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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Vorbemerkung
Bauumfang
Das LV umfasst die notwendigen Umbauarbeiten für das
neue Rohwasserpumpwerk.
Die Leistung umfasst die Herstellung einer neuen
Dachhaut auf der bestehenden Tragkonstruktion
(Beton-Dachkassettenplatten), einschließlich
erforderlicher Klempnerarbeiten und Aufbauteile des
Daches. Sie umfaßt ebenfalls die Stellung eines
Fassadengerüstes mit Dachfang sowie den der Baumaßnahme
vorausgehenden Abbruch. bzw. die Rückbauarbeiten der
bestehenden Dachhaut nebst Einbauteilen:
1. Liefern, Aufbauen und nach Ende der Bauzeit wieder
Abbauen und Abtransportieren eines Fassadengerüstes
mit Dachfang, einschließlich Vorhaltung für die
Bauzeit. Die Bauzeit beinhaltet -und zwar optional-
auch eine Gebrauchsüberlassung für den anschließenden
Ausführungszeitraum der Fassadenarbeiten
(Vorhangfassade).
2. Abbruch und rückstandslose Entsorgung der
bestehenden Dachhaut gemäß den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen, einschließlich erforderlicher Beprobung
des Abbruchgutes und dessen Vorhaltung bis zur
Probennahme bzw. bis zum Abtransport in Containern.
Entsorgung des Abbruchgutes unter Nachweis der
Entsorgungswege durch zertifizierte Transportfirma.
3. Herstellung der neuen Dachhaut als gedämmte
Aluminium-Stehfalzkonstruktion einschließlich
Entwässerungsanlagen, erforderlicher Dachöffnungen;
Geländer- und Leiterkonstruktionen sowie Auf- und
Einbauteile.
Ausdrücklicher Hinweis: Die Arbeiten finden auf einem
Dach statt, welches aus Stahlbeton-Kassettenplatten
besteht.
Der Spiegel dieser Platten besteht lediglich aus einer
Dicke von ca. 4 cm, ist jedoch gemäß der damaligen
Herstellungsweise mattenbewehrt, deren Maschenweite ca.
30 cm beträgt. Eine Durchsturzgefahr ist daher
theoretisch nicht gegeben, gleichwohl ist
sicherzustellen, dass bei allen Baumaßnahmen, vor allem
bei Personen-, Geräteverkehr und Materialtransport eine
zulässige Belastung von 80 kg /qm nicht überschritten
und der Eintrag von Punktlasten vermieden wird.
Weiterhin sind für die Arbeiten auf dem Dach
lastverteilende, konstruktive Maßnahmen vorzusehen
(etwa temporäre Bohlen- und /oder Plattenbeläge), deren
Breite deine Dachkassettenbreite mindestens
überschreitet (ca. 1,80 m).
Daher hat durch den Auftragnehmer im Vorfeld der
eigentlichen Ausführung der Arbeiten eine
Gefahrenbeurteilung zu erfolgen, die durch eine
sachkundige und zertifizierte Person prüfbar erstellt
wird und dem AG /der Bauüberwachung rechtzeitig vor
Beginn der Bauarbeiten zur Prüfung und Freigabe
vorzulegen ist.
Vorbemerkung
Pläne und Unterlagen
Nachfolgend aufgeführte Pläne und zusätzliche
Unterlagen liegen den Vergabeunterlagen als PDF-Dateien
bei.
Gebäudeplanung - Ausführungspläne
Plan W 105 - Lageplan
Plan W 107 - Baustelleineinrichtung
Plan W 202 - Grundrisse
Plan W 204 - Dachaufsicht
Plan W 210 - Schnitt A-A
Plan W 214 - Schnitt 1-1, 2-2
Plan W 230 - Details
Plan E 210 - Grundrisse Erdung/ Blitzschutz
Plan E 211 - Dachaufsicht Erdung/ Blitzschutz
Plan E 212 - Schnitte Erdung/ Blitzschutz
Plan E 213 - Ansichten Nord, Süd Erdung/ Blitzschutz
Plan E 214 - Ansichten Ost, West Erdung/ Blitzschutz
Pläne und Unterlagen
Technische und rechtlichen Grundlagen
Allgemeine technische Vertragsbedingungen
2.1 VOB
VOB Teil B und C, in ihrer jeweils neuesten Fassung
2.2 VOB C - im besonderen:
DIN 18299 Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Soweit in den Einzelpositionen nichts anderes
vorgesehen ist, gelten in Ergänzung zur vorstehenden
DIN folgende Einzelangaben zu Nebenleistungen und
Besonderen Leistungen.
