Fliesenarbeiten
Wasseraufbereitung Abenberg
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L E I S T U N G S B E S C H R I E B L E I S T U N G S B E S C H R I E B Wasserversorgungsanlage Stadt Abenberg Neubau Aufbereitungsanlage BAUTECHNIK Grundlage der Leistungsbeschreibung ist die von der Obersten Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern herausgegebene " Leistungsbeschreibung für den Straßen- und Brückenbau in Bayern (LB StB-By) ", Ausgabe 2007 Für die gesamte Leistungsbeschreibung gilt der entsprechende Langtext der LB StB-By, Ausgabe 2007 mit den Vorbemerkungen des verwendeten Leistungsbereichs. Der Langtext und die Vorbemerkungen sind bindend und bei der Kalkulation zu beachten. Textliche Ergänzungen zu den Positionen der LB StB-By sind mit << Textergänzung >> gekennzeichnet. Auf die jeweiligen Positionen der LB StB-By wird am Anfang der Positionen verwiesen. Beim Verweis auf OZ im Leistungsbeschrieb wird Bezug genommen auf die Positionen der LB StB-By mit der entsprechenden Nummerierung. Weichen die Beschreibungen im nachfolgenden Leistungsbeschrieb von denen der LB StB-By 07 ab, so sind die Ausführungen des Leistungsverzeichnisses maßgebend.
L E I S T U N G S B E S C H R I E B
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Die Vorbemerkungen zu den einzelnen Leistungs- bereichen der LB StB-By sind Vertragsbestandteil. 2. Für LV-Positionen, die auf Standardtexte der LB StB-By zurückgreifen, gilt der Wortlaut des Langtextes als vertraglich vereinbart. 3. Leistungen, deren Text nicht dem in der LB StB-By abgedruckten entspricht, haben keine StL-Nr., sondern lediglich eine Ordnungszahl (OZ) erhalten. Sämtliche Vorbemerkungen zu den einzelnen Abschnitten der LB StB-By gelten jedoch für  alle in dem jeweiligen Abschnitt aufgeführten Leistungen, gleichgültig, ob sie eine StL-Nr. oder lediglich eine OZ erhalten haben. Die allgemeinen Vorbemerkungen der LB StB-By sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und gelten für alle Leistungen. 4. Für die Anwendung der Standardtexte sowie der Ausführung von Leistungen nach der LB StB-By sind die VOB Teil B und C sowie etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) und etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV), Technische Lieferbedingungen (TL) und Technische Prüfbedingungen (TP) in den aktuellen Fassungen in Verbindung mit den durch die Oberste Baubehörde veröffentlichten Bekanntmachungen vertraglich vereinbart. Weitere Einzelheiten richten sich nach den Festlegungen in der Baubeschreibung. 5. Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz *oder gleichwertig* immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 6. Die Unterlagen des AG umfassen alle der Ausschreibung zugrundeliegenden Unterlagen. Als Unterlagen des AG gelten auch die nach den ZTV-ING vom AN zu liefernden Ausführungsunterlagen. 7.  Recycling-Baustoffe, deren Bautaug- lichkeit und Umweltverträglichkeit durch eine ständige qualitätssichernde Güteüberwachung nach Maßgabe der TL BuB E-StB , der TL G SOB-StB und der ZTV wwG-StB By nachgewiesen wurde, sind gleichwertig zu natürlichen Baustoffen. Ergänzend dazu sind die Einbauklassen anzugeben. 8. Beton und Zementmörtel: 8.1 Der Beton sowie Zementmörtel muss - soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes enthalten ist - der DIN EN 206-1 und der DIN 1045-2 sowie den ZTV-ING entsprechen. 8.2 Bei der Bezeichnung der Expositionsklassen handelt es sich um eine verkürzte Schreibweise. Die Ergänzung (D) für die deutsche Regelung entsprechend DIN-Fachbericht 100 (Beton) gilt als vereinbart. 8.3 Soweit Mindestdruckfestigkeitsklassen bei den Expositionsklassen angegeben sind, resultieren diese allein aus der Expositionsklasse bzw. der Kombination der Expositionsklassen. 9. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KRW) beinhaltet Entsorgung Verwertungs- und Beseitigungsverfahren, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Beseitigung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkungen zu den Gerüsten Vorbemerkungen zu Gerüsten In alle Positionen (Mauerwerk, Beton, Ringanker, Putz, Dach usw.) sind die Kosten für die erforderlichen Gerüste, Steig-, Hebe- und Transportvorrichtungen einzurechnen. Diese Leistungen sind sowohl für den Außenbereich, wie auch für den Innenausbau wie. Podeste, Treppen, etc. zu berücksichtigen, da alle Leistungen im Umfang des AN vorgesehen sind. Eine Vergütung für Gerüste, Hebebühnen, etc. sind ausgeschlossen und sind auch für evtl. Subunternehmerleistungen zu berücksichtigen.
