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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
L E I S T U N G S B E S C H R I E B L E I S T U N G S B E S C H R I E B
Wasserversorgungsanlage
Stadt Abenberg
Neubau Aufbereitungsanlage
BAUTECHNIK
Grundlage der Leistungsbeschreibung ist die von der Obersten Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern herausgegebene " Leistungsbeschreibung für den Straßen- und Brückenbau in Bayern (LB StB-By) ", Ausgabe 2007
Für die gesamte Leistungsbeschreibung gilt der entsprechende Langtext der LB StB-By, Ausgabe 2007 mit den Vorbemerkungen des verwendeten Leistungsbereichs. Der Langtext und die Vorbemerkungen sind bindend und bei der Kalkulation zu beachten. Textliche Ergänzungen zu den Positionen der LB StB-By sind mit << Textergänzung >> gekennzeichnet. Auf die jeweiligen Positionen der LB StB-By wird am Anfang der Positionen verwiesen. Beim Verweis auf OZ im Leistungsbeschrieb wird Bezug genommen auf die Positionen der LB StB-By mit der entsprechenden Nummerierung.
Weichen die Beschreibungen im nachfolgenden Leistungsbeschrieb von denen der LB StB-By 07 ab, so sind die Ausführungen des Leistungsverzeichnisses maßgebend.
L E I S T U N G S B E S C H R I E B
Allgemeine Vorbemerkungen
1. Die Vorbemerkungen zu den einzelnen Leistungs-
bereichen der LB StB-By sind Vertragsbestandteil.
2. Für LV-Positionen, die auf Standardtexte der
LB StB-By zurückgreifen, gilt der Wortlaut des
Langtextes als vertraglich vereinbart.
3. Leistungen, deren Text nicht dem in der LB StB-By
abgedruckten entspricht, haben keine StL-Nr.,
sondern lediglich eine Ordnungszahl (OZ) erhalten.
Sämtliche Vorbemerkungen zu den einzelnen Abschnitten
der LB StB-By gelten jedoch für alle in dem jeweiligen
Abschnitt aufgeführten Leistungen, gleichgültig, ob sie
eine StL-Nr. oder lediglich eine OZ erhalten haben. Die
allgemeinen Vorbemerkungen der LB StB-By
sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung
und gelten für alle Leistungen.
4. Für die Anwendung der Standardtexte sowie der
Ausführung von Leistungen nach der LB StB-By sind
die VOB Teil B und C sowie etwaige Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB) und etwaige Zusätzliche
Technische Vertragsbedingungen (ZTV), Technische
Lieferbedingungen (TL) und Technische Prüfbedingungen
(TP) in den aktuellen Fassungen in Verbindung mit den
durch die Oberste Baubehörde veröffentlichten
Bekanntmachungen vertraglich vereinbart. Weitere
Einzelheiten richten sich nach den Festlegungen in
der Baubeschreibung.
5. Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische
Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen) Bezug
genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
Zusatz *oder gleichwertig* immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
6. Die Unterlagen des AG umfassen alle der
Ausschreibung zugrundeliegenden Unterlagen. Als
Unterlagen des AG gelten auch die nach den ZTV-ING
vom AN zu liefernden Ausführungsunterlagen.
7. Recycling-Baustoffe, deren Bautaug-
lichkeit und Umweltverträglichkeit durch eine ständige
qualitätssichernde Güteüberwachung nach Maßgabe
der TL BuB E-StB , der TL G SOB-StB und der
ZTV wwG-StB By nachgewiesen wurde,
sind gleichwertig zu natürlichen Baustoffen.
Ergänzend dazu sind die Einbauklassen anzugeben.
8. Beton und Zementmörtel:
8.1 Der Beton sowie Zementmörtel muss - soweit in der
Leistungsbeschreibung nichts anderes enthalten ist -
der DIN EN 206-1 und der DIN 1045-2 sowie den
ZTV-ING entsprechen.
8.2 Bei der Bezeichnung der Expositionsklassen handelt
es sich um eine verkürzte Schreibweise. Die
Ergänzung (D) für die deutsche Regelung entsprechend
DIN-Fachbericht 100 (Beton) gilt als vereinbart.
8.3 Soweit Mindestdruckfestigkeitsklassen bei den
Expositionsklassen angegeben sind, resultieren
diese allein aus der Expositionsklasse bzw. der
Kombination der Expositionsklassen.
9. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KRW) beinhaltet
Entsorgung Verwertungs- und Beseitigungsverfahren,
einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung
oder Beseitigung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkungen zu den Gerüsten Vorbemerkungen zu Gerüsten
In alle Positionen (Mauerwerk, Beton, Ringanker, Putz, Dach usw.) sind die Kosten für die erforderlichen Gerüste, Steig-, Hebe- und Transportvorrichtungen einzurechnen.
Diese Leistungen sind sowohl für den Außenbereich, wie
auch für den Innenausbau wie. Podeste, Treppen, etc.
zu berücksichtigen, da alle Leistungen im Umfang des
AN vorgesehen sind. Eine Vergütung für Gerüste, Hebebühnen, etc. sind ausgeschlossen und sind auch für
evtl. Subunternehmerleistungen zu berücksichtigen.
Vorbemerkungen zu den Gerüsten
26 FLIESENARBEITEN
26
FLIESENARBEITEN
VORBEMERKUNGEN FLIESENARBEITEN
1. Maßgebend für die nachstehend ausgeschriebenen Fliesenarbeiten sind:
VOB-DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten
VOB-DIN 18353 Estricharbeiten
sowie die Merkblätter des Zentralverbandes des deutschen Baugewerbes und die Prüfgrundsätze für die Aufnahme in die Bauregelliste.
DIN EN 14411 Keramische Fliesen und Platten – Begriffe, Klassifizierung, Gütemerkmale und Kennzeichnung
DIN EN 12 004 Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten
DIN 18 157 Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren
DIN 18 195 Abdichtungen - ab 08.2017 wird diese von DIN 18531 - 18535 ersetzt
DIN 18 560 Estriche im Bauwesen
DIN 18 550 Putz
2. Alternativ-Angebote sind zugelassen, werden jedoch nur berücksichtigt, wenn sie auf einem gesonderten Blatt vorgelegt werden und das gesamte LV umfassen. Die ausgeschriebenen Arbeiten sind jedoch auch bei Abgabe eines Alternativangebotes mit anzubieten. Das angebotene Fabrikat ist zu bezeichnen, ausführlich zu beschreiben und der Nachweis der Gleichwertigkeit gegenüber den ausgeschriebenen Materialien zu erbringen. Muster der ausgeschriebenen Fabrikate liegen bei der Bauleitung aus.
3. Alle Leistungen sind nach den vorliegenden Plänen auszuführen. Als
selbstverständlich wird vorausgesetzt, dass sich die Anbieter vor der Preisermittlung mit allen Vertragsbedingungen, Plänen, Zeichnungen sowie den Bau- und örtlichen Verhältnissen vertraut gemacht haben.
4. Der Auftragnehmer ist vor Ausführung seiner Arbeiten verpflichtet, die Maße der Rohbauarbeiten mit den Maßen der Ausführungszeichnungen zu vergleichen. Etwa vorhandene Mängel und fachliche Fehler der Vorarbeiten - soweit diese durch Sinneswahrnehmung überprüfbar sind und die Güte der anschließenden Arbeiten beeinträchtigen können - sind der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen.
5. Zapfstellen für Strom und Wasser sind auf der Baustelle vorhanden. Die Kosten für den Verbrauch sind vom Auftragnehmer - nach vorheriger Absprache mit dem Übernehmer der Rohbauarbeiten - zu tragen.
6. Für die sichere Lagerung seiner Baustoffe und für die Unterbringung der Handwerker muss der Auftragnehmer selbst sorgen.
7. Später verdeckt liegende Leistungen werden nur abgenommen, solange diese noch offen liegen. Die Bauleitung ist deshalb rechtzeitig zur Teilabnahme aufzufordern. Für abweichende Ausführungen ist der Auftragnehmer verantwortlich.
8. Fertige Bodenbeläge sind gegen Verunreinigungen durch Abdecken mit einem geeigneten Material z.B. Neoprenflies zu schützen.
9. Die Einheitspreise umfassen die Lieferung des gesamten Materials und die Ausführung aller Arbeiten einschließlich aller Nebenleistungen, sowie die erforderlichen Gerüste bis 2 m Höhe.
10. Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach VOB. - Teil C in der aktuellen Ausgabe. Alle anfallenden Nebenarbeiten werden von der Bauleitung gesondert in Auftrag gegeben und verrechnet
11. Der AN verpflichtet sich, die Baustelle in einem ordentlichen Zustand zu halten. Anfallender Schutt ist auf eine vom AN zu wählende öffentliche Bauschutt - Deponie abzufahren. Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
VORBEMERKUNGEN FLIESENARBEITEN
26.01 Grundierung als Haftbrücke auf Estrich Grundierung als Haftbrücke auf Estrich-/Heizestrich-
Oberflächen gemäß Herstellervorschrift
(z.B. Anzahl der Arbeitsgänge) auftragen,
geeignet für Verlegung von Fliesenbelägen.
26.01
Grundierung als Haftbrücke auf Estrich
40.00
m2
26.02 Wandabdichtung W1-I Wandabdichtung liefern und nach den Herstellervorschriften
grundierte Wandflächen mit einer flexiblen, sehr
emissionsarmen (GEV EMICODE EC 1) Dispersionsabdichtung
im zweimaligen Auftrag durch Streichen oder Spachteln
beschichten.
Zur Kontrolle erfolgt der zweite Auftrag in einer Kontrastfarbe.
Verwendbarkeitsnachweis durch allgemeines bauaufsichtliches
Prüfzeugnis.
Brandverhalten Klasse E nach DIN EN 13501-1.
Trockenschichtdicke: mind. 0,5 mm
Wassereinwirkungsklasse: W1-I
26.02
Wandabdichtung W1-I
6.00
m2
26.03 Bodenabdichtung W2-I Bodenabdichtung liefern und nach den Herstellervorschriften
auf vorbehandelte/grundierte Bodenflächen mit einer
2-komponentigen rissüberbrückenden mineralischen
Dichtungsschlämme MDS beschichten.
Verwendbarkeitsnachweis durch allgemeines bauaufsichtliches
Prüfzeugnis.
Brandverhalten Klasse E/Efl nach DIN EN 13501-1.
Der Auftrag erfolgt in mindestens 2 Arbeitsgängen.
Trockenschichtdicke: mind. 2,0 mm
Wassereinwirkungsklasse: W2-I
26.03
Bodenabdichtung W2-I
8.00
m2
26.04 Dichtband liefern und verlegen Dichtband, passend im System zur Position Bodenabdichtung an
Wand-/ Bodenanschluß gemäß Herstellerangaben einbauen.
Dichtband an den Anschlussbereichen in die frische
Spachtelung einlegen, Überlappungen ausführen,
eingeklebtes Band mit frischem Dichtkleber überspachteln.
Z.B. PCI Pecitape 120 oder gleichwertig
26.04
Dichtband liefern und verlegen
17.00
m
26.05 Fliesenbelag für Wände Fliesenbelag für Wände liefern und verlegen, Wandfliesen aus Feinsteinzeug
I. Wahl, Verlegung der Fliesen im geeigneten Dünnbett-
klebemörtel mit vergütetem flexibilisiertem Klebe-
materia auf Zement -/ Kalkzementputz, Höhe der Bekleidungsfläche bis ca 2,50 m, verlegen im Fugenschnitt, einschl. Verfugung.
Fugenfarbe: hellgrau/zementgrau
Fugenbreite: ca. 2 mm
Fliesengrösse: bis 30x60cm
Materialanteil Fliesen: 45,-€/m² (netto)
Die Erschwernis und Mehraufwendungen für
Fliesenschnitte, Anarbeitung an Öffnungen, etc. und
der entstehende Verschnitt sind mit einzukalkulieren.
26.05
Fliesenbelag für Wände
30.00
m2
26.06 Fliesenbelag für Boden Fliesenbelag liefern und verlegen, aus Feinsteinzeug I. Wahl,
Verlegung des Neubelages im geeigneten Dünnbett-
klebemörtel mit vergütetem flexibilisiertem Klebe-
material auf Heizestrich einschl. Verfugung.
Fugenfarbe: hellgrau/zementgrau
Fugenbreite: ca. 2 mm
Fliesengrösse: bis 30x60cm
Materialanteil Fliesen: 45,-€/m² (netto)
Nach Bemusterung und Auswahl durch den AG verlegen.
Nachweis der Rutschsicherheit durch Zeugnis R 10 AB
für Bodenfliesen ist erforderlich.
