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BAUKURZBESCHREIBUNG Bauvorhaben Viktoriastraße 62, 16727 Velten
Allgemeine Baubeschreibung – Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
1. Bauvorhaben
Bauherr: TAMAX PE VLTN Viktoriastraße GmbH & Co. KG
Standort: Viktoriastraße 61, 16727 Velten (Gemarkung Velten, Flur 5, Flurstücke 245, 246 und 249) Auf dem Baugrundstück werden insgesamt 11 dreigeschossige, nicht unterkellerte Einfamilienhäuser in Reihenhausform errichtet. Die Bebauung umfasst zwei Baukörper:
• Haus 1 mit drei Reihenhäusern (Nr. 1 – 3)
• Haus 2 mit acht Reihenhäusern (Nr. 4 – 11)
Alle Wohneinheiten weisen identische Grundrisse und Abmessungen auf. Die Gebäude werden der Gebäudeklasse 2 gemäß § 2 Abs. 3 BbgBO zugeordnet.
Baurechtliche Grundlage sind die Baugenehmigungen des Landkreises Oberhavel (Az. 521010-01654/2023/sie bis 521010-01664/2023/sie sowie 521010-03856/2023/sie) vom 29.04.2025.
2. Bauliche Eckdaten
• Bauweise: Massivbauweise, tragende Außen-, Trenn- und Innenwände aus Kalksandsteinmauerwerk
• Decken EG/OG: Stahlbetonfertigteildecken; Decke über DG als abgehängte Trockenbaudecke
• Dachstuhl: Kehlbalkendach mit Studiobindern aus Konstruktionsvollholz, Steildach mit Betondachsteinen, Gauben mit zweilagiger bituminöser Flachdachabdichtung
• Fassade: Wärmedämmverbundsystem, vollflächig armiert und verputzt
• Trennfuge zwischen den Einheiten: durchgehend, schalltechnisch entkoppelt (Fugenbreite 4 cm)
• Wärmeerzeugung: dezentral je Einheit über Luft-Wasser-Wärmepumpen, Fußbodenheizung im EG, OG und DG
3. Erschließung und Außenanlagen
Die öffentliche Erschließung erfolgt über die Viktoriastraße. Innerhalb des Grundstücks werden eine private Erschließungsstraße sowie 22 Stellplätze (zwei je Wohneinheit) hergestellt. Die Außenanlagen umfassen Zufahrt, Wege, Anleiterpunkte und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, Müllstellplätze, Stellplätze, Geländemodellierung, Einfriedungen, Sichtschutzwände sowie private Terrassen und Gärten.
4. Baustelleneinrichtung und allgemeine Vorbemerkungen
Baustellenzufahrt: Die Andienung erfolgt ausschließlich über die Zufahrt der Viktoriastraße.
Baustelleneinrichtungsfläche: Lager-, Stell- und BE-Flächen sind innerhalb des Baugrundstücks so zu organisieren, dass die parallel arbeitenden Gewerke nicht behindert werden. Die Koordination der Flächennutzung erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. Ein Baukran ist nach derzeitiger Planung nicht erforderlich; der Materialtransport ist durch den jeweiligen Auftragnehmer eigenverantwortlich zu organisieren.
Baustrom und Bauwasser: Die Beantragung und Bereitstellung und Bereitstellung des zentralen Baustrom- und Bauwasseranschlusses erfolgen durch den Bauherrn. Die Anschlüsse werden im Bereich des künftigen Parkplatzes an der Viktoriastraße eingerichtet. Die Verbrauchskosten werden über eine Umlage gemäß den jeweiligen Vertragsvereinbarungen anteilig auf die Auftragnehmer abgerechnet.
Gerüst: Das Außengerüst wird zentral durch den Bauherrn gestellt; die Mitbenutzung steht allen Gewerken offen. Erweiterungen, Umbauten oder darüber hinaus erforderliche Gerüststellungen sind dem Bauherrn rechtzeitig vor Bedarf schriftlich anzuzeigen. Nicht angemeldete Bedarfe gehen zulasten des Auftragnehmers.
Entsorgung: Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle sind durch das jeweilige Gewerk eigenverantwortlich, ordnungsgemäß und auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine zentrale Entsorgungslogistik wird durch den Bauherrn nicht gestellt.
Schutz und Reinigung: Bestehende und bereits fertiggestellte Bauteile sind durch den jeweiligen Auftragnehmer vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Nach Abschluss der eigenen Leistungen ist der Arbeitsbereich besenrein zu übergeben.
5. Vertragliche und technische Grundlagen
Die Ausführung sämtlicher Bauleistungen erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie auf Grundlage:
• der VOB/B sowie der einschlägigen ATV der VOB/C in der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung
• der erteilten Baugenehmigungen einschließlich ihrer Nebenbestimmungen
• der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden weiteren gesetzlichen Bestimmungen
BAUKURZBESCHREIBUNG
Besondere Hinweise zur Bauausführung Der AN hat diesen Bedingungen Rechnung zu tragen.
Grundsätzlich gelten für Ausführung, Aufmaß und Abrechnung die Bestimmungen der VOB, Teil B und Teil C, in den jeweils neuesten, gültigen Fassungen.
Erforderliche Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzurechnen. Zur Verfügung gestellt werden:
- Lagerplätze
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Örtlichkeit und den Baustellenverhältnissen zu informieren u. aus den Gegebenheiten resultierende Erschwernisse u. Zusatzleistungen für die gemäß Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen einzukalkulieren.
Während der Ausführungszeit der Unternehmerleistungen muss ein verantwortlicher Vertreter anwesend sein, der telefonisch auf der Baustelle zu erreichen ist. Er ist vor Arbeitsbeginn namentlich zu benennen.
Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser ab bauseitig bereitgestelltem Anschluss werden gesondert berechnet.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt. Sämtliche im Leistungsverzeichnis und in den Zeichnungen angegebenen Maße müssen überprüft und an Ort u. Stelle nachgemessen werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten von der Beschaffenheit der vorgefundenen Baustelle zu überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind vor Baubeginn schriftlich der Bauleitung zu melden. Bevor mit den Ausführungen begonnen wird, sind in einer Besprechung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber Einzelheiten bezüglich Material und Ausführung zu klären.
Mit den Preisen ist die komplette Leistung einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle abgegolten. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet.
Das Herrichten des Arbeitsplatzes sowie die notwendigen Hilfsmittel für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften gehen ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers. Der Bauablauf ist kontinuierlich geplant, etwaige Arbeitsunterbrechungen und damit verbundene mehrfache An-/Abfahrten sowie das Einrichten des Arbeitsplatzes sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Notwendige Absperrungen und Hinweisschilder sind nach Erfordernis anzubringen, werden jedoch nicht gesondert vergütet.
Schutz der Anwohner ist zu jeder Zeit zu gewähren.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet u. gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
Bei der Verarbeitung von Materialien, Bauteilen und Baustoffen sind die Hersteller-Richtlinien einzuhalten. Alle Hilfsmittel und Einrichtungen, die zur Erfüllung der angebotenen Leistungen erforderlich sind, müssen in die Preise einkalkuliert werden. Sämtliche Materialien und Arbeitsmittel müssen gesundheitlichen Vorschriften und Arbeitsrichtlinien entsprechen, Verwendung bedenklicher Materialien und Arbeitsmitteln, soweit sie unvermeidlich erscheint, ist mit der Bauleitung vorher abzustimmen. Für gleichwertig angegebene Materialien muss die Gleichwertigkeit nachgewiesen werden, es hat eine Abstimmung mit Bauherren zu erfolgen.
Der Bieter bestätigt, daß die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten.
Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Die Stundennachweise sind täglich zu führen u. innerhalb von drei Werktagen zur Bestätigung
vorzulegen. Stunden für Aufsichtspersonal (Bauführer, Polier, Hilfspolier) werden nicht vergütet.
Sämtliche bei den Demontage-, Ausbau-, Aushub- und Abbrucharbeiten usw. anfallendes Material wird Eigentum des Auftragnehmers und ist zu beseitigen. Abweichungen hiervon sind in den Positionen erwähnt. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Das Einfüllen in Arbeitsräumen ist untersagt.
Sauberkeit auf der Baustelle
Jeder Auftragnehmer hat den Bereich seiner Baustelleneinrichtung und seiner Arbeitsstellen in sauberem Zustand zu halten. Die Flächen sind, falls erforderlich, täglich zu reinigen. Alle Auftragnehmer haben sämtliche bei ihren Arbeiten anfallenden Verunreinigungen, den gesamten Schutt und Müll, sowie sämtliches Verpackungsmaterial usw. unmittelbar nach Beendigung der täglichen Arbeit abzufahren bzw. in eigenen geschlossenen Schuttbehältern zu lagern.
Der Schutt ist entsprechend den gültigen Richtlinien und Vorschriften zu sortieren und zu entsorgen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bei der Ausführung seiner Leistungen anfallenden Bauschuttmengen und brennbaren Abfälle täglich bzw. nach Aufforderung der Bauleitung des AG einzusammeln und zu entsorgen. Kommt ein AN der Schuttbeseitigung, trotz einmaliger Aufforderung der
AG-Bauleitung nicht nach, so ist der AG berechtigt, auch ohne weitere Aufforderungen die entsprechenden
Maßnahmen auf Kosten des AN durch Dritte durchführen zu lassen.
Bauschuttmassen mit "strittigem Verursacher" werden vom Auftraggeber entsorgt, die Kosten werden auf die tätigen Auftragnehmer umgelegt. Alle von den Bauarbeiten betroffenen Bereiche sind besenrein zu übergeben. Besonders wird auf die DIN 18299 off. hingewiesen.
Sanitäreinrichtungen
Vom Auftraggeber wird ein Sanitärcontainer im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche für alle am Bau Beteiligten vorgehalten und turnusmäßig gereinigt. Alle am Bau Beteiligten sind gehalten, die Sanitäreinrichtungen pfleglich zu behandeln.
Auf der gesamten Baustelle herrscht ein striktes Alkoholverbot. Die Firmenleitungen werden aufgefordert, ihre Mitarbeiter auf diese Tatsache aufmerksam zu machen. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kann von der Bauleitung ein Baustellenverbot ausgesprochen werden.
Der Auftragnehmer haftet für die vertragsmäßige Beschaffenheit seiner Leistungen und Lieferungen nach
den gesetzlichen Vorschriften. Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Stellvertreter, nach vom Auftragnehmer schriftlich angezeigter Fertigstellungsmeldung.
Bei der Abnahme festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist vom Auftragnehmer zu beseitigen, andernfalls kann der Auftraggeber einen der Wertminderung entsprechenden Betrag von der
Schlussrechnung abziehen. Werden bei der Abnahme durch das Bauordnungsamt, die unter Umständen nach Abnahme des Auftraggebers erfolgen kann, bau- und feuerpolizeiliche Mängel festgestellt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist dieser verpflichtet, diese Mängel kostenlos zu beheben. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt und allen Beteiligten zugestellt.
Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Für Aufmaß u. Abrechnung gelten -falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt- die Bestimmungen der DIN 18299 ff. (VOB/C).
In der Zusammenstellung zum Angebot sind sämtliche Grund- u. Bedarfspos. aller Gewerke zu addieren.
Der Bieter hat dem Angebot eine Aufstellung der erforderlichen Nachauftragnehmer mit deren Leistungsumfang beizufügen.