Mit den Preisen abgegolten sind u.a.:
- erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
entsprechend dem beigefügten Arbeits- und
Sicherheitsplan, wie die Herstellung, Vorhaltung und
der Rückbau von partiellen baulichen Abtrennungen von
kontaminierten Bereichen oder sonstige
technisch-konstruktiven Aufwendungen
- bereitstellen und vorhalten persönlicher
Schutzausrüstung für tätiges Personal und Gäste
DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
DIN 18360 Metallbauarbeiten
DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18339 Klempnerarbeiten
DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
DIN 18451 Gerüstbauarbeiten
2.3 Weitere Normen (ATV)
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller
Art
DIN 18531 Abdichtung von Dächern
DIN 508-2 Dach- und Wandbekleidungselemente aus
Aluminium
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 612 Dachrinnen und Regenrohre aus Metallblech
DIN 1873 Lichtkuppeln aus Kunststoff
DIN 1110 Abdichtungsarbeiten
DIN 4108 Anforderungen an Wärmedämmstoffen
DIN 13162 Produkte aus Mineralwolle
DIN 18202 Ebenheitstoleranz
2.4 Weitere technische Regeln
Flachdachrichtlinien (Zentralverband Deutsches
Dachdeckerhandwerk)
Herstellervorschriften für das angebotene
Flachbelagssystem
Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerks
Technische Regeln für Gefahrenstoffe, insbesondere TRGS
102; 400; 500; 551 (Teer)
Die genannten Technischen Regeln für Gefahrenstoffe
stehen nicht im Widerspruch zu der neuen
Gefahrenverordnung vom 23.12.2004.
2.5 Planungs- und Ausführungsgrundlage
Planzeichnungen gemäß Anlage zu diesem
Leistungsverzeichnis
Statische Berechnungen nebst Planungsunterlagen des Ib
STB i.d.F.v.
Schadstoffgutachten
2.7 Berufsgenossenschaftliche Regelungen und
Informationen
Regeln der Bauberufsgenossenschaft (BBG); insbesondere
BGR 807
Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaft (UVV)
2.8 Weitere Rechtliche Vorschriften
Regelungen und Vorschriften des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes sind zu beachten, bei den
zutreffenden Tätigkeiten umzusetzen und im Rahmen des
Nachweisführung zu dokumentieren:
Rechtsvorschriften
Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGVU)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Betriebssicherungsverordnung (BetrSichV)
Baustellenverordnung (BaustellV)
Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
Technische und rechtlichen Grundlagen
Hinweis: STLB-Bau
Positionen in diesem LV wurden u.a. mittels
Standardbeschreibungen des STLB-Bau erstellt.
Das STLB-Bau orientiert sich an den Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in
der VOB/C. Grundsätzlich ist daher auch im STLB-Bau die
gebrauchsfertige Leistung beschrieben. Dies bedeutet,
dass regelmäßig die fertige Leistung erwartet wird.
Eingeschlossen sind somit auch die Lieferung der Stoffe
nach VOB/C ATV DIN 18.299 und alle Tätigkeiten wie
herstellen, montieren, anschließen usw., die zur
restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch wenn
diese nicht ausdrücklich erwähnt werden. Etwas anderes
gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten
ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt sind.
Hinweis: STLB-Bau
Hinweise: Maße
Örtliche Inaugenscheinnahme und Überprüfung der
maßlichen Gegebenheiten des Einbauzustands sind zu
überprüfen. Dies ist rechtzeitig jedoch mindestens 2
Wochen vor Beginn der Arbeiten vorzunehmen.
Hinweise: Maße
Hinweis: Fabrikate
Für die nachgenannten Dacharbeiten wurden in der
Planungs- und Bemessungsphase
die Fabrikate der Fa. BEMO vorgesehen.
