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Baubeschreibung Baubeschreibung
Auf dem Grundstück der von-Scala-Straße (Flusnummer 824/7)
in 85550 Ebersberg ist der Neubau eines Personalwohnhauses
für die Kreisklinik Ebersberg geplant.
Das geplante Wohngebäude ist 4 geschossig und
vollständig unterkellert. DieGrundfläche beträgt etwa 20,8 x 43,7 m. Das 1. bis 4. OG ragen im Norden und Westen jeweils etwa 5 m über die aufgehende Konstruktion hinaus.
Das Baufeld liegt an der Ecke Bürgermeister-Meyer-Str (Osten)
/ von-Scala-Straße (Süden). Im Norden und Westen grenzen
Grundstücke mit Wohnbebauung an das Baufeld.
Für die Anfahrt ist zwingend zu beachten, dass die Klinikzufahrt
zu jeder Zeit frei bleiben muss, Staus in der Zubringer- und
besonders der Abfahrtstrasse zu vermeiden sind.
Baubeschreibung
Allgemeine Angaben zum Objekt Allgemeine Angaben zum Objekt
1. Sämtliche Leistungen/Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc.
2. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.
3. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über.
4. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) bis zu einer Arbeitshöhe von 3,50 m sind einzukalkulieren und vorzuhalten nach VOB-C, ATV Trockenbau. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe-Planung ist zu achten.
5. Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Abfall inkl. Deponiekosten/Gebühren:
Sämtlicher während der Bauarbeiten anfallender Abfall wird Eigentum des AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen. Alternativ ist der zu entsorgende Abfall zum Abfahren in geeignete, auf der Baustelle lagernde, Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer, selber dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Abfälle in diese Behälter gelangen.
6. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe-Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
7. Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen.
8. Der anfällige Mehraufwand für die Bearbeitung von Bauteilen, welche bei der Ausführung zusätzliche oder abweichende Bearbeitungen gegenüber dem Leistungsbeschrieb enthalten, können nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Leistungen, welche vor Ausführung angemeldet und genehmigt werden.
9. Weiterhin ist in die Preise einzurechnen:
witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen
ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege, mindestens jedoch täglich;
Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten;
Lager- und Aufenthaltsräume werden nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt
10. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden.
11. Ausführungsunterlagen / Freigaben
Dem AN überlassenen Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich Maße und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen; auftretende Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Alle zur Freigabe der Ausführung seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne, Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem AG kostenfrei, 1-fach digital und 3-fach in Papierform bei statisch erforderlicher Prüfung, rechtzeitig, jedoch mindestens 2 Wochen vor Montagebeginn zu übergeben.
12. Unterlagen zur Abnahme
Nach Fertigstellung seiner Leistungen und bei Abnahme hat der AN folgende Unterlagen schriftlich in 3-facher Ausfertigung zu übergeben:
Fachbauleitererklärungen, vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von Baustoffen etc.
eine vollständige Aufstellung der eingebauten Bauprodukte mit zugehörige Zulassungs- und Konformitätsbescheinigungen sowie zugehörige Hersteller-, Fabrikats-, Typen- und Bestellbezeichnung lückenlose Bautagesberichte über gesamten Baustellenbetriebs- und Bauzeitraum.
Allgemeine Angaben zum Objekt
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Für das Angebot und die Ausführung der Leistungen, die im
Rahmen dieses Leistungsverzeichnisses zu erbringen sind und
im Zusammenhang stehen gelten die im Land der Ausführung
allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie
Bestimmungen, Verordnungen, europäischen und nationalen
Normen, Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter, usw. in der
jeweils aktuellen Fassung.
Im Weiteren sind die im Land der Bauausführung geltenden
öffentlichen Rechtsvorschriften, insbesondere jedoch die
Vorschriften des jeweiligen öffentlichen Baurechts, der
Bauplanung und Bauausführung zu Grunde zu legen.
Bei Widersprüchen zwischen den europäischen Regelwerken
und dem öffentlichen Recht oder öffentlichem Baurecht des
Landes der Bauausführung gilt das jeweilige Landesrecht
vorrangig.
Ferner gelten die allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen,
Herstellerverarbeitungsangaben, technischen Datenblätter und
Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände.
Alle der Ausschreibung beigefügten Unterlagen sind bei der
Preisermittlung zu berücksichtigen. Alle angegebenen Maße
sind Richtmaße und am Bau zu überprüfen. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass die Bäder, als Fertigbadzellen ausgeführt
werden.
