Maler-, Putz- und Trockenbauarbeiten
Wasseraufbereitung Abenberg
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L E I S T U N G S B E S C H R I E B L E I S T U N G S B E S C H R I E B Wasserversorgungsanlage Stadt Abenberg Neubau Aufbereitungsanlage BAUTECHNIK Grundlage der Leistungsbeschreibung ist die von der Obersten Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern herausgegebene " Leistungsbeschreibung für den Straßen- und Brückenbau in Bayern (LB StB-By) ", Ausgabe 2007 Für die gesamte Leistungsbeschreibung gilt der entsprechende Langtext der LB StB-By, Ausgabe 2007 mit den Vorbemerkungen des verwendeten Leistungsbereichs. Der Langtext und die Vorbemerkungen sind bindend und bei der Kalkulation zu beachten. Textliche Ergänzungen zu den Positionen der LB StB-By sind mit << Textergänzung >> gekennzeichnet. Auf die jeweiligen Positionen der LB StB-By wird am Anfang der Positionen verwiesen. Beim Verweis auf OZ im Leistungsbeschrieb wird Bezug genommen auf die Positionen der LB StB-By mit der entsprechenden Nummerierung. Weichen die Beschreibungen im nachfolgenden Leistungsbeschrieb von denen der LB StB-By 07 ab, so sind die Ausführungen des Leistungsverzeichnisses maßgebend.
L E I S T U N G S B E S C H R I E B
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Die Vorbemerkungen zu den einzelnen Leistungs- bereichen der LB StB-By sind Vertragsbestandteil. 2. Für LV-Positionen, die auf Standardtexte der LB StB-By zurückgreifen, gilt der Wortlaut des Langtextes als vertraglich vereinbart. 3. Leistungen, deren Text nicht dem in der LB StB-By abgedruckten entspricht, haben keine StL-Nr., sondern lediglich eine Ordnungszahl (OZ) erhalten. Sämtliche Vorbemerkungen zu den einzelnen Abschnitten der LB StB-By gelten jedoch für  alle in dem jeweiligen Abschnitt aufgeführten Leistungen, gleichgültig, ob sie eine StL-Nr. oder lediglich eine OZ erhalten haben. Die allgemeinen Vorbemerkungen der LB StB-By sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und gelten für alle Leistungen. 4. Für die Anwendung der Standardtexte sowie der Ausführung von Leistungen nach der LB StB-By sind die VOB Teil B und C sowie etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) und etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV), Technische Lieferbedingungen (TL) und Technische Prüfbedingungen (TP) in den aktuellen Fassungen in Verbindung mit den durch die Oberste Baubehörde veröffentlichten Bekanntmachungen vertraglich vereinbart. Weitere Einzelheiten richten sich nach den Festlegungen in der Baubeschreibung. 5. Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz *oder gleichwertig* immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 6. Die Unterlagen des AG umfassen alle der Ausschreibung zugrundeliegenden Unterlagen. Als Unterlagen des AG gelten auch die nach den ZTV-ING vom AN zu liefernden Ausführungsunterlagen. 7.  Recycling-Baustoffe, deren Bautaug- lichkeit und Umweltverträglichkeit durch eine ständige qualitätssichernde Güteüberwachung nach Maßgabe der TL BuB E-StB , der TL G SOB-StB und der ZTV wwG-StB By nachgewiesen wurde, sind gleichwertig zu natürlichen Baustoffen. Ergänzend dazu sind die Einbauklassen anzugeben. 8. Beton und Zementmörtel: 8.1 Der Beton sowie Zementmörtel muss - soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes enthalten ist - der DIN EN 206-1 und der DIN 1045-2 sowie den ZTV-ING entsprechen. 8.2 Bei der Bezeichnung der Expositionsklassen handelt es sich um eine verkürzte Schreibweise. Die Ergänzung (D) für die deutsche Regelung entsprechend DIN-Fachbericht 100 (Beton) gilt als vereinbart. 8.3 Soweit Mindestdruckfestigkeitsklassen bei den Expositionsklassen angegeben sind, resultieren diese allein aus der Expositionsklasse bzw. der Kombination der Expositionsklassen. 9. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KRW) beinhaltet Entsorgung Verwertungs- und Beseitigungsverfahren, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Beseitigung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkungen zu den Gerüsten Vorbemerkungen zu Gerüsten In alle Positionen (Mauerwerk, Beton, Ringanker, Putz, Dach usw.) sind die Kosten für die erforderlichen Gerüste, Steig-, Hebe- und Transportvorrichtungen einzurechnen. Diese Leistungen sind sowohl für den Außenbereich, wie auch für den Innenausbau wie. Podeste, Treppen, etc. zu berücksichtigen, da alle Leistungen im Umfang des AN vorgesehen sind. Eine Vergütung für Gerüste, Hebebühnen, etc. sind ausgeschlossen und sind auch für evtl. Subunternehmerleistungen zu berücksichtigen.
