To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Baubeschreibung Baubeschreibung
1. Allgemeine Angaben
Auf dem Grundstück befindet sich eine unbewohnte Villa, Baujahr 1922, in erhöhter Lage auf einem kleinen Hügel in einem parkähnlichen Garten.
- Geländemittel: +53,69 m NHN
- Erdgeschoss: +54,88 m NHN (1,19 m über Geländemittel; ca. 3,46 m über Straßenniveau)
- Oberstes Geschoss mit Aufenthaltsräumen: Obergeschoss, OKFF +3,84 m (5,03 m über Geländemittel)
- Grundfläche: 447,96 m²
- Geschossfläche: 661,61 m²
- Wohnfläche: 511,32 m²
- Nutzfläche: 553,81 m²
Das Mansarddach enthält ein Obergeschoss und ein unausgebautes Dachgeschoss. Eine Bestandsgarage befindet sich auf Untergeschossniveau an der Straßenseite. Das Gebäude ist nicht denkmalgeschützt. Die geplante Nutzung ist ausschließlich Wohnen. Anforderungen nach GEG 2024 und DIN 4109 werden eingehalten.
2. Bestand und Baugeschichte
Errichtet 1922 durch einen jüdischen Kaufmann. Nach Bombenschaden im Zweiten Weltkrieg Wiederaufbau mit veränderter Dachform/-höhe und Umbau zum Mehrfamilienhaus mit innenliegendem Treppenhaus. Zuletzt nur noch eine von sechs Wohnungen zeitweise bewohnt. Gebäude und Garten in sanierungsbedürftigem Zustand.
3. Geplante Maßnahmen
3.1 Nutzung
- Zusammenlegung der fünf Wohneinheiten in Erd- und Obergeschoss zu einer Familienwohnung
- Gästewohnung im Untergeschoss (nur privat genutzt)
- Saunabereich und Lagerräume im Untergeschoss
3.2 Baukörper / Erweiterungen
- Erneuerung des Dachs wegen Schädlingsbefall, leichte Erhöhung zur Annäherung an ursprüngliche Dachform, Dachraum bleibt unausgebaut
- Erweiterung Untergeschoss Südwestseite um Garage und Technikraum; Einschnitt des Geländes für ebenerdigen Zugang
- Aufzugseinbau für barrierefreie Erschließung aller Geschosse, Niveauregulierung im Untergeschoss
- Neubau Speiseraum auf Garagendach, Anbindung an Küche, umlaufende Terrasse mit Pergola-Dach, Treppe zum Poolbereich
- Poolhaus zur Lagerung von Garten- und Terrassenmöbeln
3.3 Fassade / Fenster
- Vergrößerung/Anpassung von Fensterformaten, bodentiefe Elemente im Erdgeschoss
- Austausch aller Fenster durch moderne Dreifachverglasung
- Fassadendämmung gemäß GEG, neuer Putz unter Erhalt prägender Gestaltungselemente
4. Erschließung
- Hauptzugang über bestehende Treppe von der Musäusstraße
- Neue Gehwegüberfahrt zur Garage
- Nebeneingang für Gästewohnung an der Nordseite
- Innere Erschließung: Freitreppe zwischen EG und OG, Treppe ins UG, Treppe zum Dachboden
- Aufzug über Garage ebenerdig erreichbar, fährt alle Geschosse an
- Zweiter Rettungsweg über Anleiterfläche unter Fenster eines straßenseitigen Kinderzimmers
5. Konstruktion
5.1 Bestand
- Außen-/Innenwände: verputztes Mauerwerk
- Decken: historische Steineisendecken/Stahlsteindecken oberhalb Sockelgeschoss; Holzbalkendecken in oberen Geschossen (sanierungsbedürftig)
- Dachstuhl und Dachbodendecke: stark geschädigt (Schädlingsbefall)
5.2 Sanierung / Neubau
- Statische Ertüchtigung Holzbalkendecken, Austausch schadhafter Balken
- Vollständige Erneuerung Dachstuhl und Dacheindeckung (Tondachziegel)
- Teilweise Unterfangung UG, neue Stahlbetonbodenplatte
- Fahrstuhlschacht in Stahlbeton
- Garagenanbau als Betonkonstruktion mit Spannbetondecke
- Speiseraum- und Poolhausanbau in Holzrahmenbauweise mit raumhohen Glaselementen
5.3 Dachneigungen Mansarddach
- Obergeschoss: 74°
- Dachgeschoss: 47°
- Oberer Dachbereich: 11°, belegt mit Photovoltaik
6. Haustechnik
- Bestehende Medienversorgung bleibt über Hausanschlussraum
- Vollständige Erneuerung der Haustechnik, Stränge und Leitungen
- Wärmeerzeugung: Luft-Wärmepumpe
- Photovoltaikanlagen auf Flachdachanteilen des Mansarddachs und Garagenanbau
- Kamin im Wohnzimmer mit gemauertem Schornstein, Abgasführung firstnah über Dach gemäß BImSchG
7. Brandschutz
Gebäudeklasse 3, kein Sonderbau, Brandschutznachweis liegt vor.
8. Standsicherheit
Gesonderter Standsicherheitsnachweis wird nachgereicht.
9. Wärmeschutz / Energie
GEG Nachweis liegt vor
10. Stellplätze
Bestandsgarage + Garagenanbau: 4 Kfz-Stellplätze, mindestens 4 Fahrradstellplätze
11. Denkmalschutz
Kein Denkmalschutz vorhanden.