Rechnungen mit kumulativem Aufmaß sind in übersichtlicher prüfbarer Form in 2-facher Fertigung der Bauleitung einzureichen. Das Aufmaß stellt der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung auf.
Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden u. erklärt, dass er sich weder im Vergleichs- od. Konkursverfahren befindet.
Die Leistung muss, sofern sie nicht aus Plänen oder dem LV quantifiziert werden kann, vor Beginn der Arbeiten aufgenommen werden.
Eingesetztes Personal
Jeder Auftragnehmer hat geeignete Fachkräfte sowie einen Firmenbauleiter und seinen ständigen Vertreter (beide deutschkundig in Sprache und Schrift) für die Arbeitssicherheit spätestens 14 Tage nach schriftlicher Auftragserteilung unaufgefordert der Bauleitung schriftlich zu benennen. Der Firmenbauleiter des AN oder ein von ihm bestellter weisungsberechtigter Vertreter muss auf der Baustelle anwesend sein.
Baubesprechungen
Zu den turnusmäßigen wöchentlichen Baubesprechungen hat der AN, während der Ausführung seiner Arbeiten, mindestens einen weisungsberechtigten Vertreter zu entsenden. Von der örtlichen Bauleitung wird jeweils über die Baubesprechung ein Protokoll gefertigt, das spätesten 2 Tage später verteilt wird. Dieses Protokoll dient nur als Anhaltspunkt und Erinnerung. Jeder Teilnehmer an der Baubesprechung hat die ihn betreffenden Punkte eigenverantwortlich zu notieren und umzusetzen.
Bautageberichte
Der AN ist verpflichtet, kontinuierlich ab Ausführungsbeginn bis Ausführungsende Bautagesberichte über die eigenen Leistungen zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich zu übergeben.
BAUZEIT
Der Bieter benötigt für die Ausführung der im Leistungverzeichnis beschriebenen Arbeiten voraussichtlich: ................................ Arbeitstage
( Vom Bieter unbedingt ausfüllen ! )
Besondere Hinweise zur Bauausführung
Zusätzliche Technische Vorschriften - TROCKENBAUARBEITEN DIN 18340 1. Geltungsbereich
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV/DIN 18340 - Trockenbauarbeiten.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18330 - Mauerarbeiten
DIN 18360 - Metallbauarbeiten
Ergänzend zu den ATV / DIN 18340 und 18299 aufgeführten Normen gelten:
DIN 1052 - Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken - Allg. Bemessungsregeln und Bemessungsregeln für den Hochbau
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108 - Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
DIN 17611 - Anodisch oxidiertes Halbzeug aus Aluminium und Aluminium- Knetlegierungen mit Schichtdicken von mind. 10 Mikrometern
DIN 68705 - Sperrholz
DIN 68763 - Spanplatten; Flachpressplatten für das Bauwesen
DIN 68765 - Spanplatten; Kunststoffbeschichtete dekorative Flachpressplatten; Begriff, Anforderungen
DIN EN 316 - Holzfaserplatten
DIN EN 485-1 - Aluminium und Aluminiumlegierungen
DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen; Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anforderungen
DIN EN 13969 - Abdichtungsbahnen - Bitumenbahnen für die Bauwerksabdichtung gegen Bodenfeuchte und Wasser
DIN EN 13986 - Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung
DIN EN ISO 1461 - Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)
DIN EN ISO 4042 - Verbindungselemente - Galvanische Überzüge
Zu beachtende Technische Regeln sind:
VDI 3755 - Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken
VDI 3762 - Schalldämmung von Doppel- und Hohlraumböden
AGI A 20 - Doppelbodensysteme - Anforderungen, Ausführungsgrundsätze
TRGS 521 - Faserstäube
Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 12825 Doppelböden des Bundesverban des Systemböden e.V.
Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 13213 Hohlböden des Bundesverbandes Systemböden e.V.
Merkblätter der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gips und Gipsbauplattenindustrie e.V.:
Merkblatt Nr. 1 - Baustellenbedingungen
Merkblatt Nr. 2 - Verspachtelungen von Gipsplatten -Oberflächengüten
Merkbattt Nr. 3 - Gipsplattenkonstruktionen - Fugen und Anschlüsse
Güteschutz:
RAL-GZ 531 - Trockenbau - Gütesicherung
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller sollen beachtet werden, dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
2. Stoffe, Bauteile:
Spanplatten aller Arten müssen frei sein von Formaldehyd.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden.
In Räumen und Bauteilen mit höherer Feuchtigkeitsbeanspruchung als lediglich Spritzwasser dürfen als Untergrund für Fliesen keine gipshaltigen Platten - auch keine Feuchtraumplatten - verwendet werden.
Das betrifft z.B. Duschen ohne Duschtassen, Sanitärräume im öffentlichen und gewerblichen Bereich mit Fußbodeneinlauf.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen.
3 Ausführung
3.1 Allgemeines
Alle Maße sind am Bau zu nehmen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN 18202. Für die Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202, Tabelle 3, gilt eine Ausführung mit erhöhten Anforderungen gem. Zeile 7 grundsätzlich als vereinbart, ohne daß dies in den
Einzelpositionen gesondert vermerkt wird!
Bei der Verarbeitung, vor allem bei Trennung, entstehende Rückstände von Mineralwolle dürfen nicht gefegt werden. Es sind zugelassene Staubsauger zu verwenden. Verschnitt, Abfälle und Staubsaugerinhalte sind in staubdicht schließenden Behältern (auch Plastiksäcke sind zulässig) zu sammeln. Das gilt insbesondere beim Ausbau und Rückbau alter Dämmstoffe. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Vor dem Einbau soll das Material auf Raumtemperatur gelagert werden.
Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind ohne besondere Berechnung nachzuimprägnieren.
Platten sind nicht stehend zu lagern; das gilt besonders bei Zwischenlagerung zur Anpassung an Raumfeuchte und -temperatur.