Vorbemerkungen zu den Gerüsten
19 INNENPUTZARBEITEN
19
INNENPUTZARBEITEN
VORBEMERKUNG INNENPUTZARBEITEN Dem Angebot liegen die aktuelle Fassung der VOB Teil B und C, soweit sie diese Ausschreibung betreffen und das Leistungsverzeichnis zugrunde.Für die Ausführung sind zu beachten: - die Vorschriften der VOB - DIN 18550 in Verbindung mit DIN EN 13914   Planung und Ausführung von Außen- und Innenputzen - DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten - die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers / Herstellerrichtlinien - die allgemein anerkannten Regeln der Technik - die besonderen technischen Vorbemerkungen Bitte beachten Sie DIN 18550 regelt unter anderem: - die Mindestputzdicken - die Lage der Putzbewehrung - die Mindesttemperaturen für Putzarbeiten - die Mindestdruckfestigkeiten der Mörtel Bei der Abrechnung werden Öffnungen, Aussparungen und Nischen bis zu 2,5m² Einzelgröße übermessen. Ganz oder teilweise behandelte Laibungen von Öffnungen, Aussparungen und Nischen über 2,5m² werden gesondert gerechnet. Vor Arbeitsbeginn hat sich der Auftragnehmer über die am Objekt anzutreffenden Gegebenheiten zu vergewissern. Maßnahmen zur Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften, insbesondere bezüglich der Unfallverhütungsvorschriften und des Unfallschutzes sind wie nachfolgende Leistungen mit in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat den Untergrund und die baulichen Voraussetzungen eigenverantwortlich zu prüfen. Bestehen Bedenken gegen die Art der Ausführung, sind diese unverzüglich, vor Beginn der Arbeiten, schriftlich anzuzeigen. Bauschutt, Abfälle u. ä. sind zu entsorgen. Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar sind oder wo Risse erwartet werden,  sind die erforderlichen Maßnahmen zur Risseverhinderung durchzuführen. Das gilt besonders für Stoßstellen unterschiedlicher Materialien (Mauerwerk, Beton,  Dämmmaterial) als Putzgrund und dabei vor allem an unterschiedlichen Bauteilen (z. B. Decke/Unterzug). Putzträger über Holzfachwerk sollen keine Verbindung mit dem Holzwerk haben. Fenster, Fensterstöcke, Türen, Türfutter, Türrahmen, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile, angrenzende Bauteile etc. sind sorgfältig abzudecken. Beim Entfernen von Putzschichten sind Geräte, Einrichtungen u. ä. staubsicher abzudecken. Das Klammern, die Verwendung von Reißzwecken oder ähnlichen Befestigungsmitteln, die die abzudeckende Oberfläche verletzen oder Rost verursachen, ist ausdrücklich untersagt. Bei Nichtbeachtung gehen auch Folgeschäden zu Lasten des Auftragnehmers. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nichtangreifen. Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen. Türöffnungen für Futtertüren sind mit Brettlehren für ein einheitliches Türmaß zu putzen. Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlassen, dass sie vor dem Putzen gekennzeichnet werden. Sie sind nach dem Putzen freizulegen. Diese Arbeiten gelten als Nebenleistung. Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt werden, sind sofort ohne Beschädigung zu reinigen. Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden. Innenputz ist grundsätzlich sauber an die Rohdecke anzuschließen, sofern der Fußbodenaufbau keine andere Lösung vorsieht. Mörtelreste sind unbedingt von der Rohdecke vor der Erhärtung zu entfernen. Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben. In Feuchträumen sind Bindemittel ohne Gips zu verwenden. Fehlstellen, zu tiefe oder zu breite Fugen sind mit besonderen Maßnahmen auszugleichen; sie dürfen nicht im Zusammenhang mit der ersten Putzlage ausgeglichen werden.
