Estrich
VSH von-Scala-Haus Ebersberg
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Baubeschreibung Baubeschreibung Auf dem Grundstück der von-Scala-Straße (Flusnummer 824/7) in 85550 Ebersberg ist der Neubau eines Personalwohnhauses für die Kreisklinik Ebersberg geplant. Das geplante Wohngebäude hat vier Obergeschosse und ist vollständig unterkellert. Die Grundfläche beträgt etwa 20,8 x 43,7  m. Das 1. bis 4. OG ragen im Norden und Westen jeweils etwa 5 m über die aufgehende Konstruktion hinaus. Das Baufeld liegt an der Ecke Bürgermeister-Meyer-Str (Osten) / von-Scala-Straße (Süden). Im Norden und Westen grenzen Grundstücke mit Wohnbebauung an das Baufeld. Für die Anfahrt ist zwingend zu beachten, dass die Klinikzufahrt zu jeder Zeit frei bleiben muss, Staus in der Zubringer- und besonders der Abfahrtstrasse zu vermeiden sind.
Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen - Estricharbeiten Allgemeine Vorbemerkungen - Estricharbeiten BESONDERER TEIL - Estricharbeiten Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus: DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau DIN 18353 - Estricharbeiten DIN 18354 - Gussasphaltarbeiten. DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen (gilt hier für Definitionen) DIN 68755-1 - Holzfaserstoffe; Dämmstoffe für die Wärme dämmung DIN 68755-2 - Holzfaserstoffe; Dämmstoffe für die Trittschalldämmung DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung Zur Beurteilung der Qualität dient ggf. die Richtlinie RAL-RG 818 - Güteschutz; Estriche; Gütesicherung. Für Dämmstoffe kann eine Prüfung nach DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung - verlangt werden. Die Richtlinien der Herstellerwerke sollen beachtet werden. Weiter sind zu beachten: Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V., insbesondere - Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen - Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Verarbeitung der Fugen im   Nassbereich - Nr: 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-   Fugenbändern unter Verwendung von ausreagierenden   Klebstoffen - Nr. 5: Butylbänder Stoffe, Bauteile Es dürfen nur trittfeste Wärmedämmstoffe (Kennzeichnung WD) verwendet werden. Polystyrol-Hartschaumplatten müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Der Nachweis über das Herstellungsdatum kann verlangt werden. Es sind nur chromatarme Zemente zu verwenden. Ausführung Allgemeines Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Werden Mehrdicken gegenüber dem Leistungsverzeichnis erforderlich, sind diese vor Beginn der unmittelbar betroffenen Leistung zu vereinbaren. Die Stellflächen für Misch- und Fördereinrichtungen sind mit der Bauleitung vorher abzustimmen. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Bei der Verwendung von Fassadenaufzügen oder sonstigen Fördereinrichtungen ist die Fassade einschließlich der Öffnungen vor Verschmutzung zu schützen. Die dazu erforderlichen Leistungen gehören zur Baustelleneinrichtung. Ergibt sich aus dem Meterriss, dass geplante Estrichdicken nicht eingehalten werden können - das gilt ganz besonders für Mindestdicken - so ist über die Bauleitung eine Entscheidung zu fordern und abzustimmen. Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Fertiglackierungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteilen, Treppen, Belägen etc. sind durch den Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Bei Materialtransport durch bauseits angebrachte Türen oder Fenster sind Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen der Gewände, Bekleidungen und Schwellen zu vermeiden. Die Art des Materialtransportes ist mit der Bauleitung abzusprechen. Zur Vermeidung von Verunreinigungen (Wasser, Schlämme) sind entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Entstandene Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Böden mit verschiedenen Höhenkoten sind entsprechend abzuschalen, Türanschlagwinkel zu setzen, wobei immer der liegende Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau über deckt wird. Für Zargeneinstand in Estrichstärke sind Türöffnungen entsprechend auszusparen. Nach Zargen-Montage ist der Estrich in diesem Bereich fachgerecht oberflächenverhöht zu schließen. Aussparungen sind zu schalen. Haftbrücken müssen grundsätzlich vollständig abtrocknen. Trennschichten - mit Ausnahme von Dampfdruck-Ausgleichs schichten - müssen eine glatte Oberfläche besitzen. Für Gefälleestrich muss das Gefälle im Unterestrich ausgeführt werden. Das Gefälle zu Einläufen ist in der Regel von 4 Seiten ("pyramidenstumpfartig") auszuführen. Die Estrichoberfläche ist grundsätzlich so auszuführen, dass Nutzbeläge üblicher Art, wie Linoleum, Parkett, Fliesen etc. aufgebracht werden können. Somit sind Estrichoberkanten genau einzuhalten und Schwindrisse zu vermeiden. Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend abzudichten, der Staub zu beseitigen und/oder Absauggeräte zu verwenden. Strahlmittelrückstände sind auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, Poren, Fugen u. dgl. sowie von den Gerüstböden zu entfernen. Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertiggestellten Räume sind ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe abzusperren, einschließlich des benötigten Absperrmaterials und, soweit erforderlich, gegen rasches, ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen, insbesondere gegen Zugluft. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie den normal üblichen Handwerkerverkehr ohne Schaden bis zur Verlegung des Oberbodens aufnehmen kann. Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Das Aufstellen eines Hygrometers zählt zu den Nebenleistungen Dämmungen Auf die Rohdecke gestellte, selbstklebende Randstreifen sind stoßüberlappend so anzubringen, daß alle Bauteile wirksam getrennt sind und eine Überlänge über OK-Estrich gewährleistet ist. Der Randstreifenüberstand darf vom Estrichleger grundsätzlich nicht abgeschnitten werden. Er wird vom Bodenleger, Fliesenleger etc. belagbündig abgeschnitten, um zu gewährleisten, dass die Kontakttrennung im Randanschluss erhalten bleibt. Ist die Wandbekleidung nicht bis zur Rohdecke geführt und befindet sich der Absatz noch innerhalb des Fußbodenaufbaus, so müssen zur Vermeidung von Schallbrücken Dämmstoffstreifen als Auflage für die abgewinkelten Randstreifen eingebracht werden. Bei zweilagigen Dämmschichten ist der abgewinkelte Schenkel des Randstreifens auf die erste Dämmschichtlage zu stellen. Auch bei Rohr- und Kanaldurchführungen sind Randstreifen zu verlegen. Randdämmstreifen sind wie die Dämmung abzudecken. Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht. Der Auftragnehmer hat nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert vor Ort mit der ausgeschriebenen Konstruktion nicht erreicht wird. Zur Schalldämmung ist zu beachten: Erkennbare Mängel am Baukörper sowie in den Vorleistungen, die sich nachteilig auf die Schalldämmung auswirken können, sind dem Auftraggeber mitzuteilen. Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen grundsätzlich keine starre Verbindung mit dem Estrich haben; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen. Bei mehrlagigen Dämmschichten ist eine allseitige Fugen überdeckung vorzunehmen. In der Regel ist die Dämmung unter Anschlagschienen durchzuführen. Dämmstoffe dürfen keinesfalls Hohlstellen im Fußboden ergeben. Falls die Rohdecke unzulässige Toleranzen aufweist, ist ein Ausgleichsestrich - nach Rücksprache mit der Bauleitung - aufzubringen. Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindliche Rohrleitungen kantengerade zu verlegen. Eine akustische Entkopplung ist zu garantieren. Insbesondere dürfen Rohrbefestigungen keinen Schall auf die Decke übertragen. Hohlräume zwischen und unterhalb von Rohren sind ggf. durch zusätzliche Schüttungen zu dämmen, bei späteren Fliesen- oder Plattenbelag ist ein gebundener Ausgleich erforderlich. Trittschalldämmungen sollen nur einlagig verlegt werden; bei einer kombinierten Verlegung mit Wärmedämmungen sollten Trittschalldämmstoffe unter Belastung maximal 25 mm dick sein. Bei Trittschalldämmstoffen mit der Bezeichnung TK - sie haben eine geringere Zusammendrückbarkeit - kann diese Dicke überschritten werden. Im Bereich von Estrichtransportwegen wie Fluren, Vorplätzen etc. ist die Dämmung erst kurz vor Estricheinbau zu verlegen, um Schäden am Dämmmaterial durch Transportbewegungen etc. auszuschließen. Dämmschichten unter Estrichaufbau sind mit geeignetem Abdeckmaterial abzudecken. Die Verlegerichtung ist entgegengesetzt der Dämmschichtverlegung auszuführen. An den Stößen überlappt sich das Abdeckmaterial um 10 cm und ist an allen seitlichen, senkrechten Abschlüssen hochzuführen, sofern keine Randstreifen mit Folienlappen verwendet werden. Dämmschichten auf nicht unterkellerten Fußböden sind gegen aufsteigende Feuchtigkeit zu schützen. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen (Kehren ist untersagt). Beim Trennen ist keine Säge zu verwenden. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe nach Möglichkeit zu befeuchten. Bei der Verarbeitung, vor allem bei Trennung, entstehende Rückstände von Mineralwolle dürfen nicht gefegt werden. Es sind zugelassene Staubsauger zu verwenden. Verschnitt, Abfälle und Staubsaugerinhalte sind in staubdicht schließenden Behältern (auch Plastiksäcke sind zulässig) zu sammeln. Das gilt insbesondere beim Ausbau und Rückbau alter Dämmstoffe. Bei mehrlagigen Dämmungen unterschiedlicher Festigkeit soll die weichere Schicht unten liegen. Fugen Vor dem Verlegen der Oberbeläge sind Fugen, die sich evtl. gebildet haben, fachgerecht mit Kunstharz zu verdübeln und auszugießen. Vorhandene Dehnungsfugen sind entsprechend zu berücksichtigen. Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die Felder sollen nicht größer als 40 m² sein. Es sind auch Unterteilungen vorzunehmen, wenn die Flächen vorspringen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Bewehrungen sind bei Bewegungsfugen zu unterbrechen. Fugen sind auch dort anzulegen, wo Körperschallübertragung zu vermeiden ist. Ist bei schwimmenden Estrichen ein Höhenversatz der Fugen auszuschließen, sind sie so zu verdübeln, dass eine Bewegung horizontal möglich ist. Scheinfugen sind mit entsprechenden Fugenprofilen auszuführen. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzeilige, nicht saugende Materialien zu verwenden
