02. Erd. Kanal- u. Straßenbau
Waldstr. Entsorgungshof Außenanlage Storck
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Vorbemerkungen/Baubeschreibung Beschreibung der Baumaßnahme Auszuführende Leistungen Die Firma August Storck KG beabsichtigt im Zuge des Neubaues eines Gebäudes für Wärmepumpen den davorliegenden Entsorgungshof erweitern bzw. umzugestalten. Die Arbeiten erfolgen in 2 Bauabschnitten, was in der Kalkulation zu berücksichtigen ist. Im 1Ten Bauabschnitzt soll eine Baustelleneinrichtungsfläche als Zwischenlager für Container und Container erstellt werden, dieser wird nur gecshottert im im 2ten Bauabschnitt gepflastert. Alle Medien in diesem Bereich müssen vorab verlegt werden. Im 2ten Bauabschnitt erfolgt dann der Neubau des Entsorgungshofes, diese Arbeiten starten starten im September 2026 und enden dann im Mai 2027. Folgende Medien sind zu verlegen: Regenwasser bis KG-2000 DN200 Regenwasser-Rigolen bis DN300 Stromleitungen (bauseits) Fernwärme (VL + RL) bis Da 300 (bauseits) Leerrohrsystem 2-fach Da 200 mit Kabelschächten Schmutzwasserleitungen bis PP-MD Da 200 Die Rohrverlegung in der Fernwärmetrase erfolgt durch Dritte. Die dafür erforderlichen Erdbauarbeiten sind jedoch durch den AN zu erbringen und bauzeitlich durch den AN zu koordinieren. Ziel ist es hierbei, die FW-Verlegearbeiten durchgängig zu ermöglichen, sodass die Baugrube stehts hirfür vorbereitet sein muss. Verkehrswege in Teilausführung ohne Asphaltarbeiten: Schichtenaufbau Fahrbahn: 20,00           cm Schottertragschicht 0/45 mm, Ev2 = 150 MPa 30,00           cm Frostschutzschicht 0/45 mm EV2 = 120 MPa                    MPa auf Erdplanum = 40 (70) MN/m² Statt der 30 cm starken Frostschutzschicht können nach vorheriger Abstimmung mit dem AG in den unteren 20 cm der Fahrbahnflächen in Asphaltbauweise auch Asphaltfräsgut oder altes Schottermaterial wieder eingebaut werden. Es kann jedoch in der Kalkulation nicht davon ausgegangen werden, dass dieses Material bauseits bereitgestellt werden kann. Parkstände werden in Pflasterbauweise gem. RStO 2012, Tafel 3, Zeile 4, Bk 3,2 ausgeführt. Dies entspricht folgendem Schichtenaufbau: 10,00           cm Pflasterdecke 3-5,00          cm Brechsand 0/4 mm 20,00           cm Schottertragschicht 0/45 mm 20,00           cm wasserdurchlässige Asphalttragschicht PA 22 T  WDA, zweilagiger Einbau (optional) 30,00           cm Frostschutzschicht 0/45 mm Neben der Fahrbahn sind im Zuge der erforderlichen Medienverlegung zudem auch Beleuchtungsfundamente herzustellen. Der Einbau der Beluchtungselemente wird bauseits ausgeführt und istdurch den AN in den Bauablauf zu integrieren. Weitere Besonderheiten der Baumaßnahme: Erreichbarkeit des Baufeldes Die Andienung auf dem Werksgelände erfolgt aus Richtung Nordosten über den Paulinenweg. Am Werkseingang finden Zugangskontrollen statt. Hieraus resultierende Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet. Hinweise zum laufenden Betrieb Die gesamte Baumaßnahme ist im laufenden Produktionsprozess abzuwickeln. Alle Knotenpunkte sind daher für den Werksverkehr aufrecht zu erhalten. Vollsperrungen von Verkehrsanlagen kommen nicht infrage. Sofern temporäre Einschränkungen der Passierbarkeit nicht vermeidbar sind, sind diese mit einem Vorlauf von mind. 1 Woche mit dem dem AG im Vorfeld abzustimmen. Der hierfür erforderliche Koordinationsaufwand wird nicht gesondert vergütet. Der Werksverkehr ist durch den AN in den Bauablauf mit einzubinden. Die Passierbarkeit der Baustelle mit dem gängigen Lieferverkehr/Palettenfahrzeugen/Shuttles ist während der gesmten Baumaßnahme entweder über Achse 17/H/08 in Richtung Achse B sicherzustellen oder über Achse 20/33 in B zu ermöglichen. Sofern die Routen bauzeitlich angepasst werden müssen, ist die mit einem Vorlauf von mind. 1 Woche mit dem AG abzustimmen, da hiervon betriebliche Lieferketten abhängig sind. Während der Bauzeit ist der Lieferverkehr zur Aufrechterhaltung der Produktion jederzeit zu