Die Auflagen, Nebenbestimmungen und Hinweise aus den
behördlichen Genehmigungen sind zu beachten.
Das Erstellen von Werkstatt- bzw. Montageplänen mit
sämtlichen Details, die zusätzlich zur Ausführungsplanung des
Architekten evtl. erforderlich werden, gehört zur Leistung des
AN. Sie sind rechtzeitig vom AG schriftlich genehmigen zu
lassen.
Es dürfen nur komplette Herstellersysteme von Decken- und
Wandelementen zur Ausführung gelangen. Eine Stückelung
einzelner Elemente ist nicht zulässig.
Es dürfen nur systemgeprüfte Decken- und
Wandkonstruktionen ausgeführt werden. Sämtliche
Zulassungen und Prüfzeugnisse sind dem AG vor Ausführung
zu übergeben.
Sämtliche geforderte bauphysikalische Werte wie Schallschutz,
Brandschutz etc. sind durch Prüfzeugnisse von staatl.
Anerkannten Prüfinstituten nachzuweisen. Evtl. erforderliche
Prüfungen und Messungen der eingebauten Bauteile, im
Zweifelsfall auch an der Leistung, gehen zu Lasten des AN.
Sämtliche benötigten Sondermaterialien (z.B.
schallabsorbierende Abhänger) sind in die Einheitspreise der
entsprechenden Position einzurechnen.
Detailausbildungen sind zur Erzielung der Anforderung gemäß
den Herstellervorschriften der Firma Knauf und den aktuellen
"anerkannten Regeln der Technik" auszuführen.
Die Erstellung der Trockenbauarbeiten ist in drei Arbeitsgängen
zu kalkulieren. Spachtelarbeiten erfolgen erst nach
Estricheinbau Acrylfugen werden in einem separaten
Arbeitsgang nach Fertigstellung der Spachtelarbeiten
ausgeführt Es sind alle Acrylfugen enthalten, inkl.
Fensterleibungen, Türleibungen, Türanschlüsse etc.
Die Ständerwände sind bei Bedarf zunächst einseitig zu
beplanken und nach erfolgter Montage (Einbau von Heizung,
Sanitär, Elektro, etc.) in Abstimmung mit den haustechnischen
Gewerken zu schließen und zu verspachteln.
Das Schließen von Wänden hat in Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG zu erfolgen.
Bei doppelter Beplankung muss die zweite Schale versetzt zur
ersten angebracht werden. Vor Verlegung der 2. Platte muss die
1. Lage vollkommen ausgetrocknet sein.
Metallständerkonstruktionen und sonstige Trageprofile sind in
feuerverzinkter Ausführung herzustellen. Sämtliche
Konstruktionsteile müssen gegen Korrosion geschützt sein.
Es dürfen ausschließlich Befestigungsmaterialien mit
entsprechender Zulassung eingesetzt werden. Die Verwendung
von Kunststoffdübeln ist nicht zulässig.
Sämtliche Systemelemente wie Stufenrandwinkel, Eckprofile
oder sonstige Elemente sind mit einzurechnen. Ebenso verhält
es sich mit evtl. Deckenverstärkungen, Auswechslungen oder
sonstigen Maßnahmen, welche im Zuge der
Installationsarbeiten der Haustechnik erforderlich werden.
Anschlüsse an massive Bauteile sind mit geeigneten Materialien
zu hinterlegen, die Anforderungen an den geforderten
Schallschutz einzuhalten.
Die Anschlüsse der Konstruktionen des Trockenbaus an
flankierende Bauteile und untereinander sind so auszuführen,
dass Dehnungen, Verformungen, Verschiebungen etc. der
flankierenden Bauteile nicht auf die Trockenbaukonstruktionen
und ihre Bekleidungen übertragen werden.
Das Herstellen von Durchbrüchen, Öffnungen und Schlitzen für
Installationszwecke aller Art, wie Sanitär-, Heizungs- und
Lüftungsinstallationen und alle sonstigen Einbauteile ist in den
Gesamtpreis einzukalkulieren.
Installations-Öffnungen sind nachträglich zu schließen und
anzuarbeiten. Vorhandene Elektrokabel sind durch
herzustellende Öffnungen in den Raum zuführen.
Anschlussfugen zwischen Leitung und Beplankung bei
Installations-Durchdringungen im Spritzwasserbereich sind
dauerelastisch abzudichten.
