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1. Projektbeschreibung
Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines modernen Mehrfamilienhaus-Komplexes, bestehend aus vier Bauteilen, mit insgesamt ca. 411 Wohneinheiten, davon 396 Einraumwohnungen. Ergänzend entstehen ein Paketshop sowie ein Café mit 32 Sitzplätzen.
Das rechteckige Baufeld grenzt an den Vogelsanger Weg, über den auch die Erschließung des Neubaus erfolgt. Das Grundstück befindet sich auf dem Flurstück 142 und weist eine Fläche von7.768 m² auf.
Für die Bewohner und Besucher werden ca. 147 Stellplätze in der Tiefgarage vorgesehen, darunter 11 barrierefreie Stellplätze für Menschen mit Behinderung. Zudem entstehen ca. 355 Fahrradstellplätze, wovon 346 in der Tiefgarage in eigens vorgesehenen Fahrradständern untergebracht werden.
Aus der Tiefgarage und von außen gelangt man jeweils in die vier Bauteile. Alle Eingänge werden barrierefrei ausgeführt. Das Gebäude wird über den Vogelsanger Weg erschlossen.
Die Gebäudeteile haben zusammen einen Rauminhalt von 54.667,79 m³. Die Wohnfläche beträgt insgesamt ca. 11.207 m², während für Gewerbeflächen ca. 300 m² eingeplant sind.
Gebäudehöhen
Die Gebäudeabschlüsse für die jeweiliegen bauteile liegen bei:
Südriegel: +3,80 m ü. GOK
Nordriegel: +18,23 m ü. GOK
Westriegel: +24,03 m ü. GOK
Ostriegel: +24,03 m ü. GOK
Damit liegt das Bauvorhaben unterhalb der Hochhausgrenze und ist gemäß § 2 (3) BauO NRW 2018 der Gebäudeklasse 5 zuzuordnen.
Auf der Dachfläche des 1. Obergeschosses des Südriegels (Gebäude D) entsteht zudem eine Spiel- und Freizeitfläche für die Bewohner.
1. Projektbeschreibung
2. Wesentliche Projektbeteiligte
Bauherr
EGK Projekt Vogelsangehöfe GmbH & Co. KG
Zusestraße 50
50859 Köln
Architektur / Gesamtplanung
AIB Architekzen Ingenierure Billstein GmbH
Siegburger Straße 231
50679 Köln
Ausführungsplanung H-L-S
Ingenieurbüro Zingsem & Partner GmbH
Heimerstr. 63
41748 Viersen
Tragswerksplanung
Berthold Berndt
Büro für Tragwerksplanung und
Bauphysik
Otto-Hahn-Str. 5
34123 Kassel
2. Wesentliche Projektbeteiligte
3. Projektbezogene Kennzahlen
3.1 Flächen und Kennzahlen
Flächen
- BGF (gesamt): ca. 3796,80 m2
- BRI(/Gesamt): 53.380 m3
Regelhöhe Geschosse
- Lichtehöhe: 2,50m
- Geschosshöhe 2,90 m
3.2. Ausführungszeiträume
Abriss bis Fertigstellung Neubau
Beginn ca. 07.07.2025
Ende ca. 14.07.2027
Übergabe / Fertigstellung (ca.) Juni 2027
4. Baustellenbetrieb
4.1 Arbeitszeiten
Die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten sind einzuhalten.
Eine besondere Vergütung für die Arbeiten am Samstag ist ausgeschlossen und ist daher einzukalkulieren.
4.2 Baulogistik
Die Anfahrt zur Baustelle erfolgt über den Alberloherweg.
Durch die Benutzung von Räumen als Baustofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke nicht behindert werden. Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind zur Verfügung gestellte Lager- und Arbeitsplätz innerhalb von zwei Werktagen zu räumen und dem früheren Zusatnd entsprechend in Stand zu setzen.
Für Materiallagerung während der Bauzeit wird der Auftraggeber keine Haftung übernehmen. Kosten für die Baustelleneinrichtung wie die Unterkunft des Personals, die Lagerung von Material und, und falls notwendig, das Herstellen, Vorhalten und Beseitigen der, für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Zufahrten und Wege wird nicht gesondert vergütet und muss in den Positionen mit berücksichtigt werden.
4.3 Bauumlagen
Bauumlagen wie Strom, Wasser, Toiletten, Bauwesenversicherung werden erhoben.