gewährleisten. Termine / Bauzeit für Tief- und Straßenbau/ Infrastruktur Der Auftragnehmer hat unaufgefordert spätestens 14 Tage nach Beauftragung einen detaillierten Bauablaufplan für die wesentlichen Gewerke als Datei (MS-Projekt kompatibel) und in Papierform vorzulegen und weiter fortzuschreiben. Verkehr und Baustellenzufahrt Es wird darauf hingewiesen, dass während des Bauablaufs auch weitere Objekte auf dem Werksgelände erstellt werden. Als Baustellenzufahrt sind ausschließlich die im Lageplan Baustellenzufahrt dargestellten Zufahrten zu nehmen. Bautagebuch Der AN wird einen täglichen Baustellenbericht anfertigen und diesen wöchentlich der Bauüberwachung des AG vorlegen. Weiterhin sind von sämtlichen Nachunternehmern Bautagesberichte zu führen nach Vorgabe VHB 2008. Kommunikation Der AN darf ohne Einverständnis der Bauleitung nicht mit Behörden oder Ämtern verhandeln oder Anfragen an die genannten Stellen richten. Erster Ansprechpartner des AN ist die örtliche Bauleitung bzw. die Projektleitung. Bautenstandsbericht / Detailterminpläne Der AN informiert die örtliche Bauüberwachung des AG regelmäßig in Form von Bautenstandsberichten über den Baufortschritt. Diese Berichte müssen den fortgeschriebenen Detailterminplan enthalten. Bodengutachten Zur Bodenerkundung wurden im Auftrag des AG Baugrunduntersuchungen durchgeführt und Baugrundgutachten erstellt. 1. OWS Ingenieurgeologen "Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit Teilkeller, Gebäude V7, Paulinenweg 12 in 33790 Halle (Westf.)" 27.06.2024 2. OWS Ingenieurgeologen "Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit Teilkeller, Gebäude V8, Paulinenweg 12 in 33790 Halle (Westf.)" 13.06.2024 Die Baugrunduntersuchungen sind den Ausschreibungsunterlagen als pdf-Datei beigefügt. Bodenaushub Anfallender Bodenaushub wird in Abstimmung mit dem AG auf dem Baufeld zwischengelagert und im erforderlichen Maße wiedereingebaut. Abrechnungshinweise zum Bodenaushub: - Abrechnung des Aushubs erfolgt ab Unterkante Bettung - Bodenaushub im Bereich des Verbaus ist mit einzukalkulieren - Schachtbaugruben werden übermessen - Abrechnungstiefe für Schächte von OK Abdeckung  bis Gerinnesohle. - Abrechnung des entsorgten Bodenaushubs erfolgt nur nach Vorlage der vollständig ausgefüllten Aufmaße. Die für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen sind gemeinsam mit der Bauleitung an der Ort und Stelle aufzunehmen, soweit sie nicht zeichnungsgemäß festligen und für die Rechnungsstellung auszuarbeiten sind. Für die Abrechnung und Kalkulation sind folgende Umrechnungsfaktoren verbindlich: Material Für die Abrechnung gilt die DIN EN 1610. Kampfmittel Über das Vorhandensein von militärischen Gegenständen liegt keine Kenntnis vor. Sollten bei der Bauausführung dennoch Kampfmittel oder Gegenstände militärischer Herkunft gefunden werden, ist umgehend die Projektleitung bei Fa. Storck und der Werksschutz zu verständigen. Kosten für die Kampfmittelbeseitigung sind durch den AN nicht zu berücksichtigen. Liefernachweise Die grundsätzliche Abrechnung von Massen erfolgt nach eingebauter Kubatur bzw. nach Einbaufläche. Darüber hinaus sind alle Lieferungen von Boden, Oberboden, ungebundenen Tragschichten, Füllsand o.ä. durch Lieferscheine bzw. Wiegekarten nachzuweisen. Diese Liefernachweise sind am Tage der Lieferung der Bauleitung zur Anerkennung vorzulegen. Die Nachweise, auf denen die Einbaustelle zu vermerken ist, sind der Schlussrechnung beizufügen. Erschwernis durch Einbauten Dem AN wird empfohlen sich bereits zur Kalkulation der Leistungen das Baugelände vor Ort anzugucken. Erschwernis durch Einbauten (z.B. Schächte, Straßenabläufe,  Schieber etc. ) welche beim Bodenaushub oder dem Einbau von Schichten ohne Bindemittel oder Asphalt auftreten sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Gleichzeitig laufenden Arbeiten Dritter Dem AN obliegt die Abstimmungs- und Koordinierungspflicht für einen reibungslosen Bauablauf zwischen all den