VORBEMERKUNG INNENPUTZARBEITEN
19.01 Bauteile schützen Sämtliche nicht zu verputzende Bauteile (Fenster, Türen, Anlageteilen, Böden, Holz, Metall, etc.) sind mittels Folien/Klebebänder etc. zu schützen Bauteile und Einrichtungsgegenstände zum Schutz mit Folie, Abdeckpapier etc. abkleben oder staubdicht abdecken. Leistung inkl. Lieferung aller Materialien, inkl. Abbau, Abfuhr und Entsorgung der Abdeckmaterialien nach Beendigung der Putzarbeiten. Bauteile: Fenster, Türen, Wände, Böden, Anlagenteile etc. teils in Kleinflächen, nach Angabe Bauleitung AG. Grundierte und vorgestrichene Bauteile (z.B.Türzargen) sind bei Verschmutzung unverzüglich gründlich zu reinigen.
19.01
Bauteile schützen
L
1.00
psch
19.02 Haftgrundanstrich Betonflächen Vorbehandlung der Stützen-, Wand- und Deckenflächen aus Beton mit Betonkontakt - Haftgrund, Verarbeitung nach Herstellerrichtlinien, liefern und aufbringen, in fertiger Arbeit inkl Gerüste .
19.02
Haftgrundanstrich Betonflächen
540.00
m2
19.03 Innenputz Kalkzementputz, 1-lagig, innen, gefilzt Wandputz als einlagiger Kalkzementputz, Mörtelgruppe P II, CS II nach DIN 18550/ DIN EN 998-1, auf Massivwände eben und fluchtrecht gemäß Herstellervorgaben herstellen. Untergrund:  KS-Mauerwerk/Stalbeton Mörtelgruppe: P II/CS II Putzdicke: 15 mm Oberfläche:    abgerieben und gefilzt Geschosshöhe: bis 4,00 m
19.03
Innenputz Kalkzementputz, 1-lagig, innen, gefilzt
400.00
m2
19.04 Kalkzement - Dünnfilzputz, einlagig, innen Wandputz als einlagiger Kalkzement-Dünnlagenfilzputz, Mörtelgruppe P II, CS II nach DIN 18550/ DIN EN 998-1, auf die Betoninnenwände gemäß Herstellervorgaben auftragen. Untergrund:  Stahlbetonwände Mörtelgruppe: P II/CS II Putzdicke: 3 mm Oberfläche:    gefilzt Geschosshöhe:              bis 4,00 m
19.04
Kalkzement - Dünnfilzputz, einlagig, innen
540.00
m2
19.05 Eckputzschienen Eckputzschienen aus feuerverzinktem Stahlblech mit rautenförmigen Stahlblechgewebe für Innenputze liefern und in mehreren Teillängen im Zuge der Putzarbeiten anbringen, einschl. aller Nebenleistungen.
19.05
Eckputzschienen
60.00
m
19.06 Putzabschlussprofil Putzabschlussprofil aus feuerverzinktem Stahlblech mit Lochung für Innenputze liefern und in mehreren Teillängen im Zuge der Putzarbeiten anbringen, einschl. aller Nebenleistungen.
19.06
Putzabschlussprofil
55.00
m
19.07 Leibungsprofile für Tür und Fensterelemente einbauen Leibungsanschlüsse aus Hart - PVC, für Putzanschlüsse an Fenster Türen etc. nach Angabe liefern und in mehreren Teillängen im Zuge der Putzarbeiten einbauen, in fertiger Arbeit inkl. aller Gerüste. Geeignet für Aufbringen auf ALU oder Kunststoffuntergrund.
19.07
Leibungsprofile für Tür und Fensterelemente einbauen
35.00
m
19.08 Leibungen verputzen Innenputz Verputzen der seitlichen Innenleibungen von Fenstern, Türen , Durchgängen etc. der beschriebenen Wandputzflächen als Innenputz nach DIN 18550. Untergrund:  Ziegelmauerwerk Mörtelgruppe: P II Putzdicke: 10 mm Oberfläche:    abgerieben und gefilzt Geschosshöhe: bis 3,00 m
19.08
Leibungen verputzen Innenputz
10.00
m
19.09 Putzträger Gittergewebe Putzträger verzinkt zur Überspannung rissgefährderter Putzgrund- flächen, über Schlitzen, als Flächenüberspannung und Putzträger, für den Innenbereich,iefern und einbauen, incl. aller Befestigungen etc. in fertiger Arbeit, inkl. aller notwendeigen Gerüste in Teilflächen. Bauteil : Innenwände Untergrund : KS-Mauerwerk/Stahlbeton Lage im Gebäude: alle Geschosse Breiten : bis ca. 50 cm in Teillängen
19.09
Putzträger Gittergewebe
20.00
m2
19.10 Kunststoff-Gewebeeckwinkel (12/15 cm) mit PVC-Kante Kunststoff-Gewebeeckwinkel (12/15 cm) mit PVC-Kante liefern und an 90° Ecken und Kanten mit mineralischen Kleber lot- und fluchtgerecht anbringen.