Vorbemerkungen zu den Gerüsten
26 FLIESENARBEITEN
26
FLIESENARBEITEN
VORBEMERKUNGEN FLIESENARBEITEN 1. Maßgebend für die nachstehend ausgeschriebenen Fliesenarbeiten sind: VOB-DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten VOB-DIN 18353 Estricharbeiten sowie die Merkblätter des Zentralverbandes des deutschen Baugewerbes und die Prüfgrundsätze für die Aufnahme in die Bauregelliste. DIN EN 14411 Keramische Fliesen und Platten – Begriffe, Klassifizierung, Gütemerkmale und Kennzeichnung DIN EN 12 004 Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten DIN 18 157 Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren DIN 18 195 Abdichtungen - ab 08.2017 wird diese von DIN 18531 - 18535 ersetzt DIN 18 560 Estriche im Bauwesen DIN 18 550 Putz 2. Alternativ-Angebote sind zugelassen, werden jedoch nur berücksichtigt, wenn sie auf einem gesonderten Blatt vorgelegt werden und das gesamte LV umfassen. Die ausgeschriebenen Arbeiten sind jedoch auch bei Abgabe eines Alternativangebotes mit anzubieten. Das angebotene Fabrikat ist zu bezeichnen, ausführlich zu beschreiben und der Nachweis der Gleichwertigkeit gegenüber den ausgeschriebenen Materialien zu erbringen. Muster der ausgeschriebenen Fabrikate liegen bei der Bauleitung aus. 3. Alle Leistungen sind nach den vorliegenden Plänen auszuführen. Als selbstverständlich wird vorausgesetzt, dass sich die Anbieter vor der Preisermittlung mit allen Vertragsbedingungen, Plänen, Zeichnungen sowie den Bau- und örtlichen Verhältnissen vertraut gemacht haben. 4. Der Auftragnehmer ist vor Ausführung seiner Arbeiten verpflichtet, die Maße der Rohbauarbeiten mit den Maßen der Ausführungszeichnungen zu vergleichen. Etwa vorhandene Mängel und fachliche Fehler der Vorarbeiten - soweit diese durch Sinneswahrnehmung überprüfbar sind und die Güte der anschließenden Arbeiten beeinträchtigen können - sind der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. 5. Zapfstellen für Strom und Wasser sind auf der Baustelle vorhanden. Die Kosten für den Verbrauch sind vom Auftragnehmer - nach vorheriger Absprache mit dem Übernehmer der Rohbauarbeiten - zu tragen. 6. Für die sichere Lagerung seiner Baustoffe und für die Unterbringung der Handwerker muss der Auftragnehmer selbst sorgen. 7. Später verdeckt liegende Leistungen werden nur abgenommen, solange diese noch offen liegen. Die Bauleitung ist deshalb rechtzeitig zur Teilabnahme aufzufordern. Für abweichende Ausführungen ist der Auftragnehmer verantwortlich. 8. Fertige Bodenbeläge sind gegen Verunreinigungen durch Abdecken mit einem geeigneten Material z.B. Neoprenflies zu schützen. 9. Die Einheitspreise umfassen die Lieferung des gesamten Materials und die Ausführung aller Arbeiten einschließlich aller Nebenleistungen, sowie die erforderlichen Gerüste bis 2 m Höhe. 10. Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach VOB. - Teil C in der aktuellen Ausgabe. Alle anfallenden Nebenarbeiten werden von der Bauleitung gesondert in Auftrag gegeben und verrechnet 11. Der AN verpflichtet sich, die Baustelle in einem ordentlichen Zustand zu halten. Anfallender Schutt ist auf eine vom AN zu wählende öffentliche Bauschutt - Deponie abzufahren. Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
VORBEMERKUNGEN FLIESENARBEITEN
26.01 Grundierung als Haftbrücke auf Estrich Grundierung als Haftbrücke auf Estrich-/Heizestrich- Oberflächen gemäß Herstellervorschrift (z.B. Anzahl der Arbeitsgänge) auftragen, geeignet für Verlegung von Fliesenbelägen.
