01 Gerüstarbeiten
01.10 Fassadengerüst an den Traufseiten Liefern, Montiern und Vorhalten eines Fassadengerüstes als Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN 4420. Das Gerüst ist an den beiden Traufseiten des Gebäudes zu errichten. Ausführung gemäß Lastenklasse 3 (2,0 kN/m²) und Breitenklasse W06 (min. 0,60 m breit).
Gerüstflächen:
Südseite: 48,00 m x 5,50 m = 264,00 m²Nordseite: 21,00 m x 5,50 m + 27,00 m x 3,80 m = 218,10 m²Gesamtfläche: 482,10 m²
Abrechnung nach der eingerüsteten Fläche.
Fassadengerüst an den Traufseiten
01.20 Dachfangnetz als Absturzsicherung Liefern, Montieren und Spannen eines Dachfangnetzes (Schutznetz-System S) zur Absturzsicherung an den Traufkanten während der Dacharbeiten. Die Ausführung erfolgt gemäß DGUV Regel 101-011. Die Befestigung erfolgt an der Dachkonstruktion oder am Gerüst, nach statischem Nachweis. Maschenweite und Materia gemäß den Anforderungen für Personenschutznetze.
Abrechnungslänge (Süd + Nord): 48 m + 48 m = 96 m
Abrechnung nach Länge der abgesicherten Traufe.
Dachfangnetz als Absturzsicherung
01.30 Zulage Gerüstverbreiterung oberste Lage Zulage für die Verbreiterung der obersten Gerüstlage mittels Konsolen (lange L-Stücke), um einen vergrößerten Arbeitsraum und Dachüberstand zu ermöglichen. Die Verbreiterung ist auf eine Breite von ca. 1,00 m auszuführen.
Abrechnung nach Länge der verbreiterten Gerüstlage.
Zulage Gerüstverbreiterung oberste Lage
01.40 Zulage Vorhaltung ab der 5. Woche Zulage für die Verlängerung der Standzeit (Gebrauchsüberlassung) des kompletten Gerüstes ab der 5. Woche.
Abrechnung pro angefangener Woche und Quadratmeter eingerüstete Fläche.
Zulage Vorhaltung ab der 5. Woche