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Allgemeine Projektbeschreibung Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines modernen Mehrfamilienhaus-Komplexes, bestehend aus vier Bauteilen, mit insgesamt ca. 411 Wohneinheiten, davon 396 Einraumwohnungen. Ergänzend entstehen ein Paketshop sowie ein Café mit 32 Sitzplätzen.
Das rechteckige Baufeld grenzt an den Vogelsanger Weg, über den auch die Erschließung des Neubaus erfolgt. Das Grundstück befindet sich auf dem Flurstück 142 und weist eine Fläche von 7.768 m² auf.
Für die Bewohner und Besucher werden ca. 147 Stellplätze in der Tiefgarage vorgesehen, darunter 11 barrierefreie Stellplätze für Menschen mit Behinderung. Zudem entstehen ca. 355 Fahrradstellplätze, wovon 346 in der Tiefgarage in eigens vorgesehenen Fahrradständern untergebracht werden.
Aus der Tiefgarage und von außen gelangt man jeweils in die vier Bauteile. Alle Eingänge werden barrierefrei ausgeführt. Das Gebäude wird über den Vogelsanger Weg erschlossen.
Die Gebäudeteile haben zusammen einen Rauminhalt von 54.667,79 m³. Die Wohnfläche beträgt insgesamt ca. 11.207 m², während für Gewerbeflächen ca. 300 m² eingeplant sind.
Gebäudehöhen
Die Gebäudeabschlüsse für die jeweiliegen bauteile liegen bei:
Südriegel: +3,80 m ü. GOK
Nordriegel: +18,23 m ü. GOK
Westriegel: +24,03 m ü. GOK
Ostriegel: +24,03 m ü. GOK
Damit liegt das Bauvorhaben unterhalb der Hochhausgrenze und ist gemäß § 2 (3) BauO NRW 2018 der Gebäudeklasse 5 zuzuordnen.
Auf der Dachfläche des 1. Obergeschosses des Südriegels (Gebäude D) entsteht zudem eine Spiel- und Freizeitfläche für die Bewohner.
Allgemeine Projektbeschreibung
ZTV Metallbautüren / Rohrrahmentüren Metallbautüren / Rohrrahmentüren
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter
Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage:
- Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) in ihrer jeweils neuesten Fassung
- Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung
- Die allgemein anerkannten Regeln der Technik in der bei Abnahme gültigen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die DIN-, EN-, und ISO-Normen, auch soweit sie nicht in der VOB Teil C benannt sind.
Hierzu gehören weiterhin:
a) Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen Leistungsbereich / Gewerk
b) Verarbeitungshinweise der Material- und Produkthersteller sowie der Fachverbände und Gemeinschaften
c) Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände und Arbeitskreise
d) die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen zutreffenden Durchführungsverordnungen und Sonderbau- richtlinien
e) die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn. Bestimmungen etc.
f) die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit den hierzu erteilten Auflagen und vorhandenen bautech- nischen Nachweisen / Gutachten
g) die UVV der Berufsverbände
Allgemeine Ausführungshinweise
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung und den Planunterlagen abzuleiten sind, anzuzeigen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Sollten sich Widersprüche zwischen Leistungsbeschreibung, Planunterlagen, Gutachten etc. ergeben, so sind diese vom Bieter mit dem Angebot aufzuzeigen, ansonsten ist die qualitativ
hochwertigere Ausführung zu realisieren.
In den Preisen ist enthalten, was zur vollständigen, funktionsfähigen und termingerechten Ausführung der ange- botenen Leistungen und Lieferungen notwendig ist sowie alle sonstigen Kosten, die zur Erfüllung sämtlicher Vertrags- bedingungen anfallen, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Mit dem Angebot sollen Prospekte und Datenblätter übergeben werden. Sämtliche sichtbaren Teile sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern. Zur Leistung der AN gehört, wenn vom AG gewünscht, die Herstellung von Mustern als Vorstufe zur endgültigen Ausführung.
Alle Maße sind am Bau zu nehmen oder zu überprüfen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN ist der Auftraggeber zu verständigen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Nachweise (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis und die entsprechenden Leistungserklärungen) vorzulegen.
Der NU hat seine Arbeiten rechtzeitig mit allen am Bau Beteiligten zu koordinieren.
Bei baustellenbedingten Arbeitsunterbrechungen oder Arbeitsbeschränkungen besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten hat sich der AN generell über die Lage vorhandener Unterputz-Installationen oder sonstige Bohrbeschränkungen zu informieren. Düber zu Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein.
Erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste bis 4m Arbeitshöhe bzw. Sicherungsmaßnahmen während der Bauzeit, sowie Schuzumaßnahmen der hergestellten Leistungen gehören zum Leistungsumfang des Bieters, sofern sie nicht gesondert als LV-Position beschrieben sind werden nicht gesondert vergütet.
Für alle auszuführenden Leistungen können kostengünstigere Alternativen angeboten werden. Die Wahl der Materialien obliegt dem Bieter sofern der Auftraggeber nicht die Verwendung spezieller Fabrikate bzw. Qualitäten vorschreibt. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit der Bemusterung nachzuweisen. Der Ausführung sind immer die jeweils höheren Forderungen zugrunde zulegen.
Besondere Hinweise
Werk- und Montageplanung:
Der AN hat eine Werk- und Montageplanung inklusive Darstellung aller erforderlichen Anschlüsse und Detailpunkte zur Freigabe vorzulegen. Diese wird nicht gesondert vergütet.
Toleranzen:
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sind Rohbau-Richtmaße und vor Fertigung und Ausführung der Leistung am Bau zu überprüfen. Die im LV oder Planunterlagen vorgebenen lichten Durchgangsmaße (z.B. Fluchtwegbreite oder Barrierefreiheit) sind zu überprüfen und einzuhalten.
Material:
Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche Stoffe und Materialien verwendet werden, die nicht im Verdacht stehen gesundheits- gefährdende Substanzen zu beinhalten oder freizusetzen.
Anschlüsse:
Die Anschlüsse an den Baukörper müssen den bau- physikalischen Anforderungen an Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz und Fugenbewegungen entsprechen. Nicht mehr zugängliche Bauteile aus Stahl sind in verzinkter Ausführung einzubauen. Kontaktkorrosion ist auszuschließen. Bei nicht oberflächenfertigen Stahlzargen sind Gummidichtungen erst nach der Endbeschichtung einzubauen; sie sind nur an den Ecken zu stoßen. Das Entfernen von Distanzeisen, Hilfsschwellen u. dgl. ist in Übereinstimmung mit der Bauleitung vorzunehmen. Das fachgerechte Abdichten und dauerelastische Verschließen der Fugen der Türen zum Baukörper ist Gegenstand des Leistungsumfangs und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Schutz:
Alle Bauteile inkl. Beschläge, deren Flächen nicht zu bearbeiten sind, müssen durch geeignete Maßnahmen vor Verschmutzen und Beschädigung geschützt werden.
ZTV Metallbautüren / Rohrrahmentüren
01 Haus A
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Haus A
01.01 Treppenhaus und Flure
01.01
Treppenhaus und Flure
02 Haus B
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Haus B
02.01 Treppenhaus und Flure
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Treppenhaus und Flure
03 Haus C
03
Haus C
03.01 Treppenhaus und Flure
03.01
Treppenhaus und Flure
04 Haus D
04
Haus D
04.01 Treppenhaus und Flure
04.01
Treppenhaus und Flure