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Bill of Quantities
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen.
1. Innenräume:
Mit dem Begriff Innenräume sind nicht bewitterte und nicht frostgefährdete Belagsflächen gemeint.
2. Außenflächen, Außenbereich:
Mit dem Begriff Außenflächen oder Außenbereich sind bewitterte und frostgefährdete Belagsflächen gemeint.
Es werden ausschließlich Materialien einer frostsicheren Gruppe verwendet.
3. Standardausführungen:
3.1 Flächen.
(Standard) -Flächen sind planmäßig rechtwinkelig, geradlinig begrenzte Flächen im Wand- oder Bodenbereich, ohne besondere Flächenausnehmungen.
3.2 Farben:
Wandbeläge/Pastell-Farben:
Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber 4 Pastellfarben aus der Farbkarte des Herstellers, für die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt, zur Wahl vor.
Boden- und Bodensockelbeläge, Stufen- und Stufensockelbeläge/Farben:
Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber bei Feinkorn grau unglasiert 2 Farben aus der Farbkarte des Herstellers, für die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt, zur Wahl vor.
4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
4.1 Verlegung:
Die Verlegung der Wand- oder Bodenbeläge erfolgt auf verlegereifem Untergrund mit Dünnbettmörtel, ohne besondere Anforderungen, auf Schnitt - bei rechtzeitiger Bekanntgabe durch den Auftraggeber auch auf Bund - mit durchlaufenden Fugen bei gleichem Plattenformat aber mit nicht durchlaufenden Fugen bei Wand-/Bodenbelägen, ohne Ausbildung von Außenecken (eigene Positionen).
4.2 Verfugung:
Verfugungen bei allen Belägen sind mit handelsüblichem Fugenmörtel auf Zementbasis, ohne besondere Eigenschaften ausgeführt.
4.3 Anarbeiten:
Das Anarbeiten an Auslässe bis 0,01 m2 ist in die Einheitspreise einkalkuliert.
5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Leistungen bei Arbeitshöhen von Null bis 2,1 m (b.2,1m) einerseits und Arbeitshöhen von Null bis 3 m (b.3m) andererseits werden in unterschiedlichen Positionen beschrieben. Maßgebend ist die tatsächliche Gesamthöhe.
Flächen mit einer Arbeitshöhe von Null bis 3 m (über 2,1 m) werden durch gedachte lotrechte seitliche Begrenzungen gegenüber etwaigen Flächen mit einer Arbeitshöhe von Null bis 2,1 m, auch bei schrägem oberen Abschluss, abgegrenzt. Abgerechnet wird die Summe der Flächen von Null bis 2,1 m und die Summe der Flächen von Null bis 3 m (über 2,1 m).