4.4 Entsorgung Baustellenmüll
Entsorgungskonzept Baulogistik. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4.5 Baubesprechung
Der Fachbauleiter des AN ist verpflichtet einmal wöchentlich an einer Baubesprechung teilzunehmen und täglich an einer LEAN-Besprechung.
5. Allgemeine Hinweise zur Angebotsabgabe
Der Auftragnehmer (fortan AN genannt) hat sich durch Besichtigung der Örtlichkeit und der vorhandenen Plangrundlagen vor der Angebotsabgabe zu informieren, ob die Annahmen, die er aufgrund seiner Kalkulation getroffen hat, zutreffend sind. Forderungen jeglicher Art, die durch Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse oder der Planunterlagen von Seiten des AN entstehen sollten, werden nicht anerkannt. Die eingesetzten Massen wurden aufgrund der vorhandenen Planunterlagen unter Berücksichtigung evtl. erfolgter Änderungen ermittelt. Mehrungen, Minderungen oder der Fortfall einzelner Positionen bedingen keine Änderung der Einheitspreise. Die in den Plänen angegebenen Maße und Höhenkote sowie Angaben der Bauleitung sind genau einzuhalten. Differenzen zwischen Plänen und Leistungsbeschreibung sind vor der Ausführung mit der Bauleitung so zu klären, dass über die gewünschte Ausführung völlige Klarheit herrscht und die Arbeiten im Rahmen des Terminplanes ausgeführt werden können. Eine losweise vergabe behält sich der Auftraggeber (fortan AG genannt) ebenso vor, wie einzelne Positionen zu streichen.
5.1 Vorgaben und Prüfpflicht
Der Bieter hat die Vollständigkeit der Unterlagen zu überprüfen. Eventuell fehlende Unterlagen sind anzufordern, sofern sie nicht Leistungsbestandteil des AN sind (wie z.B. Fachplanungen, Gutachten, Prüfungen etc.). Auf fehlende widersprüchliche Angaben bzw. Unklarheiten hat der AN den AG schriflich im Vorfeld hinzuweisen. Lieferungen und Leistungen, die nach Ansicht des Bieters für eine einwandfreie Fertigstellung des Auftrages erforderlich, jedoch im Leistungsverzeichnis nicht oder nur unvollständig enthalten sind, sind in gesonderten Positionen bzw. einem Zusatzangebot zu erfassen und anzubieten.
5.2 Dokumentation
Mit dem Angebot hat der Bieter technische Produktunterlagen und Referenzen über ähnliche, von ihm durchgeführte Projekte der letzten Zeit vorzulegen. Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggegber eine Liste über die verwendeten Beschichtungsstofe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargen-Nummer wegen eventueller Nachbestellungen zu übergeben.
5.3 Abrechnungshinweis
Die Arbeiten werden in mehreren Abschnitten ausgeführt. Sie sind in Abstimmung mit dennge anderen Ausbaugewerken und in Abstimmung der Bauleitung durchzuführen. Die erforderlichen An- und Abfahrten und Baustelleneinrichtungen und -räumungen sin einzurechnen.
3. Projektbezogene Kennzahlen
6. ATV-Estricharbeiten
6 Estricharbeiten
6.1.1 ATV-Estricharbeiten
6.1.1.1 Allgemein
In allen Geschossen sind die Bodenaufbauten so auszubilden, dass die bauphysikalischen Anforderungen (Wärme- und Schallschutz) erfüllt sind. Darüber hinaus sind alle Boden- aufbauten so auszubilden, dass die Anschlüsse der Beläge untereinander ohne Höhendifferenzen im fertigen Belag erfolgen.
Vor dem Einbringen des Estrichs ist die Dämmschicht von der Bauleitung abnehmen zu lassen.
Die ausgelegte Dämmschicht und ihre Abdeckung dürfen bei der Herstellung des Estrichs nicht beschädigt werden. Wird der Estrichmörtel mit Karren befördert, sind Bohlen zum Begehen und Befahren auszulegen. Jedes unnötige Betreten, Belas-
ten und Befahren ist zu vermeiden. Der Mörtel darf auch nicht unmittelbar auf die Dämmschicht, sondern nur auf eine Holz- oder Blechunterlage abgekippt werden.
