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00 Allgemeine Beschreibung des Bauvorhaben Vogelsangerhöfe in Düsseldorf
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Allgemeine Beschreibung des Bauvorhaben Vogelsangerhöfe in Düsseldorf
Hinweise: Der AN Hat sich vor Angebotsabgabe von den örtlichen Verhältnissen, insbesondere von Lage und Beschaffenheit der Baustelle und der Zufahrtswege, zu überzeugen. Die Baustellenverhältnisse sind im Zuge der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Auf dem Baugrundstück sind keine Parkmöglichkeiten vorhanden. Außerhalb der Baustelle stehen öffentliche Kostenfreie Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um Öffentliche Parkplätze, die nicht vom AG gestellt werden.
Hinweise:
1. Projektbeschreibung Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines modernen Mehrfamilienhaus-Komplexes, bestehend aus vier Bauteilen, mit insgesamt ca. 411 Wohneinheiten, davon 396 Einraumwohnungen. Ergänzend entstehen ein Parkettshop sowie ein Café mit 32 Sitzplätzen.
Das rechteckige Baufeld grenzt an den Vogelsanger Weg, über den auch die Erschließung des Neubaus erfolgt. Das Grundstück befindet sich auf dem Flurstück 142 und weist eine Fläche von 7.768 m² auf.
Für die Bewohner und Besucher werden ca. 147 Stellplätze in der Tiefgarage vorgesehen, darunter 11 barrierefreie Stellplätze für Menschen mit Behinderung. Zudem entstehen ca. 355 Fahrradstellplätze, wovon 346 in der Tiefgarage in eigens vorgesehenen Fahrradständern untergebracht werden.
Aus der Tiefgarage und von außen gelangt man jeweils in die vier Bauteile. Alle Eingänge werden barrierefrei ausgeführt. Das Gebäude wird über den Vogelsanger Weg erschlossen.
Die Gebäudeteile haben zusammen einen Rauminhalt von 54.667,79 m³. Die Wohnfläche beträgt insgesamt ca. 11.207 m², während für Gewerbeflächen ca. 300 m² eingeplant sind.
Gebäudehöhen
Die Gebäudeabschlüsse für die jeweiliegen bauteile liegen bei:
Südriegel: +3,80 m ü. GOK
Nordriegel: +18,23 m ü. GOK
Westriegel: +24,03 m ü. GOK
Ostriegel: +24,03 m ü. GOK
Damit liegt das Bauvorhaben unterhalb der Hochhausgrenze und ist gemäß § 2 (3) BauO NRW 2018 der Gebäudeklasse 5 zuzuordnen.
Auf der Dachfläche des 1. Obergeschosses des Südriegels (Gebäude D) entsteht zudem eine Spiel- und Freizeitfläche für die Bewohner.
1. Projektbeschreibung
2. Wesentliche Projektbeteiligte Bauherr
EGK Projekt Vogelsangehöfe GmbH & Co. KG
Zusestraße 50
50859 Köln
Architektur / Gesamtplanung
AIB Architekzen Ingenierure Billstein GmbH
Siegburger Straße 231
50679 Köln
Ausführungsplanung H-L-S
Ingenieurbüro Zingsem & Partner GmbH
Heimerstr. 63
41748 Viersen
Tragswerksplanung
Berthold Berndt
Büro für Tragwerksplanung und
Bauphysik
Otto-Hahn-Str. 5
34123 Kassel
2. Wesentliche Projektbeteiligte
3. Projektbezogene Kennzahlen 3.1 Flächen und Kennzahlen
Flächen
- BGF (gesamt): ca. 3796,80 m2
- BRI(/Gesamt): 53.380 m3
Regelhöhe Geschosse
- Lichtehöhe: 2,50m
- Geschosshöhe 2,90 m
3.2. Ausführungszeiträume
Abriss bis Fertigstellung Neubau
Beginn ca. 07.07.2025
Ende ca. 14.07.2027
Übergabe / Fertigstellung (ca.) Juni 2027
4. Baustellenbetrieb
4.1 Arbeitszeiten
Die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten sind einzuhalten.
Eine besondere Vergütung für die Arbeiten am Samstag ist ausgeschlossen und ist daher einzukalkulieren.
4.2 Baulogistik
Die Anfahrt zur Baustelle erfolgt über den Vogelsanger Weg.