Sämtliche Ausführungen und Anschlussdetails sind
einzuhalten.
Hinweis: Fabrikate
Auszug Untersuchungsergebnisse Schadstoffgutachten
Die Ausschlüsse der Flachdächer von den Gebäuden mit
den Nummern 5, 6, 7, 8 und 10 zeigen jeweils einen
vergleichbaren Profilaufbau. Auf Porenbetonplatten sind
jeweils ca. 4 bis 10 mm mächtige
Dachbahnen-Verbundmaterialien (mit Alu-Lage) verklebt.
Darüber ist jeweils eine Dämmung aus Styropor verklebt
(Mächtigkeit ca. 50 bis 80 mm). Auf der Styropordämmung
ist jeweils ein weiterer Dachbahnenverbund verklebt
(Mächtigkeit ca. 9 bis 12 mm). Der Gesamtaufbau der
Flachdachdämmungen ist an den Probeöffnungen DP-01 bis
DP-05 zwischen 67 bis 100 mm mächtig. In den
untersuchten Styropordämmungen wurden HBCD-Gehalte
zwischen 7.300mg/kg bis > 10.000 mg/kg ermittelt. In
den oberen und in den unteren Dachbahnenlagen wurden
unkritische PAK-Gehalte bis max. 23,3 mg/kg
nachgewiesen. In sämtlichen unteren Dachbahnen sowie in
den oberen Dachbahnenlagen von den Dächern der Gebäude
6, 7 ,8 und 10 wurde kein Asbest nachgewiesen.
Für die vorgesehenen Rückbau- bzw. Umbaumaßnahmen sind
insbesondere unter abfallrechtlichen und
arbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkten folgende
Gegebenheiten zu beachten: Die
Deckenverkleidungsplatten im Flur des Gebäudes
04-Werkstattgebäude wurden den Untersuchungsergebnissen
zufolge aus alter KMF hergestellt (Probe BS21; KI-Wert:
-7,2). Die Materialien sind dementsprechend in die
Kategorie K1B nach TRGS 905 einzustufen. Für den
Rückbau und den Umgang mit den Platten sind die
Vorgaben der TRGS 521 zu beachten. Beim Rückbau der
Decken Verkleidung fallen Abfälle mit gefährlichen
Eigenschaften an. Für diese Abfälle besteht i. d. R.
ein Andienungszwang. Anhand der jeweils mit > 10.000
mg/kg ermittelten HBCD-Gehalte im Styropor bzw. in den
untersuchten Dämmstoffproben Probe DP-01-2 (Dachaufbau
Gebäude 08-Ozonanlage) sowie Probe DP 02-2 (Dachaufbau
Zugangsgebäude 05-Wasserbehälter) ist aktuell nicht
ersichtlich, ob es sich bei den Fraktionen um Abfälle
mit gefährlichen Eigenschaften handelt. Das
Gefährlichkeitskriterium liegt bei 30.000 mg/kg.
Einfluss auf den Arbeitsschutz beim Umgang mit dem
Material haben die Ergebnisse jedoch nicht.
Auszug Untersuchungsergebnisse Schadstoffgutachten
Umgang und Arbeiten mit Abbruchmaterial
Lagerung und Abfuhr des Abbruchmaterials
Zur Zwischenlagerung ist das Abbruchmaterial,
Baustellenabfall, Sperrgut, direkt in die hierfür
vorgesehenen Entsorgungscontainer unter Einhaltung der
für die jeweilige Abbruchmaterialspezifikation
vorzusehende Sortierung i.V.m. den gültigen und
einzuhaltenden Entsorgungsvorschriften (geschlossene
Container) zu verbringen.
Haufwerke auf dem Gelände (nur zulässig für
ungefährlichen Abfall) dürfen nur nach Abstimmung und
Genehmigung durch den AG erfolgen.
Die anfallenden Kosten für das Aufstellen, Vorhalten
und Abfuhr der Container ist eine Nebenleistung und in
die Einheitspreise einzurechnen.