Der AN hat zu verhindern, dass der Estrich durch Einwirkung von Wärme und Zugluft zu schnell austrocknet und sich dadurch Risse bilden. Alle einspringenden Ecken sind zur Vermeidung von Rissbildung mit leichtem Baustahlgewebe in der erforderlichen Stärke zu bewehren.
Bei einem Wechsel von Estrich zu Hohlraum- bzw. Doppel- boden sind diese beiden Bereiche mit KS- Mauerwerk abzutrennen
6.1.1.2 Güteklasse
Bei allen Estricharbeiten, sowohl als Nutzestrich wie als Unterlage für Oberbeläge, ist sicherzustellen, dass alle für devorgesehenen Verwendungszweck zutreffenden Belastungen aufgenommen werden.
Auf Verlangen ist der AN verpflichtet, die Güteeigenschaften der verwendeten Zuschlagstoffe, Bindemittel, Dämmmatten, etc. sowie die Estrichdruckfestigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Mörteleigenschaft ist gemäß DIN 1164 bzw. 4208 zu führen.
Mindestens für jedes Stockwerk ist eine Festigkeitsprüfung und eine Schwind- und Quellmaßprüfung durchzuführen.
6.1.1.3 Höhe
Die in den Plänen vorgegebenen Aufbauhöhen für die unterschiedlichen Bodenaufbauten sind einzuhalten. Hierbei sind evtl. vorhandene bituminöse oder andere Abdichtungen auf der Rohdecke zu berücksichtigen.
6.1.1.4 Schallschutz
Die Eigenschaften eines schwimmenden Estrichs sind im eingebauten Zustand nachzuweisen. Bei schwimmenden Estrichen wird eine völlige Trennung vom Untergrund und den angrenzenden Bauteilen gefordert, ohne Estrich- oder andere
Schallbrücken.
6.1.1.5 Fugen
Sämtliche Estrichflächen sind von den angrenzenden Bauteilen durch ausreichende Fugen mit Dämmstreifen zu trennen. Dies gilt auch für alle einbindenden Bauteile wie Stützen, Vorlagen, Rohre, usw. Die überstehenden Estrichrandstreifen sind stehen zu lassen und vom Verleger des Oberbodens nach der Spach- telung der Bodenflächen abzuschneiden. Sämtliche Estrich- flächen sind nach DIN 18353 und DIN 18560 durchFugenteilung in die zulässigen Feldgrößen aufzuteilen.
Gebäudefugen sind mit entsprechenden Profilen aus verzink- tem Stahl oder Aluminium mit Fugenprofilen auszubilden, die alle Bewegungen in jeder Richtung aufnehmen können. Die Fugenprofile sind mit dem Oberboden abzustimmen. Die kon-
struktive Unterteilung der Estrichflächen und das Herstellen und (kraftschlüssige) Schließen der Konstruktionsfugen ist vom AN eigenverantwortlich vorzunehmen und in die Preise einzukal- kulieren.
6.1.1.6 Stufen
Soweit im Zuge der Estricharbeiten Stufen ausgebildet werden, haben diese die gleichen Materialeigenschaften wie Estrich. Sie erhalten Kantenschutzprofile auf der gesamten Stufenbreite aus korrosionsgeschütztem Stahl mit rutschfester Oberfläche.
6.1.1.7 Anstrich
Soweit Estriche keinen Oberbelag, sondern lediglich einen Anstrich erhalten, sind sämtliche Fugen und Anschlüsse an aufgehenden Bauteilen, Einbauten, usw., wie Wände, Stützen, Installationen, usw. estrichbündig mit einer dauerelastischen
Masse zu schließen. Hierfür ist der Rand der Estrichplatte zu glätten. Der Randdämmstreifen ist entsprechend abzuschnei- den.
6.1.1.8 Oberfläche
Die Oberfläche des Estrichs muss ohne Nacharbeiten für die vorgesehene Nutzung oder zum Aufbringen des jeweils vorgesehenen Belages geeignet sein. Maßgebend ist die vereinbarte Maß- bzw. Höhentoleranz.
Vor dem Aufbringen der Bodenbeläge sind die Estrichflächen zu schleifen und zu spachteln. Die Spachtelmasse ist auf den aufzubringenden Belag abzustimmen.
Flächen, die mit Fliesen belegt werden, sind nicht zu spachteln.
6.1.1.9 Verbundestrich
Bei Verbundestrichen wird eine feste Verbindung zwischen Estrich und Untergrund auf 100 % der Fläche gefordert.
