Landschaftsbau
VSH von-Scala-Haus Ebersberg
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Baubeschreibung Baubeschreibung Auf dem Grundstück der von-Scala-Straße (Flusnummer 824/7) in 85550 Ebersberg ist der Neubau eines Personalwohnhauses für die Kreisklinik Ebersberg geplant. Das geplante Wohngebäude ist 4 geschossig und vollständig unterkellert. DieGrundfläche beträgt etwa 20,8 x 43,7  m. Das 1. bis 4. OG ragen im Norden und Westen jeweils etwa 5 m über die aufgehende Konstruktion hinaus. Das Baufeld liegt an der Ecke Bürgermeister-Meyer-Str (Osten) / von-Scala-Straße (Süden). Im Norden und Westen grenzen Grundstücke mit Wohnbebauung an das Baufeld. Für die Anfahrt ist zwingend zu beachten, dass die Klinikzufahrt zu jeder Zeit frei bleiben muss, Staus in der Zubringer- und besonders der Abfahrtstrasse zu vermeiden sind.
Baubeschreibung
Allgemeine Angaben zum Objekt Allgemeine Angaben zum Objekt 1. Sämtliche Leistungen/Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc.  2. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.  3. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über. 4. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) bis zu einer Arbeitshöhe von 2,65m sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe-Planung ist zu achten. 5. Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Abfall inkl. Deponiekosten/Gebühren: Sämtlicher während der Bauarbeiten anfallender Abfall wird Eigentum des AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen. Alternativ ist der zu entsorgende Abfall zum Abfahren in geeignete, auf der Baustelle lagernde, Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer, selber dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Abfälle in diese Behälter gelangen. 6. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe-Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten. 7. Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen. 8. Der anfällige Mehraufwand für die Bearbeitung von Bauteilen, welche bei der Ausführung zusätzliche oder abweichende Bearbeitungen gegenüber dem Leistungsbeschrieb enthalten, können nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Leistungen, welche vor Ausführung angemeldet und genehmigt werden. 9. Weiterhin ist in die Preise einzurechnen: witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege, mindestens jedoch täglich; Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten; Lager- und Aufenthaltsräume werden nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt 10. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden.  11. Ausführungsunterlagen / Freigaben Dem AN überlassenen Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich Maße und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen; auftretende Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Alle zur Freigabe der Ausführung seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne, Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem AG kostenfrei, 1-fach digital und 3-fach in Papierform bei statisch erforderlicher Prüfung, rechtzeitig, jedoch mindestens 2 Wochen vor Montagebeginn zu übergeben. 12. Unterlagen zur Abnahme  Nach Fertigstellung seiner Leistungen und bei Abnahme hat der AN folgende Unterlagen schriftlich in 3-facher Ausfertigung zu übergeben: Fachbauleitererklärungen, vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von Baustoffen etc. eine vollständige Aufstellung der eingebauten Bauprodukte mit zugehörige  Zulassungs- und Konformitätsbescheinigungen sowie zugehörige Hersteller-, Fabrikats-, Typen- und Bestellbezeichnung lückenlose Bautagesberichte über gesamten Baustellenbetriebs- und Bauzeitraum.
Allgemeine Angaben zum Objekt
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Für das Angebot und die Ausführung der Leistungen, die im Rahmen dieses Leistungsverzeichnisses zu erbringen sind und im Zusammenhang stehen gelten die im Land der Ausführung allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie Bestimmungen, Verordnungen, europäischen und nationalen Normen, Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter, usw. in der jeweils aktuellen Fassung. Im Weiteren sind die im Land der Bauausführung geltenden öffentlichen Rechtsvorschriften, insbesondere jedoch die Vorschriften des jeweiligen öffentlichen Baurechts, der Bauplanung und Bauausführung zu Grunde zu legen. Bei Widersprüchen zwischen den europäischen Regelwerken und dem öffentlichen Recht oder öffentlichem Baurecht des Landes der Bauausführung gilt das jeweilige Landesrecht vorrangig. Ferner gelten die allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen, Herstellerverarbeitungsangaben, technischen Datenblätter und Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände. Alle der Ausschreibung beigefügten Unterlagen sind bei der Preisermittlung zu berücksichtigen. Alle angegebenen Maße sind Richtmaße und am Bau zu überprüfen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Bäder, als Fertigbadzellen ausgeführt werden. Die Auflagen, Nebenbestimmungen und Hinweise aus den behördlichen Genehmigungen sind zu beachten. Das Erstellen von Werkstatt- bzw. Montageplänen mit sämtlichen Details, die zusätzlich zur Ausführungsplanung des Architekten evtl. erforderlich werden, gehört zur Leistung des AN. Sie sind rechtzeitig vom AG schriftlich genehmigen zu lassen. Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche Stoffe und Materialien verwendet werden, die nicht im Verdacht stehen, gesundheitsgefährdende Substanzen zu beinhalten oder freizusetzen. Falls erforderlich sind Produktzertifikate vorzulegen, die deren Unbedenklichkeit bescheinigen. Alle Stoffe und Materialien wie Dämmstoffe und anderes dürfen keine voll- bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten wie HFCKW, FCKW, CFC, HFA, FCK; bzw. unter Einsatz dieser Stoffe hergestellt werden.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Landschaftsbauarbeiten
01
Landschaftsbauarbeiten
01.01 Vorbereitende Arbeiten
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Vorbereitende Arbeiten
01.02 Entwässerungsleitungen
01.02
Entwässerungsleitungen
01.03 Entwässerung
01.03
Entwässerung
01.04 Vorleistungen Elektro
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Vorleistungen Elektro
01.05 Belagsarbeiten
01.05
Belagsarbeiten
01.06 Einbauten
01.06
Einbauten
01.07 Vegetationsarbeiten
01.07
Vegetationsarbeiten
01.08 Zaunbau
01.08
Zaunbau
01.09 Tiefbauarbeiten außerhalb Grundstück
01.09
Tiefbauarbeiten außerhalb Grundstück
01.10 Fertigstellungpflege
01.10
Fertigstellungpflege