Durch die Benutzung von Räumen als Baustofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke nicht behindert werden. Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind zur Verfügung gestellte Lager- und Arbeitsplätze innerhalb von zwei Werktagen zu räumen und dem früheren Zustand entsprechend in Stand zu setzen.
Für Materiallagerung während der Bauzeit wird der Auftraggeber keine Haftung übernehmen. Kosten für die Baustelleneinrichtung wie die Unterkunft des Personals, die Lagerung von Material und, und falls notwendig, das Herstellen, Vorhalten und Beseitigen der, für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Zufahrten und Wege wird nicht gesondert vergütet und muss in den Positionen mit berücksichtigt werden.
4.3 Bauumlagen
Bauumlagen wie Strom, Wasser, Toiletten, Bauwesenversicherung werden erhoben.
4.4 Entsorgung Baustellenmüll
Entsorgungskonzept Baulogistik. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4.5 Baubesprechung
Der Fachbauleiter des AN ist verpflichtet einmal wöchentlich an einer Baubesprechung teilzunehmen und täglich an einer LEAN-Besprechung.
5. Allgemeine Hinweise zur Angebotsabgabe
Der Auftragnehmer (fortan AN genannt) hat sich durch Besichtigung der Örtlichkeit und der vorhandenen Plangrundlagen vor der Angebotsabgabe zu informieren, ob die Annahmen, die er aufgrund seiner Kalkulation getroffen hat, zutreffend sind. Forderungen jeglicher Art, die durch Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse oder der Planunterlagen von Seiten des AN entstehen sollten, werden nicht anerkannt. Die eingesetzten Massen wurden aufgrund der vorhandenen Planunterlagen unter Berücksichtigung evtl. erfolgter Änderungen ermittelt. Mehrungen, Minderungen oder der Fortfall einzelner Positionen bedingen keine Änderung der Einheitspreise. Die in den Plänen angegebenen Maße und Höhenkoten sowie Angaben der Bauleitung sind genau einzuhalten. Differenzen zwischen Plänen und Leistungsbeschreibung sind vor der Ausführung mit der Bauleitung so zu klären, dass über die gewünschte Ausführung völlige Klarheit herrscht und die Arbeiten im Rahmen des Terminplanes ausgeführt werden können. Eine losweise Vergabe behält sich der Auftraggeber (fortan AG genannt) ebenso vor, wie einzelne Positionen zu streichen.
5.1 Vorgaben und Prüfpflicht
Der Bieter hat die Vollständigkeit der Unterlagen zu überprüfen. Eventuell fehlende Unterlagen sind anzufordern, sofern sie nicht Leistungsbestandteil des AN sind (wie z.B. Fachplanungen, Gutachten, Prüfungen etc.). Auf fehlende widersprüchliche Angaben bzw. Unklarheiten hat der AN den AG schriftlich im Vorfeld hinzuweisen. Lieferungen und Leistungen, die nach Ansicht des Bieters für eine einwandfreie Fertigstellung des Auftrages erforderlich, jedoch im Leistungsverzeichnis nicht oder nur unvollständig enthalten sind, sind in gesonderten Positionen bzw. einem Zusatzangebot zu erfassen und anzubieten.
5.2 Dokumentation
Mit dem Angebot hat der Bieter technische Produktunterlagen und Referenzen über ähnliche, von ihm durchgeführte Projekte der letzten Zeit vorzulegen. Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggegber eine Liste über die verwendeten Baustoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargen-Nummer wegen eventueller Nachbestellungen zu übergeben.
5.3 Abrechnungshinweis
Die Arbeiten werden in mehreren Abschnitten ausgeführt. Sie sind in Abstimmung mit den anderen Ausbaugewerken und in Abstimmung mit der Bauleitung durchzuführen. Die erforderlichen An- und Abfahrten und Baustelleneinrichtungen und -räumungen sind einzurechnen.
3. Projektbezogene Kennzahlen
6. ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Art und Umfang der Leistung
Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage einer Decken- und Wanddämmung in der Tiefgarage.
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer / Bieter
Konstruktionssystem
Der Ausschreibung liegen die Konstruktionsmerkmale der angebotenen Dämm- und Befestigungssysteme zugrunde.
Die Systemwahl (Dämmplatten, Zubehör, Befestigung, Oberflächenbeschichtung) muss nach den gültigen Unterlagen des jeweiligen Systemherstellers erfolgen.