19.10
Kunststoff-Gewebeeckwinkel (12/15 cm) mit PVC-Kante
20.00
m
19.11 Fensterbank, innen, Jura grau (poliert), d=3 cm Fensterbank aus Naturstein im Innenbereich, Vorderkante und beide Köpfe auf einerLänge von 5 cm gefast und poliert, liefern und fachgerecht einbauen Oberfläche: poliert Plattendicke: 3 cm Gesteinsart: Marmor Farbe: grau Abrechnug nach m², Mindestbreite 20cm
19.11
Fensterbank, innen, Jura grau (poliert), d=3 cm
2.00
m2
19.12 Beiputzarbeiten Nachträgliche Beiputzarbeiten von Anschlüssen an Fensterbänken, Übergängen etc. Ausführung als Handputz, einschl. Vertragen und Zubereitung des Putzmaterials. Nur nach Abstimmung mit Bauleitung AG Abrechnung in m² Ansichtsfläche.
19.12
Beiputzarbeiten
10.00
m2
20 AUSSENPUTZARBEITEN
20
AUSSENPUTZARBEITEN
VORBEMERKUNG AUSSENPUTZARBEITEN Für die Ausführung sind zu beachten: - die Vorschriften der VOB - DIN 18550 in Verbindung mit DIN EN 13914 Planung und Ausführung   von Außen- und Innenputzen - DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten - die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers / Herstellerrichtlinien - die allgemein anerkannten Regeln der Technik - die besonderen technischen Vorbemerkungen Bitte beachten Sie DIN 18550 regelt unter anderem: - die Mindestputzdicken - die Lage der Putzbewehrung - die Mindesttemperaturen für Putzarbeiten - die Mindestdruckfestigkeiten der Mörtel DIN 18350, VOB Teil C, DIN 18350 regelt unter anderem: - Nebenleistungen und - besondere Leistungen - Aufmaß und Abrechnung Erhärtungszeiten: Die Mindeststandzeiten (Erhärtungszeiten) für Außenputze betragen 1 Tag je mm Putzdicke. Putzbewehrung: Die anerkannt wirkungsvollste und sicherste Putzbewehrung stellt eine  Gewebeeinlage in Armierungsputz auf den erhärteten Unterputz dar. Wenn nichts anderes in den Leistungspositionen beschrieben, besteht die Leistung aus Lieferung und fachgerechter Ausführung der in der Positionen beschriebenenund benötigten Materialien. Nach VOB, Teil B, § 4 Abs. 3 hat sich der Verarbeiter davon zu überzeugen, dass der bauliche Untergrund oder Vorleistungen den Voraussetzungen für seine Gewerke entsprechen. Evtl. Bedenken sind dem Auftraggeber vor Ausführung schriftlich mitzuteilen. Vor Arbeitsbeginn hat sich der Auftragnehmer über die am Objekt anzutreffenden Gegebenheiten zu vergewissern. Maßnahmen zur Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften, insbesondere bezüglich der Unfallverhütungsvorschriften und des Unfallschutzes sind mit in die Preise einzukalkulieren. Bauschutt, Abfälle u.ä. sind zu entsorgen. Der Auftragnehmer hat den Untergrund und die baulichen Vorraussetzungen eigenverantwortlich zu prüfen. Bestehen Bedenken gegen die Art der Ausführung, sind diese unverzüglich, vor Beginn der Arbeiten, schriftlich anzuzeigen. Fenster, Fensterstöcke, Türen, Türfutter, Türrahmen, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile, angrenzende Bauteile etc. sind sorgfältig abzudecken. Beim Entfernen von Putzschichten sind Geräte, Einrichtungen u.ä. staubsicher abzudecken. Das Klammern, die Verwendung von Reißzwecken oder ähnlichen Befestigungsmitteln, die die abzudeckende Oberfläche verletzen oder Rost verursachen, ist ausdrücklich untersagt. Bei Nichtbeachtung gehen auch Folgeschäden zu Lasten des Auftragnehmers.