26.01
Grundierung als Haftbrücke auf Estrich
40.00
m2
26.02 Wandabdichtung W1-I Wandabdichtung liefern und nach den Herstellervorschriften grundierte Wandflächen mit einer flexiblen, sehr emissionsarmen (GEV EMICODE EC 1) Dispersionsabdichtung im zweimaligen Auftrag durch Streichen oder Spachteln beschichten. Zur Kontrolle erfolgt der zweite Auftrag in einer Kontrastfarbe. Verwendbarkeitsnachweis durch allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Brandverhalten Klasse E nach DIN EN 13501-1. Trockenschichtdicke: mind. 0,5 mm Wassereinwirkungsklasse: W1-I
26.02
Wandabdichtung W1-I
6.00
m2
26.03 Bodenabdichtung W2-I Bodenabdichtung liefern und nach den Herstellervorschriften auf vorbehandelte/grundierte Bodenflächen mit einer 2-komponentigen rissüberbrückenden mineralischen Dichtungsschlämme MDS beschichten. Verwendbarkeitsnachweis durch allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Brandverhalten Klasse E/Efl nach DIN EN 13501-1. Der Auftrag erfolgt in mindestens 2 Arbeitsgängen. Trockenschichtdicke: mind. 2,0 mm Wassereinwirkungsklasse: W2-I
26.03
Bodenabdichtung W2-I
8.00
m2
26.04 Dichtband liefern und verlegen Dichtband, passend im System zur Position Bodenabdichtung  an Wand-/ Bodenanschluß gemäß Herstellerangaben einbauen. Dichtband an den Anschlussbereichen in die frische Spachtelung einlegen, Überlappungen ausführen, eingeklebtes Band mit frischem Dichtkleber überspachteln. Z.B. PCI Pecitape 120 oder gleichwertig
26.04
Dichtband liefern und verlegen
17.00
m
26.05 Fliesenbelag für Wände Fliesenbelag für Wände liefern und verlegen, Wandfliesen aus Feinsteinzeug I. Wahl, Verlegung der Fliesen im geeigneten Dünnbett- klebemörtel mit vergütetem flexibilisiertem Klebe- materia auf Zement -/ Kalkzementputz, Höhe der Bekleidungsfläche bis ca 2,50 m, verlegen im Fugenschnitt, einschl. Verfugung. Fugenfarbe: hellgrau/zementgrau Fugenbreite: ca. 2 mm Fliesengrösse: bis 30x60cm Materialanteil Fliesen: 45,-€/m² (netto) Die Erschwernis und Mehraufwendungen für Fliesenschnitte, Anarbeitung an Öffnungen, etc. und der entstehende Verschnitt sind mit einzukalkulieren.
26.05
Fliesenbelag für Wände
30.00
m2
26.06 Fliesenbelag für Boden Fliesenbelag liefern und verlegen, aus Feinsteinzeug I. Wahl, Verlegung des Neubelages im geeigneten Dünnbett- klebemörtel mit vergütetem flexibilisiertem Klebe- material auf Heizestrich einschl. Verfugung. Fugenfarbe: hellgrau/zementgrau Fugenbreite: ca. 2 mm Fliesengrösse: bis 30x60cm Materialanteil Fliesen: 45,-€/m² (netto) Nach Bemusterung und Auswahl durch den AG verlegen. Nachweis der Rutschsicherheit durch Zeugnis R 10 AB für Bodenfliesen ist erforderlich. Die Erschwernis und Mehraufwendungen für Fliesenschnitte, Anarbeitung an Öffnungen, etc. und der entstehende Verschnitt sind mit einzukalkulieren.