Abbruchmaterial, Abfall, Bauschutt und
Verpackungsmaterial sind nur auf zugelassene
Abfallbehandlungsanlagen/ Deponien abzufahren. Alle
Entsorgungsnachweis sind dem Auftraggeber
unaufgefordert zu übergeben.
Es ist das aktuelle Kreislaufwirtschaftsgesetz der
gültigen Fassung, mit allen Rechtsgrundlagen,
Verordnungen und Merkblättern zur Vermeidung.
Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung
von Abfällen anzuwenden. (§§7, 8, 15 KrWG)
Der auf der Baustelle anfallende Abbruch/ Abfall ist je
Abfallschlüsselnummer getrennt in Container gesichert
zu sammeln. Von der Regelung der artenspezifischen
Trennung der Bauabfälle kann nur gewichen werden, wenn
der AG in einer entsprechenden Position festlegt, dass
die Entsorgung der gemischten Bau- und Abbruchabfälle
über eine Abfallsortieranlage erfolgen hat.
Anfallendes Abbruchmaterial ist nach den Vorgaben des
Leitfadens zur Probeentnahme und Untersuchung von
mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau in
Anlehnung an die PN 98 zu beproben und nach der LAGA M
20 zu untersuchen.
Die Untersuchungsergebnisse des Schadstoffkatasters
sind bei Separierung und Entsorgung zwingend zu
beachten.
Durch den AN ist mit Angebotsabgabe ein
Entsorgungskonzept für die im LV angeführten Abfälle
abzugeben.
Die Zulässigkeit der Entsorgungswege ist mit Grundlage
der Vergabe.
Gefüllte Container sind nach Freigabe durch die
örtliche Bauleitung und unverzüglich abzufahren. Die
Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur auf den
hierfür vorgesehenen Flächen des Baugrundstückes bzw.
in Abstimmung mir der Bauleitung erfolgen.
Grundsätzlich sind in die Abbuchposition
einzukalkulieren:
aufschütten der Haufwerke
Transport des Abbruches bzw. der Abfälle zum Container
bzw. zur Haufwerksfläche
das Separieren des Abbruches/ Abfalls
befüllen der bereitstehenden Entsorgungscontainer
Die Entsorgungskosten werden bei einem
Einzelentsorungsnachweis für gefährlichen Abfall bzw.
nach Festlegung für den Z2-Boden/ Bauschutt- zur
Beseitigung bzw. zur Verwertung vom AG an den
Deponiebetreiber bzw. an die Verwertungsanlage gezahlt.
Die Entsorgungsgebühren der Sonderabfallgesellschaft
Sachsen-Anhalt werden ebenfalls vom AG direkt
übernommen. Bei allen weiteren Entsorgungs- bzw.
Verwertungsverfahren sind die Annahmegebühren in die
Entsorgungspositionen einzukalkulieren.
Der Nachweis über die erfolgte Verwertung/ Beseitigung
ist dem AG bzw. seine Bauüberwachung unverzüglich und
unaufgefordert zuzuleiten.
Grundlage für die Abrechnung bildet die ordnungsgemäße
ausgefüllten Nachweisbelege, das Aufmaß und die Belege
der Annahmestelle über die erfolgte Verwertung/
Beseitigung (Wiegekarten und Eintrag der Annahmestelle
auf dem Übernahmeschein/ Begleitschein). Die
Übernahmescheine in Papierform sind durch den AN
bereitzustellen bzw. in elektronischen Verfahren dem AG
zu übermitteln.
Sollte der AN den Abfall in eigener Zuständigkeit
verwerten wollen, so hat er auf den Übernahmescheinen
als Entsorger zu zeichnen. Mit seiner Unterschrift
bestätigt der AN die ordnungsgemäße Entsorgung.
Umgang mit dem Abbruchmaterial
In der Abhängigkeit von den bei der Durchführung der
Baumaßnahme anfallenden Abbruch bzw. Abfallarten sind
folgende Hinweise zu beachten:
Abbruchmaterial zur Wiederverwendung, zum Recycling
oder zur Verwertung ist immer einer entsprechenden
Anlage zuzuführen. Abbruchmaterial, das nicht verwertet
werden kann, ist eigenverantwortlich einer
ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen.