Die Erschwernis und Mehraufwendungen für
Fliesenschnitte, Anarbeitung an Öffnungen, etc. und
der entstehende Verschnitt sind mit einzukalkulieren.
26.06
Fliesenbelag für Boden
40.00
m2
26.07 Zulage Herstellung Sockel Zulage zur Position 26.06 für die Herstellung
eines umlaufenden Sockels an allen Außen- und
Innenwänden mit einer Höhe von 10 cm
Sämtliche Schnitte sind bereits zu berücksichtigen
und werden nicht gesondert vergütet.
26.07
Zulage Herstellung Sockel
30.00
m
26.08 Dichtmanschetten für Rohrdurchdringung 10x10 Nach Herstellerangaben, die vorgefertigte, sehr emissionsarme
(GEV EMICODE EC 1), mit nicht feuchtigkeitsleitenden Fasern
kaschierte Dichtmanschette liefern und über die
Rohrdurchführung stülpen und in das vorgelegte
Abdichtungsmaterial betten.
Mit der Flächenabdichtung überarbeiten.
Max. 10x10
26.08
Dichtmanschetten für Rohrdurchdringung 10x10
2.00
St
26.09 Dichtmanschetten für Rohrdurchdringung 15x15 Nach Herstellerangaben, die vorgefertigte, sehr emissionsarme
(GEV EMICODE EC 1), mit nicht feuchtigkeitsleitenden Fasern
kaschierte Dichtmanschette liefern und über die
Rohrdurchführung stülpen und in das vorgelegte
Abdichtungsmaterial betten.
Mit der Flächenabdichtung überarbeiten.
Max. 15x15
26.09
Dichtmanschetten für Rohrdurchdringung 15x15
1.00
St
26.10 Waagrechte Ablagen mit Styrodurplatten aufdoppeln Waagrechte Ablagen mit Bauplatten aufdoppeln und als Zulage
einbauen.
Ablagenbreite: max.20 cm
26.10
Waagrechte Ablagen mit Styrodurplatten aufdoppeln
4.00
m
26.11 Fliesenkantenprofil, Quadrat-Form, aus Edelstahl V2A Fliesenkantenprofil Quadrat-Form aus Edelstahl V2A
mit verdeckt liegendem Schenkel liefern und an
horizontalen und vertikalen Kanten in verschiedenen
Längen in den Fliesenbelag einbauen, einschl. Zu-
schnitt. Einzellängen bis ca. 5,00 m.
Das Profil ist vor der Bestellung zu bemustern.
26.11
Fliesenkantenprofil, Quadrat-Form, aus Edelstahl V2A
12.00
m
26.12 Belagsabschlussprofil, L- Form, aus Edelstahl V2A Belagsabschlussprofil, L- Form,
aus Edelstahl V2A liefern und im Zuge der Fliesen-
verlegung unter Beachtung der Herstellerangaben
fachgerecht und Oberkantengleich einbauen,
Fliesendicke bis 12mm, Einzellänge bis ca. 125 cm.
Material: Edelstahl mind. V2A
Befestigungsschenkel gelocht
Profilhöhe: gemäß Fliesendicke bis 12 mm
Die Silikonverfugung wird separat vergütet.
Das Profil ist vor der Bestellung zu bemustern
26.12
Belagsabschlussprofil, L- Form, aus Edelstahl V2A
2.25
m
26.13 Verfugung, dauerelastisch, Vergußmasse Silikon Silikon-Verfugung
Füllen der Fugen mit dauerelastischer
Kunststoff-Vergußmasse für Bewegungs-
und Anschlussfugen;
Ausführung mit lösemittelfreier, wasser-
chemikalien- und chloräurefester Silikon-
Fugendichtungsmasse, geeignet für
Feuchträume;
Fabrikat: Otto Chemie o. gleichwertig
Farbe: grau
Fugenbreite: 8 bis 10 mm
Angebotenes Fabrikat:
26.13
Verfugung, dauerelastisch, Vergußmasse Silikon
80.00
m
26.14 Silikonfuge um Sanitärgegenstände Dauerelastischer Fugenverschluß um Sanitärgegenstände wie
WC, Waschbecken etc. einschl. Vorreinigung und Hinterfüllung
der Fuge.
Farbton abgestimmt auf die Fliesenbeläge
26.14
Silikonfuge um Sanitärgegenstände
3.00
St