Fachgewerken Dritter (Versorgungsunternehmen Fernwärmeverlegung, Strom, etc.) und dem AN und seinen Nachunternehmern. Der zusätzliche Aufwand wird nicht gesondert vergütet. Katasterunterlagen / Höhenfestpunkte Der AG stellt dem AN digitale Katasterunterlagen sowie Lage- und Höhenfestpunktfeld auf dem Storckgelände zur Verfügung: Die Ausführung erfolgt auf Basis dieser Bezugspunkte und ist ebenso für die Bestandsvermessung nach Fertigstellung der Baumaßnahme heranzuziehen. Weitere Hinweise: Personaleinsatz Der Personaleinsatz ist flexibel den Bau- u. Terminanforderungen anzupassen. Arbeitsvorbereitungen u. Bestellvorgänge sind im Hinblick auf den genannten Montagezeitraum einzuplanen. Ferner wird zur Montageverkürzung u. Qualitätssteigerung ein möglichst hoher Vorfertigungsgrad für Bauteile u. Systeme gewünscht. Vergabe an mehrere Auftragnehmer Bei Vergabe der techn. Gewerke an mehrere Auftragnehmer, gehört die gegenseitige Abstimmung bzw. Informationsaustausch bezügl. Schnittstellen u. Zeichnungen zu den Pflichten der AN. Dies gilt auch für die Abstimmung mit anderen am Bau beteiligten AN, sowie über die einheitliche Fabrikatswahl von Systemen zur Tragkonstruktion u. Rohrbefestigung. Grundsätzlich wird während der gesamten Ausführungszeit ein kompetenter, deutschsprachiger Obermonteur gefordert, der vor Ort Hauptansprechpartner für die Bauleitung ist. Gleiches gilt für die Abwicklung im Büro des AN, hier ist durchgängig ein Projektleiter mit ständiger Erreichbarkeit zu benennen. Ein Austausch von Obermonteur u. Projektleiter darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen. Nachunternehmer Werden nicht alle Leistungen der Ausschreibung durch eigenes Personal erbracht, so sind die entsprechenden Nachunternehmer spätestens zur Auftragsvergabe schriftlich zu benennen. Ein Wechsel im Nachhinein ist nur mit Zustimmung des Bauherren bzw. der Bauleitung möglich. Arbeitssicherheit Sämtliche Montagetätigkeiten auf dem Werksgelände des Bauherren sind unter Beachtung der allgemeinen Arbeitssicherheit nach geltenden Normen, Gesetzen und SiGePlan-Vorgaben auszuführen. Das Montagepersonal ist entsprechend zu schulen, alle Arbeitsgeräte, -bühnen u. -werkzeuge sind einer regelmäßigen Zulassung / Kontrolle der Arbeitssicherheit zu unterziehen. Der Auftragnehmer hat unaufgefordert die Fahrausweise für Hubarbeitsbühnen vorzulegen. Ohne vorliegende Fahrausweise wird die Nutzung von Hubbühnen nicht gestattet. Umgang mit alternativen Angeboten Sämtliche Positionen sind wie ausgeschrieben anzubieten. Alternativen sind grundsätzlich zugelassen, jedoch nur wertbar bei gleichzeitig angebotenem Ausschreibungsfabrikat. Das Alternativprodukt ist in den separat hierfür vorgesehenen Positionen anzubieten bzw. falls nicht vorgesehen als separates Nebenangebot dem Hauptangebot beizufügen. Alternativangebote sind gemäß Spezifikation in den Grundpositionen aufzubauen. Ohne vollständige Unterlagen / Daten wird das Alternativangebot ebenfalls nicht gewertet !! Für Fragen bzw. Unklarheiten zur Ausschreibung besteht die Möglichkeit einer Einsicht in bereits fertiggestellte Pläne. Ergänzende Vertragsbedingungen für die Ausführung von erdverlegten Leitungen 1. Die VOB, Teil C, DIN 18 300 bis DIN 18 308, die DIN 18 381 und DIN 18 380 sowie die entsprechenden DIN- bzw. DIN EN-Vorschriften, die Technischen Regeln der DVGW und DWA sowie die VdS CEA-Richtlinien für Sprinkleranlagen sind Vertragsbestandteil und bei der Kalkulation und Ausführung zu berücksichtigen, sofern nicht im Leistungsverzeichnis oder in diesen ergänzenden Vertragsbedingungen andere Angaben oder Einschränkungen gemacht sind. 2. Vor Angebotsabgabe hat der Unternehmer zu prüfen, ob alle Neben- und besonderen Leistungen im Leistungsverzeichnis beschrieben sind und er hat die im Angebot angegebenen Funktionen sowie die zur Verwendung kommenden Materialien zu überprüfen. Vorschläge zur technischen Verbesserung der Anlage oder des Materials können gemacht werden. Diese können als Nebenangebote in besonderer Anlage und mit ausreichender Erläuterung und genauer Beschreibung versehen mit dem Angebot eingereicht werden. Über die Gleichwertigkeit der Erzeugnisse bei Angeboten und Nebenangeboten entscheidet allein der Bauherr bzw. dessen Vertreter. Die Prüfung von Angeboten über Systemänderungen und neue Anlagenkonzepte ist für den Anbietenden kostenpflichtig. 