VORBEMERKUNG AUSSENPUTZARBEITEN
20.01 Bauteile schützen Sämtliche nicht zu verputzende Bauteile (Fenster, Türen, Anlageteilen, Böden, Holz, Metall, etc.) sind mittels Folien/Klebebänder etc. zu schützen Bauteile und Einrichtungsgegenstände zum Schutz mit Folie, Abdeckpapier etc. abkleben oder staubdicht abdecken. Leistung inkl. Lieferung aller Materialien, inkl. Abbau, Abfuhr und Entsorgung der Abdeckmaterialien nach Beendigung der Putzarbeiten. Bauteile: Fenster, Türen, Wände, Böden, Anlagenteile etc. teils in Kleinflächen, nach Angabe Bauleitung AG. Grundierte und vorgestrichene Bauteile (z.B.Türzargen) sind bei Verschmutzung unverzüglich gründlich zu reinigen.
20.01
Bauteile schützen
L
1.00
psch
20.02 WDVS 14 cm EPS 035, Silikonharzputz Wärmedämmverbundsystem inkl. aller erforderlichen Nebenarbeiten wie: Untergrund bei Befestigung mit Klebemörtel prüfen, ob dieser schmutz-, staub-, öl- und fettfrei, eben, trocken und tragfähig ist. (Bei Punkt-Rand-Verklebung können Unebenheiten bis max. 1 cm, bei vollflächiger Verklebung bis max. 0,5 cm mit der Klebeschicht ausgeglichen werden). Falls erforderlich vorhandenen Regenfallrohre demontieren, während der Bauzeit geschützt lagern und nach Beendigung der Dämm-Maßnahme wieder neu montieren, Anmerkung: Während der Bauzeit ist die Regenwasser- abführung durch Umleiten sicherzustellen. Schützen und Abkleben von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen, einschließlich Lieferung der erforderlichen Stoffe sowie Entfernung und Entsorgung nach Gebrauch. Wärmedämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum EPS 035 nach DIN 13163 Anwendungstyp WDV nach DIN 4108-10 FCKW-frei, schwerentflambar nach DIN 4102, 100 x 50 cm liefern und fachgerecht auf die vorbereiteten Untergründe mit einem mineralischen Kleber anbringen. Platten im Verband, planeben und absolut preßgestoßen verlegen. Im Bereich der Öffnungsecken Plattenstöße vermeiden. Dämmplatten an den Gebäudeecken im Verband setzen. Offene Fugen mit Füllschaum der Baustoffklasse B1 ausschäumen. Evtl. Unebenheiten mit einem Schleifbrett abschleifen. Dämmplattendicke: 140 mm  WLG 035 Armierungsmasse vollflächig, ca. 6 mm dick, auftragen. Armierungsgewebe eindrücken und planspachteln. Gewebestöße mindestens 10 cm überlappen. An allen Ecken der Fenster- und Türöffnungen ist zusätzlich unter der normalen Armierung eine Diagonalarmierung aus mindestens 33x 40 cm großen Streifen Armierungsgewebe in die Armierungsmasse einzubetten. Als Zulage zur Systemarmierung ist ein Kantenschutz aus Kunststoff-Eckschutzschiene und Glasfasergewebe, Schenkellänge 8 x 12 cm, herzustellen an allen Außenecken. Der Gewebeeckwinkel ist vor der vollflächigen Armierung anzubringen. Armierungsgewebe über den Eckwinkel legen und einbetten (10 cm überlappen), sowie die erforderlichen Anputzleisten. Die Anschlußfugen sind mit Fugendichtband aus imprägniertem Weichschaumstoff gemäß DIN 18055, dämmsystemkomponentenverträglich, schlagregendicht abzudichten. Fugendichtband an der Anschlußfuge vorkleben, Dämmplatten preß gegenstoßen. Die Armierungsschicht bis zum Fugenrand führen. Fugendichtband mit der Schlussbeschichtung überdecken. Kellenschnitt herstellen. Voranstrich für Silikonharzbeschichtungen liefern und anbringen Liefern, Auftragen und Strukturieren (Kratzputzstruktur) eines witterungsbeständigen Silikonharz-Oberputzes (Körnung 2 mmals Schlussbeschichtung im Fassadenbereich. Farbton: Hellbezugswert > 70%
20.02
WDVS 14 cm EPS 035, Silikonharzputz
190.00
m2
20.03 Außensockel Wärmedämmverbundsystem, d=12 cm, m. Anstrich Sockelplatten aus Polystyrol-Hartschaum EPS 035 PW nach EN 13163, Anwendungstyp WDV nach DIN 4108-10, KCKW-frei. Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035, auf den tragfähigen Untergrund mit Klebe- und Armierungsmörtel im Verband planeben und preßgestoßen ankleben. Eventuelle Unebenheiten abschleifen. Dämmplattendicke: 140 mm Anbringen der Armierungsschicht mit Armierungsmasse und einem alkalibeständigen Glasfasergewebe auf Wärmedämmplatten. Armierungsmasse volldeckend auf die Wärmedämmplatten auftragen. Armierungsgewebe eindrücken und Armierungsschicht waagerecht mit Zahnkelle aufkämmen. Gewebestöße 10 cm überlappen. Unterer Anschluss an Mauerwerk - Beton fachgerecht ausführen. Platten schräg abschneiden, Gewebe über die Schräge bis auf Mauerwerk bzw. Beton gehen lassen, im erdberührtem Bereich mit geeignetem Armierputz (überziehen und Anbringen der Abdichtung gemäß  Richtlinie Fassadensockelputz/ Außenanlage. Herstellung einer dekorativen Putzfläche im Sockelbereich in Filzputz-Struktur mit einem mineralischen Putz der MG P IIb. Schlußbeschichtung aufziehen und strukturieren. Mit geeignetem Anstrichsystem versehen. Farbton nach Wahl des AG.