Angebotenes Fabrikat:............................................
Angaben zur Leistungsbeschreibung
Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebots mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Der Bieter ist gehalten, die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Nebenangebote
Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zu der ausgeschriebenen Konstruktion Alternativvorschläge in Form eines Nebenangebotes auszuarbeiten. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen mit der vorgegebenen Konstruktion durch Detailzeichnungen, Muster und System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Die angeführten Unterlagen müssen zum Eröffnungstermin vorliegen.
Qualitätssicherung
Gemäß der Bauproduktenverordnung muss für jedes der nachfolgend beschriebenen Bauprodukte, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder das einer Europäisch Technischen Bewertung entspricht, eine Leistungserklärung, in Bezug auf dessen wesentliche Merkmale vorliegen. Alle für den Verwendungszweck im Mitgliedstaat geforderten wesentlichen Merkmale sind in der Leistungserklärung anzugeben. Weiterhin können nach Landesbauordnung die Bauprodukte zusätzlich mit einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall ausgestattet werden.
Normen - Richtlinien
Für die Auftragsabwicklung gelten:
- VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen).
- VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).
- einschlägige DIN-Normen, DIN-EN-Normen, DIN-EN-ISO Normen, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen
Die Dämmarbeiten müssen nach den Richtlinien des jeweiligen System-Herstellers geplant und ausgeführt werden. Es sind die Anforderungen der Bauordnung, des Brandschutzkonzeptes sowie der gültigen Güte- und Prüfbestimmungen einzuhalten.
Unterlagen / Genehmigungen
Der AN stellt für seinen Leistungsbereich rechtzeitig alle Unterlagen bereit, die für Behörden, öffentliche Stellen oder Versorgungsunternehmen erforderlich sind.
Er hat erforderliche Genehmigungen im Einvernehmen mit dem AG einzuholen. Die dafür anfallenden Kosten sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Entstehen dem AG Kosten durch Verzögerungen, fehlerhafte oder mangelhafte Unterlagen, trägt der AN die daraus resultierenden Mehrkosten.
Statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis
Der AN hat alle von ihm angebotenen Befestigungs- und Dämmkonstruktionen statisch zu überprüfen und auf Anforderung des AG einen prüffähigen Nachweis vorzulegen. Die Dimensionierung und Bemessung der Befestigungselemente sowie der Systembestandteile erfolgt eigenverantwortlich durch den AN. Mit Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass er die örtlichen Gegebenheiten (Untergrundbeschaffenheit, Brand- und Nutzlasten, Feuchtigkeitseinwirkung) berücksichtigt hat.Statische Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind dem AG unverzüglich mitzuteilen.
Feuchtigkeitsschutz
Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten Seite angebracht werden. Baukörperanschlüsse sind fachgerecht abzudichten. Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente zum Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw. abgekanteten Blechprofilen einschl. geeigneter dauerelastischer Versiegelungen inkl. Vorfüller zu angrenzenden Bauteilen herzustellen. Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen wärme- und feuchttechnischen Erfordernissen entsprechen. Alle Flächen der Bauteile müssen so entkoppelt, gedämmt und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle (Flächen, Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und Fußpunkte etc.) unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser
anfällt. Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung auf raumseitigen Bauteiloberflächen darf die raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6° C gemäß DIN 4108 bezogen auf 20° C Rauminnentemperatur und -
5° C Außentemperatur, bei einer korrespondierenden Raumluftfeuchte von 50% nicht unterschritten werden.
Die Mindestforderungen zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind gemäß DIN 4108 einzuhalten. Soweit die Anschlussausbildungen entsprechend dem Beiblatt 2 zur DIN 4108 ausgeführt werden, ist kein gesonderter Nachweis erforderlich. Für alle abweichenden Konstruktionen müssen die Mindestanforderungen nachgewiesen werden.
6. ZTV
01 Tiefgaragendämmung
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Tiefgaragendämmung
01.01 Dämmung Decke TG
01.01
Dämmung Decke TG
01.02 Dämmung Wände (Treppenhäuser)
01.02
Dämmung Wände (Treppenhäuser)
01.03 Anarbeitungen
01.03
Anarbeitungen
01.04 geänderte Leistung
01.04
geänderte Leistung