3. Der Unternehmer erhält für die Erstellung der endgültigen Berechnungen und Montagezeichnungen, die der Ausschreibung zugrunde liegenden Ausführungsunterlagen und technischen Unterlagen. Die Überprüfung der Unterlagen ist Pflicht des Unternehmers. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung. 4. Die ausführende Firma hat sich vor Beginn ihrer Arbeiten über die Grundwassersituation und die geologischen Voraussetzungen zu informieren und mit anderen am Bau beschäftigten Firmen genau über die gegenseitige Leitungsführung und Benutzung der Rohrgräben zu verständigen. Die notwendigen Erdarbeiten sind vor u. während derAusführung zu prüfen. Für die fachgerechte Ausführung und Montage von Lager- und Dehnungskomponeten sowie Wiederlager, Halterungen und Unterstützungen haftet die ausführende Firma. Der AN hat seine Leistungserbringung mit -vorh. u. nachfolgenden- Gewerken, die seine eigene Leistung techn. berühren, so abzustimmen,  dass die eigene Leistung u. die eigenen Ausführungstermine in Bezug auf die taiDetailausführungsschritte u. Funktionsgerechtheit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsfolgen, techn. Abhängigkeiten u. zeitlich getrennten Einzelschritte sind bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. 5. Dem Auftragnehmer obliegt insbesondere die Organisation der Fremdarbeiten an seinem Gewerk. Das gilt z.B. für Erdarbeiten Gas/Wasser, Wasser- und Elt-Anschlüsse, usw. Alle notwendigen Angaben sind rechtzeitig zu machen und die ordnungsgemäße Ausführung zu überwachen. 6. Die Ausführungstermine werden bei der Auftragsvergabe nach einem vom Bauherrn/Architekten aufgestellten Terminplan bekannt gegeben. Der Terminplan wird fortlaufend aktualisiert und fortgeschrieben. Die für die Ausführung zur Verfügung gestellten Zeichnungen stellen keine Installations- oder Werkstattzeichnungen dar. Der Auftragnehmer hat nach Vergabe des Auftrages an den Auftragnehmer der Bauüberwachung detaillierte, endgültige Werkstattzeichnungen sowie Katalogauszüge über die Bauteile für die beschriebenen Arbeiten in 2-facher Ausfertigung zur Prüfung vorzulegen und erhält daraufhin einen genehmigten Zeichnungssatz zurück. Alle Abweichungen von den Ausführungszeichnungen oder Leistungsbeschreibungen sind vom Auftragnehmer auf den vorgelegten Werkstattzeichnungen anzuzeigen. Abweichungen, auf die nicht in dieser Weise aufmerksam gemacht wurden, können eine Nichtabnahme noch nach erfolgter Prüfung der beschriebenen Werkstattzeichnungen zur Folge haben. Für alle genehmigungspflichtigen Anlagenteile werden z.B. für die Gewerbeaufsicht, Bauordnungsamt usw. entspr. Zeichnungen, Berechnungen etc. zusätzlich kostenlos erstellt. 7. Der Titel "Insgemein" entfällt. Die dadurch entstehendenKosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und zwar für den Transport der Materialien und Werkzeuge frei Baustelle, Vorhalten und Rücktransport der Werkzeuge, Verpackung und Frachtvorlagen; Verkehr mit den Behörden unter Beachtung der bestehenden bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften, Anfertigen aller notwendigen Antragsunterlagen und Einreichen der Genehmigungsanträge, die aus dem Gewerk resultieren, Baubeaufsichtigung, Montageüberwachung, Versicherung, Auslösungen, Fahrgelder, probeweise Inbetriebnahme, vollständige Einregulierung und Funktionskontrolle der Anlage, Leistungsmessungen für die Übergabe, ordnungsgemäßes Einweisen des Bedienungspersonals mit Übergabe der kompletten Schaltskizzen und maßstäblichen Revisionspläne, dreifach, farbig angelegt, enthaltend sämtliche Anlagenteile und Dimensionen sowie Übergabe mit Leistungs- und Funktionsnachweis. Die Durchführung der Genehmigungsverfahren ist Sache des Auftragnehmers; eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. Anfallende Kosten sind vorzeitig anzumelden. 