6.1.1.10 Estrich mit Trennschicht
Bei Estrich mit Trennschicht (z. B. PE-Folie) ist dafür zu sorgen, dass eine völlige Trennung des Untergrundes vom Estrich er- folgt. Hohlstellen, Kavernen oder Löcher im Estrich sind unzu- lässig.
6.1.1.11 Schwimmenden Estrich
Es ist davon auszugehen, dass Metallständerwände mit Gipskartonbeplankung auf dem Rohboden gestellt werden.
Wenn in der Bauteilbeschreibung zwei Lagen Dämmung ausgeschrieben sind, so sind die Stöße der einzelnen Lagen gegeneinander versetzt anzuordnen.
6.1.1.12 Bewehrung
In allen Räumen, die als Oberboden einen Fliesen- oder Natursteinboden erhalten, ist der Estrich fachgerecht zu bewehren. Dies gilt auch bei erwerberseitiger Verlegung des Oberbodens.
6.1.1.13 Fließestrich
Der Estrich kann ab dem Erdgeschoss als Anhydrit-Fließ-Estrich oder Zement-Fließ-Estrich ausgeführt werden. Der Estrich im Kellergeschoss ist grundsätzlich als Zement-Estrich auszu- führen.
6. ATV-Estricharbeiten
7. ZTV-Estrich/Industrieestrich
7. Estricharbeiten / Industrieestrich
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Art und Umfang der Leistung
Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferungvon Estrich
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer / Bieter
Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter
Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage:
- Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) in ihrer jeweils neuesten Fassung
- Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung
- Die allgemein anerkannten Regeln der Technik in der bei Abnahme gültigen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die DIN-, EN-, und ISO-Normen, auch soweit sie nicht in der VOB Teil C benannt sind.
Hierzu gehören weiterhin:
a) Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen Leistungsbereich / Gewerk
b) Verarbeitungshinweise der Material- und Produkthersteller sowie der Fachverbände und Gemeinschaften
c) Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände und Arbeitskreise
d) die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen zutreffenden Durchführungsverordnungen und Sonderbau- richtlinien
e) die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn. Bestimmungen etc.
f) die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit den hierzu erteilten Auflagen und vorhandenen bautech- nischen Nachweisen / Gutachten
g) die UVV der Berufsverbände
Allgemeine Ausführungshinweise
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung und den Planunterlagen abzuleiten sind, anzuzeigen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Sollten sich Widersprüche zwischen Leistungsbeschreibung, Planunterlagen, Gutachten etc. ergeben, so sind diese vom Bieter mit dem Angebot aufzuzeigen, ansonsten ist die qualitativ
hochwertigere Ausführung zu realisieren.
In den Preisen ist enthalten, was zur vollständigen, funktionsfähigen und termingerechten Ausführung der ange- botenen Leistungen und Lieferungen notwendig ist sowie alle sonstigen Kosten, die zur Erfüllung sämtlicher Vertrags- bedingungen anfallen, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Alle Maße sind am Bau zu nehmen oder zu überprüfen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN ist der Auftraggeber zu verständigen. Die vom AG angegebenen Meterrissmarken und Achsen sind in Eigenverantwortung zu übernehmen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Nachweise (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis und die entsprechenden Leistungserklärungen) vorzulegen.
Der NU hat seine Arbeiten rechtzeitig mit allen am Bau Beteiligten zu koordinieren.
Bei baustellenbedingten Arbeitsunterbrechungen oder Arbeitsbeschränkungen besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Erforderliche Schutzmaßnahmen der hergestellten Leistungen gehören zum Leistungsumfang des Bieters.
Für alle auszuführenden Leistungen können kostengünstigere Alternativen angeboten werden. Die Wahl der Materialien obliegt dem Bieter sofern der Auftraggeber nicht die Verwendung spezieller Fabrikate bzw. Qualitäten vorschreibt. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit der Bemusterung nachzuweisen. Der Ausführung sind immer die jeweils höheren Forderungen zugrunde zulegen.
Besondere Hinweise
Toleranzen:
Die für den jeweiligen Estrich geforderten Toleranzen nach DIN 18202 sind einzuhalten. Bei der Herstellung der Estrichebene ist darauf zu achten, dass für die Aufbringung der bauseitigen Oberbeläge ein Abschleifen und/oder eine Spachtelung der Flächen nicht notwendig wird.
