlich als Bestandteil der Schalung. Ein nachträgliches Einziehen ist nur mit Zustimmung der Bauleitung erlaubt.
Tragende Bauteile wie Unterzüge oder Balken, die noch nicht ihre volle Tragfähigkeit erreicht haben, sind abzustützen.
2.3.3 Sichtbeton
Sichtbeton ist, sofern nichts anderes im Leistungsverzeichnis angegeben, in Sichtbetonklasse SB 2 nach DBV-Merkblatt auszuführen.
Eine nachträgliche Ausbesserung ohne Zustimmung der Bauleitung ist unzulässig.
Einteilung Sichtbeton:
- Sichtbeton I: sichtbar bleibende Flächen ohne spezielle Anforderungen
- Sichtbeton II: sichtbar bleibende Flächen für bauseitige Bearbeitung, einheitliche Schalung
- Sichtbeton III: Flächen mit hohen Anforderungen, saubere Kanten, gleichmäßige Struktur
Weitere Details: Porenbild, Schalungsabstandhalter, Fugen, Feuchtigkeitsschutz, Rostschutz und Bewehrungsabstandhalter sind nach DBV-Merkblatt auszubilden.
2.3.4 Bewehrung
Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt entsprechen. Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden, Laufstege sind vorzusehen.
Die Überdeckung der Bewehrung richtet sich nach Ausführungsplänen. Erhöhte Werte können erforderlich sein (Brandschutz, Karbonatisierung).
Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung aufzubiegen, um ausreichende Betondeckung zu sichern.
Wenn keine Rüttellücken oder Betoniergassen vorgesehen sind, ist der Tragwerksplaner zu informieren.
Termine für Abnahmen sind rechtzeitig mit Bauleitung, Prüfingenieur oder Statiker abzusprechen. Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls ist dem Auftraggeber auszuhändigen.
2.3.5 Stahlbetonfertigteile
Für Fertigteile ist der Lieferschein nach DIN 1045-4 vorzulegen. Auf Verlangen auch die Konstruktionszeichnungen.
Erforderliche Nachweise umfassen:
- Auflager
- Anhängelasten
- Verbindungsmittel
- Befestigungspunkte für Umwehrungen
- Montageabsteifungen
Kennzeichnungen nach DIN 1045-4 müssen im Montagezustand lesbar sein.
2.3.6 Gründungen
Vor Einbringen von Beton oder Sauberkeitsschichten ist die Zustimmung der Bauleitung einzuholen.
Es darf nur auf ungestörtem Erdreich oder Fundamentsohle gegründet werden. Lose Bestandteile sind zu entfernen.
Wenn der Untergrund nicht geeignet ist, ist die Bauleitung zu informieren und ein gemeinsames Aufmaß durchzuführen.
Fundamente dürfen keine Rohrleitungen belasten. Aussparungen sind vorzusehen.
Anschlussbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind flexibel zu umhüllen.
2.3.7 Fugen
Arbeitsfugen bleiben grundsätzlich dem Auftragnehmer überlassen, soweit nichts anderes gefordert wird. Das Zement-Merkblatt B22 Arbeitsfugen ist zu beachten.
Bei Sichtbeton sind Arbeitsfugen mit der Bauleitung abzustimmen.
2.3.8 Transportbeton
Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Stellen erfolgen.
2.4 Angaben zur Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach VOB/C ATV DIN 18331.
Bei Abrechnung nach örtlichem Aufmaß gelten nur die technisch notwendigen Maße. Mehrleistungen durch eigenes Verschulden gehen zulasten des Verursachers.
Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten wird nur die in den Zeichnungen definierte Länge abgerechnet. Zwischenschnitte werden nicht gesondert vergütet.
Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für Herstellung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüsten.
Vorbemerkungen - Betonarbeiten
04.01 Bauabschnitt 1
04.01
Bauabschnitt 1
04.02 Bauabschnitt 2
04.02
Bauabschnitt 2
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