Allgemeine Vorbemerkungen - Estricharbeiten
01 KG 300 Bauwerk und Baukonstruktion
01
KG 300 Bauwerk und Baukonstruktion
01.01 Estricharbeiten
01.01
Estricharbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Angaben zum Objekt Sämtliche Leistungen/Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc.  Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.  Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über. Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Abfall inkl. Deponiekosten/Gebühren: Sämtlicher während der Bauarbeiten anfallender Abfall wird Eigentum des AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen. Alternativ ist der zu entsorgende Abfall zum Abfahren in geeignete, auf der Baustelle lagernde, Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer, selber dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Abfälle in diese Behälter gelangen. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe-Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten. Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen. Der anfällige Mehraufwand für die Bearbeitung von Bauteilen, welche bei der Ausführung zusätzliche oder abweichende Bearbeitungen gegenüber dem Leistungsbeschrieb enthalten, können nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Leistungen, welche vor Ausführung angemeldet und genehmigt werden. Weiterhin ist in die Preise einzurechnen: Witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege, mindestens jedoch täglich; Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten; Lager- und Aufenthaltsräume werden nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden.  Ausführungsunterlagen / Freigaben Dem AN überlassenen Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich Maße und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen; auftretende Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Alle zur Freigabe der Ausführung seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne, Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem AG kostenfrei, 1-fach digital und 3-fach in Papierform bei statisch erforderlicher Prüfung, rechtzeitig, jedoch mindestens 2 Wochen vor Montagebeginn zu übergeben. Unterlagen zur Abnahme  Nach Fertigstellung seiner Leistungen und bei Abnahme hat der AN folgende Unterlagen schriftlich in 3-facher Ausfertigung zu übergeben: Fachbauleitererklärungen, vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von Baustoffen etc. eine vollständige Aufstellung der eingebauten Bauprodukte mit zugehörige  Zulassungs- und Konformitätsbescheinigungen sowie zugehörige Hersteller-, Fabrikats-, Typen- und Bestellbezeichnung lückenlose Bautagesberichte über gesamten Baustellenbetriebs- und Bauzeitraum.
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen - Abdichtung gegen Wasser BESONDERER TEIL - Abdichtung gegen Wasser Die Abdichtungsarbeiten auf der Bodenplatte sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie gemäß DIN EN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“ in Verbindung mit der ATV DIN 18336 – Abdichtungsarbeiten auszuführen. Die Abdichtung dient dem Schutz der Bodenplatte gegen Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser (Beanspruchungsklasse W1-E) und übernimmt zugleich die Funktion einer Dampfsperre gegen aufsteigende Feuchtigkeit aus dem Erdreich. Weiter sind zu beachten: Merkblätter und Richtlinien des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V., insbesondere Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen DichtstoffenNr. 3: Konstruktive Ausführung und Verarbeitung der Fugen im NassbereichNr. 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung ausreagierender KlebstoffeNr. 5: Butylbänder Herstellervorschriften und Verarbeitungsrichtlinien der eingesetzten AbdichtungsstoffeAllgemein anerkannte Regeln der Technik sowie bauaufsichtlich zugelassene Systeme Allgemeines Die Dampfsperre ist auf einem tragfähigen, ebenen, sauberen und trockenen Untergrund herzustellen. Stöße und Überlappungen sind gemäß Herstellerangaben mindestens 10 cm zu überlappen und dauerhaft dicht zu verschweißen oder zu verkleben. Anschlüsse an aufgehende Bauteile sind hinterlaufsicher hochzuführen und fest mit der vertikalen Abdichtungsebene zu verbinden. Durchdringungen und Einbauteile sind systemgerecht, dauerhaft dicht und mechanisch geschützt auszuführen. Die Abdichtung ist während der Bauphase vor Beschädigung und übermäßiger Beanspruchung zu schützen. Vor dem Einbringen weiterer Schichten ist die Fläche auf Dichtheit und Vollständigkeit zu prüfen. Materialanforderungen Es sind bahnenförmige Abdichtungen gemäß DIN EN 13967 oder DIN EN 13969 zu verwenden, z. B. Bitumen-Schweißbahnen mit Alueinlage oderKunststoff-/Elastomer-Dichtungsbahnen (PE, FPO, ECB, EPDM) mit einem Wasserdampfdiffusionswiderstand (Sd-Wert) ≥ 1500 m. Ausführungshinweise Abdichtungen sind als geschlossene, dichte Flächen auszuführen. Bei kühler Witterung darf ausschließlich mit Warmluftgebläsen gearbeitet werden; offene Flammen oder Infrarotstrahler sind unzulässig. Vor dem Aufbringen weiterer Schichten muss die Abdichtung vollständig durchgetrocknet und überprüft sein.
Allgemeine Vorbemerkungen - Abdichtung gegen Wasser