26.06
Fliesenbelag für Boden
40.00
m2
26.07 Zulage Herstellung Sockel Zulage zur Position 26.06 für die Herstellung eines umlaufenden Sockels an allen Außen- und Innenwänden mit einer Höhe von 10 cm Sämtliche Schnitte sind bereits zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
26.07
Zulage Herstellung Sockel
30.00
m
26.08 Dichtmanschetten für Rohrdurchdringung 10x10 Nach Herstellerangaben, die vorgefertigte, sehr emissionsarme (GEV EMICODE EC 1), mit nicht feuchtigkeitsleitenden Fasern kaschierte  Dichtmanschette liefern und über die Rohrdurchführung stülpen und in das vorgelegte Abdichtungsmaterial betten. Mit der Flächenabdichtung überarbeiten. Max. 10x10
26.08
Dichtmanschetten für Rohrdurchdringung 10x10
2.00
St
26.09 Dichtmanschetten für Rohrdurchdringung 15x15 Nach Herstellerangaben, die vorgefertigte, sehr emissionsarme (GEV EMICODE EC 1), mit nicht feuchtigkeitsleitenden Fasern kaschierte  Dichtmanschette liefern und über die Rohrdurchführung stülpen und in das vorgelegte Abdichtungsmaterial betten. Mit der Flächenabdichtung überarbeiten. Max. 15x15
26.09
Dichtmanschetten für Rohrdurchdringung 15x15
1.00
St
26.10 Waagrechte Ablagen mit Styrodurplatten aufdoppeln Waagrechte Ablagen mit Bauplatten aufdoppeln und als Zulage einbauen. Ablagenbreite: max.20 cm
26.10
Waagrechte Ablagen mit Styrodurplatten aufdoppeln
4.00
m
26.11 Fliesenkantenprofil, Quadrat-Form, aus Edelstahl V2A Fliesenkantenprofil Quadrat-Form aus Edelstahl V2A mit verdeckt liegendem Schenkel liefern und an horizontalen und vertikalen Kanten in verschiedenen Längen in den Fliesenbelag einbauen, einschl. Zu- schnitt. Einzellängen bis ca. 5,00 m. Das Profil ist vor der Bestellung zu bemustern.
26.11
Fliesenkantenprofil, Quadrat-Form, aus Edelstahl V2A
12.00
m
26.12 Belagsabschlussprofil, L- Form, aus Edelstahl V2A Belagsabschlussprofil, L- Form, aus Edelstahl V2A liefern und im Zuge der Fliesen- verlegung unter Beachtung der Herstellerangaben fachgerecht und Oberkantengleich einbauen, Fliesendicke bis 12mm, Einzellänge bis ca. 125 cm. Material: Edelstahl mind. V2A Befestigungsschenkel gelocht Profilhöhe: gemäß Fliesendicke bis 12 mm Die Silikonverfugung wird separat vergütet. Das Profil ist vor der Bestellung zu bemustern
26.12
Belagsabschlussprofil, L- Form, aus Edelstahl V2A
2.25
m
26.13 Verfugung, dauerelastisch, Vergußmasse Silikon Silikon-Verfugung Füllen der Fugen mit dauerelastischer Kunststoff-Vergußmasse für Bewegungs- und Anschlussfugen; Ausführung mit lösemittelfreier, wasser- chemikalien- und chloräurefester Silikon- Fugendichtungsmasse, geeignet für Feuchträume; Fabrikat:  Otto Chemie o. gleichwertig Farbe: grau Fugenbreite: 8 bis 10 mm Angebotenes Fabrikat:
26.13
Verfugung, dauerelastisch, Vergußmasse Silikon
80.00
m
26.14 Silikonfuge um Sanitärgegenstände Dauerelastischer Fugenverschluß um Sanitärgegenstände wie WC, Waschbecken etc. einschl. Vorreinigung und Hinterfüllung der Fuge. Farbton abgestimmt auf die Fliesenbeläge
26.14
Silikonfuge um Sanitärgegenstände
3.00
St