Umlaufende elastische Anschlüsse an Wand, Boden und Decke
sind mittels Mineralfaserstreifen/ Dichtungsband/ Trennwandkitt
o.ä. herzustellen. Das Merkblatt Fugen und Anschlüsse des
"Bundesverband der Gipsindustrie e.V." Industriegruppe
Gipsplatten ist zu beachten.
Die Anschlüsse bei Brandschutz-Decken sind zu hinterlegen.
Die eingebauten Dämmstoffe haben der DIN EN 13162 zu
entsprechen. Sie sind abgleitsicher einzubauen.
Das Herstellen von Wandkreuzungen und Abzweigungen sowie
Abschlüsse von frei im Raum endenden Wänden ist im Angebot
zu berücksichtigen.
Freie Enden, Kanten, Eckausbildungen, etc. sind mit Kantenbzw. Eckschutzelementen zu schützen. Installations-Schlitze
und Aussparungen sind auszustopfen und zu schließen.
Dehnfugen sind, wo erforderlich herzustellen bzw.
Gebäudefugen zu übernehmen, ggf. als gleitender Anschluss.
Das Verspachteln und Abschleifen aller Plattenfugen,
Schraubköpfe, Befestigungsmittel, Kantenschutzprofile sowie
sonstiger Unebenheiten, Beschädigungen, etc., gehört zur
Leistung des AN. Die Verspachtelung der gesamten Oberfläche
hat nach Qualitätsstufe 2 (Standardverspachtelung) gem.
Merkblatt "Verspachtelung von Gipsplatten - Oberflächengüten"
zu erfolgen, sofern in der Leistungsposition nichts anderes
gefordert ist.
Bei Anschlüssen der Beplankung an andere Bauteile sind die
Kanten mit Kantenschutzprofilen einzufassen und die Flächen
mit Trennstreifen abzugrenzen, die nach Fertigstellung (bündig
mit der Plattenoberfläche) zu entfernen sind.
Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche Stoffe und Materialien
verwendet werden, die nicht im Verdacht stehen,
gesundheitsgefährdende Substanzen zu beinhalten oder
freizusetzen. Falls erforderlich sind Produktzertifikate
vorzulegen, die deren Unbedenklichkeit bescheinigen. Alle
Stoffe und Materialien wie Dämmstoffe und anderes dürfen
keine voll- bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe
enthalten wie HFCKW, FCKW, CFC, HFA, FCK; bzw. unter
Einsatz dieser Stoffe hergestellt werden.
Durch den AN sind Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen z.B.
von Türen, Fenster, Fensterbänken, Fußböden, sowie von
Einrichtungsgegenständen, etc. vor Verunreinigung und
Beschädigung während der Arbeiten durch loses Abdecken,
Abhängen und Umwickeln, einschl. anschließender Beseitigung
der Schutzmaßnahmen zu treffen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Ausführungshinweis Oberflächengüten Q1 bis Q4 Ausführungshinweis Oberflächengüten Q1 bis Q4
Qualitätsstufe 1 „Q1“ (Grundverspachtelung)
·Füllen der Stoßfugen zwischen den Gipsplatten das Überziehen der sichtbaren Teile der Befestigungsmittel
·Abstoßen von überstehendem Spachtelmaterial
·Werkzeugbedingte Markierungen, Riefen und Grate sind
zulässig
Qualitätsstufe 2 „Q2“ (Standardverspachtelung)
· Grundverspachtelung (Q1)
· das Nachspachteln (Feinspachteln, Finish) bis zum
Erreichen eines stufenlosen Übergangs zur
Plattenoberfläche
Qualitätsstufe 3 „Q3“ (Sonderverspachtelung)
· Standardverspachtelung (Q2)
· breites Ausspachteln der Fugen
· scharfes Abziehen der restlichen Kartonoberfläche zum
Porenverschluss mit Spachtelmaterial
Qualitätsstufe 4 „Q4“ (Sonderverspachtelung)
· Standardverspachtelung Q2
· ein breites Ausspachteln der Fugen
· vollflächiges Überziehen und Glätten der gesamten
Oberfläche mit einem dafür geeigneten Material
(Schichtdicke größer 1 mm)
Materialeinbringung während der Rohbauarbeiten im 1. bis 4. Obergeschoss ab dem 05.12.2025. Anlieferung palettiert in Kleinmengen und witterungsgeschützt verpackt.
Ausführungshinweis Oberflächengüten Q1 bis Q4
01 Trockenbauarbeiten
01
Trockenbauarbeiten
01.01 Wandsysteme
01.01
Wandsysteme
01.02 Abkofferrungen
01.02
Abkofferrungen
01.03 Außenwände
01.03
Außenwände