20.03
Außensockel Wärmedämmverbundsystem, d=12 cm, m. Anstrich
50.00
m2
20.04 Egalisationsanstrich auf Silikonhartz-Oberputz Aufbringen eines zweimaligen Egalisationsanstriches nach DIN 18363 in der Farbe des zuvor aufgebrachten Oberputzes zur Herstellung einer schattierungsfreien Oberfläche. Mindeststandzeit des mineralischen Oberputzes je nach Witterung, mindestens aber 8 Tage, Farbe algizid und fungizid eingestellt. Oberläche: Silikonharz-Oberputz  2 - 3 mm Farbe: Hellbezugswert 70-100
20.04
Egalisationsanstrich auf Silikonhartz-Oberputz
190.00
m2
20.05 Dachuntersichten mit Holzschutzlasur streichen Beschichtung als Lasur-Anstrich auf Profilbretter und Sparren für Ortgang und Traufe und dgl. mit Holzschutz-Lasur (für Hölzer ohne Erdkontakt gemäß DIN EN 335-1, GK 2 und 3) streichen. Farbton nach Angabe AG
20.05
Dachuntersichten mit Holzschutzlasur streichen
45.00
m2
20.06 Mineralische Dichtungsschlämme Zementgebundene flexible Dichtungsschlämme in erdberührten Flächen liefern und anbringen. Für mineralische Untergründe. Untergrund benetzen. Zweimaliger Auftrag im Schlämmverfahren nach Herstellerrichtlinien, Gesamtschichtdicke gemäß Herstellervorgabe. Die Dichtungsschlämme ist mindestens 5 cm über dem jetzigen Geländeniveau aufzutragen.
20.06
Mineralische Dichtungsschlämme
35.00
m2
21 TROCKENBAUARBEITEN
21
TROCKENBAUARBEITEN
21.01 Zwischensparrendämmung Mineralwolle 035, d=240 mm Wärmedämmung eines nichtbelüfteten, vollgedämmten Steildaches zwischen Sparren und Kehlbalken unter Beachtung der EnEV und DIN 4108 normgerecht herstellen wie folgt: Zwischensparren-Klemmfilz, aus Mineralwolle RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V., freigezeichnet nach Gefahrstoffverordnung, Chemikalienverbots-verordnung und Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Anmerkung Q. Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit Lambda = 0,035 W/m*K; Anwendungsgebiet nach DIN V4108 - 10: DZ Brandverhalten DIN EN 13 501 - A 1; Rollenbreite: 1200 mm  Dicke: 240 mm (Dämmschichtdicke = Sparrenhöhe) Liefern, zuschneiden (lichter Sparrenabstand plus ca. 1 cm Übermaß) und bündig mit der Unterkante Sparren oder Kehlbalken in die Holzkonstruktion einklemmen. Die zugeschnittenen Dämmplatten untereinander fugendich stoßen. Einschließlich Zuschnitt- und Anpassarbeiten. Herstellerangaben zur dauerhaften Lagesicherung von Klemmfilzen beachten (Technische Datenblätter)! Aufmaß: nach m² Deckenfläche, Unterkonstruktion/Hölzer werden übermessen
21.01
Zwischensparrendämmung Mineralwolle 035, d=240 mm
240.00
m2
21.02 OSB Platten als Dampfbremse, d=15 mm Liefern und montieren von OSB/3-Platten (ungeschliffen/geschliffen), d=15 mm (bzw. nach Statik/Bauphysik), als dampfbremsende und luftdichte Ebene auf Holzkonstruktion (z.B. Dachschrägen/Wände). Verarbeitung: Plattenstöße auf Konstruktionsholz, versetzt angeordnet, fachgerecht verschraubt. Abdichtung: Stöße dauerhaft luftdicht mit systemzugehörigem, diffusionsoffenem Klebeband (verstärkt) verkleben. Anschlüsse an aufgehende Bauteile (Mauerwerk/Stahlbetonwand) mit geeignetem Anschlusskleber/Dichtband luftdicht ausführen. Prüfung: Luftdichtheit ist durch Blower-Door-Messung nachzuweisen. Aufmaß: nach m² Deckenfläche
21.02
OSB Platten als Dampfbremse, d=15 mm
230.00
m2