8. Die Baustelle wird, für die im LV ausgeschriebenen Leistungen, im Mittel mit folgenden Mitarbeitern besetzt sein: . . . . . . . . . . . . . Montageleiter . . . . . . . . . . . . . Obermonteur . . . . . . . . . . . . . Monteur . . . . . . . . . . . . . Montagehelfer . . . . . . . . . . . . . Lehrling 9. Bei Abrechnung nach Einheitspreisen hat der Auftragnehmer zur Prüfung der tatsächlichen Leistungen und Lieferungen mit der Schlussrechnung ein raum- bzw. achsweise aufgestelltes, prüffähiges Aufmaß und die Aufmaßzusammenstellung mit den dazugehörenden Abrechnungszeichnungen einzureichen. Ein örtliches Aufmaß ist im Beisein des Auftraggebers oder seines Vertreters durchzuführen. 10. Soweit Anlagenteile durch nachfolgende Arbeiten unzugänglich werden, hat der Auftragnehmer rechtzeitig ein gemeinsames Aufmaß bei der Bauleitung zu beantragen, um dann ein Teilaufmaß zu erstellen. Versäumt der  Auftragnehmer dieses, so kann der Auftraggeber den Umfang der Leistungen und Lieferungen nach billigem Ermessen festsetzen. Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Auftragnehmer weitere Unterlagen zur Prüfung der Schlussrechnung vorlegt.Mehr- oder Minderleistungen werden nur zu den Einheitspreisen des Angebotes vergütet bzw. in Abzug gebracht. Dieses gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Abweichung mehr als 10 % von den Massen des Angebotes beträgt. 11. Die erforderlichen Funktions-,Spül-, Desinfektions- und Druckprüfungen sind vor der Abnahme durchzuführen und zu protokollieren. Ohne diese Protokolle wird die Abnahme verweigert. 12. Vor Schlussabnahme des Gewerks muss folgende Erklärung des Auftragnehmers vorliegen: "Der Auftragnehmer erklärt schriftlich, dass alle Montagearbeiten abgeschlossen sind; die gesamte Anlage von der zuständigen Behörde bzw. dem Versorgungsunternehmen oder TÜV abgenommen und mängelfrei ist; dass alle Einregulierarbeiten durchgeführt sind, der Probebetrieb abgeschlossen ist, bei Probebetrieb und Einregulierung vertragliche Betriebsbedingungen vorgelegen haben (auf Einschränkungen ist besonders hinzuweisen), dass der Nachweis aller Garantieleistungen erbracht ist, die Anlage mängelfrei und betriebsbereit ist, sämtliche Bestandspläne und Bedienungsanweisungen in vertraglich vereinbarter Form vorliegen, das Bedienungspersonal in die Bedienung der Anlage eingewiesen ist und sämtliche Zulassungsbescheinigungen vorliegen." Diese Erklärung ist Voraussetzung für die Vereinbarung eines Abnahmetermins. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede Nachabnahme, die wegen festgestellter Mängel bei der beantragten Abnahme notwendig werden sollte, dem Auftragnehmer nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt wird. 13. Bei Abnahme der Anlagen, die u. a. die Prüfung auf Vollständigkeit, Wartungsfähigkeit, Funktionsfähigkeit usw. umfasst, sind jeweils 2-fach in Papierform und digital auf CD die folgenden Dokumentationsunterlage zu übergeben: a) Messprotokolle wie oben beschrieben, b) farbig angelegte maßstäbliche und vermaßte Bestandszeichnungen im  Koordinationsraster mit Bezugspunkten, mit Lage und Abmessungen der Leitungen, Absperrventilen, Hydranten, Schächte etc. Das Einmessen der Medientrassen hat sorgfältig u. zeitnah zu erfolgen. Für die Bestandspläne ist eine Medienkennung nach Vorgabe des AG zu benutzen. Diese Zeichnungen sind aufzugliedern in: 1. Übersichtspläne (Grundrisse) 2. Strangschema 3. Detailpläne c) Betriebs- und Bedienungsanweisungen in beständiger Ausführung; d) eine Bestätigung des zuständigen Bedienungspersonals, dass eine Einweisung in die Bedienung der Anlage durch die ausführende Firma erfolgt ist und Unklarheiten in dieser Hinsicht nicht bestehen. e) Checklisten über Fristen