Querschnittsschwächungen von Brandschutzkonstruktionen in Durchgangs- oder Fugenbereichen sowie bei Einbauten sind so auszugleichen, dass die geforderte Feuerwiderstandsklasse erhalten bleibt. Für Einbauten der Luft- und Beleuchtungstechnik gilt das ebenfalls; ein Nachweis des Herstellers der Einbauteile kann verlangt werden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Bei allen eingebauten Dämmungen im Dachgeschoss ist darauf zu achten, dass sie konvektionsdicht sind. Alle Fugen, Fuß- und Knickpunkte sind mit mindestens 5 cm breiten selbstklebenden dampfdichten Fugenbändern abzukleben, wenn nicht durch die Art und Form der Dämmstoffe ein Luftdurchsatz verhindert wird. Durch den Einsatz der Fugenbänder darf die geforderte Feuerwiderstandsklasse nicht verringert werden.
Bewegungsfugen im Baukörper sind an gleicher Stelle auch in den Konstruktionen vorzusehen. Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden. Die gleiche Bewegungsmöglichkeit wie im Bauwerk ist zu gewährleisten.
Spachtelarbeiten dürfen erst ausgeführt werden, wenn keine größeren Längenänderungen infolge Temperaturänderungen zu erwarten sind; das gilt besonders bei Durchführung der Arbeiten im Winter. Ist Gussasphalt im Raum vorgesehen, dürfen die Spachtelarbeiten erst im Anschluss an den Einbau des Gussasphalts erfolgen.
Die Warmluftbehandlung von zu spachtelnden Flächen ist untersagt.
Nach Aufforderung durch den Architekten hat der Bieter durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Institutionen nachzuweisen, dass die angebotene Konstruktion sowie alle Maßnahmen bei den Anpassarbeiten die Anforderungen erfüllen. Die angebotenen Konstruktionen sind auf Aufforderung in Form von Handmustern zu bemustern.
Vor der Ausführung von Trockenbauarbeiten sollen im Arbeitsbereich nasse Ausführungen von Putz und Estrich
abgeschlossen sein. Die relative Luftfeuchtigkeit soll unter 80 % liegen.
Sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben, sind sämtliche Detailpunkte vor der Montage mit der Bauleitung abzusprechen. Prospekte und Zeichnungen des Herstellers sind auf Anforderung vorzulegen.
Wenn nicht anders festgelegt, sind Holzverbindungen aller Art zu verschrauben. Ist Klammern zugelassen, dürfen nur Klammergeräte mit Druckbegrenzer verwendet werden.
Nägel dürfen nicht auf Zug beansprucht werden (mit Ausnahme besonderer Zulassungen). Insbesondere Deckenbekleidungen einschließlich der Unterkonstruktion müssen geschraubt werden.
Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden.
Die Eigenfrequenz zweischaliger Bauteile soll kleiner als 100 Hz sein.
Bei Dämmungen sind auch die Hohlräume mit Mineralwolle satt auszustopfen. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und
Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen, dabei ist Kehren untersagt. Das Trennen darf nur auf harter Unterlage mittels Messer erfolgen. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe nach Möglichkeit zu befeuchten.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend
der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren. Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so hat der Auftragnehmer nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert mit der ausgeschriebenen Konstruktion vor Ort
aller Voraussicht nach nicht erreicht werden wird.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Gipshaltige Spachtelreste sind restlos von Fußboden- und Estrichflächen zu entfernen!
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
3.2 Türen und Zargen
Bei zu erwartenden größeren Deckendurchbiegungen müssen die Zargenaussteifungsprofile die Bauwerksbewegungen durch Teleskop-Anschlüsse oder Anschlusswinkel mit ausreichender Federwirkung aufnehmen können.
Die Oberkante Fußboden richtet sich nach dem Meterriss im Raum, nicht nach den Markierungen an den Zargen. Das Entfernen von Distanzeisen, Hilfsschwellen u. dgl. ist in Übereinstimmung mit der Bauleitung vorzunehmen.
Zargen sind vor dem Verlegen der Fußbodenbeläge einzubauen. Der Einbau der Türblätter erfolgt nach dem Verlegen der Fußbodenbeläge.
Vor Übergabe ist mit der Bauleitung darüber Rücksprache zu halten, ob die Türen im Endzustand zu montieren sind oder ob eine Zwischenlagerung der Blätter bzw. das Anbringen provisorischer Öffnungsbeschläge mit nachträglichem Gangbarmachen der Türen sinnvoll ist.
3.3 Wände
Ständerwände mit Beplankung aus Gipskarton- oder Gipsfaserplatten sind so auszuführen, dass Plattenstöße, Schraubenköpfe und geschlossene Anschlussfugen nach der malermäßigen Endbehandlung auf Dauer nicht mehr sichtbar sind. Das Verziehen des
Spachtelmaterials über die Fuge hinaus ist zu vermeiden. Bei mehrlagigen Beplankungen ist grundsätzlich jede Beplankungslage zu verspachteln Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit überstreichbarem Material auszuführen.
Wenn nicht anders beschrieben, sind bei durchlaufenden Wänden aus Gipskartonplatten im Abstand von < 15 m Bewegungsfugen anzuordnen, bei Wänden aus Gipsfaserplatten im Abstand von < 10 m.
Die Flächendämmung aus Mineralwolledämmstoffplatten ist - sofern erforderlich - mit geeignetem Kleber an die Stege der Wandständer und an einer Verkleidungsseite punktweise zu befestigen. Auf eine exakte und vollflächige Ausfachung der Wandflächen ist zu achten.
Es dürfen keine Schallbrücken entstehen.
Bei mehrlagigen Beplankungen sind die Stöße versetzt anzuordnen.