21.03 Deckenbekleidung, 1 x 12,5 mm GKFI Deckenbekleidung mit Metall-UK als Traglattung direkt befestigt nach DIN 18181. Anschlüsse an angrenzende Bauteile unterschiedlichen Materials sind stumpf mit Trennstreifen auszuführen und anzuspachteln. Anschlüsse in der Dachfläche sind mit passenden Profilen herzustellen. Oberfläche verspachteln und schleifen , als Grundlage für Malerarbeiten. Ausführung gemäß Herstellervorschrift im System. Beplankung: 1 x GKI 12,5 mm Befestigungsuntergrund: Sparren/Kehlbalken Unterkonstruktion: Metall-UK auf Sparren und Kehlbalken Oberflächequalität: Q3 Abrechnung und Aufmaß: Abwicklung der fertigen Deckenuntersichtsfläche
21.03
Deckenbekleidung, 1 x 12,5 mm GKFI
230.00
m2
21.04 Freistehende Vorsatzschale 2-lagig beplankt, für Vorwandinstallation d=200 mm, halbhoch Freistehende Vorsatzschale 2-lagig beplankt, d=200 mm für Vorwandinstallation z.B WC-Trägerständer, Waschbecken, Waschtische als nichttragende halbhohe Vorsatzschale nach DIN 4103-1, mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen gemäß DIN EN 14195 und DIN 18182-1, mit Metallständern CW 75 oder UA 75, Boden, Wand und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 75 und  UD 28/27, Beplankung mit Gipskartonplatten. Zwischen den Ständern ist dichtgestoßen Mineraldämmstoff DIN EN 13162, lückenlos und abgleitsicher einzubauen. Im Bereich von Tragständern für Waschtsich, Urinal, Bidet, WC und Traversen sind UA-/CW-Profile durch ca. 30 cm hohe Gipsplattenlaschen mit an der bestehenden Wand befestigen und mit dem Profilen verbinden. Montieren der Unterkonstruktion einschl. Herstellen der umlaufenden Anschlüsse, starr befestigt mit geeingneten Dübeln, sowie Verwendung von Dichtband. Beplankung der Unterkonstruktion mit Bauplatten und festigung mit Schnellbauschrauben.Plattenfugen und Schraubenköpfe malerfertig verspachteln. Gesamte Arbeit nach Herstellervorschrift ausführen. UA-Profil: 75/40/2,00 mm CW-Profil: 75/50/0,6 mm UW-Profil. 75/40/0,6 mm Beplankung einseitig: 2 x 12,5 mm, GKB-I Fertige Wanddicke: 120 mm Wandhöhe: bis 1,50 m Befestigungsuntergrund: Stahlbeton/Mauerwerk Mineralfaserplatten: d= 60 mm, Baustoffklasse A
21.04
Freistehende Vorsatzschale 2-lagig beplankt, für Vorwandinstallation d=200 mm, halbhoch
6.50
m2
22 MALERARBEITEN
22
MALERARBEITEN
VORBEMERKUNGEN MALERARBEITEN Für Maler und Lackierarbeiten gelten neben allgemeinen Normen, Vorschriften und Merkblättern für die Leistungsbeschreibung außerdem: - DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten - DIN 18 363 Maler- und Lackierarbeiten - DIN 18 364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauteilen - DIN 18 451 Gerüstarbeiten - DIN 18 540 Abdichten von Außenfugen im Hochbau mit Fugendichtungsmassen - DIN 18 550 Putz und Putzsysteme - Ausführung 1. Sämtliche in diesen technischen Bestimmungen genannten Leistungen sind Nebenleistungen lt. VOB/C und ohne besondere Vergütung in den Einheitspreisen enthalten. Für die Ausführung liegen die DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, die Technischen Richtlinien für Maler- und Lackiererarbeiten vom Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS-Merkblätter), als Herstellervorschriften zugrunde. 2. In Anlehnung an die Bestimmungen der VOB, DIN 18363, Teil C sind Anstrichuntergründe vor dem Anstrich auf Eignung zu prüfen. Weist der Untergrund sichtbare oder anderweitig erkennbare Mängel auf, die der Beschichtung schaden können, muss der Auftragnehmer darauf hinweisen. 