Baubeschreibung
Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtungen Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtungen
Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtungen
0 Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtungen
0
Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtungen
Technische Vorbemerkung - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Technische Vorbemerkung - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18920
Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
DIN EN IEC 61439-5; VDE 0660-600-5
Niederspannung-Schaltgerätekombinationen - Teil 5: Schaltgerätekombinationen in öffentlichen Energieverteilungsnetzen
ASR
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
ASR A5.2
Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen
BaustelleneinrVV HA
Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen
RSA 21
Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen
3. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen.
Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist.
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen.
4. Angaben zur Abrechnung
In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht vom Auftragnehmer zu tragen sind.
Vom Auftraggeber zu tragende Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung werden gegen Nachweis erstattet.
5. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Standardbesch Baustelleneinrichtungsplan Der AN legt innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung einen detaillierten Baustelleneinrichtungsplan vor, Übergabe digital, pdf-Format
Standardbesch Baustelleneinrichtungsplan
22-7Uhr Standardbesch Lärmsch. Arbeitszeit Unterlassen aller Bauarb. In der Zeit von 22 bis 7 Uhr sind Bauarbeiten nicht erlaubt.
22-7Uhr Standardbesch Lärmsch. Arbeitszeit Unterlassen aller Bauarb.
Mitnutzung Fremdgewerke Dem Auftragnehmer ist bekannt und er duldet, dass Teile der Baustelleneinrichtung, insbesondere Gerüste, Hebezeuge und Sanitäreinrichtungen auch von Fremdgewerken über die Bauzeit der Rohbauarbeiten hinaus nach Absprache genutzt werden.
Mitnutzung Fremdgewerke
Verkehrsflächen, Transportwege, Behelfsbrücken Verkehrsflächen, Transportwege, Behelfsbrücken
Verkehrsflächen, Transportwege, Behelfsbrücken
0. 3 Verkehrsflächen, Transportwege, Behelfsbrücken
0. 3
Verkehrsflächen, Transportwege, Behelfsbrücken
Gerüstarbeiten Gerüstarbeiten
Gerüstarbeiten
1 Gerüstarbeiten
1
Gerüstarbeiten
Technische Vorbemerkung - Gerüstbauarbeiten Technische Vorbemerkung - Gerüstbauarbeiten
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN EN 280-1
Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Teil 1: Berechnung - Standsicherheit - Bau - Sicherheit - Prüfungen
DIN EN 280-2
Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Teil 2: Zusätzliche Sicherheitsanforderung für Lastaufnahmemittel an Hubeinrichtung und Arbeitsbühne
DIN EN 13374
Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen - Prüfverfahren
DIN EN 13377
Industriell gefertigte Schalungsträger aus Holz - Anforderungen, Klassifikation und Nachweis
DIN EN 13411-5
Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 5: Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel
DIN EN 13414-1
Anschlagseile aus Stahldrahtseilen - Sicherheit - Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke
DIN VDE 0682-742
Hubarbeitsbühnen zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis AC 1000 V und DC 1500 V
ISO 18893
Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Sicherheitsgrundlagen, Prüfung, Wartung und Betrieb
DGUV Information 201-011
Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
(bisher: BGI 663)
DGUV Information 201-026
Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
(bisher: BGI 825)
DGUV Regel 101-011
Einsatz von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
(bisher BGR/GUV-R 179)
2. Angaben zur Baustelle
Lage und Transportwege
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: Kellergeschoss bis Dachgeschoss
Standflächen
Die für die Gerüste vorgesehenen Standflächen bestehen aus: gewachsener Boden
Die für die Gerüste vorgesehenen Standflächen haben eine maximal zulässige Belastung von:n.n.
Die für die Gerüste vorgesehenen Standflächen sind horizontal.
Die für die Gerüste vorgesehenen Standflächen sind in geringem Umfang geneigt und abgetreppt
Art und Umfang des sich auf den für die Gerüste frei zu machenden Flächen befindenden Aufwuchses: n.n.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Systemgerüstmaterial
4. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Pro Gerüstseite soll ein Montagepunkt für einen Schwenkarmaufzug angegeben werden. Das Gerüst ist an diesem Punkt zusätzlich zu verstreben und mit der Wand zu verankern.
Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten.
Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren.
Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung auszuschließen.
Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden.
Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade, WDVS, Fassade mit Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metallfassaden, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist.
Es gibt folgende Einschränkungen bezüglich der Lage von Verankerungspunkten: keine
Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern sie gering sind, selbst beseitigt, kann der Auftragnehmer das dazu benötigte Material in Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen.
Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung werden im Zuge des Gerüstabbaus durch den Auftragnehmer der Fassadenbekleidung geschlossen. Dazu ist rechtzeitig der Abbautermin mit der Bauleitung und dem Auftragnehmer der Fassadenbekleidung abzustimmen.
5. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Gerüstbauarbeiten
Bestandsgebäude Bestandsgebäude
Bestandsgebäude
1. 1 Bestandsgebäude
1. 1
Bestandsgebäude
Neubau Neubau
Neubau
1. 2 Neubau
1. 2
Neubau
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten
91 Stundenlohnarbeiten
91
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten
91. 0 Stundenlohnarbeiten
91. 0
Stundenlohnarbeiten