Wird ein elastischer Wandanschluss (entsprechende Position beachten!) ausgeschrieben, so gilt das in der Regel auch für den Anschluss am Fußboden oder an bereits installierten Sanitärobjekten. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Bei gefordertem elastischem Anschluss wird zwischen Decke bzw. Fußboden und dem Stahlblechprofil ein elastisches Dichtungsband eingelegt. Beplankungen dürfen keinen unmittelbaren Kontakt mit angrenzenden Bauteilen haben.
Reduzieranschlüsse an massive Stützen sowie gleitende Montagewandanschlüsse sind besonders sorgfältig und in Abstimmung auf die vom Planer festgelegten Detailkonstruktionen herzustellen.
Das Schließen der Ständerwände, in denen mit Installationen aller Art (auch Elektroinstallation) zu rechnen ist, und das Einbringen der Dämmung, darf erst erfolgen, wenn diese gemäß Projekt eingebracht sind. Im Zweifel hat der Auftragnehmer die Bauleitung zu befragen.
Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei Trennwandkonstruktionen sind ab der Feuerwiderstandsklasse F 60 die Elektrodosen in Gips einzubetten.
3.4 Decken
Abhänger, Verschraubungen und horizontale Tragkonstruktionen müssen entweder aus feuerverzinktem Stahl oder aus einer Aluminiumlegierung bestehen, falls in den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses nicht anderes festgelegt ist.
Werden die Decken aus einzelnen Platten bzw. Streifen zusammengesetzt, übernimmt der Auftragnehmer die Gewähr für eine einwandfreie, gerade Fuge bzw. Rasterausbildung. Diese ist auch für die einzubauenden
Leuchten zu garantieren.
Sämtliche Anschlüsse der Decken an Stützen, Außen- und Innenwände sowie Trennwände sind so auszubilden, dass keine der an die Unterdecke gestellten Anforderungen gemindert wird. Die Anschlüsse müssen die Bewegungen der angrenzenden Bauteile sowie der Decke selbst ohne Beeinträchtigung ermöglichen.
Das Befestigen untergehängter Decken an Holzdübeln, einbetonierten Latten u.ä. ist unzulässig. Abhängungen dürfen nicht an Kabelpritschen, Lüftungskanälen und Rohrleitungen befestigt werden. Eine Belastung abgehängter Decken durch haustechnische Installationen muss gleichfalls ausgeschlossen sein.
Alle Konstruktionsteile sind zu befestigen, ein loses Einlegen von Querverbindern, Abstandshaltern u.ä. ist untersagt. Das gilt auch dann, wenn Winkelauflager oder Sicken vorhanden sind.
Rieselschutz ist als Vlies einzubauen; dichte Folien sind nicht zugelassen.
Die Beplankung der Decken darf erst erfolgen, wenn die Installationen der anderen Gewerke abgeschlossen sind. Im Zweifel hat der Auftragnehmer die Bauleitung zu befragen.
4. Abrechnungshinweise
Bei Abzügen nach Nr. 5.2.1 DIN 18340 ist zu beachten, dass Zusammenhänge zwischen Tür und Fenster oder Fenster und Nische unbeachtlich sind. Jede Einzelfläche ist also getrennt daraufhin zu betrachten, ob die Größe von 2,50 m2 überschritten wird.
Seitenflächen von Dachgauben gelten nicht als Leibung, sie sind nach Flächenmaß abzurechnen.
5. Besondere Angaben zur Ausführung
MIT DEN EINHEITSPREISEN SIND ABGEGOLTEN :
- Eckausbildungen gem. Herstellervorschrift (L,T,Y-Ausbildung) ist mit dem EP abgegolten, Acrylfuge und Metalleckwinkel gesondert;
- Ausbildung von Kleinflächen unter 5 m² Einzelgröße
- eventuelle zusätzliche Anfahrten etc. sind in den Einheitspreis einzurechnen
- Anarbeiten von Fenstern, Türen, Dachflächenfenster, Dachluken etc., in den ausgeschriebenen Laibungspositionen
Zusätzliche Technische Vorschriften - TROCKENBAUARBEITEN DIN 18340
01 Allgemeine Leistungen
01
Allgemeine Leistungen
01.010 Baustelleneinrichtung Einzukalkulieren ist die Bereitstellung und Lieferung aller erforderlichen Geräte, Kleingeräte, Werkzeuge, Rüstungen, Kabel und Kabeltrommeln, Hilfsmittel aller Art und Zubehör wie Meißel, Schweißgeräte, Trennscheiben etc. sowie deren Vor- und Unterhaltung und spätere Abfuhr für die Dauer der Bauzeit des AN.
Wasser und elektr. Strom werden ohne Leitungsführung, ab vorhandener Entnahmestelle, zur Verwendungsstelle, für den Auftragnehmer, zur Verfügung gestellt. Baurüstungen, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, werden bis auf eine Höhe von 3,00 m nicht gesondert vergütet und sind mit einzukalkulieren.
Sollte der Einsatz eines Baukranes oder Bauaufzuges zur Verwendung kommen, so sind diese Kosten ebenfalls in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung ist nicht vorgesehen.
Baustrom und Bauwasser werden vom AG, mit Kostenumlage, zur Verfügung gestellt. Die Baustelle besitzt keine Räumlichkeiten für Aufenthaltsräume und sanitäre Einrichtungen. Wasch-, Umkleide- und Aufenthaltsräume sind nach Bedarf aufzustellen und zu warten, einschließlich Chemietoiletten.
Dazu gehört auch die Einholung von Lagerungsgenehmigungen, Straßenraumnutzungsgenehmigungen und sämtliche Gebühren, die Sicherung der Baustelle mit Parkverbots- und Warnschildern und ggf. die Vorhaltung eines Bauwagens.
Für die Dauer der Bauzeit pauschal, liefern, aufstellen,vorhalten und warten.