und Art der erforderlichen Wartung der  eingebauten, im Einzelnen zu benennenden Anlagenteile, f) Prüfbescheinigungen über ggf. erf. TÜV-, Sachverständigen-  oder Prüfingenieur-Abnahme, die vom Auftragnehmer  zu veranlassen ist. g) Prüfprotokolle über Druck- und Dichtigkeitsprüfungen sowie Spül- u. Desinfektionsprotokolle. Alle vom Unternehmer erstellten Leistungen werden durch die Bauleitung abgenommen und protokolliert. Der Unternehmer erhält durch diese Maßnahme keine Entlastung für die Funktion der Anlage. ALLGEMEIN 14. Verbindungen zwischen zwei unterschiedlichen Rohrmaterialien sind grundsätzlich als Flanschverbindungen auszuführen. Eine isolierende neutrale Dichtung ist einzusetzen. 15. Für die Montage von Mess- und Regelgeräten ist das VDI-Blatt 2068 verbindlich. Speziell sind die Anweisungen der Hersteller zu befolgen. Kontrollbohrungen und Stutzen sind in genügender Anzahl vorzusehen. 16. Anträge für die Bewässerung bei den Versorgungsbetrieben stellt der Unternehmer mit allen notwendigen Berechnungsunterlagen und Bauausführungsbeschreibungen. Nach beendeter Montage ist das gesamte Leitungssystem abzudrücken und zu spülen. Dieses ist der Bauleitung anzuzeigen. Die Druckprüfung ist entsprechend der DIN 4279 Teil 7 für PE-Werkstoffe als Vor- und Hauptprüfung im Kontraktionsverfahren, für PVC-Werkstoffe als Druckverlustverfahren durchzuführen.
Vorbemerkungen/Baubeschreibung
A N M E R K U N G : Verkehrssicherung -A N M E R K U N G : Verkehrssicherung Die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, sowie die Verkehrsregelung, hat nach der StVO, der ASR A5.2 (Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen ), der ZTV-SA (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen), der RMS und der MVAS (Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen), jeweils in der neuesten Fassung, zu erfolgen. Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)" ist nachzuweisen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis anerkannt. In der Position "Antrag zur verkehrsrechtlichen Anordnung" sind einzukalkulieren, dass der AN vor der Aufstellung der Lichtsignalanlage und dem Beginn der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans von der zuständigen Behörde (hier: Kreis Gütersloh) Anordnungen einholen muss, wie die Baustelle abzusperren / zu kennzeichnen ist, einschl. eines evt. erforderlichen Umleitungsplans. Für die Anordnungsbehörde sind jeweils 4 Ausfertigungen DIN A3 vorzulegen mit                a) der Baustellenabsicherung im unmittelbaren Bereich der Arbeits-                    stelle während der Installation und des Rückbaus der Anlage und                b) einem Verkehrszeichenplan. Die Pläne sind im einzelnen dem weiteren Baufortschritt anzupassen und vorab zur Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde vorzulegen. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist dem AG vor Baubeginn vorzulegen und ständig auf der Baustelle bereitzuhalten. Im Rahmen der Kontrolle und Wartung hat der AN Kontroll-, Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten an den Verkehrsschildern, Markierungen, Leitelementen, Verkehrs-, Beleuchtungs- und Schutzeinrichtungen regelmäßig, d.h. 2x täglich an arbeitsfreien Tagen mindestens 1x täglich, durchzuführen. Der Zeitpunkt der Kontrolle ist aufzuzeichnen. Nach der baulichen Fertigstellung der Verkehrsführung (Sicherung) der Arbeitsstelle, jedoch vor Baubeginn, ist eine Abnahme durchzuführen. Teilnehmer dieser Abnahme sind der AN, der AG und die Anordnungsbehörde. Alle Verkehrsschilder, Einrichtungen, etc. müssen der StVO, den technischen Lieferbedingungen, den anerkannten Gütebedingungen (RAL-Gütezeichen), sowie den VzKat entsprechen, geprüft und zugelassen sein. Sie sind gemäß der ZTV-SA unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf- und abzubauen und zu unterhalten. Der AG legt den größten Wert darauf, dass die Beachtung von Richtlinien und anderen Regelwerken gewährleistet ist.
