1 Bautechnik Trinkwasserbehälter 3
Bautechnik Trinkwasserbehälter 3
Technische Vorbemerkungen für die Herstellung von
Trinkwasserbehältern
Der Bieter muss die Qualifikation, die Sach- und
Fachkunde für die Herstellung von Trinkwasserbauwerken
besitzen.
Der Bieter verpflichtet sich, alle Baumaßnahmen gemäß
der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen
Normen, Vorschriften und Richtlinien auszuführen.
Hierzu gehört insbesondere:
Durchführung der Eigenüberwachung, unter anderem:
Dokumentation des Bauablaufs
Protokollierung wichtiger Kennwerte wie Temperatur,
Feuchte und Baufortschritt
Durchführung der Fremdüberwachung
Übergabe der Eigen- und Fremdüberwachungsprotokolle an
die Bauleitung
Verordnungen, Richtlinien und Normen für Lebensmittel
und Trinkwasseranlagen sowie die DVGW-Arbeitsblätter
sind genauestens zu beachten.
Die hygienische Eignung aller zu verwendenden
Materialien für den Einsatz im Trinkwasser- und
Lebensmittelbereich ist nach KTW-Empfehlungen und den
DVGW-Arbeitsblättern:
W 270 - Vermehrung von Mikroorganismen auf Materialien
für den Trinkwasserbereich
W 347 - Hygienische Anforderungen an zementgebundene
Werkstoffe im Trinkwasserbereich nachzuweisen.
Produktdatenblätter
Für alle Baustoffe und Bauteile sind vor Bestellung
Produktdatenblätter in digitaler Form zur Freigabe an
die Bauleitung zu übermitteln. Die Produktdatenblätter
sind mit einem Deckblatt (Projektbezeichnung,
Produktbezeichnung, Angaben zu AG und AN, Datum,
Nummerierung, Indexfeld, Freigabefeld,...) zu versehen.
Alle Datenblätter werden in eine Liste aufgenommen
(inkl. Freigabestatus). Diese Vorgehensweise gilt für
alle Titel des LVs, der Aufwand ist die Einheitspreise
einzurechnen.
Technische Vorbemerkungen für die Herstellung von
1. 4 Erdarbeiten Trinkwasserbehälter
Erdarbeiten Trinkwasserbehälter
1.11 Sonstige Außenanlagenarbeiten
Sonstige Außenanlagenarbeiten