Inkl. Beräumung nach Abschluss der Arbeiten
01.010
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
01.020 Rollrüstung h bis 4m Rollrüstung mit Traglast bis 300 kg/m2, max. Höhe 4 m,
für liefern, vorhalten und abtransportieren.
01.020
Rollrüstung h bis 4m
1.00
StWo
01.030 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn eines Facharbeiters,
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten.
01.030
Stundenlohn Facharbeiter
O
1.00
h
01.040 Stundenlohn Helfer Stundenlohn Helfer
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten.
01.040
Stundenlohn Helfer
O
1.00
h
02 Trockenbauwände
02
Trockenbauwände
02.010 GK-Wand 100mm Metallständerwand beidseitig doppelt beplankt Wandstärke 100 mm
Feuerwiderstandsklasse: keine
Unterkonstruktion: aus verzinkten Stahlblechprofilen nach DIN 18182-1 Metallständer CW 50, Boden und Deckenanschlüsse mit
Randprofilen UW 50, Umlaufende Anschlüsse starr
Dämmschicht: Mineralwolle 45 mm TI 140 T, Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,040 W/(mK),
längenbezogener Strömungswiderstand nach DIN EN 29053:
r ≥ 5 kPa·s/m², einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegt
Beplankung: beidseitig aus Gipskartonbauplatten, zweilagig, mit versetzten Stößen,, Plattendicke 2x 12,5 mm.
Oberflächenqualität: Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2.
Höhe bis ca. 3,00 m
Bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw,R 47 dB
Ausführung gemäß Herstellervorschriften, einschl. aller Materialien und Befestigungsmittel liefern und montieren, sowie die Verspachtelung der Fugen der
äußeren Plattenlage und der sichtbaren Befestigungsmittel mit entsprechend dem Hersteller zugelassenen Flächenspachtel glatt spachteln.
Die Unterkonstruktion und die Verschraubungen müssen einen Korrosionsschutz nach DIN EN 13964 aufweisen.
02.010
GK-Wand 100mm
161.00
m2
02.020 GK-Wand 125mm Wie vor, jedoch
Metallständerwand beidseitig doppelt beplankt Wandstärke 125 mm
Schalldämm-Maß: 47 dB
Feuerwiderstandsklasse: keine
Unterkonstruktion als Metallständer: CW 75
Mineralwolle Dämmschicht 60 mm TI 140 T
Beplankung: Gipskartonbauplatten 2x 12,5 mm
Oberflächenqualität Q2,
Höhe bis ca. 3,00 m
02.020
GK-Wand 125mm
138.00
m2
02.030 GK-Wand 150mm Wie vor, jedoch
Metallständerwand beidseitig doppelt beplankt Wandstärke 150 mm
Schalldämm-Maß: 47 dB
Feuerwiderstandsklasse: keine
Unterkonstruktion als Metallständer: CW 100
Mineralwolle Dämmschicht 80 mm TI 140 T
Beplankung: Gipskartonbauplatten 2x 12,5 mm
Oberflächenqualität Q2
Höhe bis ca. 3,00 m
für Wände mit Installationseinbauten wie z. B. Elt- oder Fußbodenheizungsverteilungen
02.030
GK-Wand 150mm
O
1.00
m2
02.040 GK-Schachttrennwände bis 100 mm als ca. 27 cm tiefe Schachttrennwände, die bis zur Innenseite der Schachtwandbeplankung geführt und mit der GK-Beplankung verschraubt werden,
damit die Schachtbereiche komplett voneinander getrennt werden, als Gipskarton Trockenbauwände, mit Einfachständer,
beidseitig doppelt beplankt, 2 x 12,5 mm
Wandstärke 100 mm
Schalldämm-Maß: 47 dB
Feuerwiderstandsklasse: keine
Unterkonstruktion als Metallständer: CW 50
Mineralwolle Dämmschicht 45 mm TI 140 T
Beplankung: Gipskartonbauplatten 2x 12,5 mm
Oberflächenqualität Q2,
Höhe bis ca. 3,00 m
02.040
GK-Schachttrennwände bis 100 mm
163.00
m2
02.050 GK-Vorsatzschalen als Abseitenverkleidung und als Installationsvorsatzschale mit horizontaler Ablage,
sowie als Abseitenverkleidung, einseitig doppelt beplankt 2 x 12,5 mm
Feuerwiderstandsklasse: keine
Unterkonstruktion als Metallständer CW 50, a <= 1000 mm
Mineralwolle Dämmschicht 40 mm,
Beplankung: Gipskartonbauplatten 2 x 12,5 mm
Oberflächenqualität Q2
einschließlich Zuschnitte, Eckausbildungen, Wand und Bodenanschlüsse. Sämtliche Außenecken erhalten bündig eingespachtelte
Eckschutzschienen. Anschlüsse unterseitig starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton Rohfußböden, Seitlichüberwiegend an Trockenbau, sowie Stahlbetonwänden, bei Sanitärvorsatzschalen, einschließlich horizontaler Abdeckung, die flächenmäßig mit erfasst wird.
Schalter- und Dosenausschnitte Durchmesser bis 80 mm gemäß Fachtechnikangaben herstellen
Ausschnitte für Sanitärrohre, für Zu- und Abwasserleitungen gemäß Fachtechnikangaben herstellen
Einbau von Sanitärunterkonstruktionen bauseitig gelieferte Sanitärunterkonstruktionen gemäß Fachtechnikerangaben fachgerecht in die Unterkonstruktion einbauen z.B. für WC- / PP- / Waschecken-Innenwand-Tragekonstruktion
Ausschnitte rechteckig, für z.B. Spülkästen Einzelgröße ca. 600 - 1800 cm2
gemäß Fachtechnikangaben herstellen
02.050
GK-Vorsatzschalen
58.00
m2
02.060 Zulage Imprägnierte Feuchtraumplatte je Wandseite, auszuführen. Ausführung der 2-lagigen Beplankung GK (D)
als 2-lagige Beplankung in GKI (DH2) für Feucht- und Nassräume,
ohne Brandschutzanforderung, als Zulageposition zu den zurvor beschriebenen Wänden und Vorsatzschalen.