A N M E R K U N G : Verkehrssicherung
A N M E R K U N G : Tragschichten A N M E R K U N G : Tragschichten 1. Normen und Richtlinien Für die Ausführung der Oberbauarbeiten gelten die einschlägigen  DIN - Normen,  Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, Richtlinien und Merkblätter in der jeweils gültigen Fassung. Zur Erhaltung  der Drainfähigkeit der ungebundenen Schichten ist sicherzustellen, dass der Anteil der Körnung  0,063 mm im eingebauten Zustand weniger als 5 Gew.-% beträgt. Die Verdichtung der Oberbaumaterialien hat ausschließl. mit selbstfahrenden Walzen zu erfolgen. Ausnahmen sind nur in Abstimmung mit der Bauleitung möglich. Vor dem Einbau der jeweiligen Oberbaumaterialien hat der AN die Eignung der Materialien durch Prüfzeugnisse nachzuweisen (TL Gestein-StB). Auf den Lieferscheinen ist anzugeben, dass die Mineralstoffe der Güteüberwachung nach TL SoB-StB unterliegen.
A N M E R K U N G : Tragschichten
A N M E R K U N G : Tagelohnarbeiten A N M E R K U N G : Tagelohnarbeiten Ein Anspruch auf Ausführung  der nachstehend  unter diesem Titel angegebenen Positionen besteht nicht. Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Anordnung der Bauleitung durchgeführt werden. Nachweise hierüber sind in Form von  Stundenlohnzetteln innerhalb von drei Tagen  der Bauleitung  zur Anerkennung vorzulegen. Belege, die  nicht  innerhalb dieser  Frist zur Unterschrift vorgelegt werden, können nachträglich nicht mehr anerkannt werden. Durch die  Unterschrift  der  Bauleitung wird lediglich die tatsächliche Ausführung, die darauf angewandte Zeit und  der  Baustoffverbrauch  bescheinigt. Die Vergütung der Leistung bleibt stets der Prüfung durch den AG vorbehalten. Auf den Stundenlohnzetteln ist aufzuführen:                 - Datum                 - Baustelle                 - Lohngruppen- bzw. Berufsbezeichnung                 - Namen der Arbeiter                 - Zahl der im Stundenlohn geleisteten Stunden                 - Art der Tätigkeit                 - verwendete Stoffe                 - Geräte usw. Meister, Schachtmeisterstunden  bzw. Polierstunden bei Stundenlohnarbeiten  dürfen nicht gleichzeitig mit Vertragsarbeiten  ausgeführt  werden. Außerdem muß die Art der Stundenlohnarbeiten den  Einsatz eines Poliers unbedingt  erforderlich machen. (z.B. der Werkpolier ist als Baggerführer eingesetzt.) Es werden nur Lohngruppen entsprechend der Tätigkeit anerkannt! Bei der Ausführung von Stundenlohnarbeiten im Zusammenhang mit Vertragsarbeiten werden nur die im Leistungsverzeichnis angegebenen Löhne anerkannt. Es wird jeweils  nur  die Lohngruppe anerkannt, die für die geleistete Arbeit angemessen ist. Die Ausführung angehängter Stundenlohnarbeiten kann der Auftragnehmer nicht ablehnen. Der Auftraggeber kann ungeeignete Arbeitskräfte ablehnen. Die Gestellung  und  der  Betrieb  von Kleingeräten und Werkzeugen wird durch die Zuschläge abgegolten. Die  Vergütung  für  die  Gerätestunden  verstehen sich einschl. Betriebsstoffe, Wartung und Bedienung.
A N M E R K U N G : Tagelohnarbeiten
A N M E R K U N G : Mustervorgabe Aufmaß A N M E R K U N G : Mustervorgabe Aufmaß Nach dieser Vorlage sind für alle Medien die Aufmaße zu führen ohne dieses Aufmaßblatt kann keine Abrechnung erfolgen.