Die Vorschriften/ Hinweise zur Entsorgung von
gefährlichem Abbruchmaterial, die bei Baumaßnahmen im
Land Sachsen-Anhalt anfallen sind zwingend beachten.
Ein Entsorgungsnachweis im Sinne der Verordnung über
Verwertung und Beseitigungsnachweis ist für die
Entsorgung von nicht gefährlichem Abbruchmaterial nicht
erforderlich.
Als Beleg über die Abfuhr und die Annahme des
Abbruchmaterials ist das Übernahmescheinformular in
Papierform zu verwenden, auszufüllen und vor Abfahrt
durch die örtliche Bauleitung gegenzeichnen zu lassen.
Auf dem Übernahmeschein ist die Abbruchanfallstelle
(Ort der Baustelle) zu vermerken.
Das gültige Sachsen-Anhalter Landesabfallrecht ist bei
der Entsorgung anzuwenden.
Für den Transport des Abbruchmaterials ist eine gültige
Transportgenehmigung bzw. Erlaubnis für Sammler,
Beförderer, Händler und Makler von gefährlichem
Abbruchmaterial oder eine Anzeige von Sammlern,
Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen
erforderlich. Diese ist nach Aufforderung der
Vergabestelle unverzüglich vorzulegen, jedoch
spätestens vor Auftragserteilung. Die Fahrzeuge sind
während des Transportes von gefährlichen Abfällen auf
öffentlichen Straßen mit der Warntafel "A" zu
kennzeichnen.
Grundlage des Nachweisverfahrens bildet die Verordnung
über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise
(Nachweisverordnung) vom 20.10.2006, in Kraft gesetzt
am 01.02.2007. Ab dem 01.04.2010 ist das elektronische
Nachweiseverfahren bei den gefährlichen Abfällen
anzuwenden.
Bei einer Entsorgung des gefährlichen Abbruchmaterials
über einen Sammelentsorgungsnachweis ist der
Übernahmeschein in Papierform zu verwenden. Der
Einsammler hat eine Kopie des dazugehörigen
Begleitscheins aus dem elektronischen Register bei der
Abrechnung zu übergeben. Das gültige Brandenburger
Landesabfallrecht ist bei der Entsorgung zugrunde zu
legen.
Auf staubarmes Arbeiten bei allen Abbruchprozessen
gemäß BGI 5047 ist zu achten.
Mineralische Abbruchmaterialien sind am Anfallort zu
Beprobung bzw. Sichtabnahme in Container bzw. in
gesichert gelagerten Haufwerken zwischenzulagern.
Umgang und Arbeiten mit Abbruchmaterial
2 Rohwasserpumpwerk
2
Rohwasserpumpwerk
2. 1 Gerüststellung
2. 1
Gerüststellung
3 Sandfiltration
3
Sandfiltration
3. 1 Gerüststellung
3. 1
Gerüststellung
4 UF / AK / CaCO3
4
UF / AK / CaCO3
4. 1 Gerüststellung
4. 1
Gerüststellung
5 Umkehrosmose
5
Umkehrosmose
5. 1 Gerüststellung
5. 1
Gerüststellung
6 Reinwasserbehälter
6
Reinwasserbehälter
6. 1 Gerüststellung
6. 1
Gerüststellung
8 Innengerüste
8
Innengerüste
8. 1 Innengerüst Rohwasserpumpwerk
8. 1
Innengerüst Rohwasserpumpwerk
8. 2 Innengerüstarbeiten Sandfiltration
8. 2
Innengerüstarbeiten Sandfiltration
8. 3 Innengerüstarbeiten UF / AK / Ca CO3
8. 3
Innengerüstarbeiten UF / AK / Ca CO3
8. 4 Innengerüstarbeiten Umkehrosmose
8. 4
Innengerüstarbeiten Umkehrosmose
8. 5 Innengerüstarbeiten Reinwasserbehälter
8. 5
Innengerüstarbeiten Reinwasserbehälter
8. 6 Innengerüstarbeiten Spülwasserbehandlung
8. 6
Innengerüstarbeiten Spülwasserbehandlung