02.060
Zulage Imprägnierte Feuchtraumplatte
374.00
m2
02.070 GK-Brüstungswand 150 mm mit Stahl-Kragstützen Nichttragende Trockenbau-Brüstung als Geländerersatzkonstruktion im DG, beidseitig doppelt beplankt, Wandstärke 150 mm, Höhe 1,08 m (Fertigmaß), mit integrierten Stahl-Kragstützen gemäß statischer Berechnung Nr. 25/3911 (ISM Ingenieurbüro Scholz & Minde, 05.06.2025) und Detailplänen DT1-H3/DT1-H8.
Unterkonstruktion: verzinkte Stahlblechprofile nach DIN 18182-1, CW 50, Randprofile UW 50, umlaufende Anschlüsse starr.
Stahl-Kragstützen (MSH 40-5, S235, l = 1,06 m, inkl. Kopf-/Fußplatte) werden bauseits als Material gestellt. Montage, Ausrichtung und Verankerung (Fischer FIS EM Plus, Ankerstange FIS A M12) durch den AN, max. Achsabstand ≤ 80 cm.
Am Wandkopf umlaufende, kraftschlüssige Tragkonstruktion aus UA-Profil 50x40x0,6 mm zur Lastweiterleitung in die Kragstützen herstellen, inkl. kraftschlüssigem Eckanschluss (H-Lastabtrag). Material und Montage durch den AN.
Beplankung: beidseitig 2-lagig Gipskartonbauplatten, 2x 12,5 mm, Stöße versetzt. Q2-Verspachtelung gemäß Merkblatt Nr. 2 BV Gipsindustrie.
Ausführung gemäß Herstellervorschriften sowie o.g. Statik-/Detailunterlagen, einschl. aller Materialien (außer Stahl-Kragstützen) und Befestigungsmittel liefern und montieren. Korrosionsschutz der UK und Verschraubungen nach DIN EN 13964.
Bauseits gestellt: Stahl-Kragstützen MSH 40-5, S235, inkl. Kopf-/Fußplatte
02.070
GK-Brüstungswand 150 mm mit Stahl-Kragstützen
70.00
m2
02.080 Zulage gleitender Deckenanschluss 100-150mm Zulage gleitender Deckenanschluss für vorbeschriebene GK-Metall-Einfachständerwände, an Massiv- und Leichtbaudecken ohne Brandschutzanforderung
Wandstärken von 100 - 175 mm
Deckendurchbiegung: max. 20 mm, in Verbindung mit UW Profilen und Anschlussdichtung befestigen, CW Profile und Beplankung um Durchbiegungsmaß verkürzt einbauen, Plattenkanten scharfkantig mit Kantenschutz und Schattenfuge,
herstellen.
Die Montage erfolgt mit geeigneten Befestigungsmitteln
an Stahlbetondecken und Unterzügen. Die Anschlussfugen sind dicht abzuspachteln.
Bei der Montage an Stahlbetonpfeilern und Unterzügen
ist der Mindestbohrabstand zum Rand von min. 7 cm,
einzuhalten.
02.080
Zulage gleitender Deckenanschluss 100-150mm
O
1.00
m
02.090 Profilwechsel/Aussparung für Heizkreisverteiler in GK-Wänden Herstellen von örtlichen Profilwechseln in den Metallständerwänden (100 mm - 125 mm) zur Aufnahme von Heizkreisverteilerschränken, Breite 500–750 mm.
Ausführung: CW-Profile im Bereich der Aussparung auf erforderliche Einbaumaße versetzt anordnen, seitliche und obere Anschlüsse kraftschlüssig an die Bestandsprofile anschließen, ausreichende Aussteifung der Profilwechsel sicherstellen. Beplankung im Übergangsbereich passgenau anarbeiten, Q2-Verspachtelung.
Maße und Lage der Verteilerschränke sind vor Ausführung mit dem Heizungsbauer/der Ausführungsplanung abzugleichen.
02.090
Profilwechsel/Aussparung für Heizkreisverteiler in GK-Wänden
33.00
Stk
02.100 Tragfeste UA-Unterkonstruktion im Schachtwandbereich für Sanitärinstallationen Herstellen einer tragfesten Unterkonstruktion im Bereich der Schachtwände zur Aufnahme und Führung der Sanitärinstallationsleitungen.
Ausführung: 2 parallele UA-Profile boden- und deckenseitig kraftschlüssig verschraubt zur Aufnahme von C-Schienen zur vertikalen Leitungsführung der Sanitärinstallationen.
Höhe bis 3,00 m je Geschoss. EG / OG / DG
Ausführung gemäß Herstellervorschriften, einschl. aller Materialien und Befestigungsmittel liefern und montieren.
02.100
Tragfeste UA-Unterkonstruktion im Schachtwandbereich für Sanitärinstallationen
33.00
Stk
02.110 Türöffnung 0,885x2,135m x 0,10-0,125 m für vorbeschriebene GK-Metall-Einfachständerwände herstellen,
ohne Brandschutzanforderung,
Wandstärken 100 - 150 mm
mit Sturzprofil, seitlich raumhoch verstärken, mit Aussteifungsprofil, einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkeln
Einschließlich Leibungsbeplankung.
Ausführung gemäß Verwendbarkeitsnachweis/ Herstellervorschrift.