3. Der Untergrund muss mindestens 10 Tage alt und zum Zeitpunkt des Anstrichstrocken sein. Untergrundschäden sind mit artgleichem Material und in gleicher Oberflächenstruktur auszubessern. Die Beschichtung darf nur auf einen festen, sauberen und staubfreien Untergrund aufgetragen werden, der keine ausblühungsfähigen Salze enthält. 4. Nicht zu behandelnde Flächen sind durch entsprechende Maßnahmen zu schützen 5. Alle Anstriche müssen vollkommen decken. Alle Stöße, Fugen, Unebenheiten und Schäden bei zu streichendem Holz, Eisen, Putzflächen, Sichtbetonflächen sind auszubessern und zu spachteln. Bis zum Bezug durch den Bauherrn sind alle Schäden, auch wenn diese von anderen Handwerkern verursacht wurden, auszubessern. Die Bauwesenversicherung wird hiervon nicht berührt. 6. Gegenseitige Behinderungen der Handwerker am Bau, wie sie untereinander üblicherweise auftreten, begründen weder Mehrforderungen noch Fristverlängerungen. 7. Sämtliche Preise sind Festpreise bis zur Fertigstellung aller Arbeiten. 8. Gebäude und Baugelände sind stets vom Bauschutt/Müll des Auftragnehmers Aufzuräumen, zu reinigen und zu entsorgen. 9. Bei Widersprüchen in den Verdingungsunterlagen, Werkplänen, Baubeschreibung usw. ist die Entscheidung der Bauleitung einzuholen. Die getroffene Entscheidung ist aktenkundig zu machen. 10. Alle Verschmutzungen durch Anstricharbeiten sind unverzüglich auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. 11. Für Leistungen in zeitlich getrennten Abschnitten können keine zusätzlichen Baustelleneinrichtungs-, Transport- oder andere Kosten geltend gemacht werden. 12. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Zusätze sind mit einer entsprechenden Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen 13. In die Einheitspreise mit einzukalkulieren sind folgenden Leistungen: - Randdämmstreifen abschneiden und entsorgen - Untergrund als Vorbereitung für die Malerarbeiten von Staub und losen   Verschmutzungen befreien.
VORBEMERKUNGEN MALERARBEITEN
22.01 Bauteile schützen Sämtliche nicht zusteichende Bauteile (Fenster, Türen, Anlageteilen, Böden, Holz, Metall, etc.) sind mittels Folien/Klebebänder etc. zu schützen Bauteile und Einrichtungsgegenstände zum Schutz mit Folie, Abdeckpapier etc. abkleben oder staubdicht abdecken. Leistung inkl. Lieferung aller Materialien, inkl. Abbau, Abfuhr und Entsorgung der Abdeckmaterialien nach Beendigung der Putzarbeiten. Bauteile: Fenster, Türen, Wände, Böden, Anlagenteile etc. teils in Kleinflächen, nach Angabe Bauleitung AG.
22.01
Bauteile schützen
L
1.00
psch
22.02 Wand- und Deckenanstrich innen, Silikatfarbe weiß Wand- und Deckenflächen im Innenbereich mit waschbeständiger Silikatfarbe mit einem Zwischen- und Schlussanstrich beschichten. Der Untergrund muss auf Eignung, Trag- sowie Haftfähigkeit geprüft werden. Nassabriebbeständigkeit: Klasse 3 nach DIN EN 13300, TÜV Schadstoff geprüft, emissionsarm, lösemittel- und weichmacherfrei, hoch diffusionsfähig. Untergrund: Kalk-Zementputz, gefilzt Farbe: weiß
22.02
Wand- und Deckenanstrich innen, Silikatfarbe weiß
1,420.00
m2
22.03 Dauerelastische Verfugung Dauerelastische Verfugung von Wandanschlüssen und massiven Bauteilen mit Ein-Komponentendichtstoff auf Acryl-Dispersionsbasis (überstreichbar), entsprechend den Richtlinien des Herstellers verarbeiten.
22.03
Dauerelastische Verfugung
150.00
m