A N M E R K U N G : Mustervorgabe Aufmaß
Entsorgungshof - 1ter Bauabschnitt Entsorgungshof - 1ter Bauabschnitt
Entsorgungshof - 1ter Bauabschnitt
1 Entsorgungshof - 1ter Bauabschnitt
1
Entsorgungshof - 1ter Bauabschnitt
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung
1. 1 Baustelleneinrichtung
1. 1
Baustelleneinrichtung
Rückbau und Abbruch Rückbau und Abbruch
Rückbau und Abbruch
1. 2 Rückbau und Abbruch
1. 2
Rückbau und Abbruch
Erdbau Erdbau
Erdbau
1. 3 Erdbau
1. 3
Erdbau
Saugbagger Saugbagger
Saugbagger
1. 4 Saugbagger
1. 4
Saugbagger
Leitungsgraben Leitungsgraben
Leitungsgraben
1. 5 Leitungsgraben
1. 5
Leitungsgraben
Leerrohrsystem Leerrohrsystem
Leerrohrsystem
1. 6 Leerrohrsystem
1. 6
Leerrohrsystem
Straßenentwässerung Straßenentwässerung
Straßenentwässerung
1. 7 Straßenentwässerung
1. 7
Straßenentwässerung
Entwässerung - RW-Rohr-Rigole Entwässerung - RW-Rohr-Rigole
Entwässerung - RW-Rohr-Rigole
1. 8 Entwässerung - RW-Rohr-Rigole
1. 8
Entwässerung - RW-Rohr-Rigole
Strom- und Elektrograben, Beleuchtung Strom- und Elektrograben, Beleuchtung
Strom- und Elektrograben, Beleuchtung
1. 9 Strom- und Elektrograben, Beleuchtung
1. 9
Strom- und Elektrograben, Beleuchtung
Oberbau Oberbau
Oberbau
1.10 Oberbau
1.10
Oberbau
Allgemeines Allgemeines
Allgemeines
1.11 Allgemeines
1.11
Allgemeines
Entsorgungshof - 2ter Bauabschnitt Entsorgungshof - 2ter Bauabschnitt
Entsorgungshof - 2ter Bauabschnitt
2 Entsorgungshof - 2ter Bauabschnitt
2
Entsorgungshof - 2ter Bauabschnitt
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung
2. 1 Baustelleneinrichtung
2. 1
Baustelleneinrichtung
Rückbau und Abbruch Rückbau und Abbruch
Rückbau und Abbruch
2. 2 Rückbau und Abbruch
2. 2
Rückbau und Abbruch
Erdbau Erdbau
Erdbau
2. 3 Erdbau
2. 3
Erdbau
Saugbagger Saugbagger
Saugbagger
2. 4 Saugbagger
2. 4
Saugbagger
Leitungsgraben Leitungsgraben
Leitungsgraben
2. 5 Leitungsgraben
2. 5
Leitungsgraben
Bico-Rinne Bico-Rinne
Bico-Rinne
2. 6 Bico-Rinne
2. 6
Bico-Rinne
ACO-Drainrinne ACO-Drainrinne
ACO-Drainrinne
2. 7 ACO-Drainrinne
2. 7
ACO-Drainrinne
Entwässerung - RW-Rohr-Rigole Entwässerung - RW-Rohr-Rigole
Entwässerung - RW-Rohr-Rigole
2. 8 Entwässerung - RW-Rohr-Rigole
2. 8
Entwässerung - RW-Rohr-Rigole
Straßenentwässerung Straßenentwässerung
Straßenentwässerung
2. 9 Straßenentwässerung
2. 9
Straßenentwässerung
Leerrohrsystem Leerrohrsystem
Leerrohrsystem
2.10 Leerrohrsystem
2.10
Leerrohrsystem
Strom- und Elektrograben, Beleuchtung Strom- und Elektrograben, Beleuchtung
Strom- und Elektrograben, Beleuchtung
2.11 Strom- und Elektrograben, Beleuchtung
2.11
Strom- und Elektrograben, Beleuchtung
Oberbau Oberbau
Oberbau
2.12 Oberbau
2.12
Oberbau
Pflaster, Borde, Rinne Pflaster, Borde, Rinne
Pflaster, Borde, Rinne
2.13 Pflaster, Borde, Rinne
2.13
Pflaster, Borde, Rinne
Sonstiges Sonstiges
Sonstiges
2.14 Sonstiges
2.14
Sonstiges