Abmessungen B/H in mm: 0,885 x 2,13,5 m
Wandhöhe bis 3,00 m
02.110
Türöffnung 0,885x2,135m x 0,10-0,125 m
33.00
St
02.120 Türöffnung 0,76x2,135m x 0,10-0,125 m Wie vor, jedoch Türöffnung 0,76 x 2,135 m x 0,10 - 0,15 m
02.120
Türöffnung 0,76x2,135m x 0,10-0,125 m
33.00
St
03 Abhangdecken / Dachbekleidung
03
Abhangdecken / Dachbekleidung
03.010 Wärmedämmschicht, MW, WLG 035, 240 mm, Zwischensparren Wärmedämmung MW 035 DZ nach DIN EN 13163 liefern und verlegen;
Dicke: 240 mm;
Verlegeart: Zwischenlage der Sparrenbalken;
Einbaugrund: 37°;
Verlegung: 1-lagig, dicht gestoßen;
Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/ (m*K);
Anwendungstyp: DZ;
Die Verarbeitungs- und Einbauvorschriften des jeweiligen Herstellers sind zu befolgen.
03.010
Wärmedämmschicht, MW, WLG 035, 240 mm, Zwischensparren
905.00
m2
03.020 Wärmedämmschicht, MW WLG 035, 120 mm, Zwerchhausseite seitlich Wärmedämmung MW 035 DZ nach DIN EN 13163 liefern und verlegen;
Dicke: 120 mm;
Verlegeart: Zwischen Zwerchhausständern;
Einbaugrund: senkrecht;
Verlegung: 1-lagig, dicht gestoßen;
Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/ (m*K);
Anwendungstyp: DZ;
Befestigung der Dämmung nach Wahl des AN;
einschl. notwendiger Kleinteile und Befestigungsmittel;
Die Verarbeitungs- und Einbauvorschriften des jeweiligen Herstellers sind zu befolgen
03.020
Wärmedämmschicht, MW WLG 035, 120 mm, Zwerchhausseite seitlich
90.00
m2
03.030 Bekleidung Gaubenwände GKB 2x12,5 mm senkrecht Gaubenbekleidung auf Gaubenstielen, als Innenbekleidung, in folgender Ausführung:
Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen, als Tragprofil an bauseitigen
Dachstielen befestigt. Wärmedämmung und Dampfbremse in gesonderter Position.
Decklage/Bekleidung
Verarbeitung DIN 18181, zweilagig, aus Gipskarton-Bauplatten GKB DIN 18180, Dicke 12,5 mm, befestigen mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2.
Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen spachteln.
Oberflächenausbildung in Standardverspachtelung, Qualitätsstufe Q2 (Grundverspachtelung/Verfugung undNachverspachtelung/Finish) gemäß Merkblatt 2.1 der IGG, inkl. aller fachgerecht ausgeführten Anschlüsse und Ausschnitte.
03.030
Bekleidung Gaubenwände GKB 2x12,5 mm senkrecht
130.00
m2
03.040 Dampfsperrschicht, PE-Folie Dampfsperrschicht liefern und verlegen;
Typ: PE-Folie, d = 0,20 mm;
Verlegeart: geklammert, einschl. Überklebung der Klammerung;
Verlegung: Nahtüberdeckungen vollflächig schließen;
An Aufkantungen bis Oberkante Wärmedämmschicht hochführen sowie luft- und dampfdicht anschließen.
Inkl. der seitlichen Verklebung aufgehender Anschlüsse (Mauerwerk, Rohrdurchführungen etc.) einschl. Kleinteile und Befestigungsmittel
03.040
Dampfsperrschicht, PE-Folie
970.00
m2
03.050 Glatte GK-Decken an Holzdachkonstruktion des DG horizontal, sowie den Dachneigungen folgend (Neigung ca. 37°) in einer Ausführungshöhe bis 3,00 m einbauen.
Die Dampfsperre darf nicht beschädigt werden und ist entsprechend zu schützen.
Hut- oder Federprofilen, aus verzinktem Stahlblech,
Einfachbeplankung 12,5 mm Gipskatonbauplatten,
Stöße und Schrauben verspachtelt, die Stöße erhalten eine Gewebeeinlage.
Oberflächenqualität Q2 für direkten Anstrich.
Einschließlich sämtlicher Anpassungen und Anschlüsse an Massiv- und Trockenbauwänden, sowie der Übergangsfuge zwischen den horizontalen
Deckenflächen und den Dachschrägen mittels einer dauerelastischen überstreichfähigen Versiegelungsfuge, sauber und glatt abgezogen.
Einschließlich Einarbeitung von Kronenhölzern und sämtlichen Ausschnitten
von z.B. Leuchten und anderen Öffnungen
03.050
Glatte GK-Decken an Holzdachkonstruktion des DG
536.00
m2
03.060 Drempel DG H = 1,00 - 1,20 cm Abseitenverkleidung gem. Position 02.050 im traufseitigen Bereich des Dachgeschoss
03.060
Drempel DG H = 1,00 - 1,20 cm
118.00
m2
03.070 Innenfutter Dachflächenfenster weiß 78x232 cm Herstellen der Trockenbau-Anarbeitung (Laibungen/Leibungsverkleidung) an ein Dachflächenfenster, Fenstergröße ca. 78 x 232 cm, für Dachdicken 30–40 cm und Dachneigungen 58°–75°.
Ausführung: Laibungen (seitlich, oben, unten) aus Gipskartonplatten auf UK anarbeiten, Kanten mit Eckschutzprofilen/Anputzleisten ausbilden. Herstellung einer luftdichten Anbindung der Laibung an die Dampfsperre/-bremse des Daches mittels geeignetem Anschlussband/Klebemasse, einschl. aller hierfür erforderlichen Befestigungs- und Dichtmaterialien.
Oberflächenqualität: Q2-Verspachtelung, spachtelfertig für Anstrich.
Ausführung gemäß Herstellervorgaben (Fenster/Dampfsperre) und den anerkannten Regeln der Technik, einschl. aller Materialien und Befestigungsmittel
03.070
Innenfutter Dachflächenfenster weiß 78x232 cm
11.00
St