Material:
Es dürfen nur genormte und zugelassene Baustoffe (CE-Kennzeichnung mit Leistungserklärung) verwendet werden. Nach Aufforderung sind Nachweise der geforderten Estrich- festigkeiten (Biegezug- und Druckfestigkeit) zu erbringen. Die damit verbundenen Prüfgebühren gehen zu Lasten des AN. Die verwendenten Dämmstoffe müssen hinsichtlich Schallschutz, Brandschutz und EnEV Nachweis mit den Vorgaben konform sein.
Untergrund:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die zu bearbeitenden Flächen auf Eignung, ggf. haftungsmindernde Stoffe (Verbundestrich) und Einhaltung der geforderten Ebenheitstoleranzen zu überprüfen. Über fehlerhafte Vorleistungen ist der AG zu informieren. Alle Untergründe sind vor Beginn der Arbeiten so vorzubereiten, dass eine fachgerechte Herstellung des Estrichs möglich ist. Es sind alle lose und schlecht haftenden Substanzen, Schalölreste Mörtel-und Betongrad zu entfernen und Unebenheiten auszugleichen.
Oberfläche:
Der Estrich muss riss- und hohlraumfrei sowie eben aufliegend hergestellt werden. Schutzmaßnahmen gegen zu rasches Austrocknen um unliebsame Verformungen des Estrichs bzw. mehlende, staubende oder absandende Oberflächen zu vermeiden, sind rechtzeitig zu treffen. Risse sind fachgerecht zu schließen.
Anschlüsse:
Gebäude-, Bauteil- und Dehnungsfugen sind nach den Regeln der Technik anzulegen bzw. aus dem Untergrund zu übernehmen und geradlinig mit Profilen auszubilden. Alle Estricharten sind gegen anschließende bzw. aufgehende Bauteile mit ausreichend großen Fugen zu trennen. Die maximalen Fugenabstände und deren Lage sind mit Architekt und Haustechnik abzustimmen. An freien Estrichrändern (Podeste, Aufzugschächte, Lichträume etc.) sind Abstellungen vorzusehen.
Muster:
Farb- und Oberflächenmuster (Design-Estriche) sind in einer solchen Größe anzusetzen, dass eine Beurteilung der Oberflächen möglich ist. Ist ein Ansetzen von Mustern auf örtlichen Untergründen nicht möglich, so sind vom Auftragnehmer geeignete Mustertafeln mit einer Mindestgröße von 1,00 x 1,00 m anzufertigen. Alle sich daraus ergebenden Kosten sind einzurechnen.
7. ZTV-Estrich/Industrieestrich
01 Haus A
01
Haus A
01.01 Allgemeine Estricharbeiten
01.01
Allgemeine Estricharbeiten
01.02 Estricharbeiten - KG
01.02
Estricharbeiten - KG
01.03 Estricharbeiten - EG
01.03
Estricharbeiten - EG
01.04 Estricharbeiten - OG's
01.04
Estricharbeiten - OG's
01.05 Estricharbeiten Staffelgeschoss
01.05
Estricharbeiten Staffelgeschoss
02 Haus B
02
Haus B
02.01 Allgemeine Estricharbeiten
02.01
Allgemeine Estricharbeiten
02.02 Estricharbeiten - KG
02.02
Estricharbeiten - KG
02.03 Estricharbeiten - EG
02.03
Estricharbeiten - EG
02.04 Estricharbeiten - OG's
02.04
Estricharbeiten - OG's
02.05 Estricharbeiten Staffelgeschoss
02.05
Estricharbeiten Staffelgeschoss
03 Haus C
03
Haus C
03.01 Allgemeine Estricharbeiten
03.01
Allgemeine Estricharbeiten
03.02 Estricharbeiten - KG
03.02
Estricharbeiten - KG
03.03 Estricharbeiten - EG
03.03
Estricharbeiten - EG
03.04 Estricharbeiten - OG's
03.04
Estricharbeiten - OG's
03.05 Estricharbeiten Staffelgeschoss
03.05
Estricharbeiten Staffelgeschoss
04 Haus D
04
Haus D
04.01 Allgemeine Estricharbeiten
04.01
Allgemeine Estricharbeiten
04.02 Estricharbeiten - KG
04.02
Estricharbeiten - KG
04.03 Estricharbeiten - EG
04.03
Estricharbeiten - EG